Info-Seite über das ProstituiertenSchutzGesetz
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RE: Info-Seite über das ProstituiertenSchutzGesetz
Diese Machwerke muss jeder auf sich selbst wirken lassen.
Aber ein Zitat (Seite 5 des ersten Links, "Grunddrucksache") möchte ich doch hervorheben:
"Die Regelungen stärken mittelbar den sozialen Zusammenhalt, indem Armut und sozialer Ausgrenzung von in der Prostitution Tätigen soweit wie möglich entgegengewirkt werden und ihnen so bessere Chancen eröffnet werden sollen, am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Leben gleichberechtigt teilzunehmen."
Alternative Fakten jetzt also auch aus Deutschland! Man kann vom Ausland also doch noch was lernen ....
Die Leistung, so viel Schwachsinn in einem einzigen Satz unterzubringen, wurde in einem anderen Forum schon "für eine Art alternativen Literatur-Nobelpreis" vorgeschlagen.
Eddy
Aber ein Zitat (Seite 5 des ersten Links, "Grunddrucksache") möchte ich doch hervorheben:
"Die Regelungen stärken mittelbar den sozialen Zusammenhalt, indem Armut und sozialer Ausgrenzung von in der Prostitution Tätigen soweit wie möglich entgegengewirkt werden und ihnen so bessere Chancen eröffnet werden sollen, am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Leben gleichberechtigt teilzunehmen."
Alternative Fakten jetzt also auch aus Deutschland! Man kann vom Ausland also doch noch was lernen ....
Die Leistung, so viel Schwachsinn in einem einzigen Satz unterzubringen, wurde in einem anderen Forum schon "für eine Art alternativen Literatur-Nobelpreis" vorgeschlagen.
Eddy
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RE: Info-Seite über das ProstituiertenSchutzGesetz
@Eddy
Ich danke Dir ganz herzlich, dass Du hier Links eingestellt hast. Das in der Nacht am Wochenende. Dafuer danke schoen! :)
@all
Eine Nachricht aus Bielefeld:
Prostitution: Bielefelder Stadtrat beschliesst zentrale Anmeldestelle
Bielefeld hat am Donnerstag (01.06.2017) die Einrichtung einer zentralen Anmeldestelle fuer Prostituierte in ganz Ostwestfalen-Lippe beschlossen. Hintergrund ist das neue Gesetz.
Ab Juli muessen Prostituierte ihre Taetigkeit anmelden und an einer Sozial- und Gesundheitsberatung teilnehmen. Diesen Part uebernimmt jetzt die Stadt Bielefeld, die Kreise beteiligen sich an den Kosten. In OWL arbeiten geschaetzt 1.000 Frauen im Rotlichtmilieu, die Dunkelziffer ist hoch.
http://www1.wdr.de/nachrichten/westfale ... d-100.html
Ich danke Dir ganz herzlich, dass Du hier Links eingestellt hast. Das in der Nacht am Wochenende. Dafuer danke schoen! :)
@all
Eine Nachricht aus Bielefeld:
Prostitution: Bielefelder Stadtrat beschliesst zentrale Anmeldestelle
Bielefeld hat am Donnerstag (01.06.2017) die Einrichtung einer zentralen Anmeldestelle fuer Prostituierte in ganz Ostwestfalen-Lippe beschlossen. Hintergrund ist das neue Gesetz.
Ab Juli muessen Prostituierte ihre Taetigkeit anmelden und an einer Sozial- und Gesundheitsberatung teilnehmen. Diesen Part uebernimmt jetzt die Stadt Bielefeld, die Kreise beteiligen sich an den Kosten. In OWL arbeiten geschaetzt 1.000 Frauen im Rotlichtmilieu, die Dunkelziffer ist hoch.
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RE: Info-Seite über das ProstituiertenSchutzGesetz
Weil es hierhin passt, möchte ich auf eine interessante und wichtige Umfrage zur gesundheitlichen Pflicht-Beratung nach dem ProstSchG aufmerksam machen, die zurzeit in der "Gesundheits-Ecke" des Forums läuft. Die Umfrage wendet sich an SW:
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=13823
Eddy
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=13823
Eddy
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RE: Info-Seite über das ProstituiertenSchutzGesetz
Gesetz mit fatalen Folgen
Orwells feuchter (Alb-)Traum
Fatale Folgen: die Umsetzung des geplanten Gesetzes resultiert in Zwangsouting, zunehmender Stigmatisierung und Einschränkung der Rechte. Foto: Symbolbild
Fatale Folgen: die Umsetzung des geplanten Gesetzes resultiert in Zwangsouting, zunehmender Stigmatisierung und Einschränkung der Rechte.
Kommentar. Die langjährige Debatte um Sexarbeit gipfelt nun im vielumstrittenen Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Jedoch handelt es sich hierbei um eine Überwachungs- und Repressionsstrategie, die nicht schützt, sondern gefährdet.
Mit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes (ProstG) am 1. Januar 2002 wurde Sexarbeit von der Sittenwidrigkeit befreit und als Arbeit anerkannt. Parallel dazu entwickelte sich ein bundesweites Netzwerk von ProstitutionsgegnerInnen und konservativen FeministInnen, die Sexarbeit generell als Gewalt an Frauen* definieren und ein pauschalisierendes Verbot fordern. Während der gesellschaftliche Stellenwert durchaus diskutabel ist, bleibt der wirtschaftliche Aspekt außer Frage: Niemand hat das Recht, SexarbeiterInnen die Sicherung ihrer Lebensgrundlage zu entziehen.
Federführend in der öffentlichen Diskussion war nicht zuletzt Steinzeit-Feministin Alice Schwarzer, die die Bezeichnung „White Slavery“ auf gegenwärtige Prostitution in Deutschland übertrug. Ohne hier den cultural-appropriation-Zeigefinger zu erheben, verknüpfte dieser Vergleich außerdem prostitutions- und migrationsfeindliche Positionen, die letztlich in ein Gesetz münden, das sich George Orwell oder Juli Zeh nicht repressiver vorstellen könnten.
Der durchsichtige Mensch
Während die Auflage, sich bei einer örtlichen Behörde melden zu müssen, durch die Kampagne „Gib Repression keine Chance!“ umgangen werden soll, reagiert die Bundesregierung prompt. Der vorgelegte Entwurf einer „Anmelde-Verordnung“ (oder auch Zwangsouting) verlautet: „Die Bescheinigung kann nicht so gestaltet werden, dass alle Länder und alle Kommunen in die Bescheinigung aufgenommen werden können.“ Der geplante Hurenpass soll so maximal 480 Zeichen Platz bieten, um Angaben zu Tätigkeitsorten festzuhalten. Gemäß §27 Abs. 2 ProstSchG dürfen BetreiberInnen eines Prostitutionsgewerbes SexarbeiterInnen ohne entsprechenden Orts-Eintrag nicht bei sich arbeiten lassen. Das hat zur Folge, dass Mobilität und Berufsfreiheit massiv eingegrenzt und zahlreiche SexarbeiterInnen in die Illegalität gedrängt werden.
Übrigens: Zuletzt wurde eine staatlich betriebene Zwangsregistrierung von SexarbeiterInnen in Deutschland von Reichsinnenminister Frick veranlasst. Diese trat am 9. September 1939 mit der Unterschrift von SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich in Kraft.
Mehr Druck, mehr Zwang
Weiterhin müssen alle bordellartigen Betriebe – auch kleine Wohnungen mit nur zwei SexarbeiterInnen – die gleichen baulichen und organisatorischen Auflagen erfüllen. Diese Richtlinie zwingt Kleinbetriebe in den finanziellen Ruin und sichert die Monopolstellung von Großbordellen. Könnte ein FDP-Vorschlag gewesen sein.
Nicht zuletzt darf die Polizei im Rahmen des ProstSchG ohne Anlass (oder Ankündigung) Prostitutionsstätten kontrollieren. Damit wird das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung – insbesondere für Privatwohnungen, in denen angeschafft wird – aufgehoben.
Man muss keinE VerfechterIn von Sexarbeit sein, um einzusehen, dass hier nicht nur Arbeits- sondern auch Grundrechte abgesprochen werden. Daher: Zeigt Solidarität mit SexarbeiterInnen und unterstützt Kampagnen und Initiativen – einklagbare Rechte statt eingeschränkter Grundrechte!
:Marcus Boxler
http://www.bszonline.de/artikel/orwells ... -alb-traum
Orwells feuchter (Alb-)Traum
Fatale Folgen: die Umsetzung des geplanten Gesetzes resultiert in Zwangsouting, zunehmender Stigmatisierung und Einschränkung der Rechte. Foto: Symbolbild
Fatale Folgen: die Umsetzung des geplanten Gesetzes resultiert in Zwangsouting, zunehmender Stigmatisierung und Einschränkung der Rechte.
Kommentar. Die langjährige Debatte um Sexarbeit gipfelt nun im vielumstrittenen Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Jedoch handelt es sich hierbei um eine Überwachungs- und Repressionsstrategie, die nicht schützt, sondern gefährdet.
Mit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes (ProstG) am 1. Januar 2002 wurde Sexarbeit von der Sittenwidrigkeit befreit und als Arbeit anerkannt. Parallel dazu entwickelte sich ein bundesweites Netzwerk von ProstitutionsgegnerInnen und konservativen FeministInnen, die Sexarbeit generell als Gewalt an Frauen* definieren und ein pauschalisierendes Verbot fordern. Während der gesellschaftliche Stellenwert durchaus diskutabel ist, bleibt der wirtschaftliche Aspekt außer Frage: Niemand hat das Recht, SexarbeiterInnen die Sicherung ihrer Lebensgrundlage zu entziehen.
Federführend in der öffentlichen Diskussion war nicht zuletzt Steinzeit-Feministin Alice Schwarzer, die die Bezeichnung „White Slavery“ auf gegenwärtige Prostitution in Deutschland übertrug. Ohne hier den cultural-appropriation-Zeigefinger zu erheben, verknüpfte dieser Vergleich außerdem prostitutions- und migrationsfeindliche Positionen, die letztlich in ein Gesetz münden, das sich George Orwell oder Juli Zeh nicht repressiver vorstellen könnten.
Der durchsichtige Mensch
Während die Auflage, sich bei einer örtlichen Behörde melden zu müssen, durch die Kampagne „Gib Repression keine Chance!“ umgangen werden soll, reagiert die Bundesregierung prompt. Der vorgelegte Entwurf einer „Anmelde-Verordnung“ (oder auch Zwangsouting) verlautet: „Die Bescheinigung kann nicht so gestaltet werden, dass alle Länder und alle Kommunen in die Bescheinigung aufgenommen werden können.“ Der geplante Hurenpass soll so maximal 480 Zeichen Platz bieten, um Angaben zu Tätigkeitsorten festzuhalten. Gemäß §27 Abs. 2 ProstSchG dürfen BetreiberInnen eines Prostitutionsgewerbes SexarbeiterInnen ohne entsprechenden Orts-Eintrag nicht bei sich arbeiten lassen. Das hat zur Folge, dass Mobilität und Berufsfreiheit massiv eingegrenzt und zahlreiche SexarbeiterInnen in die Illegalität gedrängt werden.
Übrigens: Zuletzt wurde eine staatlich betriebene Zwangsregistrierung von SexarbeiterInnen in Deutschland von Reichsinnenminister Frick veranlasst. Diese trat am 9. September 1939 mit der Unterschrift von SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich in Kraft.
Mehr Druck, mehr Zwang
Weiterhin müssen alle bordellartigen Betriebe – auch kleine Wohnungen mit nur zwei SexarbeiterInnen – die gleichen baulichen und organisatorischen Auflagen erfüllen. Diese Richtlinie zwingt Kleinbetriebe in den finanziellen Ruin und sichert die Monopolstellung von Großbordellen. Könnte ein FDP-Vorschlag gewesen sein.
Nicht zuletzt darf die Polizei im Rahmen des ProstSchG ohne Anlass (oder Ankündigung) Prostitutionsstätten kontrollieren. Damit wird das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung – insbesondere für Privatwohnungen, in denen angeschafft wird – aufgehoben.
Man muss keinE VerfechterIn von Sexarbeit sein, um einzusehen, dass hier nicht nur Arbeits- sondern auch Grundrechte abgesprochen werden. Daher: Zeigt Solidarität mit SexarbeiterInnen und unterstützt Kampagnen und Initiativen – einklagbare Rechte statt eingeschränkter Grundrechte!
:Marcus Boxler
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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RE: Info-Seite über das ProstituiertenSchutzGesetz
Prostitutionsanmeldeverordnung:
Einmalige oder gelegentliche Tätigkeiten an nicht angemeldeten Tätigkeitsorten unschädlich
Es scheint hier noch keinem aufgefallen zu sein, dass die ProstAV (Prostitutionsanmeldeverordnung) das ProstSchG in einem Punkt erheblich aufweicht, was die örtliche Begrenztheit der Tätigkeit betrifft.
Ich verweise auf § 4 (2) der ProstAV und vor allem die zugehörige Begründung zu § 4 (2) in der ProstAV.
Dies dürfte vor allem für überregional tätige Escorts, aber auch für Reisedamen eine erhebliche Erleichterung sein. Daneben auch für SW, die mal eine neue Arbeitsstelle außerhalb der angegebenen Kommunen/Bundesländer "ausprobieren" wollen ("Probearbeiten"). Bietet also einiges an Gestaltungsspielraum.
Immerhin weicht das die ursprüngliche vorgesehene "Totalüberwachung" auf. Ich kann eigentlich nur empfehlen, dass sich die Betroffenen die betreffenden Seiten der ProstAV ausdrucken (§ 4 (2) und auch die zugehörige Begründung --- insgesamt also mindestens zwei Seiten) und diese Ausdrucke mit sich führen, wenn man außerhalb der in der Anmeldebescheinigung angegebenen Kommunen/Länder tätig wird, um eventuellen Kontrolleuren das unter die Nase halten zu können. Die müssten dann erstmal nachweisen, dass es sich um "mehr" als "gelegentliche Tätigkeiten" (man beachte den Plural) handelt ...
Ich glaube nicht, dass diese "Entschärfung" aus Rücksicht auf die Belange der SW implementiert wurde, sondern
a) dem eingeschränkten Platz auf der Anmeldebescheinigung geschuldet ist (vgl. dazu § 4 Absatz 1)
b) der Entlastung der Behörden dient, damit die nicht in der Datenflut ersticken oder völlig zusammenbrechen
c) vielleicht ist es ja indirekt auch ein Achtungserfolg der Kampagne von Dona Carmen, die empfahl, alle 11000 Kommunen zu benennen, und entsprechende Listen dafür bereit stellte.
Hier nochmal der Link zur ProstAV (die beschlossenen Änderungen betreffen nicht § 4 Absatz 2):
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1
Eddy
Einmalige oder gelegentliche Tätigkeiten an nicht angemeldeten Tätigkeitsorten unschädlich
Es scheint hier noch keinem aufgefallen zu sein, dass die ProstAV (Prostitutionsanmeldeverordnung) das ProstSchG in einem Punkt erheblich aufweicht, was die örtliche Begrenztheit der Tätigkeit betrifft.
Ich verweise auf § 4 (2) der ProstAV und vor allem die zugehörige Begründung zu § 4 (2) in der ProstAV.
Dies dürfte vor allem für überregional tätige Escorts, aber auch für Reisedamen eine erhebliche Erleichterung sein. Daneben auch für SW, die mal eine neue Arbeitsstelle außerhalb der angegebenen Kommunen/Bundesländer "ausprobieren" wollen ("Probearbeiten"). Bietet also einiges an Gestaltungsspielraum.
Immerhin weicht das die ursprüngliche vorgesehene "Totalüberwachung" auf. Ich kann eigentlich nur empfehlen, dass sich die Betroffenen die betreffenden Seiten der ProstAV ausdrucken (§ 4 (2) und auch die zugehörige Begründung --- insgesamt also mindestens zwei Seiten) und diese Ausdrucke mit sich führen, wenn man außerhalb der in der Anmeldebescheinigung angegebenen Kommunen/Länder tätig wird, um eventuellen Kontrolleuren das unter die Nase halten zu können. Die müssten dann erstmal nachweisen, dass es sich um "mehr" als "gelegentliche Tätigkeiten" (man beachte den Plural) handelt ...
Ich glaube nicht, dass diese "Entschärfung" aus Rücksicht auf die Belange der SW implementiert wurde, sondern
a) dem eingeschränkten Platz auf der Anmeldebescheinigung geschuldet ist (vgl. dazu § 4 Absatz 1)
b) der Entlastung der Behörden dient, damit die nicht in der Datenflut ersticken oder völlig zusammenbrechen
c) vielleicht ist es ja indirekt auch ein Achtungserfolg der Kampagne von Dona Carmen, die empfahl, alle 11000 Kommunen zu benennen, und entsprechende Listen dafür bereit stellte.
Hier nochmal der Link zur ProstAV (die beschlossenen Änderungen betreffen nicht § 4 Absatz 2):
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1
Eddy
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RE: Info-Seite über das ProstituiertenSchutzGesetz
Doch, die Änderung ist schon seit dem Entwurf von vor 2 Monaten bekannt und wurde auch schon thematisiert :)
Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!
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Hamburg und das Schutzgesetz:
http://www.hamburg.de/prostitution/8992 ... tituierte/
Auszug:
Wann muss ich mich anmelden?
In Hamburg kann man sich voraussichtlich ab Oktober 2017 anmelden. Sobald weitere Informationen zur Verfügung stehen, werden wir Sie auf dieser Seite darüber informieren.
Falls Sie Ihre Tätigkeit außerhalb Hamburgs aufnehmen, sollten Sie sich vor Ort in dem jeweiligen Land oder der Kommune informieren, da ab 1. Juli 2017 das Prostituiertenschutzgesetz in ganz Deutschland in Kraft tritt.
Wo melde ich mich an?
Die Anmelde- und Erlaubnisstelle befindet sich im Aufbau.
Sobald Informationen zur Verfügung stehen, werden wir Sie auf dieser Seite darüber informieren.
Die nach Paragraf 10 des Gesetzes vorgesehene gesundheitliche Beratung wird derzeit durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz aufgebaut und steht voraussichtlich ab Oktober 2017 zur Verfügung.
http://www.hamburg.de/prostitution/8992 ... tituierte/
Auszug:
Wann muss ich mich anmelden?
In Hamburg kann man sich voraussichtlich ab Oktober 2017 anmelden. Sobald weitere Informationen zur Verfügung stehen, werden wir Sie auf dieser Seite darüber informieren.
Falls Sie Ihre Tätigkeit außerhalb Hamburgs aufnehmen, sollten Sie sich vor Ort in dem jeweiligen Land oder der Kommune informieren, da ab 1. Juli 2017 das Prostituiertenschutzgesetz in ganz Deutschland in Kraft tritt.
Wo melde ich mich an?
Die Anmelde- und Erlaubnisstelle befindet sich im Aufbau.
Sobald Informationen zur Verfügung stehen, werden wir Sie auf dieser Seite darüber informieren.
Die nach Paragraf 10 des Gesetzes vorgesehene gesundheitliche Beratung wird derzeit durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz aufgebaut und steht voraussichtlich ab Oktober 2017 zur Verfügung.
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RE: Info-Seite über das ProstituiertenSchutzGesetz
In Rheinland-Pfalz sieht es jetzt auch nach einer Verzögerung aus.
https://www.swr.de/swraktuell/rp/kondom ... index.html]
Eddy
https://www.swr.de/swraktuell/rp/kondom ... index.html]
Eddy
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In Sachsen konnte man mir bisher auch nicht weiterhelfen, es scheint, dass die Kommunen noch nicht soweit sind.
Leipzig antwortet auch auf schriftliche Anfrage nicht, in Zwickau wird es erst ab Januar 2018 angeblich soweit sein, dass man sich anmelden kann.
Leipzig antwortet auch auf schriftliche Anfrage nicht, in Zwickau wird es erst ab Januar 2018 angeblich soweit sein, dass man sich anmelden kann.
Was wir wissen ist ein Tropfen.
Was wir nicht wissen ist ein Ozean...
Isaac Newton
Was wir nicht wissen ist ein Ozean...
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RE: Info-Seite über das ProstituiertenSchutzGesetz
Toate temele de la @Delhidating sunt publicitate
Trebuie de a fie sters.
http://www.sexworker.at/phpBB2/profile. ... le&u=12867
Trebuie de a fie sters.
http://www.sexworker.at/phpBB2/profile. ... le&u=12867
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