Sperrgebiete
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Mandy
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Sperrgebiete
Wozu brauchen wir sperrgebiete?
Ich persönlich finde das unnötig, man schaue doch mal in den 23. Berzirk, da gibt es ein Laufhaus NEBEN einen Hort.... und da sagt auch keiner was? Wieso? haben manche Sonderrechte?
Außerdem geht mir die Doppelmoral gehörig auf dem geist, jeder tut so als ob wir jemanden stören, dennoch kommen sehr viele zu uns und da sind wir gut genug.
Leute wir machen nichts böses, wir verkaufen Illusionen und sexuelle Gefühle (wohlgemerkt sexuelle und keine Liebesbeziehungen), jeder von uns hat Sex (so hoffe ich) und jeder soll ihn ausleben dürfen mit wem er will und wann er will.
Löst euch endlich mal von Sittenwidrigkeit etc., ist eurer Sex auch Sittenwidrig den ihr zu Hause macht? Ihr bekommt zwar kein Geld für Sex, aber dennoch bekommt ihr Geld von euren Männern um euch was schönes zu kaufen....
Sorry Leute musste mich gerade abreagieren aufgrund einer Erfahrung.
Was haltet ihr davon?
Lg. Mandy
Ich persönlich finde das unnötig, man schaue doch mal in den 23. Berzirk, da gibt es ein Laufhaus NEBEN einen Hort.... und da sagt auch keiner was? Wieso? haben manche Sonderrechte?
Außerdem geht mir die Doppelmoral gehörig auf dem geist, jeder tut so als ob wir jemanden stören, dennoch kommen sehr viele zu uns und da sind wir gut genug.
Leute wir machen nichts böses, wir verkaufen Illusionen und sexuelle Gefühle (wohlgemerkt sexuelle und keine Liebesbeziehungen), jeder von uns hat Sex (so hoffe ich) und jeder soll ihn ausleben dürfen mit wem er will und wann er will.
Löst euch endlich mal von Sittenwidrigkeit etc., ist eurer Sex auch Sittenwidrig den ihr zu Hause macht? Ihr bekommt zwar kein Geld für Sex, aber dennoch bekommt ihr Geld von euren Männern um euch was schönes zu kaufen....
Sorry Leute musste mich gerade abreagieren aufgrund einer Erfahrung.
Was haltet ihr davon?
Lg. Mandy
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Aoife
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Re: Sperrgebiete
Hi Mandy,Mandy hat geschrieben:man schaue doch mal in den 23. Berzirk, da gibt es ein Laufhaus NEBEN einen Hort.... und da sagt auch keiner was? Wieso? haben manche Sonderrechte?
damit hast du deine Frage doch schon selbst beantwortet.
Wer würde denn ohne Sperrbezirksverordnung teure (Bestechungs-)Gelder für lukrative Sonderrechte bezahlen?
Und wovon sollten die armen Bürgermeister, Ortsvorsteher, Bauamtsdezernenten und Polizeipräsidenten dann ihren Bordellbesuch finanzieren?
So gesehen kommen die Sperrbezirke doch uns allen zu Gute
Liebe Grüße, politcal incorrect Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
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marlena
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Richtig Aoife,
da wir alle immer in unseren Herzen an die Verantwortlichen denken und sie in unsere Gebete einschließen sollten, schließlich sind sie Tag und Nacht um das Wohlergehen derer bemüht, von denen sie gewählt wurden....soviel zum Thema Heuchelei...und warum wählen sie die Bürger dann noch?
Liebe Grüße
Marlena
da wir alle immer in unseren Herzen an die Verantwortlichen denken und sie in unsere Gebete einschließen sollten, schließlich sind sie Tag und Nacht um das Wohlergehen derer bemüht, von denen sie gewählt wurden....soviel zum Thema Heuchelei...und warum wählen sie die Bürger dann noch?
Liebe Grüße
Marlena
--- Allüren sind was für Unfertige ---
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Aoife
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Nun ja, das ist nun mal das Wesen der Demokratur:
Jeder gibt seine Stimme ab, damit er nichts mehr zu sagen hat,
und dann entscheidet das Kapital, was gemacht wird.
Liebe Grüße, Eva
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marlena
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Umher
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Re: Sperrgebiete

Ich denke, Du solltest Dich davon lösen einen Zusammenhang zwischen Sexualmoral und Sittenwidrigkeit zu sehen. Sittenwidrig sind nicht sexuelle Handlungen, sondern Verträge über sexuelle Handlungen. Es kann viele Gründe geben, warum ein Vertrag sittenwidrig ist. Das muss überhaupt nichts mit Sex zu tun haben, sondern es hat im Allgenmeinen damit zu tun, dass jemand vertraglich Verpflichtungen übernimmt, die der Art oder dem Umfang nach so sind, dass man das Gefühl hat, dazu sollte sich jemand nicht rechtswirksam verpflichten dürfen.Mandy hat geschrieben:Löst euch endlich mal von Sittenwidrigkeit etc., ist eurer Sex auch Sittenwidrig den ihr zu Hause macht?
Nicht sittenwidrig: "Ich schenke dir fünfzig Euro, um dir eine Freude zu machen." - "Mei, das ist nett! Dafür blase ich dir einen."
Sittenwidrig: "Mit der Engegennahme des Entgeltes von Euro 50 anerkennst du die Verpflichtung mir als Gegenleistung einen zu blasen."

Was haben gegenseitige Geschenke zu bestimmten Anlässen mit Sex gegen Bezahlung zu tun?Mandy hat geschrieben:Ihr bekommt zwar kein Geld für Sex, aber dennoch bekommt ihr Geld von euren Männern um euch was schönes zu kaufen....
Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass erstens in einer Beziehung nur der Mann der Frau Geschenke macht und nicht auch umgekehrt und zweitens schon gar nicht, dass das eine Abgeltung für sexuelle Zuwendung wäre. (Wird schon so sein, dass es solche Beziehungen gibt, wo sich ein Mann eine Schlampe mit Geldgeschenken bei Laune hält. Aber das wird hoffentlich nicht der Normalfall einer Beziehung sein.)
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Zwerg
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Re: Sperrgebiete

Bitte, bei aller kritischer Betrachtungsweise: Wir bezeichnen hier Niemand als Schlampe.... - ich ersuche höflich derartige Ausdrücke außen vor zu lassen.Umher hat geschrieben:Wird schon so sein, dass es solche Beziehungen gibt, wo sich ein Mann eine Schlampe mit Geldgeschenken bei Laune hält.
Christian
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Aoife
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@Umher:
Ist das in Östereich so?
In Deutschland hatte vor ProstG-Zeiten aufgrund der Sittenwidrigkeit
die SW trotz erbrachter Dienstleistung keinen Anspruch auf Bezahlung.
Und für die Unveräußerlichkeit der sexuellen Selbstbestimmung braucht's eigentlich keine Sittenwidrigkeit,
die ja auch in gegenseitigem Einverständnis erfüllte Verträge für ungültig erklärt.
Liebe Grüße, Eva
Ist das in Östereich so?
In Deutschland hatte vor ProstG-Zeiten aufgrund der Sittenwidrigkeit
die SW trotz erbrachter Dienstleistung keinen Anspruch auf Bezahlung.
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Liebe Grüße, Eva
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Umher
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Ich habe überhaupt niemanden als Schlampe bezeichnet. Allerdings gibt es den Begriff Schlampe, der etwas bestimmtes bezeichnet, und wo der Begriff passt, wird man ihn auch anwenden können.Zwerg hat geschrieben:Bitte, bei aller kritischer Betrachtungsweise: Wir bezeichnen hier Niemand als Schlampe.... - ich ersuche höflich derartige Ausdrücke außen vor zu lassen.Umher hat geschrieben:Wird schon so sein, dass es solche Beziehungen gibt, wo sich ein Mann eine Schlampe mit Geldgeschenken bei Laune hält.
Christian

Habe ich etwas geschrieben, das dem widerspricht?Aoife hat geschrieben:@Umher:
Ist das in Östereich so?
In Deutschland hatte vor ProstG-Zeiten aufgrund der Sittenwidrigkeit
die SW trotz erbrachter Dienstleistung keinen Anspruch auf Bezahlung.
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Zwerg
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@Umher
Das man etwas so nennen kann, möchte ich gar nicht diskutieren - ich ersuche (!) lediglich HIER auf sexworker.at die Wortwahl entsprechend umsichtig zu gestalten.
Es ist für mich immer schwer in öffentlichen Diskussionen um die Ohren zu bekommen ("In den Foren werden die Frauen als Schlampen bezeichnet" - oder Ähnliches) - Erst vor einigen Tagen wurde ich anlässlich einer Gerichtsverhandlung (wo ich als Zuhörer mit dabei war) beschimpft, da ich auf meiner Visitenkarte das Wort "Forum" führe.
Wie schon gesagt: Ich ersuche!
Christian
Das man etwas so nennen kann, möchte ich gar nicht diskutieren - ich ersuche (!) lediglich HIER auf sexworker.at die Wortwahl entsprechend umsichtig zu gestalten.
Es ist für mich immer schwer in öffentlichen Diskussionen um die Ohren zu bekommen ("In den Foren werden die Frauen als Schlampen bezeichnet" - oder Ähnliches) - Erst vor einigen Tagen wurde ich anlässlich einer Gerichtsverhandlung (wo ich als Zuhörer mit dabei war) beschimpft, da ich auf meiner Visitenkarte das Wort "Forum" führe.
Wie schon gesagt: Ich ersuche!
Christian
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Aoife
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Hast du. So als wäre es bei fehlender Sittenwidrigkeit möglich, die SW zur Erfüllung des eingegeangenen Vertrags zu zwingen:Umher hat geschrieben:Habe ich etwas geschrieben, das dem widerspricht?
In Deutschland wurde das aber gerade umgekehrt gesehen: Die Sittenwidrigkeit hat den Kunden vor der Zahlungspflicht nach erfolgter Dienstleistung geschützt.Umher hat geschrieben:Es kann viele Gründe geben, warum ein Vertrag sittenwidrig ist. Das muss überhaupt nichts mit Sex zu tun haben, sondern es hat im Allgenmeinen damit zu tun, dass jemand vertraglich Verpflichtungen übernimmt, die der Art oder dem Umfang nach so sind, dass man das Gefühl hat, dazu sollte sich jemand nicht rechtswirksam verpflichten dürfen.
Nicht sittenwidrig: "Ich schenke dir fünfzig Euro, um dir eine Freude zu machen." - "Mei, das ist nett! Dafür blase ich dir einen."
Sittenwidrig: "Mit der Engegennahme des Entgeltes von Euro 50 anerkennst du die Verpflichtung mir als Gegenleistung einen zu blasen."
Liebe Grüße, Eva
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Zwerg
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Aoife hat geschrieben:Dem ist auch in Österreich so - weiters scheitern sämtliche arbeitsrechtlich relevanten Verträge an dem unsäglichen Richterentscheid. Es ist in Ö nicht möglich Verträge abzuschließen, die Sexarbeit zum Inhalt haben - und damit war es das schon.Umher hat geschrieben:In Deutschland wurde das aber gerade umgekehrt gesehen: Die Sittenwidrigkeit hat den Kunden vor der Zahlungspflicht nach erfolgter Dienstleistung geschützt.
Christian
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Umher
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Ein sittenwidriger Vertrag ist nichtig. Das wirkt natürlich in beide Richtungen. Auf Grund eines nichtigen Vertrages kann weder ein Entgelt von der einen noch eine Leistung von der anderen Seite eingefordert werden. Aus Sicht der SW ist natürlich nur das erste ein Problem, das zweite nicht.Aoife hat geschrieben:In Deutschland wurde das aber gerade umgekehrt gesehen: Die Sittenwidrigkeit hat den Kunden vor der Zahlungspflicht nach erfolgter Dienstleistung geschützt.
Ich weiß ja nicht, wie das in Deutschland ist, aber in Österreich ist in der Branche Vorauskasse üblich. Daher stellt sich für die SW die Frage nach der Einklagbarkeit des Entgeltes kaum. (Kondiktion, Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebung, scheidet trotz Nichtigkeit des Vertrages aus.) Eher stellt sich die Frage für den Kunden, wie er ein geleistetes Entgelt zurückfordern könnte, wenn er um die vereinbarte Leistung betrogen wird.
Aber eigentlich sollte es in dem Thread ja um Sperrbezirke gehen. Weiträumige "Sperrbezirke" wie zum Teil in Deutschland gibt es in Wien nicht. Es gibt nur Orte, an denen die Prostitution nicht angebahnt werden darf (Bahnhöfe, Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel), Schutzzonen im Umkreis von 150m Luftlinie bestimmter Objekte (Schulen, Kindergärten, Kirchen, Krankenhäuser etc.) und darüber hinaus die Möglichkeit per Verordnung die Prostitution zeitlich (Straßenstrich nur in den Nachtstunden) und örtlich (z. B. 15m Abstand zur Äußeren Mariahilfer Straße) einzuschränken.
§ 4 Wiener Prostitutionsgesetz