Lokalnachrichten: ZWICKAU

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Hamster
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Lokalnachrichten: ZWICKAU

Beitrag von Hamster »

11.05.2016 - 12:37 Uhr | Zwickau
RICHTER ERLAESST HAFTBEFEHL GEGEN PROSTITUIERTE

Eine Prostituierte aus Zwickau wird seit Mittwoch per Haftbefehl gesucht. Die 34-Jaehrige war am Morgen nicht zu ihrem Prozess erschienen, und das zum wiederholten Mal. Sie soll dem Jobcenter ihre Einnahmen verheimlicht haben, die sie zwischen Juni 2010 und Dezember 2011 in einem Etablissement auf der Marienthaler Strasse eingenommen hat. Von 10.000 Euro ist die Rede. In der gleichen Zeit bekam sie aber 6.500 Euro Hartz IV - fuer die Staatsanwaltschaft eindeutig Betrug.

www.radiozwickau.de/nachrichten/lokalna ... e-1223521/

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deernhh
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Re: Lokalnachrichten: ZWICKAU

Beitrag von deernhh »

17-Jährige im Bordell: Bußgeld für Vermieter
Das Landratsamt hatte die Minderjährige bei einer Kontrolle angetroffen

17-jaehrige-im-bordell-bussgeld-fuer-vermieter17-Jährige im Bordell: Bußgeld für Vermieter
Von Frank Dörfelt

2000 Euro Bußgeld muss ein 37 Jahre alter Mann bezahlen, weil in einer von ihm untervermieteten Wohnung eine 17-jährige als Prostituierte gearbeitet hat. Der Mann nahm am Dienstag am Amtsgericht Zwickau seinen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid des Landratsamtes zurück und akzeptierte die Strafe. Die Behörde hatte bei einer Kontrolle im Mai 2019 die Minderjährige angetroffen. Das Gericht hatte die Frage zu klären, ob der Vermieter gleichzeitig das Bordell betreibt und damit für die Einhaltung des Prostitutionschutzgesetz verantwortlich ist.

Der Mann stellte den Angaben zufolge im Gebäude in der Trabantstraße sieben Wohnungen für Liebesdienste zur Verfügung. Dafür hatte er ein Gewerbe angemeldet: "Zimmervermietung an Prostituierte", las die Richterin aus dem Gewerbeschein vor. Rechtsanwalt Andreas Bönisch: "Mein Mandant ist kein Betreiber des Bordells." Er habe an eine Ungarin namens Beatrix vermietet. "Wie soll er kontrollieren, wer noch in der Wohnung lebt und arbeitet", sagte Bönisch. Das sah die Richterin anders. Es sei eindeutig geregelt, dass jeder, der aus der Prostitution Nutzen zieht, auch gleichzeitig Betreiber ist.

Nach Meinung der Richterin hat der Mann ganz gut verdient, weshalb eine Geldbuße von 2000 Euro angemessen sei. Immerhin habe er das gesamte Haus angemietet und die sieben unsanierten Wohnungen an jeweils eine Prostituierte untervermietet. Die wöchentliche Miete von 250 Euro kassierte er in bar. "Man weiß ja nie, ob die plötzlich verschwinden", sagte er vor Gericht.

Bei der Anmeldung des Gewerbes hatte er es als Nebentätigkeit angegeben. Allerdings konnte oder wollte er nicht sagen, was seine Haupteinnahme ist. Als die Richterin nachforschen wollte, wovon er im Hauptberuf lebt, zog er den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück.

erschienen am 19.02.2020

https://www.freiepresse.de/17-j-hrige-i ... el10734266