ich bedanke mich für Eure Zusatz-Info und die Links!

Wie schaut das aus, ist man dann bei einer "Anmeldung" in der Schweiz als Prostituierte gebrandmarkt und steht dann so bei denen im Computer? Weiss das vielleicht jemand?
LG Lisa
Hab mich bei einem Grenzgänger erkundigt, (er ist aber in der Schweiz angestellt) er zahlt Quellensteuer, die in seinem jährlichen deutsche Steuererklärung, dann als Abzug geltend gemacht wird. Hier bei wirkt sich die jeweilige Steuerklasse, die man hat und den Kurswechsel aus.DanaBahama hat geschrieben:
Wegen der Steuer hab ich gerade mal gefragt:
Man sagte mir das man in der Schweiz die Steuern zahlt und nicht in Deutschland!
Dies sieht dann wohl so aus:
Steuerberechnung (inkl. Bundessteuer)
bei Tageseinkünften bis 200 CHF = 10%
bei Tageseinkünften von 201 CHF bis 1000 CHF = 12%
bei Tageseinkünften von 1001 CHF bis 3000 CHF = 15%
bei Tageseinkünften von 3001 CHF bis ? = 20%
Als Tageseinkünfte gelten die steuerbaren Einkünfte (Bruttoeinkünfte abzüglich pauschal oder effektiv berechnete Gewinnungskosten), aufgeteilt auf die Auftritts- und Probetage.