Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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fraences
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Beitrag von fraences »

27.000 EURO ERBEUTET
Huren entlocken 37 Freiern EC-Karte und PIN-Nummer
PROZESS-AUFTAKT IN HAMBURG


PROZESS
Huren und Zuhälter nehmen Freier aus
Zuhälter Erkan U. (32) und Hure Eva Sabine A. (30) vor Gericht. Sie sollen zusammen mit zwei weiteren Prostituierten 37 Freier betrogen haben

Hamburg – Eine schöne, junge und vor allem halbnackte Frau kann einen Mann zu fast alles überreden. Das zeigt der aktuelle Prozess vor dem Hamburger Landgericht. Drei Huren sollen ihren Freiern EC-Karten und PIN-Nummern abgeschwatzt und so insgesamt rund 27.000 Euro erbeutet haben.

Susan R. (26), Helena M. (27) und Eva Sabine A. (30) arbeiten für ihren Zuhälter Erkan U. (32) im bekannten „Eros“-Laufhaus an der Reeperbahn. Dort landen vor allem Touristen, die sich mit den Rotlicht-Gepflogenheiten auf dem Kiez nicht auskennen. Das wurde einigen zum Verhängnis.
In den Jahren 2008 bis 2010 sollen die drei Huren insgesamt 37 Freier dazu überredet haben, ihnen EC-Karte und PIN-Nummer auszuhändigen. Auf Anweisung von Zuhälter Erkan U. räumten die Frauen dann die Konten ihrer Kunden leer, erbeuteten so laut Staatsanwaltschaft rund 27 000 Euro.
Die Masche soll immer nahezu gleich abgelaufen sein: Die Freier wurden mit Billig-Preisen von 30 Euro bis 50 Euro ins „Eros“ gelockt. Lagen die Männer dann nackt im Bett der Huren, wurde nachverhandelt. Der Spaß sollte doch teurer werden. Wer nicht genug Bargeld dabei hatte, dem versuchten die Frauen EC-Karte und PIN-Nummer zu entlocken. In 37 Fällen soll das geklappt haben.
Die Huren hoben ab, was der Geldautomat hergab. Im schlimmsten Fall zahlte ein Freier so 4800 Euro statt der vereinbarten 110 Euro.
Die Betrugsserie endete, als ein verdeckter Ermittler sich bei Hure Helena ins Bett legte und ihr seine EC-Karte gab. Statt 30 Euro hob die junge Frau 900 Euro ab.
Der Großteil des Geldes soll in die Taschen von Zuhälter Erkan U. geflossen sein. Jetzt steht das Quartett wegen schweren Betrugs vor dem Hamburger Landgericht. Bisher schweigen die vier Angeklagten.
Das Urteil wird nicht vor Mitte August erwartet.

https://mail.google.com/mail/?hl=de&shv ... abc2ef471c
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Beitrag von ehemaliger_User »

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fraences hat geschrieben:27.000 EURO ERBEUTET
Huren entlocken 37 Freiern EC-Karte und PIN-Nummer
Was ist daran "schwerer Betrug"? Einfacher gehts wohl nimmer!
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Marc of Frankfurt
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schwere Frage

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Die Verschärfung der Strafe durch den Zusatz "schwere" beruht höchstwahrscheinlich -ich bin kein Jurist und nicht 100% sicher- zu einem großen Teil auf der Tatsache, dass es sich um Sexworker handelt, weil dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass Erotik und Geschäftemacherei mit Hilfe von Erotik *huhu* im Spiel waren.

Und Erotik gilt als "Verführung", "Waffe der Frau" etc. und ist somit strafverschärfend wie Heimtücke oder Gewaltanwendung oder Waffeneinsatz... (So wie umgekehrt der Mann im Erregungszustand als eingeschränkt handlungsfähig konstruiert wird so wie Alkohol im Blut strafmindernd gewertet wird...).

Klar erkennbar, wenn es denn so ist, eine herrschende/hegemoniale Moral bzw. sexuelle oder zwischen den Geschlechtern bestehenden Wert- und Unwerturteile in unseren Gesetzen und der Rechtsauslegungstradition...


Die "Schwere" kann aber auch durch die bandenmäßige (= arbeitsteilige [Tabu Zuhälterei]), gewerbliche, wiederholte bzw. regelmäßige Durchführung der Straftat begründet sein (Habgier ist z.B. ein Verschärfungstatbestand der sich regelmäßig gegen Arme d.h. Habenichtse richtet, die aus Not handeln und für ehrenamtliche Beschäftigungen in der Wohltätigkeits- und Helferindustrie schlicht und einfach keine Ressourcen haben).





Ferner wird die Rechtsprechung vermutlich nicht die speziellen Kommunikations- und Vertragsgewohnheiten des Pay6, wie das Kobern, sanktionieren oder gar schützen wollen.

Der arme nackte Kunde...
Er wurde gelockt mit niedrigem Koberpreis (also angelogen und betrogen schon von Anfang an?).
Dann wurden ihm Kreditkarte und PIN entlockt.
Dann wurde sein Konto leergeräumt. Fraglich ist aber, ob nicht erst hier die Straftat beginnt, oder ob das Gericht bereits das ganze Geschäftsgebaren und Kontaktanbahnung im Paysex als betrügerisch bewertet und im Hinterkopf als solches als per se verwerflich abgespeichert hat.

Höchstwahrscheinlich ist heutzutage die Mehrheit der Richter oder die Rechtsprechung insgesamt für die Besonderheiten im Paysex eher nicht sensibilisiert und eher nicht einsichtig welche besonderen Erfordernisse die Sexarbeit für Sexworker mit sich bringt: "manche Männer wollen betrogen werden"(?).

Also die Tatsache, dass manche Kunden gekobert werden wollen/müssen um zum Tabubruch bereit zu sein. Dass das Verführen bereits Teil der Dienstleistung oder ihres besonderen Abenteuers im Rotlichtviertel ist. Wegen Tabuisierung von Sexualität im Allgemeinen und Prostitution im Speziellen, ist umso mehr Unbewußtheit oder Trieb im Spiel. Aber wie soll das ein Gericht würdigen, wo es kaum sexpositive und bislang keine sexworker-positive Rechtstradition gibt?

Vielfach findet im Wirtschaftsleben eine Verschiebung oder Vertauschung statt zwischen dem was wirklich geleistet wird und wofür dann formal abgerechnet oder bezalht wird. Bsp. Kneipe. Der Kunde bezahlt für die Atmosphäre, den Service, die Raumnutzung etc. aber auf der Rechnung wird letztlich nur alkoholischer Getränkeumsatz abgerechnet statt Unterhaltungs- und Eintrittsgebühren.

Ähnlich ist es mit dem Kobern im Paysex. Abgerechnet wird die (schnelle) Nummer, der Orgasmus, aber das Leistungspaket ist viel umfassender und komplexer, nur eben schwer in Worte zu fassen, weder in wissenschaftlichen Abhandlungen oder juristischen Prozessgutachten, noch beim tatsächlichen Geschäftsabschluß im Bordell.





Sicherheitsinfos Geld:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=89782#89782
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 15.06.2011, 21:34, insgesamt 1-mal geändert.

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Rechtsverschärfung gg Randgruppen

Beitrag von ehemaliger_User »

Dazu passt auch der Text aus "linksnet" (Dachte, ich hätte ihn schon reingestellt, aber finde ihn nicht mehr):

http://www.linksnet.de/de/artikel/24867

Es geht dabei um die Verschärfung des Sexualstrafrechts, im November 2008 in Kraft getreten.

So kommentiert Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, die Situation in einem taz-Interview wie folgt: "Die Regierung ist dabei, Streicheln, Küssen und Petting unter Strafe zu stellen. [...] Hier geht es meines Erachtens nicht um Opferschutz, es werden massenhaft Täter produziert. Und diese angeblichen Täter werden viel jünger sein als bisher." Zu einer konsequenten Verfolgung küssender Paare wird es beim momentanen Justizzustand jedoch nicht kommen. Dafür sind die materiellen Grundlagen nicht gegeben. Dies muss jedoch nicht heißen, dass es in Folge dieses moralischen Feldzuges zu keinerlei Anzeigen kommt. So ließe sich das neue Gesetz nutzen, um einzelne Gruppen oder Individuen - wie beispielsweise Straßenkinder - denen man mit der bisherigen Gesetzeslage nichts anlasten konnte, mit Repression zu belegen.

Besser kann man es nicht ausdrücken.

Danke Mark für Deine ausführlichen Gedanken..
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fraences
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Beitrag von fraences »

Zuhälter in Dresden verurteilt

Ein Mann hatte zwei Frauen für sich arbeiten lassen. Gestern legte er ein Geständnis ab.

Die Geschichte ist hässlich und schon lange her. Schon vor vier Jahren hatte Daniel E. (28) zwei Frauen für sich als Prostituierte arbeiten lassen. Die Damen, eine knapp die andere Mitte 20, verdienten das Geld mit Liebesdiensten – laut Anklage bis zu 800 Euro pro Woche.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten Zuhälterei vor. Der ersten Dame, einer alleinerziehenden Mutter, habe er die Hälfte ihres Freierlohns versprochen. Tatsächlich habe sie nur ein Videospiel erhalten. Er habe für die Frau Termine ausgemacht, teilweise mehrere am Tag und sie auch zu ihren Freiern chauffiert. Etwa drei Monate sei das so gegangen. Danach, Ende 2007, habe Daniel E. eine Abiturientin kennengelernt, die gerade nach Dresden zum Studieren gezogen war. Mit ihr habe er zusammengelebt und auch sie zu Freierdiensten angehalten. Als sie nach wenigen Wochen damit aufhören wollte, habe er sie bedroht und aufgefordert weiterzumachen.

Immerhin hatte die Frau den Mut, ihren „Freund“ anzuzeigen. Der Angeklagte hat gestern am Amtsgericht Dresden gestanden, nachdem ihm in einem Rechtsgespräch eine Bewährungsstrafe zugesichert worden war. Richter Roland Wirlitsch verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Außerdem muss E. 1.000 Euro an die Opferhilfe zahlen. In der Strafe ist eine frühere Verurteilung aus Augsburg einbezogen.

http://www.sz-online.de/Nachrichten/Dre ... id-2788800
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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Immer wieder erstaunlich bis erschreckend, wie Frauen Sexarbeit in abhängiger Partnerschaft anfangs freiwillig machen: "Etwa drei Monate sei das so gegangen" und sinngemäß: "Als sie nach mehreren Wochen damit aufhören wollte".


Bild
Broschüre



Sammelthema Sicherheit gegenüber privaten Partnern:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=4920

Zuhälter-Miljö in Köln in den 70ern als DVD:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=95733#95733

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nina777
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Beitrag von nina777 »

20.06.2011

Ex-Bandido-Chef soll Frau zur Prostitution gezwungen haben

Kiel - Ein Bandido soll eine junge Frau fünf Jahre lang mit massiver Gewalt zur Prostitution gezwungen haben. Am Montag begann der Prozess gegen den Ex-Bandido-Chef von Neumünster. Die 29-Jährige ist Hauptbelastungszeugin und im Zeugenschutzprogramm.


Kiel - „Du gehörst mir. Du bist mein Eigentum“ und „Ich zerschneid’ Dir das Gesicht und versenk Dich in der Förde“ — so soll der Ex-Bandido-Chef von Neumünster eine junge Frau aus Lübeck jahrelang zur Prostitution gezwungen und abkassiert haben. Von 2005 bis 2009 habe der 48-Jährige die Frau mit schweren Misshandlungen und brutalen Drohungen in Kiel, Hamburg und Timmendorf für sich anschaffen lassen, sagte der Staatsanwalt am Montag beim Prozessauftakt vor dem Kieler Landgericht.


Dabei wurde die heute 29-Jährige auf seine Anordnung hin im Bordell auch per Video und Telefon überwacht, bekam Aufpasser und Testfreier, die dem Rocker berichten mussten. Ihr gelang erst Ende 2009 die Flucht, als er sie auch in Stuttgart und Frankfurt für sich ins Bordell schicken wollte.


Der Angeklagte bestritt über seinen Verteidiger alle Vorwürfe. Er muss sich auch wegen zwei Fällen von Körperverletzung verantworten. Dabei wirft ihm die Anklage vor, als Racheakt im September 2009 einen Rocker der rivalisierenden Hells Angels aus Rache zusammengeschlagen und lebensgefährlich verletzt zu haben. Der damalige Flensburger Hells-Angels-Chef hatte zuvor einen Bandido auf der A7 bei Flensburg so bedrängt, dass der Mann auf seinem Motorrad schwer verunglückte. Laut Anklage soll der Rocker auch in der Untersuchungshaft einen Mithäftling körperlich massiv attackiert haben.


Die junge zierliche Frau mit den langen blonden Haaren kommt nach eigenen Worten aus ganz armen Verhältnissen: „Ich hatte nie Geld.“ Sie schlitterte in eine Beziehung mit dem Angeklagten, weil sie von den Rockern, Luxus-Motorrädern und Einladungen beeindruckt war. „Es war imposant, durch die Gegend zu fahren, schick essen zu gehen.“ Doch das kam sie teuer zu stehen, wie sie immer wieder leise weinend berichtete.


Während er 2004 noch in Haft war und nur am Wochenende freikam, hätten sie ihre Beziehung begonnen, sagte die Zeugin vor Gericht. Ihr sei dann schnell klargemacht worden, dass sie anschaffen musste. Er habe gesagt, jeder brauche eine Frau, die das mache. Anfangs habe sie noch Geld behalten dürfen — die Wohnung, sein Auto und die Lebenshaltungskosten musste sie aber von Beginn an bezahlen, schilderte sie. Bald habe sie alles abgeben müssen. Es habe aber auch immer wieder Zeiten gegeben, in denen der Mann sehr nett zu ihr gewesen sei.


Der Angeklagte hatte den Angaben zufolge auch Vollmachten für ihr Konto und ein Schließfach, in dem sie 10 000 Euro zur Vorsorge deponiert hatte. Phasenweise habe er sie stark überwacht, dass sie alle sozialen Kontakte verloren habe: „Ich durfte nicht mit anderen Männern reden, nicht mit jeder Frau, bekam Sprechverbot“, erzählte die Nebenklägerin, die im Zeugenschutzprogramm ist.


Der Prozess wird an diesem Donnerstag fortgesetzt. Es sind acht weitere Verhandlungstage angesetzt.

http://www.kn-online.de/lokales/kiel/23 ... haben.html
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Fahnder zerschlagen internationale Schleuserbande

Beitrag von ehemaliger_User »

Fahnder zerschlagen internationale Schleuserbande

Rund 2000 Ausländer soll die Bande illegal in mehrere EU-Länder gebracht haben - unter anderem in umgebauten Lastwagen. Jetzt sind die Schleuser der Polizei ins Netz gegangen, mehr als 40 Personen wurden festgenommen.

Stuttgart - Die Polizei in Baden-Württemberg hat eine internationale Schleuserbande zerschlagen, die von 2008 bis 2011 rund 2000 Ausländer in verschiedene Länder der EU gebracht haben soll. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wurden elf Türken und Deutsche festgenommen und in der Türkei weitere 33 Tatverdächtige, wie die Bundespolizeidirektion Stuttgart am Donnerstag mitteilte.

Die in der Türkei ansässige Bande steuerte ihre Aktivitäten demnach überwiegend von Istanbul aus. Die Lastwagen, die sie zur Schleusung einsetzte, verfügten über einen professionell eingebauten Hohlraum, in dem sich bis zu 113 Menschen verstecken konnten.

Die Wege der Schleuser führten von Istanbul und Athen und dann mit Autofähren nach Italien. Von hier aus wurden die Menschen auf verschiedenen Routen weitergeschleust. Illegale Migranten seien aber auch mit zwei Yachten und eigens gecharterten Schiffen nach Italien gebracht worden. Die "Gemeinsame Ermittlungsgruppe Schleuser" hatte seit 2009 in den Fällen ermittelt.

wit/AFP/dpa

Spiegel 26.05.2011

Und wie wurden die 500.000 Frauen pro Jahr geschleust?
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Beitrag von fraences »

Leverkusen
Anklage: Vergewaltigung im Remigius
Leverkusen (RP). Vor dem Landgericht Köln begann am Mittwoch die Verhandlung gegen einen 26-jährigen Leverkusener. Er soll zwei Frauen über mehrere Jahre vergewaltigt und misshandelt sowie eine von ihnen zur Prostitution gezwungen haben.

Die Anklage gegen den jungen Mann ist von großem Kaliber: Sie umfasst rund 30 Punkte und schwerwiegende Vorwürfe. Dem Deutschen marokkanischer Abstammung werden unter anderem Vergewaltigung, Förderung der Prostitution und schwere Körperverletzung zur Last gelegt. Die Taten sollen sich gegen zwei Frauen gerichtet haben und datieren aus mehreren Jahren.

So wird dem Angeklagten zur Last gelegt, eine ehemalige Lebensgefährtin zwischen August 2008 und April 2009 mehrfach misshandelt und zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Die Taten sollen sich insbesondere in Bonn, Leverkusen-Lützenkirchen und Leichlingen ereignet haben, wo das Paar eine Zeit gemeinsam wohnte. Zudem führte der Staatsanwalt aus, der Angeklagte habe die Frau im Herbst 2008 und im Januar 2009 gezwungen, sich in zwei Münchener Bordellen zu prostituieren. Das dabei verdiente Geld habe sie an den Beschuldigten abtreten müssen. Die penible Auflistung der Staatsanwaltschaft zeugte von extremer Gewalt. Immer wieder war von brutalen Schlägen und Tritten die Rede.

Tatort: Besuchertoilette

Das zweite mutmaßliche Opfer, nach Angaben ihres Anwalts die Verlobte des Angeklagten, soll der 26-Jährige im März 2009 auf einer Besuchertoilette des Opladener Remigius-Krankenhauses vergewaltigt haben. Zum Tatzeitpunkt war die heute 22-Jährige laut Staatsanwaltschaft in der 31. Woche schwanger, wurde wegen frühzeitiger Wehen behandelt und musste deshalb einen Tropf mit sich führen. Schon zwei Jahre zuvor habe der Mann sie im Treppenhaus des Parkhauses des Forum zum Geschlechtsverkehr gezwungen.

Um die 22-Jährige drehte sich auch ein juristisches Scharmützel, das das Gericht nach Verlesung der Anklage beschäftigte. Beide mutmaßlichen Opfer traten vor Gericht als Nebenklägerinnen auf – anwesend war jedoch nur die Verlobte. Sie erschien nicht in Begleitung der ihr vom Gericht zugeteilten Rechtsanwältin, sondernmit einem Kollegen. Der erhob im Namen seiner Mandantin schwere Vorwürfe: Diese wolle gar nicht gegen ihren Verlobten aussagen, die Anschuldigungen seien falsch, sie sei von der Anwältin dazu gedrängt worden.

Der Kollege warf Staatsanwaltschaft und Polizei eine "als massiv empfundene Einflussnahme" vor. Seinen gegen die Vorsitzende Richterin gestellten Befangenheitsantrag wies die 13. Große Strafkammer zurück. Der Versuch, beim Oberlandesgericht einen Wechsel des Rechtsbeistands zu erreichen, war bereits erfolglos.

Der Angeklagte verfügt über zahlreiche Vorstrafen und sitzt zurzeit eine mehrjährige Haftstrafe ab, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Ein Antrag auf Wechsel in den offenen Vollzug wurde im Dezember mit Blick auf das laufende Verfahren abgelehnt. Das wird am Montag fortgesetzt. Bis zum 29. Juli sind noch 14 Verhandlungstage angesetzt.
http://www.rp-online.de/bergisches-land ... -1.1312842
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Menschenhändler in der rumänischen Polizei?!

Beitrag von nina777 »

24.06.2011

VERDÄCHTIGE IN REIHEN DER RUMÄNISCHEN POLIZEI

Junge Frauen aus Osteuropa in Prostitution gebracht

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und das Esslinger Dezernat für Organisierte Kriminalität haben mehrere mutmaßliche Mitglieder eines rumänischen Menschenhändlerrings festgenommen. Nach Angaben der Esslinger Polizei arbeitete ein Tatverdächtiger für die rumänische Polizei. Rumänische Behörden halfen bei den Ermittlungen, die sich über mehrere Monate hingezogen hatten.


Stuttgart/Esslingen. Den Beschuldigten, sie sind zwischen 23 und 36 Jahre alt, wird vorgeworfen, aus Rumänien mehrere junge Frauen - teilweise unter 21 Jahren alt - für die Ausübung der Prostitution nach Deutschland gebracht zu haben.

Die Frauen kamen vorwiegend in FKK-Clubs unter. Erhebliche Einnahmen aus der Prostitutionstätigkeit mussten die Frauen an die Beschuldigten abführen. Teile der Zuhältereinnahmen wurden auch nach Rumänien transferiert.

Ein 25-jähriger Mann und seine 23-jährige Freundin konnten bereits Anfang Juni 2011 in Augsburg festgenommen werden, nachdem das Amtsgericht Stuttgart einen Haftbefehl gegen das Pärchen erlassen hatte. Die beiden hatten im Laufe der Ermittlungen ihren Wohnsitz aus dem Raum Stuttgart nach Augsburg verlegt. Bei der Durchsuchung der Wohnung wurden durch die Esslinger und Augsburger Ermittler Beweismaterial aufgefunden. Die 23-Jährige arbeitete in einem Augsburger FKK-Club.

Ein weiterer Mann, der hauptsächlich von Rumänien aus agiert hatte, wurde am 10. Juni 2011 auf Ersuchen der Esslinger Polizei in Rumänien festgenommen. Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Europäischen Haftbefehl erwirkt. Am 21. Juni wurde der 36-Jährige von den rumänischen Behörden ausgeliefert. Er arbeitete in Rumänien für die Polizei und war dort für die Bekämpfung des Menschenhandels zuständig.

In Deutschland erwarten ihn und das Pärchen ein Gerichtsverfahren wegen gemeinschaftlichen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zuhälterei.

Auf die Spur der Menschenhändler kam die Esslinger Kriminalpolizei über eine 19-jährige Rumänin, die in einem FKK-Club im Landkreis Esslingen als Prostituierte arbeitete. Sie hatte von dem 36-Jährigen Prügel erhalten, nachdem sie die geforderte Entlohnung der Menschenhändler nicht mehr einbringen konnte. Weitere Tatverdächtige sucht die Polizei derzeit.

http://www.neckar-chronik.de/Home/nachr ... 37982.html
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25 000 Euro Ablöse für SW der Hells Angels

Beitrag von nina777 »

24.06.2011

IN EILE VORGEFAHREN

Zuhälter parkt Ferrari direkt vor Gericht


Bild


Hamburg – Zuhälter Dariusch F. (30) war verdammt knapp dran. Gerichtstermin, fast kam er zu spät. Parkplatz-Suche? Keine Zeit. Er stoppte seinen fetten schwarzen Ferrari einfach direkt vor dem Amtsgericht in Hamburg-St. Georg.

mehr dazu .... http://www.bild.de/regional/hamburg/ham ... .bild.html
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Beitrag von ehemaliger_User »

Auf die Spur der Menschenhändler kam die Esslinger Kriminalpolizei über eine 19-jährige Rumänin, die in einem FKK-Club im Landkreis Esslingen als Prostituierte arbeitete.
Im Kreis Esslingen gibt es nur einen FKK-Club. Der wirbt immer damit, dass "Frauenbeauftragte" für die Frauen da sind. Komisch, dass die nichts bemerken...
Zuletzt geändert von ehemaliger_User am 25.06.2011, 03:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Aoife »

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ehemaliger_User hat geschrieben:Im Kreis Esslingen gibt es nur einen FKK-Club. Der wirbt immer amit, dass "Frauenbeauftragte" für die Frauen da sind. Komisch, dass die nichts bemerken...
Nun ja, vielleicht war ja bevor dieser Polizist gewalttätig wurde aus Sicht der Frau alles in Ordnung? Und wenn sie sich dann direkt an die Staatsanwaltschaft gewendet hat (oder dritte wie etwa behandelnde Ärzte das getan haben), kann man der Frauenbeauftragten nicht unbedingt einen Vorwurf daraus machen.

Viel problematischer erscheint mir dass:

Bild
nina777 hat geschrieben:Er arbeitete in Rumänien für die Polizei und war dort für die Bekämpfung des Menschenhandels zuständig.
eher als Kuriosität gehandelt wird denn als Hinweis, dass das Vertrauen der Politik in die Polizeikompetenz bezüglich Prostitution grundlegend falsch ist.

Auch wenn das politisch möglicherweise genauso gewünscht wird (zumindest ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Politiker so weltfremd sein kann, dass ihm diese Zusammenhänge nicht auffallen), so wäre es doch zumindest die Aufgabe eines sauberen Journalismus klarzustellen, dass die Förderung der Verstrickung von Polizeiangehörigen in Zuhälterei und sogenannten Menschenhandel durch die Beratung des Gesetzgebers durch ebendiese Polizeien vorprogrammiert ist.

Womit ich bestimmt nicht jedem Polizeiangehörigen unterstellen will solch kriminelle Machenschaften zu planen, wer jedoch vorgibt die Politik besser beraten zu können als wir, der macht sich zumindest verdächtig.

Liebe Grüße, Aoife
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Beitrag von ehemaliger_User »

Was ich zum Thema "Frauenbeauftragte" ausdrücken wollte: Es sind klassische "Puffmütter", die erstmal dafür sorgen müssen, dass die Wünsche der Männer befriedigt werden, ihre Hauptaufgabe ist nicht "Interessensvertretung Sexdienstleisterin".

Wenn sich z.B. Männer über zuviel Stoff am Körper einer SDL beschweren gibts für die Frau Ärger.
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Marc of Frankfurt
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Puffmutter vs. korrupte Polizei

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Der Begriff Puffmutter ist für "Normalbürger" fast genauso eindeutig negativ besetzt wie die anderen Begriff Zuhälter, Prostituierte, Freier...


Bild
"Begutachtung der neuen Ware / Frischfleich / Ankunft der neuen Sexdienstleisterin."
William Hogarth's Harlot's Progress, plate 1 from 1731, showing Molly's arrival in London, with Colonel Frances Charteris and "Handy Jack" leering in the background, while the syphilitic madame Elizabeth Needham in the foreground procures her first.


Dabei wissen wir Sexworker genau was wir an einer guten Puffmutter oder Betriebsleitung des Prostitutionsbetriebes haben. Klar dass das nicht die inkarnierten SW-Gewerkschaftsfunktionäre sind und nicht die SW-Kolleginnen im Self-Regulatory Board (SRB), aber sie zeigen den neuen Sexworkern, wie das Geschäft läuft und am einfachsten, sichersten und effektivsten betreiben werden kann. Es ist darüberhinaus eine typische Position auf der tabuisierten Karriere-Leiter im Sexwork. Sie wäre angesehen wie eine Personalchefin oder Ausbilderin/Meisterin gäbe es nicht das Zuhälterverdikt als Sonderstrafgesetze gegen Prostitution (Zuhälterei und Menschenhandel: §§ 181, 232 f. StGB).

Sammelthema "Outplacement und Huren Karriere Management (HKM)":
www.sexworker.at/exit

Letztlich ist jeder Mensch, Sexworker oder Madam verführbar oder korrumpierbar, genauso wie Polizisten, Nato-Soldaten oder US-Söldner die sich bestechen lassen oder selbst zu Menschenhändlern werden wie in diesem Fall.

Die Abgrenzungslinie ist also nicht 'prostitutionsfreie Gesellschaft vs. Prostitution' (vereinfachende Position der fundamentalistischen Abolutionisten) sondern: 'freie Gesellschaft inkl. selbstbestimmtes Sexwork vs. Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung'. Doch das stellt eine große Herausforderung dar und verlangt tolerante, emanzipierte, reife Bürger.





Auch das gebetsmühlenartig wiederholte Argument "sog. Zwangsprostitution und Menschenhandel seien ein Kontrolldelikt" so daß regelmäßige, stigmatisierende und teilweise traumatisierende Razzien in Sexarbeitsstätten gerechtfertigt seien, wird durch den Fall hinterfragt.

> "Auf die Spur der Menschenhändler kam die Esslinger Kriminalpolizei über eine 19-jährige Rumänin, die in einem FKK-Club im Landkreis Esslingen als Prostituierte arbeitete."

(Hinzu kommt, dass eine unter 21jährige Sexarbeiter_in per Gesetzesdefinition als Menschenhandelsopfer gilt d.h. kriminalisiert wird.)


Menschenhandel ist eben KEIN Kontrolldelikt, wie die Polizei und Prostitutionsgegner immer behaupten:
Es gilt für 2006:
43% der Verfahren wurden durch Polizeikontrollen eingeleitet,
56% aufgrund von Anzeigen durch Bürger, davon 40% also
22% wurden durch die Betroffenen [Migranten, Sexworker] selbst angezeigt.

Sarah H. Krieg: "Neue Gender-Perspektive im deutschen Strafrecht? Die Reform der Menschenhandels-Tatbestände" 2008:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=81901#81901

BKA-Menschenhandelsbericht 2009:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=81150#81150

Widerlegung der Behauptung von der sog. Begleitkriminalität:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=86931#86931





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Beitrag von ehemaliger_User »

Es ist aber schon ein Unterschied, ob eine "Puffmutter" wie von Marc geschildert anleitet und für die "Wehwehchen" da ist oder üb sie als Erfüllungsgehilfin des Betreibers primär dessen Interessen und die Interessen einiger Freier verfolgt.

Anleitung/Schulung etc. ist absolut in Ordnung. Druck ausüben auf die Arbeitsweise von SDL nicht.

Beispiele:
  • Aufforderung, für Champagnerumstz zu sorgen
  • Kleidervorschriften
  • "Wenn Du keine Ansage machst, dass sexuelle Handlungen im Kino kostenpflichtig sind ist das Dein Problem"
  • SDL daran hindern, die Polizei zu rufen wenn es Auseinandersetzungen um die Bezahlung gibt
Das Problem ist kein Problem der Sexarbeit, sondern hat meiner Meinung nach die Ursache in der rechtlcihen und gesellschaftlichen Bewertung der Sexarbeit. Fabrikarbeiter wurden/werden auch ausgebeutet wenn es Gewerkschaften(Solidaritätsgemeinschaften nicht schaffen, für menschenwürdige Bedingungen zu sorgen.

Die "Stuttgarter Zeitung" schreibt noch ausführlicher:

Esslingen - Nach mehrmonatigen Ermittlungen hat die Esslinger Polizei drei mutmaßliche Menschenhändler festgenommen. Ein 25-jähriger Mann, dessen 23-jährige Freundin und ein weiterer 36-jähriger Mann sollen mehrere junge Frauen, die teilweise unter 21 Jahre alt sind, zur Prostitution von Rumänien nach Deutschland gebracht haben. Der 36-Jährige pendelte dazu zwischen Rumänien und Deutschland hin und her.

Der Fall, sagt die Esslinger Polizeipressesprecherin Christine Menyhart, habe in den rumänischen Medien für gehöriges Aufsehen gesorgt. Kein Wunder, denn der hauptverdächtige 36-jährige Rumäne stand selbst im Polizeidienst. Er war im Bereich organisierter Kriminalität zur Bekämpfung des Menschenhandels eingesetzt. Daher musste er exzellente Kontakte zu möglichen Opfern gehabt haben. Er wurde schon am 10. Juni auf Ersuchen der Esslinger Polizei in Rumänien festgenommen, nachdem die Stuttgarter Staatsanwaltschaft einen europäischen Haftbefehl erwirkt hatte. Am 21.Juni wurde der 36-Jährige von den rumänischen Behörden nach Deutschland ausgeliefert. Hier erwartet ihn und das verhaftete Pärchen ein Gerichtsverfahren wegen gemeinschaftlichen schweren Menschenhandels und wegen Zuhälterei.

Die Frauen müssen die Hälfte ihrer Einnahmen abliefern

Auf die Spur des Trios ist die Polizei durch die Aussage einer 19-jährigen Frau gekommen, die in einem FKK-Club in Leinfelden-Echterdingen beschäftigt war. Sie hatte von dem rumänischen Polizisten Prügel erhalten, weil sie nicht den geforderten Anteil des Hurenlohns aufbringen konnte. Nach Angaben der Polizei mussten die Frauen die Hälfte ihrer Einnahmen abliefern. 25 Prozent gingen an die rumänischen Menschenhändler, weitere 25 Prozent an die deutschen. "Außerdem mussten die Frauen einen Mindestbetrag einnehmen", sagt Christine Menyhart. Als die 19-jährige nicht genug Geld verdiente, habe es die Schläge gegeben.

Aufgrund der Hinweise der 19-Jährigen kam die Polizei auf die Spur des 25-jähriger Mannes und dessen 23-jähriger Freundin. Sie wurden Anfang Juni in Augsburg festgenommen. Die 23-Jährige ist selbst Prostituierte und ist in einem FKK-Club in Augsburg ihrem Gewerbe nachgegangen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung hätten die Ermittler belastendes Material gegen die mutmaßlichen Menschenhändler gefunden, teilt die Polizei mit.

Die Polizei ermittelt die genauen Hintergründe

Dass sich auch eine Frau an dem Handel mit Prostituierten beteiligen habe, sei absolut nichts Ungewöhnliches, sagt dazu die Esslinger Polizeipressesprecherin. Derzeit ermittelt die Polizei noch die genauen Hintergründe der Taten, "deswegen haben wir den Fall noch nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben", berichtet Christine Menyhart weiter.

Auch die ehemalige Chefin des umstrittenen Flatrate-Bordells Pussy-Club in Fellbach hatte junge Frauen aus Rumänien angeworben und prostituiert. Der Prozess gegen die damals 25-jährige Patricia F. wegen Menschenhandels und Zuhälterei wurde im vergangenen Jahr eröffnet, ein Urteil wird im Herbst erwartet.

Der FKK-Club in Leinfelden-Echterdingen, in dem die 19-jährige Verdächtige gearbeitet haben soll, ist erst vor wenigen Jahren eröffnet worden, damals um dem erwarteten Bedarf wegen der Neuen Messe gerecht zu werden. Für den Club und für ein weiteres Bordell hatte die Stadt Leinfelden-Echterdingen extra eine Sperrbezirksverordnung erlassen müssen. Im Gegenzug erhob sie jedoch eine Vergnügungssteuer, die rund 180000 Euro in die Stadtkasse bringt. Dass für die Prostituierten ihr Job nicht vergnügungssteuerpflichtig ist, haben die jüngsten Ereignisse gezeigt.
STZ 25.06.2011
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Beitrag von Aoife »

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ehemaliger_User hat geschrieben:Was ich zum Thema "Frauenbeauftragte" ausdrücken wollte: Es sind klassische "Puffmütter", die erstmal dafür sorgen müssen, dass die Wünsche der Männer befriedigt werden, ihre Hauptaufgabe ist nicht "Interessensvertretung Sexdienstleisterin".
Du hast sicherlich Recht, ehemaliger_User, mein Einwand bezog sich nur darauf, dass sich das nicht aus den in der Presse geschilderten Umständen alleine nachweisen läßt.

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Beitrag von nina777 »

28.6.2011

Geschäftsführer von Sexclub verurteilt

Weil ausländische Sexarbeiterinnen in seinem Saunaclub ohne Arbeitsbewilligung ihrer Tätigkeit nachgehen konnten, wurde ein Mann zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Bundesgericht bestätigte einen erstinstanzlichen Entscheid.


Das Bundesgericht hat das Urteil gegen den Geschäftsführer eines Saunaklubs bestätigt, in dem ausländische Prostituierte ohne Arbeitsbewilligung tätig waren. Laut Gericht ist der Betroffene zu Recht als Arbeitgeber der Frauen qualifiziert worden.

Das Zürcher Obergericht hatte den Mann 2010 wegen mehrfacher Beschäftigung von Ausländerinnen ohne Bewilligung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 140 Franken verurteilt. Vor Bundesgericht hatte der Betroffene argumentiert, dass er nicht Arbeitgeber der Damen in seinem Klub gewesen sei.

Eintrittspauschale

Daher habe er auch nicht überprüfen müssen, ob die aus Brasilien, Nigeria und anderen Ländern stammenden Frauen eine Bewilligung für die Erwerbstätigkeit in der Schweiz gehabt hätten. Sie hätten ebenso wie die männlichen Kunden 90 Franken Eintritt zahlen müssen und dafür die Anlage benutzen dürfen.

Laut Bundesgericht ist für seine Qualifikation als Arbeitgeber entscheidend, dass er den Frauen die Infrastruktur zur Ausübung ihres Geschäfts zur Verfügung gestellt und auch darüber entschieden hat, wer bei ihm tätig werden durfte.

Zudem habe er auf der Homepage des Klubs die Frauen vorgestellt, die an einem bestimmten Tag anwesend gewesen seien. Mit dem verlangten Eintrittsgeld habe er zudem einen fixen Teil vom Umsatz der Damen kassiert. Keine Rolle spiele, dass er ihnen keine Weisungen zu Arbeitszeit und Art der Dienstleistungen erteilt habe.

Kein Rechtsirrtum

Schliesslich hatte sich der Verurteilte auf einen Rechtsirrtum berufen und dies damit begründet, dass der Geschäftsführer eines vergleichbaren Etablissements vom Bezirksgericht Uster freigesprochen worden sei. Laut Gericht können die beiden Fälle aber nicht miteinander verglichen werden.

Im angeführten Fall habe dem Betroffenen nicht nachgewiesen werden können, dass er ein irgendwie geartetes Anstellungsgespräch geführt habe. Das sei hier anders gewesen, indem er mit den Frauen beim ersten Klubbesuch jeweils gesprochen und unter anderem deren Erscheinungsbild und die Umgangsformen geprüft habe.

http://www.20min.ch/news/zuerich/story/30253797
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Marc of Frankfurt
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zum Urteil

Beitrag von Marc of Frankfurt »

> "einen fixen Teil vom Umsatz der Damen kassiert"

Diese gierige Umsatzbeteiligung, zusätzlich zum hohen Eintrittsgeld von 90 CHF erscheint mir ein wesentlicher Grund zu sein für die Bestrafung zu 12.600 CHF = 10.000 EUR. Aber die scheint er nichteinmal bezahlen zu müssen, weil die Strafe bedingt ist?

Nur "das zur Verfügung Stellen von Infrastruktur zur Ausübung eines Geschäftes" kann m.E. mir nicht der Grund zur Verurteilung sein, sonst wäre ja jeder Vermieter von Gewerberäumen oder Werkzeugen automatisch ein arbeits- und fremdenrechtlich haftender Arbeitgeber?!

Andere Arbeitgebermerkmale sind
- Weisungsbefugnis
- Einstellungsgespräch und Mitarbeiterauswahl
- Bewerbung der Mitarbeiter ...

Den %Satz der fixen Umsatzbeteiligung hat der Journalist nicht mitbekommen. Was für eine peinlich lückenhafte Berichterstattung ist das denn!





Dennoch geht der Trend in vielen Regionen und Gerichten zur Verurteilung von Vermietern, Agenturen und Betreibern als Arbeitgeber, weil die Arbeitgeberpflichten strenger sind als die Vermieterpflichten und dem Staat somit mehr Eingriffsrechte und Kontrolle über Prostitution geben. So entstehen mehr Eindämmungsmöglichkeiten gegen Prostitution.

Das Konzept "Arbeitgeber" entspricht darüberhinaus der gesellschaftlich diskriminierenden bis kriminalisierenden Wahrnehmung von Betreiber als Zuhälter (von einheimischen) und Menschenhändler (ausländischen Sexworkern).
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 28.06.2011, 16:30, insgesamt 1-mal geändert.

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fraences
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Beitrag von fraences »

Hier scheint in der Berichterstattung etwas nicht richtig zu sein.
Es waere mir völlig neu, das eine Geldstrafe bedingt.d.h. auf Bewaehrung ausgesetzt wird.Eine Geldstrafe kann höchstens später auf Antrag mit Sozialstunden abgearbeitet werden.
Nur Haftstrafen werden zu Bewährung bzw. auf Schwitzer Deutsch Bedingungstrafen ausgesetzt.
Gibt es ein anderen Artikel über die Gerichtsverfahren?

Liebe Grüße, Fraences
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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