LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD

Hier findet Ihr "lokale" Links, Beiträge und Infos - Sexarbeit betreffend. Die Themen sind weitgehend nach Städten aufgeteilt.
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fraences
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Nidau/Biel


Mehr Regeln für Dirnen

Im Hotel Schloss in Nidau ist wieder Leben eingekehrt. Seit Juni besitzt ein Betreiber eine Bewilligung für ein Cabaret. Auch die Strassenprostitution soll in Biel geregelt werden.


Im Mai verfügte der Regierungsstatthalter Werner Könitzer die Schliessung des Hotel Schloss in Nidau. Weil zwei Frauen ohne Arbeitsbewilligungen im Cabaret ihre Dienste angeboten hatten und zwei Spielautomaten illegal aufgestellt worden waren, hatte das einstige Vorzeige-Bordell klar gegen die Auflagen verstossen.

Das Haus ist indes nicht lange verwaist geblieben. Am 18. Juni wurde einem neuen Betreiber durch das Regierungsstatthalteramt eine Bewilligung erteilt. Es sei wieder die gleiche Bewilligung, wie sie der vorherige Betreiber erhalten hatte, heisst es von Seiten des Regierungsstatthalteramts gegenüber dem «Bieler Tagblatt». Sprich: Die Prostitution im «Schloss» bleibt geregelt. 2007 hatte die «behördlich geregelte Kontaktbar» schweizweit für Schlagzeilen gesorgt.

Bewilligungspflicht in Biel

Ebenfalls geregelt werden soll demnächst die Strassenprostitution in der Stadt Biel. Der Entwurf des neuen Polizeireglements sieht vor, dass Sexarbeiterinnen, welche sich im öffentlichen Raum prostituieren, eine Bewilligung brauchen und an bestimmten Orten ihre Dienste nicht anbieten dürfen. Ausserdem sind Massnahmen zum Schutz der Sexarbeiterinnen und zur Prävention vorgesehen.

Eine Bewilligung für die Prostitution im öffentlichen Raum erhält nur, wer eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung besitzt.

Bisher nicht geregelt

Prostitution ist im bisherigen Polizeireglement nicht geregelt. Auf kantonaler Ebene ist aber ebenfalls ein entsprechendes Gesetz in Arbeit. Wird dieses erlassen, würde das städtische Reglement damit in Einklang gebracht werden. Letzte Woche hat der Regierungsrat den Entwurf überarbeitet. Inwiefern der Entwurf zum städtischen Reglement deswegen angepasst werden sollte, ist derzeit noch unklar, sagt der Sicherheitsdelegierte der Stadt Biel, André Glauser. Sicher ist hingegen, dass der gesamte PolizeireglementsEntwurf noch überarbeitet werden muss. Eben ist die Vernehmlassungsfrist verstrichen, Anpassungen durch den Stadt- und den Gemeinderat werden in den nächsten Monaten folgen.

Behördlich geregelt
• Der Regierungsstatthalter hatte im Schloss, in welchem seit Jahren Sex-Etablissements betrieben werden, 2007 ein neues Regime eingeführt.
• Der Betreiber erhält nur unter strengen Auflagen eine Bewilligung.
• Die Einhaltung dieser wird regelmässig kontrolliert. Bei Verstössen wird der Betrieb geschlossen. (eva)

http://www.bielertagblatt.ch/News/Region/211928
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Beitrag von nina777 »

29.7.2011

Im Rheintal statt im «sauberen Ländle» ins Bordell

Das faktische Prostitutionsverbot in Vorarlberg führt zur Häufung von Etablissements in St. Gallen

In Vorarlberg existiert kein einziges legales Bordell, weil keine Gemeinde eines bewilligt hat. Zuhälter, Prostituierte und Freier, welche sich nicht in die Illegalität begeben wollen, weichen ins grenznahe Rheintal aus.


«Das liegt an der Moral. Die Vorarlberger wollen ihr sauberes Ländle», antwortet die aus Bregenz stammende, aber im St. Galler Rheintal tätige Zuhälterin Cornelia Sallmayer auf die Frage, weshalb sich das faktische Prostitutionsverbot im westlichsten Bundesland Österreichs so wacker halte. In Vorarlberg ist gemäss Sittenpolizeigesetz die Ausübung der Prostitution nur in Bordellen, die über eine Bewilligung verfügen, gestattet. Diese Bewilligung «gewerbsmässiger Unzucht» erteilt der Gemeindevorstand, wie Peter Marte, Leiter der Landespressestelle Vorarlberg, erklärt. Und hier liegt das Problem: Grundsätzlich sind SPÖ, Grüne und FPÖ für legale Bordelle. Doch kaum ein Bürgermeister kann sich in seinem Dorf kontrollierte Prostitution vorstellen. Und wenn er es könnte, brauchte er immer noch die Mehrheit des Vorstands.

Freier schätzen das Rheintal

Weil man in Vorarlberg keine Chance hat, ein legales Bordell zu eröffnen, ist Cornelia Sallmayer in die Schweiz ausgewichen, nach Sennwald im Rheintal. Hier geht es pragmatischer zu und her in Sachen «ältestes Gewerbe». Statt Sexarbeit zu tabuisieren, wird offen darüber geredet. Das schätzt Sallmayer. «Die Zusammenarbeit mit den Behörden funktioniert sehr gut, solange man sich an die Regeln hält.» Freier aus Vorarlberg schätzten das Rheintal ebenso, da man hier erst eine Bar besuchen könne und es nicht sofort so intim werde wie in den Privatwohnungen der illegalen Bordelle in Vorarlberg, so Sallmeyer.

Doch dies ist nicht der einzige Grund. Wie Stefan Schlosser, stellvertretender Abteilungsleiter des Landespolizeikommandos Vorarlberg, ausführt, überqueren auch jene Freier die Schweizer Grenze, die sich nicht in den Bereich der Illegalität begeben wollen. Allerdings würden Freier in Vorarlberg gemäss Sittenpolizeigesetz nicht bestraft, wenn sie Dienstleistungen einer illegalen Prostituierten in Anspruch nähmen, so Schlosser. In der Schweiz ist das ähnlich. «Höchstens wegen Anstiftung zur Verwaltungsübertretung», mutmasst er. Etwas ungerecht sei das schon, fügt er an.

....mehr dazu http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/s ... 85756.html
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von Aoife »

Achtung English - aber für diejenigen die es verstehen sichelich einen Lacher oder ein Kopfschütteln wert:

http://www.thelocal.ch/779/20110805/

Liebe Grüße, Aoife
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Freier von 16- bis 18-jährigen Prostituierten sollen künftig bestraft werden

Bern, 18.08.2011 - Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu StGB-Revision Wer gegen Entgelt sexuelle Dienste Unmündiger zwischen 16 und 18 Jahren in Anspruch nimmt, soll sich künftig strafbar machen. Mit dieser und weiteren Änderungen des Strafgesetzbuchs (StGB) will der Bundesrat die Bedingungen erfüllen, damit die Schweiz der Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch beitreten kann. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zum Beitritt zur Konvention und zur erforderlichen StGB-Revision eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis Ende November.

Die Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch will die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend schützen. Die am 1. Juli 2010 in Kraft getretene Konvention ist das erste internationale Instrument, das die verschiedenen Formen sexuellen Kindesmissbrauchs umfassend für strafbar erklärt. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, namentlich den sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie und die erzwungene Teilnahme von Kindern an pornografischen Vorführungen unter Strafe zu stellen.

Die Schweiz hat die Konvention am 16. Juni 2010 unterzeichnet. Die schweizerische Rechtsordnung genügt den Anforderungen der Konvention weitgehend. In einzelnen Punkten geht die Konvention allerdings weiter als das geltende Strafrecht, da sie in Teilbereichen den Schutz auf Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ausdehnt. Der Beitritt der Schweiz bedingt daher verschiedene Anpassungen des StGB.

Vor dem Abgleiten in die Prostitution schützen
Freier machen sich nach geltendem Recht strafbar, wenn die sich prostituierende Person unter 16 Jahre alt ist und sie selber mehr als drei Jahre älter sind. Einvernehmliche, bezahlte sexuelle Kontakte mit weiblichen und männlichen Unmündigen, die älter als 16 Jahre alt und damit sexuell mündig sind, sind hingegen nicht strafbar. Künftig sollen Freier mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden, wenn sie gegen Entgelt die sexuellen Dienste von Unmündigen in Anspruch nehmen; die Unmündigen selber sollen straflos bleiben. Die vorgeschlagene Bestimmung will Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution schützen.

Neu soll ferner die Förderung der Prostitution Unmündiger unter Strafe gestellt werden. Zuhälter, Bordellbetreiber oder Escort-Services, die mit finanziellen Gewinnabsichten die Prostitution erleichtern oder begünstigen, sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden. Darunter fallen etwa die Vermietung von Salons oder die Anstellung Unmündiger in einschlägigen Etablissements.

Ausdehnung des Schutzes auch bei der Kinderpornografie
Im Bereich der Kinderpornografie sollen Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vor der Mitwirkung bei sexuellen Darstellungen geschützt werden. Wer Gegenstände oder Vorführungen, die tatsächliche sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten mit Unmündigen zum Inhalt haben, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht, erwirbt, sich beschafft oder besitzt, soll mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Der Konsum solcher Gegenstände oder Vorführungen soll mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Unter Strafe soll schliesslich auch gestellt werden, wer Unmündige anwirbt oder veranlasst, an einer pornografischen Vorführung mitzuwirken.

Kein neuer Straftatbestand des "Grooming"
Die Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, das sexuell motivierte Anbahnen von Kontakten mit Unmündigen im Internet (sog. Grooming) unter Strafe zu stellen, wenn der Kontaktaufnahme konkrete Handlungen für ein Treffen folgen. Dieses Verhalten ist gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts ein strafbarer Versuch, sexuelle Handlungen mit Kindern zu begehen. Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, die Einführung eines speziellen Straftatbestandes des „Grooming" vorzuschlagen.

Neben den Straftatbeständen enthält die Konvention auch Bestimmungen über Prävention, Opferschutz und Interventionsprogramme, die ausschliesslich oder teilweise in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallen. Das EJPD führte deshalb eine Anhörung der Kantone durch, die ausnahmslos die Unterzeichnung der Konvention befürworteten. Der Beitritt zur Konvention erfordert keine oder nur geringe Änderungen der kantonalen Rechtsgrundlagen.

Adresse für Rückfragen:

Anita Marfurt, Bundesamt für Justiz BJ, Tel. +41 31 324 93 28
Herausgeber:

Der Bundesrat
Internet: http://www.bundesrat.admin.ch/
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Internet: http://www.ejpd.admin.ch

http://www.news.admin.ch/dokumentation/ ... g-id=40633

http://www.bielertagblatt.ch/News/Schwe ... ancContent
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG

Beitrag von fraences »

NEUER PLAN

Flugplatzlokal wird kein Bordell


Für das Freiburger Flughafenrestaurant zeichnet sich eine andere Zukunft ab, als es zuletzt den Anschein hatte. Ein Bordellbetreiber kommt nun doch nicht zum Zug.


Der Hauptausschuss des Gemeinderats entschied auf Vorschlag der Verwaltung, das Vorkaufsrecht der Stadt Freiburg auszuüben und die Immobilie anschließend an die benachbarte Firma Komtur Pharmaceuticals zu veräußern. Damit kommt Berthold Lorenz, Eigentümer mehrerer Erotik- und Bordellbetriebe, doch nicht als Erwerber zum Zug.

Er hatte großes Interesse daran bekundet, das Lokal zu übernehmen. Stattdessen wird nun aller Voraussicht nach Josef Künle, Chef und Eigentümer von Komtur Pharmaceuticals, bestimmen, wie es mit der Gaststätte weitergeht.

Künle will, sollte er wie jetzt vorgesehen für insgesamt 622.000 Euro an die 2150 Quadratmeter große Immobilie samt Gebäude kommen, daraus ein Lokal des gehobenen Standards machen, das aber für eine breite Bevölkerungsgruppe attraktiv sein soll – mit Kulturangeboten und später auch Tagungsmöglichkeiten. Szenegastronomie soll es nicht geben. Zuletzt waren zwei Pächter mit dem Standort in die Insolvenz geraten. "Darum werden wir vor allem dafür sorgen, dass das Restaurant ein Anziehungspunkt für viele Freiburger wird", so Künle.

Künles Firma Komtur Pharmaceuticals blickt auf eine 50-jährige Geschichte zurück und hat seit 2004 ihren Sitz am Flugplatz. Mit Gastronomie hatte sie bisher nichts zu tun. Geschäftszweck ist der weltweite Handel mit Arzneimitteln. In Freiburg arbeiten 25 Mitarbeiter. Dazu gibt es Büros in Berlin, Basel, Warschau, London, New Jersey und Schanghai.

http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... 59214.html
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Ungarn protestiert gegen Strassenstrich

Die reformierte Kirche Ungarn hat am Dienstag der reformierten Landeskirche und Politikern in Aarau ein Protestschreiben gegen die Prostitution minderjähriger Frauen übergeben. Sie zeigte sich "entsetzt" über die Prostitution junger Ungarinnen in der Schweiz.
Die Mädchen seien in der Schweiz vornehmlich auf dem Strassenstrich anzutreffen, sagte Istvan Szabo, Bischof der reformierten Kirche Ungarn im Distrikt Donau, am Dienstag vor den Medien in Aarau. Die Schweiz solle das Mindestalter für Prostitution auf 18 Jahre anheben.

Prostitution im jugendlichen Schutzalter unter 18 Jahren verstosse zudem gegen das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, sagte Zoltan Balog, Staatsminister für soziale Integration in Ungarn.

Die jungen Frauen liessen sich aus wirtschaftlicher Not oder aufgrund falscher Versprechen auf die Prostitution ein, heisst es im Protestschreiben. Wenn sie aus ländlichen Gegenden kämen, drohe ihnen zudem eine bleibende Ächtung.

Schweizweites Verbot in Vernehmlassung

Der Aargauer Justizdirektor und Landammann Urs Hofmann (SP) bezeichnete es als "beschämend und alles andere als ein Ruhmesblatt für unsere Gesetzgebung", dass die Schweiz in dieser Frage den meisten europäischen Staaten hinterher hinke.

Eine vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Reform sehe vor, dass Freier, Zuhälter, Salonbetreiber oder Anbieter von Escort-Services für bezahlte sexuelle Kontakte mit 16- bis 18-Jährigen bestraft werden sollten.

Der Aargau erwarte von Bern, dass die Gesetzesrevision möglichst rasch abgeschlossen und in Kraft gesetzt werde. Sollte die Gesetzesrevison scheitern, werde der Regierungsrat dem Kantonsparlament eine Änderung des kantonalen Rechts vorschlagen.

http://www.bielertagblatt.ch/News/Schwe ... ancContent
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Was tun gegen Gewalt im Sexgewerbe?


Die Tätigkeit der Sexarbeiterin sollte zu einem Beruf aufgewertet werden, ist das Fazit einer Studie zur Verhinderung von Gewalt im Sexgewerbe. Dazu brauche es griffige Regelungen, sagt die Verfasserin.


"Man kann das Sexgewerbe durchaus mit anderen Gewerben vergleichen. In anderen Gewerben werden Arbeitsverträge abgeschlossen. Es wird klar vereinbart, welche Aufgaben übernommen werden, zu welchem Preis und in welcher Frist. Im Sexgewerbe ist das heute meistens noch nicht der Fall", sagt Eva Büschi, Professorin an der Hochschule für Soziale Arbeit der FHNW in Olten, gegenüber swissinfo.ch.

Die Betreibenden von Sexetablissements, sowohl Frauen als auch Männer, befüchteten, sich des Straftatbestands der Förderung der Prostitution schuldig zu machen.

Gewalt ist im Sexbusiness alltäglich, wie die Studie zeigt. Sie beleuchtet das Thema Gewalt im Sexgewerbe aus der Perspektive der Geschäftsführenden. Für die Geschäftsführenden ist nicht die Gewalt das hauptsächliche Problem, sondern die gesellschaftliche Stigmatisierung.

"Sie erwähnen zahlreiche Arten und Formen von Gewalt und differenzieren zwischen Gewalt unter Freiern oder Geschäftsführenden an Sexarbeitenden und Gewalt unter den Sexarbeitenden selber", schreibt Büschi. Die Gewalt werde oft relativiert und banalisiert sowie durch einen engen Gewaltbegriff ausgeblendet.


Kein Instrument gegen Menschenhandel
"Die Studie befasst sich mit der Gewalt an legal arbeitenden Sexarbeiterinnen in Studios, Salons und Kontakt-Bars", sagt Büschi, "und die Empfehlungen beziehen sich ausschliesslich auf diese." Es gehe nicht darum, Menschenhandel oder die Prostitution Minderjähriger zu entkriminalisieren. Die Befunde liessen sich auch nicht einfach so auf den Strassenstrich übertragen.

"Gesellschaftlich wird Sexarbeit zwar tabuisiert oder diffamiert, und trotzdem ist das Sexgewerbe ein riesiges Business, das in der Schweiz geschätzte 3.5 Milliarden Franken Umsatz generiert." Die Geschichte zeige, dass das Sexgewerbe auch in Phasen der Repression geblüht habe.

Büschi spricht sich deshalb für einen pragmatischen Ansatz aus: "Es gibt diesen Wirtschaftszweig, und es geht darum, die Arbeitsbedingungen für diese Leute, die dort arbeiten, so gut wie möglich zu gestalten."

Verschiedene Kantone seien zur Zeit daran, die Regelungen im Sexgewerbe zu überarbeiten. Eine gesamtschweizerische Gesetzgebung sei aber ihrer Meinung nach gar nicht nötig, sagt Büschi. "Es gibt Beispiele, wie die Arbeitsbedingungen im Sexgewerbe relativ einfach geregelt werden können."

Gewalt und Arbeitsbedingungen

Gute Arbeitsbedingungen seien ein Kernfaktor, um gewalttätiges Verhalten von Freiern zu verhindern. Sie erleichterten klare Abmachungen zwischen Freier und Sexarbeiterin von Beginn weg. "Die Sexarbeiterin muss den Rahmen ganz klar definieren können, sie soll den Lead behalten, vor und während der Dienstleistung."

In den meisten Etablissements sind heute Kameras angebracht, damit schon vor dem Einlass in den Salon festgestellt werden kann, ob ein Freier alkoholisiert ist oder ob es mehrere Freier sind.

Das Beispiel Nidau
In Nidau im Kanton Bern hat der Regierungsstatthalter Bedingungen aufgestellt, die erfüllt sein müssen, damit die Betreiber von Sexetablissements eine Betriebsbewilligung erhalten. Sie müssen sich verpflichten, transparent zu sein, dazu zu stehen, dass Sexarbeit geleistet wird, und die Frauen dürfen nicht als Touristinnen deklariert werden.

Die Sexarbeiterinnen müssen sich legal in der Schweiz aufhalten, und die zuständige Beratungsstelle muss uneingeschränkten Zugang zu den Sexarbeitenden haben. Weiter müssen die Betreiber Merkblätter in den Sprachen der Frauen abgeben, die sie über Rechte und Pflichten informieren, auch darüber, dass sie ihr Einkommen in der Schweiz versteuern müssen.

Die Betreiber dürfen auch keine überrissenen Preise für Zimmer oder Nebenkosten verlangen. Alle diese Punkte werden unangemeldet durch die Polizei kontrolliert.

Die Kontrollen haben in Nidau dazu geführt, dass das Etablissement geschlossen werden musste. "Das zeigt doch gerade, dass die Regelungen funktionieren", sagt Büschi.

Warum nicht bei den Freiern ansetzen?
Meistens geht die Gewalt im Sexgewerbe von Freiern aus. Wieso setzt die Gewaltprävention nicht bei diesen an? "Man hat festgestellt, dass die Freier nicht in dem Sinn eine einheitliche Gruppe bilden, sondern sehr heterogen sind", sagt Büschi. "Es gibt Freier jeder Alters- und Einkommensklasse, deshalb ist es komplex, mit der Gewaltprävention dort anzusetzen, daher wurde leider bisher keine entsprechende Kampagne initiiert."

Bei der Aidsprävention habe man jedoch mit Erfolg bei den Freiern angesetzt, und es gebe auch bei der Gewaltprävention Ansätze, welche die Freier einbezögen. "Ich weiss von einer Beratungsstelle, die Hinweise von Freiern bekommt, wenn diese den Eindruck haben, dass Frauen schlecht behandelt, ausgebeutet oder unterdrückt werden."



"Verberuflichung"
Eine "Verberuflichung" der Sexarbeit, wie Büschi sie vorschlägt, würde die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter entstigmatisieren und eine klare Trennung zwischen legalen und illegalen Anbietenden bringen.

Der spezifische Druck, der heute von Freiern wie auch von Geschäftsführenden auf Sexarbeiteiterinnen ausgeübt werden kann, könnte vermindert werden, und vielen Problemen – wie beispielsweise ansteckenden Krankheiten – würde offener begegnet.

"Je grösser der Druck auf die Sexarbeiterinnen ist, desto grösser ist die Gefahr, dass sie beispielsweise einen angetrunkenen Freier akzeptieren oder dass sie bereit sind, die Dienstleistung ohne Kondom zu erbringen."

Es sei nach wie vor eine Tatsache, dass viele Freier Leistungen ohne Kondom wünschten. "Alle interviewten Frauen beteuerten zwar, ausschliesslich sexuelle Dienstleistungen mit Kondom anzubieten." Die Forschung wisse aber, dass Ausnahmen gemacht werden. "Die Dunkelziffer muss sehr gross sein", sagt Büschi.

http://www.swissinfo.ch/ger/gesellschaf ... d=31020358
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

.«Der Zwang beginnt schon in der Heimat»

- Bei der Fachstelle FIZ ist man verärgert, dass ein ungarischer Minister einseitig die Schweiz kritisiert, weil 16-Jährige sich hier prostituieren dürfen. Dazu würden junge Ungarinnen auch in ihrer Heimat gezwungen.

Der ungarische Minister Zoltan Balog will Auffangzentren schaffen für Frauen, die in der Schweiz auf den Strich mussten. Was halten Sie davon?
Doro Winkler: Ich finde es gut, dass sich die ungarische Regierung um das Problem kümmern will. Bis jetzt gibt es in Ungarn kaum Stellen, die Opfern von Frauenhandel helfen. Allerdings haben Opfer einer in der Schweiz begangenen Straftat auch das Recht, hier unterstützt zu werden. Sie sollen nur zurück, wenn sie dies ausdrücklich wünschen. Und dass der Minister die Verantwortung für die Missstände auf dem Strassenstrich vor allem der Schweiz zuschiebt, kann man so nicht stehen lassen.
Doro Winkler ist Sprecherin der Fachstelle FIZ Frauenhandel und Frauenmigration in Zürich.Infografik Moderne Sklaverei
Er sagte doch nur, es sei eine Schande, dass man sich in der Schweiz ab 16 Jahren prostituieren dürfe.
Auch wir befürworten eine Erhöhung des Mindestalters auf 18 Jahre. Doch ein beträchtlicher Teil der Ungarinnen, die wir betreuen, wurde schon in der Heimat in sehr jungem Alter gezwungen, sich zu prostituieren – bevor sie in die Schweiz kamen. Das Problem besteht also nicht nur in der Schweiz. Diese Frauen leben auch in Ungarn unter sehr prekären Umständen, an deren Verbesserung die dortige Regierung arbeiten sollte.

Wie viele minderjährige Ungarinnen schaffen in Zürich an?
Ich kann nur unsere Zahlen nennen: Von den 184 Fällen von Menschenhandel, mit denen die FIZ sich im Jahr 2010 befasste, betrafen 83 Fälle Ungarinnen. Darunter befanden sich vier Minderjährige.


http://www.20min.ch/news/zuerich/story/ ... --29155294
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

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Scheinwelt im Rotlichtmilieu
Jeden Freitag präsentiert baz.ch/Newsnetz Fundstücke aus dem Archiv der Fotostiftung Schweiz. Heute: Jacek Pulawskis ausgezeichnete Reportage «Quadrantaria in Ticino» über das Sex-Gewerbe in Chiasso.

Prostituierte im Tessin: Die folgenden Bilder stammen alle aus der Reportage «Sex-Arbeiter in Chiasso», Schweiz 2010.

Im Jubiläumsjahr präsentiert baz.ch/Newsnetz in Zusammenarbeit mit den Kuratoren der Fotostiftung jede Woche eine Bildstrecke mit Fundstücken aus dem Archiv.


Diese Serie ist preisgekrönt, dieser Fotograf ebenfalls: Der 33-jährige Jacek Piotr Pulawski pflegt den sozialkritischen Fotojournalismus. Als Freelancer arbeitet der Pole hauptsächlich für Schweizer Zeitungen und Magazine. 2009 war er Gewinner des Swiss Press Photo und 2010 wurde Pulawski mit dem Swiss Photo Award der EWZ.Selection als bester Schweizer Fotograf mit «Quadrantaria in Ticino» ausgezeichnet.

Erniedrigung, Armut, Traurigkeit

In der Werkserie «Quadrantaria in Ticino» richtet Pulawski die Kamera auf Missstände im Schweizer Rotlichtmilieu. Die Illusion des schnell verdienten Geldes zieht unzählige ausländische Frauen und Männer ins illegale Sex-Gewerbe in Chiasso. Reich kehrt hier niemand in die Heimat zurück. Fehlende Arbeitsbewilligungen, hohe Lebenskosten und Ausbeutung versetzen die Prostituierten in einen Zustand der permanenten Unsicherheit.

Isolation, Erniedrigung und Armut – für Aussenstehende ist die Menschenverachtung dieser Ausbeutung kaum zu fassen. Diese Scheinwelt widerspiegelt sich in den harten hell-dunkel Kontrasten seiner Bilder. Die traurigen Zustände werden in einer fragmentarischen Sichtweise präsentiert, was als Analogie der Ware Mensch als Konsumgut gelesen werden kann.

Mit seinen fotografischen Werken aus dem Jahr 2010 unterstützte Jacek Piotr Pulawski die Nonprofitorganisation Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht. Im Auftrag von Amnesty International stellte er zudem Bilder zur Verfügung für die landesweite Kampagne «Emergency Help», die im Februar 2011 startete. Zurzeit arbeitet Pulawski an einem Langzeitprojekt über die Träume todkranker und behinderter Kinder.

Mehr Infos zum Fotografen: www.pulawski.ch


http://bazonline.ch/kultur/diverses/In- ... y/21482392
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

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Bordell- Betreiberin: "Ein Drittel meiner Kundschaft kommt aus Vorarlberg"

Scharzach, Au (CH) - Eine Schweizer Bordell- Betreiberin gewährte den VN einen exklusiven Einblick in die grenznahe Prostitutions- Szene. Dabei sind sowohl die Kunden als auch die Frauen, die bei ihr arbeiten, eng mit Vorarlberg verbunden. Die Wirtschaftskrise hat auch dieses Gewerbe nicht verschont.

Das Tabu- Thema der käuflichen Liebe erhitzt in diesen Tagen die Gemüter und wird landesweit diskutiert. „Wir wollen keine Straßenprostitution in Vorarlberg“, gibt ÖVP- Klubobmann Rainer Gögele am Mittwoch gegenüber den VN bekannt. Punkt. Doch damit verschließen sich der Politiker und seine Partei wohl der Realität. Denn die – in der freien Wirtschaft würde es so bezeichnet werden – „Nachfrage“ und folglich auch das „Angebot“ existieren bekanntlich. Entweder illegal in irgendwelchen Hinterzimmern in der Vorarlberger Nachbarschaft, oder legal, nur ein paar Hundert Meter über der Grenze, im St. Galler Rheintal, in der Schweiz.

Vorarlberger Freier

„EinDrittel meiner Kunden ist aus Vorarlberg“, verdeutlicht die Bordell- Betreiberin Iris von „Iris & Team“ die derzeitige Situation. Insgesamt würden monatlich rund 500 Kunden ihre Dienstleistung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass jeden Tag rund fünf Ländle- Männer die Schweizer Grenze passieren, um sich bei ihr dem käuflichen Sex hinzugeben. „Im vergangenen Jahr waren es noch mehr. Da haben die Vorarlberger für 50 Prozent des Umsatzes gesorgt“, macht Iris die Wirtschaftskrise und den starken Franken für den Rückgang verantwortlich.

Weniger Kunden

Falls die Prostitution hierzulande irgendwann legalisiert angeboten würde, dann rechnet die Bordell- Chefin mit einem noch stärkeren Einbruch ihrer Vorarlberger Kundschaft. „Wir verlangen für 50 Minuten 210 Euro. Derzeit kostet eine Stunde bei euch, nach meinen Informationen, 150 Euro“, bestätigt Iris gleichzeitig auch eine existente Prostitutions- Szene im Ländle. Wenn sich eine „Hausfrau“ einmal erwischen lasse, müsse sie mit einer Geldstrafe rechnen. „Ein paar Hundert Euro, mehr ist das nicht.“ Wesentlich teurer käme es, wenn der Aidstest älter als drei Monate sei oder man das dritte Mal ertappt würde: „Dann kann man sich das kaum mehr leisten.“

Erfahrung im Milieu

Seit über 20 Jahren ist Iris nun schon im Milieu. 90 Prozent der Freier sind Stammkunden. „Einige kommen nach dem wöchentlichen Kartenspiel vorbei.“ Und zwölf selbstständige Frauen arbeiten bei ihr. Drei davon auch aus Vorarlberg. „Die haben sich eine Bewilligung zur selbstständigen Arbeit organisiert. Dann ist das gar kein Problem.“ Die Frauen sind zwischen 30 und 50 Jahre alt und arbeiten im Schichtbetrieb, circa acht Stunden am Tag. Iris achtet darauf, dass sie im Idealfall nur vier Tage arbeiten und keine Mammutschichten leisten müssen. „Ich will, dass die Frauen Geld verdienen. Dazu müssen sie gut drauf sein, Ausstrahlung und Präsenz haben.“

Zeiten ändern sich

Früher sei das noch anders gewesen, da hätte man die Männer auch mal links liegen lassen können. Heute muss sich der Gast willkommen fühlen und vielleicht sogar bemuttert werden, stellt Iris zeitliche Veränderungen fest. Das ist gleichwohl nicht die einzige Veränderung. „Früher hat ein Gast einmal angerufen und ist dann vorbeigekommen. Heute rufen sie drei Mal an. Dann ist es immer noch nicht sicher, ob er wirklich erscheint“, weiß die erfahrene Betreiberin.

Ohne Gummi läuft nichts

Die Verhütung hat sich hingegen in all den Jahren nicht verändert. Ein weißes Schild an jeder Tür weist auf den Pflichtgebrauch von Präser­vativen hin. „Sonst läuft nichts.“ Die Regeln bestimmen also die Frauen. „Im Gegenzug entführen wir die Männer in eine Traumwelt“, meint Iris. Vielleicht auch ein Grund, warum sie nur einmal jährlich einen Kunden des Zimmers verweisen muss. Der Respekt gegenüber den Frauen muss also immer gewahrt werden.


http://www.vol.at/bordell-betreiberin-e ... 0-07182261
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7.10.2011

Über 90000 Unterschriften gegen „Sexualisierung“

– Im knappen Zeitraum von etwas mehr als drei Monaten unterschrieben 91816 Schweizer Bürger die Petition „Gegen die Sexualisierung der Volksschule“.


Die unterzeichneten Petitionsbogen werden von rund fünfzig Eltern und ihren Kindern am 4. Oktober 2011 im Haus der Kantone in Bern der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) überreicht. Weil sich die Petition auch an sämtliche Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren aller Kantone richtet, werden diese Bildungsdirektoren gleichzeitig formell über die Einreichung der Petition orientiert.

Die Petition «Gegen die Sexualisierung der Volksschule» enthält fünf Forderungen, auf welche das Petitionskomitee Antwort sowohl von der EDK als auch seitens aller Bildungsdirektoren aller Kantone erwartet. Die Petition fordert:

• dass die vom Volk gewählten kantonalen Bildungsdirektoren die volle Verantwortung übernehmen für Entwicklung und Gestaltung des Sexualkunde-Unterrichts an der Volksschule;
• dass kein Obligatorium für den Sexualkunde-Unterricht vorgesehen werden darf;
• dass Schülern im Sexualkunde-Unterricht keine Anregungen für Sexspiele und Sexualpraktiken in Lehrmitteln und -programmen vermittelt werden dürfen;
• dass Sexualkunde-Unterricht keinerlei Pornografie vermitteln darf;
• dass Schülerinnen und Schülern im Sexualkunde-Unterricht keinerlei Beeinflussung bezüglich sexueller Orientierung vermittelt werden darf.

...mehr dazu http://www.factum-magazin.ch/wFactum_de ... ierung.php
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Prostituierte zahlen Pauschalsteuern


Behörden bekommen das Rotlichtgewerbe nicht in den Griff – und haben einen Weg gefunden, mitzuverdienen.

Das «Merkblatt zum Arbeitsvertrag für Erotikmasseusen des Kantons Thurgau» hat es in sich. Betreibern von Rotlicht-Klubs wird angeboten, die Einkünfte der von ihnen beschäftigten ausländischen Frauen pauschal abzugelten. «Lässt sich der Lohn nur schwer durch den erwirtschafteten Umsatz ermitteln, kann (...) von einer Tageslohnsumme von 200 Franken ausgegangen werden.»

Damit kostet eine Prostituierte den Klubbesitzer pro Monat nur 400 Franken Quellensteuer. Zudem zahlt er pro Tag und Frau rund 20 Franken Sozialversicherungsbeiträge. Dafür muss er nichts weiter deklarieren als die Namen und die Anzahl der von ihm beschäftigten Frauen. Eine Lohnbuchhaltung hat er nicht mehr zu führen, womit für ihn und den Kanton der lästige administrative Aufwand entfällt.

Das ist aber immer noch besser als gar nichts, denn bisher zahlten die meisten Bordellbetreiber gar keine Abgaben. Der Kanton Thurgau, der dieses System im vergangenen Jahr erfunden hat, preist die Pauschalsteuer darum aktiv an. Auf der Internetseite des Migrationsamts ist nicht nur das Merkblatt zu finden, sondern auch ein Muster-Arbeitsvertrag für Prostituierte. Darin sind alle Leistungen des Arbeitgebers geregelt, bis hin zu Kondomen und Gleitmitteln.

Ein Jurist, der die Branche seit Jahren beobachtet, kritisiert dieses neue Regime scharf: «Weil die Behörden das Rotlichtgewerbe nicht in den Griff bekommen und kaum Mittel haben, dieses zu kontrollieren, kapitulieren immer mehr Kantone vor den Klubbesitzern. Sie versuchen aber, aus der Not noch etwas Kapital zu schlagen, um immerhin etwas mitzuverdienen.»

Camillus Guhl, Leiter des Thurgauer Migrationsamts, bestätigt die Ohnmacht der Behörden. «In einer Branche, in der viele jeweils nur wenige Tage vor Ort tätig und entsprechende Abrechnungen oft rudimentär vorhanden sind, musste eine gut handhabbare, aber auch für die Ausgleichskasse gute Lösung gefunden werden.» Die Thurgauer Ausgleichskasse klagt in einem Schreiben, das dem «Sonntag» vorliegt, dass «die Etablissements die ausgerichteten Löhne teilweise nicht korrekt abrechnen und sich daran künftig auch nichts ändern wird».

Die Umsatzschätzung von 200 Franken ist in Guhls Augen nicht zu tief. «Da im Fall der Sexarbeiterinnen diese nur am Abend wenige Stunden tätig sind, ist nach Auskunft von Branchenkennern die Höhe an der oberen Grenze.» Ein Branchenkenner widerspricht dem vehement. «Die Einnahmenschätzung ist viel zu tief. Der Staat begnügt sich mit Brosamen.»

Mehrere Kantone haben nun das Thurgauer Pauschalsteuer-System übernommen, darunter Luzern und Aargau. «Wir haben Anfang Jahr begonnen, die Thurgauer Lösung anzuwenden», bestätigt Angelo Longobardi, Teamleiter Quellensteuer des Kantons Luzern. Auch er rechnet mit einem Tagesumsatz von 200 Franken pro Frau. Und auch er begründet die Pauschalsteuer mit den renitenten Bordellbetreibern. «Das Problem ist, dass viele Etablissements sperren. Die Klubbesitzer behaupten, die Prostituierten seien selbstständig, und sie wüssten nicht, was die Frauen einnehmen.»

Im Kanton Solothurn ist die Pauschalsteuer ebenfalls ein Thema. «Es ist denkbar, dass wir das Regime des Kantons Thurgau übernehmen», sagt David Boner, Leiter Sondersteuern. «Das ist eine praktikable und einfache Lösung, wenn der Umsatz schwer zu erfassen ist.» Der Kanton Aargau hingegen streitet ab, Prostituierte pauschal zu besteuern. Dem «Sonntag» liegt jedoch ein Schreiben der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau vor, welches das Gegenteil beweist. Darin wird ein Klubbesitzer aufgefordert, die Beiträge gemäss dem Thurgauer System zu zahlen.


http://www.sonntagonline.ch/ressort/wirtschaft/1894/
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG

Beitrag von fraences »

Kitsch-Puff in Ökobauweise

Morgen eröffnet in der Tullastraße im Industriegebiet Nord ein neues Bordell im farbenprächtigen orientalisch-antiken Stil.


In Nachbarschaft zu Fast-Food-Restaurant, Schlachthof, Badenova und Autohaus eröffnet morgen nach 20-monatiger Umbauzeit im Industriegebiet Nord ein neues Bordell. Der "FKK-Palast" ist einer von zwei existierenden behördlich genehmigten Etablissements (siehe Artikel rechts). Beschwerden gab es laut Stadtverwaltung bislang von einem Anwohner wegen der Gebäudegröße und eines Banners. Die Aid s-Hilfe hat an dem Bordell nichts auszusetzen, solange die Frauen medizinisch versorgt sind und ordentlich behandelt werden.
"Wir wollen nicht die Moralapostel sein", sagt Stefan Zimmermann von der Aids-Hilfe Freiburg, die im Rahmen des Projekts "Pink" Prostituierte vor Ort mitbetreut. Auch seine Kollegin Jessica Gräber sagt, sie habe generell kein Problem mit Bordellen. "Ich habe nur den Wunsch, dass die Frauen, die dort arbeiten, über die Risiken informiert sind und Zugang zu medizinischer Versorgung haben." Es müsse aber, findet Gräber, politisch mehr getan werden, damit die Prostituierten anders behandelt werden.

SPD-Stadtrat Walter Krögner hat sich einen Eindruck vor Ort verschafft. "Ich habe den Eindruck, dass die Frauen hier vernünftig behandelt werden. Wenn alles so stattfindet, wie es aussieht, wird das dazu beitragen können, den illegalen Sumpf etwas auszutrocknen." Die 28 Jahre alte Prostituierte "Patricia" aus Polen, eine gelernte Hotelfachfrau und seit vier Jahren im Gewerbe, lobt die Arbeitsbedingungen im FKK-Palast; sie sei freiwillig und gerne hier und lasse sich alle zwei Wochen medizinisch untersuchen: "Draußen kann man sich mehr anstecken als in einem Puff." Aids-Hilfe-Berater Zimmermann denkt auch, dass die meisten Prostituierten sich untersuchen lassen. Leider verzichteten bei entsprechender Bezahlung aber viele darauf, sich zu schützen: "Ohne Kondome ist gang und gäbe. Gut finden kann man das natürlich nicht." Obwohl der "FKK-Palast" im Internet mit "tabulosem Vollservice" wirbt, versichert Blondine Patricia, dass für sie ungeschützter Sex nicht in Frage komme – "auch nicht für 1000 Euro".

Der von einer hohen Mauern umgebene FKK-Palast wurde 20 Monate lang aufwendig umgebaut und neu gestaltet, daran beteiligt waren die Freiburger Künstler Kai Orlob, Pál Mathias und Nina Capek. Mit dem architektonischen Stile-Mischmasch erinnert das Gebäude an einen kitschigen Orient-Antike-Palazzo in Las Vegas: mit Tier- und Pflanzenornamenten, Themenzimmern, Weinbrunnen, Fresken, Blattgold-Deko, Glitzertheke, Kama-Sutra-Wandreliefs, Whirlpool, Dampfbad, Sauna und orientalischer Lounge. Inhaber Berthold Lorenz preist seinen Betrieb wegen des Blockheizkraftwerks, der Regenwassernutzung, der Fassadenisolierung und der Wärmerückgewinnung als "grünes Puff". Was der Umbau gekostet hat, will er nicht sagen. Jede Prostituierte zahlt an ihn pro Tag für die Nutzung der Räume eine Gebühr von 50 Euro sowie weitere 50 Euro für Unterkunft und Steuer. Jeder Kunde bezahlt 60 Euro Eintritt und nochmal so viel für jede halbe Stunde weitergehenden "Service" mit einer der 15 bis 20 täglich anwesenden Damen.

Betreiber Lorenz führt auch ein Bordell in Offenburg und in Villingen-Schwenningen das Eros "Na und" . "Er steht hier mit zwei Gewerbebetrieben in Verbindung", sagt Stefan Assfalg, Referent des Oberbürgermeisters auf der Baar, "beide sind bisher bei der Stadtverwaltung nicht negativ in Erscheinung getreten." Die Freiburger Polizei hat die Bordelle in der Stadt grundsätzlich im Auge. "Wir halten engen Kontakt zu Betreiber und Frauen", sagt Sprecher Karl-Heinz Schmid. "Es ist gewerbsimmanent, dass es zu Nötigungshandlungen jeglicher Art kommen kann." Das reiche von Menschenhandel bis Zuhälterei. Sobald die Polizei dafür Anzeichen entdecke, schreite sie sofort ein. Andernfalls gilt laut Schmid: "Hier kann aufmachen, wer will, sofern er sich an die rechtlichen Vorgaben hält."

http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... kobauweise

"Deutschlands schönstes Bordell" in Freiburg,
St.Pauli-Glanz oder Schmuddel-Image?

http://www.kanal8.de/default.aspx?ID=31 ... ws=1049725
Zuletzt geändert von fraences am 13.10.2011, 13:26, insgesamt 2-mal geändert.
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG

Beitrag von fraences »

Noch einige Hintergrund Infos zum dem Neueröffnung des FKK-Palast:

Stadt genehmigt größeres Bordell
Ärger um Puff-Bauantrag

Der neue FKK-Palast in der Tullastraße 79 befindet sich in einem komplett umgebauten Gebäude, in dem früher das Bordell”Studio 79” untergebracht war. Zwischen Inhaber Berthold Lorenz hatte es in den vergangenen Monaten juristische Auseinandersetzungen gegeben, Ende Juni stoppte das Baurechtsamt den Bau. Der Grund für den Zwist, zu dem sich Lorenz nicht äußern will: Die Stadtverwaltung, die Bordelle ebenso wenig komplett verbieten kann wie Spielhallen, genehmigte weniger Fläche als beantragt. Der Fall kam vors Verwaltungsgericht.
Das bisherige Bordellkonzept der Stadtverwaltung sah neben der Tulla- noch die Heinrich-von-Stephan im Zuge der Neugestaltung künftig als Standorte wegfällt, überlegte man im Rathaus, ob ersatzweise in der Tullastraße im Industriegebiet Nord nicht noch ein Freudenhaus zugelassen werden sollte-oder alternativ die Flächenbegrenzung für Lorenz´neuen Puff entfallen und die beantragte Größe (mehr als 500 Quadratmeter) genehmigt werden müsste. Auf diesen Vergleichsvorschlag ging FKK-Palast-Betreiber Lorenz ein, der Baustopp wurde aufgehoben. Sein Wunsch, das Airport-Restaurant am Flugplatz zu übernehmen, lehnte das Rathaus hingegen ab, da es dort kein Bordell haben wollte. Die Stadtverwaltung wird eine neue Bordellkonzeption erarbeiten, kündigt Rathaussprecherin Edith Lamersdorf an. Neben den beiden Bordellen gibt es noch 60-80 Terminwohnungen-Privatwohnungen, in denen Prostituierte ihrer Arbeit nachgehen.

(Artikel in der Badische Zeitung von 13.10.2011)
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Berner Regierung gegen Passus zu Dirnenlohn in Prostitutionsgesetz

Der Regierungsrat beantragt, auf diesen Zusatz zu verzichten. Prostituierte bieten sich auf dem Strassenstrich an am Sihlquai in Zuerich.

Das bernische Prostitutionsgesetz ist reif für die Beratung im Grossen Rat. Der Regierungsrat hat den gemeinsamen Antrag mit der vorberatenden Kommission verabschiedet, wie er am Donnerstag mitteilte.

Die Kommission will eine Bestimmung in die Gesetzesvorlage aufnehmen, wonach der Dirnenlohn einforderbar ist. Prostituierte sollen zahlungsunwillige Freier also einklagen können.

Der Regierungsrat beantragt, auf diesen Zusatz zu verzichten. Zwar sei er aus gesellschaftspolitischer Sicht nachvollziehbar. Doch die Bestimmung sei verfassungswidrig, da den Kantonen im Bereich des Zivilrechts keine Rechtsetzungsbefugnis zukomme.

Mit dem Prostitutionsgesetz wird die Sexarbeit erstmals umfassend geregelt. Die Vorlage kommt im November in den Grossen Rat.


http://www.langenthalertagblatt.ch/lang ... -114662161
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Bundesgericht gibt illegaler Prostituierter Recht

Lausanne - Der Verdienst von illegal tätigen Prostituierten darf vom Staat nicht als Deliktsgut eingezogen werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer ausländischen Frau gutgeheissen und die Aargauer Justiz verpflichtet, ihr 14'000 Franken Freierlohn zurückzugeben.

Die Polizei hatte bei der Prostituierten im Rahmen einer Ermittlung insgesamt 24'000 Franken gefunden und beschlagnahmt. Im April 2010 wurde die Frau vom Bezirksgericht Bremgarten wegen illegalem Aufenthalt, unbewilligter Erwerbstätigkeit und mehrerer weiterer Delikte zu einem Jahr Gefängnis bedingt verurteilt.
Legales Rechtsgeschäft

10'000 Franken vom gefundenen Betrag wurden zur Deckung der Verfahrenskosten eingezogen. Die restlichen 14'000 Franken zog die Aargauer Justiz als «durch Straftat erlangten Vermögensvorteil» ein, wie dies Artikel 70 des Strafgesetzbuches vorsieht. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau nun gutgeheissen. Die Richter in Lausanne erinnern zunächst an ihren kürzlich gefällten Grundsatzentscheid zur Einziehung des Lohnes aus der Schwarzarbeit von illegal tätigen Ausländern.

Bei einer Prostituierten wurden insgesamt 24'000 Franken gefunden und beschlagnahmt.

Das Gericht war darin zum Schluss gekommen, dass die Einziehung nicht zulässig ist. Der Verdienst stamme in solchen Fällen trotz rechtswidrigem Aufenthalt und fehlender Arbeitsbewilligung aus einem gültigen Arbeitsvertrag und damit einem «objektiv legalen Rechtsgeschäft». Das Gericht kommt nun zum Schluss, dass dies auch zutrifft, wenn das Einkommen aus illegaler Prostitution stammt.
Einkommen wird besteuert

Die Prostitution gelte zwar weiterhin als sittenwidrig. Indessen sei sie im Sinne des Strafrechts nicht widerrechtlich. Bei der selbstbestimmten Ausübung der Prostitution handle es sich vielmehr um eine zulässige Tätigkeit, die sogar unter dem Schutz der verfassungsmässig garantierten Wirtschaftsfreiheit stehe

http://www.nachrichten.ch/detail/516605.htm
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Beitrag von ehemaliger_User »

Endlich mal Richter, die vernünftig denken!
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG

Beitrag von fraences »

Im Baden intern, eine Magazin für Politik und Wirtschaft erscheint als Titelschreckeartikel einen Bericht übers Freiburg Rotlichtmilieu.

http://www.badische-zeitschriften.de/

Interview mit Brinco vom Studio Fantasy, Bobby vom FKK-Palast,Rue Vermieter von Terminwohnungen und Tine Betreiberin von Malibu und Penthouse, Kripo Paul Schneider und Maria Obrecht Betreiberin von Villa Freiburg.


Sowie ein Bericht, den ich hier reinsetze von der zukünftige Bordellplanung der Stadt Freiburg:

Freiburgs Bordell-Landschaft: Suche nach neuem Standort hat begonnen

Seit dem 1. Januar 2002 sind in Deutschland „sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt“ nicht mehr strafbar, es sei denn, es findet eine Ausbeutung von Prostituierten statt. So ist es im „Prostitutionsgesetz“ im Strafgesetzbuch geregelt. Das Betreiben eines Bordells ist ebenfalls nicht mehr strafbar, es sei denn, die dort tätigen Prostituierten stehen in wirtschaftlicher Abhängigkeit vom Betreiber oder einem Zuhälter oder der Betreiber greift dirigistisch in die Tätigkeit der Prostituierten ein.

Für eine Stadt ist es demnach gar nicht möglich, ein Bordell grundsätzlich zu verbieten, genau so wenig wie Spielhallen und Sendemasten. Die Verwaltung muss sogar geeignete Standorte ausweisen, wenn sie andere ausschließen will, sagt Rathaus-Sprecherin Edith Lamersdorf. Dies geschah in Freiburg vor zehn Jahren. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich der Verwaltungsvorlage vom 11. September 2001 zu, in der drei Standorte für Bordelle zugelassen wurden: Tullastr.79 (mit einer maßvollen Erweiterung),Wiesentalstr 15 und „westlich Heinrich-von-Stephan-Straße“.Darüber hinaus werde „gegen sogenannte Terminwohnungen“ , baurechtlich nicht eingeschritten, wenn von diesen keine städtebaulichen Spannungen ausgehen.“ Terminwohnungen sind verklausulierte Kleinstbordelle in einer „zum Termin“ angemieteten Wohnung. Etwa 60 bis 80
gibt es davon verstreut im ganzen Stadtgebiet. Weil die Heinrich-von-Stephan-Straße anders als geplant bebaut wurde, fiel dieser Standort de facto weg und im Zuge eines Arrangements bekam der Betreiber des „Studio 79“ in der Tullastraße im Industriegebiet Nord mehr Platz eingeräumt, um jetzt den „FKK-Palast“ zu eröffnen. Der Bau war wegen des größeren Umfangs (mehr als 500 Quadratmeter Fläche) zeitweise gestoppt worden. Ein Verwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahre 2000 hatte ein geplantes Bordell im Stubeweg im Industriegebiet Nord für zulässig erklärt, nachdem eine private Initiative das Projekt verhinderte, wurde der Gerichtsbeschluss für ungültig erklärt.

Grundsätzlich sieht der Gemeinderatsbeschluss von 2001 Bordelle als gewerbliche Betriebe an.Sie sollten daher in Industrie- und Gewerbegebieten sowie Mischgebieten mit überwiegenden gewerblicher Nutzung liegen. In zwei Bebauungsplänen, die Industriegebiete in Hochdorf und „Auf der Haid“ betreffen, ist die Einrichtung von Bordellen untersagt.Weil sich die Situation und anscheinend auch die Nachfrage in den vergangenen Jahren verändert hat, will die Stadt jetzt ein neues Bordellkonzept erarbeiten. Die Federführung obliegt dem Baubürgermeister. Und der möchte jetzt sich noch nicht dazu äußern, „weil wir im ganz frühen Stadium von Gesprächen mit den zuständigen Behörden sind“, bittet Martin Haag auf Anfrage um Verständnis. Aber es ist klar, dass die Konzeption von 2001 geändert werden muss, weil sich „wahrscheinlich“,so Haag, der jetzt zwar rechtlich noch festgelegte Standort westlich der Heinrich-von-Stephan-Straße faktisch nicht halten lässt. Im Klartext : Es muss ein neuer geeigneter Standort gefunden werden. Aber jede auch nur vage Andeutung wäre dem Suchprozess wohl kaum förderlich.


Bemerkenswert ist der Einleitungsartikel des Herausgebers des Magazin Jörg Hemmerich zum Titelschrecke Rotlichtmilieu:

"die Welt ist vielfältig...... In diesen Ausgabe wird das eindrücklich vorgeführt. Da stehen im selben Heft so unterschiedliche Artikel wie ein Interview mit dem früheren Bundespräsidenten Walter Scheel zum Zustand der FDP und die Titelschrecke befasst sich mit dem Rotlichtmilieu in Freiburg.

Diese Themenmischung, so finden wir, macht das Besondere, an einem Magazin wie BADEN intern aus. Unsere Leser sind über unterschiedliche Medien, ob Print oder digital, ja bestens informiert.Da dürfen sie von uns erwarten, dass wir sie auf einem Blick hinter die Kulissen begleiten. Oder dass wir unsere Lesermit Meinungen bekannt machen, die provozieren und polarisieren. Denn wahr ist ja, dass man die eigenen Meinung kennt und es nichts schadet, andere kennenzulernen.
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG

Beitrag von Jupiter »

@Fraences, eine kleine Ergänzung: Bei Baden-Intern handelt es sich um das Wirtschaftsmagazin der Badischen Zeitung.
Siehe auch hier im Porträt:
http://www.badische-zeitschriften.de/badenintern.php

Ich finde es schon sehr seltsam, dass hier dies Thema behandelt wird.

Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Beitrag von fraences »

@Jupiter

Das hat mich auch sehr überrascht.

Liebe Grüsse, Fraences
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