Erotik-Arbeit (no-sex) in Ö und CH

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flatgirl
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RE: Erotik-Arbeit (no-sex) in Ö und CH

Beitrag von flatgirl »

Hallo Ihr Lieben,

ich bedanke mich für Eure Zusatz-Info und die Links! :006

Wie schaut das aus, ist man dann bei einer "Anmeldung" in der Schweiz als Prostituierte gebrandmarkt und steht dann so bei denen im Computer? Weiss das vielleicht jemand?

LG Lisa

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fraences
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Beitrag von fraences »

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DanaBahama hat geschrieben:
Wegen der Steuer hab ich gerade mal gefragt:
Man sagte mir das man in der Schweiz die Steuern zahlt und nicht in Deutschland!
Dies sieht dann wohl so aus:

Steuerberechnung (inkl. Bundessteuer)
bei Tageseinkünften bis 200 CHF = 10%
bei Tageseinkünften von 201 CHF bis 1000 CHF = 12%
bei Tageseinkünften von 1001 CHF bis 3000 CHF = 15%
bei Tageseinkünften von 3001 CHF bis ? = 20%

Als Tageseinkünfte gelten die steuerbaren Einkünfte (Bruttoeinkünfte abzüglich pauschal oder effektiv berechnete Gewinnungskosten), aufgeteilt auf die Auftritts- und Probetage.
Hab mich bei einem Grenzgänger erkundigt, (er ist aber in der Schweiz angestellt) er zahlt Quellensteuer, die in seinem jährlichen deutsche Steuererklärung, dann als Abzug geltend gemacht wird. Hier bei wirkt sich die jeweilige Steuerklasse, die man hat und den Kurswechsel aus.

Wie sich das für deutsche SW auswirkt, da sie ja selbständig eingestuft werden, ist die Frage.

Auf jeden Fall denke sollte man sich eine Quittung von Betreiber geben lassen, die man dann bei der Steuererklärung geltend macht, da ja ansonsten, die Gefahr besteht doppelt versteuert zu werden.

Aber vielleicht kann sich zum diesem Sachverhalt ein Steuerfachmann äußern.

Wie das Ganze gehandhabt wird, wenn im Ausland die Steuer einbehalten werden und man in Deutschland seine Steuerklärung macht.

Liebe Grüsse, Fraences
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sabrina1957
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Beitrag von sabrina1957 »

hallo, ich möchte ich auch mal zu dem thema ...90 tage steuerfrei ...äussern....es ist richtig das man die gemeindesteuer, staatssteuer usw nicht zahlen muss....die quellensteuer ist aber auf jeden fall fällig...und die ist in jedem kanton unterschiedlich...
luzern z.b bis 200 sfr einnahme 10 %...von 300- 1000 12 % und ab 1000 15 %...
das ist generell pflicht! wenn man in einer terminwohnung arbeitet muss man sich selber bei der migration die formulare besorgen...bei uns im club erledigen wir das für die girls und die quellensteuererklärung wird alle 3 monate an das quellensteueramt abgeschickt.
die girls können dann auch einen einzel-quellensteuernachweis bekommen...als beleg das sie ihre steuern bezahlt haben.
ich hoffe ich habe euch weitergeholfen..
liebe grüsse
sabrina

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Beitrag von fraences »

Danke Sabrina,

für die Info, hat einige Unklarheiten beseitigt.

Ich denke jeder SW muss eine Quittung erhalten über abgeführte Steuer, sei es direkt ans Finanz/Steueramt oder wenn es über den Betreiber eingehalten und weitergeleitet wird ans Finanz/Steueramt.

Wie ist denn die Rechtsgrundlage in der Schweiz, das ein Betreiber bevollmächtigt ist die Steuern von seine tätige SW im Betrieb einzuhalten und dies weiter abzuführen.

Gibt es davon, was schriftliches Nachzulesen?

Liebe Grüsse, Fraences
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sabrina1957
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RE: Erotik-Arbeit (no-sex) in Ö und CH

Beitrag von sabrina1957 »

hallo fraences,
die migration und das quellensteueramt arbeiten zusammen...d.h. das quellensteueramt wird benachrichtigt wenn frauen angemeldet werden und prüft nach ob die quellensteuer auch abgeführt wird...ausserdem muss bei einer steuerprüfung alles lückenlos nachgewiesen werden....
falls natürlich ein betreiber die frauen nicht ordnungsgemäss anmeldet....ist das nicht so einfach zu überprüfen..das kann dann nur bei einer razzia, die ja auch ab und an stattfinden, überprüft werden.
wir haben in unserem club jeden tag formulare für die quellensteuer und da wir eine gmbh sind, auch über die mwst...und unsere girls unterschreiben jeden tag bei der abrechung das sie die quellensteuer bezahlt haben und wieviel umsatz und auszahlung sie bekommen haben. somit ist alles transparent und für jeden nachvollziehbar...
die abrechnungsgrundlagen der einzelnen kantone kann online auch jederzeit nachgelesen werden...
lg sabrina

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Beitrag von fraences »

Danke Sabrina,

kannst Du ein link dazu posten.

Liebe Grüsse, Fraences
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sabrina1957
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RE: Erotik-Arbeit (no-sex) in Ö und CH

Beitrag von sabrina1957 »

http://www.estv.admin.ch/bundessteuer/d ... index.html

Das ist der link der eidgenoessischen steuerwaltung schweiz
Lg sabrina

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Beitrag von fraences »

Vielen herzlichen Dank, liebe Sabrina

Liebe Grüsse, Fraences
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flatgirl
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RE: Erotik-Arbeit (no-sex) in Ö und CH

Beitrag von flatgirl »

Hallo Ihr Lieben,

ich bedanke mich noch mal vielmals für die Mühe, die Ihr Euch mit den Links und Infos gemacht habt.Habe jedoch davon Abstand genommen, in CH zu arbeiten und bleibe in D.Ist mir alles zu kompliziert, und wenn die Kosten so hoch sind in CH und der Verdienst im Grunde auch nicht bedeutend höher, möchte ich das Risiko nicht eingehen.Hatte irgendwo immer das Klischee im Kopf "CH - leicht und schnell verdientes Geld, im Sinne von sehr gut zahlenden Klienten und viel Geld...".Aber das ist ja offenbar nicht die Realität...

Obendrein taugt auch mein potentieller Kontakt aus Kollegin.de in CH nichts.Nach 5 (!) Tagen haben sie sich dann mal dazu herabgelassen, mir überhaupt auf meine Mail zu antworten (da weiss ich dann auch, was ich zu erwarten habe an Unterstützung, wenn ich in CH ein Problem habe und vielleicht mal Hilfe benötige... *räusper), und zudem eine lapidare Mail von ich-weiss-nicht-mal-von-wem, ohne Name in der Mailadresse, ohne Name in der Mail, weiss nicht mal, wie mein potentieller Ansprechpartner heisst und möchte meine Telefonnr. haben, Mail bestand aus einem einzigen Satz... nee, nee... ich bleib' mal lieber in D ;)

Dennoch vielen Dank für Eure Informationen!


LG Lisa

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Beitrag von Zwerg »

@Lisa
Sicher die richtige Entscheidung - unter diesen Voraussetzungen sollte man kein Wagnis eingehen!

Wir halten Dir die Daumen, dass es in D besser klappt

Liebe Grüße

christian