Gewerbe in Schieflage
Wiens Polizei stellt Bordell-Kontrollen ein
Knalleffekt im Rotlicht! Die Wiener Polizei stellt Bordellen für Verstöße gegen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften keine Strafen mehr aus, bis ein Gesetz repariert ist.
Seit Beginn der Pandemie befindet sich das horizontale Gewerbe in Schieflage. Während der Lockdowns wichen viele Sexarbeiterinnen in Privatwohnungen und damit in die Illegalität aus. Und dort blieben sie zum Großteil auch - fernab der (gesundheitlichen) Kontrolle und einer sicheren Umgebung, die ein offizielles Prostitutionslokal garantiert.
Überhaupt hatten die Betreiber von Bordellen und Laufhäusern durch Corona erhebliche Verluste hinnehmen müssen. Diese Nachricht wird sie allerdings positiv überraschen: Wie aus einer brandaktuellen Dienstanweisung hervorgeht, setzt die Polizei Strafen bei Verstößen gegen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften ab sofort aus. Laufende Verfahren werden auch nicht mehr weiterverfolgt.
Verhältnismäßigkeit nicht gegeben
Der Grund: Das Prostitutionsgesetz - mittlerweile mehr als zehn Jahre alt - hält nicht, was es verspricht. So hob das Verwaltungsgericht Strafen der Reihe nach auf. In vielen Fällen sei etwa die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben. Ein Beispiel: Ein dreckiges Leintuch zieht eine Mindeststrafe von 1000 Euro (!) für den Betreiber nach sich, ebenso ein defekter Brandmelder. Illegale Prostitution in Privatwohnungen kostet hingegen nur 400 Euro.
Die Polizei fordert seit Jahren eine Novellierung des Prostitutionsgesetzes, die Stadt hat sich aber immer davor gedrückt.
„Die Polizei fordert seit Jahren eine Novellierung des Prostitutionsgesetzes, die Stadt hat sich aber immer davor gedrückt“, erklärt ein Insider, der anonym bleiben möchte. Nicht nur hinter vorgehaltener Hand fordert die Polizei seit Jahren eine Novelle des Gesetzes, die Stadt Wien wollte dieses heiße Eisen jedoch nicht anfassen. Jetzt hat die Polizei Fakten geschaffen, bis ein neues Gesetz vorliegt.
https://www.krone.at/2676881
Bitte beachten: Der Artikel ist in der Kronen Zeitung erschienen (was immer das auch heißen mag).
WIEN: Wiens Polizei stellt Bordell-Kontrollen ein
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Re: WIEN: Wiens Polizei stellt Bordell-Kontrollen ein
Man darf gespannt bleiben, wie sich das entwickelt.
Es wäre wünschenswert, das staatliche Repressionen uns gegenüber aufhören....
Grüße
Nora
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Re: WIEN: Wiens Polizei stellt Bordell-Kontrollen ein
"...sichere Umgebung, die ein offizielles Prostitutionslokal GARANTIERT."
Ich erspar mir an dieser Stelle Zynismus, da es zu ernst ist.
Da hammas also eh schon, die Stimmungsmache gegen betreiberunabhängige Sexarbeit. Ich warte nur darauf, dass Escort und Straße in ganz AT kriminalisiert werden wie Wohnung.
Da hammas also eh schon, die Stimmungsmache gegen betreiberunabhängige Sexarbeit. Ich warte nur darauf, dass Escort und Straße in ganz AT kriminalisiert werden wie Wohnung.
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Re: WIEN: Wiens Polizei stellt Bordell-Kontrollen ein
Ich würde die Situation als Chance betrachten.
Der Dialog mit denen, über die gesprochen wird, mit uns, wäre sinnvoll.
Ein Alarm Band an der Hand qualifiziert keinen sicheren Arbeitsplatz, es markiert dich nur als Sexarbeiter.
Selbstbestimmtheit und Rechte garantieren Sicherheit in hohem Maße.
Toleranz und Respekt garantieren sichere Arbeitsplätze.
Zu viele Regeln drücken.
My body, my choice, my business
Die sexuelle und berufliche Selbstbestimmung ist unantastbar, für den Kunden und für den Staat.
Der Dialog mit denen, über die gesprochen wird, mit uns, wäre sinnvoll.
Ein Alarm Band an der Hand qualifiziert keinen sicheren Arbeitsplatz, es markiert dich nur als Sexarbeiter.
Selbstbestimmtheit und Rechte garantieren Sicherheit in hohem Maße.
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Re: WIEN: Wiens Polizei stellt Bordell-Kontrollen ein
CHRONIK
Kontrollen ohne Anzeigen in Bordellen
Die Wiener Polizei stellt bei Kontrollen in Bordellen teilweise keine Anzeigen mehr aus. Hintergrund dafür sind zwei Urteile des Verwaltungsgerichts. Das Gesetz an sich ist weiter gültig. „Es wird auch weiterhin Kontrollen geben“, hieß es am Samstag aus der Polizei.
Online seit heute, 13.34 Uhr
Konkret betreffen die Urteile aus dem Frühjahr zwei Absätze der Strafbestimmungen im Wiener Prostitutionsgesetz. Diese beiden Bestimmungen sind derzeit „ausgehebelt“, laut Gericht sind sie „nicht ausreichend determiniert, also nicht ausreichende bestimmt“, sagte Polizeisprecher Christopher Verhnjak. Die „Kronen Zeitung“ hatte zuvor berichtet, dass die Polizei Bordellen für Verstöße gegen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften keine Strafen mehr ausstellt, bis das Gesetz repariert ist.
Mängel werden protokolliert
Ein Passus betrifft die Sicherheitsvorkehrungen in den Gebäuden, dieser ist derzeit nicht gültig. Werden Mängel festgestellt, „werden diese nicht angezeigt, aber sehr wohl protokolliert“, sagte Verhnjak. Somit könne im Fall es Falles auch per Bescheid die Bewilligung entzogen werden.
Das Landesverwaltungsgericht Wien hatte Mitte Februar einer Beschwerde eines Betreibers Folge gegeben. Er war wegen Mängel in den Sanitärbereichen und funktionsuntüchtiger Beleuchtung gestraft worden. „Mangels Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage ist aber die Bestrafung des Beschwerdeführers zu Unrecht erfolgt (‚nulla poene sine lege‘)“, heißt es in der Entscheidung des Gerichts.
Änderung auch bei Prostitution in Privatwohnungen
Ein weiteres Urteil betrifft den Vermieter von Privatwohnungen für Prostitutionszwecke. Bisher war das Gesetz so ausgelegt worden, dass sich der Vermieter, beispielsweise von Ferienwohnungen, strafbar macht, wenn diese für Prostitution genützt werden. Das reicht nunmehr nicht aus. „Es braucht konkrete Hinweise, dass er Vermieter wusste, dass dort illegale Prostitution stattfindet“, erläuterte er Polizeisprecher.
red, wien.ORF.at/Agenturen
Link:
„Krone“-Artikel
https://wien.orf.at/stories/3151337/
Kontrollen ohne Anzeigen in Bordellen
Die Wiener Polizei stellt bei Kontrollen in Bordellen teilweise keine Anzeigen mehr aus. Hintergrund dafür sind zwei Urteile des Verwaltungsgerichts. Das Gesetz an sich ist weiter gültig. „Es wird auch weiterhin Kontrollen geben“, hieß es am Samstag aus der Polizei.
Online seit heute, 13.34 Uhr
Konkret betreffen die Urteile aus dem Frühjahr zwei Absätze der Strafbestimmungen im Wiener Prostitutionsgesetz. Diese beiden Bestimmungen sind derzeit „ausgehebelt“, laut Gericht sind sie „nicht ausreichend determiniert, also nicht ausreichende bestimmt“, sagte Polizeisprecher Christopher Verhnjak. Die „Kronen Zeitung“ hatte zuvor berichtet, dass die Polizei Bordellen für Verstöße gegen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften keine Strafen mehr ausstellt, bis das Gesetz repariert ist.
Mängel werden protokolliert
Ein Passus betrifft die Sicherheitsvorkehrungen in den Gebäuden, dieser ist derzeit nicht gültig. Werden Mängel festgestellt, „werden diese nicht angezeigt, aber sehr wohl protokolliert“, sagte Verhnjak. Somit könne im Fall es Falles auch per Bescheid die Bewilligung entzogen werden.
Das Landesverwaltungsgericht Wien hatte Mitte Februar einer Beschwerde eines Betreibers Folge gegeben. Er war wegen Mängel in den Sanitärbereichen und funktionsuntüchtiger Beleuchtung gestraft worden. „Mangels Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage ist aber die Bestrafung des Beschwerdeführers zu Unrecht erfolgt (‚nulla poene sine lege‘)“, heißt es in der Entscheidung des Gerichts.
Änderung auch bei Prostitution in Privatwohnungen
Ein weiteres Urteil betrifft den Vermieter von Privatwohnungen für Prostitutionszwecke. Bisher war das Gesetz so ausgelegt worden, dass sich der Vermieter, beispielsweise von Ferienwohnungen, strafbar macht, wenn diese für Prostitution genützt werden. Das reicht nunmehr nicht aus. „Es braucht konkrete Hinweise, dass er Vermieter wusste, dass dort illegale Prostitution stattfindet“, erläuterte er Polizeisprecher.
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Re: WIEN: Wiens Polizei stellt Bordell-Kontrollen ein
Vielen Dank deernhh!
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Re: WIEN: Wiens Polizei stellt Bordell-Kontrollen ein
Gerne, liebe Nora!