Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
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3.11.2011
Opa missbraucht Enkelin: Haft
Jahrelang verging sich ein Großvater an seiner Teenie-Enkelin. Er bekam dreieinhalb Jahre Knast
Er selbst hatte es geleugnet, doch das Gericht glaubte ihm nicht: Wegen sexuellen Missbrauchs seiner Enkeltochter in knapp einem Dutzend Fällen muss ein 73-jähriger Berliner dreieinhalb Jahre in Haft. Nach dem Urteil des Berliner Landgerichts vom Donnerstag hat sich der Witwer auf seinem Boot und in zwei Wohnungen an dem anfangs 14-jährigen Mädchen vergangen. „Die sexuelle Beziehung beruhte nicht auf Gewalt, sondern Bezahlung“, stellte Richter Kai Dieckmann fest.
Der Rentner hatte bestritten und von einem Komplott der Enkelin und seiner Tochter gesprochen. Es handele sich um einen Racheakt, weil er die beiden nicht mehr finanziell unterstützt habe, hatte der Berliner behauptet.
Das Gericht hatte keinerlei Zweifel an den sehr detailreichen Aussagen des Opfers. Demnach hatte die Schülerin Geld für den Sex mit ihrem Opa bekommen. Die inzwischen 20-Jährige hatte ausgesagt, „es war dreckiges Geld, ich habe mich gefühlt wie eine Prostituierte“.
Zu dem ersten Übergriff kam es laut Urteil bei einer Bootstour in Brandenburg. Später habe sich der Großvater in seiner Wohnung und der Wohnung eines seiner Bekannten an der Schülerin vergangen. Es begann mit Streicheln und steigerte sich bis hin zum Geschlechtsverkehr, sagte Dieckmann. Als die Schülerin einen Gleichaltrigen kennenlernte, wollte sie ihrem Großvater nicht mehr zu Willen sein. „Der Opa war hochgradig sauer und verlangte Geschenke zurück“, beschrieb Richter Dieckmann das Ende der Beziehung.
Die Enkeltochter hatte lange gezögert, ihren Opa anzuzeigen. Ihr Freund hatte sie überredet, sich der Mutter anzuvertrauen. Danach kam der Fall ins Rollen.
http://www.bz-berlin.de/tatorte/gericht ... 09918.html
http://www.berliner-kurier.de/polizei-p ... 97886.html
Opa missbraucht Enkelin: Haft
Jahrelang verging sich ein Großvater an seiner Teenie-Enkelin. Er bekam dreieinhalb Jahre Knast
Er selbst hatte es geleugnet, doch das Gericht glaubte ihm nicht: Wegen sexuellen Missbrauchs seiner Enkeltochter in knapp einem Dutzend Fällen muss ein 73-jähriger Berliner dreieinhalb Jahre in Haft. Nach dem Urteil des Berliner Landgerichts vom Donnerstag hat sich der Witwer auf seinem Boot und in zwei Wohnungen an dem anfangs 14-jährigen Mädchen vergangen. „Die sexuelle Beziehung beruhte nicht auf Gewalt, sondern Bezahlung“, stellte Richter Kai Dieckmann fest.
Der Rentner hatte bestritten und von einem Komplott der Enkelin und seiner Tochter gesprochen. Es handele sich um einen Racheakt, weil er die beiden nicht mehr finanziell unterstützt habe, hatte der Berliner behauptet.
Das Gericht hatte keinerlei Zweifel an den sehr detailreichen Aussagen des Opfers. Demnach hatte die Schülerin Geld für den Sex mit ihrem Opa bekommen. Die inzwischen 20-Jährige hatte ausgesagt, „es war dreckiges Geld, ich habe mich gefühlt wie eine Prostituierte“.
Zu dem ersten Übergriff kam es laut Urteil bei einer Bootstour in Brandenburg. Später habe sich der Großvater in seiner Wohnung und der Wohnung eines seiner Bekannten an der Schülerin vergangen. Es begann mit Streicheln und steigerte sich bis hin zum Geschlechtsverkehr, sagte Dieckmann. Als die Schülerin einen Gleichaltrigen kennenlernte, wollte sie ihrem Großvater nicht mehr zu Willen sein. „Der Opa war hochgradig sauer und verlangte Geschenke zurück“, beschrieb Richter Dieckmann das Ende der Beziehung.
Die Enkeltochter hatte lange gezögert, ihren Opa anzuzeigen. Ihr Freund hatte sie überredet, sich der Mutter anzuvertrauen. Danach kam der Fall ins Rollen.
http://www.bz-berlin.de/tatorte/gericht ... 09918.html
http://www.berliner-kurier.de/polizei-p ... 97886.html
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09.11.2011
Menschenhändler sollen Sex-Sklavinnen gequält haben
NÜRNBERG - Sie hofften auf ein besseres Leben in Deutschland, doch die jungen Frauen aus Ungarn landeten hier im Bordell: Die brutalen Geschäfte moderner Menschenhändler beschäftigen derzeit das Landgericht Nürnberg-Fürth.
n den Vergnügungsvierteln erlebten die Mädchen die Hölle – davon ist Staatsanwalt Thomas Weyde überzeugt. Rund um die Uhr wurden sie eingesperrt, gehalten wie Gefangene. 24 Stunden am Tag mussten sie ihre Körper verkaufen, ihre Einnahmen in Listen notieren und mindestens die Hälfte, teilweise auch ihren gesamten Verdienst abliefern.
Telefone abgehört
Reichten die Tageseinnahmen nicht, wurde „Schadensersatz“ fällig. Die Zahlungsmoral der Frauen dürfte erstklassig gewesen sein: Wagte es eine, zu widersprechen, wurde sie beschimpft und verprügelt, bis sie ohnmächtig wurde. Und auch damit, den Familien in Ungarn etwas anzutun, wurde gedroht. Die angemieteten Modellwohnungen durfte keine verlassen, selbst Lebensmittel wurden gebracht.
Prozesse gegen Menschenhändler sind selten; im letzten Jahr wurden landesweit 470 Ermittlungsverfahren abgeschlossen, heißt es beim Bundeskriminalamt. Doch dort geht man von einem erheblichen Dunkelfeld aus. Die größte Herausforderung der Ermittler: Opfer von Menschenhandel zu identifizieren und sie zu einer Aussage zu bewegen.
Auch in diesem Fall funktionierte zwischen März und Oktober 2010 das System der Einschüchterung perfekt: Die Frauen befanden sich in einem fremden Land, sprachen weder die Sprache, noch wussten sie, wo sie Schutz finden könnten. Das Gefühl doppelter Bedrohung, einerseits durch die deutsche Polizei, andererseits durch die Zuhälter, ließ sie leiden und schweigen. Dazu kam, dass nicht alle Frauen ahnungslos eingereist waren. Einige wussten, dass sie hier auf den Strich gehen sollten.
Kein Erbarmen
Im Herbst letzten Jahres packten einige der Liebesdamen schließlich bei der Polizei aus. Demnach kannten die drei Angeklagten (42, 25 und 27 Jahre), darunter Vater und Sohn, kein Erbarmen: Innerhalb des Trios hatte der 42-Jährige das Sagen.
Ihre grausame Herrschaft über ihre Sklavinnen übten die Angeklagten abwechselnd und in unterschiedlicher Tatbeteiligung aus. Eine wurde im September 2010 telefonisch aufgefordert, auch ungeschützten Geschlechtsverkehr anzubieten – um höhere Einnahmen zu erzielen. Einer weiteren Geschädigten wurde, sollte sie nicht mehr Geld verdienen, damit gedroht, ihr die Rippen zu brechen, den Kopf zu zertrümmern, die Haut abzuziehen.
Ankläger Weyde trägt die Anklage detailliert vor – die genaue Kenntnis der widerlichen Drohungen rührt aus einer aufwendigen Abhöraktion. Die Telefone der Verdächtigen wurden angezapft, die Aufzeichnungen der Gespräche füllen zig Aktenordner.
Ohne jede Regung hören sich die Angeklagten die Vorwürfe des Staatsanwaltes an. Sie sagen kein Wort – doch zumindest müssen die Frauen ihren Peinigern im Gerichtssaal nicht mehr begegnen.
Die drei Angeklagten (Verteidiger: Thomas Dolmany, Anna Lottner und Joachim Harth) gestehen ohne Umschweife, nächste Woche werden sie wegen Menschenhandels, Zuhälterei und Körperverletzung verurteilt werden. Haftstrafen von drei Jahren und zehn Monaten für den 42-Jährigen, zwei Jahren und zehn Monaten für seinen Sohn und zwei Jahren und vier Monaten für den dritten Angeklagten wurden bereits vereinbart.
http://www.nordbayern.de/nuernberger-na ... -1.1643070
Menschenhändler sollen Sex-Sklavinnen gequält haben
NÜRNBERG - Sie hofften auf ein besseres Leben in Deutschland, doch die jungen Frauen aus Ungarn landeten hier im Bordell: Die brutalen Geschäfte moderner Menschenhändler beschäftigen derzeit das Landgericht Nürnberg-Fürth.
n den Vergnügungsvierteln erlebten die Mädchen die Hölle – davon ist Staatsanwalt Thomas Weyde überzeugt. Rund um die Uhr wurden sie eingesperrt, gehalten wie Gefangene. 24 Stunden am Tag mussten sie ihre Körper verkaufen, ihre Einnahmen in Listen notieren und mindestens die Hälfte, teilweise auch ihren gesamten Verdienst abliefern.
Telefone abgehört
Reichten die Tageseinnahmen nicht, wurde „Schadensersatz“ fällig. Die Zahlungsmoral der Frauen dürfte erstklassig gewesen sein: Wagte es eine, zu widersprechen, wurde sie beschimpft und verprügelt, bis sie ohnmächtig wurde. Und auch damit, den Familien in Ungarn etwas anzutun, wurde gedroht. Die angemieteten Modellwohnungen durfte keine verlassen, selbst Lebensmittel wurden gebracht.
Prozesse gegen Menschenhändler sind selten; im letzten Jahr wurden landesweit 470 Ermittlungsverfahren abgeschlossen, heißt es beim Bundeskriminalamt. Doch dort geht man von einem erheblichen Dunkelfeld aus. Die größte Herausforderung der Ermittler: Opfer von Menschenhandel zu identifizieren und sie zu einer Aussage zu bewegen.
Auch in diesem Fall funktionierte zwischen März und Oktober 2010 das System der Einschüchterung perfekt: Die Frauen befanden sich in einem fremden Land, sprachen weder die Sprache, noch wussten sie, wo sie Schutz finden könnten. Das Gefühl doppelter Bedrohung, einerseits durch die deutsche Polizei, andererseits durch die Zuhälter, ließ sie leiden und schweigen. Dazu kam, dass nicht alle Frauen ahnungslos eingereist waren. Einige wussten, dass sie hier auf den Strich gehen sollten.
Kein Erbarmen
Im Herbst letzten Jahres packten einige der Liebesdamen schließlich bei der Polizei aus. Demnach kannten die drei Angeklagten (42, 25 und 27 Jahre), darunter Vater und Sohn, kein Erbarmen: Innerhalb des Trios hatte der 42-Jährige das Sagen.
Ihre grausame Herrschaft über ihre Sklavinnen übten die Angeklagten abwechselnd und in unterschiedlicher Tatbeteiligung aus. Eine wurde im September 2010 telefonisch aufgefordert, auch ungeschützten Geschlechtsverkehr anzubieten – um höhere Einnahmen zu erzielen. Einer weiteren Geschädigten wurde, sollte sie nicht mehr Geld verdienen, damit gedroht, ihr die Rippen zu brechen, den Kopf zu zertrümmern, die Haut abzuziehen.
Ankläger Weyde trägt die Anklage detailliert vor – die genaue Kenntnis der widerlichen Drohungen rührt aus einer aufwendigen Abhöraktion. Die Telefone der Verdächtigen wurden angezapft, die Aufzeichnungen der Gespräche füllen zig Aktenordner.
Ohne jede Regung hören sich die Angeklagten die Vorwürfe des Staatsanwaltes an. Sie sagen kein Wort – doch zumindest müssen die Frauen ihren Peinigern im Gerichtssaal nicht mehr begegnen.
Die drei Angeklagten (Verteidiger: Thomas Dolmany, Anna Lottner und Joachim Harth) gestehen ohne Umschweife, nächste Woche werden sie wegen Menschenhandels, Zuhälterei und Körperverletzung verurteilt werden. Haftstrafen von drei Jahren und zehn Monaten für den 42-Jährigen, zwei Jahren und zehn Monaten für seinen Sohn und zwei Jahren und vier Monaten für den dritten Angeklagten wurden bereits vereinbart.
http://www.nordbayern.de/nuernberger-na ... -1.1643070
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Staatsanwaltschaft Bonn klagt zwei Hells-Angels Mitglieder wegen Folter an
Bonn: Foltervorwurf gegen Mitglieder der Hells Angels
Die Berichterstattung über Motorradclubs ist mitunter wenig differenziert und Taten einzelner Mitglieder werden dem gesamten Club angelastet. Doch in der Tat ist der aktuelle Fall ungewöhnlich, geht es sonst bei derartigen Verfahren doch meist um die so genannten “Rocker-Kriege” oder Vorwürfe von Körperverletzung.
Wie immer, wenn sich Mitglieder diverser Motorrad-Clubs vor Gericht verantworten müssen, wurde auch dieses Mal unter strengen Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen zwei Männer der “Hells Angels” vor dem Landgericht Bonn begonnen.
Die Staatsanwaltschaft geht von folgender Tat aus: Die angeklagten Männer im Alter von 36 und 40 Jahren aus Euskirchen und Troisdorf wird vorgeworfen im März 2010 eine 24 Jahre alte Frau gegen ihren Willen gefangen gehalten und unter Anwendung schwerer körperlicher Gewalt und Todesdrohungen zur Prostitution in verschiedenen Bordellen gezwungen haben. Als sich die Geschädigte geweigert habe, sei sie gefoltert worden.
Bei den Folterungen sei das Opfer mit Benzin übergossen und angezündet worden, wobei es zu Verbrennungen ersten und zweiten Grades gekommen sein soll. Ausserdem wurde die junge Frau, so der Vorwurf, zu sexuellen Handlungen mit einem Hund gezwungen. Dabei wurde sie von der 31-jährigen Freundin des 40-Jährigen Angeklagten aus Troisdorf gefilmt und die laufenden Aufnahmen mit Verspottung und Häme gegen das Opfer kommentiert. Neben den Todesdrohungen wurde der jungen Frau auch gedroht, die Brustwarzen abzuschneiden.
Hintergrund und Vorwurf: Die Anklage geht bei den Folterhandlungen von einem Racheakt aus, da sich die Geschädigte von einem der beiden Angeklagten trennen und sich nicht mehr zur Prostitution zwingen lassen wollte, da sie einen neuen Freund hatte, mit dem sie in einer geregelten Beziehung leben wollte.
Die Staatsanwaltschaft geht daher strafrechtlich von Nötigung zu sexuellen Handlungen, schweren Mißhandlungen, Freiheitsberaubung, Zuhälterei, Menschenhandel und Raub aus. Neben den als Tätern Angeklagten, hat auch die 31-jährige Frau, die das Geschehen durch Videoaufnahmen dokumentierte, eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft Bonn bekommen.
Die beiden Angeklagten Hells Angels schweigen bislang zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen
http://www.spreadnews.de/staatsanwaltsc ... n/1117271/
Bonn: Foltervorwurf gegen Mitglieder der Hells Angels
Die Berichterstattung über Motorradclubs ist mitunter wenig differenziert und Taten einzelner Mitglieder werden dem gesamten Club angelastet. Doch in der Tat ist der aktuelle Fall ungewöhnlich, geht es sonst bei derartigen Verfahren doch meist um die so genannten “Rocker-Kriege” oder Vorwürfe von Körperverletzung.
Wie immer, wenn sich Mitglieder diverser Motorrad-Clubs vor Gericht verantworten müssen, wurde auch dieses Mal unter strengen Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen zwei Männer der “Hells Angels” vor dem Landgericht Bonn begonnen.
Die Staatsanwaltschaft geht von folgender Tat aus: Die angeklagten Männer im Alter von 36 und 40 Jahren aus Euskirchen und Troisdorf wird vorgeworfen im März 2010 eine 24 Jahre alte Frau gegen ihren Willen gefangen gehalten und unter Anwendung schwerer körperlicher Gewalt und Todesdrohungen zur Prostitution in verschiedenen Bordellen gezwungen haben. Als sich die Geschädigte geweigert habe, sei sie gefoltert worden.
Bei den Folterungen sei das Opfer mit Benzin übergossen und angezündet worden, wobei es zu Verbrennungen ersten und zweiten Grades gekommen sein soll. Ausserdem wurde die junge Frau, so der Vorwurf, zu sexuellen Handlungen mit einem Hund gezwungen. Dabei wurde sie von der 31-jährigen Freundin des 40-Jährigen Angeklagten aus Troisdorf gefilmt und die laufenden Aufnahmen mit Verspottung und Häme gegen das Opfer kommentiert. Neben den Todesdrohungen wurde der jungen Frau auch gedroht, die Brustwarzen abzuschneiden.
Hintergrund und Vorwurf: Die Anklage geht bei den Folterhandlungen von einem Racheakt aus, da sich die Geschädigte von einem der beiden Angeklagten trennen und sich nicht mehr zur Prostitution zwingen lassen wollte, da sie einen neuen Freund hatte, mit dem sie in einer geregelten Beziehung leben wollte.
Die Staatsanwaltschaft geht daher strafrechtlich von Nötigung zu sexuellen Handlungen, schweren Mißhandlungen, Freiheitsberaubung, Zuhälterei, Menschenhandel und Raub aus. Neben den als Tätern Angeklagten, hat auch die 31-jährige Frau, die das Geschehen durch Videoaufnahmen dokumentierte, eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft Bonn bekommen.
Die beiden Angeklagten Hells Angels schweigen bislang zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen
http://www.spreadnews.de/staatsanwaltsc ... n/1117271/
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Menschenhandel und Zwangsprostitution in Bremen
Täter kommen oft unbestraft davon
Von Rose Gerdts-Schiffler
Bremen. Polizeibeamte haben im vergangenen Jahr in Bremen 56 Opfer von Menschenhändlern aus Modellwohnungen und Bordellen herausgeholt. Die Frauen wurden finanziell ausgebeutet, immer wieder geschlagen und oft sexuell misshandelt. Dennoch kommen die Täter in der Mehrzahl der Fälle ungeschoren davon.
Arbeitsplatz Koberfenster: Menschenhändler zwingen Frauen zu 17-Stunden-Schichten und gefährlichen Sexualpraktiken.
Bremen. Zwischen der rund 117.000 Einwohner zählenden Stadt Pleven in Bulgarien und Bremen besteht eine traurige Beziehung: Nahezu alle der jungen Bulgarinnen, die sich in Bremen an Freier verkaufen, stammen aus der Industriestadt und ihren umliegenden Dörfern. Opfer von Menschenhändlern, die in Bremerhaven anschaffen müssen, stammen wiederum ausschließlich aus Dobrich am Schwarzen Meer. Viele der Frauen gehen in Bremen und der Seestadt unter katastrophalen Bedingungen auf den Strich. Nach den Erkenntnissen der Polizei müssen manche von ihnen sieben Tage die Woche 17-Stunden-Schichten absolvieren und dabei Sexualpraktiken ausüben müssen, die sie ablehnen.
Bis auf ein Taschengeld wird den Frauen von den Zuhältern alles abgenommen. Einige von ihnen sind unter falschen Versprechungen an die Weser gelockt und hier von Menschenhändlern in die Prostitution gezwungen worden. Im vergangenen Jahr ermittelte die Bremer Polizei 56 Opfer. Doch längst nicht alle Täter landen vor Gericht.
"Oft reicht die Aussage der Frauen nicht für eine Anklage", erzählt Petra Meyer, Schwerpunktstaatsanwältin für Menschenhandel bei der Staatsanwaltschaft. Da die Täter die Angehörigen der Frauen in Bulgarien kennen würden, genüge schon der Hinweis, es könnte den Kindern oder der Mutter etwas passieren, um die Opfer zum Schweigen zu bringen.
Ein Fachtag unter dem Titel "Zwischen den Welten" beschäftigte sich jetzt in der Martin-Luther-Gemeinde mit Sexarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Die Organisatorinnen von der Bremischen Zentralstelle für die Gleichberechtigung der Frau und dem Verein für Innere Mission hatten dazu die Staatsanwältin als Referentin geladen. Bereits im August hatte Petra Meyer zwei 51- und 44-jährige Bulgaren vor dem Landgericht angeklagt.
Das Paar hatte vier junge Frauen aus seinem Heimatland von Dobrich nach Bremerhaven geholt und sie dort als Prostituierte ausgebeutet. Der Pass wurde ihnen bei Ankunft in der Seestadt sofort abgenommen. Wer aufbegehrte, wurde mit Schlägen gefügig gemacht. Gab es weiteren Widerstand, drohten die beiden Bulgaren den Frauen, sie zu entstellen oder sich an den Verwandten in der Heimat zu rächen. Ein perfides System, das durch Probleme im Umgang mit den Opfern in Deutschland ungewollt unterstützt wird.
Zwar verurteilte eine Kammer des Landgerichts einen Menschenhändler im Februar vergangenen Jahres zu zehn Jahren und im Oktober einen anderen zu vier Jahren Gefängnis, doch die beiden Verfahren sind Ausnahmen. Dass es im Falle der beiden Bulgaren überhaupt zur Anklage kam, zählte für die Ermittler schon als Erfolg. "Oft ahnen wir, dass die Frauen ausgebeutet oder misshandelt werden, aber die Betroffenen trauen sich nicht auszusagen", sagt Petra Meyer bedauernd. Selbst wenn die Frauen flüchten und bei der Polizei aussagen, haben die Täter noch gute Karten, ungeschoren oder mit Bewährungsstrafen davonzukommen. Denn: Die betroffenen Frauen kehren nach den furchtbaren Erlebnissen in der Rotlichtszene in ihre Heimatländer zurück und sind Jahre später nur schwer zu bewegen, zum Prozess nach Deutschland zu kommen. "Ohne Zeugin kommt man aber nicht zu einer Verurteilung", sagt Gregor Weisner von der Kripo.
Juristisch betrachtet sind die Zeuginnen nur ein "Beweismittel" in einem monatelangen, oft extrem belastenden Prozess. Nach den Erfahrungen der Staatsanwältin finde dann vor Gericht ein ungleicher Schlagabtausch statt: "Die Frauen sprechen kein Deutsch, verfügen nur über geringe Schulbildung und sitzen in den Prozessen gleich mehreren Verteidigern und den Angeklagten gegenüber."
Allein der Anfahrtsweg erscheint für manche der jungen Opfer schon wie ein unüberwindbares Hindernis. So musste die Bremer Polizei in einem großen Verfahren auf den Bruder einer Dolmetscherin zurückgreifen, der die Zeugin aus ihrem tschechischen Dorf abholte und sie zur deutschen Grenze brachte, wo bereits ein Taxi auf sie wartete.
Ein Notbehelf, der nur dank des Engagements einzelner Helfer und günstiger Umstände zustande kam. "Es reicht nicht, wenn das Gericht eine Vorladung nach Rumänien oder Bulgarien schickt", ist Gregor Weisner überzeugt. Die Frauen brauchten jemanden, der sie begleite, dem sie vertrauten und der vor allem auch ihre Sprache spreche.
Viele Experten würden es befürworten, wenn betroffenen Frauen, die vor Gericht aussagen wollen, eine berufliche Perspektive in Deutschland erhielten. Statt nach der Flucht aus dem Milieu in die Heimat zurückzukehren, könnten sie bis zum Prozessbeginn in Deutschland bleiben. Die Innenbehörde prüft zurzeit noch andere Alternativen: "Wir arbeiten gemeinsam mit der Justizbehörde ganz konkret an einem Konzept, damit mehr ausländische Frauen zurück zu den Gerichtsverhandlungen nach Bremen kommen", kündigte Senator Ulrich Mäurer (SPD) auf dem Fachtag an. Details wollte er noch nicht preisgeben.
Die beiden Bulgaren, deren Opfer sich in einer Straße 17 Stunden lang am Tag in Koberfenstern den Männern anbieten mussten, kamen mit einer Bewährungsstrafe davon. Die einzige Zeugin, die von den vier betroffenen Frauen aussagen wollte, war kurz vor ihrer Abreise aus Bulgarien Ende August psychisch zusammengebrochen. Staatsanwältin Petra Meyer erreichte mit viel Hartnäckigkeit, dass die Täter zusätzlich zur Bewährungsstrafe 10.000 Euro an die Opfer zahlen müssen.
Längst nicht alle der rund 800 Frauen, die in Bremen anschaffen gehen, sind Opfer von Menschenhändlern. "Alle, die das freiwillig machen, wollen wir in Ruhe lassen und nicht in Wohnwagen auf düstere Waldwege drängen", betont Ulrich Mäurer. Mit vielen anderen Experten ist er sich einig, dass die Entscheidung des Gesetzgebers, sich nach der Einführung des Prostitutionsgesetzes Anfang 2002 aus der systematischen Kontrolle des Rotlichtmilieus zurückzuziehen, falsch war. So müssten sich Polizisten bei Kontrollen von sogenannten Modellwohnungen, die von Rockern der "Hell's Angels" kontrolliert werden, an der Tür abfertigen lassen. Gregror Weisner: "Da geht die Tür einen Spalt auf, wir bekommen die Pässe der Frauen, und schon fällt die Tür wieder zu."
http://www.weser-kurier.de/Artikel/Brem ... davon.html
Täter kommen oft unbestraft davon
Von Rose Gerdts-Schiffler
Bremen. Polizeibeamte haben im vergangenen Jahr in Bremen 56 Opfer von Menschenhändlern aus Modellwohnungen und Bordellen herausgeholt. Die Frauen wurden finanziell ausgebeutet, immer wieder geschlagen und oft sexuell misshandelt. Dennoch kommen die Täter in der Mehrzahl der Fälle ungeschoren davon.
Arbeitsplatz Koberfenster: Menschenhändler zwingen Frauen zu 17-Stunden-Schichten und gefährlichen Sexualpraktiken.
Bremen. Zwischen der rund 117.000 Einwohner zählenden Stadt Pleven in Bulgarien und Bremen besteht eine traurige Beziehung: Nahezu alle der jungen Bulgarinnen, die sich in Bremen an Freier verkaufen, stammen aus der Industriestadt und ihren umliegenden Dörfern. Opfer von Menschenhändlern, die in Bremerhaven anschaffen müssen, stammen wiederum ausschließlich aus Dobrich am Schwarzen Meer. Viele der Frauen gehen in Bremen und der Seestadt unter katastrophalen Bedingungen auf den Strich. Nach den Erkenntnissen der Polizei müssen manche von ihnen sieben Tage die Woche 17-Stunden-Schichten absolvieren und dabei Sexualpraktiken ausüben müssen, die sie ablehnen.
Bis auf ein Taschengeld wird den Frauen von den Zuhältern alles abgenommen. Einige von ihnen sind unter falschen Versprechungen an die Weser gelockt und hier von Menschenhändlern in die Prostitution gezwungen worden. Im vergangenen Jahr ermittelte die Bremer Polizei 56 Opfer. Doch längst nicht alle Täter landen vor Gericht.
"Oft reicht die Aussage der Frauen nicht für eine Anklage", erzählt Petra Meyer, Schwerpunktstaatsanwältin für Menschenhandel bei der Staatsanwaltschaft. Da die Täter die Angehörigen der Frauen in Bulgarien kennen würden, genüge schon der Hinweis, es könnte den Kindern oder der Mutter etwas passieren, um die Opfer zum Schweigen zu bringen.
Ein Fachtag unter dem Titel "Zwischen den Welten" beschäftigte sich jetzt in der Martin-Luther-Gemeinde mit Sexarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Die Organisatorinnen von der Bremischen Zentralstelle für die Gleichberechtigung der Frau und dem Verein für Innere Mission hatten dazu die Staatsanwältin als Referentin geladen. Bereits im August hatte Petra Meyer zwei 51- und 44-jährige Bulgaren vor dem Landgericht angeklagt.
Das Paar hatte vier junge Frauen aus seinem Heimatland von Dobrich nach Bremerhaven geholt und sie dort als Prostituierte ausgebeutet. Der Pass wurde ihnen bei Ankunft in der Seestadt sofort abgenommen. Wer aufbegehrte, wurde mit Schlägen gefügig gemacht. Gab es weiteren Widerstand, drohten die beiden Bulgaren den Frauen, sie zu entstellen oder sich an den Verwandten in der Heimat zu rächen. Ein perfides System, das durch Probleme im Umgang mit den Opfern in Deutschland ungewollt unterstützt wird.
Zwar verurteilte eine Kammer des Landgerichts einen Menschenhändler im Februar vergangenen Jahres zu zehn Jahren und im Oktober einen anderen zu vier Jahren Gefängnis, doch die beiden Verfahren sind Ausnahmen. Dass es im Falle der beiden Bulgaren überhaupt zur Anklage kam, zählte für die Ermittler schon als Erfolg. "Oft ahnen wir, dass die Frauen ausgebeutet oder misshandelt werden, aber die Betroffenen trauen sich nicht auszusagen", sagt Petra Meyer bedauernd. Selbst wenn die Frauen flüchten und bei der Polizei aussagen, haben die Täter noch gute Karten, ungeschoren oder mit Bewährungsstrafen davonzukommen. Denn: Die betroffenen Frauen kehren nach den furchtbaren Erlebnissen in der Rotlichtszene in ihre Heimatländer zurück und sind Jahre später nur schwer zu bewegen, zum Prozess nach Deutschland zu kommen. "Ohne Zeugin kommt man aber nicht zu einer Verurteilung", sagt Gregor Weisner von der Kripo.
Juristisch betrachtet sind die Zeuginnen nur ein "Beweismittel" in einem monatelangen, oft extrem belastenden Prozess. Nach den Erfahrungen der Staatsanwältin finde dann vor Gericht ein ungleicher Schlagabtausch statt: "Die Frauen sprechen kein Deutsch, verfügen nur über geringe Schulbildung und sitzen in den Prozessen gleich mehreren Verteidigern und den Angeklagten gegenüber."
Allein der Anfahrtsweg erscheint für manche der jungen Opfer schon wie ein unüberwindbares Hindernis. So musste die Bremer Polizei in einem großen Verfahren auf den Bruder einer Dolmetscherin zurückgreifen, der die Zeugin aus ihrem tschechischen Dorf abholte und sie zur deutschen Grenze brachte, wo bereits ein Taxi auf sie wartete.
Ein Notbehelf, der nur dank des Engagements einzelner Helfer und günstiger Umstände zustande kam. "Es reicht nicht, wenn das Gericht eine Vorladung nach Rumänien oder Bulgarien schickt", ist Gregor Weisner überzeugt. Die Frauen brauchten jemanden, der sie begleite, dem sie vertrauten und der vor allem auch ihre Sprache spreche.
Viele Experten würden es befürworten, wenn betroffenen Frauen, die vor Gericht aussagen wollen, eine berufliche Perspektive in Deutschland erhielten. Statt nach der Flucht aus dem Milieu in die Heimat zurückzukehren, könnten sie bis zum Prozessbeginn in Deutschland bleiben. Die Innenbehörde prüft zurzeit noch andere Alternativen: "Wir arbeiten gemeinsam mit der Justizbehörde ganz konkret an einem Konzept, damit mehr ausländische Frauen zurück zu den Gerichtsverhandlungen nach Bremen kommen", kündigte Senator Ulrich Mäurer (SPD) auf dem Fachtag an. Details wollte er noch nicht preisgeben.
Die beiden Bulgaren, deren Opfer sich in einer Straße 17 Stunden lang am Tag in Koberfenstern den Männern anbieten mussten, kamen mit einer Bewährungsstrafe davon. Die einzige Zeugin, die von den vier betroffenen Frauen aussagen wollte, war kurz vor ihrer Abreise aus Bulgarien Ende August psychisch zusammengebrochen. Staatsanwältin Petra Meyer erreichte mit viel Hartnäckigkeit, dass die Täter zusätzlich zur Bewährungsstrafe 10.000 Euro an die Opfer zahlen müssen.
Längst nicht alle der rund 800 Frauen, die in Bremen anschaffen gehen, sind Opfer von Menschenhändlern. "Alle, die das freiwillig machen, wollen wir in Ruhe lassen und nicht in Wohnwagen auf düstere Waldwege drängen", betont Ulrich Mäurer. Mit vielen anderen Experten ist er sich einig, dass die Entscheidung des Gesetzgebers, sich nach der Einführung des Prostitutionsgesetzes Anfang 2002 aus der systematischen Kontrolle des Rotlichtmilieus zurückzuziehen, falsch war. So müssten sich Polizisten bei Kontrollen von sogenannten Modellwohnungen, die von Rockern der "Hell's Angels" kontrolliert werden, an der Tür abfertigen lassen. Gregror Weisner: "Da geht die Tür einen Spalt auf, wir bekommen die Pässe der Frauen, und schon fällt die Tür wieder zu."
http://www.weser-kurier.de/Artikel/Brem ... davon.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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17.11.2011
Mit Zauberei zum Sex gezwungen
Sie verdienten am Leid ihrer Landsleute offenbar das große Geld. Seit gestern haben sich im zweiten Anlauf drei nigerianische Frauen und ein Mann wegen großangelegter Schleuserei und ausbeuterischer Zuhälterei und Menschenhandel vor dem Landgericht zu verantworten.
Frankfurt. 17 Taten umfasst die Anklage, die von den zwischen 31 und 38 Jahre alten Frauen und dem 33 Jahre alten Hauptangeklagten in unterschiedlicher Beteiligung begangen worden seien. Zunächst wurden Landsleute aus Nigeria für einen Schleuserlohn von rund 4500 Euro über viele Umwege nach Deutschland gebracht.
Die Reise ging zunächst per Flugzeug in den Libanon und von dort auf dem Wasser in die Türkei und nach Griechenland. "Besonders im Boot von der Türkei nach Griechenland starben viele Menschen an Entkräftung oder gingen über Bord", sagte Staatsanwältin Kerstin Lotz.
In mindestens vier Fällen aber ging es den Angeklagten nicht nur um die Schleusung. Den jungen Nigerianerinnen wurde in der Heimat weisgemacht, in Deutschland für viel Geld als Putzfrau oder Aupair-Mädchen arbeiten zu können. In Wirklichkeit ging es jedoch direkt nach der Ankunft ins Bordell. Voodoo-Priester, die die schüchternen Frauen zu sich hatten kommen lassen, schworen sie auf "unbedingten Gehorsam" ein. Würde man der "Madame" oder gar dem Zuhälter widersprechen, käme es zu "schlimmen körperlichen Gebrechen oder gar zum Tod", zitierte die Staatsanwältin.
In den Frankfurter Freudenhäusern hatten die vier Frauen, die in dem Prozess nun als Nebenklägerinnen vertreten sind, eine fürchterliche Zeit. Sie waren weder Lesens und Schreibens und erst recht nicht der deutschen Sprache kundig, so dass sie außerhalb des Bordells keinerlei soziale Kontakte aufbauen konnten. Stattdessen standen sie bei den Angeklagten tief in der Kreide.
"Zwischen 50 000 und 60 000 Euro mussten sie für angeblichen Schleuserlohn abarbeiten" , sagte die Staatsanwältin. Am ersten Verhandlungstag äußerte sich zunächst eine 33 Jahre alte Mitangeklagte: Sie sei 2005 selbst auf die gleiche Weise nach Deutschland gekommen, habe sich aber gewissermaßen zur "Madame" hochgearbeitet. Mitte Dezember soll das Urteil verkündet werden.
http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/fr ... 80.de.html
Mit Zauberei zum Sex gezwungen
Sie verdienten am Leid ihrer Landsleute offenbar das große Geld. Seit gestern haben sich im zweiten Anlauf drei nigerianische Frauen und ein Mann wegen großangelegter Schleuserei und ausbeuterischer Zuhälterei und Menschenhandel vor dem Landgericht zu verantworten.
Frankfurt. 17 Taten umfasst die Anklage, die von den zwischen 31 und 38 Jahre alten Frauen und dem 33 Jahre alten Hauptangeklagten in unterschiedlicher Beteiligung begangen worden seien. Zunächst wurden Landsleute aus Nigeria für einen Schleuserlohn von rund 4500 Euro über viele Umwege nach Deutschland gebracht.
Die Reise ging zunächst per Flugzeug in den Libanon und von dort auf dem Wasser in die Türkei und nach Griechenland. "Besonders im Boot von der Türkei nach Griechenland starben viele Menschen an Entkräftung oder gingen über Bord", sagte Staatsanwältin Kerstin Lotz.
In mindestens vier Fällen aber ging es den Angeklagten nicht nur um die Schleusung. Den jungen Nigerianerinnen wurde in der Heimat weisgemacht, in Deutschland für viel Geld als Putzfrau oder Aupair-Mädchen arbeiten zu können. In Wirklichkeit ging es jedoch direkt nach der Ankunft ins Bordell. Voodoo-Priester, die die schüchternen Frauen zu sich hatten kommen lassen, schworen sie auf "unbedingten Gehorsam" ein. Würde man der "Madame" oder gar dem Zuhälter widersprechen, käme es zu "schlimmen körperlichen Gebrechen oder gar zum Tod", zitierte die Staatsanwältin.
In den Frankfurter Freudenhäusern hatten die vier Frauen, die in dem Prozess nun als Nebenklägerinnen vertreten sind, eine fürchterliche Zeit. Sie waren weder Lesens und Schreibens und erst recht nicht der deutschen Sprache kundig, so dass sie außerhalb des Bordells keinerlei soziale Kontakte aufbauen konnten. Stattdessen standen sie bei den Angeklagten tief in der Kreide.
"Zwischen 50 000 und 60 000 Euro mussten sie für angeblichen Schleuserlohn abarbeiten" , sagte die Staatsanwältin. Am ersten Verhandlungstag äußerte sich zunächst eine 33 Jahre alte Mitangeklagte: Sie sei 2005 selbst auf die gleiche Weise nach Deutschland gekommen, habe sich aber gewissermaßen zur "Madame" hochgearbeitet. Mitte Dezember soll das Urteil verkündet werden.
http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/fr ... 80.de.html
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23.11.2011
Frauen zur Prostitution gezwungen
Österreichischen Ermittlern ist in Zusammenarbeit mit bulgarischen Kollegen ein Schlag gegen bulgarische Menschenhändler gelungen. Die Täter haben Dutzende Frauen nach Wien gebracht und auf den Strich geschickt.
Auch eine Minderjährige und eine Behinderte waren unter den Opfern. Wie bei einer Pressekonferenz im Innenministerium am Mittwoch berichtet wurde, gibt es 22 Verdächtige. Sieben Personen wurden in Haft genommen.
Frauen aus ärmster Region Bulgariens angelockt
Die Menschenhändler gingen mit dem „Loverboy“-Trick vor: Sie sprachen in Montana, der ärmsten Region Bulgariens, junge Frauen an und gaben sich als Liebhaber aus. Kaum waren Beziehungen geknüpft, lockten sie ihre „Freundinnen“ nach Österreich. „Für eine gemeinsame Zukunft“ sollten sie als Sexarbeiterinnen tätig sein. „Teilweise hatten sie mehrere Beziehungen gleichzeitig, wo die eine Frau von den anderen nichts wusste“, meinte Gerald Tazgern, Leiter der Zentralstelle Menschenhandel im Bundeskriminalamt.
Unter den sieben Inhaftierten befinden sich auch drei Frauen. Sie mussten die Opfer zwar nicht anwerben, kassierten aber genauso ab wie ihre männlichen Komplizen und passten auf, dass die Prostituierten tatsächlich arbeiteten. Bei Bestrafungsaktionen gingen die weiblichen Täter laut Bundeskriminalamt teils brutaler vor als die Männer.
Männliche Opfer zum Betteln geschickt
Auch drei Männer wurden von der Bande nach Österreich geschleppt. Diese mussten in Wien als Bettler Geld einbringen, hieß es bei der Pressekonferenz. So wie die Frauen mussten sie ihren gesamten Lohn abgeben. Sechs Personen wurden in Österreich, ein Verdächtiger in Bulgarien festgenommen. Diese gelten als Haupttäter, betonten die Ermittler. Sie gehören alle einer Familie an.
Die Täter - 19 bis 43 Jahre alt - besitzen in ihrer Heimat Bulgarien Immobilien und Geldbeträge fragwürdiger Herkunft. Das Vermögen soll nun beschlagnahmt werden, um die Opfer zu entschädigen. Zu Haus- und Lokaldurchsuchungen war es auch in Wien gekommen. Insgesamt waren 87 Bulgaren involviert: 22 Beschuldigte, 31 Opfer und 34 Kontaktpersonen. In Bulgarien kam es im Zuge der Amtshandlungen zu 15 Hausdurchsuchungen.
Man habe Menschenhändlern schon länger den Kampf angesagt, betonte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). „Es geht darum, die Opfer zu schützen“, sagte sie. Die Täter sollten „mit der vollen Härte des Gesetzes“ bestraft werden.
Frauen rund um die Uhr zu Prostition gezwungen
Die Frauen mussten laut Polizei rund um die Uhr anschaffen. Tagsüber standen sie im Stuwerviertel in Wien-Leopoldstadt beziehungsweise in der U-Bahnstation am Westbahnhof im Zwischenplateau zwischen U3 und U6. Der Standort am Westbahnhof dürfte mit der Zerschlagung der Gruppe nun stillgelegt worden sein, wie Claudia Dannhauser vom Wiener Landeskriminalamt meinte. Abends mussten die Frauen in bordellähnlichen Betrieben weiterarbeiten.
Die Opfer waren in in der Regel in Wohnungen untergebracht. Wenn diese allerdings überbelegt waren, übernachteten sie in Autos unter den U-Bahnbögen.
http://wien.orf.at/news/stories/2510376/
http://derstandard.at/1319183557807/Rin ... ostitution
Zu milds Urteil erklärt LEFÖ 2012
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=112630#112630
Frauen zur Prostitution gezwungen
Österreichischen Ermittlern ist in Zusammenarbeit mit bulgarischen Kollegen ein Schlag gegen bulgarische Menschenhändler gelungen. Die Täter haben Dutzende Frauen nach Wien gebracht und auf den Strich geschickt.
Auch eine Minderjährige und eine Behinderte waren unter den Opfern. Wie bei einer Pressekonferenz im Innenministerium am Mittwoch berichtet wurde, gibt es 22 Verdächtige. Sieben Personen wurden in Haft genommen.
Frauen aus ärmster Region Bulgariens angelockt
Die Menschenhändler gingen mit dem „Loverboy“-Trick vor: Sie sprachen in Montana, der ärmsten Region Bulgariens, junge Frauen an und gaben sich als Liebhaber aus. Kaum waren Beziehungen geknüpft, lockten sie ihre „Freundinnen“ nach Österreich. „Für eine gemeinsame Zukunft“ sollten sie als Sexarbeiterinnen tätig sein. „Teilweise hatten sie mehrere Beziehungen gleichzeitig, wo die eine Frau von den anderen nichts wusste“, meinte Gerald Tazgern, Leiter der Zentralstelle Menschenhandel im Bundeskriminalamt.
Unter den sieben Inhaftierten befinden sich auch drei Frauen. Sie mussten die Opfer zwar nicht anwerben, kassierten aber genauso ab wie ihre männlichen Komplizen und passten auf, dass die Prostituierten tatsächlich arbeiteten. Bei Bestrafungsaktionen gingen die weiblichen Täter laut Bundeskriminalamt teils brutaler vor als die Männer.
Männliche Opfer zum Betteln geschickt
Auch drei Männer wurden von der Bande nach Österreich geschleppt. Diese mussten in Wien als Bettler Geld einbringen, hieß es bei der Pressekonferenz. So wie die Frauen mussten sie ihren gesamten Lohn abgeben. Sechs Personen wurden in Österreich, ein Verdächtiger in Bulgarien festgenommen. Diese gelten als Haupttäter, betonten die Ermittler. Sie gehören alle einer Familie an.
Die Täter - 19 bis 43 Jahre alt - besitzen in ihrer Heimat Bulgarien Immobilien und Geldbeträge fragwürdiger Herkunft. Das Vermögen soll nun beschlagnahmt werden, um die Opfer zu entschädigen. Zu Haus- und Lokaldurchsuchungen war es auch in Wien gekommen. Insgesamt waren 87 Bulgaren involviert: 22 Beschuldigte, 31 Opfer und 34 Kontaktpersonen. In Bulgarien kam es im Zuge der Amtshandlungen zu 15 Hausdurchsuchungen.
Man habe Menschenhändlern schon länger den Kampf angesagt, betonte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). „Es geht darum, die Opfer zu schützen“, sagte sie. Die Täter sollten „mit der vollen Härte des Gesetzes“ bestraft werden.
Frauen rund um die Uhr zu Prostition gezwungen
Die Frauen mussten laut Polizei rund um die Uhr anschaffen. Tagsüber standen sie im Stuwerviertel in Wien-Leopoldstadt beziehungsweise in der U-Bahnstation am Westbahnhof im Zwischenplateau zwischen U3 und U6. Der Standort am Westbahnhof dürfte mit der Zerschlagung der Gruppe nun stillgelegt worden sein, wie Claudia Dannhauser vom Wiener Landeskriminalamt meinte. Abends mussten die Frauen in bordellähnlichen Betrieben weiterarbeiten.
Die Opfer waren in in der Regel in Wohnungen untergebracht. Wenn diese allerdings überbelegt waren, übernachteten sie in Autos unter den U-Bahnbögen.
http://wien.orf.at/news/stories/2510376/
http://derstandard.at/1319183557807/Rin ... ostitution
Zu milds Urteil erklärt LEFÖ 2012
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Schadensersatz im Menschenhandel-Prozess verlangt
Anwältin fordert Gewinn des Hauptangeklagten für getäuschte Frauen zurück
Im Prozess gegen einen Ring von Menschenhändlern vor dem Bundesstrafgericht hat die Vertreterin der zwölf Privatklägerinnen Entschädigungen bis zu 33'000 Franken pro Geschädigter verlangt. Im Mittelpunkt steht ein 60-jährige Schweizer. Ihm wird nicht nur Menschenhandel, sondern auch Förderung der Prostitution und Freiheitsberaubung vorgeworfen.
Der Hautpangeklagte und seine Helfer sollen zwischen 2001 und 2006 über 140 Frauen aus Brasilien in die Schweiz gebracht haben. Gemäss der Anklage wurden diese in 3 Bordellen im Kanton Solothurn eingesperrt, misshandelt und zur Prostitution gezwungen.
Für die Opfer verlangte deren Anwältin am Donnerstag zudem eine Genugtuung von bis zu 25'000 Franken. Das Geld solen der Hauptangeklagte sowie zwei der Mitangeklagten bezahlen.
Falsche Versprechungen gemacht
Der Gewinn aus dem illegalen Prostitutionsgeschäft des 60-jährigen Hauptangeklagten stehe vollständig den Opfern zu, begründete die Anwältin ihre Forderung. Die Höhe der einzelnen Entschädigungen hänge von den individuellen Umständen ab.
Einige der Frauen hätten erwartet, in einem Restaurant, in einer Wäscherei oder als Kindermädchen Arbeit zu erhalten.
So sei es ihnen in Brasilien von den Helfern des Bordellbetreibers versprochen worden. Sie wären nie in die Schweiz gereist, hätten sie geahnt, dass sie sich prostituieren müssten. Sie hätten vorher nie mit diesem Milieu zu tun gehabt.
Dieser Gruppe der Privatklägerinnen stehe eine vollständige Entschädigung für die Zeit im Bordell zu, sagte die Anwältin.
Frauen bewusst getäuscht
Doch auch wer von dem Prostitutionsjob gewusst habe, sei gezielt getäuscht worden. Von dem ausbeuterischen Schuldensystem, das einen Verdienst nahezu unmöglich machte, hätten die Frauen erst nach ihrer Ankunft erfahren. Auch in diesen Fällen müsse eine Teilentschädigung geleistet werden.
Da alle 12 Privatklägerinnen schwer in ihrer Persönlichkeit verletzt worden seien und darauf mit teilweise massiven psychischen sowie körperlichen Gesundheitsschäden reagiert hätten, stehe ihnen auch eine Genugtuung zu. Diese müsse nach Ansicht der Privatklägerschaft je nach Fall bis zu 25'000 Franken [20.000 Euro] betragen.
www.nzz.ch/nachrichten/politik/internat ... 04348.html
Anwältin fordert Gewinn des Hauptangeklagten für getäuschte Frauen zurück
Im Prozess gegen einen Ring von Menschenhändlern vor dem Bundesstrafgericht hat die Vertreterin der zwölf Privatklägerinnen Entschädigungen bis zu 33'000 Franken pro Geschädigter verlangt. Im Mittelpunkt steht ein 60-jährige Schweizer. Ihm wird nicht nur Menschenhandel, sondern auch Förderung der Prostitution und Freiheitsberaubung vorgeworfen.
Der Hautpangeklagte und seine Helfer sollen zwischen 2001 und 2006 über 140 Frauen aus Brasilien in die Schweiz gebracht haben. Gemäss der Anklage wurden diese in 3 Bordellen im Kanton Solothurn eingesperrt, misshandelt und zur Prostitution gezwungen.
Für die Opfer verlangte deren Anwältin am Donnerstag zudem eine Genugtuung von bis zu 25'000 Franken. Das Geld solen der Hauptangeklagte sowie zwei der Mitangeklagten bezahlen.
Falsche Versprechungen gemacht
Der Gewinn aus dem illegalen Prostitutionsgeschäft des 60-jährigen Hauptangeklagten stehe vollständig den Opfern zu, begründete die Anwältin ihre Forderung. Die Höhe der einzelnen Entschädigungen hänge von den individuellen Umständen ab.
Einige der Frauen hätten erwartet, in einem Restaurant, in einer Wäscherei oder als Kindermädchen Arbeit zu erhalten.
So sei es ihnen in Brasilien von den Helfern des Bordellbetreibers versprochen worden. Sie wären nie in die Schweiz gereist, hätten sie geahnt, dass sie sich prostituieren müssten. Sie hätten vorher nie mit diesem Milieu zu tun gehabt.
Dieser Gruppe der Privatklägerinnen stehe eine vollständige Entschädigung für die Zeit im Bordell zu, sagte die Anwältin.
Frauen bewusst getäuscht
Doch auch wer von dem Prostitutionsjob gewusst habe, sei gezielt getäuscht worden. Von dem ausbeuterischen Schuldensystem, das einen Verdienst nahezu unmöglich machte, hätten die Frauen erst nach ihrer Ankunft erfahren. Auch in diesen Fällen müsse eine Teilentschädigung geleistet werden.
Da alle 12 Privatklägerinnen schwer in ihrer Persönlichkeit verletzt worden seien und darauf mit teilweise massiven psychischen sowie körperlichen Gesundheitsschäden reagiert hätten, stehe ihnen auch eine Genugtuung zu. Diese müsse nach Ansicht der Privatklägerschaft je nach Fall bis zu 25'000 Franken [20.000 Euro] betragen.
www.nzz.ch/nachrichten/politik/internat ... 04348.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Menschenhandel & Raub
Milde Strafe für Hells Angels
Die Hells Angels wurden weitestgehend freigesprochen.
Zwei „Hells Angels“-Rocker sind am Freitag vom Bonner Landgericht in zentralen Punkten freigesprochen worden. Das Gericht hatte Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungs-Zeugin.
Die Aussage der 25-Jährigen sei „nicht glaubwürdig genug, um darauf eine Verurteilung zu stützen“. Den beiden 35 und 40 Jahre alten Angeklagten war unter anderem Menschenhandel, Freiheitsberaubung und Raub vorgeworfen worden. Für die Untersuchungshaft haben beide Rocker nun Anspruch auf Entschädigung.
Der massiv vorbestrafte 35-Jährige kam am Freitag mit vier Monaten Haft wegen einer Ohrfeige und der 40-Jährige mit 3600 Euro Geldstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes davon.
Die junge Frau, die zuvor mit dem 40-Jährigen liiert war, hatte behauptet, von den beiden Angeklagten unter Todesdrohungen zur Prostitution gezwungen, vier Wochen als Gefangene in Bordellen gehalten und auch gefoltert worden zu sein, als sie sich verweigerte.
Sie sei geschlagen, mit Benzin übergossen, angezündet und schließlich gezwungen worden, mit einem Tier sexuelle Handlungen zu vollziehen. „Wir wissen nicht, was passiert ist. Aber wir können nicht mit Sicherheit sagen, dass es so war, wie es vom Opfer erzählt worden ist“, befand das Gericht.
Mehr als acht Stunden war die 25-Jährige, die unter posttraumatischen Störungen leidet, unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört worden. Dabei geriet sie unter Verdacht, ein gemeinsames Kind mit dem Angeklagten erfunden und dafür eine Geburtsurkunde gefälscht zu haben. Auch soll sie eine Krebs-Erkrankung vorgetäuscht haben, um nicht anschaffen zu müssen.
Nach ihrer Zeugenaussage waren die beiden Angeklagten, die sieben Monate in Untersuchungshaft gesessen hatten, in der vergangenen Woche auf freien Fuß gesetzt worden. Der Nebenklagevertreter kündigte Revision an.
http://www.express.de/bonn/menschenhand ... 19548.html
Milde Strafe für Hells Angels
Die Hells Angels wurden weitestgehend freigesprochen.
Zwei „Hells Angels“-Rocker sind am Freitag vom Bonner Landgericht in zentralen Punkten freigesprochen worden. Das Gericht hatte Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungs-Zeugin.
Die Aussage der 25-Jährigen sei „nicht glaubwürdig genug, um darauf eine Verurteilung zu stützen“. Den beiden 35 und 40 Jahre alten Angeklagten war unter anderem Menschenhandel, Freiheitsberaubung und Raub vorgeworfen worden. Für die Untersuchungshaft haben beide Rocker nun Anspruch auf Entschädigung.
Der massiv vorbestrafte 35-Jährige kam am Freitag mit vier Monaten Haft wegen einer Ohrfeige und der 40-Jährige mit 3600 Euro Geldstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes davon.
Die junge Frau, die zuvor mit dem 40-Jährigen liiert war, hatte behauptet, von den beiden Angeklagten unter Todesdrohungen zur Prostitution gezwungen, vier Wochen als Gefangene in Bordellen gehalten und auch gefoltert worden zu sein, als sie sich verweigerte.
Sie sei geschlagen, mit Benzin übergossen, angezündet und schließlich gezwungen worden, mit einem Tier sexuelle Handlungen zu vollziehen. „Wir wissen nicht, was passiert ist. Aber wir können nicht mit Sicherheit sagen, dass es so war, wie es vom Opfer erzählt worden ist“, befand das Gericht.
Mehr als acht Stunden war die 25-Jährige, die unter posttraumatischen Störungen leidet, unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört worden. Dabei geriet sie unter Verdacht, ein gemeinsames Kind mit dem Angeklagten erfunden und dafür eine Geburtsurkunde gefälscht zu haben. Auch soll sie eine Krebs-Erkrankung vorgetäuscht haben, um nicht anschaffen zu müssen.
Nach ihrer Zeugenaussage waren die beiden Angeklagten, die sieben Monate in Untersuchungshaft gesessen hatten, in der vergangenen Woche auf freien Fuß gesetzt worden. Der Nebenklagevertreter kündigte Revision an.
http://www.express.de/bonn/menschenhand ... 19548.html
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Urteil wegen Menschenhandel
Solothurner Bordellbetreiber zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt
Ein 60-jähriger Solothurner Bordellbetreiber ist vom Bundesstrafgericht Bellinzona zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht erachtet es als erwiesen, dass der Mann mindestens 40 Frauen aus Brasilien zur Prostitution gezwungen hat.
(sda) Für vier Helfer des Bordellbetreibers, drei Frauen aus den Kapverden und Brasilien sowie ein Schweizer, wurden bedingte Haft- und Geldstrafen bis zu 22 Monaten ausgesprochen. Sie sollen mit unterschiedlicher Verantwortung in das Prostitutionsgeschäft verwickelt gewesen sein.
Der Haupttäter wurde in den Anklagepunkten «mehrfacher Menschenhandel» und «Förderung der Prostitution» schuldig gesprochen. Er muss eine Ersatzforderung von 600'000 Franken zahlen. So hoch wurde sein Verdienst durch das Sexgeschäft eingeschätzt.
Das Gericht bestätigte zudem die Vorwürfe gegen ihn hinsichtlich Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei und Verstoss gegen das Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern.
Keine Einwilligung der Frauen
Die Brasilianerinnen, die sich in den drei Bordellen verkaufen mussten, hätten nicht aus freiem Willen gehandelt, entschied das Gericht. Selbst wenn sie wussten, dass sie in der Schweiz Sexdienstleistungen erbringen müssen, hätten sie sich dazu nur aus wirtschaftlicher Not bereit erklärt.
Es habe zum kalkulierten Geschäftsmodell des Solothurners gehört, Frauen aus armen Verhältnissen anzuwerben. Ebenso sei es Methode gewesen, die Frauen durch ein Schuldensystem in den Bordellen festzuhalten. Die Brasilianerinnen hätten ihr Ziel, vom Verdienst zu leben und die Familien zu unterstützen, nie erreichen können.
Der Erklärung des ehemaligen Metzgers, er sei eigentlich nur Vermieter der Räumlichkeiten gewesen, glaubte das Gericht nicht. Er habe eindeutig die Fäden in der Hand gehabt, in allen Studios dieselben Regeln und Preise durchgesetzt und die finanziellen Angelegenheiten geregelt. Er habe sich als Profi auf seinem Gebiet erwiesen.
Grenzen zwischen Tätern und Opfern verschwimmen teilweise
Mildernde Umstände wollte das Gericht für den Bordellbetreiber nicht geltend machen. Deutlich weniger schwer dagegen wiege die Schuld der drei Frauen. Auch ihnen lastete das Gericht Menschenhandel und teilweise Förderung der Prostitution an.
Die Grenzen zwischen Tätern und Opfern würden aber verschwimmen, sagte der vorsitzende Richter. Das gelte vor allem für die beiden brasilianischen «Hausverantwortlichen», die ihre «Karriere» im Bordell ebenfalls als Prostituierte begonnen hatten. Sie waren beide beim Prozess nicht anwesend.
Im Fall des fünften Helfers, einem 63-jährigen Schweizer, der als Freund des Bordellbetreibers galt, hat sich das Gericht auf eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 120 Franken beschränkt. Er soll ausschliesslich in einen Fall von Geldwäsche verwickelt gewesen sein.
Fiz begrüsst Verurteilung wegen Menschenhandel
Den insgesamt neun Privatklägerinnen steht in unterschiedlicher Höhe Schadensersatz und Genugtuung zu, bestätigte das Gericht. Die Forderungen, die pro Geschädigte bis zu 33'000 Franken Schadensersatz und 12'000 Franken Genugtuung betragen, müssen der Bordellbetreiber und seine «Hausverantwortliche» aus den Kapverden aufbringen.
Der Staatsanwalt, der achteinhalb Jahre für den Bordellbetreiber gefordert hatte, zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Der Verteidiger des 60-Jährigen wollte sich nicht äussern.
Begrüsst wird die Verurteilung wegen Menschenhandels auch von der Fiz Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration. Zwar hätten sie ein höheres Strafmass erwartet, teilte die Fiz mit. Doch es sei zu hoffen, dass dieser Schuldspruch eine Signalwirkung für andere Profiteure dieses menschenverachtenden Geschäfts habe
http://www.nzz.ch/nachrichten/panorama/ ... 82740.html
Solothurner Bordellbetreiber zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt
Ein 60-jähriger Solothurner Bordellbetreiber ist vom Bundesstrafgericht Bellinzona zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht erachtet es als erwiesen, dass der Mann mindestens 40 Frauen aus Brasilien zur Prostitution gezwungen hat.
(sda) Für vier Helfer des Bordellbetreibers, drei Frauen aus den Kapverden und Brasilien sowie ein Schweizer, wurden bedingte Haft- und Geldstrafen bis zu 22 Monaten ausgesprochen. Sie sollen mit unterschiedlicher Verantwortung in das Prostitutionsgeschäft verwickelt gewesen sein.
Der Haupttäter wurde in den Anklagepunkten «mehrfacher Menschenhandel» und «Förderung der Prostitution» schuldig gesprochen. Er muss eine Ersatzforderung von 600'000 Franken zahlen. So hoch wurde sein Verdienst durch das Sexgeschäft eingeschätzt.
Das Gericht bestätigte zudem die Vorwürfe gegen ihn hinsichtlich Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei und Verstoss gegen das Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern.
Keine Einwilligung der Frauen
Die Brasilianerinnen, die sich in den drei Bordellen verkaufen mussten, hätten nicht aus freiem Willen gehandelt, entschied das Gericht. Selbst wenn sie wussten, dass sie in der Schweiz Sexdienstleistungen erbringen müssen, hätten sie sich dazu nur aus wirtschaftlicher Not bereit erklärt.
Es habe zum kalkulierten Geschäftsmodell des Solothurners gehört, Frauen aus armen Verhältnissen anzuwerben. Ebenso sei es Methode gewesen, die Frauen durch ein Schuldensystem in den Bordellen festzuhalten. Die Brasilianerinnen hätten ihr Ziel, vom Verdienst zu leben und die Familien zu unterstützen, nie erreichen können.
Der Erklärung des ehemaligen Metzgers, er sei eigentlich nur Vermieter der Räumlichkeiten gewesen, glaubte das Gericht nicht. Er habe eindeutig die Fäden in der Hand gehabt, in allen Studios dieselben Regeln und Preise durchgesetzt und die finanziellen Angelegenheiten geregelt. Er habe sich als Profi auf seinem Gebiet erwiesen.
Grenzen zwischen Tätern und Opfern verschwimmen teilweise
Mildernde Umstände wollte das Gericht für den Bordellbetreiber nicht geltend machen. Deutlich weniger schwer dagegen wiege die Schuld der drei Frauen. Auch ihnen lastete das Gericht Menschenhandel und teilweise Förderung der Prostitution an.
Die Grenzen zwischen Tätern und Opfern würden aber verschwimmen, sagte der vorsitzende Richter. Das gelte vor allem für die beiden brasilianischen «Hausverantwortlichen», die ihre «Karriere» im Bordell ebenfalls als Prostituierte begonnen hatten. Sie waren beide beim Prozess nicht anwesend.
Im Fall des fünften Helfers, einem 63-jährigen Schweizer, der als Freund des Bordellbetreibers galt, hat sich das Gericht auf eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 120 Franken beschränkt. Er soll ausschliesslich in einen Fall von Geldwäsche verwickelt gewesen sein.
Fiz begrüsst Verurteilung wegen Menschenhandel
Den insgesamt neun Privatklägerinnen steht in unterschiedlicher Höhe Schadensersatz und Genugtuung zu, bestätigte das Gericht. Die Forderungen, die pro Geschädigte bis zu 33'000 Franken Schadensersatz und 12'000 Franken Genugtuung betragen, müssen der Bordellbetreiber und seine «Hausverantwortliche» aus den Kapverden aufbringen.
Der Staatsanwalt, der achteinhalb Jahre für den Bordellbetreiber gefordert hatte, zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Der Verteidiger des 60-Jährigen wollte sich nicht äussern.
Begrüsst wird die Verurteilung wegen Menschenhandels auch von der Fiz Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration. Zwar hätten sie ein höheres Strafmass erwartet, teilte die Fiz mit. Doch es sei zu hoffen, dass dieser Schuldspruch eine Signalwirkung für andere Profiteure dieses menschenverachtenden Geschäfts habe
http://www.nzz.ch/nachrichten/panorama/ ... 82740.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Frauenhandels-Prozess: Freispruch mangels Zeugen
Aachen. Ein Verfahren wegen Frauenhandels und gleichzeitiger Förderung der Prostitution endete jetzt vor dem Aachener Landgericht mit Freisprüchen.
Vor der 7. Großen Strafkammer hatten sich drei Männer im Alter zwischen 26 und 43 Jahren verantworten müssen.
Der Angeklagte Cornel C. sollte zwischen 2006 und 2010 mindestens drei Frauen nach Aachen gebracht und zur Prostitution in der Antoniusstraße gezwungen haben. Ihnen sollen der Pass und das verdiente Geld abgenommen worden sein.
Die Staatsanwaltschaft warf Cornel C. darüber hinaus Vergewaltigungen der Frauen vor. Außerdem soll eine der Frauen in einen Club nach Würselen verkauft worden sein, zum Preis von 17.000 Euro.
Wie die Anwälte der Angeklagten mitteilten, waren die als Zeuginnen aufgerufenen Frauen nicht zu einer Aussage erschienen. Sie seien zurück in ihrem Heimatland Rumänien und als Zeuginnen nicht erreichbar, berichtete Anwalt Peter Nickel. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe bestritten, insbesondere der Würselener Clubbesitzer verwahrte sich gegen solche Praktiken.
Ohne die Zeugenaussagen reichte die Beweislage nicht aus, das Gericht sprach die drei Angeklagten frei.
http://www.an-online.de/lokales/aachen- ... eugen.html
Aachen. Ein Verfahren wegen Frauenhandels und gleichzeitiger Förderung der Prostitution endete jetzt vor dem Aachener Landgericht mit Freisprüchen.
Vor der 7. Großen Strafkammer hatten sich drei Männer im Alter zwischen 26 und 43 Jahren verantworten müssen.
Der Angeklagte Cornel C. sollte zwischen 2006 und 2010 mindestens drei Frauen nach Aachen gebracht und zur Prostitution in der Antoniusstraße gezwungen haben. Ihnen sollen der Pass und das verdiente Geld abgenommen worden sein.
Die Staatsanwaltschaft warf Cornel C. darüber hinaus Vergewaltigungen der Frauen vor. Außerdem soll eine der Frauen in einen Club nach Würselen verkauft worden sein, zum Preis von 17.000 Euro.
Wie die Anwälte der Angeklagten mitteilten, waren die als Zeuginnen aufgerufenen Frauen nicht zu einer Aussage erschienen. Sie seien zurück in ihrem Heimatland Rumänien und als Zeuginnen nicht erreichbar, berichtete Anwalt Peter Nickel. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe bestritten, insbesondere der Würselener Clubbesitzer verwahrte sich gegen solche Praktiken.
Ohne die Zeugenaussagen reichte die Beweislage nicht aus, das Gericht sprach die drei Angeklagten frei.
http://www.an-online.de/lokales/aachen- ... eugen.html
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Bordellbetreiber muss viereinhalb Jahre hinter Gitter
Ab ins Gefängnis heisst es für den 60-Jährigen. (Symbolbild)
Bellinzona - Ein 60-jähriger Solothurner Bordellbetreiber ist am Donnerstag vom Bundesstrafgericht Bellinzona zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht erachtet es als erwiesen, dass der Mann mindestens 40 Frauen aus Brasilien zur Prostitution gezwungen hat.
Für vier Helfer des Bordellbetreibers, drei Frauen aus den Kapverden und Brasilien sowie ein Schweizer, wurden bedingte Haft- und Geldstrafen bis zu 22 Monaten ausgesprochen. Sie sollen mit unterschiedlicher Verantwortung in das Prostitutionsgeschäft verwickelt gewesen sein.
Der Haupttäter wurde in den Anklagepunkten «mehrfacher Menschenhandel» und «Förderung der Prostitution» schuldig gesprochen. Er muss eine Ersatzforderung von 600'000 Franken zahlen. So hoch wurde sein Verdienst durch das Sexgeschäft eingeschätzt.
Das Gericht bestätigte zudem die Vorwürfe gegen ihn hinsichtlich Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei und Verstoss gegen das Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern.
Keine Einwilligung der Brasilianerinnen
Die Brasilianerinnen, die sich in den drei Bordellen verkaufen mussten, hätten nicht aus freiem Willen gehandelt, entschied das Gericht. Selbst wenn sie wussten, dass sie in der Schweiz Sexdienstleistungen erbringen müssen, hätten sie sich dazu nur aus wirtschaftlicher Not bereit erklärt.
Es habe zum kalkulierten Geschäftsmodell des Solothurners gehört, Frauen aus armen Verhältnissen anzuwerben. Ebenso sei es Methode gewesen, die Frauen durch ein Schuldensystem in den Bordellen festzuhalten. Die Brasilianerinnen hätten ihr Ziel, vom Verdienst zu leben und die Familien zu unterstützen, nie erreichen können.
Der Erklärung des ehemaligen Metzgers, er sei eigentlich nur Vermieter der Räumlichkeiten gewesen, glaubte das Gericht nicht. Er habe eindeutig die Fäden in der Hand gehabt, in allen Studios dieselben Regeln und Preise durchgesetzt und die finanziellen Angelegenheiten geregelt. Er habe sich als Profi auf seinem Gebiet erwiesen.
Begrüsst wird die Verurteilung wegen Menschenhandels von der FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration. Zwar hätten sie ein höheres Strafmass erwartet, teilte die FIZ mit. Doch es sei zu hoffen, dass dieser Schuldspruch eine Signalwirkung für andere Profiteure dieses menschenverachtenden Geschäfts habe.
http://www.news.ch/Bordellbetreiber+mus ... detail.htm
Ab ins Gefängnis heisst es für den 60-Jährigen. (Symbolbild)
Bellinzona - Ein 60-jähriger Solothurner Bordellbetreiber ist am Donnerstag vom Bundesstrafgericht Bellinzona zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht erachtet es als erwiesen, dass der Mann mindestens 40 Frauen aus Brasilien zur Prostitution gezwungen hat.
Für vier Helfer des Bordellbetreibers, drei Frauen aus den Kapverden und Brasilien sowie ein Schweizer, wurden bedingte Haft- und Geldstrafen bis zu 22 Monaten ausgesprochen. Sie sollen mit unterschiedlicher Verantwortung in das Prostitutionsgeschäft verwickelt gewesen sein.
Der Haupttäter wurde in den Anklagepunkten «mehrfacher Menschenhandel» und «Förderung der Prostitution» schuldig gesprochen. Er muss eine Ersatzforderung von 600'000 Franken zahlen. So hoch wurde sein Verdienst durch das Sexgeschäft eingeschätzt.
Das Gericht bestätigte zudem die Vorwürfe gegen ihn hinsichtlich Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei und Verstoss gegen das Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern.
Keine Einwilligung der Brasilianerinnen
Die Brasilianerinnen, die sich in den drei Bordellen verkaufen mussten, hätten nicht aus freiem Willen gehandelt, entschied das Gericht. Selbst wenn sie wussten, dass sie in der Schweiz Sexdienstleistungen erbringen müssen, hätten sie sich dazu nur aus wirtschaftlicher Not bereit erklärt.
Es habe zum kalkulierten Geschäftsmodell des Solothurners gehört, Frauen aus armen Verhältnissen anzuwerben. Ebenso sei es Methode gewesen, die Frauen durch ein Schuldensystem in den Bordellen festzuhalten. Die Brasilianerinnen hätten ihr Ziel, vom Verdienst zu leben und die Familien zu unterstützen, nie erreichen können.
Der Erklärung des ehemaligen Metzgers, er sei eigentlich nur Vermieter der Räumlichkeiten gewesen, glaubte das Gericht nicht. Er habe eindeutig die Fäden in der Hand gehabt, in allen Studios dieselben Regeln und Preise durchgesetzt und die finanziellen Angelegenheiten geregelt. Er habe sich als Profi auf seinem Gebiet erwiesen.
Begrüsst wird die Verurteilung wegen Menschenhandels von der FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration. Zwar hätten sie ein höheres Strafmass erwartet, teilte die FIZ mit. Doch es sei zu hoffen, dass dieser Schuldspruch eine Signalwirkung für andere Profiteure dieses menschenverachtenden Geschäfts habe.
http://www.news.ch/Bordellbetreiber+mus ... detail.htm
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Re: RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Auch wenn ich aus dem Gesamtzusammenhang die Verurteilung des Mannes für richtig halte, so muss ich trotzdem immer über das obige, oft im Zusammenhang mit Prostitution vorgebrachte Argument schmunzeln. Ich arbeite nämlich auch nicht freiwillig, sondern weil ich sonst wirtschaftliche Not leiden müsste. Ohne diesen Zwang würde ich keinesfalls einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, sondern höchstens ehrenamtlich was machen. Nun also, es wird höchste Zeit, meinen Arbeitgeber wegen Ausnutzung eine drohenden Zwangslage zu verhaften. ;-)fraences hat geschrieben: Die Brasilianerinnen, die sich in den drei Bordellen verkaufen mussten, hätten nicht aus freiem Willen gehandelt, entschied das Gericht. Selbst wenn sie wussten, dass sie in der Schweiz Sexdienstleistungen erbringen müssen, hätten sie sich dazu nur aus wirtschaftlicher Not bereit erklärt.
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ich kenne in meinem freundeskreis auch nur einen Einzigen der "freiwillig" arbeitet-aus berufung zum tier/artenschutz
aber keiner/keinem die unfreiwillig arbeiten wird ein großteil der einnahmen/gehalt zwangsweise von einem parasiten abgenommen
diesen unterschied sollte man berücksichtigen
robby
ich kenne in meinem freundeskreis auch nur einen Einzigen der "freiwillig" arbeitet-aus berufung zum tier/artenschutz
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Jetzt sagt das Opfer aus
Die junge Tschechin wurde aufs Übelste missbraucht und gequält. Weil die verurteilten Tamilen ihre Strafe nicht akzeptiert haben, berät nun das Obergericht.
Gericht beurteilt hässliche Geschichte aus dem Emmental
Nun spricht das Opfer und erzählt von übelstem Missbrauch
Diesmal ist sie gekommen. Aus Tschechien angereist, um vor Gericht auszusagen, wie schlimm es ihr damals, es war Frühsommer 2008, im Emmental ergangen ist. Noch vor einem Jahr hatte sie, die ihren Peinigern Menschenhandel, Freiheitsberaubung und schwerste sexuelle Übergriffe vorwarf, den Weg in die Schweiz nicht geschafft: Als ihr Fall in Langnau ein erstes Mal aufgerollt wurde, fehlte sie.
Bei den Verteidigern der vier angeklagten Tamilen löste das Fernbleiben der jungen Frau damals zumindest fragendes Stirnrunzeln aus, und auch der Staatsanwalt zeigte sich «nicht glücklich». Dass der Prozess dennoch über die Bühne gehen konnte, lag zum einen daran, dass sich das Gericht ausreichend dokumentiert sah. Die Anwältin der Klägerin stellte zudem klar, dass das Nichterscheinen nichts mit Desinteresse zu tun habe, sondern eine Art Selbstschutz sei.
Appelliert vor Obergericht
Und so sitzt sie nun da und gibt vor dem Obergericht in Bern Auskunft. Dort ist ihre Akte gelandet, denn alle vier Angeklagten haben das Urteil aus Langnau weitergezogen. Immerhin hatte das dortige Kreisgericht den Haupttäter für fünfeinhalb und seinen Kollegen für vier Jahre ins Gefängnis geschickt. Die Mitläufer kamen gerade noch mit zwei und knapp zwei Jahren bedingt davon.
Die junge Frau scheint nach wie vor nicht über das Erlebte hinweggekommen zu sein. So achtet das Gericht peinlich genau darauf, dass sie während des Prozesses dem Haupttäter nicht begegnen muss; der junge Mann wird deshalb zwischenzeitlich in die Zelle gebracht. Als sie später vor dem Gremium aussagt, sitzt dicht bei ihr eine Frau ihres Vertrauens. Heute lebe die Klägerin in einem geschützten Rahmen, wird ihre Anwältin später dazu sagen. In diesem Zusammenhang sei auch die Anwesenheit der Begleiterin zu sehen.
Die junge Frau scheint ob der Fragen, mit denen sie nun konfrontiert wird, rasch zu ermüden. Sie gibt zwar stets und äusserlich ruhig Auskunft, eine präzise Antwort weiss sie allerdings nicht in jedem Fall. Gegen den Schluss zu braucht sie sogar eine kurze Pause, bevor sie nach einer Stunde wieder gehen darf – nicht ohne auf eine entsprechende Frage noch festgehalten zu haben: Ja, sie möchte, dass ihre Peiniger verurteilt würden.
Gewalt mit Bierflasche
Für den Staatsanwalt hat das Erscheinen der jungen Frau Gewicht, denn: Wieso hätte sie sich derart konsequent dem Verfahren bis heute aussetzen sollen, wenn all ihre Vorwürfe nur erlogen gewesen wären? In diesem Fall hätte sie ja in ihrer Heimat verschwinden und die Sache auf sich beruhen lassen können.
Dass sie sich heute nicht mehr an alle Details erinnern kann, ist für ihn nach so langer Zeit verständlich. Weit mehr Gewicht legt er auf ihr Verhalten ganz zu Beginn der polizeilichen Ermittlungen. Sie habe die Vorfälle von allem Anfang an in den Grundzügen gleich geschildert. Bei der ersten Befragung sei ihre psychische Verfassung sehr schlecht gewesen. In diesem Zustand hätte sie es gar nicht schaffen können, ein in sich stimmiges Lügengebilde zu konstruieren und dieses bis heute aufrechtzuerhalten.
Besonders der Verteidiger des Haupttäters sieht die Sache naturgemäss ganz anders. Dabei hat er ja nicht einmal mit Blick auf die sexuellen Übergriffe appelliert. Dass sein Mandant sich an der jungen Frau vergangen und sie an andere Männer ausgeliehen hat, dass er auch gewalttätig wurde und ihr gar eine Bierflasche, mit der er in sie hatte eindringen wollen, über den Kopf zog – dass sein Mandant für all das verurteilt worden war, akzeptierte der Anwalt.
Nicht gelten lassen will er den Vorwurf des Menschenhandels und der Freiheitsberaubung. Die junge Frau sei freiwillig mit seinem Mandanten in die Schweiz gereist, und die 1500 Franken, die für sie bezahlt worden seien, hätten ihre Mietschulden in Tschechien gedeckt. Die Wohnung im Emmental wiederum habe sie jederzeit verlassen können.
Für die Anwältin dagegen ist klar, dass die junge Frau verkauft und vom neuen Besitzer für sexuelle Dienste herumgereicht worden ist. Sie sei ärger als jedes Tier behandelt worden, und entsprechend tief seien die seelischen Verletzungen.
Noch ist offen, was mit den diversen Anträgen auf tiefere Strafen auf der einen und fünfstellige Genugtuungszahlungen auf der anderen Seite passiert. Das Obergericht urteilt nächste Woche.
http://www.bernerzeitung.ch/region/emme ... y/31294673
Die junge Tschechin wurde aufs Übelste missbraucht und gequält. Weil die verurteilten Tamilen ihre Strafe nicht akzeptiert haben, berät nun das Obergericht.
Gericht beurteilt hässliche Geschichte aus dem Emmental
Nun spricht das Opfer und erzählt von übelstem Missbrauch
Diesmal ist sie gekommen. Aus Tschechien angereist, um vor Gericht auszusagen, wie schlimm es ihr damals, es war Frühsommer 2008, im Emmental ergangen ist. Noch vor einem Jahr hatte sie, die ihren Peinigern Menschenhandel, Freiheitsberaubung und schwerste sexuelle Übergriffe vorwarf, den Weg in die Schweiz nicht geschafft: Als ihr Fall in Langnau ein erstes Mal aufgerollt wurde, fehlte sie.
Bei den Verteidigern der vier angeklagten Tamilen löste das Fernbleiben der jungen Frau damals zumindest fragendes Stirnrunzeln aus, und auch der Staatsanwalt zeigte sich «nicht glücklich». Dass der Prozess dennoch über die Bühne gehen konnte, lag zum einen daran, dass sich das Gericht ausreichend dokumentiert sah. Die Anwältin der Klägerin stellte zudem klar, dass das Nichterscheinen nichts mit Desinteresse zu tun habe, sondern eine Art Selbstschutz sei.
Appelliert vor Obergericht
Und so sitzt sie nun da und gibt vor dem Obergericht in Bern Auskunft. Dort ist ihre Akte gelandet, denn alle vier Angeklagten haben das Urteil aus Langnau weitergezogen. Immerhin hatte das dortige Kreisgericht den Haupttäter für fünfeinhalb und seinen Kollegen für vier Jahre ins Gefängnis geschickt. Die Mitläufer kamen gerade noch mit zwei und knapp zwei Jahren bedingt davon.
Die junge Frau scheint nach wie vor nicht über das Erlebte hinweggekommen zu sein. So achtet das Gericht peinlich genau darauf, dass sie während des Prozesses dem Haupttäter nicht begegnen muss; der junge Mann wird deshalb zwischenzeitlich in die Zelle gebracht. Als sie später vor dem Gremium aussagt, sitzt dicht bei ihr eine Frau ihres Vertrauens. Heute lebe die Klägerin in einem geschützten Rahmen, wird ihre Anwältin später dazu sagen. In diesem Zusammenhang sei auch die Anwesenheit der Begleiterin zu sehen.
Die junge Frau scheint ob der Fragen, mit denen sie nun konfrontiert wird, rasch zu ermüden. Sie gibt zwar stets und äusserlich ruhig Auskunft, eine präzise Antwort weiss sie allerdings nicht in jedem Fall. Gegen den Schluss zu braucht sie sogar eine kurze Pause, bevor sie nach einer Stunde wieder gehen darf – nicht ohne auf eine entsprechende Frage noch festgehalten zu haben: Ja, sie möchte, dass ihre Peiniger verurteilt würden.
Gewalt mit Bierflasche
Für den Staatsanwalt hat das Erscheinen der jungen Frau Gewicht, denn: Wieso hätte sie sich derart konsequent dem Verfahren bis heute aussetzen sollen, wenn all ihre Vorwürfe nur erlogen gewesen wären? In diesem Fall hätte sie ja in ihrer Heimat verschwinden und die Sache auf sich beruhen lassen können.
Dass sie sich heute nicht mehr an alle Details erinnern kann, ist für ihn nach so langer Zeit verständlich. Weit mehr Gewicht legt er auf ihr Verhalten ganz zu Beginn der polizeilichen Ermittlungen. Sie habe die Vorfälle von allem Anfang an in den Grundzügen gleich geschildert. Bei der ersten Befragung sei ihre psychische Verfassung sehr schlecht gewesen. In diesem Zustand hätte sie es gar nicht schaffen können, ein in sich stimmiges Lügengebilde zu konstruieren und dieses bis heute aufrechtzuerhalten.
Besonders der Verteidiger des Haupttäters sieht die Sache naturgemäss ganz anders. Dabei hat er ja nicht einmal mit Blick auf die sexuellen Übergriffe appelliert. Dass sein Mandant sich an der jungen Frau vergangen und sie an andere Männer ausgeliehen hat, dass er auch gewalttätig wurde und ihr gar eine Bierflasche, mit der er in sie hatte eindringen wollen, über den Kopf zog – dass sein Mandant für all das verurteilt worden war, akzeptierte der Anwalt.
Nicht gelten lassen will er den Vorwurf des Menschenhandels und der Freiheitsberaubung. Die junge Frau sei freiwillig mit seinem Mandanten in die Schweiz gereist, und die 1500 Franken, die für sie bezahlt worden seien, hätten ihre Mietschulden in Tschechien gedeckt. Die Wohnung im Emmental wiederum habe sie jederzeit verlassen können.
Für die Anwältin dagegen ist klar, dass die junge Frau verkauft und vom neuen Besitzer für sexuelle Dienste herumgereicht worden ist. Sie sei ärger als jedes Tier behandelt worden, und entsprechend tief seien die seelischen Verletzungen.
Noch ist offen, was mit den diversen Anträgen auf tiefere Strafen auf der einen und fünfstellige Genugtuungszahlungen auf der anderen Seite passiert. Das Obergericht urteilt nächste Woche.
http://www.bernerzeitung.ch/region/emme ... y/31294673
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Zuhälterei
Prozess droht zu platzen
Ein Medizinstudent soll mehrere Prostituierte gnadenlos ausgebeutet, geschlagen und vergewaltigt haben. Durch die Prostitution soll er so viel Geld eingenommen haben, dass er dem Fiskus über die Jahre hinweg insgesamt rund 217000 Euro schuldig geblieben sei.
Köln - Sexuelle Nötigung, Zuhälterei, Körperverletzung, Menschenhandel, Freiheitsberaubung und weitere Delikte listet die Anklageschrift auf, die Staatsanwalt Guido Kläsener am Montag im Prozess gegen Farid T. verlas.
Der Medizinstudent soll mehrere Prostituierte gnadenlos ausgebeutet, überdies geschlagen, getreten und in zwei Fällen auch vergewaltigt haben. So schwer die geballten Vorwürfe wiegen, so unwahrscheinlich ist es, dass die aufwendige, auf 17 Tage angesetzte Hauptverhandlung wie geplant stattfinden kann. Dies hat mit dem Teil der Anklage zu tun, der sich auf die vermeintlichen Steuervergehen des Angeklagten bezieht. Durch die Prostitution soll er so viel Geld eingenommen haben, dass er dem Fiskus über die Jahre hinweg insgesamt rund 217000 Euro schuldig geblieben sei. Hier setzten Gottfried Reims und Christof Püschel, die beiden Anwälte des 31-Jährigen, an.
Sie stellten den Antrag, das Verfahren müsse an eine Wirtschaftsstrafkammer verwiesen werden, und hatten damit Erfolg. Die Vorsitzende Richterin Sylvia Sella-Geusen räumte ein, auch wenn nur ein Teil der Vorwürfe Wirtschaftsdelikte zum Gegenstand habe, sei nach geltender Rechtslage eine allgemeine Strafkammer nicht zuständig. Um doch noch zu verhindern, das der Prozess platzte, beantragte Staatsanwalt Kläsener, den Verfahrensteil, der die sechs Fälle von mutmaßlicher Steuerhinterziehung umfasst, auszuklammern und einzustellen – und warf damit ein neues Problem auf. Denn wer sollte diese Einstellung beschließen,wo doch die Vorsitzende ihre eigene Strafkammer zuvor ausdrücklich für unzuständig erklärt hatte?
Ein Wirrwarr entstand, das teilweise bissige Wortwechsel und Beratungspausen zur Folge hatte. Von Farid T., der seit April dieses Jahres in Untersuchungshaft sitzt, war kein Wort zu hören. Schließlich vertagte die 15. Große Strafkammer die Verhandlung auf Freitag. Sie sehe sich nach derzeitigem Stand „nicht in der Lage“, eine Entscheidung zu treffen, sagte die Vorsitzende.
http://www.ksta.de/html/artikel/1326106298793.shtml
Prozess droht zu platzen
Ein Medizinstudent soll mehrere Prostituierte gnadenlos ausgebeutet, geschlagen und vergewaltigt haben. Durch die Prostitution soll er so viel Geld eingenommen haben, dass er dem Fiskus über die Jahre hinweg insgesamt rund 217000 Euro schuldig geblieben sei.
Köln - Sexuelle Nötigung, Zuhälterei, Körperverletzung, Menschenhandel, Freiheitsberaubung und weitere Delikte listet die Anklageschrift auf, die Staatsanwalt Guido Kläsener am Montag im Prozess gegen Farid T. verlas.
Der Medizinstudent soll mehrere Prostituierte gnadenlos ausgebeutet, überdies geschlagen, getreten und in zwei Fällen auch vergewaltigt haben. So schwer die geballten Vorwürfe wiegen, so unwahrscheinlich ist es, dass die aufwendige, auf 17 Tage angesetzte Hauptverhandlung wie geplant stattfinden kann. Dies hat mit dem Teil der Anklage zu tun, der sich auf die vermeintlichen Steuervergehen des Angeklagten bezieht. Durch die Prostitution soll er so viel Geld eingenommen haben, dass er dem Fiskus über die Jahre hinweg insgesamt rund 217000 Euro schuldig geblieben sei. Hier setzten Gottfried Reims und Christof Püschel, die beiden Anwälte des 31-Jährigen, an.
Sie stellten den Antrag, das Verfahren müsse an eine Wirtschaftsstrafkammer verwiesen werden, und hatten damit Erfolg. Die Vorsitzende Richterin Sylvia Sella-Geusen räumte ein, auch wenn nur ein Teil der Vorwürfe Wirtschaftsdelikte zum Gegenstand habe, sei nach geltender Rechtslage eine allgemeine Strafkammer nicht zuständig. Um doch noch zu verhindern, das der Prozess platzte, beantragte Staatsanwalt Kläsener, den Verfahrensteil, der die sechs Fälle von mutmaßlicher Steuerhinterziehung umfasst, auszuklammern und einzustellen – und warf damit ein neues Problem auf. Denn wer sollte diese Einstellung beschließen,wo doch die Vorsitzende ihre eigene Strafkammer zuvor ausdrücklich für unzuständig erklärt hatte?
Ein Wirrwarr entstand, das teilweise bissige Wortwechsel und Beratungspausen zur Folge hatte. Von Farid T., der seit April dieses Jahres in Untersuchungshaft sitzt, war kein Wort zu hören. Schließlich vertagte die 15. Große Strafkammer die Verhandlung auf Freitag. Sie sehe sich nach derzeitigem Stand „nicht in der Lage“, eine Entscheidung zu treffen, sagte die Vorsitzende.
http://www.ksta.de/html/artikel/1326106298793.shtml
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
29-Jähriger aus Duisburg schickte seine Freundin auf den Strich
Eine heute 23-jährige Frau ging für ihren Freund auf den Strich. Der aber nahm ihr die Tageseinnahmen in mindestens einem Fall mit Gewalt ab.
Duisburg. Aus Liebe, im Glauben an eine gemeinsame Zukunft war die 23-Jährige für ihren Freund auf den Strich gegangen: Der 29-Jährige fand sich im Amtsgericht Duisburg aber wegen Zuhälterei, Raub und Körperverletzung auf der Anklagebank wieder.
Was eine 23-Jährige aus Marxloh am Montag vor dem Amtsgericht berichtete, war ein typischer Fall: Die junge Frau hatte an die große Liebe geglaubt, war sogar bereit gewesen, für ihren Freund auf den Strich zu gehen. Der 29-Jährige fand sich wegen Zuhälterei, Raub und Körperverletzung auf der Anklagebank wieder.
Zwischen Juli 2009 und Februar 2010 hatte er laut Anklage die horizontale Berufstätigkeit seiner Freundin kontrolliert. Weil die nicht immer bereit war, ihr hart verdientes Geld herzugeben, hatte der Angeklagte in mindestens einem Fall die Tageseinnahmen mit Gewalt genommen. In einem anderen Fall hatte er etwas dagegen, dass seine Freundin ihre Eltern besuchte. Dafür setzte es Ohrfeigen.
Der Angeklagte schwieg zunächst zu den Vorwürfen. Seine ehemalige Freundin hatte dafür um so mehr zu sagen. Der Angeklagte habe kurz nachdem sie ihn kennen lernte, seinen angeblich lukrativen Job verloren. „Er sagte, wir könnten uns doch was gemeinsam aufbauen.“ Gemeint war die Prostitution, bei der die junge Frau bereits einschlägige Erfahrung besaß. „Ich wollte damit zwar eigentlich nichts mehr zu tun haben, aber ich habe ihn geliebt“, so die 23-Jährige.
Das Urteil: 22 Monate mit Bewährung
Von ihren Tageseinnahmen habe sie meist nur einen Hunderter gesehen, selbst wenn sie das Zehnfache verdiente [1000,- EUR/Tag]. Und die Zeugin bestätigte die beiden angeklagten Übergriffe ihres Ex, obwohl sie Mühe hatte, die Taten zeitlich und räumlich einzuordnen.
Aber darauf kam es nicht mehr an. Nach einem Rechtsgespräch gestand der 29-Jährige den Raub und die Körperverletzung ein. Den Anklagepunkt der Zuhälterei ließ das Gericht fallen. Schließlich hatte die Zeugin nicht berichtet, dass sie dazu gezwungen worden sei und auch der Grad der Ausbeutung durch ihren Ex-Freund erschien den Juristen fragwürdig.
Wegen Raubes und Körperverletzung wurde der 29-Jährige zu 22 Monaten mit Bewährung verurteilt.
Will er um das Gefängnis herumkommen, muss er sich 3 Jahre lang straffrei führen. Obendrein muss er 250 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
www.derwesten.de/staedte/duisburg/29-ja ... 52977.html
Eine heute 23-jährige Frau ging für ihren Freund auf den Strich. Der aber nahm ihr die Tageseinnahmen in mindestens einem Fall mit Gewalt ab.
Duisburg. Aus Liebe, im Glauben an eine gemeinsame Zukunft war die 23-Jährige für ihren Freund auf den Strich gegangen: Der 29-Jährige fand sich im Amtsgericht Duisburg aber wegen Zuhälterei, Raub und Körperverletzung auf der Anklagebank wieder.
Was eine 23-Jährige aus Marxloh am Montag vor dem Amtsgericht berichtete, war ein typischer Fall: Die junge Frau hatte an die große Liebe geglaubt, war sogar bereit gewesen, für ihren Freund auf den Strich zu gehen. Der 29-Jährige fand sich wegen Zuhälterei, Raub und Körperverletzung auf der Anklagebank wieder.
Zwischen Juli 2009 und Februar 2010 hatte er laut Anklage die horizontale Berufstätigkeit seiner Freundin kontrolliert. Weil die nicht immer bereit war, ihr hart verdientes Geld herzugeben, hatte der Angeklagte in mindestens einem Fall die Tageseinnahmen mit Gewalt genommen. In einem anderen Fall hatte er etwas dagegen, dass seine Freundin ihre Eltern besuchte. Dafür setzte es Ohrfeigen.
Der Angeklagte schwieg zunächst zu den Vorwürfen. Seine ehemalige Freundin hatte dafür um so mehr zu sagen. Der Angeklagte habe kurz nachdem sie ihn kennen lernte, seinen angeblich lukrativen Job verloren. „Er sagte, wir könnten uns doch was gemeinsam aufbauen.“ Gemeint war die Prostitution, bei der die junge Frau bereits einschlägige Erfahrung besaß. „Ich wollte damit zwar eigentlich nichts mehr zu tun haben, aber ich habe ihn geliebt“, so die 23-Jährige.
Das Urteil: 22 Monate mit Bewährung
Von ihren Tageseinnahmen habe sie meist nur einen Hunderter gesehen, selbst wenn sie das Zehnfache verdiente [1000,- EUR/Tag]. Und die Zeugin bestätigte die beiden angeklagten Übergriffe ihres Ex, obwohl sie Mühe hatte, die Taten zeitlich und räumlich einzuordnen.
Aber darauf kam es nicht mehr an. Nach einem Rechtsgespräch gestand der 29-Jährige den Raub und die Körperverletzung ein. Den Anklagepunkt der Zuhälterei ließ das Gericht fallen. Schließlich hatte die Zeugin nicht berichtet, dass sie dazu gezwungen worden sei und auch der Grad der Ausbeutung durch ihren Ex-Freund erschien den Juristen fragwürdig.
Wegen Raubes und Körperverletzung wurde der 29-Jährige zu 22 Monaten mit Bewährung verurteilt.
Will er um das Gefängnis herumkommen, muss er sich 3 Jahre lang straffrei führen. Obendrein muss er 250 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
www.derwesten.de/staedte/duisburg/29-ja ... 52977.html
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
FÜR SANDOR P. (34) GINGEN SIE DURCH DIE HÖLLE
Mieses Zuhälter-Schwein peinigt Frauen mit Metall-Implantat im Penis
Stimmt die Anklage von Staatsanwältin Kerstin Lotz, ist Ungar Sandor P. (34) der mieseste Zuhälter, den Frankfurt je gesehen hat. Ein brutaler Sadist. Ein Schwein!
6 junge Ungarinnen soll der Mann mit dem 5-seitigen Vorstrafen-Register (Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Verkehrsgefährdung, Widerstand) nach Frankfurt gebracht haben.
Im „Eros-Center 55“ gingen die Frauen durch die Hölle. Staatsanwältin Lotz: „Sie mussten 7 Tage die Woche 19 Stunden am Tag arbeiten, jeden Freier und alle Praktiken akzeptieren, alle Einnahmen an den Angeklagten abgeben.“
Auszüge aus der Anklage:
• Die 18-Jährige Josa, die für ihn von 2009 bis 2011 über 180.000 Euro anschaffte, quälte Sandor P. ohne Anlass mit einem Elektroschocker.
• Der schwangeren Kis M. (18) trat er mehrfach in den Bauch, damit sie das Kind verliere. Es überlebte.
• Reka N. (19), die er für 2000 Euro von einem Bekannten „kaufte“ und die 85.500 Euro für ihn verdiente, vergewaltigte er auf der Fahrt nach Deutschland: „Ich muss dich ausprobieren. Ich will keine schlechte Ware.“
Auch als Strafe soll der Zuhälter die Frauen immer wieder vergewaltigt haben. Extrem schmerzhaft, weil Sandor P. Metall-Implantate im Penis hat.
Der Angeklagte schweigt. Ihm droht nach 11 Verhandlungstagen die Sicherungsverwahrung.
http://www.bild.de/regional/frankfurt/z ... .bild.html
Mieses Zuhälter-Schwein peinigt Frauen mit Metall-Implantat im Penis
Stimmt die Anklage von Staatsanwältin Kerstin Lotz, ist Ungar Sandor P. (34) der mieseste Zuhälter, den Frankfurt je gesehen hat. Ein brutaler Sadist. Ein Schwein!
6 junge Ungarinnen soll der Mann mit dem 5-seitigen Vorstrafen-Register (Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Verkehrsgefährdung, Widerstand) nach Frankfurt gebracht haben.
Im „Eros-Center 55“ gingen die Frauen durch die Hölle. Staatsanwältin Lotz: „Sie mussten 7 Tage die Woche 19 Stunden am Tag arbeiten, jeden Freier und alle Praktiken akzeptieren, alle Einnahmen an den Angeklagten abgeben.“
Auszüge aus der Anklage:
• Die 18-Jährige Josa, die für ihn von 2009 bis 2011 über 180.000 Euro anschaffte, quälte Sandor P. ohne Anlass mit einem Elektroschocker.
• Der schwangeren Kis M. (18) trat er mehrfach in den Bauch, damit sie das Kind verliere. Es überlebte.
• Reka N. (19), die er für 2000 Euro von einem Bekannten „kaufte“ und die 85.500 Euro für ihn verdiente, vergewaltigte er auf der Fahrt nach Deutschland: „Ich muss dich ausprobieren. Ich will keine schlechte Ware.“
Auch als Strafe soll der Zuhälter die Frauen immer wieder vergewaltigt haben. Extrem schmerzhaft, weil Sandor P. Metall-Implantate im Penis hat.
Der Angeklagte schweigt. Ihm droht nach 11 Verhandlungstagen die Sicherungsverwahrung.
http://www.bild.de/regional/frankfurt/z ... .bild.html
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BILD macht in erster Linie Unterhaltung
Eine sehr reißerische Zuhälter-Horrormeldung der BILD-Zeitung
1. Sex:
Zunächst einmal grundsätzlich: Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung Punkt.
Was macht es da für einen Unterschied, ob der Mann unter der Penishaut Metallkugeln implantiert hat oder etwa ein Penis-Piercing trägt? Das ist m.E. reiner medialer Sensationalismus im Klima von Prostitutionsgegnerschaft und kollektiver Menschenhändler-Jagd und Zuhälterbekämpfung. Wäre es konsensualer Sex, würde es evt. als gewünscht wohltuend stimulierend gewertet (vgl. Noppenkondom und Toys).
Problematisch ist Sex mit Kollegen in fast jedem Arbeitszusammenhang und Betrieb. Zwischen Chef und Mitarbeiterin umso mehr (schutzbefohlene Abhängige). Auch wenn Sex bei Sexarbeitern ganz locker gehandhabt wird, als Produktionsmittel und Dienstleistungskunst, so tut sich hier eine spezielle Problemsituation und Falle auf, wenn der Betreiber, Vermittler oder Zuhälter eine Arbeitsprobe will. Viele Prostitutionsbetriebe entsenden deshalb stattdessen Testkunden, was dem hier angeklagten gewalttätigen ungebildeten(?) und alleinselbständigen Zuhälter sicher zu umständlich oder spießig erschien.
2. Gewalt:
Elektroschocker anwenden ist grobe Gewalt oder Folter.
Andererseits ist körperliche Gewalt immer dann die letzte verbleibende Methode der Wahl, wenn die organisierte legalisierte Gewalt der Eigentumsrechte und (Arbeits-)Verträge nicht zugänglich und nicht anwendbar ist für ausgegrenzte Personengruppen (Oder wenn Männer nicht mehr weiter wissen). Das gilt für informelle Migranten, viele Sexarbeiter, Illegale und jede kriminelle Subkultur.
"Tritte in den Bauch" oder etwa sich selbst die Treppe hinabstürzen sind vielfach auch verzweifelte Taten als Methode einer illegalen bzw. heimlich eigenmächtigen Abtreibung. Hier verschweigt die Zeitung möglicherweise den genaueren Kontext, den wenn überhaupt nur ein aufmerksamer Prozessbeobachter und der Richter mitbekommen kann, dessen Urteil ja noch gar nicht feststeht!
Wichtig ist es hier zu erkennen, dass beinahe jede Tat je nach Wertungs-Kontext als ihr kriminelles Gegenteil ausgelegt werden kann ("Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand."). Ein Messer ist sowohl ein Küchenhilfsmittel als auch eine Tatwaffe. Ein Glas ist gleichzeitig halb voll und halb leer.
Ob die Gewalt hier nur mit der Ausbeutung zur Sexarbeit oder auch mit einer sado-maso-Beziehung in Verbindung steht ist eine typische heikle Frage in solchen Prozessen. Sie tritt auch regelmäßig bei drogengebrauchenden SexarbeiterInnen und NichtsexarbeiterInnen auf.
3. Sexarbeit:
Folgendes sollte bedacht werden: Wer 3 Jahre lange im öffentlichen Laufhaus anschafft ganz zentral in der Nähe vom Frankfurter Hauptbahnhof und so 60.000 Euro Umsatz/Jahr nach Mietzahlung erwirtschaften kann durch hartes Kobern, d.h. erotisch-aktiv inszeniertes Lächeln im perfekten sexy Styling und Kontakte knüpfen kann gegenüber einer sehr wählerischen, jungen überweigend ausländisch-migrantisch männlichen Kundschaft, um so ca. 1.200 Kundenkontakte d.h. Sex-Geschäftsabschlüsse/Jahr [das wären 3,3 Kunden/Tag] zu tätigen (geschätzt: 360 Tage, 50 Euro/Kunde), der ist positiv aktiv engagiert in Sexarbeit involviert.
Wer bei einer 7 Tagewoche und 19 Stundenschichten im stark frequentierten Bordell-Laufhaus, wo der nächste Sozialdienst oder die Prostituiertenberatungsstelle www.donaCarmen.de nur wenige Häuser weiter ist, der lebt regelrecht im Bordell gemeinsam mit den vielen anderen Kolleginnen aus vielen verschiedenen Ländern (Aufenthaltsdauer im Bordell ist vielfach sog. Sexarbeits-Nebenzeit aber nicht alles aktive Sexzeit im Kundenservice!!!). Das ist oftmals eine regelrecht eingeschworene Frauen-Lebensgemeinschaft oder WG mit ca. 6 Frauen pro Etage auf ca. 5 Etagen in dem hier genannten Laufhaus Eros-Center 55 Elbestrasse (also mind. 30 mal weibliche Kontakt-, Unterstützungs- oder Hilfsmöglichkeit). Und das trotz Kameraüberwachung auf Fluren und Treppenhaus vom Sicherheitsdienst des Betreibers, der im Dachgeschoß residiert, wo die Sexarbeiterinnen auch täglich die Zimmermiete von ca. 100 Euro/Tag oder 36.000 Euro/Jahr zu entrichten haben [d.h. hier waren das evt. 37% Mietkostenanteil im Gesamtumsatz der Sexarbeiterin].
Wer so lebt oder arbeitet über bis zu 3 Jahre lang, der bzw. die hat auch ihre Situation mehr als nur passiv inkauf genommen oder akzeptiert, sondern sich in ihr irgendwie aktiv eingerichtet, stark mitgewirkt und versucht mit allen Mitteln geschäftlich das maximale draus zu machen.
Wer 3 Jahre lang maximale Stunden im Bordell absitzt oder verbringt, der hat sicher schon alle Sozialarbeiter der aufsuchenden Hilfsangebote von Caritas, Gesundheitsamt, Dona Carmen, FIM... kennengelernt und ebenso Razzien und Kontrollen von Polizei, Zoll, Ausländerbehörde, Ordnunsamt.
4. Liebe:
Wieso hat ein anderes von den insgesamt 6 Opfern für ihn 28.000 Euro/Jahr verdient? Da gab es sicher mehr als nur eine Geschäftsvereinbarung oder Zuhältergewalt? Auch eine private persönliche Bezeihung zum Partner der dann ihr Peiniger wurde ist möglich. Stockholmsydrom? Ist er ein Loverboy-Typ, der Schutz, Zukunft und Liebe vorgaukelt und was ein Sexworker sucht und gerne glauben will, wenn man aufgrund Stigma und Ausgrenzung sonst keinen Partner finden kann?
5. Strafrecht:
Rechtlich eindeutig ist der Menschenhandelstraftatbestand:
- ins Land gebrachte Ausländerin und
- 18 und 19 Jahre alt d.h. 2 bis 3 Jahre unter der Sonder-Schutzaltersgrenze von 21 Jahren.
Die Bildzeitung wählt eine geschickte Formulierung um sich aus all diesen komplexen Fragen herauszuhalten: "Simmt die Anklage der Staatsanwältin Kerstin Lotz, dann..."
Karte Bahnhofsviertel Frankfurt
Hier geht es um das Laufhaus Eros-Center 55 Elbestrasse (E55 - 10)

Laufhäuser-Berichte gesammelt von Tanja: www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=81220#81220
Mordfall vorm E55 in 2010: www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=86169#86169
1. Sex:
Zunächst einmal grundsätzlich: Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung Punkt.
Was macht es da für einen Unterschied, ob der Mann unter der Penishaut Metallkugeln implantiert hat oder etwa ein Penis-Piercing trägt? Das ist m.E. reiner medialer Sensationalismus im Klima von Prostitutionsgegnerschaft und kollektiver Menschenhändler-Jagd und Zuhälterbekämpfung. Wäre es konsensualer Sex, würde es evt. als gewünscht wohltuend stimulierend gewertet (vgl. Noppenkondom und Toys).
Problematisch ist Sex mit Kollegen in fast jedem Arbeitszusammenhang und Betrieb. Zwischen Chef und Mitarbeiterin umso mehr (schutzbefohlene Abhängige). Auch wenn Sex bei Sexarbeitern ganz locker gehandhabt wird, als Produktionsmittel und Dienstleistungskunst, so tut sich hier eine spezielle Problemsituation und Falle auf, wenn der Betreiber, Vermittler oder Zuhälter eine Arbeitsprobe will. Viele Prostitutionsbetriebe entsenden deshalb stattdessen Testkunden, was dem hier angeklagten gewalttätigen ungebildeten(?) und alleinselbständigen Zuhälter sicher zu umständlich oder spießig erschien.
2. Gewalt:
Elektroschocker anwenden ist grobe Gewalt oder Folter.
Andererseits ist körperliche Gewalt immer dann die letzte verbleibende Methode der Wahl, wenn die organisierte legalisierte Gewalt der Eigentumsrechte und (Arbeits-)Verträge nicht zugänglich und nicht anwendbar ist für ausgegrenzte Personengruppen (Oder wenn Männer nicht mehr weiter wissen). Das gilt für informelle Migranten, viele Sexarbeiter, Illegale und jede kriminelle Subkultur.
"Tritte in den Bauch" oder etwa sich selbst die Treppe hinabstürzen sind vielfach auch verzweifelte Taten als Methode einer illegalen bzw. heimlich eigenmächtigen Abtreibung. Hier verschweigt die Zeitung möglicherweise den genaueren Kontext, den wenn überhaupt nur ein aufmerksamer Prozessbeobachter und der Richter mitbekommen kann, dessen Urteil ja noch gar nicht feststeht!
Wichtig ist es hier zu erkennen, dass beinahe jede Tat je nach Wertungs-Kontext als ihr kriminelles Gegenteil ausgelegt werden kann ("Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand."). Ein Messer ist sowohl ein Küchenhilfsmittel als auch eine Tatwaffe. Ein Glas ist gleichzeitig halb voll und halb leer.
Ob die Gewalt hier nur mit der Ausbeutung zur Sexarbeit oder auch mit einer sado-maso-Beziehung in Verbindung steht ist eine typische heikle Frage in solchen Prozessen. Sie tritt auch regelmäßig bei drogengebrauchenden SexarbeiterInnen und NichtsexarbeiterInnen auf.
3. Sexarbeit:
Folgendes sollte bedacht werden: Wer 3 Jahre lange im öffentlichen Laufhaus anschafft ganz zentral in der Nähe vom Frankfurter Hauptbahnhof und so 60.000 Euro Umsatz/Jahr nach Mietzahlung erwirtschaften kann durch hartes Kobern, d.h. erotisch-aktiv inszeniertes Lächeln im perfekten sexy Styling und Kontakte knüpfen kann gegenüber einer sehr wählerischen, jungen überweigend ausländisch-migrantisch männlichen Kundschaft, um so ca. 1.200 Kundenkontakte d.h. Sex-Geschäftsabschlüsse/Jahr [das wären 3,3 Kunden/Tag] zu tätigen (geschätzt: 360 Tage, 50 Euro/Kunde), der ist positiv aktiv engagiert in Sexarbeit involviert.
Wer bei einer 7 Tagewoche und 19 Stundenschichten im stark frequentierten Bordell-Laufhaus, wo der nächste Sozialdienst oder die Prostituiertenberatungsstelle www.donaCarmen.de nur wenige Häuser weiter ist, der lebt regelrecht im Bordell gemeinsam mit den vielen anderen Kolleginnen aus vielen verschiedenen Ländern (Aufenthaltsdauer im Bordell ist vielfach sog. Sexarbeits-Nebenzeit aber nicht alles aktive Sexzeit im Kundenservice!!!). Das ist oftmals eine regelrecht eingeschworene Frauen-Lebensgemeinschaft oder WG mit ca. 6 Frauen pro Etage auf ca. 5 Etagen in dem hier genannten Laufhaus Eros-Center 55 Elbestrasse (also mind. 30 mal weibliche Kontakt-, Unterstützungs- oder Hilfsmöglichkeit). Und das trotz Kameraüberwachung auf Fluren und Treppenhaus vom Sicherheitsdienst des Betreibers, der im Dachgeschoß residiert, wo die Sexarbeiterinnen auch täglich die Zimmermiete von ca. 100 Euro/Tag oder 36.000 Euro/Jahr zu entrichten haben [d.h. hier waren das evt. 37% Mietkostenanteil im Gesamtumsatz der Sexarbeiterin].
Wer so lebt oder arbeitet über bis zu 3 Jahre lang, der bzw. die hat auch ihre Situation mehr als nur passiv inkauf genommen oder akzeptiert, sondern sich in ihr irgendwie aktiv eingerichtet, stark mitgewirkt und versucht mit allen Mitteln geschäftlich das maximale draus zu machen.
Wer 3 Jahre lang maximale Stunden im Bordell absitzt oder verbringt, der hat sicher schon alle Sozialarbeiter der aufsuchenden Hilfsangebote von Caritas, Gesundheitsamt, Dona Carmen, FIM... kennengelernt und ebenso Razzien und Kontrollen von Polizei, Zoll, Ausländerbehörde, Ordnunsamt.
4. Liebe:
Wieso hat ein anderes von den insgesamt 6 Opfern für ihn 28.000 Euro/Jahr verdient? Da gab es sicher mehr als nur eine Geschäftsvereinbarung oder Zuhältergewalt? Auch eine private persönliche Bezeihung zum Partner der dann ihr Peiniger wurde ist möglich. Stockholmsydrom? Ist er ein Loverboy-Typ, der Schutz, Zukunft und Liebe vorgaukelt und was ein Sexworker sucht und gerne glauben will, wenn man aufgrund Stigma und Ausgrenzung sonst keinen Partner finden kann?
5. Strafrecht:
Rechtlich eindeutig ist der Menschenhandelstraftatbestand:
- ins Land gebrachte Ausländerin und
- 18 und 19 Jahre alt d.h. 2 bis 3 Jahre unter der Sonder-Schutzaltersgrenze von 21 Jahren.
Die Bildzeitung wählt eine geschickte Formulierung um sich aus all diesen komplexen Fragen herauszuhalten: "Simmt die Anklage der Staatsanwältin Kerstin Lotz, dann..."
Karte Bahnhofsviertel Frankfurt
Hier geht es um das Laufhaus Eros-Center 55 Elbestrasse (E55 - 10)

Laufhäuser-Berichte gesammelt von Tanja: www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=81220#81220
Mordfall vorm E55 in 2010: www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=86169#86169
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 19.01.2012, 09:45, insgesamt 3-mal geändert.
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Forts.
Hier eine andere Zeitung zum Fall:
Frankfurter Rundschau: Prozess
Horror im Eros-Center
Sandor P. soll blutjunge Mädchen [gemeint sind volljährige erwachsene Frauen] aus Ungarn nach Frankfurt verschleppt und mit Schlägen und Elektroschocks zur Prostitution gezwungen haben. Nun muss sich der extrem sadistische Zuhälter vor dem Landgericht verantworten.
Im Frankfurter Bahnhofsviertel mussten die Mädchen für Sandor P. anschaffen gehen.
Es ist eine Anklageschrift, die selbst hartgesottenen Justizbeobachtern den Atem stocken lässt. Sollten nur Teile davon wahr sein, dann handelt es sich bei Sandor P. um einen der fürchterlichsten Menschen, die je auf der Anklagebank des Frankfurter Landgerichts gesessen haben.
Gemeinsam mit seinem Vater Sandor senior soll der 29-Jährige [damals also 10 Jahre älter als die Frauen] im Jahr 2010 einen schwunghaften Menschenhandel betrieben haben.
Vater und Sohn fuhren laut Anklage durch ihre ungarische Heimat und sammelten Mädchen – alle blutjung, alle aus bitterarmen Familien. Einige der Frauen kauften sie regelrecht den Angehörigen ab – 2000 Euro war ein häufiger Preis [Evt. war das ein Pfand?]. Doch selbst, wenn die Mädchen nicht naiv waren – was sie in Deutschland tatsächlich erwartete, konnte keine von ihnen erahnen.
Denn Sandor P. soll nicht nur ein Zuhälter der übelsten Sorte sein. Die Mädchen mussten in einem Eros-Center in der Elbestraße anschaffen, sieben Tage die Woche, täglich von zwölf Uhr mittags bis sieben Uhr früh. Sie mussten jeden Freier und jeden Kundenwunsch akzeptieren [dennoch ist bei der Sexarbeit die Sexarbeiterin mit dem Kunden allein]. Lediglich ungarische Männer, mit denen sie sich hätten unterhalten können, waren tabu. Sie durften das Bordell nicht verlassen. Sämtliche Einnahmen sollen in vollem Umfang an Sandor P. gegangen sein. Bei weniger als 1000 Euro am Tag [= 200.000 Euro/Jahr Umsatz pro Sexworker bei 200 Arbeitstagen/Jahr] erwarteten die Mädchen Faustschläge ins Gesicht – wenn sie Glück hatten.
Tritte in den Bauch
Ein Mädchen, das Fieber hatte und nicht arbeiten konnte, soll P. mit Faustschlägen zur Prostitution geprügelt haben. Einer anderen Frau, die sich nach „Einkauf“ als schwanger entpuppte, soll er immer wieder mit voller Kraft in den Bauch getreten haben – das Baby überlebte dennoch. Wenn eine der Frauen es wagte, sich selbst innerhalb des Bordells ohne Erlaubnis des Luden auch nur einen Kaffee zu holen, soll Sandor P. auch gerne zum Elektroschocker gegriffen haben.
Auch Vergewaltigungen gehörten laut Anklageschrift für Sandor P. zum Alltag. Für seine Opfer müssen die besonders schmerzhaft gewesen sein, denn Sandor P. hat sich mit Hilfe von Operationen und Metallimplantaten sein Geschlecht zu einer Art Waffe aufrüsten lassen.
Die Staatsanwaltschaft schätzt, dass Sandor P. in der Zeit, in der er auf Kosten der Mädchen gelebt habe, mehr als eine halbe Million Euro aus ihnen herausschmarotzt habe [entspricht ca. 80.000 pro Sexarbeiterin und passt somit nicht zu den als Ziel gesetzten 200.000 pro Jahr (1000 pro Tag) und Sexarbeiterin]. Angesichts der massiven Vorwürfe erwägt das Gericht eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an eine mögliche Haftstrafe.
Viele Vorstrafen
In Ungarn kann Sandor junior auf ein stattliches Vorstrafenregister verweisen: Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Beamte, Straßenverkehrsgefährdung, sogar „Hooliganismus“ ist dabei. Sein Anwalt sagt, dass das nichts zu bedeuten habe – sein Mandant werde als Roma in Ungarn politisch verfolgt.
Zu den Vorwürfen äußert Sandor P. sich nicht. Den Beamten hatte er bei einer Vernehmung gesagt, es handele sich bei ihm nur um einen unbedeutenden Strichjungen. Jetzt sagt er gar nichts mehr. Der Prozess, in dem fünf der Frauen als Nebenklägerinnen auftreten, wird fortgesetzt.
www.fr-online.de/frankfurt/prozess-horr ... 65362.html
In diesem Artikel kommen noch weitere Tatsachen hinzu:
- Der Angeklagte hat eigene aktive Sexarbeitserfahrung als Strichjunge für männliche Kunden, was jedoch wie die genannten Eurobeträge zeigen keinesfalls so lukrativ ist wie die Hetero-Prostitution im Laufhaus, wenn man nicht selbst schwul ist und seine Kunden mag und entsprechen gut und liebevoll bedient und sich Stammkundschaft aufbauen kann. Er hat also umgesattelt zum Partner, Geschäftsorganisator bzw. Zuhälter.
- Es ist eine Familientat: Vater und Sohn im Duo.
- Es gibt eine Rassistische Komponente. Einmal ist der Täter als Roma Teil einer unterdrückten, verfolgten Minderheit in Ungarn, andererseits gibt es vmtl. ein entsprechendes Haßpotential zur ihn benachteiligenden Bevölkerungsmehrheit und wie die Fälle aufzeigen zum anderen Geschlecht (extremer Machismo oder Patriarchatsexzess).
- Ganz am Anfang steht das extreme Armutsphänomen (globales Wohlstandsgefälle, arm-reich-Schere, Imperialismus). Es beginnt mit einer Zahlung von 2.000 Euro an die Eltern oder Familie, damit ein erwachsenes Kind und Familienmitglied mitkommt (Pfand?). Dann wird es zunächst kostenfrei zu einer Arbeit im Ausland begleitet (Verdienstmölichkeit für die Familie), allerdings von fremden Unbekannten und zu fremden unbekannten unsicheren Orten und Tätigkeiten. Armut und Ausbeutung sollten gesetzlich bestraft und verfolgt werden, nicht jedoch Migration und Prostitution. Dass dieser "Reise- und Vermitlungsservice" nicht aus Wohltätigkeit erfolgt, sondern einen geschäftlichen Kredit darstellt (Vertrauensvorschuß und Investitition), der später zurückgezahlt werden muß d.h. abgearbeitet werden muß, sollte allen Beteiligten klar gewesen sein. Ursache für gewaltsam entartete Sexarbeit-Migrations-Deals sind zentrale Probleme im Geldsystem und die Schwierigkeiten für Kreditfinanzierungen nicht nur für informelle Subkulturen:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=108002#108002
- In den meisten Laufhäusern gilt strenges Zuhälterverbot. Der Schutz der Zuhälter für die Frauen wird dabei vom Sicherheitsdienst des Betreibers übernommen. Das sind vielfach auch starke Jungs z.B. aus dem Rocker-Milieu z.B. Hells Angels. Dennoch versuchen sich so die Häuser vor feindlicher Übernahme z.B. von ausländischen Gruppen zu schützen. Zwar fallen männliche Zuhälter nicht sofort auf unter männlicher Kundschaft, dass dies jedoch über 3 Jahre bei 6 Ungarinnen unter Kontrolle von Vater-Sohn-Duo nicht aufgefallen ist, scheint ein schweres Versagen zu sein vom Laufhaus, den Kolleginnen und Zimmernachbarinnen und all den von mir oben aufgelisteten offiziellen Kontrollen und Sozialdiensten der Helferindustrie.
- Am 22. August 2010 gab es übrigens eine Schießerei mit einem männlichen 55 Jahre alten Toten vor bzw. in der Nähe von diesem und den benachbarten Laufhäusern:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=86169#86169
(Ob das ein anderes Vater-Sohn-Duo war?)
- Die umfangreiche Anklage zeigt schon jetzt, dass vermutlich auch die geplante Verschärfung des ProstG durch Lizensierung von Bordellen und Überprüfung von Bordellbetreibern, solchen extremen Taten kaum wird verhindern können. Dann wird halt das Haus geschlossen, selbst wenn es nicht ursächlich schuld war, neu eröffnet, und die potentiellen Zuhälter stehen erneut auf der Matte und machen ihr illegales Geschäft unsichtbar im dann lizensierten Haus. Das läuft solange sie naive mitspielende, ausbeutbare Sexworker finden d.h. solange es große Armut auf der Welt gibt und solange hohen Verdienstmöglichkeiten im Sexbiz locken.
- Die Wortwahl "herausschmarotzt" deutet an, dass es sich um ein parasitäres Lebensmodell handelt, das nur funktioniert, wenn die anderen, die Opfer mitspielen und den Parasiten leben lassen und ernähren und die Umgebung mitspielt bzw. wegschaut. Es ist trotz der hier geschilderten vielen einzelnen grausamen Gewalttaten m.E. im vom Prinzip her dennoch kein generelles gewaltsames Ausrauben oder "Versklaven", sondern ein mehr-oder-weniger "freiwilliges" Abgeben aufgrund von Naiviät, Unwissenheit, Alternativlosigkeit, falschem Kalkül oder schiefgelaufenem Wagnis... d.h. extrem prekären Lebensumständen (fehlende Sprachkenntnisse, fehlende Selbständigkeit, fehlender Familienschutz, fehlende Anerkennung von Zeugnissen, fehlendes Prostitutionswissen, fehlende gesellschaftliche Anerkennung, Absicherung, Einbindung und Wertschätzung...).
.
Frankfurter Rundschau: Prozess
Horror im Eros-Center
Sandor P. soll blutjunge Mädchen [gemeint sind volljährige erwachsene Frauen] aus Ungarn nach Frankfurt verschleppt und mit Schlägen und Elektroschocks zur Prostitution gezwungen haben. Nun muss sich der extrem sadistische Zuhälter vor dem Landgericht verantworten.
Im Frankfurter Bahnhofsviertel mussten die Mädchen für Sandor P. anschaffen gehen.
Es ist eine Anklageschrift, die selbst hartgesottenen Justizbeobachtern den Atem stocken lässt. Sollten nur Teile davon wahr sein, dann handelt es sich bei Sandor P. um einen der fürchterlichsten Menschen, die je auf der Anklagebank des Frankfurter Landgerichts gesessen haben.
Gemeinsam mit seinem Vater Sandor senior soll der 29-Jährige [damals also 10 Jahre älter als die Frauen] im Jahr 2010 einen schwunghaften Menschenhandel betrieben haben.
Vater und Sohn fuhren laut Anklage durch ihre ungarische Heimat und sammelten Mädchen – alle blutjung, alle aus bitterarmen Familien. Einige der Frauen kauften sie regelrecht den Angehörigen ab – 2000 Euro war ein häufiger Preis [Evt. war das ein Pfand?]. Doch selbst, wenn die Mädchen nicht naiv waren – was sie in Deutschland tatsächlich erwartete, konnte keine von ihnen erahnen.
Denn Sandor P. soll nicht nur ein Zuhälter der übelsten Sorte sein. Die Mädchen mussten in einem Eros-Center in der Elbestraße anschaffen, sieben Tage die Woche, täglich von zwölf Uhr mittags bis sieben Uhr früh. Sie mussten jeden Freier und jeden Kundenwunsch akzeptieren [dennoch ist bei der Sexarbeit die Sexarbeiterin mit dem Kunden allein]. Lediglich ungarische Männer, mit denen sie sich hätten unterhalten können, waren tabu. Sie durften das Bordell nicht verlassen. Sämtliche Einnahmen sollen in vollem Umfang an Sandor P. gegangen sein. Bei weniger als 1000 Euro am Tag [= 200.000 Euro/Jahr Umsatz pro Sexworker bei 200 Arbeitstagen/Jahr] erwarteten die Mädchen Faustschläge ins Gesicht – wenn sie Glück hatten.
Tritte in den Bauch
Ein Mädchen, das Fieber hatte und nicht arbeiten konnte, soll P. mit Faustschlägen zur Prostitution geprügelt haben. Einer anderen Frau, die sich nach „Einkauf“ als schwanger entpuppte, soll er immer wieder mit voller Kraft in den Bauch getreten haben – das Baby überlebte dennoch. Wenn eine der Frauen es wagte, sich selbst innerhalb des Bordells ohne Erlaubnis des Luden auch nur einen Kaffee zu holen, soll Sandor P. auch gerne zum Elektroschocker gegriffen haben.
Auch Vergewaltigungen gehörten laut Anklageschrift für Sandor P. zum Alltag. Für seine Opfer müssen die besonders schmerzhaft gewesen sein, denn Sandor P. hat sich mit Hilfe von Operationen und Metallimplantaten sein Geschlecht zu einer Art Waffe aufrüsten lassen.
Die Staatsanwaltschaft schätzt, dass Sandor P. in der Zeit, in der er auf Kosten der Mädchen gelebt habe, mehr als eine halbe Million Euro aus ihnen herausschmarotzt habe [entspricht ca. 80.000 pro Sexarbeiterin und passt somit nicht zu den als Ziel gesetzten 200.000 pro Jahr (1000 pro Tag) und Sexarbeiterin]. Angesichts der massiven Vorwürfe erwägt das Gericht eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an eine mögliche Haftstrafe.
Viele Vorstrafen
In Ungarn kann Sandor junior auf ein stattliches Vorstrafenregister verweisen: Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Beamte, Straßenverkehrsgefährdung, sogar „Hooliganismus“ ist dabei. Sein Anwalt sagt, dass das nichts zu bedeuten habe – sein Mandant werde als Roma in Ungarn politisch verfolgt.
Zu den Vorwürfen äußert Sandor P. sich nicht. Den Beamten hatte er bei einer Vernehmung gesagt, es handele sich bei ihm nur um einen unbedeutenden Strichjungen. Jetzt sagt er gar nichts mehr. Der Prozess, in dem fünf der Frauen als Nebenklägerinnen auftreten, wird fortgesetzt.
www.fr-online.de/frankfurt/prozess-horr ... 65362.html
In diesem Artikel kommen noch weitere Tatsachen hinzu:
- Der Angeklagte hat eigene aktive Sexarbeitserfahrung als Strichjunge für männliche Kunden, was jedoch wie die genannten Eurobeträge zeigen keinesfalls so lukrativ ist wie die Hetero-Prostitution im Laufhaus, wenn man nicht selbst schwul ist und seine Kunden mag und entsprechen gut und liebevoll bedient und sich Stammkundschaft aufbauen kann. Er hat also umgesattelt zum Partner, Geschäftsorganisator bzw. Zuhälter.
- Es ist eine Familientat: Vater und Sohn im Duo.
- Es gibt eine Rassistische Komponente. Einmal ist der Täter als Roma Teil einer unterdrückten, verfolgten Minderheit in Ungarn, andererseits gibt es vmtl. ein entsprechendes Haßpotential zur ihn benachteiligenden Bevölkerungsmehrheit und wie die Fälle aufzeigen zum anderen Geschlecht (extremer Machismo oder Patriarchatsexzess).
- Ganz am Anfang steht das extreme Armutsphänomen (globales Wohlstandsgefälle, arm-reich-Schere, Imperialismus). Es beginnt mit einer Zahlung von 2.000 Euro an die Eltern oder Familie, damit ein erwachsenes Kind und Familienmitglied mitkommt (Pfand?). Dann wird es zunächst kostenfrei zu einer Arbeit im Ausland begleitet (Verdienstmölichkeit für die Familie), allerdings von fremden Unbekannten und zu fremden unbekannten unsicheren Orten und Tätigkeiten. Armut und Ausbeutung sollten gesetzlich bestraft und verfolgt werden, nicht jedoch Migration und Prostitution. Dass dieser "Reise- und Vermitlungsservice" nicht aus Wohltätigkeit erfolgt, sondern einen geschäftlichen Kredit darstellt (Vertrauensvorschuß und Investitition), der später zurückgezahlt werden muß d.h. abgearbeitet werden muß, sollte allen Beteiligten klar gewesen sein. Ursache für gewaltsam entartete Sexarbeit-Migrations-Deals sind zentrale Probleme im Geldsystem und die Schwierigkeiten für Kreditfinanzierungen nicht nur für informelle Subkulturen:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=108002#108002
- In den meisten Laufhäusern gilt strenges Zuhälterverbot. Der Schutz der Zuhälter für die Frauen wird dabei vom Sicherheitsdienst des Betreibers übernommen. Das sind vielfach auch starke Jungs z.B. aus dem Rocker-Milieu z.B. Hells Angels. Dennoch versuchen sich so die Häuser vor feindlicher Übernahme z.B. von ausländischen Gruppen zu schützen. Zwar fallen männliche Zuhälter nicht sofort auf unter männlicher Kundschaft, dass dies jedoch über 3 Jahre bei 6 Ungarinnen unter Kontrolle von Vater-Sohn-Duo nicht aufgefallen ist, scheint ein schweres Versagen zu sein vom Laufhaus, den Kolleginnen und Zimmernachbarinnen und all den von mir oben aufgelisteten offiziellen Kontrollen und Sozialdiensten der Helferindustrie.
- Am 22. August 2010 gab es übrigens eine Schießerei mit einem männlichen 55 Jahre alten Toten vor bzw. in der Nähe von diesem und den benachbarten Laufhäusern:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=86169#86169
(Ob das ein anderes Vater-Sohn-Duo war?)
- Die umfangreiche Anklage zeigt schon jetzt, dass vermutlich auch die geplante Verschärfung des ProstG durch Lizensierung von Bordellen und Überprüfung von Bordellbetreibern, solchen extremen Taten kaum wird verhindern können. Dann wird halt das Haus geschlossen, selbst wenn es nicht ursächlich schuld war, neu eröffnet, und die potentiellen Zuhälter stehen erneut auf der Matte und machen ihr illegales Geschäft unsichtbar im dann lizensierten Haus. Das läuft solange sie naive mitspielende, ausbeutbare Sexworker finden d.h. solange es große Armut auf der Welt gibt und solange hohen Verdienstmöglichkeiten im Sexbiz locken.
- Die Wortwahl "herausschmarotzt" deutet an, dass es sich um ein parasitäres Lebensmodell handelt, das nur funktioniert, wenn die anderen, die Opfer mitspielen und den Parasiten leben lassen und ernähren und die Umgebung mitspielt bzw. wegschaut. Es ist trotz der hier geschilderten vielen einzelnen grausamen Gewalttaten m.E. im vom Prinzip her dennoch kein generelles gewaltsames Ausrauben oder "Versklaven", sondern ein mehr-oder-weniger "freiwilliges" Abgeben aufgrund von Naiviät, Unwissenheit, Alternativlosigkeit, falschem Kalkül oder schiefgelaufenem Wagnis... d.h. extrem prekären Lebensumständen (fehlende Sprachkenntnisse, fehlende Selbständigkeit, fehlender Familienschutz, fehlende Anerkennung von Zeugnissen, fehlendes Prostitutionswissen, fehlende gesellschaftliche Anerkennung, Absicherung, Einbindung und Wertschätzung...).
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