LokalNachrichten: BERN (CH)
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- Admina
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Lokalnachrichten
Stadt und Kanton Bern
siehe auch Länderberichte Schweiz:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=932
Anlaufstelle für Sexworker:
www.verein-xenia.ch
Sexworker-Selbstorganisation:
www.proKoRe.ch - ProKoRe Prostitution Kollektiv Reflextion
__________________
Kantonspolizei Bern hat am 15. Juni 2011 in Bern in zwei Wohnungen Personenkontrollen durchgeführt.
Mehrere Personen wurden festgenommen und befinden sich in Haft.
In einer koordinierten Aktion wegen Verdachts des Menschenhandels, Förderung der Prostitution und Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz hat die Kantonspolizei Bern am Mittwoch, 15. Juni 2011 im Lorrainequartier in Bern in zwei Studiowohnungen Personenkontrollen durchgeführt. Dabei wurden mehrere Personen festgenommen. Mehrere illegale Prostituierte thailändischer Herkunft wurden in Ausschaffungshaft gesetzt.
Die Betreiber der Studios befinden sich in Untersuchungshaft. Weitere Ermittlungen sind im Gang.
www.polizeibericht.ch/ger_details_35156 ... ilieu.html
Stadt und Kanton Bern
siehe auch Länderberichte Schweiz:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=932
Anlaufstelle für Sexworker:
www.verein-xenia.ch
Sexworker-Selbstorganisation:
www.proKoRe.ch - ProKoRe Prostitution Kollektiv Reflextion
__________________
Kantonspolizei Bern hat am 15. Juni 2011 in Bern in zwei Wohnungen Personenkontrollen durchgeführt.
Mehrere Personen wurden festgenommen und befinden sich in Haft.
In einer koordinierten Aktion wegen Verdachts des Menschenhandels, Förderung der Prostitution und Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz hat die Kantonspolizei Bern am Mittwoch, 15. Juni 2011 im Lorrainequartier in Bern in zwei Studiowohnungen Personenkontrollen durchgeführt. Dabei wurden mehrere Personen festgenommen. Mehrere illegale Prostituierte thailändischer Herkunft wurden in Ausschaffungshaft gesetzt.
Die Betreiber der Studios befinden sich in Untersuchungshaft. Weitere Ermittlungen sind im Gang.
www.polizeibericht.ch/ger_details_35156 ... ilieu.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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Fakten und Infos über Prostitution
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- Admina
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Der Regierungsrat ist gegen Arbeitsverträge mit Prostituierten
Sexarbeiterinnen dürfen weiterhin nicht unselbstständig arbeiten – obwohl sie damit mehr Schutz hätten.
Im Kanton Bern dürfen Bordellbetreiber keine Arbeitsverträge mit Prostituierten abschliessen. (Symbolbild/Keystone)
Sexarbeit ist immer noch sittenwidrig
Bernisches Prostitutionsgesetz ist reif für den Grossen Rat
Obwohl Prostitution ein legales Gewerbe ist, dürfen Bordellbetreiber mit Sexarbeiterinnen bis heute keine Arbeitsverträge abschliessen. Auch Abmachungen mit Freiern sind rechtswidrig und somit ungültig. Daran hält der Regierungsrat fest, wie aus seiner Antwort auf eine überparteiliche Motion hervorgeht. Darin wurde gefordert, dass Arbeitsverträge mit Prostituierten rechtsgültig werden. «Es ist endlich an der Zeit, Prostitution mit anderen Berufen gleichzustellen», sagt Motionärin und FDP-Grossrätin Katrin Zumstein.
Denn Arbeitsverträge mit Prostituierten gelten als sittenwidrig, und für potenzielle Arbeitgeber besteht stets die Gefahr, sich dem strafrechtlichen Vorwurf der Förderung der Prostitution auszusetzen. «Mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages hätten die Sexarbeiterinnen die Möglichkeit, in den Genuss von arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen und den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu kommen», sagt Zumstein.
Keine Rede von Arbeitsverträgen
Ausschlaggebend für die Motion war der Entwurf des neuen Prostitutionsgesetzes, mit dem sich der Grosse Rat im November befassen wird. Zwar soll mit dem Gesetz die Sexarbeit erstmals umfassend geregelt werden. Kernstück ist die Einführung einer Bewilligungspflicht für Betreiber von Sex-Salons und Escort-Services, die anderen Frauen Räumlichkeiten für ihre Arbeit vermieten. Doch von Arbeitsverträgen ist darin keine Rede.
Somit würde sich an der aktuellen Handhabung nichts ändern. Heute muss jede Sexarbeiterin ihre Selbstständigkeit nachweisen, eine unselbstständige Tätigkeit kommt nicht infrage. So dürfen Bordellbetreiberinnen oder Sex-Salon-Besitzer mit den Prostituierten statt einem Arbeits- lediglich einen Mietvertrag abschliessen. Zumstein: «Die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag abzuschliessen, wäre für beide Seiten eine Verbesserung.» In der Motion forderte sie die entsprechende Anpassung des Gesetzesentwurfs.
Frage der Gesetzesauslegung
Der Regierungsrat teilt zwar die Forderung der Motion, den Schutz von Prostituierten zu verbessern. Der Entwurf des neuen Gesetzes über das Prostitutionsgewerbe ziele genau darauf ab, schreibt er in seiner Antwort. Zudem schiebt er die Zuständigkeit für die Problematik der Sittenwidrigkeit eines Arbeitsvertrages auf den Bund ab. Der Kanton Bern habe deshalb gar keine Möglichkeit, eigene gesetzliche Grundlagen zur Frage der unselbstständigen Erwerbstätigkeit im Prostitutionsgewerbe zu erlassen, argumentiert er.
Mit dieser Begründung gibt sich Zumstein nicht zufrieden. «Einmal mehr wird die nach wie vor herrschende Doppelmoral gegenüber diesem Gewerbe zementiert», sagt die Motionärin. Es würde gar keine Gesetzesänderung auf Bundesebene brauchen, um die Möglichkeit, einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag abzuschliessen, in das kantonale Prostitutionsgesetz aufzunehmen. Es sei nur eine Frage des Mutes und der Auslegung des Gesetzestextes im Obligationenrecht.
St. Gallen übernimmt diesbezüglich eine Vorreiterrolle. Dort können Sexarbeiterinnen auf einen Musterarbeitsvertrag zurückgreifen. Darin sind unter anderem die Dienstleistungsangebote des Arbeitgebers wie Werbung, Getränke oder Hygieneartikel, die Entlöhnung beziehungsweise die Umsatzbeteiligung sowie Sozialversicherungsbeiträge und Krankenversicherung geregelt. «Der Kanton St. Gallen ist in dieser Frage einfach mutiger als Bern», sagt Zumstein.
In Geschichte stecken geblieben
Auch vonseiten der Beratungsstelle Xenia wird die Berner Mutlosigkeit bemängelt. «Punkto Arbeitsverträgen sind wir in der Geschichte stecken geblieben», sagte Martha Wigger, die Leiterin, schon vor einem Jahr – in einem «Bund»-Interview. Bereits zu Zeiten von Regierungsrätin Elisabeth Zölch hiess es, Prostitution sei nicht sittenwidrig und ein Arbeitsvertrag machbar. Bis heute sei das im Gegensatz zu anderen Kantonen in Bern nicht möglich, so Wigger.
Ebenso setzen sich die demokratischen Juristinnen (DJB) für die Ermöglichung von unselbstständiger Arbeit im Sexgewerbe und die Schaffung eines kantonalen Musterarbeitsvertrages ein. Damit könnte die Sittenwidrigkeit umgestossen und die Rechtslage der Prostituierten gestärkt werden, sagen die DJB.
Trotz der ablehnenden Haltung des Regierungsrats sieht sich Zumstein in ihrer Forderung bestätigt. «Ich bleibe dran und gebe nicht so schnell auf», sagt sie. Im September kommt das Geschäft in den Grossen Rat. (Der Bund)
http://www.derbund.ch/bern/Der-Regierun ... y/12660596
Sexarbeiterinnen dürfen weiterhin nicht unselbstständig arbeiten – obwohl sie damit mehr Schutz hätten.
Im Kanton Bern dürfen Bordellbetreiber keine Arbeitsverträge mit Prostituierten abschliessen. (Symbolbild/Keystone)
Sexarbeit ist immer noch sittenwidrig
Bernisches Prostitutionsgesetz ist reif für den Grossen Rat
Obwohl Prostitution ein legales Gewerbe ist, dürfen Bordellbetreiber mit Sexarbeiterinnen bis heute keine Arbeitsverträge abschliessen. Auch Abmachungen mit Freiern sind rechtswidrig und somit ungültig. Daran hält der Regierungsrat fest, wie aus seiner Antwort auf eine überparteiliche Motion hervorgeht. Darin wurde gefordert, dass Arbeitsverträge mit Prostituierten rechtsgültig werden. «Es ist endlich an der Zeit, Prostitution mit anderen Berufen gleichzustellen», sagt Motionärin und FDP-Grossrätin Katrin Zumstein.
Denn Arbeitsverträge mit Prostituierten gelten als sittenwidrig, und für potenzielle Arbeitgeber besteht stets die Gefahr, sich dem strafrechtlichen Vorwurf der Förderung der Prostitution auszusetzen. «Mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages hätten die Sexarbeiterinnen die Möglichkeit, in den Genuss von arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen und den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu kommen», sagt Zumstein.
Keine Rede von Arbeitsverträgen
Ausschlaggebend für die Motion war der Entwurf des neuen Prostitutionsgesetzes, mit dem sich der Grosse Rat im November befassen wird. Zwar soll mit dem Gesetz die Sexarbeit erstmals umfassend geregelt werden. Kernstück ist die Einführung einer Bewilligungspflicht für Betreiber von Sex-Salons und Escort-Services, die anderen Frauen Räumlichkeiten für ihre Arbeit vermieten. Doch von Arbeitsverträgen ist darin keine Rede.
Somit würde sich an der aktuellen Handhabung nichts ändern. Heute muss jede Sexarbeiterin ihre Selbstständigkeit nachweisen, eine unselbstständige Tätigkeit kommt nicht infrage. So dürfen Bordellbetreiberinnen oder Sex-Salon-Besitzer mit den Prostituierten statt einem Arbeits- lediglich einen Mietvertrag abschliessen. Zumstein: «Die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag abzuschliessen, wäre für beide Seiten eine Verbesserung.» In der Motion forderte sie die entsprechende Anpassung des Gesetzesentwurfs.
Frage der Gesetzesauslegung
Der Regierungsrat teilt zwar die Forderung der Motion, den Schutz von Prostituierten zu verbessern. Der Entwurf des neuen Gesetzes über das Prostitutionsgewerbe ziele genau darauf ab, schreibt er in seiner Antwort. Zudem schiebt er die Zuständigkeit für die Problematik der Sittenwidrigkeit eines Arbeitsvertrages auf den Bund ab. Der Kanton Bern habe deshalb gar keine Möglichkeit, eigene gesetzliche Grundlagen zur Frage der unselbstständigen Erwerbstätigkeit im Prostitutionsgewerbe zu erlassen, argumentiert er.
Mit dieser Begründung gibt sich Zumstein nicht zufrieden. «Einmal mehr wird die nach wie vor herrschende Doppelmoral gegenüber diesem Gewerbe zementiert», sagt die Motionärin. Es würde gar keine Gesetzesänderung auf Bundesebene brauchen, um die Möglichkeit, einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag abzuschliessen, in das kantonale Prostitutionsgesetz aufzunehmen. Es sei nur eine Frage des Mutes und der Auslegung des Gesetzestextes im Obligationenrecht.
St. Gallen übernimmt diesbezüglich eine Vorreiterrolle. Dort können Sexarbeiterinnen auf einen Musterarbeitsvertrag zurückgreifen. Darin sind unter anderem die Dienstleistungsangebote des Arbeitgebers wie Werbung, Getränke oder Hygieneartikel, die Entlöhnung beziehungsweise die Umsatzbeteiligung sowie Sozialversicherungsbeiträge und Krankenversicherung geregelt. «Der Kanton St. Gallen ist in dieser Frage einfach mutiger als Bern», sagt Zumstein.
In Geschichte stecken geblieben
Auch vonseiten der Beratungsstelle Xenia wird die Berner Mutlosigkeit bemängelt. «Punkto Arbeitsverträgen sind wir in der Geschichte stecken geblieben», sagte Martha Wigger, die Leiterin, schon vor einem Jahr – in einem «Bund»-Interview. Bereits zu Zeiten von Regierungsrätin Elisabeth Zölch hiess es, Prostitution sei nicht sittenwidrig und ein Arbeitsvertrag machbar. Bis heute sei das im Gegensatz zu anderen Kantonen in Bern nicht möglich, so Wigger.
Ebenso setzen sich die demokratischen Juristinnen (DJB) für die Ermöglichung von unselbstständiger Arbeit im Sexgewerbe und die Schaffung eines kantonalen Musterarbeitsvertrages ein. Damit könnte die Sittenwidrigkeit umgestossen und die Rechtslage der Prostituierten gestärkt werden, sagen die DJB.
Trotz der ablehnenden Haltung des Regierungsrats sieht sich Zumstein in ihrer Forderung bestätigt. «Ich bleibe dran und gebe nicht so schnell auf», sagt sie. Im September kommt das Geschäft in den Grossen Rat. (Der Bund)
http://www.derbund.ch/bern/Der-Regierun ... y/12660596
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: LokalNachrichten: BERN
Razzia im Bordell
Unscheinbar, in einem gepflegten Wohnhaus, ist nahe dem Berner Wankdorf ein Bordell eingemietet. Die Polizei hat es kontrolliert, um illegale Sexarbeiterinnen aufzusuchen. Die Berner Zeitung war dabei.
Der Businessplan
Die Personenfreizügigkeit mit der EU wird von Prostituierten rege benutzt. Nach dem Inkrafttreten des Abkommens im Jahr 2004 kam es zu einem Ansturm von ausländischen Sexarbeiterinnen in die Schweiz. Darum führte die Fremdenpolizei der Stadt Bern im Jahr 2009 die Prüfung der Selbstständigkeit ein. Als selbstständig gilt – so regelt es die AHV –, wer das geschäftliche Risiko selber trägt, keinen Weisungen eines Hintermannes unterworfen ist, die Aufträge auf eigene Faust akquiriert, die Leistungen direkt in Rechnung stellt und selber für Räumlichkeiten aufkommt. Nach Einführung dieser Regelung sank die Anzahl der Gesuche der Sexarbeiterinnen aus den EU-/Efta-Ländern innert weniger Monate auf die Hälfte. Die Frauen sind verpflichtet, in der Schweiz Steuern zu bezahlen. Hier angekommen, müssen sie bei der Berner Fremdenpolizei einen Businessplan vorlegen. Darin deklarieren sie, wo sie arbeiten werden und was sie anbieten wollen. Zudem wird kontrolliert, ob die angegebene Adresse im Heimatland stimmt. Erfüllen die Frauen die Bedingungen, dürfen sie sich im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens während 90 Tagen pro Jahr in der Schweiz prostituieren. Prostituierte, die aus der EU kommen und nicht länger als drei Monate in der Schweiz bleiben wollen, müssen sich bei den Behörden über Internet melden.
Seit diesem Juni hat der Kanton Zürich das System der Stadt Bern übernommen. In Bern erwartete man erst, dass dies zu einem Grossandrang in der Bundesstadt führen würde. Dieser Trend hat sich allerdings bis heute nicht bestätigt.
Es ist Mittag, 12.50 Uhr. Acht Mitarbeitende der Fremdenpolizei der Stadt Bern stehen in Zivilkleidern unweit eines Bordells. Ihr Auftrag: Bei dem Kontrollgang fahnden sie nach Illegalen, die sich hier prostituieren. Der Verdacht besteht aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung. Die Fremdenpolizisten besprechen ein letztes Mal vor dem Einsatz das Vorgehen. Sie legen fest, wer wo steht und welche Teams zusammenarbeiten.
«Nein, Angst habe ich bei Razzien keine», sagt die 36-jährige Polizistin. Sie arbeite seit 1994 bei der Fremdenpolizei der Stadt Bern. Man habe vor jedem Ein-satz Respekt. «Es ist wichtig, professionell und routiniert zu handeln», sagt sie. Dieses Bordell steht mitten im Wohnquartier, nahe dem Wankdorf. Von aussen deutet nichts darauf hin, dass sich hier Frauen prostituieren. Auffällig ist nur, dass im vierstöckigen Haus überall die Jalousien heruntergezogen sind. Punkt 13 Uhr geht es los: Zwei Beamte gehen vorab zur Türe des Bordells, klopfen an. Kurz darauf öffnet sich die Türe. Die anderen Polizisten gehen kurz darauf nach und verteilen sich jeweils zu zweit auf die vier 3-Zimmer-Wohnungen.
Das Bordell ist gut besucht
Im ersten Stock verrichtet eine blond gefärbte Polin, Mitte 30, gerade ihre Dienste. Als sie die Polizisten sieht, zieht sie sich einen bunten Morgenmantel über und zeigt den Beamten ihre Dokumente: eine Meldebestätigung, um 90 Tage in der Schweiz zu arbeiten. Kooperativ gibt sie in gebrochenem Deutsch Auskunft: «Ich bin froh, dass die Polizei nach Illegalen sucht. Es kommen so viele Frauen aus Osteuropa in die Schweiz. Die Konkurrenz ist zu gross», sagt sie. In ihrer Heimat, in Polen, sei die Polizei korrupt. Hier habe sie ein gewisses Vertrauen.
Eine korpulente Prostituierte kommt hinzu. Die Beamten kontrollieren auch ihre Ausweise. Zudem wird geprüft, ob ihr Angebot mit dem vorgelegten Businessplan übereinstimmt. Das heisst, ob sie selbstständig arbeitet und im Besitz einer fremdenpolizeilichen Bewilligung ist.
«Die Personenkontrolle wird generell durch weibliche Mitarbeitende durchgeführt», sagt Alexander Ott, Leiter der Fremdenpolizei der Stadt Bern. Seit einem Jahr lässt er das Gewerbe regelmässig kontrollieren: «Ich will Ausbeutungen unterbinden und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gegen Illegale im Milieu vorgehen.» Ausgelöst wurden die verschärften Kontrollen im letzten Jahr, nachdem vermehrt Missbräuche beim ausländerrechtlichen Meldeverfahren festgestellt worden waren. Dabei zeigte sich, dass viele Frauen bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hatten. Sie arbeiteten etwa an einem anderen Ort als angegeben, und in vielen Fällen waren sie nicht selbstständig, sondern für einen Hintermann tätig.
«Gute Arbeitsbedingungen»
In der zweiten 3-Zimmer-Wohnung herrscht über die Mittagszeit ebenfalls reger Betrieb. Alle drei Frauen haben Kundschaft. «Oftmals sind solche Kontrollen für Freier unangenehm», sagt Ott. Er weise seine Mitarbeitenden an, sachlich zu bleiben und einfach ihre Arbeit durchzuführen. Aber es komme schon vor, dass man die Männer kenne.
Die Freier sprechen alle Schweizerdeutsch. Sie sind gepflegt. Man merkt ihnen an, dass sie sich nicht wohl fühlen in ihrer Situation. Sie geben jedoch willig Auskunft zu ihrer Person, ihr Blick ist dabei gesenkt. Zwei Männer verlassen das Bordell unmittelbar nach der Kontrolle. Der eine im Anzug zupft noch den Krawattenknopf zurecht.
Die Prostituierte Anna* aus Polen ist der Beamtin bereits bekannt. Sie war vor ein paar Monaten bei der Fremdenpolizei an der Predigergasse in Bern, um sich dort zu melden. «Mir gefällt die Arbeit hier mit Schweizer Männern,» sagt die 30-Jährige. Es seien meist angenehme Kunden, und sie würden gut bezahlen. Seit drei Jahren komme sie für jeweils 90 Tage in die Schweiz zum Arbeiten. Die Löhne seien super: «Wenn ich mit einem Mann eine Stunde beschäftigt bin, bekomme ich um die 300 Franken. In Polen arbeite ich ewig für dieses Geld.» Ihr Job sei wie jeder andere. «Ich sehe das nicht mehr als Sex an. Männer zu befriedigen, ist für mich Routine geworden», sagt sie. Monatlich bezahlt sie 1200 Franken Miete für das Zimmer. Küche und Bad teilt sie sich mit ihren drei Mitbewohnerinnen.
Was Anna durch ihre Tätigkeit einnimmt, geht in ihre eigene Tasche. Sie zeigt auf das Zimmer, in dem sie lebt, arbeitet und schläft. Es ist rudimentär eingerichtet, mit einem Doppelbett, einem Schreibtisch und einem Schrank. Eine rote Lampe gibt dem Raum einen schummrigen Touch. «Die Einrichtung ist gepflegt. Darum kommt vorwiegend eine gehobene, vermögendere Kundschaft hierhin», so Anna. Der Eigentümer der Liegenschaft habe sämtliche Zimmer eingerichtet.
Die Prostituierten bleiben während der Kontrolle ruhig. Fotografieren lassen will sich aber keine, auch nachdem man ihnen versichert hat, dass man ihre Köpfe auf den Bildern unkenntlich machen würde. «Wir haben unsere Ehemänner in Polen. Sie wissen nicht, dass wir in dieser Branche arbeiten», sagt eine.
Ob sie ausreist, ist unklar
Nach 50 Minuten sind alle acht Frauen kontrolliert. Es sind sechs Polinnen, eine Deutsche und eine Spanierin. Bei Letzterer war die Meldebescheinigung nicht mehr gültig. «Da sie aktuell nicht am Arbeiten war, haben wir sie aufgefordert, die Schweiz innert 24 Stunden zu verlassen», sagt Ott. Man habe ihr eine Ausreisemeldekarte gegeben, die sie am Zoll abgeben müsse. Eine Überprüfung, ob sie wirklich ausreise, gebe es nicht.
Die anderen Frauen haben alle eine gültige Bewilligung. Die Fremdenpolizisten verabschieden sich und fahren an die Predigergasse. «Ich bin mit der Kontrolle zufrieden. Dass wir keine Illegalen gefunden haben, ist keine Enttäuschung. Das ist professionelle Arbeit», sagt Ott. «Schon morgen könnten dort wieder ganz andere Frauen arbeiten. Das Gewerbe ist schnelllebig und sehr mobil.»
http://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesel ... y/13886440
Unscheinbar, in einem gepflegten Wohnhaus, ist nahe dem Berner Wankdorf ein Bordell eingemietet. Die Polizei hat es kontrolliert, um illegale Sexarbeiterinnen aufzusuchen. Die Berner Zeitung war dabei.
Der Businessplan
Die Personenfreizügigkeit mit der EU wird von Prostituierten rege benutzt. Nach dem Inkrafttreten des Abkommens im Jahr 2004 kam es zu einem Ansturm von ausländischen Sexarbeiterinnen in die Schweiz. Darum führte die Fremdenpolizei der Stadt Bern im Jahr 2009 die Prüfung der Selbstständigkeit ein. Als selbstständig gilt – so regelt es die AHV –, wer das geschäftliche Risiko selber trägt, keinen Weisungen eines Hintermannes unterworfen ist, die Aufträge auf eigene Faust akquiriert, die Leistungen direkt in Rechnung stellt und selber für Räumlichkeiten aufkommt. Nach Einführung dieser Regelung sank die Anzahl der Gesuche der Sexarbeiterinnen aus den EU-/Efta-Ländern innert weniger Monate auf die Hälfte. Die Frauen sind verpflichtet, in der Schweiz Steuern zu bezahlen. Hier angekommen, müssen sie bei der Berner Fremdenpolizei einen Businessplan vorlegen. Darin deklarieren sie, wo sie arbeiten werden und was sie anbieten wollen. Zudem wird kontrolliert, ob die angegebene Adresse im Heimatland stimmt. Erfüllen die Frauen die Bedingungen, dürfen sie sich im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens während 90 Tagen pro Jahr in der Schweiz prostituieren. Prostituierte, die aus der EU kommen und nicht länger als drei Monate in der Schweiz bleiben wollen, müssen sich bei den Behörden über Internet melden.
Seit diesem Juni hat der Kanton Zürich das System der Stadt Bern übernommen. In Bern erwartete man erst, dass dies zu einem Grossandrang in der Bundesstadt führen würde. Dieser Trend hat sich allerdings bis heute nicht bestätigt.
Es ist Mittag, 12.50 Uhr. Acht Mitarbeitende der Fremdenpolizei der Stadt Bern stehen in Zivilkleidern unweit eines Bordells. Ihr Auftrag: Bei dem Kontrollgang fahnden sie nach Illegalen, die sich hier prostituieren. Der Verdacht besteht aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung. Die Fremdenpolizisten besprechen ein letztes Mal vor dem Einsatz das Vorgehen. Sie legen fest, wer wo steht und welche Teams zusammenarbeiten.
«Nein, Angst habe ich bei Razzien keine», sagt die 36-jährige Polizistin. Sie arbeite seit 1994 bei der Fremdenpolizei der Stadt Bern. Man habe vor jedem Ein-satz Respekt. «Es ist wichtig, professionell und routiniert zu handeln», sagt sie. Dieses Bordell steht mitten im Wohnquartier, nahe dem Wankdorf. Von aussen deutet nichts darauf hin, dass sich hier Frauen prostituieren. Auffällig ist nur, dass im vierstöckigen Haus überall die Jalousien heruntergezogen sind. Punkt 13 Uhr geht es los: Zwei Beamte gehen vorab zur Türe des Bordells, klopfen an. Kurz darauf öffnet sich die Türe. Die anderen Polizisten gehen kurz darauf nach und verteilen sich jeweils zu zweit auf die vier 3-Zimmer-Wohnungen.
Das Bordell ist gut besucht
Im ersten Stock verrichtet eine blond gefärbte Polin, Mitte 30, gerade ihre Dienste. Als sie die Polizisten sieht, zieht sie sich einen bunten Morgenmantel über und zeigt den Beamten ihre Dokumente: eine Meldebestätigung, um 90 Tage in der Schweiz zu arbeiten. Kooperativ gibt sie in gebrochenem Deutsch Auskunft: «Ich bin froh, dass die Polizei nach Illegalen sucht. Es kommen so viele Frauen aus Osteuropa in die Schweiz. Die Konkurrenz ist zu gross», sagt sie. In ihrer Heimat, in Polen, sei die Polizei korrupt. Hier habe sie ein gewisses Vertrauen.
Eine korpulente Prostituierte kommt hinzu. Die Beamten kontrollieren auch ihre Ausweise. Zudem wird geprüft, ob ihr Angebot mit dem vorgelegten Businessplan übereinstimmt. Das heisst, ob sie selbstständig arbeitet und im Besitz einer fremdenpolizeilichen Bewilligung ist.
«Die Personenkontrolle wird generell durch weibliche Mitarbeitende durchgeführt», sagt Alexander Ott, Leiter der Fremdenpolizei der Stadt Bern. Seit einem Jahr lässt er das Gewerbe regelmässig kontrollieren: «Ich will Ausbeutungen unterbinden und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gegen Illegale im Milieu vorgehen.» Ausgelöst wurden die verschärften Kontrollen im letzten Jahr, nachdem vermehrt Missbräuche beim ausländerrechtlichen Meldeverfahren festgestellt worden waren. Dabei zeigte sich, dass viele Frauen bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hatten. Sie arbeiteten etwa an einem anderen Ort als angegeben, und in vielen Fällen waren sie nicht selbstständig, sondern für einen Hintermann tätig.
«Gute Arbeitsbedingungen»
In der zweiten 3-Zimmer-Wohnung herrscht über die Mittagszeit ebenfalls reger Betrieb. Alle drei Frauen haben Kundschaft. «Oftmals sind solche Kontrollen für Freier unangenehm», sagt Ott. Er weise seine Mitarbeitenden an, sachlich zu bleiben und einfach ihre Arbeit durchzuführen. Aber es komme schon vor, dass man die Männer kenne.
Die Freier sprechen alle Schweizerdeutsch. Sie sind gepflegt. Man merkt ihnen an, dass sie sich nicht wohl fühlen in ihrer Situation. Sie geben jedoch willig Auskunft zu ihrer Person, ihr Blick ist dabei gesenkt. Zwei Männer verlassen das Bordell unmittelbar nach der Kontrolle. Der eine im Anzug zupft noch den Krawattenknopf zurecht.
Die Prostituierte Anna* aus Polen ist der Beamtin bereits bekannt. Sie war vor ein paar Monaten bei der Fremdenpolizei an der Predigergasse in Bern, um sich dort zu melden. «Mir gefällt die Arbeit hier mit Schweizer Männern,» sagt die 30-Jährige. Es seien meist angenehme Kunden, und sie würden gut bezahlen. Seit drei Jahren komme sie für jeweils 90 Tage in die Schweiz zum Arbeiten. Die Löhne seien super: «Wenn ich mit einem Mann eine Stunde beschäftigt bin, bekomme ich um die 300 Franken. In Polen arbeite ich ewig für dieses Geld.» Ihr Job sei wie jeder andere. «Ich sehe das nicht mehr als Sex an. Männer zu befriedigen, ist für mich Routine geworden», sagt sie. Monatlich bezahlt sie 1200 Franken Miete für das Zimmer. Küche und Bad teilt sie sich mit ihren drei Mitbewohnerinnen.
Was Anna durch ihre Tätigkeit einnimmt, geht in ihre eigene Tasche. Sie zeigt auf das Zimmer, in dem sie lebt, arbeitet und schläft. Es ist rudimentär eingerichtet, mit einem Doppelbett, einem Schreibtisch und einem Schrank. Eine rote Lampe gibt dem Raum einen schummrigen Touch. «Die Einrichtung ist gepflegt. Darum kommt vorwiegend eine gehobene, vermögendere Kundschaft hierhin», so Anna. Der Eigentümer der Liegenschaft habe sämtliche Zimmer eingerichtet.
Die Prostituierten bleiben während der Kontrolle ruhig. Fotografieren lassen will sich aber keine, auch nachdem man ihnen versichert hat, dass man ihre Köpfe auf den Bildern unkenntlich machen würde. «Wir haben unsere Ehemänner in Polen. Sie wissen nicht, dass wir in dieser Branche arbeiten», sagt eine.
Ob sie ausreist, ist unklar
Nach 50 Minuten sind alle acht Frauen kontrolliert. Es sind sechs Polinnen, eine Deutsche und eine Spanierin. Bei Letzterer war die Meldebescheinigung nicht mehr gültig. «Da sie aktuell nicht am Arbeiten war, haben wir sie aufgefordert, die Schweiz innert 24 Stunden zu verlassen», sagt Ott. Man habe ihr eine Ausreisemeldekarte gegeben, die sie am Zoll abgeben müsse. Eine Überprüfung, ob sie wirklich ausreise, gebe es nicht.
Die anderen Frauen haben alle eine gültige Bewilligung. Die Fremdenpolizisten verabschieden sich und fahren an die Predigergasse. «Ich bin mit der Kontrolle zufrieden. Dass wir keine Illegalen gefunden haben, ist keine Enttäuschung. Das ist professionelle Arbeit», sagt Ott. «Schon morgen könnten dort wieder ganz andere Frauen arbeiten. Das Gewerbe ist schnelllebig und sehr mobil.»
http://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesel ... y/13886440
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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19.9.2011
Prostituierte sollen Freier einklagen dürfen
Auch Dirnen haben ein Recht auf Lohn. Dieser Meinung ist die Kommission des Berner Grossrats und will einen entsprechenden Artikel im neuen Prostitutionsgesetz verankern.
Die Prostituierten im Kanton Bern sollen zahlungsunwillige Freier künftig einklagen können. Die vorberatende Kommission des Grossen Rats hat einen entsprechenden Passus ins neue Prostitutionsgesetz eingebaut, wie sie am Montag mitteilte.
Die heutige Situation sei - überall in der Schweiz - widersprüchlich, rief Kommissionspräsidentin Christine Häsler (Grüne) gegenüber der Nachrichtenagentur sda in Erinnerung. Prostitutierte seien zwar als Gewerbetreibende anerkannt und entrichteten zum Beispiel Beiträge an die Sozialversicherung.
Doch wenn ein Freier nach dem Sex das vorher vereinbarte Entgelt nicht bezahle, könne die Prostituierte ihren Lohn nicht einfordern. Grund dafür ist die Rechtsprechung des Bundesgerichts: Lausanne hält das zugrunde liegende Vertragsverhältnis für sittenwidrig und damit für nichtig.
Mit der Bestimmung «Das vorher vereinbarte Entgelt ... ist einforderbar» wolle die Kommission ein Zeichen setzen und das Gesetz in sich stimmig machen, sagte Häsler.
Der Antrag stammte aus den Reihen der Freisinnigen, wie die FDP mitteilte. «Ob man will oder nicht, entspricht die Prostitution der gesellschaftlichen Realität», schreibt die Partei in einem Communiqué. Der Staat müsse dafür sorgen, dass auch Prostituierte ihre Rechte wahrnehmen können.
Ja zur Bewilligungspflicht
Bei der weiteren Beratung des Gesetzes übernahm die vorberatende Kommission im Wesentlichen die Vorschläge der Regierung. So stellte sie sich hinter die Bewilligungspflicht.
Sie gilt für Betreiber von Sex-Salons und Escort-Services ebenso wie für Prostituierte, die anderen Frauen Räumlichkeiten für die Sexarbeit zur Verfügung stellen. Prostituierte, die alleine in einer Wohnung tätig sind, brauchen keine Bewilligung.
Widerstand der SVP
Mit dem Gesetz wird die Sexarbeit im Kanton Bern erstmals umfassend geregelt. Die SVP hätte es bevorzugt, einzelne Bestimmungen zum Prostitutionsgewerbe im Polizei- sowie im Handels- und Gewerbegesetz einzufügen. Der Nichteintretensantrag der SVP wurde aber deutlich verworfen.
In der Schlussabstimmung verabschiedete die Kommission den Gesetzesentwurf mit 11 Stimmen. Aus den Reihen der SVP gab es drei Gegenstimmen und eine Enthaltung, wie Kommissionspräsidentin Häsler auf Anfrage sagte. Das Gesetz kommt im November in den Grossen Rat und kann frühestens Mitte 2012 in Kraft gesetzt werden.
http://www.20min.ch/news/bern/story/21588316
Prostituierte sollen Freier einklagen dürfen
Auch Dirnen haben ein Recht auf Lohn. Dieser Meinung ist die Kommission des Berner Grossrats und will einen entsprechenden Artikel im neuen Prostitutionsgesetz verankern.
Die Prostituierten im Kanton Bern sollen zahlungsunwillige Freier künftig einklagen können. Die vorberatende Kommission des Grossen Rats hat einen entsprechenden Passus ins neue Prostitutionsgesetz eingebaut, wie sie am Montag mitteilte.
Die heutige Situation sei - überall in der Schweiz - widersprüchlich, rief Kommissionspräsidentin Christine Häsler (Grüne) gegenüber der Nachrichtenagentur sda in Erinnerung. Prostitutierte seien zwar als Gewerbetreibende anerkannt und entrichteten zum Beispiel Beiträge an die Sozialversicherung.
Doch wenn ein Freier nach dem Sex das vorher vereinbarte Entgelt nicht bezahle, könne die Prostituierte ihren Lohn nicht einfordern. Grund dafür ist die Rechtsprechung des Bundesgerichts: Lausanne hält das zugrunde liegende Vertragsverhältnis für sittenwidrig und damit für nichtig.
Mit der Bestimmung «Das vorher vereinbarte Entgelt ... ist einforderbar» wolle die Kommission ein Zeichen setzen und das Gesetz in sich stimmig machen, sagte Häsler.
Der Antrag stammte aus den Reihen der Freisinnigen, wie die FDP mitteilte. «Ob man will oder nicht, entspricht die Prostitution der gesellschaftlichen Realität», schreibt die Partei in einem Communiqué. Der Staat müsse dafür sorgen, dass auch Prostituierte ihre Rechte wahrnehmen können.
Ja zur Bewilligungspflicht
Bei der weiteren Beratung des Gesetzes übernahm die vorberatende Kommission im Wesentlichen die Vorschläge der Regierung. So stellte sie sich hinter die Bewilligungspflicht.
Sie gilt für Betreiber von Sex-Salons und Escort-Services ebenso wie für Prostituierte, die anderen Frauen Räumlichkeiten für die Sexarbeit zur Verfügung stellen. Prostituierte, die alleine in einer Wohnung tätig sind, brauchen keine Bewilligung.
Widerstand der SVP
Mit dem Gesetz wird die Sexarbeit im Kanton Bern erstmals umfassend geregelt. Die SVP hätte es bevorzugt, einzelne Bestimmungen zum Prostitutionsgewerbe im Polizei- sowie im Handels- und Gewerbegesetz einzufügen. Der Nichteintretensantrag der SVP wurde aber deutlich verworfen.
In der Schlussabstimmung verabschiedete die Kommission den Gesetzesentwurf mit 11 Stimmen. Aus den Reihen der SVP gab es drei Gegenstimmen und eine Enthaltung, wie Kommissionspräsidentin Häsler auf Anfrage sagte. Das Gesetz kommt im November in den Grossen Rat und kann frühestens Mitte 2012 in Kraft gesetzt werden.
http://www.20min.ch/news/bern/story/21588316
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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- Registriert: 30.07.2009, 20:57
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Mein Beitrag zum obengenannten Thema (wenn jemand korrekturen zur Rechtslage in Österreich anbringen will, nur zu) http://sinamore6.blogspot.com/2011/09/s ... s-der.html
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- Ich bin: Keine Angabe
Kanton Bern
Kommission unterstützt Gesetz über das Prostitutionsgewerbe
Unbestritten waren die vom Regierungsrat formulierten Ziele des neuen Erlasses und die Einführung einer Bewilligungspflicht für Personen, in deren Verantwortungsbereich Prostitution ausgeübt wird. Der Grosse Rat wird das Gesetz in der Novembersession 2011in erster Lesung beraten.
Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hat das neue Gesetz zur Regelung des Prostitutionsgewerbes unter dem Vorsitz von Grossrätin Christine Häsler (Grüne) beraten.
Die Kommission hat einen eigenständigen Erlass zum Prostitutionsgewerbe mit grossem Mehr befürwortet. Einzig die SVP beantragte ein Nichteintreten auf die Gesetzesvorlage. Sie hätte es bevorzugt, einzelne Bestimmungen zum Prostitutionsgewerbe im kantonalen Gesetz über Handel und Gewerbe sowie im Polizeigesetz einzufügen.
Eingehend hat die Kommission die Frage der Sittenwidrigkeit des Vertrages zwischen einem Freier und der Prostitution ausübenden Person diskutiert. Das Bundesgericht erachtet dieses Vertragsverhältnis als sittenwidrig. Sowohl der Regierungsrat als auch die vorberatende Kommission halten diese Rechtsauffassung für gesellschaftlich überholt. Um diesem Standpunkt Nachdruck zu verleihen, hat die Kommission eine Bestimmung in die Gesetzesvorlage aufgenommen, wonach das vereinbarte Entgelt für die erbrachten sexuellen Dienstleistungen einforderbar ist.
Die Kommission diskutierte zudem die Frage, ob neben den Gemeinden und der Kantonspolizei auch die städtischen und kantonalen Migrationsbehörden eigenständige Kontrollen im Prostitutionsgewerbe durchführen können. Die Kommission sprach sich letztlich deutlich für den Antrag des Regierungsrates aus. Sie will weiterhin eigenständige Kontrollen der Migrationsbehörden ermöglichen. Rund 80 Prozent der Prostitution ausübenden Personen im Kanton Bern sind ausländischer Herkunft – Prostitutionsgewerbe und Migration stehen folglich in einem engen Zusammenhang.
Die Kommission bestätigte auch die weiteren vom Regierungsrat vorgesehenen Zuständigkeitsregelungen. Entsprechend sind die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter als Bewilligungsbehörde vorgesehen und die Gemeinden werden die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überwachen. Die Kontrolltätigkeit der Gemeinden ist auf bewilligte, behördenbekannte Prostitutions Salons und Escort-Services beschränkt und umfasst hauptsächlich gewerbepolizeiliche Aufgaben. Die Kantonspolizei übt weiterhin sämtliche Kompetenzen aus, die ihr nach dem Polizeigesetz zukommen. Illegale Prostitutions Salons werden somit weiterhin einzig durch sie kontrolliert. Die kantonalen und kommunalen Behörden werden für ihre Aufwendungen Gebühren erheben können. In der Schlussabstimmung hat die Kommission das Gesetz über das Prostitutionsgewerbe mit 11 Stimmen bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die erste Lesung im Grossen Rat findet in der Novembersession 2011 statt.
Der Erlass kann frühestens auf Mitte 2012 in Kraft gesetzt werden
http://old.bielertagblatt.ch/News/Regio ... ancContent
Kommission unterstützt Gesetz über das Prostitutionsgewerbe
Unbestritten waren die vom Regierungsrat formulierten Ziele des neuen Erlasses und die Einführung einer Bewilligungspflicht für Personen, in deren Verantwortungsbereich Prostitution ausgeübt wird. Der Grosse Rat wird das Gesetz in der Novembersession 2011in erster Lesung beraten.
Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hat das neue Gesetz zur Regelung des Prostitutionsgewerbes unter dem Vorsitz von Grossrätin Christine Häsler (Grüne) beraten.
Die Kommission hat einen eigenständigen Erlass zum Prostitutionsgewerbe mit grossem Mehr befürwortet. Einzig die SVP beantragte ein Nichteintreten auf die Gesetzesvorlage. Sie hätte es bevorzugt, einzelne Bestimmungen zum Prostitutionsgewerbe im kantonalen Gesetz über Handel und Gewerbe sowie im Polizeigesetz einzufügen.
Eingehend hat die Kommission die Frage der Sittenwidrigkeit des Vertrages zwischen einem Freier und der Prostitution ausübenden Person diskutiert. Das Bundesgericht erachtet dieses Vertragsverhältnis als sittenwidrig. Sowohl der Regierungsrat als auch die vorberatende Kommission halten diese Rechtsauffassung für gesellschaftlich überholt. Um diesem Standpunkt Nachdruck zu verleihen, hat die Kommission eine Bestimmung in die Gesetzesvorlage aufgenommen, wonach das vereinbarte Entgelt für die erbrachten sexuellen Dienstleistungen einforderbar ist.
Die Kommission diskutierte zudem die Frage, ob neben den Gemeinden und der Kantonspolizei auch die städtischen und kantonalen Migrationsbehörden eigenständige Kontrollen im Prostitutionsgewerbe durchführen können. Die Kommission sprach sich letztlich deutlich für den Antrag des Regierungsrates aus. Sie will weiterhin eigenständige Kontrollen der Migrationsbehörden ermöglichen. Rund 80 Prozent der Prostitution ausübenden Personen im Kanton Bern sind ausländischer Herkunft – Prostitutionsgewerbe und Migration stehen folglich in einem engen Zusammenhang.
Die Kommission bestätigte auch die weiteren vom Regierungsrat vorgesehenen Zuständigkeitsregelungen. Entsprechend sind die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter als Bewilligungsbehörde vorgesehen und die Gemeinden werden die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überwachen. Die Kontrolltätigkeit der Gemeinden ist auf bewilligte, behördenbekannte Prostitutions Salons und Escort-Services beschränkt und umfasst hauptsächlich gewerbepolizeiliche Aufgaben. Die Kantonspolizei übt weiterhin sämtliche Kompetenzen aus, die ihr nach dem Polizeigesetz zukommen. Illegale Prostitutions Salons werden somit weiterhin einzig durch sie kontrolliert. Die kantonalen und kommunalen Behörden werden für ihre Aufwendungen Gebühren erheben können. In der Schlussabstimmung hat die Kommission das Gesetz über das Prostitutionsgewerbe mit 11 Stimmen bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die erste Lesung im Grossen Rat findet in der Novembersession 2011 statt.
Der Erlass kann frühestens auf Mitte 2012 in Kraft gesetzt werden
http://old.bielertagblatt.ch/News/Regio ... ancContent
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RE: LokalNachrichten: BERN
Berner Darlehen in Zürcher Bordellszene verschwunden?
Nach Berichten der «Sonntagszeitung» steht ein Berner Ex-Politiker im Verdacht, städtisches Vereinsdarlehen veruntreut zu haben. Mit den Geldern soll er Unternehmungen im Zürcher Rotlichtmilieu finanziert haben.
Statt für den Bau von Kaninchenställen wurden Berner Gelder zur Finanzierung von Unternehmen im Zürcher Rotlichtmilieu ausgegeben.
Im Jahr 2006 hatte der Berner Gemeinderat dem Berner Kleintierzüchterverein (KTZV) rund 150'000 Franken für den Bau von Kaninchenstallungen und einem Klubhaus zugesprochen. In den folgenden anderthalb Jahren wurde das Darlehen auf 260'000 Franken erhöht, da der Bau teurer kam als geplant.
Das Problem dabei: Offenbar fragte niemand genauer nach, was aus den Geldern wurde, auch dann nicht, als die Stadt nur einen kleinen Teil der vereinbarten Amortisationen und Zinsen erhielt. Wie die «Sonntagszeitung» berichtet, hatten die Vereinsmitglieder und die zuständige FDP-Finanzdirektorin Barbara Hayoz dem langjährigen Vereinskassier K. M., ebenfalls Mitglied der FDP, vertraut. Ein Vertrauen, dass dieser anscheinend missbraucht hat.
Konten geräumt
Die Veruntreuung flog auf, als ein Treuhandkunde des Vereinskassiers das Geld für seine Anteilsscheine an der Zuchtanlage zurückverlangte. Diese fanden sich aber nirgends in der Buchhaltung. Die Vereinsmitglieder des KTZV setzten nun den Kassier ab und reichten Strafanzeige ein.
Die neue Vereinsleitung musste nicht nur feststellen, dass die Konten geräumt waren, sondern auch, dass die Gelder zur Begleichung von privaten Rechnungen von K. M. benutzt wurden. Und vielleicht bleibt es nicht bei den 26'000 Franken: Laut Berichten der «Sonntagszeitung» hat der frühere Kassier 1 bis 1,5 Millionen Franken im Namen des Vereins für eigene Zwecke ausgegeben.
Feuerzeug als heisse Spur
Ein Feuerzeug des Zürcher Rotlichtetablissements «Darling - The Men's Club», das die neue Vereinsführung im Vereinslokal gefunden hatte, gab Hinweise auf den Verbleib der Gelder. Offenbar war der Kleintierzüchter K. M. seit Jahren im Rotlichtmilieu tätig und besitzt die Berner Agentur «Red Star», die Tänzerinnen vermittelt. 2009 gründete er die Star Consult, die «Darling - The Men's Club» führte - ein Etablissement, das inzwischen geschlossen ist, da die Miete nicht bezahlt wurde.
Mitglieder des Vereins berichteten auch, dass K. M. auch daran verdient habe, Prostituierte in die Schweiz und in die Bordelle zu führen. Diese Ausgabe für den sogenannten Traffic wurden ebenfalls über die Vereinsbuchhaltung abgerechnet.
Gelder wahrscheinlich verschollen
Wie viel der Stadtberner Gelder schliesslich in der Zürcher Bordellszene geflossen sind, bleibt unklar. Hayoz betonte gegenüber der «Sonntagszeitung», erst im Sommer von den Unregelmässigkeiten erfahren zu haben, von den Verstrickungen des Kassiers im Rotlichtmilieu habe sie nichts gewusst. Da dem Verein die Auflösung droht, ist fraglich, ob die Stadt Bern jemals wieder etwas von ihrem Darlehen sieht. Die Mitglieder des KTZV wollen nun an die Gläubier appellieren, ihre Forderungen statt an den Klub an den angeklagten K. M. zu stellen.
http://www.derbund.ch/bern/Berner-Darle ... y/23842843
Nach Berichten der «Sonntagszeitung» steht ein Berner Ex-Politiker im Verdacht, städtisches Vereinsdarlehen veruntreut zu haben. Mit den Geldern soll er Unternehmungen im Zürcher Rotlichtmilieu finanziert haben.
Statt für den Bau von Kaninchenställen wurden Berner Gelder zur Finanzierung von Unternehmen im Zürcher Rotlichtmilieu ausgegeben.
Im Jahr 2006 hatte der Berner Gemeinderat dem Berner Kleintierzüchterverein (KTZV) rund 150'000 Franken für den Bau von Kaninchenstallungen und einem Klubhaus zugesprochen. In den folgenden anderthalb Jahren wurde das Darlehen auf 260'000 Franken erhöht, da der Bau teurer kam als geplant.
Das Problem dabei: Offenbar fragte niemand genauer nach, was aus den Geldern wurde, auch dann nicht, als die Stadt nur einen kleinen Teil der vereinbarten Amortisationen und Zinsen erhielt. Wie die «Sonntagszeitung» berichtet, hatten die Vereinsmitglieder und die zuständige FDP-Finanzdirektorin Barbara Hayoz dem langjährigen Vereinskassier K. M., ebenfalls Mitglied der FDP, vertraut. Ein Vertrauen, dass dieser anscheinend missbraucht hat.
Konten geräumt
Die Veruntreuung flog auf, als ein Treuhandkunde des Vereinskassiers das Geld für seine Anteilsscheine an der Zuchtanlage zurückverlangte. Diese fanden sich aber nirgends in der Buchhaltung. Die Vereinsmitglieder des KTZV setzten nun den Kassier ab und reichten Strafanzeige ein.
Die neue Vereinsleitung musste nicht nur feststellen, dass die Konten geräumt waren, sondern auch, dass die Gelder zur Begleichung von privaten Rechnungen von K. M. benutzt wurden. Und vielleicht bleibt es nicht bei den 26'000 Franken: Laut Berichten der «Sonntagszeitung» hat der frühere Kassier 1 bis 1,5 Millionen Franken im Namen des Vereins für eigene Zwecke ausgegeben.
Feuerzeug als heisse Spur
Ein Feuerzeug des Zürcher Rotlichtetablissements «Darling - The Men's Club», das die neue Vereinsführung im Vereinslokal gefunden hatte, gab Hinweise auf den Verbleib der Gelder. Offenbar war der Kleintierzüchter K. M. seit Jahren im Rotlichtmilieu tätig und besitzt die Berner Agentur «Red Star», die Tänzerinnen vermittelt. 2009 gründete er die Star Consult, die «Darling - The Men's Club» führte - ein Etablissement, das inzwischen geschlossen ist, da die Miete nicht bezahlt wurde.
Mitglieder des Vereins berichteten auch, dass K. M. auch daran verdient habe, Prostituierte in die Schweiz und in die Bordelle zu führen. Diese Ausgabe für den sogenannten Traffic wurden ebenfalls über die Vereinsbuchhaltung abgerechnet.
Gelder wahrscheinlich verschollen
Wie viel der Stadtberner Gelder schliesslich in der Zürcher Bordellszene geflossen sind, bleibt unklar. Hayoz betonte gegenüber der «Sonntagszeitung», erst im Sommer von den Unregelmässigkeiten erfahren zu haben, von den Verstrickungen des Kassiers im Rotlichtmilieu habe sie nichts gewusst. Da dem Verein die Auflösung droht, ist fraglich, ob die Stadt Bern jemals wieder etwas von ihrem Darlehen sieht. Die Mitglieder des KTZV wollen nun an die Gläubier appellieren, ihre Forderungen statt an den Klub an den angeklagten K. M. zu stellen.
http://www.derbund.ch/bern/Berner-Darle ... y/23842843
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RE: LokalNachrichten: BERN
Gewisse Fragen zur Prostitution bleiben offen
Der bernische Grosse Rat hat am Donnerstag das neue Prostitutionsgesetz in erster Lesung genehmigt. Der Kernpunkt, die Bewilligungspflicht für Leute, in deren Verantwortung Prostitution ausgeübt wird, blieb unbestritten.
Die Kantonsregierung hat den Auftrag erhalten, gesetzliche Grundlagen für die Aufnahme der unselbständigen Tätigkeit in der Prostitution zu erarbeiten.
Sexarbeiterinnen sollen Quellensteuern zahlen
Der bernische Grosse Rat hat am Donnerstag auch einen Vorstoss überwiesen, mit dem die Kantonsregierung aufgefordert wird, eine Vorabsteuer für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zu prüfen. Der Vorstoss zielt auf steuerliche Gerechtigkeit ab.
Das übliche Steuerverfahren könne für Prostituierte praktisch nie angewendet werden, schrieb Barbara Mühlheim (parteilos/Bern) in ihrem Vorstoss. Weil Dirnen sehr mobil seien, entzögen sie sich meistens einer Veranlagung durch die Gemeinden.
Es sei aber nicht einzusehen, wieso nicht auch Prostituierte Steuern entrichten sollten, fügte Mühlheim im Rat an. Es gehe um die Gleichbehandlung von ausländischen Prostituierten gegenüber schweizerischen und auch um die Gleichbehandlung mit ganz normalen Arbeitnehmern.
Ausserdem entgingen der öffentlichen Hand beträchtliche Steuereinnahmen. Laut eigenen Schätzungen könnte die Stadt Bern mit einer Quellensteuer für Prostituierte 3,6 Millionen Franken zusätzlich einnehmen, sagte Mühlheim.
Ein anderer wichtiger Punkt, nämlich ob es möglich sein soll, dass Prostituierte unselbständig arbeiten können, blieb hingegen offen: Der Rat beschloss, seine vorberatende Kommission noch einmal mit der Klärung dieser Frage zu beauftragen.
Ebenfalls offen bleibt, ob Sexarbeiterinnen und -arbeiter ihren Lohn sollen einfordern können. Auch diesen Punkt wird die vorberatende Kommission erneut prüfen.
«Auch Konkubinat war sittenwidrig»
Bei der unselbständigen Arbeit von Prostituierten zeigte der Rat zuerst Mut: Am Vormittag überwies er einen Vorstoss von Katrin Zumstein (FDP/Bützberg) und Mitunterzeichnern, mit dem der Regierungsrat beauftragt wird, die unselbständige Sexarbeit gesetzlich zu verankern.
Polizei- und Militärdirektor Hans-Jürg Käser sagte im Rat vergeblich, den Kantonen stehe in diesem Bereich keine gesetzgeberische Kompetenz zu. Auch wurde im Rat mehrfach erwähnt, dass das Bundesgericht gestützt auf das Obligationenrecht sexuelle Handlungen gegen Entgelt weiterhin als sittenwidrig taxiert. Deshalb seien auch Arbeitsverträge im Sexgewerbe unzulässig.
«Auch das Konkubinat galt früher als sittenwidrig», sagte dazu BDP-Sprecher Heinz Siegenthaler. Die Sitten änderten sich aber; Diese Rechtsprechung sei total veraltet. Und Markus Meyer erklärte namens der SP-Juso-PSA-Fraktion, wenn ein Kantonsparlament wie das bernische die unselbständige Sexarbeit bejahe, könne das auch in Lausanne etwas bewegen.
Am Nachmittag beschloss der Rat dann aber, eine entsprechende Bestimmung im Gesetz nochmals in die Kommission zu schicken. Offenbar gaben vor allem formale Gründe dafür den Ausschlag. Alt Oberrichter Walter Messerli (SVP/Interlaken) etwa sagte, diese Bestimmung sei sehr kompliziert formuliert.
Kein Thema mehr im Rat war eine allfällige Meldepflicht für Sexarbeiter: Barbara Mühlheim (parteilos/Grüne) zog eine Forderung zur gesetzlichen Verankerung zurück.
In der Schlussabstimmung passierte das Gesetz mit 98 zu 40 Stimmen bei sechs Enthaltungen. Die zweite Lesung des Gesetzes könnte laut Käser in der Junisession erfolgen.
Am Donnerstag wurde auch bekannt, dass Zumstein und zwei weitere FDP-Grossräte eine Motion eingereicht haben, mit der sie eine bernische Standesinitiative fordern. Auf diesem Weg wollen sie auf Bundesebene erreichen, dass Arbeitsverträge im Sexgewerbe rechtmässig werden.
Ziel: Schutz der Prostituierten
Dass sich der Kanton Bern ein Prostitutionsgesetz gibt, geht auf einen Auftrag des Grossen Rats von 2009 zurück. Die SVP-Fraktion versuchte am Donnerstag, das Gesetz noch zu verhindern, scheiterte aber mit einem Nichteintretensantrag deutlich: Nur SVP-Leute stimmten dafür; selbst die bibeltreue EDU-Fraktion war dagegen.
Prostitution sei und bleibe verwerflich, sagte ihr Sprecher Peter Bonsack, «doch wir müssen den Tatsachen ins Auge schauen». Es gehe um den Schutz der Sexarbeiter.
Genau mit dieser Angabe hat auch die Regierung das Gesetz begründet. Zudem will sie mit ihm störende Begleiterscheinungen eindämmen. Der Kanton Bern ist der erste Deutschschweizer Kanton, der sich so umfassende Regeln gibt.
Die Kantonspolizei schätzt die Zahl der sich prostituierenden Menschen im Kanton Bern auf 1150. Laut der regierungsrätlichen Botschaft ans Parlament kommen Autoren von Studien auf mindestens 1800.
http://www.bernerzeitung.ch/region/kant ... y/27981224
Der bernische Grosse Rat hat am Donnerstag das neue Prostitutionsgesetz in erster Lesung genehmigt. Der Kernpunkt, die Bewilligungspflicht für Leute, in deren Verantwortung Prostitution ausgeübt wird, blieb unbestritten.
Die Kantonsregierung hat den Auftrag erhalten, gesetzliche Grundlagen für die Aufnahme der unselbständigen Tätigkeit in der Prostitution zu erarbeiten.
Sexarbeiterinnen sollen Quellensteuern zahlen
Der bernische Grosse Rat hat am Donnerstag auch einen Vorstoss überwiesen, mit dem die Kantonsregierung aufgefordert wird, eine Vorabsteuer für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zu prüfen. Der Vorstoss zielt auf steuerliche Gerechtigkeit ab.
Das übliche Steuerverfahren könne für Prostituierte praktisch nie angewendet werden, schrieb Barbara Mühlheim (parteilos/Bern) in ihrem Vorstoss. Weil Dirnen sehr mobil seien, entzögen sie sich meistens einer Veranlagung durch die Gemeinden.
Es sei aber nicht einzusehen, wieso nicht auch Prostituierte Steuern entrichten sollten, fügte Mühlheim im Rat an. Es gehe um die Gleichbehandlung von ausländischen Prostituierten gegenüber schweizerischen und auch um die Gleichbehandlung mit ganz normalen Arbeitnehmern.
Ausserdem entgingen der öffentlichen Hand beträchtliche Steuereinnahmen. Laut eigenen Schätzungen könnte die Stadt Bern mit einer Quellensteuer für Prostituierte 3,6 Millionen Franken zusätzlich einnehmen, sagte Mühlheim.
Ein anderer wichtiger Punkt, nämlich ob es möglich sein soll, dass Prostituierte unselbständig arbeiten können, blieb hingegen offen: Der Rat beschloss, seine vorberatende Kommission noch einmal mit der Klärung dieser Frage zu beauftragen.
Ebenfalls offen bleibt, ob Sexarbeiterinnen und -arbeiter ihren Lohn sollen einfordern können. Auch diesen Punkt wird die vorberatende Kommission erneut prüfen.
«Auch Konkubinat war sittenwidrig»
Bei der unselbständigen Arbeit von Prostituierten zeigte der Rat zuerst Mut: Am Vormittag überwies er einen Vorstoss von Katrin Zumstein (FDP/Bützberg) und Mitunterzeichnern, mit dem der Regierungsrat beauftragt wird, die unselbständige Sexarbeit gesetzlich zu verankern.
Polizei- und Militärdirektor Hans-Jürg Käser sagte im Rat vergeblich, den Kantonen stehe in diesem Bereich keine gesetzgeberische Kompetenz zu. Auch wurde im Rat mehrfach erwähnt, dass das Bundesgericht gestützt auf das Obligationenrecht sexuelle Handlungen gegen Entgelt weiterhin als sittenwidrig taxiert. Deshalb seien auch Arbeitsverträge im Sexgewerbe unzulässig.
«Auch das Konkubinat galt früher als sittenwidrig», sagte dazu BDP-Sprecher Heinz Siegenthaler. Die Sitten änderten sich aber; Diese Rechtsprechung sei total veraltet. Und Markus Meyer erklärte namens der SP-Juso-PSA-Fraktion, wenn ein Kantonsparlament wie das bernische die unselbständige Sexarbeit bejahe, könne das auch in Lausanne etwas bewegen.
Am Nachmittag beschloss der Rat dann aber, eine entsprechende Bestimmung im Gesetz nochmals in die Kommission zu schicken. Offenbar gaben vor allem formale Gründe dafür den Ausschlag. Alt Oberrichter Walter Messerli (SVP/Interlaken) etwa sagte, diese Bestimmung sei sehr kompliziert formuliert.
Kein Thema mehr im Rat war eine allfällige Meldepflicht für Sexarbeiter: Barbara Mühlheim (parteilos/Grüne) zog eine Forderung zur gesetzlichen Verankerung zurück.
In der Schlussabstimmung passierte das Gesetz mit 98 zu 40 Stimmen bei sechs Enthaltungen. Die zweite Lesung des Gesetzes könnte laut Käser in der Junisession erfolgen.
Am Donnerstag wurde auch bekannt, dass Zumstein und zwei weitere FDP-Grossräte eine Motion eingereicht haben, mit der sie eine bernische Standesinitiative fordern. Auf diesem Weg wollen sie auf Bundesebene erreichen, dass Arbeitsverträge im Sexgewerbe rechtmässig werden.
Ziel: Schutz der Prostituierten
Dass sich der Kanton Bern ein Prostitutionsgesetz gibt, geht auf einen Auftrag des Grossen Rats von 2009 zurück. Die SVP-Fraktion versuchte am Donnerstag, das Gesetz noch zu verhindern, scheiterte aber mit einem Nichteintretensantrag deutlich: Nur SVP-Leute stimmten dafür; selbst die bibeltreue EDU-Fraktion war dagegen.
Prostitution sei und bleibe verwerflich, sagte ihr Sprecher Peter Bonsack, «doch wir müssen den Tatsachen ins Auge schauen». Es gehe um den Schutz der Sexarbeiter.
Genau mit dieser Angabe hat auch die Regierung das Gesetz begründet. Zudem will sie mit ihm störende Begleiterscheinungen eindämmen. Der Kanton Bern ist der erste Deutschschweizer Kanton, der sich so umfassende Regeln gibt.
Die Kantonspolizei schätzt die Zahl der sich prostituierenden Menschen im Kanton Bern auf 1150. Laut der regierungsrätlichen Botschaft ans Parlament kommen Autoren von Studien auf mindestens 1800.
http://www.bernerzeitung.ch/region/kant ... y/27981224
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RE: LokalNachrichten: BERN
Neues bernisches Prostitutionsgesetz in erster Lesung beraten
Das neue bernische Prostitutionsgesetz hat im Kantonsparlament die erste Hürde genommen: Der Grosse Rat hat es am Donnerstag in erster Lesung zu Ende beraten. Wichtige Punkte bleiben aber noch ungeklärt.
So beschloss der Grosse Rat, dass sich seine vorberatende Kommission bis zur zweiten Lesung des Gesetzes noch einmal mit der Frage beschäftigen muss, ob Prostituierte ihren Lohn sollen einfordern können. Auch ob es für Sexarbeiterinnen und -arbeiter möglich sein soll, unselbständig zu arbeiten, muss die Kommission noch einmal untersuchen.
Mit diesem Entscheid vom Donnerstagnachmittag relativierte das Parlament Beschlüsse vom Vormittag. Am Morgen überwies es nämlich einen Vorstoss, der darauf abzielte, dass unselbständige Prostitution - im Gegensatz zur gängigen Rechtssprechung - möglich sein soll.
Das neue Gesetz will Sexarbeit im Kanton Bern erstmals umfassend regeln und vor allem die Prostituierten vor Missbrauch und Ausbeutung bewahren. Auch soll die Bevölkerung vor den Begleiterscheinungen dieses Phänomens geschützt werden.
Kernstück ist eine Bewilligungspflicht für Betreiber von Sex-Salons und Escort-Services. Diese Bewilligungspflicht war am Donnerstag nicht umstritten und ist vom Grossen Rat gutgeheissen worden.
http://www.bluewin.ch/de/index.php/1924 ... egio/bern/
Das neue bernische Prostitutionsgesetz hat im Kantonsparlament die erste Hürde genommen: Der Grosse Rat hat es am Donnerstag in erster Lesung zu Ende beraten. Wichtige Punkte bleiben aber noch ungeklärt.
So beschloss der Grosse Rat, dass sich seine vorberatende Kommission bis zur zweiten Lesung des Gesetzes noch einmal mit der Frage beschäftigen muss, ob Prostituierte ihren Lohn sollen einfordern können. Auch ob es für Sexarbeiterinnen und -arbeiter möglich sein soll, unselbständig zu arbeiten, muss die Kommission noch einmal untersuchen.
Mit diesem Entscheid vom Donnerstagnachmittag relativierte das Parlament Beschlüsse vom Vormittag. Am Morgen überwies es nämlich einen Vorstoss, der darauf abzielte, dass unselbständige Prostitution - im Gegensatz zur gängigen Rechtssprechung - möglich sein soll.
Das neue Gesetz will Sexarbeit im Kanton Bern erstmals umfassend regeln und vor allem die Prostituierten vor Missbrauch und Ausbeutung bewahren. Auch soll die Bevölkerung vor den Begleiterscheinungen dieses Phänomens geschützt werden.
Kernstück ist eine Bewilligungspflicht für Betreiber von Sex-Salons und Escort-Services. Diese Bewilligungspflicht war am Donnerstag nicht umstritten und ist vom Grossen Rat gutgeheissen worden.
http://www.bluewin.ch/de/index.php/1924 ... egio/bern/
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Sexworker wehren sich erfolgreich
Thema Straßenstrich und wie die Behörden mit Sexworkern als ges. Randgruppe umgehen:

Wenn wir noch mehr Information über das Jahr, den Ort (Straßennamen) und Unterstützerpersonen zusammenbekommen, das wäre klasse. Wir Sexworker müssen unsere Geschichte selber schreiben und aufschreiben, sonst macht es keiner und alles gerät in Vergessenheit.
Solche Erfolgsgeschichten können uns stark motivieren und Kraft geben die Sexworker-Vernetzung auszubauen.
Evt. findet sich auch noch ein altes Foto oder Zeitungsartikel was fotographiert und hochgeladen werden kann.
So stellen sich die Wiener Studenten der TU den Straßenstrich in Zukunft vor:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=37887#37887
So sieht strukturelle Sicherheit bei der outdoor-Sexarbeit aus:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1008

RitaD hat geschrieben:Ein mieses Spiel der Behörden, zu dem ein sehr altes.
Das war vor fast 50 jahren in Bern genau so.
Wir haben uns aber erfolgreich dagegen gewehrt.
RitaD hat geschrieben:Wir waren 25 SW also eine kleine Gruppe.
Wurden ebenfalls an den Stadtrand verbannt, ohne Strassenlampen nichts, es war dunkel wie im Magen einer Kuh.
Wir haben direkte Forderungen an die Behörden gestellt : Wir brauchen Licht, zu unserer eigenen Sicherheit ect.
Haben vor den zuständigen Behörden demonstriert, über viele Wochen lang und das Tag und Nacht. Auch als einige von uns deswegen verhaftet wurden, haben wir nicht aufgegeben.
Wir bekamen Licht und so einiges mehr.
Wenn wir noch mehr Information über das Jahr, den Ort (Straßennamen) und Unterstützerpersonen zusammenbekommen, das wäre klasse. Wir Sexworker müssen unsere Geschichte selber schreiben und aufschreiben, sonst macht es keiner und alles gerät in Vergessenheit.
Solche Erfolgsgeschichten können uns stark motivieren und Kraft geben die Sexworker-Vernetzung auszubauen.
Evt. findet sich auch noch ein altes Foto oder Zeitungsartikel was fotographiert und hochgeladen werden kann.
So stellen sich die Wiener Studenten der TU den Straßenstrich in Zukunft vor:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=37887#37887
So sieht strukturelle Sicherheit bei der outdoor-Sexarbeit aus:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1008
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RE: LokalNachrichten: BERN
Berner Grosser Rat verabschiedet Prostitutionsgesetz
Im Kanton Bern soll die Prostitution nicht mehr sittenwidrig sein. So steht es im neu geschaffenen Prostitutionsgesetz, das der Grosse Rat am Donnerstag mit 117 zu 17 Stimmen verabschiedet hat.
Ob der Erlass in dieser Form Bestand hat, ist eine andere Frage. Denn mit der eigenmächtigen Aufhebung der Sittenwidrigkeit überschreitet der Kanton seine gesetzgeberische Kompetenz, wie der Regierungsrat betonte. Trotz Zustimmung in der Sache hatte die Regierung deshalb vorgeschlagen, auf den Passus zu verzichten.
Nach geltender Praxis des Bundesgerichts sind Verträge im Prostitutionsgewerbe nach wie vor sittenwidrig. Prostituierte können den ihnen zustehenden Lohn vom Freier nicht gerichtlich einfordern.
Damit werde an einem «alten Zopf» festgehalten, betonten mehrere Votanten. Die Sittenwidrigkeit sei Ausdruck einer unerträglichen Doppelmoral im Umgang mit dem Sexgewerbe.
Denn Prostituierte seien zwar als Gewerbetreibende anerkannt; sie müssten Steuern und Sozialversicherungen zahlen. Doch zugleich enthalte man ihnen elementare Rechte vor, indem sie ihren Lohn nicht einfordern könnten und Mühe hätten, beispielsweise eine Unfallversicherung abzuschliessen.
Um ein «politisches Signal» Richtung Bundeshaus zu setzen, hielt der Grosse Rat an seinem Gesetzestext fest. Zugleich sprach er sich mit grossem Mehr für eine Standesinitiative aus, die auf die Aufhebung der Sittenwidrigkeit zielt.
Der Rat klärte in zweiter Lesung noch einen weiteren offenen Punkt: Mit dem neuen Gesetz ermöglicht er die unselbständige Sexarbeit. Das verbessere den Schutz der Sexarbeitenden im Sozialversicherungsrecht und vereinfache die steuerliche Erfassung, betonten mehrere Votanten.
http://www.blick.ch/news/schweiz/berner ... 15363.html
Im Kanton Bern soll die Prostitution nicht mehr sittenwidrig sein. So steht es im neu geschaffenen Prostitutionsgesetz, das der Grosse Rat am Donnerstag mit 117 zu 17 Stimmen verabschiedet hat.
Ob der Erlass in dieser Form Bestand hat, ist eine andere Frage. Denn mit der eigenmächtigen Aufhebung der Sittenwidrigkeit überschreitet der Kanton seine gesetzgeberische Kompetenz, wie der Regierungsrat betonte. Trotz Zustimmung in der Sache hatte die Regierung deshalb vorgeschlagen, auf den Passus zu verzichten.
Nach geltender Praxis des Bundesgerichts sind Verträge im Prostitutionsgewerbe nach wie vor sittenwidrig. Prostituierte können den ihnen zustehenden Lohn vom Freier nicht gerichtlich einfordern.
Damit werde an einem «alten Zopf» festgehalten, betonten mehrere Votanten. Die Sittenwidrigkeit sei Ausdruck einer unerträglichen Doppelmoral im Umgang mit dem Sexgewerbe.
Denn Prostituierte seien zwar als Gewerbetreibende anerkannt; sie müssten Steuern und Sozialversicherungen zahlen. Doch zugleich enthalte man ihnen elementare Rechte vor, indem sie ihren Lohn nicht einfordern könnten und Mühe hätten, beispielsweise eine Unfallversicherung abzuschliessen.
Um ein «politisches Signal» Richtung Bundeshaus zu setzen, hielt der Grosse Rat an seinem Gesetzestext fest. Zugleich sprach er sich mit grossem Mehr für eine Standesinitiative aus, die auf die Aufhebung der Sittenwidrigkeit zielt.
Der Rat klärte in zweiter Lesung noch einen weiteren offenen Punkt: Mit dem neuen Gesetz ermöglicht er die unselbständige Sexarbeit. Das verbessere den Schutz der Sexarbeitenden im Sozialversicherungsrecht und vereinfache die steuerliche Erfassung, betonten mehrere Votanten.
http://www.blick.ch/news/schweiz/berner ... 15363.html
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RE: LokalNachrichten: BERN
MARC JOST
«Den Prostituierten genau wie Jesus begegnen»
Prostitution ist sicher nicht das, was Gott sich für die Menschen gedacht hat. Dies stellt Marc Jost als Fraktionssprecher der EVP im Berner Grossen Rat fest. Trotzdem hat seine Fraktion nun einem neuen kantonalen Prostitutionsgesetz zugestimmt. Das Gesetz zeigt, dass Prostitution gesellschaftlich salonfähig geworden ist.
Im Kanton Bern soll es 1800 Prostituierte geben. Das spricht wohl für ein breites Bedürfnis.
Marc Jost: Laut einer Studie leben 50 Prozent der Menschen ihre Sexualität auch ausserhalb ihrer Partnerschaft. In dem Sinne ist eine Nachfrage da. Doch das ist nichts Neues. Heute ist das Tabu der Sexarbeit einfach völlig aufgebrochen. Doch ich bin schon überrascht, mit welcher Selbstverständlichkeit im Grossen Rat über die Sexangebote gesprochen wurde und dass sie kaum in Frage gestellt wurden.
Sexarbeit gilt heute nicht mehr als «sittenwidrig». Einfach eine Folge des allgemeinen Wertewandels?
«Sittenwidrig» ist in erster Linie ein juristischer Begriff. Eine Prostituierte kann nun rechtlich gegen einen Freier vorgehen, wenn er eine Dienstleistung nicht bezahlt. Doch gleichzeitig wird damit signalisiert, dass die Prostitution gesellschaftlich salonfähig geworden ist und als normal gilt. Das hat sicher mit dem massiven Wertewandel zu tun.
Fördert die neue Gesetzgebung eine liberale Sexualmoral nicht noch?
Im besten Fall wird das Gesetz dazu beitragen, dass nicht mehr Personen in die Prostitution gelangen. Ich glaube sogar, dass das Gesetz den Schutz für betroffene Personen erhöht. Unser ethisches Ziel war es jedoch, dass Menschen aus ihrem Gewerbe aussteigen können. Es ist nicht menschenwürdig, wenn man so für seinen Lebensunterhalt sorgen muss. Eine Förderung der Prostitution ist nicht die Zielsetzung des Gesetzes.
Darum hat die EVP dem Gesetz schliesslich zugestimmt?
Wenn wir den Zweckartikel anschauen, dann sind die Motive nicht verwerflich. Das Gesetz soll Prostituierte vor Ausbeutung und Missbrauch schützen und sicherstellen, dass präventive, soziale und gesundheitsfördernde Massnahmen umgesetzt werden.
Die EDU-Vertreter sagten schliesslich Nein. Warum waren sich die Christen so uneinig?
Ursprünglich waren sich EVP und EDU einig, dass eine rechtliche Regelung sinnvoll sei. Verschiedene Anträge unserer beiden Parteien zu einer Verschärfung wurden aber abgelehnt. Wir EVP-Vertreter vertraten immer die Haltung, wir würden dem Gesetz zustimmen, wenn es den Schutz der Betroffenen erhöht. Wir haben uns auch von einer Fachperson der Ostmission beraten lassen.
Beide E-Parteien haben wohl christlich-ethisch argumentiert ...
Unsere Anträge, die wir mehrfach gemeinsam gestellt haben, entsprangen unserer christlichen Wertehaltung. Wir wollten zum Beispiel eine Beratung für Personen, die aus diesem Gewerbe aussteigen wollen. Doch man entgegnete uns, Regelungen mit einem derart moralischen Hintergrund gehörten nicht in das Gesetz.
Warum können engagierte Christen und Kirchen beim gesellschaftlichen Wertewandel nicht mehr Gegensteuer geben?
Man gewinnt die Menschen nur für andere Werte, wenn man ihnen verständlich machen kann, was für die Gesellschaft und die Menschen das Beste ist. Und da reagieren wir Christen nach wie vor oft nicht sehr weise. Wenn wir nur dauernd den allgemeinen Wertewandel beklagen, löst das nicht viel aus. Wir sollten aufzeigen, wie einzelne Missstände konkret angegangen werden können und welcher Segen dann ausgelöst wird. William Wilberforce hat seinerzeit britische Parlamentarier mitgenommen an den Hafen und ihnen Sklavenschiffe und die Qualen und Nöte der festgehaltenen Menschen vor Augen geführt. Das hat die Politiker dazu bewogen, sich gegen den Sklavenhandel einzusetzen. Analog müssten wir Christen den Mut haben, vermehrt hinzuschauen, was im Milieu an Missständen und Not herrschen und dann konkret für Veränderungen eintreten.
Man spricht vom «Ältesten Gewerbe der Welt». Was meint die Bibel zu diesem Gewerbe?
Sie bestätigt diese Aussage leider. Zum Beispiel in 1. Mose 38, wo sich Tamar, die Schwiegertochter von Juda, prostituiert. Die Prostitution gehört mit zur gefallenen Schöpfung. Wir sind darum herausgefordert, den Menschen Alternativen aufzuzeigen. Die Bibel sagt klar, dass es das Beste für die Beziehung von Mann und Frau ist, in einer lebenslangen Gemeinschaft zu bleiben. Prostitution ist sicher nicht das, was Gott sich für die Menschen gedacht hat.
Wie sollen Kirchen und Christen «sündigen» Menschen wie Prostituierten begegnen?
Genau wie Jesus! Mir ist die ganze Sexarbeit zuwider. Sie entspricht nicht dem Idealbild meiner Gesellschaft. Doch ich bin froh, dass es Personen gibt, die den Auftrag sehen, eine direkte Beziehung zu Leuten aus dem Milieu zu suchen, um ihnen Hoffnung und Liebe zu schenken und zu helfen. Christen sollten sich fragen, mit welcher Haltung sie über Prostituierte denken und reden. Tun sie das mit menschlicher Wertschätzung und Liebe wie Jesus?
Diesen Artikel hat uns freundlicherweise «ideaSpektrum Schweiz» zur Verfügung gestellt.
Datum: 23.06.2012
Autor: Andrea Vonlanthen
Quelle: ideaSpektrum Schweiz
«Den Prostituierten genau wie Jesus begegnen»
Prostitution ist sicher nicht das, was Gott sich für die Menschen gedacht hat. Dies stellt Marc Jost als Fraktionssprecher der EVP im Berner Grossen Rat fest. Trotzdem hat seine Fraktion nun einem neuen kantonalen Prostitutionsgesetz zugestimmt. Das Gesetz zeigt, dass Prostitution gesellschaftlich salonfähig geworden ist.
Im Kanton Bern soll es 1800 Prostituierte geben. Das spricht wohl für ein breites Bedürfnis.
Marc Jost: Laut einer Studie leben 50 Prozent der Menschen ihre Sexualität auch ausserhalb ihrer Partnerschaft. In dem Sinne ist eine Nachfrage da. Doch das ist nichts Neues. Heute ist das Tabu der Sexarbeit einfach völlig aufgebrochen. Doch ich bin schon überrascht, mit welcher Selbstverständlichkeit im Grossen Rat über die Sexangebote gesprochen wurde und dass sie kaum in Frage gestellt wurden.
Sexarbeit gilt heute nicht mehr als «sittenwidrig». Einfach eine Folge des allgemeinen Wertewandels?
«Sittenwidrig» ist in erster Linie ein juristischer Begriff. Eine Prostituierte kann nun rechtlich gegen einen Freier vorgehen, wenn er eine Dienstleistung nicht bezahlt. Doch gleichzeitig wird damit signalisiert, dass die Prostitution gesellschaftlich salonfähig geworden ist und als normal gilt. Das hat sicher mit dem massiven Wertewandel zu tun.
Fördert die neue Gesetzgebung eine liberale Sexualmoral nicht noch?
Im besten Fall wird das Gesetz dazu beitragen, dass nicht mehr Personen in die Prostitution gelangen. Ich glaube sogar, dass das Gesetz den Schutz für betroffene Personen erhöht. Unser ethisches Ziel war es jedoch, dass Menschen aus ihrem Gewerbe aussteigen können. Es ist nicht menschenwürdig, wenn man so für seinen Lebensunterhalt sorgen muss. Eine Förderung der Prostitution ist nicht die Zielsetzung des Gesetzes.
Darum hat die EVP dem Gesetz schliesslich zugestimmt?
Wenn wir den Zweckartikel anschauen, dann sind die Motive nicht verwerflich. Das Gesetz soll Prostituierte vor Ausbeutung und Missbrauch schützen und sicherstellen, dass präventive, soziale und gesundheitsfördernde Massnahmen umgesetzt werden.
Die EDU-Vertreter sagten schliesslich Nein. Warum waren sich die Christen so uneinig?
Ursprünglich waren sich EVP und EDU einig, dass eine rechtliche Regelung sinnvoll sei. Verschiedene Anträge unserer beiden Parteien zu einer Verschärfung wurden aber abgelehnt. Wir EVP-Vertreter vertraten immer die Haltung, wir würden dem Gesetz zustimmen, wenn es den Schutz der Betroffenen erhöht. Wir haben uns auch von einer Fachperson der Ostmission beraten lassen.
Beide E-Parteien haben wohl christlich-ethisch argumentiert ...
Unsere Anträge, die wir mehrfach gemeinsam gestellt haben, entsprangen unserer christlichen Wertehaltung. Wir wollten zum Beispiel eine Beratung für Personen, die aus diesem Gewerbe aussteigen wollen. Doch man entgegnete uns, Regelungen mit einem derart moralischen Hintergrund gehörten nicht in das Gesetz.
Warum können engagierte Christen und Kirchen beim gesellschaftlichen Wertewandel nicht mehr Gegensteuer geben?
Man gewinnt die Menschen nur für andere Werte, wenn man ihnen verständlich machen kann, was für die Gesellschaft und die Menschen das Beste ist. Und da reagieren wir Christen nach wie vor oft nicht sehr weise. Wenn wir nur dauernd den allgemeinen Wertewandel beklagen, löst das nicht viel aus. Wir sollten aufzeigen, wie einzelne Missstände konkret angegangen werden können und welcher Segen dann ausgelöst wird. William Wilberforce hat seinerzeit britische Parlamentarier mitgenommen an den Hafen und ihnen Sklavenschiffe und die Qualen und Nöte der festgehaltenen Menschen vor Augen geführt. Das hat die Politiker dazu bewogen, sich gegen den Sklavenhandel einzusetzen. Analog müssten wir Christen den Mut haben, vermehrt hinzuschauen, was im Milieu an Missständen und Not herrschen und dann konkret für Veränderungen eintreten.
Man spricht vom «Ältesten Gewerbe der Welt». Was meint die Bibel zu diesem Gewerbe?
Sie bestätigt diese Aussage leider. Zum Beispiel in 1. Mose 38, wo sich Tamar, die Schwiegertochter von Juda, prostituiert. Die Prostitution gehört mit zur gefallenen Schöpfung. Wir sind darum herausgefordert, den Menschen Alternativen aufzuzeigen. Die Bibel sagt klar, dass es das Beste für die Beziehung von Mann und Frau ist, in einer lebenslangen Gemeinschaft zu bleiben. Prostitution ist sicher nicht das, was Gott sich für die Menschen gedacht hat.
Wie sollen Kirchen und Christen «sündigen» Menschen wie Prostituierten begegnen?
Genau wie Jesus! Mir ist die ganze Sexarbeit zuwider. Sie entspricht nicht dem Idealbild meiner Gesellschaft. Doch ich bin froh, dass es Personen gibt, die den Auftrag sehen, eine direkte Beziehung zu Leuten aus dem Milieu zu suchen, um ihnen Hoffnung und Liebe zu schenken und zu helfen. Christen sollten sich fragen, mit welcher Haltung sie über Prostituierte denken und reden. Tun sie das mit menschlicher Wertschätzung und Liebe wie Jesus?
Diesen Artikel hat uns freundlicherweise «ideaSpektrum Schweiz» zur Verfügung gestellt.
Datum: 23.06.2012
Autor: Andrea Vonlanthen
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It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
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Re: RE: LokalNachrichten: BERN

Da frage ich mich schon, wieso ausgerechnet immer die Prostitutionsfrage dafür herhalten muss.Aoife hat geschrieben:Beide E-Parteien haben wohl christlich-ethisch argumentiert ...
...
Warum können engagierte Christen und Kirchen beim gesellschaftlichen Wertewandel nicht mehr Gegensteuer geben?
Nach Augustinus ist Prostitution zwar unerwünscht, aber notwendig.
Wie können also engagierte Christen und Kirchen sowie christlich-ethisch argumentierende Parteien dem soviel Bedeutung zumessen, und gleichzeitig über im christlichen Glauben definitiv verbotene Handlungsweisen wie Zinswirtschaft geflissentlich hinwegsehen?
Man könnte fast vermuten, dass es hier keineswegs um eine christlich ethische Argumentation geht, sondern nur um die Wahlstimmen derjenigen, die sich selbst unwissenderweise für mit der christlichen Lehre vertraut halten.
Liebe Grüße, Aoife
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RE: LokalNachrichten: BERN
Danke Aoife das du den Artikel eingestellt hast.
Für mich ist die Welt nun rund.
Ich freue mich riesig.
Danke auch an den Berner- Stadtpräsident Alexander Tschäpert.
Du hast Wort gehalten.
Lg Rita
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1.11.2012
Preisgünstige Wohnungen statt Bordell
Die Stadt Bern will eine Liegenschaft am Lagerweg kaufen, in der heute noch Sexarbeiterinnen ihre Dienste anbieten. Die Stadtregierung versicherte dem Parlament, in dem Haus solle zahlbarer Wohnraum entstehen.
Die Liegenschaft am Lagerweg im Lorrainequartier wird seit Jahren als Bordell genutzt, doch damit ist bald Schluss. Eine Verfügung der Stadt, dass die Erotikstudios im Wohnquartier wegen «ideeller Immissionen» schliessen müsse, wurde diesen Sommer gerichtlich bestätigt.
Nun will die Stadt das Gebäude kaufen. Anfang September unterbreitete die Liegenschaftsverwaltung dem Eigentümer ein Kaufangebot über 3 Millionen Franken. Dies rief einen dringlichen Vorstoss von links-grüner Seite im Stadtrat hervor.
Ein Spekulationsobjekt?
«Vom Rotlicht in die Spekulation?», fragte Luzius Theiler (GPB- DA) in seiner Interpellation. Er gab der Befürchtung Ausdruck, die Stadt würde das Haus «postwendend» an einen Privaten weiterverkaufen, der es dann abreisse oder zu teuren Wohnungen umbaue. Dabei fehle es in der Stadt primär an günstigem Wohnraum.
Theiler argwöhnte zudem, mit dem «enorm hohen» Kaufangebot wolle sich die Stadt bloss baurechtlicher Schwierigkeiten bei einer in der unmittelbaren Nachbarschaft geplanten Überbauung entledigen.
Legitime Erwerbsabsicht
Finanzdirektorin Barbara Hayoz (FDP) versicherte dem Parlament, die Stadt wolle mit dem Objekt nicht spekulieren. Falls die Stadt den Zuschlag erhalte, werde die Liegenschaftsverwaltung das Haus an eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft oder an einen institutionellen Anleger im Baurecht abgeben.
Sprecherinnen und Sprecher von links bis rechts begrüssten die Pläne des Gemeinderats. Es sei «erfreulich», dass der städtische Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik günstigen Wohnraum bauen und fördern wolle, unterstrich Lea Bill namens der Fraktion GB/JA.
Dass die Stadt ihr Eigentum arrondiere und sinnvoll zu erweitern versuche, sei legitim, fügte Martin Mäder, Sprecher der Fraktion BDP/ CVP, an. Es spreche nichts gegen den geplanten Erwerb.
Interpellant Luzius Theiler hingegen war mit der gemeinderätlichen Antwort nicht zufrieden. Er kündigte an, mit einem Vorstoss nachzufassen.
http://www.bernerzeitung.ch/region/bern ... y/30146332
http://www.derbund.ch/bern/stadt/Guenst ... y/24322226
Preisgünstige Wohnungen statt Bordell
Die Stadt Bern will eine Liegenschaft am Lagerweg kaufen, in der heute noch Sexarbeiterinnen ihre Dienste anbieten. Die Stadtregierung versicherte dem Parlament, in dem Haus solle zahlbarer Wohnraum entstehen.
Die Liegenschaft am Lagerweg im Lorrainequartier wird seit Jahren als Bordell genutzt, doch damit ist bald Schluss. Eine Verfügung der Stadt, dass die Erotikstudios im Wohnquartier wegen «ideeller Immissionen» schliessen müsse, wurde diesen Sommer gerichtlich bestätigt.
Nun will die Stadt das Gebäude kaufen. Anfang September unterbreitete die Liegenschaftsverwaltung dem Eigentümer ein Kaufangebot über 3 Millionen Franken. Dies rief einen dringlichen Vorstoss von links-grüner Seite im Stadtrat hervor.
Ein Spekulationsobjekt?
«Vom Rotlicht in die Spekulation?», fragte Luzius Theiler (GPB- DA) in seiner Interpellation. Er gab der Befürchtung Ausdruck, die Stadt würde das Haus «postwendend» an einen Privaten weiterverkaufen, der es dann abreisse oder zu teuren Wohnungen umbaue. Dabei fehle es in der Stadt primär an günstigem Wohnraum.
Theiler argwöhnte zudem, mit dem «enorm hohen» Kaufangebot wolle sich die Stadt bloss baurechtlicher Schwierigkeiten bei einer in der unmittelbaren Nachbarschaft geplanten Überbauung entledigen.
Legitime Erwerbsabsicht
Finanzdirektorin Barbara Hayoz (FDP) versicherte dem Parlament, die Stadt wolle mit dem Objekt nicht spekulieren. Falls die Stadt den Zuschlag erhalte, werde die Liegenschaftsverwaltung das Haus an eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft oder an einen institutionellen Anleger im Baurecht abgeben.
Sprecherinnen und Sprecher von links bis rechts begrüssten die Pläne des Gemeinderats. Es sei «erfreulich», dass der städtische Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik günstigen Wohnraum bauen und fördern wolle, unterstrich Lea Bill namens der Fraktion GB/JA.
Dass die Stadt ihr Eigentum arrondiere und sinnvoll zu erweitern versuche, sei legitim, fügte Martin Mäder, Sprecher der Fraktion BDP/ CVP, an. Es spreche nichts gegen den geplanten Erwerb.
Interpellant Luzius Theiler hingegen war mit der gemeinderätlichen Antwort nicht zufrieden. Er kündigte an, mit einem Vorstoss nachzufassen.
http://www.bernerzeitung.ch/region/bern ... y/30146332
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7.11.2012
Die Bordelle am Lagerweg bleiben bis Februar
Nach dem Bundesgerichtsentscheid vom Juli hätten die Bordelle bereits dichtmachen müssen, sagt die Stadt. Lässt sie sich auf der Nase herumtanzen?
Im Lagerweg 12 herrscht nach wie vor reger Betrieb. Auf drei Stockwerken bieten Sexarbeiterinnen ihre Dienste an, die Freier geben sich die Klinke in die Hand. Dabei urteilte das Bundesgericht am 16.Juli 2012, dass der Erotikbetrieb am Lagerweg 12 in der Lorraine seine Türen schliessen müsse. Endgültig. Damit beendete das Bundesgericht einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen den städtischen Behörden und dem Liegenschaftsbesitzer. Der Entscheid wurde am Tag des Urteilsspruchs rechtskräftig (wir berichteten).
Davon hat man in der Liegenschaft in der Lorraine bis jetzt scheinbar noch keine Kenntnis genommen. «Wir haben uns eine Übergangsfrist bis Februar ausbedungen», sagt Roland Staudenmann, der sich selber als Verwalter und Vermieter der Liegenschaft am Lagerweg 12 bezeichnet. «Ansonsten soll die Stadt halt selber schauen.» Laut Staudenmanns Anwalt Roger Lerf habe die Stadt mit seinem Klienten eine Vereinbarung getroffen, wonach ab 1.März 2013 keine gewerbliche Nutzung in der Liegenschaft mehr stattfinden soll. Als Voraussetzung dafür habe die Stadt bis Mitte November eine vollständige Übersicht der Mieter und die Auflösungsvereinbarungen verlangt, so Lerf.
Frist von drei Monaten?
In der Stadt ist das Bauinspektorat für die Umsetzung des Bundesgerichtsentscheids zuständig, wie Stadtbauinspektor Martin Baumann bestätigt. «Im Urteil vom Bundesgericht wurde die durch uns verfügte Frist von drei Monaten zur Einstellung des Betriebs vollumfänglich bestätigt.» Weil diese nun verstrichen ist, hat Baumann die sogenannte Wiederherstellung schriftlich eingeleitet. «Der Liegenschaftsbesitzer hat bis Mitte November Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.» Bisher habe er aber nichts von Staudenmann gehört, so Baumann. Zur ausbedungenen Frist bis Ende Februar, wie Staudenmann sagt, nimmt Baumann wegen des laufenden Verfahrens keine Stellung.
Lässt sich die Stadt vom Bordellverwalter an der Nase herumführen? «Es gibt Möglichkeiten, das Urteil durchzusetzen», sagt Baumann. «Die Massnahmen müssen aber in jedem Fall verhältnismässig durchgesetzt werden.»
Alte Kameraden?
Es ist bekannt, dass die Stadt die Liegenschaft am Lagerweg kaufen möchte (wir berichteten). Doch Staudenmann winkt ab: «Die Stadt hätte sich ja früher bei mir melden können.» Schon seit Jahren hätte die Stadt Pläne für seine Liegenschaft gehabt, aber mit ihm hätte sich niemand in Verbindung setzen wollen. Besonders ärgert sich Staudenmann über den städtischen Liegenschaftsverwalter. «Der ist ein Schulkollege von mir», so Staudenmann. Aber jetzt sei das Verhältnis zwischen den ehemaligen Schulfreunden zerrüttet.
Der städtische Liegenschaftsverwalter Fernand Raval bestätigt die gemeinsame Vergangenheit: «Herr Staudenmann und ich besuchten beide vor fast 40 Jahren die Berufsschule für Verwaltung in Bern», sagt Raval. Staudenmanns Vorwürfe könne er nicht einordnen, so der Liegenschaftsverwalter. «Einen Kommentar würde ich jedoch direkt gegenüber Herrn Staudenmann und nicht über die Medien abgeben.»
Verkauft. Oder doch nicht?
Er habe die Liegenschaft mittlerweile verkauft, behauptet Staudenmann. An wen, wollte er nicht verraten. Nur so viel: «An die Stadt sicher nicht», so Staudenmann. Gemäss Grundbuchamt Bern-Mittelland ist aber nach wie vor die Bellone GmbH als Besitzerin der Liegenschaft eingetragen, deren Geschäftsführer Staudenmann ist. Der Grund und Boden gehört der Firma FSZ Immobilien AG. Besitzer dieser Gesellschaft ist gemäss Handelsregister Fredy Schönholzer, der ebenfalls im Rotlichtmilieu bekannt ist.
Ein Herz für ältere Damen?
Staudenmann betonte, dass das Bundesgerichtsurteil die Sexarbeiterinnen am Lagerweg 12 sehr hart treffe. Diese würden zum Teil schon seit über 15 Jahren in dem Haus in der Lorraine wohnen und arbeiten. «Die meisten Frauen sind in die Jahre gekommen, das Geschäft wirft nicht mehr so viel ab.»
Zusammengefasst hält der Besitzer die Liegenschaft für zu wenig diskret und die Frauen für «zu wenig knusprig», um mit der Konkurrenz mithalten zu können. Dennoch sagt Staudenmann, dass er nach Lösungen - sprich anderen Etablissements - für die älteren Damen suche. «Ich kann sie doch nicht einfach auf die Strasse stellen.»
http://www.bernerzeitung.ch/region/bern ... y/10530194
Die Bordelle am Lagerweg bleiben bis Februar
Nach dem Bundesgerichtsentscheid vom Juli hätten die Bordelle bereits dichtmachen müssen, sagt die Stadt. Lässt sie sich auf der Nase herumtanzen?
Im Lagerweg 12 herrscht nach wie vor reger Betrieb. Auf drei Stockwerken bieten Sexarbeiterinnen ihre Dienste an, die Freier geben sich die Klinke in die Hand. Dabei urteilte das Bundesgericht am 16.Juli 2012, dass der Erotikbetrieb am Lagerweg 12 in der Lorraine seine Türen schliessen müsse. Endgültig. Damit beendete das Bundesgericht einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen den städtischen Behörden und dem Liegenschaftsbesitzer. Der Entscheid wurde am Tag des Urteilsspruchs rechtskräftig (wir berichteten).
Davon hat man in der Liegenschaft in der Lorraine bis jetzt scheinbar noch keine Kenntnis genommen. «Wir haben uns eine Übergangsfrist bis Februar ausbedungen», sagt Roland Staudenmann, der sich selber als Verwalter und Vermieter der Liegenschaft am Lagerweg 12 bezeichnet. «Ansonsten soll die Stadt halt selber schauen.» Laut Staudenmanns Anwalt Roger Lerf habe die Stadt mit seinem Klienten eine Vereinbarung getroffen, wonach ab 1.März 2013 keine gewerbliche Nutzung in der Liegenschaft mehr stattfinden soll. Als Voraussetzung dafür habe die Stadt bis Mitte November eine vollständige Übersicht der Mieter und die Auflösungsvereinbarungen verlangt, so Lerf.
Frist von drei Monaten?
In der Stadt ist das Bauinspektorat für die Umsetzung des Bundesgerichtsentscheids zuständig, wie Stadtbauinspektor Martin Baumann bestätigt. «Im Urteil vom Bundesgericht wurde die durch uns verfügte Frist von drei Monaten zur Einstellung des Betriebs vollumfänglich bestätigt.» Weil diese nun verstrichen ist, hat Baumann die sogenannte Wiederherstellung schriftlich eingeleitet. «Der Liegenschaftsbesitzer hat bis Mitte November Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.» Bisher habe er aber nichts von Staudenmann gehört, so Baumann. Zur ausbedungenen Frist bis Ende Februar, wie Staudenmann sagt, nimmt Baumann wegen des laufenden Verfahrens keine Stellung.
Lässt sich die Stadt vom Bordellverwalter an der Nase herumführen? «Es gibt Möglichkeiten, das Urteil durchzusetzen», sagt Baumann. «Die Massnahmen müssen aber in jedem Fall verhältnismässig durchgesetzt werden.»
Alte Kameraden?
Es ist bekannt, dass die Stadt die Liegenschaft am Lagerweg kaufen möchte (wir berichteten). Doch Staudenmann winkt ab: «Die Stadt hätte sich ja früher bei mir melden können.» Schon seit Jahren hätte die Stadt Pläne für seine Liegenschaft gehabt, aber mit ihm hätte sich niemand in Verbindung setzen wollen. Besonders ärgert sich Staudenmann über den städtischen Liegenschaftsverwalter. «Der ist ein Schulkollege von mir», so Staudenmann. Aber jetzt sei das Verhältnis zwischen den ehemaligen Schulfreunden zerrüttet.
Der städtische Liegenschaftsverwalter Fernand Raval bestätigt die gemeinsame Vergangenheit: «Herr Staudenmann und ich besuchten beide vor fast 40 Jahren die Berufsschule für Verwaltung in Bern», sagt Raval. Staudenmanns Vorwürfe könne er nicht einordnen, so der Liegenschaftsverwalter. «Einen Kommentar würde ich jedoch direkt gegenüber Herrn Staudenmann und nicht über die Medien abgeben.»
Verkauft. Oder doch nicht?
Er habe die Liegenschaft mittlerweile verkauft, behauptet Staudenmann. An wen, wollte er nicht verraten. Nur so viel: «An die Stadt sicher nicht», so Staudenmann. Gemäss Grundbuchamt Bern-Mittelland ist aber nach wie vor die Bellone GmbH als Besitzerin der Liegenschaft eingetragen, deren Geschäftsführer Staudenmann ist. Der Grund und Boden gehört der Firma FSZ Immobilien AG. Besitzer dieser Gesellschaft ist gemäss Handelsregister Fredy Schönholzer, der ebenfalls im Rotlichtmilieu bekannt ist.
Ein Herz für ältere Damen?
Staudenmann betonte, dass das Bundesgerichtsurteil die Sexarbeiterinnen am Lagerweg 12 sehr hart treffe. Diese würden zum Teil schon seit über 15 Jahren in dem Haus in der Lorraine wohnen und arbeiten. «Die meisten Frauen sind in die Jahre gekommen, das Geschäft wirft nicht mehr so viel ab.»
Zusammengefasst hält der Besitzer die Liegenschaft für zu wenig diskret und die Frauen für «zu wenig knusprig», um mit der Konkurrenz mithalten zu können. Dennoch sagt Staudenmann, dass er nach Lösungen - sprich anderen Etablissements - für die älteren Damen suche. «Ich kann sie doch nicht einfach auf die Strasse stellen.»
http://www.bernerzeitung.ch/region/bern ... y/10530194
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RE: LokalNachrichten: BERN
«Erwarte Solidarität mit den Prostituierten in Bern»
Im Berner Rotlicht-Milieu wird sich Ende Februar einiges ändern. Das Bordell am Lagerweg muss schliessen. Für die Prostituierten dürfte dies wirtschaftliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Die Chefin der Fachstelle für Sexarbeit, Xenia, fordert nun mehr Solidarität.
Die Frauen des Bordells am Lagerweg wollen anonym bleiben.
Martha Wigger fordert zudem, dass sich die Stadt für die Frauen engagiert. Wenn in einer anderen Branche 40 Leute auf einmal entlassen würden, dann sei die Bestürzung gross, die Bevölkerung zeige sich solidarisch, die Behörden ebenso. «Nun verlieren im Fall Lagerweg in der Lorraine auf einmal 100 Frauen ihren Lebensunterhalt und niemand reagiert. Das ist nicht in Ordnung», meint Martha Wigger.
Mit der Räumung werde zudem die Arbeit der Fachstelle schwieriger, denn die Prostituierten würden über die ganze Stadt verteilt. Bei Xenia wüssten die Betreuerinnen dann nicht mehr, wer wo arbeite, neue Kontakte müssten mühsam wieder aufgebaut werden. Zudem würden viele alleine in Privatwohnungen anschaffen, was Probleme mit Nachbarn nach sich ziehe und für die Frauen auch gefährlich sein könne.
Mehr Prostituierte in der Stadt Bern
Mit der Personenfreizügigkeit hat auch in der Stadt Bern die Zahl der Prostituierten zugenommen. Genaue Zahlen liegen zwar keine vor, in den vergangenen Monaten haben aber deutlich mehr Frauen aus der EU eine Arbeitsbewilligung beantragt. In den letzten Monaten seien bei der Stadt über hundert neue Gesuche eingegangen, sagt der Chef der Stadtberner Fremdenpolizei, Alexander Ott. Noch immer kommen viele der Prostituierten aus Osteuropa, etwa Rumänien und Ungarn. Nun macht sich aber die Euro-Krise auch im Berner Milieu bemerkbar. Neu schaffen vermehrt Frauen aus Spanien, Portugal oder Deutschland an.
Einkommen reichen nicht mehr
«Die Frauen weichen auf die Schweiz aus, weil sie hier noch Geld verdienen können», so Alexander Ott. Doch Martha Wigger, die Leiterin der Beratungsstelle Xenia, relativiert. Gerade weil so viele neue Sexarbeiterinnen im Geschäft seien, «kommen die Frauen auf keinen grünen Zweig mehr.» Sie hätten zu wenig Einkommen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichte ... -bern.html
Im Berner Rotlicht-Milieu wird sich Ende Februar einiges ändern. Das Bordell am Lagerweg muss schliessen. Für die Prostituierten dürfte dies wirtschaftliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Die Chefin der Fachstelle für Sexarbeit, Xenia, fordert nun mehr Solidarität.
Die Frauen des Bordells am Lagerweg wollen anonym bleiben.
Martha Wigger fordert zudem, dass sich die Stadt für die Frauen engagiert. Wenn in einer anderen Branche 40 Leute auf einmal entlassen würden, dann sei die Bestürzung gross, die Bevölkerung zeige sich solidarisch, die Behörden ebenso. «Nun verlieren im Fall Lagerweg in der Lorraine auf einmal 100 Frauen ihren Lebensunterhalt und niemand reagiert. Das ist nicht in Ordnung», meint Martha Wigger.
Mit der Räumung werde zudem die Arbeit der Fachstelle schwieriger, denn die Prostituierten würden über die ganze Stadt verteilt. Bei Xenia wüssten die Betreuerinnen dann nicht mehr, wer wo arbeite, neue Kontakte müssten mühsam wieder aufgebaut werden. Zudem würden viele alleine in Privatwohnungen anschaffen, was Probleme mit Nachbarn nach sich ziehe und für die Frauen auch gefährlich sein könne.
Mehr Prostituierte in der Stadt Bern
Mit der Personenfreizügigkeit hat auch in der Stadt Bern die Zahl der Prostituierten zugenommen. Genaue Zahlen liegen zwar keine vor, in den vergangenen Monaten haben aber deutlich mehr Frauen aus der EU eine Arbeitsbewilligung beantragt. In den letzten Monaten seien bei der Stadt über hundert neue Gesuche eingegangen, sagt der Chef der Stadtberner Fremdenpolizei, Alexander Ott. Noch immer kommen viele der Prostituierten aus Osteuropa, etwa Rumänien und Ungarn. Nun macht sich aber die Euro-Krise auch im Berner Milieu bemerkbar. Neu schaffen vermehrt Frauen aus Spanien, Portugal oder Deutschland an.
Einkommen reichen nicht mehr
«Die Frauen weichen auf die Schweiz aus, weil sie hier noch Geld verdienen können», so Alexander Ott. Doch Martha Wigger, die Leiterin der Beratungsstelle Xenia, relativiert. Gerade weil so viele neue Sexarbeiterinnen im Geschäft seien, «kommen die Frauen auf keinen grünen Zweig mehr.» Sie hätten zu wenig Einkommen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichte ... -bern.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
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RE: LokalNachrichten: BERN
Prostitutionsgesetz tritt im April in Kraft
Das bernische Prostitutionsgesetz kann am 1. April 2013 in Kraft treten. Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt verstrich, hat der Regierungsrat nun die Ausführungsbestimmungen erlassen.
Prostituierte in Bern werden künftig besser vom Gesetz geschützt.
Die Verordnung regelt im Wesentlichen die formelle Ausgestaltung des Bewilligungsverfahrens für Personen, die einen Salon oder einen Escort-Service betreiben wollen. Für die Bewilligungen zuständig sind die Regierungsstatthalter, wie der Kanton Bern am Freitag mitteilte.
Das Prostitutionsgesetz geht auf einen Auftrag des Grossen Rates von 2009 zurück. Bern ist der erste Deutschschweizer Kanton, der sich so umfassende Regeln gibt.
Prostitution nicht mehr sittenwidrig
Das Gesetz enthält auch einen Passus, wonach die Prostitution im Kanton Bern nicht sittenwidrig ist. Diese Bestimmung fügte der Grosse Rat gegen den Willen den Regierung in den Erlass ein. Er wollte damit ein politisches Zeichen setzen. Denn eigentlich ist die Frage der Sittenwidrigkeit auf Bundesebene geregelt.
Inhaltlich teilt der Bundesrat zwar die Ansicht des Kantons Bern, wie er jüngst verlauten liess. Doch nach Ansicht der Landesregierung liegt der Ball beim Bundesgericht, das seine Rechtsprechung anpassen sollte.
http://tt.bernerzeitung.ch/region/kanto ... y/18604764
Das bernische Prostitutionsgesetz kann am 1. April 2013 in Kraft treten. Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt verstrich, hat der Regierungsrat nun die Ausführungsbestimmungen erlassen.
Prostituierte in Bern werden künftig besser vom Gesetz geschützt.
Die Verordnung regelt im Wesentlichen die formelle Ausgestaltung des Bewilligungsverfahrens für Personen, die einen Salon oder einen Escort-Service betreiben wollen. Für die Bewilligungen zuständig sind die Regierungsstatthalter, wie der Kanton Bern am Freitag mitteilte.
Das Prostitutionsgesetz geht auf einen Auftrag des Grossen Rates von 2009 zurück. Bern ist der erste Deutschschweizer Kanton, der sich so umfassende Regeln gibt.
Prostitution nicht mehr sittenwidrig
Das Gesetz enthält auch einen Passus, wonach die Prostitution im Kanton Bern nicht sittenwidrig ist. Diese Bestimmung fügte der Grosse Rat gegen den Willen den Regierung in den Erlass ein. Er wollte damit ein politisches Zeichen setzen. Denn eigentlich ist die Frage der Sittenwidrigkeit auf Bundesebene geregelt.
Inhaltlich teilt der Bundesrat zwar die Ansicht des Kantons Bern, wie er jüngst verlauten liess. Doch nach Ansicht der Landesregierung liegt der Ball beim Bundesgericht, das seine Rechtsprechung anpassen sollte.
http://tt.bernerzeitung.ch/region/kanto ... y/18604764
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RE: LokalNachrichten: BERN
Prostitution: Kanton gibt sich beratende Kommission
Der Kanton Bern hat eine Kommission für das Prostitutionsgewerbe geschaffen. Sie soll ab April die Kantons- und die Gemeindebehörden beim Vollzug des neuen Prostitutionsgesetzes beraten, das am 1. April in Kraft tritt.
Die Kommission besteht aus zwölf Personen und wird laut einer Mitteilung des Regierungsrats vom Donnerstag vom Regierungsstatthalter von Biel, Werner Könitzer, geleitet. Die Kommission hat die Aufgabe, die Entwicklung im Prostitutionsgewerbe zu beobachten.
Sie soll auch die Behördenarbeit koordinieren und die Umsetzung des Rechts begleiten. Schliesslich erwartet der Regierungsrat auch, dass die Kommission die Wirksamkeit des neuen Gesetzes einschätzt.
Das neue Prostitutionsgesetz verabschiedete der bernische Grosse Rat im Juni des vergangenen Jahres. Bern ist der erste Deutschschweizer Kanton, der sich so umfassende Regeln gibt.
www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern ... y/24216023
Der Kanton Bern hat eine Kommission für das Prostitutionsgewerbe geschaffen. Sie soll ab April die Kantons- und die Gemeindebehörden beim Vollzug des neuen Prostitutionsgesetzes beraten, das am 1. April in Kraft tritt.
Die Kommission besteht aus zwölf Personen und wird laut einer Mitteilung des Regierungsrats vom Donnerstag vom Regierungsstatthalter von Biel, Werner Könitzer, geleitet. Die Kommission hat die Aufgabe, die Entwicklung im Prostitutionsgewerbe zu beobachten.
Sie soll auch die Behördenarbeit koordinieren und die Umsetzung des Rechts begleiten. Schliesslich erwartet der Regierungsrat auch, dass die Kommission die Wirksamkeit des neuen Gesetzes einschätzt.
Das neue Prostitutionsgesetz verabschiedete der bernische Grosse Rat im Juni des vergangenen Jahres. Bern ist der erste Deutschschweizer Kanton, der sich so umfassende Regeln gibt.
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: LokalNachrichten: BERN
Prostitution: Kanton gibt sich beratende Kommission
Der Kanton Bern hat eine Kommission für das Prostitutionsgewerbe geschaffen. Sie soll ab April die Kantons- und die Gemeindebehörden beim Vollzug des neuen Prostitutionsgesetzes beraten, das am 1. April in Kraft tritt.
Die Kommission besteht aus zwölf Personen und wird laut einer Mitteilung des Regierungsrats vom Donnerstag vom Regierungsstatthalter von Biel, Werner Könitzer, geleitet. Die Kommission hat die Aufgabe, die Entwicklung im Prostitutionsgewerbe zu beobachten.
Sie soll auch die Behördenarbeit koordinieren und die Umsetzung des Rechts begleiten. Schliesslich erwartet der Regierungsrat auch, dass die Kommission die Wirksamkeit des neuen Gesetzes einschätzt.
Das neue Prostitutionsgesetz verabschiedete der bernische Grosse Rat im Juni des vergangenen Jahres. Bern ist der erste Deutschschweizer Kanton, der sich so umfassende Regeln gibt.
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Der Kanton Bern hat eine Kommission für das Prostitutionsgewerbe geschaffen. Sie soll ab April die Kantons- und die Gemeindebehörden beim Vollzug des neuen Prostitutionsgesetzes beraten, das am 1. April in Kraft tritt.
Die Kommission besteht aus zwölf Personen und wird laut einer Mitteilung des Regierungsrats vom Donnerstag vom Regierungsstatthalter von Biel, Werner Könitzer, geleitet. Die Kommission hat die Aufgabe, die Entwicklung im Prostitutionsgewerbe zu beobachten.
Sie soll auch die Behördenarbeit koordinieren und die Umsetzung des Rechts begleiten. Schliesslich erwartet der Regierungsrat auch, dass die Kommission die Wirksamkeit des neuen Gesetzes einschätzt.
Das neue Prostitutionsgesetz verabschiedete der bernische Grosse Rat im Juni des vergangenen Jahres. Bern ist der erste Deutschschweizer Kanton, der sich so umfassende Regeln gibt.
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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