Steuerleitfaden für SW in D- Teil 2 Kassenbuch, Umsatzsteuer

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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certik
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Steuerleitfaden für SW in D- Teil 2 Kassenbuch, Umsatzsteuer

Beitrag von certik »

Steuern

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Steuern und Steuerpolitik
Steuerleitfaden für SW in Deutschland - Teil 1
Steuerleitfaden für SW in Deutschland - Teil 2: Kassenbuch, Umsatzsteuer


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Die folgenden Ausführungen gelten ausschliesslich für Deutschland!

Um steuerrechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, ist eigentlich gar nicht sooo viel notwendig.

Macht man es jedoch nicht, kann es wirklich böse enden. In München beispielsweise gibt es eine Anweisung des Finanzamts bei Steuerschätzungen für Prostituierte von monatlich 25 Arbeitstagen mit je 300 Euro auszugehen. Als absetzbare Ausgaben werden in der Schätzung nur 20% des Umsatzes angenommen. Das ergibt für ein Jahr eine Umsatzsteuernachzahlung von 11.495,80 + Einkommensteuernachzahlung von 17.497, gesamt 28.992,80 Euro. Sollte jemand derart geschätzt werden, UNBEDINGT SOFORT zu einem versierten Steuerberater gehen, damit die Einspruchsfristen gewahrt werden können.

Was muss ich für meine Buchhaltung tun?

--- Kassenbuch ---

Es muss ein Kassenbuch (manuell auf Vordruck aus dem Schreibwarengeschäft oder auf dem PC mit Kassenbuch-/Buchhaltungsprogramm oder Tabellenkalkulation) geführt werden, in das die täglichen Einnahmen und Ausgaben eingetragen werden. Da es im SW-Milieu nicht üblich ist Rechnungen zu erstellen, können die Einnahmen mittels einen sogenannten "Eigenbelegs" erfasst werden. Der kann z. B. so aussehen:

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Datum: 23.01.07
Kassenbestand: 350,-- Euro
- Wechselgeld: 100,-- Euro

Umsatz= 250,-- Euro
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Als Ausgaben zählen alle Ausgaben, die für die Berufsausübung notwendig sind, also z. B. Miete und Nebenkosten (anteilig, wenn in der Privatwohnung gearbeitet wird, in der man auch lebt), Einrichtungsgegenstände, Renovierungskosten, Werbung, Kondome, Fahrtkosten, Telefon, Internet, Dessous, Wäschereikosten, Sex-Toys, u. v. m.

--- Umsatzsteuervoranmeldung / Umsatzsteuererklärung ---

Je nach Höhe der zu erwartenden Umsatzsteuerschuld muss man monatlich, quartalsweise oder jährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Die Voranmeldungen entfallen, wenn man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kann (siehe Teil 1)
Die Umsatzsteuervoranmeldung muss via Internet bis zum 10. des Folgemonats abgegeben werden. Man kann eine sogenannte Dauerfristverlängerung beantragen, dann kann die Steuererklärung einen Monat später abgegeben werden.
Die dazu notwendige Software gibt es beim Finanzamt auf CD, oder hier zum Download.
Das ist auzufüllen:
auf Seite 1
Steuernummer
Adressfeld
Voranmeldungszeitraum
Nummer 81 Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 19 v. H.
- Hier muss der Nettoumsatz, also ohne Umsatzsteuer eingetragen werden. Berechnung: Gesamtumsatz : 1,19
auf Seite 2
Nummer 66 Abziehbare Vorsteuerbeträge
- Hier werden alle Mehrwertsteuerbeträge addiert, die man selbst bezahlt hat und in einer Summe von der Umsatzsteuerschuld abgezogen.
Nochmals kontrollieren, ob alles korrekt eingegeben ist und oben auf das gelbe Kuvert mit dem türkisen Pfeil klicken, der Rest geht automatisch.
Hat man dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung gegeben, bucht das Finanzamt automatisch vom Konto ab, wenn nicht, muss man gleichzeitig mit der Umsatzsteuervoranmeldung den Betrag ans Finanzamt überweisen.

- Umsatzsteuererklärung
Bis zum 31.05. des Folgejahres, bei Fristverlängerung bis 30.09. muss die jährliche Umsatzsteuererklärung abgegeben werden.
Das funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie die Voranmeldungen, nur dass die Zahlen des ganzen Jahres addiert werden müssen.

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Marc of Frankfurt
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