LokalNachrichten: ZÜRICH

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fraences
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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH

Beitrag von fraences »

In diesem Artikel kann man sehr deutlich erkennen, was mit der Bewilligung (bei uns die in Zukunft die geplante Konzessionierung) welche Intention dahinter steckt. Nämlich NICHT Rechtssicherheit, sondern das massive Eindämmern der Prostitution, was letzt endlich einem Verbot gleich kommt.

Nur sechs bewilligte Bordelle in Zürich
Von Pascal Unternährer.
Die Anzahl Zürcher Sexsalons sank innert sechs Jahren von 350 auf 160. Seit einem Jahr müssen sie zudem höhere Auflagen erfüllen. Das führt zu einem weiteren Salonsterben.


Ende 2013 hat die Stadtpolizei Zürich 161 Sexsalons in der Stadt Zürich gezählt. Sie alle haben während des Jahres zweimal Post von der Stadtpolizei erhalten. Die rund 60 grösseren Betriebe sind aufgefordert und gemahnt worden, bis zum 31. Dezember ein Gesuch um eine Betriebsbewilligung gemäss der neuen Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) einzureichen. Zudem sollten sie eine gültige Baubewilligung für ihre Etablissements vorweisen. Eine Baubewilligung müssen auch die übrigen rund 100 Salons mit einer oder höchstens zwei Prostituierten einreichen. Diese 100 brauchen aber keine zusätzliche Betriebsbewilligung der Sittenpolizei.

Die Schreiben der Polizei haben im Milieu für viel Aufruhr gesorgt. Zunächst trudelten nur wenige Gesuche ein. Innert der Frist sind dann doch 52 von gut 60 Betriebsgesuchen eingetroffen, wie Marco Cortesi, Infochef der Stadtpolizei, sagt. Fünf sind seit Anfang Jahr dazugekommen. Das macht insgesamt 57. Mit anderen Worten: Es fehlen noch vereinzelte. Diese werden in den kommenden Tagen zum dritten Mal angeschrieben und erhalten eine weitere 30-tägige Frist. Bewilligt worden sind laut Cortesi bisher sechs Bordelle.

Zügel angezogen

Verunsichert durch die Briefe der Polizei waren vor allem die 100 Kleinstsalons. Sie brauchten zwar schon seit fast 15 Jahren eine Baubewilligung, weil die Stadt keine Sexsalons mehr in Zonen mit mindestens 50 Prozent Wohnanteil tolerieren will. Doch die Behörden nahmen es mit der Kontrolle nicht so genau. Auch weil das Gewohnheitsrecht gilt: Wer an dieser Adresse schon immer angeschafft hat, durfte dies weiterhin tun.

Seit Inkrafttreten der PGVO Anfang 2013 werden die Zügel angezogen. Jenen Ein- oder Zweifraubetrieben, die keine Baubewilligung oder zumindest ein Gesuch dafür vorweisen können, droht die Schliessung, heisst es im letzten Brief. Wie viele über eine bestehende Baubewilligung verfügen, ist nicht bekannt. «Wir können nur vermuten, dass eher wenige Salons bereits im Besitz einer Bewilligung sind», sagt Martina Vogel, Mediensprecherin des Hochbaudepartements.

Nur 24 Baugesuche

Klar ist: Lediglich 24 Sexsalons haben bisher ein Baugesuch eingereicht – fünf davon sind im heutigen «Tagblatt» publiziert worden. Fünf dieser nachträglichen Gesuche sind bisher entschieden, wobei das Departement keine Auskunft darüber gibt, wie viele positiv beurteilt wurden. Falls nur wenige bereits über eine Bewilligung verfügen und nur 24 rechtzeitig ein Gesuch eingereicht haben, dürfte die Zahl der Sexsalons am Ende nochmals stark sinken.

2007 zählte die Stadt Zürich noch rund 350 Sexetablissements. 2008 waren es noch gut 300 und im Januar 2013 – als die Verordnung in Kraft trat – 220. Innert des letzten Jahres ist die Zahl also um ein Viertel gesunken. Ende 2014 dürfte die Anzahl der Sexsalons in Zürich schliesslich näher bei 100 als bei 160 sein.

www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Nur- ... y/10676412
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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH

Beitrag von fraences »

Zürichs kleine Sexsalons verschwinden

Obwohl die Polizei alle Etablissements aufgefordert hat, bis Ende 2013 die nötigen Papiere einzuholen, erscheinen noch immer verspätete Gesuche. Viele der Prostituierten haben es aber gar nicht erst versucht.

In Zonen mit mindestens 50 Prozent Wohnanteil sollen Bordelle verschwinden. Vor allem Kleinstbordelle dürften verschwinden. (key)


Die Stadt Zürich räumt nicht nur ihren Strassenstrich auf, auch die Sexsalons müssen erhöhte Anforderungen erfüllen. Das Ziel: In Zonen mit mindestens 50 Prozent Wohnanteil soll es keine Bordelle mehr geben. Gemäss der ­neuen Prostitutionsgewerbeverordnung müssen alle sexgewerblichen Salons eine gültige Baubewilligung vorweisen. Die grösseren Betriebe müssen zusätzlich ein Gesuch für eine Betriebsbewilligung bei der Stadtpolizei einreichen.

Dies wurde 161 bestehenden Betrieben, davon rund 100 Kleinstbordelle, letztes Jahr mitgeteilt. Die offizielle Frist lief bis 31. Dezember 2013. Laut Marco Bisa, Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich, haben seitdem mehr als 60 grössere Bordelle um eine Betriebsbewilligung ersucht. Über ein Dutzend ging erst nach Ablauf der Frist ein. Die Polizei zeigt sich aber kulant: Auch die verspäteten Gesuche werden bearbeitet.

Er erwarte aber ab jetzt nur noch vereinzelte Nachzügler, sagt Bisa. Ende Januar waren sechs Betriebe bewilligt, mittlerweile ist die Zahl im zweistelligen Bereich. Genaue Auskunft dar­über und über das weitere Vorgehen wird die Polizei laut dem Mediensprecher Anfang April an einer Medienkonferenz geben. Bei den meisten anderen Gesuchen laufe das Verfahren noch.

Frauen in Illegalität gedrängt

Im Hochbaudepartement zeigt sich eine andere Si­tua­tion. Da auch die rund hundert Kleinstbordelle eine Baubewilligung vorweisen müssen, wäre eine grössere Anzahl Gesuche zu erwarten gewesen. Zwar erscheinen noch immer vereinzelte in den amtlichen Publikationsorganen, bis jetzt sind jedoch insgesamt nur rund 25 Baugesuche für sex­gewerbliche Salons eingegangen. Wobei laut Mediensprecherin Heike Isselhorst über sechs dieser Gesuche schon entschieden wurde, während der Rest noch pendent ist. Auskunft über den Ausgang der Entscheide gibt sie nicht. Wie viele von den Baugesuchen sich mit den Gesuchen für Betriebsbewilligungen überlappen, also zu den grösseren Bordellen gehören, ist unklar. So oder so zeichnet sich ab: Ein Grossteil der kleinen Sexsalons hat kein Baugesuch eingereicht.

Rebecca Angelini von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) verwundert das nicht: «Für viele Frauen ist klar, dass sie in Zürich nicht mehr weiterarbeiten können. Sie reichen daher gar nicht erst Gesuche ein.» Dass Kleinstbordelle eine Baubewilligung brauchen, ist nicht neu. Die Stadt nahm es aber bis anhin mit Kontrollen nicht so genau und liess das Gewohnheitsrecht gelten. Nach der neuen Prostitutionsgewerbeverordnung sollen nun die Vorschriften durchgesetzt werden.

Gewerbe werde verunmöglicht

Die Si­tua­tion sei prekär, sagt Angelini, viele der Frauen verlören ihre Existenzgrundlage. Pro Woche führe die FIZ mehrere Beratungsgespräche zu diesem Thema. Einige Frauen überlegen sich, die Stadt zu wechseln, andere sogar den Beruf. Dies sei aber sehr schwierig und häufig sogar unmöglich. «Viele arbeiten schon sehr lange als Sexarbeiterinnen, sind Migrantinnen und haben keine Ausbildung», erklärt Angelini. Es bleibe noch der Weg zur Sozialhilfe, welcher aber die Aufenthaltsbewilligungen der Migrantinnen gefährden könnte. Als letzte Zuflucht sieht Angelini das Weiterarbeiten in der Illegalität: «Die Frauen werden in den Untergrund gedrängt.»

Die FIZ hatte mit anderen Zürcher Beratungsstellen im Dezember 2013 in einem Lagebericht ihre Sicht festgehalten. Die anschaffenden Frauen würden durch die neue Verordnung vor allem Repression erfahren, heisst es darin. Für die Prostitution würden so hohe Hürden aufgestellt, dass das Gewerbe praktisch verunmöglicht werde. Diese Aussagen seien nach wie vor sehr aktuell, sagt Angelini. Unabhängig davon, wie viele Gesuche in den nächsten Monaten bewilligt werden, vor allem die Zahl der kleinen Sexsalons wird zurückgehen – zumindest diejenige der legalen.

www.landbote.ch/detail/article/-6a16275cc3/gnews/99/
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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH

Beitrag von fraences »

So redet die Stadt Zürich die neue Regelungen in Sexgewerbe "schön".:

Neuregelungen für Sexgewerbe in Zürich bewähren sich

Die Neuregelungen für Strassen- und Salonprostitution in der Stadt Zürich haben sich bisher bewährt. Für die Situation an der Langstrasse sucht der Stadtrat noch nach einer Lösung: Ziel ist es, dass Kleinstsalons nicht vollständig aus dem Quartier verschwinden.

Nachdem vor allem am Sihlquai «unhaltbare Zustände» geherrscht haben, hat der Stadtrat nach Lösungen für das Sexgewerbe in der Stadt gesucht. Ziel sei nicht gewesen, die Prostitution aus der Stadt zu verdrängen, wie Stadtrat Martin Waser (SP) am Dienstag sagte. Vielmehr müsse diese stadtverträglich sein und die Sexarbeiterinnen müssten geschützt werden.

Vor rund sieben Monaten wurde in Zürich-Altstetten der erste Schweizer Strichplatz eröffnet und gleichzeitig der Strassenstrich am Sihlquai geschlossen. Seit Anfang 2013 ist die neue Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) in Kraft und Ende des Jahres ist die Gesuchsfrist für Salonbewilligungen abgelaufen.

Die Situation am Sihlquai hat sich beruhigt, die befürchtete Verlagerung des Strassenstrichs in andere Zonen oder in die Illegalität gab es laut Waser nicht. Auch die Anwohner in Altstetten fühlen sich nicht gestört. Die Sexarbeiterinnen schätzen am neuen Strichplatz die Sicherheit und die Infrastruktur mit dem Ausbau des sozialmedizinischen Angebots.

Andererseits beklagen die Prostituierten, dass sie dort weniger verdienen als am Sihlquai. Dies liege vor allem daran, dass auf dem Strichplatz nur Autos zugelassen sind. Pro Abend arbeiten dort im Durchschnitt 15 Sexarbeiterinnen. Das sind etwa halb so viele wie ehemals am Sihlquai. Im Niederdorf hat sich die Zahl der Strassenprostituierten praktisch nicht verändert.

Bewährt hat sich laut Waser das Bewilligungsverfahren für Strassenprostitution. Geprüft werden Handlungsfähigkeit, Erwerbsberechtigung und Krankenversicherung. Die Sexarbeiterinnen müssen volljährig sein und zu einem Beratungsgespräch bei der Frauenorganisation Flora Dora. Im vergangenen Jahr wurden von 495 Gesuchen 461 bewilligt.

Neu ist auch das PGVO-Bewilligungsverfahren für Salonprostitution. Eine Bewilligung benötigen Salons, in denen mehr als zwei Prostituierte arbeiten. Salonbetreiber müssen unter anderem eine Baubewilligung vorweisen und für faire Preise und Arbeitsbedingungen für die Prostituierten sorgen. Insgesamt liegen 67 Gesuche vor. Für eine Bilanz sei es noch zu früh, sagte Stadtrat Richard Wolff (AL).

Kleinstsalons mit ein oder zwei Sexarbeiterinnen sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Allerdings gilt auch für diese die Bau- und Zonenordnung (BZO), die sexgewerbliche Salons in Wohngebieten verbietet, also auch im Langstrassenquartier.

Eigentlich war die BZO nur zur Bekämpfung von Auswüchsen in diesem Bereich gedacht, Kleinstsalons wurden geduldet. Mit der neuen PGVO sei dies nicht möglich, sagte Waser. Seit 2007 gibt es einen stetigen Rückgang der Kleinstsalons. Verschiedene Organisationen fordern eine Lockerung der BZO.

Der Stadtrat ist zurzeit auf der Suche nach einer Lösung. «Kleinstsalons sollten nicht vollständig aus dem Langstrassenquartier verschwinden,» sagte Wolff.

Die Prostitutionsgewerbeverordnung verlangt auch den Schutz der Sexarbeiterinnen vor Ausbeutung und Gewalt, insbesondere vor Menschenhandel. Insgesamt wurden im Jahr 2013 Vorermittlungen für 31 Verfahren geführt, im Vorjahr waren es 14. Die Massnahmen zeigen laut Stadtrat Wirkung.

Anders sieht dies allerdings die Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ). Im Vergleich zu den Vorjahren seien in der Stadt Zürich 25 Prozent weniger Fälle von Frauenhandel erkannt worden, wie es in einem Communiqué heissst. Die Fachstelle vermutet, dass dies mit den veränderten Rahmenbedingungen in der Stadt zusammenhängt. Der Zugang zu mutmasslichen Opfern sei schwieriger geworden.

http://www.blick.ch/news/schweiz/neureg ... 67189.html


So schätzen die Experten, die Betroffenen die Lage ein:

«Die Menschenhändler haben ihre Methoden angepasst»

Psychische Gewalt, Drohungen gegen die Familie und eine repressive Prostitutionspolitik: Die Lage der Sexarbeiterinnen in Zürich hat sich laut Rebecca Angelini von der Fachstelle Frauenhandel verschlechtert.

Seit 26. August 2013 offen: In den Sexboxen auf dem Strichplatz in Altstetten können Prostituierte ihre Freier bedienen. Die Sexarbeiterinnen schätzen gemäss einer Befragung den Fortschritt bezüglich Sicherheit und Infrastruktur.
Von Tina Fassbind


Die Stadt Zürich zieht ein Jahr nach der Neuregelung der Prostitutionspolitik eine positive Zwischenbilanz. Wie beurteilen Sie die Situation?
Wir kommen zu einem anderen Schluss. Die Lage der Sexarbeiterinnen in der Stadt Zürich hat sich eindeutig verschlechtert seit der Einführung der neuen Massnahmen. Wir beziehen uns dabei auf die Aussagen der Sexarbeiterinnen selbst, die Erfahrungen der Salonbetreiberinnen und auf die Ergebnisse einer Erhebung bei den verschiedenen Beratungsstellen im Zürcher Sexmilieu.

Inwiefern hat sich die Lage verschlimmert?
Die Verkürzung der Arbeitszeiten für Sexarbeiterinnen und die Verkleinerung des Strassenstrichs in Verbindung mit den stärkeren Kontroll- und Sanktionsaktivitäten der Polizei haben die Arbeitsbedingungen der Frauen verschlechtert. Insbesondere das Salonsterben von Kleinstsalons, in denen ein selbstbestimmtes Arbeiten der Prostituierten möglich ist, werten wir als einen klaren Rückschritt. Gleichzeitig stellen wir fest, dass das restriktive Vorgehen der Stadt sich negativ auf das Vertrauen der Frauen in die Behörden und Beratungsstellen auswirkt und zu einer Verschiebung des Gewerbes in einen für uns weniger sichtbaren Bereich geführt hat.

Damit widersprechen Sie der Aussage der Stadtregierung, dass sich das Vertrauensverhältnis zwischen der städtischen Beratungsstelle Flora Dora und den Sexarbeiterinnen dank der neuen obligatorischen Gespräche verbessert hat.
Es ist kein Widerspruch. Die Stadt verweist auf die Anzahl der Verfahren, die im vergangenen Jahr eröffnet wurden und in deren Verlauf die Opfer dank der Zusammenarbeit mit Flora Dora erkannt werden konnten. Wir begrüssen diese Entwicklung und sind als Beratungsstelle auch in diese Abläufe involviert. Die Zusammenarbeit funktioniert sehr gut. Was uns Sorgen bereitet, ist die Zahl der Opfer von Frauenhandel, die uns neu zugewiesen wurden. Diese haben 2013 im Vergleich zu den Vorjahren um ein Viertel abgenommen.

Was ist negativ daran, wenn Ihrer Fachstelle weniger Frauenhandelsopfer gemeldet werden?
Auf den ersten Blick mag dieser Umstand tatsächlich positiv erscheinen. Es ist aber nicht so, dass der Menschenhandel abgenommen hat. Wenn wir uns auf unsere Quellen berufen, lassen sich die Opfer aufgrund der neuen Rahmenbedingungen in der Stadt Zürich weniger leicht finden. Auch das Vertrauen der Frauen in die Behörden hat gelitten. Zudem haben die Menschenhändler ihre Methoden den neuen Gegebenheiten angepasst.

Wie sehen diese neuen Methoden der Menschenhändler aus?
Sie kennen die neuen Regelungen sehr genau und haben rasch neue Strategien entwickelt. So wird viel weniger sichtbare, offene Gewalt gegen die Frauen ausgeübt. Dafür hat die psychische Gewalt zugenommen. Mit subtilen Druckmitteln machen sie die Frauen gefügig. Drohungen richten sich jetzt verstärkt gegen enge Familienangehörige im Herkunftsland.

Sie fordern nun, dass nichtstaatliche Beratungsstellen und Behörden gemeinsam neue Massnahmen für die Identifizierung von Opfern von Menschenhandel erarbeiten müssen. Wie wollen sie vorgehen?
Eine Patentlösung können wir nicht vorlegen. Wir müssen zunächst auf diese neue Situation reagieren und über die Bücher gehen. Fest steht zum jetzigen Zeitpunkt lediglich, dass die neuen Hürden im Prostitutionsgewerbe sich negativ auf das Auffinden der Opfer von Menschenhandel auswirken. Wir sind der Meinung, dass der Fokus der Polizeiarbeit vermehrt in der nichtrepressiven Ermittlungstätigkeit liegen sollte. Dort braucht es jetzt mehr Ressourcen. Sonst dürfte es noch schwieriger werden, mit den Sexarbeiterinnen in Kontakt zu treten.

Die Zahl der Prostituierten, die auf dem Strassenstrich anschaffen, hat sich halbiert. Wohin sind sie gegangen?
Diese Frauen sind nicht verschwunden oder in andere europäische Länder ausgewichen. Das Sexgewerbe ist einfach weniger sichtbar geworden. Die Prostituierten schaffen nun in Wohnungen im Raum Zürich an und werben ihre Freier übers Handy oder per Internet an. Zum Teil legal, zum Teil illegal.

Also stimmt das Fazit der Stadt nicht, dass keine Verlagerung in andere Gebiete stattgefunden hat?
Bei der Strassenprostitution gibt es tatsächlich keine Verlagerung. Denn auch andere Städte haben ihre Regelungen zum Strassenstrich verschärft. Man könnte tatsächlich von einem Strassenstrichsterben reden. Und auch Frauen, die in Salons arbeiten, weichen aus, arbeiten tageweise in anderen Städten, da sie keine Chance auf eine Salonbewilligung in Zürich haben. Wie viele es sind, lässt sich allerdings nicht sagen. Das erfahren wir von unseren Klientinnen und von anderen Beratungsstellen.


http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/sta ... y/17944075

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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH

Beitrag von fraences »

Zweckoptimismus der Stadt
Wo sind die Zuhälter geblieben?

Brigitte Hürlimann

Nein, die früheren Zustände im Stadtzürcher Sexmilieu sollen nicht schöngeredet und nicht romantisiert werden, darin ist dem Sozialvorsteher Martin Waser beizupflichten. Es hat sie gegeben, die Menschenhändler und die Zuhälterbanden, die am Sihlquai und im Langstrassengebiet ihr Unwesen getrieben, Frauen ausgebeutet und ausgenommen haben. Sie sind zu Dutzenden vor Gericht gestellt und verurteilt worden, und womöglich trifft es zu, dass sich diese Strafen im Milieu herumgesprochen haben und eine abschreckende Wirkung zeigen. Wobei Abschreckung heisst: dass die Ausbeuter nicht mehr in Zürich wirken, sondern in anderen Städten, Kantonen oder Ländern. Ist das nun ein Erfolg im Kampf gegen Menschenhandel und Zuhälterei? Hält der Wille, solche Verbrechen streng zu ahnden, nur so lange an, als sie direkt vor unserer Haustüre passieren? Der Zürcher Stadtrat hält optimistisch fest, die neuen Regeln zeigten auch im Kampf gegen Menschenhandel Wirkung – das ist ein gewagtes Fazit, das kaum untermauert werden kann.

Die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) teilt nämlich gleichentags mit, dass 2013 im Vergleich zum Vorjahr 25 Prozent weniger Fälle von Menschenhandel erkannt und an die Opferberatungsstelle zugewiesen worden seien. Und die FIZ kommt zum Schluss, dass nicht die Aktivitäten der Menschenhändler zurückgingen, sondern das Auffinden der Opfer – weil sich das Gewerbe seit Inkrafttreten der Prostitutionsgewerbeverordnung vermehrt in die Grauzone oder an die Ränder der Stadt verlagert habe. Es steht also, sozusagen, Aussage gegen Aussage.

Doch ungeachtet dieser Diskrepanz muss für die Prostitutionspolitik der Stadt Zürich im Vordergrund stehen, dass das Sexgewerbe zum Stadtleben gehört, und zwar auch dann, wenn es sichtbar ist. Die beste Prävention gegen Zuhälter und Menschenhändler ist immer noch die Stärkung der Prostituierten. Verfügen sie über die gleichen Rechte wie die übrigen Gewerbetreibenden, werden sie von der Gesellschaft nicht stigmatisiert, und stellt man ihnen genügend Arbeitsplätze zur Verfügung, so haben sie es nicht nötig, sich an kriminelle Elemente zu wenden. Jene Frauen, die gegen ihren Willen als Prostituierte nach Zürich verschachert wurden, haben in einem offenen, toleranten Klima eher die Chance, sich vertrauensvoll an Arbeitskolleginnen, Sozialarbeiterinnen oder an die Polizei zu wenden. Auf diese Weise bootet man die Zuhälter und Menschenhändler aus – anstatt sie bloss in die nächste Stadt zu vertreiben.

http://www.nzz.ch/meinung/kommentare/wo ... 1.18275327

Wahre Worte.
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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH

Beitrag von fraences »

Hoffentlich nehmen andere Länder/Städte an dieser Erkenntnis der Stadt Zürich ein Beispiel:

Stadt Zürich will Vorschriften für kleine Sexsalons lockern

Die Zahl der Sexsalons – insbesondere der Kleinstbetriebe – ist in den vergangenen Jahren drastisch gesunken.
Kleinsalons verschwinden zusehends:>


Die Behörden stellen sich ein gutes Zwischenzeugnis zur neu aufgegleisten Prostitutionspolitik aus. Die Stadträte Martin Waser (SP) und Richard Wolff (AL) sehen die Bevölkerung vor negativen Auswirkungen der Prostitution ebenso geschützt wie die Prostituierten vor Ausbeutung und Gewalt, wie die beiden Politiker an der gestrigen Medienkonferenz ausführten. «Doch Wirkungen erzeugen auch Nebenwirkungen», sagte Waser. Dabei bezog er sich unter anderem auf die starke Abnahme der Kleinstsalons, in denen höchstens zwei Prostituierte tätig sind.

Kein Sexsalon im Wohnquartier

Die Zahl dieser Kleinbetriebe hat in den vergangenen zwei Jahren um ein Drittel abgenommen – von 146 auf 101 Salons im Jahr 2013. Das hänge unter anderem mit der Aufwertung des Langstrassenquartiers zusammen, sagte Wolff. Dieses entwickle sich immer mehr zu einem Ausgangsgebiet, was sich auf die Prostitution auswirke. Doch es gibt noch weitere Gründe, die in den Vorschriften zu suchen sind: der Bau- und Zonenordnung (BZO) und der Prostitutionsgewerbever­ordnung (PGVO). Die BZO schreibt seit 2001 vor, dass in Quartieren mit einem Wohnanteil von mindestens 50 Prozent das Sexgewerbe verboten ist. Einzig Salons, die länger als seit 2001 geschäften, können sich auf altes Recht berufen.

Die Stadtregierung wollte mit diesem Paragrafen ursprünglich die Auswüchse des Sexgewerbes in den Quartieren bekämpfen. Die Stadt beschäftigt dafür eigens einen Baujuristen. «Diesen Zusammenhang von PGVO und BZO haben wir zu wenig erkannt», sagte Waser. Jetzt will der Stadtrat den entsprechenden Abschnitt in der BZO noch einmal überdenken und für die Kleinstsalons allenfalls neu regeln. Am Ende müsste der Gemeinderat über eine BZO-Änderung befinden. «Wir stehen mitten in den Diskussionen», sagt Wolff.

Ziel sei, dass das Prostitutionsgewerbe im Langstrassenquartier in einem stadtverträglichen Ausmass bleiben kann. Wolff hofft, noch in diesem Jahr eine Lösung zu finden. Wie diese aussieht, ist noch unklar. Eine Möglichkeit wäre, den prozentualen Wohnanteil zu erhöhen. Oder die Sexgewerberegel für das Langstrassenquartier in der BZO zu streichen. Dieser Lösung steht Wolff allerdings kritisch gegenüber. Damit würde man die Langstrasse zum Rotlichtquartier erklären. Im Kreis 7 (Fluntern, Hottingen, Witikon, Hirslanden) existiert gemäss den gestern vorgestellten Statistiken kein einziger Sexsalonbetrieb.

Bisher 13 Sexbetriebe bewilligt

Die AL, Wolffs Partei, schreibt in einer Mitteilung, sie habe bereits bei der Debatte um die PGVO auf die Problematik hingewiesen. Werde die BZO konsequent umgesetzt, führte dies zu einer vollständigen Eliminierung der Prostitution im Langstrassenquartier. Bei der Vernehmlassung zur aktuellen BZO-Revision fordern private Frauenorganisationen eine Streichung der Prostitutionsregel. Die AL kritisiert die Prostitutionspolitik des Stadtrats als «konzeptlos und schizophren». Der Stadtrat solle Klarheit darüber schaffen, ob und wie die Prostitution im Kreis 4 weiter bestehen könne, und die baurechtlichen Bestimmungen überdenken. «Unser Ziel ist nicht, die Prostitution aus der Stadt zu verdrängen», betonte Waser wiederholt.

Seit Anfang letzten Jahres müssen Salonbetreiber ihren Betrieb bewilligen lassen. Dies schreibt die neue Prostitutions­gewerbeverordnung vor. 67 Salons haben fristgerecht bis Ende Februar ein Bewilligungsgesuch eingereicht, davon sind bisher 13 bewilligt worden. 51 Gesuche sind noch in Arbeit, 3 wurden zurückgezogen. Kleinstsalons sind von dieser Bewilligungspflicht allerdings ausgenommen. Nicht nur die Kleinstsalons, auch die Gesamtzahl der Salons ist stark rückläufig.

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/sta ... y/12847734
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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH

Beitrag von fraences »

«Die KMU-Prostitution sollte nicht benachteiligt werden»


Interview
Die Alternativen wollen, dass kleine Sexsalons keine Bewilligung brauchen. Und es gibt für sie vor allem ein Quartier, wo die Salonprostitution stattfinden darf.
Ihn stört das Reglementierungsbedürfnis der rot-grün regierten Stadt: Niklaus Scherr von der Alternativen Liste.


Sie haben mit Christina Schiller zusammen ein Postulat eingereicht, das die Bewilligungspflicht für Sexsalons lockern will. Warum?
Es geht uns um die Kleinsalons, in denen eine oder zwei Frauen arbeiten. Als der Gemeinderat die neue Prostitutionsgewerbeverordnung beschlossen hat, war das Gros der Meinung, dass diese Frauen keine Bewilligung brauchen. Weil die Polizei die Verordnung aber wörtlich anwendet, braucht es zum Beispiel bereits eine Bewilligung, wenn zwei Sexarbeiterinnen ein 2-Zimmer-Appartement benützen.

Und warum hat das die AL zu einem politischen Vorstoss motiviert?
Das geschah in Absprache mit den NGOs für Frauen im Sexgewerbe, also der FIZ Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration und der Zürcher Stadtmission. Wegen dieser Bewilligungspflicht in Kombination mit der BZO Ledergerber wird die Prostitution im ganzen Kreis 4 widerrechtlich.

Was hat das mit Elmar Ledergerber zu tun?
Die Bau- und Zonenordnung von 1999/2000, die unter seiner Federführung entstand, verbietet sexgewerbliche Nutzungen in allen Zonen mit mehr als 50 Prozent Wohnanteil. Im ganzen Langstrassenquartier und sogar in der erlaubten Strichzone Niederdorf ist damit die Salonprostitution verboten. Das ist unverhältnismässig und diskriminierend gegenüber anderen gewerblichen Tätigkeiten.

Worin besteht denn für Sie der städtebauliche, gesellschaftliche oder kulturelle Wert der Prostitution, dass Sie sich so engagierten?
Uns geht es um den Schutz jener Frauen, die selbstständig tätig und nicht einem Bordellbetreiber unterworfen sind. Die KMU-Prostitution sollte nicht benachteiligt werden.

Gehört das zu den Kernanliegen der Alternativen Liste?
Die AL engagiert sich immer wieder für die Rechte von Menschen, die in unserer Gesellschaft an den Rand gedrängt oder kriminalisiert werden: Fussballfans, Drogenabhängige oder Sexarbeitende.

Und wie hälts die AL mit der Würde der Frau? Ist der Strich nicht das Gegenteil?
Bei der Prostitution gibt es zwei Grundauffassungen. Auf der einen Seite stehen Leute wie Alice Schwarzer, die die Prostitution verbieten wollen. Auf der anderen jene, die Prostitution tolerieren können, solange sie nicht ausbeuterisch und fremdbestimmt funktioniert. Im Gegensatz etwa zu Schweden ist in der Schweiz die Prostitution legal.

Was ist Ihre Meinung?
Mich stört vor allem dieser Grundwiderspruch, dass die Prostitution einerseits Realität und legal ist, die städtischen Regulierungen anderseits aber darauf hinauslaufen, sie grossflächig zu vertreiben. Wenn sie legal ist, muss man auch sagen, wo sie stattfinden darf. Und sie nicht mit Bewilligungspflicht und Bauordnung verdrängen. Wenn die flächendeckende Verbannung aus dem Kreis 1 und dem Kreis 4 weitergeht, drohen in Wohnquartieren wie etwa in Wipkingen Grossbordelle, wenn sich dort Einzelliegenschaften mit Wohnanteil 0 oder 33 Prozent befinden.

Wo in Zürich soll die Prostitution denn stattfinden?
Dort, wo die Leute tolerant sind und sich damit bereits arrangiert haben.

Sie meinen also das Langstrassenquartier. Doch genau dieses will die Stadt ja aufwerten, indem sie Salons schliesst.
Hinter diese sogenannte Aufwertung setze ich ein grosses Fragezeichen. Es stimmt, die Stadt macht Druck auf Hauseigentümer, die an Sexarbeitende vermieten. Mit welchem Resultat? Das Haus wird vom «Begleiteten Wohnen» übernommen – Junkies statt Prostituierte. Oder luxusrenoviert mit steigenden Mietpreisen. Dazu immer mehr Partyvolk – diese sogenannte Quartieraufwertung hat handfeste Nachteile.

Es ist ja der rot-grüne Stadtrat, der das Langstrassenquartier unbedingt aufwerten will. Warum tut das ausgerechnet die Linke?
Das müssen Sie nicht mich fragen. Aber das Reglementierungs- und Kontrollbedürfnis in dieser rot-grün regierten Stadt ist schon auffallend hoch. Es findet ein Social Cleansing statt mit einer Tendenz zu 08/15-Yuppie-Quartieren. Alles gepützelt, alles reglementiert. Wenn in Berlin Lärm ist, reklamieren die Anwohner direkt. In Zürich rufen sie die Polizei. So ist heute die Mentalität, und das gefällt mir nicht.


http://www.postmedien.ch/allgemein/kant ... rettyPhoto
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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH

Beitrag von fraences »

Fremddiagnose Die Sexboxen zerstören Illusionen


Mit einer Verwaltungsmassnahme wollte die Stadt Zürich den Strassenstrich am Sihlquai in den Griff ;bekommen. Sie errichtete Sexboxen, in denen Freier ihre sexuellen Bedürfnisse befriedigen können. Das Experiment ist gescheitert. Nur eine geringe Zahl von Freiern verspürt Lust auf die Verrichtungsboxen. Denn der Bünzlimann aus den Agglomerationskantonen um Zürich scheut bei seinen geheimen Liebesunternehmungen das Licht. Zwei gänzlich unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen sollten sich in der Verrichtungsbox zum staatlich organisierten Liebesabenteuer treffen: der gestresste Mittelstandsmann und die Sexsklavin aus Osteuropa. Es sind soziale Gruppen, die sich bei Tageslicht nie begegnen würden. Im Dunkeln aber pflegen sie eine Beziehung, die man Kollusion nennt. Es ist eine gemeinsam gelebte Illusion von Liebe. Man spielt sich, wie im 
Theater, Liebe vor – eigentlich aber bezahlt man dafür. Diese verlogene Illusion bricht dann zusammen, wenn sich der Freier entweder tatsächlich in die Hure verliebt oder wenn die Verlogenheit öffentlich wird. Die Verwaltungsmassnahme der Stadt war gut gemeint, hat aber die Illusion zerstört. Wie das Wasser sucht sich nun die geheime Prostitution wieder ihren Weg ins Dunkle – und die Verrichtungsboxen der Stadt bleiben leer.

http://www.blick.ch/sonntagsblick/fremd ... 32644.html


Strichplatz-VerbotSex-Frust bei Zürichs Velofahrern


ZÜRICH - Velos sind bei den Zürcher Sexboxen tabu. Das nervt den Verein «UmverkehR», man wolle sich ebenfalls «horizontal vergnügen».



http://www.blick.ch/news/schweiz/zueric ... 21034.html

Viele Gaffer, wenig FreierZürcher Sexboxen vor dem Aus?

Auf dem Zürcher Strichplatz herrscht tote Hose. Nur wenig Freier suchen hier das Vergnügen.

http://www.blick.ch/news/schweiz/viele- ... 32659.html
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Re: RE: LokalNachrichten: ZÜRICH

Beitrag von Arum »

          Bild
fraences hat geschrieben: die Sexsklavin aus Osteuropa.
Ach ja, wie süss, welch ein schönes Beispiel des Gutbürger-Rassismus, wenn's um Prostitutionsbetroffenheit geht. Diese ganzen idiotischen Kategorialisieruingen jener in ihrer miessesten Pornophantasien vollends enthemmten Spiesser, ich kann's manchmal kaum noch ertragen....
Guten Abend, schöne Unbekannte!

Joachim Ringelnatz

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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH

Beitrag von fraences »

Schrumpfungsprozess und politisches Umdenken

Das sexgewerbliche Korsett lockern

Brigitte Hürlimann
Politsches Umdenken wird verlangt.
Auf politischer Ebene werden mehrere Eingaben behandelt, die eine Lockerung des allzu straffen Stadtzürcher Regelwerks im Umgang mit der Prostitution verlangen. Gleichzeitig verschwinden immer mehr Salons – auch sichere, diskrete Arbeitsplätze.



Die Idee ist bestechend und birgt das Potenzial für einen vorbildlichen Betrieb: Ein Schweizer Rentner, der namentlich nicht genannt werden will, erwirbt mitten in der Zürcher Innenstadt, in Fussdistanz zum Hauptbahnhof oder zum Central und umringt von Liegenschaften der kantonalen Verwaltung, ein Bürohaus und will dort Prostituierten sichere, legale und zentral gelegene Arbeitsplätze bieten. Es gehe ihm vor allem darum, sagt er jedem, der ihn fragt, dass ältere Frauen unter würdigen Bedingungen ihrer Gewerbstätigkeit nachgehen könnten, was in Zürich kaum mehr möglich sei, seit Inkrafttreten der Prostitutionsgewerbeverordnung und seit die Behörden scharf darauf achteten, ob auch jeder noch so kleine sexgewerbliche Betrieb über sämtliche Bewilligungen verfügt, die sittenpolizeilichen wie die baulichen.

Noch 158 Salons in der Stadt

Die Einschätzung des Hauseigentümers ist korrekt. Hat die Stadtpolizei im Januar letzten Jahres 220 Etablissements angeschrieben und aufs neue Rechtsregime aufmerksam gemacht, so zählt sie heute noch 158 Salons. Davon gelten 91 als Kleinstbetriebe, in denen höchstens zwei Frauen einen Raum teilen und die keine Polizeibewilligung brauchen – hingegen eine Baubewilligung. Bleiben also 67 Stadtzürcher Salons, die beide Bewilligungen benötigen. 26 Betriebe haben die Polizeibewilligung erhalten, 39 werden noch geprüft, 5 haben das Gesuch zurückgezogen – abgelehnt hat die Polizei bisher kein einziges Gesuch. Bei den 39 bei der Sittenpolizei noch hängigen Gesuchen muss zuerst die Erteilung der Baubewilligung abgewartet werden. Das Hochbaudepartement seinerseits teilt mit, seit Inkrafttreten der Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO), also seit dem 1. Januar 2013, seien 28 nachträgliche Baugesuche eingereicht worden. 9 dieser Gesuche wurden inzwischen behandelt. Was das geplante neue Bordell im Geviert der kantonalen Verwaltung betrifft, ist die Baubewilligung erteilt worden, was dem Tagblatt entnommen werden kann; es läuft nun noch die Rekursfrist, und ausstehend ist auch die sittenpolizeiliche Bewilligung. Um die Polizeibewilligung, sagt der Eigentümer, werde sich die Frau kümmern, die den Betrieb führen möchte; es handle sich um eine ältere, berufserfahrene Dame. Der administrative Aufwand sei enorm, es herrsche ein eigentliches Wirrwarr. Obwohl sich der geplante sexgewerbliche Betrieb mitten in einem Büro- und Gewerbequartier befindet, sind Rekurse nicht auszuschliessen.

Fast jeder Anrainer fühlt sich potenziell und grundsätzlich gestört, und zwar unabhängig davon, ob man den Betrieb von aussen überhaupt wahrnimmt. Die Lage des neuen Etablissements ist jedoch insofern ideal, als wohl kein Betreiber und keine Betreiberin die Absicht hegen dürfte, direkt vor den Augen der Behörden ein dubioses Gewerbe im Dunstkreis von Illegalität und Ausbeutung zu führen. Genau so müsste es sein: ein Bordell mitten in der Stadt, für die Dienstleisterinnen und die Kunden zu Fuss und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar, integriert in die Gesellschaft und nicht irgendwo am Rande, im dunklen Niemandsland.

Politischer Druck

Dass sich etwas ändern muss im Umgang mit der Prostitution in der Stadt Zürich, das hat auch die Politik erkannt. Ohne Gegenstimme hat im Juni der Gemeinderat, das städtische Parlament, ein Postulat der Alternativen Liste überwiesen, das in zweifacher Hinsicht eine Lockerung des regulatorischen Korsetts verlangt. Erstens sei der Begriff des Kleinstsalons in einem weiteren Sinne zu verstehen, als dies derzeit praktiziert wird. Nur schon wenn zwei Prostituierte in zwei Zimmern (anstatt in einem Raum, wie in der PGVO definiert) ihrer Tätigkeit nachgehen, selbstbestimmt und autonom, ohne Chef und Helfershelfer, brauchen sie eine polizeiliche Bewilligung. Zweitens will die AL mit ihrem Postulat erreichen, dass auch in Wohnzonen mit einem Wohnanteil ab 50 Prozent sexgewerblich gearbeitet werden darf: etwa im Langstrassengebiet oder in der Altstadt.

In die gleiche Richtung zielt eine Einwendung im Rahmen der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), die von der Fachstelle FIZ und anderen Organisationen eingebracht worden ist. Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen machen geltend, wie übrigens die AL auch, dass die BZO-Regeln die Prostituierten im Vergleich zu anderen Gewerbetreibenden diskriminieren – und sie aus Gebieten verbannt, in denen sie seit Jahren und Jahrzehnten ihren Beruf ausüben, meist ohne zu stören oder aufzufallen. Alles in allem hat das neue Rechtsregime, zusammen mit der konsequenten Durchsetzung alter Regeln, dazu geführt, dass in der Zürcher Innenstadt Salonprostitution kaum mehr möglich ist; das ist eine Wirkung, die offenbar niemand wollte, was die Einhelligkeit im Stadtparlament zeigt. Rebecca Angelini von der FIZ hofft, dass der heutige Zustand bald aufgehoben wird; zum Schutz der Frauen, die in der Prostitution arbeiten, aber auch deshalb, weil der Stadtzürcher Umgang mit dem Sexgewerbe in der ganzen Schweiz aufmerksam beobachtet wird: «Die Stadt hat eine Vorbildfunktion und sollte unerwünschte Nebenwirkungen rasch beseitigen», so Angelini.


http://www.nzz.ch/zuerich/das-sexgewerb ... 1.18353275
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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Das sexgewerbliche Korsett lockern

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Politsches Umdenken wird verlangt.
Auf politischer Ebene werden mehrere Eingaben behandelt, die eine Lockerung des allzu straffen Stadtzürcher Regelwerks im Umgang mit der Prostitution verlangen. Gleichzeitig verschwinden immer mehr Salons – auch sichere, diskrete Arbeitsplätze.



Die Idee ist bestechend und birgt das Potenzial für einen vorbildlichen Betrieb: Ein Schweizer Rentner, der namentlich nicht genannt werden will, erwirbt mitten in der Zürcher Innenstadt, in Fussdistanz zum Hauptbahnhof oder zum Central und umringt von Liegenschaften der kantonalen Verwaltung, ein Bürohaus und will dort Prostituierten sichere, legale und zentral gelegene Arbeitsplätze bieten. Es gehe ihm vor allem darum, sagt er jedem, der ihn fragt, dass ältere Frauen unter würdigen Bedingungen ihrer Gewerbstätigkeit nachgehen könnten, was in Zürich kaum mehr möglich sei, seit Inkrafttreten der Prostitutionsgewerbeverordnung und seit die Behörden scharf darauf achteten, ob auch jeder noch so kleine sexgewerbliche Betrieb über sämtliche Bewilligungen verfügt, die sittenpolizeilichen wie die baulichen.

Noch 158 Salons in der Stadt

Die Einschätzung des Hauseigentümers ist korrekt. Hat die Stadtpolizei im Januar letzten Jahres 220 Etablissements angeschrieben und aufs neue Rechtsregime aufmerksam gemacht, so zählt sie heute noch 158 Salons. Davon gelten 91 als Kleinstbetriebe, in denen höchstens zwei Frauen einen Raum teilen und die keine Polizeibewilligung brauchen – hingegen eine Baubewilligung. Bleiben also 67 Stadtzürcher Salons, die beide Bewilligungen benötigen. 26 Betriebe haben die Polizeibewilligung erhalten, 39 werden noch geprüft, 5 haben das Gesuch zurückgezogen – abgelehnt hat die Polizei bisher kein einziges Gesuch. Bei den 39 bei der Sittenpolizei noch hängigen Gesuchen muss zuerst die Erteilung der Baubewilligung abgewartet werden. Das Hochbaudepartement seinerseits teilt mit, seit Inkrafttreten der Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO), also seit dem 1. Januar 2013, seien 28 nachträgliche Baugesuche eingereicht worden. 9 dieser Gesuche wurden inzwischen behandelt. Was das geplante neue Bordell im Geviert der kantonalen Verwaltung betrifft, ist die Baubewilligung erteilt worden, was dem Tagblatt entnommen werden kann; es läuft nun noch die Rekursfrist, und ausstehend ist auch die sittenpolizeiliche Bewilligung. Um die Polizeibewilligung, sagt der Eigentümer, werde sich die Frau kümmern, die den Betrieb führen möchte; es handle sich um eine ältere, berufserfahrene Dame. Der administrative Aufwand sei enorm, es herrsche ein eigentliches Wirrwarr. Obwohl sich der geplante sexgewerbliche Betrieb mitten in einem Büro- und Gewerbequartier befindet, sind Rekurse nicht auszuschliessen.

Fast jeder Anrainer fühlt sich potenziell und grundsätzlich gestört, und zwar unabhängig davon, ob man den Betrieb von aussen überhaupt wahrnimmt. Die Lage des neuen Etablissements ist jedoch insofern ideal, als wohl kein Betreiber und keine Betreiberin die Absicht hegen dürfte, direkt vor den Augen der Behörden ein dubioses Gewerbe im Dunstkreis von Illegalität und Ausbeutung zu führen. Genau so müsste es sein: ein Bordell mitten in der Stadt, für die Dienstleisterinnen und die Kunden zu Fuss und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar, integriert in die Gesellschaft und nicht irgendwo am Rande, im dunklen Niemandsland.

Politischer Druck

Dass sich etwas ändern muss im Umgang mit der Prostitution in der Stadt Zürich, das hat auch die Politik erkannt. Ohne Gegenstimme hat im Juni der Gemeinderat, das städtische Parlament, ein Postulat der Alternativen Liste überwiesen, das in zweifacher Hinsicht eine Lockerung des regulatorischen Korsetts verlangt. Erstens sei der Begriff des Kleinstsalons in einem weiteren Sinne zu verstehen, als dies derzeit praktiziert wird. Nur schon wenn zwei Prostituierte in zwei Zimmern (anstatt in einem Raum, wie in der PGVO definiert) ihrer Tätigkeit nachgehen, selbstbestimmt und autonom, ohne Chef und Helfershelfer, brauchen sie eine polizeiliche Bewilligung. Zweitens will die AL mit ihrem Postulat erreichen, dass auch in Wohnzonen mit einem Wohnanteil ab 50 Prozent sexgewerblich gearbeitet werden darf: etwa im Langstrassengebiet oder in der Altstadt.

In die gleiche Richtung zielt eine Einwendung im Rahmen der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), die von der Fachstelle FIZ und anderen Organisationen eingebracht worden ist. Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen machen geltend, wie übrigens die AL auch, dass die BZO-Regeln die Prostituierten im Vergleich zu anderen Gewerbetreibenden diskriminieren – und sie aus Gebieten verbannt, in denen sie seit Jahren und Jahrzehnten ihren Beruf ausüben, meist ohne zu stören oder aufzufallen. Alles in allem hat das neue Rechtsregime, zusammen mit der konsequenten Durchsetzung alter Regeln, dazu geführt, dass in der Zürcher Innenstadt Salonprostitution kaum mehr möglich ist; das ist eine Wirkung, die offenbar niemand wollte, was die Einhelligkeit im Stadtparlament zeigt. Rebecca Angelini von der FIZ hofft, dass der heutige Zustand bald aufgehoben wird; zum Schutz der Frauen, die in der Prostitution arbeiten, aber auch deshalb, weil der Stadtzürcher Umgang mit dem Sexgewerbe in der ganzen Schweiz aufmerksam beobachtet wird: «Die Stadt hat eine Vorbildfunktion und sollte unerwünschte Nebenwirkungen rasch beseitigen», so Angelini.


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Die Idee ist bestechend und birgt das Potenzial für einen vorbildlichen Betrieb: Ein Schweizer Rentner, der namentlich nicht genannt werden will, erwirbt mitten in der Zürcher Innenstadt, in Fussdistanz zum Hauptbahnhof oder zum Central und umringt von Liegenschaften der kantonalen Verwaltung, ein Bürohaus und will dort Prostituierten sichere, legale und zentral gelegene Arbeitsplätze bieten. Es gehe ihm vor allem darum, sagt er jedem, der ihn fragt, dass ältere Frauen unter würdigen Bedingungen ihrer Gewerbstätigkeit nachgehen könnten, was in Zürich kaum mehr möglich sei, seit Inkrafttreten der Prostitutionsgewerbeverordnung und seit die Behörden scharf darauf achteten, ob auch jeder noch so kleine sexgewerbliche Betrieb über sämtliche Bewilligungen verfügt, die sittenpolizeilichen wie die baulichen.

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Die Einschätzung des Hauseigentümers ist korrekt. Hat die Stadtpolizei im Januar letzten Jahres 220 Etablissements angeschrieben und aufs neue Rechtsregime aufmerksam gemacht, so zählt sie heute noch 158 Salons. Davon gelten 91 als Kleinstbetriebe, in denen höchstens zwei Frauen einen Raum teilen und die keine Polizeibewilligung brauchen – hingegen eine Baubewilligung. Bleiben also 67 Stadtzürcher Salons, die beide Bewilligungen benötigen. 26 Betriebe haben die Polizeibewilligung erhalten, 39 werden noch geprüft, 5 haben das Gesuch zurückgezogen – abgelehnt hat die Polizei bisher kein einziges Gesuch. Bei den 39 bei der Sittenpolizei noch hängigen Gesuchen muss zuerst die Erteilung der Baubewilligung abgewartet werden. Das Hochbaudepartement seinerseits teilt mit, seit Inkrafttreten der Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO), also seit dem 1. Januar 2013, seien 28 nachträgliche Baugesuche eingereicht worden. 9 dieser Gesuche wurden inzwischen behandelt. Was das geplante neue Bordell im Geviert der kantonalen Verwaltung betrifft, ist die Baubewilligung erteilt worden, was dem Tagblatt entnommen werden kann; es läuft nun noch die Rekursfrist, und ausstehend ist auch die sittenpolizeiliche Bewilligung. Um die Polizeibewilligung, sagt der Eigentümer, werde sich die Frau kümmern, die den Betrieb führen möchte; es handle sich um eine ältere, berufserfahrene Dame. Der administrative Aufwand sei enorm, es herrsche ein eigentliches Wirrwarr. Obwohl sich der geplante sexgewerbliche Betrieb mitten in einem Büro- und Gewerbequartier befindet, sind Rekurse nicht auszuschliessen.

Fast jeder Anrainer fühlt sich potenziell und grundsätzlich gestört, und zwar unabhängig davon, ob man den Betrieb von aussen überhaupt wahrnimmt. Die Lage des neuen Etablissements ist jedoch insofern ideal, als wohl kein Betreiber und keine Betreiberin die Absicht hegen dürfte, direkt vor den Augen der Behörden ein dubioses Gewerbe im Dunstkreis von Illegalität und Ausbeutung zu führen. Genau so müsste es sein: ein Bordell mitten in der Stadt, für die Dienstleisterinnen und die Kunden zu Fuss und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar, integriert in die Gesellschaft und nicht irgendwo am Rande, im dunklen Niemandsland.

Politischer Druck

Dass sich etwas ändern muss im Umgang mit der Prostitution in der Stadt Zürich, das hat auch die Politik erkannt. Ohne Gegenstimme hat im Juni der Gemeinderat, das städtische Parlament, ein Postulat der Alternativen Liste überwiesen, das in zweifacher Hinsicht eine Lockerung des regulatorischen Korsetts verlangt. Erstens sei der Begriff des Kleinstsalons in einem weiteren Sinne zu verstehen, als dies derzeit praktiziert wird. Nur schon wenn zwei Prostituierte in zwei Zimmern (anstatt in einem Raum, wie in der PGVO definiert) ihrer Tätigkeit nachgehen, selbstbestimmt und autonom, ohne Chef und Helfershelfer, brauchen sie eine polizeiliche Bewilligung. Zweitens will die AL mit ihrem Postulat erreichen, dass auch in Wohnzonen mit einem Wohnanteil ab 50 Prozent sexgewerblich gearbeitet werden darf: etwa im Langstrassengebiet oder in der Altstadt.

In die gleiche Richtung zielt eine Einwendung im Rahmen der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), die von der Fachstelle FIZ und anderen Organisationen eingebracht worden ist. Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen machen geltend, wie übrigens die AL auch, dass die BZO-Regeln die Prostituierten im Vergleich zu anderen Gewerbetreibenden diskriminieren – und sie aus Gebieten verbannt, in denen sie seit Jahren und Jahrzehnten ihren Beruf ausüben, meist ohne zu stören oder aufzufallen. Alles in allem hat das neue Rechtsregime, zusammen mit der konsequenten Durchsetzung alter Regeln, dazu geführt, dass in der Zürcher Innenstadt Salonprostitution kaum mehr möglich ist; das ist eine Wirkung, die offenbar niemand wollte, was die Einhelligkeit im Stadtparlament zeigt. Rebecca Angelini von der FIZ hofft, dass der heutige Zustand bald aufgehoben wird; zum Schutz der Frauen, die in der Prostitution arbeiten, aber auch deshalb, weil der Stadtzürcher Umgang mit dem Sexgewerbe in der ganzen Schweiz aufmerksam beobachtet wird: «Die Stadt hat eine Vorbildfunktion und sollte unerwünschte Nebenwirkungen rasch beseitigen», so Angelini.


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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH

Beitrag von fraences »

Stadt hat sich beim Strichplatz verrechnet

Die Prostituierten klagen über gesunkene Einnahmen, und die Sexboxen kosten viel mehr als bei der Abstimmung versprochen. Trotzdem spricht die Stadt von einem Erfolg – und legt interessante Zahlen vor.


Exakt vor einem Jahr ist der Strassenstrich am Zürcher Sihlquai geschlossen und der schweizweit erste Strichplatz mit Sexboxen am Depotweg eröffnet worden. Zum Geburtstag legt die Stadt ihre mittlerweile dritte Bilanz vor. Der Strassenstrich sei «stadtverträglich» und die Arbeitsbedingungen für die Sexworkerinnen menschenwürdig. Es zeigten sich weder Nachwehen am Sihlquai noch Verlagerungen in andere Strassenstrichzonen, teilt die Stadt mit.

Für das zuständige Sozialdepartement seien die angestrebten Ziele erreicht worden. Die Auswirkungen des Strassenstrichs auf die Bevölkerung hätten verringert und die Arbeitsbedingungen für die Sexworkerinnen verbessert werden können. Ob das Letztere ebenso einschätzen, ist offen, denn die Frauen verdienten weniger als am Sihlquai.

Heutiger Spitzenwert war am Sihlquai Alltag

Der geringere Verdienst erkläre sich laut der Stadt aus der Trennung von Strassenstrich und Ausgangsszene. Gerade diese Vermischung hatte am Sihlquai, das sich in der Nähe der Langstrasse befindet, jedoch zu unhaltbaren Zuständen geführt.

Um auf den Strich gehen zu dürfen, müssen die Frauen jeden Abend ein Ticket lösen. Anhand der Ticketzahlen hat die Stadt erhoben, wie viele Prostituierte am Sihlquai und wie viele in den Sexboxen arbeiteten.

Die Unterschiede sind markant: Zwischen Escher-Wyss-Platz und der Kornhausbrücke arbeiteten durchschnittlich 32 Prostituierte. Das entspricht exakt dem Spitzenwert auf dem Strichplatz. Durchschnittlich sind es dort 15 Frauen. Mindestens einmal war nur eine einzige Frau auf dem Platz. Demgegenüber waren es am Sihlquai zwischen 5 und 47.

Jeden Tag Frauen im Niederdorf

Zahlen über die Brunau liegen nicht vor, jedoch über das Niederdorf. Dort hat sich die Situation nicht wesentlich verändert. Vor und nach der Schliessung des Strichs am Sihlquai arbeiteten durchschnittlich 17 Frauen im Sexgewerbe auf der Strasse. Zu Spitzenzeiten waren es 33 beziehungsweise 31.

Der grösste Unterschied zeigt sich beim tiefsten Wert. Während der Sihlquai-Zeit kam es auch mal vor, dass keine Prostituierte im Niederdorf auf der Strasse stand. Danach warben immer mindestens sechs Frauen um Freier. Diese werden von der Stadt nicht gezählt. Auch über den zusätzlichen Autoverkehr wird keine Statistik geführt.

Folgekosten um über 50 Prozent höher

Markante Veränderungen gibt es bei den Kosten. In der Abstimmungszeitung vom März 2012 ging die Stadt von jährlichen Folgekosten von rund 550'000 Franken aus. Der aktuelle Betriebsaufwand liegt nun jedoch um gut 280'000 Franken höher. Das sind mehr als 50 Prozent. Grund für den Mehraufwand sind höhere Sicherheitskosten.

Um die notwendige Sicherheit auf dem Platz für die dort arbeitenden Frauen sowie für das Quartier zu gewährleisten, werde die vom Sozialdepartement betriebene Einrichtung – entgegen den ursprünglichen Annahmen – durchgängig betreut, heisst es in der Mitteilung. Sobald eine durchgängige Betreuung nicht mehr notwendig sein sollte, würden entsprechende Anpassungen vorgenommen.

Der Strichplatz ist lediglich ein Bestandteil eines Massnahmenpakets im Zusammenhang mit der Prostitution in der Stadt Zürich. Die Strassenprostitution macht weniger als zehn Prozent des Sexgewerbes aus.


http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/reg ... y/15185629
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Beitrag von nina777 »

17.9.2014

Falscher Polizist raubte Dirnen aus - verurteilt

Ein Mann lockte am Zürcher Sihlquai Prostituierte ins Auto. Dort gab er plötzlich den Polizisten - und dann den Räuber. Das Gericht hat ihn zu einer bedingten Strafe verurteilt.

Die Anklageschrift gegen den heute 27-jährigen Arbeitslosen aus Reiden LU ging auf den Sommer 2012 zurück. Laut Staatsanwaltschaft trieb der Serbe damals auf dem Zürcher Strassenstrich als unheimlicher Freier sein Unwesen. Der Beschuldigte tauchte jeweils mit seinem Personenwagen am Sihlquai auf und stellte sich gegenüber den ungarischen Prostituierten zuerst als normaler Freier vor. Dabei einigte er sich mit ihnen jeweils auf einen Preis bis zu 100 Franken und liess sie in sein Auto einsteigen.

Danach fuhr er mit ihnen im Kreis 5 auf einen abgelegenen Parkplatz, wo er mittels Zentralverriegelung von innen die Autotüren verschloss. Nun gab sich der Beschuldigte plötzlich als Polizist aus und schüchterte seine eingeschlossenen Opfer massiv ein. Schliesslich entpuppte er sich zum Schluss als Räuber und forderte von den Geschädigten Wertsachen sowie Bargeld. Wenn sich die Geschädigten weigerten, entriss er ihnen die Handtasche.

Drei Frauen überfallen

Die Anklageschrift schilderte drei Raubüberfälle, wobei zwei Frauen nur durch Zufall die Flucht gelang. In einem Fall hatte der Beschuldigte im Gerangel die Türe versehentlich entriegelt. Einer zweiten Geschädigten gelang es trotz Verriegelung die Seitentüre zu öffnen. Eine dritte Ungarin liess er nach der Wegnahme ihrer Handtasche wieder gehen.

Sicher ist, dass die Polizei den Beschuldigten im Oktober 2012 festnahm und er danach 155 Tage in Untersuchungshaft verbringen musste. Die Staatsanwaltschat Zürich-Limmat lastete ihm mehrfachen Raub und Amtsanmassung an. Der Strafantrag lautete auf drei Jahre teilbedingt. Ein Jahr davon sollte er absitzen.

Kein Rayonverbot

Ende 2013 wies der Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Zürich die Vorwürfe zurück und machte eine Verwechslung geltend. Ohne Erfolg, wie sich nun herausstellte. So hat das Gericht den Beschuldigten wegen mehrfachen Raubes sowie Amtsanmassung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt.

Nicht eingetreten ist das Gericht auf ein Rayonverbot. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Weisung, wonach der Mann das Gebiet der Stadt Zürich nicht betreten und sich keiner Prostituierten auf dem Strassenstrich auf mehr als 100 Meter nähern darf. In einigen Nebenpunkten kam das Gericht auch zu Teilfreisprüchen, was zu einer deutlichen Strafsenkung führte.

Berufung eingelegt

Der Fall ist noch nicht abgeschlossen. So hat der Beschuldigte inzwischen Berufung gegen die Schuldsprüche eingelegt. Der Prozess wird im kommenden Herbst das Zürcher Obergericht beschäftigen.

http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/sto ... t-24139333
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.

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Beitrag von nina777 »

WIRTSCHAFT ZÜRICH

Geizige Banker stürzen Rotlichtmilieu in den Ruin

Die Krise der Schweizer Banken trifft auch die Nachtclubs und Restaurants hart. Wurden früher locker 300 Euro für einen Champagner ausgegeben, bleiben nun die Lokale leer. Dafür gibt es einen Grund.


Das Rotlichtmilieu in Zürich schwindet. Banker, die einst zu den Stammgästen der lokalen Sexindustrie und Kabaretts gehörten, schränken ihre Ausgaben ein.

Die Etablissements auf der berüchtigten Langstraße schließen und werden durch Hipster-Bars, Techno-Clubs und sogar eine Herberge für Rucksacktouristen ersetzt. Das Sexgeschäft ist wie auch die Finanzbranche dazu übergegangen, sich in Zurückhaltung zu üben.

"Die Zeiten haben sich geändert", sagt Kevin Joliat, Geschäftsführer des Nachtclubs "Le Petit Prince" im Zentrum von Zürich. "Die Banker müssen nun wirklich aufzeigen, wer der Kunde war, warum sie das Geld ausgegeben haben und ob das wirklich nötig gewesen ist", sagt Joliat, der früher mal für die Zürcher Kantonalbank gearbeitet hat.

Der Niedergang der erotischen Unterhaltung unterstreicht einen kulturellen Wandel in Zürich. Die Arbeitsplätze im Bankensektor gehen zurück und die öffentliche Meinung richtet sich gegen überhöhte Bonuszahlungen. Das hat zusammen mit den kleineren Budgets für die Unterhaltung von Kunden die Clubs und Bars einer wichtigen Kundenbasis beraubt.

Ein Nachtclubbesuch ist nicht mehr vorgesehen

Bei den Banken seien die Spesenrichtlinien restriktiver geworden, stellt Balz Stückelberger fest, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands der Banken in der Schweiz mit Sitz in Basel.

"Es mag aber auch mit Sparen zu tun haben, dass man heute gezielter vorgeht, mit mehr Regeln", sagt Stückelberger. "Und in denen kommt dann einfach ein Nachtclub nicht vor."

Während in New York die Polizei die Prostituierten vom Times Square vertrieben hat und in London das Vergnügungsviertel Soho von einem Immobilien-Boom übermannt wird, leidet das Rotlichtmilieu in Zürich auch unter den Auswirkungen der Bankenkrise von 2008. Damals musste die UBS AG, die größte Schweizer Bank, vom Steuerzahler gerettet werden.

Seit 2009 ist die Zahl der Vollzeitkräfte bei Finanzdienstleistern in der Schweiz um 6000 auf 105.000 gefallen, zeigen Statistiken der Schweizerischen Nationalbank. Auch der Anteil der Bankenbranche an der nationalen Wirtschaft hat sich dem Forschungsinstitut BAK Basel zufolge verringert.

Sexarbeiter brauchen eine Genehmigung

In Zürich ist die Straßenprostitution in bestimmten Gegenden und zu vorgegebenen Zeiten erlaubt. Jeder Sexarbeiter benötigt eine Prostitutionsgewerbebewilligung der Polizei, wie aus dem Handbuch zum Straßenstrich der Stadt hervorgeht.

Seit dem Hoch von 252 Bordellen im Jahr 2011 ist die Zahl bis Ende 2013 auf 160 gesunken, sagt Judith Hödl, die Sprecherin der Zürcher Stadtpolizei. Die Anzahl an Prostituierten, die nach Zürich gekommen sind, ging ihren Angaben zufolge im vergangenen Jahr erstmals seit mindestens 2010 wieder zurück.

Auch Restaurants spüren die Zurückhaltung

Auch die Gastronomie bekommt die Auswirkungen der weniger spendablen Banker zu spüren. Während sie früher noch à la carte gegessen, Wein, Cognac oder Grappa getrunken und großzügige Trinkgelder gegeben hätten, bestellten die Banker heutzutage Mineralwasser und Festpreismenüs, schildert Sepp Wimmer, der das "Zunfthaus zur Waag" leitet, das etwa 50 Meter vom Paradeplatz im Herzen des Zürcher Bankenviertels entfernt liegt.

"Man übertreibt weniger", erklärt Wimmer. "Es gibt keine Auswüchse mehr nach oben!" Das stellen auch die exotischen Tänzerinnen im "Cabaret Night 2000" fest, in dem die Kunden nicht mehr mit Geld um sich werfen.

"Das ist harte Arbeit, man muss immer verhandeln", moniert Jenny, eine 38-jährige Thaitänzerin. "Vor ein paar Jahren gab es noch großes Geld", als die Klienten noch Champagner für mindestens 390 Franken (323 Euro) je Flasche gekauft hätten, sagt sie.

Neben der abnehmenden Bankerkundschaft sorgten auch die im Vergleich zu Deutschland und Frankreich hohen Kosten sowie der Wettbewerb mit den sogenannten Saunaclubs dafür, dass die Zürcher Kabaretts – im Grunde Striplokale – schließen, sagt Maurus Ebneter, ein Sprecher von Asco, einem Verband der Schweizer Kabaretts.

Saunaclubs oder Kontaktsaunen sind große, außerhalb der Stadt gelegene Bordelle, die neben Bädern, Duschen und Saunen auch sexuelle Kontakte ermöglichen.

Positive Bilanz für Sexboxen

Um die Straßenprostitution aus den Wohngegenden wegzuverlagern, hat die Stadt sogenannte Sexboxen getestet. Bei diesen Verrichtungsboxen befindet sich ein abgeschirmter Parkplatz, der einer Garage ähnelt, neben einem kleinen Raum. Ein Vertreter der Stadt zog in diesem Monat eine positive Bilanz aus dem Experiment, auch wenn die Prostituierten aufgrund der Distanz zum Nachtleben im Zentrum der Stadt weniger verdienten.

All das hat Ebneter zufolge zwar einen ordentlichen Teil des Kundenstamms der Kabaretts weggelockt, doch seiner Einschätzung nach werden diese weiterhin gefragt bleiben.

"Ich bin aber überzeugt, dass es in der Schweiz nach wie vor Platz für ein paar Dutzend traditionelle Cabarets hat", konstatiert Ebneter. "Wer geht schon mit seinen Geschäftskunden in einen Saunaclub?"

http://www.welt.de/wirtschaft/article13 ... -Ruin.html
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Beitrag von nina777 »

18. 09. 2014

Sexarbeit in der Schweiz

Verrichtungsbox am Straßenstrich

Die Stadtverwaltung ist zufrieden, die Sexarbeiterinnen klagen über sinkende Einnahmen: Seit einem Jahr gibt es in Zürich die sogenannten Sexboxen.


GENF taz | Seit gut einem Jahr stehen im Zürcher Quartier Altstetten zehn "Verrichtungsboxen" für Sexarbeiterinnen zur Verfügung. Im Volksmund werden sie auch "Sexboxen" genannt. Aufgestellt wurden sie als Ergebnis einer Volksabstimmung im Sommer 2013.

Der frühere offene Straßenstrich am Sihlquai in der Nähe des Hauptbahnhofs und des beliebten Ausgehviertels Langstraße hatte zu häufigen Beschwerden von Anwohnern geführt, die sich durch die Sexarbeiterinnen, ihre männlichen Kunden oder ihre Zuhälter belästigt fühlten. In einer ersten Jahresbilanz beurteilt das Sozialdepartement die Sexboxen als Erfolg, auch wenn sie deutlich mehr kosteten, als ursprünglich veranschlagt. Die Sexarbeiterinnen sind auch zufrieden, klagen jedoch über geringere Einnahmen.

Die Arbeit in den Verrichtungsboxen sei "stadtverträglich" und die Arbeitsbedingungen seien "menschenwürdig", schreibt das Sozialdepartement in seiner Bilanz. Nennenswerte Beschwerden habe es nicht gegeben. Auch hätten sich Befürchtungen, der offene Straßenstrich am Sihlquai werde sich in andere Stadtteile oder in Regionen außerhalb Zürichs verlagern, nicht bewahrheitet.

Die Kosten für den Unterhalt der Verrichtungsboxen lagen im ersten Jahr mit rund 830.000 Franken um 50 Prozent höher, als die Stadt vor der Volksabstimmung vom März 2013 angekündigt hatte. Der Hauptgrund für den Mehraufwand waren höhere Sicherheitskosten.

Sinkende Einnahmen

Um die notwendige Sicherheit für die dort arbeitenden Frauen sowie für das Quartier zu gewährleisten, wurde die vom Sozialdepartement betriebene Einrichtung entgegen den ursprünglichen Annahmen im ersten Jahr durchgängig betreut. Um in den Verrichtungsboxen Freier bedienen zu können, müssen die Sexarbeiterinnen jeweils ein Tagesbillett lösen. Laut einer Umfrage des Sozialdepartements schätzen sie die Sicherheit und die Infrastrukturen. Sie klagen jedoch über gesunkene Einnahmen. Dieser Umstand macht sich auch bei der Anzahl der verkauften Tagesbewilligungen bemerkbar: Pro Abend arbeiten durchschnittlich 15 Sexarbeiterinnen in den Boxen - nur noch halb so viele Frauen, als früher am Sihlquai angeschafft haben.

Die Zürcher Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) hält die Einrichtung der Verrichtungsboxen zwar "eigentlich für eine gute Sache". Denn dort seien "die Frauen gut geschützt vor Freiergewalt", es gebe "eine niederschwellige Beratung und eine gute Infrastruktur". Doch die FIZ merkt kritisch an, dass von dem Angebot der Verrichtungsboxen pro Tag maximal 20 Frauen profitieren. Und nur insgesamt zehn Prozent des Sexgewerbes in Zürich fände auf der Straße statt. Der Rest spiele sich indoor in Salons und anderen Etablissements ab.

Die Voraussetzung für die Bewilligung solcher Indoor-Einrichtungen hat die Zürcher Stadtregierung in letzter Zeit erheblich verschärft. FIZ befürchtet, dass infolge dieser Verschärfungen "viele kleine Salons, die zwei, drei Frauen miteinander in ihrer gemeinsamen Wohnung betreiben, nicht überleben werden". Dabei seien diese kleinen Salons "eine relativ sichere und selbstbestimmte Art, als Sexarbeiterin Geld zu verdienen". Denn die Frauen organisierten sich selber, seien nicht abhängig von einem Zuhälter und entschieden selbst, welche Freier sie bedienen wollten.

Da die Stadtregierung auch die Zonen für den noch erlaubten offenen Straßenstrich verkleinert hat, befürchtet die FIZ, dass trotz der positiven Einrichtung der Verrichtungsboxen in Zukunft mehr Sexarbeiterinnen in Zürich "in die Illegalität gedrängt" und damit wieder der Gewalt von Zuhältern und Freiern ausgeliefert werden.


Bild



http://www.taz.de/Sexarbeit-in-der-Schweiz/!146150/
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Beitrag von nina777 »

8.10.2014

Sihlquai-Nachwehen

Ein Schweizer Zuhälter, der auch Tausendernoten klaut

Seit über einem Jahr gibt es den Zürcher Strassenstrich am Sihlquai nicht mehr, doch die Gerichte befassen sich immer noch mit den Ausbeutern von damals. Am Mittwoch wird ein Schweizer verurteilt, der als Freier begann und als Zuhälter endete.


Viel ist geschrieben worden über die ausländischen Zuhälter, die am Sihlquai-Strassenstrich ihr Unwesen getrieben haben, Frauen nach Strich und Faden ausnutzten und ausbeuteten, manchmal gar misshandelten. Nicht zuletzt wegen dieser Zuhälter- und Menschenhändler-Banden wurde im August letzten Jahres die Strichzone aufgehoben und ein streng kontrollierter Strichplatz am Rande der Stadt eröffnet. Die Strafgerichte jedoch haben nach wie vor mit den Ausbeutern zu tun - am Mittwoch musste sich ein Schweizer verantworten, der als Sihlquai-Freier begonnen hatte, sich in eine ungarische Prostituierte verliebte und zum Zuhälter mutierte, was er allerdings hartnäckig bestreitet. Den Unschuldsbeteuerungen zum Trotz wird er vom Bezirksgericht Zürich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und muss seinem Opfer (eine andere ungarische Prostituierte) eine Genugtuung von 4000 Franken bezahlen.

Belastet wird der Logistik-Sachbearbeiter nicht nur vom Opfer, sondern auch von seiner damaligen Freundin sowie von weiteren Prostituierten. Ein wenig vorteilhaftes Bild ergeben Äusserungen von ihm, die er per Telefon oder via E-Mail gemacht hatte; es handelt sich um Bemerkungen, die deutlich dagegen sprechen, dass er den Frauen nur helfen wollte und sie beschützte. Bei seinem Opfer, so die Auffassung des Gerichts, hat er dafür gesorgt, dass es sieben Tage pro Woche arbeitete, bei jedem Wetter, jeden Kunden bediente und ungeschützten Sex anbot, zu einem festgelegten Preis. Die Frau musste ihm zudem den gesamten Erlös abliefern.

Der heute 35-jährige Schweizer hatte das Ausbeutungsregime nicht aus eigenem Antrieb installiert, sondern als eine Art Statthalter für ein ungarisches Pärchen fungiert, wenn dieses landesabwesend war. Dieses Zuhälter-Paar ist bereits verurteilt worden, der Mann zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe. Noch ausstehend ist der Strafprozess gegen die damalige Freundin des Schweizers, die ihn bei der Überwachung der Landsfrau und Berufskollegin unterstützt haben soll.

Während seiner zweifelhaften «Karriere» im Sexmilieu war der Schweizer als Gruppenleiter im Cash-Center einer Schweizer Bank tätig, das sich im Flughafenareal befindet. Er nutzte diese Vertrauensstellung aus, um während der Arbeit unbemerkt ein Bündel mit Tausendernoten in den Hosenbund zu stecken - insgesamt 100 000 Franken. Die Bank bemerkte den Diebstahl nicht, und die Sache flog erst auf, als es beim Angestellten wegen der Zuhälterei-Vorwürfe wenige Wochen später zu einer Hausdurchsuchung kam. Die Polizei entdeckte 53 000 Franken, der Rest der Beute war verschwunden und wird derzeit vom Schweizer in Raten zurückbezahlt. Den Diebstahl gab er nach einigen Windungen zu, von Zuhälterei will er bis heute nichts wissen.

http://www.nzz.ch/zuerich/ein-schweizer ... 1.18399981
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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH

Beitrag von fraences »

Bewilligungspflicht
Prostituierte wandern von Zürich nach Opfikon ab


Weil es in der Stadt Zürich schwieriger ist, Bewilligungen für Bordelle zu erhalten, wandern Prostituierte vermehrt nach Opfikon ab. Die SVP sieht Handlungsbedarf.
In der Stadt Opfikon soll ähnlich wie in Zürich eine Prostitutionsverordnung geschaffen werden.


Zürichs Prostitutionsverordnung hat laut SVP-Gemeinderat Richard Muffler zu einer Abwanderung der gewerblichen Prostitution nach Opfikon geführt. In einer Motion fordert er deshalb, dass dort ähnlich wie in Zürich eine Verordnung geschaffen wird. Es komme zu Interessenkonflikten zwischen Betreibern, den Eigentümern von Liegenschaften und der Bevölkerung in den Zonen, wo sich Wohnen und Gewerbe mischen.

Wie Muffler zur «NZZ» sagte, haben sich in Opfikon seit etwa einem Jahr immer neue Etablissements angesiedelt. Dies liege daran, dass die Stadt Zürich ihre Prostitutionsverordnung mit Bewilligungspflicht für Bordellbetriebe und Strassenprostitution seit Anfang 2013 strikt umsetze. Gewisse Betriebe erhielten keine Bewilligung mehr, weshalb sie in die Agglomerationsgemeinden auswichen. Das Fass zum Überlaufen gebracht hat für Muffler eine Bauausschreibung im Amtsblatt: Eine Kinderkrippe soll in einen Erotiksalon umgewandelt werden und auch in seiner Nachbarschaft habe ein Bordell eröffnet. Er habe sich gefragt, wann es damit ein Ende habe und daraufhin die Motion eingereicht.

Keine unsauberen Praktiken entdeckt

Laut Muffler gibt es rund 30 Betriebe in Opfikon plus die Dienste, die in Privatwohnungen angeboten werden. Weniger als 10 Betriebe seien nach heutiger baurechtlicher Rechtsordnung bewilligt, wie Stadtrat Marc André Senti (SP) sagte. Bei polizeilichen Kontrollen habe man bisher aber keine unsauberen Praktiken entdeckt. Auch Klagen hätten nicht zugenommen. Jedoch sei der Druck aus Zürich seit der Umsetzung der neuen Verordnung stärker geworden.

Mit der Motion sollte der Stadtrat eine rechtliche Grundlage schaffen, die erlaubt, im Sinne der Wohnbevölkerung auf Rotlicht-Betriebe, ihre Standorte und ihr Personal Einfluss zu nehmen. Auch die Vermietung von Räumen soll strenger gehandhabt werden. Ursprünglich hiess es im Motionstext, dass die Stadt Opfikon nicht mit Unternehmen und Eigentümern zusammenarbeiten darf, die Betriebe der Prostitution fördern, ansiedeln oder betreiben. Stadtrat Senti wollte die Motion aber nur als Postulat entgegennehmen. Um von allen Fraktionen Unterstützung zu erhalten, hat Muffler den Motionstext kurz vor der Sitzung nochmals abgeändert. Darüber, ob sie an den Stadtrat überwiesen wird, wird erst an einer Sitzung Anfang Dezember abgestimmt.

http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/sto ... b-19369202
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Beitrag von fraences »

Zürich: Bewilligungspraxis für Kleinstsalons bleibt bestehen

Salon-Prostitution soll in der Stadt Zürich auch in Zukunft nur in den dafür vorgesehen Zonen ausgeübt werden. Quartiere mit einem hohen Wohnanteil werden weiterhin vor den negativen Begleiterscheinungen des Sexgewerbes geschützt.

Der Stadtrat will die Salon-Prostitution auch in Zukunft nur in den dafür vorgesehenen Zonen im Stadtgebiet ermöglichen, er hält am Schutz der Bevölkerung in den Wohnquartieren fest und kommt einer Einwendung im Rahmen der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) sowie einem Postulat der AL nicht nach.

Damit sind sexgewerbliche Nutzungen von Liegenschaften in Zonen mit mindestens 50 Prozent Wohnanteil auch weiterhin zonenrechtlich nicht erlaubt. Dies gilt auch für sogenannte Kleinstsalons mit bis zu zwei Beschäftigten. Von der Bestimmung ausgenommen sind in der Regel lediglich Sexsalons, die seit mehr als rund 20 Jahren betrieben werden, und damit eine Besitzstandsgarantie geniessen oder Salons, die zum Zeitpunkt der Umnutzung nach damals geltendem Recht hätten bewilligt werden können. In allen übrigen Zonen der Stadt Zürich wird die Ausübung der Prostitution in Salons aber wie bis anhin grundsätzlich möglich sein (siehe Grafik, kartographische Rechtslage, sexgewerbliche Salons).

Schutz der Bevölkerung
Die geltenden zonenrechtlichen Bestimmungen sollen die Wohnquartiere mit mindestens 50 Prozent Wohnanteil in erster Linie vor den störenden Begleiterscheinungen des Prostitutionsgewerbes wie Lärm, Littering oder Freierverkehr schützen. Eine Spezialregelung für Kleinstsalons mit bis zu zwei beschäftigten Personen ist in der BZO nicht erwünscht, da die Kontrolle der tatsächlichen Nutzung in der Praxis kaum umsetzbar wäre. Zudem stünde eine Öffnung der Wohnquartiere für das Sexgewerbe sowohl im Widerspruch zur Raumplanungs- und Stadtentwicklungspolitik der Stadt Zürich als auch zu den verbreiteten Vorstellungen von Lebensqualität in den Quartieren. Nutzungskonflikte von Wohnen und Sexgewerbe, wie sie in der Vergangenheit regelmässig vorgekommen sind, sollen mit der bewährten Regelung so weit wie möglich verhindert werden.

Prostitutionsgewerbe hat Platz in Zürich
Innerhalb des Stadtgebiets gibt es weiterhin ausreichend Platz für das Prostitutionsgewerbe. Vor allem in den traditionellen Rotlicht-Vierteln im Niederdorf oder im Langstrassenquartier wird es auch weiterhin sexgewerbliche Nutzungen geben, denn Salons, die bereits seit mehr als 20 Jahren existieren, haben im Rahmen der geltenden BZO erfahrungsgemäss gute Aussichten, baurechtlich nicht mehr belangt zu werden.

Bewährte Bewilligungspraxis
Der Stadtrat hält an seiner bewährten Bewilligungspraxis fest und wird auch zukünftig die geltenden Vorschriften der BZO mit Augenmass durchsetzen. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass in der Regel bereits im Vorfeld oder kurz nach Eröffnung des Baubewilligungsverfahrens eine Lösung für alle Beteiligten gefunden werden kann. Die Stadt Zürich berät Salonbetreiberinnen und Salonbetreiber sowie Prostituierte darüber hinaus bei der Suche nach geeigneten Standorten für sexgewerbliche Nutzungen.

http://www.schweizmagazin.ch/nachrichte ... tehen.html
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RE: LokalNachrichten: ZÜRICH

Beitrag von fraences »

Zürich: Bewilligungspraxis für Kleinstsalons bleibt bestehen

Salon-Prostitution soll in der Stadt Zürich auch in Zukunft nur in den dafür vorgesehen Zonen ausgeübt werden. Quartiere mit einem hohen Wohnanteil werden weiterhin vor den negativen Begleiterscheinungen des Sexgewerbes geschützt.

Der Stadtrat will die Salon-Prostitution auch in Zukunft nur in den dafür vorgesehenen Zonen im Stadtgebiet ermöglichen, er hält am Schutz der Bevölkerung in den Wohnquartieren fest und kommt einer Einwendung im Rahmen der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) sowie einem Postulat der AL nicht nach.

Damit sind sexgewerbliche Nutzungen von Liegenschaften in Zonen mit mindestens 50 Prozent Wohnanteil auch weiterhin zonenrechtlich nicht erlaubt. Dies gilt auch für sogenannte Kleinstsalons mit bis zu zwei Beschäftigten. Von der Bestimmung ausgenommen sind in der Regel lediglich Sexsalons, die seit mehr als rund 20 Jahren betrieben werden, und damit eine Besitzstandsgarantie geniessen oder Salons, die zum Zeitpunkt der Umnutzung nach damals geltendem Recht hätten bewilligt werden können. In allen übrigen Zonen der Stadt Zürich wird die Ausübung der Prostitution in Salons aber wie bis anhin grundsätzlich möglich sein (siehe Grafik, kartographische Rechtslage, sexgewerbliche Salons).

Schutz der Bevölkerung
Die geltenden zonenrechtlichen Bestimmungen sollen die Wohnquartiere mit mindestens 50 Prozent Wohnanteil in erster Linie vor den störenden Begleiterscheinungen des Prostitutionsgewerbes wie Lärm, Littering oder Freierverkehr schützen. Eine Spezialregelung für Kleinstsalons mit bis zu zwei beschäftigten Personen ist in der BZO nicht erwünscht, da die Kontrolle der tatsächlichen Nutzung in der Praxis kaum umsetzbar wäre. Zudem stünde eine Öffnung der Wohnquartiere für das Sexgewerbe sowohl im Widerspruch zur Raumplanungs- und Stadtentwicklungspolitik der Stadt Zürich als auch zu den verbreiteten Vorstellungen von Lebensqualität in den Quartieren. Nutzungskonflikte von Wohnen und Sexgewerbe, wie sie in der Vergangenheit regelmässig vorgekommen sind, sollen mit der bewährten Regelung so weit wie möglich verhindert werden.

Prostitutionsgewerbe hat Platz in Zürich
Innerhalb des Stadtgebiets gibt es weiterhin ausreichend Platz für das Prostitutionsgewerbe. Vor allem in den traditionellen Rotlicht-Vierteln im Niederdorf oder im Langstrassenquartier wird es auch weiterhin sexgewerbliche Nutzungen geben, denn Salons, die bereits seit mehr als 20 Jahren existieren, haben im Rahmen der geltenden BZO erfahrungsgemäss gute Aussichten, baurechtlich nicht mehr belangt zu werden.

Bewährte Bewilligungspraxis
Der Stadtrat hält an seiner bewährten Bewilligungspraxis fest und wird auch zukünftig die geltenden Vorschriften der BZO mit Augenmass durchsetzen. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass in der Regel bereits im Vorfeld oder kurz nach Eröffnung des Baubewilligungsverfahrens eine Lösung für alle Beteiligten gefunden werden kann. Die Stadt Zürich berät Salonbetreiberinnen und Salonbetreiber sowie Prostituierte darüber hinaus bei der Suche nach geeigneten Standorten für sexgewerbliche Nutzungen.

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24.11.2014

Kantonsrat diskutiert Prostitutions-Verbot

Zieht Zürich heute einen Schluss-Strich?

Ein öffentlicher «Markt», wie ihn die Strassenprostitution mit sich bringe, sei menschenunwürdig und vergleichbar mit einer offenen Drogenszene, sagt EDU-Kantonsrat Heinz Kyburz und fordert ein Verbot.


Der Zürcher Kantonsrat muss heute darüber abstimmen, ob Prostituierte weiter auf der Strasse anschaffen dürfen. Sagt der Rat Ja, muss die Stadt ihren Strichplatz räumen.
Der Vorstoss kommt von ganz rechts, nämlich von der EDU-Kantonsrat Heinz Kyburz aus Männedorf. Ihm und zwei seiner Parteigenossen ist die Strassenprostitution ein Dorn im Auge. «Es ist jedoch nicht einzusehen, weshalb Prostituierte auf öffentlichem Grund persönlich anwerben oder der Prostitution nachgehen sollen», schreibt Kyburz in der Eingabe. Die Strassenprostitution entspreche keinem breiten öffentlichen Bedürfnis, wie etwa Strassencafés oder Marktstände. Nicht selten würden überdies «sehr junge Frauen» ausgebeutet.

Ein öffentlicher «Markt», wie ihn die Strassenprostitution mit sich bringe, sei menschenunwürdig und vergleichbar mit einer offenen Drogenszene, wie sie die Stadt Zürich früher mit dem Platzspitz und dem Bahnhof Letten hatte, erklärt der EDU-Mann.

Er fordert daher, dass der Kantonsrat ein Verbot der Prostitution auf öffentlichem Grund beschliesst.
Für die Stadt Zürich hätte solches weitgehende Konsequenzen. Sie müsste den Strichplatz mit den Verrichtungsboxen in Altstetten schliessen.

Ob das Ansinnen im Rat eine Mehrheit findet, ist allerdings sehr fraglich. Nebst der EDU ist nur die EVP offen dafür. Kyburz hofft nun auf Support von konservativen Kräften aus der SVP, wie er gegenüber Radio Energy sagt.

http://www.blick.ch/news/schweiz/zueric ... 99215.html
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