Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
ehemaliger_User
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Beitrag von ehemaliger_User »

Die Schweiz ist wohl das einzoge Land Europas, in dem auch Geldstrafen zur Bewährung (=bedingt) ausgesetzt werden können.

@Marc
Mit "Fixer Teil vom Umsatz" ist bestimmt das Eintrittsgeld gemeint.
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nina777
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Beitrag von nina777 »

28.06.2011

Rotlicht-König zurück in der Gefängniszelle

Ein 59-jähriger Bordellchef führte Polizei und Justiz an der Nase herum. Am Montag war die Geduld der Ermittler zu Ende.


Zwei Jahre lang hat er Justiz und Polizei an der Nase herumgeführt und sich erfolgreich vor einer Gefängnisstrafe gedrückt. Diese Woche verging dem 59-jährigen Rotlicht-König aus dem Bezirk Neunkirchen jedoch das Lachen. Eine Sonderkommission hat nach monatelangen Ermittlungen Wolfgang W. dorthin zurückgebracht, wo er eigentlich seit 2009 sitzen sollte - nämlich hinter Gittern.

Montagabend marschierte ein Großaufgebot an Polizisten vor dem Ternitzer Bordell "Titty Twister" auf. Als der Besitzer Wolfgang W. die Türe öffnete, wurde er sofort in Handschellen gelegt. Laut Polizeiprotokoll stellt der 59-Jährige ein erhebliches Sicherheitsrisiko für seine Umgebung dar.

Fast zwei Jahre hatten die Behörden auf die neuerliche Festnahme des Bordellchefs gewartet. Die österreichischen Gerichte konnten ihm trotz 24 Vorstrafen und mehrerer Verurteilungen nicht viel anhaben. Denn: Ein medizinisches Gutachten bescheinigt Wolfgang W. Klaustrophobie. "Er kann sich nicht in engen Räumen aufhalten und ist daher nicht vollzugstauglich", erklärte der Sprecher des Landesgerichts Wr. Neustadt, Hans Barwitzius, noch im vergangenen März. Er musste daher im Sommer 2009 aus der Haft entlassen werden.

Anstatt sich ruhig zu verhalten, drehte der Kriminelle danach aber so richtig auf. W. kam wegen Diebstahl, Nötigung, Sachbeschädigung und fahrlässiger Körperverletzung ständig mit dem Gesetz in Konflikt. Sogar ein Polizist wurde von ihm angefahren und verletzt.

Laufhaus

Kürzlich wollte der Rotlicht-König ein illegales Laufhaus mitten in einem Wohngebiet in Wr. Neustadt eröffnen. Die Behörde machte ihm einen Strich durch die Rechnung. Dafür warfen Sonderermittler gegen Menschenhandel ein Auge auf den gebürtigen Deutschen. Die dubiosen Machenschaften in und rund um sein Bordell wurden genau beobachtet.

Zuletzt fanden sich sogar enge Vertraute des Bordellchefs, die die angebliche Klaustrophobie des Mannes als "Schwindel" darstellten. Demnach habe sich der 59-Jährige ganz genau im Internet informiert, wie er die Symptome selbst einem Gutachter glaubhaft vortäuschen könne. Wegen der langen Liste an neuerlichen Strafdelikten und des Sicherheitsrisikos erließ die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt einen neuerlichen Haftbefehl, der am Montag die Festnahme zur Folge hatte.

Wolfgang W. wurde in die Justizanstalt Wr. Neustadt überstellt, wo die U-Haft verhängt wurde. Für diese hat die Haftunfähigkeit keine Relevanz.

http://kurier.at/nachrichten/niederoest ... 918261.php
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Beitrag von nina777 »

1.7.2011

Bukarester Polizei sprengt Zuhälter-Gang von minderjährigen Strichern. Deutscher Unternehmer als Chefzuhälter in Verdacht

In Rumänien gelang Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag ein Schlag gegen die männliche Prostitutionsszene: Mehr als 30 Personen seien unter dem Verdacht der Zuhälterei bzw. Prostitution von den Ermittlern verhört worden, 15 Personen wurden mittlerweile festgenommen − vier Verdächtigen werde Zuhälterei zur Last gelegt, den restlichen Prostitution, teilte die Sprecherin der hauptstädtischen Polizei, Diana Sarca, mit. Als Drahtzieher der Zuhälter-Gang, die ihrer Kundschaft zumeist minderjährige männliche Stricher besorgte, verdächtigen die Ermittler den deutschen Unternehmer Klaus Zander sowie den rumänischen Geschäftsmann Doru Staicovici.

Zu der Stammkundschaft der Zuhälter-Gang gehörten offenbar etliche Mitglieder der Bukarester Schickeria − darunter Doru Iuga, Direktor des TV-Senders OTV. Auch die Stricher sorgten für eine Überraschung − unter ihnen befindet sich ein 20-jähriger rumänischer Fußballer, was nunmehr für ein Erdbeben in der rumänischen, ausgeprägt homophoben Fussballwelt sorgen dürfte.

Den beiden Hauptverdächtigen Klaus Zander, der laut Medienberichten in Rumänien seit dem Jahr 2000 geschäftlich tätig ist (Transportwesen, Holzbranche), und Doru Staicovici wird zur Last gelegt, seit Jahren männliche Minderjährige − zumeist Straßenkinder − für ihre pädophil-homosexuelle Kundschaft angeheuert zu haben. Die minderjährigen Stricher wurden für ihre Dienste mit einigen Hundert Lei entlohnt, die Zuhälter kassierten eine Tausend Lei. Aufgebaut wurde über die Jahre offenbar auch ein regelrechtes Bordell-Imperium.

http://www.punkto.ro/articles/Bukareste ... -2504.html
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Beziehungsprobleme?

Beitrag von fraences »

Opfer verweigert die Aussage weil verpartnert

Das Kölner Landgericht hat am Dienstag das Mammutverfahren gegen Achmed M. (Name geändert) fortgesetzt.

Dem 26-jährigen Leverkusener werden unter anderem gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Vergewaltigung vorgeworfen.


Leverkusen - In reichlich angespannter Atmosphäre hat die 13. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts am Dienstag das Mammutverfahren gegen Achmed M. (Name geändert) öffentlich fortgesetzt, nachdem an zahlreichen vorangegangenen Verhandlungstagen die Öffentlichkeit ausgeschlossen war.

Dem 26-jährigen Leverkusener werden unter anderem gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Vergewaltigung vorgeworfen. Diese Taten soll er an 2 jungen Frauen begangen haben, die er auch zur Prostitution gezwungen haben soll.

Nachdem eines der Opfer an drei nichtöffentlichen Sitzungstagen bereits umfangreich ausgesagt hat, rief die Kammer jetzt das zweite Opfer in den Zeugenstand.

Die junge Frau, die das ganze Verfahren mit einer Anzeige überhaupt erst in Gang gesetzt hatte, berief sich allerdings auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht, weil sie ein Kind von Achmed M. habe und seit Januar 2006 mit ihm verlobt sei.

Dabei blieb sie auch, als Irmela Stolzenberger-Wolters, die Vorsitzende der Kammer, ihr polizeiliche Vernehmungsprotokolle vorhielt, in denen sie einen entsprechenden Passus – offenbar eigenhändig – durchgestrichen und den vielfach vorbestraften Angeklagten schwer belastet hatte.

Das sei alles falsch, was sie damals erzählt habe, behauptete die Zeugin in ebenso pampigen wie kurzen Sätzen. Sie ließ sich auch nicht beirren, als die Rechtsanwältin des anderen Opfers Briefe verlas, die Achmed M. ihrer Mandantin aus dem Gefängnis geschrieben hatte. Darin strotzte es nur so von glühenden Liebesschwüren, zudem bezeichnete der Angeklagte das Opfer als „meine Frau für immer“.

Die Kammer nahm diese Briefe, ebenso wie zahlreiche andere Ungereimtheiten, hingegen zum Anlass, der Zeugin ein Zeugnisverweigerungsrecht abzusprechen.

Zu einer Aussage gegen Achmed M. war die junge Frau dadurch allerdings nicht zu bewegen. Als die Vorsitzende Punkt für Punkt die sie betreffenden Vorwürfe der Anklage durchgehen wollte – darunter mehrere Körperverletzungen und eine Vergewaltigung im Treppenhaus der Forum-Tiefgarage –, verweigerte die Zeugin die Aussage erneut, diesmal mit dem Hinweis, dass sie sich mit einer wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen selbst belasten würde – was der Gesetzgeber von niemanden verlangt.

Was das angebliche Verlöbnis mit Achmed M. angeht, entließ die Kammer die junge Frau aber nicht aus dem Zeugenstand, ohne sie diese Behauptung beschwören zu lassen – höchstwahrscheinlich wird der Staatsanwalt jetzt ein Verfahren wegen Falschaussage unter Eid gegen sie einleiten.

An den nächsten Verhandlungstagen wird das Gericht mehrere ihrer Angehörigen, darunter ihre Schwester und ihre Mutter, als Zeugen vernehmen.

Bis zu einem Urteil, das nach derzeitigem Stand der Dinge am 29. Juli verkündet werden soll, werden darüber hinaus noch zahlreiche weitere Zeugen und ein Gutachter gehört.


www.ksta.de/html/artikel/1310466227805.shtml
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Beitrag von fraences »

Vier mutmaßliche Menschenhändler festgenommen - U-Haft

Remich/L. (boß) Ganze 12 Monate hat die Luxemburger Kripo ermittelt, dann schlugen die Ordnungshüter zu. In Remich wurden vier Männer unter dem Verdacht des Menschenhandels festgenommen.

Am Montag, den 4. Juli verhaftete die Kriminalpolizei aus Luxemburg unter der Leitung des zuständigen Untersuchungsrichters vier Personen, die im Verdacht stehen, Menschenhandel, Zuhälterei und Geldwäsche begangen zu haben. Das Quartett führte seit 2007 in Remich ein Nachtlokal, in welchem sich junge Frauen aus dem osteuropäischen Raum als Tänzerinnen betätigten. Die Verhaftungen beruhten auf einer 12-monatigen Ermittlungsarbeit in Zusammenarbeit mit den estnischen Behörden und Eurojust.
Die vier mutmaßlichen Täter sitzen zurzeit in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.


http://www.input-aktuell.de/mainframe.a ... wsid=34178
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Beitrag von fraences »

Anklage im Rotlicht-Milieu „Hausnummer in der Szene“

Hat er oder hat er nicht? Die Anzeichen stehen auf sexuellen Missbrauch von Jugendlichen, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und Zuhälterei. Der 33-jährige Gelsenkirchener streitet das ab.

Gelsenkirchen. Von Ende 2008 bis Dezember 2010 hat ein 33-jähriger Gelsenkirchener mutmaßlich Frauen, darunter auch Minderjährige, zur Prostitution gezwungen. Jetzt stand der erste Verhandlungstag vor Gericht an.


Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und Zuhälterei – das sind nur drei Punkte, die die Staatsanwaltschaft dem kleinen drahtigen Mann auf der Anklagebank zur Last legt. Von Ende 2008 bis Dezember 2010 hatte der 33-jährige Gelsenkirchener mutmaßlich Frauen, darunter auch Minderjährige, zur Prostitution gezwungen.

In seiner Vernehmung vor Gericht bezeichnete einer der Beamten den Angeklagten als „Hausnummer“ innerhalb der Gelsenkirchener Rotlicht-Szene. Das hätte unter anderem eine Telefonüberwachung bei dem Angeklagten ergeben.

Kokain und Alkohol

Glaubt man dagegen dem Angeklagten, der zum Zeitpunkt der Taten bis zu drei Gramm Kokain und Alkohol konsumiert hatte, war alles ganz anders. Er sei mit den Mädchen lediglich befreundet gewesen. Zwar habe er gewusst, dass sie als Prostituierte arbeiteten, ihr Zuhälter sei er jedoch nicht gewesen. Im Gegenteil, die Freundinnen hätten ihn aus freien Stücken immer mal wieder mit kleineren Summen unterstützt und ihn auch zum gemeinsamen Drogenkonsum eingeladen.

Vorwürfe, er habe ein 15-jähriges Mädchen sexuell missbraucht, wies er zurück. Es sei nie etwas vorgefallen – warum dann drei Nebenklagevertreter, die die mutmaßlichen Opfer des 33-Jährigen vertreten, im Saal saßen, konnte er sich auch nicht erklären.

Aussagen des Angeklagten "schlechter Witz"

Staatsanwalt Tim Engel bezeichnete die Aussagen des Angeklagten als „relativ schlechten Witz“ und machte ihn darauf aufmerksam, dass es ihm sehr zugute käme, wenn er durch ein Geständnis den betroffenen Mädchen eine Aussage vor Gericht ersparen würde. Bis zu einem Drittel einer möglichen Strafe könne ihm so erlassen werden, bekräftigte auch die vorsitzende Richterin den Appell.

Bis zum Fortsetzungstermin am Freitag bleibt dem 33-Jährigen eine Bedenkzeit. Dann stehen die Vernehmungen der Frauen an, damit läuft das Angebot der Kammer ab.


http://www.derwesten.de/staedte/gelsenk ... 66916.html
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Zuhälter malträtierte Prostituierte mit Elektroschocks
7000 Euro Strafe für Ex-Bordellbesitzer


Amtsgericht

„Erzählen Sie mir bitte nicht, dass ein ehemaliger Bordellbesitzer jetzt von Hartz IV lebt.“ Mit diesen Worten machte die Richterin dem Verteidiger deutlich, dass sie mit seinem Plädoyer nicht allzu konform ging. Zudem hätte sie bei der Verhandlung am Amtsgericht gern den Angeklagten leibhaftig vor sich gesehen. Doch der hatte sich eineinhalb Stunden vor Prozessbeginn bei seinem Verteidiger entschuldigt. Begründung: eine fieberhafte Erkrankung.

Der Mann, der vor seiner kurzzeitigen Inhaftierung im Oktober 2007 einen Club im Kissinger Rotlichtmilieu betrieb, musste sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Er soll einer damals für ihn tätigen Prostituierten Verletzungen mit einem Elektroschocker zugefügt haben. Das Geschehen an sich hatte er bereits eingeräumt, jegliche Absicht aber bestritten. „Der Schuss hat sich von selbst gelöst“, sagte er Anfang 2011 vor dem Amtsgericht.

Im August 2010 hatte er vom Amtsgericht Bad Kissingen einen saftigen Strafbefehl erhalten: 85 Tagessätze zu je 100 Euro. Dagegen hatte der Mann Widerspruch eingelegt. Die Verhandlung wurde im Februar allerdings ausgesetzt, weil der Angeklagte zu seinen Finanzen keine Angaben machte.

Die Staatsanwaltschaft werde ihm ordentlich auf den Zahn fühlen, hatte ihm die Richterin mit auf den Weg gegeben. Der Mann lebt seit längerem im Landkreis Rhön-Grabfeld auf einem größeren Anwesen und fährt laut Ermittlungen „ein nicht ganz billiges Auto“, so die Richterin. „Das weist doch auf einen gewissen Lebensstil hin."

Der Angeklagte, der unter anderem wegen Steuerhinterziehung vorbestraft ist, „mauert, sobald sich jemand für seine finanziellen Verhältnisse interessiert“, monierte die Richterin. Ein Insolvenzverfahren läuft schleppend. Der Angeklagte fungiert offiziell noch als Geschäftsführer eines Verlages für triviale Literatur, so sein Verteidiger, doch das sei ein Verlustgeschäft.

Dagegen war das Gericht überzeugt, dass der Angeklagte über „weitere werthaltige Dinge“ verfügt. Die Vorsitzende Richterin korrigierte die Anzahl der Tagessätze nur wenig nach unten. Für die Körperverletzung gegenüber der Prostituierten soll der Mann nun 70 Tagessätze zu je 100 Euro zahlen.

http://www.mainpost.de/regional/bad-kis ... 66,6246536
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

MIT ZWEI KUGELN INS KOMA GESCHOSSEN

Nicole (26) suchte ihr Glück in der Großstadt



DAS LANDMÄDCHEN
Nicole, 26, mit zwei Kugeln ins Koma geschossen
Stark geschminkt, volle Lippen. So zog Nicole R. (26) in Berlin los, wenn sie auf der Partymeile ihren Spaß suchte – und wenn sie ihre Freier befriedigen
„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es dir – für immer.“ (Lebensmotto der 26-jährigen Nicole R. aus Berlin)


Berlin – Frei sein. Das war es, was Nicole immer wollte. Schon als Kind ein Mädchen mit so vielen Träumen, mit Sehnsüchten. Mit der unbändigen Sucht nach Leben. Ein Mädchen vom Land, dort, wo ihre Träume nie wahr werden würden. Sie musste einfach in die ganz große Stadt, um ihr Glück zu finden. Um frei zu sein.


HINTERGRUND

Jetzt liegt die junge Frau auf der Intensivstation! Getroffen von zwei Kugeln! Niedergeschossen von ihrem Zuhälter im Rotlicht-Sumpf! Lebensgefahr! Koma! Das Mädchen, das in die große Stadt Berlin kam, um ihre Träume zu leben, ringt mit dem Tod.

Um das brutale Verbrechen aufzuklären, suchte die Berliner Polizei akribisch nach Spuren im tragischen Leben vom Landmädchen Nicole.

Geboren am 21. März 1985 in der DDR, als Erstklässlerin eine „vereinigte Deutsche“. Landmädchen Nicole wächst mit ihren Eltern in einem 3800-Einwohner-Dorf im Norden Brandenburgs auf. Eine einsame Gegend, die nächste große Stadt – fast unerreichbar. So wie Berlin. 110 Kilometer sind es. Als sie dann, mit 15, doch mal die Hauptstadt sieht, riecht, fühlt – da wird Nicole klar:
DA MUSS ICH HIN! DA BIN ICH FREI!

Ein bisschen sollte es so sein wie bei dem Mädchen in ihrem Lieblingsbuch „Wir Kinder vom Bahnhof Zoo“ – es ist die Geschichte des Mädchens Christiane F. in Berlin. Sie versank im Drogensumpf.

Ein Freund von damals: „Nicole wollte frei sein wie diese Christiane. Nur besser wollte sie es machen. Ohne Drogen, ohne Sex gegen Geld.“

Sie beendet die Schule in ihrem Dorf als 16-Jährige mit dem Realschulabschluss. Den Absprung nach Berlin schafft Nicole nicht sofort, sie lebt noch fünf Jahre bei ihrer Mutter, macht eine Gärtnerlehre.

DANN WIRD DIE SEHNSUCHT IMMER GRÖSSER. ENDLICH BERLIN!
Party, Ku‘damm, die schicke Mitte der Hauptstadt, Fußball bei Hertha, Musik von Bushido – das ist lange Zeit Nicoles Leben in Berlin. Bezahlen kann sie dieses Leben nur mit Gelegenheitsjobs, sie arbeitet in Döner-Buden, Kiosken, Imbissen. Doch irgendwann reicht das Geld nicht mehr. Zu teuer wird es für das Landmädchen, sich alle Träume in der großen Stadt zu erfüllen. Ein Fahnder der Polizei: „Frau R. wurde beim Schwarzfahren erwischt, auch beim Klauen. Ein Richter verurteilte sie zu einer Geldstrafe.“

Vor drei Jahren zieht sie zu einem älteren Mann. Nicole wird schwanger. Das Mädchen (heute 2) kommt zur Oma ins Dorf nach Brandenburg. Heiko P. (40), der letzte Freund des Landmädchens: „Aber einmal die Woche ist Nicole mit der Bahn zu ihrer Tochter gefahren. Da waren ihr 10,40 Euro für das Ticket nicht zu viel.“

2009, wenige Monate nach der Geburt ihres Kindes, lernt Nicole einen Mann aus dem Rotlichtmilieu kennen. Er sagt und er zeigt ihr, wie sie viel schneller viel mehr Geld verdienen kann als im Kiosk. Nicole, das Landmädchen, wird Hure.

Für 50 Euro verkauft sie ihren Körper auf der Kurfürstenstraße, einem der miesesten Straßenstriche Berlins. Sie befriedigt ihre Freier im Auto, in Sexporno-Kabinen. Um ihren Ekel zu bekämpfen, nimmt Nicole harte Drogen, ihr Körper mergelt immer weiter aus, ihre Zähne werden gelb.

In den letzten Wochen geht es Nicole wieder besser. Ihr letzter Freund: „Sie arbeitete nicht mehr auf dem Strich, kellnerte viel.“ Doch Freunden berichtet sie immer wieder von einem Lothar, 56 Jahre alt. „Er ist ein Stalker, verfolgt mich“, belügt Nicole ihre Freunde. In Wahrheit ist es ein Zuhälter, dem Nicole Geld schuldet. Mehrere Tausend Euro.

Gemeinsam mit einem 68-jährigen Komplizen soll der Zuhälter Nicole am Sonntagabend um 23.15 Uhr vor einem Döner-Imbiss zwei Kugeln in Brust und Hüfte gejagt haben.
Das Landmädchen, das in Berlin sein Glück suchte, liegt auf der Intensivstation. Ein Polizeisprecher: „Sie schwebt in akuter Lebensgefahr.“

Der mutmaßliche Schütze und sein Komplize wurden gestern Nachmittag verhaftet.


www.bild.de/news/inland/berlin/nicole-m ... .bild.html
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Beitrag von fraences »

Augsburg: Junge Rumäninnen wurden zur Prostitution gezwungen

Die Staatsanwaltschaft in Augsburg hat jetzt Anklage gegen einen 53-jährigen Mann und eine 44-jährigen Frau aus Deutschland sowie gegen einen Mann und einer Frau aus Rumänien erhoben.

Den vier Personen wird vorgeworfen, sechs junge Frauen aus Rumänien mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und dann zur Prostitution in einem Bordell gezwungen zu haben. Dem 53-Jährigen wird zudem noch Vergewaltigung, sexuelle Nötigung sowie Körperverletzung zur Last gelegt.

Die jungen Frauen zwischen 18 und 28 Jahren wurden schon 2007 nach Deutschland gelotst. Seit 2010 betrieben die Angeklagten in Fürstenfeldbruck, Memmingen und Ravensburg Bordelle, wo dann fünf der sechs Frauen anschaffen mussten. In Erfurt, Gotha und Weimar waren sie ebenfalls aktiv

http://www.shortnews.de/id/906111/Augsb ... -gezwungen
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Beitrag von nina777 »

27.7.2011

Prozess um Schutzgeldzahlungen gestartet

DORTMUND. Schläge, Tritte und ausgeschlagene Zähne: Am Landgericht begann am Dienstag der Prozess gegen vier Bulgarinnen, die andere Prostituierte zu Schutzgeldzahlungen gezwungen haben sollen. Der Straßenstrich in der Nordstadt beschäftigt zwei Monate nach seiner Schließung noch einmal die Justiz.

„Du zahlst täglich 50 Euro Standgeld, sonst passiert dir was“, so die Drohung. Eine Prostituierte zahlte darum in nur fünf Monaten 7500 Euro. Eine andere, die sich offenbar weigerte, soll dagegen unangenehmen Besuch von dem angeklagten Quartett erhalten haben. In einer der Verrichtungs-Boxen flogen offenbar die Fäuste.

Vier Opfer sollen der Justiz bekannt sein. Diese haben anscheinend auch eidesstattliche Erklärungen abgegeben. So soll etwa einer Frau mit einer Eisenstange ein Zahn ausgeschlagen worden sein.

Drei Angeklagte offenbar untergetaucht

Schon vor der Verlesung der Anklageschrift gab es gestern die erste Überraschung. Drei der vier Angeklagten waren nicht erschienen. Die Frauen sind offenbar untergetaucht – das Gericht konnte ihnen keine Ladung zustellen.

Denn mit der Schließung des Straßenstrichs Mitte Mai verschwanden offenbar auch die Prostituierten. „Keiner weiß, wo sie sind. Damals hatte die Polizei noch einen guten Überblick, heute nicht mehr“, stellte der Richter fest und erließ Haftbefehle.

"Die hat sich nicht an Regeln gehalten"

Die 24-Jährige, die auf der Anklagebank saß und sich seit Januar in U-Haft befindet, widersprach jedoch den Vorwürfen. Die Schläge räumte sie nur teilweise ein, das Motiv sei auch ein anderes gewesen: „Die Mädchen haben wir nicht wegen Schutzgeld geschlagen, sondern weil sie sich nicht an die Regeln gehalten haben. Ich habe dadurch viele Kunden verloren“, sagte die Mutter einer Tochter.

Am nächsten Prozesstag sollen die mutmaßlichen Opfer vernommen werden – wenn sie denn erscheinen.

http://www.dattelner-morgenpost.de/nach ... 330,520095
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »


"KURZER" PROZESS
Milde für die Zuhälter

Vor dem Amtsgericht Bremen kommen zwei der Ausbeutung von Prostituierten Angeklagte billig davon - obwohl es mehrere ZeugInnen gibt und das Gericht die Vorwürfe als "stichhaltig" ansieht.


BREMEN Am Ende geht alles ganz schnell. Das Verfahren gegen Richard S. und Zsuzsanna C. - vom Bremer Amtsgericht angeklagt wegen Ausbeutung von Prostituierten - wird eingestellt. Wegen Geringfügigkeit der Schuld, gegen Zahlung von 1.000 beziehungsweise 500 Euro. Dabei sei die Anklage, wie die Richterin sagt, durchaus "stichhaltig". Und es gibt zwei ehemalige Prostituierte, die bereit wären, vor Gericht gegen S. und C. auszusagen. Und deren Ehemänner, die früher ihre Freier waren und heute auch in den Zeugenstand treten würden.
Aber soweit wird es nicht kommen. Denn die Amtsrichterin Carola Jeschke will lieber "ein schnelles Ende" des Prozesses. Sie spricht vom "psychologischen Druck", der auf den Frauen laste, und dass es im Interesse der Betroffenen sei, das Verfahren nicht "bis zum Ende durchzufechten". Zur Hauptverhandlung erschienen sind die beiden zunächst nicht.


Die Geschwister, die aus dem rumänischen Siebenbürgen stammen, treten aber als NebenklägerInnen auf. Sie wohnen heute in Delmenhorst. Dass sie aussagen würden, ist eher untypisch. Oft lehnen die betroffenen Frauen das ab. Oder sind zurück in jenen Ländern, aus denen sie kommen.
VERFAHRENSEINSTELLUNG
Laut §153 Strafprozessordnung kann auch ein eröffneter Prozess wieder eingestellt werden, wenn die "Schuld des Täters als gering anzusehen" ist.
Staatsanwaltschaft und Anklage müssen dem Beschluss zustimmen. Es ergeht kein Urteil, die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Es können vom Gericht Auflagen und Weisungen erteilt werden, "wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen" und die Schwere der Schuld dem "nicht entgegensteht".
Infrage kommen insbesondere Geldzahlungen. Diese sind dann keine Geldbußen oder -strafen. Die Auflagen müssen binnen sechs Monaten erfüllt werden.
Richard S. und Zsuzsanna C. sowie dem mitangeklagten Volker M. werfen sie vor, sie im Sommer 2006 als Betreiber der Bar "Peppers" im Bremer Stadtteil Walle fast zwei Monate lang in der Bar und an der Straße auf den Strich geschickt zu haben. Zwei Hintermänner aus Ungarn, die nie gefasst wurden und nur als "Tobi" und "Robi" firmieren, sollen sie unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt haben. Ihre Papiere wurden ihnen abgenommen.
Von mittags bis abends hatten sie sich im Internet, dann auf dem Straßenstrich und ab ein Uhr morgens schließlich an der Bar anzubieten, so die Anklage. Ihre Zimmer - Tagesmiete: 80 Euro - wurden demnach mit Kameras überwacht. Ihre Einnahmen, von den beiden AnwältInnen der Nebenklage auf je 30.000 Euro geschätzt, sollen die drei Angeklagten kassiert haben. Eine Stunde Verkehr kostete 150, die halbe Stunde noch 100 Euro.
Ein Teil dieses Geldes floss dann wiederum an "Tobi" und "Robi", an die beiden Prostituierten zusammen nur zehn Euro am Tag, für Essen und Zigaretten. Für so genanntes "Fehlverhalten", etwa wenn sie Freier ablehnten, wurden Geldstrafen verhängt, sagt die Staatsanwaltschaft. Einem schnellen Ende des Verfahrens stimmt sie bereitwillig zu.
Richard S., ein bulliger Typ mit Stiernacken und kahl rasiertem Schädel, will sich zur Sache nicht äußern. Hat aber einschlägige Vorstrafen. Auch Frau C., seine blonde Lebensgefährtin, ebenfalls aus Ungarn stammend, schweigt. Dass S. bereit sei, das schnelle Prozessende mit einer Auflage von 1.000 Euro zu bezahlen, sei "kein Schuldeingeständnis", sagt sein Anwalt.
Und Volker M.? Er sei sich "keiner Schuld bewusst", sagt er. Sein Anwalt ist gar nicht erst erschienen, sein Prozess deswegen noch nicht am Ende. "Ich habe mit dem Verfahren nichts zu tun", sagt M. Doch auch er ist schon früher im Rotlichtmilieu aufgefallen, sagt der Opferanwalt. Als die Anklage verlesen wird, schüttelt M. nur mit dem Kopf. Gegen ihn wird extra verhandelt werden, frühestens aber in einem halben Jahr. Die Geschehnisse liegen schon jetzt fünf Jahre zurück.
"Ich bin mit der Einstellung des Verfahrens nicht einverstanden", sagt Corina Seiter, die eine der Prostituierten vertritt. "Meine Mandantin würde aussagen." Und ihre Schwester? Ist "zermürbt", sagt ihr Anwalt Alexander Jung, würde zwar "am liebsten nicht mehr aussagen". Sich aber "ihrer Pflicht stellen".
500, 1.000 Euro, das sei doch ein "guter Preis", sagt er zynisch - in etwa die Summe, die eine Prostituierte am Tag habe ranschaffen müssen. Gegen eine Einstellung des Verfahrens gibt es für die Nebenklage aber keine Rechtsmittel. Wird die Rechnung binnen eines halben Jahres beglichen, ist der Fall für die Justiz erledigt.
Kritik kam auch von der Opferhilfe "Weißer Ring", deren Vertreter bei dem Prozess als Beobachter auftrat. "Unbefriedigt" sei er, und "deprimiert", sagte er, die Einstellung des Verfahrens sei "völlig daneben". Immerhin: Die 1.500 Euro werden seiner Organisation zugute kommen.

http://www.taz.de/Kurzer-Prozess/%2175181/
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Rumänen zwangen Frauen zur Prostitution in Dierdorf
Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung beginnt am 15. August


Dierdorf/Frankfurt. „Gefährliche Körperverletzung“ lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft in Koblenz gegen einen Mann namens Ali T. und zwei Mittäter. Den 34, 46 und 38 Jahren alten rumänischen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft Straftaten im Zusammenhang mit der Ausbeutung von Prostiuierten vor.
Das Rotlicht-Milieu unter anderem in Dierdorf ist Gegenstand eines Verfahrens gegen drei Rumänen, das am 15 August in Koblenz beginnt.

Der Angeklagte A. soll im November 2006 eine Frau von Rumänien in ein Bordell in die Nähe von Stuttgart vermittelt haben. Im Januar 2011 soll er zwei weitere Frauen in Bordelle zunächst in Frankfurt und Soltau und später in Dierdorf vermittelt haben. Die erzielten Einnahmen hätten die Zeuginnen jeweils teilweise oder vollständig an den Angeklagten auszahlen müssen.

Eine der Zeuginnen, so formuliert es die Staatsanwaltschaft, habe sodann beschlossen, ohne Zustimmung des Angeklagten die Prostitution für Ali T. zu beenden und ihren Aufenthaltsort vor dem Angeklagten geheim zu halten. Daraufhin habe der Angeklagte versucht, eine der anderen Zeuginnen mit Drohungen gegen sie und ihre Familie dazu zu bringen, ihm den Aufenthaltsort der Aussteigerin zu nennen. Das scheint ihm gelungen zu sein.

Als der Rumäne schließlich den Aufenthaltsort der Zeugin in Erfahrung gebracht hatte, habe er die untergetauchte Prostituierte gewaltsam gemeinsam mit den Angeklagten G. und A. in seinen PKW verbracht. Der Prozess gegen die drei Rumänen beginnt am 15. August. Es sind zunächst fünf Verhandlungstage (15., 18., 22., 25., und 26. August) angesetzt. Öffentlich erhandelt wird jeweils ab 9 Uhr im Saal 105, Landgericht Koblenz, Kameliterstraße 14.

http://www.nr-kurier.de/artikel/12483-r ... n-dierdorf
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Weitere fünf Jahre Haft

Die 13. Große Strafkammer hat einen Gewalttäter zu weiteren fünf Jahren Haft und 15 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Der 26-Jährige sitzt bereits seit März 2009 wegen anderer Vergehen im Gefängnis.


KÖLN/LEVERKUSEN - Achmed M. (Name geändert) suchte während der Urteilsverkündung immer wieder den Blickkontakt zu seinen Verwandten im Zuschauerraum. Ansonsten nahm er das Urteil, das die 13. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts am Freitag gegen ihn verhängte, weitgehend reglos zur Kenntnis: Fünf Jahre Haft und 15 000 Euro Schmerzensgeld, die er an die Geschädigte zahlen muss. Von August 2008 bis März 2009 hatte er mit ihr eine Beziehung geführt, in der „Gewalt an der Tagesordnung war“, wie die vorsitzende Richterin Irmela Stolzenberger-Wolters in ihrer Urteilsbegründung anmerkte. Siebenmal gefährliche Körperverletzung, zwölfmal Körperverletzung und zwei Drohungen inklusive Freiheitsberaubung flossen in das Urteil ein.
Die Vorwürfe wegen Vergewaltigung wurden hingegen fallen gelassen, da der Geschlechtsverkehr zwischen Achmed M. und der Geschädigten zwar gegen deren erklärten Willen, aber ohne unmittelbare Gewaltanwendung erfolgte. Gleiches gilt für die in der Anklageschrift festgehaltenen Vorwürfe wegen Menschenhandels und Prostitution. Das Urteil basiert im Wesentlichen auf den Aussagen der Geschädigten. „Es steht für das Gericht außer Frage, dass die Geschädigte das Berichtete auch so erlebt hat“, erklärte Stolzenberger-Wolters.

Körpervereltzung und weitere Vergewaltigungsvorwürfe

Achmed M. wurden eine ganze Reihe weiterer Körperverletzungen zur Last gelegt. Auch weitere Vergewaltigungsvorwürfe standen im Raum. Die konnten dem Angeklagten allerdings nicht nachgewiesen werden, da die zweite Geschädigte sich strikt weigerte auszusagen. Zunächst wies sie darauf hin, dass sie seit 2006 mit dem Angeklagten verlobt sei und mit ihm ein Kind habe.

Doch auch nachdem das Gericht der Verlobten das Zeugnisverweigerungsrecht abgesprochen hatte, schwieg die 22-Jährige – diesmal verwies sie darauf, dass sie sich mit einer Aussage selbst belaste. Die Angaben, die sie zuvor bei der Polizei gemacht hatte, hatte sie während des Prozesses allesamt widerrufen und zur Lüge erklärt. Basierend auf diesen Widersprüchen und der Tatsache, dass die 22-Jährige bereits in früheren Prozessen gelogen hatte, sah sich das Gericht außerstande, diese Vorwürfe in das Strafmaß einzubeziehen.

Zu der Sicherungsverwahrung, die ebenfalls im Raum stand, ist Achmed M. nicht verurteilt worden. Das Gericht begründete dies damit, dass von dem Angeklagten keine allgemeine Gefahr ausgehe und dieser keinen Hang zu Straftaten habe – denn die ihm zur Last gelegten Gewalttaten beschränkten sich stets auf seine jeweiligen Lebensgefährtinnen. Der 26-Jährige sitzt bereits seit März 2009 wegen anderer Vergehen im Gefängnis. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Berufung eingelegt werden.

http://www.ksta.de/html/artikel/1311860766621.shtml
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Menschenhandel: Polizei durchsucht Kartoffelbetrieb


Grafenau - 20 Stunden täglich Kartoffeln schälen für 25 Euro pro Woche - mitten in Deutschland soll es zu einer solchen Ausbeutung gekommen sein. Mehr als 100 Polizisten durchsuchten daher am Donnerstagmorgen fünf Gebäude eines Kartoffelbetriebs und einer Großküche in Grafenau (Kreis Böblingen). Gegen das 46 und 48 Jahre alte Betreiberehepaar wird wegen Verdachts auf Menschenhandel, Betrug und Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen ermittelt. Nach Angaben der Polizei sollen die beiden ihre Mitarbeiter vor allem in Osteuropa angeworben haben. Sie wurden vorläufig festgenommen.

http://www.bild.de/regional/stuttgart/s ... .bild.html
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Re

Beitrag von Marc of Frankfurt »

"ZwangskartoffelschälerInnen" gibt es also auch. Sic!



Na, wer hätte das gedacht oder sich ausdenken können? Als wir die Abwehrdebatte zum Unwort Zwangsprostitution hatten, kamen wir grad mal auf Zwangsköche, Zwangsmetzger, Zwangsbauarbeiter und Zwangsraumpfleger... Aber das Leben selbst schreibt immer noch die ausgefallensten Geschichten.

Dann warten wir mal ab, ob demnächst auch erste Razzien oder sog. "bundesweite Kontrolltage" auf Bauernhöfen, Landwirtschaftsbetrieben und Großküchen stattfinden...

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Re: Re

Beitrag von Aoife »

          Bild
Marc of Frankfurt hat geschrieben:Dann warten wir mal ab, ob demnächst auch erste Razzien oder sog. "bundesweite Kontrolltage" auf Bauernhöfen, Landwirtschaftsbetrieben und Großküchen stattfinden...
... und Vertreter von BKA und Landespolizeien an die Presse gehen um mit haarsträubenden Geschichten über das kriminelle Umfeld von Haus- und Landwirtschaft dem Polizeistaat weiter auf die Sprünge zu helfen ...
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Beitrag von fraences »

Ich glaube ich muss meinem 91 jährigen Vater mal fragen, was er als deutsche Kriegsgefangener von den Bauern in Schottland an Lohn die Woche erhalten hat für Kartoffel schälen.Ich denke es wird mehr gewesen sein! Und das für schottische Verhältnisse.
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Beitrag von ehemaliger_User »

Die ersten polnischen Erntehelfer trafen als Touristen bei uns im Dorf 1990 ein. Sie mussten meist in Kellern auf einer Matratze nächtigen, mussten vor den Behörden versteckt werden.

Die Bauern fühlten sich als Wohltäter, vermittelten auch Schwarzarbeit für 3 DM pro Stunde wenn gerade nichts auf dem Acker zu machen war.

Später wurde der Einsatz von ausländischen Erntehelfern genehmigt weil z.B. Spargelbauer zusammen mit der BLÖD eine Kampagne gegen ungeeignete Sozialhilfeempfänger fuhren.
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Zoll nimmt Grossküche hoch

Beitrag von ehemaliger_User »

Leonberger Kreiszeitung 5.8.11

Grafenau Mehr als 100 Beamte ermitteln wegen des Verdachts auf Menschenhandel.

Wegen des Verdachts des Menschenhandels, des Betrugs und weil Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt worden sind, haben am Donnerstag mehr als 100 Polizei- und Zollbeamte fünf Häuser und Firmen im Kreis Böblingen durchsucht. Ein Ehepaar aus dem Kreis Böblingen ist festgenommen worden. Die beiden 46 und 48 Jahre alten Eheleute betreiben seit Jahren einen Kartoffelschälbetrieb in Grafenau. Daneben sind sie Inhaber einer Großküche, die insolvent ist. In dieser war unter anderem Kartoffelsalat hergestellt worden. Zum Ernten der Kartoffeln und zur Zubereitung der Produkte heuerte das Paar in Osteuropa Arbeiter an, die für die versprochenen 30 Euro Tageslohn allerdings zunächst bis zu 20 Stunden am Tag Kartoffeln schälen mussten. Gezahlt wurde den Osteuropäern aber laut der Polizei nur 25 Euro pro Woche, von denen sie teilweise noch ihren Lebensunterhalt bestreiten mussten. Damit war eine Abhängigkeit geschaffen worden, die den Verdacht des Menschenhandels begründet.

Vier Objekte in Grafenau und die Großküche in Böblingen wurden von Beamten der Polizei, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Stuttgart, der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung durchsucht. Zudem sicherten die Beamten Akten bei einem Steuerberatungsbüro in Rheinland-Pfalz. cas
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Leverkusen
Menschenhandel in Leverkusen


Ein zum Tatzeitpunkt 19-jähriger Leverkusener hat seine gleichaltrige Freundin in Bordellen anschaffen lassen, ihr das Geld abgenommen und sie massiv unter Druck gesetzt. Dafür bekam er ein Jahr auf Bewährung.


Noch einmal ist der Angeklagte, dessen Straftat am Dienstag vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, mit einem blauen Auge davongekommen. Und das, obwohl er in den Opladener Gerichtssälen kein Unbekannter ist. Dreieinhalb Seiten lang ist sein Vorstrafenregister. Und auch die Anklage, wegen derer er am Dienstag wieder in der Gerichtsstraße auflaufen musste, wog schwer: Menschenhandel und Zuhälterei zum Zweck der sexuellen Ausbeutung.

Verteidiger soufflierte Antworten

Der damals 19-jährige Mann soll seine Ex-Freundin im Jahr 2009 sieben Monate lang zum Anschaffen in drei Bordelle in Leverkusen und in Köln geschickt, ihre Einnahmen an sich genommen und sie massiv unter Druck gesetzt haben, wenn die 19-Jährige mal nicht wollte. In einer solchen Situation habe er ihr auch ein paar kräftige Ohrfeigen versetzt.

Ein Jahr Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, kassierte der mittlerweile 21-Jährige dafür – das Ergebnis einer Vereinbarung, die das Gericht, die Staatsanwaltschaft, der Vertreter der Nebenklage und der Verteidiger vor Beginn der Verhandlung geschlossen hatten. Vor-aussetzung dafür war, dass der Angeklagte ein "umfassendes Geständnis" ablegte.

Damit hatte der Leverkusener zu Beginn allerdings Probleme. Immer wieder musste sein Verteidiger ihm die Antworten soufflieren. Dafür wurde er prompt von Richter Torsten Heymann ermahnt. Auf die Frage des Richters, ob er geglaubt habe, es sei legal, sich wie ein Zuhälter zu benehmen, antwortete der 21-Jährige: "Genau wusste ich es nicht – aber okay, ich hab's mir denken können." Auch dass er schon damals unter Bewährung stand, hatte den Angeklagten nicht von der Tat abgehalten, wie der Richter kopfschüttelnd feststellte.

In der Urteilsbegründung wurde dem Leverkusener zugute gehalten, dass – nachdem er seit dem Jahr 2005 Strafen im Dreimonatstakt kassierte – er seit der Zuhälterei straffrei gewesen ist. Ende 2009 musste er wegen Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen für insgesamt sieben Monate in den Knast; scheinbar ein Wendepunkt, wie auch die Bewährungshelferin konstatierte: "Durch die Haft hat er gelernt, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden."

Dass die jetzige Strafe ausgesetzt wird, obwohl noch ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung offen sind, der Angeklagte nun also insgesamt mehr als zwei Jahre Bewährung habe, sei "ein absoluter Ausnahmefall", erklärte der Richter. "Alles über zwei Jahre heißt eigentlich ,Haft'. Weil Sie damals aber erst 19 Jahre alt waren, werden Sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Da gibt es diese Möglichkeit."

Opfer sollte nicht aussagen müssen

Außerdem muss der 21-Jährige insgesamt 5000 Euro an das Opfer zahlen. Auch ihretwegen hatten die Beteiligten die Vereinbarung geschlossen. Richter Heymann: "Die Frau ist psychisch krank. Wegen der Sache, die wir hier verhandeln. Wir wollten ihr die Aussage ersparen."

http://www.rp-online.de/bergisches-land ... -1.1481393
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