LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD

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ehemaliger_User
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Beitrag von ehemaliger_User »

Ist doch wieder typisch scheinheiliger Vorstoss der Prostitutionsgegner. Manchen ist das Volljährigkeitsalter noch zu jung (Menschandel wenn unter 21).

Wieviele Freier wurden in Deutschland seit Ende 2008 bestraft weil sie mit 16jährigen SexarbeierInnen verkehrten? Ermittlungsverfahren?
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fraences
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Der Regierungsrat ist gegen Arbeitsverträge mit Prostituierten


Sexarbeiterinnen dürfen weiterhin nicht unselbstständig arbeiten – obwohl sie damit mehr Schutz hätten.


Im Kanton Bern dürfen Bordellbetreiber keine Arbeitsverträge mit Prostituierten abschliessen. (Symbolbild/Keystone)


Sexarbeit ist immer noch sittenwidrig

Bernisches Prostitutionsgesetz ist reif für den Grossen Rat
Obwohl Prostitution ein legales Gewerbe ist, dürfen Bordellbetreiber mit Sexarbeiterinnen bis heute keine Arbeitsverträge abschliessen. Auch Abmachungen mit Freiern sind rechtswidrig und somit ungültig. Daran hält der Regierungsrat fest, wie aus seiner Antwort auf eine überparteiliche Motion hervorgeht. Darin wurde gefordert, dass Arbeitsverträge mit Prostituierten rechtsgültig werden. «Es ist endlich an der Zeit, Prostitution mit anderen Berufen gleichzustellen», sagt Motionärin und FDP-Grossrätin Katrin Zumstein.

Denn Arbeitsverträge mit Prostituierten gelten als sittenwidrig, und für potenzielle Arbeitgeber besteht stets die Gefahr, sich dem strafrechtlichen Vorwurf der Förderung der Prostitution auszusetzen. «Mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages hätten die Sexarbeiterinnen die Möglichkeit, in den Genuss von arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen und den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu kommen», sagt Zumstein.

Keine Rede von Arbeitsverträgen

Ausschlaggebend für die Motion war der Entwurf des neuen Prostitutionsgesetzes, mit dem sich der Grosse Rat im November befassen wird. Zwar soll mit dem Gesetz die Sexarbeit erstmals umfassend geregelt werden. Kernstück ist die Einführung einer Bewilligungspflicht für Betreiber von Sex-Salons und Escort-Services, die anderen Frauen Räumlichkeiten für ihre Arbeit vermieten. Doch von Arbeitsverträgen ist darin keine Rede.

Somit würde sich an der aktuellen Handhabung nichts ändern. Heute muss jede Sexarbeiterin ihre Selbstständigkeit nachweisen, eine unselbstständige Tätigkeit kommt nicht infrage. So dürfen Bordellbetreiberinnen oder Sex-Salon-Besitzer mit den Prostituierten statt einem Arbeits- lediglich einen Mietvertrag abschliessen. Zumstein: «Die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag abzuschliessen, wäre für beide Seiten eine Verbesserung.» In der Motion forderte sie die entsprechende Anpassung des Gesetzesentwurfs.

Frage der Gesetzesauslegung

Der Regierungsrat teilt zwar die Forderung der Motion, den Schutz von Prostituierten zu verbessern. Der Entwurf des neuen Gesetzes über das Prostitutionsgewerbe ziele genau darauf ab, schreibt er in seiner Antwort. Zudem schiebt er die Zuständigkeit für die Problematik der Sittenwidrigkeit eines Arbeitsvertrages auf den Bund ab. Der Kanton Bern habe deshalb gar keine Möglichkeit, eigene gesetzliche Grundlagen zur Frage der unselbstständigen Erwerbstätigkeit im Prostitutionsgewerbe zu erlassen, argumentiert er.

Mit dieser Begründung gibt sich Zumstein nicht zufrieden. «Einmal mehr wird die nach wie vor herrschende Doppelmoral gegenüber diesem Gewerbe zementiert», sagt die Motionärin. Es würde gar keine Gesetzesänderung auf Bundesebene brauchen, um die Möglichkeit, einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag abzuschliessen, in das kantonale Prostitutionsgesetz aufzunehmen. Es sei nur eine Frage des Mutes und der Auslegung des Gesetzestextes im Obligationenrecht.

St. Gallen übernimmt diesbezüglich eine Vorreiterrolle. Dort können Sexarbeiterinnen auf einen Musterarbeitsvertrag zurückgreifen. Darin sind unter anderem die Dienstleistungsangebote des Arbeitgebers wie Werbung, Getränke oder Hygieneartikel, die Entlöhnung beziehungsweise die Umsatzbeteiligung sowie Sozialversicherungsbeiträge und Krankenversicherung geregelt. «Der Kanton St. Gallen ist in dieser Frage einfach mutiger als Bern», sagt Zumstein.

In Geschichte stecken geblieben

Auch vonseiten der Beratungsstelle Xenia wird die Berner Mutlosigkeit bemängelt. «Punkto Arbeitsverträgen sind wir in der Geschichte stecken geblieben», sagte Martha Wigger, die Leiterin, schon vor einem Jahr – in einem «Bund»-Interview. Bereits zu Zeiten von Regierungsrätin Elisabeth Zölch hiess es, Prostitution sei nicht sittenwidrig und ein Arbeitsvertrag machbar. Bis heute sei das im Gegensatz zu anderen Kantonen in Bern nicht möglich, so Wigger.

Ebenso setzen sich die demokratischen Juristinnen (DJB) für die Ermöglichung von unselbstständiger Arbeit im Sexgewerbe und die Schaffung eines kantonalen Musterarbeitsvertrages ein. Damit könnte die Sittenwidrigkeit umgestossen und die Rechtslage der Prostituierten gestärkt werden, sagen die DJB.

Trotz der ablehnenden Haltung des Regierungsrats sieht sich Zumstein in ihrer Forderung bestätigt. «Ich bleibe dran und gebe nicht so schnell auf», sagt sie. Im September kommt das Geschäft in den Grossen Rat.
(Der Bund)

http://www.derbund.ch/bern/Der-Regierun ... comments=1
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Gegenwind für Sexgewerbe

Das Sexgewerbe in der Ostschweiz hat seit einem Jahr starke Konkurrenz von Frauen aus Osteuropa. Viele von ihnen sind nicht gemeldet, arbeiten illegal und bieten ihre Dienste viel günstiger an als die legalen Prostituierten. Die Veränderungen in der Branche erschweren auch die Beratung der Frauen.

http://www.videoportal.sf.tv/video?id=c ... 9aa5bb1872
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Bericht zur Rotlichtproblematik vom Bundesamt für Migration vom Januar 2012

http://www.bfm.admin.ch/content/dam/dat ... icht-d.pdf
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Wegen Personenfreizügigkeit

Ostblockfrauen sahnen auf Schweizer Strich ab



ZÜRICH/GENF - Ein Resultat der EU-Osterweiterung: Junge Ostblock-Frauen reisen in die Schweiz ein, schaffen auf dem Strassenstrich zu Dumpingpreisen an und reisen nach 90 Tagen wieder aus.

Seit dem 1. Mai 2011 gilt für osteuropäische Länder die Personenfreizügigkeit. Bürger der EU-8-Staaten können unbeschränkt einreisen. Das Bundesamt für Migration (BFM) erklärte damals:

«hohes Qualifikationsniveau» der Migrantinnen:
Fast 60% verfügten über einen Studienabschluss,
knapp 40% über eine Berufsausbildung (Sekundarstufe II),
lediglich 3% seien unqualifiziert.


So die Info des BFM. Inzwischen ist klar: Diese Angaben gelten lediglich für Daueraufenthalter.


Männer als Gehilfen, Frauen auf den Strich

Alle anderen Arbeitssuchenden, die nach 90 Tagen wieder ausreisen müssen, arbeiten oft als Gehilfen auf Bauernhöfen für einen Stundenlohn von 15 Franken. Oder als illegale Putzhilfen.

Viele junge Frauen hingegen kommen - trotz guter beruflicher Qualifikationen - für das schnelle Geld in die Schweiz. Dieses verdienen sie auf dem Strassenstrich. Dies spüren nun die Städte Zürich und Genf besonders.

Sie drängen in die Sex-Szene und bieten sich zu Dumpingpreisen an. Dies berichtet die Zeitung «Le Matin» heute. Sie bleiben drei Monate in der Schweiz, machen das schnelle Geld, kehren in ihr Heimatland zurück. Einige Monate später sind sie wieder da.

Resultat: Seit 2004 ­explodierte die Zahl der Ostblock-Dirnen in Genf von 800 auf heute 4140 [x 5 in 8 Jahren]. Das diese Entwicklung auf dem Strassenstrich ein Resultat der EU-Osterweiterung ist, bestätigt Marco Cortesi, Pressesprecher der Stadtpolizei Zürich. «Seit der Personenfreizügigkeit beobachten wir einen ungebremsten Zuwachs auf dem Strassenstrich von Frauen aus Ländern wie Ungarn, Rumänien, Polen und anderen Ostblockstaaten.»

Stabilere Lage in Zürich dank neuem Meldesystem
Noch ist die Lage auf dem Strassenstrich Zürich stabil. Marco Cortesi glaubt, dass dies vor allem der Einführung eines Meldeverfahrens im Juni 2011 zu verdanken ist. Cortesi: «Die Prostituierten müssen einen Krankenkassen-Nachweis erbringen und ein Erstgespräch mit der Stadtpolizei führen.»

Erst dann wird entschieden, ob die Damen eine Arbeitsbewilligung für drei Monate erhalten. Ein Konzept, das in anderen Städten Schule machen könnte.


www.blick.ch/news/schweiz/ostblockfraue ... 33638.html
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von Ariane »

Handelt sich um einen Artikel in der NZZ von heute (eine Rubrik Singapur Länderbericht konnte ich nicht finden; da es sich um einen Bericht über einen angeklagten Schweizer handelt, stelle ich es mal hier rein)

***


19. April 2012, Neue Zürcher Zeitung

Prostitutions-Skandal in Singapur
Schweizer wegen Sex mit Minderjähriger angeklagt

48 Männer, unter ihnen ein Schweizer Banker, sind in Singapur wegen Prostitution mit einer Minderjährigen angeklagt worden. Bei einem Schuldspruch droht ihnen eine Gefängnisstrafe von bis zu sieben Jahren.
kam. (Singapur) Der nicht geständige 40-jährige Schweizer soll laut lokalen Medien bis Anfang Jahr in leitender Stellung für die Grossbank UBS in Singapur tätig gewesen sein. Die Bank wollte zu den Berichten vom Mittwoch keine Stellung nehmen.

Lokale Prominenz

Der Prostitutionsfall erregt im südostasiatischen Stadtstaat erhebliches Aufsehen, weil zu den Kunden des Callgirlrings zahlreiche hochrangige Beamte, Offiziere sowie der Direktor einer lokal bekannten Nichtregierungsorganisation gezählt haben sollen. Die Beschuldigten werden in Singapur auch von den seriöseren Medien namentlich genannt und im Bild gezeigt. Sie werden beschuldigt, zwischen September 2010 und Februar 2011 in verschiedenen Hotels die Dienste einer damals 17-jährigen Frau beansprucht zu haben. In Singapur ist Prostitution erst ab 18 Jahren erlaubt.

Laut der Anklage wählten die Männer über eine mittlerweile stillgelegte Website wissentlich eine minderjährige Prostituierte aus. Seit 2006 können Singapurer Bürger auch rechtlich belangt werden, wenn sie in anderen Ländern bezahlten Sex mit Minderjährigen haben.

«Gravierendes Fehlverhalten»

Bereits Anfang Jahr waren in Singapur, wo die öffentliche Verwaltung bisher über eine makellose Reputation verfügte, zwei Spitzenbeamte verhaftet worden. Ihnen wurde «gravierendes persönliches Fehlverhalten» angelastet. Ob ein Zusammenhang mit dem jüngsten Skandal besteht, ist nicht klar.
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Euro-Krise im Schweizer Puff
Starker Franken und zu viele Frauen versauen das Geschäft

Edel-Callgirls verdienen pro Woche bis 10'000 Franken.

GENF/ZÜRICH - In Genf gibts immer mehr Escort-Girls. Die Zahl der Agenturen hat sich verdoppelt. In Zürich streiten sich die Kunden um die Preise der Begleit- und Liebesdienste.

Innert dreier Jahre wuchs die Zahl der Escort-Agenturen in Genf von 22 auf 42. Die Preise liegen bei 800 Franken pro Stunde und 3000 für eine Nacht.
Auch die Zahl der Massagesalons am Genfersee ist seit 2010 um 40 Prozent gestiegen. Dies berichtet das Westschweizer Wirtschaftsmagazin «Bilan».
Die Wirtschaftskrise treibe viele Frauen in die Edelprostitution. Die Genfer Agenturchefin von «Elle-Agency», Leyla Castaldi, erklärte in «Bilan», dass zwischen Montreux und Genf etwa 1500 Frauen ihre Dienste anbieten.
Die besten Escort-Girls würden pro Woche schon mal 10'000 Franken verdienen. Offiziell registriert sind in Genf 4200 Prostituierte.
Die Neubewerberinnen in Castaldis Agenturen stammen meist aus Deutschland und Frankreich oder aus Oststaaten.
Schwacher Euro bereitet Sorgen
In Zürich fühlen sich die Escort-Services untereinander nicht so stark konkurrenziert. Mehr Sorgen scheint dem Gewerbe der schwache Euro zu bereiten. Und die Konkurrenz durch Rumäninnen, die sich zu Dumpingpreisen anbieten.
Markus Schlosser von der Escort-Agentur «Belle Donne» in Zürich: «Wir haben einige Probleme mit dem starken Franken. Ausländische Gäste, welche früher für 1,5 Stunden 320 Euro oder 500 Franken bezahlten, müssen jetzt 450 Euro hinblättern.» Das passe vielen nicht.
Zugenommen hätten jedoch auch die Bewerbungen von Frauen, die aus wirtschaftlichen Gründen ein Zweiteinkommen suchen. Schlosser: «Sie melden sich aus einer finanziellen Notlage heraus oder sie wollen sich ihr Studium als Callgirl finanzieren.»
Schweizer Kunden wollen Schweizer Escortgirls
Beim Escort-Service «Jessicas Agency» bezahlt ein Kunde zwischen 450 und 700 Franken pro Stunde.
Noch wichtiger als der Preis ist die Swissness, meint Agenturchef Reto Schweizer: «Wir haben zahlreiche Schweizer Stammkunden, und die wollen für dieses Geld eine Schweizerin. Keine Deutsche und keine Dame aus einem Ostland.» Wichtig sei, dass sich der Gast auf Mundart unterhalten könne.

http://www.blick.ch/news/wirtschaft/sta ... 78674.html
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Beitrag von nina777 »

14.5.2012

Binational vereint gegen Menschenhandel

Eine schweizerisch-rumänische Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit aufgenommen

Beschützen, verhindern, verfolgen und binational vereint vorgehen: Das sind die vier Pfeiler, auf denen neue Bemühungen im Kampf gegen Menschenhandel basieren. Das Konzept wird in Kooperation mit Rumänien erprobt.


Menschenhandel wird in der Schweiz mit ganz unterschiedlichen Ansätzen bekämpft - von verwaltungsinternen und externen Fachstellen, die, im besten Fall, ihr Know-how bündeln, Diskrepanzen überwinden und gemeinsam vorgehen. Runde Tische beispielsweise und ähnliche, interdisziplinär zusammengesetzte Gremien gegen Menschenhandel gibt es im Bund und in einigen Kantonen schon seit längerem. Neu hat das Bundesamt für Polizei nun damit begonnen, die Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinaus zu intensivieren. Ein erstes derartiges Projekt erprobt Bundesrätin Simonetta Sommaruga derzeit mit Rumänien: Weil seit 2007 eine enge, gut funktionierende polizeiliche Kooperation mit Rumänien besteht, auf der aufgebaut werden kann, und weil die Schweiz zunehmend zum Ziel- und Transitland für rumänische Menschenhändler wird. «Die Schweiz und Rumänien», konstatiert Sommaruga, «haben ein gemeinsames Problem, das sie nur gemeinsam lösen können.»

Die Arbeit aufgenommen

Um den Menschenhändlern das Handwerk zu legen, deren Opfer zu erkennen und möglichst gut zu betreuen, nicht zuletzt auch in ihrer wichtigen Funktion als Zeugen im Strafverfahren, hat die Justizministerin eine schweizerisch-rumänische Arbeitsgruppe initiiert. Die neue Kooperation war Ende letzten Jahres anlässlich eines Besuchs in Bukarest auf Ministerebene beschlossen worden, und bereits Mitte Februar kam es zum ersten Treffen der rund dreissigköpfigen Fachexperten-Gruppe - wiederum in Bukarest. Die Schweizer Delegation wird von Boris Mesaric geleitet, dem Geschäftsführer der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM), die dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) angegliedert ist.

Zur Schweizer Gruppe gehören Vertreter von Fedpol und vom Bundesamt für Migration, Vertreter der Kantone und Städte sowie zwei verwaltungsexterne Fachstellen. Die rumänische Delegation hingegen setzt sich ausschliesslich aus Behördenvertretern zusammen; auf den Beizug von Nichtregierungsorganisationen wird bis anhin verzichtet. Und dies, obwohl Bundesrätin Sommaruga bei ihrem Aufenthalt in Bukarest eine international anerkannte und gut vernetzte, private Fachstelle gegen Menschenhandel, Adpare genannt, besucht hatte. Die Justizministerin liess sich in einer Bukarester Schutzwohnung von Adpare ausführlich über die Situation von Opfern informieren - und über die Verfolgung und Bestrafung der Täter. Was sofort ins Auge springt: Im Vergleich zur Schweiz kommt es in Rumänien viel häufiger zu Verfahren gegen Menschenhändler. Rumänische Polizeivertreter sprachen anlässlich des Besuchs von Bundesrätin Sommaruga von 415 Gerichtsverfahren gegen Menschenhändler im Jahr 2010, wovon knapp die Hälfte letztinstanzlich schuldig gesprochen und verurteilt wurden; in der Regel zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. In der Schweiz hingegen wurden 2010 nur 52 Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel polizeilich registriert, letztes Jahr waren es sogar lediglich 45. Die Anzahl der Verurteilungen bewegt sich in der Schweiz in den letzten zehn Jahren zwischen 2 und 12; 2010 kam es schweizweit nur gerade zu 4 Verurteilungen wegen Menschenhandels. Einiges häufiger werden allerdings Schuldsprüche wegen Förderung der Prostitution gefällt.

«Diese Unterschiede waren ein Thema beim ersten Treffen der binationalen Arbeitsgruppe in Bukarest», sagt Boris Mesaric. Der KSMM-Geschäftsführer ist sich bewusst, dass in der Schweiz nur wenige Opfer von Menschenhandel identifiziert werden. Das liege unter anderem an der föderalistischen Struktur, also an der von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Intensität und Professionalität im Kampf gegen Menschenhandel. Im zentralistisch funktionierenden Staat Rumänien ist diese Aufgabe straffer organisiert und damit weniger verzettelt. Neben den polizeilichen Fachkräften gibt es innerhalb der Verwaltung eine nationale Koordinationsstelle, die mit identifizierten Opfern arbeitet und landesweit fünfzehn Auffangzentren unterhält. Menschenhandel findet in Rumänien auch innerhalb der Landesgrenzen statt. Es geht um Handel und Ausbeutung zum Zwecke der Prostitution (die in Rumänien zwar streng verboten, aber durchaus existent und sichtbar ist), um Arbeitseinsätze oder um Betteln und Stehlen. Vor allem Roma-Kinder und alte Leute, so die Einschätzung der rumänischen Fachleute, würden von kriminellen Banden zum Betteln gezwungen.

Synchrone Aktionen

Mesaric erhofft sich von der binationalen Arbeitsgruppe eine effizientere Vorgehensweise zwischen Fachleuten, die sich gegenseitig kennen und vertrauen: «In der Polizeiarbeit sind persönliche Kontakte wichtig.» Idealerweise würden die Täter künftig in synchronen Aktionen verfolgt. Angestrebt wird zudem, dass Opfer von Menschenhandel auch dann unter Einhaltung der strafprozessualen Regeln als Zeugen befragt werden können, wenn sie sich bereits wieder in Rumänien aufhalten. Zur Mitarbeit im Strafverfahren liessen sich die Opfer nur motivieren, so Mesaric, wenn sie sich in ihrem Heimatland sicher fühlten und eine Chance auf Reintegration erhielten. Die Schweizer Delegation hat sich zusichern lassen, dass Opfer von Menschenhandel, die im Ausland zur Prostitution angehalten wurden, in Rumänien nicht bestraft werden. Das Fedpol schätzt, dass in der Schweiz derzeit mehr als tausend rumänische Frauen als Prostituierte tätig sind - rund zwanzig Prozent von ihnen nicht freiwillig.

Die vier Pfeiler

«Unsere Bemühungen stützen sich auf die vier Pfeiler Schutz, Prävention, Verfolgung und gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten, und zwar eben über die Landesgrenzen hinaus», sagt Mesaric. Die Zusammenarbeit mit Rumänien stellt für Justizministerin Sommaruga einen ersten Testlauf dar: Gelingt er, so fasst sie ähnliche Kooperationen mit anderen Ländern ins Auge - im Vordergrund stehen Bulgarien und Ungarn.

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Fachstelle kritisiert Berner Heim für Roma-Kinder

brh. Die in Zürich domizilierte und schweizweit agierende Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) ist neben der christlichen Ostmission eine der zwei Nichtregierungsorganisationen, die Mitglied der schweizerisch-rumänischen Arbeitsgruppe sind. Die FIZ hat vergangenes Jahr nach eigenen Angaben 193 Fälle von Frauenhandel betreut, darunter 13 Opfer aus Rumänien; in den letzten fünf Jahren seien es über 70 Fälle aus Rumänien gewesen. Die Fachstelle, die mit der rumänischen Organisation Adpare zusammenarbeitet, bestätigt, es bestünden grosse kantonale Unterschiede im Umgang mit Menschenhandel und vor allem auch in der Opferbetreuung.

Mit harscher Kritik hat die FIZ auf ein neues Projekt in der Stadt Bern reagiert: Auf Initiative des Städteverbands und mit Unterstützung der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel sind in einem Berner Kinderheim Plätze für aufgegriffene Roma-Kinder geschaffen worden, die in der Schweiz betteln und von denen vermutet wird, sie seien Opfer von Menschenhandel. Die FIZ befürchtet, es gehe nicht um eine adäquate Betreuung der Kinder, sondern um die rasche Zurückführung ins Heimatland. Das Vorgehen sei nicht opfergerecht und basiere auf einem fremdenpolizeilichen Fokus. Der Städteverband hingegen betont, der Kindesschutz stehe im Vordergrund.

http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/s ... 81695.html
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Personenfreizügigkeit: Verstösse bei jeder zweiten Baufirma

Von 58 in Graubünden tätigen Firmen des Bauhauptgewerbes aus der EU sind im vergangenen Jahr bei 50 Prozent Verstösse gegen die gesetzlichen Bestimmungen festgestellt worden. Immer häufiger missachten auch ausländische Prostitutierte die Schweizer Gesetze.

Auf Bündner Baustellen ist die Zahl der erwischten Schwarzarbeiter im vergangenen Jahr angestiegen.

Chur. – 58 EU-Firmen im Bauhauptgewerbe sind im vergangenen Jahr von kantonalen Kontrolleuren begutachtet worden. «In jedem zweiten Fall gab es Verstösse», sagt Andreas Felix, Geschäftsführer des Bündner Baumeisterverbands. In zwei Fällen habe sogar eine Sperre für Aufträge in der Schweiz ausgesprochen werden müssen. Felix geht davon aus, dass die Missbrauchsdichte bei den Unternehmen des Baunebengewerbes sogar noch deutlich höher ist.

Prostituierte beschäftigen die Amtsstellen
Zunehmend für Probleme sorgen auch Prostitutierte aus den neuen EU-Staaten, welche in Graubünden ihrem Gewerbe nachgeben. Inzwischen diskutiere sein Amt sogar mit der Kantonspolizei über eine engere Zusammenarbeit, sagt Paul Schwendener, Vorsteher des kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit.
Die Kantonspolizei Graubünden kontrolliert die Prostituierten laut Mediensprecher Thomas Hobi schon heute regelmässig.

http://www.suedostschweiz.ch/politik/pe ... n-baufirma
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Der Prostituierten-Report
Bundesrat lässt Huren schützen


Die Prostitution in der Schweiz wird immer stärker reglementiert. Nun will der Bundesrat das Leben der Huren erleichtern.

Gedränge auf dem Strassenstrich, wütende Anwohner, ratlose Politiker: Das Sexgewerbe in der Schweiz boomt. Und die Zuwanderung von Prostituierten aus Osteuropa macht die Lage explosiv. Kantone und Städte ergreifen vermehrt Massnahmen, um die Prostitution einzudämmen. Verbieten ist verboten: Prostitution ist in der Schweiz legal. Schon seit 1942. Also herrscht Doppelmoral.
In der Rechtsprechung des Bundesgerichts gilt Prostitution bis heute als sittenwidrig. Für die Pros­tituierten bedeutet das: Sie können den Anspruch auf ihren Lohn von Freiern oder Bordell­betreibern nicht vor Gericht durchsetzen. Denn Verträge, die gegen gute Sitten verstossen, sind nichtig. Steuern und Sozialversicherungen müssen sie dennoch zahlen. Das will der Bundesrat jetzt ändern. Es habe ein «grundlegender Wertewandel» stattgefunden. Prostitu­tion könne «nicht mehr per se als sittenwidrig» angesehen werden, antwortet die Landesregierung auf eine Interpellation von FDP-Nationalrat Andrea Caroni.
Der Bundesrat kritisiert die heutige Rechtsprechung: «Wieso Pros­titution in einem Rechtsgebiet als sittenwidrig (im Vertragsrecht) und in einem anderen ohne sittlichen Makel sein soll (z.B. Steuerrecht), ist nicht nachvollziehbar.» Die Richter sollen gefälligst in Zukunft zeitgemässer urteilen. Dann sei ein neues Gesetz nicht nötig.
Für Milieu-Anwalt Valentin Landmann ist der Bundesratsentscheid enorm wichtig – aber nicht, weil Prostituierte ihren Lohn einklagen können. «Dies wird auch in Zukunft selten geschehen, weil es meist um wenig Geld geht.»
Die Lebensbedingungen der Frauen aber würden massiv verbessert. Heute sei es ihnen fast unmöglich, sich zu versichern. «Pensionskassen, Taggeld- und Unfallversicherungen winken bei Prostituierten mit Bezug auf die Unsittlichkeit ab», sagt Landmann. Weiterer Vorteil laut Landmann: «Eine Prostituierte wird künftig problemlos ein Bankkonto eröffnen, eine Wohnung suchen oder gar ein Haus bauen können.»
Wie hilflos Städte und Kantone mit dem Thema Sexgewerbe umgehen, zeigt eine aktuelle Reglementierungswelle: «Immer mehr Städte und Kantone wollen ein Prostitu­tionsgesetz», sagt Doro Winkler von der Fachstelle Frauenhandel und Frauen­migration. «Das geschieht unter dem Vorwand, die Frauen zu schützen.» In Wahrheit wolle man die Pros­titution kontrollieren und eindämmen.
Nur etwa 20 Prozent der Prostitution spielt sich in der Schweiz auf der Strasse ab. Dort ist sie aber am sichtbarsten, schafft am meisten Probleme. SonntagsBlick war vor Ort und hat unter anderem festgestellt: Immer mehr, immer jüngere Frauen schaffen an, und in der Stadt Bern sind die Deutschen auf dem Vormarsch.

http://www.blick.ch/news/schweiz/bundes ... 08793.html
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von RitaD »

Was Valentin Landmann hier von sich gibt, ist absoluter Quatsch.
Ich war immer bestens versichert, das heisst Taggeld und Unfallversicherung nur Pensionskasse gibt es bis heute nicht.

Mein erstes Bankkonto hatte ich in den 60er.
Ebenso hatte ich immer eine Wohnung ( zum wohnen ) und die Eigentümer wussten über meinen Beruf bescheid.

Mitte der 70er habe ich ein Haus gekauft und zwar zum Teil von der Bank finanziert. Dabei musste ich alles offen legen.

Herr Valentin, es ist bekannt das sie um Medien Aufmerksamkeit zu erhaschen, so einiges tun.
Aber dafür sollte man sich zuminst vorher ein bischen schlau machen.

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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Das neue Berner Prostitutionsgesetz ist im Kern «progressiv»

Alle Probleme werde das gestern beschlossene Gesetz aber nicht lösen, sagen zwei Wissenschaftlerinnen.

Eva Büschi und Maritza Le Breton halten die politische Diskussion über Prostitution für wichtig.

Zu den Personen

Die Professorinnen Maritza Le Breton und Eva Büschi lehren und forschen an der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz. Publikationen: Le Breton, Sexarbeit als transnationale Zone der Prekarität, Wiesbaden 2011. Büschi, Sexarbeit und Gewalt Marburg, 2011.

Nicht sittenwidrig

Im Kanton Bern soll die Prostitution nicht mehr sittenwidrig sein. So steht es im neuen Prostitutionsgesetz, das der Grosse Rat gestern in zweiter Lesung mit 117 zu 17 Stimmen verabschiedet hat. Ob es Bestand haben wird, ist eine andere Frage: Mit der eigenmächtigen Aufhebung der Sittenwidrigkeit überschreitet der Kanton gemäss Regierungsrat seine gesetzgeberische Kompetenz. Die Ratsmehrheit hielt aus inhaltlicher Überzeugung trotzdem daran fest.

Nach geltender Praxis des Bundesgerichts sind Verträge im Prostitutionsgewerbe nach wie vor sittenwidrig. Prostituierte können also den ihnen zustehenden Lohn vom Freier nicht gerichtlich einfordern. Der Bund halte an einem «alten Zopf» fest, betonten mehrere Votanten und sprachen von einer unerträglichen Doppelmoral. Prostituierte seien zwar als Gewerbetreibende anerkannt und dürften beispielsweise Steuern zahlen, doch zugleich enthalte man ihnen elementare Rechte vor.

Um ein «politisches Signal» Richtung Bundeshaus zu senden, hielt der Grosse Rat an seinem Gesetzestext fest. Den heiklen Artikel erst einmal auf Eis zu legen, wie es die SVP vorschlug, lehnte das Parlament ab. Zugleich sprach sich der Grosse Rat mit 120 zu 10 Stimmen für eine Standesinitiative aus. Sie soll dafür sorgen, dass die Sittenwidrigkeit auf Bundesebene gestrichen wird. Bis diese Standesinitiative behandelt werde, dürften aber Jahre vergehen, sagte Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP).

Der Rat klärte gestern noch einen weiteren offenen Punkt. Das neue Gesetz ermöglicht demnach die unselbstständige Sexarbeit. So lasse sich unter anderem der sozialversicherungsrechtliche Schutz von Prostituierten verbessern, betonten mehrere Votanten.(sda)

Der Grosse Rat hat gestern ein Prostitutionsgesetz verabschiedet. Ist das sinnvoll?

Eva Büschi: Solange der Schutz der Sexarbeiterinnen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Vordergrund stehen, macht es auf jeden Fall Sinn. Wenn man das Gewerbe ernst nimmt, sehe ich nicht ein, warum man nicht, wie etwa im Gastronomiebereich, ein Gesetz auf kantonaler Ebene macht.

Der Kern des Gesetzes ist die Bewilligungspflicht für die Betreiber von Salons, Kontaktbars und Bordellen. Ist das der richtige Ansatz?
Büschi: Ausgangspunkt ist das Modellprojekt im Schloss Nidau vom Bieler Statthalter Werner Könitzer. Die Behörden versuchen mittels genauen Regelungen, Klarheit zu schaffen. Das Einhalten der Regeln wird überprüft, und es werden nötigenfalls Konsequenzen gezogen. Kürzlich hat Könitzer einen Betrieb in Lengnau geschlossen, weil gegen geltende Regeln verstossen wurde. Das ist für mich ein Beweis dafür, dass es funktionieren kann.
Maritza Le Breton: Andererseits sind Cabarets bereits bewilligungspflichtig. Zwar arbeiten die Frauen als Kurzaufenthalterinnen legal dort, aber trotzdem müssen sie Unmengen von Alkohol konsumieren und sexuelle Dienstleistungen anbieten, obwohl das nicht zulässig ist.

Ist es möglich, ein Modell auf einen ganzen Kanton auszuweiten?

Büschi: Es gibt Indoor- und Outdoorsexarbeit. In den Medien geht es meistens um den Strassenstrich, ein grosser Teil der Sexarbeit spielt sich aber in Bordellen, Studios und Kontaktbars ab. Und für diesen Bereich hat man nun eine Regelung gesucht. Ob sich das Modell auf die verschiedenen Institutionen übertragen lässt, ist offen. Aber es ist mindestens ein Versuch.

Das Kantonsparlament hat auch die unselbstständige Arbeit für Sexarbeiterinnen eingeführt, und es hat sich dafür ausgesprochen, dass Verträge mit Prostituierten nicht mehr als sittenwidrig gelten. Wie bewerten Sie diese Entscheide?
Le Breton: Dass Frauen die Möglichkeit haben, Sexarbeit unselbstständig zu leisten, ist ein wichtiger Schritt. Es kommt aber bereits heute vor, dass Frauen faktisch angestellt sind. Ein grosser Teil der Sexarbeit leisten aber Migrantinnen, und sehr viele von ihnen arbeiten ohne reguläre Aufenthaltsbewilligung. Das neue Gesetz beseitigt diese Schwierigkeiten nicht.

Es ist also eine Illusion, zu meinen, dass dann alle legal arbeiten, wenn das Gesetz in Kraft ist?
Büschi: Das ist sicher eine Illusion. Der Vorteil besteht aber darin, dass es eine Gruppe von Sexarbeiterinnen gibt, die unter geregelten Arbeitsbedingungen tätig sein kann. Das ist eine erste Errungenschaft, und das macht das Gesetz progressiv.
Le Breton: Zudem geht es um die Anerkennung der Sexarbeit als Arbeit. Insofern ist die Gesetzesvorlage respektive die politische Diskussion, die stattgefunden hat, wichtig. Denn nach wie vor herrscht diese Doppelmoral. In der Diskussion wird immer nur auf die Frauen fokussiert, selten ist die Rede von Freiern, die massgebend sind für die Nachfrage. Ohne diese würde es das Angebot nicht geben. Die Frauen hingegen müssen ein Doppelleben führen, weil sie nicht angeben können, dass sie im Sexgewerbe tätig sind. Sonst werden sie ausgegrenzt und marginalisiert.

Auch die Politiker sprechen davon, mit dem Gesetz die Doppelmoral überwinden zu wollen. Tun sie das?
Le Breton: Ganz überwinden kann man sie nicht, sie ist in den Köpfen verankert. Es heisst zwar, es ist Arbeit, aber eine andere Arbeit. Weil sie mit den Genitalien zu tun hat. Klar muss man differenzieren, es gibt Missstände, es gibt Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind. Aber nicht jede Frau, die Sexarbeit leistet, ist unfreiwillig in diesem Bereich tätig. Die Sexarbeiterinnen, die wir für unsere Studie interviewt haben, haben sich aus diversen Gründen dafür entschieden. Das ist zu respektieren.

Ein Problem, das Sie in Ihren Publikationen beschreiben, ist Gewalt im Sexgewerbe. Dagegen hilft ein Gesetz nur wenig.
Büschi: Mit dem Modell aus Biel integriert man die Geschäftsführenden. Man trifft mit ihnen Vereinbarungen, dass sie in ihrer Funktion eine gewisse Verantwortung für die Arbeitsbedingungen der Frauen übernehmen. Insofern geht das Gesetz recht weit.

Sie vermitteln in Ihrem Buch den Eindruck, jede Frau, die länger im Sexgewerbe arbeitet, sei von Gewalt betroffen.
Le Breton: Nebst Erniedrigungen und dem Zwang zum Alkoholkonsum gibt es die strukturelle Gewalt, die sehr viele Frauen erleiden, indem sie illegal da arbeiten. Sie können sich zum Beispiel bei Tätlichkeiten nicht bei der Polizei melden, sonst werden sie ausgewiesen. Bei der Gewaltproblematik braucht es eine grosse Kampagne analog zu Gewalt in der Ehe. Gewalt im Sexgewerbe ist bisher kaum Teil des Gewaltdiskurses, der in den letzten 30 bis 40 Jahren stattgefunden hat und zu grossen positiven Veränderungen geführt hat.

Die Geschäftsführenden relativieren die prekären Arbeitsbedingungen und die Gewalt. Warum?
Büschi: Sie möchten, dass ihre Betriebe gegen aussen als gewöhnliches Gewerbe wahrgenommen werden. Die Geschäftsführenden werden selber stigmatisiert. Viele stehen daher auch nicht offen dazu, was sie machen, verschleiern ihre Tätigkeit oder führen ein Doppelleben.
Le Breton: Innerhalb des Sexgewerbes selber gibt es renommierte Lokale und andere mit weniger Anerkennung, da sind die Konkurrenzverhältnisse gross.Büschi: Es gibt aber auch Unterschiede bei den Geschäftsführenden. Die einen können Gewalt zur Kenntnis nehmen und ergreifen Präventionsmassnahmen. Dann gibt es aber diejenigen, die Gewaltvorkommnisse komplett negieren. Bei jemandem, der sagt, in seinem Betrieb gebe es keine Gewalt wie auch im Sexgewerbe nicht, kann man sich ausmalen, dass für Frauen, die dort arbeiten, das Risiko hoch ist. Wenn sie einmal von Gewalt betroffen sind, werden sie gar nicht ernst genommen, weil der Manager ja davon ausgeht, dass es das nicht gibt.

Die Stigmatisierung für die Sexarbeiterinnen selber ist aber sicher noch grösser?
Le Breton: Ja, auch im Gegensatz zu den Freiern. Der Konsum von sexuellen Dienstleistungen wird bei diesen akzeptiert. Sie müssen nicht mit Konsequenzen rechnen, wenn sich herausstellt, dass sie sexuelle Dienstleistungen beansprucht haben. Von Sexarbeiterinnen weiss man, dass auch Parlamentarier Kunden sein können. Dieser Bezug wird in der öffentlichen Debatte nicht gemacht.

Zur Entstigmatisierung fordern Sie Aus- und Weiterbildung für Sexarbeiterinnen.
Büschi: Wenn man konsequent davon ausgeht, dass Sexarbeit ein Gewerbe ist wie jedes andere, dann wäre das eine logische Folgerung. In Amsterdam bieten Beratungsstellen Einsteigermodule an. Ein Aspekt der Doppelmoral ist aber, dass man so tut, als würde die Sexarbeit nicht existieren. Für diejenigen, die «reinrutschen», schafft man Angebote als Ausstiegshilfe. Mit einem Angebot für den Einstieg könnte man aber junge und unwissende Einsteigerinnen darüber informieren, was die Arbeit mit sich bringt, wo die Gefahren liegen oder wie man mit den Einnahmen sinnvoll umgeht. Neulinge sind in Bezug auf Ausbeutung und Gewalt besonders gefährdet.

Ausbildung, Anerkennung und legaler Rahmen für die Arbeit: Fördert das alles nicht das Sexgewerbe?
Büschi: Die Förderung ist bereits im Gang. Die Ausweitung des Sexgewerbes in der Schweiz ist in den letzten zehn Jahren passiert. Ob das künftig weiter zu- oder abnimmt, hängt nicht von diesen Regulierungen ab.

http://www.derbund.ch/bern/nachrichten/ ... y/29357084
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Bundesrat will Tänzerinnenstatut aufheben


Vernehmlassung zur Verordnungsänderung...



Das Statut für Cabaret-Tänzerinnen aus Drittstaaten soll aufgehoben werden. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur entsprechenden Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) eröffnet.

Seit über 40 Jahren wird die Zulassung ausländischer Cabaret-Tänzerinnen mit Arbeitsbewilligungen geregelt. In den Neunziger-Jahren wurde ein spezielles Statut geschaffen, welches es Personen aus Drittstaaten erlaubt, in die Schweiz einzureisen, um als Cabaret-Tänzerin zu arbeiten, wobei es untersagt, Gäste zu Alkoholkonsum zu animieren oder der Prostitution nachzugehen.

Man sei "bei der periodischen Überprüfung dieses Statuts" zum Schluss gelangt, dass die Schutzwirkung nicht mehr gewährleistet ist, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Etwa die Hälfte der Kantone wende das Statut nicht mehr an, unter anderem aus Gründen der mangelnden Kontrollierbarkeit, etwa des Verbots der Prostitution oder der Mindestanforderungen beim Lohn. Auch werde das Risiko für Menschenhandel als gross angesehen. Nach Ansicht des Bundesrats fällt damit die Grundlage für eine Aufrechterhaltung des Statuts weg.

"Die Zulassung von Cabaret-Tänzerinnen stellt im Übrigen eine Abweichung vom dualen Zulassungssystem der Schweiz dar", so der Bundesrat. Dieses gewähre Erwerbstätigen aus den EU- und EFTA-Staaten einen einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt, jenen aus Drittstaaten grundsätzlich aber nur in Kontingenten und bei guter Qualifikation. Beim Tänzerinnen-Statut für Personen aus Drittstaaten gibt es eine solche Kontingentierung nicht.

Die Abschaffung des Statuts soll durch flankierende Massnahmen begleitet werden. Dabei möchte der Bundesrat insbesondere den Opferschutz stärken. Namentlich werden die Kantone dazu aufgefordert, die Runden Tische zur Bekämpfung des Menschenhandels weiter zu entwickeln. Die betroffenen Akteure sollen vermehrt für die Thematik sensibilisiert werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. November 2012.


http://www.baizer.ch/aktuell/index.cfm? ... =akt&lvl=2
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Sex mit Prostituierten unter 18 soll strafbar werden

Der Bundesrat will das Strafrecht anpassen. Freier von minderjährigen Prostituierten sollen künftig bestraft werden.


Mit der Strafbarkeit von Sex mit unter 18-jährigen Prostituierten und weiteren Anpassungen des Strafgesetzbuches erfüllt die Schweiz die Bedingungen der Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch.

Die Schweiz ist eines der wenigen Ländern Europas, in welchem käuflicher Sex mit 16- und 17-Jährigen nicht strafbar ist. Dies soll sich ändern: Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Beitritt zur Konvention und zur dafür notwendigen Revision des Strafgesetzbuches verabschiedet, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte. Diese weicht inhaltlich nicht vom unumstrittenen Vernehmlassungsentwurf ab.

Schutz von Minderjährigen

Die Europaratskonvention will die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend schützen. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, namentlich den sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie und die erzwungene Teilnahme von Kindern an pornografischen Vorführungen zu bestrafen.

Die Schweiz hat die Konvention am 16. Juni 2010 unterzeichnet. Da sie die meisten Anforderungen erfüllt, müssen nur einzelne Strafgesetz-Artikel verschärft werden. So macht sich heute ein Freier nur strafbar, wenn die oder der Prostituierte unter 16 Jahre alt ist und er selbst mehr als drei Jahre älter ist.

Prostituierte bleiben straffrei

Künftig müssen Freier mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen, wenn sie die sexuellen Dienste von Minderjährigen in Anspruch nehmen. Die minderjährigen Prostituierten selber bleiben straffrei.

Strafbar wird auch die Förderung der Prostitution Minderjähriger: Zuhälter, Bordellbetreiber oder Escort-Services, die mit Gewinnabsichten die Prostitution erleichtern oder begünstigen, werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft. Als Täter kommen aber auch Familienmitglieder oder Freunde in Frage.

Kinderpornografie: Kein Ausweichen mehr

Künftig sollen Kinder und Jugendliche bis 18-jährig zudem vor der Mitwirkung bei sexuellen Darstellungen geschützt werden. Dabei lässt der angepasste Gesetzesartikel kaum Spielraum:

Wer Gegenstände oder Vorführungen, die tatsächliche sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten mit Minderjährigen zum Inhalt haben, «herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht, erwirbt, sich beschafft oder besitzt», kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Auch ein Konsument solcher Gegenstände oder Vorführungen muss künftig mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Unter Strafe wird schliesslich auch gestellt, wer Minderjährige anwirbt oder veranlasst, an einer pornografischen Vorführung mitzuwirken.

Internet-Bekanntschaften

Der Bundesrat verzichtet darauf, einen neuen Straftatbestand wegen «Grooming» zu schaffen. Es geht dabei um das Anbahnen von Kontakten mit Unmündigen im Internet. Die Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, dieses Tun unter Strafe zu stellen, wenn der Kontaktaufnahme konkrete Handlungen für ein Treffen folgen.

Das ist in der Schweiz aber gemäss Bundesgericht bereits strafbar. Auch in Sachen Prävention, Opferschutz und Interventionsprogramme erfüllt die Schweiz die Anforderungen der Konvention. Diese fallen zum grossen Teil in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Beitritt zur Konvention keine oder nur geringe Änderungen der kantonalen Rechtsgrundlagen erfordert.

http://bazonline.ch/schweiz/standard/Se ... y/15351600
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Prozess gegen Sihlquai-Zuhälter
Zu milde Strafen für Menschenhändler?


Vier ungarische Zuhälter und Menschenhändler, die am Sihlquai ihr Unwesen trieben, kämpfen ab Mittwoch vor dem Obergericht um mildere Strafen. Der Umgang der hiesigen Gerichte mit solchen Delikten und Tätern wird auch in den USA beobachtet.

Man kann sich darüber streiten, ob das nun schmeichelhaft ist oder nicht, aber kaum lag die diesjährige, vierhundert Seiten dicke, weltumfassende US-Bestandesaufnahme in Sachen Menschenhandel vor, hat der zuständige Sonderbotschafter Luis CdeBaca als Erstes der Schweiz einen Besuch abgestattet – als Auftakt einer interkontinentalen Mission. Der frühere Staatsanwalt, der so manchen Menschenhändler hinter Gitter brachte (einige davon für Jahrzehnte), erklärt jeweils direkt vor Ort die amerikanische Sicht der Dinge, trifft sich mit Politikern höchsten Ranges und mit Fachleuten, äussert Lob und Kritik. In der Schweiz sprach er etwa mit Justizministerin Simonetta Sommaruga, mit Nichtregierungsorganisationen (NGO) und mit Boris Mesaric, dem Geschäftsführer der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM), die beim Bundesamt für Polizei angesiedelt ist. Die Hauptbotschaft des US-Gesandten an die Schweiz lautet: Die Prostitution von Minderjährigen muss raschestmöglich verboten werden – und die Strafen für Menschenhändler sind zu milde.

Unterschiedliche Systeme

Bezüglich der Prostitution Minderjähriger konnte der Sonderbotschafter mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen, dass die entsprechende Gesetzesänderung auf Bundesebene in die Wege geleitet ist. Bei den von den Gerichten ausgesprochenen Sanktionen gegen Menschenhändler sieht CdeBaca hingegen Handlungsbedarf; oder, wie er es im Gespräch gegenüber der NZZ äusserte: «Da müssen die Schweizer Gerichte noch aufholen.» Als unverständlich bezeichnet der US-Sonderbotschafter den hohen Anteil an bedingten Strafen – und als mutig den Entscheid des Bezirksgerichts Zürich, das im Dezember 2010 einen mehrfach einschlägig vorbestraften sadistischen Zuhälter und Menschenhändler zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe, kombiniert mit der Verwahrung, verurteilt hatte.

Dieser ungarische Zuhälter und drei Mittäter stehen ab Mittwoch vor dem Obergericht. Im Berufungsprozess kämpfen einige von ihnen um mildere Strafen. Staatsanwältin Silvia Steiner ihrerseits verlangt härtere Strafen für jene Täter, die, ihrer Meinung nach, beim Bezirksgericht zu milde davongekommen sind. Sie hatte für alle vier Männer deutlich höhere Strafen verlangt – und sie darf sich mit diesem Vorgehen der Zustimmung des amerikanischen Sonderbotschafters sicher sein.

Was die von den USA auch im Menschenrechtsbericht bemängelten zu milden Strafen in der Schweiz betrifft, weist Boris Mesaric von der KSMM auf die unterschiedlichen Justizsysteme in den USA und in der Schweiz hin. In der Schweiz, so seine Replik, gälten sehr strenge formale Anforderungen an die Beweiserhebung und die Beweislage; gerade im Menschenhandel sei es schwierig, die gesetzlich definierten Voraussetzungen hieb- und stichfest zu belegen. Dazu komme, so Mesaric, dass das Strafrecht in der Schweiz nicht nur der Sühne, sondern auch der Resozialisierung gerecht werden müsse. Und Ersttäter – ausgenommen, es handelt sich um Schwerstverbrechen – erhalten hierzulande oft eine bedingte Strafe. Luis CdeBaca betont allerdings, Menschenhandel sei eine moderne Form von Sklaverei und klarerweise unter Schwerstverbrechen einzuordnen.

Er befürchtet, dass die Profite, die sich aus Menschenhandel erwirtschaften lassen, derart hoch sind, dass die Täter gerne eine milde Strafe in Kauf nehmen und sich dadurch nicht von weiterer Ausbeutung abhalten lassen. Es sei, so der Sonderbotschafter, für die eng kooperierenden Strafverfolger und NGO frustrierend, mit anschauen zu müssen, wie ihre vereinten Anstrengungen im Kampf gegen Menschenhandel mit milden Urteilen zunichtegemacht würden. Das Schweizer Strafrecht nennt für den Menschenhandel keine Strafobergrenze. Es könnten also, in gravierenden Fällen, bis zu lebenslängliche Freiheitsstrafen ausgesprochen werden.

Eine erste Schutzwohnung

Die hierzulande erfahrenste NGO in Sachen Menschenhandel ist die in Zürich ansässige, landesweit tätige Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ). Die FIZ führt seit 2004 eine Interventionsstelle für Opfer von Menschenhandel und hat im Februar 2011 als erste Organisation in der Schweiz eine Schutzwohnung für solche Opfer eröffnet. Die Wohnung bietet Platz für fünf Frauen und ist seit der Inbetriebnahme fast immer voll besetzt. Vergangenes Jahr hat die FIZ 193 Fälle von Menschenhandel betreut – und verzeichnet seit Jahren zunehmende Fallzahlen. Das liege unter anderem daran, so Doro Winkler, Sprecherin der FIZ, dass mehr Frauen bereit seien, gegen die Täter auszusagen, aber auch daran, dass es bei Polizei und Staatsanwaltschaft spezialisierte Abteilungen gebe, die dem Menschenhandel vermehrte Aufmerksamkeit schenkten.

In der Schweiz und im Kanton Zürich sind es in erster Linie Prostituierte, die von Menschenhändlern, die oft auch Zuhälter sind, überwacht, ausgebeutet und hin und her geschoben werden. Die Aussagen dieser Frauen sind wichtige Beweismittel im Strafverfahren. Sind sie zur Kooperation bereit, greift ein von der FIZ entwickeltes regionales Opferschutzprogramm, das, in enger Zusammenarbeit mit der Polizei, für Schutz, Sicherheit und Betreuung der Frauen sorgt. Wer als mutmassliches Opfer Zeugnis ablegt, bekommt auch eine vorübergehende Aufenthaltsbewilligung und eine bescheidene finanzielle Unterstützung.

Gerüchte im Milieu
Sorgen bereitet der Fachstelle FIZ vor allem die Situation jener Opfer, die es nicht wagen, gegenüber ihren Peinigern auszusagen. Sie können, ausser einer kurzfristigen Opferhilfe, kaum mit staatlicher Unterstützung und nur in Ausnahmefällen mit einer Aufenthaltsbewilligung rechnen.
«Wir müssen aber Opfer von Menschenhandel unabhängig davon schützen, ob sie zu Aussagen bereit sind oder nicht», sagt Winkler. Je stabiler die Situation der Opfer sei, desto eher könnten sie sich doch noch zur Teilnahme an einem Strafverfahren bereit erklären; eine Einschätzung, die von US-Sonderbotschafter CdeBaca und von Staatsanwältin Silvia Steiner geteilt wird. Steiner betont, die meisten Frauen zeigten ihre Peiniger nicht von sich aus an, sondern würden erst im Laufe einer Untersuchung involviert und befragt. In Menschenhändler- und Zuhälterfällen spielen verdeckte Überwachungsmassnahmen wie etwa Telefonkontrollen eine zentrale Rolle.

Vonseiten der Täter und ihrer Verteidiger wird an den Strafprozessen regelmässig moniert, es komme nur deshalb zu belastenden Aussagen (die ungerechtfertigt oder übertrieben seien), weil die Opfer auf finanzielle Hilfe oder auf eine Aufenthaltsbewilligung spekulierten. Solche Einwände weisen Silvia Steiner und Doro Winkler als falsch und absurd zurück. «Das sind Gerüchte, die im Milieu kursieren und von den Anwälten aufgenommen werden», sagt die Staatsanwältin: «Die Frauen sagen ungern und zurückhaltend aus und gehen damit auch erhebliche Risiken ein, für sich und ihre Familien. Zudem prüfen wir den Wahrheitsgehalt ihrer Auskünfte anhand der anderen Beweismittel.»

http://mobile.nzz.ch/aktuell/zuerich/st ... 1.17338279
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Männerlobby macht sich für Pornos an Schulen stark


Die Männerlobby will die Schweizer Sittengesetze lockern. Die Männer plädieren etwa dafür, dass im Zug dieser Lockerung auch an den Schulen Pornos gezeigt werden, und zwar selbst Jugendlichen unter 16 Jahren.


In einer Stellungnahme an den Bund plädiert der Verein Männer.ch dafür, die Regulierung von Pornografie und Prostitution generell von «moralisch geprägten Regelungen» zu befreien. Im Zentrum müsse stattdessen die Aufklärung stehen, der Schutz von Integrität und Gesundheit sowie die Stärkung der sexuellen Autonomie. Was die Männer darunter verstehen, ist politisch höchst umstritten. So fordert der Verband mit seinem Präsidenten Markus Theunert etwa, dass bei der Definition der (verbotenen) harten Pornografie gänzlich auf «moralisch-ästhetische Kriterien» verzichtet wird, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt.

Dies würde bedeuten, dass künftig auch Sexszenen mit Exkrementen oder einvernehmliche sadomasochistische Praktiken gezeigt werden dürfen. Zudem plädieren die Männer dafür, dass auch an den Schulen Pornos gezeigt werden, und zwar selbst Jugendlichen unter 16 Jahren. So sollen die Schüler rechtzeitig lernen, mit der ohnehin allgegenwärtigen Pornografie umzugehen. Eltern, aber auch Lehrer müssten die Möglichkeit haben, die Jugendlichen «in verantwortungsvoller Weise beim Erkunden dieses Terrains zu begleiten», heisst es in dem Papier. Nötig wäre dazu eine Lockerung des Strafgesetzbuches, denn dieses verbietet heute die Vorführung von pornografischem Material bei unter 16-Jährigen.

http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/m ... -124854099
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von fraences »

„Safer Tax“ – Veranstaltung zum Steuer- und Gewerberecht im Bereich der Prostitution im Rahmen des Café P.I.N.K.-Angebots


Das Steuerrecht im Bereich der Prostitution wird immer unübersichtlicher, jede Kommune kann machen was sie will. Um etwas Licht in dieses Dunkel zu bringen laden wir Sie/Euch ein:

Donnerstag, 23.08.2012
ab 15.00 Uhr
in den Räumen von FreiRaum
Schwarzwaldstr. 24
in Freiburg


Die Fachanwältin, Frau Karin Vetter, wird einen Überblick geben, auf was zu achten ist und auf Fragen eingehen wie:

• „Wo und wie melde ich mich an?“
• „Meine Rechte und Pflichten!?“
• „Ist mit der Pauschalsteuer alles abgegolten????“

Außerdem wird es Zeit und Raum für individuelle Fragen geben!
Wir freuen uns auf Ihr/Euer Kommen!

Euer Café P.I.N.K.-Team
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von Femina »

Na, das wäre doch mal was für Herrin Sulaya. :001

Dieser Vortrag ist für jede Neueinsteigerin eigentlich ein MUSS.
Liebe Grüße, Femina
Träume, die wir leben, machen uns zu dem, was wir sind.

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Beitrag von fraences »

Ja aber davon werden speziell abgestimmt auf unsere Branche viel zu weniger regional angeboten.

Hi Hi hab heute morgen mein Steuerberater Termin hinter mir. Bin sein erste Mandantin aus der Branche, er wirkt auf mich sehr kompetent und vor allen Dingen hat er Plan vom EKS.
Da er mehrere Mandanten betreut, die auch es machen müssen.

Und vor allen Dingen hat er die Änderung vom 2008 im Sozialgesetz bezüglich ergänzende Leistung in der Selbständigkeit für unsinnig eingestuft.

Naja, ich bin mir mal gespannt wenn er die Bilanzen für des erste halbe Jahr fertigt hat und sich dann mit dem Jobcenter rumschlägt.
Mir hat es nächtelang graue Haare beschert.

Seine Honorar für die Buchungsarbeit Auswertungen und Ausfüllen der abschließende EKS Bögen sind annehmbar.

Ich zahle lieber einen Fachmann/frau und kann in der Zeit mich auf mein Geschäft konzentrieren und Geld verdienen.

Liebe Grüsse, Fraences
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Beitrag von Femina »

Ach, das freut mich jetzt für dich, Fraences. :001
Liebe Grüße, Femina
Träume, die wir leben, machen uns zu dem, was wir sind.