HAMBURGER GESCHICHTE
ALS DIE KILLER AUF DEN KIEZ KAMEN
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Als die Killer auf den Kiez kamen - Hamburger Geschichte
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RE: Als die Killer auf den Kiez kamen - Hamburger Geschichte
Prohibition und mafiöse Strukturen
Nicht neu:
Nicht nur die Verhinderung der Befriedigung von Grundbedürfnissen, z.B. durch Produktion von Armut, sondern auch die Prohibition anderer Grundbedürfnissen - dazu zählie ich z.B. den Wunsch sinnliche Nähe (SW) zu erleben, oder den Wunsch nach Rausch (Drogen) - deren Bewertung als Straftat, also deren Kriminalisierung, erzeugt die Bereitschaft, zur Realisierung des Wunsches, Verbrechen zu begehen oder deren illegale Realisierung, kommerziell zu organisieren (Mafia), wofür sonst kein Motiv vorliegen würde.
Die Kriminalisierung von SW, Betreibenden von SW Stätten und Kundschaft von SW, wie sie in D rechtlich auf dem Weg ist,
- wird bei SW zu Umgehungsversuchen, zu Ordnungswidrigkeiten, im Wiederholungsfall eventuell zu Straftaten führen,
- stellt die Kundschaft unter Generalverdacht und ermöglicht deren Verfolgung wegen Unterlassens der nicht leichtfertigen Prüfung auf das, was in Zukunft Zwangsprostitution (Entwurf § 232a) genannt werden wird und
- schafft die Rechtsgrundlage fast jeden SW Arbeitsort zu schließen oder ihn durch Auflagen und Konzessionsverweigerung (Erlaubnis) wirtschaftlich zu vernichten und die Betreibenden zumindest mit Ordnungswidrigkeitsverfahren zu behelligen, wenn nicht im Zusammenhang mit den von der Bundesregierung angestrebten neuen §§ 232 bis 233 b StGB der Strafverfolgung zu unterziehen.
Die in der parlamentarischen Verabschiedung sich befindliche, letztlich prohibitive Rechtslage, schafft - die Zustände von bis 2002 quasi restaurierend - die Tatbestände, die sie vorgibt zu bekämpfen, also ein Feld, das dem entspricht, das in der verlinkten NDR Sendung als individuell zu verortende kriminelle Energie adressiert, tatsächlich aber regierungsamtlich, den Wählerschaftswillen legitimierend für sich in Anspruch nehmend, konstituiert wird.
Nicht neu:
Nicht nur die Verhinderung der Befriedigung von Grundbedürfnissen, z.B. durch Produktion von Armut, sondern auch die Prohibition anderer Grundbedürfnissen - dazu zählie ich z.B. den Wunsch sinnliche Nähe (SW) zu erleben, oder den Wunsch nach Rausch (Drogen) - deren Bewertung als Straftat, also deren Kriminalisierung, erzeugt die Bereitschaft, zur Realisierung des Wunsches, Verbrechen zu begehen oder deren illegale Realisierung, kommerziell zu organisieren (Mafia), wofür sonst kein Motiv vorliegen würde.
Die Kriminalisierung von SW, Betreibenden von SW Stätten und Kundschaft von SW, wie sie in D rechtlich auf dem Weg ist,
- wird bei SW zu Umgehungsversuchen, zu Ordnungswidrigkeiten, im Wiederholungsfall eventuell zu Straftaten führen,
- stellt die Kundschaft unter Generalverdacht und ermöglicht deren Verfolgung wegen Unterlassens der nicht leichtfertigen Prüfung auf das, was in Zukunft Zwangsprostitution (Entwurf § 232a) genannt werden wird und
- schafft die Rechtsgrundlage fast jeden SW Arbeitsort zu schließen oder ihn durch Auflagen und Konzessionsverweigerung (Erlaubnis) wirtschaftlich zu vernichten und die Betreibenden zumindest mit Ordnungswidrigkeitsverfahren zu behelligen, wenn nicht im Zusammenhang mit den von der Bundesregierung angestrebten neuen §§ 232 bis 233 b StGB der Strafverfolgung zu unterziehen.
Die in der parlamentarischen Verabschiedung sich befindliche, letztlich prohibitive Rechtslage, schafft - die Zustände von bis 2002 quasi restaurierend - die Tatbestände, die sie vorgibt zu bekämpfen, also ein Feld, das dem entspricht, das in der verlinkten NDR Sendung als individuell zu verortende kriminelle Energie adressiert, tatsächlich aber regierungsamtlich, den Wählerschaftswillen legitimierend für sich in Anspruch nehmend, konstituiert wird.
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