LokalNachrichten: OLDENBURG

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fraences
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LokalNachrichten: OLDENBURG

Beitrag von fraences »

Oldenburg


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Sperrgebietskarte
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=95136#95136



Oldenburg: Rotlicht geht Nachbarn gegen den Strich

Ärger Prostitution im Wohngebiet Kriegerstraße – Stadtverwaltung sieht keinen Grund zum Einschreiten

Die Stadt verweist auf die Gesetzeslage. Seit 2002 sei Prostitution ordnungsrechtlich grundsätzlich zulässig.



OLDENBURG - Wer käuflichen Sex sucht, findet in der Kriegerstraße gleich mehrere Anlaufstellen. In unmittelbarer Nähe zur Nadorster Straße befinden sich dort etliche Wohnungen, in denen Prostituierte ihrer Arbeit nachgehen – zum Ärger der Anwohner. Sie fühlen sich durch die Wohnungsprostitution gestört.

Gegen den Strich gehen den Anwohnern vor allem die vielen rot beleuchteten Fenster mit den „Open“-Schildern und der starke Autoverkehr durch Kunden der Frauen. Schon vormittags würden Freier die Parkplätze belegen. „Vor der Haustür wurden auch schon erotische Fotos von leicht bekleideten Damen gemacht. Das war für jedermann sichtbar, auch für die Kinder“, ärgern sich Anwohner. Darüber hinaus würden die Prostituierten ihren Abfall in die Mülltonnen der Nachbarhäuser werfen.

Bei der Stadtverwaltung ist die Situation bekannt, eine Handhabe zum Einschreiten sieht man jedoch nicht.
Stadtsprecher Andreas van Hooven verweist auf die Gesetzeslage. Grundsätzlich sei die Prostitution in Deutschland erlaubt. Seit 2002 gelte das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten, nach dem Prostitution nicht mehr als sittenwidrige Tätigkeit, sondern als sexuelle Dienstleistung angesehen wird.

Tabu ist lediglich die Innenstadt. Diesen Bereich hat die Stadt schon vor mehr als 30 Jahren als Sperrbezirk ausgewiesen. „Da die Kriegerstraße außerhalb der Sperrbezirksregelung liegt, beschränkt auch diese die Ausübung von Prostitution nicht“, sagt van Hooven.

Eine Handhabe besteht gewerberechtlich und bauordnungsrechtlich laut Stadtverwaltung nur, wenn Wohnraum nachweislich zum Betrieb von Bordellen vermietet wird. Die kritisierte Beleuchtung stelle keinen Verstoß dar. Und bei einer Überprüfung vor Ort durch den Abfallwirtschaftsbetrieb seien keine Anhaltspunkte für eine zu geringe Anzahl von Tonnen oder zu geringe Behältervolumen festgestellt worden.

Nach Angaben der Polizei wird die Wohnungsprostitution in sogenannten Modellwohnungen betrieben. Über das Stadtgebiet verteilt existierten etwa 50 davon. An der Cloppenburger Straße und der vorderen Nadorster Straße befänden sich schon seit geraumer Zeit die Schwerpunkte. Beamte kontrollieren die Wohnungen regelmäßig. Eingeschritten werde beispielsweise beim Verdacht des Menschenhandels und des illegalen Aufenthalts.

http://www.nwzonline.de/Region/Stadt/Ol ... trich.html

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Ärgernis: An den rot beleuchteten Fenstern der Modellwohnungen stören sich die Anwohner
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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RE: LokalNachrichten: OLDENBURG

Beitrag von fraences »

Stadt geht gegen Bordelle an Nadorster Straße vor

Gerichtsurteil schafft Grundlage für Verbote – Verstoß gegen baurechtliche Bestimmungen
Thomas Husmann

Oldenburg Ein Bordell ist ein Haus, in dem die Räume ausschließlich von Prostituierten genutzt werden. In einer als Wohnung eingerichteten Modelwohnung wird nur ein Zimmer für die Prostitution genutzt: Stadtbaurätin Gabriele Nießen leistete in der jüngsten Bauausschuss-Sitzung Aufklärungsarbeit.

Hintergrund ist ein Gerichtsentscheid des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, nach dem bordellartige Betriebe im gemischten Wohn- und Gewerbegebiet am Anfang der Nadorster Straße verboten sind (NWZ  berichtete).

Aufgrund von Beschwerden aus der Nachbarschaft wurde 2012 ein Gebäude in der Nadorster Straße überprüft. Die Untersuchung ergab: Das gesamte Gebäude wird als bordellartiger Betrieb genutzt. Nach den Erkenntnissen der Polizei wurden vier Wohnungen jeweils von einer unterschiedlichen Anzahl von Prostituierten (meistens zwei Prostituierte je Wohnung) belegt.

Nach Mitteilung der Verwaltung wechselten die Prostituierten meistens wöchentlich oder vierzehntägig. Auf einschlägigen Seiten im Internet wurden die Wohnungen gemeinsam beworben. Die von der Kriminalpolizei festgestellte Nutzung widersprach dem Baurecht.

Dem Eigentümer und Vermieter des Gebäudes wurde daraufhin untersagt, die Räume als Bordell zu nutzen und zu vermieten.

Der Widerspruch wurde als unbegründet zurückgewiesen. Die eingereichte Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg (VG) blieb erfolglos. Ergänzend merkte der Senat noch an, dass bordellartige Betriebe in einem Mischgebiet nach unbestrittener Auffassung in Rechtsprechung und Literatur unzulässig seien.

Nach dem nunmehr rechtskräftigen Urteil und der Bestätigung dieses Urteils durch das Oberverwaltungsgericht will die Stadtverwaltung nun einschreiten. Nießen kündigte an, die Stadt werde gegen weitere bordellartige Betriebe im Bereich der Nadorster Straße – die im unteren Teil auch Teil eines geplanten Sanierungsgebietes ist – vorgehen.

http://www.nwzonline.de/oldenburg/wirts ... 30536.html
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