
In Sachsen sind die kommunalen Behörden ja dafür berühmt, dass sie zusammen mit dem Rotlicht und der Politik klüngeln und absolut willkürlich entscheiden.
Im gesamten Internet habe ich keine stichhaltige Auskunft gefunden, ob eine
Gewerbliche Zimmervermietung
eine Internetseite haben darf, in welcher sich die Damen vorstellen.
Es wäre jeweils nur 1 aktuell anwesende Dame, also ohne Anmeldung als bordellartiger Betrieb ab 3 Damen.
Die Bedenken sind der Art, ob es als Förderung der Prostitution ausgelegt werden könnte.
Die hier gängige Praxis sind entweder nur Anzeigen in Gemeinschaftsseiten über eine Agentur oder Seiten ohne Impressum und ohne Adresse - nur mit Handynummern.
Wir möchten es legal und ordentlich machen - aber darf man das
als Zimmervermietung?
Da hier so willkürlich und i.d.R. gegen den kleinen Bürger entschieden wird, habe ich Bedenken, dies bei der Kommune zu erfragen...
Vieles wird toleriert solange man keine schlafenden Hunde weckt oder unbequem wird. Aber sicher fühlt man sich dadurch nie..immer mit der Angst, dass die Wohnung geschlossen wird.
Daher die Bitte - wer weiß das oder weiß, wo man dies verbindlich erfahren kann?
Vielen Dank - Ornella..die Ratlose