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 Zwerg Zwerg setzt sich aktiv für die Rechte von SexarbeiterInnen ein
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Ich bin...: Engagierte(r) Außenstehende(r)
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BeitragVerfasst: 2009-06-06, 15:03  Beitrag #1/11     Titel: Kämpfet Exekutive und Politik fördert Laufhäuser  Nach untenNach oben

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nina777 hat folgendes geschrieben:
Die Exekutive sieht den Trend zum Laufhaus jedoch eher positiv, betont Karl Strohmeier von der Prostitutionsgruppe. Diese hätten den Straßenstrich und die illegale Wohnungsprostitution unter ein legales Dach gebracht: "Wir haben keine Probleme mit diesen Einrichtungen."
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/1965922/index.do


Der oben genannte Artikel, aus dem klar hervorgeht, dass die Exekutive den Typ "Laufhaus" favorisiert, möchte ich zum Anlass nehmen zu hinterfragen, ob dies in unserem Sinne sein kann.

Auch in Wien scheint es in letzter Zeit so zu sein, dass man die Sexarbeit an die Ränder der Stadt verdrängen möchte. Kleine Studios bzw. Clubs werden gezielt mit Razzien oder schikanösen Besuchen der KIAB (Sondereinheit des Finanzamtes) an den Rand des Ruins (in manchen Fällen darüber hinaus) getrieben. Während scheinbar Laufhäuser (am Rande der Stadt) eher im Sinne von "Politik" und "Exekutive" zu sein scheinen.

Ich möchte hier nur den Standpunkt der SexarbeiterInnen betrachten. Unabhängig von der Diskussion, ob Sexarbeit zum Stadtbild passt (meines Erachtens steht dies außer Frage) - sondern eher die Problematik beleuchten, dass viele SexarbeiterInnen mit diesem Typ der Sexarbeit absolut nicht zu recht kommen.

Christian


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Verfasst: 2009-06-06, 15:03  Beitrag #     Titel:  Nach untenNach oben

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 Aoife Aoife setzt sich aktiv für die Rechte von SexarbeiterInnen ein
Admina
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Ich bin...: SexarbeiterIn
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BeitragVerfasst: 2009-06-06, 15:07  Beitrag #2/11     Titel:  (Kein Titel)  Nach untenNach oben

Nun ja, von Laufhausbetreibern sind höhere Schmiergelder zu erwarten ...
Wen wundert's also, wenn die potentiellen Empfänger dieser Gelder darauf hinarbeiten?

Liebe Grüße, Eva


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 valerie
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Ich bin...: ohne Angabe
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BeitragVerfasst: 2009-06-06, 15:26  Beitrag #3/11     Titel:  (Kein Titel)  Nach untenNach oben

Alles was die Gesellschft nicht gerne sieht wird irgenwie verdrängt.
Ganz "abschaffen" kann man die Prostitution nicht, also verlagern wir sie an einen Punkt wo er nicht so gegenwärtig ist.
An den (Stadt) Rand.
Wenn ich da an mein Heimatland Tirol denke wird mir jetzt noch schlecht.
Jeder hat von diversen Lokalen gewusst, aber offiziell gibt es keine diversen Lokale.
????????????
Nach dem Motto Augen zu ich hab nichts gesehen.
Bravo
Liebe Grüsse Valerie


 Geschlecht*:Weiblich  Offline
 Hanna Hanna setzt sich aktiv für die Rechte von SexarbeiterInnen ein
PlatinStern
PlatinStern





Ich bin...: SexarbeiterIn
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BeitragVerfasst: 2009-06-06, 23:08  Beitrag #4/11     Titel:  (Kein Titel)  Nach untenNach oben

es ist definitiv nicht in unserem Sinne!

der Zusammenhang ist wohl so wie Aoife ihn sieht, Schmiergeld und Korruption.
letztlich ist das wieder eine Zweitsteuer für die Sexarbeiterin die ja das gezahlte Schmiergeld via (überhöhter) Wohnungsmiete anschaffen darf und nur sehr begrenzt an die Kundschaft weitergeben kann. 013.gif
fas alle Großprojekte im Immobilienbereich sind männlich!

lg, Hanna


 Geschlecht*:Weiblich  Offline
 Zwerg Zwerg setzt sich aktiv für die Rechte von SexarbeiterInnen ein
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Ich bin...: Engagierte(r) Außenstehende(r)
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BeitragVerfasst: 2009-06-06, 23:20  Beitrag #5/11     Titel:  (Kein Titel)  Nach untenNach oben

Ich glaube (zumindest in Wien), dass hier eher die Überlegung "aus den Augen aus dem Sinn" eine größere Rolle spielt. Man will die Sexarbeit aus dem Kern der Stadt auf die Ausfallstraßen verbannen.

Das man dabei unzählige Probleme schafft - und vor Allem: Das man (Profit-)Gelder umverteilt - Großbetreiber unterstützt und (ehemalige und auch aktive) SexarbeiterInnen wieder in die Abhängigkeit von BetreiberInnen treibt, scheint in Kauf genommen zu werden.

Liebe Grüße

Christian


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 valerie
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Ich bin...: ohne Angabe
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BeitragVerfasst: 2009-06-06, 23:32  Beitrag #6/11     Titel:  (Kein Titel)  Nach untenNach oben

Ich möcht mir tag täglich auf die zunge beissen.
Weil ich meine Gedanken nicht richtig rüber bringen kann.
Es gehört noch so viel ausgesprochen, was bisher niemand gesagt hat,
Valerie


 Geschlecht*:Weiblich  Offline
 PaulN
interessiert
interessiert





Ich bin...: ohne Angabe
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BeitragVerfasst: 2009-06-07, 09:57  Beitrag #7/11     Titel:  RE: Exekutive und Politik fördert Laufhäuser  Nach untenNach oben

Vielleicht ist die Motivation der Politiker nicht lauter oder sogar reine Wahlbezirk-Kosmetik. Sind aber Laufhäuser vom Aspekt der Sicherheit und Gesundheit nicht besser für Sexworker?

Zu banal gefragt? Die Existenz der Laufhäuser beendet ja nicht, das wie auch immer gelagerte Angebot in Privatwohnungen, Hotels oder Studios, sondern die Strassenprostitution.

Wenn dem so ist, also:

"Aus unlauteren Gründen das Richtige tun"

wäre das schon sehr philosophisch...


 Geschlecht*:Männlich  Offline
 Aoife Aoife setzt sich aktiv für die Rechte von SexarbeiterInnen ein
Admina
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Ich bin...: SexarbeiterIn
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BeitragVerfasst: 2009-06-07, 11:22  Beitrag #8/11     Titel:  (Kein Titel)  Nach untenNach oben

@PaulN:

Tja, so wie es im Eröffnungsposting dieses thread's beschrieben ist, soll aber die Existenz von gerade auch Privatwohnungen beendet werden.

Was bedeutet, es geht darum, selbständige Sexarbeit zu verhindern. Was nur im Sinn von Großbetreibern und ihren Nutznießern sein kann.

Liebe Grüße, Eva


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 Umher
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Ich bin...: Kunde
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BeitragVerfasst: 2009-06-07, 12:55  Beitrag #9/11     Titel:  (Kein Titel)  Nach untenNach oben

          Image
Zwerg hat folgendes geschrieben:
Ich glaube (zumindest in Wien), dass hier eher die Überlegung "aus den Augen aus dem Sinn" eine größere Rolle spielt. Man will die Sexarbeit aus dem Kern der Stadt auf die Ausfallstraßen verbannen.
Es geht einfach darum, dass Anrainer in Wohngebieten dieses und jenes nicht haben wollen, egal ob es sich um ein islamisches Kulturzentrum oder um Prostitution handelt.
Darüber hinaus gilt Prostitution seit Entstehung zentraler staatlicher Verwaltung als kontrollierungsbedürftig, wobei sich die Einschätzung mitunter geändert hat, ob Prostitiution besser zu kontrollieren ist, wenn sie sichtbar auf der Straße stattfindet oder wenn sie in Bordellen zentralisiert stattfindet.


 Geschlecht*:Männlich  Offline
 Lycisca Lycisca setzt sich aktiv für die Rechte von SexarbeiterInnen ein
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BeitragVerfasst: 2009-06-07, 13:31  Beitrag #10/11     Titel:  (Kein Titel)  Nach untenNach oben

Umher hat folgendes geschrieben:
 Darüber hinaus gilt Prostitution seit Entstehung zentraler staatlicher Verwaltung als kontrollierungsbedürftig, wobei sich die Einschätzung mitunter geändert hat, ob Prostitiution besser zu kontrollieren ist, wenn sie sichtbar auf der Straße stattfindet oder wenn sie in Bordellen zentralisiert stattfindet.


Nach meinem Dafürhalten verletzen die Prostitutionsgesetze in Österreich gerade wegen dieser Kontrollwut grundlegende Menschenrechte, teilweise direkt (A), teilweise als Folge der Exekution dieser Gesetze (B). Dabei wird die Würde von wesentlich mehr Menschen verletzt, als "nur" die der relativ kleinen Gruppe der SW.

ad A) Erinnert sei z.B. an die UN Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer. Siehe dazu

http://www.unric.org/index.php?opti....mp;id=1097&Itemid=232

und den Thread Menschenrechte und die Würde der Sexarbeiter:

A1.) Dass SW überhaupt einer staatlichen Registrierungspflicht unterliegen, die durch den Zwang zur Arbeit in Bordellen verschärft wird, ist eine Menschenrechtsverletzung, die dem Wortlaut von Art 6 dieser Konvention widerspricht. Wie im Thread Menschenrechte und die Würde der Sexarbeiter herausgearbeitet wurde, hat die Konvention bei Art 6 den Schutz von freiwilligen SW intendiert (Rijken, Trafficking in Persons, insbes. S 56).

A2.) Dass Sexwork auf Bordelle eingeschränkt wird, verletzt die zitierte internationale Konvention in ihrem Kernanliegen, der Bekämpfung des internationalen Menschenhandels. Denn der Sinn dieser Konvention ist es, SW bereits präventiv vor dem Kontakt mit der organisierten Kriminalität (OK) zu schützen und die finanziellen Quellen der OK, wie z.B. Bordelle, auszutrocknen. Stattdessen erhalten Bordellbetreiber ein gesetzliches Monopol als Arbeitgeber und können daher die Bedingungen diktieren, unter denen Prostitution ausgeübt wird. Es liegt also eine Situation vor, wo der Landesgesetzgeber dirigistische Zuhälterei nicht nur nicht bekämpft, sondern sie fordert und fördert. Diese Situation könnte man Staatszuhälterei nennen.

A3.) Es ist wohlbekannt, dass die OK sich unbescholtener Strohmänner bedient, um Bordelle zu betreiben, es ist bekannt, dass sich die OK korrupter Polizisten und Politiker bedient, um ihre Bordelle zu schützen, es ist bekannt, dass die OK die bei ihr tätigen SW zwischen ihren Bordellen "freiwillig" rotieren lässt, und es ist bekannt, dass dies auch grenzüberschreitend geschieht. Genau dies wollen die vielfältigen internationalen Konventionen gegen Menschenhandel unterbinden. Indem einzelne Bundesländer mit ihren Prostitutionsgesetzen Bordelle bevorzugen, handeln sie klar gegen die Intention dieser Konventionen, handeln sie auch gegen den Geist und den Wortlaut etablierten Völkergewohnheitsrechts und schwächen dadurch den Schutz durch diese Konventionen weltweit. Damit werden auch die Menschenrechte aller potenziellen Opfer von Menschenhandel verletzt, nicht nur die der SW in den jeweiligen Bundesländern. Die Politik dieser Bundesländer könnte man demnach als frauenverachtend qualifizieren.

A4.) Ein Nachwort zum rechtlichen Status der zitierten Konvention: Österreich ist zwar der Konvention nicht formell beigetreten, doch Österreich hat sich in Art 6 Abs 1 des Staatsvertrags von Wien zur Achtung der Menschenrechte als Voraussetzung zur Wiedererlangung der staatlichen Unabhängigkeit verpflichtet und hat die Normen des Völkerrechts nach Art 9 Abs 1 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) in die innerstaatliche Rechtsordnung aufgenommen. Diese Normen sind dabei von den Behörden unmittelbar anzuwenden, ohne dass es eines eigenen Umsetzungsaktes bedarf (Berka, Lehrbuch Verfassungsrecht, Wien 2005, S 68). Innerstaatliche Akte im Widerspruch zu zwingendem Völkerrecht und Völkergewohnheitsrecht sind dabei nach internationaler Lehre in jedem Fall nichtig. (Bleckmann, Völkerrecht, Baden-Baden 2001, Rz 304). Manche Autoren anerkennen generell einen Primat des Völkerrechts (Balthasar: Die österreichische bundesverfassungsrechtliche Grundordnung, Wien 2007, S 187 unter Bezug auf Verdroß). Darüber hinaus haben nach herrschender Lehre auch völkerrechtliche Normen Gültigkeit, die Österreich nicht ausdrücklich anerkannt (ratifiziert) hat, weil ja sonst die ausdrückliche Rezeption der Regeln durch Art 9 B-VG überflüssig wäre (Kirchschläger, Mock und Schambeck: Verantwortung in unserer Zeit, Wien 1990, S 145). Eine Reihe wichtiger Autoren fordert den Verfassungsgerichtshof auf, seine grundrechtsdogmatisch unplausible Rechtsprechung zu Art 9 Abs 1 B-VG abzuändern und internationale Normen auch als unmittelbar anwendbares subjektives Recht anzuerkennen; dann wäre dessen Einhaltung iSv Art 144 B-VG vor dem Gericht einklagbar (Adamovich/Funk/Holzinger: Österreichisches Staatsrecht, Bd I, Wien 1997, S 193, Rz 16.015).

B) In der Exekution der Gesetze zur Kontrolle der Prostitution werden regelmäßig auch Grund- und Menschenrechte verletzt, die von der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert werden, die in Österreich in Verfassungsrang ist. Davon betroffen sind nicht nur SW.

B1.) Die von Landespolitikern angestrebte Beschränkung der Prostitution auf Bordelle greift in das Sexualleben von schwer behinderten Personen ein, die nur mit Mühe oder gar nicht Bordelle oder Laufhäuser besuchen können. Ein solcher Eingriff ist in im Hinblick auf internationale Normen (A oben) nicht zwingend notwendig zum Schutz der demokratischen Einrichtungen - und ist daher eine Verletzung des Rechts auf Privatleben der behinderten Personen nach Art 8 EMRK. Die Prostitutionsgesetze z.B. von Vorarlberg, Tirol, Salzburg führen somit zu einer Diskriminierung Behinderter, denen in menschenverachtender Weise die Möglichkeit genommen wird, ihr Sexualleben nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten.

B2.) Die Exekution der Prostitutionsgesetze führt immer wieder zur Anwendung polizeistaatlicher Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung, wie zum Beispiel verdeckte Ermittlungen. Dieses Instrument unterliegt auf dem Papier strengsten Regelungen, z.B. im Sicherheitspolizeigesetz oder in der Strafprozessordnung. Nach einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs ist sein Einsatz zur sittenpolizeilichen Kontrolle der Prostitution gesetzlich nicht gedeckt. Dennoch haben Polizeibehörden solche Ermittlungen immer wieder durchgeführt. Dieses Handeln war nicht nur gesetzwidrig, sondern sogar gesetzlos. Leider versagen auch immer wieder die Rechtsschutzinstitutionen, indem sie entweder von der Polizei durch Nichtinformation völlig ausgehebelt werden, oder indem sie Beschwerden gegen das gesetzlose Handeln der Polizeibehörden nicht immer nachgeben - und somit den Rechtsschutzsuchenden auch das Grundrecht auf eine wirksame Beschwerde (Art 14 EMRK) samt dem Recht auf den gesetzlichen Richter versagen (Art 83 Abs 2 B-VG). Opfer dieses gesetzlosen Treibens von Polizeibehörden sind nicht nur SW, sondern z.B. auch sexuell aktive Frauen aus der Swingerszene, die leicht in den Verdacht der nicht registrierten Prostitution gelangen und somit - vielfach, ohne es selbst zu bemerken - von Polizeibehörden ausspioniert werden. Grundsätzlich sind aber alle Staatsbürger betroffen, wenn Polizeiorgane gesetzlos zu agieren beginnen: In einem demokratischen Rechtsstaat ist dies inakzeptabel. Die Landesgesetzgeber sind mit ihren Prostitutionsgesetzen für solche undemokratischen Umtriebe hauptverantwortlich.

B3.) Die Exekution der Prostitutionsgesetze hat schließlich dazu geführt, dass in weiten Landstrichen legale Prostitution unmöglich wird, weil es nicht einmal Bordelle gibt. Es ist mehr als fraglich, ob diese Praxis mit dem Recht auf Niederlassungsfreiheit der SW im Europäischen Wirtschaftsraum vereinbar ist und ob diese Praxis nicht auch das Recht auf Erwerbsfreiheit der SW verletzt, also auch ihre Eigentumsfreiheit (Art 5 Staatsgrundgesetz, Art 1 Zusatzprotokoll 1 EMRK).


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BeitragVerfasst: 2009-06-08, 11:34  Beitrag #11/11     Titel:  (Kein Titel)  Nach untenNach oben

@Eva
Dass sich das Gesetz auch gegen die selbstständigen Sexworker richtet habe ich schon verstanden. In der Praxis wird, denke ich, Polizei und Statsanwaltschaft überfordert sein, das Gesetz mit der üblichen Polizei-Technik (Stören und vertreiben der Kunden, Strafbefehle etc.) durchzusetzen.

Die Strassenprostitution aber, ist sehr verletzlich. Mit Kameras und griffigen Strassenverkehrsgesetzen (Freier - Such - Verkehr) wurde der Strassenstrich in Zürich auf wenige Hauptverkehrsachsen verdrängt.

Der Versuch die Studios, Wohnungen in Zürich mit Polizei und Gerichtsbarkeit, auf bestimmte Zonen, zu beschränken ist gescheitert.

Ironischerweise verlagert sich das Sexworking in Zürich, in diesen Monaten, auf grössere Sex-Wellness-Fitness-Gourmet-Tempel welche, schon wegen dem Platzbedarf, in den von der Politik gewünschten Gewerbezohnen gebaut werden.

Der Markt macht offenbar die Spielregeln


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Exekutive und Politik fördert Laufhäuser


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