Steuern und Steuerpolitik

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Marc of Frankfurt
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Vermögenssteuern

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Steuern dienen:
- den Einnahmen des Staates (Staatsschulden sind nichteingenommene Steuern)
- bestimmtes Verhalten der Bürger zu "steuern"

Steuerquellen sind:
- Konsumausgaben
- Einkommen und Verdienst aus Arbeit und Eigentumrechteverwertung
- Vermögen welches aus Einkommen gebildet wurde, und Einkommen ermöglicht


Da wo zwischen den Bürgern die größten Unterschiede bestehen, beim Vermögen, wird am geringsten besteuert.


Bild

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Marc of Frankfurt
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Re: Vermögenssteuern

Beitrag von Marc of Frankfurt »

zu dem Bild der Besteuerung (oben)
hier zwei aktuelle Bilder zur Besteuerungsgrundlage: Vermögen in Deutschland


Bild
(Blöd dass hier Balken für % und Mrd.Eur die gleichen Farben haben)



Bild

Quelle:
www.spiegel.de/artikel/a-820609.html





Für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung gilt die Formel:
  • Staatsschuldenzuwachs = private Geldvermögenüberschüsse +/- Außenhandelsüberschüsse
Durch Sparen können Staatsschulden nicht abgebaut werden! Denn sie sind volkswirtschaftliche Globalschulden und keine betriebswirtschaftlichen Privatschulden (Partialschulden).

Privatschulden des einen sind immer Guthaben des anderen, weil Geld über vertragliche Kreditschöpfung in Umlauf gebracht wird (geschöpft wird von privaten Banken, Fiat-Money) und heute keine Wertsache mehr ist, wie früher beim Tauschhandel die Goldmünzen oder Nutztiere. Die Summe aus allen Guthaben und allen globalen Schulden in Geld ist = Null !!! Würden wir alle Schulden zurückzahlen (hair cut, jubilee) gäbe es kein Geld mehr und wir müßten wieder mit Wertsachen handeln wie z.B. mit Zigaretten auf dem Schwarzmarkt nach dem Krieg z.B. im Frankfurter Bahnhofsviertel/Rotlichtviertel.

Der Unterschied zwischen Global und Privat (Partial) ist wie die Sicht auf die Bühne im Theater. Wenn einer privat sich hinstellt, kann er mehr sehen als die anderen. Wenn aber alle sich hinstellen wollen um mehr zu sehen, funktioniert das System nicht mehr (Rationalitätenfalle).

[Saldenmechanik von Prof. Wolfgang Stützel zitiert nach Jörg Buschbeck]





Wie sich die Ungleichverteilung historisch in Deutschland aufgeschaukelt hat (Nilphänomen des Geldes, Meudalismus):
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=69735#69735

Heutige Geldtheorie des Fiat-Geldes und dass wir Sexworker meist noch in der veralteten Tradition des Tauschgeschäfts denken, handeln und leben:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=102351#102351

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Eine handschriftliche Steuererklärung

Beitrag von fraences »

Bild

So wird Steuererklärung ab sofort gemacht...:D
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

*****
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RE: Eine handschriftliche Steuererklärung

Beitrag von Femina »

Köstlich! :003
Liebe Grüße, Femina
Träume, die wir leben, machen uns zu dem, was wir sind.

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nina777
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Sex Steuer Nürnberg

Beitrag von nina777 »

30.3.2011

SEX-STEUER

Duisburg nimmt durch Sex-Steuer schlappe 9000 Euro ein - Prostituierte müssen nachzahlen


Duisburg. Auf der Suche nach neuen Einnahmequellen hatte die Stadt Duisburg im März 2010 das sexuelle Vergnügen im Rotlicht-Milieu im Visier. Für Dienste von Prostituierten wurde eine Steuer eingeführt. Doch in anderthalb Jahren hat die Stadt nur schlappe 9000 Euro eingenommen. Jetzt müssen Prostituierte wohl nachzahlen.

Der käufliche Sex sollte die Duisburger Stadtkasse sanieren: Das war eine der unzähligen Maßnahmen, mit denen die Lokalpolitik den Haushalt ausgleichen wollte. Jedes Jahr sollte die neu verordnete Sex-Steuer eine halbe Million in die Stadtkasse spülen. Seit dem 1. Juni 2010 wird die „Vergnügungssteuer auf sexuelle Handlungen“, wie sie im Behördenjargon heißt, erhoben. Wie sich jetzt herausstellt, summieren sich die Einnahmen in anderthalb Jahren auf schlappe 9000 Euro.

Hintergrund sind einige Probleme bei der Umsetzung des politischen Beschlusses. Denn in der Stadtverwaltung ist das Personal längst ausgedünnt. Um die Steuern einzutreiben, fehlten schlicht die Mitarbeiter.

Stadt rechnet dieses Jahr mit 1,55 Millionen Euro

Zunächst musste intern umgeschichtet werden, erst ab Mitte des vergangenen Jahres stand das notwendige Personal zur Verfügung. Seitdem sind zwei Außendienstler unterwegs, besuchen hauptsächlich Clubs und bekannte öffentliche Stellen wie den Zoo-Parkplatz.

Nächstes Problem: Viele Prostituierte waren ihrer steuergesetzlichen Erklärungspflicht einfach nicht nachgekommen. Unter dem Strich stehen daher bis Ende 2011 nur karge 9000 Euro an Sex-Steuereinnahmen.

Die Steuerpflicht allerdings bleibt bestehen, Prostituierte in Duisburg müssen jetzt wohl nachzahlen. Bei fehlenden Angaben hat die Stadt die Steuern geschätzt und entsprechende Bescheide verschickt. Prostituierte müssen sechs Euro pro „Veranstaltungstag“ zahlen, von denen die Stadt im Monat 25 zugrunde legt. Auf das Jahr gerechnet werden demnach 1800 Euro fällig. Statt der geplanten halben Million Euro sollen deshalb in diesem Jahr inklusive Nachzahlungen stolze 1,55 Millionen Euro an Sex-Steuern in die Stadtkasse fließen.

Während die Situation für die Steuer-Eintreiber in den Etablissements an der Vulkanstraße noch weitgehend überschaubar ist, bleibe es schwierig, die Straßenprostitution in den Griff zu bekommen. Nach Angaben der Stadt wechseln viele Prostituierte öfter den Standort, ohnehin haben nur wenige von ihnen eine Selbsterklärung abgegeben. Dennoch sei es realistisch, dass die Stadt durch die Sex-Steuer rund 600 000 Euro an Einnahmen pro Jahr erwirtschaftet.

Selbstberechnung auf amtlichen Vordruck
Die Abgaben sind in der Vergnügungssteuersatzung der Stadt geregelt, mit der Prostitution befasst sich Paragraf 8: Die Sex-Steuer wird „unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen“ erhoben und beträgt „für jede/n Prostituierte/n 6,00 Euro pro Veranstaltungstag“. Für jeden Monat legt die Stadt 25 Veranstaltungstage zugrunde. Wer weniger als diese 25 Tage tätig ist, muss das nachweisen. Prostituierte müssen die Steuer selbst berechnen und spätestens 14 Tage nach Monatsende auf einem amtlichen Vordruck einreichen.

http://www.derwesten.de/staedte/duisbur ... 11539.html
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Marc of Frankfurt
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Re: Sex Steuer Nürnberg

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Bezahlt werden müssen pro Sexworker oder Sexworkarbeitsplatz:
6 Eur/Tag * 25 Tage/Monat * 12 Monate/Jahr = 1.800 Eur/Jahr

Bezaht wurden in 1,5 Jahren nur:
9.000 Eur = 6.000 Eur/Jahr das entspricht 3,3 Sexarbeitern
In einer Stadt mit 500.000 Einwohnern.

500.000-600.000 Eur/Jahr entspricht 278-333 Sexarbeitern.
oder 0,5-0,6 Promille Sexworker pro Einwohner.

(1.550.000 Eur/Jahr (inkl. Nachzahlungen) entspräche (ohne Nachzahlungen) 861 Sexarbeitern
oder 1,7 Promille Sexworker pro Einwohner.)

"1.500 Prostituierte arbeiten nach Schätzungen der Prostituiertenselbsthilfe und Beratungsstelle Kassandra in Nürnberg."
Sind 3 Promille SW je Einwohner (Karte zum intl. Vergleich).
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=6504

Die SW arbeiten vermutlich jedoch nicht alle täglich und nicht das ganze Jahr durchgehend. Es wird also deutlich wie wichtig die Unterscheidung in Sexworkarbeitsplätze (durchgängig) und Sexworker (selbtbestimmt, freiwillig und flexibel) ist. In der Form wie www.kassandra-nbg.de die Branchenstatistik an die Medien weitergibt wird diese elementare Unterscheidung leider nicht erkennbar. Das sollte m.E. eine Sozialberatungsstelle für Prostitutierte und aus der Hurenbewegung unbedingt sorgfältiger machen.





Eine preiswerte Sexdienstleistung kostet z.B. 50 Eur.

D.h. die Stadt verlangt demnach 31.000 Kundenbesuche/Jahr für Sexdienstleistung, für ihre Steuerforderung. Diese Förderung der Prostitution sollte als Tourismusfaktor im City-Marketing entsprechende Anerkennung finden. Demnächst werden Freier und Sexworker sagen können, "wer die Musik bezahlt...". Auch sollte der finanzielle Beitrag bei Werbeerlaubnis/Werbeverbot Prostitution seine Berücksichtigung finden, denn die 31.000 Kunden müssen ja wissen und finden können, wo sie ihr Geld im Sinne der kommunalen Finanzierung ausgeben sollen.

In Nürnberg müssen also von den Sexworkern die ersten 86 Freier/Tag zugunsten der Kommunalkasse bedient werden.

Im 1,3 Mrd-Haushalt der Stadt Nürnberg machen die gewünschten 600.000 Eur/Jahr nur 0,5 Promille aus, bezogen nur auf alle Steuereinnahmen 2011 sind es immernoch weniger als 1 Promille und auch auf das stark gestiegene Jahresdefizit von 16,8 Mio beträgt diese Bagatellsteuer lediglich 3,6%.

Als nächstes könnte sich die Stadt überlegen von Liebhabern und Ehefrauen entsprechende Sex-Abgaben einzufordern (Gleichberechtigung, Gleichbehandlungsgrundsatz). Z.B pro Eheschlafzimmer oder pro verkaufter Kondompackung.

Von den Steuereinnahmen sind aber noch die zusätzlichen Kosten der Verwaltung für Steuererhebung und -eintreibung abzuziehen (ca. 80-100.000 Euro Arbeitgeberbrutto für eine Mitarbeiterstelle). Beispielrechnungen (Solingen weiter oben) ergaben bereits, dass diese Kosten alle Sondersteuereinnahmen gleich wieder auffressen. Dass also der Finanzierungsaspekt der Steuer völlig wegfällt. Was bleibt ist der "Steuerungsaspekt" der Steuer, also die zusätzliche Reglementierung der Prostitution. Dies kann vorzüglich zur Eindämmung von Prostitution und Sexworker-Migration zweckentfremdet werden und Prostitutionsgegnern und Ausländerfeindlichkeit in die Hände spielen.





Der Runde Tisch NRW hat das Dilemma recht gut herausgefunden:

Bild
Runder Tisch NRW hat geschrieben:"Die mit Regulation verbundene Kontrolle schließt darüber hinaus die Prostituierten aus, denen Anonymität wichtiger ist als Sicherheit."
(Was übrigens den Erkenntnissen zur Ent-Kriminalisierung aus New South Wales, Australien - The best place for sex workers in the world, entspricht, wo das Thema Steuern sogut wie nicht extra erwähnt wurde außer:

"Private sex workers are notoriously difficult
to research but there is sufficient anecdotal evidence to
show that very many female, and probably most male sex
workers prefer to work in a private capacity. The reasons
for this are many; including having more autonomy and
control over work, avoiding the fees imposed in brothels,
and possibly avoiding tax. It is evident from their very low
profile in the research and policing statistics that private
sex workers have no amenity impact on their communities."
P. 43)

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nina777
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Beitrag von nina777 »

4.4.2012

Koblenz will keine Sexsteuer einführen

Koblenz - Ob der Besuch eines Bordells ein Vergnügen ist, darüber lässt sich sicher trefflich streiten. Eindeutig ist jedenfalls, dass der Bordellbetrieb in Koblenz nicht unter die Vergnügungssteuer fällt - anders als in einigen anderen Städten im Land. Und nach Ansicht der Stadt soll das auch so bleiben. "Die Einführung ist bei uns derzeit nicht geplant", sagt Stadtpressesprecher Thomas Knaak auf RZ-Nachfrage.

Regelung nicht übernommen

Dabei gab es jüngst einen aktuellen Anlass, weshalb sich Kämmerei und Steueramt mit der Frage beschäftigen mussten. Im November wurde nämlich die Neufassung der Vergnügungssteuer für die Stadt einstimmig im Rat beschlossen. Im Wesentlichen wurde für die Koblenzer Satzung ein Muster übernommen, das eine landesweite Arbeitsgruppe erarbeitet hatte. Aber: Die Regelungen zur Besteuerung der Prostitution wurden nicht mit übernommen. "Zunächst", wie es in der Beschlussvorlage aus dem Stadtrat heißt.

Die Begründung ist aus Verwaltungssicht klar: Eine Einführung sei nur sinnvoll, wenn der Steuerbetrag, der zu erwarten ist, den Aufwand für zusätzliches Personal übersteigt. Eine Kontrolle in diesem Bereich ist nämlich nur über Außendienstpersonal möglich, führt die Verwaltung aus. Und das sei bisher nicht vorhanden.
Der Aufwand ist auch der Knackpunkt in den Überlegungen in Trier: Dort wird gerade ebenfalls die Einführung einer Sexsteuer diskutiert. Und die Meinungen zwischen den Fraktionen im Trierer Stadtrat gehen weit auseinander, wie die Tageszeitung "Trierischer Volksfreund" berichtet.

In Wittlich gibt es die Abgabe bereits. Zum 1. Januar wurde sie auch in Bitburg eingeführt. Dort verspricht man sich 30 000 bis 35 000 Euro pro Jahr. Pro zehn Quadratmeter "Veranstaltungsfläche" und Arbeitstag müssen dort 2 Euro bezahlt werden. Aus Sicht der Bitburger für deren acht Etablissements kein großer Aufwand. Die Stadt Trier sieht bei 20 einschlägigen Häusern schon mehr Arbeit auf sich zukommen.
In Koblenz sieht die Szene anders aus: Größere Bordellbetriebe sind hier kaum zu finden, wie Christine Bangert betont. Bangert ist Ansprechpartnerin bei Roxanne, der Anlaufstelle von Pro Familia für Prostituierte. Ihrer Einschätzung nach läuft das Geschäft über rund 120 Privat- und Terminwohnungen.

Bordellbetriebe seien eher außerhalb von Koblenz zu finden. Für Bangert ist im Übrigen klar, dass die Einführung einer solchen kommunalen Steuer die Situation der Betroffenen weiter verschärfen würde. "Das wäre mit Sicherheit nachteilig für die Prostituierten", so die Beraterin. Denn: Die Kosten würden die Etablissements an die Freier nicht weitergeben können. Bangert geht davon aus, dass Bordellbetreiber dann auf die Damen zurückgreifen würden - und sich deren Verdienst dadurch noch einmal reduzieren würde.

Prostituierte kann Pauschale zahlen

Steuern zahlen müssen übrigens auch Prostituierte: Einkommensteuer, gegebenenfalls auch Umsatzsteuer. Sie können das etwa nach dem sogenannten Düsseldorfer Verfahren durch Zahlung eines Pauschalbetrags von 25 Euro pro Tag erledigen - auch in Koblenz. Im Gespräch mit der RZ berichteten die Steuerfahnder des Koblenzer Finanzamts bereits von guten Erfahrungen für beide Seiten mit diesem System. Für die Prostituierten ist es wenig Aufwand mit Formalitäten, der Fiskus bekommt zumindest einen Teil der fälligen Steuern.

Und nicht nur die Prostituierten werden bei den Steuern erfasst: Natürlich unterliegt ein Rotlichtgewerbe auch der Gewerbesteuerpflicht. Die Sexsteuer wäre eine kommunale Vergnügungssteuer, die hinzukommt. Ob diese in Koblenz aber wirklich umgesetzt wird, ist derzeit noch völlig offen.

http://www.rhein-zeitung.de/region/kobl ... 05511.html
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Beitrag von eroakt »

Es könnte alles so einfach sein ;-) :


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Marc of Frankfurt
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Oh du gütiges Koblenz

Beitrag von Marc of Frankfurt »

habe mir erlaubt den [ img ] tag einzufügen.
__



Ahaaaaaaaa, das ist also der Grund:

Eigentlich wollen sie sowohl das Geld als auch die Steuer, aber die Politiker der mittelgroßen Stadt Koblenz sind realistisch genug und erkennen, dass der Ertrag im Verhältnis zum Aufwand sich nicht lohnt !!!
nina777 hat geschrieben:Koblenz will keine Sexsteuer einführen. [...] In Koblenz sieht die Szene anders aus: Größere Bordellbetriebe sind hier kaum zu finden. [... D]as Geschäft läuft über rund 120 Privat- und Terminwohnungen.
Denn der Kontrollaufwand hängt erheblich von der kleinteiligen Gewerbestruktur der Sexarbeit ab, so wie sie in vielen Städten typisch ist, wo Wohnungsbordelle (Terminwohnungen) nicht per se verboten sind...

Private Wohnungsprostitution (am eigenen gemeldeten Wohnsitz mit maximal einer unterstützenden Kolleg_in!) kann generell nicht verboten werden, denn sie gehört zur Privatsphäre und sexuellen Selbstbestimmung !!!
(Auch wenn das eine umstrittene Rechtsauslegung der Sexworker Rechtsanwälte und Menschenrechte Advokaten ist.)

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An diesem Strukturprinzip zwischen Prostitutionsbranche und Prostitutionskontrolle zeigt sich warum Politik und Verwaltung einen Anreiz haben große Bordellbetreiber zu favorisieren.

Da ist dann nur eine Quelle zu besteuern und zu kontrollieren. Genau deshalb gibt es überhaupt Rotlichtviertel als Ghettos für Prostituierte.

Denn bei genereller Prostitutionserlaubnis in Städten ohne Sperrgebiet wie z.B. die Bundeshauptstadt Berlin, Rostock oder Schweinfurt, wo sich Sexarbeiter überall niederlassen können, da steigt wegen Dezentralisierung entsprechend der Überwachungsaufwand. Ferner sinkt die Sichtbarkeit von Prostitution und damit die möglicherweise als Belastung empfundene Präsenz von Sexworkern in einer Stadt...
(Dezentralisierung ermöglicht SW Inklusion).





Bild
Link


Interessant ist, dass der oberste Polizeigeneral in München dies genau anders herum sieht:
  • "Für München wird die Wichtigkeit des Sperrbezirks herausgestellt. Nur durch diese Dezentralisierung der bestehenden Prostitutionsbetriebe ist eine entsprechend effektive Überwachung des Rotlichtmilieus durch die Polizei überhaupt möglich. So kann auch die illegale Prostitution, die immer wieder im Sperrbezirk der Landeshauptstadt München stattfindet, auf einem möglichst niedrigen Level gehalten werden."
Welche Prostitutions-Kontrolleure haben nun recht? Koblenz oder München? *LOL*




.

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Marc of Frankfurt
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Quellensteuer Kapitalflucht

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Der Deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will das bilaterale Steuerabkommen mit der Schweiz durchboxen und Schwarzkonten deutscher Bürger legalisieren.


Dazu ist Schäuble zu ungewohnten Mitteln bereit: Die SPD-Länder sollen mit Geld gelockt werden
(2,9 Milliarden Euro pro Jahr gemäß Entflechtungsgesetz).

...

Die Schweiz will auf das Altvermögen Steuersätze zwischen 21 und 41% erheben und an Deutschland abführen.
Für die Zukunft sollen die Erträge deutscher Vermögen in der Schweiz dann wie in Deutschland mit 25% Abgeltungsteuer plus Soli besteuert werden.

Carsten Kühl (SPD), Finanzminister Rheinland-Pfalz:
Das Abkommen bevorzuge anonyme Steuerhinterzieher gegenüber jenen, die in Deutschland erwischt würden. „Man kann nicht Steuersystematik und Steuermoral gegen rein fiskalische Interessen ausspielen. Das macht alle Maßstäbe kaputt“

...

www.handelsblatt.com/politik/deutschlan ... 57460.html




Auf 10,8 Milliarden Euro schätzt Schäubles Ministerium die Zusatzeinnahmen für den deutschen Staat.

Zum Vergleich:
20 Milliarden Steuergeschenk Ehegattensplitting
6,5 Milliarden Steuereinnahmen Kalte Progression

Bild

Kalte Progression aufgrund der progressiven Einkommenssteuer in Deutschland.
Kalte Progression = jede Lohnerhöhung unter ca. 2,5% wird von der individuellen Steuererhöhung gleich wieder aufgefressen.

Die Auswirkungen einer nominalen Lohnerhöhung (y-Achse) für ein gegebenes Einkommen (x-Achse) lässt sich als Farbwert ablesen (rechte farbige Achse: reale Einkommenerhöhung). Der Berechnung liegt eine angenommene Preissteigerungsrate von 2% zugrunde.

Beispiele zum Lesen der Grafik:
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro und einer Lohnerhöhung von 3% ergibt sich ein Zuwachs des Realeinkommens um 0,5%.
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro und einer Lohnerhöhung von 2.5% ändert sich das Realeinkommen nicht.
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro und einer Lohnerhöhung von 1.5% ergibt sich ein Rückgang des Realeinkommens um ca. 0,75%.

[Wikipedia]

Die Kurven vom normalen Steuertarif mit Progression:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=86526#86526





Zur Erinnerung:
Die geforderte Steueramnestie für Sexwork bei Einführung des ProstG 2002 gab es nicht.

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Marc of Frankfurt
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Steuerbefreiung

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Presse: IWF-Chefin Christine Lagarde zahlt keine Steuern
[weil sie es nach Wiener Konvention 1961 nicht muß]



30.05.2012 t-online.de - Frank Lansky mit dpa-AFX,

Wasser predigen, Wein trinken:
Gerade hatte Christine Lagarde einen Sturm der Entrüstung in Griechenland ausgelöst, weil sie Athen brüsk empfahl, endlich dafür zu sorgen, dass die Griechen ihre Steuern zahlen.

Der Ratschlag erweist sich als Eigentor: Denn nun stellt sich heraus, dass die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF) für ihr Salär von rund 37.000 Euro im Monat selbst gar keine Steuern entrichtet (keine entrichten muß), wie die britische Zeitung "Guardian" berichtet.

"Ich finde, sie sollten sich alle zusammen selber helfen, indem sie ihre Steuern zahlen", hatte Lagarde im Interview mit "The Guardian" gesagt. Griechische Eltern müssten Verantwortung für ihre Kinder übernehmen, indem sie ihre Steuern beglichen. Es sei die Aufgabe des IWF und ihr eigener Job, die Wahrheit zu sagen und den Ländern harte Konditionen aufzuerlegen.

In Griechenland wurde Lagardes Kritik empört zurückgewiesen. Die IWF-Chefin habe "die Griechen beleidigt", erklärte der Vorsitzende der Sozialisten, Evangelos Venizelos, laut einem Fernsehbericht.


Lagarde verdient 551.700 Dollar / 37.000 Euro im Monat steuerfrei

Jetzt hat die Zeitung nachgerechnet: Bei der internationalen Institution verdient Lagarde demnach pro Jahr genau 467.940 Dollar, das sind im Moment rund 376.000 Euro. Dazu kommen noch einmal 83.760 Dollar an zusätzlicher Aufwandsentschädigung oder 67.300 Euro.

Und dieses Jahresgehalt von umgerechnet rund 443.000 Euro sei alles steuerfrei – denn die internationale Entlohnung unterliegt keiner nationalen Besteuerung.


Diplomaten zahlen null Steuern

Damit verdiene die 56jährige mehr als US-Präsident Barack Obama – und der müsse sein Gehalt auch noch versteuern, kommentierte der "Guardian". Zudem habe sich die IWF-Chefin eine Klausel im Vertrag gesichert, laut der ihr Salär an jedem 1. Juli im Jahr ansteigt.

Genau wie fast alle Funktionäre der Vereinten Nationen profitiere Madame Lagarde von Paragraf 34 der Wiener Konvention aus dem Jahr 1961. In ihr hatten 187 Staaten laut „Guardian“ geregelt, dass Diplomaten von allen nationalen, regionalen oder kommunalen Steuern befreit sind.


Gut betuchte Funktionäre

Laut "Guardian" stehen die von den Steuerzahlern finanzierten üppigen Vergütungen bei IWF, Weltbank und den Vereinten Nationen schon lange in der Kritik. Offizielle in den Organisationen argumentierten zwar, nur so ließen sich professionelle Fachkräfte aus dem Privatsektor anlocken. Die meisten Funktionäre würden allerdings von Regierungsposten rekrutiert, kommentierte das Blatt weiter.

Die frühere französische Finanzministerin hat ihren Posten im vorigen Jahr nach der Sex-Affäre von ihrem Landsmann Dominique Strauss-Kahn übernommen.


Dauerkrise in Hellas

Die griechische Wirtschaft befindet sich das 5 Jahr in Folge in der Rezession, einer der Gründe [Ursachen] dafür ist die grassierende Steuerhinterziehung.

Im Gegenzug für Milliardenkredite der Europäischen Union und des IWF hatte sich die Anfang Mai abgewählte griechische Regierung aus Sozialisten und Konservativen zu einem drastischen Sparprogramm verpflichtet. Bei der jüngsten Wahl kam keine neue Regierung zustande, weshalb am 17. Juni erneut gewählt werden soll.


http://wirtschaft.t-online.de/christine ... 5746/index

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Beitrag von nina777 »

08.06.2012

Stadt Hagen kassiert mit Sex-Steuer in den Bordellen ab

Hagen. Eine neue Sex-Steuer soll dazu beitragen, dass Hagens dramatische Haushaltssituation sich ein wenig entspannt. Es ist ein Verwaltungsakt im Schatten des zwischenmenschlichen Verkehrs, der jährlich immerhin 30.000 Euro einbringen soll.


Eine neue Sex-Steuer soll dazu beitragen, dass Hagens dramatische Haushaltssituation sich ein wenig entspannt. Dabei müssen die Besucher der einschlägig bekannten Etablissements allerdings nicht damit rechnen, dass sie bereits im Rotlicht der Pforten-Laterne von einem städtischen Mitarbeiter mit dem kommunalen Klingelbeutel abkassiert werden.

Vielmehr möchte Kämmerer Christoph Gerbersmann spätestens ab 2014 bei den örtlichen Bordellbetreibern die Hand aufhalten. Ein Verwaltungsakt im Schatten des zwischenmenschlichen Verkehrs, der jährlich immerhin 30.000 Euro einbringen soll. Der Freier wird’s spätestens beim Feilschen um den Hurenlohn zu spüren bekommen.

30.000 Euro Einnahme

Die Stadt Hagen, die bislang im Bereich der Vergnügungssteuer lediglich bei den Spielautomaten (Jahreseinnahme: ca. 2,7 Millionen Euro), den Table-Dance-Drehscheiben sowie Pornokino-Betrieben mitverdient, betritt mit der Einführung einer so genannten "Steuer für sexuelle Dienstleistungen" keineswegs finanztechnisches Neuland. In Bonn beispielsweise müssen die Damen, die ihre Dienste am Straßenstrich offerieren, zunächst an einem Automaten für sechs Euro ein Tagesticket ziehen, bevor sie zur Tat stöckeln dürfen.

Die Städte Köln (1500 Prostituierte) und Dortmund machen sich sogar die Mühe, die Servicekräfte des horizontalen Gewerbes einzeln zu erfassen und steuerlich abzukassieren. Einige Städte haben sogar "Testfreier" losgeschickt, um in die Tiefen der freiberuflichen Erotikbranche bis hinter die letzte Wohnungstür vorzudringen, wo Damen mit Kunstnamen und Handynummer sich in privater Umgebung was dazuverdienen.

Abrechnung per Quadratmeter

Ein gigantischer Aufwand, den Kämmerer Gerbersmann gar nicht erst betreiben möchten: "Vielfach handelt es sich um Frauen, die zum Teil aus dem Ausland kommen, nur ein paar Wochen in Hagen tätig sind und dann schnell wieder verschwinden."

Ebenso sei die Veranlagung von selbstständigen Prostituierten, die auf eigene Rechnung in Bordellen ihre Körper anböten, nur schwer zu erfassen und somit eher unwirtschaftlich. Stattdessen möchte die Stadt quadratmeterweise die fünf Hagener Bordellbetriebe und Saunaclubs steuerlich zur Kasse bitten.

"Mindestens 30 000 Euro"

Da in der Nachbargemeinde Iserlohn – hier verdienen bei lediglich 95 000 Einwohnern immerhin sieben Erotikbetriebe ihr Geld mit Sex-Service – jährlich etwa 45 000 Euro in die Stadtkasse fließen, kalkuliert Gerbersmann vorsichtig optimistisch: „Da sollten doch auch in Hagen mindestens 30 000 Euro zusammenkommen.“ Genauere Zahlen gibt es jedoch erst, wenn ein städtischer Mitarbeiter die registrierten Erotik-Betriebe in der Innenstadt sowie in Haspe und Wehringhausen mit dem Zollstock exakt vermessen hat.

Vor diesem Hintergrund käme es den städtischen Finanzjongleuren durchaus gelegen, wenn jene Hamburger Rotlicht-Figur, die auf St. Pauli nicht nur das größte Laufhaus betreibt, sondern in Vorhalle auch das Gut Niederste-Hülsberg besitzt, mit der angekündigten Etablierung eines gehobenen Erotik- und Wellness-Betriebes beginnt.

Die Anzahl der im Rahmen der Bauvoranfrage aufgelisteten Parkplätze und Nasszellen lässt erahnen, dass das Edel-Bordell im Ruhrtal sich für die Stadt mit Blick auf potenzielle Sex-Steuer-Einnahmen als charmante Goldgrube entpuppen könnte . . .

http://www.derwesten.de/staedte/hagen/s ... 39450.html
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Konsumsteuer in heutiger Fremdversorgung

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Umbau des Steuersystems:

für eine gerechtere Wirtschaftsweise lokal und global



[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=95Ri2bhNLzA[/youtube]


Latte Macchiato Graphik
(Steuer und BGE):
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=80245#80245
oder
http://uppix.net/5/1/4/d0372a5d787cc192 ... dea7f3.jpg

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State as Pimp?

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Der Norwegische Staat darf sich nicht als Zuhälter betätigen und Steuern von Prostituierten verlangen

Norway a 'pimp' for my prostitute client: lawyer



Published: 13 Dec 2011 11:12 GMT+1

Norway’s tax office risks facing pimping charges if it insists on taxing a 29-year-old Lithuanian prostitute, the woman’s lawyer has said.

The eastern branch of the Norwegian Tax Administration (Skatteetaten) slapped the woman with a 1.2 million kroner tax bill [160.000 EUR, 40.000 EUR/Jahr] after tracing undeclared income to her bank account, newspaper VG reports.

The woman said she acted in good faith when she didn’t tell the tax office about the money she earned from prostitution from 2006 to 2010.

Her lawyer, John Christian Elden, said the Norwegian state was not authorized to demand a cut of earnings from prostitution.

“This contravenes the penal code and is punishable as a pimping offence,” Elden told the newspaper.

“The provision [regarding prostitution in Norwegian law] is set up in such a way that it protects people who have to prostitute themselves, while also enabling them to retain their income.”

Never before has a Norwegian court heard a case involving a valued added tax bill for prostitution, and Elden has said he and his client won’t take it lying down.

“If the tax demand stands, we’ll report the state for pimping,” he told VG.

Elden said the hefty tax bill would essentially force his client to prostitute herself again to pay off the state paymaster.

The head of the regional tax office’s anti-evasion unit, Jan Egil Kristiansen, said he was prohibited from commenting on individual cases.

“But all business activity is liable for tax and VAT. There’s no exception for prostitution,” he told VG.

The Local
http://www.thelocal.no/page/view/norway ... ute-client



Wer kann herausfinden, wie das Urteil ausgegangen ist?

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nina777
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Beitrag von nina777 »

4.7.2012

Keine Sexsteuer im Saarland

Saarbrücken/Trier. Prostituierte und Bordellbetreiber in Trier müssen ab dem 1. Oktober eine zusätzliche Abgabe in die Stadtkasse zahlen. Das berichtete vergangene Woche der "Trierische Volksfreund". Demnach sollen die Sexarbeiterinnen fünf Euro pro Tag zahlen, Bordellbetreiber täglich 1,50 Euro pro zehn Quadratmeter Betriebsfläche


Saarbrücken/Trier. Prostituierte und Bordellbetreiber in Trier müssen ab dem 1. Oktober eine zusätzliche Abgabe in die Stadtkasse zahlen. Das berichtete vergangene Woche der "Trierische Volksfreund". Demnach sollen die Sexarbeiterinnen fünf Euro pro Tag zahlen, Bordellbetreiber täglich 1,50 Euro pro zehn Quadratmeter Betriebsfläche. Die Trierer Stadtverwaltung rechnet mit rund 87 000 Euro an Einnahmen durch die Sexsteuer. Die Abgabe soll in Trier als Vergnügungssteuer eingezogen werden.

Im Saarland ist eine zusätzliche Besteuerung der Prostitution trotz ähnlich leerer Gemeindekassen kein Thema. Laut dem saarländischen Städte- und Gemeindetag ist in keiner Kommune eine solche Abgabe geplant. "Der hohe Verwaltungsaufwand bei der praktischen Umsetzung einer solchen Abgabe stünde in keiner Relation zu den Einnahmen", erklärt ein Sprecher der Stadt Saarbrücken, in der mehrere Bordelle ihre Dienste anbieten. "Außerdem sehen wir eine solche Zusatzsteuer als Diskriminierung, da der Personenkreis ohnehin schon Einkommenssteuern zahlt", so der Sprecher weiter. Für die Einführung einer Abgabe fehle im Saarland darüberhinaus eine gesetzliche Grundlage. Im saarländischen Vergnügungssteuergesetz sei die Besteuerung von Prostitution nicht vorgesehen. Auch in der Stadt Neunkirchen ist keine Zusatzsteuer für Prostituierte geplant. Auch hier werden die zu hohen Verwaltungskosten als Grund genannt.

Im Saarland zahlen Prostituierte und Bordellbetreiber seit 2008 Einkommens- und Umsatzsteuer nach dem so genannten "Düsseldorfer Verfahren". Dies sieht vor, dass ein Bordellbetreiber von seinen Prostituierten jeweils einen Betrag von 25 Euro je Arbeitstag einbehält und den Gesamtbetrag dann monatlich an das Finanzamt abführt. Auch selbstständig tätige Prostituierte können nach diesem System ihre Steuern zahlen. Sonst gelten für Prostituierte die gleichen Regeln wie für andere Steuerpflichtige. Nach Angaben des Finanzministeriums zahlen mehr als 60 Betriebe und rund 600 Prostituierte im Saarland Steuern nach dem "Düsseldorfer Verfahren". 2011 flossen so rund 550 000 Euro an Steuern in die saarländische Landeskasse.

http://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-b ... 14,4353539
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Marc of Frankfurt
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Depression, Razzia, Gefängnis wg. Steuer

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Daily Mail, London:

High-class hooker who went on the game to pay her Master's course fees is jailed for failing to pay £120,000 of tax



Donna Asutaits, 29, started working as a call-girl to fund a masters degree at the University of Westminster

Made more than £300,000 between 2005 and 2007 [126.000 EUR/Jahr = 600 EUR/200ArbTage] but failed to pay a penny of tax

Able to put down a £110,000 cash deposit on her £360,000 apartment in Kensington, west London

Police found £73,000 stashed in her flat during raid

Advertised her services on websites and through various escort agencies


By Jill Reilly
PUBLISHED: 12:56 GMT, 9 July 2012

A high-class escort was jailed for 16 months today for failing to pay £120,000 in tax.
www.google.de/search?q=£120000+in+eur

Donna Asutaits, 29, made more than £300,000 between 2005 and 2007.

She was able to put down a £110,000 cash deposit on her £360,000 apartment in fashionable Brompton Road in Kensington, west London in March 2007.

Southwark Crown Court heard Asutaits started working as a call-girl to fund a masters degree at the University of Westminster.

A police raid on her home found £73,000 stashed in her flat and items of high value jewellery given to her by some of her clients.

Prosecutor Jonathan Polnay said the escort failed to file any tax returns for most of her working career.

‘This defendant was working for years as an escort and in that job she received significant sums of money.

‘To give an example of this was a deposit put on her flat on Brompton Road.

‘This deposit, of £110,000 was paid in cash by the defendant, so clearly that money was available as profit, and available as cash.

‘In addition, in relation to another investigation, police carried out a search of her property and found £72,702 in cash.

Half of graduates will be paying off loans in their 50s - with middle class students 'to be hardest hit'

‘In addition high value jewellery was found.

‘When this defendant was arrested in relation to this matter in November 2011, a further £6,200 in cash was found.

‘When she was arrested she read out a pre-prepared statement in which she said she had been a self-employed escort for about ten years, and that she was often paid in cash and received valuable jewellery in gifts.’

Stan Reiz, defending, told the court Asutaits started work as an escort to fund her university education.

‘It is lamentable that any young woman should have to come to London and do this kind of work in order to support herself,’ he said.

‘Her family have been embarrassed by these proceedings, not only because of the offence but because they didn’t know she was working as an escort in the first place.

Funding: Asutaits started working as a call-girl to pay for a masters degree at the University of Westminster

‘The criminal offence was committed in naivety on her part, as she was only 22 when this started.

‘Since this has been hanging over her, she had suffered from depression and insomnia and has taken illicit drugs, and has dropped out of her masters degree.’

[ Da sieht man mal, was die Angst und Flucht vor dem Staat als Zuhälter für seelische Folgen haben kann, da braucht es gar keine Menschenhändler dazu im Hintergrund. Anm. ]


Jailing her today Judge Peter Testar said she had deliberately avoided paying any tax from the start.

‘The amount of tax which is subject to this charge which has been evaded is £120,000,’ he said.

‘In my judgement this was an offence that was fraudulent from the outset carried out over a significant period of time.

‘From the outset the defendant made the decision that she was not going to account to the public authorities for the money that she was receiving from her occupation.’

Asutaits, of Brompton Road, Kensington, admitted one count of cheating the public revenue.

Prostitution is not illegal in the UK, but soliciting (advertising sexual services), streetwalking and brothels (where more than one woman sells sex in an apartment) is illegal.

The act of exchanging money for sex is within the law in Britain, but Asutaits’s failure to declare the cash she earned to the HM Revenue & Customs using a self-assessment form is illegal.

A proceeds of crime hearing will take place later this year to recoup some of the tax.

www.dailymail.co.uk/news/article-217089 ... 0-tax.html





Leitfaden für Solo-Selbständige also auch Sexworker Neuseeland (English):
www.ird.govt.nz/resources/7/f/7f34d3004 ... /ir296.pdf

Leitfaden und Rechenbeispiele Deutschland:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=875&start=26

Rechenbeispiel Österreich:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=40546#40546

Das fehlende Wissen die stigmatisierte und teilweise kriminalisierte Tätigkeit steuerlegal auszuübern zermürbt vermutlich sehr sehr viele Sexworker.

Darüberhinaus vermute ich auch hierin den tieferen Grund, warum Sexworker kein Vermögen aufbauen gemäß der Volksweisheit "Hurengut passt in einen Fingerhut", denn mit Schwarzgeld kann man kaum Kapitalanlagen tätigen und versäumt somit den Zinseszinseffekt für die eigene Zukunftsvorsorge:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=98154#98154

Bild

Rechenblatt Deutsch: https://docs.google.com/spreadsheet/ccc ... 0c3b1I3a1E
Spreadsheet English: https://docs.google.com/spreadsheet/ccc ... tml&gid=41





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RE: Steuern und Steuerpolitik

Beitrag von fraences »

Umsatzsteuer für die Zimmermiete im Bordell


Die Überlassung von Zimmern an Prostituierte im Rahmen des “Düsseldorfer Verfahrens” unterliegt nicht dem ermäßigten 7%igen, sondern dem vollen Umsatzsteuersatz von 19%.

In dem jetzt vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall betrieb die Klägerin, eine GmbH, ein Bordell. Das in einem Rotlicht-Viertel gelegene Gebäude war für die Erbringung sexueller Dienstleistungen besonders hergerichtet und verfügte u.a. über ein Solarium, ein Kosmetikstudio und eine Kontakt-Lounge. Die Klägerin vermietete die Zimmer tage- und wochenweise an Prostituierte zu einem Entgelt von 110 bis 170 € pro Tag.

Die Klägerin nahm am bundesweit praktizierten “Düsseldorfer Verfahren” teil. Sie behielt von der Miete für jeden Anwesenheitstag einer Prostituierten einen bestimmten Tagessatz ein und führte diesen monatsweise als besonderen Vorauszahlungsbetrag auf die Einkommen- und Umsatzsteuer der Prostituierten an das Finanzamt ab.

Bis Ende 2009 unterwarf die Klägerin die vereinnahmten Mieten einem Umsatzsteuersatz von 19%. Ab Januar 2010 setzte die Klägerin infolge des Inkrafttretens des ermäßigten Steuersatzes für Beherbergungsleistungen, , der mit Wirkung zum 1. Januar 2010 durch Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums1 eingeführt wurde, erstmals einen Steuersatz von 7% an. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nicht gerechtfertigt sei. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG setze neben der Kurzfristigkeit voraus, dass die Umsätze unmittelbar der Beherbergung dienten. Sonstige Leistungen eigener Art, wie sie von der Klägerin erbracht würden, bei denen die Beherbergung nicht Charakter bestimmend sei, unterlägen auch hinsichtlich ihres Beherbergungsanteils nicht der Steuerermäßigung2.

Das Finanzgericht Düsseldorf kam zu dem Ergebnis, dass die entgeltliche Überlassung von Räumlichkeiten an Prostiuierte keine Beherbergungsleistung sei, die vom ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% erfasst sei. Dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterfalle die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung bereithalte.

Bei den an die Prostituierten überlassenen Zimmern handele es sich nicht um Wohn- oder Schlafräume, sondern um Gewerberäume. Bei der Überlassung der Räume stehe im Vordergrund, in den überlassenen Räumen sexuelle Leistungen gegen Entgelt zu erbringen. Die Prostituierten beabsichtigten auch nicht, in den Zimmern für kurze Zeit zu wohnen. Vielmehr wollten sie dort in erster Linie ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Dies gelte auch dann, wenn einige der Prostituierten in dem Gebäude übernachteten.

Die Klägerin überlasse auch nicht lediglich die Zimmer, sondern stelle die zur Ausübung der Prostitution erforderliche Infrastruktur zur Verfügung. Die Prostituierten zahlten die Zimmermiete auch nicht für den Empfang einer Beherberungsleistung, sondern für die Bereitstellung einer Infrastruktur zur Ausübung ihres Berufs.

Grundsätzlich beträgt die Umsatzsteuer gemäß § 12 Abs. 1 UStG für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 %. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7% die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereit hält; dies gilt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind.

Bei den an die Prostituierten zur Ausübung der Prostitution überlassenen Räumen handelt es sich unabhängig davon, ob diese zur Erbringung sexueller Dienstleistungen gesondert hergerichtet sind, bereits nicht um Wohn- oder Schlafräume iSv § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, sondern um Gewerberäume.
Wohn- und Schlafräume sind Räumlichkeiten, die so eingerichtet sind, dass darin gewohnt und geschlafen werden kann; sie müssen der Aufnahme von Personen zur Gewährung von Unterkunft dienen3. Liegt der Schwerpunkt der Leistung nicht in der Überlassung zu Wohn- oder Schlafmöglichkeiten, sondern steht bei der Raumüberlassung die Möglichkeit im Vordergrund, in den überlassenen Räumen sexuelle Leistungen gegen Entgelt zu erbringen und zu konsumieren, wie dies z.B. bei Räumlichkeiten in einem Bordellbetrieb der Fall ist, sind die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG nicht erfüllt4.

Die von der Klägerin angemieteten und den Prostituierten entgeltlich überlassenen Räume werden nicht für Wohn- und Schlafzwecke, sondern für gewerbliche Zwecke genutzt. Die Räumlichkeiten werden nicht zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden, sondern zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgehalten. Die die Zimmer anmietenden Prostituierten wollen in den Zimmern nicht für kurze Zeit wohnen, sondern dort lediglich ihr Gewerbe ausüben. Dies gilt auch dann, wenn einige der Prostituierten nach dem unwidersprochenen Vortrag der Klägerin in den Zimmern gelegentlich übernachten sollten. Das Gebäude, in dem die Klägerin die 57 Zimmer angemietet und an die Prostituierten weitervermietet hat, ist zur entgeltlichen Erbringung sexueller Dienstleistungen, insbesondere zur Ausübung der Prostitution, besonders hergerichtet. Das Gebäude verfügt auch über eine sogenannte KontaktLounge. Eine derartige gewerbliche Nutzung liegt zudem nahe, weil sich der Gebäudekomplex, in dem die Klägerin die 57 Zimmer angemietet hat, im Rotlichtviertel befindet, in dem sich ausschließlich Bordellbetriebe, Eros-Center und sonstige, mit der entgeltlichen Erbringung sexueller Dienstleistungen unternehmerisch tätige Betriebe befinden.

Auch hat die Klägerin die 57 Zimmer abereits zur gewerblichen Vermietung und der Durchführung eines Bordellbetriebes angemietet. Gemäß § 2 des Mietvertrages darf die Mieteinheit nur für einen Bordellbetrieb genutzt werden.

Zudem überlässt die Klägerin nicht lediglich die Zimmer an die Prostituierten und verpflegt diese, sondern stellt die vollständige, zur Ausübung der Prostitution erforderliche Infrastruktur zur Verfügung, welches ebenfalls mit den von den Prostituierten zu entrichtenden Tagessätzen abgegolten wird. Die Prostituierten zahlen ihre “Tagesmiete” nicht für den Empfang einer Beherbergungsleistung, sondern im Wesentlichen für die Bereitstellung einer Infrastruktur zur Ausübung ihres Gewerbes. Das von der Klägerin betriebene Haus verfügt über eine KontaktLounge, ein Fitness- und ein Kosmetikstudio, um den Kunden der Prostituierten die Kontaktaufnahme zu ermöglichen und zu erleichtern. Sämtliche Flure des Laufhauses werden videoüberwacht, um die Sicherheit der Prostituierten zu gewährleisten. Die Klägerin verantwortet den InternetAuftritt und übernimmt damit auch hinsichtlich der von ihr angemieteten Räumlichkeiten die Werbung für die Prostituierten. Zudem organsiert die Klägerin sogenannte Veranstaltungen mit erotischen Highlights und bietet einen Limousinenservice mit Chauffeur und weiblicher Begleitung an. Den Prostituierten steht zudem ein Aufenthaltsraum für Ruhezeiten zur Verfügung, in dem sie auch verpflegt werden.

Der Ausschluss der Steuerbegünstigung auf Umsätze, die mit der entgeltlichen Überlassung von Räumlichkeiten an Prostituierte zur Ausübung der Prostitution erzielt werden, entspricht auch dem Sinn und Zweck der Steuerbegünstigung des § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, der als Ausnahmeregelung zu § 12 Abs. 1 UStG eng auszulegen ist.

Nach der Gesetzesbegründung umfasst die Ermäßigung sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen5. Erfasst werden sollen allein die reinen Beherbergungsleistungen, nicht jedoch Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen6. Beherbergen ist grundsätzlich nicht nur nach allgemeinem Sprachgebrauch das Bereitstellen einer Unterkunft oder Schlafstelle, und nicht die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten zur Ausübung der Prostitution.

Der Ausschluss der Steuerermäßigung für Umsätze, die mit der entgeltlichen Überlassung von Räumlichkeiten an Prostituierte zur Ausübung der Prostitution erzielt werden, entspricht auch den europarechtlichen Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie7.


Gemäß Titel VIII Kapitel 2 Abschnitt 2 Art. 98 Abs. 2 der MwStSystRL sind ermäßigte Steuersätze nur auf Lieferungen von Gegenständen und Dienstleitungen der in Anhang III genannten Kategorien anwendbar. Gemäß der Kategorie 12 des Anhangs III kann ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz angewandt werden auf die Beherbergung in Hotels und ähnlichen Einrichtungen, einschließlich der Beherbergung in Ferienunterkünften, und Vermietung von Campingplätzen und Plätzen für das Abstellen von Wohnwagen. Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie legt den Schwerpunkt der Befreiung auf das Tatbestandsmerkmal der Beherbergung in Hotels oder einer einem Hotel ähnlichen Einrichtung. Auch eine einem Hotel ähnliche Einrichtung erfordert jedoch, dass der Schwerpunkt der erbrachten Leistung in der Beherbergung zu sehen ist. Wie bereits ausgeführt, ist dies bei den von der Klägerin erbrachten Leistungen nicht der Fall. Ein Bordellbetrieb ist keine einem Hotel ähnliche Einrichtung.
Eine Aufteilung der von der Klägerin an die Prostituierten erbrachten Leistung in eine dem Regelsteuersatz und eine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Leistung ist ebenfalls nicht möglich, selbst wenn die gemieteten Räumlichkeiten tatsächlich teilweise zur Übernachtung durch die Prostituierten und damit auch zur Beherbergung genutzt werden. Die teilweise Nutzung zur Beherbergung tritt hinter die Nutzung für gewerbliche Zwecke der Prostituierten zurück. Die Klägerin erbringt eine wirtschaftlich einheitliche Leistung an die Prostituierten, mit der sie diesen die Ausübung ihres Gewerbes und damit gleichzeitig den laufenden Betrieb eines Bordells ermöglicht.

Für die Annahme einer einheitlichen Leistung ist im Wesentlichen maßgeblich, dass jede Dienstleistung in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten ist und andererseits eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung nicht künstlich aufgespalten werden darf. Nach dem Wesen des fraglichen Umsatzes ist zu ermitteln und festzustellen, ob eine einheitliche Leistung oder mehrere Leistungen vorliegen. Eine Leistung ist dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat8.

Wesentliche Bestandteile der von der Klägerin erbrachten Leistung sind die Überlassung der Räumlichkeiten zur Ausübung der Prostitution, Zurverfügungstellung der hierzu erforderlichen Infrastruktur wie die Kontaktlounge, Aufenthaltsraum für Ruhezeiten, Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen wie die Videoüberwachung der Zuwegungen zu den Zimmern, Übernahme von Werbemaßnahmen insbesondere im Internet, Organisation von Veranstaltungen mit “erotischen Highlights” sowie die Teilnahme an dem sogenannten Düsseldorfer Verfahren.

Im Streitfall kann letztlich dahingestellt bleiben, ob es sich bei den Leistungen der Klägerin um Vermietungsleistungen iSv § 4 Nr. 12 a UStG oder um eine sonstige Leistung eigener Art iSv § 3 Abs. 9 UStG handelt, wobei jedoch die Gesamtumstände des Streitfalles für letzteres sprechen.

Bei der Vermietung von Räumlichkeiten an Prostituierte kann ein Vertrag eigener Art, und damit eine sonstige Leistung, vorliegen, wenn der Hausbesitzer durch Maßnahmen oder Einrichtungen eine Organisation schafft und unterhält, die die Ausübung der Prostitution durch die Mieterinnen fördert, und die Raumüberlassung regelmäßig nur für kurze Zeit und nicht zur Begründung von Wohnsitzen erfolgt9, BFH/NV 2010, 2310)). Eine Grundstücksvermietung kann hingegen vorliegen, wenn ein Hausbesitzer zwar Zimmer entgeltlich an Prostituierte überlässt, jedoch weder ein Bordell oder ein bordellartiger Betrieb noch eine vom Hausbesitzer geschaffene und unterhaltene Organisation zur Förderung der Prostitution durch die Mieterinnen feststellbar ist, und diese einen festen Wohnsitz in dem Haus haben10.

Da die Klägerin ausdrücklich auf eine etwaige Steuerfreiheit ihrer Umsätze gemäß § 9 Abs. 1 UStG verzichtet hat, unterliegen die von ihr erbrachten Leistungen auch dann dem Regelsteuersatz von 19 %, wenn es sich um Vermietungsleistungen handeln sollte.

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 1. Juni 2012 – 1 K 2723/10 U

http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/us ... ell-343674
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Beitrag von nina777 »

11.7.2012

SEXSTEUER-EINNAHMEN SINKEN

Tote Hose auf dem Strich?


Das horizontale Gewerbe in Köln gerät in Schieflage: Zwischen 2008 und 2011 sind die Sexsteuer-Einnahmen der Stadt um 300 000 € gesunken. Tote Hose im Puff? Straßenstrich in der Sackgasse? Die Wirtschaftskrise ist schuld!

Stadtkämmerin Gabriele Klug (Grüne) musste eine pikante Anfrage der FDP beantworten - die Liberalen wollten wissen, wie sich die Einnahmen aus der Sexsteuer entwickelt haben. Dabei kam heraus: Sie sind rapide gesunken - lag der Spitzenwert im Jahr
2006 immerhin bei 1,16 Millionen Euro und
2008 noch bei 1,04 Millionen, ist
2011 mit 750.256 Euro irgendwie die Lust raus.

"Bei Sexkinos und Erotikmessen haben sich die Einnahmen halbiert", sagt Josef-Rainer Frantzen als Chef des Kassen- und Steueramtes. "Vor allem Sexkinos leiden unter der Konkurrenz des Internets mit seinen kostenlosen Inhalten."

Aber auch bei Saunaclubs und der allgemeinen Prostitution sinken die städtischen Sexsteuer-Einnahmen jährlich. Klug sieht als einen Grund die Wirtschaftskrise - also scheinen auch im Lustgeschäft die Kunden aufs Sparen zu setzen.

FDP-Finanzexperte Uli Breite meint, die Sexsteuer treibe die Leute ins Umland.

"Nach der Ausweitung des Sperrbezirks und dem Verbot der Hells Angels sind einige Frauen nach Bonn abgewandert oder haben aufgehört", ergänzt ein Kripo-Beamter.

Frantzen führt indes als weiteren Grund für sinkende Einnahmen "krankheitsbedingte Ausfälle" im Amt an: "Jetzt gibt es eine zusätzliche Stelle! Wir werden die Einnahmen wieder steigern."

www.express.de/koeln/sexsteuer-einnahme ... 93850.html





12.7.2012

CLUB-BETREIBER KRITISIEREN

Stadt ist schuld am Steuerausfall


KÖLN -
300.000 Euro weniger Sex-Steuer in der Kasse - ist die Stadt selbst schuld daran?

Nach dem EXPRESS-Bericht meldeten sich Clubbetreiber - und machen die Verwaltung verantwortlich. Toni (32), Chef eines kleinen Etablissements: "Bis 2008 haben Clubbesitzer für jede Frau pro Tag 6 Euro abgeführt. Dann suchten uns städtische Mitarbeiter persönlich auf und meinten, wir sollten keine Listen mehr führen, da jetzt jede Frau persönlich von ihnen zur Zahlung aufgefordert wird."

Das Problem: Die Frauen wechseln oft die Clubs, nicht alle wurden erfasst, andere zahlten einfach nicht und verschwanden. Folge: Steuerausfälle.

Jetzt wird es ungemütlich: Die Stadt will laut Clubbetreiber die Sex-Steuer rückwirkend eintreiben, die Inhaber sich aber dagegen rechtlich zur Wehr setzen.

www.express.de/koeln/club-betreiber-kri ... 03108.html
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Gewerbesteuer-Pflicht

Beitrag von ehemaliger_User »

Dank einer Regelung aus den Sechzigerjahren müssen Prostituierte in Deutschland keine Gewerbesteuer zahlen. Doch das Berufsbild hat sich geändert. Der Bundesfinanzhof muss nun neu entscheiden.

Vor beinahe 50 Jahren hat der Bundesfinanzhof in München entschieden, dass Prostituierte in Deutschland keine Gewerbesteuer zahlen müssen. 1964 stellte der Bundesfinanzhof fest, dass sich Prostituierte nicht am "allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" beteiligten. Ergo: Prostituierte sind keine selbstständigen Berufstätigen. Deshalb müssen sie zwar Einkommenssteuer, aber keine Gewerbesteuer zahlen.

Die Klage einer Prostituierten bringt die umstrittene Entscheidung aus den Sechzigerjahren nun erneut auf die Tagesordnung. Das Finanzamt hatte Gewerbesteuer von ihr verlangt, da die Frau ihre Leistungen beworben und eigens eine Wohnung angemietet hatte.

Werbung in Zeitungen und im Internet

Der dritte Senat des Bundesfinanzhofs gab dem Finanzamt Recht: Die alltäglichen und rechtlichen Verhältnisse von Prostituierten hätten sich geändert. Ein Gesetz legalisiere mittlerweile ihre Tätigkeit. Außerdem würden sexuelle Dienste in der Presse und im Internet umfangreich beworben – das war in den Sechzigerjahren anders.

Nun ist der Große Senat am Zuge. Er muss eine Rechtsfrage immer dann klären, wenn ein Senat von einer früheren Entscheidung abweicht. Mit der neuen Entscheidung wird im kommenden Jahr gerechnet.

Welt Online 01.08.2012

Die Gesetzgebung hinkt mal wieder der Wirklichkeit total hinterher. Seit 2002 wäre genug Zeit gewesen, klare Regeln aufzustellen.

Von der Art der Tätigkeit bin ich der Meinung, dass Sexarbeit für SexdienstleisterInnen selbst KEIN Gewerbe ist (ein Bordell/Zimmervermietung/"Dirnenwohnheim" schon).

Für Ingenieure, Ärzte, Juristen etc. treffen die genannten Kriterien auch zu, es wird höchste Zeit, sexuelle Dienstleistungen in den § 18 EStG aufzunehmen.

Ich würde auch die Umsätze der Sexarbeit von der Umsatzsteuer befreien, wie bei medizinischen Berufen auch.
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fraences
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Beitrag von fraences »

Aus meiner Zeit in Düsseldorf kenne ich einige Fälle,wo das Oberfinanzamt Düsseldorf bei SW Gewerbesteuer (wenn es über den Gewerbesteuerfreibetrag war) veranlagt haben.

@ehemaliger_User

Stimme Dir zu, ich sehe die Merkmale der Tätigkeit der Prostitution nicht im Gewerberecht, vielmehr in die Einstufung als Freiberuflichkeit.

Da auf Bundesebene und Länderebene die Prostitution nicht als Gewerbe anerkannt (kommunal wird es bei vielen Gewerbeämter mittlerweile aber so eingestuft), warum denn im Steuerrecht ?

Bei der Veranstaltung in Freiburg:


Safer Tax“ – Veranstaltung zum Steuer- und Gewerberecht im Bereich der Prostitution im Rahmen des Café P.I.N.K.-Angebots


Das Steuerrecht im Bereich der Prostitution wird immer unübersichtlicher, jede Kommune kann machen was sie will. Um etwas Licht in dieses Dunkel zu bringen laden wir Sie/Euch ein:

Donnerstag, 23.08.2012
ab 15.00 Uhr
in den Räumen von FreiRaum
Schwarzwaldstr. 24
in Freiburg

Die Fachanwältin, Frau Karin Vetter, wird einen Überblick geben, auf was zu achten ist und auf Fragen eingehen wie:

• „Wo und wie melde ich mich an?“
• „Meine Rechte und Pflichten!?“
• „Ist mit der Pauschalsteuer alles abgegolten????“

Außerdem wird es Zeit und Raum für individuelle Fragen geben!
Wir freuen uns auf Ihr/Euer Kommen!

Euer Café P.I.N.K.-Team

werde ich dieses Thema bei der Fachanwältin Frau Vetter ansprechen.

Liebe Grüsse, Fraences
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