Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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nicole6
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Beitrag von nicole6 »

cara Annainga,
was das mit Heimatfilmen zu tun hat?
das liegt doch klar auf der Hand:
in typischen Heimatfilmen spielen Bordelle die Hauptrolle!
weist du das denn nicht?

ciao!
Nicole

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annainga
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Beitrag von annainga »

nein. das weiß ich nicht.

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nicole6
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Beitrag von nicole6 »

siehst du ! wieder etwas dazu gelernt!
du solltest halt mal im TV mehr Heimatfilme ansehen!

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Marc of Frankfurt
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Mandy Kopp: Zeit des Schweigens ist vorbei

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Sachsensumpf
Leipzig Kinderbordell Jasmin

während der Chaoszeit, als die DDR sich auflöste und die Bundesrepublick noch nicht fest installiert war (failed state)


Ehemaliges Opfer Mandy Kopp hat ihre Geschichte im Buch "Zeit des Schweigens ist vorbei" aufgeschrieben.


Sie wurde 2008 verhört und angeklagt wg. Verleumdung von Beamten die sie damals als Freier erkannte.

Das ist eine ganz spezielle tragische Form von Victim Blaming - Das Opfer wird zum Täter erklärt. Aber das ist ein traditioneller Mechanismus z.B. oft beim Thema Vergewaltigung.

Sie beschwert sich mit Recht von der Presse als "Prostituierte" bezeichnet zu werden, wobei sie ein Opfer, eine "Sexsklavin" oder allenfalls eine sog. "Zwangsprostituierte" war. Ein Begriff, über den wir uns auch oft streiten bzw. gegen seine Verwendung diskutieren (Unwort Zwangsprostitution www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=761 ), weil wir Prostitution nicht als soziales Übel, sondern freiwillige Geschäftstätigkeit definieren, so wie Handwerker und es ja auch keine Zwangshandwerker gibt.


Ihr aktuelles Interview:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/ ... stituierte

ehemaliger_User
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Beitrag von ehemaliger_User »

Olivia Seraphine schreibt in ihrem Blog

http://oliveseraphim.wordpress.com/arti ... x-workers/

MoF zitierte diesen Blog unter
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 765#130765
Danke Marc!

"You're going to have to drop the word prostitute from your vocabulary completely as well. Prostitute is a word that has been used specifically to de-legitimize and criminalize sex work."
Du solltest das Wort Prostituierte weitestgehend aus Deinem Wortschatz verbannen. Prostituierte ist ein Wort das spezifisch verwendet wurde um Sexarbeit illegal zu machen und zu kriminalisieren.
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fraences
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

www.dHaftstrafen im Emmericher Fungarden-Prozess gefordert
30.04.2013 | 17:41 Uhr


Das Emmericher Bordell Fungarden an der Tackenweide.Foto: Thorsten Lindekamp
Kleve/Emmerich. Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hielten ihre Plädoyers. Unter anderem wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und Menschenhandels soll der Hauptangeklagte für sieben Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Urteil soll am 7. Mai fallen.

Er versteht nicht, wie das alles passieren konnte. In seinen Schlussworten stellte der ehemalige Betreiber des Emmericher Bordells Fungarden am vorletzten Prozesstag am Dienstag noch einmal seine Sicht der Dinge dar: Ja, er habe Steuern hinterzogen. Das gibt er unumwunden zu. Aber Menschenhandel? „Niemals!“ Und die Millionen von Euro an Sozialversicherungsbeiträgen, von denen die Anklage spricht: „So viel Geld habe ich noch nie in meinem Leben gesehen“, so der 53-Jährige. Zuvor hatten Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung ihre Schlussplädoyers in dem seit Mitte November andauernden Prozess gehalten.



Sieben Jahre und neun Monate Haft fordert die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten, die Mitangeklagte soll für insgesamt vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Von den ursprünglich mehreren Hundert Anklagepunkten waren zum Schluss noch knapp 130 übrig: 79 Fälle von nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerhinterziehung in 41 Fällen, 17 davon besonders schwer. Die Gesamtsumme von nicht gezahlten Abgaben soll sich auf rund 4,1 Millionen Euro belaufen.

Hinzu kommen sieben Fälle von Einschleusen von Ausländern. Der Hauptangeklagte soll zudem wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Förderung des Menschenhandels, jeweils in einem Fall, verurteilt werden. Die Schuld sei durch Zeugenaussagen und die Sichtung der schriftlichen Unterlagen des Bordells bewiesen, so Staatsanwalt Hendrik Timmer in seinem rund dreistündigen Plädoyer.

Die Verteidigung sieht das naturgemäß etwas anders. Sie geht davon aus, dass ihre Mandanten gar keine Sozialversicherungsbeiträge hätten zahlen müssen. Schließlich hätten die Prostituierten als selbstständige Unternehmerinnen gearbeitet und nicht etwa als Angestellte des Fungarden. Die Damen hätten kein festes Grundgehalt bekommen, es habe kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden.

Und der Vorwurf des Menschenhandels? Da sieht die Verteidigung keine ausreichenden Beweise. Die Nebenklägerin sei nicht sehr glaubwürdig. Es käme nicht von ungefähr, dass die weiteren Fälle von Menschenhandel , die zu Beginn des Prozesses noch in der Anklageschrift standen, bereits eingestellt worden seien.

Das Urteil soll am 7. Mai fallen.

www.derwesten.de/staedte/emmerich/hafts ... 00476.html
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fraences
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Geheimprostitution wg. Diebstahl aufgeflogen

Beitrag von fraences »

Schwarzwald/Baden-Württemberg:


Verdeckter Ermittler gab sich als Freier aus

Gastwirt wegen Zuhälterei zu Bewährungsstrafe verurteilt.


SCHÖNAU . Wegen Zuhälterei wurde ein 50-jähriger ausländischer Gastwirt aus einer Gemeinde des Oberen Wiesentals vor dem Amtsgericht Schönau von Amtsrichterin Ulrike Götz zu einer 7-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wird auf 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt.


Vorgeworfen wurde dem Gastronomen, in seiner Gaststätte Prostituierte unterschiedlicher Nationalität an Freier im ganzen Wiesental vermittelt zu haben.

Nachdem sich etliche Gerüchte verdichtet hatten, setzte die Polizei einen verdeckten Ermittler ein, der in dem Etablissement fingiertes Interesse an den Damen des horizontalen Gewerbes bekunden sollte.

Weil der Wirt zu dem Zeitpunkt abwesend war, habe ihm ein Angestellter die Visitenkarte und eine Kontakt-Telefonnummer ausgehändigt, erklärte er als Zeuge vor Gericht. Allerdings machte der Gaststättenhelfer den V-Mann darauf aufmerksam, dass für die Vermittlung ausschließlich sein Chef zuständig sei.


Treffen mit dem V-Mann am Lörracher Bahnhof

Am Lörracher Bahnhof kam es dann zum Treffen mit einer Prostituierten. 200 Euro soll die Dame verlangt haben, wenn sie dem verdeckten Ermittler zusammen mit einer Kollegin Liebesdienste für eine 1/2 Stunde anbieten würde. Dazu kam es jedoch nicht, weil eine der beiden Frauen von der Polizei festgenommen und verhört wurde. Diese gab bei der Vernehmung an, dass sie mit einigen Frauen aus Frankfurt angereist sei.

In der Mainmetropole, wo sie in einem Bordell arbeiteten, hätten sie von Bekannten die Telefonnummer des Gastwirts aus der Wiesentalgemeinde erhalten. Man habe ihnen erklärt, dass man in dessen Gasstätte arbeiten, aber auch der Prostitution nachgehen könne. Sie seien dann temporär in der Wirtschaft tätig gewesen und der Gastwirt habe ihnen Freier in der Wiesentalgemeinde, aber auch im Landkreis und in Basel vermittelt.

Die Hälfte der Einkünfte hätten sie an den Wirt abtreten müssen.

Insgesamt sollen das bei der festgenommen Frau zirka 3.000 Euro gewesen sein.

Zudem soll der Wirt den Frauen verbal gedroht haben, wenn sie eine festere Liaison mit einem Landsmann eingehen würden. Man habe nur 1 Monat in Zell, dann in Schopfheim und in Lörrach gewohnt.

Nach dem Verhör ist diese Dame jedoch untergetaucht, so dass sie nicht als Zeugin vor Gericht erscheinen konnte.


"Aus Menschenliebe den Frauen helfen wollen"

Der beschuldigte Gastronom ließ über seinen Dolmetscher erklären, dass die Anschuldigungen völlig absurd und unzutreffend seien. Er habe aus Menschenliebe den Frauen helfen wollen.

Als erste Zeugin war dann eine Dame geladen, die zusammen mit der untergetauchten Frau der Prostitution im Wiesental nachgegangen war. Auch sie musste Dolmetscherdienste in Anspruch nehmen. Dass sie von dem Wirt an Freier vermittelt worden sei, bestritt sie vehement. Auch habe ihr dieser niemals gedroht.

Ein weiterer männlicher Zeuge hatte zwei Damen, die er in der Gaststätte des Angeklagten kennen gelernt hatte, für einige Zeit in seiner Wohnung untergebracht und mit einer auch geschlafen.

Seine Untermieterinnen hätten ihm aber prompt 500 Euro gestohlen [sog. Beischlafdiebstahl!?], weshalb er sich an den Gastwirt wandte. Dieser wollte das gestohlene Geld am nächsten Tag zurück bringen, vertröstete aber dann auf den nächsten Tag. Schließlich erstattete der Bestohlene Anzeige.


Verteidiger forderte Freispruch mangels Beweisen

Nach der Beweisaufnahme plädierte die Staatsanwältin auf 9 Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung. Sie sah den Angeklagten der Zuhälterei und der versuchten Nötigung überführt, machte aber dessen günstige Sozialprognose geltend.

Der Verteidiger forderte einen lupenreinen Freispruch, weil sich nach seiner Meinung keinerlei Beweise aus den Aussagen der Zeugen ableiten ließen.

www.badische-zeitung.de/schoenau/verdec ... 35150.html
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Marc of Frankfurt
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Re: Geheimprostitution wg. Diebstahl aufgeflogen

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Interessant: vmtl. nur weil eine Sexarbeiterin/Migrantin(?) wegen Diebstahl angezeigt wurde, scheint das ganze aufgeflogen zu sein.

Ob das nun sog. Beischlafdiebstahl war oder eigentlich als Buchungshonorar an der Agentur vorbei von Seiten der Sexarbeiterin gewertet werden wollte, hätte geklärt werden müssen in einem separaten Verfahren.

Aber die Migrantin hat möglicherweise/verständlicherweise nicht die Mittel/Interesse das durchzufechten.

Dieses "Berufsrisiko" für einen Agenturchef ("3rd Party"/Dienstleistungsanbieter) kann dann auch schon als Rechtfertigungsgrund verstanden werden, seinen Mitarbeiterinnen zu verbieten "private" Sexualkontakte mit den von ihm vermittelten Kunden anzubandeln.

Wie das Leben so spielt. Man wird es oftmals leicht alles gegen Sexarbeit werden können so wie hier der Schuldspruch beweist.

Warum wird eigentlich nichts über die Nationalitäten von Vermittler und Sexworkern berichtet?

Auch das Wort Prostitutionsverbot oder totales Sperrgebiet (vmtl. 100%) für den gesamten Landkreis Lörrach, ohne die Stadt Lörrach selbst, wird nichteinmal erwähnt?

Sollen wohl keine anderen Frauen oder 3rd Parties auf dumme Gedanken kommen *LOL*

www.bit.ly/sexworkatlas

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fraences
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Steuerhinterziehung und Menschenhandel – Bordellbetreiber zu hoher Haftstrafe verurteilt

Landgericht Kleve: Entgegen der Handhabung vieler Bordellbetreiber sind die Prostituierten als Arbeitnehmerinnen zu qualifizieren, so dass insbesondere Lohnsteuer und Sozialabgaben zu leisten sind.

KLEVE. Die 9. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer - des Landgerichts Kleve hat mit Urteil vom 07.05.2013 einen Bordellbetreiber aus Emmerich u.a. wegen Steuerhinterziehung und Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 5 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Seine Lebensgefährtin, die ihm zu den Steuerdelikten Hilfe geleistet hat, muss für 2 Jahre und 6 Monate ins Gefängnis.

Das Paar betrieb in der Zeit von 2005 bis 2011 gemeinsam zwei Bordelle in Emmerich. Die Prostituierten meldeten sie als Selbständige an. Wenngleich dies einer weit verbreiteten Handhabung in Bordellbetrieben entspricht, sind die Prostituierten nach Auffassung des Gerichts als Arbeitnehmerinnen zu qualifizieren. Dies hat zur Folge, dass insbesondere Lohnsteuern und Sozialabgaben zu leisten sind. Im hiesigen Fall wurden durch die Verschleierung der Angeklagten Steuern in erheblichem Umfang verkürzt. Insgesamt ist ein Schaden von mehr als 4 Millionen Euro entstanden.

Der Angeklagte hat sich darüber hinaus wegen Förderung des Menschenhandels sowie wegen schweren Menschenhandels schuldig gemacht, indem er im Jahr 2009 eine ( 1 ) durch Gewalt unter Druck gesetzte Frau bei sich als Prostituierte angestellt hatte und im Jahr 2010 eine ( die 2. ) weitere Prostituierte, die aus dem Abhängigkeitsverhältnis fliehen wollte, durch Gewalteinsatz zum Bleiben gezwungen hatte.

Die Angeklagten haben die Taten zum größten Teil bestritten.

Im Laufe des im November 2012 begonnenen Verfahrens wurden 50 Zeugen gehört.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aktenzeichen: LG Kleve, Urteil vom 07.05.2012 – 190 KLs 6/12

www.kle-point.de/aktuell/neuigkeiten/ei ... g_id=99464


Insolvenz und Betriebskalkulation
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=133509#133509

700 bis 1000 Sexworker arbeiteten dort
1 gezwungene Sexarbeiterin angestellt plus
1 Sexarbeiterin selbst gezwungen ergibt
Summe 2 = 2 Promille von 700 [ergänzt MoF]

Selbstverständlich ist das strafrechlich zu viel und zu ahnden.

Urteil LG Kleve 7.5.2013
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=136785#136785
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Beitrag von Kasharius »

Na da bin ich mal sehr auf den vollen Wortlaut des Urteils gespannt, vor allem was den Umstand betrifft, die SW wären nicht selbstständig, sondern abhängig beschäftigt gewesen. Das die betreffenden SW tatsächlich in einem strafrechtlich relevanten Abhängigkeitsverhältnis standen, wäre schlimm genug, sagt aber noch nichts entgültiges über ihren (arbeits-)rechtlichen Status aus.


Kasharius grüßt

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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Nach Razzia im Milieu: Zuhälter vor Gericht

Vier Türken müssen sich in Biel vor Gericht verantworten. Sie wurden bei Grossrazzien im Rotlichtmilieu verhaftet. Ihnen wird unter anderem Förderung der Prostitution und Menschenhandel vorgeworfen.

Im Februar 2007 führten Berner und Schwyzer Polizisten in Nidau BE und Tuggen SZ Grossrazzien gegen Menschenhandel im Rotlichtmilieu durch. Am Montag beginnt nun in Biel der Prozess gegen vier in den Fall verwickelte Personen.
Bildstrecken«Verkaufte Frauen und das mitten unter uns!»
Vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland müssen vier Türken im Alter zwischen 38 und 48 Jahren erscheinen. Ihnen werden Förderung der Prostitution, Menschenhandel, Freiheitsberaubung und Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz vorgeworfen. Das geht aus dem Verhandlungsplan des Regionalgerichts hervor.

Die Staatsanwaltschaft hat eine oder mehrere Personen auch der versuchten schweren Körperverletzung und der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt. Details sind noch nicht bekannt; die Anklageschrift wird akkreditierten Medienschaffenden erst am Montag abgegeben.

An neun Tagen will das Kollegialgericht in Fünferbesetzung tagen. Der Prozess soll bis zum 24. Mai dauern.

Den Angeklagten drohen im Fall einer Verurteilung Freiheitsstrafen oder Geldstrafen. Eine zehnjährige Freiheitsstrafe ist gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch die Maximalstrafe im Fall einer Verurteilung wegen Förderung der Prostitution. Die Angeklagten sind «nur teilweise geständig», so das Gericht.

Begangen haben sollen die vier Angeklagten die Gesetzesverstösse in den Jahren 2004 bis 2007 im Wesentlichen in einem Bordell in Nidau. Am Prozess gehe es aber auch um Verbindungen in den Kanton Schwyz, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage.

Mehr als 200 Polizisten im Einsatz

Als die Behörden im Februar 2007 über die Razzien informierten, sprachen sie selber von einer grossangelegten Aktion mit nationaler und internationaler Verflechtung. Mehr als 200 Polizisten nahmen daran teil. Es sei eine der grössten je in der Schweiz gegen Menschenhandel gerichteten Aktionen gewesen.

In Nidau und Tuggen wurden damals je acht Personen festgenommen, die meisten aus der Türkei, Rumänien, Serbien und Montenegro. Bei der Aktion koordinierte die Bundeskriminalpolizei den Informationsaustausch zwischen den kantonalen Polizeikorps und rumänischen Polizeibehörden.

Nach der Razzia befragte die Polizei 24 Frauen vorwiegend rumänischer Herkunft zu ihrer Tätigkeit im Rotlichtmilieu. Die Frauen wurden formell in Ausschaffungshaft genommen. Ein Sprecher des Bundesamts für Polizei sagte aber damals, die Frauen würden primär als Opfer und Zeuginnen betrachtet.

Offenbar werden nun zumindest einige dieser Frauen am Prozess aussagen: Laut der Gerichtssprecherin treten am Prozess zwei oder drei Ausländerinnen als Zeuginnen auf.


www.20min.ch/schweiz/bern/story/Nach-Ra ... t-24234166
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Prozess um Menschenhandel in Biel

Gericht untersucht Menschenhandel-Vorwürfe in Rotlichtmilieu


In Biel hat am Montag ein mehrtägiger Prozess um angeblichen Menschenhandel im Rotlichtmilieu begonnen. Dem Hauptangeklagten wirft die Anklage vor, zahlreiche Frauen - vor allem aus Rumänien - gnadenlos ausgebeutet zu haben.


Der heute gegen 40-jährige Türke soll Chef eines Bordells in Nidau BE gewesen sein und Frauen auch in Etablissements in die Kantone Solothurn, Luzern und Schwyz vermittelt haben. Laut der Anklageschrift verlangte er in Nidau von den Frauen, an sechs oder sieben Tagen pro Woche bis zu elf Stunden zu arbeiten.

Dort habe er die als "Touristinnen" eingereisten Frauen mit Hilfe von Landsleuten ständig überwacht, sie mit Gebühren und Bussen finanziell unter Druck gehalten und ein Teil von ihnen auch bedroht und geschlagen. Auch Gäste seines Etablissements soll der trainierte Boxer teilweise massiv angegriffen haben.

Er habe gewusst, dass die Frauen von ihm abhängig gewesen seien, wirft die Staatsanwaltschaft dem bulligen Mann weiter vor. Die Frauen hätten als "Touristinnen" nicht arbeiten dürfen, aber müssen, weil sie aus schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen stammten.

Zu den mehr als zehn Anklagepunkten gegen den Mann gehören Förderung der Prostitution, Menschenhandel, versuchte schwere Körperverletzung und qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Verhaftet wurde der Türke, als im Februar 2007 mehr als 200 Polizisten in Nidau BE und Tuggen SZ eine kombinierte Grossrazzia durchführten.

Die Bundespolizei und die rumänische Polizei waren in diese Razzia involviert, welche die Behörden damals als eine der grössten je in der Schweiz durchgeführten Aktionen gegen Menschenhandel bezeichneten. Die Ermittler befragten in der Folge etwa 25 zumeist rumänische Prostituierte.

Angeklagter will nichts von Druck wissen

Der Prozess begann gut für den Hauptangeklagten, neben dem drei Landsleute auf der Anklagebank sitzen: Das Gericht liess drei der vierzehn Anklagepunkte gegen ihn wegen Verjährung fallen. Die übrigen Vorwürfe bestritt er meistens. Sie betreffen grösstenteils die Jahre 2004 bis 2007.

So sagte er beispielsweise wiederholt, die Frauen hätten gern im Nidauer Betrieb gearbeitet. Nicht immer habe es für alle Bewerberinnen Platz gehabt. Das beweise doch, dass er nicht so schlecht sein könne wie in der Anklageschrift dargestellt.

Dass er dort der Chef war, bestätigte er aber unumwunden. Zum Leiter eines solchen Etablissements sei er zufällig geworden; zuvor sei er mitunter Kunde solcher Kontaktbars gewesen und habe gesehen, wie das laufe. Im Alter von 20 Jahren kam er als Asylsuchender in die Schweiz und bezieht heute Sozialhilfe.

Bei den drei anderen Angeklagten handelt es sich laut Anklageschrift um einen angeblichen Drogenhändler und um zwei angebliche "verlängerte Arme" des Hauptangeklagten. Alle vier befinden sich auf freiem Fuss.

Zeugin muss nicht vor Angeklagten aussagen

Neun Tage hat das Regionalgericht Berner Jura-Seeland für den Prozess reserviert. Etwa 40 Ordner voller Akten stehen hinter dem Gerichtspräsidenten. Vorgesehen ist auch, dass Zeuginnen auftreten. Dabei handelt es sich mindestens in einem Fall um eine der Ausländerinnen, die im Bordell des Türken arbeiteten.

Der Gerichtspräsident gab am Montag bei Prozessbeginn bekannt, dass die Frau zwar vor Gericht aussagen will, aber nicht in Anwesenheit der Angeklagten. Sie befürchtet offenbar Repressalien. Das Gericht genehmigte ihren Antrag, auf diese Weise auftreten zu können. Es will das Urteil am 29. Mai bekanntgeben.

http://www.1815.ch/artikel_103031.html
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Angeklagter spielte im Bordell Gott

Am Montag hat vor dem Regionalgericht in Biel der Prozess um ein Bordell in Nidau begonnen. Den Angeklagten wird unter anderem Förderung der Prostitution und Menschenhandel vorgeworfen.

Der Hauptangeklagte M. ist ein eher kleiner, glatzköpfiger Mann mit einem auffallend breiten Hals und schwarzem Sakko. Er lebte bis zum 20. Lebensjahr in der Türkei und kam dann als Asylsuchender in die Schweiz. Heute ist er knapp 40 Jahre alt, ist Vater zweier Kinder und lebt von Sozialhilfe. Das war nicht immer so. In der Zeit zwischen 2005 und 2007 war er Geschäftsführer im Hotel Schloss in Nidau, einem Bordell. M. war dort ein «König», vor dem andere Angst hatten, wie verschiedene Leute zu Protokoll gaben. Es ist einer der wenigen Punkte, dem M. am Montagvormittag unumwunden zustimmte. «Ja, ich war der Chef», sagte er und bestätigte gestern vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland auch früher gemachte Aussagen: «Ohne mein Wissen ist im Schloss nichts gelaufen.»

Wie eine Art Gott habe er sich aufgeführt – er habe jeweils entschieden, welche Frauen bleiben durften, welche gehen mussten. Jeden zweiten Tag habe er mit der Pistole herumgefuchtelt, ist der Anklageschrift wenig schmeichelhaft zu entnehmen.

Vorgeworfen wird M. unter anderem Förderung der Prostitution und Menschenhandel. Laut dem Staatsanwalt hätten sich im Bordell Hunderte von Frauen prostituiert. Das Ganze sei professionell abgelaufen: Die Frauen seien an anderen Orten der Schweiz von Busbahnhöfen abgeholt worden und nach Nidau geführt worden. Nach zwei bis drei Tagen seien sie teils schon wieder in andere Bordelle geführt worden. Der Hauptangeklagte M. bestreitet, dass er mit Zuhältern zusammengearbeitet und diese bezahlt habe. Laut M. hätten sich die Frauen freiwillig prostituiert, er habe ihnen lediglich die Zimmer vermietet. Er sei dabei immer fair geblieben. Die Prostituierten hätten ihm nichts bezahlen müssen, wenn sie nichts eingenommen hätten. «Jeder weiss, dass ich mit den Frauen korrekt war», sagte er vor Gericht.

Miese Arbeitsbedingungen

Allerdings gibt es in der Anklageschrift eine lange Liste mit Aussagen, die in eine andere Richtung weisen. Im Bordell in Nidau hätten harte Bedingungen geherrscht. Die Frauen hätten damals sechs bis sieben Tage pro Woche arbeiten müssen – und das bis zu elf Stunden am Tag. Gemäss Anklage sind die Frauen auch in ihrer Freizeit stark kontrolliert worden. So hätten sie das Hotel Schloss nicht verlassen dürfen. M. sagte gestern, er habe die Frauen in keiner Weise überwacht. Sie hätten in ihrer Freizeit Spaziergänge in Biel unternommen. Sie hätten auch nicht unter grossem ökonomischem Druck gestanden und anders als die Anklageschrift besagt, nicht einen grossen Teil des Lohnes abgeben müssen. M. stritt auch den Vorwurf ab, er habe regelmässig Gewalt angewandt, um seine Macht zu demonstrieren. Etwa indem er Prostituierte und Barfrauen mit Elektroschockern, Schusswaffen und Messern bedrohte.

Es sei eine gute Zeit gewesen im Hotel Schloss. «Wären sonst so viele Frauen ins Schloss gekommen?», wollte er von Gerichtspräsident Markus Gross wissen. Eine Meinung, die übrigens auch Beat Hess, der Verteidiger von M., vertrat: Die Frauen hätten die Transporte nach Nidau selber organisiert, sagt er gestern. In der Sache selber habe sein Mandant nichts Unrechtes getan. Die Beweislage punkto Förderung der Prostitution und Menschenhandel sei schwach. Anklagepunkte wie die einfache Körperverletzung – M. soll einem Mann mit einem Küchenmesser in den Oberarm gestochen haben – sind laut Hess «bilaterale Sachen», die nichts mit den Hauptanklagepunkten zu tun haben.

Die Hauptfrage sei aber: «Haben sich die Frauen freiwillig prostituiert oder nicht?» Laut Hess ist dies äusserst schwierig zu beantworten: «Kann eine Frau überhaupt freiwillig in die Prostitution gehen, wenn das wirtschaftliche Gefälle so gross ist?», fragt er. Tatsache sei aber: «Wenn eine Frau sich entscheidet, so zu arbeiten, dann kommt sie nicht in die Schweiz, um zu spazieren.»

Über 30 volle Bundesordner im Gerichtssaal zeigten gestern: Bei dem Fall handelt es sich um keine Lappalie. Heute geht es weiter mit der Anhörung von zwei weiteren Angeklagten und ersten Auskunftspersonen.


http://www.bernerzeitung.ch/region/seel ... y/15091042
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Angeklagter spielte im Bordell Gott

Am Montag hat vor dem Regionalgericht in Biel der Prozess um ein Bordell in Nidau begonnen. Den Angeklagten wird unter anderem Förderung der Prostitution und Menschenhandel vorgeworfen.

Der Hauptangeklagte M. ist ein eher kleiner, glatzköpfiger Mann mit einem auffallend breiten Hals und schwarzem Sakko. Er lebte bis zum 20. Lebensjahr in der Türkei und kam dann als Asylsuchender in die Schweiz. Heute ist er knapp 40 Jahre alt, ist Vater zweier Kinder und lebt von Sozialhilfe. Das war nicht immer so. In der Zeit zwischen 2005 und 2007 war er Geschäftsführer im Hotel Schloss in Nidau, einem Bordell. M. war dort ein «König», vor dem andere Angst hatten, wie verschiedene Leute zu Protokoll gaben. Es ist einer der wenigen Punkte, dem M. am Montagvormittag unumwunden zustimmte. «Ja, ich war der Chef», sagte er und bestätigte gestern vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland auch früher gemachte Aussagen: «Ohne mein Wissen ist im Schloss nichts gelaufen.»

Wie eine Art Gott habe er sich aufgeführt – er habe jeweils entschieden, welche Frauen bleiben durften, welche gehen mussten. Jeden zweiten Tag habe er mit der Pistole herumgefuchtelt, ist der Anklageschrift wenig schmeichelhaft zu entnehmen.

Vorgeworfen wird M. unter anderem Förderung der Prostitution und Menschenhandel. Laut dem Staatsanwalt hätten sich im Bordell Hunderte von Frauen prostituiert. Das Ganze sei professionell abgelaufen: Die Frauen seien an anderen Orten der Schweiz von Busbahnhöfen abgeholt worden und nach Nidau geführt worden. Nach zwei bis drei Tagen seien sie teils schon wieder in andere Bordelle geführt worden. Der Hauptangeklagte M. bestreitet, dass er mit Zuhältern zusammengearbeitet und diese bezahlt habe. Laut M. hätten sich die Frauen freiwillig prostituiert, er habe ihnen lediglich die Zimmer vermietet. Er sei dabei immer fair geblieben. Die Prostituierten hätten ihm nichts bezahlen müssen, wenn sie nichts eingenommen hätten. «Jeder weiss, dass ich mit den Frauen korrekt war», sagte er vor Gericht.

Miese Arbeitsbedingungen

Allerdings gibt es in der Anklageschrift eine lange Liste mit Aussagen, die in eine andere Richtung weisen. Im Bordell in Nidau hätten harte Bedingungen geherrscht. Die Frauen hätten damals sechs bis sieben Tage pro Woche arbeiten müssen – und das bis zu elf Stunden am Tag. Gemäss Anklage sind die Frauen auch in ihrer Freizeit stark kontrolliert worden. So hätten sie das Hotel Schloss nicht verlassen dürfen. M. sagte gestern, er habe die Frauen in keiner Weise überwacht. Sie hätten in ihrer Freizeit Spaziergänge in Biel unternommen. Sie hätten auch nicht unter grossem ökonomischem Druck gestanden und anders als die Anklageschrift besagt, nicht einen grossen Teil des Lohnes abgeben müssen. M. stritt auch den Vorwurf ab, er habe regelmässig Gewalt angewandt, um seine Macht zu demonstrieren. Etwa indem er Prostituierte und Barfrauen mit Elektroschockern, Schusswaffen und Messern bedrohte.

Es sei eine gute Zeit gewesen im Hotel Schloss. «Wären sonst so viele Frauen ins Schloss gekommen?», wollte er von Gerichtspräsident Markus Gross wissen. Eine Meinung, die übrigens auch Beat Hess, der Verteidiger von M., vertrat: Die Frauen hätten die Transporte nach Nidau selber organisiert, sagt er gestern. In der Sache selber habe sein Mandant nichts Unrechtes getan. Die Beweislage punkto Förderung der Prostitution und Menschenhandel sei schwach. Anklagepunkte wie die einfache Körperverletzung – M. soll einem Mann mit einem Küchenmesser in den Oberarm gestochen haben – sind laut Hess «bilaterale Sachen», die nichts mit den Hauptanklagepunkten zu tun haben.

Die Hauptfrage sei aber: «Haben sich die Frauen freiwillig prostituiert oder nicht?» Laut Hess ist dies äusserst schwierig zu beantworten: «Kann eine Frau überhaupt freiwillig in die Prostitution gehen, wenn das wirtschaftliche Gefälle so gross ist?», fragt er. Tatsache sei aber: «Wenn eine Frau sich entscheidet, so zu arbeiten, dann kommt sie nicht in die Schweiz, um zu spazieren.»

Über 30 volle Bundesordner im Gerichtssaal zeigten gestern: Bei dem Fall handelt es sich um keine Lappalie. Heute geht es weiter mit der Anhörung von zwei weiteren Angeklagten und ersten Auskunftspersonen.


http://www.bernerzeitung.ch/region/seel ... y/15091042
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Statt des schnellen Geldes gab es Schläge vom Bordellchef

Im Fall «Hotel Schloss Nidau» sagte gestern die einzige Prostituierte aus.

Gegen 200 Prostituierte bedienten zwischen Ende 2004 und Anfang 2007 ihre Kunden im Hotel Schloss in Nidau. Sechs Jahre später konnte nur noch eine einzige von ihnen als Zeugin vorgeladen werden. Alle anderen haben das Land längst verlassen oder sind unauffindbar. Im zweiwöchigen Prozess wegen Menschenhandels und Zwangsprostitution gegen vier Türken müssen sich die Richter daher vorwiegend auf frühere Aussagen der Frauen stützen. Bei einem Teil der Protokolle zweifelt die Verteidigung gar die Zulässigkeit als Beweis an, da die Aussagen anonym gemacht wurden.

Mit umso mehr Spannung wurde gestern die Aussage der jungen Bulgarin erwartet, die im Sommer 2006 im «Schloss» gearbeitet hatte. In roten High Heels stöckelte sie in den Gerichtssaal und versuchte sich an damals zu erinnern. Sie erzählte von den strengen Regeln, die der Hauptangeklagte in seinem Bordell durchsetzte. Gearbeitet wurde von 17 bis 3.30 Uhr, sechs Tage in der Woche. «Möglichst schnell und möglichst viel» mussten die Frauen mit ihren Kunden trinken. Ausserhalb des Hotels durften sie keine Männer treffen. Auch die Preise habe der Chef vorgegeben: 100 bis 200 Franken für 15 Minuten, 400 Franken für die ganze Nacht.

Sie erzählte auch von den «Teamsitzungen», bei denen der Chef den Frauen jeweils ihre Fehler und Verstösse gegen die Regeln vorwarf. Und die Prostituierte erinnerte sich, vom Chef geschlagen worden zu sein, weil sie zusammen mit einer Freundin in einem Café einen Mann getroffen habe. «Eigentlich wollte ich die Sache vergessen, doch jetzt kommt alles wieder hoch», sagte die Bulgarin, «der Chef war ein brutaler Mann, alle hatten Angst vor ihm.»

Zeugin entlastet den Angeklagten

Die Zeugin bestätigte die Charakterisierung, die sich aus der Anklageschrift ergibt: Der 38-jährige Türke war herrsch- und kontrollsüchtig, aufbrausend, schreckte vor Tätlichkeiten nicht zurück und hatte keinen Respekt vor der Würde und dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Das Bild des skrupellosen Menschenhändlers, der Frauen aus dem Osten «unter Ausnützung ihrer Unbeholfenheit, Mittellosigkeit und Abhängigkeit» in die Schweiz holte und zur Prostitution zwang, konnte die Zeugin hingegen nicht erhärten – im Gegenteil.

Die Frauen hätten selber bestimmen können, mit wem und wie lange sie aufs Zimmer gehen wollten, sagte die Bulgarin. «Ich weiss nichts von Frauen, die zu etwas gezwungen worden sind.» Auf die Frage von Verteidiger Beat Hess bestätigte sie auch, dass Frauen, welche nicht mehr im «Schloss» arbeiten wollten, Nidau ohne weiteres verlassen konnten. Niemandem sei zum Beispiel der Pass abgenommen worden. Klar wurde zudem, dass der Zeitdruck, unter dem die Prostituierten bei der Verrichtung ihrer Dienste standen, auch von den Frauen selber ausging.

«Sie haben sich beschwert, wenn andere zu lange mit den Kunden auf den Zimmern waren», sagte die Zeugin. Waren die Zimmer im Hotel belegt, konnten die Prostituierten weniger verdienen. Auch das Regime mit den langen Arbeitszeiten im «Schloss» relativierte die Zeugin: «Ich kenne keinen konkreten Fall, in dem eine der Frauen länger freinehmen wollte.» Schliesslich seien die Frauen hier gewesen, um in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Geld zu verdienen, ergänzte der Verteidiger.

Als Studentin «nicht in Geldnot»

Die Geschichte, wie die Bulgarin in die Schweiz gekommen ist, entlastet den Bordellchef ebenfalls. Sie habe sich auf ein Zeitungsinserat gemeldet, erzählte die Zeugin. Darin sei ein guter Verdienst im Ausland versprochen worden. Sie habe «nicht genau» gewusst, dass es dabei um Prostitution gehe. Es sei lediglich die Rede davon gewesen, dass man in einer Bar arbeiten und mit den Männern reden müsse. Die junge Frau stand damals kurz vor dem Abschluss ihres Studiums in Bulgarien und war nach eigenen Angaben «nicht in Geldnot». Die Reise in die Schweiz habe sie mit Erspartem finanziert, zudem habe sie von einem Mittelsmann noch einen Zustupf «für die erste Zeit» erhalten.

Dass es ihr in Nidau gar nicht so schlecht gegangen ist, versuchte der Verteidiger gestern auch mit Fotos zu beweisen: Sie zeigen die Zeugin und eine andere Prostituierte, wie sie sich im Strandbad vergnügen und mit den Kindern des Bordellchefs spielen.

Bis Freitag werden nun noch weitere Zeugen einvernommen. Kommende Woche folgen dann die Plädoyers. Das Urteil wird am 29. Mai gesprochen.


http://www.derbund.ch/bern/region/Statt ... y/31417358
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Achteinhalb Jahre Gefängnis für Bieler Bordellchef

Der Hauptangeklagte im Bieler Menschenhandelprozess wurde schuldig gesprochen, weil er 45 Frauen Schaden zugefügt hatte. Mitangeklagte erhielten Strafen von 20 Monaten bis fünfeinhalb Jahren.

Der frühere Chef eines Bordells in Nidau BE bei Biel ist zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden. Ein Bieler Gericht sprach ihn des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution schuldig.

Der 38-jährige Türke hat sich laut dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland des mehrfachen Menschenhandels und der Förderung der Prostitution zum Nachteil von 45 Frauen schuldig gemacht. Verurteilt wurde der Mann wegen insgesamt zwölf Gesetzesverstössen, darunter Freiheitsberaubung, Gefährdung des Lebens und mengenmässig qualifizierte, bandenmässige Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Urteile gegen Mitangeklagte

Gegen die drei weiteren Angeklagten verhängte das Gericht Freiheitsstrafen von fünfeinhalb Jahren, dreissig Monaten und zwanzig Monaten. Die Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren erhielt ein Mann, der im Umfeld des Hauptangeklagten Drogenhandel betrieb.

Bei den anderen zwei Verurteilten handelt es sich um Leute, welche der Staatsanwalt als «verlängerte Arme» des Hauptangeklagten bezeichnete. Ihre Strafen wurden teilbedingt respektive bedingt ausgesprochen.

Über den Hauptangeklagten sagte Gerichtspräsident Markus Gross, er habe «über die Frauen verfügt wie über eine Ware». Mit Kontrollen, Drohungen und auch mit Waffengewalt habe der trainierte Boxer ein «strenges Regime» ausgeübt und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen «massiv eingeschränkt». Angesichts des illegalen Aufenthalts der Frauen in der Schweiz und deren finanzieller Abhängigkeit habe er eine «ausgeprägte Machtstellung» gehabt.

Auslöser: Grossrazzia im Jahr 2007

Der Prozess geht zurück auf Grossrazzien der Berner und Schwyzer Kantonspolizei im Februar 2007 im Hotel Schloss Nidau bei Biel und in einer Kontaktbar in Tuggen SZ. Damals sprachen die Behörden von einer der grössten je in der Schweiz durchgeführten Aktionen gegen Menschenhandel.

Das Hotel Schloss in Nidau war seit längerem als Rotlichtetablissement bekannt. Weitere Rotlichtbetriebe, die zum Einflussbereich des Nidauer Bordellchefs gehörten, lagen ausser in Tuggen SZ in Biel und im Kanton Luzern. Vor allem Rumäninnen schafften in den Betrieben an.

Zu beurteilen hatte das Gericht Taten zwischen 2003 und 2007. Gewisse Vorwürfe liess es gleich zu Beginn des mehrtägigen Prozesses wegen Verjährung fallen. Es sprach alle Angeklagten auch in gewissen Punkten frei. Bis auf den Handel mit Hanf stritten diese den Grossteil der Vorwürfe ab. Der Hauptangeklagte gab aber zu, er sei der Chef im «Hotel Schloss» gewesen.

Staatsanwalt wollte 10 Jahre, Verteidiger Freispruch

Der Staatsanwalt hatte für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, für die übrigen Angeklagten Strafen von zwei bis sechs Jahren. Der Verteidiger des Hauptangeklagten beantragte für diesen eine Haftstrafe von acht Monaten und Freispruch in den Hauptvorwürfen Menschenhandel und Förderung der Prostitution.

Alle vier Angeklagten waren längere Zeit in Untersuchungshaft, befanden sich aber vor dem Prozess auf freiem Fuss. Der Hauptangeklagte wurde vergangene Woche in Sicherheitshaft genommen. Bei ihm sah das Zwangsmassnahmengericht Fluchtgefahr angesichts der Tatsache, dass der Mann heute vornehmlich in Rumänien wohnt. Er bleibt nun in Haft.

Der Verteidiger des Hauptangeklagten war bei der Urteilsverkündigung vom Mittwoch nicht anwesend. Seine Stellvertreterin wollte zur Frage, ob der Mann das Urteil anfechten werde, keine Stellung nehmen. Staatsanwalt Urs Studer sagte auf Anfrage, er sei zufrieden mit dem Urteil. Es sei nachvollziehbar, dass das Gericht nicht sämtliche Anklagepunkte berücksichtigt habe. Die Staatsanwaltschaft werde kaum Berufung einlegen, es sei denn als Reaktion auf eine Berufung eines Verteidigers.


http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/ve ... y/29541817
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Beitrag von fraences »

Menschenhandel vorgetäuscht: Mädchen erpresst 18-Jährigen aus Jena

Die Kriminalpolizei Jena konnte nach eigenen Angaben die Erpressung eines 18-jährigen Jugendlichen verhindern und am Ende aufklären.

Jena. Er hatte im Internet ein Mädchen kennengelernt und glaubte, mit ihr eine Beziehung zu haben. Das Mädchen allerdings nutzte die romantischen Gefühle des jungen Mannes auf andere Art. Sie erbettelte sich von ihm mehrfach Geld, zuletzt indem sie eine Notlage vortäuschte.
Demnach sei sie in der Gewalt von Menschenhändlern, die für ihre Freiheit mehrere tausend Euro verlangten. Der Freund wollte ihr helfen. Er konnte nicht ahnen, dass einer der beiden vermeintlichen Menschenhändler in Wirklichkeit der tatsächliche Freund des Mädchens war. So wurde gedroht, dem Mädchen und auch ihm, Schlimmes anzutun, sollte er nicht zahlen. Sehr glaubhaft spielte das Mädchen mit. Ihre beiden Komplizen schüchterten den jungen Mann massiv ein und drohten ihm sogar mit dem Tode.
Als sich das noch jugendliche Erpressertrio auf den Weg nach Jena machte, um abzukassieren, hatte der Geschädigte jedoch bereits die Polizei eingeschaltet. Noch bevor das Trio mit dem Opfer in Kontakt treten konnte, klickten bei allen dreien die Handschellen. Dass die drei offenbar Ernst machen wollten und gewaltbereit waren, wird auch daran deutlich, dass einer eine schussbereite Pistole im Hosenbund dabei hatte.

www.otz.de/startseite/detail/-/specific ... 1989703195
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Beitrag von Doris67 »

Soeben erschienen und hochinteressant: http://www.state.gov/j/tip/rls/tiprpt/2013/210549.htm
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Marc of Frankfurt
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TIPR - trafficking in person report - Menschenhandelsbericht

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Danke Doris dass du es postest. Habe gestern die Web-video-übertragung teilweise verfolgen können.

Hier ein Übersichtsposting mit Querverlinkung zu allen Berichten/Kommentaren der letzten Jahre (lokal/global)
www.bit.ly/bkazahlen

und das politische Schwerpunkt-Sammelthema ist
www.sexworker.at/migration = www.sexworker.at/menschenhandel

(hier geht es mehr um Presseberichte über Polizei und Gerichtsprozesse)


Was wir brauchen ist mehrere kritische Leser, die den Bericht ihres eigenen Landes überpüfen und kritisch kommentieren. Habe das bei NSWP versucht und für Deutschland gemacht im letzten Jahr, aber selbst da sind die Ressourcen knapp und es kam kein weiterer Landesbericht hinzu.

Wenn wir es aber schaffen einige kritische Landesberichte zu sammeln (Schattenberichte), können wir das TIP System dekonstruieren als das was es ist: imperiale Außenpolitik der USA (pax americana).
www.bit.ly/anti-trafficking-funds
www.bit.ly/anti-trafficking

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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Bezirksgericht Winterthur
17 Jahre Freiheitsstrafe für Menschenhandel und Bankraub


Ein Bordellbetreiber ist in Winterthur wegen Menschenhandels und Banküberfällen zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 17 Jahren verurteilt worden. Eine in seinem Etablissement tätige Mitbeschuldigte wird mit 6 Jahren Haft bestraft.

Das Bezirksgericht Winterthur hat am Donnerstag einen heute 48-jährigen Kroaten wegen mehrfachen Menschenhandels, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher Vergewaltigung, Entführung, bandenmässigen Raubs sowie weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 17 Jahren verurteilt.

Für das Gericht sei es erwiesen, dass der Beschuldigte zwischen Frühjahr 2002 und Anfang 2007 wiederholt mit falschen Versprechungen Frauen aus Kroatien in die Schweiz gelockt und in seinem Bordell im Raum Zürich zur Prostitution gezwungen habe, sagte der Gerichtsvorsitzende bei der Urteilseröffnung. Damit seien die Vorwürfe des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution erstellt.

«Opfer wie Ware behandelt»
In der Hauptverhandlung vom 8. Mai hatte die Verteidigung vorgebracht, die Frauen seien freiwillig der Prostitution nachgegangen und hätten von Anfang an gewusst, was sie in der Schweiz erwarte. Weil Prostitution in Kroatien verboten sei, hätten sie die Verschleierung der wahren Absichten bei der Anwerbung bewusst akzeptiert.

Diese Argumentation liess das Gericht am Donnerstag nicht gelten. In den Befragungen hätten die Opfer im Kern übereinstimmend und in Details unterschiedlich ausgesagt, von Phantasien oder vorgängigen Absprachen könne somit nicht ausgegangen werden.

Der Vorsitzende bezeichnete das Verschulden als sehr schwer und sprach von einer krass menschenverachtenden Gesinnung. Der Mann habe seine Opfer wie eine Ware behandelt, der massive Eingriff in ihr Selbstbestimmungsrecht habe bei den Frauen tiefe Spuren hinterlassen. Ein weiteres Opfer hatte der 48-Jährige in der Schweiz entführt und mehrfach gewaltsam zu sexuellen Handlungen gezwungen.

Perfide Gehilfin
Der Schuldspruch für die 51-jährige kroatische Mittäterin, die Gehilfin des Bordellbetreibers, lautet auf mehrfachen Menschenhandel, mehrfache Förderung der Prostitution und Freiheitsberaubung. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Damit geht das Gericht um 1 Jahr über die Forderung der Anklage hinaus, beim Mann um insgesamt 2 Jahre. Laut dem Gerichtsvorsitzenden wiegt das Verschulden der Frau genauso schwer wie das des 48-Jährigen. Sie habe jederzeit gewusst und akzeptiert, was den Opfern geschehe, aber in ausgesprochen perfider Art stets Fürsorglichkeit vorgetäuscht.

Auf die Spur gekommen waren die Behörden dem Menschenhandel durch eine Vermisstmeldung in Kroatien. Nach der Überwachung der Verdächtigten und von deren Mobiltelefonen erfolgte Anfang 2007 die Festnahme.

Vier Banküberfälle
Die Überwachung spielte auch eine Rolle bei der Aufklärung von Banküberfällen in Langenthal, Roggwil, Flaach und Rickenbach, an denen der 48-Jährige laut Anklage beteiligt war. Für diese Delikte hatte ihn das Geschworenengericht zu 9 Jahren verurteilt. Das damalige Kassationsgericht hob das Urteil später wieder auf. Diesen zweiten Schritt bezeichnete das Winterthurer Bezirksgericht am Donnerstag als nicht nachvollziehbar. Die Beweislage – DNA-Spuren am präparierten Notausgang einer Bank oder präzise Handy-Ortungen zum Zeitpunkt eines Überfalls – sei klar bis erdrückend.

http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/stadt ... 1.18102907
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