LokalNachrichten: GÜTERSLOH-BIELEFELD
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- Admina
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LokalNachrichten: GÜTERSLOH-BIELEFELD
Kreisstadt in Nordrhein-Westfalen, Landesteil Westfalen, Regierungsbezirk Detmold (Ostwestfalen-Lippe).
http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtersloh
[Partei] BfGT wollen Sexsteuer einführen
www.bfgt.de
Verein Bürger für Gütersloh e.V.
Kommunalpolitisch tätiger Verein in Gütersloh mit 5 Ratsmandaten. Gegründet 1999.
Adressen mit Etablissements wie der Bar "Rends ici" an der Friedrich-Ebert-Straße stehen auf der Liste der BfGT.
Gütersloh - Die BfGT wollen in Gütersloh eine sogenannte Sexsteuer einführen. Besteuert werden sollen Sex- und Erotikmessen sowie „die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen“.
So heißt es in einem Antrag an den Finanzausschuss (13. März). Außerdem sollen sexuelle Handlungen gegen Entgelt (Prostitution) etwa in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen und Wohnwagen unter die Vergnügungssteuersatzung fallen.
BfGT-Chef Nobby Morkes verweist darauf, dass das Kommunalabgabengesetz diese Besteuerung seit 2010 erlaube und nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von 2011 eine Stadt berechtigt sei, von gewerblichen Zimmervermietern und Clubs eine zulässige Aufwandssteuer zu erheben.
Steuerpflichtig wären die Eigentümer oder Mieter der Räume. In anderen Städten (Dorsten, Köln) lägen die Sätze zwischen 2 und 5,60 Euro je 10 Quadratmeter und Tag. Das Geld könne der Haushaltskonsolidierung dienen. Morkes fügt auch gleich eine Liste mit Adressen bekannter Wohnungen und Bordelle bei.
www.die-glocke.de/lokalnachrichten/krei ... 14c32a8-ds
http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtersloh
[Partei] BfGT wollen Sexsteuer einführen
www.bfgt.de
Verein Bürger für Gütersloh e.V.
Kommunalpolitisch tätiger Verein in Gütersloh mit 5 Ratsmandaten. Gegründet 1999.
Adressen mit Etablissements wie der Bar "Rends ici" an der Friedrich-Ebert-Straße stehen auf der Liste der BfGT.
Gütersloh - Die BfGT wollen in Gütersloh eine sogenannte Sexsteuer einführen. Besteuert werden sollen Sex- und Erotikmessen sowie „die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen“.
So heißt es in einem Antrag an den Finanzausschuss (13. März). Außerdem sollen sexuelle Handlungen gegen Entgelt (Prostitution) etwa in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen und Wohnwagen unter die Vergnügungssteuersatzung fallen.
BfGT-Chef Nobby Morkes verweist darauf, dass das Kommunalabgabengesetz diese Besteuerung seit 2010 erlaube und nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von 2011 eine Stadt berechtigt sei, von gewerblichen Zimmervermietern und Clubs eine zulässige Aufwandssteuer zu erheben.
Steuerpflichtig wären die Eigentümer oder Mieter der Räume. In anderen Städten (Dorsten, Köln) lägen die Sätze zwischen 2 und 5,60 Euro je 10 Quadratmeter und Tag. Das Geld könne der Haushaltskonsolidierung dienen. Morkes fügt auch gleich eine Liste mit Adressen bekannter Wohnungen und Bordelle bei.
www.die-glocke.de/lokalnachrichten/krei ... 14c32a8-ds
Zuletzt geändert von fraences am 10.01.2015, 02:21, insgesamt 1-mal geändert.
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Re: LokalNachrichten GÜTERSLOH
[Parteichef] Nobby Morkes fügt auch gleich eine Liste mit Adressen bekannter Wohnungen und Bordelle bei.
Diese Liste hat die Zeitung zum Leidwesen der interessierte Prostitutionskundschaft leider nicht abgedruckt. *lol*
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RE: LokalNachrichten GÜTERSLOH
Sexsteuer für Gütersloh?
Gütersloh gilt immer als überschaubar, wenig spektakulär und absolut bodenständig. Bei der Prostitution jedoch scheint es in dieser Stadt hoch herzugehen. Es ist ein florierendes Gewerbe mit vielen, auch in der Innenstadt ansässigen Etablissements. Eine sogenannte Sexsteuer soll jetzt auf Initiative der Bürger für Gütersloh (BfGT) der Stadt einen warmen Geldregen bescheren. Hilft das „horizontale Gewerbe“ schon bald den städtischen Finanzen auf die Sprünge? Die Verwaltung soll die kurzfristige Einführung der sogenannten „Sexsteuer“ prüfen. Noch gibt es diese Abgabe in Gütersloh nicht. Die weitere Erhebung könnte jedoch für zusätzliche Einnahmen sorgen, die Kämmerin Christine Lang, schenkt man der BfGT-Fraktion Glauben, gut gebrauchen könnte.
„Die Sexsteuer liegt bei der Einnahmenseite in unserer Stadt im Größenbereich der Hundesteuer“, erklärt Lisa Bauckhorn, Pressesprecherin der Stadt Dorsten (siehe auch Presserklärung Seite 13), auf Anfrage unseres Magazins. Dorsten hat eine Einwohnerzahl von knapp 80.000 Einwohnern – eine Stadt, die von der Einwohnerzahl her mit Gütersloher vergleichbar ist. Die Gütersloh Kommunalpolitiker der BfGT versprechen sich in diesem Zusammenhang mit der Einführung der Sexsteuer wesentlich mehr Einnahmen.
Im Rahmen der weiterhin erforderlichen Haushaltskonsolidierung schlägt die BfGT-Fraktion daher die Einführung der so genannten „Sexsteuer“ vor. Diese neue Steuer in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist am 10. Mai 2010 gemäß Paragraph 2 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes vom Innen- und Finanzministerium Nordrhein-Westfalen genehmigt worden, so dass einer Einführung keine weitere ministerielle Genehmigungspflicht entgegensteht. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10. Oktober 2011 ist eine Stadt berechtigt, von gewerblichen Zimmervermietern und Clubs eine zulässige Aufwandsteuer auf Grundlage einer Vergnügungssteuersatzung zu erheben.
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung hat der Städte- und Gemeindebund NRW sein Muster für eine Vergnügungssteuersatzung angepasst. Die Abgabe besteuert nicht die sexuelle Handlung als solche, sondern die „gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen“ und besitzt damit auch einen ordnungslenkenden Faktor. Steuerpflichtig ist deshalb der Mieter beziehungsweise Eigentümer der Räume, in denen die sexuelle Vergnügung stattfinden kann. Die Steuersätze in NRW liegen zwischen zwei Euro und 4,50 Euro und berechnen sich auf je angefangene zehn Quadratmeter. Bei einem für Gütersloh angenommenen Mittelwert von drei Euro und zirka 100 Quadratmetern je Etablissement und 300 Öffnungs*tagen im Jahr wären dies 9.000 Euro im Jahr pro Wohneinheit.
Neben vielen noch nicht bekannten beziehungsweise erfassten Privatwohnungen könnten zum Beispiel die Mieter beziehungsweise Eigentümer folgender Wohnungen und Häuser in Gütersloh zur Steuerpflicht herangezogen werden:
• Berliner Straße 116
• Berliner Straße 213
• Blessenstätte 49
• Carl-Bertelsmann-Straße 59
• Friedrich-Ebert-Straße 131
• Herzebrocker Straße 41
• Stohlmannplatz 3
• Verler Straße 408
• Willy-Brandt-Platz 2
In der kommenden Finanzausschusssitzung am 13. März 2012 bittet die BfGT-Fraktion, das Thema Erweiterung der Satzung zur Erhebung von Vergnügungssteuern auf die Tagesordnung zu setzen. Zu diesem Tagesordnungspunkt beantragt die Fraktion, dass die Verwaltung die „Einführung einer steuerlichen Erhebung für die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in der Stadt Gütersloh“ prüfen soll. Unter den aufgeführten Adressen befinden sich in den einzelnen Häusern jeweils mehrere Wohnungen und Appartements.
Abhängig von den Größen der einzelnen Wohnungen könnten der Stadt nach Auffassung der BfGT zusätzliche Steuereinnahmen ab 100.000 Euro aufwärts entstehen. Vorreiter dieser Steuer waren die Städte Köln und Dorsten. Mittlerweile wurde diese Steuer in vielen anderen Städten eingeführt. Die Einnahmen liegen zwischen 45.000 (Dorsten) und 800.000 Euro (Köln). Die zusätzlichen Einnahmen könnten für Sozialprojekte, Jugendarbeit oder auch als Gegenfinanzierung für die Senkung von Parkgebühren oder der Wiedereinführung des kostenlosen Parkens auf dem Marktplatz eingesetzt werden.
GT-INFO Redaktionsleiter Markus Corsmeyer traf sich zum Interview mit BfGT-Chef Nobby Morkes und Ratsfrau Sylvia Mörs.
Warum will die BfGT eine Sexsteuer in Gütersloh einführen?
Morkes: Wir haben schon einmal einen Antrag in Bezug auf Sperrbezirke in Gütersloh gestellt. Das war letztendlich nicht machbar, weil uns die Gütersloher Verwaltung damals gesagt hat, dass man in Privatwohnungen machen könne, was man wolle.
Die Einführung einer weiteren Vergnügungssteuer war ja nun sehr umstritten. Als das Verwaltungsgericht in Düsseldorf für die Einführung einer entsprechenden Steuer grünes Licht gegeben hat, haben wir uns als BfGT gedacht, dass wir in Gütersloh diese Möglichkeiten überprüfen wollen. Wir können damit – nach vorsichtigen Schätzungen – ungefähr 100.000 Euro Steuergelder bei dem Adressen- und Wohnungspotential generieren.
Woher kommt die Zahl 100.000 Euro?
Morkes: Das kann man leicht ausrechnen beziehungsweise schätzen. Es gibt in Gütersloh Bordellbetriebe in Wohneinheiten – das haben wir aufgeführt. Wenn man eine durchschnittliche Quadratmeterzahl von 100 Quadratmetern pro Wohnung annimmt, haben wir das folgendermaßen ausgerechnet: Die Steuersätze in NRW liegen zwischen 2 und 5,60 Euro pro angefangenen 10 Quadratmetern. Wenn wir diese Zahlen auf Gütersloh umsetzen und als Mittelwert einen Steuersatz von rund 3 Euro ansetzen, gibt es bei 100 Euro pro Quadratmeter
und 300 Öffnungstagen für Gütersloh 9.000 Euro im Jahr pro Wohneinheit. Wenn man das hochrechnet, können wir auf mindestens 100.000 Euro bei dem Gütersloher Wohnungspotential kommen.
Gehen wir von 100.000 Euro an Mehreinnahmen durch die Sexsteuer aus.
Was soll mit diesem Geld geschehen?
Mörs: Wir haben uns vorgestellt, dass das aus der Steuer generierte Geld für Sozialprojekte und Jugendarbeit eingesetzt wird. Vielleicht aber auch für die Parkplatzbewirtschaftung. Soll heißen: Auf dem Marktplatz kann man dann wieder kos*tenlos parken. Vielleicht überlegt man, die Parkplatzgebühren, die drastisch angezogen wurden, wieder zu senken. Wir wollen auch lukratives Parken auf dem Weberei-Parkplatz anbieten. Vor allen Dingen soll das Steuergeld jedoch für Sozialprojekte verwendet werden.
Sexsteuer für Gütersloh – das klingt auf den ersten Blick etwas populistisch?
Morkes: Das stimmt nicht. Das mag für Sie vielleicht so klingen. Mich wundert es immer wieder, dass einige Leute mit diesem Thema Probleme haben. Sex ist die normalste Sache der Welt.
Daher müssen Kommunen, die am finanziellen
Limit sind, auch überlegen, wie man bei so einer normalen Sache Steuern erheben kann. Warum manche Politiker nur mit hochrotem Kopf darüber reden – das weiß ich nicht. Man muss und kann mit diesem Thema offen umgehen.
Warum hat Gütersloh nicht – wie andere Kommunen auch – diese Steuer schon längst erhoben?
Mörs: Ich glaube schon, dass es durch die öffentliche Diskussion in
Gütersloh bei einigen Leuten Probleme geben könnte. Sie wollen das Thema weder an- noch aussprechen. Als es um andere Projekte hier in Gütersloh ging, wurde hinter vorgehaltener Hand gelächelt. Es sind eben die typischen menschlichen Züge, mit brisanten Themen in dieser Stadt umzugehen.
Morkes: ... die Stadt hatte in diesem Zusammenhang auch große Problem bei der Ansiedlung eines Eroscenters. Sie hat zwar unterstützend bei der Beschaffung des Grundstücks im Hintergrund mitgewirkt. Es wurde in der Öffentlichkeit aber vehement bestritten.
Die Sexsteuer soll mehr Geld in die Stadtkasse spülen. Was spricht noch für eine Sexsteuer?
Mörs: Es ist wünschenswert, wenn Damen, die in der Illegalität arbeiten, in andere Schutzformen kommen. Ich kann mir vorstellen, dass es durch eine öffentliche Diskussion kein Tabuthema mehr ist. Vielleicht entsteht dadurch ein Umdenken. Im Auslandsjournal wurde das Thema Prostitution beleuchtet. Dort hieß es, dass in Deutschland statistisch jeder fünfte Mann zu einer Prostituierten geht.
Morkes: Die Sexsteuer richtet sich in ers*ter Linie an Vermieter, die Wohnflächen zur Verfügung stellen – und nicht an die Prostituierten. Sie wird sich auch an diejenigen wenden, die in der Illegalität Prostitution betreiben, die Wohnungen in den Außenbezirken oder in der Innenstadt zur Verfügung stellen. Die Steuer schreckt vielleicht ab.
Mörs: Wir sind in der Vergangenheit immer wieder darauf angesprochen worden, dass Straßenzüge in der Innenstadt geradezu „verslumen“. Gebäude, die vorher ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt worden sind, werden zum Teil einem anderen Zweck – eben der Prostitution – zugeführt. Im Bereich Berliner Straße und Blessenstätte gibt es Ladenlokale. Dort wohnen aber auch Familien. Leute, die schon sehr lange in der Berliner Straße wohnen, finden es nicht so witzig, dass dort ein Bordellbetrieb ist. Auch die Kinder erleben es bewusst, dass dort Gewerbe betrieben wird.
Braucht Gütersloh in der Innenstadt einen Sperrbezirk, um dieses Problem in den Griff zu bekommen?
Morkes: Dann wäre die Prostitution für immer aus der Innenstadt verschwunden. Diesen Antrag hat die Verwaltung aber damals nicht mitgetragen, weil sie der Auffassung war, dass in Privatwohnungen jeder machen kann, was er will.
Mörs: Ob ein Sperrbezirk ein Garant dafür ist, dass man die Prostitution komplett aus der Innenstadt verbannen kann? – Ich weiß es nicht. Es wäre schön, wenn es gerade in den Bereichen gelänge, wo eine enge Vermischung zwischen Wohnen, Ladenlokalen und der Prostitution herrscht.
Morkes: Bordellbetriebe gehören in Industriegebiete ... Und nicht dorthin, wo Familien wohnen.
Das sagen die anderen Kommunen
Stellungnahme Stadt Minden
Leonie Bartsch, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Ergänzung der Mindener Vergnügungssteuersatzung um den umgangssprachlich als „Sex-Steuer“ bezeichneten Posten ist Anfang 2011 in Kraft getreten. Für das Jahr 2011 hat die Stadt Minden durch die Ergänzung insgesamt rund 45.000 Euro Vergnügungssteuer eingenommen. Das prognostizierte Ziel von 50.000 Euro wurde damit nicht ganz erreicht. Die Akzeptanz der Betreiber der Bordellbetriebe war überwiegend gut. Aktuell laufen zwei Klagen beim Verwaltungsgericht Minden gegen die Heranziehung zur Vergnügungssteuer. Nach Auskunft des Bereiches Steuern und Gebühren haben wir in Minden sieben Betriebe, die nach der Vergnügungssteuersatzung Paragraph 9 besteuert werden. Schwierig zu erfassen sind einzelne, freischaffende Personen/Frauen. Hier haben wir keine weitere Zahl vorliegen.
Stellungnahme Stadt Dorsten
Lisa Bauckhorn, Pressesprecherin
Geplant sind Einnahmen aus der Vergnügungssteuer für 2011 in Höhe 54.000 Euro. Wegen der Insolvenz eines Betriebes werden zwischen 44.000 bis 46.000 Euro im Jahresabschluss erwartet. Die Vergnügungssteuer wird in Dorsten seit 2003 kassiert.
Quelle GT info http://www.gt-info.de/index.html?site=T ... 47&tid=351
Ich hab mich dort in der Kommentarfunktion geäußert... vielleicht hat ja auch von euch jemand etwas dazu zu sagen..
Mich machen solche Artikel und Menschen wütend.
Gibt auch das video dazu
http://www.gueterslohtv.de/index.html?videoid=1200
LG Tanja
Gütersloh gilt immer als überschaubar, wenig spektakulär und absolut bodenständig. Bei der Prostitution jedoch scheint es in dieser Stadt hoch herzugehen. Es ist ein florierendes Gewerbe mit vielen, auch in der Innenstadt ansässigen Etablissements. Eine sogenannte Sexsteuer soll jetzt auf Initiative der Bürger für Gütersloh (BfGT) der Stadt einen warmen Geldregen bescheren. Hilft das „horizontale Gewerbe“ schon bald den städtischen Finanzen auf die Sprünge? Die Verwaltung soll die kurzfristige Einführung der sogenannten „Sexsteuer“ prüfen. Noch gibt es diese Abgabe in Gütersloh nicht. Die weitere Erhebung könnte jedoch für zusätzliche Einnahmen sorgen, die Kämmerin Christine Lang, schenkt man der BfGT-Fraktion Glauben, gut gebrauchen könnte.
„Die Sexsteuer liegt bei der Einnahmenseite in unserer Stadt im Größenbereich der Hundesteuer“, erklärt Lisa Bauckhorn, Pressesprecherin der Stadt Dorsten (siehe auch Presserklärung Seite 13), auf Anfrage unseres Magazins. Dorsten hat eine Einwohnerzahl von knapp 80.000 Einwohnern – eine Stadt, die von der Einwohnerzahl her mit Gütersloher vergleichbar ist. Die Gütersloh Kommunalpolitiker der BfGT versprechen sich in diesem Zusammenhang mit der Einführung der Sexsteuer wesentlich mehr Einnahmen.
Im Rahmen der weiterhin erforderlichen Haushaltskonsolidierung schlägt die BfGT-Fraktion daher die Einführung der so genannten „Sexsteuer“ vor. Diese neue Steuer in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist am 10. Mai 2010 gemäß Paragraph 2 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes vom Innen- und Finanzministerium Nordrhein-Westfalen genehmigt worden, so dass einer Einführung keine weitere ministerielle Genehmigungspflicht entgegensteht. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10. Oktober 2011 ist eine Stadt berechtigt, von gewerblichen Zimmervermietern und Clubs eine zulässige Aufwandsteuer auf Grundlage einer Vergnügungssteuersatzung zu erheben.
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung hat der Städte- und Gemeindebund NRW sein Muster für eine Vergnügungssteuersatzung angepasst. Die Abgabe besteuert nicht die sexuelle Handlung als solche, sondern die „gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen“ und besitzt damit auch einen ordnungslenkenden Faktor. Steuerpflichtig ist deshalb der Mieter beziehungsweise Eigentümer der Räume, in denen die sexuelle Vergnügung stattfinden kann. Die Steuersätze in NRW liegen zwischen zwei Euro und 4,50 Euro und berechnen sich auf je angefangene zehn Quadratmeter. Bei einem für Gütersloh angenommenen Mittelwert von drei Euro und zirka 100 Quadratmetern je Etablissement und 300 Öffnungs*tagen im Jahr wären dies 9.000 Euro im Jahr pro Wohneinheit.
Neben vielen noch nicht bekannten beziehungsweise erfassten Privatwohnungen könnten zum Beispiel die Mieter beziehungsweise Eigentümer folgender Wohnungen und Häuser in Gütersloh zur Steuerpflicht herangezogen werden:
• Berliner Straße 116
• Berliner Straße 213
• Blessenstätte 49
• Carl-Bertelsmann-Straße 59
• Friedrich-Ebert-Straße 131
• Herzebrocker Straße 41
• Stohlmannplatz 3
• Verler Straße 408
• Willy-Brandt-Platz 2
In der kommenden Finanzausschusssitzung am 13. März 2012 bittet die BfGT-Fraktion, das Thema Erweiterung der Satzung zur Erhebung von Vergnügungssteuern auf die Tagesordnung zu setzen. Zu diesem Tagesordnungspunkt beantragt die Fraktion, dass die Verwaltung die „Einführung einer steuerlichen Erhebung für die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in der Stadt Gütersloh“ prüfen soll. Unter den aufgeführten Adressen befinden sich in den einzelnen Häusern jeweils mehrere Wohnungen und Appartements.
Abhängig von den Größen der einzelnen Wohnungen könnten der Stadt nach Auffassung der BfGT zusätzliche Steuereinnahmen ab 100.000 Euro aufwärts entstehen. Vorreiter dieser Steuer waren die Städte Köln und Dorsten. Mittlerweile wurde diese Steuer in vielen anderen Städten eingeführt. Die Einnahmen liegen zwischen 45.000 (Dorsten) und 800.000 Euro (Köln). Die zusätzlichen Einnahmen könnten für Sozialprojekte, Jugendarbeit oder auch als Gegenfinanzierung für die Senkung von Parkgebühren oder der Wiedereinführung des kostenlosen Parkens auf dem Marktplatz eingesetzt werden.
GT-INFO Redaktionsleiter Markus Corsmeyer traf sich zum Interview mit BfGT-Chef Nobby Morkes und Ratsfrau Sylvia Mörs.
Warum will die BfGT eine Sexsteuer in Gütersloh einführen?
Morkes: Wir haben schon einmal einen Antrag in Bezug auf Sperrbezirke in Gütersloh gestellt. Das war letztendlich nicht machbar, weil uns die Gütersloher Verwaltung damals gesagt hat, dass man in Privatwohnungen machen könne, was man wolle.
Die Einführung einer weiteren Vergnügungssteuer war ja nun sehr umstritten. Als das Verwaltungsgericht in Düsseldorf für die Einführung einer entsprechenden Steuer grünes Licht gegeben hat, haben wir uns als BfGT gedacht, dass wir in Gütersloh diese Möglichkeiten überprüfen wollen. Wir können damit – nach vorsichtigen Schätzungen – ungefähr 100.000 Euro Steuergelder bei dem Adressen- und Wohnungspotential generieren.
Woher kommt die Zahl 100.000 Euro?
Morkes: Das kann man leicht ausrechnen beziehungsweise schätzen. Es gibt in Gütersloh Bordellbetriebe in Wohneinheiten – das haben wir aufgeführt. Wenn man eine durchschnittliche Quadratmeterzahl von 100 Quadratmetern pro Wohnung annimmt, haben wir das folgendermaßen ausgerechnet: Die Steuersätze in NRW liegen zwischen 2 und 5,60 Euro pro angefangenen 10 Quadratmetern. Wenn wir diese Zahlen auf Gütersloh umsetzen und als Mittelwert einen Steuersatz von rund 3 Euro ansetzen, gibt es bei 100 Euro pro Quadratmeter
und 300 Öffnungstagen für Gütersloh 9.000 Euro im Jahr pro Wohneinheit. Wenn man das hochrechnet, können wir auf mindestens 100.000 Euro bei dem Gütersloher Wohnungspotential kommen.
Gehen wir von 100.000 Euro an Mehreinnahmen durch die Sexsteuer aus.
Was soll mit diesem Geld geschehen?
Mörs: Wir haben uns vorgestellt, dass das aus der Steuer generierte Geld für Sozialprojekte und Jugendarbeit eingesetzt wird. Vielleicht aber auch für die Parkplatzbewirtschaftung. Soll heißen: Auf dem Marktplatz kann man dann wieder kos*tenlos parken. Vielleicht überlegt man, die Parkplatzgebühren, die drastisch angezogen wurden, wieder zu senken. Wir wollen auch lukratives Parken auf dem Weberei-Parkplatz anbieten. Vor allen Dingen soll das Steuergeld jedoch für Sozialprojekte verwendet werden.
Sexsteuer für Gütersloh – das klingt auf den ersten Blick etwas populistisch?
Morkes: Das stimmt nicht. Das mag für Sie vielleicht so klingen. Mich wundert es immer wieder, dass einige Leute mit diesem Thema Probleme haben. Sex ist die normalste Sache der Welt.
Daher müssen Kommunen, die am finanziellen
Limit sind, auch überlegen, wie man bei so einer normalen Sache Steuern erheben kann. Warum manche Politiker nur mit hochrotem Kopf darüber reden – das weiß ich nicht. Man muss und kann mit diesem Thema offen umgehen.
Warum hat Gütersloh nicht – wie andere Kommunen auch – diese Steuer schon längst erhoben?
Mörs: Ich glaube schon, dass es durch die öffentliche Diskussion in
Gütersloh bei einigen Leuten Probleme geben könnte. Sie wollen das Thema weder an- noch aussprechen. Als es um andere Projekte hier in Gütersloh ging, wurde hinter vorgehaltener Hand gelächelt. Es sind eben die typischen menschlichen Züge, mit brisanten Themen in dieser Stadt umzugehen.
Morkes: ... die Stadt hatte in diesem Zusammenhang auch große Problem bei der Ansiedlung eines Eroscenters. Sie hat zwar unterstützend bei der Beschaffung des Grundstücks im Hintergrund mitgewirkt. Es wurde in der Öffentlichkeit aber vehement bestritten.
Die Sexsteuer soll mehr Geld in die Stadtkasse spülen. Was spricht noch für eine Sexsteuer?
Mörs: Es ist wünschenswert, wenn Damen, die in der Illegalität arbeiten, in andere Schutzformen kommen. Ich kann mir vorstellen, dass es durch eine öffentliche Diskussion kein Tabuthema mehr ist. Vielleicht entsteht dadurch ein Umdenken. Im Auslandsjournal wurde das Thema Prostitution beleuchtet. Dort hieß es, dass in Deutschland statistisch jeder fünfte Mann zu einer Prostituierten geht.
Morkes: Die Sexsteuer richtet sich in ers*ter Linie an Vermieter, die Wohnflächen zur Verfügung stellen – und nicht an die Prostituierten. Sie wird sich auch an diejenigen wenden, die in der Illegalität Prostitution betreiben, die Wohnungen in den Außenbezirken oder in der Innenstadt zur Verfügung stellen. Die Steuer schreckt vielleicht ab.
Mörs: Wir sind in der Vergangenheit immer wieder darauf angesprochen worden, dass Straßenzüge in der Innenstadt geradezu „verslumen“. Gebäude, die vorher ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt worden sind, werden zum Teil einem anderen Zweck – eben der Prostitution – zugeführt. Im Bereich Berliner Straße und Blessenstätte gibt es Ladenlokale. Dort wohnen aber auch Familien. Leute, die schon sehr lange in der Berliner Straße wohnen, finden es nicht so witzig, dass dort ein Bordellbetrieb ist. Auch die Kinder erleben es bewusst, dass dort Gewerbe betrieben wird.
Braucht Gütersloh in der Innenstadt einen Sperrbezirk, um dieses Problem in den Griff zu bekommen?
Morkes: Dann wäre die Prostitution für immer aus der Innenstadt verschwunden. Diesen Antrag hat die Verwaltung aber damals nicht mitgetragen, weil sie der Auffassung war, dass in Privatwohnungen jeder machen kann, was er will.
Mörs: Ob ein Sperrbezirk ein Garant dafür ist, dass man die Prostitution komplett aus der Innenstadt verbannen kann? – Ich weiß es nicht. Es wäre schön, wenn es gerade in den Bereichen gelänge, wo eine enge Vermischung zwischen Wohnen, Ladenlokalen und der Prostitution herrscht.
Morkes: Bordellbetriebe gehören in Industriegebiete ... Und nicht dorthin, wo Familien wohnen.
Das sagen die anderen Kommunen
Stellungnahme Stadt Minden
Leonie Bartsch, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Ergänzung der Mindener Vergnügungssteuersatzung um den umgangssprachlich als „Sex-Steuer“ bezeichneten Posten ist Anfang 2011 in Kraft getreten. Für das Jahr 2011 hat die Stadt Minden durch die Ergänzung insgesamt rund 45.000 Euro Vergnügungssteuer eingenommen. Das prognostizierte Ziel von 50.000 Euro wurde damit nicht ganz erreicht. Die Akzeptanz der Betreiber der Bordellbetriebe war überwiegend gut. Aktuell laufen zwei Klagen beim Verwaltungsgericht Minden gegen die Heranziehung zur Vergnügungssteuer. Nach Auskunft des Bereiches Steuern und Gebühren haben wir in Minden sieben Betriebe, die nach der Vergnügungssteuersatzung Paragraph 9 besteuert werden. Schwierig zu erfassen sind einzelne, freischaffende Personen/Frauen. Hier haben wir keine weitere Zahl vorliegen.
Stellungnahme Stadt Dorsten
Lisa Bauckhorn, Pressesprecherin
Geplant sind Einnahmen aus der Vergnügungssteuer für 2011 in Höhe 54.000 Euro. Wegen der Insolvenz eines Betriebes werden zwischen 44.000 bis 46.000 Euro im Jahresabschluss erwartet. Die Vergnügungssteuer wird in Dorsten seit 2003 kassiert.
Quelle GT info http://www.gt-info.de/index.html?site=T ... 47&tid=351
Ich hab mich dort in der Kommentarfunktion geäußert... vielleicht hat ja auch von euch jemand etwas dazu zu sagen..
Mich machen solche Artikel und Menschen wütend.
Gibt auch das video dazu
http://www.gueterslohtv.de/index.html?videoid=1200
LG Tanja
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Danke Tanja,
für den ergänzenden Artikel und dein Kommentar in die Zeitung. Gut kommentiert.
Es ist gut, wenn wir die Gelegenheiten nutzen im Kommentarbereich der Zeitung unsere Sicht der Dinge darzulegen.
Liebe Grüsse, Fraences
für den ergänzenden Artikel und dein Kommentar in die Zeitung. Gut kommentiert.
Es ist gut, wenn wir die Gelegenheiten nutzen im Kommentarbereich der Zeitung unsere Sicht der Dinge darzulegen.
Liebe Grüsse, Fraences
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: LokalNachrichten: GÜTERSLOH-BIELEFELD
Bielefeld. Sie nennen sich Abby, Natascha oder Katrin, haben Appartements in der Studentenwohnanlage an der Salzufler Straße gemietet und werden der Prostitution verdächtigt. So geht es aus einem anonymen Brief hervor, der die Lokalredaktion erreichte.
Gestützt wird diese Vermutung durch einschlägige Ankündigungen im Internet, in denen die Damen für sich geworben haben, sowie durch zahlreiche und wechselnde Herrenbesuche. Beschwerden beim Ordnungsamt der Stadt blieben allerdings wirkungslos.
http://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/ ... nt=3693450
Gestützt wird diese Vermutung durch einschlägige Ankündigungen im Internet, in denen die Damen für sich geworben haben, sowie durch zahlreiche und wechselnde Herrenbesuche. Beschwerden beim Ordnungsamt der Stadt blieben allerdings wirkungslos.
http://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/ ... nt=3693450
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RE: LokalNachrichten: GÜTERSLOH-BIELEFELD
Wassn das für ein bescheuerter Artikel...
Keine wirklichen Infos, keine Recherche, kein nix.. hauptsache mal wieder was gegen Prostitution geschrieben?
Keine wirklichen Infos, keine Recherche, kein nix.. hauptsache mal wieder was gegen Prostitution geschrieben?
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- Admina
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RE: LokalNachrichten: GÜTERSLOH-BIELEFELD
IRRER RECHTSSTREIT! WOHNHAUS ZUM PUFF MITTEN IN BIELEFELD GEMACHT
2015 meldeten Prostituierte in einem Mehrfamilienhaus in Heepen ihr Gewerbe an - zur Überraschung der Behörden! (Symbolbild)
2015 meldeten Prostituierte in einem Mehrfamilienhaus in Heepen ihr Gewerbe an - zur Überraschung der Behörden! (Symbolbild)
Bielefeld - Ein Puff mitten in Bielefeld-Heepen erregt schon seit fast zwei Jahren die Gemüter. Im August 2015 wunderten sich die Behörden nämlich sehr, als Prostituierte plötzlich in einem Mehrfamilienhaus ihr Gewerbe anmeldeten.
Denn eigentlich ist das Haus nicht für gewerbliche Nutzung freigegeben. Zur gleichen Zeit kamen dann auch noch Beschwerden von Nachbarn hinzu.
Der Grund: Freier kamen und gingen wie und wann sie wollten. Darauf reagierte die Stadt schnell und legte dem Ganzen mit einer Nutzungsuntersagungsverfügung und einem Bußgeld in Höhe von 308 Euro einen Riegel vor.
Das gefiel dem Hausbesitzer aber so gar nicht. Deshalb zog er laut Neue Westfälische bereits im September 2015 vor das Mindener Verwaltungsgericht.
Angeblich, so der Gerichtssprecher Hans-Jörg Korte, hatte der Besitzer nämlich gar keine Ahnung von der gewerblichen Nutzung seines Hauses. Am 9. März 2017 wird jetzt über diesen kuriosen Fall verhandelt.
Viele fragten sich, warum der Mann überhaupt klagt, wenn er von der ganzen Sache doch gar nichts gewusst haben will. Müsste er nicht froh sein, dass das illegale Geschäft aufgeflogen ist? Die Vermutung liegt nahe, dass er mit der gewerblichen Nutzung einfach deutlich höhere Mieteinnahmen hatte.
"In dem Gebäude wird in mehreren Wohnungen Prostitution betrieben. Wir gehen davon aus, dass der Besitzer von der Nutzung der Wohnungen wusste", ist sich Bauamtsleiter Dieter Ellermann außerdem sicher
https://www.tag24.de/nachrichten/hausbe ... cht-222917
2015 meldeten Prostituierte in einem Mehrfamilienhaus in Heepen ihr Gewerbe an - zur Überraschung der Behörden! (Symbolbild)
2015 meldeten Prostituierte in einem Mehrfamilienhaus in Heepen ihr Gewerbe an - zur Überraschung der Behörden! (Symbolbild)
Bielefeld - Ein Puff mitten in Bielefeld-Heepen erregt schon seit fast zwei Jahren die Gemüter. Im August 2015 wunderten sich die Behörden nämlich sehr, als Prostituierte plötzlich in einem Mehrfamilienhaus ihr Gewerbe anmeldeten.
Denn eigentlich ist das Haus nicht für gewerbliche Nutzung freigegeben. Zur gleichen Zeit kamen dann auch noch Beschwerden von Nachbarn hinzu.
Der Grund: Freier kamen und gingen wie und wann sie wollten. Darauf reagierte die Stadt schnell und legte dem Ganzen mit einer Nutzungsuntersagungsverfügung und einem Bußgeld in Höhe von 308 Euro einen Riegel vor.
Das gefiel dem Hausbesitzer aber so gar nicht. Deshalb zog er laut Neue Westfälische bereits im September 2015 vor das Mindener Verwaltungsgericht.
Angeblich, so der Gerichtssprecher Hans-Jörg Korte, hatte der Besitzer nämlich gar keine Ahnung von der gewerblichen Nutzung seines Hauses. Am 9. März 2017 wird jetzt über diesen kuriosen Fall verhandelt.
Viele fragten sich, warum der Mann überhaupt klagt, wenn er von der ganzen Sache doch gar nichts gewusst haben will. Müsste er nicht froh sein, dass das illegale Geschäft aufgeflogen ist? Die Vermutung liegt nahe, dass er mit der gewerblichen Nutzung einfach deutlich höhere Mieteinnahmen hatte.
"In dem Gebäude wird in mehreren Wohnungen Prostitution betrieben. Wir gehen davon aus, dass der Besitzer von der Nutzung der Wohnungen wusste", ist sich Bauamtsleiter Dieter Ellermann außerdem sicher
https://www.tag24.de/nachrichten/hausbe ... cht-222917
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: LokalNachrichten: GÜTERSLOH-BIELEFELD
Trotz Verbots: Prostituierte dürfen bis zum 30. Juni weitermachen
Vergleich vor dem Verwaltungsgericht: Gewerbliche Nutzung in Heeper Wohnhaus untersagt. Besitzer muss Mieterinnen erst zum Sommer kündigen
Bielefeld. Noch bis 30. Juni können die Frauen in einem Haus im Heeper Ortskern ihrem horizontalen Gewerbe nachgehen. Spätestens bis zu diesem Datum will Ronald S. die so genutzten Wohnungen in seinem Haus kündigen. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, den die Stadt und S. vor dem Verwaltungsgericht in Minden erzielt haben.
Ronald S. ist ein unauffälliger Herr mittleren Alters mit dunkel karierter Jacke. Ein ganz normaler Hauseigentümer. Die Stadt hatte ihm im August 2015 die gewerbliche Nutzung seiner Wohnungen untersagt. Sie vermutet, dass S. über das Treiben in seiner Immobilie informiert war und davon profitierte.
Das wollte sich S. nicht gefallen lassen. Er hatte angeführt, nicht gewusst zu haben, dass in seinem Haus Prostitution stattfinde. Warum klagte er aber gegen die Verbotsverfügung? Wollte er sich, so wurde spekuliert, womöglich eine höhere gewerbliche Miete sichern? Eine Vermutung, die S. weit von sich wies: Das Entgelt für die Wohnräume habe mit rund 1.100 Euro Kaltmiete im Rahmen einer üblichen Wohnungsmiete gelegen.
"Einiges spricht dafür, dass das dort passiert"
Die Frage, ob in dem Haus an der Heeper Straße nun Prostitution stattfindet oder nicht, war vor Gericht nur im Hintergrund von Bedeutung. Zwar sprach aus Sicht von Richter Olaf Schomann „einiges dafür, dass das dort passiert". So liegen der Behörde mehrere einschlägige Online-Inserate vor, die auf die Immobilie hinweisen.
Er hatte jedoch nicht über Moral oder die Gefühlswelt der Nachbarn zu befinden, sondern darüber, ob der Bescheid der Stadt rechtmäßig ergangen ist. Will sagen: Wer ist für die unzulässige Nutzung verantwortlich? Ronald S. oder seine Hauptmieterin, die den Wohnraum untervermietet hatte? „Woher soll ich wissen, wer da gemeldet ist, außerdem hält sich die Hauptmieterin vorwiegend in Polen auf", erklärte der Kläger.
Das musste der Vertreter der Stadt hinnehmen. Der Bitte der Behörde, „bei der Aufklärung zu helfen", sei S. allerdings nicht nachgekommen. Dennoch schwebte über der Verhandlung weiter die Frage, wie der Betrieb des heimlichen Bordells in Heepen gestoppt werden könne.
Die Stadt muss die Verwaltungsgebühren erstatten
Richter Schomann fand den Ausweg in dem Ansinnen der womöglich verantwortlichen Hauptmieterin, ohnehin ausziehen zu wollen. Das jedenfalls berichtete der Besitzer.
Das Gericht schlug vor: Ronald S. kündigt der Hauptmieterin die Wohnung fristlos, hilfsweise spätestens zum 30. Juni. Die Stadt verzichtet dafür bis zum 30. September auf die Durchsetzung ihrer Ordnungsverfügung und erstattet S. die angefallenen Verwaltungsgebühren.
Die Kosten des Verfahrens teilen sich die Parteien. Allseitiges Kopfnicken, der Vergleich wurde angenommen.
Ronald S. gab keine weitere Stellungnahme ab. Die Stadt wird sich auch in Zukunft mit Prostitution in Heepen befassen müssen, denn das eine Bordell ist kein Einzelfall.
http://www.nw.de/lokal/bielefeld/heepen ... achen.html
Vergleich vor dem Verwaltungsgericht: Gewerbliche Nutzung in Heeper Wohnhaus untersagt. Besitzer muss Mieterinnen erst zum Sommer kündigen
Bielefeld. Noch bis 30. Juni können die Frauen in einem Haus im Heeper Ortskern ihrem horizontalen Gewerbe nachgehen. Spätestens bis zu diesem Datum will Ronald S. die so genutzten Wohnungen in seinem Haus kündigen. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, den die Stadt und S. vor dem Verwaltungsgericht in Minden erzielt haben.
Ronald S. ist ein unauffälliger Herr mittleren Alters mit dunkel karierter Jacke. Ein ganz normaler Hauseigentümer. Die Stadt hatte ihm im August 2015 die gewerbliche Nutzung seiner Wohnungen untersagt. Sie vermutet, dass S. über das Treiben in seiner Immobilie informiert war und davon profitierte.
Das wollte sich S. nicht gefallen lassen. Er hatte angeführt, nicht gewusst zu haben, dass in seinem Haus Prostitution stattfinde. Warum klagte er aber gegen die Verbotsverfügung? Wollte er sich, so wurde spekuliert, womöglich eine höhere gewerbliche Miete sichern? Eine Vermutung, die S. weit von sich wies: Das Entgelt für die Wohnräume habe mit rund 1.100 Euro Kaltmiete im Rahmen einer üblichen Wohnungsmiete gelegen.
"Einiges spricht dafür, dass das dort passiert"
Die Frage, ob in dem Haus an der Heeper Straße nun Prostitution stattfindet oder nicht, war vor Gericht nur im Hintergrund von Bedeutung. Zwar sprach aus Sicht von Richter Olaf Schomann „einiges dafür, dass das dort passiert". So liegen der Behörde mehrere einschlägige Online-Inserate vor, die auf die Immobilie hinweisen.
Er hatte jedoch nicht über Moral oder die Gefühlswelt der Nachbarn zu befinden, sondern darüber, ob der Bescheid der Stadt rechtmäßig ergangen ist. Will sagen: Wer ist für die unzulässige Nutzung verantwortlich? Ronald S. oder seine Hauptmieterin, die den Wohnraum untervermietet hatte? „Woher soll ich wissen, wer da gemeldet ist, außerdem hält sich die Hauptmieterin vorwiegend in Polen auf", erklärte der Kläger.
Das musste der Vertreter der Stadt hinnehmen. Der Bitte der Behörde, „bei der Aufklärung zu helfen", sei S. allerdings nicht nachgekommen. Dennoch schwebte über der Verhandlung weiter die Frage, wie der Betrieb des heimlichen Bordells in Heepen gestoppt werden könne.
Die Stadt muss die Verwaltungsgebühren erstatten
Richter Schomann fand den Ausweg in dem Ansinnen der womöglich verantwortlichen Hauptmieterin, ohnehin ausziehen zu wollen. Das jedenfalls berichtete der Besitzer.
Das Gericht schlug vor: Ronald S. kündigt der Hauptmieterin die Wohnung fristlos, hilfsweise spätestens zum 30. Juni. Die Stadt verzichtet dafür bis zum 30. September auf die Durchsetzung ihrer Ordnungsverfügung und erstattet S. die angefallenen Verwaltungsgebühren.
Die Kosten des Verfahrens teilen sich die Parteien. Allseitiges Kopfnicken, der Vergleich wurde angenommen.
Ronald S. gab keine weitere Stellungnahme ab. Die Stadt wird sich auch in Zukunft mit Prostitution in Heepen befassen müssen, denn das eine Bordell ist kein Einzelfall.
http://www.nw.de/lokal/bielefeld/heepen ... achen.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: LokalNachrichten: GÜTERSLOH-BIELEFELD
Anmeldestelle für Prostituierte kommt
Der Kreis Herford will sich an einer OWL-Überwachungsstelle für Prostituierte beteiligen. Die Politiker haben am Abend grünes Licht für eine finanzielle Beteiligung von 80.000 Euro gegeben. Vereinbart ist, dass auch andere Kreise in OWL mit im Boot sind. Die zentrale Meldestelle soll in Bielefeld entstehen und knapp vier Stellen umfassen. Ab nächsten Monat müssen sich Prostituierte laut Gesetz anmelden. Im Kreis Herford gibt es mindestens 35 Prostitutionsgewerbe und etwa 200 Menschen, die offiziell anschaffen gehen.
https://www.radioherford.de/nachrichten ... kommt.html
Man beachte die Wortwahl...
Der Kreis Herford will sich an einer OWL-Überwachungsstelle für Prostituierte beteiligen. Die Politiker haben am Abend grünes Licht für eine finanzielle Beteiligung von 80.000 Euro gegeben. Vereinbart ist, dass auch andere Kreise in OWL mit im Boot sind. Die zentrale Meldestelle soll in Bielefeld entstehen und knapp vier Stellen umfassen. Ab nächsten Monat müssen sich Prostituierte laut Gesetz anmelden. Im Kreis Herford gibt es mindestens 35 Prostitutionsgewerbe und etwa 200 Menschen, die offiziell anschaffen gehen.
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Re: LokalNachrichten: GÜTERSLOH-BIELEFELD
BIELEFELD
Prostituiertenschutz: Stadt schließt nach Kontrollen Bielefelder Bordelle
Drei von fünf Bielefelder Bordellen erfüllen nicht die gesetzlichen Auflagen. 45 Prozent der registrierten Prostituierten stammen aus Rumänien oder Bulgarien
Jens Reichenbach
31.05.2019 | Stand 31.05.2019, 09:48 Uhr
Bielefeld. 999 Frauen und sechs Männer aus OWL haben sich seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes am 1. Juli 2017 als Sexarbeiter registrieren und beraten lassen - 169 davon aus Bielefeld. Zahlen, die "deutlich hinter den Prognosen zurückliegen", heißt es in einer Verwaltungsvorlage der zentralen Beratungsstelle beim Ordnungsamt Bielefeld. Während Prostituiertenschützer das neue Gesetz als wenig hilfreich kritisieren, scheint es von Anfang an bei einigen Bordellbetreibern in der Umsetzung der Gesetzesvorgaben Probleme zu geben.
Von fünf angemeldeten Bordellen in Bielefeld dürfen drei aktuell nicht weitermachen. Zwei von ihnen klagen jetzt dagegen. Darüber hinaus haben noch zwei weitere Etablissements nach behördlichen Kontrollen ihren Betrieb aufgegeben. In OWL sind 23 der 103 registrierten Betriebe inzwischen geschlossen.
Bordellhochburg ist der Kreis Herford
Bordelle in OWL: 103 Prostitutionsstätten wurden bisher angemeldet, 23 davon wurden entweder behördlich geschlossen oder haben selbst aufgegeben. Zehn Betriebsuntersagungen befinden sich noch in der Prüfung. | © Grafik: Jürgen Schultheiß
Nach Angaben von Kai-Uwe Finger, Geschäftsführer des Eros-Center an der Eckendorfer Straße ("Knusperhäuschen"), hatten die alteingesessenen Bordellbetreiber gehofft, dass durch die Schließungen mehr Frauen zu ihnen kommen. "Aber das ist bei Weitem nicht der Fall." Auch Finger glaubt, dass das Gesetz noch mehr Prostituierte in die Illegalität treibe. Die behördliche Beratung komme einer Gewerbeanmeldung gleich.
"Kurz darauf kommt dann Post vom Finanzamt", so Finger. "Die Frauen aus Rumänien und Bulgarien haben große Angst, dass diese Briefe ihre Heimat erreichen. Denn dort ist Prostitution verboten."
Tatsächlich kommen gut 45 Prozent der 1.005 angemeldeten Sexarbeiterinnen aus Rumänien (308) und Bulgarien (149). Deutsche Prostituierte zählte die Behörde 149. An vierter Stelle kommen die Thailänderinnen (110).
Nur zwei Bordelle bleiben geöffnet
Bielefeld ist übrigens keineswegs eine Bordellhochburg in OWL. Während in Bielefeld nur fünf Bordellbetreiber und eine Leiterin eines Escort-Service vorstellig wurde, gingen im Kreis Herford 26 Erlaubnisanträge ein, in den Kreisen Gütersloh und Paderborn jeweils 18.
In Bielefeld erhielten nur das Eros-Center und der Escort-Service seitdem eine Betriebserlaubnis.
Nur in Dornberg, Heepen und Jöllenbeck ist Prostitution erlaubt
Die übrigen stehen vor dem Aus. Während ein Bordell laut Ordnungsamtsleiter Friedhelm Feldmann gerade das baurechtliche Genehmigungsverfahren durchlaufe, befindet sich ein anderes Bordell im "Ablehnungsverfahren, da der Bebauungsplan eine Prostitutionsstätte dort nicht zulässt", so Feldmann.
In Bielefeld gelten 62 Prozent der städtischen Fläche als Sperrbezirk. Andersherum gesagt: Prostitution ist grundsätzlich nur auf den anderen 38 Prozent erlaubt - dabei handelt es sich um die Stadtbezirke Dornberg, Heepen und Jöllenbeck. Sie wurden beim Erlass damals von den Verbot ausgenommen.
Das Eros-Center an der Eckendorfer Straße hat als einziges Bordell in Bielefeld von der Stadt eine Betriebserlaubnis erteilt bekommen. - © Jens Reichenbach
Das Eros-Center an der Eckendorfer Straße hat als einziges Bordell in Bielefeld von der Stadt eine Betriebserlaubnis erteilt bekommen. | © Jens Reichenbach
Zwei weitere Antragsteller erfüllen wiederum die Erlaubnisvoraussetzungen des neuen Gesetzes nicht. Ihnen wurde der Betrieb untersagt. Seit 2017 müssen Mindestgrößen und Mindestausstattungen für die Arbeitsräume erfüllt sein. Dazu gehören auch ein Notrufsystem für die Prostituierten sowie angemessene Sanitäreinrichtungen für Prostituierte wie Freier.
Beide Betreiber haben Klage gegen die Unterlassungsverfügung der Stadt eingereicht. Christiane Krumbholz vom Ordnungsamt erklärt: "Wer diese Voraussetzungen nicht nachweisen kann, dem kann keine Erlaubnis erteilt werden. Und der Betrieb einer Prostitutionsstätte ist ohne diese Erlaubnis nicht gestattet."
Zwei illegale Betriebe wurden nach Kontrollen geschlossen
Arbeit machen zusätzlich all die illegalen Einrichtungen, deren Betreiber sich erst gar offenbart haben. Die Behörden halten sich bisher bedeckt, wie hoch sie die Dunkelziffer hier schätzen. Zwei solcher Betriebe wurden laut Krumbholz bei Kontrollen von Ordnungsamt und Polizei ausfindig gemacht.
Die Verantwortlichen stellten den Betrieb anschließend "selbst ein, so dass keine Ordnungsverfügungen erlassen werden mussten". Je zwei Betreiber im Kreis Gütersloh und im Kreis Minden-Lübbecke klagen inzwischen gegen ihre Schließungen, obwohl auch sie sich erst gar nicht beim Amt gemeldet hatten.
Nicht der Erlaubnispflicht unterliegen übrigens "Wohnungen, in der jeweils nur eine Einzelperson der Prostitution nachgeht", berichtet das Ordnungsamt des Kreises Paderborn. Trotzdem sind dort drei solcher Wohnungen aktenkundig, weil dort die baurechtliche Voraussetzung nicht gegeben sei.
1.000 Euro Bußgeld für Frauen ohne Genehmigung
Die Prostituierten-Beratungsstellen in OWL kritisieren das aktuelle Gesetz: Heike Köttner vom Verein "Madonna" betont, dass eigentlich Minderjährige und Ausgebeutete durch das Gesetz geschützt werden sollten. Aber die einzige Konsequenz für diese Sexarbeiterinnen sei: "Sie kriegen keinen Ausweis."
Martina Knölker von der Beratungsstelle des Ordnungsamts entgegnet: Frauen, die ohne gültige Bescheinigung ihrer Tätigkeit nachgingen, drohe ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Auch den Bordellbetreibern drohen Strafen, wenn sie Sexarbeiterinnen ohne amtliche Meldebescheinigung beschäftigen. Sie räumt aber auch ein: "Es kommt niemand zu uns und sagt, ich will das eigentlich gar nicht machen."
Kritik an Flatrate-Angeboten und Übernachtungsverbot
Kai-Uwe Finger begrüße das neue Gesetz grundsätzlich: "Wir erfüllen diese Auflagen seit 40 Jahren - abgesehen von Kleinigkeiten, die wir jetzt nachbessern mussten." So musste der Betrieb eine vierte Putzfrau und eine Hauswirtschaftsmeisterin einstellen, weil das Gesetz den ständigen Wechsel der Bettlaken verlangt.
Leider werde das Gesetz aber nicht vernünftig umgesetzt. Obwohl Rabatt- und Flatrate-Angebote in FKK- und Sauna-Clubs eigentlich verboten werden sollte, gebe es diese weiterhin - auch in OWL. "Dafür ist es den Frauen inzwischen verboten, im Bordell zu schlafen. Das versteht keiner." Früher seien Prostituierte für ein bis zwei Wochen erschienen. "Wenn sie jetzt jeden Abend nach Hause fahren oder in ein Hotel gehen müssen, lohnt es sich nicht mehr."
https://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte ... essen.html
Prostituiertenschutz: Stadt schließt nach Kontrollen Bielefelder Bordelle
Drei von fünf Bielefelder Bordellen erfüllen nicht die gesetzlichen Auflagen. 45 Prozent der registrierten Prostituierten stammen aus Rumänien oder Bulgarien
Jens Reichenbach
31.05.2019 | Stand 31.05.2019, 09:48 Uhr
Bielefeld. 999 Frauen und sechs Männer aus OWL haben sich seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes am 1. Juli 2017 als Sexarbeiter registrieren und beraten lassen - 169 davon aus Bielefeld. Zahlen, die "deutlich hinter den Prognosen zurückliegen", heißt es in einer Verwaltungsvorlage der zentralen Beratungsstelle beim Ordnungsamt Bielefeld. Während Prostituiertenschützer das neue Gesetz als wenig hilfreich kritisieren, scheint es von Anfang an bei einigen Bordellbetreibern in der Umsetzung der Gesetzesvorgaben Probleme zu geben.
Von fünf angemeldeten Bordellen in Bielefeld dürfen drei aktuell nicht weitermachen. Zwei von ihnen klagen jetzt dagegen. Darüber hinaus haben noch zwei weitere Etablissements nach behördlichen Kontrollen ihren Betrieb aufgegeben. In OWL sind 23 der 103 registrierten Betriebe inzwischen geschlossen.
Bordellhochburg ist der Kreis Herford
Bordelle in OWL: 103 Prostitutionsstätten wurden bisher angemeldet, 23 davon wurden entweder behördlich geschlossen oder haben selbst aufgegeben. Zehn Betriebsuntersagungen befinden sich noch in der Prüfung. | © Grafik: Jürgen Schultheiß
Nach Angaben von Kai-Uwe Finger, Geschäftsführer des Eros-Center an der Eckendorfer Straße ("Knusperhäuschen"), hatten die alteingesessenen Bordellbetreiber gehofft, dass durch die Schließungen mehr Frauen zu ihnen kommen. "Aber das ist bei Weitem nicht der Fall." Auch Finger glaubt, dass das Gesetz noch mehr Prostituierte in die Illegalität treibe. Die behördliche Beratung komme einer Gewerbeanmeldung gleich.
"Kurz darauf kommt dann Post vom Finanzamt", so Finger. "Die Frauen aus Rumänien und Bulgarien haben große Angst, dass diese Briefe ihre Heimat erreichen. Denn dort ist Prostitution verboten."
Tatsächlich kommen gut 45 Prozent der 1.005 angemeldeten Sexarbeiterinnen aus Rumänien (308) und Bulgarien (149). Deutsche Prostituierte zählte die Behörde 149. An vierter Stelle kommen die Thailänderinnen (110).
Nur zwei Bordelle bleiben geöffnet
Bielefeld ist übrigens keineswegs eine Bordellhochburg in OWL. Während in Bielefeld nur fünf Bordellbetreiber und eine Leiterin eines Escort-Service vorstellig wurde, gingen im Kreis Herford 26 Erlaubnisanträge ein, in den Kreisen Gütersloh und Paderborn jeweils 18.
In Bielefeld erhielten nur das Eros-Center und der Escort-Service seitdem eine Betriebserlaubnis.
Nur in Dornberg, Heepen und Jöllenbeck ist Prostitution erlaubt
Die übrigen stehen vor dem Aus. Während ein Bordell laut Ordnungsamtsleiter Friedhelm Feldmann gerade das baurechtliche Genehmigungsverfahren durchlaufe, befindet sich ein anderes Bordell im "Ablehnungsverfahren, da der Bebauungsplan eine Prostitutionsstätte dort nicht zulässt", so Feldmann.
In Bielefeld gelten 62 Prozent der städtischen Fläche als Sperrbezirk. Andersherum gesagt: Prostitution ist grundsätzlich nur auf den anderen 38 Prozent erlaubt - dabei handelt es sich um die Stadtbezirke Dornberg, Heepen und Jöllenbeck. Sie wurden beim Erlass damals von den Verbot ausgenommen.
Das Eros-Center an der Eckendorfer Straße hat als einziges Bordell in Bielefeld von der Stadt eine Betriebserlaubnis erteilt bekommen. - © Jens Reichenbach
Das Eros-Center an der Eckendorfer Straße hat als einziges Bordell in Bielefeld von der Stadt eine Betriebserlaubnis erteilt bekommen. | © Jens Reichenbach
Zwei weitere Antragsteller erfüllen wiederum die Erlaubnisvoraussetzungen des neuen Gesetzes nicht. Ihnen wurde der Betrieb untersagt. Seit 2017 müssen Mindestgrößen und Mindestausstattungen für die Arbeitsräume erfüllt sein. Dazu gehören auch ein Notrufsystem für die Prostituierten sowie angemessene Sanitäreinrichtungen für Prostituierte wie Freier.
Beide Betreiber haben Klage gegen die Unterlassungsverfügung der Stadt eingereicht. Christiane Krumbholz vom Ordnungsamt erklärt: "Wer diese Voraussetzungen nicht nachweisen kann, dem kann keine Erlaubnis erteilt werden. Und der Betrieb einer Prostitutionsstätte ist ohne diese Erlaubnis nicht gestattet."
Zwei illegale Betriebe wurden nach Kontrollen geschlossen
Arbeit machen zusätzlich all die illegalen Einrichtungen, deren Betreiber sich erst gar offenbart haben. Die Behörden halten sich bisher bedeckt, wie hoch sie die Dunkelziffer hier schätzen. Zwei solcher Betriebe wurden laut Krumbholz bei Kontrollen von Ordnungsamt und Polizei ausfindig gemacht.
Die Verantwortlichen stellten den Betrieb anschließend "selbst ein, so dass keine Ordnungsverfügungen erlassen werden mussten". Je zwei Betreiber im Kreis Gütersloh und im Kreis Minden-Lübbecke klagen inzwischen gegen ihre Schließungen, obwohl auch sie sich erst gar nicht beim Amt gemeldet hatten.
Nicht der Erlaubnispflicht unterliegen übrigens "Wohnungen, in der jeweils nur eine Einzelperson der Prostitution nachgeht", berichtet das Ordnungsamt des Kreises Paderborn. Trotzdem sind dort drei solcher Wohnungen aktenkundig, weil dort die baurechtliche Voraussetzung nicht gegeben sei.
1.000 Euro Bußgeld für Frauen ohne Genehmigung
Die Prostituierten-Beratungsstellen in OWL kritisieren das aktuelle Gesetz: Heike Köttner vom Verein "Madonna" betont, dass eigentlich Minderjährige und Ausgebeutete durch das Gesetz geschützt werden sollten. Aber die einzige Konsequenz für diese Sexarbeiterinnen sei: "Sie kriegen keinen Ausweis."
Martina Knölker von der Beratungsstelle des Ordnungsamts entgegnet: Frauen, die ohne gültige Bescheinigung ihrer Tätigkeit nachgingen, drohe ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Auch den Bordellbetreibern drohen Strafen, wenn sie Sexarbeiterinnen ohne amtliche Meldebescheinigung beschäftigen. Sie räumt aber auch ein: "Es kommt niemand zu uns und sagt, ich will das eigentlich gar nicht machen."
Kritik an Flatrate-Angeboten und Übernachtungsverbot
Kai-Uwe Finger begrüße das neue Gesetz grundsätzlich: "Wir erfüllen diese Auflagen seit 40 Jahren - abgesehen von Kleinigkeiten, die wir jetzt nachbessern mussten." So musste der Betrieb eine vierte Putzfrau und eine Hauswirtschaftsmeisterin einstellen, weil das Gesetz den ständigen Wechsel der Bettlaken verlangt.
Leider werde das Gesetz aber nicht vernünftig umgesetzt. Obwohl Rabatt- und Flatrate-Angebote in FKK- und Sauna-Clubs eigentlich verboten werden sollte, gebe es diese weiterhin - auch in OWL. "Dafür ist es den Frauen inzwischen verboten, im Bordell zu schlafen. Das versteht keiner." Früher seien Prostituierte für ein bis zwei Wochen erschienen. "Wenn sie jetzt jeden Abend nach Hause fahren oder in ein Hotel gehen müssen, lohnt es sich nicht mehr."
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Re: LokalNachrichten: GÜTERSLOH-BIELEFELD
Lieben Dank @deernhh,
ein erfreulich und zugleich erschreckend ehrlicher Bericht der auch zeigt: Die meisten Prostitutionsstätten werden gar nicht direkt über Regelungen im ProstschG, sondern über § 12 Abs. 7, und damit mittelbar über das Baurecht gekippt. Da läuft auch die im Gesetz angelegte "Bevorzugung" der Wohnungsprostitution ins Leere. Einer der ganz großen Webfehler des Gesetzes, der in den gerichtlichen Verfahren hoffentlich herausgearbeitet werden kann.
Wir bleiben dran!
Kasharius grüßt
ein erfreulich und zugleich erschreckend ehrlicher Bericht der auch zeigt: Die meisten Prostitutionsstätten werden gar nicht direkt über Regelungen im ProstschG, sondern über § 12 Abs. 7, und damit mittelbar über das Baurecht gekippt. Da läuft auch die im Gesetz angelegte "Bevorzugung" der Wohnungsprostitution ins Leere. Einer der ganz großen Webfehler des Gesetzes, der in den gerichtlichen Verfahren hoffentlich herausgearbeitet werden kann.
Wir bleiben dran!
Kasharius grüßt