Erotik-Arbeit (no-sex) in Ö und CH

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flatgirl
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Erotik-Arbeit (no-sex) in Ö und CH

Beitrag von flatgirl »

Hallo Ihr Lieben,

ich richte meine Frage mal an die ÖsterreicherInnen bzw. SchweizerInnen, respektive die KollegInnen aus Deutschland, die in beiden Ländern (oder einem davon) schon gearbeitet haben.

Ich gebe zu, mein Gedanke ist noch nicht detailliert durchdacht, aber seit einigen Tagen überlege ich mir, ob es rentabel sein könnte (und auch Spass machen würde), als Deutsche mal in Ö bzw. CH zu arbeiten... allerdings nicht als Sexworkerin im herkömmlichen Sinne (habe ich früher lange gemacht), sondern als Erotikmasseuse (mache ich derweil in D, da ich inzwischen privat in einer Partnerschaft bin und deshalb sexuelle Dienstleistungen wie GV usw. definitiiv tabu für mich sind).

1. Ist das möglich (Papiere, usw.)? Früher war das wohl in der CH schwierig und im Graubereich und in Ö gab (gibt?) es "Bock-Pflicht" (Gesundheitsamt)...?

2. Kennt man so etwas (no-sex, reines Erotikmassage-Angebot) in Ö und CH, bzw wird oder würde es überhaupt von den Kunden angenommen?

3. Gäbe es da vor allem in Ö überhaupt eine Jobmöglichkeit? (wie ich gelesen habe, gibt es ja in dem Sinne gar keine "Hostessenwohnungen" (in denen ich mit entsprechender Werbung wie in Deutschland arbeiten kann) in Ö)?

4. Wäre das generell überhaupt rentabel (weil ja noch mit Mehrkosten verbunden als die Arbeit in D, alleine durch die Reisekosten)?

5. Wie und wo müsste ich meine Steuern bezahlen? (bin in D steuerlich angemeldet, aber soweit mir bekannt ist, zahlt man seine Steuern normalerweise in dem Land, in dem man auch erwirtschaftet).

6. Müsste ich mich als "Prostituierte" (als die ich mich wertfrei gesprochen nicht mehr fühle, und im Grunde ja auch nicht mehr bin) irgendwo anmelden oder registrieren, wenn ich wie in D der Erotikmassage nachgehe?

Fragen über Fragen...^^


Würde mich sehr freuen, wenn jemand Info für mich dazu hätte (und werde derweil auch mal weiter hier schmökern zu den beiden Ländern) :002


LG Lisa

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Beitrag von Zwerg »

@flatgirl

Da im österreichischen Gesetzbuch Proistitution als "sexuelle Handlung" definiert wird (also nicht Geschlechtsverkehr, sondern auch Handentspannung) befürchte ich, dass Du die "Karte" brauchst...

Mit ziemlicher Sicherheit wirst Du BetreiberInnen finden, welche Dir etwas Anderes erzählen - aber unserer Erfahrung nach, wird im Falle einer Kontrolle zu Ungunsten der SexarbeiterInnen entschieden.

Liebe Grüße

christian

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Beitrag von flatgirl »

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Zwerg hat geschrieben:@flatgirl

Da im österreichischen Gesetzbuch Proistitution als "sexuelle Handlung" definiert wird (also nicht Geschlechtsverkehr, sondern auch Handentspannung) befürchte ich, dass Du die "Karte" brauchst...
Dankeschön, Christian.Ich hatte es schon beinahe vermutet... (Happy End, also Handentspannung, biete ich natürlich abschliessend an!).Wäre vielleicht sinnig, wenn ich einfach mal bei einem Gesundheitsamt nachfragen würde, wie sich das konkret verhalten würde, aber der gesetzlichen Logik nach wird es wohl so sein, wie Du schreibst... (dazu müsste ich natürlich vorab recherchieren, ob es überhaupt Sinn macht, es eine Jobmöglichkeit für mich gäbe und rentabel wäre).

Ich sehe, Du hast mich schon zu den "Jobs" verschoben, aber noch suche ich nicht nach einem Job, sondern möchte mich erst mal erkundigen, ob das so funktionieren würde wie generell erhofft :002 (nicht, dass ich womöglich in Ö oder der CH noch im Kitchen lande oder "Straftäter" bin *g :005 ).

Generell möchte ich jedoch spätestens im Juni wieder *verreisen*...

LG Lisa

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Beitrag von fraences »

In der Schweiz ist von Kanton zu Kanton untershiedliche Handhabung mit der Bewilligungsbescheinigung.
Dazu kommt noch die steuerliche Handhabung (90 Tage sind steuerfrei):

Kann im Moment nicht so ausführlich schreiben, da ich unterwegs bin. Melde mich die Tage dazu, wenn ich wieder zu Hause bin.

Lg,Fraences
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Beitrag von flatgirl »

Dankeschön, Fraences.Das würde mich sehr freuen, wenn Du noch mehr dazu schreibst! (vielleicht auch, wie man diese Bewilligungsbescheinigung bekommt).

Länger als 90 Tage würde ich auf keinen Fall im Ausland bleiben ;) (ca. 14 Tage durchgehend würden mir in etwa vorschweben, ggfs. den Termin aber auch wiederholen)

LG Lisa

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Beitrag von Zwerg »

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flatgirl hat geschrieben:Wäre vielleicht sinnig, wenn ich einfach mal bei einem Gesundheitsamt nachfragen würde, wie sich das konkret verhalten würde,
In Wien ist nicht das Gesundheitsamt, sondern die Polizei die Aufsichtsbehörde - Du müsstest diese Fragestellung bei der Polizei vortragen.

Im ersten Beitrag findest Du die Telefonnummer

viewtopic.php?t=2167

Liebe Grüße

christian

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Beitrag von flatgirl »

Super, vielen lieben Dank! :008

(am allerliebsten würde ich auch in Wien arbeiten, weil ich schon seit Jahren davon träume, mal nach Wien zu reisen... )


Werde mir jetzt mal alle möglichen Infos zusammensuchen!


Dankeschön an Euch! Und Schweiz ist genauso ein Thema für mich! :002


LG Lisa

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RE: Erotik-Arbeit (no-sex) in Ö und CH

Beitrag von flatgirl »

Habe mal eine Mailanfrage an Herrn Szirba gerichtet und meine Fragen gestellt :002


LG Lisa

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Beitrag von Zwerg »

@flatgirl

Sicher eine gute Möglichkeit - und ich bin überzeugt, dass Du kompetente Antwort erhalten wirst.

Liebe Grüße

christian

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Beitrag von flatgirl »

Ja, habe in dem von Dir verlinkten Topic oben gelesen, dass sie dort sehr kompetent und nett sein sollen :002

Mal schauen, was er antworten wird...


LG Lisa

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Beitrag von flatgirl »

Wollte noch mal Rückmeldung geben, falls dieses Thema vielleicht noch jemanden interessiert.Habe schon prompt Antwort bekommen, und auch sehr umfangreich und kompetent.

Es ist ist genauso wie Christian auch geschrieben hat; gebe den Inhalt der Mail kurz sinngemäss wieder.Da es bei der EROTIKmassage auch zu sexuellen Handlungen kommt, handelt es sich im Sinne des Wiener Prostitutionsgesetzes um die Tätigkeit der Prostitution, für die eine Kontrollekarte erforderlich ist.

Steuern müssen, da in Ö erwirtschaftet, auch in Ö entrichtet werden, und angeboten werden darf der Service nur in einem dafür geeigneten, bestehenden Massagesalon.


Nun, so fällt Ö dann für mich als potentieller Ort für eine Arbeit aus.Mich gynäkologisch und ggfs. noch sonst wie untersuchen zu lassen (evtl. noch Blutabnahme, etc.?) um eine Kontrollkarte zu erhalten, schliesse ich aus.Ich entkleide ja bei meiner Arbeit nicht mal meine Unterwäsche und komme in keine geschlechtlichen oder oralen Kontakte mit den Klienten...

Nun wird somit die Schweiz für mich interessanter, aber wie es sich da verhält, weiss ich nun gar nicht...

LG Lisa

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Beitrag von fraences »

Liebe Lisa,

ich selber arbeite nur als Escort (wohne an der Schweizer Grenze) und somit, wenn ich in der Schweiz bin, für mich die Prozedur des Anmelden nie gemacht habe.

Ich weiß von diversen Infos, das es so abläuft, wenn SW bei einem Schweizer Betreiber tätig werden wollen, das habe ich einmal in Basel life erlebt, sie die Anmeldung mit Kopie des BPA machen.

Ob die Schweizer unterscheiden zwischen erotische Massage und Prostitutionstätigkeit kann ich Dir nicht 100% beantworten. Ich vermute, das sie keine Unterschied machen.
Untersuchungspflicht gibt es nicht, also "Deckel/Bockschein" haben die Schweizer nicht.

Aber die Frage ist, welchen Kanton.

Zürich und Bern verlangen beim Migrationsamt eine Businessplan.

Ich versuche mich nächste Woche genaueres in Erfahrung zu bringen, da ich eh in der Schweiz mich mit eine Userin von uns treffe. Aber sie wird mir auch nur Auskunft geben können, wie es in Luzern abläuft.

Ansonsten gibt es Xenia in Bern, wo Du über sie 100% sichere Auskünfte erhälst.

Liebe Grüsse, Fraences

P.S. Im Lokalnachtichten und Länderberichte Thread habe ich einiges über die Veränderung wegen arbeiten in der Schweiz gepostet. Hast Du mal durchgestöbert?
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Beitrag von flatgirl »

Hallo Fraences,

vielen Dank für Deine Info.Bei den Lokalnachrichten über die Schweizer Kantone habe ich auch schon gestöbert, bzw. bin noch dabei ;)


Habe soeben auch mal eine Anfrage wegen einer Vermietung in Bern rausgeschickt, um mich zu informieren (z.B. wie hoch die Mietkondition überhaupt wäre, usw.).Habe nun leider auch schon hier im Forum gelesen, dass die Mieten und Werbekosten in CH mehrfach höher seien sollen als in D und dass der Verdienst in etwa vergleichbar ist.Somit habe ich natürlich jetzt auch erst einmal ein Fragezeichen über mir schweben, ob ich nicht gleich in D bleibe, nachdem Ö ausgeschieden ist, und hier Termine fahre...

LG Lisa

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Beitrag von fraences »

Was die Werbung anbelangt, habe ich eine andere Erfahrung, es gibt sehr viele kostenlose Erotikportale (schon fast zu viele). Wenn Du kostenpflichtige Portale schaltest, oder dich in den Rankinglisten (Premium Anzeigen, die zu oberst erschein, dann ist es für uns deutsche teuer, wegen dem Wechselkurs.

Einst muss man sich im Klaren sein, die Schweiz hat in den letzten Jahren ein zunehmenden Erotikangebot.
Zu den Erotikportalen ist nich zu erwähnen, das man sich intensiv drum kümmern muss, damit sie akjtuell und oben stehen, kombiniert mit eine Verlinkung der eigene Homepage.

Den Bewilligungsantrag stellt man bei dem jeweiligen Migrationsamt des Kanton/Stadt.

Liebe Grüsse, Fraences
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Beitrag von flatgirl »

 Gibt es in CH auch Werbung in Zeitungsinseraten (Tages- oder Wochenzeitungen) oder so etwas wie "Ladies.de"?

         Bild
fraences hat geschrieben: Zu den Erotikportalen ist nich zu erwähnen, das man sich intensiv drum kümmern muss, damit sie akjtuell und oben stehen, kombiniert mit eine Verlinkung der eigene Homepage.
Ui, das klingt kompliziert und zeitaufwändig, wenn man nur einen Termin von ca. 1-2 Wochen fahren möchte...

Wann soll man "seine" Portale noch stetig aktualisieren, wenn man tagsüber arbeitet und Gäste empfängt, telefonieren muss und zwischendurch noch die Wohnung herrichtet und auch mal unter die Dusche hüpft, usw. Da bleibt doch eigentlich gar keine Zeit, um sich "nebenher" noch um die Werbung zu kümmern...

(nachts wollte ich dann eigentlich schlafen *lächel*)

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fraences hat geschrieben:Den Bewilligungsantrag stellt man bei dem jeweiligen Migrationsamt des Kanton/Stadt.
Ist man dann bei denen als "Prostituierte" im Computer vermerkt? Vermutlich schon, oder...

LG Lisa

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Beitrag von fraences »

Also wirst Du dein Terminanspruch gerecht, wenn Du ca. nach 10-14 Tage die Seiten aktualisierst, ich bin von einem täglich Umsatzhöhe Erwartung ausgegangen.

Ich habe nur für mich festgestellt, das wenn ich Neu announciert habe, da kamen Anfragen rein, aber je mehr die Anzeige nach unten rutscht, wird es ruhig.

Und dann muss ich mich wieder hinsetzen und neu eingeben.

Ja, es gibt für die gesamte Schweiz den Blick -teuer und wie die Resonanazh kann ich nicht sagen.

Dann in Basel einen Wochenblättchen und die Basler Zeitung-

Für verschiedene Kantons, habe ich auch Anzeigen gesehen. Aagauer Zeitung.

Liebe Grüsse, Fraences
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Beitrag von DanaBahama »

Bin ja nu grad in der Schweiz, poste also gleich mal die kostenlosen Portale:

xdate.ch
sexabc.ch
sexnews.ch
orginalsex.ch
quickdate.ch
happycedi.ch
blitztreff.ch
honey.ch
you6.ch
boxxx.ch
echtsex.net
frauenscout.ch
gota.ch
search4girls.ch
sexy-land.ch
suche6.ch
redmap.ch
erotik-inserat.com
sexyjobs.ch
ps24.ch
bordelle24.ch
6inserate.ch
fantasex.ch
sexprofi.ch

Viel Spaß (ich hab sie noch nicht alle geschafft...)

Und das wohl größte und am besten frequentierte aber auch sehr teuer:
and6.ch

Wegen der Steuer hab ich gerade mal gefragt:
Man sagte mir das man in der Schweiz die Steuern zahlt und nicht in Deutschland!
Dies sieht dann wohl so aus:

Steuerberechnung (inkl. Bundessteuer)
bei Tageseinkünften bis 200 CHF = 10%
bei Tageseinkünften von 201 CHF bis 1000 CHF = 12%
bei Tageseinkünften von 1001 CHF bis 3000 CHF = 15%
bei Tageseinkünften von 3001 CHF bis ? = 20%

Als Tageseinkünfte gelten die steuerbaren Einkünfte (Bruttoeinkünfte abzüglich pauschal oder effektiv berechnete Gewinnungskosten), aufgeteilt auf die Auftritts- und Probetage.

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Beitrag von fraences »

@danabahama

Mir würde gesagt bis 90 Tage seien steuerfrei, zu mindesten letztes Jahr war das so.Frag mal bitte gezielt noch mal nach, ob sich das geändert hat oder von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist.
Was ich mir aber nicht vorstellen kann.

Hoffe Du hast es gut angetroffen, ich melde mich die Tage, wenn ich in der Schweiz unterwegs bin.

Liebe Grüsse, Fraences
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Beitrag von fraences »

Hier noch ein paar zu Ergänzung:

insernet,ch
mybitch.ch
tilda.ch
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Beitrag von fraences »

Das mit den 90 Tagen Gerücht ließ mir keine Ruhe:

Hier ein Auszug (Kanton Bern) aus der Zeitung:

Im Rahmen der EU-Freizügigkeit dürfen Personen aufgrund der 90-Tage-Regelung maximal 90 Tage in der Schweiz arbeiten – wenn sie selbständig sind. Die fälligen Steuern werden erst nach der Ausreise erhoben. Dies umgingen manche Prostituierte, indem sie eine falsche Adresse nannten: aus der Zeitung:

http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/s ... 26394.html

Hier wird auch auf den Businessplan hingewiesen, den man als Nachweis für die Erteilung der Bewilligung einreichen sollte.
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