Steuern und Steuerpolitik
- Jason
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Im Großen und Ganzen habe ich das auch so kapiert.
Was das jetzt für jeden Einzelnen bedeutet hängt also von seiner finanziellen und geschäftlichen Lage ab. Es spricht ja nichts dagegen wenn man Steuern bezahlt, man muß nur aufpassen das bei der Steuererklärung so viel wie möglich wieder zurückkommt. Ich denke hier kommt es wieder auf die Werbungskosten und die Terminierung evtl. Sonderausgaben an. Hier ist eben wieder Belege sammeln und im Vorfeld einen guten Steuerberater kontaktieren sicher von Vorteil.
Es wurde aber um Links gebeten, womit ich naturlich auch gerne weiterhelfe.
Einmal unter der Überschrift " einfach erklärt",
http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... __nnn=true
sowie die Erklärungen von A bis Z nach Stichworten.
http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... __nnn=true
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt das das nur Deutschland betrifft.
Was das jetzt für jeden Einzelnen bedeutet hängt also von seiner finanziellen und geschäftlichen Lage ab. Es spricht ja nichts dagegen wenn man Steuern bezahlt, man muß nur aufpassen das bei der Steuererklärung so viel wie möglich wieder zurückkommt. Ich denke hier kommt es wieder auf die Werbungskosten und die Terminierung evtl. Sonderausgaben an. Hier ist eben wieder Belege sammeln und im Vorfeld einen guten Steuerberater kontaktieren sicher von Vorteil.
Es wurde aber um Links gebeten, womit ich naturlich auch gerne weiterhelfe.
Einmal unter der Überschrift " einfach erklärt",
http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... __nnn=true
sowie die Erklärungen von A bis Z nach Stichworten.
http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... __nnn=true
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt das das nur Deutschland betrifft.
> ich lernte Frauen zu lieben und zu hassen, aber nie sie zu verstehen <
- Marc of Frankfurt
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SPD-Frauen gegen Düsseldorfer Verfahren
Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)
Beschluß Bundeskonferenz 25.6.08:
Adressatinnen:
Bundesregierung
SPD-Bundestagsfraktion
Beschluss Nr. F 3
Bundesvorstand
Nein zur diskriminierenden Sonderbesteuerung von Frauen in der Prostitution
Die Bundesregierung plant die Einführung einer bundesweit einheitlichen
Steuervorauszahlung für Prostituierte in Höhe von 25 Euro pro Arbeitstag Dabei
sollen Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber zum Eintreiben von Steuern
verpflichtet werden. Dieses als „Düsseldorfer Verfahren“ bekannte Modell, das von
einigen Landesregierungen bereits auf Grundlage von ministeriellen Erlassen
praktiziert wird, ist eine diskriminierende, missbrauchsanfällige und keineswegs
praxistaugliche Sonderbehandlung von Frauen in der Prostitution.
Wir kennen keine anderen Berufsbereiche, wo Vermieterinnen / Vermieter die
Steuern ihrer Mieter/innen kassieren und den Finanzbehörden überweisen.
Prostituierte sind in der Lage, sich selbst um ihre Steuern zu kümmern. Eine solch
erniedrigende Stigmatisierung verstößt gegen das gesetzlich garantierte
Steuergeheimnis. Zusätzlich diskriminiert eine Pauschalsteuer Frauen mit
niedrigen Einkommen. Auch bleibt die Höhe der Steuer völlig willkürlich, solange
der Status von Prostitution als „Gewerbe“ oder „freiberufliche Tätigkeit“
überhaupt nicht vollständig geklärt ist.
Weil dieses Verfahren einer rechtlichen Gleichstellung der Prostitution mit
anderen Berufen widerspricht, lehnt die ASF Bundeskonferenz die Einführung einer
Prostituierten-Sondersteuer - unabhängig von der Höhe der täglichen
Vorauszahlung - ab.
Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, eine steuerrechtliche
Gleichbehandlung von Prostitution zu schaffen und eine neuerliche
Diskriminierung durch das Steuerrecht zu vermeiden.
Seite 88
http://www.asf.spd.de/servlet/PB/-s/ths ... _06_25.pdf
(110 Seiten)
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Beschluß Bundeskonferenz 25.6.08:
Adressatinnen:
Bundesregierung
SPD-Bundestagsfraktion
Beschluss Nr. F 3
Bundesvorstand
Nein zur diskriminierenden Sonderbesteuerung von Frauen in der Prostitution
Die Bundesregierung plant die Einführung einer bundesweit einheitlichen
Steuervorauszahlung für Prostituierte in Höhe von 25 Euro pro Arbeitstag Dabei
sollen Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber zum Eintreiben von Steuern
verpflichtet werden. Dieses als „Düsseldorfer Verfahren“ bekannte Modell, das von
einigen Landesregierungen bereits auf Grundlage von ministeriellen Erlassen
praktiziert wird, ist eine diskriminierende, missbrauchsanfällige und keineswegs
praxistaugliche Sonderbehandlung von Frauen in der Prostitution.
Wir kennen keine anderen Berufsbereiche, wo Vermieterinnen / Vermieter die
Steuern ihrer Mieter/innen kassieren und den Finanzbehörden überweisen.
Prostituierte sind in der Lage, sich selbst um ihre Steuern zu kümmern. Eine solch
erniedrigende Stigmatisierung verstößt gegen das gesetzlich garantierte
Steuergeheimnis. Zusätzlich diskriminiert eine Pauschalsteuer Frauen mit
niedrigen Einkommen. Auch bleibt die Höhe der Steuer völlig willkürlich, solange
der Status von Prostitution als „Gewerbe“ oder „freiberufliche Tätigkeit“
überhaupt nicht vollständig geklärt ist.
Weil dieses Verfahren einer rechtlichen Gleichstellung der Prostitution mit
anderen Berufen widerspricht, lehnt die ASF Bundeskonferenz die Einführung einer
Prostituierten-Sondersteuer - unabhängig von der Höhe der täglichen
Vorauszahlung - ab.
Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, eine steuerrechtliche
Gleichbehandlung von Prostitution zu schaffen und eine neuerliche
Diskriminierung durch das Steuerrecht zu vermeiden.
Seite 88
http://www.asf.spd.de/servlet/PB/-s/ths ... _06_25.pdf
(110 Seiten)
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- Marc of Frankfurt
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Vergnügungs-Steuer der besonderen Art
TV
heute abend
Hessischer Rundfunk HR3 21.45
bitte anschauen und aufnehmen
Stadtrat will neue Sex-Steuer morgen beschließen
Universitätsstadt Marburg will Steuern für Sexdarstellungen
vgl. Köln:
http://bz.koeln.de/2007/07/15/koeln-sex ... t-legitim/
.
heute abend
Hessischer Rundfunk HR3 21.45
bitte anschauen und aufnehmen
Stadtrat will neue Sex-Steuer morgen beschließen
Universitätsstadt Marburg will Steuern für Sexdarstellungen
vgl. Köln:
http://bz.koeln.de/2007/07/15/koeln-sex ... t-legitim/
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- Marc of Frankfurt
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Sex-Sonder-Steuer in der Universitätsstadt
Marburg:
Steuer auf Vergnügungen der besonderen Art
Beispiel-Rechnung:
50 qm Sex-Vergnügungsfläche
x
0,25 Euro/Tag [2,50 Euro je angefangene 10 qm]
x
30 Tage
x
12 Monate
=
4.500 Euro
Marburger Sonder-Steuer auf
Vergnügungen der besonderen Art
pro Jahr
Steuer auf Vergnügungen der besonderen Art
Beispiel-Rechnung:
50 qm Sex-Vergnügungsfläche
x
0,25 Euro/Tag [2,50 Euro je angefangene 10 qm]
x
30 Tage
x
12 Monate
=
4.500 Euro
Marburger Sonder-Steuer auf
Vergnügungen der besonderen Art
pro Jahr
- Dateianhänge
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- Marburger Steuer auf Vergnügungen besonderer Art.pdf
- Ratsvorlage, die heute entschieden werden soll. 2 Seiten
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- Marc of Frankfurt
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Mein erstes youtube
Protest im Rathaus der Universitätsstadt Marburg
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=R_KBxdxVyS0[/youtube]© HR3
Im Rat wurde die Steuer auf Vergnügungen besonderer Art zwar beschlossen, aber es soll evt. Nachbesserungen geben und auch die Frauenbeauftragte soll eingeschaltet werden.
Ca. 20 Sexarbeiter haben überraschend die Ratssitzung besucht und mit Transparenten ihren Protest deutlich gemacht. Auch wenn der Bügermeister meint es träfe nur Vermieter von Räumen für Sexdarstellungen, so bleiben Extra-Kosten im Sexmarkt wie üblich bei den schwächsten Marktteilnehmern hängen und das sind nun mal die Frauen, Transsexuellen und Männer in der Sexarbeit.
Wir dürfen gespannt sein, wie sich dieser Modellversuch in Hessen für klamme öffentliche Kassen und gegen Prostitution entwickelt...
Mehr:
http://de.youtube.com/watch?v=7nJD2JKQ12s
How-To: Wie eigene Videos herstellen
viewtopic.php?p=131132#131132
.
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=R_KBxdxVyS0[/youtube]© HR3
Im Rat wurde die Steuer auf Vergnügungen besonderer Art zwar beschlossen, aber es soll evt. Nachbesserungen geben und auch die Frauenbeauftragte soll eingeschaltet werden.
Ca. 20 Sexarbeiter haben überraschend die Ratssitzung besucht und mit Transparenten ihren Protest deutlich gemacht. Auch wenn der Bügermeister meint es träfe nur Vermieter von Räumen für Sexdarstellungen, so bleiben Extra-Kosten im Sexmarkt wie üblich bei den schwächsten Marktteilnehmern hängen und das sind nun mal die Frauen, Transsexuellen und Männer in der Sexarbeit.
Wir dürfen gespannt sein, wie sich dieser Modellversuch in Hessen für klamme öffentliche Kassen und gegen Prostitution entwickelt...
Mehr:
http://de.youtube.com/watch?v=7nJD2JKQ12s
How-To: Wie eigene Videos herstellen
viewtopic.php?p=131132#131132
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 24.04.2013, 11:03, insgesamt 3-mal geändert.
- Marc of Frankfurt
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Hier heißt es "Pornosteuer"
Pressenachlese:
Parlament beschließt unter Protest von Prostituierten Porno-Steuer
Marburg. Mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und Marburger Bürgerliste beschloss das Stadtparlament Marburg am Freitag die Einführung einer „Steuer auf Vergnügen besonderer Art“.

Weil die Prostituierten unerkannt bleiben wollten, trugen sie Masken. (Foto: Anna Ntemiris)
Die Grünen enthielten sich, die Marburger Linke stimmte dagegen. Im Finanzausschuss war das Votum noch einstimmig.
Vor und während der Parlamentsabstimmung protestierten rund 20 Prostituierte (die OP berichtete).
Porno- und Sexdarbietungen einschließlich des Vorführens von Filmen und Bildern sollen künftig besteuert werden, „nicht aber Sexdienstleistungen“, erklärte Oberbürgermeister Egon Vaupel (SPD).
Mehrere Stadtverordnete aus Koalition und Opposition kritisierten die Vorgehensweise von Stadtverordnetenvorsteher Heinrich Löwer, der wegen der Demonstration die Parlamentssitzung unterbrochen hatte.
http://www.op-marburg.de/newsroom/lokal ... 655,672645
.
Parlament beschließt unter Protest von Prostituierten Porno-Steuer
Marburg. Mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und Marburger Bürgerliste beschloss das Stadtparlament Marburg am Freitag die Einführung einer „Steuer auf Vergnügen besonderer Art“.

Weil die Prostituierten unerkannt bleiben wollten, trugen sie Masken. (Foto: Anna Ntemiris)
Die Grünen enthielten sich, die Marburger Linke stimmte dagegen. Im Finanzausschuss war das Votum noch einstimmig.
Vor und während der Parlamentsabstimmung protestierten rund 20 Prostituierte (die OP berichtete).
Porno- und Sexdarbietungen einschließlich des Vorführens von Filmen und Bildern sollen künftig besteuert werden, „nicht aber Sexdienstleistungen“, erklärte Oberbürgermeister Egon Vaupel (SPD).
Mehrere Stadtverordnete aus Koalition und Opposition kritisierten die Vorgehensweise von Stadtverordnetenvorsteher Heinrich Löwer, der wegen der Demonstration die Parlamentssitzung unterbrochen hatte.
http://www.op-marburg.de/newsroom/lokal ... 655,672645
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- nina777
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Bagatellsteuer für Speilgeräte und Sexdarbietungen
Marburg
Sexsteuer ist ein alter Hut
Neu ist die so genannte Sexsteuer in Hessens Städten nicht: Doch weil in Marburg Prostituierte gegen die Einführung der Steuer demonstriert haben, wird nun heftig darüber diskutiert.
"Wir sind doch die Nachhut", stöhnt der Marburger Oberbürgermeister Egon Vaupel (SPD). In der Tat gibt es allein bei den Städten mit mehr als 20 000 Einwohnern bereits 13 hessische Kommunen, die eine Steuer auf "Vergnügen besonderer Art" erheben: Frankfurt, Kassel, Gießen, Hanau, Wetzlar, Dillenburg, Limburg, Korbach, Eschborn, Friedrichsdorf, Hattersheim, Kelkheim und Mörfelden-Walldorf. Die meisten Städte haben die Steuer bereits vor vielen Jahren eingeführt - mitunter schon während der Weimarer Republik. Die Marburger stießen auf die neue Einnahmequelle allerdings erst, als sie sich bei der Überarbeitung ihrer Spielapparatesteuer Mustersatzungen anschauten: "Das ist eine Anpassung, die in unseren Nachbarstädten längst Usus ist", sagt Vaupel.
Dass die Prostituierten weiß geschminkt im Stadtverordnetensitzungssaal auftauchten, hält er für ein Missverständnis. Besteuert werden nämlich nicht die Bordelle, sondern nur die "Sexdarbietungen", also Pornokinos, Striptease, Peepshows, Sexmessen und Tabledance. Ab 1. Januar wird die Stadt 2,50 Euro pro Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter von den Betreibern kassieren. Dies entspreche der Steuerhöhe von Gießen, Wetzlar und Hanau, sagt Vaupel. Davon erhofft er sich 90 000 Euro pro Jahr.
Juanita Henning von der Prostituiertenorganisation Dona Carmen hat dafür trotzdem kein Verständnis: "Das ist eine sehr willkürliche Steuer, für die es keine Rechtfertigung gibt", sagt die Organisatorin der Demonstration. In den meisten Bordellen gebe es Table-Dance. Die Steuer werde von den Betreibern der Etablissements an die Sexarbeiterinnen weitergegeben: "Die Leidtragenden sind auf jeden Fall die Frauen." Henning vermutet, dass die Prostitution auf diese Weise aus der Stadt vertrieben werden soll.
Um solche Vergnügen aus der Stadt zu jagen, gebe es andere Methoden, meint der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler in Hessen, Ulrich Fried: "Diese Bagatell-steuern haben in einem zeitgemäßen Steuersystem nichts zu suchen." Die Einnahmen seien so bescheiden, dass sich der Aufwand vermutlich kaum lohne. Im Falle Marburgs handele es sich um 0,1 Prozent der Steuereinnahmen.
"Das ist zwar wenig, aber eine stabile, langfristig erprobte Einnahme", sagt der Finanzreferent des Hessischen Städtebundes, Ben Michael Risch. Allerdings schwanke die Höhe der Steuer erheblich.
Während in Hanau und Eschwege 2,50 beziehungsweise 2,55 Euro je Quadratmeter und Monat erhoben werden, seien es in Frankfurt 50 Euro. In Gießen werden sowohl die Bordelle als auch Sex-Bars und Videokabinen besteuert, was der Stadtkasse rund 35 000 Euro pro Jahr bringt.
http://www.fr-online.de/frankfurt_und_h ... nt=1588301
Sexsteuer ist ein alter Hut
Neu ist die so genannte Sexsteuer in Hessens Städten nicht: Doch weil in Marburg Prostituierte gegen die Einführung der Steuer demonstriert haben, wird nun heftig darüber diskutiert.
"Wir sind doch die Nachhut", stöhnt der Marburger Oberbürgermeister Egon Vaupel (SPD). In der Tat gibt es allein bei den Städten mit mehr als 20 000 Einwohnern bereits 13 hessische Kommunen, die eine Steuer auf "Vergnügen besonderer Art" erheben: Frankfurt, Kassel, Gießen, Hanau, Wetzlar, Dillenburg, Limburg, Korbach, Eschborn, Friedrichsdorf, Hattersheim, Kelkheim und Mörfelden-Walldorf. Die meisten Städte haben die Steuer bereits vor vielen Jahren eingeführt - mitunter schon während der Weimarer Republik. Die Marburger stießen auf die neue Einnahmequelle allerdings erst, als sie sich bei der Überarbeitung ihrer Spielapparatesteuer Mustersatzungen anschauten: "Das ist eine Anpassung, die in unseren Nachbarstädten längst Usus ist", sagt Vaupel.
Dass die Prostituierten weiß geschminkt im Stadtverordnetensitzungssaal auftauchten, hält er für ein Missverständnis. Besteuert werden nämlich nicht die Bordelle, sondern nur die "Sexdarbietungen", also Pornokinos, Striptease, Peepshows, Sexmessen und Tabledance. Ab 1. Januar wird die Stadt 2,50 Euro pro Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter von den Betreibern kassieren. Dies entspreche der Steuerhöhe von Gießen, Wetzlar und Hanau, sagt Vaupel. Davon erhofft er sich 90 000 Euro pro Jahr.
Juanita Henning von der Prostituiertenorganisation Dona Carmen hat dafür trotzdem kein Verständnis: "Das ist eine sehr willkürliche Steuer, für die es keine Rechtfertigung gibt", sagt die Organisatorin der Demonstration. In den meisten Bordellen gebe es Table-Dance. Die Steuer werde von den Betreibern der Etablissements an die Sexarbeiterinnen weitergegeben: "Die Leidtragenden sind auf jeden Fall die Frauen." Henning vermutet, dass die Prostitution auf diese Weise aus der Stadt vertrieben werden soll.
Um solche Vergnügen aus der Stadt zu jagen, gebe es andere Methoden, meint der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler in Hessen, Ulrich Fried: "Diese Bagatell-steuern haben in einem zeitgemäßen Steuersystem nichts zu suchen." Die Einnahmen seien so bescheiden, dass sich der Aufwand vermutlich kaum lohne. Im Falle Marburgs handele es sich um 0,1 Prozent der Steuereinnahmen.
"Das ist zwar wenig, aber eine stabile, langfristig erprobte Einnahme", sagt der Finanzreferent des Hessischen Städtebundes, Ben Michael Risch. Allerdings schwanke die Höhe der Steuer erheblich.
Während in Hanau und Eschwege 2,50 beziehungsweise 2,55 Euro je Quadratmeter und Monat erhoben werden, seien es in Frankfurt 50 Euro. In Gießen werden sowohl die Bordelle als auch Sex-Bars und Videokabinen besteuert, was der Stadtkasse rund 35 000 Euro pro Jahr bringt.
http://www.fr-online.de/frankfurt_und_h ... nt=1588301
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
- Marc of Frankfurt
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5 $ pro Person in U.S.A.
Aha,
dann ist es ja ziemlich ähnlich der "pole tax" (Stangen Steuer) in Strip Clubs in Texas.
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=29122#29122
Sind Table Dancer keine SW?
.
dann ist es ja ziemlich ähnlich der "pole tax" (Stangen Steuer) in Strip Clubs in Texas.
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=29122#29122
Sind Table Dancer keine SW?
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- Marc of Frankfurt
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Dona Carmen:
Zoff in Marburg:
Prostituierte protestieren im Stadtparlament
Unerwarteter Besuch: Mehr als 20 Frauen, die in Marburg der Prostitution nachgehen, demonstrierten am 29.08.2008 im Marburger Stadtparlament ihren Unmut und Zorn über die geplante Einführung einer Vergnügungssteuer. Der Protest wurde von Doña Carmen vor Ort und in den Medien unterstützt. Juanita Henning, Sprecherin von Doña Carmen, hatte bereits am Vorabend in der „Hessenschau“ des regionalen Fernsehsenders HR 3 Einwände gegen die neue Vergnügungssteuer vorgetragen.
Die Prostituierten würden ohnehin schon Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer zahlen –letzteres, obwohl Prostitution auch nach Einführung des Prostitutionsgesetzes 2002 nicht als Gewerbe anerkannt sei. Zudem plant das Land Hessen die Einführung des so genannten „Düsseldorfer Verfahrens“, wonach die Frauen unabhängig von der Höhe ihres Verdienstes in der Prostitution mit einer täglichen Steuervorauszahlung in Höhe von 25 € zu rechnen haben. Diese Form der Besteuerung, so Henning, sei verfassungswidrig. Und nun auch noch örtliche Vergnügungssteuern! Das sei eine unverhältnismäßige Belastung.
Auch die Vergnügungssteuer richtet sich - unabhängig von den tatsächlichen Einnahmen – allein nach der Größe der jeweiligen Etablissements: ab angefangenen 10 Quadratmetern 2,50 Euro pro Tag. Da kommt bei größeren Etablissements pro Monat locker eine vierstellige Summe zusammen. Und es ist nicht zu erwarten, dass solche Beträge ausschließlich von den Betreiber/innen der Etablissements gezahlt werden, sondern dass alle dort tätigen Frauen die Suppe auszulöffeln haben. Aber Marburg ist nicht Köln: Eine Vergnügungssteuer kann hier fatale Folgen für die Frauen haben.
Möglich auch, dass Marburger Stadtparlamentarier die einschlägigen, von der Steuer betroffenen Etablissements lieber außerhalb der Stadtmauern sehen würden und das Umland mit der Einrichtung von Sex-Etablissements beglücken wollen. Dieser Vertreibungseffekt auf Kosten der Frauen scheint zumindest billigend in Kauf genommen – möglicherweise als Retourkutsche für die Eröffnung des seinerzeit heiß umstrittenen „Großbordells“
Da die Formulierungen in der entsprechenden Stadtparlamentsvorlage hinsichtlich des Kreises der Betroffenen ausgesprochen schwammig formuliert sind, ist die Verordnung zur Vergnügungssteuer auf jeden Fall als Arbeitsbeschaffungsmassnahme für Anwälte und Polizisten zu werten, die ihre Kontrollen ausweiten müssten.
Doña Carmen kritisiert, dass die Vergnügungssteuer auf dem Rücken von Sexarbeiterinnen erhoben wird, von denen man gemeinhin annimmt, dass sie sich wegen der allgemein vorherrschenden Diskriminierung ihres Berufsstandes nicht öffentlich dagegen zur Wehr setzen. Diese Rechnung ist jedenfalls nicht aufgegangen. Diesem Kalkül der Politiker sind die demonstrierenden Marburger Frauen mit ihrer mutigen Aktion entgegengetreten.
Wegen der Demonstration der Frauen haben die überraschten Parlamentarier ihre Sitzung unterbrechen müssen. Oberbürgermeister Vaupel (SPD) ging auf die Prostituierten zu und suchte zu beschwichtigen. Auch ein Gespräch mit der Marburger Frauenbeauftragten wurde in Aussicht gestellt. Aber warum eigentlich erst jetzt nach Verabschiedung der Verordnung? Warum nicht vorher Gespräche mit allen Betroffenen? Plagt sie vielleicht das schlechte Gewissen?
Diese Frage müssen sich alle Marburger Stadtparlamentarier stellen. Während im Finanzausschuss noch alle Parteien geschlossen für die Vergnügungssteuer stimmten, hatten sich im Stadtparlament die Grünen nunmehr enthalten und die Linkspartei dagegen votiert. Das ist gut so. Ein kleiner, uns allerdings nicht ausreichender Erfolg. Aber Steuern sind bekanntlich nicht für die Ewigkeit beschlossen. Man kann sie auch wieder zurücknehmen. Nicht umsonst hieß eine der Parolen der mit weißen Gesichtsmasken, Spruchbändern und Plakaten demonstrierenden Frauen: „Raus aus der Steuer! Rein ins Vergnügen!“
Die Marburger Frauen haben durch ihre Aktion gezeigt, wie man es machen muss. Sie haben unter Beweis gestellt, dass sich Prostituierte in dieser Republik nicht alles bieten lassen müssen.
Unsere Forderungen bleiben:
Rücknahme der Vergnügungssteuer in Marburg!
Steuer: Ja – Sondersteuer: Nein!
http://www.donacarmen.de/?p=259
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Prostituierte protestieren im Stadtparlament
Unerwarteter Besuch: Mehr als 20 Frauen, die in Marburg der Prostitution nachgehen, demonstrierten am 29.08.2008 im Marburger Stadtparlament ihren Unmut und Zorn über die geplante Einführung einer Vergnügungssteuer. Der Protest wurde von Doña Carmen vor Ort und in den Medien unterstützt. Juanita Henning, Sprecherin von Doña Carmen, hatte bereits am Vorabend in der „Hessenschau“ des regionalen Fernsehsenders HR 3 Einwände gegen die neue Vergnügungssteuer vorgetragen.
Die Prostituierten würden ohnehin schon Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer zahlen –letzteres, obwohl Prostitution auch nach Einführung des Prostitutionsgesetzes 2002 nicht als Gewerbe anerkannt sei. Zudem plant das Land Hessen die Einführung des so genannten „Düsseldorfer Verfahrens“, wonach die Frauen unabhängig von der Höhe ihres Verdienstes in der Prostitution mit einer täglichen Steuervorauszahlung in Höhe von 25 € zu rechnen haben. Diese Form der Besteuerung, so Henning, sei verfassungswidrig. Und nun auch noch örtliche Vergnügungssteuern! Das sei eine unverhältnismäßige Belastung.
Auch die Vergnügungssteuer richtet sich - unabhängig von den tatsächlichen Einnahmen – allein nach der Größe der jeweiligen Etablissements: ab angefangenen 10 Quadratmetern 2,50 Euro pro Tag. Da kommt bei größeren Etablissements pro Monat locker eine vierstellige Summe zusammen. Und es ist nicht zu erwarten, dass solche Beträge ausschließlich von den Betreiber/innen der Etablissements gezahlt werden, sondern dass alle dort tätigen Frauen die Suppe auszulöffeln haben. Aber Marburg ist nicht Köln: Eine Vergnügungssteuer kann hier fatale Folgen für die Frauen haben.
Möglich auch, dass Marburger Stadtparlamentarier die einschlägigen, von der Steuer betroffenen Etablissements lieber außerhalb der Stadtmauern sehen würden und das Umland mit der Einrichtung von Sex-Etablissements beglücken wollen. Dieser Vertreibungseffekt auf Kosten der Frauen scheint zumindest billigend in Kauf genommen – möglicherweise als Retourkutsche für die Eröffnung des seinerzeit heiß umstrittenen „Großbordells“
Da die Formulierungen in der entsprechenden Stadtparlamentsvorlage hinsichtlich des Kreises der Betroffenen ausgesprochen schwammig formuliert sind, ist die Verordnung zur Vergnügungssteuer auf jeden Fall als Arbeitsbeschaffungsmassnahme für Anwälte und Polizisten zu werten, die ihre Kontrollen ausweiten müssten.
Doña Carmen kritisiert, dass die Vergnügungssteuer auf dem Rücken von Sexarbeiterinnen erhoben wird, von denen man gemeinhin annimmt, dass sie sich wegen der allgemein vorherrschenden Diskriminierung ihres Berufsstandes nicht öffentlich dagegen zur Wehr setzen. Diese Rechnung ist jedenfalls nicht aufgegangen. Diesem Kalkül der Politiker sind die demonstrierenden Marburger Frauen mit ihrer mutigen Aktion entgegengetreten.
Wegen der Demonstration der Frauen haben die überraschten Parlamentarier ihre Sitzung unterbrechen müssen. Oberbürgermeister Vaupel (SPD) ging auf die Prostituierten zu und suchte zu beschwichtigen. Auch ein Gespräch mit der Marburger Frauenbeauftragten wurde in Aussicht gestellt. Aber warum eigentlich erst jetzt nach Verabschiedung der Verordnung? Warum nicht vorher Gespräche mit allen Betroffenen? Plagt sie vielleicht das schlechte Gewissen?
Diese Frage müssen sich alle Marburger Stadtparlamentarier stellen. Während im Finanzausschuss noch alle Parteien geschlossen für die Vergnügungssteuer stimmten, hatten sich im Stadtparlament die Grünen nunmehr enthalten und die Linkspartei dagegen votiert. Das ist gut so. Ein kleiner, uns allerdings nicht ausreichender Erfolg. Aber Steuern sind bekanntlich nicht für die Ewigkeit beschlossen. Man kann sie auch wieder zurücknehmen. Nicht umsonst hieß eine der Parolen der mit weißen Gesichtsmasken, Spruchbändern und Plakaten demonstrierenden Frauen: „Raus aus der Steuer! Rein ins Vergnügen!“
Die Marburger Frauen haben durch ihre Aktion gezeigt, wie man es machen muss. Sie haben unter Beweis gestellt, dass sich Prostituierte in dieser Republik nicht alles bieten lassen müssen.
Unsere Forderungen bleiben:
Rücknahme der Vergnügungssteuer in Marburg!
Steuer: Ja – Sondersteuer: Nein!
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90000 Euro Mehreinnahmen durch diese Steuer pro Jahr - wie wird denn das in der Praxis gehandhabt?
Ist man mit 50 - 80 Prozent davon zufrieden ( mehr werden diese Steuer freiwillig kaum zahlen). Frei nach dem Motto wer bezahlt ist der Dumme?
Oder werden wieder Beamte zur Kontrolle eingesetzt, wo man sich jetzt schon ausrechnen kann das, wenn es gut geht, das Ganze auf +/- null rausläuft und es nur eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für den gehobenen Dienst wird?
Auf jeden Fall wird es entweder nicht gerecht oder bringt der Allgemeinheit absolut nichts, außer unnötigen Mehraufwand und Mehrkosten. ( wo doch die Bundesregierung die Bürokratie angeblich verringern will )
Ist man mit 50 - 80 Prozent davon zufrieden ( mehr werden diese Steuer freiwillig kaum zahlen). Frei nach dem Motto wer bezahlt ist der Dumme?
Oder werden wieder Beamte zur Kontrolle eingesetzt, wo man sich jetzt schon ausrechnen kann das, wenn es gut geht, das Ganze auf +/- null rausläuft und es nur eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für den gehobenen Dienst wird?
Auf jeden Fall wird es entweder nicht gerecht oder bringt der Allgemeinheit absolut nichts, außer unnötigen Mehraufwand und Mehrkosten. ( wo doch die Bundesregierung die Bürokratie angeblich verringern will )
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Diplomarbeit Düsseldorfer Modell
Weibliche Studentin macht sich Gedanken, wie Sexarbeiterinnen im Sinne des Staates optimal besteuert werden können:
Diplomarbeit
Eine Untersuchung der Besteuerung des Prostitutionsgewerbes in Deutschland
Freie wissenschaftliche Arbeit für die Diplomprüfung für Kaufleute
an der
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,
insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung,
Prof. Dr. Stephan Kudert
Abgabedatum 1.4.08
Stephanie Pflaum, Berlin
Betreuer: Dipl.-Kff. Ivonne Klipstein
Nachtrag:
Kritische Analyse der Diplomarbeit
Geschrieben ist die Diplomarbeit im Stil eines Steuerbescheids einer Finanzamtsreferentin (die bei wissenschaftlichen Arbeiten notwendige Selbstreflektion - z.B. Hinweise auf gegenteilige Lehrmeinungen - fehlt fast völlig) und der Tenor ist, dass das bestehende Düsseldorfer Modell ohnedies gut ist.
So ein stock-konservatives und völlig unkritisches Denken bei einer zwanzigjährigen Studentin überrascht: Zu unserer Studienzeit waren wir noch von den 68-Parolen beeinflusst: Wenn schon Prostitution, dann echte, und keine Lohnschreibe für das Establishment!
Im Grunde meint die Autorin, ganz im Stil zynischer Amtsbüttel, dass es schon gut sei, wenn die Prostituierten hohe pauschalierte Steuervorauszahlungen leisten. Wenn die Vorauszahlung zu hoch ist, können sie ja eine Steuererklärung abgeben.
Dass das wegen der Stigmatisierung mit sozialen Kosten verbunden ist, wird nicht diskutiert. Dass es auch sozial effizient und wünschenswert sein könnte, wenn eine Frau lieber ihre Subsistenz aktiv aus der Prostitution sicherstellt, selbst wenn sie keine Steuern zahlt, statt passiv Sozialleistungen zu kassieren, wird nicht diskutiert.
Dass es Schwierigkeiten mit der Anrechnung von Betriebsausgaben geben könnte, wird nur nebenbei unter Hinweis auf ein Literaturzitat erwähnt. Warum dann nicht auch Kellner solche Pauschalen für ihre beträchtlichen Trinkgelder abführen sollen, sondern Trinkgelder im Gegenteil sogar begünstigt sind, wird nicht einmal im Ansatz diskutiert (Grundrechtsfragen liegen Steuerpraktikern leider sehr fern).
Und dass die Pauschalbesteuerung von Prostituierten für den Staat ein perverses Incentive zur Privilegierung von Zuhältern darstellt, wird nicht einmal angedacht. Dazu folgendes Zahlenbeispiel:
Zuhälter Z beschäftigt mehrere Sexsklavinnen S, die nach außen als selbstständige Prostituierte auftreten und somit auch besteuert werden. Die Pauschale nimmt ihnen laut Diplomarbeit 30% der Einkünfte. Da die Zahlungen an den Zuhälter nicht bewiesen werden können, nützt S eine steuerliche Veranlagung nichts. Wenn Z nett ist, kassiert er nur 50% der Einnahmen von S. Somit bleiben S gerade mal 20% der Einkünfte, minus sonstiger Betriebsausgaben, den Rest teilen sich Z und der Fiskus ... S hat also am wenigsten vom Einkommen.
Z zahlt klarerweise keine Steuern. Der Staat hat bei diesem System auch kein Interesse, dass Z welche zahlt, weil er ohnedies 30% der Einkünfte kassiert. Wenn hingegen der Fiskus Z besteuert, und daher die Zahlungen von S an Z als Betriebsausgaben anrechnen müsste, dann bräuchte S wegen des geringfügigen Resteinkommens praktisch keine Steuern mehr zahlen. Der Fiskus müsste sich also ganz auf Z konzentrieren, der wegen der vielen Sklavinnen S, die ihm zuarbeiten, in einer höheren Steuerklasse ist. Dennoch zahlt Z auch in diesem System maximal 50% Steuern.
Somit bleiben dem Staat bei der Besteuerung vom Zuhälter maximal 25% der ursprünglichen Einkünfte von der SexarbeiterIn als Steuern ... statt 30% bei der direkten Besteuerung nur der SexarbeiterIn. N.N.
Siehe auch vorherige Seite:
18 Gründe, warum das Düsseldorfer Verfahren eine diskriminierende Sonderbesteurerung ist:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=36080#36080
Rechenbeispiele für SW
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=98575#98575
Diplomarbeit
Eine Untersuchung der Besteuerung des Prostitutionsgewerbes in Deutschland
Freie wissenschaftliche Arbeit für die Diplomprüfung für Kaufleute
an der
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,
insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung,
Prof. Dr. Stephan Kudert
Abgabedatum 1.4.08
Stephanie Pflaum, Berlin
Betreuer: Dipl.-Kff. Ivonne Klipstein
Nachtrag:
Kritische Analyse der Diplomarbeit
Geschrieben ist die Diplomarbeit im Stil eines Steuerbescheids einer Finanzamtsreferentin (die bei wissenschaftlichen Arbeiten notwendige Selbstreflektion - z.B. Hinweise auf gegenteilige Lehrmeinungen - fehlt fast völlig) und der Tenor ist, dass das bestehende Düsseldorfer Modell ohnedies gut ist.
So ein stock-konservatives und völlig unkritisches Denken bei einer zwanzigjährigen Studentin überrascht: Zu unserer Studienzeit waren wir noch von den 68-Parolen beeinflusst: Wenn schon Prostitution, dann echte, und keine Lohnschreibe für das Establishment!
Im Grunde meint die Autorin, ganz im Stil zynischer Amtsbüttel, dass es schon gut sei, wenn die Prostituierten hohe pauschalierte Steuervorauszahlungen leisten. Wenn die Vorauszahlung zu hoch ist, können sie ja eine Steuererklärung abgeben.
Dass das wegen der Stigmatisierung mit sozialen Kosten verbunden ist, wird nicht diskutiert. Dass es auch sozial effizient und wünschenswert sein könnte, wenn eine Frau lieber ihre Subsistenz aktiv aus der Prostitution sicherstellt, selbst wenn sie keine Steuern zahlt, statt passiv Sozialleistungen zu kassieren, wird nicht diskutiert.
Dass es Schwierigkeiten mit der Anrechnung von Betriebsausgaben geben könnte, wird nur nebenbei unter Hinweis auf ein Literaturzitat erwähnt. Warum dann nicht auch Kellner solche Pauschalen für ihre beträchtlichen Trinkgelder abführen sollen, sondern Trinkgelder im Gegenteil sogar begünstigt sind, wird nicht einmal im Ansatz diskutiert (Grundrechtsfragen liegen Steuerpraktikern leider sehr fern).
Und dass die Pauschalbesteuerung von Prostituierten für den Staat ein perverses Incentive zur Privilegierung von Zuhältern darstellt, wird nicht einmal angedacht. Dazu folgendes Zahlenbeispiel:
Zuhälter Z beschäftigt mehrere Sexsklavinnen S, die nach außen als selbstständige Prostituierte auftreten und somit auch besteuert werden. Die Pauschale nimmt ihnen laut Diplomarbeit 30% der Einkünfte. Da die Zahlungen an den Zuhälter nicht bewiesen werden können, nützt S eine steuerliche Veranlagung nichts. Wenn Z nett ist, kassiert er nur 50% der Einnahmen von S. Somit bleiben S gerade mal 20% der Einkünfte, minus sonstiger Betriebsausgaben, den Rest teilen sich Z und der Fiskus ... S hat also am wenigsten vom Einkommen.
Z zahlt klarerweise keine Steuern. Der Staat hat bei diesem System auch kein Interesse, dass Z welche zahlt, weil er ohnedies 30% der Einkünfte kassiert. Wenn hingegen der Fiskus Z besteuert, und daher die Zahlungen von S an Z als Betriebsausgaben anrechnen müsste, dann bräuchte S wegen des geringfügigen Resteinkommens praktisch keine Steuern mehr zahlen. Der Fiskus müsste sich also ganz auf Z konzentrieren, der wegen der vielen Sklavinnen S, die ihm zuarbeiten, in einer höheren Steuerklasse ist. Dennoch zahlt Z auch in diesem System maximal 50% Steuern.
Somit bleiben dem Staat bei der Besteuerung vom Zuhälter maximal 25% der ursprünglichen Einkünfte von der SexarbeiterIn als Steuern ... statt 30% bei der direkten Besteuerung nur der SexarbeiterIn. N.N.
Siehe auch vorherige Seite:
18 Gründe, warum das Düsseldorfer Verfahren eine diskriminierende Sonderbesteurerung ist:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=36080#36080
Rechenbeispiele für SW
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=98575#98575
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Dona Carmen und SPD-Politikerin
Gegen Voraussteuer für Prostituierte
Frankfurt/Main. Der Verein Dona Carmen und die SPD- Politikerin Ulli Nissen haben eine neue Steuerregelung für Prostituierte in Hessen scharf kritisiert. "Wir sind für eine Besteuerung der Prostituierten. Diese Steuer ist aber diskriminierend, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und hat keine rechtliche Grundlage", kritisierte der Verein für die sozialen und politischen Rechte Prostituierter am Mittwoch in Frankfurt.
Die Prostituierten müssten seit Oktober pauschal 25 Euro Steuer pro Tag im Voraus an die Bordellbetreiber abführen, andernfalls dürften viele nicht arbeiten.
Die Frauen selbst bekämen aber keinen eigenen Bescheid über die Steuervorauszahlung, könnten daher beispielsweise auch keinen Widerspruch einlegen. Der Oberfinanzdirektion zufolge ist diese Vorauszahlung nur eine Möglichkeit zum vereinfachten Vorauszahlungsverfahren.
In Frankfurt arbeiten nach Schätzungen von Dona Carmen rund 1000 Prostituierte in Bordellen, 630 in Wohnungen, 100 in Saunaclubs und etwa 50 auf dem Straßenstrich. 80 bis 90 Prozent davon seien Zuwanderinnen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland hätten.
www.donacarmen.de
www.ulli-nissen.de
http://www.fr-online.de/frankfurt_und_h ... nt=1606945
Gegen Voraussteuer für Prostituierte
Frankfurt/Main. Der Verein Dona Carmen und die SPD- Politikerin Ulli Nissen haben eine neue Steuerregelung für Prostituierte in Hessen scharf kritisiert. "Wir sind für eine Besteuerung der Prostituierten. Diese Steuer ist aber diskriminierend, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und hat keine rechtliche Grundlage", kritisierte der Verein für die sozialen und politischen Rechte Prostituierter am Mittwoch in Frankfurt.
Die Prostituierten müssten seit Oktober pauschal 25 Euro Steuer pro Tag im Voraus an die Bordellbetreiber abführen, andernfalls dürften viele nicht arbeiten.
Die Frauen selbst bekämen aber keinen eigenen Bescheid über die Steuervorauszahlung, könnten daher beispielsweise auch keinen Widerspruch einlegen. Der Oberfinanzdirektion zufolge ist diese Vorauszahlung nur eine Möglichkeit zum vereinfachten Vorauszahlungsverfahren.
In Frankfurt arbeiten nach Schätzungen von Dona Carmen rund 1000 Prostituierte in Bordellen, 630 in Wohnungen, 100 in Saunaclubs und etwa 50 auf dem Straßenstrich. 80 bis 90 Prozent davon seien Zuwanderinnen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland hätten.
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SPD-Hessen gegen SW-Sondersteuer
Täglich grüßt die Steuer
Huren in Rage
Für die Oberfinanzdirektion ist die Regelung nur eine Möglichkeit, das Zahlen von Steuern zu vereinfachen. Der Verein Doña Carmen hingegen spricht von "Diskriminierung" und sieht sogar einen Verfassungsbruch: Seit dem 1.Oktober sind Bordellbetreiber in Hessen angehalten, von Prostituierten in ihrem Haus pro Tag 25 Euro an Steuern zu verlangen.
Das Geld müssen sie vierteljährlich an das Finanzamt weiterleiten. Wenn die Prostituierten ihre Steuererklärung machen, wird der bereits eingenommene Betrag mit der gesamten Steuerschuld des Jahres verrechnet.
Sie wolle nicht missverstanden werden, betont Juanita Henning, Vorsitzende des Vereins Doña Carmen, der sich für die Rechte von Prostituierten einsetzt: Selbstverständlich seien Prostituierte verpflichtet, Steuern zu zahlen, und immerhin 40 Prozent der Frauen tun das nach ihrer Schätzung auch. Nur: Es sei überhaupt nicht einzusehen, dass Prostituierte als einzige Berufsgruppe ihre Steuern täglich abführen.
Zudem erhielten die Frauen über die gezahlten Beträge keinen Bescheid und könnten somit auch keine Rechtsmittel gegen Steuervorauszahlungen einlegen. Doña Carmen plant daher, gegen die neue Regelung zu klagen.
Ob das nötig sein wird, ist allerdings offen. Ulli Nissen, Stadtverordnete und Vorsitzende der SPD-Frauen in Südhessen, kündigte an: Bei einem Regierungswechsel in Wiesbaden wird die neue Steuerregel sofort gekippt.
http://www.fr-online.de/frankfurt_und_h ... -Rage.html
Huren in Rage
Für die Oberfinanzdirektion ist die Regelung nur eine Möglichkeit, das Zahlen von Steuern zu vereinfachen. Der Verein Doña Carmen hingegen spricht von "Diskriminierung" und sieht sogar einen Verfassungsbruch: Seit dem 1.Oktober sind Bordellbetreiber in Hessen angehalten, von Prostituierten in ihrem Haus pro Tag 25 Euro an Steuern zu verlangen.
Das Geld müssen sie vierteljährlich an das Finanzamt weiterleiten. Wenn die Prostituierten ihre Steuererklärung machen, wird der bereits eingenommene Betrag mit der gesamten Steuerschuld des Jahres verrechnet.
Sie wolle nicht missverstanden werden, betont Juanita Henning, Vorsitzende des Vereins Doña Carmen, der sich für die Rechte von Prostituierten einsetzt: Selbstverständlich seien Prostituierte verpflichtet, Steuern zu zahlen, und immerhin 40 Prozent der Frauen tun das nach ihrer Schätzung auch. Nur: Es sei überhaupt nicht einzusehen, dass Prostituierte als einzige Berufsgruppe ihre Steuern täglich abführen.
Zudem erhielten die Frauen über die gezahlten Beträge keinen Bescheid und könnten somit auch keine Rechtsmittel gegen Steuervorauszahlungen einlegen. Doña Carmen plant daher, gegen die neue Regelung zu klagen.
Ob das nötig sein wird, ist allerdings offen. Ulli Nissen, Stadtverordnete und Vorsitzende der SPD-Frauen in Südhessen, kündigte an: Bei einem Regierungswechsel in Wiesbaden wird die neue Steuerregel sofort gekippt.
http://www.fr-online.de/frankfurt_und_h ... -Rage.html
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Pressekonferenz
Einführung von diskriminierender Pauschal-besteuerung von Prostituierten in Hessen nach dem sog. “Düsseldorfer Verfahren”
Pressekonferenz - Doña Carmen e.V.
01.10.2008
http://www.donacarmen.de/?p=261
Anlass der heutigen Einladung sind Schreiben, mit denen die Steuerfahndung des Finanzamts Frankfurt seit wenigen Tagen die Frankfurter Bordellbetreiber versucht dazu zu drängen, eine pauschalierte Besteuerung der Prostituierten in ihren Häusern vorzunehmen.
Konkret: Ab heute, dem 1.Oktober 2008, sollen nach dem Willen der Steuerfahndung hiesige Bordellbetreiber/innen jeden Tag auf die Miete noch 25 € draufschlagen und das Geld ans Finanzamt weiterleiten.
Ich möchte Ihnen gleich zu Anfang sagen, dass Doña Carmen für eine Besteuerung des Prostitutionsgewerbes eintritt. Dies ist Ausdruck der anerkannten Teilnahme am Wirtschaftsleben. Prostitution ist ein Beruf und eine aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenkende Dienstleistung. Es ist klar, dass die Erträge wie in jedem anderen Beruf auch hier versteuert werden müssen.
Das ist - um daran zu erinnern - noch nicht lange der Fall. Prostituierten ist erst seit 1964 gestattet Einkommenssteuer zu zahlen, seit 1987 auch Umsatzsteuer und erst seit 2004 Gewerbesteuer. Steuerzahlen in der Prostitution ist also keine Selbstverständlichkeit. Das ist historisch gesehen relativ neu. Steuerzahlen ist Ausdruck der Anerkennung als normaler Wirtschaftszweig.
Genau das wollen wir. Aber wer hier Steuern kassieren will, der sollte bitte schön dafür Sorge tragen, dass dies auf einer rechtstaatlichen Grundlage geschieht. Und: Prostituierte sollten wie andere Berufe behandelt, das heißt gleichbehandelt werden und keiner diskriminierenden Sonderbehandlung unterworfen werden – wie das beim „Düsseldorfer Verfahren“ der Fall ist, dass die Finanzbehörden nun auch in Hessen einführen wollen.
Also, damit keine Missverständnisse entstehen. Wir sagen:
Steuer Ja, aber Sonderbesteuerung: Nein Danke.
Lassen Sie mich - bevor wir zur Frage der politischen Bewertung kommen - noch etwas zur Vorgeschichte und zum Hintergrund der Einführung der pauschalierten Besteuerung von Prostituierten in Hessen sagen.
Bereits im Dezember 2007 hatte der hessische Finanzminister Weimar die Einführung des Verfahrens in einem Schreiben an Dona Carmen angekündigt.
Damals war noch von einer „Konzeptionsphase“ die Rede. Die scheint nun beendet. In dieser Phase wurden weder Betreiber/innen hiesiger Etablissements noch Dona Carmen um eine Stellungnahme gebeten.Jetzt soll diese Form der Sonderbesteuerung im Hau-Ruck-Verfahren durchgepeitscht werden.
In Einzelgesprächen zu denen die Betreiber/innen in den letzten Tagen ins hiesige Finanzamt geladen wurden, wurde ihnen bedeutet, dass jeder, der da nicht mitmache, mit „Betriebsstörungen“ zu rechnen habe: Konkret heißt das: Kontrollen und Razzien zu den besten Geschäftszeiten. Dass also sind die schlagenden Argumente, die die Steuerfahndung vorzuweisen hat: Druck ausüben und die Betroffenen nötigen.
Hessen wäre das 7. Bundesland nach NRW, Baden-Württemberg, Sachsen, Berlin, Rheinland-Pfalz und dem Saarland – wenn die Einführung des Verfahrens hier tatsächlich erfolgen würde. 9 Bundesländer haben sich dem verfahren bislang nicht angeschlossen.
Eine von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück geplante bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung der Pauschalbesteuerung von Prostituierten ist zwar im Mai 2007 ins Gespräch gebracht worden, aber offensichtlich bis heute nicht vorangekommen. Möglicherweise haben Juristen ja geraten, davon die Finger zu lassen, weil das Verfahren nicht sauber ist. Das könnten sie ja mal recherchieren.
Jetzt gehen die Finanzbehörden über die Dörfer: von Bundesland zu Bundesland. Und zwar – um es deutlich zu sagen - ohne rechtliche und ohne gesetzliche Grundlage, nur auf der Basis von ministeriellen Erlassen und Dienstanweisungen. Doch dazu später.
Was bedeutet das „Düsseldorfer Verfahren“, wie funktioniert es?
Zum Hintergrund der Einführung dieses Verfahrens:
Warum ist das „Düsseldorfer Verfahren“ rechts- und verfassungswidrig?
Bevor wir noch etwas zur aktuellen Situation in Frankfurt sagen, möchten wir unsere grundsätzlichen Einwände kurz skizzieren, da ansonsten die Empfehlungen, die wir aussprechen, nicht verständlich wären.
Wir haben es bereits angedeutet: Wir halten das Verfahren einer pauschalierten Besteuerung von Prostituierten
* für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz
* für ein steuerrechtlich diskriminierendes Verfahren, dass mit den gesetzlichen Vorgaben zur Besteuerung unvereinbar ist.
Dies sei im Folgenden kurz erläutert:
Wir ziehen aus den hier aufgeführten Punkten den Schluss, dass eine Verfassungsklage gegen das DV Aussicht hat, das gesamte Verfahren bundesweit zu kippen. Wir sind in dieser Überzeugung von namhaften Anwälten bestärkt worden und nehmen den gegenwärtigen Versuch der Einführung des DV nun auch in Hessen zum Anlass für den Start einer politische Kampagne, deren Ziel es ist, das DV vor dem Bundesverfas-sungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen zu lassen.
Hinzu kommt auch noch die steuerrechtliche Diskriminierung der Frauen in der Prostitution:
Zum Schluss noch der Hinweis, dass das DV in zweifacher Hinsicht im Widerspruch steht zum ProstG:
Was wir fordern
Aus dem Gesagten geht hervor, dass wir der Einführung des DV nicht zustimmen können. Wir raten daher den Betreiber/innen, die ja als einzige von der Steuerfahndung angesprochen werden - die Frauen existieren für die Steuerfahnfung nicht als Subjekte, nur als Objekte von Besteuerung und Razzien - sich nicht am DV zu beteiligen.
Dazu, das wissen wir, gehört Zivilcourage. Denn die Betreiber/innen müssen natürlich abwägen, inwiefern sie es sich leisten können, sich von der Steuerfahndung - wie bereits angekündigt - das Leben schwer machen zu lassen.
Was raten wir den Frauen?
Zunächst einmal werden wir sie informieren müssen, weil das niemand anders tut. Sie werden auch diesmal bestenfalls aus der Zeitung erfahren, wie sich ihre Situation ändern wird, was ein Unding ist.
Wir raten den Frauen konkret, im Falle der Einführung des DV auf den Sammellisten bei der Beteiligung „Nein“ anzukreuzen. Ganz egal, ob sie eine Steuernummer haben oder nicht.
Und wir raten ihnen, auch die dann für sie vorgesehene Anlage nicht auszufüllen, weil ihre persönlichen Besteuerungsdaten die Betreiber/innen, die weder Arbeitgeber noch Auftraggeber der Frauen, sondern lediglich gewerbliche Zimmervermieter sind, nichts angehen.
Es gibt aus datenschutzrechtlichen Erwägungen für die Frauen keinen Grund, solche Angaben über die Betreiber/innen an die Steuerfahndung weiterzuleiten.
Was wird dann passieren?
Dann wird die Steuerfahndung zu diesen Frauen gehen müssen, dann sollen sie sie fragen, ob sie eine Steuernummer haben oder nicht.
Die Steuerfahndung wird auf drei Gruppen von Frauen treffen:
Wir möchten allerdings dringend darauf hinweisen:
Wenn Frauen keine Steuern bezahlen, so in den meisten Fällen deshalb, weil sie Angst davor haben, dass ihre Tätigkeit in der Prostitution bekannt wird.
Und viele haben Angst, dass sie rückwirkend für viele Jahre veranlagt werden. Hier muss endlich eine Steueramnestie her, um diesem Teil der Frauen den Weg in die Steuerehrlichkeit zu ebnen.
Und wir sagen ganz klar: Hier haben der Staat und die Behörden nach Jahrzehnten und Jahrhunderten der rechtlichen Diskriminierung eine historische Bringschuld, von der sie auch nicht ablenken können.
Es gab - um das mal konkret zu machen - nie eine Information der Frauen zu Steuerangelegenheiten weder auf Deutsch, noch in ihren Herkunftssprachen. Das muss sich ändern.
Ich darf an dieser Stelle noch einmal den Bericht von Frau von der Leyen zum ProstG zitieren:
„Gezielte Aufklärung durch Finanzämter und eine im Rahmen ihrer Möglichkeiten flexible Handhabung von Steuernachforderungen würde es etlichen Prostituierten, die bislang ihre Einkünfte nicht versteuern, sicherlich erleichtern, sich steuerlich anzumelden.“
Bedauerlicherweise entsprechen dieser Einsicht hier vor Ort keine Taten. Hier gibt es nur das Machtgerangel der Steuerfahndung mit den Bordellbetreiber/innen - auf dem Rücken der Frauen. Und das haben wir Leid.
Die Steuerfahndung des Finanzamts Frankfurt soll den Versuch der überfallartigen Einführung des DV in Hessen sofort stoppen und sich mit allen Betroffenen an einen Tisch setzen.
Sie sollte endlich beginnen zu begreifen, dass die Frauen, um die es geht, Subjekte und nicht Objekte sind, mit denen sie ungefragt machen können, was sie wollen und für richtig halten.
Sollte sich das Finanzamt dazu nicht durchringen können, sind die politisch Verantwortlichen gefragt.
Im übrigen gilt: Solange das Düsseldorfer Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht rechtlich überprüft worden ist und dieser Überprüfung standgehalten hat, besteht weder für die Frauen, noch für die Betreiber/innen eine Veranlassung, sich an diesem dubiosen Verfahren zu beteiligen. Wir können davon nur abraten.
Doña Carmen e.V. fordert:
.
Pressekonferenz - Doña Carmen e.V.
01.10.2008
http://www.donacarmen.de/?p=261
Anlass der heutigen Einladung sind Schreiben, mit denen die Steuerfahndung des Finanzamts Frankfurt seit wenigen Tagen die Frankfurter Bordellbetreiber versucht dazu zu drängen, eine pauschalierte Besteuerung der Prostituierten in ihren Häusern vorzunehmen.
Konkret: Ab heute, dem 1.Oktober 2008, sollen nach dem Willen der Steuerfahndung hiesige Bordellbetreiber/innen jeden Tag auf die Miete noch 25 € draufschlagen und das Geld ans Finanzamt weiterleiten.
Ich möchte Ihnen gleich zu Anfang sagen, dass Doña Carmen für eine Besteuerung des Prostitutionsgewerbes eintritt. Dies ist Ausdruck der anerkannten Teilnahme am Wirtschaftsleben. Prostitution ist ein Beruf und eine aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenkende Dienstleistung. Es ist klar, dass die Erträge wie in jedem anderen Beruf auch hier versteuert werden müssen.
Das ist - um daran zu erinnern - noch nicht lange der Fall. Prostituierten ist erst seit 1964 gestattet Einkommenssteuer zu zahlen, seit 1987 auch Umsatzsteuer und erst seit 2004 Gewerbesteuer. Steuerzahlen in der Prostitution ist also keine Selbstverständlichkeit. Das ist historisch gesehen relativ neu. Steuerzahlen ist Ausdruck der Anerkennung als normaler Wirtschaftszweig.
Genau das wollen wir. Aber wer hier Steuern kassieren will, der sollte bitte schön dafür Sorge tragen, dass dies auf einer rechtstaatlichen Grundlage geschieht. Und: Prostituierte sollten wie andere Berufe behandelt, das heißt gleichbehandelt werden und keiner diskriminierenden Sonderbehandlung unterworfen werden – wie das beim „Düsseldorfer Verfahren“ der Fall ist, dass die Finanzbehörden nun auch in Hessen einführen wollen.
Also, damit keine Missverständnisse entstehen. Wir sagen:
Steuer Ja, aber Sonderbesteuerung: Nein Danke.
Lassen Sie mich - bevor wir zur Frage der politischen Bewertung kommen - noch etwas zur Vorgeschichte und zum Hintergrund der Einführung der pauschalierten Besteuerung von Prostituierten in Hessen sagen.
Bereits im Dezember 2007 hatte der hessische Finanzminister Weimar die Einführung des Verfahrens in einem Schreiben an Dona Carmen angekündigt.
Damals war noch von einer „Konzeptionsphase“ die Rede. Die scheint nun beendet. In dieser Phase wurden weder Betreiber/innen hiesiger Etablissements noch Dona Carmen um eine Stellungnahme gebeten.Jetzt soll diese Form der Sonderbesteuerung im Hau-Ruck-Verfahren durchgepeitscht werden.
In Einzelgesprächen zu denen die Betreiber/innen in den letzten Tagen ins hiesige Finanzamt geladen wurden, wurde ihnen bedeutet, dass jeder, der da nicht mitmache, mit „Betriebsstörungen“ zu rechnen habe: Konkret heißt das: Kontrollen und Razzien zu den besten Geschäftszeiten. Dass also sind die schlagenden Argumente, die die Steuerfahndung vorzuweisen hat: Druck ausüben und die Betroffenen nötigen.
Hessen wäre das 7. Bundesland nach NRW, Baden-Württemberg, Sachsen, Berlin, Rheinland-Pfalz und dem Saarland – wenn die Einführung des Verfahrens hier tatsächlich erfolgen würde. 9 Bundesländer haben sich dem verfahren bislang nicht angeschlossen.
Eine von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück geplante bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung der Pauschalbesteuerung von Prostituierten ist zwar im Mai 2007 ins Gespräch gebracht worden, aber offensichtlich bis heute nicht vorangekommen. Möglicherweise haben Juristen ja geraten, davon die Finger zu lassen, weil das Verfahren nicht sauber ist. Das könnten sie ja mal recherchieren.
Jetzt gehen die Finanzbehörden über die Dörfer: von Bundesland zu Bundesland. Und zwar – um es deutlich zu sagen - ohne rechtliche und ohne gesetzliche Grundlage, nur auf der Basis von ministeriellen Erlassen und Dienstanweisungen. Doch dazu später.
Was bedeutet das „Düsseldorfer Verfahren“, wie funktioniert es?
- Die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts wendet sich an die örtlichen Betreiber/innen von Bordellen und bordellartigen Betrieben, lädt sie vor und empfiehlt ihnen die Teilnahme am alsbald einzuführenden „Düsseldorfer Verfahren“. In der Theorie ist die Teilnahem freiwillig, praktisch wird aber Druck ausgeübt.
- Wenn ein(e) Betreiber/in am pauschalierten Besteuerungsverfahren für Frauen in der Prostitution mitwirkt, muss sie/er diese Mitwirkung gegenüber dem zuständigen Finanzamt schriftlich erklären.
- Eine Teilnahme bedeutet: Betreiber/innen kassieren täglich bei den Frauen zusätzlich zu Raummiete eine Tagespauschale in Höhe von (in der Regel) 25 €. Diese Tagespauschale der Frauen beinhaltet eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer, den Solidaritätszuschlag, die Umsatz- und ggf. die Gewerbesteuer.
Die Tagespauschale beruht auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlage gemäß § 162 Abgabenordnung (AO) und soll unabhängig vom tatsächlichen Einkommen der betroffenen Frauen täglich in der gleichen Höhe abgeführt werden.
Der Theorie nach sollen Betreiber/innen von Prostitutionsetablissements den Frauen die einbehaltenen und an die Finanzbehörde abgeführten Vorauszahlungen bescheinigen.
Die so ein behaltenen Summen müssen dem zuständigen Finanzamt gemeldet und je nach Bundesland monatlich – in Frankfurt: vierteljährlich - an das Finanzamt überwiesen werden. - Die Mitwirkung von Betreiber/innen an dem Verfahren schließt ein, dass sie so genannte „Sammelanmeldungen“ bzw. „Sammellisten“ der am Verfahren teilnehmenden Frauen führen. Darin werden die einzelnen Anwesenheitstage der Frauen in der jeweiligen Einrichtung sowie Angaben zur Person (siehe Kopien) erfasst, damit anschließend ein zweifelsfreier Personenbezug der jeweils einbehaltenen Beträge hergestellt werden kann.
Zusätzlich zu diesen „Sammellisten“ müssen die Betreiber/innen in einer weiteren „Anlage“ nicht nur die vollständigen Personalien all derjenigen Frauen erfassen, die erklären, nicht die 25 € zu zahlen. Sie wollen darüber hinaus Name und Adresse des Ehegatten wissen und seit wann die Frau überhaupt der Prostitution nachgeht! Die Betreiber/innen sollen dabei zur „Meldung der persönlichen Besteuerungsdaten“ verpflichtet werden „Sammellisten“ samt zugehörigen „Anlagen“ müssen von den Betreiber/innen ebenfalls, in der Regel monatlich, dem Finanzamt übermittelt werden. - In der Regel wird gesagt, dass die Teilnahme am „Düsseldorfer Verfahren“ die teilnehmenden Frauen nicht von der Abgabe einer Steuererklärung befreie. In einigen Bundesländern, wie z. B. Rheinland-Pfalz, teilweise auch NRW, wird allerdings so verfahren, als ob es sich um eine Abgeltungssteuer handele und mit der Vorauszahlung die Steuerschuld beglichen sei.
Zum Hintergrund der Einführung dieses Verfahrens:
- Vor 2007 gab es das Verfahren lediglich in Teilen von NRW und Baden-Württemberg. Erst seit 2007 gibt es einen regelrechten Run auf das „Düsseldorfer Verfahren“: So schlossen sich allein in den letzten beiden Jahren die Bundesländer Berlin, Sachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und jetzt Hessen dem Verfahren an.
- Anlass war - und auf den verweist auch Finanzminister Weimar in seinem Schreiben an uns – der Bericht des Bundesrechnungshofs von 2003. Dieser enthielt folgende Behauptungen hinsichtlich des Prostitutionsgewerbes:
- In Deutschland arbeiten 400.000 Prostituierte,
- Sie erzielen einen Jahresumsatz von 6 Mrd. €;
- Es gibt jährliche Steuerausfälle in disem bereich von 2 Mrd. Euro.
- Nur 1% der Prostituierten zahlen ihre Steuern
(Deutscher Bundestag, 2003, Drucksache 15/2020, S.185-187)
- Fazit:
Das Prostitutionsgewerbe arbeitet so gut wie völlig an der Steuer vorbei. Um diesen Missständen zu begegnen, schlug der Rechnungshof vor:- bundesweite Einführung einer „pauschalen Steuer mit Abgeltungswirkung“ für Frauen in der Prostitution und
- die pauschalierte Besteuerung von Prostituierten sollte „das übliche Besteuerungsverfahren der Einzelveranlagung“ ersetzen. (S.188)
- Die vom Rechnungshof genannten Zahlen hatten allerdings einen Schönheitsfehler: Sie beruhten allesamt auf Schätzungen, ohne darzustellen, auf Grundlage welcher Annahmen diese Schätzungen zustande kamen. Das ist - um es höflich zu formulieren - unseriös.
- In der Fachöffentlichkeit wurde das ebenso gesehen und auch ausgesprochen, so etwa im wissenschaftlichen Abschlussbericht der Bundesregierung zur Evaluation des ProstG (2007).
„Es gibt jedoch weder empirisch gesicherte Erkenntnisse zur tatsächlichen Zahl der Prostituierten noch zu ihren Umsätzen“, heißt es dort in einer kritischen Anmerkung zum Bundesrechnungshof.
Der Abschlussbericht des Familienministeriums sprach zudem von „zunehmenden steuerlichen Anmeldungen von selbständig tätigen Prostituierten“ – was wir übrigens hier in Frankfurt bestätigen können.
Eine Befragung im Rahmen dieser Evaluation ergab, dass rund 40% der Frauen in der Prostitution ihr Einkommen versteuern. - Der Bericht des Bundesrechnungshofs aus dem Jahre 2003 bleibt aber der Hintergrund für die wundersame Reaktivierung des aus den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammenden „Düsseldorfer Verfahrens“.
Wenn verantwortliche Politiker auf die Idee verfallen, die betroffene Personengruppe der Prostituierten mit einem Verfahren der Steuereintreibung zu beglücken, das aus dem Jahre 1966 stammt, also aus Zeiten, als die Entrechtung und gesellschaftliche Diskriminierung von Prostitution noch salonfähig war, dann müssten sie dafür gute Argumente haben.
Warum ist das „Düsseldorfer Verfahren“ rechts- und verfassungswidrig?
Bevor wir noch etwas zur aktuellen Situation in Frankfurt sagen, möchten wir unsere grundsätzlichen Einwände kurz skizzieren, da ansonsten die Empfehlungen, die wir aussprechen, nicht verständlich wären.
Wir haben es bereits angedeutet: Wir halten das Verfahren einer pauschalierten Besteuerung von Prostituierten
* für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz
* für ein steuerrechtlich diskriminierendes Verfahren, dass mit den gesetzlichen Vorgaben zur Besteuerung unvereinbar ist.
Dies sei im Folgenden kurz erläutert:
- Widerspruch zu Art. 20 GG - Vollziehende Gewalt an Recht und Gesetz gebunden
Nach Art. 20 GG ist die vollziehende Gewalt „an Gesetz und Recht gebunden“. Wo dies im Falle des DV gewährleistet sein soll, ist nicht erkennbar.
Auf welches Recht bzw. welches Gesetz bezieht sich die vollziehende Gewalt, im Falle des DV die Finanzbehörden? Dem DV liegt kein rechtsverbindlicher, die Betroffenen verpflichtender Verwaltungsakt zugrunde. Eben weil dem so ist, wird ja immer auf die „Freiwilligkeit“ der Teilnahme verwiesen.
Mehrfach - sowohl seitens des Bundesrechnungshofes wie auch seitens des Bundesfamilienministeriums -wurde eine „rechtliche Absicherung“ des „Düsseldorfer Verfahrens“ gefordert. Das kann ja nur heißen, dass es die nicht gibt. Ansonsten ist eine solche Forderung sinnlos.
Eine rechtliche Absicherung ist aber bis heute nicht erfolgt und u. E. für dieses Verfahren auch gar nicht möglich. Und eine gesetzliche Grundlage hat das Verfahren bis heute nicht. - Widerspruch zu Art. 19 GG – Rechtsweggarantie
Nach Art.19, Absatz 4 GG steht jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, „der Rechtsweg offen“. Da die vom „Düsseldorfer Verfahren“ betroffenen Frauen keinen förmlichen, offiziellen „Bescheid“ über ihre Beteiligung am pauschalierten Besteuerungsverfahren erhalten, können sie gegen einen nicht vorhandenen Bescheid auch keinen Widerspruch einlegen. Das ist mit unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar. - Widerspruch zu Art. 3 GG - Gleichheitsgrundsatz
Das Düsseldorfer Verfahren verlangt, dass Vermieter - nichts anderes sind die Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements in aller Regel - die Steuervorauszahlungen ihrer Mieter/innen kassieren und den Finanzbehörden überweisen. Das gibt es bei keiner anderen Berufsgruppe in dieser Republik.
Die Praxis des DV steht im Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz. Dort heißt es in Absatz 1: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Hinzu kommt: Kein anderer Berufszweig, kein anderes Gewerbe in dieser Republik wird wie die Prostitution dazu angehalten, täglich eine pauschale Steuervorauszahlung zu entrichten. Auch diese Praxis steht im Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz. - Widerspruch zu Art.12 GG:
Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit
Die Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit gemäß Art.12 GG ist bereits im wissenschaftlichen Abschlussbericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des ProstG festgestellt worden, wo es heißt:
„Prostituierte haben jedoch nicht immer die Wahlmöglichkeit, sondern müssen sich nach den Gegebenheiten des Betriebes richten. Einige Prostitutionsbetriebe oder gewerbliche Zimmervermietungen ziehen automatisch mit der Tagesmiete auch den Tagessteuersatz ein. Wer dort arbeiten möchte, muss das vorgegebene System akzeptieren.“ (Fußnote S.170). - Weitere Punkte:
Mangelnde Bestimmtheit der Zuordnung der Steuervorauszahlung zu unterschiedlichen Steuerarten; keine Berücksichtigung des Familienstands bei den Frauen, die dem DV unterworfen sind; problematisch früher Zeitpunkt der Vorauszahlung; etc.
Wir ziehen aus den hier aufgeführten Punkten den Schluss, dass eine Verfassungsklage gegen das DV Aussicht hat, das gesamte Verfahren bundesweit zu kippen. Wir sind in dieser Überzeugung von namhaften Anwälten bestärkt worden und nehmen den gegenwärtigen Versuch der Einführung des DV nun auch in Hessen zum Anlass für den Start einer politische Kampagne, deren Ziel es ist, das DV vor dem Bundesverfas-sungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen zu lassen.
Hinzu kommt auch noch die steuerrechtliche Diskriminierung der Frauen in der Prostitution:
- Pauschalbesteuerung contra Recht auf Einzelveranlagung
Das jedem in diesem Land zustehende Recht auf eine seinen individuellen Einkommensverhältnissen entsprechende Steuererklärung soll den vom DV Betroffenen streitig gemacht werden.
An deren Stelle soll die Pauschalbesteuerung treten. Und zwar mit Abgeltungswirkung. So bereits jetzt in Rheinland-Pfalz. Der Bundesrechnungshof fordert das explizit. Diese Ausgrenzung aus dem Steuersystem wäre ganz eindeutig eine steuerrechtliche Diskriminierung, eine Sonderbehandlung.
Man lässt die Frauen in eine steuerrechtliche Falle laufen, wenn sie im Glauben gelassen werden, dass es mit der Tagespauschale getan wäre. Man kann sie durch Nachforderungen in den wirtschaftlichen Ruin treiben. - Frauen nicht auskunftspflichtig hinsichtlich ihrer persönlichen Besteuerungsdaten
Die Frauen stehen zu ihren Vermietern weder in einem Beschäftigungs- noch in einem Auftragsverhältnis, sodass diese nicht befugt sind, deren persönliche Besteuerungsdaten aufzunehmen und weiterzuleiten oder gar deren Steuervorauszahlungen zu tätigen.
Es ist ein Unding, wenn Finanzbehörden glauben über die Köpfe der Frauen hinweg festlegen zu können, wer, wann, auf welche Weise und wie viel Steuervorauszahlung für die Frauen leisten und bei ihnen eintreiben soll. Das ist eine Komplett-Entmündigung. Die Frauen sind nicht die Sklaven der Bordellbetreiber – auch wenn die Steuerfahndung es vielleicht gerne so hätte.
Gestatten Sie mir ein Zitat: „Im Sinne der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen wären Spezialvorschriften ausschließlich für Prostituierte bzw. den Prostitutionsbereich auch nicht zu rechtfertigen.“ Dieses Zitat stammt aus dem „Bericht der Bundesregierung“ zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes. Dieser Aussage können wir uns vollinhaltlich anschließen. - Widerspruch zu § 162 Abgabenordnung (AO)
Die Festlegung von Frauen in der Prostitution auf Zahlung eines einheitlichen Betrags der Steuervorauszahlung beruht auf einer Schätzung ihrer Einnahmen. Als rechtliche Grundlage für das gesamte „Düsseldorfer Verfahren“ wird immer gerne auf den § 162 AO verwiesen.
Zu schätzen ist aber laut § 162 AO insbesondere dann, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben keine ausreichende Aufklärung geben kann, Auskünfte verweigert oder Mitwirkungspflichten verletzt bzw. Aufzeichnungen nicht vorlegen kann, die er nach den Steuergesetzen zu führen hat.
§ 162 AO geht allerdings vom einzelnen Steuerpflichtigen aus, bei dem im Einzelfall das Nichteinhalten gesetzlicher Anforderungen hinreichend belegt sein muss.
Das auf Schätzungen beruhende „Düsseldorfer Verfahren“ aber unterstellt, dass ein ganzer Wirtschaftszweig kollektiv Aussage-verweigerung praktiziert. Das läuft auf die Kriminalisierung eines ganzen Wirtschaftszweiges hinaus. - Widerspruch zum Grundsatz gleichmäßiger Besteuerung nach § 85 AO
In § 85 Abgabenordnung heißt es: „Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben.“ Gegen diesen allgemeinen Grundsatz der Besteuerung - rechtliche Grundlage von Steuergerechtigkeit - verstößt das Verfahren der Pauschalbesteuerung im Prostitutionsgewerbe gleich mehrfach:
Dagegen existiert mit dem DV: Verschiedene Praxis zwischen den einzelnen Bundesländern, innerhalb einzelner Bundesländer, Verschiedenheit in der Höhe der Steuervorauszahlung; und schließlich Verschiedenheit innerhalb einzelner Bereiche des Prostitutionsgewerbes (Ausschluss Wohnungsprostitution, Straßenprostitution) = gereicht der Kleinstaaterei Deutschlands im 19. Jahrhundert zur Ehre, widerspricht aber den gesetzlichen Vorgaben. - Widerspruch zu § 208 AO – Zuständigkeit der Steuerfahndung
Laut § 208 Abgabenordnung (AO) hat die Steuerfahndung nur dann in Aktion zu treten, wenn entweder eine Steuerstraftat oder zumindest der Verdacht eines Steuerdelikts vorliegt.
Mit der grundsätzlichen institutionellen Zuständigkeit der Steuerfahndung im Kontext des „Düsseldorfer Verfahrens“ aber wird ein ganzer Wirtschaftszweig vorab unter Generalverdacht gestellt und die dort Tätigen vorab als kriminelle Steuerhinterzieher gebrandmarkt. Auch das ist steuerrechtliche Diskriminierung. - Widerspruch zu § 30 AO – Verletzung des Steuergeheimnisses
Die Behauptung, Frauen in der Prostitution würden ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten bei Steuerangelegenheiten grundsätzlich nicht nachkommen, dient als Rechtfertigung für die Einschaltung unbefugter Dritter, nämlich der Bordellbetreiber/innen, die weder Arbeit- noch Auftraggeber der Frauen sind. Damit wird den in der Prostitution tätigen Frauen die Inanspruchnahme des in § 30 AO gesetzlich geschützten Steuergeheimnisses streitig gemacht. - Steuerrechtliche Diskriminierung von Migrantinnen:
Wie wird eigentlich mit Migrantinnen verfahren, die hier lediglich kurzfristig und vorübergehend in der Prostitution arbeiten, ihre Steuer in ihrem Heimatland entrichten und keine deutsche Steuernummer haben?
1966 gab es kaum Migrantinnen in der Prostitution. Jetzt mit den gleichen Verfahren wie damals zu operieren, ist völlig abenteuerlich. Denn: Für hier selbständig tätige Migrantinnen gilt: Sie müssen ihre Einkommenssteuer nicht automatisch in Deutschland, sondern können sie im Heimatland entrichten entsprechend den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den jeweiligen Herkunftsländern.
Daraus ergibt sich für Prostitutionsmigrantinnen das Recht auf Entrichtung der Einkommenssteuer in ihrem Herkunftsland. Das wiederum bedeutet, dass ihre Einbeziehung in die Pauschalversteuerung hierzulande völlig problematisch ist und sie durch die Entrichtung von Tagessteuerpauschalen lediglich um ihr Geld gebracht werden: Sei es, dass die Höhe der Steuerpauschale nicht den Steuersätzen ihres Herkunftslandes entspricht, oder sei es, dass sie hier möglicherweise gar keine Steuererklärung einreichen und damit die im Rahmen des Düsseldorfer Verfahrens einkassierten Beträge gar nicht mit ihrer Steuerschuld verrechnet, sondern von den Finanzbehörden schlicht einbehalten werden.
Dazu hat die Steuerfahndung u. W. noch nirgends zu Stellung genommen. Hier fordern wir definitiv eine Aufklärung. Und zwar von offizieller Seite.
Zum Schluss noch der Hinweis, dass das DV in zweifacher Hinsicht im Widerspruch steht zum ProstG:
- In der Gesetzesbegründung zum ProstG heißt es, „dass es dem Gesetzgeber um die Besserstellung von Prostituierten, nicht aber Dritter, insbesondere von Zuhältern geht.“
Wenn im Rahmen der Verfahren zur pauschalen Steuervorauszahlung Bordellbetreiber/innen das Recht eingeräumt wird, Gelder der Frauen zum Zwecke der Steuervorauszahlung einzubehalten und deren Zahlungen erst im Quartalsabstand an die jeweilige Finanzbehörde zu überweisen, so bedeutet das, dass Betreiber/innen größerer Etablissements damit über längere Zeit hinweg hohe, oftmals fünf- bzw. sechsstellige Beträge zukommen.
Diese von den Frauen erwirtschafteten Gelder können zwischenzeitlich zinsgünstig angelegt oder auch investiert werden. Ob dies mit den Zielvorgaben des Prostitutionsgesetzes von 2002 übereinstimmt, dürfte mehr als fragwürdig sein. - Eine am „Düsseldorfer Verfahren“ orientierte Pauschalbesteuerung der Frauen im Prostitutionsgewerbe unterstellt grundsätzlich und ungeprüft das Vorliegen selbständiger Beschäftigung. Das kann, muss aber nicht der Fall sein. Damit wird die noch vom Prostitutionsgesetz zugrunde gelegte und als rechtliche Möglichkeit eröffnete Option sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse durch die Hintertür wieder kassiert.
Was wir fordern
Aus dem Gesagten geht hervor, dass wir der Einführung des DV nicht zustimmen können. Wir raten daher den Betreiber/innen, die ja als einzige von der Steuerfahndung angesprochen werden - die Frauen existieren für die Steuerfahnfung nicht als Subjekte, nur als Objekte von Besteuerung und Razzien - sich nicht am DV zu beteiligen.
Dazu, das wissen wir, gehört Zivilcourage. Denn die Betreiber/innen müssen natürlich abwägen, inwiefern sie es sich leisten können, sich von der Steuerfahndung - wie bereits angekündigt - das Leben schwer machen zu lassen.
Was raten wir den Frauen?
Zunächst einmal werden wir sie informieren müssen, weil das niemand anders tut. Sie werden auch diesmal bestenfalls aus der Zeitung erfahren, wie sich ihre Situation ändern wird, was ein Unding ist.
Wir raten den Frauen konkret, im Falle der Einführung des DV auf den Sammellisten bei der Beteiligung „Nein“ anzukreuzen. Ganz egal, ob sie eine Steuernummer haben oder nicht.
Und wir raten ihnen, auch die dann für sie vorgesehene Anlage nicht auszufüllen, weil ihre persönlichen Besteuerungsdaten die Betreiber/innen, die weder Arbeitgeber noch Auftraggeber der Frauen, sondern lediglich gewerbliche Zimmervermieter sind, nichts angehen.
Es gibt aus datenschutzrechtlichen Erwägungen für die Frauen keinen Grund, solche Angaben über die Betreiber/innen an die Steuerfahndung weiterzuleiten.
Was wird dann passieren?
Dann wird die Steuerfahndung zu diesen Frauen gehen müssen, dann sollen sie sie fragen, ob sie eine Steuernummer haben oder nicht.
Die Steuerfahndung wird auf drei Gruppen von Frauen treffen:
- die die eine Steuernummer haben. Die müssten Sie in Ruhe lassen.
- Die, die hier keine Steuernummer haben und ihre Steuern in ihrem Heimatland bezahlen. Dann sollen sie ruhig mal die Steuerbehörden im Ausland anschreiben.
- Schließlich die Frauen, die keine Steuernummer haben. Dann können sie diese Frauen auffordern eine solche zu beantragen.
Wir möchten allerdings dringend darauf hinweisen:
Wenn Frauen keine Steuern bezahlen, so in den meisten Fällen deshalb, weil sie Angst davor haben, dass ihre Tätigkeit in der Prostitution bekannt wird.
Und viele haben Angst, dass sie rückwirkend für viele Jahre veranlagt werden. Hier muss endlich eine Steueramnestie her, um diesem Teil der Frauen den Weg in die Steuerehrlichkeit zu ebnen.
Und wir sagen ganz klar: Hier haben der Staat und die Behörden nach Jahrzehnten und Jahrhunderten der rechtlichen Diskriminierung eine historische Bringschuld, von der sie auch nicht ablenken können.
Es gab - um das mal konkret zu machen - nie eine Information der Frauen zu Steuerangelegenheiten weder auf Deutsch, noch in ihren Herkunftssprachen. Das muss sich ändern.
Ich darf an dieser Stelle noch einmal den Bericht von Frau von der Leyen zum ProstG zitieren:
„Gezielte Aufklärung durch Finanzämter und eine im Rahmen ihrer Möglichkeiten flexible Handhabung von Steuernachforderungen würde es etlichen Prostituierten, die bislang ihre Einkünfte nicht versteuern, sicherlich erleichtern, sich steuerlich anzumelden.“
Bedauerlicherweise entsprechen dieser Einsicht hier vor Ort keine Taten. Hier gibt es nur das Machtgerangel der Steuerfahndung mit den Bordellbetreiber/innen - auf dem Rücken der Frauen. Und das haben wir Leid.
Die Steuerfahndung des Finanzamts Frankfurt soll den Versuch der überfallartigen Einführung des DV in Hessen sofort stoppen und sich mit allen Betroffenen an einen Tisch setzen.
Sie sollte endlich beginnen zu begreifen, dass die Frauen, um die es geht, Subjekte und nicht Objekte sind, mit denen sie ungefragt machen können, was sie wollen und für richtig halten.
Sollte sich das Finanzamt dazu nicht durchringen können, sind die politisch Verantwortlichen gefragt.
Im übrigen gilt: Solange das Düsseldorfer Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht rechtlich überprüft worden ist und dieser Überprüfung standgehalten hat, besteht weder für die Frauen, noch für die Betreiber/innen eine Veranlassung, sich an diesem dubiosen Verfahren zu beteiligen. Wir können davon nur abraten.
Doña Carmen e.V. fordert:
- Steuer: Ja – Sonderbesteuerung: Nein danke!
- Keine Einführung des Düsseldorfer Verfahrens - weder in Frankfurt noch anderswo!
- Überprüfung des Düsseldorfer Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht
- Schluss mit der Politik der Einschüchterung und Drohungen durch Kontrollen und Razzien - Gemeinsame Suche nach einvernehmlichen Lösungen mit allen Betroffenen
- Öffentliche Aufklärungskampagne zu steuerrechtlichen Regelungen, insbesondere für Migrantinnen in der Prostitution
- Steueramnestie für Frauen in der Prostitution - Lösungen unter Berücksichtigung des Wunsches der Frauen nach Anonymität!
- Überprüfung sämtlicher steuerrechtlichen Regelungen für Prostituierte hinsichtlich diskriminierender Aspekte – Beendigung
.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 07.05.2009, 02:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Keine Sonderbesteuerung von Sexworkern
Aktualisierung/Update:
21 Argumente gegen die Sonderbesteuerung im Prostitutionsgewerbe nach dem „Düsseldorfer Verfahren“
Komplette Argumentation herausgearbeitet von
Doña Carmen e.V.
Frankfurt, im Oktober 2008
http://www.donacarmen.de/?p=264
.
21 Argumente gegen die Sonderbesteuerung im Prostitutionsgewerbe nach dem „Düsseldorfer Verfahren“
- Weder eine rechtliche, noch eine gesetzliche Grundlage
- Zuständigkeit der Steuerfahndung
- Pauschalsteuer statt Recht auf individuelle Steuererklärung
- Potenzielle steuerliche Kriminalisierung der Frauen
- Schätzung statt Einzelfallprüfung
- Verletzung des Steuergeheimnisses
- Verstoß gegen den Grundsatz ‚gleichmäßiger Besteuerung’
- Pauschale Besteuerung: eine Diskriminierung
- Tägliche Steuervorauszahlung: Nur im Prostitutionsgewerbe
- Der Vermieter kassiert - Ungleichbehandlung gegenüber anderen Berufen
- Faktische Nötigung statt offizieller Freiwilligkeit
- Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit
- Über die Köpfe der Frauen hinweg
- Steuerrechtliche Diskriminierung von Migrantinnen
- Widerspruch zum Prostitutionsgesetz
- Pauschalbesteuerung unterstellt ungeprüft „selbständige Beschäftigung“
- Höhe der pauschalen Steuervorauszahlung beruht auf fragwürdigen Schätzungen des Bundesrechnungshofs
- Einheitlicher Betrag führt faktisch zu Ungleichbehandlung
- Pauschalsteuer trotz ungeklärtem Status „Gewerbe“ oder „Freiberufler“
- Datenschutz tendenziell außer Kraft gesetzt
- Missbrauchsanfälligkeit
Komplette Argumentation herausgearbeitet von
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Datenerfassung ;-)
Steuernummer
Ein Aufschrei geht durch Deutschland: der „Gläserne Mensch“ wird mehr und mehr Realität! Die Finanzbehörden verteilen an alle BewohnerInnen (vom Säugling bis zum Rentner) eine so genannte Steueridentifikations-Nummer, die dann in ganz Deutschland gilt und einheitlich ist, egal ob man einen Betrieb in München und vielleicht auch in Hamburg hat. So werden unterschiedliche Einnahmen für die Finanzämter sichtbarer und können leichter miteinander verglichen werden.
Die Steueridentifikationsnummer (IDNr.) enthält
- die ID-Nummer,
- die Wirtschafts-ID-Nummer,
- den Familienname, den Geburtsname/frühere Namen, Vornamen,
- den Doktorgrad,
- den Künstlernamen,
- den Geburtstag/Geburtsort,
- das Geschlecht,
- die gegenwärtige/letzte bekannte Adresse,
- die zuständigen Finanzbehörden
- und den Sterbetag.
Der Austausch der Daten ist unter Behörden möglich, die Daten können abgeglichen werden – insbesondere um Sozialmissbrauch und Steuerbetrug zu bekämpfen.
Für Sexarbeiter ändert sich nicht viel. Steuern mussten wir schon immer zahlen. Jetzt werden die „belohnt“, die selbstbewusst und eigenverantwortlich ihre Steuernummer beantragten und ihre Steuererklärungen mit den Einnahmen aus der Prostitution ordentlich abgaben. Sie können ruhig weiter ihrer Arbeit nachgehen und brauchen keine schlaflosen Nächte befürchten.
blog von
www.highlights-berlin.de
.
Ein Aufschrei geht durch Deutschland: der „Gläserne Mensch“ wird mehr und mehr Realität! Die Finanzbehörden verteilen an alle BewohnerInnen (vom Säugling bis zum Rentner) eine so genannte Steueridentifikations-Nummer, die dann in ganz Deutschland gilt und einheitlich ist, egal ob man einen Betrieb in München und vielleicht auch in Hamburg hat. So werden unterschiedliche Einnahmen für die Finanzämter sichtbarer und können leichter miteinander verglichen werden.
Die Steueridentifikationsnummer (IDNr.) enthält
- die ID-Nummer,
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- den Familienname, den Geburtsname/frühere Namen, Vornamen,
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Der Austausch der Daten ist unter Behörden möglich, die Daten können abgeglichen werden – insbesondere um Sozialmissbrauch und Steuerbetrug zu bekämpfen.
Für Sexarbeiter ändert sich nicht viel. Steuern mussten wir schon immer zahlen. Jetzt werden die „belohnt“, die selbstbewusst und eigenverantwortlich ihre Steuernummer beantragten und ihre Steuererklärungen mit den Einnahmen aus der Prostitution ordentlich abgaben. Sie können ruhig weiter ihrer Arbeit nachgehen und brauchen keine schlaflosen Nächte befürchten.
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 20.12.2008, 14:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Absetzen oder Vorkasse?
Querverweise:
So machens die Niederländer:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=47092#47092
So läufts in Deutschland:
viewtopic.php?p=47098#47098
http://www.donacarmen.de/?p=264
Gegen den Verwaltungsakt des Finanzamtes zur Beteiligung am Düsseldorfer Verfahren kann folgendes Rechtsmittel eingelegt werden:
Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Bitte wendet euch an einen erfahrenen Anwalt und/oder den Verein www.donaCarmen.de .
Wieder erreichbar nach der Weihnachtspause ab Montag 5. Januar.
.
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http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=47092#47092
So läufts in Deutschland:
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http://www.donacarmen.de/?p=264
Gegen den Verwaltungsakt des Finanzamtes zur Beteiligung am Düsseldorfer Verfahren kann folgendes Rechtsmittel eingelegt werden:
Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Bitte wendet euch an einen erfahrenen Anwalt und/oder den Verein www.donaCarmen.de .
Wieder erreichbar nach der Weihnachtspause ab Montag 5. Januar.
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So läufts bei anderen: Politiker und Banker
Wie schwer das mit Steuern und Abgaben und legalen Arbeitsverhältnissen und Papieren ist kann man sogar beim Kandidaten für das Amt des zukünftigen US-Finanzministers lernen:
Der künftige Finanzminister Timothy Geithner hat Sozialabgaben nicht gezahlt. Zudem beschäftigte er eine Hausangestellte, obwohl deren Aufenthalts-Genehmigung bereits abgelaufen war.
Mehr...
http://diepresse.com/home/politik/ausse ... e/index.do
Fast schon ein sog. Menschenhandelsfall.
Und auch ein Landesminister in Hessen hat Probleme.
Hier geht es um ungerechtfertigte Bereicherung seiner privaten Polit-Marketing-Firma:
http://www.fr-online.de/top_news/165969 ... ister.html
Vgl. Statistik Politiker-Nebenverdienste:
http://www.bild.de/BILD/news/politik/20 ... -euro.html
Buchhaltungslehrgang für Banker
und solche, die die Finanzkrise vestehen wollen:
1.) Fair Value Konzept in der Bilanzpolitik
5 min, www.Plusminus.de
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=ZwpyjQ0xVLk[/youtube]
2.) Geldsystem mit Bankbuchhaltung erklärt
Das wirkliche Bankgeheimnis ist die Geldschöpfung:
http://wirtschaftquerschuss.blogspot.co ... imnis.html
Evolution unseres Geldverständnisses (Videovortrag 1h)
http://video.google.de/videoplay?docid= ... 0311179074
.
Der künftige Finanzminister Timothy Geithner hat Sozialabgaben nicht gezahlt. Zudem beschäftigte er eine Hausangestellte, obwohl deren Aufenthalts-Genehmigung bereits abgelaufen war.
Mehr...
http://diepresse.com/home/politik/ausse ... e/index.do
Fast schon ein sog. Menschenhandelsfall.
Und auch ein Landesminister in Hessen hat Probleme.
Hier geht es um ungerechtfertigte Bereicherung seiner privaten Polit-Marketing-Firma:
http://www.fr-online.de/top_news/165969 ... ister.html
Vgl. Statistik Politiker-Nebenverdienste:
http://www.bild.de/BILD/news/politik/20 ... -euro.html
Buchhaltungslehrgang für Banker
und solche, die die Finanzkrise vestehen wollen:
1.) Fair Value Konzept in der Bilanzpolitik
5 min, www.Plusminus.de
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=ZwpyjQ0xVLk[/youtube]
2.) Geldsystem mit Bankbuchhaltung erklärt
Das wirkliche Bankgeheimnis ist die Geldschöpfung:
http://wirtschaftquerschuss.blogspot.co ... imnis.html
Evolution unseres Geldverständnisses (Videovortrag 1h)
http://video.google.de/videoplay?docid= ... 0311179074
.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 12.11.2010, 21:56, insgesamt 3-mal geändert.
- Marc of Frankfurt
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- Registriert: 01.08.2006, 14:30
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Deal
Wer kennt die Strafzumessungsregeln?
Ein ökonomischer Mechanismus, um Prozeßkosten dem Staat zu ersparen.
"Der Deutsche Richterbund hat die Justiz gegen Vorwürfe verteidigt, sie bevorzuge prominente Steuersünder mit Prozessabsprachen. «Ich bedaure es, dass durch die Berichterstattung über Großverfahren bei den Bürgern der Eindruck entstanden ist, man könne sich vor Gericht freikaufen», sagte der Vorsitzende des Richterbunds, Christoph Frank, dem «Tagesspiegel am Sonntag» zufolge. Dadurch schwinde das Vertrauen in die Justiz.
«Die Wirklichkeit sieht anders aus: Es gibt klare gesetzliche Strafzumessungsregeln, die für alle Betroffenen in gleicher Weise gelten. Wir wenden sie ohne Ansehen der Person an», zitierte das Blatt ihn weiter. Prozesse mit steuer- oder wirtschaftsrechtlichen Bezügen seien in der Praxis in besonderer Weise darauf angelegt, mit Absprachen beendet zu werden, sagte Frank laut der Zeitung.
«Die Verfahren haben einen sehr umfangreichen Prozessstoff und sind meist höchst kompliziert. Das alles erfordert einen ungeheuren Aufwand an Personal und Zeit», betonte er und fügte hinzu: «Und genau diesen Aufwand können wir nicht immer leisten, weil uns die Ressourcen weggebrochen sind. Es fehlen schlicht Richter und Staatsanwälte in Deutschland, die sich auch gerade mit diesen sehr komplizierten Verfahren beschäftigen können.»"
http://www.net-tribune.de/article/180109-64.php
Ein ökonomischer Mechanismus, um Prozeßkosten dem Staat zu ersparen.
"Der Deutsche Richterbund hat die Justiz gegen Vorwürfe verteidigt, sie bevorzuge prominente Steuersünder mit Prozessabsprachen. «Ich bedaure es, dass durch die Berichterstattung über Großverfahren bei den Bürgern der Eindruck entstanden ist, man könne sich vor Gericht freikaufen», sagte der Vorsitzende des Richterbunds, Christoph Frank, dem «Tagesspiegel am Sonntag» zufolge. Dadurch schwinde das Vertrauen in die Justiz.
«Die Wirklichkeit sieht anders aus: Es gibt klare gesetzliche Strafzumessungsregeln, die für alle Betroffenen in gleicher Weise gelten. Wir wenden sie ohne Ansehen der Person an», zitierte das Blatt ihn weiter. Prozesse mit steuer- oder wirtschaftsrechtlichen Bezügen seien in der Praxis in besonderer Weise darauf angelegt, mit Absprachen beendet zu werden, sagte Frank laut der Zeitung.
«Die Verfahren haben einen sehr umfangreichen Prozessstoff und sind meist höchst kompliziert. Das alles erfordert einen ungeheuren Aufwand an Personal und Zeit», betonte er und fügte hinzu: «Und genau diesen Aufwand können wir nicht immer leisten, weil uns die Ressourcen weggebrochen sind. Es fehlen schlicht Richter und Staatsanwälte in Deutschland, die sich auch gerade mit diesen sehr komplizierten Verfahren beschäftigen können.»"
http://www.net-tribune.de/article/180109-64.php