Steuern und Steuerpolitik
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- Admina
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- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
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Düsseldorfer Verfahren angeklagt
Bordellbetreiberin hat Frauen abkassiert und Finanzamt betrogen
Wegen Steuerhinterziehung und Unterschlagung ist eine Bordellbetreiberin aus der Region zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss die Frau fast 70 000 Euro an Steuern und Auflage zahlen.
Trier. Immer wieder nehmen sich die Ermittler von Zoll und Finanzamt das Rotlichtmilieu in Rheinland-Pfalz vor. Erst vor wenigen Tagen wurden bei einer landesweiten Razzia 111 Bordelle, Terminwohnungen und Clubs kontrolliert, unter anderem auch 20 in Trier, Wittlich, Bitburg, Prüm, Idar-Oberstein und Baumholder (der TV berichtete).
Ziel des Einsatzes war die Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution. Die Auswertung dieser Aktion läuft noch.
Doch auch die Steuerfahnder des Finanzamts haben ein wachsames Auge auf die Branche geworfen. Einer Bordellbetreiberin wurde dies zum Verhängnis.
Die Frau hatte mit dem Finanzamt Trier das sogenannte Düsseldorfer Verfahren vereinbart. Dabei zahlen Prostituierte pro Arbeitstag eine Pauschalsteuer von 25 Euro ans Finanzamt, die sogenannte Mädchensteuer (siehe Extra).
Anscheinend war die Bordellbetreiberin aus der Region beim Eintreiben der fälligen Steuer bei ihren Damen auch ganz eifrig - doch gab sie das Geld nicht oder nur in geringem Umfang an die Finanzbehörden weiter.
Doch die Steuerfahnder kamen der Frau auf die Schliche. Nach deren Ermittlung behielt die nun verurteilte Frau rund 24 000 Euro für sich ein. "Das sind nach den Feststellungen des Gerichts weit mehr als 900 Fälle der Unterschlagung von einzelnen Zahlungen pro 25 Euro", sagt ein Sprecher des Finanzamts dem TV.
Darüber hinaus hatte die Bordellbetreiberin weder Umsatz- noch Einkommenssteuererklärungen abgegeben. Allein für 2008 errechnete das Finanzamt eine Umsatzsteuerschuld von 24 000 Euro sowie eine zu zahlende Einkommenssteuer von rund 16 000 Euro.
Die unterschlagene Mädchensteuer sowie die ausstehenden Zahlungen für 2008 summieren sich bereits auf 64 000 Euro. Doch auch für die ersten Monate 2009 wurde von der Bordellbetreiberin keine Umsatzsteuer gezahlt.
Doch damit ist das Kapitel für die Frau bei weitem nicht abgeschlossen: Das Gericht verurteilte sie zudem wegen Steuerhinterziehung und Unterschlagung zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Damit verbunden ist die Auflage, 5000 Euro an eine karitative Einrichtung zu zahlen.
Das sogenannte Düsseldorfer Verfahren wird vereinfacht als Mädchensteuer bezeichnet. Es ist eine Abmachung zwischen Finanzbehörden und Bordellbetreibern oder Prostituierten. Bei dem freiwilligen Steuervorauszahlungsverfahren zahlen Frauen 25 Euro Mädchensteuer pauschal pro Arbeitstag.
Im Rahmen der jährlichen Veranlagung werden diese Zahlungen auf die tatsächliche Steuerschuld der Prostituierten angerechnet.
"In der Praxis wird dieses Geld von den Frauen an die Bordellbetreiber gezahlt, die dann quartalsweise die gesammelten Gelder aller bei ihnen arbeitenden Frauen ans Finanzamt überweisen", so das Finanzamt.
Gleichzeitig werden zur Kontrolle Listen mit den Arbeitstagen der einzelnen Frauen der Behörde vorgelegt. Das Finanzamt Trier führt immer wieder Schwerpunktfahndungen in der Rotlichtbranche durch.
www.volksfreund.de/nachrichten/region/r ... 06,2791803
Wegen Steuerhinterziehung und Unterschlagung ist eine Bordellbetreiberin aus der Region zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss die Frau fast 70 000 Euro an Steuern und Auflage zahlen.
Trier. Immer wieder nehmen sich die Ermittler von Zoll und Finanzamt das Rotlichtmilieu in Rheinland-Pfalz vor. Erst vor wenigen Tagen wurden bei einer landesweiten Razzia 111 Bordelle, Terminwohnungen und Clubs kontrolliert, unter anderem auch 20 in Trier, Wittlich, Bitburg, Prüm, Idar-Oberstein und Baumholder (der TV berichtete).
Ziel des Einsatzes war die Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution. Die Auswertung dieser Aktion läuft noch.
Doch auch die Steuerfahnder des Finanzamts haben ein wachsames Auge auf die Branche geworfen. Einer Bordellbetreiberin wurde dies zum Verhängnis.
Die Frau hatte mit dem Finanzamt Trier das sogenannte Düsseldorfer Verfahren vereinbart. Dabei zahlen Prostituierte pro Arbeitstag eine Pauschalsteuer von 25 Euro ans Finanzamt, die sogenannte Mädchensteuer (siehe Extra).
Anscheinend war die Bordellbetreiberin aus der Region beim Eintreiben der fälligen Steuer bei ihren Damen auch ganz eifrig - doch gab sie das Geld nicht oder nur in geringem Umfang an die Finanzbehörden weiter.
Doch die Steuerfahnder kamen der Frau auf die Schliche. Nach deren Ermittlung behielt die nun verurteilte Frau rund 24 000 Euro für sich ein. "Das sind nach den Feststellungen des Gerichts weit mehr als 900 Fälle der Unterschlagung von einzelnen Zahlungen pro 25 Euro", sagt ein Sprecher des Finanzamts dem TV.
Darüber hinaus hatte die Bordellbetreiberin weder Umsatz- noch Einkommenssteuererklärungen abgegeben. Allein für 2008 errechnete das Finanzamt eine Umsatzsteuerschuld von 24 000 Euro sowie eine zu zahlende Einkommenssteuer von rund 16 000 Euro.
Die unterschlagene Mädchensteuer sowie die ausstehenden Zahlungen für 2008 summieren sich bereits auf 64 000 Euro. Doch auch für die ersten Monate 2009 wurde von der Bordellbetreiberin keine Umsatzsteuer gezahlt.
Doch damit ist das Kapitel für die Frau bei weitem nicht abgeschlossen: Das Gericht verurteilte sie zudem wegen Steuerhinterziehung und Unterschlagung zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Damit verbunden ist die Auflage, 5000 Euro an eine karitative Einrichtung zu zahlen.
Das sogenannte Düsseldorfer Verfahren wird vereinfacht als Mädchensteuer bezeichnet. Es ist eine Abmachung zwischen Finanzbehörden und Bordellbetreibern oder Prostituierten. Bei dem freiwilligen Steuervorauszahlungsverfahren zahlen Frauen 25 Euro Mädchensteuer pauschal pro Arbeitstag.
Im Rahmen der jährlichen Veranlagung werden diese Zahlungen auf die tatsächliche Steuerschuld der Prostituierten angerechnet.
"In der Praxis wird dieses Geld von den Frauen an die Bordellbetreiber gezahlt, die dann quartalsweise die gesammelten Gelder aller bei ihnen arbeitenden Frauen ans Finanzamt überweisen", so das Finanzamt.
Gleichzeitig werden zur Kontrolle Listen mit den Arbeitstagen der einzelnen Frauen der Behörde vorgelegt. Das Finanzamt Trier führt immer wieder Schwerpunktfahndungen in der Rotlichtbranche durch.
www.volksfreund.de/nachrichten/region/r ... 06,2791803
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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Fakten und Infos über Prostitution
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- SW Analyst
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Düsseldorfer Verfahren gehört angeklagt
> 900 Fälle der Unterschlagung von einzelnen Zahlungen im Gesamtwert von 24.000 Euro
Ist auch sehr merkwürdig, dass Politik und Verwaltung nach wie vor erhebliche Vorbehalte gegen Bordellbetreiber und sog. "Zuhälter" haben (Abtretungsverbot im ProstG, Zuhältereiparagraph neben dem ProstG blieb im Wesentlichen beibehalten) und deshalb auch mit der geplanten Bordell-Lizensierung eine Betreiber-Zuverlässigkeitsprüfung durch die Behörden einführen wollen,
aber die Betreiber mit sanftem Druck ("freiwillige" Abmachung weil sonst geschäftsschädigende Betriebskontrollen und Razzien angedroht) mit der hoheitlich-datenschutzsensiblen-fiskalischen Aufgabe der Steuererhebung bei den BordellzimmermieterInnen unentlohnt zu beauftragen, hatten die Ordnungsbehörden keiner Bedenken ("Düsseldorfer Verfahren").
Da die Sexworker offensichtlich vielfach keine Belege bekommen, die vom örtlichen Finanzamt individuell und tagesaktuell entsprechend den Sexworker-Vorauszahlungen ausgestellt werden, wird zu so einem Mißbrauch durch das Düsseldorfer Verfahren, welches nach Jahren illegaler Praxis immer noch keine gesetzliche Grundlage besitzt, geradezu eingeladen.
Der mögliche Mißbrauch von persönlichen Daten der Sexworker-Steuerlisten ist evt. noch grundsätzlicher und gravierender, jedoch da gibt gar keinen interessierten starken Gemeinschafts-Kläger, der das kontrolliert und evt. zur Anzeige bringen würde wie in diesem Fall.
18 Gründe, warum das Düsseldorfer Verfahren eine diskriminierende Sonderbesteurerung ist:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=36080#36080
Ist auch sehr merkwürdig, dass Politik und Verwaltung nach wie vor erhebliche Vorbehalte gegen Bordellbetreiber und sog. "Zuhälter" haben (Abtretungsverbot im ProstG, Zuhältereiparagraph neben dem ProstG blieb im Wesentlichen beibehalten) und deshalb auch mit der geplanten Bordell-Lizensierung eine Betreiber-Zuverlässigkeitsprüfung durch die Behörden einführen wollen,
aber die Betreiber mit sanftem Druck ("freiwillige" Abmachung weil sonst geschäftsschädigende Betriebskontrollen und Razzien angedroht) mit der hoheitlich-datenschutzsensiblen-fiskalischen Aufgabe der Steuererhebung bei den BordellzimmermieterInnen unentlohnt zu beauftragen, hatten die Ordnungsbehörden keiner Bedenken ("Düsseldorfer Verfahren").
Da die Sexworker offensichtlich vielfach keine Belege bekommen, die vom örtlichen Finanzamt individuell und tagesaktuell entsprechend den Sexworker-Vorauszahlungen ausgestellt werden, wird zu so einem Mißbrauch durch das Düsseldorfer Verfahren, welches nach Jahren illegaler Praxis immer noch keine gesetzliche Grundlage besitzt, geradezu eingeladen.
Der mögliche Mißbrauch von persönlichen Daten der Sexworker-Steuerlisten ist evt. noch grundsätzlicher und gravierender, jedoch da gibt gar keinen interessierten starken Gemeinschafts-Kläger, der das kontrolliert und evt. zur Anzeige bringen würde wie in diesem Fall.
18 Gründe, warum das Düsseldorfer Verfahren eine diskriminierende Sonderbesteurerung ist:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=36080#36080
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- hat was zu sagen
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Aus der Dipl.-Arbeit von Frau Pflaum:
"Der Gesetzgeber
unterscheidet hierbei zwischen einer Lieferung und einer sonstigen Leistung die
durch einen Unternehmer erbracht wird."(sic, also ohne Komma)
"Lieferung und sonstige Leistung" ist ein unzerhackbarer Begriff - sicherlich gibt es eine schöne griechische Bezeichnung für diese Wortart - Sie können das ebenso wenig auseinanderdividieren wie "in Saus und Braus" in "a:Sause b: Brause".
Wenn ich nun Rechtsanwalt wäre, dann würde ich Ihnen schön laut, damit alle Kollegen und potentiellen Mandanten in Hörweite das mitkriegen, sagen: "Das hätten Sie aber wissen müssen, Frau Kollegin!"
Ist schon ein putziges Völkchen, diese RAe. Gerecht, aber hart.
"Der Gesetzgeber
unterscheidet hierbei zwischen einer Lieferung und einer sonstigen Leistung die
durch einen Unternehmer erbracht wird."(sic, also ohne Komma)
"Lieferung und sonstige Leistung" ist ein unzerhackbarer Begriff - sicherlich gibt es eine schöne griechische Bezeichnung für diese Wortart - Sie können das ebenso wenig auseinanderdividieren wie "in Saus und Braus" in "a:Sause b: Brause".
Wenn ich nun Rechtsanwalt wäre, dann würde ich Ihnen schön laut, damit alle Kollegen und potentiellen Mandanten in Hörweite das mitkriegen, sagen: "Das hätten Sie aber wissen müssen, Frau Kollegin!"
Ist schon ein putziges Völkchen, diese RAe. Gerecht, aber hart.
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- SW Analyst
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Betriebsausgaben, Firmenspesen, vielsprachige Hostessen
Hamburg-Mannheimer
Sexparty wurde von der Steuer abgesetzt
29.05.2011
Berlin (RPO).
Der Versicherungskonzern Ergo, in den die Hamburg-Mannheimer aufgegangen war, bestätigte einer Zeitung gegenüber, die Kosten für eine Sexparty von 83.000 Euro seien als Betriebsausgabe vollständig steuerlich geltend gemacht worden.
Die in den Fokus der Öffentlichkeit gerückte Sexparty für Mitarbeiter der Versicherung Hamburg-Mannheimer ist offenbar von der Steuer abgesetzt worden. Foto: ddp
"Nach unseren bisherigen Prüfungen war das steuerrechtlich in Ordnung", sagte ein Sprecher der "Welt am Sonntag". "Wir prüfen jedoch weiter, ob man eine andere Beurteilung vornehmen kann und wie wir die Angelegenheit bereinigen können."
Bei der Sexparty in der Budapester Gellert-Therme für rund 70 Versicherungsvertreter waren etwa 20 Prostituierte anwesend.
Laut "Welt am Sonntag" ist es in deutschen Unternehmen "durchaus üblich", dass Bordellbesuche über die Firmenspesen abgerechnet werden, ohne dass dies direkt auf den Rechnungen auftaucht. Prostituierte werden etwa als vielsprachige Hostessen verrechnet, Hotels bieten sexuelle Dienstleistungen inklusive an.
Auf den Belegen zu der Veranstaltung der Hamburg-Mannheimer findet sich laut Unternehmenssprecher kein Bezug auf tatsächliche Dienstleistungen: "Auf den uns vorliegenden Rechnungen gab es keinen Posten Prostitution oder gar eine Detailrechnung für 20 Prostituierte."
www.rp-online.de/wirtschaft/news/Sexpar ... 03544.html
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=7980
Sexparty wurde von der Steuer abgesetzt
29.05.2011
Berlin (RPO).
Der Versicherungskonzern Ergo, in den die Hamburg-Mannheimer aufgegangen war, bestätigte einer Zeitung gegenüber, die Kosten für eine Sexparty von 83.000 Euro seien als Betriebsausgabe vollständig steuerlich geltend gemacht worden.
Die in den Fokus der Öffentlichkeit gerückte Sexparty für Mitarbeiter der Versicherung Hamburg-Mannheimer ist offenbar von der Steuer abgesetzt worden. Foto: ddp
"Nach unseren bisherigen Prüfungen war das steuerrechtlich in Ordnung", sagte ein Sprecher der "Welt am Sonntag". "Wir prüfen jedoch weiter, ob man eine andere Beurteilung vornehmen kann und wie wir die Angelegenheit bereinigen können."
Bei der Sexparty in der Budapester Gellert-Therme für rund 70 Versicherungsvertreter waren etwa 20 Prostituierte anwesend.
Laut "Welt am Sonntag" ist es in deutschen Unternehmen "durchaus üblich", dass Bordellbesuche über die Firmenspesen abgerechnet werden, ohne dass dies direkt auf den Rechnungen auftaucht. Prostituierte werden etwa als vielsprachige Hostessen verrechnet, Hotels bieten sexuelle Dienstleistungen inklusive an.
Auf den Belegen zu der Veranstaltung der Hamburg-Mannheimer findet sich laut Unternehmenssprecher kein Bezug auf tatsächliche Dienstleistungen: "Auf den uns vorliegenden Rechnungen gab es keinen Posten Prostitution oder gar eine Detailrechnung für 20 Prostituierte."
www.rp-online.de/wirtschaft/news/Sexpar ... 03544.html
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=7980
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Forts. zu #251
Betreiber von Bordellen sind vergnügungssteuerpflichtig
Mannheim/Berlin (DAV). Auch Betreiber von Bordellen müssen Vergnügungssteuer bezahlen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 23. Februar 2011 (AZ: 2 S 196/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Der Kläger betreibt ein sog. „Laufhaus“ mit 33 Zimmern, die an Prostituierte vermietet werden. Die Gemeinde erhebt seit 1. Januar 2008 von den Unternehmen, die bestimmte Vergnügungen mit sexuellem Hintergrund veranstalten, Vergnügungssteuer, darunter auch für die „gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen“. Gegen den Kläger setzte sie eine Vergnügungssteuer in Höhe von insgesamt 53.000 Euro fest. Der Kläger meinte, nicht er, sondern allenfalls die bei ihm tätigen Prostituierten seien Steuerschuldner. Daher die Klage.
Vor Gericht hielt die Vergnügungssteuer stand. Eine solche Steuer sei eine typische örtliche Aufwandssteuer, die auf dem allgemeinen Gedanken beruhe, dass demjenigen, der sich ein Vergnügen leiste, auch eine zusätzliche Abgabe für die Allgemeinheit zugemutet werden könne. Dabei könnten Gegenstand der Vergnügungssteuer Vergnügungen jeglicher Art und somit auch Vergnügungen sexueller Art sein. Unerheblich sei, dass die Steuer nicht bei den sich vergnügenden Besuchern der jeweiligen Einrichtung, die sie im Grunde treffen solle, sondern zur Vereinfachung bei dem Veranstalter des Vergnügens erhoben werde. Es reiche in diesem Zusammenhang aus, wenn er die Möglichkeit habe, die Steuer auf die Besucher abzuwälzen. Dass im Fall des Klägers eine Abwälzung der Vergnügungssteuer faktisch unmöglich wäre, sei nicht ersichtlich.
Zu Recht habe die Stadt den Betreiber und nicht die einzelnen Prostituierten als Steuerschuldner herangezogen. Der Veranstalter stelle nicht lediglich den Prostituierten die Räumlichkeiten zur Verfügung, vielmehr liege die Gesamtkonzeption des „Laufhauses“ ausschließlich in seinen Händen. Aufgrund dieser unternehmerischen Tätigkeit würden ihm auch die entsprechenden Einnahmen zufließen.
http://anwaltauskunft.de/rat-und-tat/ti ... tipps-2311
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2011
- 2 S 196/10 -
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Stu ... s10807.htm
http://www.kostenlose-urteile.de/VGH-Ba ... s11635.htm
http://juris.de/jportal/portal/t/1tkj/p ... hricht.jsp
Mannheim/Berlin (DAV). Auch Betreiber von Bordellen müssen Vergnügungssteuer bezahlen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 23. Februar 2011 (AZ: 2 S 196/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Der Kläger betreibt ein sog. „Laufhaus“ mit 33 Zimmern, die an Prostituierte vermietet werden. Die Gemeinde erhebt seit 1. Januar 2008 von den Unternehmen, die bestimmte Vergnügungen mit sexuellem Hintergrund veranstalten, Vergnügungssteuer, darunter auch für die „gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen“. Gegen den Kläger setzte sie eine Vergnügungssteuer in Höhe von insgesamt 53.000 Euro fest. Der Kläger meinte, nicht er, sondern allenfalls die bei ihm tätigen Prostituierten seien Steuerschuldner. Daher die Klage.
Vor Gericht hielt die Vergnügungssteuer stand. Eine solche Steuer sei eine typische örtliche Aufwandssteuer, die auf dem allgemeinen Gedanken beruhe, dass demjenigen, der sich ein Vergnügen leiste, auch eine zusätzliche Abgabe für die Allgemeinheit zugemutet werden könne. Dabei könnten Gegenstand der Vergnügungssteuer Vergnügungen jeglicher Art und somit auch Vergnügungen sexueller Art sein. Unerheblich sei, dass die Steuer nicht bei den sich vergnügenden Besuchern der jeweiligen Einrichtung, die sie im Grunde treffen solle, sondern zur Vereinfachung bei dem Veranstalter des Vergnügens erhoben werde. Es reiche in diesem Zusammenhang aus, wenn er die Möglichkeit habe, die Steuer auf die Besucher abzuwälzen. Dass im Fall des Klägers eine Abwälzung der Vergnügungssteuer faktisch unmöglich wäre, sei nicht ersichtlich.
Zu Recht habe die Stadt den Betreiber und nicht die einzelnen Prostituierten als Steuerschuldner herangezogen. Der Veranstalter stelle nicht lediglich den Prostituierten die Räumlichkeiten zur Verfügung, vielmehr liege die Gesamtkonzeption des „Laufhauses“ ausschließlich in seinen Händen. Aufgrund dieser unternehmerischen Tätigkeit würden ihm auch die entsprechenden Einnahmen zufließen.
http://anwaltauskunft.de/rat-und-tat/ti ... tipps-2311
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2011
- 2 S 196/10 -
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Stu ... s10807.htm
http://www.kostenlose-urteile.de/VGH-Ba ... s11635.htm
http://juris.de/jportal/portal/t/1tkj/p ... hricht.jsp
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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- Admina
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- Registriert: 07.09.2009, 04:52
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- Ich bin: Keine Angabe
In Trier keine Sexsteuer !!!
Trier:
“Mit deutlichen Mehreinnahmen zu rechnen”
Wenn Politiker über die Schattenseiten ihres Berufs berichten, verwenden sie des Öfteren die Formulierung, dass etwas “nicht vergnügungssteuerpflichtig” sei. Da freut sich das Phrasenschwein, doch wenig Freude dürfte in diesen Tagen bei den Trierer Spielhallenbetreibern und Diskothekenbesitzern aufkommen. Denn diese sind vergnügungssteuerpflichtig und obendrein steht ihnen nun zum 1. Juli eine massive Erhöhung der Gebühren ins Haus.
So soll der Steuersatz für Diskotheken je angefangene zehn Quadratmeter von 0,23 Cent auf 1,50 Euro steigen.
Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit werden künftig nicht mehr pro Gerät, sondern nach dem tatsächlichen Einspielergebnis besteuert.
Im Rathaus erwartet man erhebliche Mehreinnahmen, von bis zu 400.000 Euro ist die Rede.
Doch rechnet die Verwaltung auch mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand.
Von einer Besteuerung der Prostitution will man vorerst absehen.
TRIER. Für Fevzi Ciliz ist die Sache klar: Jede Mehrbelastung erschwert das Geschäft, schon deshalb halte er wenig von der geplanten “Neufassung der Satzung zur Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Trier”, wie sich die Vorlage nennt, über die der Stadtrat in der kommenden Woche entscheiden soll.
Das Glücksspiel zählt nicht eben zu Ciliz’ Kerngeschäft, in seinem kleinen “Schnellrestaurant Antalya” in der Nagelstraße hängt lediglich ein Automat. Dennoch wird er die Änderungen zu spüren kommen – in Form von weniger Einnahmen.
Wurden nach der bislang gültigen Satzung pauschal 30,68 Euro monatlich für das Spielgerät fällig, wird sich die Vergnügungsteuer künftig am tatsächlichen Einspielergebnis bemessen. Die Stadt strebt einen Steuersatz von 12% an. “Informationen anderer Kommunen und die Reaktionen der Gerätehersteller ließen “vermuten, dass bei diesem Steuersatz mit deutlichen Mehreinnahmen zu rechnen ist”, heißt es aus dem Rathaus.
Dass die Stadt ihre Satzung umfassend überarbeitet hat, ist Vorgaben aus Karlsruhe und Mainz geschuldet. So urteilte das Bundesverfassungsgericht bereits im Februar 2009, dass die bislang geltende Erhebung einer Pauschbesteuerung, die sich an der Anzahl der Spielgeräte bemisst, dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht.
Das Urteil der Verfassungsrichter führte indes nicht zur sofortigen Nichtigkeit der bestehenden Satzungen. Da die Landesregierung jedoch beschloss, zum 1. Juli das Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung der Hundesteuer und Vergnügungssteuer aufzuheben, war nun Handlungsbedarf gegeben, und natürlich mussten hierbei auch die Feststellungen der Karlsruher Richter berücksichtigt werden.
“Wir sind da machtlos. Wir müssen uns schließlich daran halten”, sagt Andrea Müller, Leiterin zweier Spielhallen am Pferdemarkt und in der Paulinstraße. Müller glaubt nicht, dass die Neuregelung ihr Unternehmen gefährden könnte – das Geschäft laufe gut, berichtet sie. An die Aufgabe eines Standorts sei jedenfalls nicht gedacht, versicherte sie am Montag im Gespräch mit 16vor. Dabei mangelt es den Trierern wahrlich nicht an Gelegenheiten, ihr Geld zu verspielen: In der Moselstadt haben 31 Unternehmen nicht weniger als 635 Spielgeräte aufgestellt. Das Gros – 477 – befindet sich in Spielhallen, und auch diese werden künftig nach dem Einspielergebnis jedes einzelnen Automaten herangezogen.
Statt der bislang erhobenen Pauschsteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, die in Spielhallen aufgestellt sind – Kostenpunkt: 122,71 Euro monatlich – wird künftig für jedes Gerät und Monat eine individuelle Steuerfestsetzung vorgenommen.
Technisch dürfte das kein Problem sein, denn schon heute führen die Betreiber von Spielhallen Bilanzen über den Umsatz ihrer Geräte. Doch für die Stadt wird die Neuregelung einen erheblichen Mehraufwand mit sich bringen: Statt einer 20-Prozent-Stelle werde man in Zukunft eine höher qualifizierte Vollzeitkraft benötigen, beziffert das Rathaus.
Insgesamt rechnet man mit Personal-, Sach- und Gemeinkosten von mindestens 60.000 Euro.
Allerdings kalkuliert man am Augustinerhof auch mit Mehreinnahmen von mindestens 330.000 Euro, und selbst 400.000 Euro sind nach Einschätzung der Verwaltung durchaus realistisch.
Und damit die Stadt auf der sicheren Seite ist, sieht die Satzung eine Mindestbesteuerung von 60 Euro pro Gerät in Spielhallen und 20 Euro in Kneipen und an anderen Orten vor. Schließlich kommt es schon mal vor, dass das Einspielgerät negativ ist oder am Ende des Monats bei Null liegt, bestätigt Fevzi Ciliz.
Auf erhebliche Mehrbelastungen müssen sich auch die Ausrichter von für Tanzveranstaltungen und Filmvorführungen einstellen – zumindest dann, wenn sich ihre Besteuerung nach der Größe des Raumes bemisst. Dieses Verfahren wird angewandt, wenn eine Besteuerung von Eintrittskarten nicht möglich ist, weil – wie in vielen Diskotheken oder Clubs üblich – Kombikarten aus Eintritt und Verzehr oder reine Karten mit Mindestverzehr ausgegeben werden. Wurden in diesen Fällen bislang je angefangene 10 Quadratmeter und Veranstaltungstag 0,23 Cent fällig, sieht der Satzungsentwurf nun 1,50 Euro vor. Für Veranstaltungen im Freien schlägt die Stadt den halben Steuersatz vor. Begründung: Hier sei in der Regel eine wesentlich größere Veranstaltungsfläche gegeben. Die Besteuerung nach Eintritt soll nach wie vor bei 20% des Eintrittspreises liegen. Schließlich sei schon jetzt festzustellen, “dass zahlreiche Veranstaltungen aufgrund der Vergnügungssteuer nicht stattfinden”.
Über die Prostitution ist noch zu diskutieren
Von einer Besteuerung der Prostitution will man im Rathaus erst einmal absehen: Hier rechne man mit “einen im Verhältnis zum zu erwartenden Steuerertrag hohen Vollzugsaufwand”, begründete ein Sprecher der Stadt auf Nachfrage die Zurückhaltung.
Die Option behalte man sich allerdings offen: Vor einer abschließenden Entscheidung seien “noch weitergehende Ermittlungen erforderlich”, zudem sei noch “die ordnungspolitische Bedeutung einer diesbezüglichen Besteuerung zu diskutieren”.
Mit der Nichteinführung der Besteuerung der Prostitution zum 1. Juli ändere sich für dieses Gewerbe ohnehin nichts, denn bisher habe es eine solche Besteuerung gar nicht gegeben. “Es geht insoweit also um die Möglichkeit einer vollständig neuen Abgabenerhebung”, erklärte die Verwaltung gegenüber 16vor.
www.16vor.de/index.php/2011/06/07/mit-d ... u-rechnen/
“Mit deutlichen Mehreinnahmen zu rechnen”
Wenn Politiker über die Schattenseiten ihres Berufs berichten, verwenden sie des Öfteren die Formulierung, dass etwas “nicht vergnügungssteuerpflichtig” sei. Da freut sich das Phrasenschwein, doch wenig Freude dürfte in diesen Tagen bei den Trierer Spielhallenbetreibern und Diskothekenbesitzern aufkommen. Denn diese sind vergnügungssteuerpflichtig und obendrein steht ihnen nun zum 1. Juli eine massive Erhöhung der Gebühren ins Haus.
So soll der Steuersatz für Diskotheken je angefangene zehn Quadratmeter von 0,23 Cent auf 1,50 Euro steigen.
Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit werden künftig nicht mehr pro Gerät, sondern nach dem tatsächlichen Einspielergebnis besteuert.
Im Rathaus erwartet man erhebliche Mehreinnahmen, von bis zu 400.000 Euro ist die Rede.
Doch rechnet die Verwaltung auch mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand.
Von einer Besteuerung der Prostitution will man vorerst absehen.
TRIER. Für Fevzi Ciliz ist die Sache klar: Jede Mehrbelastung erschwert das Geschäft, schon deshalb halte er wenig von der geplanten “Neufassung der Satzung zur Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Trier”, wie sich die Vorlage nennt, über die der Stadtrat in der kommenden Woche entscheiden soll.
Das Glücksspiel zählt nicht eben zu Ciliz’ Kerngeschäft, in seinem kleinen “Schnellrestaurant Antalya” in der Nagelstraße hängt lediglich ein Automat. Dennoch wird er die Änderungen zu spüren kommen – in Form von weniger Einnahmen.
Wurden nach der bislang gültigen Satzung pauschal 30,68 Euro monatlich für das Spielgerät fällig, wird sich die Vergnügungsteuer künftig am tatsächlichen Einspielergebnis bemessen. Die Stadt strebt einen Steuersatz von 12% an. “Informationen anderer Kommunen und die Reaktionen der Gerätehersteller ließen “vermuten, dass bei diesem Steuersatz mit deutlichen Mehreinnahmen zu rechnen ist”, heißt es aus dem Rathaus.
Dass die Stadt ihre Satzung umfassend überarbeitet hat, ist Vorgaben aus Karlsruhe und Mainz geschuldet. So urteilte das Bundesverfassungsgericht bereits im Februar 2009, dass die bislang geltende Erhebung einer Pauschbesteuerung, die sich an der Anzahl der Spielgeräte bemisst, dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht.
Das Urteil der Verfassungsrichter führte indes nicht zur sofortigen Nichtigkeit der bestehenden Satzungen. Da die Landesregierung jedoch beschloss, zum 1. Juli das Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung der Hundesteuer und Vergnügungssteuer aufzuheben, war nun Handlungsbedarf gegeben, und natürlich mussten hierbei auch die Feststellungen der Karlsruher Richter berücksichtigt werden.
“Wir sind da machtlos. Wir müssen uns schließlich daran halten”, sagt Andrea Müller, Leiterin zweier Spielhallen am Pferdemarkt und in der Paulinstraße. Müller glaubt nicht, dass die Neuregelung ihr Unternehmen gefährden könnte – das Geschäft laufe gut, berichtet sie. An die Aufgabe eines Standorts sei jedenfalls nicht gedacht, versicherte sie am Montag im Gespräch mit 16vor. Dabei mangelt es den Trierern wahrlich nicht an Gelegenheiten, ihr Geld zu verspielen: In der Moselstadt haben 31 Unternehmen nicht weniger als 635 Spielgeräte aufgestellt. Das Gros – 477 – befindet sich in Spielhallen, und auch diese werden künftig nach dem Einspielergebnis jedes einzelnen Automaten herangezogen.
Statt der bislang erhobenen Pauschsteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, die in Spielhallen aufgestellt sind – Kostenpunkt: 122,71 Euro monatlich – wird künftig für jedes Gerät und Monat eine individuelle Steuerfestsetzung vorgenommen.
Technisch dürfte das kein Problem sein, denn schon heute führen die Betreiber von Spielhallen Bilanzen über den Umsatz ihrer Geräte. Doch für die Stadt wird die Neuregelung einen erheblichen Mehraufwand mit sich bringen: Statt einer 20-Prozent-Stelle werde man in Zukunft eine höher qualifizierte Vollzeitkraft benötigen, beziffert das Rathaus.
Insgesamt rechnet man mit Personal-, Sach- und Gemeinkosten von mindestens 60.000 Euro.
Allerdings kalkuliert man am Augustinerhof auch mit Mehreinnahmen von mindestens 330.000 Euro, und selbst 400.000 Euro sind nach Einschätzung der Verwaltung durchaus realistisch.
Und damit die Stadt auf der sicheren Seite ist, sieht die Satzung eine Mindestbesteuerung von 60 Euro pro Gerät in Spielhallen und 20 Euro in Kneipen und an anderen Orten vor. Schließlich kommt es schon mal vor, dass das Einspielgerät negativ ist oder am Ende des Monats bei Null liegt, bestätigt Fevzi Ciliz.
Auf erhebliche Mehrbelastungen müssen sich auch die Ausrichter von für Tanzveranstaltungen und Filmvorführungen einstellen – zumindest dann, wenn sich ihre Besteuerung nach der Größe des Raumes bemisst. Dieses Verfahren wird angewandt, wenn eine Besteuerung von Eintrittskarten nicht möglich ist, weil – wie in vielen Diskotheken oder Clubs üblich – Kombikarten aus Eintritt und Verzehr oder reine Karten mit Mindestverzehr ausgegeben werden. Wurden in diesen Fällen bislang je angefangene 10 Quadratmeter und Veranstaltungstag 0,23 Cent fällig, sieht der Satzungsentwurf nun 1,50 Euro vor. Für Veranstaltungen im Freien schlägt die Stadt den halben Steuersatz vor. Begründung: Hier sei in der Regel eine wesentlich größere Veranstaltungsfläche gegeben. Die Besteuerung nach Eintritt soll nach wie vor bei 20% des Eintrittspreises liegen. Schließlich sei schon jetzt festzustellen, “dass zahlreiche Veranstaltungen aufgrund der Vergnügungssteuer nicht stattfinden”.
Über die Prostitution ist noch zu diskutieren
Von einer Besteuerung der Prostitution will man im Rathaus erst einmal absehen: Hier rechne man mit “einen im Verhältnis zum zu erwartenden Steuerertrag hohen Vollzugsaufwand”, begründete ein Sprecher der Stadt auf Nachfrage die Zurückhaltung.
Die Option behalte man sich allerdings offen: Vor einer abschließenden Entscheidung seien “noch weitergehende Ermittlungen erforderlich”, zudem sei noch “die ordnungspolitische Bedeutung einer diesbezüglichen Besteuerung zu diskutieren”.
Mit der Nichteinführung der Besteuerung der Prostitution zum 1. Juli ändere sich für dieses Gewerbe ohnehin nichts, denn bisher habe es eine solche Besteuerung gar nicht gegeben. “Es geht insoweit also um die Möglichkeit einer vollständig neuen Abgabenerhebung”, erklärte die Verwaltung gegenüber 16vor.
www.16vor.de/index.php/2011/06/07/mit-d ... u-rechnen/
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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Fakten und Infos über Prostitution
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Hallo an euch alle, vielleicht kann mir jemand mit einer Information helfen?
Ich habe jetzt 1 Jahr gemeldet(bei der Polizei) in einem Club gearbeitet, und habe Anfang Mai dort aufgehört. Für letztes Jahr habe ich Steuer und SVA bezahlt. Und jetzt meine Frage: Wenn ich jetzt für 2 Monaten in der Schweiz arbeiten würde, müsste ich das Geld auch in Österreich angeben bzw. versteuern? Ich nehme an, dasS in der jeweilige Club in der Schweiz eine Regelung bezüglich der Steuern gibt.
Vielen Dank,
Ich habe jetzt 1 Jahr gemeldet(bei der Polizei) in einem Club gearbeitet, und habe Anfang Mai dort aufgehört. Für letztes Jahr habe ich Steuer und SVA bezahlt. Und jetzt meine Frage: Wenn ich jetzt für 2 Monaten in der Schweiz arbeiten würde, müsste ich das Geld auch in Österreich angeben bzw. versteuern? Ich nehme an, dasS in der jeweilige Club in der Schweiz eine Regelung bezüglich der Steuern gibt.
Vielen Dank,
LG, Printessa
Oft bestimme die kleinste Zufälligkeit die dauerndsten Verhältnisse im Leben...
(Johann Wolfgang von Goethe)
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- hat was zu sagen
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Hallo, Ihr alle! Meldet Euch unbedingt, wenn Ihr das in der einen oder anderen Funktion durchexerziert habt. Printessa (Die Drückbare? Die Beeindruckbare?) ist dringend auf Euch angewiesen.
Der Feld-, Wald- und Wiesensteuerberater hat sowas immer abgewimmelt und müßte sich zwei Tage lang einarbeiten. Und wer arbeitet schon gerne zwei Tage am Stück.
Da blieben nur die großen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, und die kalkulieren mit einem Stundensatz, daß die meisten von Euch sich wie Sozialfälle vorkommen.
Aber Printessa sollte etwas plauderiger sein. Sie sollte SVA (Steuerliche Vergnügungs-Abgabe?) ausschreiben. Oder kennt das jeder in A und CH? Sie sollte sagen, ob sie Arbeitnehmerin sein wird. Sie sollte zumindest den Kanton sagen, denn Einkommensteuer scheint in CH vielleicht nicht nur der Höhe nach kantonsindividuell zu sein. Sie sollte sagen, ob sie dort einen (einzigen, zweiten?) Wohnsitz nehmen wird. Ob sie einpendeln wird und aus welchem Land. Ob die Begrenzung auf zwei Monate sicher ist. Ob sie Studentin ist.
Das Billigste wäre, sie würde an beide Finanzämter unter Querverweis Zeitraum und Betrag formlos in Art einer Selbstanzeige mitteilen mit dem Hinweis, daß sich die beiden einigen sollten. Es darf nur nicht nach Auskunftserheischung aussehen. Hier hat jemand gerade Zigtausende als Gebühr für eine Anrufungsauskunft abgedrückt. (Rechtsstaatlich? Wohl eher nicht, denn ich kläre ein Problem des Staates, weil er mich nicht in Frieden läßt.)
Der Feld-, Wald- und Wiesensteuerberater hat sowas immer abgewimmelt und müßte sich zwei Tage lang einarbeiten. Und wer arbeitet schon gerne zwei Tage am Stück.
Da blieben nur die großen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, und die kalkulieren mit einem Stundensatz, daß die meisten von Euch sich wie Sozialfälle vorkommen.
Aber Printessa sollte etwas plauderiger sein. Sie sollte SVA (Steuerliche Vergnügungs-Abgabe?) ausschreiben. Oder kennt das jeder in A und CH? Sie sollte sagen, ob sie Arbeitnehmerin sein wird. Sie sollte zumindest den Kanton sagen, denn Einkommensteuer scheint in CH vielleicht nicht nur der Höhe nach kantonsindividuell zu sein. Sie sollte sagen, ob sie dort einen (einzigen, zweiten?) Wohnsitz nehmen wird. Ob sie einpendeln wird und aus welchem Land. Ob die Begrenzung auf zwei Monate sicher ist. Ob sie Studentin ist.
Das Billigste wäre, sie würde an beide Finanzämter unter Querverweis Zeitraum und Betrag formlos in Art einer Selbstanzeige mitteilen mit dem Hinweis, daß sich die beiden einigen sollten. Es darf nur nicht nach Auskunftserheischung aussehen. Hier hat jemand gerade Zigtausende als Gebühr für eine Anrufungsauskunft abgedrückt. (Rechtsstaatlich? Wohl eher nicht, denn ich kläre ein Problem des Staates, weil er mich nicht in Frieden läßt.)
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RE: Steuern und Steuerpolitik
SVA= Sozial Versicherungs Anstalt der Gewerblichen.
Also mir geht es nur darum, ob ich das Geld das ich in der Schweiz verdienen werde beim österreichische Einkommen Steuererklärung angeben muss oder nicht.
Ich kann noch nicht sagen in welche Verhältniss ich arbeiten werde, da ich mich noch nicht für einen bestimmten Arbeitsplatz entschieden habe, aber ich überlege zwischen Kanton St Gallen und Aargau. Und ich nehme an dass ich als rumänische Staatsbürgerin in der Schweiz nur auf Vertrag oder Angestellte Basis arbeiten kann.
Also mir geht es nur darum, ob ich das Geld das ich in der Schweiz verdienen werde beim österreichische Einkommen Steuererklärung angeben muss oder nicht.
Ich kann noch nicht sagen in welche Verhältniss ich arbeiten werde, da ich mich noch nicht für einen bestimmten Arbeitsplatz entschieden habe, aber ich überlege zwischen Kanton St Gallen und Aargau. Und ich nehme an dass ich als rumänische Staatsbürgerin in der Schweiz nur auf Vertrag oder Angestellte Basis arbeiten kann.
LG, Printessa
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RE: Steuern und Steuerpolitik
Printessa (Die Drückbare? Die Beeindruckbare?)
Was ist damit gemeint?
Was ist damit gemeint?

LG, Printessa
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Sonderregelung Prostitution
@Printessa, ich vermute er hat sich Gedanken über die wörtliche Bedeutung und Herkunft von deinem Namen gemacht.
___
Grundsätzliche Zuständigkeit für Steuerangelegenheiten der Sexworker:
die Steuerfahndung
§ 208 Abs. 1 Nr.3 Abgabenordnung
www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__208.html
Quellen:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=61203#61203 Broschüre DC
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=100058#100058 Formular RP
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Grundsätzliche Zuständigkeit für Steuerangelegenheiten der Sexworker:
die Steuerfahndung
§ 208 Abs. 1 Nr.3 Abgabenordnung
www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__208.html
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www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=100058#100058 Formular RP
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Link
Sorry, der Link war nicht für dich als Antwort gedacht. Sondern als Fundstück für dieses Sammelthema, wo es um Steuerpolitik geht.
Bei uns in D ist die Steuerfahndung immer dann zuständig, wenn das Finanzamt den ersten Schritt macht und ins Rotlichtmilieu kommt (Razzia, Einführung und Durchsetzung des Düsseldorfer Verfahrens...).
Wenn aber ein Selbstständiger (Sexworker) den ersten Schritt macht, dann geht er ganz normal über seinen Buchhalter > Steuerberater > zum Finanzamt am Wohnort zur Abteilung, die nach Anfangsbuchstabe vom Familiennamen zuständig ist ...
Du müsstest in diesem Forum Infos finden:
Steuerfragen Österreich
www.sexworker.at/phpBB2/viewforum.php?f=99
Bei uns in D ist die Steuerfahndung immer dann zuständig, wenn das Finanzamt den ersten Schritt macht und ins Rotlichtmilieu kommt (Razzia, Einführung und Durchsetzung des Düsseldorfer Verfahrens...).
Wenn aber ein Selbstständiger (Sexworker) den ersten Schritt macht, dann geht er ganz normal über seinen Buchhalter > Steuerberater > zum Finanzamt am Wohnort zur Abteilung, die nach Anfangsbuchstabe vom Familiennamen zuständig ist ...
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Buchrezension
Buch des kaltgestellten Hessichen Steuerfahnders, der sich mit den Großbanken angelegt hatte:
Frank Wehrheim mit Michael Gösele:
"Inside Steuerfahndung - Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der Behörde"
Rezension: Inside Steuerfahndung
und viele Links
www.nachdenkseiten.de/?p=9704
Frank Wehrheim mit Michael Gösele:
"Inside Steuerfahndung - Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der Behörde"
Rezension: Inside Steuerfahndung
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keine Erdrosselungswirkung
20.6.2011
Verwaltungsgericht Lüneburg entscheidet: Stadt kann für Liebesdienste am Straßenrand kassieren
Vergnügungssteuer für Lovemobile
kwa Hannover/Soltau. Prostituierte, die in sogenannten "Lovemobilen" entlang stark befahrenen Straßen ihre Dienste anbieten, werden künftig womöglich stärker zur Kasse gebeten. In einem Rechtsstreit hat die Stadt Soltau jetzt einen Sieg gegen den Inhaber mehrerer solcher Wohnmobile erwirkt; die Kommune darf Vergnügungssteuer verlangen. Das hieße in Soltau, dass für jeden der Sexdienstwagen am Tag fünf Euro fällig werden.
Noch ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg nicht rechtskräftig, der Vermieter kann die nächste Instanz anrufen. Aber das Gericht hat dessen Argumentation nicht anerkannt. Er hatte beteuert, keine sexuellen Dienste gegen Entgelt anzubieten, sondern lediglich Wohnmobile an den Autobahnauffahrten Soltau-Ost und Soltau-Süd zu vermieten ohne einen bestimmten Zweck damit zu verfolgen. Die Gegenseite, vertreten durch den hannoverschen Anwalt Eckhard David, schaute aber intensiv in die Mietverträge und fand dort den Passus einer Tagesmiete und Pauschale für die tägliche Grundreinigung - eindeutige Indizien dafür, dass die Wohnwagen für eine bestimmte Art von Kundenverkehr genutzt werden.
Allerdings ist die Vergnügungssteuer in diesem Fall für Juristen besonders knifflig. Im Kommentar zu dem hier zugrunde liegenden Kommunalabgabengesetz heißt es: "Gegenstand der Vergnügungssteuer können Vergnügungen jeglicher Art sein, die geeignet sind, das Bedürfnis nach Zerstreuung und Entspannung zu befriedigen." Was genau besteuert wird, liegt aber im Ermessen der Kommune. Es dürfe nur nicht übermäßig viel Geld abverlangt werden, die Steuer dürfe nämlich keine "Erdrosselungswirkung" haben. Normalerweise müsste jetzt derjenige, der sich vergnügt, die Abgabe entrichten.
Da aber die Stadt Soltau nicht vorhat, an den Türen der Lovemobile Kontrolleure zu platzieren, die von jedem Freier die Steuer kassieren, entschied man sich für einen Umweg. Nicht den Freiern und den Prostituierten wird die Abgabe abverlangt, sondern dem Vermieter. Auch wird nicht der tatsächliche Umsatz der Prostituierten ermittelt, sondern ein Pauschalbetrag, der je Wohnwagen erhoben wird. "Mit der Anzahl der Wohnmobile steigen typischerweise auch die Einnahmen, weil mehr Gäste kommen und mehr Dienstleistungen angeboten werden können", heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts.
Der Vermieter hatte es anders gesehen und sein Eigentumsrecht wie auch die Freiheit der Berufsausübung eingeschränkt gesehen. Auch gegen die Pauschalbesteuerung hatte er protestiert - weil der Betrieb in den Wohnmobilen unterschiedlich stark sein könne. Erfahrungsberichte besagen, dass im Sommer dort mehr los ist als im Winter.
Schätzungen über die Zahl dieser Lovemobile gibt es nicht, sie häufen sich an stark befahrenen Bundesstraßen, oft auch nahe der Autobahnauffahrten. In den vergangenen Jahren wurde in verschiedenen Regionen ein enormer Zuwachs dieser Angebote festgestellt, etwa im Kreis Harburg. Als die Lastwagen-Maut eingeführt wurde und viele Fahrer auf Bundesstraßen ausweichen mussten, habe es mehr Lovemobile gegeben, heißt es. Auch war davon die Rede, dass die Prostituierten bis zu 100 Euro täglich für den Wohnwagen an ihren Vermieter entrichten müssen.
http://www.landeszeitung.de/lokales/lue ... ovemobile/
Verwaltungsgericht Lüneburg entscheidet: Stadt kann für Liebesdienste am Straßenrand kassieren
Vergnügungssteuer für Lovemobile
kwa Hannover/Soltau. Prostituierte, die in sogenannten "Lovemobilen" entlang stark befahrenen Straßen ihre Dienste anbieten, werden künftig womöglich stärker zur Kasse gebeten. In einem Rechtsstreit hat die Stadt Soltau jetzt einen Sieg gegen den Inhaber mehrerer solcher Wohnmobile erwirkt; die Kommune darf Vergnügungssteuer verlangen. Das hieße in Soltau, dass für jeden der Sexdienstwagen am Tag fünf Euro fällig werden.
Noch ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg nicht rechtskräftig, der Vermieter kann die nächste Instanz anrufen. Aber das Gericht hat dessen Argumentation nicht anerkannt. Er hatte beteuert, keine sexuellen Dienste gegen Entgelt anzubieten, sondern lediglich Wohnmobile an den Autobahnauffahrten Soltau-Ost und Soltau-Süd zu vermieten ohne einen bestimmten Zweck damit zu verfolgen. Die Gegenseite, vertreten durch den hannoverschen Anwalt Eckhard David, schaute aber intensiv in die Mietverträge und fand dort den Passus einer Tagesmiete und Pauschale für die tägliche Grundreinigung - eindeutige Indizien dafür, dass die Wohnwagen für eine bestimmte Art von Kundenverkehr genutzt werden.
Allerdings ist die Vergnügungssteuer in diesem Fall für Juristen besonders knifflig. Im Kommentar zu dem hier zugrunde liegenden Kommunalabgabengesetz heißt es: "Gegenstand der Vergnügungssteuer können Vergnügungen jeglicher Art sein, die geeignet sind, das Bedürfnis nach Zerstreuung und Entspannung zu befriedigen." Was genau besteuert wird, liegt aber im Ermessen der Kommune. Es dürfe nur nicht übermäßig viel Geld abverlangt werden, die Steuer dürfe nämlich keine "Erdrosselungswirkung" haben. Normalerweise müsste jetzt derjenige, der sich vergnügt, die Abgabe entrichten.
Da aber die Stadt Soltau nicht vorhat, an den Türen der Lovemobile Kontrolleure zu platzieren, die von jedem Freier die Steuer kassieren, entschied man sich für einen Umweg. Nicht den Freiern und den Prostituierten wird die Abgabe abverlangt, sondern dem Vermieter. Auch wird nicht der tatsächliche Umsatz der Prostituierten ermittelt, sondern ein Pauschalbetrag, der je Wohnwagen erhoben wird. "Mit der Anzahl der Wohnmobile steigen typischerweise auch die Einnahmen, weil mehr Gäste kommen und mehr Dienstleistungen angeboten werden können", heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts.
Der Vermieter hatte es anders gesehen und sein Eigentumsrecht wie auch die Freiheit der Berufsausübung eingeschränkt gesehen. Auch gegen die Pauschalbesteuerung hatte er protestiert - weil der Betrieb in den Wohnmobilen unterschiedlich stark sein könne. Erfahrungsberichte besagen, dass im Sommer dort mehr los ist als im Winter.
Schätzungen über die Zahl dieser Lovemobile gibt es nicht, sie häufen sich an stark befahrenen Bundesstraßen, oft auch nahe der Autobahnauffahrten. In den vergangenen Jahren wurde in verschiedenen Regionen ein enormer Zuwachs dieser Angebote festgestellt, etwa im Kreis Harburg. Als die Lastwagen-Maut eingeführt wurde und viele Fahrer auf Bundesstraßen ausweichen mussten, habe es mehr Lovemobile gegeben, heißt es. Auch war davon die Rede, dass die Prostituierten bis zu 100 Euro täglich für den Wohnwagen an ihren Vermieter entrichten müssen.
http://www.landeszeitung.de/lokales/lue ... ovemobile/
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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- Admina
- Beiträge: 7438
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
Trier
Höhere Vergnügungssteuer, aber vorerst keine Prostitutionssteuer
Vom Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen: Ab 1. Juli wird die Vergnügungssteuer auf einer neuen Berechnungsgrundlage erhoben. Gewinnspielgeräte werden künftig nicht mehr pauschal besteuert, sondern das erzielte Einspielergebnis jedes Automaten. Eine Prostitutionssteuer wird es vorerst nicht geben.
Trier. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Neufassung der Vergnügungssteuer notwendig gemacht. Die bisher gültige Pauschalsteuer sei verfassungswidrig, so die Karlsruher Richter. Die nun vom Stadtrat mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen beschlossene neue Vergnügungssteuer-Satzung dürfte der Stadt kräftige Mehreinnahmen bescheren. Bisher zahlten Betreiber monatlich 30,68 Euro für jeden der 158 Gewinnspielautomaten in Gaststätten und 122,71 Euro pro Gerät und Monat in Spielhallen (insgesamt 477), was dem Stadtsäckel rund 760 000 Euro einbrachte. Ab 1. Juli werden zwölf Prozent des Einspielergebnisses fällig. Hinzu kommen die Geräte ohne Gewinnmöglichkeiten (wie Flipper und Bildschirmgeräte), für die weiterhin Pauschalen zu entrichten sind, allerdings deutlich höhere. Für Automaten in Gaststätten zahlen Betreiber 20 (statt 10,23) und in Spielhallen 60 (statt 40,90) Euro. Die Stadtverwaltung schätzt das Einnahme-Plus aus der neuen Automaten-Besteuerung auf bis zu 300 000 Euro.
Die Steuererhöhung geht mit einem für beide Seiten größeren Aufwand einher. Derzeit betreiben in Trier 31 Aufsteller 635 "Daddelautomaten" mit Gewinnmöglichkeit (davon 477 in Spielhallen).
Laut neuer Regelung müssen die Betreiber künftig jeden Monat die Einspielergebnisse der einzelnen Geräte mitteilen und belegen. Die Stadt schätzt ihren zusätzlichen Personal- und Sachaufwand, der zur Veranlagung der Vergnügungssteuer notwendig ist, auf mindestens 60 000 Euro jährlich.
Organisatoren gewerblicher Tanzveranstaltungen (etwa in Discotheken) müssen künftig ebenfalls deutlich höhere Abgaben entrichten. Der Steuersatz, der nach Größe des Veranstaltungsraums erhoben wird, steigt "je angefangene zehn Quadratmeter" von 0,23 auf 1,50 Euro (bei Freiluft-Veranstaltungen 0,75 Euro). Dafür entfallen weitere Zuschläge. Erhoffte Mehreinnahmen: rund 250 000 Euro.
Von einer Besteuerung der Prostitution sieht das Rathaus ab, wenigstens vorerst. Grund: Der "administrative Aufwand sowie die Details eines möglichen Besteuerungsverfahrens" müssten erst ermittelt werden.
EXTRA
Die Vergnügungssteuer wurde bislang als örtliche Aufwandssteuer auf der Grundlage eines Landesgesetzes erhoben. Dieses Gesetz wird, weil vom Bundesverfassungsgericht in Teilen als verfassungswidrig erklärt, zum 1. Juli aufgehoben. Ab dann können Gemeinden, losgelöst von den Vorgaben eines Landesgesetzes, die Vergnügungssteuer auf der Basis des Kommunalabgabegesetzes kassieren. Die Stadt Trier hat deshalb die Satzung zur Erhebung der Vergnügungssteuer neu gefasst und gleichzeitig die Möglichkeit genutzt, Tarife zu erhöhen.
http://www.volksfreund.de/nachrichten/r ... 54,2821387
Vom Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen: Ab 1. Juli wird die Vergnügungssteuer auf einer neuen Berechnungsgrundlage erhoben. Gewinnspielgeräte werden künftig nicht mehr pauschal besteuert, sondern das erzielte Einspielergebnis jedes Automaten. Eine Prostitutionssteuer wird es vorerst nicht geben.
Trier. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Neufassung der Vergnügungssteuer notwendig gemacht. Die bisher gültige Pauschalsteuer sei verfassungswidrig, so die Karlsruher Richter. Die nun vom Stadtrat mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen beschlossene neue Vergnügungssteuer-Satzung dürfte der Stadt kräftige Mehreinnahmen bescheren. Bisher zahlten Betreiber monatlich 30,68 Euro für jeden der 158 Gewinnspielautomaten in Gaststätten und 122,71 Euro pro Gerät und Monat in Spielhallen (insgesamt 477), was dem Stadtsäckel rund 760 000 Euro einbrachte. Ab 1. Juli werden zwölf Prozent des Einspielergebnisses fällig. Hinzu kommen die Geräte ohne Gewinnmöglichkeiten (wie Flipper und Bildschirmgeräte), für die weiterhin Pauschalen zu entrichten sind, allerdings deutlich höhere. Für Automaten in Gaststätten zahlen Betreiber 20 (statt 10,23) und in Spielhallen 60 (statt 40,90) Euro. Die Stadtverwaltung schätzt das Einnahme-Plus aus der neuen Automaten-Besteuerung auf bis zu 300 000 Euro.
Die Steuererhöhung geht mit einem für beide Seiten größeren Aufwand einher. Derzeit betreiben in Trier 31 Aufsteller 635 "Daddelautomaten" mit Gewinnmöglichkeit (davon 477 in Spielhallen).
Laut neuer Regelung müssen die Betreiber künftig jeden Monat die Einspielergebnisse der einzelnen Geräte mitteilen und belegen. Die Stadt schätzt ihren zusätzlichen Personal- und Sachaufwand, der zur Veranlagung der Vergnügungssteuer notwendig ist, auf mindestens 60 000 Euro jährlich.
Organisatoren gewerblicher Tanzveranstaltungen (etwa in Discotheken) müssen künftig ebenfalls deutlich höhere Abgaben entrichten. Der Steuersatz, der nach Größe des Veranstaltungsraums erhoben wird, steigt "je angefangene zehn Quadratmeter" von 0,23 auf 1,50 Euro (bei Freiluft-Veranstaltungen 0,75 Euro). Dafür entfallen weitere Zuschläge. Erhoffte Mehreinnahmen: rund 250 000 Euro.
Von einer Besteuerung der Prostitution sieht das Rathaus ab, wenigstens vorerst. Grund: Der "administrative Aufwand sowie die Details eines möglichen Besteuerungsverfahrens" müssten erst ermittelt werden.
EXTRA
Die Vergnügungssteuer wurde bislang als örtliche Aufwandssteuer auf der Grundlage eines Landesgesetzes erhoben. Dieses Gesetz wird, weil vom Bundesverfassungsgericht in Teilen als verfassungswidrig erklärt, zum 1. Juli aufgehoben. Ab dann können Gemeinden, losgelöst von den Vorgaben eines Landesgesetzes, die Vergnügungssteuer auf der Basis des Kommunalabgabegesetzes kassieren. Die Stadt Trier hat deshalb die Satzung zur Erhebung der Vergnügungssteuer neu gefasst und gleichzeitig die Möglichkeit genutzt, Tarife zu erhöhen.
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