Urteil gegen Rentner: Kampf gegen Prostitution aufrief

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fraences
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Urteil gegen Rentner: Kampf gegen Prostitution aufrief

Beitrag von fraences »


Richter stellt Verfahren ein


Ein Rentner muss sich wegen Flugblättern verantworten, in denen er zum Kampf gegen die Prostitution aufgerufen hat. Doch wegen Geringfügigkeit kommt es zu keiner Verurteilung.
Von Lothar Weller
Hof - Wegen Bedrohung und Nachstellung hat sich ein 75-jähriger Rentner aus Hof vor dem Landgericht verantworten müssen. Der gesundheitlich angeschlagene Angeklagte legte in der Berufungs-Verhandlung ein Geständnis ab. Der Vorsitzende Richter Georg Hornig, stellte das Verfahren ohne Auflagen ein - wegen Geringfügigkeit.

Staatsanwalt Dr. Andreas Zuber hielt dem Rentner vor, im Stadtgebiet von Hof mit Flugblättern gegen die Prostitution zu kämpfen. Auf den Zetteln habe der Mann die Bewohner von Wohnanlagen mit sogenannten Modellwohnungen gewarnt.

Eine Prostituierte nahm der 75-Jährige laut Anklage besonders ins Visier: Im Widerspruch zu seinen angeblichen Grundsätzen vereinbarte er im Januar 2009 mit einer Dame zum "Sonderpreis" sexuelle Dienstleistungen. Eine Woche später wollte er erneut zu gleichen Bedingungen jene Dienste in Anspruch nehmen - die Prostituierte jedoch nicht. Daraufhin beschimpfte der Rentner die Frau am Telefon. Er verteilte in deren Anwesen Zettel mit Hinweisen auf die Aktivitäten in dem Mehrfamilienhaus. Drei Monate später hinterließ der Angeklagte an der Wohnung seiner ehemaligen "Angebetenen" einen weiteren Zettel mit der Überschrift: "Das dreckige Geschäft mit den Prostituierten ist tödlich - überall und jeden Tag." Darunter befanden sich ein Foto der Prostituierten "Karina", die 2006 in Hof einem Mord zum Opfer fiel, und ein Zeitungsartikel.

Die betroffene Frau verstand diese makabre Mitteilung als Bedrohung und erstattete Anzeige. Das Amtsgericht Hof verhängte in der Hauptverhandlung im Juli 300 Euro Geldstrafe gegen den Mann.

Dagegen legte er Berufung ein. Vor dem Landgericht bestritt der Angeklagte zunächst weiterhin die Vorwürfe. Doch die Beweislage war erdrückend. Richter Hornig wies darauf hin, dass das Gericht auf die Vorladung der Geschädigten verzichtet habe, die mittlerweile in Osteuropa wohne. Wenn sich der Rentner nicht kooperativ zeige, müsse die Frau doch noch in den Zeugenstand. Die erheblichen Kosten, die dadurch entstünden, müsste der Verlierer des Prozesses zahlen, machte der Vorsitzende Richter deutlich.

So kam es nach einer längeren Beratung mit dem Verteidiger, Rechtsanwalt Ulrich Damm aus Hof, zur Kehrtwende: Der Angeklagte räumte sein Fehlverhalten ein. Sein Anwalt erklärte, sein Mandant habe die Prostituierte nicht bedrohen wollen. Er habe genau das Gegenteil beabsichtigt. Mit dem Zeitungsartikel habe er auf die Gefahr durch die "Hintermänner" hinweisen wollen. Es sei objektiv fraglich, ob überhaupt eine Bedrohung durch den Angeklagten vorliege, führte der Anwalt aus. Der Zeitungsartikel befasse sich in der Tat mit Hintermännern der Prostitution.

http://www.frankenpost.de/lokal/hofreha ... 90,1830283
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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