Frage zu RECHT AM EIGENEN BILD
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Frage zu RECHT AM EIGENEN BILD
Liebe Community!
Ich weiss nicht ob ich hier an der richtigen Stelle bin, bitte eventuell verschieben.
Ich bin eine ehemalige Sexarbeiterin (Schweiz). In meiner Begrüssung/Vorstellung habe ich angegeben, dass ich so nebenher Moderatorin in einem kleinen Schweizer Sexforum/Freierforum bin. Wie ich dazu kam, ein andermal.
Nun bin ich da so ziemlich am Anfang in ein Fettnäppfchen getreten. Ein XXXXXXXXXX (ist vielleicht einigen von euch aus anderen Foren bekannt) berichtet dort und in anderen Forum unter anderem mit Reisebrichten aus Thailand und auch anderen Ländern. Er tritt in den Ländern als Freier auf und. jetzt kommt mein Fettnäppfchen, stellt dort auch Bilder von den Frauen ein, mit denen er sexuell verkehrt. Teils sind es Nacktfotos (den Genitalbereich verfremdet er allerdings).
Nun ich fragte ihn ob er die Genehmigung zur Veröffentlichung der Bilder von den jungen Thailänderinnen hat, ob die jungen Frauen ihm eine Genehmigung zur Veröffentlichung gegeben hat.
Er hampelte rum und gab keine klare Auskunft. Ich habe daraufhin die Bilder entfernt mit dem Verweis, zum Schutz der jungen Frauen und weil keine Genehmigung nachgewiesen wurde.
Draufhin wurde ich ziemlich heftig angegriffen. Die Männer dort schrieben, ich hätte kein Recht dazu gehabt. Nun ich habe geantwortet, das es zwar mittlerweile eine Selbstverständlichkeit geworden sei, Bilder ins Internet zu stellen, ab er nicht alles ist damit automatisch erlaubt.
Ich würde gern eure Meinung dazu hören, vielleicht kennt sich da jemand von euch auch zu dem Thema besser aus. Ich danke im voraus für eure Antworten.
Liebe Grüsse
Fabiene
Ich weiss nicht ob ich hier an der richtigen Stelle bin, bitte eventuell verschieben.
Ich bin eine ehemalige Sexarbeiterin (Schweiz). In meiner Begrüssung/Vorstellung habe ich angegeben, dass ich so nebenher Moderatorin in einem kleinen Schweizer Sexforum/Freierforum bin. Wie ich dazu kam, ein andermal.
Nun bin ich da so ziemlich am Anfang in ein Fettnäppfchen getreten. Ein XXXXXXXXXX (ist vielleicht einigen von euch aus anderen Foren bekannt) berichtet dort und in anderen Forum unter anderem mit Reisebrichten aus Thailand und auch anderen Ländern. Er tritt in den Ländern als Freier auf und. jetzt kommt mein Fettnäppfchen, stellt dort auch Bilder von den Frauen ein, mit denen er sexuell verkehrt. Teils sind es Nacktfotos (den Genitalbereich verfremdet er allerdings).
Nun ich fragte ihn ob er die Genehmigung zur Veröffentlichung der Bilder von den jungen Thailänderinnen hat, ob die jungen Frauen ihm eine Genehmigung zur Veröffentlichung gegeben hat.
Er hampelte rum und gab keine klare Auskunft. Ich habe daraufhin die Bilder entfernt mit dem Verweis, zum Schutz der jungen Frauen und weil keine Genehmigung nachgewiesen wurde.
Draufhin wurde ich ziemlich heftig angegriffen. Die Männer dort schrieben, ich hätte kein Recht dazu gehabt. Nun ich habe geantwortet, das es zwar mittlerweile eine Selbstverständlichkeit geworden sei, Bilder ins Internet zu stellen, ab er nicht alles ist damit automatisch erlaubt.
Ich würde gern eure Meinung dazu hören, vielleicht kennt sich da jemand von euch auch zu dem Thema besser aus. Ich danke im voraus für eure Antworten.
Liebe Grüsse
Fabiene
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RE: Frage zu RECHT AM EIGENEN BILD
das urheberrecht eines bildes liegt immer beim fotografen, sofern er dieses recht nicht schriftlich abtritt. damit hat der fotograf, oder der günstling des abtretungsvertrages, das recht zur kommerziellen nutzung des bildes, sofern ihm das im zuge des persönlichkeitsrechtes der dargestellten person nicht untersagt ist.....
ergo steht das persönlichkeitsrecht über dem urheberrecht.
kleiner hacken: das persönlichkeitsrecht muß eingefordert werden. das bedeutet, die dargestellte person muss die veröffentlichung untersagen (am besten schriftlich ), denn ansonsten gilt das urheberrecht.
auch wenn sich eine person auf einem bildnis erkennt, kann sie vom persönlichkeitsrecht gebrauch machen und die veröffentlichung untersagen. ( ausnahmen sind personen des öffentlichen rechts, also prominente )
aber prinzipiell, ohne explizite absprachen, darf der fotograf die bilder veröffentlichen, also von seinem urheberrecht gebrauch machen.
lg, tom
ergo steht das persönlichkeitsrecht über dem urheberrecht.
kleiner hacken: das persönlichkeitsrecht muß eingefordert werden. das bedeutet, die dargestellte person muss die veröffentlichung untersagen (am besten schriftlich ), denn ansonsten gilt das urheberrecht.
auch wenn sich eine person auf einem bildnis erkennt, kann sie vom persönlichkeitsrecht gebrauch machen und die veröffentlichung untersagen. ( ausnahmen sind personen des öffentlichen rechts, also prominente )
aber prinzipiell, ohne explizite absprachen, darf der fotograf die bilder veröffentlichen, also von seinem urheberrecht gebrauch machen.
lg, tom
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RE: Frage zu RECHT AM EIGENEN BILD
Hallo Fabiene,
ich kenne leider die Schweizer Gesetzgebung diesbezüglich nicht - nach deutscher hast Du absolut einwandfrei gearbeitet.
Du solltest vielleicht darauf hinweisen, dass Du dies im Interesse des Forums getan hast, denn das Forum, bzw. dessen Betreiber wären ja diejenigen, die die rechtlichen Konsequenzen zu tragen hätten.
Und einen Hinweis darauf, dass die Fotos natürlich gerne wieder eingestellt werden können, wenn die Frage der Nutzungsrechte geklärt ist - also den schwarzen Peter an XXXXXXXXXX schieben, der die ganzen Foren doch sowieso nur zu Werbezwecken für seine CDs bzw. kostenpflichtigen Downloads nutzt. Falls er das bei Euch noch nicht getan hat, wird das normalerweise ziemlich bald folgen.
Du solltest Dir auch Eure Forenregeln durchlesen. Normalerweise sollte dort auch etwas über Urheberrecht/Copyright zu finden sein. Ein entsprechender Hinweis darauf schadet sicher nicht.
Viel Glück!
Liebe Grüße certik
ich kenne leider die Schweizer Gesetzgebung diesbezüglich nicht - nach deutscher hast Du absolut einwandfrei gearbeitet.
Du solltest vielleicht darauf hinweisen, dass Du dies im Interesse des Forums getan hast, denn das Forum, bzw. dessen Betreiber wären ja diejenigen, die die rechtlichen Konsequenzen zu tragen hätten.
Und einen Hinweis darauf, dass die Fotos natürlich gerne wieder eingestellt werden können, wenn die Frage der Nutzungsrechte geklärt ist - also den schwarzen Peter an XXXXXXXXXX schieben, der die ganzen Foren doch sowieso nur zu Werbezwecken für seine CDs bzw. kostenpflichtigen Downloads nutzt. Falls er das bei Euch noch nicht getan hat, wird das normalerweise ziemlich bald folgen.
Du solltest Dir auch Eure Forenregeln durchlesen. Normalerweise sollte dort auch etwas über Urheberrecht/Copyright zu finden sein. Ein entsprechender Hinweis darauf schadet sicher nicht.
Viel Glück!
Liebe Grüße certik
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *
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Hi!
Ich bin nicht der Meinung, dass man Nacktfotos im Netz ungefragt veröffentlichen darf - wobei ich auch denke, dass das "Klagsrecht" nur bei den Geschädigten (deren Bilder eingestellt wurden) liegen kann. ABER: Du fühlst Dich als Mod verpflichtet den Eigentümer des Forums vor Schaden zu bewahren - und da er geklagt werden könnte, musst Du entsprechend reagieren.
Dies würde ich in den Forenregeln auch vermerken...
Speziell das Outing der Frauen als "SexarbeiterInnen" mit eindeutigen Fotos ist verurteilenswert! Ich möchte Dir eigentlich im Namen unserer Community Dank sagen, dass Du entsprechend reagiert hast!
christian
Ich bin nicht der Meinung, dass man Nacktfotos im Netz ungefragt veröffentlichen darf - wobei ich auch denke, dass das "Klagsrecht" nur bei den Geschädigten (deren Bilder eingestellt wurden) liegen kann. ABER: Du fühlst Dich als Mod verpflichtet den Eigentümer des Forums vor Schaden zu bewahren - und da er geklagt werden könnte, musst Du entsprechend reagieren.
Dies würde ich in den Forenregeln auch vermerken...
Speziell das Outing der Frauen als "SexarbeiterInnen" mit eindeutigen Fotos ist verurteilenswert! Ich möchte Dir eigentlich im Namen unserer Community Dank sagen, dass Du entsprechend reagiert hast!
christian
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RE: Frage zu RECHT AM EIGENEN BILD
Liebe Freundinnen und Freunde!
Auch bei euch gibt es unterschiedliche Meinungen. Ein männliches Mitglied des andreren Forums, der augenscheinlich rechtlich Ahnung hat oder gar Jurist ist, hat in der Auseinandersetzung geschrieben:
Zitat:
"Schutz der Persönlichkeit:
Die Veröffentlichung eines Bildes
Nicht jedes Foto darf einfach beliebig ins Net gestellt werden. Die bildnerische Darstellung einer Person, sei dies nun anhand eines Portraits, eines Fotos oder einer Karikatur, ist ein Gut, welches gesetzlich geschützt wird. Die abgebildete Person hat somit das "Recht an ihrem Bild", das heisst, sie kann selber entscheiden, was mit ihrem Bild geschehen soll. Dank dem Recht am eigenen Bild können sich alle wehren gegen das Ablichten, die Erstellung, die Veröffentlichung oder Verbreitung ihres Bildes ohne ihr Einverständnis.
Wer auch immer auf dem Foto abgebildet ist, kann frei entscheiden, ob das Foto im Internet abgebildet werden darf oder nicht. Damit man folglich ein Foto ins Internet stellen kann, muss man zuerst die Einwilligung der abgebildeten Person einholen. Diese Einwilligung gilt nur dann, wenn die betroffene Person genau weiss, um welches Foto es sich handelt und auf welcher Website es dann erscheinen wird. Ausserdem muss die Einwilligung vorliegen, bevor das Foto überhaupt ins Netz geschaltet wird. Die abgebildete Person kann ihr Einverständnis jederzeit widerrufen: wenn sie mit der Publikation ihres Fotos nicht mehr zufrieden ist, muss das Foto so schnell wie möglich wieder vom Internet genommen werden."
Zitat Ende
Insgesamt habe ich das Problem, dass der Administrator und auch der andere Moderator die Sache genau andersherum sehen wie ich.
Liebe Grüsse
Fabiene
Auch bei euch gibt es unterschiedliche Meinungen. Ein männliches Mitglied des andreren Forums, der augenscheinlich rechtlich Ahnung hat oder gar Jurist ist, hat in der Auseinandersetzung geschrieben:
Zitat:
"Schutz der Persönlichkeit:
Die Veröffentlichung eines Bildes
Nicht jedes Foto darf einfach beliebig ins Net gestellt werden. Die bildnerische Darstellung einer Person, sei dies nun anhand eines Portraits, eines Fotos oder einer Karikatur, ist ein Gut, welches gesetzlich geschützt wird. Die abgebildete Person hat somit das "Recht an ihrem Bild", das heisst, sie kann selber entscheiden, was mit ihrem Bild geschehen soll. Dank dem Recht am eigenen Bild können sich alle wehren gegen das Ablichten, die Erstellung, die Veröffentlichung oder Verbreitung ihres Bildes ohne ihr Einverständnis.
Wer auch immer auf dem Foto abgebildet ist, kann frei entscheiden, ob das Foto im Internet abgebildet werden darf oder nicht. Damit man folglich ein Foto ins Internet stellen kann, muss man zuerst die Einwilligung der abgebildeten Person einholen. Diese Einwilligung gilt nur dann, wenn die betroffene Person genau weiss, um welches Foto es sich handelt und auf welcher Website es dann erscheinen wird. Ausserdem muss die Einwilligung vorliegen, bevor das Foto überhaupt ins Netz geschaltet wird. Die abgebildete Person kann ihr Einverständnis jederzeit widerrufen: wenn sie mit der Publikation ihres Fotos nicht mehr zufrieden ist, muss das Foto so schnell wie möglich wieder vom Internet genommen werden."
Zitat Ende
Insgesamt habe ich das Problem, dass der Administrator und auch der andere Moderator die Sache genau andersherum sehen wie ich.
Liebe Grüsse
Fabiene
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..ich kenne das auch nur so, daß man dem photographen das recht wegnehmen muß..hab früher als modell gearbeitet und das recht an meinen eigenen bildern nur bekommen, weil die photographen unterschrieben haben, daß ich über alles entscheide, was mit diesen bildern geschieht..
mir wurde damals gesagt, wenn ich das nicht mache, habe ich automatisch keine rechte..
man sollte am besten aufpassen, wem man sich vor der kamera zeigt..
bruni
mir wurde damals gesagt, wenn ich das nicht mache, habe ich automatisch keine rechte..
man sollte am besten aufpassen, wem man sich vor der kamera zeigt..
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Habe mit meinem Anwalt telefoniert: Er meinte auf Österreich bezogen ist, speziell in Bezug auf Nacktfotos, der § 78 UrhG /Bildnisschutz) vor allen anderen Paragraphen zu reihen:
(1) Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.
Er würde mir als Admin/Mod eines Forums dringlich anraten ausschließlich diesen Standpunkt zu vertreten. Bei Nacktfotos oder bei Bildern mit entsprechenden Kommentaren ist mit Sicherheit anzunehmen, dass das Gericht von einer "Verletzung berechtigter Interessen" ausgeht.
christian
(1) Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.
Er würde mir als Admin/Mod eines Forums dringlich anraten ausschließlich diesen Standpunkt zu vertreten. Bei Nacktfotos oder bei Bildern mit entsprechenden Kommentaren ist mit Sicherheit anzunehmen, dass das Gericht von einer "Verletzung berechtigter Interessen" ausgeht.
christian
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Lieber Christian!Zwerg hat geschrieben:Habe mit meinem Anwalt telefoniert:
Ganz lieben Dank für deine Bemühungen. Ich finde ihr macht hier eine tolle Arbeit und setzt euch ein, wo es geht.
Dass du sogar extra deinen Rechtsanwalt anrufst, macht mich ganz warm ums Herz. Sogar Kosten nimmst du in Kauf.
Lieber Christian!
Was bin ich dir schuldig, was kostete die Auskunft deines Rechtsanwaltes?
Liebe Grüsse
Fabiene
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RE: Frage zu RECHT AM EIGENEN BILD
*loooool*....*schenkelklopf*.... besser als kino !!
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@Fabiene Marie
Davon abgesehen, dass ich mit meinem Rechtsbeitstand befreundet bin und hier eher freundschaftlichen Rat als "Rechtsauskunft" gesucht habe (nicht zuletzt aus Eigeninteresse - das Thema ist durchaus auch für uns interessant), also keine Spesen verursacht habe, würde es unserem Grundsatz widersprechen für (absolut nicht verbindliche) Aussagen etwas in Rechnung zu stellen (dies dürften wir auch nicht!) :-)
Ich bitte auch zu beachten: Die von mir gepostete Meinung bezieht sich auf die österreichische Gesetzgebung.
christian
Davon abgesehen, dass ich mit meinem Rechtsbeitstand befreundet bin und hier eher freundschaftlichen Rat als "Rechtsauskunft" gesucht habe (nicht zuletzt aus Eigeninteresse - das Thema ist durchaus auch für uns interessant), also keine Spesen verursacht habe, würde es unserem Grundsatz widersprechen für (absolut nicht verbindliche) Aussagen etwas in Rechnung zu stellen (dies dürften wir auch nicht!) :-)
Ich bitte auch zu beachten: Die von mir gepostete Meinung bezieht sich auf die österreichische Gesetzgebung.
christian
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Zwerg hat geschrieben:..... (absolut nicht verbindliche) Aussagen
....... zumal der zitierte § auf bildnisse entstanden durch öffentliche aufnahmen anwendbar ist.
wird ein model von einem fotografen geshootet, oder im fall des threaderstellers pornografisches material erstellt, hat das mit dem § 78 UrhG nix zu tun.....
ob nun pornografisch, ästhetisch erotisch, oder einfach beim wurstsemmel essen fotografiert, es verhält sich wie weiter oben von mir beschrieben.
allerdings ist ein forum KEIN demokratischer raum. wenn fabienne derartige fotos in ihrem forum nicht akzeptiert, dann ist das gesetzt. zumindest für ihr forum. die bloße veröffentlichung eines fotos durch einen user stellt keine rechtsverletzung dar.
lg, tom
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Diesen XXXXXXXXXX kenn ich....
er betreibt kostenpflichtige Seiten mit den Fotos dieser Sexreisen, in denen er Fotos von nackten Thailänderinnen, Afrikanerinnen, Brasilianerinnen usw "verkauft", indem er Geld für dic Betrachtung verlangt.
Er ist "frech" und beleidigend, manipuliert die Leser verschiedenster Freierforen um sie auf diese Seiten zu locken.
Einen Teil der Frauen "nötigt er zu diesen Fotos" wie er selbst schreibt...
Schade, dass ich nicht weiß, wie man diesem Kerl das Handwerk legen kann, denn er deklariert es als Reiseberichte und arbeitet vom Ausland aus.. ist also in Deutschland nur sehr schwer greifbar.
Ich hab mich mal mit ihm angelegt, war 2006 im Hurenmagazin...
Seine Fangemeinde ist leider sehr groß.....
Meiner Meinung nach sind einige der Mädels auf seinen Fotos noch nicht mal volljährig, obwohl er das behauptet.....
Finde ich klasse, dass du seine Werbefotos entfernt hast, aber das wird leider nicht viel nutzen....
liebe Grüße Tanja
den link zu seiner Seite hab ich absichtlich nicht reingestellt, denn ich mache ganz bestimmt keine Werbung für dieses...............
er betreibt kostenpflichtige Seiten mit den Fotos dieser Sexreisen, in denen er Fotos von nackten Thailänderinnen, Afrikanerinnen, Brasilianerinnen usw "verkauft", indem er Geld für dic Betrachtung verlangt.
Er ist "frech" und beleidigend, manipuliert die Leser verschiedenster Freierforen um sie auf diese Seiten zu locken.
Einen Teil der Frauen "nötigt er zu diesen Fotos" wie er selbst schreibt...
Schade, dass ich nicht weiß, wie man diesem Kerl das Handwerk legen kann, denn er deklariert es als Reiseberichte und arbeitet vom Ausland aus.. ist also in Deutschland nur sehr schwer greifbar.
Ich hab mich mal mit ihm angelegt, war 2006 im Hurenmagazin...
Seine Fangemeinde ist leider sehr groß.....
Meiner Meinung nach sind einige der Mädels auf seinen Fotos noch nicht mal volljährig, obwohl er das behauptet.....
Finde ich klasse, dass du seine Werbefotos entfernt hast, aber das wird leider nicht viel nutzen....
liebe Grüße Tanja
den link zu seiner Seite hab ich absichtlich nicht reingestellt, denn ich mache ganz bestimmt keine Werbung für dieses...............
Das Leben genießen, sich nicht über Kleinigkeiten ärgern und großzügig sein: dann gelingt der Tag heute, und der morgige auch. Liebe und tu, was du willst. (Aurelius Augustinus)
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anzeige bei der STA, unter vorlage einiger ausdrucke und der "major" ist geschichte......Tanja_Regensburg hat geschrieben: Meiner Meinung nach sind einige der Mädels auf seinen Fotos noch nicht mal volljährig, obwohl er das behauptet.....
glücklicherweise nimmt der staat pornografie minderjähriger sehr ernst.
lg, tom
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- aufstrebend
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Ja, das ist er, arrogant und frech!Tanja_Regensburg hat geschrieben:
Diesen XXXXXXXXXX kenn ich....
Er ist "frech" und beleidigend, manipuliert die Leser verschiedenster Freierforen um sie auf diese Seiten zu locken.

Es dürfte so sein, dass er in dem Forum keine Reiseberichte mit Fotos mehr einstellt.Tanja_Regensburg hat geschrieben:
Finde ich klasse, dass du seine Werbefotos entfernt hast, aber das wird leider nicht viel nutzen....
Falls jemand die Diskussion zu zu dem Vorgang in dem anderen Forum interessiert, hier der direkte Link zu dem Thema dort "Osterhasi aus Pattaya" :
EDIT AOIFE: link entfernt
Liebe Grüsse
Marie
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Fotoausbeutung
Danke für den Link wo ich die Seiten des Fotographen gefunden habe.
Auf seinen Seiten sind die thailändischen Sexarbeiter unretouchiert zur Schau gestellt und die westlichen Kunden diskret unkenntlich gemacht.
Das ist eine aufs Schärfste abzulehnende Diskriminierung nach Sex, "Rasse" und Klasse.
Da erübrigt sich wohl jede Spitzfindigkeit unter Paragraphenkennern.
Auf seinen Seiten sind die thailändischen Sexarbeiter unretouchiert zur Schau gestellt und die westlichen Kunden diskret unkenntlich gemacht.
Das ist eine aufs Schärfste abzulehnende Diskriminierung nach Sex, "Rasse" und Klasse.
Da erübrigt sich wohl jede Spitzfindigkeit unter Paragraphenkennern.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 14.05.2010, 17:48, insgesamt 1-mal geändert.
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- ModeratorIn
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Zum Bildnisschutz nach § 78 UrhG (hinzu kämen in A Bedenken nach Mediengesetz, nach ABGB usw.) gibt es eine umfangreiche Rsp. Typisch zur Rechtslage in A z.B. ein Zitat des OGH (4Ob211/03p vom 16.12.2003), das wegen der grundrechtlichen Argumentation durchaus für die Schweiz anwendbar wäre (wonach also das besagte Forum bei einer Klage der abgebildeten Personen immer kostenpflichtig unterliegen wird):
"Nacktfotos betreffen regelmäßig den Kern der Persönlichkeit. In diesem höchstpersönlichen Intimbereich überwiegen deshalb im Interessenkonflikt des § 78 UrhG ungeachtet einer einmal erteilten Veröffentlichungsermächtigung - mag diese auch unwiderruflich und uneingeschränkt eingeräumt worden sein - regelmäßig die Interessen des Abgebildeten, auch wenn dieser einem Berufsfotografen Modell gestanden ist."
"Nacktfotos betreffen regelmäßig den Kern der Persönlichkeit. In diesem höchstpersönlichen Intimbereich überwiegen deshalb im Interessenkonflikt des § 78 UrhG ungeachtet einer einmal erteilten Veröffentlichungsermächtigung - mag diese auch unwiderruflich und uneingeschränkt eingeräumt worden sein - regelmäßig die Interessen des Abgebildeten, auch wenn dieser einem Berufsfotografen Modell gestanden ist."
Zuletzt geändert von Lycisca am 14.05.2010, 18:20, insgesamt 1-mal geändert.
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- SW Analyst
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- Ich bin: Keine Angabe
Auf den Fotos geht es teilweise schrecklich zu. Nirgends ist ein Kondom zu sehen. Die Frauen, die manchmal im Rudel vor dem Fotographen knieend abgebildet sind haben auf Gesicht und Zunge sein Sperma. Während sich die Sexworker Gute-Miene-zum-bösen-Spiel-machend der Situation ergeben, mitbegrachte Sexkostüme und Toys anwenden, hat der Herr Zigarre und Bierflache in der Hand.
Diese extreme Form von zur Schau gestelltem Sextourismus ist moderner Kolonialismus.
Ich frage mich, ob eine Anfrage nach Nachweis über Einwilligungserklärungen, ID-Shots und Altersnachweisen hier im Sinne der Sexworker-Menschenrechte weiterhelfen könnten.
Diese extreme Form von zur Schau gestelltem Sextourismus ist moderner Kolonialismus.
Ich frage mich, ob eine Anfrage nach Nachweis über Einwilligungserklärungen, ID-Shots und Altersnachweisen hier im Sinne der Sexworker-Menschenrechte weiterhelfen könnten.
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- ModeratorIn
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- Ich bin: Keine Angabe
Der folgende Dialog ist aus dem oben angeführten Forum und Thread (31. März 2010)
fillup: "XXX [gemeint ist XXX], sorry, wenn ich frage, was schon andere gefragt haben, ich sah einfach keine Antwort. Warum verpixelst Du Geschlechtsorgane?"
Hexenmeister: "@fillup darum: Sexuelle Handlungen mit Kindern oder mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen, Geschlechtsteile und Geschlechtshandlungen dürfen auf dem Bild nicht sichtbar sein. (SR 311.0 Art. 197 4.)"
In der Diskussion wird auch von einer CD mit derartigen Abbildungen gesprochen und "XXX" bestätigt indirekt den oben zitierten Grund der Verpixelung.
Fabiene Marie war also gut beraten, als Moderatorin die von "XXX" eingestellten Bilder zu löschen.
Ohne einem anderen Forum Ratschläge geben zu wollen: Es wäre auch sinnvoll, die von "XXX" eingestellten Links zu löschen, weil die obige Diskussion durchaus den Verdacht nährt, dass dort pornographische Darstellungen Minderjähriger zu finden sind (nämlich wirklichkeitsnahe Abbildungen geschlechtlicher Handlungen unter Beteiligung von Personen unter 18 Jahren, womit international "Kinder" definiert sind). Auch eine Meldung dieser Sites an die D Staatsanwaltschaft wäre sinnvoll.
fillup: "XXX [gemeint ist XXX], sorry, wenn ich frage, was schon andere gefragt haben, ich sah einfach keine Antwort. Warum verpixelst Du Geschlechtsorgane?"
Hexenmeister: "@fillup darum: Sexuelle Handlungen mit Kindern oder mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen, Geschlechtsteile und Geschlechtshandlungen dürfen auf dem Bild nicht sichtbar sein. (SR 311.0 Art. 197 4.)"
In der Diskussion wird auch von einer CD mit derartigen Abbildungen gesprochen und "XXX" bestätigt indirekt den oben zitierten Grund der Verpixelung.
Fabiene Marie war also gut beraten, als Moderatorin die von "XXX" eingestellten Bilder zu löschen.
Ohne einem anderen Forum Ratschläge geben zu wollen: Es wäre auch sinnvoll, die von "XXX" eingestellten Links zu löschen, weil die obige Diskussion durchaus den Verdacht nährt, dass dort pornographische Darstellungen Minderjähriger zu finden sind (nämlich wirklichkeitsnahe Abbildungen geschlechtlicher Handlungen unter Beteiligung von Personen unter 18 Jahren, womit international "Kinder" definiert sind). Auch eine Meldung dieser Sites an die D Staatsanwaltschaft wäre sinnvoll.
Zuletzt geändert von Lycisca am 17.05.2010, 09:04, insgesamt 1-mal geändert.
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RE: Frage zu RECHT AM EIGENEN BILD
Liebe Community!
In dem anderen Forum, in dem es um die Bilder von ,,,,,,,, ging, hat es gestern eskaliert.
Mein männlicher Moderatenkollege hat mir angedroht die Bilder wieder einzustellen, wenn ich sie bis Sonntag nicht selber wieder einstelle.
Ich habe daraufhin das ganze Thema entfernt (gelöscht), auch aufgrund der zuletzt klaren Aussagen und Forderungen hier.
Damit ist das Thema weg, damit auch die Links zu den Seiten des Bildermachers, einschliesslich der in seiner Signatur.
Daraufhin ist der männliche Moderatorn kollege zurückgetreten als Moderator und User.
Ich rechne nun minutlich, stündlich mit meiner Demission (Ablösung) als Moderatorin durch den Forumsmaster (Betreiber des Forums und Administrator.
Ich bedanke mich bei euch für eure Unterstützung und werde euch in eurem Forum erhalten bleiben und im Rahmen meiner Möglichkeiten hier weiter mitarbeiten.
Liebe Grüsse
Fabiene Marie
In dem anderen Forum, in dem es um die Bilder von ,,,,,,,, ging, hat es gestern eskaliert.
Mein männlicher Moderatenkollege hat mir angedroht die Bilder wieder einzustellen, wenn ich sie bis Sonntag nicht selber wieder einstelle.
Ich habe daraufhin das ganze Thema entfernt (gelöscht), auch aufgrund der zuletzt klaren Aussagen und Forderungen hier.
Damit ist das Thema weg, damit auch die Links zu den Seiten des Bildermachers, einschliesslich der in seiner Signatur.
Daraufhin ist der männliche Moderatorn kollege zurückgetreten als Moderator und User.
Ich rechne nun minutlich, stündlich mit meiner Demission (Ablösung) als Moderatorin durch den Forumsmaster (Betreiber des Forums und Administrator.
Ich bedanke mich bei euch für eure Unterstützung und werde euch in eurem Forum erhalten bleiben und im Rahmen meiner Möglichkeiten hier weiter mitarbeiten.
Liebe Grüsse
Fabiene Marie