Prozess vor dem Bonner Landgericht
Freier vergewaltigte 19-jaehrige Prostituierte
Bonn/Sankt Augustin. Ein IT-Kaufmann aus Sankt Augustin hat eine 19 Jahre alte Prostituierte vergewaltigt. Sein Opfer litt unter Todesaengsten. Jetzt wurde der 30-Jaehrige zu einer Haftstrafe verurteilt.
Von Ulrike Schoedel, 14.03.2017
Damit hatte die junge Prostituierte nicht gerechnet: Der Freier, den sie im Internetportal kennengelernt und mit dem sie bereits das vierte Mal verabredet war, verhielt sich ploetzlich ganz anders. Nach dem verabredeten Sex, fuer den er vorab - wie immer - 150 Euro bezahlt hatte, fesselte er sie an beiden Armen. Ihr Protest und ihr Widerstand interessierten ihn nicht. Als sie schliesslich um Hilfe schrie, verstopfte er ihren Mund mit schwarzem Klebeband. Dann wuergte er sie am Hals und machte weiter. In dieser Nacht zum 4. Maerz 2016 erlitt die 19-jaehrige Todesaengste, wie sie als Zeugin erzaehlte.
Die 1. Grosse Strafkammer hat den 30-jaehrigen Freier jetzt wegen Vergewaltigung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Bis zum Schluss hatte der angeklagte IT-Kaufmann beteuert, dass nicht nur der Sex, sondern auch das Fesseln und Knebeln einvernehmlich sei. Er habe das Fesseln mal ausprobieren wollen, sagte er. Aber die Bonner Richter glaubten der jungen Frau. Denn in dieser Nacht noch hatte sie sich zunaechst einer Freundin anvertraut, war zum Arzt gegangen und hatte den Freier bei der Polizei angezeigt. Da sei sie ziemlich von der Rolle gewesen.
Als Zeugin hatte sie auch von ihren verzweifelten Versuchen erzaehlt, sich aus den Faengen des gewalttaetigen Mannes zu befreien. Zunaechst hatte sie ihm vorgeschlagen, etwas Essen zu gehen. Aber er wurde misstrauisch und vergewaltigte sie erneut. Schliesslich rettete sie sich mit einer Luege und behauptete, sie braeuchte wegen ihrer Diabetes das Insulin, das sie nicht dabei habe. Da liess er sie gehen.
"Das war eindeutig eine Grenzueberschreitung", so der Kammervorsitzende Hinrich de Vries im Urteil. "Auch wenn es sicher etwas anderes ist, wenn man den Sexualpartner kennt." Aber an diesem Abend habe die 19-Jaehrige, die kaum 60 Kilo wog, keine Chance gegen einen uebergewichtigen Freier gehabt. Er wog 125 Kilo. Der Angeklagte soll 2013 bereits eine junge Frau vergewaltigt haben: eine 21- jaehrige Frau, die ihn in Sankt Augustin auf der Strasse angesprochen und nach dem Weg gefragt hatte. Zur Anklage war es noch gekommen, aber die Frau verstarb auf tragische Weise kurz vor Prozessbeginn. Das Verfahren wurde vom Gericht eingestellt. Ein halbes Jahr nach dem Vorfall mit der Prostotuierten, konnte der Mann verhaftet werden. Auch nach dem Urteil kam der 30-Jaehrige nicht auf freien Fuss - wegen Widerholungsgefahr.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/reg ... 08488.html
Lokalnachrichten: BONN
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Re: Lokalnachrichten: BONN
Stadt Bonn zeigt Rote Karte für Tantra-Massagen
Bonn. Die Stadt Bonn pocht auf eine Erlaubnispflicht für bordellartige Betriebe. Andernfalls droht die Schließung, wie aktuell ein Fall in Bad Godesberg zeigt.
Von Rüdiger Franz, 22.07.2018
Wörtlich übersetzt heißt Tantra so viel wie Kontinuität. In jener Dienstleistungssparte, die sich und ihr Angebot mit dem Begriff aus dem Sanskrit schmückt, stehen die Zeichen in Bonn nun jedoch eher auf Unruhe. Die Stadt zeigt sich nämlich im Umgang mit so genannten Tantra-Massagestudios wenig kooperativ. Anbieter, die den gesetzlichen Auflagen nicht entsprechen, müssen den Betrieb einstellen.
Schauplatz eines aktuellen Falles ist Bad Godesberg. „Den Weg vom Ich zum Wir“ verheißt eine Werbeanzeige und führt zu einem Wohnhaus nahe der Rigal’schen Wiese. Eine einstündige Massage kostet 100 Euro, 90 Minuten 140 Euro – und das Leistungsspektrum reicht noch weiter, wie ein Blick auf die Internetseite zeigt. Dort sieht man auch, dass den Mitarbeiterinnen bei ihrer Tätigkeit offenbar sehr warm wird: Ihre Arbeitskleidung besteht aus knappen Handtüchern. Oder auch etwas weniger.
Bald könnte es mit den Massagen vorbei sein, denn die Stadt sieht keine Rechtsgrundlage für den Betrieb. Offenbar hatten die Inhaber versucht, das vorhandene Studio mittels Bauantrag zu legalisieren. Dem allerdings erteilen Verwaltung und Unterausschuss Bauplanung jetzt eine Absage. Ihre Begründung: Das Vorhaben widerspreche dem geltenden Bebauungsplan. Konkret beruft sich die Verwaltung auf die Rechtsprechung, die schon in einem Mischgebiet „bordellartige Nutzungen“ ausgeschlossen hat. Da es sich im konkreten Fall um ein ausgewiesenes Wohngebiet handelt, gelte jene richterliche Festlegung umso mehr. Deshalb wurde die Baugenehmigung versagt. Andere Vertreter der Rotlichtbranche, die über eine Baugenehmigung verfügen, haben indes Glück: Für sie gilt Bestandsschutz.
Erotische Dienstleistungen im Tantra-Studio
Daran, dass hinter den Türen des Studios mitnichten nur müde Muskelmasse massiert wird, hat die Stadtverwaltung jedenfalls keinen Zweifel: So würden in einem Tantra-Studio auch erotische Dienstleistungen erbracht, legte sie in der Beschlussvorlage für den Fachausschuss dar und ergänzte: „Erotische Massagestudios sind nach allgemeiner Rechtsauffassung regelmäßig als bordellartiger Betrieb anzusehen.“ Und genau für solche Betriebe hat das neue Prostituiertenschutzgesetz empfindliche Veränderungen mit sich gebracht.
Seit es vor einem Jahr in Kraft trat, müssen Betreiber sämtlicher „Prostitutionsstätten“, wie es in dem Gesetz heißt, gewerberechtliche Erlaubnisse beantragen. Der Bonner Stadtverwaltung liegt derzeit ein Dutzend entsprechender Anträge vor, wie Andrea Schulte vom Presseamt auf GA-Anfrage mitteilt. „Zwei Betriebe haben bisher die Erlaubnisse erhalten, bei den anderen laufen die Verfahren.“ Sofern die Betreiber alle Anforderungen des neuen Gesetzes erfüllen – darunter auch die Baugenehmigung – müsse die Stadt die Erlaubnis erteilen. Wie Schulte ferner mitteilt, befinden sich unter den zwölf Antragstellern ein „klassisches Bordell“, mehrere Massagestudios sowie mehrere Wohnungen, in denen eine oder mehrere Prostituierte ihre Leistungen anbieten. Durchs gesetzliche Raster fallen übrigens jene Fälle von Wohnungsprostitution durch Einzelne, bei der kein Dritter an dem Angebot verdient: Sie bedürfen nach dem Prostituiertenschutzgesetzes keiner Erlaubnis.
Betreiber sprechen von therapeutischen Massagen
Unterdessen weist die Chefin des Studios in Bad Godesberg den Verdacht, ein „bordellartiger Betrieb“ zu sein, entschieden von sich: „Wir bieten therapeutische Massagen an, alles weitere ist Auslegungssache“, sagt sie dem General-Anzeiger. Immerhin sei sie seit zehn Jahren an dem Standort, und nie habe es Probleme mit der Nachbarschaft gegeben. Nun will sie mit einem Anwalt gegen die Entscheidung der Stadt vorgehen.
Die Verwaltung hat ihren Blick für das Gewerbe indes offenbar geschärft. „Sobald die Bürgerdienste Kenntnis von zusätzlichen Prostitutionsstätten erhalten, leiten sie Verfahren gegen die Betreiber ein“, sagt Schulte. Entweder sie bemühen sich um die Erlaubnis oder sie müssen den Betrieb einstellen. Nicht zu verwechseln ist die Tantra-Massage übrigens mit der Thai-Massage, die nachweislich Heilwirkung entfaltet und trotz ihrer Jahrtausende alten Tradition nichts mit dem ältesten Gewerbe der Welt zu tun hat. Freunde der Tantra-Massage müssen sich indes um das Angebot in Bonn bis auf weiteres nicht sorgen. Zumindest im Internet sind die Offerten reichlich, und angesichts der angegebenen Adressen könnte sich mancher Bonner wundern, wie intensiv in seinem Viertel massiert wird.
Dabei ist Tantra-Massage nicht gleich Tantra-Massage, worauf übrigens ausgerechnet jener Betrieb eindringlich hinweist, der bei der Verwaltung jetzt den Kürzeren zog. „Um Missverständnisse zu vermeiden“, heißt es auf seiner Internetseite, „möchten wir darauf hinweisen, dass unser Angebot keinen Geschlechtsverkehr beinhaltet und keinerlei sexueller Austausch stattfindet. Wir bitten darum von Nachfragen dieser Art abzusehen. Alle Berührungen während der Massagen sind absichtslos.“
http://www.general-anzeiger-bonn.de/bon ... 04613.html
Bonn. Die Stadt Bonn pocht auf eine Erlaubnispflicht für bordellartige Betriebe. Andernfalls droht die Schließung, wie aktuell ein Fall in Bad Godesberg zeigt.
Von Rüdiger Franz, 22.07.2018
Wörtlich übersetzt heißt Tantra so viel wie Kontinuität. In jener Dienstleistungssparte, die sich und ihr Angebot mit dem Begriff aus dem Sanskrit schmückt, stehen die Zeichen in Bonn nun jedoch eher auf Unruhe. Die Stadt zeigt sich nämlich im Umgang mit so genannten Tantra-Massagestudios wenig kooperativ. Anbieter, die den gesetzlichen Auflagen nicht entsprechen, müssen den Betrieb einstellen.
Schauplatz eines aktuellen Falles ist Bad Godesberg. „Den Weg vom Ich zum Wir“ verheißt eine Werbeanzeige und führt zu einem Wohnhaus nahe der Rigal’schen Wiese. Eine einstündige Massage kostet 100 Euro, 90 Minuten 140 Euro – und das Leistungsspektrum reicht noch weiter, wie ein Blick auf die Internetseite zeigt. Dort sieht man auch, dass den Mitarbeiterinnen bei ihrer Tätigkeit offenbar sehr warm wird: Ihre Arbeitskleidung besteht aus knappen Handtüchern. Oder auch etwas weniger.
Bald könnte es mit den Massagen vorbei sein, denn die Stadt sieht keine Rechtsgrundlage für den Betrieb. Offenbar hatten die Inhaber versucht, das vorhandene Studio mittels Bauantrag zu legalisieren. Dem allerdings erteilen Verwaltung und Unterausschuss Bauplanung jetzt eine Absage. Ihre Begründung: Das Vorhaben widerspreche dem geltenden Bebauungsplan. Konkret beruft sich die Verwaltung auf die Rechtsprechung, die schon in einem Mischgebiet „bordellartige Nutzungen“ ausgeschlossen hat. Da es sich im konkreten Fall um ein ausgewiesenes Wohngebiet handelt, gelte jene richterliche Festlegung umso mehr. Deshalb wurde die Baugenehmigung versagt. Andere Vertreter der Rotlichtbranche, die über eine Baugenehmigung verfügen, haben indes Glück: Für sie gilt Bestandsschutz.
Erotische Dienstleistungen im Tantra-Studio
Daran, dass hinter den Türen des Studios mitnichten nur müde Muskelmasse massiert wird, hat die Stadtverwaltung jedenfalls keinen Zweifel: So würden in einem Tantra-Studio auch erotische Dienstleistungen erbracht, legte sie in der Beschlussvorlage für den Fachausschuss dar und ergänzte: „Erotische Massagestudios sind nach allgemeiner Rechtsauffassung regelmäßig als bordellartiger Betrieb anzusehen.“ Und genau für solche Betriebe hat das neue Prostituiertenschutzgesetz empfindliche Veränderungen mit sich gebracht.
Seit es vor einem Jahr in Kraft trat, müssen Betreiber sämtlicher „Prostitutionsstätten“, wie es in dem Gesetz heißt, gewerberechtliche Erlaubnisse beantragen. Der Bonner Stadtverwaltung liegt derzeit ein Dutzend entsprechender Anträge vor, wie Andrea Schulte vom Presseamt auf GA-Anfrage mitteilt. „Zwei Betriebe haben bisher die Erlaubnisse erhalten, bei den anderen laufen die Verfahren.“ Sofern die Betreiber alle Anforderungen des neuen Gesetzes erfüllen – darunter auch die Baugenehmigung – müsse die Stadt die Erlaubnis erteilen. Wie Schulte ferner mitteilt, befinden sich unter den zwölf Antragstellern ein „klassisches Bordell“, mehrere Massagestudios sowie mehrere Wohnungen, in denen eine oder mehrere Prostituierte ihre Leistungen anbieten. Durchs gesetzliche Raster fallen übrigens jene Fälle von Wohnungsprostitution durch Einzelne, bei der kein Dritter an dem Angebot verdient: Sie bedürfen nach dem Prostituiertenschutzgesetzes keiner Erlaubnis.
Betreiber sprechen von therapeutischen Massagen
Unterdessen weist die Chefin des Studios in Bad Godesberg den Verdacht, ein „bordellartiger Betrieb“ zu sein, entschieden von sich: „Wir bieten therapeutische Massagen an, alles weitere ist Auslegungssache“, sagt sie dem General-Anzeiger. Immerhin sei sie seit zehn Jahren an dem Standort, und nie habe es Probleme mit der Nachbarschaft gegeben. Nun will sie mit einem Anwalt gegen die Entscheidung der Stadt vorgehen.
Die Verwaltung hat ihren Blick für das Gewerbe indes offenbar geschärft. „Sobald die Bürgerdienste Kenntnis von zusätzlichen Prostitutionsstätten erhalten, leiten sie Verfahren gegen die Betreiber ein“, sagt Schulte. Entweder sie bemühen sich um die Erlaubnis oder sie müssen den Betrieb einstellen. Nicht zu verwechseln ist die Tantra-Massage übrigens mit der Thai-Massage, die nachweislich Heilwirkung entfaltet und trotz ihrer Jahrtausende alten Tradition nichts mit dem ältesten Gewerbe der Welt zu tun hat. Freunde der Tantra-Massage müssen sich indes um das Angebot in Bonn bis auf weiteres nicht sorgen. Zumindest im Internet sind die Offerten reichlich, und angesichts der angegebenen Adressen könnte sich mancher Bonner wundern, wie intensiv in seinem Viertel massiert wird.
Dabei ist Tantra-Massage nicht gleich Tantra-Massage, worauf übrigens ausgerechnet jener Betrieb eindringlich hinweist, der bei der Verwaltung jetzt den Kürzeren zog. „Um Missverständnisse zu vermeiden“, heißt es auf seiner Internetseite, „möchten wir darauf hinweisen, dass unser Angebot keinen Geschlechtsverkehr beinhaltet und keinerlei sexueller Austausch stattfindet. Wir bitten darum von Nachfragen dieser Art abzusehen. Alle Berührungen während der Massagen sind absichtslos.“
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Re: Lokalnachrichten: BONN
Überfall in der Weststadt
Prostituierte in Bonn mit Pistole bedroht
Bonn. In der Bonner Weststadt ist in der Nacht zu Montag eine 21-Jährige mit einer Schusswaffe bedroht und ausgeraubt worden. Die junge Frau arbeitete als Prostituierte auf dem Straßenstrich.
Von general-anzeiger-bonn.de, 24.09.2018
weiter.....
http://www.general-anzeiger-bonn.de/bon ... html?f=111
Prostituierte in Bonn mit Pistole bedroht
Bonn. In der Bonner Weststadt ist in der Nacht zu Montag eine 21-Jährige mit einer Schusswaffe bedroht und ausgeraubt worden. Die junge Frau arbeitete als Prostituierte auf dem Straßenstrich.
Von general-anzeiger-bonn.de, 24.09.2018
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Re: Lokalnachrichten: BONN
PROSTITUIERTE IN BONN MIT PISTOLE BEDROHT
BONN. In der Bonner Weststadt ist in der Nacht zu Montag eine 21-Jaehrige mit einer Schusswaffe bedroht und ausgeraubt worden. Die junge Frau arbeitete als Prostituierte auf dem Strassenstrich.
Von general-anzeiger-bonn.de, 24.09.2018
Die Bonner Polizei fahndet nach zwei bislang unbekannten Maennern. Sie sollen in der Nacht zu Montag eine 21-Jaehrige in der Bonner Weststadt mit einer Schusswaffe bedroht und ausgeraubt haben. Die 21-Jaehrige arbeitete nach Angaben der Polizei als Prostituierte auf dem Strassenstrich, als sie gegen 0.15 Uhr im Wendebereich der Hein-Moeller-Strasse aus dem Auto eines Freiers stieg.
Sofort kam ein anderer Mann auf sie zu, attakierte und bedrohte sie mit einer Schusswaffe. Er entwendete ihre Handtasche und stieg zu dem Freier ins Auto. Beide fuhren mit einem schwarzen Opel Cabrio mit Bonner Kennzeichen, das laut Zeugen auf die Ziffern "16" endet, in Richtung Endenicher Strasse davon.
Die beiden Maenner konnten wie folgt beschrieben werden:
- Der Tatverdaechtige ist etwa 30 Jahre alt, etwa 1,80 Meter gross, dick und traegt einen Vollbart. Er trug eine blaue Jacke und hatte die Kapuze ueber den Kopf gezogen. Er sprach Deutsch.
- Der Freier ist etwa 25 Jahre alt und etwa 1,70 bis 1,75 Meter gross. Er hat schwarze, kurze Haare, einen Vollbart und war mit einer blauen Jeans und einer schwarzen Jacke bekleidet. Auch er sprach Deutsch.
Die Polizei bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Hinweise zu den Gesuchten machen koennen, sich unter 0228/150 zu melden.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/bon ... html?f=111
@Ursa Minor
Habe auch erst, als ich diesen Artikel schreiben wollte, gesehen, dass Du diesen Artikel bereits eingestellt hast.
Habe aber den ganzen Text eingestellt, um zu zeigen, auf welche Art und Weise auch sogar Freier die Sexarbeiter*innen unmoeglich und unwuerdig behandeln und sich ihre Dienstleistungen auf perfide Art und Weise erschleichen, sie bedrohen und auch noch die Handtasche klauen.
Einstellung in Gaenze, nochmal zur Warnung und dass man den Text hier liest und nicht gleich auf den Link klicken muessen.
LG deernhh
BONN. In der Bonner Weststadt ist in der Nacht zu Montag eine 21-Jaehrige mit einer Schusswaffe bedroht und ausgeraubt worden. Die junge Frau arbeitete als Prostituierte auf dem Strassenstrich.
Von general-anzeiger-bonn.de, 24.09.2018
Die Bonner Polizei fahndet nach zwei bislang unbekannten Maennern. Sie sollen in der Nacht zu Montag eine 21-Jaehrige in der Bonner Weststadt mit einer Schusswaffe bedroht und ausgeraubt haben. Die 21-Jaehrige arbeitete nach Angaben der Polizei als Prostituierte auf dem Strassenstrich, als sie gegen 0.15 Uhr im Wendebereich der Hein-Moeller-Strasse aus dem Auto eines Freiers stieg.
Sofort kam ein anderer Mann auf sie zu, attakierte und bedrohte sie mit einer Schusswaffe. Er entwendete ihre Handtasche und stieg zu dem Freier ins Auto. Beide fuhren mit einem schwarzen Opel Cabrio mit Bonner Kennzeichen, das laut Zeugen auf die Ziffern "16" endet, in Richtung Endenicher Strasse davon.
Die beiden Maenner konnten wie folgt beschrieben werden:
- Der Tatverdaechtige ist etwa 30 Jahre alt, etwa 1,80 Meter gross, dick und traegt einen Vollbart. Er trug eine blaue Jacke und hatte die Kapuze ueber den Kopf gezogen. Er sprach Deutsch.
- Der Freier ist etwa 25 Jahre alt und etwa 1,70 bis 1,75 Meter gross. Er hat schwarze, kurze Haare, einen Vollbart und war mit einer blauen Jeans und einer schwarzen Jacke bekleidet. Auch er sprach Deutsch.
Die Polizei bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Hinweise zu den Gesuchten machen koennen, sich unter 0228/150 zu melden.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/bon ... html?f=111
@Ursa Minor
Habe auch erst, als ich diesen Artikel schreiben wollte, gesehen, dass Du diesen Artikel bereits eingestellt hast.
Habe aber den ganzen Text eingestellt, um zu zeigen, auf welche Art und Weise auch sogar Freier die Sexarbeiter*innen unmoeglich und unwuerdig behandeln und sich ihre Dienstleistungen auf perfide Art und Weise erschleichen, sie bedrohen und auch noch die Handtasche klauen.
Einstellung in Gaenze, nochmal zur Warnung und dass man den Text hier liest und nicht gleich auf den Link klicken muessen.
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Re: Lokalnachrichten: BONN
@Deernhh
finde ich gut und wichtig, hast du den ganzen Artikel eingestellt
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Re: Lokalnachrichten: BONN
Mit Diensten nicht zufrieden
40-Jähriger will Geld zurück und greift Prostituierte an
21.02.2019, 21:29 Uhr
Bonn - Weil er mit den Diensten einer Prostituierten angeblich nicht einverstanden war, soll ein Kunde im Bonner Eroscenter in der Immenburgerstraße die Frau angegriffen und beraubt haben. Davon geht die Staatsanwaltschaft aus, die den 40-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung, Raub und räuberischen Diebstahls angeklagt hat. Er muss sich demnächst vor dem Bonner Schöffengericht verantworten.
Am 20. Mai vergangenen Jahres soll der Mann gegen 16 Uhr mit einer Prostituierten für "Liebesdienste" einen Preis von 30 Euro ausgehandelt haben. Anschließend aber wollte er laut Anklage sein Geld zurück. Es kam zum Streit mit der Frau, er soll sie beleidigt, geschubst und auch gewürgt haben, als sie das Zimmer verlassen wollte. Der Kunde soll ihr dann die 30 Euro und auch das Handy weggenommen haben.
Security-Mitarbeiter auf den Kopf geschlagen
In der Zwischenzeit war ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, der von einem.Notrufsystem alarmiert worden war, hinzu geeilt. Er forderte den rabiaten Mann auf, das Zimmer zu verlassen. Der aber soll "Hau ab!" erwidert haben. Als der Angestellte ihn dann packen wollte, soll der Angeklagte eine Flasche aus seiner Tasche gezogen und sie ihm auf den Kopf geschlagen haben. Der Security-Mitarbeiter erlitt bei der Attacke eine Platzwunde.
Als wenig später ein Polizeiwagen am Ort des Geschehens vorfuhr, saßen die beiden Männer bereits im Rettungswagen, wo sie versorgt werden. Die Beamten notierten die Personalien des Kunden, nahmen ihn aber nicht fest. (dbr)
https://www.rundschau-online.de/region/ ... n-32080226
40-Jähriger will Geld zurück und greift Prostituierte an
21.02.2019, 21:29 Uhr
Bonn - Weil er mit den Diensten einer Prostituierten angeblich nicht einverstanden war, soll ein Kunde im Bonner Eroscenter in der Immenburgerstraße die Frau angegriffen und beraubt haben. Davon geht die Staatsanwaltschaft aus, die den 40-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung, Raub und räuberischen Diebstahls angeklagt hat. Er muss sich demnächst vor dem Bonner Schöffengericht verantworten.
Am 20. Mai vergangenen Jahres soll der Mann gegen 16 Uhr mit einer Prostituierten für "Liebesdienste" einen Preis von 30 Euro ausgehandelt haben. Anschließend aber wollte er laut Anklage sein Geld zurück. Es kam zum Streit mit der Frau, er soll sie beleidigt, geschubst und auch gewürgt haben, als sie das Zimmer verlassen wollte. Der Kunde soll ihr dann die 30 Euro und auch das Handy weggenommen haben.
Security-Mitarbeiter auf den Kopf geschlagen
In der Zwischenzeit war ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, der von einem.Notrufsystem alarmiert worden war, hinzu geeilt. Er forderte den rabiaten Mann auf, das Zimmer zu verlassen. Der aber soll "Hau ab!" erwidert haben. Als der Angestellte ihn dann packen wollte, soll der Angeklagte eine Flasche aus seiner Tasche gezogen und sie ihm auf den Kopf geschlagen haben. Der Security-Mitarbeiter erlitt bei der Attacke eine Platzwunde.
Als wenig später ein Polizeiwagen am Ort des Geschehens vorfuhr, saßen die beiden Männer bereits im Rettungswagen, wo sie versorgt werden. Die Beamten notierten die Personalien des Kunden, nahmen ihn aber nicht fest. (dbr)
https://www.rundschau-online.de/region/ ... n-32080226
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Re: Lokalnachrichten: BONN
29.01.20, 16:08 Uhr
Ex-Nachtclub in Hennef 836.000 Euro „Hurenlöhne“ kassiert – aber nicht versteuert
Die Angeklagten am Mittwoch im Prozess in Bonn.
Foto: EXPRESS
BONN/HENNEF
Auf den exklusiven Nachtclub in Hennef hat sich längst schon der Staub gelegt. Bereits seit 2016 ist das Etablissement mit zwei Bars, zwei Saunas, Whirlpool und Zimmervermietung geschlossen. Sämtliche Damen, die für „Liebe und Flirt“, erotische Massagen, Escort-Dienste oder auch Table-Dance zuständig gewesen waren sind in alle Winde verstreut.
Ehemaliger Nachtclub. 836.000 Euro Finanzamt vorenthalten
Aber die ehemaligen Betreiber, die sich längst schon aus dem Rotlichtmilieu zurückgezogen haben, müssen jetzt erst für die alten Glanzzeiten vor dem Bonner Landgericht gerade stehen. Die Anklage wirft der 55-jährigen einstigen Geschäftsführerin des Nachtclubs Steuerhinterziehung im großen Stil vor. Innerhalb von acht Jahren – von 2008 bis 2015 – soll sie insgesamt 836.000 Euro dem Finanzamt vorenthalten haben. Auch ihr ehemaliger Lebenspartner, ebenfalls 55, sei an dem Steuerbetrug bis zur Trennung des Paares im Jahr 2012 beteiligt gewesen.
Ehemaliger Nachtclub: Angeklagten könnten mit Bewährung davonkommen
Zum Prozessauftakt haben die ehemaligen Bordellbetreiber das Klügste gemacht, was sie tun konnten: Sie haben ein umfassendes Geständnis angeboten und die 7. Große Wirtschaftsstrafkammer hat, allein um ein umfangreiches Verfahren zu vermeiden, zugegriffen. In einem Verständigungsgespräch mit allen Verfahrensbeteiligten wurde am Mittwoch zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Angeklagten ein „Deal“ vorbereitet. Bei umfassender Aufklärung des Falles, so fasste es die Kammervorsitzende Claudia Gelber nach zwei Stunden zusammen, könnte den Beschuldigten noch eine Bewährungsstrafe zugesagt werden.
Ehemaliger Nachtclub: Finanzamt lange untätig
Nicht zuletzt weil das ganze Verfahren – so einer der Gründe – alt sei und ordentlich Staub angesetzt habe. Das aber hätten nicht die Angeklagten zu verantworten. Denn die Finanzbehörden seien viel zu lange untätig gewesen. Die ersten Hinweise auf finanzielle Unregelmäßigkeiten im Nachtclub seien bereits 2010 an die Fahnder ergangen, durchsucht jedoch wurden die Räume erst 2015. Da nichts geschehen sei, so die Vorsitzende, sei „die Hemmschwelle Jahr für Jahr weiter zu steuerlich zu betrügen, sehr gering“ gewesen. Erst drei Jahre später, im Jahr 2018, wurde schließlich Anklage erhoben.
Darin wirft die Staatsanwaltschaft dem Duo vor, dass es gegenüber dem Finanzamt weder die korrekte Anzahl der arbeitenden Damen – in Spitzenzeiten bis zu 20 – angegeben hätte, noch dass sämtliche Einnahmen deklariert worden seien. Schließlich seien die Prostituierten damals vom Bordell angestellt gewesen, sie hätten nicht auf eigene Rechnung gearbeitet. Dafür spreche unter anderem die Einrichtung eines Sicherheitsdienstes oder auch, dass die Preise für die Freier nicht verhandelbar gewesen seien. Aber wie mit den Hurenlöhnen steuerrechtlich umzugehen sei, da gebe es zusätzliche „Steuerunsicherheiten“, zu denen die Finanzämter selber beitrügen, so die Vorsitzende. Sie bezeichnete es als „Zweizüngigkeit“.
Ehemaliger Nachtclub: Süßes Leben der Betreiber längst vorbei
Mittlerweile lebt die einstige Bordellchefin in Norddeutschland, hat einen neuen Partner und bezieht eine kleine Witwenrente. Der frühere Kompagnon ist gesundheitlich schwer angeschlagen und erhält Hartz IV. „Was mal zum Lebensstandard gehörte“, so die Angeklagte, „davon ist nichts mehr übrig.“ Auch nichts mehr von dem einst üppig geflossenen Geld. (ucs)
https://www.express.de/bonn/ex-nachtclu ... t-33823038
29. Januar 2020 um 17:35 Uhr
Prozess gegen Paar aus Rhein-Sieg-Kreis
Bordellbetreiber wegen Steuerhinterziehung vor Gericht
Die Betreiber eines mittlerweile geschlossenen Bordells in Hennef stehen vor dem Landgericht in Bonn.
Foto: picture alliance/dpa/Andreas Arnold
Rhein-Sieg-Kreis/Bonn Ein Paar aus dem Rhein-Sieg-Kreis soll rund 836.000 Euro Umsatzsteuer unterschlagen haben. Die beiden 55-Jährigen betrieben bis 2016 einen Sauna-Club in Hennef. Nun müssen sie sich vor Gericht verantworten.
Von Leif Kubik
Die beiden Angeklagten waren wohl eher zufällig ins Rotlichtmilieu gerutscht: Lange Jahre hatte das Paar einen Imbisswagen am Köln-Bonner Flughafen betrieben, dann machten die beiden heute 55-Jährigen Bekanntschaft mit einem Siegburger Clubbetreiber. Der Entschluss, zunächst dessen Etablissement zu übernehmen und dann in einer Nachbargemeinde selbst einen Sauna-Club zu gründen, sei eher spontan gefallen, führten die Anwälte der beiden am Mittwochmorgen aus. Die Geschäftsidee nahm nämlich keinen guten Ausgang und so müssen sich die beiden derzeit vor der 7. großen Wirtschaftsstrafkammer am Bonner Landgericht verantworten. Der Vorwurf: Sie sollen den Finanzbehörden zwischen 2008 und 2015 rund 836.000 Euro Umsatzsteuer vorenthalten haben.
Ganz schlecht kann der exklusive Nachtclub also nicht gelaufen sein. Rund acht Jahre lang zog das Etablissement mit seinen beiden Bars, zwei Saunas und einem Whirlpool die vornehmlich männliche Kundschaft aus der Region an. Zunächst führten die beiden Angeklagten die Geschäfte gemeinsam, nach der Trennung des Paares im Jahr 2012 machte die Angeklagte dann alleine weiter. Bis zu 20 Mitarbeiterinnen sollen für erotische Massagen, Escort-Dienste oder auch Table-Dance-Vorstellungen zuständig gewesen sein. Im Herbst 2015 jedoch klopften die Steuerfahnder an die Bordelltüre.
Die hatten so einiges zu bemängeln, unter anderem eine kreative doppelte Buchführung. Offenbar waren die tatsächlichen Einnahmen im Internet in einer sogenannten „Web-Kasse“ verzeichnet, deren Bestand sich deutlich von dem in den offiziellen Büchern unterschied. Zwar wurden die Daten auf dem Betriebscomputer täglich wieder gelöscht. Die Zugangsdaten zu der „Cloud-Kasse“ fielen den Fahndern aber auf einem Ausdruck auf und die Übersicht der tatsächlichen Einnahmen befand sich noch immer auf den Servern.
Reich geworden sind die beiden Angeklagten mit ihrem Geschäft allerdings nicht: Nachdem das Etablissement 2016 für immer seine Pforten schließen musste, versuchten sie sich erneut erfolglos im Imbissgeschäft. Heute lebt der Mann von staatlichen Transferleistungen und seine frühere Partnerin bezieht eine Witwenrente aus einer früheren Ehe.
Obwohl die Kammervorsitzende eine durchaus nicht zu verachtende kriminelle Energie insbesondere des bereits vorbestraften Mannes konstatierte, fanden Verständigungsgespräche zwischen den beteiligten Parteien statt: Weil sich womöglich auch die Steuerbehörden in der Sache nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben, könnten beide mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Das Finanzamt soll nämlich bereits im Jahr 2010 von möglichen Unregelmäßigkeiten erfahren haben. Dazu komme eine gewisse „Zweizüngigkeit“ der Finanzbehörden, sagte die Richterin. Damit spielte sie auf das sogenannte „Düsseldorfer Modell“ an, nach dem die Einnahmen aus Prostitution einer doppelten Besteuerung unterliegen. Neben einer pauschalen Abgabe pro Tag und Dame muss der Bordellbetreiber nämlich die gesamten Einnahmen zusätzlich zu 100 Prozent versteuern.
https://www.general-anzeiger-bonn.de/re ... d-48633383
Ex-Nachtclub in Hennef 836.000 Euro „Hurenlöhne“ kassiert – aber nicht versteuert
Die Angeklagten am Mittwoch im Prozess in Bonn.
Foto: EXPRESS
BONN/HENNEF
Auf den exklusiven Nachtclub in Hennef hat sich längst schon der Staub gelegt. Bereits seit 2016 ist das Etablissement mit zwei Bars, zwei Saunas, Whirlpool und Zimmervermietung geschlossen. Sämtliche Damen, die für „Liebe und Flirt“, erotische Massagen, Escort-Dienste oder auch Table-Dance zuständig gewesen waren sind in alle Winde verstreut.
Ehemaliger Nachtclub. 836.000 Euro Finanzamt vorenthalten
Aber die ehemaligen Betreiber, die sich längst schon aus dem Rotlichtmilieu zurückgezogen haben, müssen jetzt erst für die alten Glanzzeiten vor dem Bonner Landgericht gerade stehen. Die Anklage wirft der 55-jährigen einstigen Geschäftsführerin des Nachtclubs Steuerhinterziehung im großen Stil vor. Innerhalb von acht Jahren – von 2008 bis 2015 – soll sie insgesamt 836.000 Euro dem Finanzamt vorenthalten haben. Auch ihr ehemaliger Lebenspartner, ebenfalls 55, sei an dem Steuerbetrug bis zur Trennung des Paares im Jahr 2012 beteiligt gewesen.
Ehemaliger Nachtclub: Angeklagten könnten mit Bewährung davonkommen
Zum Prozessauftakt haben die ehemaligen Bordellbetreiber das Klügste gemacht, was sie tun konnten: Sie haben ein umfassendes Geständnis angeboten und die 7. Große Wirtschaftsstrafkammer hat, allein um ein umfangreiches Verfahren zu vermeiden, zugegriffen. In einem Verständigungsgespräch mit allen Verfahrensbeteiligten wurde am Mittwoch zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Angeklagten ein „Deal“ vorbereitet. Bei umfassender Aufklärung des Falles, so fasste es die Kammervorsitzende Claudia Gelber nach zwei Stunden zusammen, könnte den Beschuldigten noch eine Bewährungsstrafe zugesagt werden.
Ehemaliger Nachtclub: Finanzamt lange untätig
Nicht zuletzt weil das ganze Verfahren – so einer der Gründe – alt sei und ordentlich Staub angesetzt habe. Das aber hätten nicht die Angeklagten zu verantworten. Denn die Finanzbehörden seien viel zu lange untätig gewesen. Die ersten Hinweise auf finanzielle Unregelmäßigkeiten im Nachtclub seien bereits 2010 an die Fahnder ergangen, durchsucht jedoch wurden die Räume erst 2015. Da nichts geschehen sei, so die Vorsitzende, sei „die Hemmschwelle Jahr für Jahr weiter zu steuerlich zu betrügen, sehr gering“ gewesen. Erst drei Jahre später, im Jahr 2018, wurde schließlich Anklage erhoben.
Darin wirft die Staatsanwaltschaft dem Duo vor, dass es gegenüber dem Finanzamt weder die korrekte Anzahl der arbeitenden Damen – in Spitzenzeiten bis zu 20 – angegeben hätte, noch dass sämtliche Einnahmen deklariert worden seien. Schließlich seien die Prostituierten damals vom Bordell angestellt gewesen, sie hätten nicht auf eigene Rechnung gearbeitet. Dafür spreche unter anderem die Einrichtung eines Sicherheitsdienstes oder auch, dass die Preise für die Freier nicht verhandelbar gewesen seien. Aber wie mit den Hurenlöhnen steuerrechtlich umzugehen sei, da gebe es zusätzliche „Steuerunsicherheiten“, zu denen die Finanzämter selber beitrügen, so die Vorsitzende. Sie bezeichnete es als „Zweizüngigkeit“.
Ehemaliger Nachtclub: Süßes Leben der Betreiber längst vorbei
Mittlerweile lebt die einstige Bordellchefin in Norddeutschland, hat einen neuen Partner und bezieht eine kleine Witwenrente. Der frühere Kompagnon ist gesundheitlich schwer angeschlagen und erhält Hartz IV. „Was mal zum Lebensstandard gehörte“, so die Angeklagte, „davon ist nichts mehr übrig.“ Auch nichts mehr von dem einst üppig geflossenen Geld. (ucs)
https://www.express.de/bonn/ex-nachtclu ... t-33823038
29. Januar 2020 um 17:35 Uhr
Prozess gegen Paar aus Rhein-Sieg-Kreis
Bordellbetreiber wegen Steuerhinterziehung vor Gericht
Die Betreiber eines mittlerweile geschlossenen Bordells in Hennef stehen vor dem Landgericht in Bonn.
Foto: picture alliance/dpa/Andreas Arnold
Rhein-Sieg-Kreis/Bonn Ein Paar aus dem Rhein-Sieg-Kreis soll rund 836.000 Euro Umsatzsteuer unterschlagen haben. Die beiden 55-Jährigen betrieben bis 2016 einen Sauna-Club in Hennef. Nun müssen sie sich vor Gericht verantworten.
Von Leif Kubik
Die beiden Angeklagten waren wohl eher zufällig ins Rotlichtmilieu gerutscht: Lange Jahre hatte das Paar einen Imbisswagen am Köln-Bonner Flughafen betrieben, dann machten die beiden heute 55-Jährigen Bekanntschaft mit einem Siegburger Clubbetreiber. Der Entschluss, zunächst dessen Etablissement zu übernehmen und dann in einer Nachbargemeinde selbst einen Sauna-Club zu gründen, sei eher spontan gefallen, führten die Anwälte der beiden am Mittwochmorgen aus. Die Geschäftsidee nahm nämlich keinen guten Ausgang und so müssen sich die beiden derzeit vor der 7. großen Wirtschaftsstrafkammer am Bonner Landgericht verantworten. Der Vorwurf: Sie sollen den Finanzbehörden zwischen 2008 und 2015 rund 836.000 Euro Umsatzsteuer vorenthalten haben.
Ganz schlecht kann der exklusive Nachtclub also nicht gelaufen sein. Rund acht Jahre lang zog das Etablissement mit seinen beiden Bars, zwei Saunas und einem Whirlpool die vornehmlich männliche Kundschaft aus der Region an. Zunächst führten die beiden Angeklagten die Geschäfte gemeinsam, nach der Trennung des Paares im Jahr 2012 machte die Angeklagte dann alleine weiter. Bis zu 20 Mitarbeiterinnen sollen für erotische Massagen, Escort-Dienste oder auch Table-Dance-Vorstellungen zuständig gewesen sein. Im Herbst 2015 jedoch klopften die Steuerfahnder an die Bordelltüre.
Die hatten so einiges zu bemängeln, unter anderem eine kreative doppelte Buchführung. Offenbar waren die tatsächlichen Einnahmen im Internet in einer sogenannten „Web-Kasse“ verzeichnet, deren Bestand sich deutlich von dem in den offiziellen Büchern unterschied. Zwar wurden die Daten auf dem Betriebscomputer täglich wieder gelöscht. Die Zugangsdaten zu der „Cloud-Kasse“ fielen den Fahndern aber auf einem Ausdruck auf und die Übersicht der tatsächlichen Einnahmen befand sich noch immer auf den Servern.
Reich geworden sind die beiden Angeklagten mit ihrem Geschäft allerdings nicht: Nachdem das Etablissement 2016 für immer seine Pforten schließen musste, versuchten sie sich erneut erfolglos im Imbissgeschäft. Heute lebt der Mann von staatlichen Transferleistungen und seine frühere Partnerin bezieht eine Witwenrente aus einer früheren Ehe.
Obwohl die Kammervorsitzende eine durchaus nicht zu verachtende kriminelle Energie insbesondere des bereits vorbestraften Mannes konstatierte, fanden Verständigungsgespräche zwischen den beteiligten Parteien statt: Weil sich womöglich auch die Steuerbehörden in der Sache nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben, könnten beide mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Das Finanzamt soll nämlich bereits im Jahr 2010 von möglichen Unregelmäßigkeiten erfahren haben. Dazu komme eine gewisse „Zweizüngigkeit“ der Finanzbehörden, sagte die Richterin. Damit spielte sie auf das sogenannte „Düsseldorfer Modell“ an, nach dem die Einnahmen aus Prostitution einer doppelten Besteuerung unterliegen. Neben einer pauschalen Abgabe pro Tag und Dame muss der Bordellbetreiber nämlich die gesamten Einnahmen zusätzlich zu 100 Prozent versteuern.
https://www.general-anzeiger-bonn.de/re ... d-48633383
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Re: Lokalnachrichten: BONN
Man nennt das Verfahren etwas reißerisch "Sugardaddy-Prozess"..
https://www.general-anzeiger-bonn.de/bo ... d-48782363
Kasharius grüßt

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