LokalNachrichten: LUZERN (CH)

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LokalNachrichten: LUZERN (CH)

Beitrag von fraences »

Luzerner Strassenstrich

Stadt prüft Zonen, Sex-Garagen und ein offizielles Puff


LUZERN - Anwohner in Luzern stören sich am Strassenstrich. Nun will der Stadtrat aktiv werden und denkt über Verrichtungsboxen, Strichzonen und ein Laufhaus nach.

In Luzern will der Stadtrat den Strassenstrich so regeln, dass sie die Bevölkerung weniger stört.

Weil in der Stadt Luzern die betroffene Bevölkerung teils stark unter den Nebenerscheinungen der Strassenprostitution leidet, prüft der Stadtrat nun drei Massnahmen gegen die Strassenprostitution:
- Strichverbotszonen,
- Laufhäuser und
- Verrichtungsboxen.

Grosse Strichszenen wie in Zürich oder Olten kenne man in Luzern nicht, schreibt der Stadtrat in der heute veröffentlichten Antwort auf zwei politische Vorstösse. Trotzdem wolle er die Anliegen der Bevölkerung ernst nehmen und die Nebenerscheinungen der Strassenprostitution wie Belästigungen, Nachtruhestörungen oder Verschmutzung von Trottoirs bekämpfen.

Der Stadtrat ist der Ansicht, dass eine Strichverbotszone die Strassenprostitution auf dem Stadtgebiet nicht verbieten würde. Aber es liesse sich klar festhalten, dass diese Tätigkeit beispielsweise in Wohnquartieren, bei Schul- oder Grünanlagen oder bei ÖV- Haltestellen nicht mehr erlaubt wären.

Ein öffentliches Laufhaus

Eine sinnvolle Ergänzung zu einer Strichverbotszone wäre für den Stadtrat ein Laufhaus, in dem Prostitution geduldet würde. Statt auf dem Trottoir würden die Prostituierten in einem gemieteten Zimmer bei geöffneter Tür auf Freier warten.

Weil sich die Prostituierten und die Kunden dadurch nicht mehr auf der Strasse aufhalten, würden die Störungen für die Anwohner markant abnehmen, ist der Stadtrat überzeugt.


Bekommt Luzern Verrichtungsboxen?

Als dritte Massnahme will der Stadtrat die Einführung so genannter Verrichtungsboxen prüfen. Dazu wird eine Zone – ähnlich einem grossen Parkplatz – für die Strassenprostitution ausgeschildert. Dort werden den Prostituierten garagenähnliche Boxen zur Verfügung gestellt, in welche die Freier mit dem Auto reinfahren können.

Zuhälter und Drogendealer haben in dieser Zone keinen Zutritt.

Erfahrungen aus Holland seien durchwegs positiv, heisst es in der Antwort weiter. Die negativen Begleiterscheinungen des Strichs innerhalb der Stadt seien verschwunden und die Sicherheit der Prostituierten konnte stark verbessert werden.

Derzeit erarbeitet der Kanton Luzern ein Gesetz zur Prostitution. Darin seien bisher keine Massnahmen gegen die Strassenprostitution vorgesehen, schreibt der Stadtrat. Er fordert deshalb, dass der Kanton im geplanten Gesetz explizit auch die Strassenprostitution regelt.

(SDA)
www.blick.ch/news/schweiz/zentralschwei ... uff-173147
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Beitrag von printessa »

Hallo Fraences, weisst du vielleicht ob in Luzern rumänische SW arbeiten dürfen? Ich habe dort eine Nette kleine Studio gefunden, wo alles Safe gemacht wird und das sogar von der chefin bestätigt wurde...allerdings hat sie gesagt dass sie nicht geanu weiss, aber sie wird nachfragen ob ich arbeiten darf...
Danke, LG
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Beitrag von fraences »

Hallo Printessa,ich denke schon das Du arbeiten kannst, die meisten Clubs melden Dich beim Migrationsbüro an, dies ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Am Besten bei Xenia Selbsthilfeverein in Bern nachfragen, die kennen sich besser mit den Genehmigungen aus. Möchte Dir nicht falsches sagen.Viel Glück und Erfolg.Liebe Grüsse, Fraences
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RE: LokalNachrichten Luzern

Beitrag von printessa »

Danke, ich werde dort nachfragen :002
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RE: LokalNachrichten: LUZERN (CH)

Beitrag von fraences »

Luzern verstärkt Massnahmen gegen Prostitution

Im Kampf gegen die Prostitution führt Luzern an der Werkhofstrasse, der Dammstrasse und bei der Reussinsel nachts Fahrverbot ein. Die Regierung verzichtet allerdings auf ein Laufhaus und Verrichtungsboxen.

Seit einem halben Jahr sei in der Stadt Luzern eine Zunahme der Strassenprostitution feststellbar, teilte die Stadt Luzern heute mit. Dies führe zu Nachtruhestörungen und Verschmutzungen.

Deshalb ergreift die Stadt Luzern nun verschiedene Massnahmen und setzt damit auch politische Vorstösse um. Eine Sofortmassnahme ist der 60-tägige Pilotversuch. Ab Freitag herrscht an der Werkhofstrasse, der Dammstrasse und bei der Einfahrt in die Reussinsel Nachtfahrverbot. Die Zu- und Wegfahrt für Anwohner sowie der Zubringerdienst sind rund um die Uhr gestattet.

Anwohner entlasten

Mit den Nachtfahrverboten sollen die momentan am meisten betroffenen Anwohner in der Rösslimatte und im Raum Kreuzstutz entlastet werden. Die Polizei kontrolliert die entsprechenden Fahrverbote.

Allerdings müsse damit gerechnet werden, dass sich die Strassenprostitution in andere Gebiete verschiebe, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Entwicklungen würden beobachtet, wenn nötig Anpassungen vorgenommen. Die Erfahrungen des Pilotversuchs sollen das weitere Vorgehen wegweisend prägen.

Als weitere Massnahme wird im Rösslimattgebiet während des Versuchsbetriebs öfter als im üblichen Turnus gereinigt. Und an den neuralgischen Orten werden zusätzliche Abfallbehälter aufgestellt.

Kein Laufhaus und keine Verrichtungsboxen

Zur Eindämmung der Strassenprostitution wurde auch die Einführung eines Laufhauses und von Verrichtungsboxen geprüft. Weil ein Laufhaus den Freiern nicht die gleiche Anonymität wie der Strassenstrich biete, ersetzt ein solches nach Ansicht des Stadtrats den Strassenstich nicht.

Auch Verrichtungsboxen, wo Freier mit ihren Autos hinein fahren und geschützt vor fremden Blicken mit einer Prostituierten verkehren können, werden in Luzern nicht erstellt. Es biete sich kein Areal an, das als Strichplatz genutzt werden könne, heisst es. Zudem sei die Zahl der Prostituierten im Vergleich zu Zürich, wo Verrichtungsboxen 2012 eingerichtet werden soll, bedeutend kleiner.

Neben den Sofortmassnahmen erarbeitete die Stadt ein neues Reglement über die Strassenprostitution. Das Parlament wird voraussichtlich am 1. Dezember 2011 darüber befinden. Das Reglement sieht unter anderem Sperrzonen vor, in denen Strassenprostitution weder angeboten noch nachgefragt werden darf. Der Kanton Luzern plant aktuell ein Prostitutionsgesetz.


http://bazonline.ch/schweiz/standard/Lu ... y/14421889
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RE: LokalNachrichten: LUZERN (CH)

Beitrag von fraences »

Massnahmen gegen die Strassenprostitution

Die Stadt Luzern verstärkt die Massnahmen gegen die Strassenprostitution. Die Strassenprostitution soll an Strassen und Plätzen verboten werden, an denen Häuser stehen, die nicht ausschliesslich Geschäftszwecken dienen. Im Sinne einer Sofortmassnahme werden zudem ab kommendem Freitag die von der Strassenprostitution am stärksten betroffenen Strassenzüge mit Nachtfahrverboten belegt. Damit setzt der Stadtrat auch politische Vorstösse um.
In der Stadt Luzern ist seit einem halben Jahr eine stetige Zunahme der Strassenprostitution feststellbar. Dies führt zu unerwünschten Nebenerscheinungen wie Nachtruhestörungen und Verschmutzungen. Aus diesem Grund ergreift die Stadt Luzern ab sofort verschiedene Massnahmen.

Sofortmassnahmen
Ab Freitag, 21. Oktober 2011, wird als Pilotversuch während 60 Tagen an der Werkhofstrasse, der Dammstrasse und bei der Einfahrt in die Reussinsel nachts Fahrverbot herrschen. Die Zu- und Wegfahrt für Anwohnende sowie der Zubringerdienst sind wie bisher rund um die Uhr gestattet. Weiter wird die Reinigung in den durch die Strassenprostitution am meisten betroffenen Gebieten intensiviert.

Anwohnende entlasten
Mit den Nachtfahrverboten sollen die momentan am meisten betroffenen Anwohnenden in der Rösslimatte und im Raum Kreuzstutz entlastet werden. Die Fahrverbote werden durch die Luzerner Polizei kontrolliert. Es muss allerdings damit gerechnet werden, dass sich die Strassenprostitution in andere Gebiete verschiebt. Die Auswirkungen des Versuchsbetriebs werden beobachtet. Wenn nötig werden Anpassungen vorgenommen. Die Erfahrungen aus dem Pilotversuch sind wegweisend für das weitere Vorgehen. Dank den Fahrverboten kann der Autoverkehr der suchenden Freier gelenkt und dadurch Einfluss auf die Standorte der Sexarbeiterinnen genommen werden. Um gegen die Verschmutzung vorzugehen, wird während des Versuchsbetriebs im Rösslimattgebiet öfter als im üblichen Turnus gereinigt. Gleichzeitig werden an den neuralgischen Orten zusätzliche Abfallbehälter aufgestellt. Mit diesen Sofortmassnahmen sollen kurzfristig vorwiegend die unerwünschten Nebenerscheinungen für die Anwohnenden (Nachtruhestörungen durch Freiersuchverkehr, Lärm der Sexarbeiterinnen, Verschmutzung der Umgebung) reduziert werden.

Neues Reglement ab Frühling 2012
Zusätzlich zu den Sofortmassnahmen wurde unter Führung der Direktion Umwelt, Verkehr und Sicherheit ein neues Reglement über die Strassenprostitution erarbeitet. Das Parlament wird voraussichtlich am 1. Dezember 2011 darüber befinden.

Das neue Reglement sieht Sperrzonen vor, in denen Strassenprostitution weder angeboten noch nachgefragt werden darf:
a) an Strassen und Plätzen, an denen Häuser stehen, die nicht ausschliesslich Geschäftszwecken dienen
b) an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel während deren Betriebszeiten
c) in und unmittelbar bei öffentlichen Anlagen
d) in der Nähe von Kirchen, Schul- und Sportanlagen sowie von Heimen und Alterssiedlungen.

Der Stadtrat kann Ausnahmen (Toleranzzonen) vom Verbot bestimmen. Ausserhalb der Sperrzonen ist das Anbieten und Nachfragen der Strassenprostitution gestattet. Der Kanton hat zugesichert, die Stadt beim Vollzug des Reglements betreffend die Strassenprostitution zu unterstützen.

Der Kanton Luzern plant aktuell ein Prostitutionsgesetz mit dem Ziel, die Gesundheits- und Sicherheitssituation der Sexarbeiterinnen zu verbessern. Um die städtischen Interessen einzubringen, ist die Stadt Luzern in dessen Erarbeitung beteiligt.

Geprüfte weitere Massnahmen: Laufhaus und Verrichtungsboxen
Zur Eindämmung der Strassenprostitution wurden auch Massnahmen wie ein Laufhaus oder Verrichtungsboxen geprüft. Beide Massnahmen haben sich für die Stadt Luzern als wenig zweckmässig oder nicht realisierbar herausgestellt. In einem sogenannten Laufhaus gehen die Freier durch die Gänge statt auf der Strasse herumzufahren und entscheiden sich innerhalb des Hauses für eine der Sexarbeiterinnen, die sich in ihren angemieteten Zimmern präsentieren. Ein Laufhaus bietet den Freiern folglich nicht die gleiche Anonymität wie der (Auto-) Strassenstrich. Der Stadtrat erachtet aufgrund nicht identischer Kundschaft ein Laufhaus nicht als Ersatz für den Strassenstrich. Zwar bietet ein Laufhaus den Frauen besseren Schutz und bessere Arbeitsbedingungen. Diese Ziele sollen aber auch mit entsprechenden Bestimmungen im geplanten kantonalen Prostitutionsgesetz erreicht werden.

In Verrichtungsboxen, ähnlich einer Garage, fahren Freier mit ihren Autos hinein und können dort geschützt vor fremden Blicken mit einer Prostituierten verkehren. Erstmals wurden solche Boxen in Utrecht (NL) aufgestellt. Der Strassenstrich konnte dadurch auf ein kontrolliertes Gelände verlagert werden, zu welchem Zuhälter und Drogendealer keinen Zutritt haben. Die Gewalt gegen Prostituierte ging deutlich zurück. Die Stadt Zürich will 2012 einen Strichplatz mit Verrichtungsboxen einrichten. Grundvoraussetzung für das Aufstellen von Verrichtungsboxen ist ein Strichplatz. In der Stadt Luzern wurden diverse Standorte hinsichtlich der Einrichtung eines Strichplatzes geprüft. Es bietet sich jedoch kein Areal an, das als Strichplatz genutzt werden könnte. Zudem ist die Zahl der Prostituierten auf dem Strassenstrich in Luzern bedeutend geringer. Der Stadtrat verzichtet deshalb auf diese Massnahme.


Strassenprostitution: In der Schweiz legal

Strassenprostitution ist in der Schweiz eine legale Tätigkeit. Sie steht unter dem Schutz der Wirtschaftsfreiheit und darf deswegen nicht gänzlich verboten werden. Um Nutzungskon­flikte zwischen der Wohnbevölkerung, den Freiern und den Sexarbeiterinnen zu reduzieren, kann sie allerdings örtlich und zeitlich eingeschränkt werden. Solche Einschränkungen müssen jedoch verhältnismässig sein. So wäre es der Stadt Luzern nicht möglich, Strassenprostitution beispielsweise nur auf einem einzigen städtischen Strassenabschnitt von 500 Metern während zwei Stunden am Tag zu erlauben. Mit dem «Reglement über die Strassenprostitution» ver­folgt der Stadtrat das Ziel, das Anbieten wie auch das Nachfragen nach käuflichem Sex in Wohngebieten zu verbieten. Sexarbeiterinnen und die Freier machen sich an diesen Orten strafbar. Mit diesem Reglement werden auch für die Polizei die rechtlichen Grundlagen ge­schaffen, um entsprechend gegen die Strassenprostitution vorgehen zu können.


Die wichtigsten Gesetzesbestimmungen

Die ersten beiden Artikel des städtischen Reglements über die Strassenprostitution lauten:

Art. 1 Zweck und Geltungsbereich
¹ Mit diesem Reglement soll der Schutz der Anwohnenden vor den negativen Auswirkungen der Strassenprostitution und die Sicherheit von Prostituierten erhöht werden, die im öffentli­chen Raum käuflichen Sex anbieten.

² Dazu kann der Stadtrat ausserhalb der Sperrzonen und in allfälligen Toleranzzonen für eine geeignete Infrastruktur besorgt sein und Beratungs- und Betreuungsangebote für Pros­tituierte unterstützen.

Art. 2 Sperr- und Toleranzzonen
¹ Käuflicher Sex darf unter Vorbehalt von Absatz 2 weder angeboten noch nachgefragt wer­den:
a) an Strassen und Plätzen, an denen Häuser stehen, die nicht ausschliesslich Geschäftszwe­cken dienen
b) an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel während deren Betriebszeiten
c) in und unmittelbar bei öffentlichen Anlagen
d) in der Nähe von Kirchen, Schul- und Sportanlagen sowie von Heimen und Alterssiedlun­gen.
² Der Stadtrat kann Ausnahmen (Toleranzzonen) vom Verbot gemäss Absatz 1 bestimmen.
³ Ausserhalb der Sperrzonen gemäss Absatz 1 ist das Anbieten und Nachfragen der Strassen­prostitution gestattet.



■Strassenprostitution - Reglement und flankierende Massnahmen (Bericht und Antrag 21/2011)
■Prostitution in Luzern (Postulat 218)
■Stellungnahme des Stadtrates zum Postulat 218


http://www.stadtluzern.ch/de/aktuelles/ ... _id=155254
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RE: LokalNachrichten: LUZERN (CH)

Beitrag von fraences »

LUZERN

Strich soll aus Quartieren raus


Prostitution, Freier und Suchverkehr sollen aus den Luzerner Quartieren verschwinden: Das Stadtparlament hat am Donnerstag dem Reglement über die Strassenprostitution zugestimmt.

Dieses sieht Sperrzonen vor, in denen Strassenprostitution weder angeboten noch nach dieser Dienstleistung gefragt werden darf – so zum Beispiel in Wohnquartieren, in der Nähe von Schulen sowie an ÖV-Haltestellen während der Betriebszeit. Das Reglement soll bereits ab nächstem Jahr in Kraft treten.

Weiter plant der Kanton zurzeit ein Prostitutionsgesetz mit dem Ziel, die Gesundheits- und Sicherheitssituation der Sexarbeiterinnen zu verbessern. Um die städtischen Interessen einzubringen, ist die Stadt an dessen Erarbeitung beteiligt.

http://www.20min.ch/news/zentralschweiz/story/25912459
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RE: LokalNachrichten: LUZERN (CH)

Beitrag von fraences »

Luzern: Prostitution bisher auch vor Kirche und Schulen

Luzern - Das Luzerner Stadtparlament hat die Regeln für die Straßenprostitution verschärft. Ab 2012 ist danach der Straßenstrich endlich auch in Wohngebieten und in der Nähe von Kirchen verboten

Es verbietet unter anderem die Prostitution in Wohngebieten. Der Stadtrat hatte das Regelwerk erarbeitet, nachdem sich Probleme mit dem Strich zuspitzen und sich Beschwerden aus der Bevölkerung häuften. Verboten ist demnach die Prostitution etwa in Wohnquartieren, bei Schul-, Sport- und Grünanlagen oder in der Nähe von Kirchen sowie bei Bushaltestellen.

Das Regelwerk soll einem Bericht auf blick.ch im Jahr 2012 in Kraft treten.

http://www.wa.de/nachrichten/welt/luzer ... 85039.html
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RE: LokalNachrichten: LUZERN (CH)

Beitrag von fraences »

Luzern verbietet Strassenprostitution in Wohngebieten

Ab 2012 ist in Luzerner Wohngebieten die Strassenprostitution verboten
Das Luzerner Stadtparlament hat am Donnerstag ein Reglement und flankierende Massnahmen zur Strassenprostitution beschlossen. Es verbietet unter anderem die Prostitution in Wohngebieten. Das Reglement wurde mit 36 zu 4 Stimmen beschlossen und tritt 2012 in Kraft.
Der Stadtrat hatte das Reglement erarbeitet, nachdem sich die Probleme mit dem Strich zuspitzen und die Reklamationen der betroffenen Bevölkerung sich häuften. Verboten ist demnach die Prostitution etwa in Wohnquartieren, bei Schul-, Sport- und Grünanlagen oder in der Nähe von Kirchen sowie bei Bushaltestellen.

Derzeit erarbeitet der Kanton Luzern ein Gesetz zur Prostitution. Darin sind bisher keine Massnahmen gegen die Strassenprostitution vorgesehen. Der Stadtrat hat deshalb den Kanton aufgefordert, im geplanten Gesetz explizit auch diese zu regeln.

http://www.1815.ch/artikel_44110.html
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RE: LokalNachrichten: LUZERN (CH)

Beitrag von fraences »

NEUES REGLEMENT
Auch Freier können jetzt gebüsst werden

- Das Reglement über die Prostitution auf den Strassen der Stadt ist ab sofort rechtskräftig. Nun drohen auch Freiern Verfahren und Bussen.

Das Reglement legt fest, dass auf dem Gebiet der Stadt Luzern Prostitution an Strassenabschnitten und Plätzen, wo vorwiegend Wohnhäuser, Schulen und Spielplätze stehen, verboten ist. Zusätzlich sind die provisorischen Nachtfahrverbote im Gebiet Rösslimatte, an der Dammstrasse und der Reussinsel ab sofort definitiv in Kraft.

«Unser Ziel ist es, dass durch das Verbot von Angebot und Nachfrage die Anwohner entlastet werden», sagt Stadträtin Ursula Stämmer. Denn mit den Neuerungen werden neben den Prostituierten nun auch die Freier ins Visier genommen: So werden Polizisten künftig auch die Personalien der Männer aufnehmen.

Für den Freier kann es teuer werden

Anschliessend folgt eine Vor­ladung und die Einvernahme durch die Polizei. Diese Akten gehen an die Stadt, die gegen Fehlbare Anzeige erstatten wird. In der Folge wird ein Verfahren eröffnet. «Die Busse und die amtlichen Kosten dürften 200 bis 300 Franken betragen», sagt Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage von 20 Minuten. Im Wiederholungsfall dürfte es noch teurer werden.

Weil das neue Reglement für die Polizei aber nicht ganz einfach umzusetzen ist, will der Stadtrat nochmals über die Bücher und die Bestimmung genauer formulieren. Das überarbeitete Reglement soll dem Parlament noch vor der Sommerpause vorgelegt werden.

http://www.20min.ch/news/zentralschweiz ... n-30563788
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RE: LokalNachrichten: LUZERN (CH)

Beitrag von fraences »

Massnahmen gegen die Strassenprostitution

Das Reglement über die Strassenprostitution ist ab sofort rechtskräftig. Das Reglement legt fest, dass auf dem Gebiet der Stadt Luzern Strassenprostitution an Strassenabschnitten und Plätzen, wo vorwiegend Wohnhäuser stehen, verboten ist. Als zusätzliche Massnahme sind die bislang provisorischen Nachtfahrverbote im Gebiet Rösslimatte, an der Dammstrasse und der Reussinsel ebenfalls ab sofort definitiv in Kraft. Der Stadtrat setzt damit verschiedene Vorstösse zur Strassenprostitution um.

Im Frühjahr 2011 hat in der Stadt Luzern die Anzahl der Strassenprostituierten stark zugenommen. Dies führte für die Wohnbevölkerung zu unerwünschten Nebenerscheinungen wie Nachtruhestörungen und Verschmutzungen. Aus diesem Grund hat die Stadt Luzern ein Reglement über die Strassenprostitution erarbeitet und weitere Massnahmen getroffen.

Neues Reglement
Am 10. November 2011 hatte der Grosse Stadtrat das Reglement über die Strassenprostitution mit grossem Mehr erlassen. Die Referendumsfrist von 60 Tagen wurde am 19. November 2011 im Kantonsblatt publiziert. Die Frist lief am 18. Januar 2012 unbenutzt ab. Der Regierungsrat genehmigte die Strafbestimmungen am 13. März 2012. Das Reglement trat damit in Kraft. Die Strassenprostituierten werden zudem seit dieser Woche mittels Flugblatt in sechs Sprachen über die neue Gesetzeslage informiert.

Das neue Reglement definiert Sperrzonen, in denen Strassenprostitution weder angeboten noch nachgefragt werden darf:
a) an Strassenabschnitten und Plätzen, wo vorwiegend Wohnhäuser stehen;
b) an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel während deren Betriebszeiten;
c) in und unmittelbar bei öffentlichen Anlagen;
d) in der Nähe von Kirchen, Schul- und Sportanlagen sowie von Heimen und Alterssiedlungen.

Der Stadtrat kann Ausnahmen (Toleranzzonen) vom Verbot bestimmen. Ausserhalb der Sperrzonen ist das Anbieten und Nachfragen der Strassenprostitution gestattet. Der Kanton hat zugesichert, die Stadt beim Vollzug des Reglements betreffend die Strassenprostitution zu unterstützen. Der Kanton Luzern plant zusätzlich ein Prostitutionsgesetz mit dem Ziel, die Gesundheits- und Sicherheitssituation von allen Beteiligten der Prostitution zu verbessern. Um die städtischen Interessen einzubringen, ist die Stadt Luzern an dessen Erarbeitung beteiligt.

Revision des Reglements angekündigt
Das Justiz- und Sicherheitsdepartment des Kantons Luzern und insbesondere die Luzerner Polizei haben die Umsetzung des Reglements geprüft und kamen zum Schluss, dass die Bestimmung, an welchen Orten Strassenprostitution nicht angeboten und nachgefragt werden darf, stark auslegungsbedürftig sei und deshalb in der praktischen Polizeiarbeit Vollzugsprobleme entstehen können. Konkret geht es um Artikel 2a über Sperr- und Toleranzzonen:

Ursprüngliche Version, wie sie der Stadtrat dem Parlament vorgeschlagen hatte:
Käuflicher Sex darf […] weder angeboten noch nachgefragt werden: an Strassen und Plätzen, an denen Häuser stehen, die nicht ausschliesslich Geschäftszwecken dienen. […]

Vom Parlament verabschiedete, rechtskräftige Version:
Käuflicher Sex darf […] weder angeboten noch nachgefragt werden: an Strassenabschnitten und Plätzen, wo vorwiegend Wohnhäuser stehen. […]

Durch die vom Parlament verabschiedete Formulierung sind die Sperrzonen weniger präzise formuliert. So müsste beispielsweise bei jeder polizeilichen Verzeigung belegt werden, wie hoch der Anteil von Wohnhäusern verglichen mit anderen Nutzungen am jeweiligen Strassenabschnitt ist. An den aktuellen Standorten an der unteren Werkhofstrasse zwischen Tribschenstrasse und Kreisel bei der Bäckerei Bachmann wird die Strassenprostitution sogar legitimiert. Gleiches gilt für die Dammstrasse zwischen Gütschstrasse und Giesserstrasse, wo ebenfalls nicht vorwiegend Wohnhäuser stehen. Aus diesem Grund prüft der Stadtrat nun eine Formulierung des entsprechenden Artikels, welche die Festlegung der Sperrzonen vereinfacht. Er wird noch diesen Sommer mit einem entsprechenden Antrag ans Parlament gelangen.

Nachtfahrverbote definitiv
Weil die Direktion Umwelt, Verkehr und Sicherheit und die Luzerner Polizei befürchten, dass mit dem vom Parlament beschlossenen Reglement die Strassenprostitution im Gebiet Rösslimatt und Dammstrasse zu wenig effizient einschränkt werden kann, wird die bewährte Sofortmassnahme der nächtlichen Sperre für die fahrzeuglenkenden Freier definitiv eingeführt. Das Fahrverbot für Motorfahrzeuge von 22 bis 5 Uhr gilt ab sofort für folgende Strassen in beide Richtungen definitiv: Werkhofstrasse, Bürgenstrasse, Landenbergstrasse, Rösslimattstrasse, Dammstrasse und Reussinsel. Die Zu- und Wegfahrt für Anwohnende sowie der Zubringerdienst sind wie bisher rund um die Uhr gestattet. Die Direktion Umwelt, Verkehr und Sicherheit ist überzeugt, dass dank dieser zusätzlichen Massnahme eine nachhaltige Wirkung für die von der Strassenprostitution am stärksten betroffenen Anwohnenden erzielt werden kann. Momentan werden diese Verkehrsmassnahmen noch mit den bestehenden mobilen Absperrgittern signalisiert. Ab Mitte April wird die definitive Signalisation installiert sein.

Strassenprostitution: In der Schweiz legal
Strassenprostitution ist in der Schweiz eine legale Tätigkeit. Sie steht unter dem Schutz der Wirtschaftsfreiheit und darf deswegen nicht gänzlich verboten werden. Um Nutzungskon­flikte zwischen der Wohnbevölkerung, den Freiern und den Sexarbeiterinnen zu reduzieren, kann sie allerdings örtlich und zeitlich eingeschränkt werden. Solche Einschränkungen müssen jedoch verhältnismässig sein. So wäre es der Stadt Luzern nicht möglich, Strassenprostitution beispielsweise nur auf einem einzigen städtischen Strassenabschnitt von 500 Metern während zwei Stunden am Tag zu erlauben. Mit dem «Reglement über die Strassenprostitution» ver­folgt der Stadtrat das Ziel, das Anbieten wie auch das Nachfragen nach käuflichem Sex in Wohngebieten zu verbieten. Sexarbeiterinnen und die Freier machen sich an diesen Orten strafbar. Mit diesem Reglement werden auch für die Polizei die rechtlichen Grundlagen ge­schaffen, um entsprechend gegen die Strassenprostitution vorgehen zu können.

Die wichtigsten Gesetzesbestimmungen
Die ersten beiden Artikel des städtischen Reglements über die Strassenprostitution lauten:

Art. 1 Zweck und Geltungsbereich
¹ Mit diesem Reglement soll der Schutz der Anwohnenden vor den negativen Auswirkungen der Strassenprostitution und die Sicherheit von Prostituierten erhöht werden, die im öffentli­chen Raum käuflichen Sex anbieten.
² Dazu kann der Stadtrat ausserhalb der Sperrzonen und in allfälligen Toleranzzonen für eine geeignete Infrastruktur besorgt sein und Beratungs- und Betreuungsangebote für Pros­tituierte unterstützen.

Art. 2 Sperr- und Toleranzzonen
¹ Käuflicher Sex darf unter Vorbehalt von Absatz 2 weder angeboten noch nachgefragt wer­den:
a) an Strassenabschnitten und Plätzen, wo vorwiegend Wohnhäuser stehen;
b) an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel während deren Betriebszeiten;
c) in und unmittelbar bei öffentlichen Anlagen;
d) in der Nähe von Kirchen, Schul- und Sportanlagen sowie von Heimen und Alterssiedlun­gen.
² Der Stadtrat kann Ausnahmen (Toleranzzonen) vom Verbot gemäss Absatz 1 bestimmen.
³ Ausserhalb der Sperrzonen gemäss Absatz 1 ist das Anbieten und Nachfragen der Strassen­prostitution gestattet.



Reglement über die Strassenprostitution
Dokumente Medienmitteilung (pdf, 76.6 kB)
Situationsplan Nachtfahrverbote (pdf, 676.6 kB)


http://www.stadtluzern.ch/de/aktuelles/ ... _id=168087
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Die Luzerner Stadtratskandidaten debattierten über den Strassenstrich


Hier der Auszug :

Sicherheit

Die Kandidaten wurden danach drei Diskussionsgruppen zugelost, wovon die erste sich mit dem Thema Sicherheit auseinandersetzte. Der parteilose Philipp Federer sieht dabei besonders in der 24-Stunden-Gesellschaft ein Problem, unter dem besonders Quartier­bewohner zu leiden hätten. Die Stadt müsse mehr Sorge zu den Bürgern tragen. Und bezüglich eines weiteren Schwerpunkts, der Prostitution, schlug er vor, den ganzen Strassenstrich in ein Parkhausstockwerk zu verfrachten. «Hier hätte man alles an einem Ort, könnte die Sicherheit gewährleisten, und die Leute hätten Ruhe.» Adrian Borgula (Grüne) meinte dagegen, die Stadt komme nicht umhin, künftig klare Strichzonen zu definieren. FDP-Kandidat Martin Merki wiederum fand, dass man bezüglich Strich vermehrt die Agglomerationsgemeinden einbeziehen müsse. «In der Stadt hat es kaum noch Platz.»

http://www.luzernerzeitung.ch/zentralsc ... t92,167716
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Strassenstrich: Jetzt stehen sie im Ibach

Am Dienstagabend: Ab dem Eindunkeln stehen Prostituierte im Einzugsgebiet des Kreisels bei der KVA Ibach (im Hintergrund).

Die Prostituierten sind aus den Wohngebieten der Stadt Luzern abgezogen: Ins Gebiet Ibach und zu den Sedel-Gärten.
Den reglementarischen Widrigkeiten zum Trotz: Die Strassenstrich-Prostituierten haben bereits auf die neuen Regeln der Stadt Luzern reagiert. Sie sind fast komplett aus den Wohnquartieren verschwunden und bieten ihre Dienste nun im Industriegebiet Ibach bei der Kehrichtverbrennungsanlage und an der Riedstrasse zwischen Friedhof Friedental und Sedel-Schrebergärten an. Die Luzerner Polizei bestätigt Beobachtungen unserer Zeitung. Sie markiert in diesen Gebieten Präsenz.

«Für Frauen sicher nicht ideal»
Maurice Illi, Stadtluzerner Sicherheitsmanager, ist mit der aktuellen Entwicklung grundsätzlich zufrieden. Aber er sagt auch: «Für die Frauen ist der neue Standort sicher nicht ideal.» Im Ibach-Gebiet herrsche keine soziale Kontrolle.

Es ist zwar einigermassen klar, wo sich die Prostituierten in Luzern nicht mehr auf offener Strasse anbieten dürfen. Wo genau das aber noch erlaubt ist, sagt das seit 15. März in Kraft stehende Reglement nicht. Darum wird es voraussichtlich am 24. Mai im Grossen Stadtrat nachgebessert. Die Stadt nennt auf Anfrage unserer Zeitung mögliche Strassen, wo Prostitution toleriert sein könnte: Murmattweg, Rösslimattweg, Abschnitte der Bürgenstrasse und der Fruttstrasse.

http://www.schwyzerzeitung.ch/zentralsc ... t92,169291
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RE: LokalNachrichten: LUZERN (CH)

Beitrag von fraences »

Luzerner Stadtrat will keinen Strichplan

In Luzern verlagert sich die Strassenprostitution zunehmend in den Ibach.
Der Luzerner Stadtrat will zur Regelung der Strassenprostitution keinen Strichplan ausarbeiten. Ein Strichplan würde nur schwer akzeptiert werden und könnte eine schweizweite Sogwirkung haben.
Die Luzerner Stadtregierung lehnt deshalb eine dringliche Motion der SP und der GLP ab, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die Motionäre erhoffen sich von einem Strichplan klare Verhältnisse. Der Stadtrat kommt aber zum Schluss, dass eine Karte, auf der die Tätigkeitsgebiete der Prostituierten eingetragen sind, eine ungewollte Sogwirkung ausüben könnte. Zudem müssten die im Strichplan definierten Strassenabschnitte mit kostspieligen flankierenden Massnahmen ergänzt werden.

Ein weiteres Gegenargument, das der Stadtrat vorbringt, ist die Akzeptanz. Anwohner und Gewerbetreibende würden sich wehren, wenn ihre Strasse in den Strichplan aufgenommen würde. Ein aufwändiges Einigungsverfahren wäre nötig, in das aber die Hauptakteure, die Prostituierten und ihre Kunden, nicht einbezogen wären.

Reglement bereits in Revision
Der Stadtrat verweist zudem auf das neue Reglement über die Strassenprostitution, das seit März in Kraft ist. Dieses habe bereits zu einer Verlagerung des Strassenstrichs geführt, nämlich von St. Karli in den Ibach. Allerdings muss das Reglement revidiert werden. Die Formulierung, dass käuflicher Sex verboten ist an Strassenabschnitten und Plätzen, wo vorwiegend Wohnhäuser stehen, sei kaum praktikabel. So bleibe unklar, wann ein Haus als Wohnhaus sei und wie «vorwiegend» zu definieren sei.

Der Stadtrat schlägt deshalb eine neue Formulierung vor. Die Prostitution wird demnach an Strassenabschnitten und Plätzen untersagt, an denen Häuser stehen, die nicht ausschliesslich Geschäftszwecken dienen. Damit sei klar, dass der Wohnanteil eines Gebäudes nicht mehr als 20 Prozent der Bruttofläche ausmachen dürfe.

http://www.zugerzeitung.ch/zentralschwe ... t92,170460
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RE: LokalNachrichten: LUZERN (CH)

Beitrag von fraences »

Prostituierte sollen in ein belebtes Gebiet

- Seit der Strich an den Stadtrand verlagert wurde, leben die Dirnen in Angst. Fürs Erste soll ein Bus sie beschützen.

«Es war ein Schnellschuss, die Prostituierten aus dem Luzerner Tribschenquartier zu verbannen»: Das sagt Doro Winkler von der Fachstelle Frauenhandel und -Migration. «Seit sie in den unbelebten Gebieten Ibach und an der Ried­strasse arbeiten müssen, ist die Situation prekär. Dort sind die Frauen isoliert und einsam. Das erhöht die Gefahr von Übergriffen enorm», sagt Winkler. Sie und drei weitere Fachfrauen von der Katholischen Kirche Luzern und der Aids-Hilfe Luzern haben nun einen offenen Brief an die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Stadtrates und an alle Fraktionen geschrieben. Darin fordern sie: «Für die Sicherheit ist ein Strassenstrich in einem belebten Gebiet vorzuziehen.» GPK-Präsidentin Luzia Vetterli bestätigt den Erhalt des Briefes. «In der Kommission teilen wir die Bedenken wegen der Sicherheit. Das muss der Stadtrat im Auge behalten.»

Alle ausser die SVP für Beratungsbus

Das Stadtparlament entscheidet Ende Mai über eine Anpassung des Reglements. Vorab bürgerliche Parlamentarier äusserten sich klar dagegen, den Strich zentrumsnäher anzusiedeln. Daniel Wettstein (FDP) und Marcel Lingg (SVP) sagten gestern beide: «Den Strich in ein belebtes Gebiet zu holen, bedeutet letztlich nichts anderes, als ihn wieder in ein Wohnquartier zu holen.»

Um die Situation der Frauen vorläufig zu verbessern, soll nun ein «Beratungsbus» im Ibach eingesetzt werden. Dies forderten gestern Vertreter von FDP, CVP, SP, GLP und Grüne.

http://www.20min.ch/schweiz/zentralschw ... y/27037337
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RE: LokalNachrichten: LUZERN (CH)

Beitrag von fraences »

Prostituierte spielen Katz und Maus mit der Polizei

Prostituierte warten im Tribschenquartier auf Freier.

Seit 15. März ist das neue Strassenstrich-Reglement in Kraft. Trotzdem stehen die Prostituierten – an unerlaubter Stelle – im Tribschenquartier. Die Polizei ist machtlos.
Seit Inkrafttreten des neuen Strassenstrich-Reglements haben sich die Prostituierten ins Industriegebiet Ibach verschoben. Einige aber bieten ihre Dienste weiterhin im Tribschenquartier an. Am Grimselweg stehen nach wie vor Prostituierte – Freitag- und Samstagnacht sind es jeweils bis zu einem Dutzend.

Die Frauen wohnen dort
Die Frauen gehören laut dem Luzerner Sicherheitsmanager Maurice Illi aber nicht dem Strassenstrich an. Denn sie wohnten und arbeiteten in zwei Häusern, wo sie Zimmer gemietet hätten. Wegweisungen auszusprechen ist laut Polizei und laut dem Sicherheitsmanager schwierig. «Denn der Aufenthalt auf dem Trottoir vor dem ‹Arbeitsort› ist ja nicht verboten», so Illi.

http://www.luzernerzeitung.ch/zentralsc ... t92,179219
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RE: LokalNachrichten: LUZERN (CH)

Beitrag von fraences »

Keine Prostitution vor Wohnhäusern mehr


Mit dem angepassten Reglement über die Strassenprostitution ist käuflicher Sex in bewohnten Strassenabschnitten verboten. Die Änderung des Reglements soll der Luzerner Polizei den Vollzug der gesetzlichen Vorgaben erleichtern.
Ab sofort darf in der Stadt Luzern käuflicher Sex nicht mehr an Strassenabschnitten und Plätzen angeboten und nachgefragt werden, an denen Häuser stehen, die nicht ausschliesslich Geschäftszwecken dienen. Diese Änderung des Reglements über die Strassenprostitution soll der Luzerner Polizei den Vollzug der gesetzlichen Vorgaben erleichtern, heisst es in einer Medienmitteilung der Stadt Luzern vom Dienstag.

Das vom Parlament am 10. November 2011 erlassene Reglement über die Strassenprostitution habe sich in der praktischen Anwendung als zu auslegungsbedürftig erwiesen. Dies erschwerte die Umsetzung durch die Luzerner Polizei, heisst es in der Mitteilung weiter. Beispielsweise sei es weiterhin möglich gewesen, Stras-senprostitution in Gebieten mit 49 Prozent Wohnanteil anzubieten und nachzufragen. Damit wurde nach Angaben der Stadt das eigentliche Ziel, die Wohnbevölkerung vor den negativen Auswirkungen der Strassenprostitution zu schützen, nicht vollumfänglich erreicht.

Der Grosse Stadtrat von Luzern hat am 24. Mai 2012 die Teilrevision des Reglements über die Strassenprostitution beschlossen. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat nun die darauf gestützten Strafbestimmungen genehmigt. Das angepasste Reglement ist damit per sofort in Kraft getreten.

http://www.luzernerzeitung.ch/nachricht ... t92,196892

http://www.blick.ch/news/schweiz/kein-k ... 13896.html
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RE: LokalNachrichten: LUZERN (CH)

Beitrag von fraences »

Luzern: Gesetz über die Sexarbeit geht in Vernehmlassung


Der Kanton Luzern will mit einem neuen Gesetz über die Sexarbeit die Rahmenbedingungen im Sexgewerbe verbessern und Ausbeutungssituationen weitestmöglich verhindern. Dabei sollen Betreiber von Indoor-Betrieben konkrete Auflagen erfüllen. Zugleich wird die Registrierungspflicht für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter eingeführt, verbunden mit verstärkter Information und Beratung.

In den vergangenen zehn Jahren hat sich das Prostitutionsgewerbe in der Zentralschweiz, unter anderem auch im Kanton Luzern, zunehmend ausgebreitet. Verschiedene Schweizer Kantone haben seither mit dem Erlass von Prostitutionsgesetzen reagiert. Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes über die Sexarbeit soll auch im Kanton Luzern der Bereich der Prostitution beziehungsweise Sexarbeit geregelt werden. Erstmals führt ein Gesetz in seinem Titel den Begriff "Sexarbeit" anstelle von "Prostitution". Damit soll die Sexarbeit als Erwerbstätigkeit behandelt und entsprechend geregelt werden.

Registrierungspflicht für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter

Das geplante Luzerner Gesetz über die Sexarbeit weist drei wesentliche Elemente auf. Ein erster Themenkreis, der neu geregelt werden soll, ist die Registrierungspflicht für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Die Registrierungspflicht dient mehreren Zwecken. Einerseits erlangen die Behörden dadurch eine bessere Kenntnis über die in der Sexarbeit tätigen Personen. Andererseits kann durch eine Registrierungspflicht darauf hingewirkt werden, dass keine unmündigen Personen in der Sexarbeit tätig sind. Weiter soll die Registrierungspflicht sicherstellen, dass die Ausländerinnen und Ausländer über eine Aufenthaltsberechtigung mit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit verfügen. Wer sich registriert, soll zudem nachweisen können, genügend gegen Krankheit versichert und nicht kürzlich wegen Verbrechen oder Vergehen im Zusammenhang mit der Sexarbeit bestraft worden zu sein. Die Registrierungspflicht ermöglicht den Behörden überdies, bei einem Gespräch sämtliche Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter über ihre Rechte und Pflichten sowie über das vorhandene Beratungsangebot zu informieren.

Bewilligungspflicht für Sexbetriebe

Der grösste Teil der Sexarbeit im Kanton Luzern wird in sogenannten Indoor-Betrieben wie Studios, Salons, Kontaktbars oder Clubs angeboten. Die Bewilligungspflicht für diese Betriebe ist ein weiteres Kernelement des Gesetzes. Bereits vor Aufnahme einer Geschäftstätigkeit soll sichergestellt werden, dass Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber gewisse Regeln einhalten. Zudem werden verschiedene Pflichten auferlegt, mit denen die Arbeitsbedingungen verbessert und Verstösse gegen Ausländer- oder Zivilrecht eingedämmt werden sollen.

Die wichtigsten Pflichten, die die Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber zu erfüllen haben, sind die Wahrung der Selbstbestimmungsrechte der tätigen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die Einhaltung von betrieblichen Mindeststandards und das Zur-Verfügung-Stellen von Präventionsmaterial zur Verhütung von sexuell übertragbaren Krankheiten. Weiter dürfen für Zimmer und Nebenleistungen nur Preise verlangt werden, die nicht in einem offensichtlichen Missverh ältnis zur erbrachten Leistung stehen: Zudem haben die Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber sicherzustellen, dass nur registrierte Sexarbeiterinnen oder Sexarbeiter im Betrieb arbeiten. Dadurch soll unter anderem darauf hingewirkt werden, dass keine minderjährigen Jugendlichen in der Indoorsexarbeit tätig sind und dass die Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz Aufenthalts- und erwerbsberechtigt sind. Schliesslich hat die Bewilligungsinhaberin oder der -inhaber dafür zu sorgen, dass Kunden, die gegen den Willen der Sexarbeiterinnen oder Sexarbeiter ungeschützte sexuelle Handlungen mit erhöhten Gesundheitsrisiken verlangen, aus dem Betrieb weggewiesen werden.

http://www.schweizmagazin.ch/news/regio ... ssung.html
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RE: LokalNachrichten: LUZERN (CH)

Beitrag von fraences »

Das Schattendasein des Luzerner Strassenstrichs


Zürich räumt den Sihlquai, Olten verbietet Sexarbeit bei Tageslicht und das Tessin untersagt sie komplett. In Luzern ist Prostitution bisher nicht geregelt. Die Stadt reagiert bislang nur mit Verdrängung - ins Industriegebiet. Eine Reportage über die Folgen für Frauen und Hilfsorganisationen.


Es ist kalt an diesem Winterabend, das Thermometer zeigt um 8 Uhr minus 7 Grad an. Am Strassenrand liegt vereister Schnee, beim Ausatmen bilden sich weisse Dampfwolken. Im Industriegebiet nahe der Autobahnausfahrt Emmen ist es ruhig und dunkel - die einzigen Geräusche kommen von Autos, die langsam durch die Strasse fahren und von Frauen, die kreischend auf sich aufmerksam machen.

Viele kommen aus Osteuropa
Die Sexarbeiterinnen stehen im Abstand von wenigen Metern aufgereiht auf dem Gehsteig vor den Firmengebäuden. Auf dem ganzen Areal arbeiten ungefähr 15 Frauen. Einige von ihnen sind leicht bekleidet, tragen kurze Röcke, andere Jeans und dicke Jacken. Die Stiefel mit den hohen Absätzen haben sie aber alle gemeinsam, genauso wie ihre Herkunft Osteuropa.

Prostitution als einziger Ausweg

Vier Bulgarinnen wärmen sich an einem Heizstrahler. Ihr Job sei schwierig, sagen die Frauen, die zwischen 20 und 30 Jahre alt sind. Die Arbeit aufzugeben, kommt aber nicht in Frage. Fast alle sind Mütter und prostituieren sich, um ihre Kinder zu ernähren.

Über Umwege seien sie in der Schweiz gelandet, weil in den anderen westeuropäischen Ländern die Preise ins Bodenlose gefallen seien. An diesem Mittwochabend läuft das Geschäft aber auch in Luzern nicht gut. Ungefähr zwei bis vier Männer bedient jede dieser Frauen an so einem Abend.

Im Stadtzentrum war vieles anders

Die meisten Frauen kommen gegen sieben Uhr abends und arbeiten bis fünf Uhr in der Früh. 10 Stunden in der Kälte, den einzigen Unterschlupf finden sie während dieser Zeit in den Autos ihrer Freier.

Am alten Standort war dies anders: Im Stadtzentrum hatten die Frauen Zimmer, in die sie sich zurückziehen konnten. Eine junge Polin erzählt, der Sex finde hier nun meist im Auto statt, dies sei viel weniger hygienisch, weil man zum Beispiel nicht duschen könne. Verständnis haben sie aber trotzdem, dass der Strassenstrich in der Innenstadt nicht mehr toleriert wird.

Schwierige Bedingungen für Hilfsorganisationen

Und der neue Standort bringt noch andere Probleme mit sich: Birgitte Snefstrup beobachtet für die Luzerner Aidshilfe das Sexgewerbe. Ihr fällt auf, dass hier vor allem Frauen aus anderen Ländern arbeiten. Diese wohnen oft nicht in der Zentralschweiz, sondern im Kanton Solothurn oder in Zürich. Und sie haben flexible Arbeitsorte, sie sind immer dort, wo das Geschäft läuft und es wenige Probleme mit den Behörden gibt. So sind die Kontaktmöglichkeiten für die Aidshilfe beschränkt.

Alle paar Wochen besucht Birgitte Snefstrup mit Übersetzerinnen die Frauen auf dem Luzerner Strassenstrich. Während der Arbeit auf der Strasse seien aber keine tieferen Gespräche mit den Frauen möglich und die Frauen gut zu betreuen, sei unter diesen Umständen nicht möglich.

Schmaler Grat zwischen legal und illegal
Audio "Heinrich Kesseli, Polizei Luzern: «Wir haben ein mulmiges Gefühl: Wie freiwillig ist das?»" abspielen.Audio "Heinrich Kesseli, Polizei Luzern: «Wir haben ein mulmiges Gefühl: Wie freiwillig ist das?»" in externem Player öffnen.Audio
Heinrich Kesseli, Polizei Luzern: «Wir haben ein mulmiges Gefühl: Wie freiwillig ist das?»

Die vernetzte und schnelllebige Szene im Industriegebiet stellt die Polizei vor besondere Herausforderungen. Stichhaltige Beweise dafür, dass die Osteuropäerinnen auf der Strasse gehandelt oder zur Prostitution gezwungen werden, fehlen. Anhaltspunkte dafür gebe es aber, sagt Heinrich Kesseli, Leiter der Fachgruppe Sexualdelikte bei der Luzerner Polizei.

Der Grat zwischen legal und illegal ist schmal. Denn: Die Sexarbeit ist erlaubt, aber es ist nicht erlaubt, eine Frau dazu zu zwingen oder ihr das verdiente Geld abzunehmen. Einen solchen Zwang festzustellen, ist keine einfache Aufgabe.

Der Kanton Luzern will jetzt den Handel mit Frauen und die sexuelle Ausbeutung dieser Frauen verstärkt bekämpfen. Seit ein paar Jahren sind zwei Polizisten für die Aufklärung von Menschenhandel abgestellt und ein Staatsanwalt, der diese Fälle vor Gericht bringt. Gerade der Strassenstrich ist in Luzern aber sehr gefragt. Der Standort ist ideal für das Geschäft: Direkt bei der Autobahn können Freier ungesehen auf dem Strassenstrich verkehren.

Händler oder «Kollegen»?

Mehr Schutz für Prostituierte im Kanton Luzern
Luzern geht härter vor gegen Strassenstrich
Luzerner Strassenstrich weicht nach Ibach aus
Es stehen Autos mit schweizerischen, ungarischen und bulgarischen Kennzeichen am Strassenrand. Im Gegensatz zu den Autos der Freier stehen diese mehrere Stunden da. Drinnen sitzen Männer, die durch die Autoscheiben das Treiben beobachten.

Die Frauen sprechen von «Kollegen», die auf sie aufpassen. Ab und zu geht eine der Frauen auf ein Auto zu, spricht mit den Männern, manchmal steigen die Frauen auch in ihre Wagen ein.

Maulkörbe für die Prostituierten

Ob die sogenannten «Kollegen» nur auf die Frauen aufpassen, oder ob sie ihnen das Geld abnehmen und sie gar zur Prostitution zwingen, ist nicht ersichtlich. Die Bulgarinnen, die an diesem kalten Winterabend um den Heizstrahler stehen, wollen sich nicht dazu äussern.

Nur eine spricht dann doch offen darüber: «Ich muss alles Geld abgeben. Weil ich mir nichts kaufen kann, esse ich nur Brot.» Ausserdem sagt sie, dass sie eine Aufpasserin habe. Während des Gesprächs gesellt sich eine andere Bulgarin zu uns. Sie hat blondierte Haare und ein hysterisches Lachen. Ihre Kollegin sei neu und sie verstehe kein Deutsch - so beendet sie die Unterhaltung.

Besserer Schutz für Sexarbeiterinnen
Audio "Maurice Illi, städtischer Sicherheitsmanager, über eine mögliche Einführung von Gebühren" abspielen.

Durch die Verbote in anderen Kantonen kommen immer mehr Prostituierte nach Luzern und die Stadt gerät in Zugzwang. Ob Luzern die Strassenprostitution einschränken wird, ist zur Zeit offen. Die Stadt prüft eine zeitliche Einschränkung und auch die Erhebung von Gebühren. Derzeit wird ein Gesetz für das ganze Sexgewerbe erarbeitet - das Gesetz soll die Frauen besser schützen, aber auch bessere Kontrollmöglichkeiten bieten.

Heute arbeiten in Luzern nämlich ein Drittel Sexarbeiterinnen illegal, sagt Madeleine Meier von der Justizdirektion. Viele von ihnen dürfen sich in der Schweiz eigentlich nicht prostituieren, weil sie nicht aus dem EU-Raum kommen. Sie können aber kaum kontrolliert werden, weil die Polizei ohne richterliche Anordnung keinen Zutritt zu Studios und Zimmern hat.

In der Zwischenzeit ist es auf dem Strassenstrich 22 Uhr geworden, Autos kommen und gehen, die Frauen am Strassenrand winken den Fahrern zu und sprechen mit ihnen durch die geöffneten Fensterscheiben, wenn sie anhalten. Es ist bitterkalt, die Sexarbeiterinnen auf der Strasse frieren noch immer.

http://www.srf.ch/kultur/gesellschaft-r ... senstrichs
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Beitrag von nina777 »

19.12.2014

Beratungscontainer auf Luzerner Strassenstrich wieder offen

Nach einer zweimonatigen Schliessung nach dem gewaltsamen Tod einer Prostituierten ist der Beratungscontainer für Sexarbeiterinnen auf dem Luzerner Strassenstrich wieder geöffnet worden. Das Sicherheitskonzept wurde inzwischen überarbeitet.

Der Luzerner Verein für die Interessen der Sexarbeitenden (Lisa) will das Beratungsangebot "hotspot" im Industriegebiet Ibach mindestens bis im Juni 2015 weiterführen, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst. Ein unbefristeter Betrieb über die Pilotphase hinaus sei finanziell noch nicht gesichert.
Laut Mitteilung wurde das Sicherheitskonzept für die Arbeit im und um den Container angepasst. Sowohl Infrastruktur wie auch Abläufe seien optimiert worden. Details gibt der Verein nicht bekannt.

Der Beratungscontainer war im Oktober geschlossen worden. Der Verein begründete dies mit der Gewalt, die auf dem Strassenstrich herrscht.
Eine 36-jährige Prostituierte, die in Ibach auf den Strich gegangen war, wurde im September getötet und bei Stansstad NW im See aufgefunden. Zudem wurden gemäss Lisa ehrenamtliche Hotspot-Mitarbeiterinnen bedroht.

http://www.bluewin.ch/de/news/regional/ ... h-wie.html
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.