in der Argumentation gegen das geplante ProstSchuG wird, beispielsweise von Dona Carmen e.V., immer wieder auf einen Runderlass des Reichsinnenministeriums von 1939 verwiesen, um gegen die geplante Anmelde- und Rergistrierungspflicht zu argumentieren.
Man kann aus der Geschichte aber in diesem Zusammenhang auch positive Beispiele anführen. Zu Beginn der Weimarer Republik debattierte die verfassungsgebende Nationalversammlung am 15. Juni 1919 auch einen Antrag, der sich mit der Aufhebung sämmtlicher polizeilicher Reglementierungen der Prostitution befasste. Zu den engagiertesten Streitern für eine Aufhebung gehörten hier nicht etwa Sozialdemokraten, sondern die Zentrumsabgeordneten Carl Dietz und Agnes Neuhaus. Letztere gründete den Verein zum guten Hirten, seit 1968 besser bekannt als Sozialdienst katholischer Frauen; leider wurde der Antrag aber abgelehnt, da die Materie nach Auffassung des Ministeriums Sache der Länder war und nicht in die Verfassung gehörte. DEnnoch sind einige Aussagen dieser immerhin katholisch geprägten Abgeordneten im zeithistorischen Kontext relativ fortschrittlich und sollten gerade der CSU (die sich in der Tradition des Zentrums sieht) mal unter die Nase gerieben werden.
Hier der Stenographische Bericht:
http://www.reichstagsprotokolle.de/Blat ... 00123.html
Viel Spass und bei Fragen einfach fragen.
Kasharius grüßt
