LokalNachrichten: LUZERN (CH)
-
- Admina
- Beiträge: 7440
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: LokalNachrichten: LUZERN (CH)
Das Geschäft Sex gegen Geld wird im Kanton Luzern neu geregelt.
Neues Sex-Gesetz für Kanton Luzern
Mehr Schutz und Repression für 600 Prostituierte
Die Regierung will die Sexarbeit im Kanton komplett neu regeln. Prostituierte müssen sich neu registrieren und sollen besser vor Gewalt geschützt werden. Sexetablissements brauchen neu eine Bewilligung und müssen Prävention betreiben. Doch ob all die vielen hehren Absichten auch wirklich umgesetzt werden können, ist unklar.
Seit 2009 wird daran gearbeitet, jetzt geht das neue Gesetz zur Regelung der Sexarbeit im Kanton Luzern in den Endspurt. Soeben hat der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Gesetzesentwurf unterbreitet. Die Ziele des Gesetzes sind äusserst vielfältig und sehr ambitioniert. Sie sollen sowohl präventiv als auch repressiv wirken. Mit einer Registrierungspflicht für Sexarbeiterinnen und einer Bewilligungspflicht für Sexclubs sollen Ausbeutung, illegale Anwesenheit, Schwarzarbeit sowie Menschenhandel verhindert werden. Auch sieht das neue Gesetz eine verstärkte Information und Prävention vor. Geschätzte Kosten pro Jahr: 70'000 Franken.
Nur 3 Prozent arbeiten auf dem Strich
Im Kanton Luzern bieten rund 600 Prostituierte ihre Dienstleistungen an, der grösste Teil von ihnen stammt aus dem Ausland. Die allermeisten arbeiten in Etablissements, nur 15 bis 20 Frauen sind auf dem Strassenstrich im Luzerner Industriequartier Ibach tätig. Alle sind laut Madeleine Meier, Projektleiterin im Justiz- und Sicherheitsdepartement, aufgrund ihrer rechtlichen und sozialen Stellung oftmals Gewalt ausgesetzt. Sei es durch Freier, Zuhälter oder Bordellbesitzer. Auch vor gesundheitlichen Risiken wie Geschlechtskrankheiten oder Aids sind sie nicht sicher. «Zudem arbeiten gemäss Schätzungen bis zu einem Drittel der Sexarbeitenden ohne Aufenthaltsberechtigung oder -bewilligung, was Abhängigkeitsverhältnisse und Ausbeutungssituationen begünstigt», sagt Meier.
«Ein Drittel der Sexarbeiterinnen arbeitet ohne Bewilligung.»
Madeleine Meier, Projektleiterin Kanton Luzern
Registrierung kostet 100 Franken
Künftig müssen sich alle 600 Sexarbeiterinnen beim Amt für Migration anmelden. Dort werden die Personalien und der ausländerrechtliche Status überprüft sowie die Aufenthaltsdauer geklärt. Auch wird ein Begrüssungsgespräch geführt. «Dabei werden die Frauen über ihre Rechte und Pflichten informiert, etwa betreffend Sozialversicherungen und Steuerpflicht», so Meier. Die Bewilligung ist jeweils für fünf Jahre gültig und kostet 100 Franken pro Person.
«Diese Registrierungspflicht dient einerseits der besseren Kontrolle für die Behörden, andererseits hat das damit verbundene Gespräch eine präventive Funktion», ist Meier überzeugt. Beides komme den Sexarbeiterinnen zugute. Denn sie werden direkt von den Behörden informiert, ohne Zuhälter oder Betreuer, was ihre Unabhängigkeit stärkt. Um diesen Aufwand bewältigen zu können, sind laut Meier eine zusätzliche Stelle oder umgerechnet etwa 100'000 Franken nötig. Die Hälfte dieses Betrages soll durch Gebühreneinnahmen kompensiert werden.
Das neue Sex-Gesetz der Regierung regelt auch die Frage, wo Strassenprostitution künftig angeboten werden darf und wo nicht. Fazit: Das Stadtluzerner Industriequartier Ibach, wo derzeit der Strassenstrich im Kanton fast ausschliesslich stattfindet, wird mit dem neuen Gesetz faktisch als einziger Hotspot im Kanton gefestigt. Denn der Kanton will das stadtluzerner Gesetz zur Prostitution im öffentlichen Raum auf den ganzen Kanton übertragen. Sex in der Nähe von Wohnhäusern oder von öffentlichen Gebäuden wird damit verboten und unter Strafe gestellt.
Neue Standorte sind mit dem Gesetz nur möglich, wenn diese Bedingungen erfüllt sind und eine Gemeinde Hand für eine solche Zone bietet. Doch damit ist kaum zu rechnen, wie die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen. «Die Stadt Luzern trägt damit weiterhin allein die Verantwortung für den kantonalen Luzerner Strassenstrich», räumt Meier ein.
Prostituierte könnten abtauchen
Angst, dass viele Sexarbeiterinnen vom Gang zu den Behörden und den Kosten der Registrierung abgeschreckt werden könnten und in die Illegalität abtauchen, hat Madeleine Meier nicht. «Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, dass dies nicht der Fall ist.» Zumal die Behörden durch das neue Verfahren nicht mehr als Feindbild, sondern als Hilfe bietende Institution besser akzeptiert sein sollen.
Anlaufstelle wie in Bern
Weiter will die Regierung in der Stadt Luzern eine Anlaufstelle mit definierten Öffnungszeiten installieren. Dort sollen sich die Prostituierten im niederschwelligen Rahmen beraten lassen können, etwa über ausländerrechtliche oder gesundheitliche Fragen. «In anderen Städten mit einem ähnlichen oder grösseren Sexangebot gibt es solche Anlaufstellen bereits», sagt Meier. Etwa in Bern, Zürich, Basel-Stadt oder Lausanne. Für diese Anlaufstelle rechnet die Regierung mit Kosten für den Kanton von jährlich 20'000 Franken. Weitere 20'000 Franken erhofft man sich vom Bund.
Bis zu 4'000 Franken Gebühren
Der grösste Teil der Sexarbeit im Kanton Luzern wird in Clubs, Salons oder ähnlichen Betrieben angeboten. Laut Gesetzesentwurf gibt’s davon im Kanton etwa 110. Deshalb ist die Bewilligungspflicht ein weiteres Kernelement des Sexgesetzes. «Die Regierung will mit der Registrierung einen besseren Schutz der Sexarbeiterinnen erreichen und Schwarzarbeit bekämpfen», sagt Meier. Die Betreiber der Etablissements sollen verpflichtet werden, keine überhöhten Mietpreise zu verlangen und die Selbstbestimmungsrechte der Frauen zu respektieren. Zudem werden die Betreiber zur Abgabe von Informations- und Präventionsmaterial verpflichtet.
«Die Regierung will mit der Registrierung auch die Schwarzarbeit bekämpfen.»
Madeleine Meier, Projektleiterin Kanton
Die Kosten für eine solche Bewilligung sind von der Anzahl Frauen, die im Betrieb arbeiten, abhängig. Die Gebühren betragen laut Schätzungen zwischen 200 und 4'000 Franken. Zusätzliches Personal muss für dieses neue Verfahren laut Meier beim Kanton keines angestellt werden.
Gefahr der Verlagerung
Nach heftiger Kritik während der Vernehmlassung zum Sexgesetz hat die Regierung Kleinstbetriebe mit maximal zwei Frauen von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Es mache vom administrativen Aufwand her keinen Sinn, für Ein- oder Zweifrauenbetriebe eine Bewilligung zu verlangen. Zudem seien diese Frauen besser organisiert und selbstständiger, was die Bedrohung durch Ausbeutung reduziere.
Die Gefahr, dass sich aus Kostengründen nun viele grosse Etablissements in Kleinstbetriebe aufsplitten, ist laut Meier gegeben. «Dieses Risiko besteht. Aber wir achten im Bewilligungsverfahren darauf, dass dies nicht so einfach möglich sein wird.» Erfahrungen etwa aus Bern würden zeigen, dass das Konzept so funktioniere. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich von den heute 110 Sex-Etablissements einige durch Aufsplittung der Bewilligungspflicht entziehen werden. Meier schätzt, dass es schlussendlich noch für etwa 70 Betriebe eine Bewilligungspflicht brauchen wird.
Zu viel ins Gesetz reingepackt?
Liest man den 54-seitigen Gesetzesentwurf für die Sexarbeit durch, stellt sich unweigerlich die Frage: Können all diese hehren Ziele damit auch tatsächlich erreicht werden? Oder wird hier teilweise bloss Sicherheit vorgegaukelt, weil der Aufwand zur Überprüfung aller Massnahmen viel zu gross wäre? Projektleiterin Madeleine Meier sagt dazu: «Das neue Gesetz bietet wichtige Handlungsmöglichkeiten. Ob und wie diese umgesetzt werden, muss sich zeigen. Wir müssen sicher ein paar Jahre nach Inkrafttreten schauen, was funktioniert und gegebenenfalls nachbessern.»
Parteien und Verbände üben teils harsche Kritik am neuen Sex-Gesetz der Regierung. Die entsprechenden Stellungnahmen veröffentlicht zentral+ im Laufe des heutigen Tages.
http://www.zentralplus.ch/de/news/polit ... uierte.htm
Neues Sex-Gesetz für Kanton Luzern
Mehr Schutz und Repression für 600 Prostituierte
Die Regierung will die Sexarbeit im Kanton komplett neu regeln. Prostituierte müssen sich neu registrieren und sollen besser vor Gewalt geschützt werden. Sexetablissements brauchen neu eine Bewilligung und müssen Prävention betreiben. Doch ob all die vielen hehren Absichten auch wirklich umgesetzt werden können, ist unklar.
Seit 2009 wird daran gearbeitet, jetzt geht das neue Gesetz zur Regelung der Sexarbeit im Kanton Luzern in den Endspurt. Soeben hat der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Gesetzesentwurf unterbreitet. Die Ziele des Gesetzes sind äusserst vielfältig und sehr ambitioniert. Sie sollen sowohl präventiv als auch repressiv wirken. Mit einer Registrierungspflicht für Sexarbeiterinnen und einer Bewilligungspflicht für Sexclubs sollen Ausbeutung, illegale Anwesenheit, Schwarzarbeit sowie Menschenhandel verhindert werden. Auch sieht das neue Gesetz eine verstärkte Information und Prävention vor. Geschätzte Kosten pro Jahr: 70'000 Franken.
Nur 3 Prozent arbeiten auf dem Strich
Im Kanton Luzern bieten rund 600 Prostituierte ihre Dienstleistungen an, der grösste Teil von ihnen stammt aus dem Ausland. Die allermeisten arbeiten in Etablissements, nur 15 bis 20 Frauen sind auf dem Strassenstrich im Luzerner Industriequartier Ibach tätig. Alle sind laut Madeleine Meier, Projektleiterin im Justiz- und Sicherheitsdepartement, aufgrund ihrer rechtlichen und sozialen Stellung oftmals Gewalt ausgesetzt. Sei es durch Freier, Zuhälter oder Bordellbesitzer. Auch vor gesundheitlichen Risiken wie Geschlechtskrankheiten oder Aids sind sie nicht sicher. «Zudem arbeiten gemäss Schätzungen bis zu einem Drittel der Sexarbeitenden ohne Aufenthaltsberechtigung oder -bewilligung, was Abhängigkeitsverhältnisse und Ausbeutungssituationen begünstigt», sagt Meier.
«Ein Drittel der Sexarbeiterinnen arbeitet ohne Bewilligung.»
Madeleine Meier, Projektleiterin Kanton Luzern
Registrierung kostet 100 Franken
Künftig müssen sich alle 600 Sexarbeiterinnen beim Amt für Migration anmelden. Dort werden die Personalien und der ausländerrechtliche Status überprüft sowie die Aufenthaltsdauer geklärt. Auch wird ein Begrüssungsgespräch geführt. «Dabei werden die Frauen über ihre Rechte und Pflichten informiert, etwa betreffend Sozialversicherungen und Steuerpflicht», so Meier. Die Bewilligung ist jeweils für fünf Jahre gültig und kostet 100 Franken pro Person.
«Diese Registrierungspflicht dient einerseits der besseren Kontrolle für die Behörden, andererseits hat das damit verbundene Gespräch eine präventive Funktion», ist Meier überzeugt. Beides komme den Sexarbeiterinnen zugute. Denn sie werden direkt von den Behörden informiert, ohne Zuhälter oder Betreuer, was ihre Unabhängigkeit stärkt. Um diesen Aufwand bewältigen zu können, sind laut Meier eine zusätzliche Stelle oder umgerechnet etwa 100'000 Franken nötig. Die Hälfte dieses Betrages soll durch Gebühreneinnahmen kompensiert werden.
Das neue Sex-Gesetz der Regierung regelt auch die Frage, wo Strassenprostitution künftig angeboten werden darf und wo nicht. Fazit: Das Stadtluzerner Industriequartier Ibach, wo derzeit der Strassenstrich im Kanton fast ausschliesslich stattfindet, wird mit dem neuen Gesetz faktisch als einziger Hotspot im Kanton gefestigt. Denn der Kanton will das stadtluzerner Gesetz zur Prostitution im öffentlichen Raum auf den ganzen Kanton übertragen. Sex in der Nähe von Wohnhäusern oder von öffentlichen Gebäuden wird damit verboten und unter Strafe gestellt.
Neue Standorte sind mit dem Gesetz nur möglich, wenn diese Bedingungen erfüllt sind und eine Gemeinde Hand für eine solche Zone bietet. Doch damit ist kaum zu rechnen, wie die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen. «Die Stadt Luzern trägt damit weiterhin allein die Verantwortung für den kantonalen Luzerner Strassenstrich», räumt Meier ein.
Prostituierte könnten abtauchen
Angst, dass viele Sexarbeiterinnen vom Gang zu den Behörden und den Kosten der Registrierung abgeschreckt werden könnten und in die Illegalität abtauchen, hat Madeleine Meier nicht. «Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, dass dies nicht der Fall ist.» Zumal die Behörden durch das neue Verfahren nicht mehr als Feindbild, sondern als Hilfe bietende Institution besser akzeptiert sein sollen.
Anlaufstelle wie in Bern
Weiter will die Regierung in der Stadt Luzern eine Anlaufstelle mit definierten Öffnungszeiten installieren. Dort sollen sich die Prostituierten im niederschwelligen Rahmen beraten lassen können, etwa über ausländerrechtliche oder gesundheitliche Fragen. «In anderen Städten mit einem ähnlichen oder grösseren Sexangebot gibt es solche Anlaufstellen bereits», sagt Meier. Etwa in Bern, Zürich, Basel-Stadt oder Lausanne. Für diese Anlaufstelle rechnet die Regierung mit Kosten für den Kanton von jährlich 20'000 Franken. Weitere 20'000 Franken erhofft man sich vom Bund.
Bis zu 4'000 Franken Gebühren
Der grösste Teil der Sexarbeit im Kanton Luzern wird in Clubs, Salons oder ähnlichen Betrieben angeboten. Laut Gesetzesentwurf gibt’s davon im Kanton etwa 110. Deshalb ist die Bewilligungspflicht ein weiteres Kernelement des Sexgesetzes. «Die Regierung will mit der Registrierung einen besseren Schutz der Sexarbeiterinnen erreichen und Schwarzarbeit bekämpfen», sagt Meier. Die Betreiber der Etablissements sollen verpflichtet werden, keine überhöhten Mietpreise zu verlangen und die Selbstbestimmungsrechte der Frauen zu respektieren. Zudem werden die Betreiber zur Abgabe von Informations- und Präventionsmaterial verpflichtet.
«Die Regierung will mit der Registrierung auch die Schwarzarbeit bekämpfen.»
Madeleine Meier, Projektleiterin Kanton
Die Kosten für eine solche Bewilligung sind von der Anzahl Frauen, die im Betrieb arbeiten, abhängig. Die Gebühren betragen laut Schätzungen zwischen 200 und 4'000 Franken. Zusätzliches Personal muss für dieses neue Verfahren laut Meier beim Kanton keines angestellt werden.
Gefahr der Verlagerung
Nach heftiger Kritik während der Vernehmlassung zum Sexgesetz hat die Regierung Kleinstbetriebe mit maximal zwei Frauen von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Es mache vom administrativen Aufwand her keinen Sinn, für Ein- oder Zweifrauenbetriebe eine Bewilligung zu verlangen. Zudem seien diese Frauen besser organisiert und selbstständiger, was die Bedrohung durch Ausbeutung reduziere.
Die Gefahr, dass sich aus Kostengründen nun viele grosse Etablissements in Kleinstbetriebe aufsplitten, ist laut Meier gegeben. «Dieses Risiko besteht. Aber wir achten im Bewilligungsverfahren darauf, dass dies nicht so einfach möglich sein wird.» Erfahrungen etwa aus Bern würden zeigen, dass das Konzept so funktioniere. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich von den heute 110 Sex-Etablissements einige durch Aufsplittung der Bewilligungspflicht entziehen werden. Meier schätzt, dass es schlussendlich noch für etwa 70 Betriebe eine Bewilligungspflicht brauchen wird.
Zu viel ins Gesetz reingepackt?
Liest man den 54-seitigen Gesetzesentwurf für die Sexarbeit durch, stellt sich unweigerlich die Frage: Können all diese hehren Ziele damit auch tatsächlich erreicht werden? Oder wird hier teilweise bloss Sicherheit vorgegaukelt, weil der Aufwand zur Überprüfung aller Massnahmen viel zu gross wäre? Projektleiterin Madeleine Meier sagt dazu: «Das neue Gesetz bietet wichtige Handlungsmöglichkeiten. Ob und wie diese umgesetzt werden, muss sich zeigen. Wir müssen sicher ein paar Jahre nach Inkrafttreten schauen, was funktioniert und gegebenenfalls nachbessern.»
Parteien und Verbände üben teils harsche Kritik am neuen Sex-Gesetz der Regierung. Die entsprechenden Stellungnahmen veröffentlicht zentral+ im Laufe des heutigen Tages.
http://www.zentralplus.ch/de/news/polit ... uierte.htm
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Admina
- Beiträge: 7440
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: LokalNachrichten: LUZERN (CH)
Kommission lehnt Gesetz über die Sexarbeit ab
KANTON LUZERN ⋅ Knapp, mit einer Stimme Unterschied, lehnt die Kommission Justiz und Sicherheit des Luzerner Kantonsrats (JSK) die Schaffung eines Gesetzes über die Sexarbeit ab. Sie bezweifelt unter anderem, dass die Arbeitsbedingungen der Sexarbeitenden dadurch verbessert würden.
Mit dem neuen Gesetz sollen die Schwarzarbeit bekämpft, Bordell-Betreiber in die Pflicht genommen und die Bevölkerung vor Immissionen geschützt werden. Dafür sollen die Einführung einer Registrierungspflicht der Sexarbeitenden und einer Bewilligungspflicht für Indoor-Sexbetriebe, örtliche Einschränkungen der Strassensexarbeit sowie eine Verstärkung der Information und Prävention sorgen.
Die JSK äussert Zweifel daran, dass die Ziele mit dem Gesetz erreicht werden können, wie sie am Donnerstag mitteilte. Auch vertritt sie die Ansicht, Lücken könnten durch die Ergänzung bestehender Gesetze gefüllt werden.
Das Gesetz über die Sexarbeit ist ein Geschäft, das der neue Justizdirektor Paul Winiker (SVP) von seiner Vorgängerin Yvonne Schärli (SP) übernehmen und vertreten muss. Die Beratung im Parlament ist in der September-Session vorgesehen.
Für mehr Staatsanwälte
Begrüssen hingegen tut die JSK den Aufbau einer spezialisierten Abteilung Wirtschaftskriminalität in der Staatsanwaltschaft. Die Kommission heisst die Botschaft einstimmig gut.
Die Erhöhung um fünf Vollzeitstellen trage der Tatsache Rechnung, dass der Staatsanwaltschaft für die Untersuchung von Fällen von Wirtschaftskriminalität zu wenig Fachkräfte zur Verfügung stünden, heisst es weiter. Nur mit dem Aufbau einer neuen spezialisierten Abteilung könne die Wirtschaftskriminalität erfolgreich bekämpft werden.
http://www.luzernerzeitung.ch/nachricht ... t92,586125
KANTON LUZERN ⋅ Knapp, mit einer Stimme Unterschied, lehnt die Kommission Justiz und Sicherheit des Luzerner Kantonsrats (JSK) die Schaffung eines Gesetzes über die Sexarbeit ab. Sie bezweifelt unter anderem, dass die Arbeitsbedingungen der Sexarbeitenden dadurch verbessert würden.
Mit dem neuen Gesetz sollen die Schwarzarbeit bekämpft, Bordell-Betreiber in die Pflicht genommen und die Bevölkerung vor Immissionen geschützt werden. Dafür sollen die Einführung einer Registrierungspflicht der Sexarbeitenden und einer Bewilligungspflicht für Indoor-Sexbetriebe, örtliche Einschränkungen der Strassensexarbeit sowie eine Verstärkung der Information und Prävention sorgen.
Die JSK äussert Zweifel daran, dass die Ziele mit dem Gesetz erreicht werden können, wie sie am Donnerstag mitteilte. Auch vertritt sie die Ansicht, Lücken könnten durch die Ergänzung bestehender Gesetze gefüllt werden.
Das Gesetz über die Sexarbeit ist ein Geschäft, das der neue Justizdirektor Paul Winiker (SVP) von seiner Vorgängerin Yvonne Schärli (SP) übernehmen und vertreten muss. Die Beratung im Parlament ist in der September-Session vorgesehen.
Für mehr Staatsanwälte
Begrüssen hingegen tut die JSK den Aufbau einer spezialisierten Abteilung Wirtschaftskriminalität in der Staatsanwaltschaft. Die Kommission heisst die Botschaft einstimmig gut.
Die Erhöhung um fünf Vollzeitstellen trage der Tatsache Rechnung, dass der Staatsanwaltschaft für die Untersuchung von Fällen von Wirtschaftskriminalität zu wenig Fachkräfte zur Verfügung stünden, heisst es weiter. Nur mit dem Aufbau einer neuen spezialisierten Abteilung könne die Wirtschaftskriminalität erfolgreich bekämpft werden.
http://www.luzernerzeitung.ch/nachricht ... t92,586125
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Admina
- Beiträge: 7440
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: LokalNachrichten: LUZERN (CH)
Kein Gesetz über die Sexarbeit im Kanton Luzern
Der Luzerner Kantonsrat hat am Montag zwar lange über das Gesetz diskutiert, es dann aber doch versenkt. Widerstand leisteten vor allem SVP und FDP. Das Gesetz hätte die Bordellbetreiber stärker in die Pflicht nehmen und die Arbeitsbedingungen der Prostituierten verbessern sollen.
Der Entwurf für das geplante Gesetz über die Sexarbeit im Kanton Luzern ist satte 54 Seiten lang (siehe Link). Es war noch von der zurückgetretenen Regierungsrätin Yvonne Schärli ausgearbeitet worden und von Anfang an umstritten. Ein zentraler Teil des nun gescheiterten Gesetzes war die Registrierungspflicht für die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Diese hätten dann eine Bescheinigung erhalten, die sie hätten mitführen müssen.
Bewilligungspflicht für Bordelle
Die Registrierung hätte für fünf Jahre gegolten und wäre nur Personen ausgestellt worden, die volljährig und krankenversichert sind sowie einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen.
Die Debatte über das gescheiterte Sex-Gesetz (14.09.2015)
1:22 min
Das Gesetz sah zudem eine Bewilligungspflicht für Studios, Salons, Clubs, Kontaktbars, Bordelle und Escort-Services vor. Diskutiert wurde im Rat darüber, ob kleine Sexbetriebe von der Bewilligungspflicht ausgenommen werden sollten.
Gegen ein Gesetz über die Sexarbeit machten sich am Montag im Parlament in erster Linie die SVP und die FDP stark. Aber auch Politikerinnen und Politiker der Grünen stimmten dagegen. Am Ende lehnte der Rat das Gesetz mit 61 zu 51 Stimmen ab.
Einige Voten der Gegner aus der Debatte
«Es braucht kein neues Gesetz. Es würde genügen, wenn das bestehende Ausländer- und das Strafrecht verschärft und angewendet würden.» (Christian Graber, SVP)
«Zuhälter und Menschenhändler lassen sich nicht von dem geplanten Gesetz abschrecken.» (Jim Wolanin, FDP)
«Das ist ein «Kontrollgesetz», das auf die Schwächsten im Gewerbe abzielt.» (Hans Stutz, Grüne)
Voten für ein neues Gesetz
«Ohne Gesetz droht Luzern zum Mekka für Kriminelle zu werden. Denn andere Kantone regeln die Sexarbeit.» (Hedy Eggenschwiler, CVP)
«Es ist wichtig, dass in der risikoreichen Sexarbeit Regeln durchgesetzt werden. Dabei muss der Blick auch auf die Freier gerichtet werden. Es gibt viel mehr Freier als Prostituierte.» (Ylfete Fanaj, SP).
http://www.srf.ch/news/regional/zentral ... ton-luzern
Der Luzerner Kantonsrat hat am Montag zwar lange über das Gesetz diskutiert, es dann aber doch versenkt. Widerstand leisteten vor allem SVP und FDP. Das Gesetz hätte die Bordellbetreiber stärker in die Pflicht nehmen und die Arbeitsbedingungen der Prostituierten verbessern sollen.
Der Entwurf für das geplante Gesetz über die Sexarbeit im Kanton Luzern ist satte 54 Seiten lang (siehe Link). Es war noch von der zurückgetretenen Regierungsrätin Yvonne Schärli ausgearbeitet worden und von Anfang an umstritten. Ein zentraler Teil des nun gescheiterten Gesetzes war die Registrierungspflicht für die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Diese hätten dann eine Bescheinigung erhalten, die sie hätten mitführen müssen.
Bewilligungspflicht für Bordelle
Die Registrierung hätte für fünf Jahre gegolten und wäre nur Personen ausgestellt worden, die volljährig und krankenversichert sind sowie einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen.
Die Debatte über das gescheiterte Sex-Gesetz (14.09.2015)
1:22 min
Das Gesetz sah zudem eine Bewilligungspflicht für Studios, Salons, Clubs, Kontaktbars, Bordelle und Escort-Services vor. Diskutiert wurde im Rat darüber, ob kleine Sexbetriebe von der Bewilligungspflicht ausgenommen werden sollten.
Gegen ein Gesetz über die Sexarbeit machten sich am Montag im Parlament in erster Linie die SVP und die FDP stark. Aber auch Politikerinnen und Politiker der Grünen stimmten dagegen. Am Ende lehnte der Rat das Gesetz mit 61 zu 51 Stimmen ab.
Einige Voten der Gegner aus der Debatte
«Es braucht kein neues Gesetz. Es würde genügen, wenn das bestehende Ausländer- und das Strafrecht verschärft und angewendet würden.» (Christian Graber, SVP)
«Zuhälter und Menschenhändler lassen sich nicht von dem geplanten Gesetz abschrecken.» (Jim Wolanin, FDP)
«Das ist ein «Kontrollgesetz», das auf die Schwächsten im Gewerbe abzielt.» (Hans Stutz, Grüne)
Voten für ein neues Gesetz
«Ohne Gesetz droht Luzern zum Mekka für Kriminelle zu werden. Denn andere Kantone regeln die Sexarbeit.» (Hedy Eggenschwiler, CVP)
«Es ist wichtig, dass in der risikoreichen Sexarbeit Regeln durchgesetzt werden. Dabei muss der Blick auch auf die Freier gerichtet werden. Es gibt viel mehr Freier als Prostituierte.» (Ylfete Fanaj, SP).
http://www.srf.ch/news/regional/zentral ... ton-luzern
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Admina
- Beiträge: 7440
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: LokalNachrichten: LUZERN (CH)
Strassenstrich im Luzerner Ibach
Neu beraten auch Ärztinnen die Sexarbeiterinnen
Der Mord an einer Prostituierten im Herbst 2014 löste Erschütterung und grosse Verunsicherung aus. Die Beratungsstelle «hotspot» durchlief darauf eine schwierige Phase. Seit Oktober arbeiten im Container nun neue Beraterinnen. Auch sonst hat sich einiges verändert.
Erst 36-jährig ist die Frau, die im September 2014 in Stansstad tot aus dem Vierwaldstättersee gezogen wird. Sie arbeitete auf dem Luzerner Strassenstrich, im abgelegenen Ibach-Quartier. Ihre Kolleginnen sind besorgt, als sie sie auf ihrem Handy nicht mehr erreichen. Bald darauf die traurige Gewissheit: Die Bulgarin wurde ermordet. Suizid und Unfall schliesst die Polizei aus. Nun geht die Angst im Ibach um.
Die Sexarbeiterinnen fühlen sich zunehmend bedroht. Das Industriegebiet liegt fernab des Stadtkerns, die Arbeit ist einsam. Mehr Polizeipräsenz würde die Freier abschrecken. Auch den ehrenamtlich tätigen Beraterinnen des Beratungscontainers «hotspot» wird es immer mulmiger, und bald werden daraus die Konsequenzen gezogen: Ende Oktober 2014 macht der Container für sechs Wochen dicht.
Schärli ist neue LISA-Präsidentin
Im November 2015 wurde die ehemalige SP-Regierungsrätin Yvonne Schärli ins Amt der Präsidentin von LISA gewählt (zentral+ berichtete). Die 63-jährige Ebikonerin bringt nebst ihrer guten Vernetzung auch Fachwissen aus ihrer Tätigkeit als Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartements mit. Schärli pflegt gegenüber den Sexarbeiterinnen eine wertfreie Einstellung: «Es ist eine Erwerbstätigkeit, für die Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen.» Bereits während ihrer Politkarriere dachte sich Yvonne Schärli, dass dies ein Bereich ist, in dem sie sich später gerne ehrenamtlich engagieren würde. «Diese Frauen haben ja keine Lobby. Sie brauchen jemanden, der sich für sie einsetzt», sagt sie.
Informationen zur Einzel- oder Kollektivmitgliedschaft bei LISA finden sich auf der Webseite des Vereins. Vereine oder Organisationen, die sich einen Input zum Thema wünschen, können diesbezüglich mit der Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen: Birgitte Snefstrup, hotspot@verein-lisa.ch.
«Es fiel uns sehr schwer, den hotspot genau dann zu schliessen, als die Frauen uns am meisten brauchten», sagt Birgitte Snefstrup heute, ein gutes Jahr später, «aber die Sicherheit der Mitarbeiterinnen musste gewährleistet werden.» Die 54-jährige Projektleiterin des hotspots kennt sich im Milieu aus – sie war über zehn Jahre lang als Beraterin in Clubs, Bars und auf dem Strassenstrich unterwegs. Der hotspot ist ein Projekt des Luzerner Vereins für die Interessen der Sexarbeitenden (LISA), der sich für eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituationen von Prostituierten einsetzt. Birgitte Snefstrup ist die Geschäftsleiterin von LISA.
Neustart im Oktober
Nach dem Tötungsdelikt im Herbst vor einem Jahr gaben einige hotspot-Beraterinnen ihre Tätigkeit auf; die Verunsicherung war zu gross, auch darüber, wie es mit der Beratungsstelle weitergehen soll. Der Täter ist bis heute auf freiem Fuss. Bis im Sommer letzten Jahres lief die Pilotphase des hotspots weiter, jedoch mit wenig Personal. Ende 2013 hatte die Beratungsstelle ihren Betrieb aufgenommen. Noch bis vor wenigen Jahren spielte sich das Luzerner Sexgewerbe im belebten Tribschenquartier ab. 2012 kam dann ein neues Reglement, das die Branche umkrempelte: Das Anschaffen in der Nähe von Wohnhäusern und öffentlichen Gebäuden wurde illegal. Das Geschäft verlagerte sich daraufhin ins abgelegene Industriegebiet, in den Ibach.
Ende Juni 2015 sprachen Stadt und Kanton dem hotspot neue Mittel zu, vorläufig bis Ende 2017. Seit Oktober nun ist das hotspot-Team wieder komplett, und die Türen des Beratungscontainers stehen wie zuvor drei Mal wöchentlich offen – für Beratungsgespräche, um Kondome abzuholen, für eine warme Tasse Tee.
«Die Frauen, die wir beraten, haben eine positive Einstellung. Sie sind lebensbejahend, richtig lebensnah.»
Ute Straub, Beraterin
Beraterinnen erhalten neu einen Lohn
Einiges hat sich im Container getan. Einmal pro Woche ist jeweils eine von drei ehrenamtlichen Ärztinnen zugegen, die den Frauen mit medizinischem Fachwissen zur Seite steht. Die Beraterinnen – es wurden fünf neue eingestellt – werden nun bezahlt. «Ausser einer sind alle über 50, gestandene Frauen also mit viel Erfahrung. Sie sind hochmotiviert», sagt Birgitte Snefstrup.
Eine von ihnen ist Ute Straub. Die rothaarige Mittfünfzigerin strahlt Ruhe aus. «Die Frauen, die wir beraten, haben eine positive Einstellung. Sie sind lebensbejahend, richtig lebensnah», schildert sie ihre Erfahrungen im Container. Seit dem Tötungsdelikt wurden die Sicherheitsvorkehrungen für die Beraterinnen erhöht. Sie fühle sich sicher, sagt Straub.
Doch wie steht es um die Sicherheit der Sexarbeiterinnen? Vor physischer Gewalt durch die Freier kann sie der hotspot nicht schützen. Und vor ungewollten Schwangerschaften und sexuell übertragbaren Krankheiten? «Risikoverhinderung ist kaum möglich, darum lautet die Devise: Risikoverminderung», sagt Snefstrup. Informations- und Präventionsarbeit hätten manchmal wenig Gewicht – insbesondere dann, wenn Sexarbeiterinnen durch eine Verschärfung ihrer wirtschaftlichen Situation unter Druck geraten. So könne es auch zu einer Art Preis-Dumping untereinander kommen: Die Sexarbeiterinnen wollen einander mit ihren Preisen unterbieten, eine Situation, die von den Freiern schamlos ausgenutzt wird. Das Thema Gesundheit und Sicherheit wird deshalb in den Beratungen immer wieder thematisiert.
Hilfe bei Abtreibungen
Der Alltag der Sexarbeiterinnen ist auch von bürokratischen Schwierigkeiten geprägt: Aufenthaltsbewilligungen, Mietverträge, Steuererklärungen. Die meisten von ihnen stammen aus Bulgarien und sprechen nur wenig bis gar kein Deutsch. Auch hier gibt der hotspot Hilfestellung. Oft stossen die Beraterinnen auch an Grenzen; Tatsachen, die sie nicht ändern können. «Es ist wichtig, dass man sich in diesem Job mit den Rahmenbedingungen abfindet», sagt Snefstrup, die erfahrene Fachfrau Sexarbeit. Beispielsweise ist die Wohnungssuche für die Sexarbeiterinnen nicht einfach, schon gar nicht auf dem teuren Pflaster Luzern. Die Stigmatisierung dieses Berufs sorgt dafür, dass die Sexarbeiterinnen oft abgelehnt werden. «Am meisten wäre den Frauen geholfen, wenn sie zu vernünftigen Preisen wohnen könnten», erklärt Birgitte Snefstrup. So aber seien sie gezwungen, einen grossen Teil ihres Einkommens, das sie eigentlich sparen oder ihren Familien schicken wollen, für die Miete auszugeben.
«Am meisten wäre den Frauen geholfen, wenn sie zu vernünftigen Preisen wohnen könnten.»
Birgitte Snefstrup, Leiterin hotspot
Ungewollte Schwangerschaften – die nicht nur bei der Arbeit entstünden, wie Snefstrup sagt – sind unter den Sexarbeiterinnen keine Seltenheit. Viele von ihnen haben keine Krankenversicherung. Was also, wenn eine Frau abtreiben möchte? Hier kommt dem hotspot eine Vermittlungsfunktion zu: «Wir verweisen an die richtigen Stellen und sorgen dafür, dass Geld für die Abtreibung organisiert werden kann», erklärt Snefstrup.
Die Luzernerin Birgitte Snefstrup ist die Projektleiterin des hotspots und sitzt in der Geschäftsleitung des Vereins LISA.
Gesetz im Herbst abgelehnt
In ganz Luzern sind schätzungsweise 600 Sexarbeiterinnen tätig, eine Minderheit davon auf dem Strassenstrich, der Rest in Clubs und Bars. Nur etwa 20 Sexarbeiterinnen suchen regelmässig den hotspot auf. Oft sind diese Frauen Gewalt ausgesetzt, sei es durch Freier, Zuhälter oder Bordellbesitzer. Gemäss Schätzungen des Kantons arbeiten bis zu einem Drittel der Sexarbeitenden ohne Aufenthaltsbewilligung, was Ausbeutungssituationen begünstigt. Der Kanton arbeitete seit 2009 an einem neuen Gesetz, das vorsah, dass sich die Prostituierten registrieren und Sexetablissements eine Bewilligung einholen müssen. Im September 2015 wurde die Gesetzesvorlage vom Kantonsrat mit 61 zu 51 Stimmen abgelehnt. Das neue Gesetz würde kaum die gewünschte Wirkung erzielen, hiess es von verschiedenen Seiten.
Verein braucht Geld
Das Ziel des hotspots sei es, das Angebot noch weiter auszubauen, sagt Snefstrup, und zu einer Anlaufstelle für alle Luzerner Sexarbeiterinnen zu werden. Durch die Zusammenarbeit mit den drei Ärztinnen hätte man einen wichtigen Schritt in diese Richtung bereits gemacht.
Der hotspot wird mit 50’000 Franken pro Jahr vom Kanton und der Stadt Luzern unterstützt. Der Verein LISA muss 70’000 Franken jährlich selbst beisteuern – eine Herausforderung. Birgitte Snefstrup ist diesbezüglich zuversichtlich. «Mit Yvonne Schärli als neue Präsidentin haben wir eine politerfahrene Persönlichkeit gewonnen, die bestens vernetzt ist», sagt sie
http://www.zentralplus.ch/de/news/gesel ... rinnen.htm

Der Luzerner Strassenstrich findet hauptsächlich im Gebiet Ibach entlang der Reusseggstrasse (rot eingefärbt) statt.
Neu beraten auch Ärztinnen die Sexarbeiterinnen
Der Mord an einer Prostituierten im Herbst 2014 löste Erschütterung und grosse Verunsicherung aus. Die Beratungsstelle «hotspot» durchlief darauf eine schwierige Phase. Seit Oktober arbeiten im Container nun neue Beraterinnen. Auch sonst hat sich einiges verändert.
Erst 36-jährig ist die Frau, die im September 2014 in Stansstad tot aus dem Vierwaldstättersee gezogen wird. Sie arbeitete auf dem Luzerner Strassenstrich, im abgelegenen Ibach-Quartier. Ihre Kolleginnen sind besorgt, als sie sie auf ihrem Handy nicht mehr erreichen. Bald darauf die traurige Gewissheit: Die Bulgarin wurde ermordet. Suizid und Unfall schliesst die Polizei aus. Nun geht die Angst im Ibach um.
Die Sexarbeiterinnen fühlen sich zunehmend bedroht. Das Industriegebiet liegt fernab des Stadtkerns, die Arbeit ist einsam. Mehr Polizeipräsenz würde die Freier abschrecken. Auch den ehrenamtlich tätigen Beraterinnen des Beratungscontainers «hotspot» wird es immer mulmiger, und bald werden daraus die Konsequenzen gezogen: Ende Oktober 2014 macht der Container für sechs Wochen dicht.
Schärli ist neue LISA-Präsidentin
Im November 2015 wurde die ehemalige SP-Regierungsrätin Yvonne Schärli ins Amt der Präsidentin von LISA gewählt (zentral+ berichtete). Die 63-jährige Ebikonerin bringt nebst ihrer guten Vernetzung auch Fachwissen aus ihrer Tätigkeit als Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartements mit. Schärli pflegt gegenüber den Sexarbeiterinnen eine wertfreie Einstellung: «Es ist eine Erwerbstätigkeit, für die Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen.» Bereits während ihrer Politkarriere dachte sich Yvonne Schärli, dass dies ein Bereich ist, in dem sie sich später gerne ehrenamtlich engagieren würde. «Diese Frauen haben ja keine Lobby. Sie brauchen jemanden, der sich für sie einsetzt», sagt sie.
Informationen zur Einzel- oder Kollektivmitgliedschaft bei LISA finden sich auf der Webseite des Vereins. Vereine oder Organisationen, die sich einen Input zum Thema wünschen, können diesbezüglich mit der Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen: Birgitte Snefstrup, hotspot@verein-lisa.ch.
«Es fiel uns sehr schwer, den hotspot genau dann zu schliessen, als die Frauen uns am meisten brauchten», sagt Birgitte Snefstrup heute, ein gutes Jahr später, «aber die Sicherheit der Mitarbeiterinnen musste gewährleistet werden.» Die 54-jährige Projektleiterin des hotspots kennt sich im Milieu aus – sie war über zehn Jahre lang als Beraterin in Clubs, Bars und auf dem Strassenstrich unterwegs. Der hotspot ist ein Projekt des Luzerner Vereins für die Interessen der Sexarbeitenden (LISA), der sich für eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituationen von Prostituierten einsetzt. Birgitte Snefstrup ist die Geschäftsleiterin von LISA.
Neustart im Oktober
Nach dem Tötungsdelikt im Herbst vor einem Jahr gaben einige hotspot-Beraterinnen ihre Tätigkeit auf; die Verunsicherung war zu gross, auch darüber, wie es mit der Beratungsstelle weitergehen soll. Der Täter ist bis heute auf freiem Fuss. Bis im Sommer letzten Jahres lief die Pilotphase des hotspots weiter, jedoch mit wenig Personal. Ende 2013 hatte die Beratungsstelle ihren Betrieb aufgenommen. Noch bis vor wenigen Jahren spielte sich das Luzerner Sexgewerbe im belebten Tribschenquartier ab. 2012 kam dann ein neues Reglement, das die Branche umkrempelte: Das Anschaffen in der Nähe von Wohnhäusern und öffentlichen Gebäuden wurde illegal. Das Geschäft verlagerte sich daraufhin ins abgelegene Industriegebiet, in den Ibach.
Ende Juni 2015 sprachen Stadt und Kanton dem hotspot neue Mittel zu, vorläufig bis Ende 2017. Seit Oktober nun ist das hotspot-Team wieder komplett, und die Türen des Beratungscontainers stehen wie zuvor drei Mal wöchentlich offen – für Beratungsgespräche, um Kondome abzuholen, für eine warme Tasse Tee.
«Die Frauen, die wir beraten, haben eine positive Einstellung. Sie sind lebensbejahend, richtig lebensnah.»
Ute Straub, Beraterin
Beraterinnen erhalten neu einen Lohn
Einiges hat sich im Container getan. Einmal pro Woche ist jeweils eine von drei ehrenamtlichen Ärztinnen zugegen, die den Frauen mit medizinischem Fachwissen zur Seite steht. Die Beraterinnen – es wurden fünf neue eingestellt – werden nun bezahlt. «Ausser einer sind alle über 50, gestandene Frauen also mit viel Erfahrung. Sie sind hochmotiviert», sagt Birgitte Snefstrup.
Eine von ihnen ist Ute Straub. Die rothaarige Mittfünfzigerin strahlt Ruhe aus. «Die Frauen, die wir beraten, haben eine positive Einstellung. Sie sind lebensbejahend, richtig lebensnah», schildert sie ihre Erfahrungen im Container. Seit dem Tötungsdelikt wurden die Sicherheitsvorkehrungen für die Beraterinnen erhöht. Sie fühle sich sicher, sagt Straub.
Doch wie steht es um die Sicherheit der Sexarbeiterinnen? Vor physischer Gewalt durch die Freier kann sie der hotspot nicht schützen. Und vor ungewollten Schwangerschaften und sexuell übertragbaren Krankheiten? «Risikoverhinderung ist kaum möglich, darum lautet die Devise: Risikoverminderung», sagt Snefstrup. Informations- und Präventionsarbeit hätten manchmal wenig Gewicht – insbesondere dann, wenn Sexarbeiterinnen durch eine Verschärfung ihrer wirtschaftlichen Situation unter Druck geraten. So könne es auch zu einer Art Preis-Dumping untereinander kommen: Die Sexarbeiterinnen wollen einander mit ihren Preisen unterbieten, eine Situation, die von den Freiern schamlos ausgenutzt wird. Das Thema Gesundheit und Sicherheit wird deshalb in den Beratungen immer wieder thematisiert.
Hilfe bei Abtreibungen
Der Alltag der Sexarbeiterinnen ist auch von bürokratischen Schwierigkeiten geprägt: Aufenthaltsbewilligungen, Mietverträge, Steuererklärungen. Die meisten von ihnen stammen aus Bulgarien und sprechen nur wenig bis gar kein Deutsch. Auch hier gibt der hotspot Hilfestellung. Oft stossen die Beraterinnen auch an Grenzen; Tatsachen, die sie nicht ändern können. «Es ist wichtig, dass man sich in diesem Job mit den Rahmenbedingungen abfindet», sagt Snefstrup, die erfahrene Fachfrau Sexarbeit. Beispielsweise ist die Wohnungssuche für die Sexarbeiterinnen nicht einfach, schon gar nicht auf dem teuren Pflaster Luzern. Die Stigmatisierung dieses Berufs sorgt dafür, dass die Sexarbeiterinnen oft abgelehnt werden. «Am meisten wäre den Frauen geholfen, wenn sie zu vernünftigen Preisen wohnen könnten», erklärt Birgitte Snefstrup. So aber seien sie gezwungen, einen grossen Teil ihres Einkommens, das sie eigentlich sparen oder ihren Familien schicken wollen, für die Miete auszugeben.
«Am meisten wäre den Frauen geholfen, wenn sie zu vernünftigen Preisen wohnen könnten.»
Birgitte Snefstrup, Leiterin hotspot
Ungewollte Schwangerschaften – die nicht nur bei der Arbeit entstünden, wie Snefstrup sagt – sind unter den Sexarbeiterinnen keine Seltenheit. Viele von ihnen haben keine Krankenversicherung. Was also, wenn eine Frau abtreiben möchte? Hier kommt dem hotspot eine Vermittlungsfunktion zu: «Wir verweisen an die richtigen Stellen und sorgen dafür, dass Geld für die Abtreibung organisiert werden kann», erklärt Snefstrup.
Die Luzernerin Birgitte Snefstrup ist die Projektleiterin des hotspots und sitzt in der Geschäftsleitung des Vereins LISA.
Gesetz im Herbst abgelehnt
In ganz Luzern sind schätzungsweise 600 Sexarbeiterinnen tätig, eine Minderheit davon auf dem Strassenstrich, der Rest in Clubs und Bars. Nur etwa 20 Sexarbeiterinnen suchen regelmässig den hotspot auf. Oft sind diese Frauen Gewalt ausgesetzt, sei es durch Freier, Zuhälter oder Bordellbesitzer. Gemäss Schätzungen des Kantons arbeiten bis zu einem Drittel der Sexarbeitenden ohne Aufenthaltsbewilligung, was Ausbeutungssituationen begünstigt. Der Kanton arbeitete seit 2009 an einem neuen Gesetz, das vorsah, dass sich die Prostituierten registrieren und Sexetablissements eine Bewilligung einholen müssen. Im September 2015 wurde die Gesetzesvorlage vom Kantonsrat mit 61 zu 51 Stimmen abgelehnt. Das neue Gesetz würde kaum die gewünschte Wirkung erzielen, hiess es von verschiedenen Seiten.
Verein braucht Geld
Das Ziel des hotspots sei es, das Angebot noch weiter auszubauen, sagt Snefstrup, und zu einer Anlaufstelle für alle Luzerner Sexarbeiterinnen zu werden. Durch die Zusammenarbeit mit den drei Ärztinnen hätte man einen wichtigen Schritt in diese Richtung bereits gemacht.
Der hotspot wird mit 50’000 Franken pro Jahr vom Kanton und der Stadt Luzern unterstützt. Der Verein LISA muss 70’000 Franken jährlich selbst beisteuern – eine Herausforderung. Birgitte Snefstrup ist diesbezüglich zuversichtlich. «Mit Yvonne Schärli als neue Präsidentin haben wir eine politerfahrene Persönlichkeit gewonnen, die bestens vernetzt ist», sagt sie
http://www.zentralplus.ch/de/news/gesel ... rinnen.htm

Der Luzerner Strassenstrich findet hauptsächlich im Gebiet Ibach entlang der Reusseggstrasse (rot eingefärbt) statt.
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- wissend
- Beiträge: 299
- Registriert: 08.01.2016, 22:18
- Wohnort: Schweiz
- Ich bin: Außenstehende(r)
RE: LokalNachrichten: LUZERN (CH)
Schwere Vorwürfe gegen Luzerner Polizei
05. Oktober 2017, 07:10
Der Vorstoss birgt Zündstoff: SP-Kantonsrätin Ylfete Fanaj bezichtigt die Luzerner Polizei und die Staatsanwaltschaft, nicht mehr gegen Menschenhandel im horizontalen Gewerbe zu ermitteln. «Aus verschiedenen Fachkreisen ist zu entnehmen, dass die Luzerner Polizei und die Staatsanwaltschaft mangels Ressourcen ihre Tätigkeiten in diesem Bereich in den letzten zwei Jahren sukzessive abgebaut haben», heisst es in einem Postulat, das Fanaj am Mittwoch eingereicht hat.
Seit einem Jahr soll es überhaupt keine Kontrollen oder Ermittlungen mehr im Milieu gegeben haben. «Das ist eine unverantwortliche Auswirkung der Abbau- und Sparpolitik, die in unserem Kanton betrieben wird», sagt Fanaj auf Anfrage. Der Kriminalpolizei seien die Hände gebunden, die Mittel fehlten. «Diese Verschlechterung der Sicherheitslage wird politisch bewusst in Kauf genommen», stört sich die SP-Politikerin.
Meldungen aus Luzern gehen zurück
Wie kommt die Kantonsrätin auf diese Kritik? Ylfete Fanaj sitzt im Vorstand des Luzerner Vereins für die Interessen der Sexarbeitenden (Lisa): «Wir sind innerhalb des Kantons und mit ausserkantonalen Fachorganisationen sehr gut vernetzt. So sind wir auf diesen Missstand aufmerksam geworden.» Konkret nennt die Kantonsrätin die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) mit Sitz in Zürich. Diese wird aktiv, wenn die Kriminalpolizei eines Kantons einen Fall von Menschenhandel aufdeckt. Die Fachstelle betreut die Opfer, sorgt für deren Unterkunft. Und sie erfasst, wie viele Fälle aus den Kantonen gemeldet werden. So gingen bei der FIZ im Jahr 2014 noch 12 Meldungen aus dem Kanton Luzern ein. 2015 waren es nur noch sieben, 2016 fünf und in diesem Jahr wurde bis August nur ein Fall registriert. «Jetzt kann man eins und eins zusammenzählen», sagt Fanaj und erklärt: «Wo nicht ermittelt wird, können auch keine Opfer identifiziert, geschweige denn Straftaten bekämpft werden.» Fanajs Rechnung mag einleuchten. Nur: Machen eins und eins wirklich immer zwei? Denkbar wäre doch, dass weniger Meldungen eingegangen sind, weil schlicht weniger Delikte vorkamen. Die Stadtluzernerin will diesen Einwand nicht gelten lassen: «In Luzern sind etwa 600 Sexarbeiterinnen tätig. Der Kanton ist nicht so klein, dass nichts mehr passieren könnte.»
Ähnliches sagt auch FIZ-Geschäftsführerin Susanne Seytter: «In Luzern wurden früher jedes Jahr mehrere neue Fälle gemeldet. Doch seit Jahren gehen die Zahlen zurück.» Auch sie glaubt, dies liege am Spardruck: «Damit verstösst Luzern gegen internationale Abkommen.» Die Ermittlung von Fällen von Menschenhandel ist Sache der Kantone. Die Schweiz wiederum hat sich international verpflichtet, dagegen vorzugehen.
Kanton nimmt keine Stellung
Zu den Vorwürfen will der Kanton keine Stellung nehmen. Erwin Rast, Sprecher des zuständigen Justiz- und Sicherheitsdepartements, verweist darauf, dass über hängige parlamentarische Vorstösse keine Auskunft erteilt werde, solange noch keine regierungsrätliche Antwort vorliege.
Die Ausgangslage ist also verzwickt: Eine Politikerin erhebt schwere Vorwürfe, die Behörden schweigen. Wann sich der Regierungsrat äussern wird, liegt am Kantonsparlament: Fanaj reichte ihren Vorstoss als dringliches Postulat ein. Laut Rast wird der Kantonsrat an seiner nächsten Session beraten, ob er die Dringlichkeit anerkennt. Ist dies der Fall, wird es noch während der kommenden Session behandelt – also Ende Oktober.
In ihrem Vorstoss fordert Fanaj, die Ermittlungen im Bereich Menschenhandel wieder aufzunehmen. Und zwar sofort. Zudem verlangt sie, dass die Kriminalpolizei im Bereich der Sexualdelikte um zwei Stellen aufgestockt wird: «Diese Aufstockung wurde bereits 2014 im Planungsbericht über die Ressourcen bei der Luzerner Polizei gefordert», so Fanaj.
http://www.luzernerzeitung.ch/nachricht ... 47,1114896
05. Oktober 2017, 07:10
Der Vorstoss birgt Zündstoff: SP-Kantonsrätin Ylfete Fanaj bezichtigt die Luzerner Polizei und die Staatsanwaltschaft, nicht mehr gegen Menschenhandel im horizontalen Gewerbe zu ermitteln. «Aus verschiedenen Fachkreisen ist zu entnehmen, dass die Luzerner Polizei und die Staatsanwaltschaft mangels Ressourcen ihre Tätigkeiten in diesem Bereich in den letzten zwei Jahren sukzessive abgebaut haben», heisst es in einem Postulat, das Fanaj am Mittwoch eingereicht hat.
Seit einem Jahr soll es überhaupt keine Kontrollen oder Ermittlungen mehr im Milieu gegeben haben. «Das ist eine unverantwortliche Auswirkung der Abbau- und Sparpolitik, die in unserem Kanton betrieben wird», sagt Fanaj auf Anfrage. Der Kriminalpolizei seien die Hände gebunden, die Mittel fehlten. «Diese Verschlechterung der Sicherheitslage wird politisch bewusst in Kauf genommen», stört sich die SP-Politikerin.
Meldungen aus Luzern gehen zurück
Wie kommt die Kantonsrätin auf diese Kritik? Ylfete Fanaj sitzt im Vorstand des Luzerner Vereins für die Interessen der Sexarbeitenden (Lisa): «Wir sind innerhalb des Kantons und mit ausserkantonalen Fachorganisationen sehr gut vernetzt. So sind wir auf diesen Missstand aufmerksam geworden.» Konkret nennt die Kantonsrätin die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) mit Sitz in Zürich. Diese wird aktiv, wenn die Kriminalpolizei eines Kantons einen Fall von Menschenhandel aufdeckt. Die Fachstelle betreut die Opfer, sorgt für deren Unterkunft. Und sie erfasst, wie viele Fälle aus den Kantonen gemeldet werden. So gingen bei der FIZ im Jahr 2014 noch 12 Meldungen aus dem Kanton Luzern ein. 2015 waren es nur noch sieben, 2016 fünf und in diesem Jahr wurde bis August nur ein Fall registriert. «Jetzt kann man eins und eins zusammenzählen», sagt Fanaj und erklärt: «Wo nicht ermittelt wird, können auch keine Opfer identifiziert, geschweige denn Straftaten bekämpft werden.» Fanajs Rechnung mag einleuchten. Nur: Machen eins und eins wirklich immer zwei? Denkbar wäre doch, dass weniger Meldungen eingegangen sind, weil schlicht weniger Delikte vorkamen. Die Stadtluzernerin will diesen Einwand nicht gelten lassen: «In Luzern sind etwa 600 Sexarbeiterinnen tätig. Der Kanton ist nicht so klein, dass nichts mehr passieren könnte.»
Ähnliches sagt auch FIZ-Geschäftsführerin Susanne Seytter: «In Luzern wurden früher jedes Jahr mehrere neue Fälle gemeldet. Doch seit Jahren gehen die Zahlen zurück.» Auch sie glaubt, dies liege am Spardruck: «Damit verstösst Luzern gegen internationale Abkommen.» Die Ermittlung von Fällen von Menschenhandel ist Sache der Kantone. Die Schweiz wiederum hat sich international verpflichtet, dagegen vorzugehen.
Kanton nimmt keine Stellung
Zu den Vorwürfen will der Kanton keine Stellung nehmen. Erwin Rast, Sprecher des zuständigen Justiz- und Sicherheitsdepartements, verweist darauf, dass über hängige parlamentarische Vorstösse keine Auskunft erteilt werde, solange noch keine regierungsrätliche Antwort vorliege.
Die Ausgangslage ist also verzwickt: Eine Politikerin erhebt schwere Vorwürfe, die Behörden schweigen. Wann sich der Regierungsrat äussern wird, liegt am Kantonsparlament: Fanaj reichte ihren Vorstoss als dringliches Postulat ein. Laut Rast wird der Kantonsrat an seiner nächsten Session beraten, ob er die Dringlichkeit anerkennt. Ist dies der Fall, wird es noch während der kommenden Session behandelt – also Ende Oktober.
In ihrem Vorstoss fordert Fanaj, die Ermittlungen im Bereich Menschenhandel wieder aufzunehmen. Und zwar sofort. Zudem verlangt sie, dass die Kriminalpolizei im Bereich der Sexualdelikte um zwei Stellen aufgestockt wird: «Diese Aufstockung wurde bereits 2014 im Planungsbericht über die Ressourcen bei der Luzerner Polizei gefordert», so Fanaj.
http://www.luzernerzeitung.ch/nachricht ... 47,1114896
-
- wissend
- Beiträge: 299
- Registriert: 08.01.2016, 22:18
- Wohnort: Schweiz
- Ich bin: Außenstehende(r)
-
- wissend
- Beiträge: 299
- Registriert: 08.01.2016, 22:18
- Wohnort: Schweiz
- Ich bin: Außenstehende(r)
Re: LokalNachrichten: LUZERN (CH)
22.09.2018, 17:23 Uhr
Autor/in:
Isabelle Dahinden
Luzerner Sexarbeiterinnen zu neuem Gesetz
«Ich bin eine Prostituierte. Ich mache nichts Illegales»
Die beiden Bulgarinnen Viktoria* (26) und Maria* (31) sitzen im Trainer am Küchentisch. Sie trinken Kaffee, während sie sich eine Zigarette anzünden. Es ist ein sonniger Tag, das Fenster ist geöffnet, die beiden Frauen blicken über die Dächer der Stadt. Viktoria und Maria bieten ihre Dienste auf dem Strassenstrich Ibach an. Und sie teilen sich eine Wohnung, in der sie gemeinsam wohnen und zugleich mit ihren Freiern schlafen.
Damit sie auch in Zukunft ihrer Arbeit nachgehen könnten, müssten sie sich um eine Bewilligung bemühen – dies fordert das neue Gesetz. Denn wo es in Luzern überall Sex gegen Geld gibt, weiss niemand so genau.
Früherer Versuch gescheitert
Konkret möchte die Luzerner Regierung, dass das Anbieten von Sexarbeit innerhalb von Räumlichkeiten, aber auch das Vermieten von Lokalitäten, in denen Prostituierte ihrer Arbeit nachgehen, bewilligungspflichtig wird. Denn wo etwas bewilligt wird, wird in der Regel auch kontrolliert. So wolle man gegen Schwarzarbeit, Zuhälterei und Menschenhandel innerhalb des Sexgewerbes vorgehen (zentralplus berichtete).
Fast alle Parteien begrüssen die Änderungen, wie die Vernehmlassung zeigte. Ausnahme sind die Grünen. Zur Erinnerung: 2015 scheiterte der Versuch, im Sexgewerbe eine Registrierungs- und Bewilligungspflicht für alle Sexarbeiter einzuführen. Die Luzerner Kantonsräte schickten das Gesetz mit 61 zu 51 Stimmen bachab (zentralplus berichtete).
Mehr Papierkram – Sexarbeiterinnen überfordert?
Zurück am Küchentisch: Viktoria nimmt sich einen grossen Schluck Kaffee. Sie ist seit vier Jahren in der Schweiz, Maria seit sechs Jahren. Bereits mit den Papieren rund um Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung hätten die beiden Frauen Mühe gehabt, wie sie erzählen. Dokumente und Briefe seien oftmals kompliziert geschrieben, sodass die beiden nur ein paar Brocken verstehen. Beim Verein «Lisa» (Luzerner Verein für die Interessen der Sexarbeitenden) holen sie sich Unterstützung. Alleine seien sie damit schlicht überfordert.
«Ich bin nur eine Prostituierte. Ich mache nichts Illegales. Wozu brauche ich das?»
Viktoria, eine Sexarbeiterin
Dass künftig noch mehr Büroarbeit auf sie zukommen könnte, stösst bei beiden auf Unverständnis. «Ich bin nur eine Prostituierte. Wir machen ja nichts Illegales», sagt Viktoria. «Wozu brauche ich das?» Zudem kommen die meisten Sexarbeiterinnen aus dem Ausland. «Andere können nicht einmal ihren Namen auf Deutsch schreiben – und sollen nun einen ganzen Businessplan verfassen?», fährt Viktoria fort.
Sie fragt sich, ob das neue Gesetz sie besser schütze – oder ob ihr damit nicht das Leben schwerer gemacht werde. «Wenn die Polizei wirklich etwas für Prostituierte machen will, dann sollen sie Bordellbetreiber genauer unter die Lupe nehmen.» Anhand von Papieren, wie einer Bewilligungspflicht und einer Arbeitsbewilligung, sei es schwer, auf die Gefühlslage einer Person zu schliessen. Besser sei es, wenn sich die Polizei auch die Zeit für ein Gespräch nehme, sich auf die Betroffenen einlasse.
Gesetz fordert Bordellbetreiber
Viktoria und Maria teilen sich zwar die Wohnung, arbeiten tut jedoch jede für sich. Dennoch schätzen sie es, die Kollegin unter demselben Dach zu haben. «Die Tür meines Schlafzimmers schliesse ich nie ab», sagt Maria. Viktoria erzählt, dass sie wisse, wie lange Maria mit ihren Freiern unterwegs sei. Sei sie nicht pünktlich zu Hause, vergewissere sie sich bei ihr, ob alles in Ordnung sei.
Das neue Gesetz und die geforderte Bewilligungspflicht setzen voraus, dass sich eine Person als Betreiberin kenntlich macht. Für Viktoria und Maria hätte dies zur Konsequenz, dass eine von ihnen zur Chefin – zur Bordellbetreiberin – würde.
«Das ist bestimmt kompliziert mit dieser Chef-Sache», meint Viktoria. Die beiden pflegen ein freundschaftliches Verhältnis zueinander. Sie können sich nur schwer vorstellen, wie es ist, wenn die eine hierarchisch plötzlich über der anderen stehen würde. Und daraus eine Abhängigkeit entstünde.
Aber auch pragmatische Fragen stellen sich. Zum Beispiel, wenn Viktoria Chefin wäre und ihre fünfjährige Tochter zu Hause besuchen möchte. «Dann bliebe Maria ja ohne Bewilligung zurück … dürfte sie dann noch anschaffen ohne mich?»
Wenn die Prostituierten keine Bewilligung bekommen, kann sich der Vermieter um eine bemühen und wird als Betreiber ersichtlich.
Wechseln zu grösserem Betrieb – sexuelle Selbstbestimmung in Gefahr?
Andere Kantone haben eine Bewilligungspflicht für Sexarbeiter bereits früher eingeführt – und schliesslich wieder angepasst, weil das neue Gesetz ungewollte Konsequenzen mit sich zog. In Zürich kam es zu einem rasanten Kleinsalonsterben. Dies, weil die administrativen Hürden für die Sexarbeiterinnen zu hoch gesteckt waren. Die Kantone Zürich und Bern führten deshalb eine Ausnahmebewilligung ein – Bern für Eine-Person-, Zürich für Zwei-Personen-Betriebe.
Kleinstbetriebe würden aufgrund des höheren Papierkrams schliessen – oder aber in einen grösseren Betrieb wechseln, in dem sie nicht mehr selbständig arbeiten, lautete der Tenor der Fachleute. Dass dasselbe in Luzern geschehen könnte, befürchtet auch der Luzerner Verein für die Interessen der Sexarbeitenden («Lisa»). Er fordert deshalb, dass Kleinstbetriebe bis zu zwei Personen von der geplanten Bewilligungspflicht befreit werden (zentralplus berichtete).
«Fordert der Kunde etwas, das ich nicht möchte, gehe ich nicht mit.»
Maria, eine Sexarbeiterin
Für Viktoria und Maria käme es nie in Frage, in einen grösseren Betrieb zu wechseln. Zu gross ist die Angst, abhängig von jemand anderem zu werden. Oder mit Freiern ins Bett gehen zu müssen, die ihnen nicht geheuer seien, Dinge tun zu müssen, die sie nicht wollen.
Prostituierte seien keine Marionetten, sagt Maria, die der Selbständigkeit einen hohen Stellenwert einräumt. Sie müssten nicht alles tun, was von ihnen verlangt werde, denn es sei ihr eigener Körper. «Bevor ich mit einem Freier mitgehe, verhandle ich zuerst jeweils über geforderte Dienstleistungen und den Preis. Verlangt der Kunde etwas, das ich nicht möchte, lasse ich mich nicht auf ihn ein.»
Polizei im Haus – Diskretion gefährdet?
Die beiden Prostituierten schicken einen Grossteil des verdienten Geldes an ihre Familie in Bulgarien. Dass die beiden Frauen anschaffen gehen, davon weiss die Familie nichts: «Ich schaffe in der Schweiz und nicht in Bulgarien an, damit meine Familie nichts davon erfährt.»
Dass durch das neue Gesetz die Polizei künftig unangekündigt Wohnung und Arbeitsort von Viktoria und Maria betreten könnte, stört die beiden nicht. Das liegt auch daran, dass die Familie weit weg ist und Nachbarn und Vermieter wissen, dass in den Räumlichkeiten Sex gegen Geld angeboten wird. Das Geheimhalten ihrer Arbeit sei durch das Eintreten der Polizei ins Haus nicht gefährdet. «Die Polizei kennt uns», meint Viktoria lachend.
Auf dem Strassenstrich werden ihre Papiere regelmässig auf ihre Gültigkeit hin überprüft. Die Polizei suchte einmal auch ihre Wohnung auf: «Einmal stand ein Polizist in zivil vor der Haustür», erzählt Viktoria lachend. «Ich habe ihm bereits an der Tür den Preis gesagt.» Dass der Mann ein Polizist war, habe er erst später verraten, nachdem er seine Fragen gestellt hatte.
Heute darf die Polizei nur dann einen Sexbetrieb kontrollieren, wenn dieser entweder gastgewerberechtlich bewilligungspflichtig ist oder die Staatsanwaltschaft aufgrund eines Verdachts eine Durchsuchung anordnet. Das heisst, dass Sexarbeiter heutzutage die Polizei abwimmeln dürfen, künftig jedoch Eintritt gewähren müssen.
Problematisch sei es dann, wenn eine Frau ohne das Wissen ihrer Familie und Nachbarn in ihrem Zuhause anschaffe, sagt Maria. Durch spontane Kontrollen sei die Diskretion offensichtlich gefährdet.
https://www.zentralplus.ch/de/news/wirtschaft/5576147/%C2%ABIch-bin-eine-Prostituierte-Ich-mache-nichts-Illegales%C2%BB.htm
Autor/in:
Isabelle Dahinden
Luzerner Sexarbeiterinnen zu neuem Gesetz
«Ich bin eine Prostituierte. Ich mache nichts Illegales»
Die beiden Bulgarinnen Viktoria* (26) und Maria* (31) sitzen im Trainer am Küchentisch. Sie trinken Kaffee, während sie sich eine Zigarette anzünden. Es ist ein sonniger Tag, das Fenster ist geöffnet, die beiden Frauen blicken über die Dächer der Stadt. Viktoria und Maria bieten ihre Dienste auf dem Strassenstrich Ibach an. Und sie teilen sich eine Wohnung, in der sie gemeinsam wohnen und zugleich mit ihren Freiern schlafen.
Damit sie auch in Zukunft ihrer Arbeit nachgehen könnten, müssten sie sich um eine Bewilligung bemühen – dies fordert das neue Gesetz. Denn wo es in Luzern überall Sex gegen Geld gibt, weiss niemand so genau.
Früherer Versuch gescheitert
Konkret möchte die Luzerner Regierung, dass das Anbieten von Sexarbeit innerhalb von Räumlichkeiten, aber auch das Vermieten von Lokalitäten, in denen Prostituierte ihrer Arbeit nachgehen, bewilligungspflichtig wird. Denn wo etwas bewilligt wird, wird in der Regel auch kontrolliert. So wolle man gegen Schwarzarbeit, Zuhälterei und Menschenhandel innerhalb des Sexgewerbes vorgehen (zentralplus berichtete).
Fast alle Parteien begrüssen die Änderungen, wie die Vernehmlassung zeigte. Ausnahme sind die Grünen. Zur Erinnerung: 2015 scheiterte der Versuch, im Sexgewerbe eine Registrierungs- und Bewilligungspflicht für alle Sexarbeiter einzuführen. Die Luzerner Kantonsräte schickten das Gesetz mit 61 zu 51 Stimmen bachab (zentralplus berichtete).
Mehr Papierkram – Sexarbeiterinnen überfordert?
Zurück am Küchentisch: Viktoria nimmt sich einen grossen Schluck Kaffee. Sie ist seit vier Jahren in der Schweiz, Maria seit sechs Jahren. Bereits mit den Papieren rund um Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung hätten die beiden Frauen Mühe gehabt, wie sie erzählen. Dokumente und Briefe seien oftmals kompliziert geschrieben, sodass die beiden nur ein paar Brocken verstehen. Beim Verein «Lisa» (Luzerner Verein für die Interessen der Sexarbeitenden) holen sie sich Unterstützung. Alleine seien sie damit schlicht überfordert.
«Ich bin nur eine Prostituierte. Ich mache nichts Illegales. Wozu brauche ich das?»
Viktoria, eine Sexarbeiterin
Dass künftig noch mehr Büroarbeit auf sie zukommen könnte, stösst bei beiden auf Unverständnis. «Ich bin nur eine Prostituierte. Wir machen ja nichts Illegales», sagt Viktoria. «Wozu brauche ich das?» Zudem kommen die meisten Sexarbeiterinnen aus dem Ausland. «Andere können nicht einmal ihren Namen auf Deutsch schreiben – und sollen nun einen ganzen Businessplan verfassen?», fährt Viktoria fort.
Sie fragt sich, ob das neue Gesetz sie besser schütze – oder ob ihr damit nicht das Leben schwerer gemacht werde. «Wenn die Polizei wirklich etwas für Prostituierte machen will, dann sollen sie Bordellbetreiber genauer unter die Lupe nehmen.» Anhand von Papieren, wie einer Bewilligungspflicht und einer Arbeitsbewilligung, sei es schwer, auf die Gefühlslage einer Person zu schliessen. Besser sei es, wenn sich die Polizei auch die Zeit für ein Gespräch nehme, sich auf die Betroffenen einlasse.
Gesetz fordert Bordellbetreiber
Viktoria und Maria teilen sich zwar die Wohnung, arbeiten tut jedoch jede für sich. Dennoch schätzen sie es, die Kollegin unter demselben Dach zu haben. «Die Tür meines Schlafzimmers schliesse ich nie ab», sagt Maria. Viktoria erzählt, dass sie wisse, wie lange Maria mit ihren Freiern unterwegs sei. Sei sie nicht pünktlich zu Hause, vergewissere sie sich bei ihr, ob alles in Ordnung sei.
Das neue Gesetz und die geforderte Bewilligungspflicht setzen voraus, dass sich eine Person als Betreiberin kenntlich macht. Für Viktoria und Maria hätte dies zur Konsequenz, dass eine von ihnen zur Chefin – zur Bordellbetreiberin – würde.
«Das ist bestimmt kompliziert mit dieser Chef-Sache», meint Viktoria. Die beiden pflegen ein freundschaftliches Verhältnis zueinander. Sie können sich nur schwer vorstellen, wie es ist, wenn die eine hierarchisch plötzlich über der anderen stehen würde. Und daraus eine Abhängigkeit entstünde.
Aber auch pragmatische Fragen stellen sich. Zum Beispiel, wenn Viktoria Chefin wäre und ihre fünfjährige Tochter zu Hause besuchen möchte. «Dann bliebe Maria ja ohne Bewilligung zurück … dürfte sie dann noch anschaffen ohne mich?»
Wenn die Prostituierten keine Bewilligung bekommen, kann sich der Vermieter um eine bemühen und wird als Betreiber ersichtlich.
Wechseln zu grösserem Betrieb – sexuelle Selbstbestimmung in Gefahr?
Andere Kantone haben eine Bewilligungspflicht für Sexarbeiter bereits früher eingeführt – und schliesslich wieder angepasst, weil das neue Gesetz ungewollte Konsequenzen mit sich zog. In Zürich kam es zu einem rasanten Kleinsalonsterben. Dies, weil die administrativen Hürden für die Sexarbeiterinnen zu hoch gesteckt waren. Die Kantone Zürich und Bern führten deshalb eine Ausnahmebewilligung ein – Bern für Eine-Person-, Zürich für Zwei-Personen-Betriebe.
Kleinstbetriebe würden aufgrund des höheren Papierkrams schliessen – oder aber in einen grösseren Betrieb wechseln, in dem sie nicht mehr selbständig arbeiten, lautete der Tenor der Fachleute. Dass dasselbe in Luzern geschehen könnte, befürchtet auch der Luzerner Verein für die Interessen der Sexarbeitenden («Lisa»). Er fordert deshalb, dass Kleinstbetriebe bis zu zwei Personen von der geplanten Bewilligungspflicht befreit werden (zentralplus berichtete).
«Fordert der Kunde etwas, das ich nicht möchte, gehe ich nicht mit.»
Maria, eine Sexarbeiterin
Für Viktoria und Maria käme es nie in Frage, in einen grösseren Betrieb zu wechseln. Zu gross ist die Angst, abhängig von jemand anderem zu werden. Oder mit Freiern ins Bett gehen zu müssen, die ihnen nicht geheuer seien, Dinge tun zu müssen, die sie nicht wollen.
Prostituierte seien keine Marionetten, sagt Maria, die der Selbständigkeit einen hohen Stellenwert einräumt. Sie müssten nicht alles tun, was von ihnen verlangt werde, denn es sei ihr eigener Körper. «Bevor ich mit einem Freier mitgehe, verhandle ich zuerst jeweils über geforderte Dienstleistungen und den Preis. Verlangt der Kunde etwas, das ich nicht möchte, lasse ich mich nicht auf ihn ein.»
Polizei im Haus – Diskretion gefährdet?
Die beiden Prostituierten schicken einen Grossteil des verdienten Geldes an ihre Familie in Bulgarien. Dass die beiden Frauen anschaffen gehen, davon weiss die Familie nichts: «Ich schaffe in der Schweiz und nicht in Bulgarien an, damit meine Familie nichts davon erfährt.»
Dass durch das neue Gesetz die Polizei künftig unangekündigt Wohnung und Arbeitsort von Viktoria und Maria betreten könnte, stört die beiden nicht. Das liegt auch daran, dass die Familie weit weg ist und Nachbarn und Vermieter wissen, dass in den Räumlichkeiten Sex gegen Geld angeboten wird. Das Geheimhalten ihrer Arbeit sei durch das Eintreten der Polizei ins Haus nicht gefährdet. «Die Polizei kennt uns», meint Viktoria lachend.
Auf dem Strassenstrich werden ihre Papiere regelmässig auf ihre Gültigkeit hin überprüft. Die Polizei suchte einmal auch ihre Wohnung auf: «Einmal stand ein Polizist in zivil vor der Haustür», erzählt Viktoria lachend. «Ich habe ihm bereits an der Tür den Preis gesagt.» Dass der Mann ein Polizist war, habe er erst später verraten, nachdem er seine Fragen gestellt hatte.
Heute darf die Polizei nur dann einen Sexbetrieb kontrollieren, wenn dieser entweder gastgewerberechtlich bewilligungspflichtig ist oder die Staatsanwaltschaft aufgrund eines Verdachts eine Durchsuchung anordnet. Das heisst, dass Sexarbeiter heutzutage die Polizei abwimmeln dürfen, künftig jedoch Eintritt gewähren müssen.
Problematisch sei es dann, wenn eine Frau ohne das Wissen ihrer Familie und Nachbarn in ihrem Zuhause anschaffe, sagt Maria. Durch spontane Kontrollen sei die Diskretion offensichtlich gefährdet.
https://www.zentralplus.ch/de/news/wirtschaft/5576147/%C2%ABIch-bin-eine-Prostituierte-Ich-mache-nichts-Illegales%C2%BB.htm
Zuletzt geändert von Ursa Minor am 30.09.2018, 13:46, insgesamt 2-mal geändert.
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 4103
- Registriert: 08.07.2012, 23:16
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: LokalNachrichten: LUZERN (CH)
@ursa minor
Danke, das ist sehr aufschlussreich für mich. Der selbe Blödsinn wie in D wird jetzt hier versucht...
Kasharius grüßt
Danke, das ist sehr aufschlussreich für mich. Der selbe Blödsinn wie in D wird jetzt hier versucht...
Kasharius grüßt
-
- wissend
- Beiträge: 299
- Registriert: 08.01.2016, 22:18
- Wohnort: Schweiz
- Ich bin: Außenstehende(r)
Re: LokalNachrichten: LUZERN (CH)
@kasharius
Ja, leider geht es in diese Richtung....
Leider funktioniert der Link nicht...habs irgendwie nicht hingekriegt
Grüsse
Ursa minor
Ja, leider geht es in diese Richtung....
Leider funktioniert der Link nicht...habs irgendwie nicht hingekriegt

Grüsse
Ursa minor
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 1657
- Registriert: 17.06.2018, 13:17
- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: LokalNachrichten: LUZERN (CH)
Bordelle sollen in Luzern bald eine Bewilligung benoetigen
15.01.2019, 00:01 Uhr
Die Luzerner Regierung legt ein neues Gesetz zur Regelung der Sexarbeit vor. So sollen Bordelle bewilligungspflichtig werden und Alarmtaster sowie eine Videoueberwachung einfuehren. Doch auch kritische Stimmen kommen auf - und die Gruenen werfen der Regierung vor, dass es ihr um "Kontrolle und Moneten" gehe.
Weiterlesen auf:
https://www.zentralplus.ch/de/news/poli ... 6tigen.htm
15.01.2019, 00:01 Uhr
Die Luzerner Regierung legt ein neues Gesetz zur Regelung der Sexarbeit vor. So sollen Bordelle bewilligungspflichtig werden und Alarmtaster sowie eine Videoueberwachung einfuehren. Doch auch kritische Stimmen kommen auf - und die Gruenen werfen der Regierung vor, dass es ihr um "Kontrolle und Moneten" gehe.
Weiterlesen auf:
https://www.zentralplus.ch/de/news/poli ... 6tigen.htm
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 1657
- Registriert: 17.06.2018, 13:17
- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: LokalNachrichten: LUZERN (CH)
Damit die Polizei jederzeit Sex-Etablissements kontrollieren darf, sollen Luzerns Bordelle bewilligungspflichtig werden.
Luzern überarbeitet Gesetz zur Sexarbeit
Kommission will mehr Ausnahmen bei der Bewilligungspflicht von Puffs
2min Lesezeit 24.04.2019, 11:33 Uhr
Das Führen eines Sexbetriebs soll künftig bewilligungspflichtig sein. Zudem soll die Luzerner Polizei für Kontrollen Zugang zu solchen Betrieben erhalten. Die Kommission Justiz und Sicherheit des Kantonsrates hat die Anpassung des Gesetzes vorberaten.
Redaktion zentralplus
Autor/in:
Redaktion zentralplus
Der Luzerner Kantonsrat hat 2015 den Entwurf eines Gesetzes über die Sexarbeit abgelehnt. Im Nachgang dazu verlangte ein erheblich erklärte Postulat über den Kampf gegen die Ausbeutung im Sexgewerbe die Prüfung, ob in der bestehenden Gesetzgebung eine Bewilligungspflicht für Sexbetriebe einzuführen ist. Damit soll den Kontrollbehörden der Zutritt in solche Betriebe ermöglicht werden (zentralplus berichtete).
Nun hat die Kommission Justiz und Sicherheit (JSK), unter dem Vorsitz von Johanna Dalla Bona-Koch (FDP, Kriens), die entsprechende Anpassung des Gesetzes über die Gewerbepolizei vorberaten. Bisher darf die Luzerner Polizei Betriebe nur dann zur Kontrolle betreten, wenn diese entweder gastgewerberechtlich bewilligungspflichtig sind oder wenn bereits ein hinreichender Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht. Der Zugang zu über 80 Prozent der Sexbetriebe bleibt der Polizei somit verwehrt. Ohne gesetzlich geregeltes Zutrittsrecht zu Sexbetrieben ist es schwierig, an die erforderlichen Informationen zu gelangen, um Verdachtslagen betreffend Abhängigkeitsverhältnisse und Ausbeutungssituationen überhaupt zu erkennen, heisst es in einer Mitteilung. Der Anpassungsentwurf sehe daher eine Bewilligungspflicht für Sexarbeit innerhalb von Räumlichkeiten vor.
Gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Ausnahme der Bewilligungspflicht für kleine Betriebe, in denen nur ein Sexarbeiter oder eine Sexarbeiterin seine oder ihre Dienstleistungen anbietet. Die JSK diskutierte die Ausnahmeregelung ausführlich und beschloss, dass entgegen dem Vorschlag des Regierungsrates alle Betriebe mit höchstens zwei Sexarbeitenden von der Bewilligungspflicht auszunehmen seien. Nach Ansicht der JSK wird so verhindert, dass Sexarbeitende mehrheitlich alleine arbeiten, um nicht unter die Bewilligungspflicht zu fallen – was wiederum der Sicherheit dient. Die JSK hat mit 8 zu 5 Stimmen beschlossen, den Antrag dem Kantonsrat zu überweisen.
Ein Antrag, dass die Wirkung der Gesetzesänderung alle fünf Jahre zu überprüfen sei, wurde zurückgezogen. Dies, weil der zuständige Departementsvorsteher zusicherte, dass man dies ohnehin machen werde. Den Antrag, eine Evaluation alle drei Jahre zu machen, lehnte die JSK grossmehrheitlich ab.
Der Kantonsrat wird die Änderung des Gesetzes über die Gewerbepolizei voraussichtlich an der Juni Session beraten.
https://www.zentralplus.ch/de/news/aktu ... -Puffs.htm
Luzern überarbeitet Gesetz zur Sexarbeit
Kommission will mehr Ausnahmen bei der Bewilligungspflicht von Puffs
2min Lesezeit 24.04.2019, 11:33 Uhr
Das Führen eines Sexbetriebs soll künftig bewilligungspflichtig sein. Zudem soll die Luzerner Polizei für Kontrollen Zugang zu solchen Betrieben erhalten. Die Kommission Justiz und Sicherheit des Kantonsrates hat die Anpassung des Gesetzes vorberaten.
Redaktion zentralplus
Autor/in:
Redaktion zentralplus
Der Luzerner Kantonsrat hat 2015 den Entwurf eines Gesetzes über die Sexarbeit abgelehnt. Im Nachgang dazu verlangte ein erheblich erklärte Postulat über den Kampf gegen die Ausbeutung im Sexgewerbe die Prüfung, ob in der bestehenden Gesetzgebung eine Bewilligungspflicht für Sexbetriebe einzuführen ist. Damit soll den Kontrollbehörden der Zutritt in solche Betriebe ermöglicht werden (zentralplus berichtete).
Nun hat die Kommission Justiz und Sicherheit (JSK), unter dem Vorsitz von Johanna Dalla Bona-Koch (FDP, Kriens), die entsprechende Anpassung des Gesetzes über die Gewerbepolizei vorberaten. Bisher darf die Luzerner Polizei Betriebe nur dann zur Kontrolle betreten, wenn diese entweder gastgewerberechtlich bewilligungspflichtig sind oder wenn bereits ein hinreichender Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht. Der Zugang zu über 80 Prozent der Sexbetriebe bleibt der Polizei somit verwehrt. Ohne gesetzlich geregeltes Zutrittsrecht zu Sexbetrieben ist es schwierig, an die erforderlichen Informationen zu gelangen, um Verdachtslagen betreffend Abhängigkeitsverhältnisse und Ausbeutungssituationen überhaupt zu erkennen, heisst es in einer Mitteilung. Der Anpassungsentwurf sehe daher eine Bewilligungspflicht für Sexarbeit innerhalb von Räumlichkeiten vor.
Gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Ausnahme der Bewilligungspflicht für kleine Betriebe, in denen nur ein Sexarbeiter oder eine Sexarbeiterin seine oder ihre Dienstleistungen anbietet. Die JSK diskutierte die Ausnahmeregelung ausführlich und beschloss, dass entgegen dem Vorschlag des Regierungsrates alle Betriebe mit höchstens zwei Sexarbeitenden von der Bewilligungspflicht auszunehmen seien. Nach Ansicht der JSK wird so verhindert, dass Sexarbeitende mehrheitlich alleine arbeiten, um nicht unter die Bewilligungspflicht zu fallen – was wiederum der Sicherheit dient. Die JSK hat mit 8 zu 5 Stimmen beschlossen, den Antrag dem Kantonsrat zu überweisen.
Ein Antrag, dass die Wirkung der Gesetzesänderung alle fünf Jahre zu überprüfen sei, wurde zurückgezogen. Dies, weil der zuständige Departementsvorsteher zusicherte, dass man dies ohnehin machen werde. Den Antrag, eine Evaluation alle drei Jahre zu machen, lehnte die JSK grossmehrheitlich ab.
Der Kantonsrat wird die Änderung des Gesetzes über die Gewerbepolizei voraussichtlich an der Juni Session beraten.
https://www.zentralplus.ch/de/news/aktu ... -Puffs.htm
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 4103
- Registriert: 08.07.2012, 23:16
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: LokalNachrichten: LUZERN (CH)
Ich lese daraus, dass man kleine Betriebe priviligieren will...!?
Fände ich erstmal nicht so schlecht.
Kasharius grüßt
Fände ich erstmal nicht so schlecht.
Kasharius grüßt
-
- wissend
- Beiträge: 261
- Registriert: 15.09.2010, 18:29
- Wohnort: Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: LokalNachrichten: LUZERN (CH)
... auch der Sicherheitsaspekt ist hierbei vorzuheben. Wobei ich die Anzahl von 2 lächerlich finde (3-4 oder unter 5 würden sicherheitsmässug um einiges mehr bringen). Jedoch würde der Weg aus meiner Sicht in die richtige Richtung gehen.
„Ein Atom ist leichter zu zertrümmern als ein Vorurteil“ (Albert Einstein)
-
- wissend
- Beiträge: 299
- Registriert: 08.01.2016, 22:18
- Wohnort: Schweiz
- Ich bin: Außenstehende(r)
Re: LokalNachrichten: LUZERN (CH)
Grössere Betriebe haben restriktivere Bedingungen und haben es auch schwerer eine Bewilligung zu erhalten. Die "moralischen Emissionen"
In Richtung Kleinbetriebe lässt sich diskreter arbeiten und vorallem Selbstständig! Seriöse Vermieter ohne stigmatisierende Haltung und Kenntnisse über Mieter*innen braucht es.
Das Gesetz an sich lässt Spielräume offen. Die Tendenz Kleinbetriebe zu genehmigen nimmt zu. Aber Kleinbetriebe sind 1 bis 2 Arbeitsplätze im Moment. Aber sst. organisiert durch SW.
Einige SW würden dies gerne Umsetzen.
Im Gegensatz zu Grossbetrieben ist das Sicherheitsrisiko kleiner, da diskret und selbstbestimmt.
In Richtung Kleinbetriebe lässt sich diskreter arbeiten und vorallem Selbstständig! Seriöse Vermieter ohne stigmatisierende Haltung und Kenntnisse über Mieter*innen braucht es.
Das Gesetz an sich lässt Spielräume offen. Die Tendenz Kleinbetriebe zu genehmigen nimmt zu. Aber Kleinbetriebe sind 1 bis 2 Arbeitsplätze im Moment. Aber sst. organisiert durch SW.
Einige SW würden dies gerne Umsetzen.
Im Gegensatz zu Grossbetrieben ist das Sicherheitsrisiko kleiner, da diskret und selbstbestimmt.
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 1657
- Registriert: 17.06.2018, 13:17
- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: LokalNachrichten: LUZERN (CH)
Nur Bordelle mussten schliessen
Prostitution: Kanton Luzern gibt dem Strassenstrich den Vorzug
3 min Lesezeit
2 Kommentare
19.11.2020, 17:09 Uhr
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat der Kanton Luzern beschlossen, alle Puffs zu schliessen. Der Strassenstrich hingegen ist wieder offen. Die Sexarbeiterinnen in den Etablissements sind sauer.
REDAKTION
Lena Berger
Die Erotik- und Sexbranche hat es in Zeiten von Corona schwer. Anders als Tätowiererinnen oder Masseure dürfen Prostituierte in den Bordellen nicht arbeiten. Sie fühlen sich deswegen diskriminiert – und wehren sich vor dem Kantonsgericht gegen das Verbot (zentralplus berichtete).
Ein besonderer Dorn im Auge ist den Betroffenen, dass die Bordelle auch innerhalb des Sexgewerbes schlechtergestellt werden. Auf Anfrage bekam eine Sexarbeiterin von der Dienststelle Gesundheit und Sport nämlich die Auskunft, dass die Strassenprostitution und die Prostitution bei Hotelgästen nicht verboten sei.
Die eine Hand weiss nicht, was die andere tut
Betrifft das Verbot also nur Sexarbeiterinnen, die in Bordellen arbeiten? Die vorliegenden Informationen dazu sind verwirrend. Der Verein Lisa, der sich für Sexarbeitende einsetzt, bekam nämlich von der Gewerbepolizei die Auskunft, das Verbot gelte für alle sexuellen Dienstleistungen. Was stimmt nun also?
«Dass nach aussen hin nicht kohärent kommuniziert wurde, ist zu bedauern.»
Kanton Luzern
Auf Nachfrage heisst es dazu beim Kanton, dass lediglich die Erotik- und Sexbetriebe für das Publikum geschlossen seien. «Im Vollzug wurde jedoch zwischen 24. Oktober und 12. November 2020 aus Gründen der Epidemienbekämpfung das Verbot auf alle gewerbsmässigen sexuellen Dienstleistungen angewendet», schreibt er in einer Stellungnahme. Rund drei Wochen lang wurde demnach der Strassenstrich unterbunden, obwohl er nach dem Wortlaut der Verordnung eigentlich nie verboten war.
Kanton bedauert unglückliche Kommunikation
Klar ist: Seit letztem Donnerstag ist die Strassenprostitution wieder erlaubt. Warum dieses Chaos? «Ähnlich wie es auch bei Erlassen des Bundes seit Anfang März 2020 ab und zu vorgekommen ist, wurde die Umsetzung in der Praxis in gewissen Bereichen verschärft oder gelockert», schreibt der Kanton dazu. Und weiter: «Dass nach aussen hin nicht kohärent kommuniziert wurde, ist zu bedauern.»
Anwalt findet die Regelung widersprüchlich
Bei Sexarbeiterinnen, die in Etablissements arbeiten, hofft der Kanton vergebens um Verständnis. Der Anwalt der Betroffenen fasst die Lage in seiner Beschwerdeschrift an das Kantonsgericht folgendermassen zusammen: «Soweit der Rechtsvertreter den Covid-Gebots- und -Verbotsdschungel nun richtig überblickt hat, ist gemäss der Haltung des Regierungsrates die Strassenprostitution – sofern im Fahrzeug vollzogen – mit Maske umzusetzen. Und die Prostitution zu Hause oder bei Hotelgästen ohne Maske, sofern weniger als 15 Personen daran teilnehmen.»
Das sei doch «sehr erstaunlich und widersprüchlich», schreibt der Anwalt weiter. Seine Mandantinnen dürften somit theoretisch eine unbeschränkte Anzahl von Kunden auf der Strasse oder in deren Hotelzimmer bedienen – nicht aber bei sich zu Hause oder im Etablissement. Dies sei «befremdlich», zumal dadurch doch theoretisch weiterhin dieselbe Anzahl von Personen bedient werden können.
Schützenhilfe vom Verein Lisa
Auch der Verein Lisa, der Sexarbeitende in Luzern unterstützt, kritisiert das Bordellverbot des Kantons Luzern. Geschäftsleiterin Birgitte Snefstrup ist der Meinung, dass dieses auf Vorurteilen gegenüber der Branche beruhe. Man spreche einer bestimmten Personengruppe die Fähigkeit pauschal ab, die Schutzmassnahmen einzuhalten.
«Ich bedaure das Chaos sehr und bin ehrlich gesagt sprachlos. Mir tun die Frauen leid, die nichts verdient haben und sich grosse Sorgen um ihre Existenz machen mussten und immer noch machen», wird Snefstrup in der «Luzerner Zeitung» zitiert.
Wenn eine Sexarbeiterin eine Woche nicht arbeiten könne, habe sie Einbussen von mindestens 1000 Franken. «Die Sexarbeiterinnen haben sich vom Shutdown im Frühling noch nicht erholt. Ich habe Kontoauszüge gesehen, die nur noch ein Guthaben von 4 Franken ausgewiesen haben.»
So ist die Lage in anderen Kantonen
Der Kanton Luzern hat seit letzter Woche die Umsetzung des Prostitutionsverbot gelockert. Trotzdem geht er damit weiter als beispielweise der Kanton Zug, der keine solche Einschränkungen kennt. Auch im Kanton Tessin sind die Erotikbetriebe seit dem 30. Oktober wieder geöffnet. Es gelten dabei die gleichen Regeln wie im Gastgewerbe.
2 KOMMENTARENEUESTE ZUERST
mebinger, 20.11.2020, 10:27 Uhr
Jetzt werden sie sich erkälten und gehen in die Corona-Statistik ein
Roli Greter, 20.11.2020, 05:39 Uhr
Bezeichnend für die momentane Situation; die Massnahmen sind teilweise lächerlich und nicht nachvollziehbar.
https://www.zentralplus.ch/prostitution ... g-1943677/
Prostitution: Kanton Luzern gibt dem Strassenstrich den Vorzug
3 min Lesezeit
2 Kommentare
19.11.2020, 17:09 Uhr
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat der Kanton Luzern beschlossen, alle Puffs zu schliessen. Der Strassenstrich hingegen ist wieder offen. Die Sexarbeiterinnen in den Etablissements sind sauer.
REDAKTION
Lena Berger
Die Erotik- und Sexbranche hat es in Zeiten von Corona schwer. Anders als Tätowiererinnen oder Masseure dürfen Prostituierte in den Bordellen nicht arbeiten. Sie fühlen sich deswegen diskriminiert – und wehren sich vor dem Kantonsgericht gegen das Verbot (zentralplus berichtete).
Ein besonderer Dorn im Auge ist den Betroffenen, dass die Bordelle auch innerhalb des Sexgewerbes schlechtergestellt werden. Auf Anfrage bekam eine Sexarbeiterin von der Dienststelle Gesundheit und Sport nämlich die Auskunft, dass die Strassenprostitution und die Prostitution bei Hotelgästen nicht verboten sei.
Die eine Hand weiss nicht, was die andere tut
Betrifft das Verbot also nur Sexarbeiterinnen, die in Bordellen arbeiten? Die vorliegenden Informationen dazu sind verwirrend. Der Verein Lisa, der sich für Sexarbeitende einsetzt, bekam nämlich von der Gewerbepolizei die Auskunft, das Verbot gelte für alle sexuellen Dienstleistungen. Was stimmt nun also?
«Dass nach aussen hin nicht kohärent kommuniziert wurde, ist zu bedauern.»
Kanton Luzern
Auf Nachfrage heisst es dazu beim Kanton, dass lediglich die Erotik- und Sexbetriebe für das Publikum geschlossen seien. «Im Vollzug wurde jedoch zwischen 24. Oktober und 12. November 2020 aus Gründen der Epidemienbekämpfung das Verbot auf alle gewerbsmässigen sexuellen Dienstleistungen angewendet», schreibt er in einer Stellungnahme. Rund drei Wochen lang wurde demnach der Strassenstrich unterbunden, obwohl er nach dem Wortlaut der Verordnung eigentlich nie verboten war.
Kanton bedauert unglückliche Kommunikation
Klar ist: Seit letztem Donnerstag ist die Strassenprostitution wieder erlaubt. Warum dieses Chaos? «Ähnlich wie es auch bei Erlassen des Bundes seit Anfang März 2020 ab und zu vorgekommen ist, wurde die Umsetzung in der Praxis in gewissen Bereichen verschärft oder gelockert», schreibt der Kanton dazu. Und weiter: «Dass nach aussen hin nicht kohärent kommuniziert wurde, ist zu bedauern.»
Anwalt findet die Regelung widersprüchlich
Bei Sexarbeiterinnen, die in Etablissements arbeiten, hofft der Kanton vergebens um Verständnis. Der Anwalt der Betroffenen fasst die Lage in seiner Beschwerdeschrift an das Kantonsgericht folgendermassen zusammen: «Soweit der Rechtsvertreter den Covid-Gebots- und -Verbotsdschungel nun richtig überblickt hat, ist gemäss der Haltung des Regierungsrates die Strassenprostitution – sofern im Fahrzeug vollzogen – mit Maske umzusetzen. Und die Prostitution zu Hause oder bei Hotelgästen ohne Maske, sofern weniger als 15 Personen daran teilnehmen.»
Das sei doch «sehr erstaunlich und widersprüchlich», schreibt der Anwalt weiter. Seine Mandantinnen dürften somit theoretisch eine unbeschränkte Anzahl von Kunden auf der Strasse oder in deren Hotelzimmer bedienen – nicht aber bei sich zu Hause oder im Etablissement. Dies sei «befremdlich», zumal dadurch doch theoretisch weiterhin dieselbe Anzahl von Personen bedient werden können.
Schützenhilfe vom Verein Lisa
Auch der Verein Lisa, der Sexarbeitende in Luzern unterstützt, kritisiert das Bordellverbot des Kantons Luzern. Geschäftsleiterin Birgitte Snefstrup ist der Meinung, dass dieses auf Vorurteilen gegenüber der Branche beruhe. Man spreche einer bestimmten Personengruppe die Fähigkeit pauschal ab, die Schutzmassnahmen einzuhalten.
«Ich bedaure das Chaos sehr und bin ehrlich gesagt sprachlos. Mir tun die Frauen leid, die nichts verdient haben und sich grosse Sorgen um ihre Existenz machen mussten und immer noch machen», wird Snefstrup in der «Luzerner Zeitung» zitiert.
Wenn eine Sexarbeiterin eine Woche nicht arbeiten könne, habe sie Einbussen von mindestens 1000 Franken. «Die Sexarbeiterinnen haben sich vom Shutdown im Frühling noch nicht erholt. Ich habe Kontoauszüge gesehen, die nur noch ein Guthaben von 4 Franken ausgewiesen haben.»
So ist die Lage in anderen Kantonen
Der Kanton Luzern hat seit letzter Woche die Umsetzung des Prostitutionsverbot gelockert. Trotzdem geht er damit weiter als beispielweise der Kanton Zug, der keine solche Einschränkungen kennt. Auch im Kanton Tessin sind die Erotikbetriebe seit dem 30. Oktober wieder geöffnet. Es gelten dabei die gleichen Regeln wie im Gastgewerbe.
2 KOMMENTARENEUESTE ZUERST
mebinger, 20.11.2020, 10:27 Uhr
Jetzt werden sie sich erkälten und gehen in die Corona-Statistik ein
Roli Greter, 20.11.2020, 05:39 Uhr
Bezeichnend für die momentane Situation; die Massnahmen sind teilweise lächerlich und nicht nachvollziehbar.
https://www.zentralplus.ch/prostitution ... g-1943677/
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 4103
- Registriert: 08.07.2012, 23:16
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: LokalNachrichten: LUZERN (CH)
Ja also diese Logik erschließt sich mir auch nicht...
Kasharius grüßt kopfschüttelnd
Kasharius grüßt kopfschüttelnd
-
- interessiert
- Beiträge: 1
- Registriert: 27.11.2020, 02:35
- Wohnort: France
- Ich bin: ehemalige SexarbeiterIn
Re: RE: LokalNachrichten: LUZERN (CH)
Hallo, ich würde gerne wissen, ob das Sexgeschäft heutzutage noch Fortschritte machtfraences hat geschrieben: ↑30.01.2013, 17:00Luzern: Gesetz über die Sexarbeit geht in Vernehmlassung
Der Kanton Luzern will mit einem neuen Gesetz über die Sexarbeit die Rahmenbedingungen im Sexgewerbe verbessern und Ausbeutungssituationen weitestmöglich verhindern. Dabei sollen Betreiber von Indoor-Betrieben konkrete Auflagen erfüllen. Zugleich wird die Registrierungspflicht für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter eingeführt, verbunden mit verstärkter Information und Beratung.
In den vergangenen zehn Jahren hat sich das Prostitutionsgewerbe in der Zentralschweiz, unter anderem auch im Kanton Luzern, zunehmend ausgebreitet. Verschiedene Schweizer Kantone haben seither mit dem Erlass von Prostitutionsgesetzen reagiert. Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes über die Sexarbeit soll auch im Kanton Luzern der Bereich der Prostitution beziehungsweise Sexarbeit geregelt werden. Erstmals führt ein Gesetz in seinem Titel den Begriff "Sexarbeit" anstelle von "Prostitution". Damit soll die Sexarbeit als Erwerbstätigkeit behandelt und entsprechend geregelt werden.
Registrierungspflicht für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter
Das geplante Luzerner Gesetz über die Sexarbeit weist drei wesentliche Elemente auf. Ein erster Themenkreis, der neu geregelt werden soll, ist die Registrierungspflicht für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Die Registrierungspflicht dient mehreren Zwecken. Einerseits erlangen die Behörden dadurch eine bessere Kenntnis über die in der Sexarbeit tätigen Personen. Andererseits kann durch eine Registrierungspflicht darauf hingewirkt werden, dass keine unmündigen Personen in der Sexarbeit tätig sind. Weiter soll die Registrierungspflicht sicherstellen, dass die Ausländerinnen und Ausländer über eine Aufenthaltsberechtigung mit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit verfügen. Wer sich registriert, soll zudem nachweisen können, genügend gegen Krankheit versichert und nicht kürzlich wegen Verbrechen oder Vergehen im Zusammenhang mit der Sexarbeit bestraft worden zu sein. Rachat de crédit plus rallonge argent Die Registrierungspflicht ermöglicht den Behörden überdies, bei einem Gespräch sämtliche Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter über ihre Rechte und Pflichten sowie über das vorhandene Beratungsangebot zu informieren.
Bewilligungspflicht für Sexbetriebe
Der grösste Teil der Sexarbeit im Kanton Luzern wird in sogenannten Indoor-Betrieben wie Studios, Salons, Kontaktbars oder Clubs angeboten. Die Bewilligungspflicht für diese Betriebe ist ein weiteres Kernelement des Gesetzes. Bereits vor Aufnahme einer Geschäftstätigkeit soll sichergestellt werden, dass Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber gewisse Regeln einhalten. Zudem werden verschiedene Pflichten auferlegt, mit denen die Arbeitsbedingungen verbessert und Verstösse gegen Ausländer- oder Zivilrecht eingedämmt werden sollen.
Die wichtigsten Pflichten, die die Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber zu erfüllen haben, sind die Wahrung der Selbstbestimmungsrechte der tätigen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die Einhaltung von betrieblichen Mindeststandards und das Zur-Verfügung-Stellen von Präventionsmaterial zur Verhütung von sexuell übertragbaren Krankheiten. Weiter dürfen für Zimmer und Nebenleistungen nur Preise verlangt werden, die nicht in einem offensichtlichen Missverh ältnis zur erbrachten Leistung stehen: Zudem haben die Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber sicherzustellen, dass nur registrierte Sexarbeiterinnen oder Sexarbeiter im Betrieb arbeiten. Dadurch soll unter anderem darauf hingewirkt werden, dass keine minderjährigen Jugendlichen in der Indoorsexarbeit tätig sind und dass die Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz Aufenthalts- und erwerbsberechtigt sind. Schliesslich hat die Bewilligungsinhaberin oder der -inhaber dafür zu sorgen, dass Kunden, die gegen den Willen der Sexarbeiterinnen oder Sexarbeiter ungeschützte sexuelle Handlungen mit erhöhten Gesundheitsrisiken verlangen, aus dem Betrieb weggewiesen werden.
http://www.schweizmagazin.ch/news/regio ... ssung.html
-
- PlatinStern
- Beiträge: 715
- Registriert: 23.07.2011, 14:28
- Wohnort: Frankfurt
- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: LokalNachrichten: LUZERN (CH)
( Was verstehst Du unter dem Begriff ‚Fortschritte‘ und wie ist diese Frage in Corona-Zeiten zu verstehen?
Insbesondere, wenn Du einen sieben Jahre alten Artikel zitierst … )
Aha, Fragesteller existiert wohl schon nicht mehr
- die Gedanken sind frei -
Insbesondere, wenn Du einen sieben Jahre alten Artikel zitierst … )
Aha, Fragesteller existiert wohl schon nicht mehr
- die Gedanken sind frei -
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 1657
- Registriert: 17.06.2018, 13:17
- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: LokalNachrichten: LUZERN (CH)
Vergewaltigung! Mann (29) rächt sich an Freundin mit Sexarbeiterin
Katharina Lehmann
Luzern, 16.12.2024 - 12:16
Ein Mann aus Luzern ist wegen Vergewaltigung und weiterer Sexualdelikte zu über drei Jahren Haft verurteilt worden. Er verging sich an einer Sexarbeiterin.
gericht luzern
Nach mehrfacher Vergewaltigung einer Sexarbeiterin wurde ein damals 29-jähriger vom Luzerner Kriminalgericht zu Haftstrafe und Landesverweis verurteilt. (Symbolbild) - keystone
Das Wichtigste in Kürze
Nach Vergewaltigung einer Sexarbeiterin muss ein Italiener über drei Jahre ins Gefängnis.
Der damals 29-Jährige bedrohte sie mit einer Waffe und zwang sie zum Geschlechtsverkehr.
Nach der Haftstrafe beginnen zudem noch zehn Jahre Landesverweis.
Im Januar 2020 suchte ein damals 29-jähriger Mann online eine Prostituierte. Während des Treffens mit der Frau kam es zur Eskalation, wie «Zentralplus» berichtet. Das Portal beruft sich dabei auf ein Urteil des Luzerner Kriminalgerichts.
Am selben Tag wurde der Italiener darüber unterrichtet, dass seine Freundin das gemeinsame Kind abtreiben wolle.
Der Mann und die Sexarbeiterin hatten zunächst einvernehmlichen Sex. Als die Sexarbeiterin ihm sagte, dass er zu grob sei, griff er zu einer Pistole, die auf dem Nachttisch lag.
Eskalation der Situation
Der Mann vergewaltigte die Sexarbeiterin daraufhin. Laut dem Urteil des Luzerner Kriminalgerichts hat die Frau während des Übergriffs grosse Angst und Schmerzen verspürt. Nach der Tat meldete sie sich umgehend bei ihrer Vorgesetzten, die die Polizei informierte.
Die Polizei nahm den Täter in seiner Wohnung fest. Die Ermittler entdeckten zudem unter anderem noch auf dem Handy des Mannes Bilder von sexuellen Handlungen mit Tieren und Kindern. Auch Gewaltdarstellungen wurden entdeckt.
Das Kriminalgericht sprach den Italiener unter anderem der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung schuldig. Zusätzlich wurde er wegen Verstössen gegen das Waffengesetz und den Besitz von Drogen verurteilt.
Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Darüber hinaus muss der Mann eine Geldstrafe von 5400 Franken zahlen und die Verfahrenskosten von rund 26'500 Franken tragen. Nach seiner Haftstrafe wird er zudem für zehn Jahre aus der Schweiz ausgewiesen.
Forderung nach Genugtuung
Die Sexarbeiterin verlangte zusätzlich noch eine Genugtuung. Das Luzerner Kriminalgericht sprach laut «Zentralplus» diese in Höhe von 15'000 Franken zu.
Für weitere Schadensersatzforderungen wird die Frau an den Zivilrichter verwiesen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
https://www.nau.ch/news/schweiz/luzern- ... n-66880327
Katharina Lehmann
Luzern, 16.12.2024 - 12:16
Ein Mann aus Luzern ist wegen Vergewaltigung und weiterer Sexualdelikte zu über drei Jahren Haft verurteilt worden. Er verging sich an einer Sexarbeiterin.
gericht luzern
Nach mehrfacher Vergewaltigung einer Sexarbeiterin wurde ein damals 29-jähriger vom Luzerner Kriminalgericht zu Haftstrafe und Landesverweis verurteilt. (Symbolbild) - keystone
Das Wichtigste in Kürze
Nach Vergewaltigung einer Sexarbeiterin muss ein Italiener über drei Jahre ins Gefängnis.
Der damals 29-Jährige bedrohte sie mit einer Waffe und zwang sie zum Geschlechtsverkehr.
Nach der Haftstrafe beginnen zudem noch zehn Jahre Landesverweis.
Im Januar 2020 suchte ein damals 29-jähriger Mann online eine Prostituierte. Während des Treffens mit der Frau kam es zur Eskalation, wie «Zentralplus» berichtet. Das Portal beruft sich dabei auf ein Urteil des Luzerner Kriminalgerichts.
Am selben Tag wurde der Italiener darüber unterrichtet, dass seine Freundin das gemeinsame Kind abtreiben wolle.
Der Mann und die Sexarbeiterin hatten zunächst einvernehmlichen Sex. Als die Sexarbeiterin ihm sagte, dass er zu grob sei, griff er zu einer Pistole, die auf dem Nachttisch lag.
Eskalation der Situation
Der Mann vergewaltigte die Sexarbeiterin daraufhin. Laut dem Urteil des Luzerner Kriminalgerichts hat die Frau während des Übergriffs grosse Angst und Schmerzen verspürt. Nach der Tat meldete sie sich umgehend bei ihrer Vorgesetzten, die die Polizei informierte.
Die Polizei nahm den Täter in seiner Wohnung fest. Die Ermittler entdeckten zudem unter anderem noch auf dem Handy des Mannes Bilder von sexuellen Handlungen mit Tieren und Kindern. Auch Gewaltdarstellungen wurden entdeckt.
Das Kriminalgericht sprach den Italiener unter anderem der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung schuldig. Zusätzlich wurde er wegen Verstössen gegen das Waffengesetz und den Besitz von Drogen verurteilt.
Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Darüber hinaus muss der Mann eine Geldstrafe von 5400 Franken zahlen und die Verfahrenskosten von rund 26'500 Franken tragen. Nach seiner Haftstrafe wird er zudem für zehn Jahre aus der Schweiz ausgewiesen.
Forderung nach Genugtuung
Die Sexarbeiterin verlangte zusätzlich noch eine Genugtuung. Das Luzerner Kriminalgericht sprach laut «Zentralplus» diese in Höhe von 15'000 Franken zu.
Für weitere Schadensersatzforderungen wird die Frau an den Zivilrichter verwiesen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
https://www.nau.ch/news/schweiz/luzern- ... n-66880327
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 1657
- Registriert: 17.06.2018, 13:17
- Ich bin: SexarbeiterIn
Re: LokalNachrichten: LUZERN (CH)
Behörden verlieren den Überblick
Immer mehr Prostituierte arbeiten in Privatwohnungen
Veröffentlichung: 23.01.2025, 08:57 Uhr
Aktualisiert: 23.01.2025, 08:57 Uhr
2 Minuten
Das Angebot an Sexarbeit in privaten Wohnungen wächst gemäss der Luzerner Polizei. (Bild: Maru Lombardo/Unsplash)
In Luzern arbeiten immer mehr Sexarbeiterinnen an Privatadressen statt in klassischen Bordellen. Die Polizei spricht von steigenden Herausforderungen, weil viele Frauen im Verborgenen tätig sind.
Redaktion zentralplus
Immer mehr Prostituierte in Luzern arbeiten in privaten Wohnungen statt in Bordellen. Laut einem Beitrag von «SRF Rundschau» betrifft dies inzwischen die Hälfte aller Sexarbeiterinnen in der Schweiz. Auch die Luzerner Polizei sieht diese Entwicklung kritisch.
Simon Steger von der Fachgruppe Sexualdelikte der Luzerner Polizei sagt, die Behörden wüssten oft nicht, welche Wohnungen genutzt werden. Viele Sexarbeiterinnen würden im Internet Inserate schalten. Ihre Adresse würden sie dann erst nach einer Kontaktaufnahme herausgeben und wechseln häufig die Wohnungen. Roger Tschopp ebenfalls von der Luzerner Polizei erklärt, dass der Kontrollaufwand steige und viele Frauen im Verborgenen arbeiteten.
Unabhängigkeit und Kontrollverlust
Eine betroffene Prostituierte aus Luzern kritisiert im SRF-Beitrag, dass die Behörden die Kontrolle verloren hätten. Sie spricht von einem wachsenden Angebot und Zwangsprostitution in Wohnungen. Manche Frauen dürften ihre Zimmer nie verlassen, da sie unter Druck gesetzt würden.
Während einige Sexarbeiterinnen die Unabhängigkeit von Wohnungsbordellen schätzten, sehen andere Sicherheitsrisiken. Rebecca Angelini, Geschäftsleiterin von ProCoRe, sieht klare Vor- und Nachteile: mehr Selbstbestimmung für die Frauen, aber auch weniger Schutz. Bei ProCoRe handelt es sich um ein Netzwerk, das sich für die Rechte und Anliegen von Sexarbeiter in der Schweiz einsetzt.
Im Beitrag von «SRF Rundschau» kommt auch der Bordellbetreiber Alfonso Coretti zu Wort. Er betont, dass klassische Bordelle mehr Sicherheit bieten, da dort Notfallknöpfe und Personal vorhanden seien.
https://www.zentralplus.ch/gesellschaft ... n-2735230/
Immer mehr Prostituierte arbeiten in Privatwohnungen
Veröffentlichung: 23.01.2025, 08:57 Uhr
Aktualisiert: 23.01.2025, 08:57 Uhr
2 Minuten
Das Angebot an Sexarbeit in privaten Wohnungen wächst gemäss der Luzerner Polizei. (Bild: Maru Lombardo/Unsplash)
In Luzern arbeiten immer mehr Sexarbeiterinnen an Privatadressen statt in klassischen Bordellen. Die Polizei spricht von steigenden Herausforderungen, weil viele Frauen im Verborgenen tätig sind.
Redaktion zentralplus
Immer mehr Prostituierte in Luzern arbeiten in privaten Wohnungen statt in Bordellen. Laut einem Beitrag von «SRF Rundschau» betrifft dies inzwischen die Hälfte aller Sexarbeiterinnen in der Schweiz. Auch die Luzerner Polizei sieht diese Entwicklung kritisch.
Simon Steger von der Fachgruppe Sexualdelikte der Luzerner Polizei sagt, die Behörden wüssten oft nicht, welche Wohnungen genutzt werden. Viele Sexarbeiterinnen würden im Internet Inserate schalten. Ihre Adresse würden sie dann erst nach einer Kontaktaufnahme herausgeben und wechseln häufig die Wohnungen. Roger Tschopp ebenfalls von der Luzerner Polizei erklärt, dass der Kontrollaufwand steige und viele Frauen im Verborgenen arbeiteten.
Unabhängigkeit und Kontrollverlust
Eine betroffene Prostituierte aus Luzern kritisiert im SRF-Beitrag, dass die Behörden die Kontrolle verloren hätten. Sie spricht von einem wachsenden Angebot und Zwangsprostitution in Wohnungen. Manche Frauen dürften ihre Zimmer nie verlassen, da sie unter Druck gesetzt würden.
Während einige Sexarbeiterinnen die Unabhängigkeit von Wohnungsbordellen schätzten, sehen andere Sicherheitsrisiken. Rebecca Angelini, Geschäftsleiterin von ProCoRe, sieht klare Vor- und Nachteile: mehr Selbstbestimmung für die Frauen, aber auch weniger Schutz. Bei ProCoRe handelt es sich um ein Netzwerk, das sich für die Rechte und Anliegen von Sexarbeiter in der Schweiz einsetzt.
Im Beitrag von «SRF Rundschau» kommt auch der Bordellbetreiber Alfonso Coretti zu Wort. Er betont, dass klassische Bordelle mehr Sicherheit bieten, da dort Notfallknöpfe und Personal vorhanden seien.
https://www.zentralplus.ch/gesellschaft ... n-2735230/