Fragwürdiges Gewinnspiel Rundfunk Antenne Bayern

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fraences
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Fragwürdiges Gewinnspiel Rundfunk Antenne Bayern

Beitrag von fraences »

Fragwürdiges Gewinnspiel
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Antenne Bayern soll Sex-Urlaub in Thailand bezahlen


Ein Radiosender verspricht in einem Gewinnspiel, die Rechnungen der Zuhörer zu bezahlen. Doch dann zog der Moderator die Quittung für Sex mit Thai-Frauen.



Mit einem Gewinnspiel hat sich der private Radiosender „Antenne Bayern“ in eine missliche Lage gebracht. Und zwar eine, die jetzt sogar Juristen beschäftigen könnte. Mit dem Slogan „Antenne Bayern bezahlt ihre Rechnung“ sollten die Zuhörer ihre Quittungen einreichen. Jeden Tag zieht ein Moderator dann drei aus einem Topf und begleicht daraufhin den Betrag. Bisher waren darunter 723 Euro für einen neuen Herd oder der Ausflug eines Damen-Kegelklubs. Es ist eine sehr beliebte Aktion, bis zu 10.000 Rechnungen sollen bereits in dem Münchner Büro eingegangen sein. Einschränkungen gab es bisher nicht.


Ergebnis

Doch dann zog Moderator Wolfgang Leikermoser eine Rechnung, die ihm die Sprache verschlug: 2350 Euro für eine „Thailand-Reise mit Frauenkontakt“. Sprich, einen Sex-Trip. Eingereicht wurde sie von dem Mitglied einer Reisegruppe aus dem Allgäu, alles Männer zwischen 35 und 65 Jahren, die an Thai-Frauen interessiert seien. Der Moderator war sprachlos und weigerte sich noch am Mikrofon, die Rechnung zu bezahlen.

Die Resonanz der Zuhörer war enorm. Viele unterstützten den Moderator. Doch es gab nicht nur Zustimmung. Während der Sendung widersprach ihm nicht nur Kollege, sondern auch ein Anwalt, der live zugeschaltet wurde. „Grundsätzlich gibt es Teilnahmebedingungen und da steht drin, sie zahlen jegliche Rechnung“, sagte der Anwalt. Er wolle das aber noch prüfen. Kurzzeitig wurde die Gewinnaktion sogar ganz unterbrochen.

Moderator in der Klemme

Wolfgang Leikermoser sitzt jetzt in der Klemme, wie er in einer Stellungnahme auf der Internetseite von „Antenne Bayern“ darlegte: „Wenn ich die Rechnung jetzt noch einmal ausrufe, dann mach ich mich der Beihilfe zum Menschenhandel strafbar“, heißt es darin.

Wenn er sie nicht bezahle, dann mache er sich strafbar im Sinne des Rundfunkrechts, weil er die Spielregeln eines Gewinnspiels breche. Ihm drohen dann bis zu 500.000 Euro Strafe. Leikermoser blieb jedoch bei seiner Meinung: „Jeder von ihnen kann mich verklagen. Und wissen Sie was: Verklagen Sie uns, wenn Sie meinen!“, sagte er. „Diese Rechnung zahle ich nicht!“

Warum die eingegangenen Rechnungen nicht vorher von der Redaktion überprüft wurden, beziehungsweise aussortiert wurden, ist unklar. Vermutlich hatte niemand mit der Unverfrorenheit eines einzigen Zuhörers gerechnet.


http://www.welt.de/vermischtes/weltgesc ... ahlen.html

Hier haben wir die gleiche Tendenz, wie im den Beitrag über Lana im Blick
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Moderator Wolfgang Leikermoser hat geschrieben:„Wenn ich die Rechnung jetzt noch einmal ausrufe, dann mach ich mich der Beihilfe zum Menschenhandel strafbar.“

Stellungnahme von Moderator Wolfgang Leikermoser als Audio:
www.youtube.com/watch?v=py7Mg6cY7ww

www.radio-games.de/games/antenne-bayern ... hnung.html

Das Gewinnspiel:
www.antenne.de/geld/ANTENNE-BAYERN-zahl ... radio.html


Ob hier tatsächlich der Strafrechtstatbestand der Beihilfe zum Menschenhandel vorliegt kann m.E. aus der Ferne und auch durch den Moderator und seinen Rechtsbeistand nur spekuliert werden.


Moderator Wolfgang Leikermoser argumentiert nach Beratung von seinem Anwalt: gerade weil im Reiseprospekt behauptet werde die Frauen seien keine Prostituierten, und sie könnten kostenlos in der Wohnung in Thailand mit den reisewilligen Männern aus Deutschland zusammen sein, und der Reiseorganisator selbst habe eine Thailänderin bereits mit nach Deutschland gebracht, deswegen könne die Unterstützung dieser Reise durch ihn als Moderator in der Gewinnspiel-Sendung Beihilfe zum Menschenhandel sein.


§ 232 StGB Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
http://dejure.org/gesetze/StGB/232.html

§ 233a StGB Förderung des Menschenhandels
htt://dejure.org/gesetze/StGB/233a.html


Demnächst wird dann sicher auch die Sendung Bauer sucht Frau bzw. Mann unter Menschenhandelsverdacht stehen.

Zumal es da sowohl um sexuelle Ausbeutung (bzw. homosexuelle Ausbeutung geht, denn -jawohl- kürzlich gab es den ersten Bauern der einen Mann sucht und verkuppelt werden soll) als auch um Ausbeutung der Arbeitskraft, weil von den künftigen PartnerInnen ja wohl auch eine kräftige Portion Mithilfe auf dem Hof des Zukünftigen erwartet wird...

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Lucy
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Beitrag von Lucy »

also manches im leben ist doch wirklich absurd, nich wahr? ich konnte mir ein lachen nicht verkneifen.

lg lucy

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Lucy
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Beitrag von Lucy »

also manches im leben ist doch wirklich absurd, nich wahr? ich konnte mir ein lachen nicht verkneifen.

ich habe noch nicht verstanden, warum der besuch von thailändischen prostituierten in thailand menschenhandel sein soll.

lg lucy

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Beitrag von ehemaliger_User »

Lucy, es ging nicht um den Besuch bei thailändischen Prostituierten, sondern die Teilnehmer der Reisegruppe suchten eine Frau [zum Heiraten].
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