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 madam
interessiert
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Ich bin...: ohne Angabe
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BeitragVerfasst: 2011-11-12, 11:50  Beitrag #1/3     Titel:  wer ist in recht  Nach untenNach oben

meine Freundin arbeitet in Modellen app, ein gast hat mehrere tage bei sie verbracht die erste zeit hat er gezahlt wie wurde abgesprochen und nach par tagen kaum mit ausreden das er nicht zahlen kann weil er noch nicht seinen lohn bekam, und das er die Rechnung am 15 begleichen wurde. weil das gute gast war hat sie einen späteren Zahlung zu gestimmt.
wenn die zeit zum zahlen gekommen ist und sie hat ihm angerufen und bei skype geschrieben das die Zahlung fällig ist hat er sie vertröstet mit par hundert und kamm wieder mit ausreden ( kein gelt ) aber nach par tagen hat er Anwalt angeschaltet. das meine Freundin bei ihn nicht mehr geld verlangen soll fuhr dienst was nicht zu stande kam und noch zusätzlich wollte das gezahlte zurück. meine freundin hat dafür aber zeugen das er da war den der zeuge war auch immer da! sie arbeitet als domina die zwei gäste der zeuge und der schuldener sind haussklaven gewessene. nachdem sie den breif von dem Anwalt beantwortet hat das sie auf die zahlung besteht und die protokolle von skype vorgelegt hat kam zurück das ich mit dem protokollen keinen wirksamen rechtsanspruch erziehlen kann und ich die erpressung unterlassen soll und sie mit mir nicht weiter verhandeln und wenn sie weiter mache und auf ihre rechnung bestehe wird sie strafrechtlich verfollgt. bitte um einen tip was man in dieser sache machen kann und ob sie im recht ist!
lg madam


 Geschlecht*:Weiblich  Offline
 Sexworker Forum Team
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Verfasst: 2011-11-12, 11:50  Beitrag #     Titel:  Nach untenNach oben

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Ich bin...: SexarbeiterIn
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BeitragVerfasst: 2011-11-12, 12:18  Beitrag #2/3     Titel:  (Kein Titel)  Nach untenNach oben

hört sich blöd an, aber selber einen Advokaten nehmen, es ist nun mal so: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe.

Ansich ist es einfach, er hat eine Dienstleistung erhalten.
Er hat einen Teil der Dienstleistung bezahlt (Schuldeingeständnis)
Un er versucht mit mehreren Mitteln sich von deiner Verpflichtung zu drücken.


 Geschlecht*:Weiblich  Offline
 Tassi
hat was zu sagen
hat was zu sagen





Ich bin...: AgenturbetreiberIn
spain.gif
BeitragVerfasst: 2011-11-12, 12:21  Beitrag #3/3     Titel:  RE: wer ist in recht  Nach untenNach oben

War da nicht kürzlich erst hier ein Beitrag von Betrug????

Ich betone ausdrücklich , dass dies keine Rechtsberatung darstellt und spreche nur davon, was ich machen würde!!!!!

Für mich wäre es ganz wichtig - nie großartig zu drohen, sowas kann sehr schnell als Verleumdung oder Erpressung gedeutet werden und ich müsste dann auch mit entsprechenden Maßnahmen rechnen.

Ich würde vorerst alles beweiskräftig sichern und mir, sofern möglich, auch die Anschrift des Herrn verschaffen.

Ich würde schnell feststellen, dass es einen strafrechtlichen Weg und einen zivilrechtlichen Weg gibt.

Der Strafrechtliche kostet nichts, bringt mir aber auch nicht das vereinbarte Geld .... aber sofern hier ein Urteil vorliegt, kann man auch leichter in Zivilrechtlichen voran kommen ... 002.gif

Der zivilrechtliche dient dazu, um meinen Anspruch gerichtlich geltend zu machen - kostet aber auch Geld (für Mahnbescheid und dann das streitige Verfahren vor Gericht - hängt beides in erster Linie von der Summe ab).

Hier in Deutschland kann ich bei Verfahren vor den Amtsgerichten mich selbst vertreten, ab Summer über 5000,-€ ist aber vor dem Landgericht zu verhandeln und da besteht Anwaltszwang (§§ 23 Absatz 1 Nr. 1, 71 Absatz 1 GVG).

So nun aber wieder zurück zum spannenden Teil .... 003.gif (Strafrecht)

Ich würde am besten an die Staatsanwaltschaft einen Brief mit ungefähr diesem Wortlaut verfassen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie hiermit den nachfolgenden Sachverhalt auf Strafbarkeit nach StGB, insbesondere der Nötigung nach §240 StGB und des Betruges nach §263 StGB zu überprüfen.
Zum Hergang:


Hier würde ich dann alles in recht knappen und treffenden Sätzen unter Nennung von Beweismitteln und bezeugbaren Aussagen schildern.


Wie gesagt kost nix und ist für solche Herrschaften immer eine recht unangenehme Sache.

Zur Sicherheit würde ich ihn dann für die zivilrechtliche Geltendmachung vorab nochmals schriftlich per Einschreiben anmahnen.

So und nun viel Erfolg ... 002.gif


 Geschlecht*:Weiblich  Offline
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