Hab da mal eine Frage... Fotorechte u Kosten

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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ohLeonie
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Hab da mal eine Frage... Fotorechte u Kosten

Beitrag von ohLeonie »

...von der ich nicht weiß, ob sie hier an dieser Stelle richtig untergebracht ist.


Ich habe mich in den vergangenen Tagen mit dem einen oder anderen Fotostudio in Verbindung gesetzt, weil ich gerne ein paar professionelle Fotos von mir mein Eigen nennen möchte.

Diese möchte ich in Folge nutzen, um mich im Internet zu präsentieren und Werbung für mich zu machen.

Deswegen habe ich auch immer nachgefragt, ob es auch möglich sei, sich die Daten auf CD brennen zu lassen, da es für mich in diesem Zusammenhang wenig Nutzen hat, schöne Hochglanzfotos erstellt zu bekommen.


Bei einem dieser Gespräche kam dann der Hinweis "Ja, wenn sie die Fotos für sich gewerblich nutzen wollen, dann müssen wir in ganz andere Gesprächsverhandlungen treten." Schließlich hätte er die Rechte auf diese Fotos.

Diese Äußerung hat mich in dem Moment so stutzig gemacht, daß ich darauf gar nicht weiter eingegangen bin.
Und deswegen möchte ich meine Frage hier stellen.


Hat der Fotograf "die Rechte" auf diese Fotos? Es ist ja nicht so, als ob ich seine wie auch immer geartete Arbeit z.B. als meine eigene ausgebe, irgendetwas klaue, um daraus Nutzen zu ziehen.
In diesem Fall würde ich den Zusammenhang verstehen, daß ich mir dann die Rechte erkaufen müßte, oder so ähnlich.

Aber so?

Erstens hätte ich ihn dann doch eh schon für seine Arbeit und Mühe entlohnt.
Und außerdem bin doch lediglich ich selbst auf diesen Fotos zu sehen. Und ich möchte mich doch auch nur durch mich selbst bewerben.

Wer kann mich aufklären?


mit Grüßen von leonie

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Er hat recht, aber es kommt auf die Details und Umstände an.
Such dir Fotostudio-homepages, da steht manchmal einiges dazu.

Wenn du Siemens heißt und Fotos willst und weltweit geworben werden soll, dann kann der Fotograph ganz schön viel verlangen - logisch.

Wenn Du dir einen Menschen suchst, der nur den Auslöser drückt, aber Du hast alles vorbereitet und inszeniert wie Dolly Buster und machst sonst alles selbst incl. Gerät und auch die Nachbearbeitung, dann bist du die Künstlerin/Producerin und kannst allein für Dich alle Rechte beanspruchen.

Wenn er sein Studio und Können bereitstellt, muß entsprechend geteilt werden. Und in seinem Preis steckt halt auch die zukünftige Gewinnerwartung!!! (Deshalb sind die Mieten vom registrierten, eingelaufenen Bordellzimmer und Gewerberäumen höher als Privatwohnungen.) So also auch bei Fotos.

Es kommt also darauf an, wie groß du heraus willst und heraus kommst...

Mehr Infos bitte von einem Rechtskenner.





:007 Von den Stars lernen - wie man clevere Fotoverträge macht:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=124550#124550

Thema Fotorechte auf sexworker.at
www.google.de/search?q=Fotorechte+site% ... wtopic.php
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 28.09.2012, 02:33, insgesamt 2-mal geändert.

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ohLeonie
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Beitrag von ohLeonie »

Danke dir @Marc für die schnelle Antwort.

Kam mir in der Zwischenzeit schon ein wenig veräppelt vor von den Fotografen, weil sein Hinweis zwar einerseits Hand und Fuß hatte, andererseits aber auch wieder so an den Haaren herbeigezogen schien.

Schließlich bin ich doch nur ich?!


Wie auch immer. Werde in den nächsten Tagen bestimmt ein wenig schlauer geworden sein, Samstag habe ich (wenngleich in einem anderen Studio) einen Termin zum Vorabgespräch.


mit lieben Grüßen von leonie

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ex-oberelfe
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Beitrag von ex-oberelfe »

Das Recht am eigenen Bild....


Wann dürfen Fotos ohne Einwilligung veröffentlicht werden?

Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des vom Gesetz geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es gilt daher der Grundsatz, daß Fotos nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder Veröffentlicht werden dürfen.

Zur Sicherheit sollte der Fotograf daher immer die Einstimmung der jeweiligen Personen einholen. Eine mündliche Zustimmung ist ausreichend. Im Falle eines Rechtsstreits muss der Fotograf allerdings beweisen, dass die Zustimmung erteilt wurde. Wichtig ist, daß die Genehmigung immer im Zusammenhang mit dem Verwendungszweck zu sehen ist. Wer einwilligt, dass sein Foto in der Tageszeitung erscheint, ist noch lange nicht damit einverstanden, dass es auch als Werbeplakat gebraucht wird.

Keine Regel ohne Ausnahme: es gibt auch Fälle, in denen Fotos von Personen veröffentlicht werden dürfen, ohne dass deren Zustimmung zuvor eingeholt wurde. Die für die Presse sicherlich wichtigste Gruppe stellen dabei die sogenannten "Personen der Zeitgeschichte" dar. Prominente müssen es sich gefallen lassen, dass sie in der Öffentlichkeit fotografiert werden. Ihre Privatsphäre ist allerdings ebenfalls geschützt.

Eine weitere Ausnahme sind Bilder von Versammlungen oder Aufmärschen.
Das sogenannte "Bild in der Menge" anlässlich eines Konzertes, Stadtfestes oder einer Demonstration kann von den betroffenen Personen nicht untersagt werden. Dasselbe gilt, wenn eine Person zufällig auf einer Gebäude- oder Landschaftsaufnahme erscheint. In allen Fällen gilt jedoch: es dürfen keine Fotos verbreitet werden, durch die eine Person herabgewürdigt oder lächerlich gemacht wird.

Was passiert aber in den Fällen, in denen eine Person ohne ihre Zustimmung abgebildet wird?
Die abgebildete Person kann zunächst einmal verlangen, daß ihre Fotos nicht mehr verbreitet werden. Sie kann weiterhin eine Entschädigung in Form eines "Lizenzentgelts" oder eines Schmerzensgeldes verlangen. Für ein Lizenzentgelt muss der Abgebildete nachweisen, daß regelmäßig Fotos von ihm nur gegen Gebühr veröffentlicht werden. Dies ist z.B. häufig bei Prominenten aus Show und Fernsehen der Fall.

(aus FotoMagazin; von RA Dr. Verena Hoene, Köln)
Quelle:
http://www.drf-faq.de/recht.htm

Veröffentlichungsverbot und Ausnahmen
Grundsätzlich gilt:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden, § 22 S. 1 KUG. Das heißt - etwa für den Fotografen: Eigentlich gar nicht. Jede Frau und jeder Mann kann sich gegen eine Veröffentlichung wehren. Ein "Verbreiten" ist dabei jede Weitergabe von Bildnissen - z.B. in der Presse, im Internet, aber auch im privaten Bereich.
Der Fotograf darf natürlich Bilder machen - aber sie nicht etwa in einem Bildband veröffentlichen, an eine Zeitung verkaufen oder auf seine Internetseite stellen. Natürlich darf ein Bildnis verbreitet werden, wenn die Einwilligung erteilt wurde. Das kann mündlich oder schriftlich (etwa in einem Modelvertrag) erfolgen. Die Schriftform ist allemal vorzuziehen, weil so spätere Beweisschwierigkeiten für beide Seiten vermieden werden können.
Wie ist es aber, wenn die Abgebildete (oder der Abgebildete) ein Honorar erhalten hat? Diese Vermutung einer Einwilligung kann widerlegt werden. Insbesondere sind Umfang und Zweck nicht aus der Tatsache, daß eine Entlohnung erfolgt, herauszulesen. Wer Modell steht und dafür Geld bekommt, willigt noch lange nicht zu einer Verwendung des Bildnisses in der Werbung ein. So kann sich ein Aktmodell sicher dagegen wehren, wenn ein Bildnis auf einmal in einer Illustrierten oder im Internet im Zusammenhang mit einer Anzeige für Telefonsex gezeigt wird.
Es gibt zahlreiche weitere Ausnahmen, die in § 23 KUG geregelt sind.
So darf ein Bildnis veröffentlicht werden, wenn es aus dem Bereich der Zeitgeschichte stammt. Darunter sind u.a. Fotografien von Politikern, Schauspielern oder "Promis" zu verstehen, also Personen, die eine gewisse Rolle in der Öffentlichkeit spielen. Aber auch das gilt nicht ausnahmslos, denn die Aufnahme darf sich aber nur auf den öffentlichen Bereich beziehen. Daher brauchen es auch Personen der Zeitgeschichte nicht zu dulden, daß Fotografien veröffentlicht werden, die sie z.B. privat oder gar nackt zeigen.
Oder wenn die Person nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit (Straße!) erscheint. Doch wann sind Personen "Beiwerk"? Eigentlich ganz einfach: Wenn sie weggelassen werden können, ohne den Gesamteindruck des Bildes zu ändern. Nach der Rechtsprechung ist es aber erlaubt, die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung sozusagen beiläufig zu erhöhen; sind also die Personen nur bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben, so gibt es keine Probleme. Damit ist für viele Situationen schon geholfen.
Oder wenn die Person an einer Versammlung oder einem Aufzug oder einem ähnlichen Vorgang teilgenommen hat. Denn wer an einer Veranstaltung teilnimmt, der muß auch damit rechnen, daß er gesehen und fotografiert wird. Auch hier muß der Schwerpunkt des Bildes auf der Darstellung des Geschehens liegen, nicht aber auf der Darstellung der Personen, die daran teilgenommen haben. Das "Herausschießen" z.B. eines Fußballfans, der seiner Freude Ausdruck verleiht, während seine Mannschaft gerade ein Tor schießt - das ist (leider) nicht von § 23 KUG gedeckt, auch wenn in der Praxis häufig solche Bilder zu sehen sind. Denn gerade diese zeigen ja, wie es auf der Veranstaltung - hier einem Fußballspiel - zugegangen ist und fangen die Stimmung besonders gut ein.
Schließlich, wenn es nicht auf Bestellung angefertigt wurde und die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Korrektiv ist: Wenn ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten besteht, darf trotz Vorliegens eines Ausnahmetatbestandes das Bildnis nicht veröffentlicht werden. Außerdem darf ein Bildnis nicht ungefragt für Werbezwecke verwendet werden.
Weitere Ausnahmen enthält § 24 KUG.
Quelle:
http://www.koetzlaw.de/undrecht/br/vero ... erbot.html

Meine persönliche Meinung: Kläre immer vorab mit dem Fotografen, dass du die Rechte auf die Bilder hast und er die Rechte an dich abtritt (du bezahlst ja ihn und nicht er dich!!!), mach einen Fotovertrag mit ihm, wo alles schriftlich festgehalten wird, dann gibt es auch keine bösen Überraschungen!!!
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Jason
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Beitrag von Jason »

Ich würde mir auf jeden Fall einen ordentlichen Vertrag geben lassen in dem auch steht, das du diese Bilder zu Marketingzwecken einsetzt und der Fotograf damit einverstanden ist.

Googel doch mal unter „Urheberrecht eigene Bilder“ o.ä.
Ich fand da folgendes : http://www.irights.info/index.php?id=350

Vielleicht kann man den Fotograf auf seiner HP mit erwähnen wenn er einen guten Preisnachlass gibt.

Man sollte des Ganze nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn auch hier gilt:
Vor dem Schaden klug sein.
Ruhig etwas Zeit nehmen und genau hinschauen. Denn wenn jemand merkt das sich damit was verdienen lässt ist meist ein Anwalt nicht mehr weit.
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ohLeonie
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Beitrag von ohLeonie »

Hallo liebe Leute,

ich bin wirklich froh, daß Ihr mir so schnelle Antworten gegeben habt.

Denn ich muß zugeben, daß ich sonst eher sehr blauäugig an die Sache herangegangen wäre.
Aber wie heißt es so schön? Unwissenheit schützt vor Schaden nicht - oder so ähnlich.

Morgen werde ich mich mal in Ruhe im Internet umschauen, mir auch den oben genannten Link von Jason anschauen.

Und dann werd ich hinterher hoffentlich auch besser wissen, was in so einen Vertrag alles mit aufgenommen werden sollte...


Lieben Dank erst einmal an Euch,
mit Grüßen von leonie

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JayR
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Beitrag von JayR »

Hallo Leonie,

Deine Frage bezieht sich auf das Urheberrecht oder Copyright an den Bildern.
Grundsätzlich hat der Fotograf das Urheberrecht an den Bildern die er gemacht hat.
Allerdings kann er dir die Nutzung überlassen.

Sieh dir mal den Wikieintrag an.
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Übertragbarkeit des Urheberrechts
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrec ... eberrechts

Ich bin kein Jurist, mag keine Rechtsstreitigkeiten und würde immer vorziehen, mit Leuten zusammenzuarbeiten, mit denen man sich ohne weites einigen kann. Die anderen verschwenden nur deine Zeit und Geld.

LG JayR

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ETMC
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Beitrag von ETMC »

ALLES RICHTIG UND DOCH FALSCH

RECHTE: siehe Urheberrecht....

http://www.brennecke-partner.de/1710/Da ... Fotografen
liebe Grüsse
ETMC
------------------------------
Wer Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.
Benjamin Franklin (1706-90),
------------------------------

Hanna
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Beitrag von Hanna »

Hallo Leonie,

bin auch schon in diese Falle gelaufen. Habe mir Bewerbungs- und ein paar frivole Privatphotos machen lassen. Monate später fiel mir ein, daß man sowas ja auch auf CD brennen und ins Internet stellen kann.
Mein Photograph wies mich auch auf die Rechtslage hin. wir haben uns dann auf 30 Euro für die gesamten ca 35 Photos (von denen etwa 10 für meine Zwecke geeignet waren) geeinigt. Dafür hat er seine Rechte abgetreten.

lg, Hanna
Augen gab uns Gott ein Paar / um zu schauen rein und klar / um zu GLAUBEN was wir lesen / wär ein Aug' genug gewesen (aus HH. zur Teleologie)

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ohLeonie
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Beitrag von ohLeonie »

Danke @ETMC

dieser Link bietet mir alle Infos, die ich mir sonst irgendwo im Netz hätte suchen müssen.
Und vor allem verständlich und gut nachvollziehbar geschrieben... :002



@Hanna

ich bin ja nur froh, daß ich meine Frage vorab hier im Forum gestellt habe.

Mal ganz ehrlich, mit was man sich im Laufe seines Werdeganges so alles beschäftigt und was man auf diesem Weg alles lernt, ist schon interessant... :003



mit ganz lieben Grüßen an alle
von leonie

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Beitrag von ex-oberelfe »

tja, man lernt nie aus, die erfahrung mache ich jeden tag wieder aufs neue :017
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Copyright für SW sicherstellen

Beitrag von anyone »

Hi,
besonders wichtig ist, dass man nicht nur die Nutzung erlaubt bekommt, sondern sich von vornherein ein Studio sucht und schriftlich festhält, dass das alleinige Copyright bei der fotografierten Frau liegt (sprich der Fotograf die Rechte an den Bildern abtritt).

Wenn ein Studio / Fotograf das nicht will: Zum Nächsten gehen!

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Re: Copyright für SW sicherstellen

Beitrag von sheila »

anyone hat geschrieben:Hi,
besonders wichtig ist, dass man nicht nur die Nutzung erlaubt bekommt, sondern sich von vornherein ein Studio sucht und schriftlich festhält, dass das alleinige Copyright bei der fotografierten Frau liegt (sprich der Fotograf die Rechte an den Bildern abtritt).

Wenn ein Studio / Fotograf das nicht will: Zum Nächsten gehen!
Die Urheberrechte bleiben imer bei Künstler, und die wird er/sie sehr schwer abtreten. Eher die Nutzungsrechte, aber mir genügt das. mein Bild zu verwenden wo und wann ich will.
"Liebe: ein Handel, wo beide Parteien gewinnen." G. C. Lichtenberg

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Beitrag von anyone »

Sinn der Abtretung ist ja aber, dass nicht nur du die Bilder verwenden darfst wie du willst, sondern der Fotograf die Bilder nicht auch verwenden darf wie er will (!)

Ich lasse mir das z.b. auch von Fotografen, die für unsere Frauen Werbefotos für fremde Werbeplattformen machen, schriftlich bestätigen, dass die Bilder ausschliesslich für diese eine, bezahlte Werbung verwendet werden dürfen.
Ich sehe keinen Sinn darin, dass ein Fotograf die Rechte nicht abtritt, mit privatem Hintergrund kann er machen was er will und was die Veröffentlichnung angeht, möchte doch sicher jeder wissen, dass nicht beim nächsten Artikel über das RL-Milieu das eigene Bild irgendwo auftaucht und die Oma zu Hause einen Infarkt bekommt.
Bislang hatte ich damit noch keine Probleme - und würde auch keinem Fotografen Geld geben, wenn er das nicht einsieht ;)

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Beitrag von Zwerg »

Hi Anyone

Es ging, glaube ich, um die Unterscheidung der beiden Ausdrücke "Urheberrecht" und "Nutzungsrecht"

So weit ich dem Link in Jasons Posting weiter oben entnommen habe, kann man das "Urheberrecht" eigentlich nicht abtreten - wohl aber das "Nutzungsrecht" der Bilder - also auch auf das Recht der eigenen Veröffentlichung, als Fotograf, verzichten.

Zitat:
"ist es selbstverständlich möglich exklusiv und unwiderruflich jegliche Nutzungsrechte an einem Foto Dritten zu übertragen"

Christian
Zuletzt geändert von Zwerg am 07.04.2008, 10:41, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von 6T »

ein nicht unwesentlicher artikel zu dem thema....

http://diepresse.com/home/recht/rechtal ... 6/index.do

gruß tom

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Beitrag von anyone »

Hi,

@Zwerg:
Es ging, glaube ich, um die Unterscheidung der beiden Ausdrücke "Urheberrecht" und "Nutzungsrecht"
Ok, möglicherweise bin ich da rechtlich nicht umfassend genug informiert gewesen.
Der Sinn dahinter bleibt insofern bestehen, dass ich denke man sollte darauf bestehen, nicht nur zur Veröffentlichung die benötigten Nutzungsrechte zu bekommen, sondern dass der Fotograf auch auf einer weitergehende Nutzung schriftlich verzichtet.

@6T:
ein nicht unwesentlicher artikel zu dem thema....
http://diepresse.com/home/recht/rechtal ... 6/index.do
Danke für den interessanten Artikel.

Ich kann mich an eine Artikelserie in einer Zeitung erinnern, in der es um Machtkämpfe auf Hamburgs Strassenstrich ging, irgendwann in den 90igern. Dort war ein Foto von zwei jungen Damen abgebildet, zwar mit Balken vor den Augen, trotzdem konnte man die beiden gut erkennen.
Ich weiss nicht, wie die Gerichte heute entscheiden würden, damals hiess es aber, dass es um eine Situation von öffentlichem Belang ging und die Damen ja auch täglich dort stehen würden, für jeden sichtbar. Und wenn so ein Foto erstmal veröffentlicht ist.....

Jedenfalls betreibt diese Zeitung heute ein Werbeportal für Frauen im Internet und wenn jemand von unseren Frauen dort wirbt, dann lassen sich die Frauen bestätigen, dass der Verlag die Bilder nur einmalig für diese eine, bezahlte Werbung verwenden darf.

In Anlehnung an Zwerg's Klarstellung der rechtlichen Begriffe würde ich dann sagen, die Frauen schränken die Nutzungsrechte der Fotos auf eine bestimmte Sache ein, damit sie nicht zweckentfremdet verwendet werden dürfen. Alles in allem war es mir nur wichtig darauf hinzuweisen, dass man nicht nur selbst Nutzungsrechte benötigt, sofern man die Fotos verwenden möchte, sondern man auch darauf achten und bestehen sollte, dass niemand anderes so uneingeschränkte Nutzungsechte hat, dass er die Fotos weiterverwenden kann :)

KonTom
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Beitrag von KonTom »

Hallo zusammen!

Recht hin Recht her.
Die / der auf dem Foto abgebildete, kann jederzeit, ohne Angabe
von Gründen die Veröffentlichung und die Verwendung von
Bildern mit sofortiger Wirkung untersagen.
Wird dem nicht nachgekommen, werden auch von österr.
Gerichten schon mal ganz ordentliche Strafen ausgesprochen.

Wie immer gilt Recht haben und Recht bekommen ist nicht das
gleiche!

lg
Tom

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Beitrag von Zwerg »

KonTom hat geschrieben:Recht hin Recht her. Die / der auf dem Foto abgebildete, kann jederzeit, ohne Angabe
von Gründen die Veröffentlichung und die Verwendung von
Bildern mit sofortiger Wirkung untersagen.
Wird dem nicht nachgekommen, werden auch von österr.
Gerichten schon mal ganz ordentliche Strafen ausgesprochen.

Wie immer gilt Recht haben und Recht bekommen ist nicht das
gleiche!

lg
Tom
Dem möchte ich (aus eigener Erfahrung) widersprechen - eine Person des öffentlichen Interesses hat diesbezüglich wenig Chancen (solange es nicht eherenrührige Aufnahmen sind). Ich selbst wollte einmal gegen die Veröffentlichung meines Bildes (mit Nennung des vollen Namens) gerichtlich vorgehen - absolut chancenlos....

Aber natürlich sollten wir hier, in Bezug auf Sexarbeit, etwas festhalten. Es muss das uneingeschränkte Recht einer SexarbeiterIn bleiben, die Verwendung ihrer Bilder (etwa auf einer Webseite) untersagen zu können. Es bürgert sich leider immer mehr ein, dass Fotos verwendet werden, die entweder absolut keinen Bezug zu der Webseite haben, oder aber nicht mehr den Gegebenheiten entsprechen, da die betreffende SexarbeiterIn nicht mehr, bei der BetreiberIn, arbeitet.

Ich denke das es hier, abgesehen vom rechtlichen Standpunkt, eine moralische Verpflichtung von BetreiberInnen geben sollte.

Liebe Grüße

Christian

KonTom
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Beitrag von KonTom »

Ich möchte hinzufügen das ich ausschließlich vom Erotikbusiness sprach!

lg
Tom