Hey,
ich betreibe eine Escort Agentur.
Mit dem neuen prostG ist jeder bestehende Betrieb (Escortagentur, Bordell etc.) erlaubnispflichtig und hat der Behörde ein Betriebskonzept vorzulegen: bis zum 1. Oktober muss man den Betrieb anzeigen und bis Ende 2017 einen Antrag auf Erlaubnis vorlegen.
Meine Frage ist nun: ich muss somit auch von meinen Damen verlangen dass sie mir ihren "Hurenausweiss" vorlegen? Ich kann mir vorstellen dass sich die Damen darüber nicht freuen. Wie wäre es wenn ich meinen Firmensitz von DE nach AT verlege? Ich muss mich dann doch vor den deutschen Behörden nicht rechtfertigen?
ProstG betrieb anmelden
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Re: ProstG betrieb anmelden

Das ändert nix daran das die, die hier in Deutschland arbeiten, den Ausweis brauchen...EscortsVoyage hat geschrieben:Meine Frage ist nun: ich muss somit auch von meinen Damen verlangen dass sie mir ihren "Hurenausweiss" vorlegen? Ich kann mir vorstellen dass sich die Damen darüber nicht freuen. Wie wäre es wenn ich meinen Firmensitz von DE nach AT verlege? Ich muss mich dann doch vor den deutschen Behörden nicht rechtfertigen?
Im übrigen: Welcome to the EU :D
Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!
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"Ungeachtet dieses Grundsatzes können Sie nicht automatisch davon ausgehen, dass Sie Dienstleistungen erbringen können, ohne vor Ort eine Gesellschaft zu gründen. Ob dies möglich ist, hängt in erster Linie davon ab, wie oft, wie lange und wie regelmäßig Sie Dienstleistungen erbringen möchten."Kasharius hat geschrieben:Wenn er in einem anderen EU-Staat ansässig ist nein es sei den, dort gelten ähnliche Regeln.
http://europa.eu/youreurope/business/se ... dex_de.htm
Aber ist auch egal... Österreich ist eine super Wahl... wie gut das es dort keine Prostitutionsgesetze gibt


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