Der Schwabenstreich
Die beteiligten Kreise sind sich darin einig, daß die derzeitigen Zustände, die eine sittliche und gesundheitliche Gefahr für die Jugend und Erwachsenen bedeuten und die mit polizeilichen Mitteln allein nicht zu ändern sind, beseitigt werden müssen." So schrieb der Oberbürgermeister von Stuttgart, Dr. Arnulf Klett, an den Rechtsanwalt Dr. W. Zahn.
Anwalt Zahn berät eine Gruppe von 46 Stuttgarter Geschäftsleuten unter der Führung des Herrenartikel-Verkäufers Carl Bluthardt. Die Gruppe der 46 geht dagegen an, daß in Stuttgart ein Öffentliches Haus in der Bebenhäuser Straße errichtet werden soll; denn diese Straße liegt kaum einen halben Steinwurf von der Stuttgarter Promenade, der Königstraße, entfernt und in der Nachbarschaft jener 46 Geschäftsleute, die unter Carl Bluthardt gegen den geplanten Bau des Vergnügungs-Etablissements sind.
Indes, Oberbürgermeister Klett ist, wie sein Brief ausweist, einstweilen entschlossen, die derzeitige Situation, die kein entsprechendes Haus in der schwäbischen Landeshauptstadt kennt, nicht länger zu dulden*).
Herrenartikel-Verkäufer Carl Bluthardt fühlt sich durch den Bau des rund achtzig
Einzelzimmer umfassenden "Hotel Garni" - so heißt das Haus vorläufig auf den bereits genehmigten Plänen - besonders belästigt, denn er hat genau gegenüber dem zukünftigen Eingang ein neuerrichtetes Ladenlokal zu vermieten. Weil er dabei jedem Mietlustigen das Gegenüber von morgen vorstellen muß, "tut er sich schwer", wie Rechtsanwalt Zahn sagt. Seit Monaten, genau seit dem Juni dieses Jahres, waren alle sonst in dieser Gegend erfolgreichen Vermietungs-Versuche erfolglos.
Die künftige Hausherrin des "Hotel Garni", eine vornehm ergraute 54jährige Dame mittlerer Statur, namens Elena Bihler, mit 20jähriger einschlägiger Praxis in München und Stuttgart, glaubt jedoch, andere Gründe müßten für die erfolglose Mietersuche ihres zukünftigen Gegenübers Carl Bluthardt maßgebend sein.
"Er will 20 000 Mark Baukostenzuschuß und 500 Mark Miete, und das ist für das Gäßle eben zu viel. Vor dem Krieg", erzählt sie, "hatte ich ein Haus auf der anderen Seite des Rathauses, in der Klostergasse. Da war mein Nachbar, der Breuninger*), noch ganz klein. Man kann nicht sagen, daß ihm meine Nachbarschaft geschadet hat. Sehen Sie sich den Laden heute mal an."
Zu den von Arnulf Klett zitierten "beteiligten Kreisen", die an die alte Stuttgarter Vorkriegstradition eines Öffentlichen Hauses rein aus sittlichen und gesundheitlichen Gründen wieder anknüpfen wollen, "damit die Mädchen von der Straße kommen", und sei es auch in ein Haus in einem zentral gelegenen reinen Geschäftsviertel, rechnet sich auch Elena Bihler. Des hohen Zieles wegen hat sie allerlei Ungemach auf sich genommen, denn schon die Art, wie das "Hotel Garni" eingerichtet werden sollte, hat viel Kopfzerbrechen bereitet. Der Paragraph 180 des Strafgesetzbuches*) muß nämlich beachtet werden.
Aber seine Ziffer 3 weist den Weg, der begangen werden kann. Wenn Elena Bihler ihren Damen nur Wohnung gewährt und sie weder ausbeutet noch zur Berufsausübung anwirbt oder anhält, kann ihr nichts passieren, sofern diese Damen über 18 Jahre alt sind.
Es ergab sich die Frage, wo die Damen ihre Herrenbekanntschaften schließen sollen; daß sie es auf der Straße tun, soll ja gerade verhindert werden. Aufenthaltsräume mit Alkoholausschank, die Architekt Walter Geiger im "Hotel Garni" für diese Zwecke ursprünglich projektiert hatte, sind aber verboten. Das Problem ist einstweilen noch ungelöst.
Was nun die Lage des geplanten Objektes angeht, gegen die der Herrenartikel-Verkäufer Carl Bluthardt so vehement kämpft, so ist diese Wahl nicht von der künftigen Hausherrin Elena Bihler, sondern von den Stuttgarter Stadtverordneten getroffen worden.
Für die Errichtung eines solchen Hauses in Stuttgart hatten sich etwa zwanzig Bewerberinnen gemeldet. Eine von ihnen, Elena Bihler, besaß ein Grundstück in der Klostergasse. Dieses Grundstück nun hätte die Stadtverwaltung gern zum Ausbau des Rathauses gegen ein anderes getauscht. Und so teilte der Verwaltungsrat Blank vom Liegenschaftsamt der Stadt Stuttgart der Elena Bihler schließlich in einem amtlichen Schreiben mit, dem Grundstückstausch Klostergasse 11 gegen Bebenhäuser Straße 2-4 stehe nichts mehr im Wege, "nachdem zu Ihren Gunsten entschieden wurde". Es komme, damit der Bau endlich beginnen könne, nur noch darauf an, "im Ämterumlauf die einzelnen Vertragspunkte zu ermitteln".
Privat und öffentlich nennt der Rechtsanwalt Zahn den vom Stadtrat in einigen Geheimsitzungen beschlossenen Grundstückstausch einen "Schwabenstreich par excellence", und zwar nicht der Sache, sondern eben der Lage des Tauschgrundstückes wegen.
Elena Bihler dagegen ist mit diesem Tausch durchaus einverstanden: "Die Bebenhäuser Straße ist ruhig und zentral gelegen. Man kann den Männern nicht zumuten, daß sie auf die Stuttgarter Höhen gehen. Außerdem ist es ein reines Geschäftsviertel. Da treiben sich keine Kinder herum."
Der geplante Termin zum Beginn des Baues, der 1. Oktober, hat wegen des Einspruchs der 46 Geschäftsleute aus dieser Gegend nicht eingehalten werden können. Aber Elena Bihler ist trotzdem optimistisch. Das "Hotel Garni" soll rund achtzig Zimmer umfassen. Nach der jetzigen Kalkulation werden pro Nacht und pro Zimmer zehn Mark an die Besitzerin abgeführt werden müssen. "Da ist aber dann alles dabei, Ölheizung und immer fließend warm und kalt Wasser."
Auch die Baukosten stehen fest: Rund 700 000 Mark. "Um das Geld machen wir uns keine Sorgen", sagt Elena Bihler, und sie läßt durchblicken, daß die Front der 46 Geschäftsnachbarn gegen ihr Projekt schon abzubröckeln beginnt. "Unterderhand haben uns schon zwei Geschäftsleute, die sich dem Dr. Zahn angeschlossen haben, gefragt, ob wir nicht Geld brauchen. Das ist nämlich eine todsichere Sache."
*) Nach Auskunft der Stuttgarter Kriminalpolizei herrschen in Stuttgart "im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten geradezu ländliche Verhältnisse. Deshalb fallen die Damen hier mehr auf, weil sie nachts allein auf der Straße sind." Insgesamt gibt es etwa 70 Registrierte und 700 bis 1000 Nichtregistrierte.
*) Breuninger ist ein großes Konfektionshaus in Stuttgart.
*) Paragraph 180 StGB: (1) Wer gewohnheitsmäßig oder durch Gewährung oder Verschaffung von Gelegenheit der Unzucht Vorschub leistet, wird wegen Kuppelei mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft; auch kann zugleich auf Geldstrafe, auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann die Gefängnisstrafe bis auf einen Tag ermäßigt werden. (2) Als Kuppelei gilt insbesondere die Unterhaltung eines Bordells oder eines bordellartigen Betriebs. (3) Wer einer Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, Wohnung gewährt, wird auf Grund des Absatz 1 nur dann bestraft, wenn damit ein Ausbeuten der Person, der die Wohnung gewährt ist, oder ein Anwerben oder ein Anhalten dieser Person zur Unzucht verbunden ist.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-28958037.html
1954 Der Schwabenstreich-Dreifarbenhaus
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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