Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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nina777
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Beitrag von nina777 »

24.4.2012

57-jähriger Laaspher droht mit Bombe

Bad BB
Der 57 Jahre alte Arbeiter aus Biedenkopf musste sich gestern nicht zum ersten Mal vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verantworten.


Der 57 Jahre alte Arbeiter aus Biedenkopf musste sich gestern nicht zum ersten Mal vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verantworten. In 2006 war der Angeklagte in einem Bad Laaspher Bordell unangenehm aufgefallen, weil er von einer Prostituierten den Liebeslohn in Höhe von 50 Euro zurückforderte und dabei Gewalt androhte. Seinerzeit erstattete die Dame Anzeige.

Der letzte Vorfall datiert von Mitte Dezember vergangenen Jahres und trug sich in einer Bad Laaspher Gaststätte zu. Nach dem Konsumieren von reichlich Alkohol zückt er ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 15 Zentimetern und bedroht einen 36-Jährigen. Vor den Augen des Selbstständigen und dessen Frau und Kinder formuliert er auch folgenden Satz: „Ich bin Afghane, und morgen legen ich eine Bombe.“

Die alarmierten Polizeibeamten können den Täter kurze Zeit später fixieren und festnehmen. Auch bei seinem Abtransport stößt der 57-Jährige wüste Drohungen aus. „Wenn ich morgen wieder raus komme, lege ich dich um.“ Mit 2,69 Promille steht er deutlich unter dem Einfluss von Alkoholischen Getränken.

Der Beschuldigte nutzte die Hauptverhandlung weder um Reue zu zeigen, noch entschuldigte er sich bei Opfer oder Polizist für sein Verhalten, was dann auch Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel kräftig auf die Palme brachte. „Sie waren besoffen und unerträglich. Sie haben die Gäste in Angst und Schrecken versetzt“, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in Richtung Anklagebank.

Auch in Sachen Tatwaffe zeigte er sich uneinsichtig. Das am Tattag beschlagnahmte Küchenmesser wollte er nämlich zurückhaben, weil er sonst nach eigenen Angaben zu Hause kein Fleisch schneiden könne. Richter Torsten Hoffmann sanktionierte die Bedrohung in der Laaspher Gaststätte mit 90 Tagessätzen zu je zehn Euro.

http://www.derwesten.de/staedte/nachric ... 88161.html
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Marc of Frankfurt
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Familienbetrieb

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Großbritannien:

International Brothel boss has sentence extended


Thomas Carroll was originally jailed for 7 years for controlling prostitution and money-laundering (Serious Organised Crime Agency/PA)


Friday April 27 2012

The Irish head of a family-run international prostitution ring (with his female partner and daughter) has been sentenced to another decade in prison after refusing to hand over almost 2.2 million euro from his proceeds of crime.

Thomas Carroll, originally from Bagenalstown, Co Carlow, was originally jailed for seven years in Wales after being found guilty in 2010 of controlling prostitution and money-laundering.

Last month the brothel boss was also ordered to give up his criminal gains or see his term behind bars more than doubled.

A judge at Cardiff Crown Court granted the UK's Serious Organised Crime Agency (Soca) a confiscation order for 2,197,780 euro against Carroll, warning him an extra 10 years would be added to his sentence if he refused. The default sentence was invoked after he failed to meet the deadline.

Carroll, 49, will continue to owe the outstanding amount with an additional 510 euro per day accruing in interest.

His assets include 4 houses in Wales, 3 houses in South Africa and 4 cars, including 2 Mercedes.

The vice ring chief fled to Wales to avoid prosecution when he was quizzed by gardai over his network of brothels.

He continued to run his family business from a rented house in the small hamlet of Castlemartin, in Pembrokeshire, with his partner Shamiela Clark, 33, and his 27-year-old daughter Toma Carroll.

Both women are also in prison for their roles in running the multimillion-euro prostitution network, which involved trafficking Nigerian women into Ireland and forcing them to work as prostitutes all over the country.

The 3 were convicted in February 2010 after an international investigation by gardai, the PSNI and Soca. Judge Bidder QC ruled Carroll's assets, including multiple properties, were purchased with the proceeds of crime and that he was prepared to squirrel them away in properties abroad.

"He is a convicted money-launderer. He is determined and astute," he said.


www.independent.ie/breaking-news/nation ... 94554.html

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nina777
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Beitrag von nina777 »

10.05.2012

Prozess: Zur Prostitution gezwungen? Russin erlebt in Mainz mehrjähriges Martyrium

Folgt man der Anklage, war es ein Martyrium, das eine heute 33 Jahre alte Russin durchmachte, als sie 2006 per Touristenvisum nach Deutschland kam und dann illegal blieb. Statt der ihr bereits in Moskau zugesicherten Kellnertätigkeit in einer Bar in Frankfurt antreten zu können, wurde die Frau direkt nach ihrer Ankunft nach Mainz gebracht, wo sie in einer Terminwohnung in Marienborn zur Prostitution gezwungen wurde.

Seit Mittwoch muss sich einer ihrer mutmaßlichen Peiniger, ein 32-jähriger Gelegenheitsarbeiter, vor der 3. Strafkammer des Mainzer Landgerichts verantworten. Dort schüttelte er auf die direkte Frage des Vorsitzenden Richters, Reinhold Koch, den Kopf: „Was sie sagt, stimmt nicht.“

„Ich dachte, sie ist eine normale Frau“

Und zum Staatsanwalt: „Was Sie vorgelesen haben, ist alles falsch.“ Er habe die Frau eine zeitlang bei sich aufgenommen, er habe ihr alles bezahlt, „Essen, Getränke und Zigaretten“. Dafür habe sie den Haushalt gemacht und man habe ein bisschen Sex gehabt. Alles ganz normal, so der Angeklagte. Dass sie der Prostitution nachgegangen ist, dies habe er „erst später“ erfahren. Damit habe er nichts zu tun. „Ich dachte, sie ist eine normale Frau.“

Beide waren sie aus der fernen Heimat geflohen. Er, weil er als orthodoxer Christ im Irak die Gewalt des Hussein-Regimes befürchten musste. Sie, die Mutter eines kleinen Mädchens, weil sie Angst vor ihrem aus der Haft entlassenen Onkel hatte, der einst ihre Eltern tötete und nun auch ihr drohte. Anders als ihr versprochen worden war und als sie erwartet hatte, wurde die heute 32-Jährige nach eigener Aussage gleich nach ihrer Ankunft in Frankfurt abgeholt und direkt nach Mainz in jene Terminwohnung gebracht. „Sie sagten, ich hätte jetzt 2.000 Euro Schulden, die müsse ich abarbeiten.“

Drei Tage lang weigerte sie sich, Kunden zu bedienen

Als sie sich drei Tage lang weigerte, Kunden zu bedienen, habe man ihr gedroht, sie zurück in ihre Heimat zum Onkel zu schicken. Dann erst gehorchte die total verängstigte Frau. Später, als ihr Touristenvisum abgelaufen war, wohnte sie im Appartement des jetzt Angeklagten in der Neustadt. Auch er hielt sie laut Anklage zunächst zur Prostitution an und kassierte die Einnahmen. Dann zwang er sie in seiner Wohnung unter Drohungen und Schlägen zu erniedrigenden sexuellen Handlungen und sperrte die Frau sogar ein.

Einmal war ihr in der Zeit bis Dezember 2007 die Flucht gelungen. Nach einigen Wochen aber kehrte sie zu dem Angeklagten zurück, weil sie der deutschen Sprache nicht mächtig und ohne gültige Papiere einfach nicht wusste, wo sie sonst bleiben sollte.

Der Prozess wird am Freitag, 11. Mai fortgesetzt.

http://www.allgemeine-zeitung.de/region ... 953639.htm
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Sadistischer Zuhälter bekommt lebenslang

Beitrag von nina777 »

8.5.2012

FRAUEN MISSHANDELT

Zuhälter muss 13 Jahre in Haft

Wegen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei und Vergewaltigung ist ein 34 Jahre alter Mann zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Frankfurter Landgericht ordnete zudem anschließende Sicherungsverwahrung an.

Es war ein Urteil, das der Brutalität, die aus der Anklageschrift sprach, durchaus gerecht wurde. Das Frankfurter Landgericht hat einen 34 Jahre alten Mann unter anderem wegen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei und Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.

Das Gericht ordnete zudem die anschließende Sicherungsverwahrung an. Der Angeklagte muss außerdem rund 240.000 Euro an seine Opfer bezahlen.

In seinem Urteilsspruch attestierte das Gericht dem Angeklagten eine sadistische Grundhaltung und einen Hang zur Grausamkeit.

Seine Opfer holte sich der Mann aus den unteren Gesellschaftsschichten Ungarns.

Er lockte Frauen mit Versprechungen nach Deutschland – hier wurden sie dann in Bordelle gesperrt und mussten täglich bis zu 19 Stunden für den Mann anschaffen gehen.

Wenn die Frauen nicht spurten oder seiner Meinung nach zu wenig Geld ablieferten, folterte er sie mit Schlafentzug, Stromschlägen und nackter Gewalt, wobei sich bei ihm offenkundig das Geschäftliche auf das Beste mit den privaten Vorlieben ergänzte.

Einer schwangeren Frau soll er im Zorn beinahe das ungeborene Kind aus dem Leib getreten haben. Die Frauen mussten selbst die abartigsten Wünsche der Freier erfüllen und ihren Verdienst vollständig abgeben.

Finanziell kam zumindest der Mann auf seinen Schnitt: Binnen eines Dreivierteljahrs soll er 400.000 Euro [44.000 pro Monat, 10.000 pro Woche, 2.500 pro Tag] mit der Arbeit der Frauen verdient haben [bei wievielen ausgebeuteten Frauen und Sexarbeiterinnen? Anm. Marc].

Der Prozess vor dem Frankfurter Landgericht hatte sich über 4 Monate hingezogen.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch für ihren Mandanten plädiert. Die betroffenen Frauen, so die Strategie, hätten sich samt und sonders freiwillig prostituiert. Das sah das Landgericht ganz anders.


www.fr-online.de/rhein-main/frauen-miss ... 02548.html
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fraences
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Hepatitiskranker Zuhälter schlägt und vergewaltigt Frauen


München - Ein Rumäne hat zwei Landsmänninnen zur Prostitution gezwungen, sie immer wieder durch Schläge eingeschüchtert und beide Frauen vergewaltigt. Jetzt muss er dafür in den Knast.

Das Landgericht München hat den 28 Jahre alten Türsteher deshalb zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil bestätigt.

Im November 2010 hatte der Angeklagte seine Landsmänninnen zunächst nach Rom geholt. Er hatte ihnen dort Jobs in der Gastronomie versprochen.

Doch dann verlangte er von ihnen, sich zu prostituieren. Sie sollten schnell Geld verdienen, meinte er. Immerhin müssten sie ihm mindestens 2.000 Euro für Fahrt- und Wohnkosten zurückzahlen.

Als sich beide Frauen weigerten, drohte er damit, ihren Familien in Rumänien etwas anzutun. Er werde deren Häuser anzünden oder Familienangehörige umbringen lassen, erklärte er. Dies würde ihn nur einen Telefonanruf kosten. Um seinen Drohungen Nachdruck zu verleihen, schlug er die Frauen mehrmals. Außerdem kündigte er an, er werde eine von ihnen aus dem Fenster schmeißen, verhielten sie sich nicht so, wie er es wolle.

Aus Angst um sich und ihre Familien gingen die beiden zunächst in Rom, später dann in München der Prostitution nach.

Die Freier besorgte der Türsteher, der dann auch das Geld für die Liebesdienste kassierte. Um die Frauen immer mehr einzuschüchtern, verprügelte er sie regelmäßig, einmal sogar mit einer Glasflasche. Ein anderes Mal griff er zum Ledergürtel und schlug so heftig zu, dass die Gürtelschnalle kaputt ging.

Im Dezember 2010 vergewaltigte er die Frauen auch noch. Dabei verschwieg er ihnen, dass er mit Hepatitis C infiziert ist. Davon erfuhren die beiden erst während des Prozesses vor dem Landgericht, weshalb sie den Richtern auch nicht sagen konnten, ob sie sich mit dem gefährlichen Virus infiziert haben.

Das Martyrium der Frauen hatte mehr als einen Monat gedauert. Da die Rumäninnen weder Italienisch noch Deutsch sprechen, konnten sie in Rom und in München niemanden um Hilfe bitten. Ihr Leiden endete erst, als Dritte dies zufälligerweise bemerkten und die Polizei einschalteten.

Das Landgericht verurteilte den Mann wegen schweren Menschenhandels, Nötigung, Körperverletzung und Vergewaltigung.

Der Rumäne jedoch nahm das Urteil nicht an, sondern legte Revision ein.

Die hat der Bundesgerichtshof nun als unbegründet verworfen.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.


www.merkur-online.de/lokales/stadt-muen ... cmp=defrss
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Beitrag von ehemaliger_User »

Ist in Luxemburg Vermitteln von sexuellen Dienstleistungen verboten?
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nina777
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Beitrag von nina777 »

22.6.2012

Zuhälterin vermittelte 14 Prostituierte in Vorarlberg

Bregenz – Die Polizei hat eine 48-jährige Vorarlbergerin ausgeforscht, die in den vergangenen fünf Jahren im großen Stil eine Begleitagentur betrieben haben soll. An die 100 Vorarlberger Freier wurden monatlich bedient.


Die Beschuldigte soll laut Polizei im Großraum Vorarlberg fortlaufend mehrere Frauen ausschließlich als Prostituierte zu Haus- und Hotelbesuchen vermittelt haben. Die nicht professionellen Sexdienstleisterinnen – zumeist einheimische Frauen in finanziellen Notlagen – wurden über Inserate angeworben und von der 48-Jährigen zuhälterisch ausgenutzt.
Die Organisation des illegalen Begleitservice führte bis auf einige wenige Ausnahmen die Beschuldigte alleine durch. Sie inserierte die Haus- und Hotelbesuche sowie die “Jobangebote” in lokalen Printmedien. Weiters kümmerte sie sich um die Bearbeitung der einlangenden (Freier-)Anfragen sowie um Fahrdienste für die Prostituierten.

Sechsstelliger Eurobereich

Obwohl die Sexdienstleisterinnen von sich aus tätig wurden und Freiertermine ablehnen konnten, wurden die Frauen – insbesondere aufgrund ihrer Unerfahrenheit und finanziellen Sorgen – durch die Zuhälterin ausgenutzt. Die Beschuldigte bot die unerfahrenen “Neueinsteigerinnen” verstärkt den Stammfreiern an, entschied welche Frau welchen Freier zu bedienen hatte und wie viel für die Sexdienstleistung zu zahlen bzw. von den Prostituierten an sie abzugeben war. Der Gewinn der mutmaßlichen Zuhälterin soll im sechsstelligen Eurobereich liegen und wurde von der Beschuldigten hauptsächlich für den als aufwändig zu bezeichnenden Lebensstil verwendet.

Monatlich 100 Freier bedient

Die vom Landeskriminalamt Bregenz und der Staatsanwaltschaft Feldkirch geführten Erhebungen ergaben, dass auf die beschriebene Art und Weise monatlich an die 100 Freier bedient wurden. Dabei handelte es sich fast ausschließlich um in Vorarlberg ansässige Männer. Insgesamt konnten von der Polizei 14 Sexdienstleisterinnen im Alter zwischen 22 und 45 Jahren identifiziert und zur Sache befragt werden.

Beschuldigte ist geständig

Sowohl die Beschuldigte als auch die Opfer waren geständig, weshalb die Staatsanwaltschaft Feldkirch nach der Festnahme keine U-Haft beantragte und Anzeige auf freiem Fuß erfolgte. Die Hauptbeschuldigte wird wegen Zuhälterei und Zuführung zur Prostitution zur Anzeige gebracht. Vier weitere Personen werden wegen Beitragstäterschaft angezeigt.

http://www.vol.at/zuhaelterin-vermittel ... rg/3287705
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Versuchter Mord? Zuhälter sollen aussagen


WERL/ARNSBERG ▪ Der Prozess um eine „gekaufte“ Prostituierte geht in die dreifache Verlängerung. Nun sollen Zuhälter Licht ins Dunkel bringen.


Vor dem Arnsberger Landgericht wird einem 23 Jahre alten Mann aus Werl vorgeworfen, eine rumänische Prostituierte gekauft und auf den Strich geschickt zu haben. Als die Frau sich an die Polizei wandte, soll der Werler versucht haben, sie mit einem Fläschchen Methadon zu töten. Kurz vor Ende der Beweisaufnahme überraschte nun die Staatsanwalt mit neuen Beweisanträgen.

Bisher hatten sich die Vorwürfe kaum bestätigt. Vielmehr wirkte der Angeklagte wie das Opfer der 19 Jahre alten Rumänin. Der Werler hatte sie für 10 000 Euro von zwei Zuhältern freikaufen wollen. Nach seinen bisher auch durch Zeugen bestätigten Aussagen aber mehr aus Liebe, als um die Frau als Liebesdienerin auszubeuten.

Nun zog die Ermittlungsbehörde die persönlichen Daten der Verkäufer aus der Tasche. Die beiden im bisherigen Verlauf des Prozesses als „der Russe“ und „der Albaner“ bezeichneten Männer sollen in der kommenden Woche vor Gericht gehört werden. Ob die ehemaligen Zuhälter der Rumänin sich vor Gericht äußern, ist aber fraglich. Mit einem Urteilsspruch der Großen Strafkammer des Arnsberger Landgerichtes in dem außergewöhnlichen Verfahren wird nun erst Mitte August gerechnet.

http://www.soester-anzeiger.de/nachrich ... 70132.html
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Beitrag von nina777 »

4.7.2012

Bonner Straßenstrich

Zum Oralverkehr gezwungen - Freier wegen Körperverletzung verurteilt


BONN. Zweieinhalb Jahre Gefängnis oder Freispruch für einen 50 Jahre alten Freier, der eine Prostituierte des Bonner Straßenstrichs mit Gewalt zum Oralverkehr ohne Kondom gezwungen haben soll - dies waren die Forderungen der Staatsanwältin beziehungsweise der Verteidigerin in den Plädoyers.

Doch dann kam alles ganz anders: Das Schöffengericht verurteilte den Fahrradhändler aus Hessen gestern nicht wegen Vergewaltigung, sondern wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1250 Euro (50 Tagessätze à 25 Euro).

Es war die Nacht auf den 22. Juli des vergangenen Jahres. Wieder einmal hatte der 50-Jährige auf der Durchreise mit seinem Wohnmobil am Straßenstrich angehalten. Mit einer heute 23 Jahre alten Bulgarin, die nur wenig Deutsch spricht, war er dann auf einen Parkplatz gefahren. Während des Oralverkehrs soll der Freier plötzlich das Kondom abgezogen, die 23-Jährige gegen ihren Willen zum "tiefen Oralverkehr" gezwungen und sie dabei ins Gesicht und gegen den Kopf geschlagen haben. Der Angeklagte hatte dies bestritten. Vielleicht habe die Prostituierte seine Wünsche nicht richtig verstanden. Als er gemerkt habe, dass sie nicht will, habe er ihren Kopf nicht mehr heruntergedrückt. Die junge Frau hatte hingegen im Zeugenstand von ihrer Angst während des ganzen Vorfalls berichtet. Der Freier habe sie sogar aufgefordert, nichts davon der Polizei zu erzählen. Doch genau das hatte sie sofort nach dem Vorfall gemacht und den Mann angezeigt.

Vor Gericht war sie sich nun sicher, dass sie bereits zwei Jahre zuvor schon einmal ein ähnliches Aufeinandertreffen mit dem Geschäftsmann hatte. Damals habe sie ihn nicht angezeigt, da sie noch gar kein Deutsch gesprochen habe. Besonders brisant: In der Vergangenheit gab es bereits zwei weitere Ermittlungsverfahren gegen den Mann in Bonn wegen vergleichbarer Vorfälle mit zwei anderen Prostituierten - beide sind eingestellt worden.

Dem Schöffengericht fehlten nun an der Opferaussage "die letzten zehn Prozent", um den Mann wegen Vergewaltigung zu verurteilen. Die 23-Jährige habe sich teilweise widersprochen und "bestimmte Punkte ausweichend beantwortet".

http://www.general-anzeiger-bonn.de/lok ... 00172.html
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Beitrag von nina777 »

7.7.2012

Gescheiterte Zuhälter freigesprochen

Solingen . Die Voraussetzungen schienen gut: Die Frau war jung, hatte wenig Geld und war dazu noch in einen der Männer verliebt, doch dann klappte es doch nicht, die 19-jährige Verkäuferin in Bordellen in Leverkusen und Haiger in Hessen anschaffen zu lassen.


Dennoch waren die beiden Männer wegen "Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" angeklagt. Im Oktober 2009 vor dem Amtsgericht Solingen, gestern vor dem Landgericht in Wuppertal. Beide Gerichte kamen übereinstimmend zu dem Schluss, dass es nicht zu einer Verurteilung reicht. Das Amtsgericht kam zu einem Freispruch nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten", das Landgericht wird das Verfahren einstellen, sobald beide Angeklagten je 250 Euro an die junge Frau gezahlt haben.

In Diskothek kennengelernt

Angefangen hatte alles in einer Höhscheider Diskothek, wo der jüngere der beiden Angeklagten als Türsteher und der ältere als Barkeeper arbeitete. Während die heute 24-Jährige gestern erklärte, es habe keine Beziehung zu den Männern bestanden, sagte sie beim Amtsgericht aus, mit beiden ein Verhältnis gehabt zu haben, auch Drogen sollen im Spiel gewesen sein.

Die vorbestraften Angeklagten schwiegen auch gestern zu den Vorwürfen, die 24-Jährige, die diesmal Nebenklägerin in dem Verfahren war, machte auch gestern nur vage Angaben zum Geschehen. Sie sei im Sommer 2007 zweimal in einem Bordell abgesetzt worden, sie habe aber in beiden Fällen selbstständig die Häuser wieder verlassen können. Dennoch habe man ihr gedroht, sie müsse auf ihre Schwester aufpassen, falls sie sich weigere, im Bordell zu arbeiten.

An Einzelheiten könne sie sich nicht erinnern, erklärte die junge Frau, die nach den Vorfällen von Solingen nach Norddeutschland umgezogen war, inzwischen aber wieder in ihre Heimatstadt zurückgekehrt ist.

Die Vorsitzende Richterin hatte alle Mühe, die junge Frau zu einer verwertbaren Aussage zu bringen. Vielleicht, so sagte die 24-Jährige am Ende, habe sie ja dem Mann imponieren wollen, in den sie sich verliebt hatte. Doch so weit, für ihn anschaffen zu gehen, ging die Zuneigung dann wohl doch nicht. Gleich, als sie das erste Mal gefragt wurde, ob sie nicht im Bordell arbeiten wolle, habe sie nein gesagt.

Nach einem Rechtsgespräch zwischen den Juristen einigte man sich darauf, das Verfahren gegen die beiden Angeklagten gegen Zahlung einer Buße einzustellen.

http://www.rp-online.de/bergisches-land ... -1.2900838
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Beitrag von ehemaliger_User »

Dieses Verfahren wird von den GegnerInnen bestimmt kommentiert mit "sie sagt aus Angst nicht aus" und "ProstG schützt Zuhälter".
Auf Wunsch des Users umgenannter Account

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Beitrag von nina777 »

9.7.2012

„Zuhälter“-Zeugen gaben sich schweigsam

WERL/ARNSBERG -Im Prozess um eine von einem Werler für 10 000 Euro „gekaufte“ Prostituierte aus Rumänien hatte das Gericht jetzt illustre Zeugen geladen: Die beiden Männer, die dem Angeklagten die 19-Jährige verkauft haben sollen.


Sie sollten Licht in die Vorwürfe um Zwangsprostitution und Menschenhandel bringen. Doch „der Russe“ und „der Albaner“ – so wurden die Männer vom 23 Jahre alten Angeklagten während des Prozesses immer bezeichnet – hielten sich zurück und vor allem den Mund. Weil die Staatsanwaltschaft auch gegen die beiden Männer aus Werl ermittelt, beriefen sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht.

Nach Erkenntnissen der Anklage, die auch vom Angeklagten bestätigt wurden, hatte das Duo den Angeklagten angesprochen, ob er die 19-Jährige einige Tage in seinem Zimmer in der elterlichen Wohnung beherbergen und vor allem „beaufsichtigen“ könne. Dafür sollte er einen Lohn bekommen.

Einige Tage später soll das mutmaßliche Zuhälter-Duo die Rumänin wieder abgeholt und in einen Rotlicht-Betrieb nach Paderborn gebracht haben. Im wirklichen Leben haben die mutmaßlichen Menschenhändler weniger ungewöhnliche Professionen: Einer gab an, als Aushilfe an einer Tankstelle zu arbeiten, der zweite ist als Autoaufbereiter tätig.

Nur einige Tage war die Rumänin in Paderborn im Gewerbe aktiv. Dann wurde sie an den 23-Jährigen übergeben, der im Gegenzug 10 000 Euro zahlen sollte. Er sagt, weil er Gefühle und Sympathie für die Frau entwickelt habe und sie aus den Fängen ihrer Zuhälter freikaufen wollte. Die Anklage unterstellt ihm aber nicht ganz so edle Motive: Er soll vorgehabt haben, die junge Frau auf eigene Rechnung im Millieu anschaffen zu schicken. Und genau an diesem Punkt hatte sich das Gericht von den Zeugen ein wenig Aufklärung erhofft. In drei Wochen wird der Prozess fortgesetzt.

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Beitrag von nina777 »

11.7.2012

Prozess gegen Sihlquai-Zuhälter

Zu milde Strafen für Menschenhändler?

Vier ungarische Zuhälter und Menschenhändler, die am Sihlquai ihr Unwesen trieben, kämpfen ab Mittwoch vor dem Obergericht um mildere Strafen. Der Umgang der hiesigen Gerichte mit solchen Delikten und Tätern wird auch in den USA beobachtet.


Man kann sich darüber streiten, ob das nun schmeichelhaft ist oder nicht, aber kaum lag die diesjährige, vierhundert Seiten dicke, weltumfassende US-Bestandesaufnahme in Sachen Menschenhandel vor, hat der zuständige Sonderbotschafter Luis CdeBaca als Erstes der Schweiz einen Besuch abgestattet – als Auftakt einer interkontinentalen Mission. Der frühere Staatsanwalt, der so manchen Menschenhändler hinter Gitter brachte (einige davon für Jahrzehnte), erklärt jeweils direkt vor Ort die amerikanische Sicht der Dinge, trifft sich mit Politikern höchsten Ranges und mit Fachleuten, äussert Lob und Kritik. In der Schweiz sprach er etwa mit Justizministerin Simonetta Sommaruga, mit Nichtregierungsorganisationen (NGO) und mit Boris Mesaric, dem Geschäftsführer der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM), die beim Bundesamt für Polizei angesiedelt ist. Die Hauptbotschaft des US-Gesandten an die Schweiz lautet: Die Prostitution von Minderjährigen muss raschestmöglich verboten werden – und die Strafen für Menschenhändler sind zu milde.

Unterschiedliche Systeme

Bezüglich der Prostitution Minderjähriger konnte der Sonderbotschafter mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen, dass die entsprechende Gesetzesänderung auf Bundesebene in die Wege geleitet ist. Bei den von den Gerichten ausgesprochenen Sanktionen gegen Menschenhändler sieht CdeBaca hingegen Handlungsbedarf; oder, wie er es im Gespräch gegenüber der NZZ äusserte: «Da müssen die Schweizer Gerichte noch aufholen.» Als unverständlich bezeichnet der US-Sonderbotschafter den hohen Anteil an bedingten Strafen – und als mutig den Entscheid des Bezirksgerichts Zürich, das im Dezember 2010 einen mehrfach einschlägig vorbestraften sadistischen Zuhälter und Menschenhändler zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe, kombiniert mit der Verwahrung, verurteilt hatte.

Dieser ungarische Zuhälter und drei Mittäter stehen ab Mittwoch vor dem Obergericht. Im Berufungsprozess kämpfen einige von ihnen um mildere Strafen. Staatsanwältin Silvia Steiner ihrerseits verlangt härtere Strafen für jene Täter, die, ihrer Meinung nach, beim Bezirksgericht zu milde davongekommen sind. Sie hatte für alle vier Männer deutlich höhere Strafen verlangt – und sie darf sich mit diesem Vorgehen der Zustimmung des amerikanischen Sonderbotschafters sicher sein.

Was die von den USA auch im Menschenrechtsbericht bemängelten zu milden Strafen in der Schweiz betrifft, weist Boris Mesaric von der KSMM auf die unterschiedlichen Justizsysteme in den USA und in der Schweiz hin. In der Schweiz, so seine Replik, gälten sehr strenge formale Anforderungen an die Beweiserhebung und die Beweislage; gerade im Menschenhandel sei es schwierig, die gesetzlich definierten Voraussetzungen hieb- und stichfest zu belegen. Dazu komme, so Mesaric, dass das Strafrecht in der Schweiz nicht nur der Sühne, sondern auch der Resozialisierung gerecht werden müsse. Und Ersttäter – ausgenommen, es handelt sich um Schwerstverbrechen – erhalten hierzulande oft eine bedingte Strafe. Luis CdeBaca betont allerdings, Menschenhandel sei eine moderne Form von Sklaverei und klarerweise unter Schwerstverbrechen einzuordnen.

Er befürchtet, dass die Profite, die sich aus Menschenhandel erwirtschaften lassen, derart hoch sind, dass die Täter gerne eine milde Strafe in Kauf nehmen und sich dadurch nicht von weiterer Ausbeutung abhalten lassen. Es sei, so der Sonderbotschafter, für die eng kooperierenden Strafverfolger und NGO frustrierend, mit anschauen zu müssen, wie ihre vereinten Anstrengungen im Kampf gegen Menschenhandel mit milden Urteilen zunichtegemacht würden. Das Schweizer Strafrecht nennt für den Menschenhandel keine Strafobergrenze. Es könnten also, in gravierenden Fällen, bis zu lebenslängliche Freiheitsstrafen ausgesprochen werden.

Eine erste Schutzwohnung

Die hierzulande erfahrenste NGO in Sachen Menschenhandel ist die in Zürich ansässige, landesweit tätige Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ). Die FIZ führt seit 2004 eine Interventionsstelle für Opfer von Menschenhandel und hat im Februar 2011 als erste Organisation in der Schweiz eine Schutzwohnung für solche Opfer eröffnet. Die Wohnung bietet Platz für fünf Frauen und ist seit der Inbetriebnahme fast immer voll besetzt. Vergangenes Jahr hat die FIZ 193 Fälle von Menschenhandel betreut – und verzeichnet seit Jahren zunehmende Fallzahlen. Das liege unter anderem daran, so Doro Winkler, Sprecherin der FIZ, dass mehr Frauen bereit seien, gegen die Täter auszusagen, aber auch daran, dass es bei Polizei und Staatsanwaltschaft spezialisierte Abteilungen gebe, die dem Menschenhandel vermehrte Aufmerksamkeit schenkten.

In der Schweiz und im Kanton Zürich sind es in erster Linie Prostituierte, die von Menschenhändlern, die oft auch Zuhälter sind, überwacht, ausgebeutet und hin und her geschoben werden. Die Aussagen dieser Frauen sind wichtige Beweismittel im Strafverfahren. Sind sie zur Kooperation bereit, greift ein von der FIZ entwickeltes regionales Opferschutzprogramm, das, in enger Zusammenarbeit mit der Polizei, für Schutz, Sicherheit und Betreuung der Frauen sorgt. Wer als mutmassliches Opfer Zeugnis ablegt, bekommt auch eine vorübergehende Aufenthaltsbewilligung und eine bescheidene finanzielle Unterstützung.

Gerüchte im Milieu

Sorgen bereitet der Fachstelle FIZ vor allem die Situation jener Opfer, die es nicht wagen, gegenüber ihren Peinigern auszusagen. Sie können, ausser einer kurzfristigen Opferhilfe, kaum mit staatlicher Unterstützung und nur in Ausnahmefällen mit einer Aufenthaltsbewilligung rechnen. «Wir müssen aber Opfer von Menschenhandel unabhängig davon schützen, ob sie zu Aussagen bereit sind oder nicht», sagt Winkler. Je stabiler die Situation der Opfer sei, desto eher könnten sie sich doch noch zur Teilnahme an einem Strafverfahren bereit erklären; eine Einschätzung, die von US-Sonderbotschafter CdeBaca und von Staatsanwältin Silvia Steiner geteilt wird. Steiner betont, die meisten Frauen zeigten ihre Peiniger nicht von sich aus an, sondern würden erst im Laufe einer Untersuchung involviert und befragt. In Menschenhändler- und Zuhälterfällen spielen verdeckte Überwachungsmassnahmen wie etwa Telefonkontrollen eine zentrale Rolle.

Vonseiten der Täter und ihrer Verteidiger wird an den Strafprozessen regelmässig moniert, es komme nur deshalb zu belastenden Aussagen (die ungerechtfertigt oder übertrieben seien), weil die Opfer auf finanzielle Hilfe oder auf eine Aufenthaltsbewilligung spekulierten. Solche Einwände weisen Silvia Steiner und Doro Winkler als falsch und absurd zurück. «Das sind Gerüchte, die im Milieu kursieren und von den Anwälten aufgenommen werden», sagt die Staatsanwältin: «Die Frauen sagen ungern und zurückhaltend aus und gehen damit auch erhebliche Risiken ein, für sich und ihre Familien. Zudem prüfen wir den Wahrheitsgehalt ihrer Auskünfte anhand der anderen Beweismittel.»

http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/stadt ... 1.17338279
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Beitrag von nina777 »

11.7.2012

16 Jahre und Verwahrung für brutalen Zuhälter gefordert

Ein brutaler Roma-Zuhälter aus Ungarn soll laut Anklage nicht nur für 16 Jahre ins Gefängnis, sondern auch verwahrt werden. Seit Mittwoch stehen der Frauen-Quäler und ein Komplize vor dem Zürcher Obergericht.


Der heute 43-jährige Hauptbeschuldigte hatte zusammen mit drei Landsleuten am Zürcher Sihlquai eine Terrorherrschaft über insgesamt 14 Frauen ausgeübt. Dabei quälte der mehrfach Vorbestrafte mehrere junge Frauen. Er trat beispielsweise einer schwangeren Prostituierten so lange in den Bauch, bis sie ihr Ungeborenes verlor. Später zwang er sie, sich eine scharfe Paprika in die Vagina zu stecken und vergewaltigte sie.

Wegen Menschenhandels verurteilt

Im Herbst 2010 wurden die vier Beschuldigten vom Bezirksgericht Zürich wegen Menschenhandels, Förderung der Prostitution, Abtreibung und weiteren Delikten zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Der Haupttäter kassierte zehn Jahre Freiheitsentzug und wurde zusätzlich wegen einer hohen Rückfallgefahr verwahrt.

Ein zweiter Bandenchef erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Zwei weitere Roma kamen mit teilbedingten sowie bedingten Strafen von 28 Monaten sowie 18 Monaten davon. Die beiden Mitläufer wurden unterdessen nach Ungarn ausgeschafft.

Erneut hohen Strafen gefordert

Beide Seiten legten Berufung gegen das Urteil ein. Die Bandenchefs hoffen auf wesentlich mildere Sanktionen. Die Staatsanwältin forderte dagegen erneut hohe Strafen: 16 Jahre für den Hauptbeschuldigten, verbunden mit einer anschliessenden Verwahrung auf unbestimmte Zeit.

Der zweite Beschuldigte soll elf Jahre Freiheitsentzug kassieren. Selbst für einen dritten, bereits abgeschobenen Mittäter, verlangte die Staatsanwältin noch neun Jahre Freiheitsentzug.

Am Donnerstag sind die Verteidiger an der Reihe. Sie werden versuchen, ihre Klienten alsbald aus dem Gefängnis zu bringen. Beide Männer wollen zurück nach Ungarn und ein normales Leben aufbauen. Das Obergericht will sein Urteil noch vor dem Wochenende fällen.

http://www.swissinfo.ch/ger/news/newsti ... d=33092892
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Härtere Strafen für Menschenhändler

Die vier Zuhälter und Menschenhändler hatten ihre Landsfrauen auf dem Zürcher Strassenstrich zur Prostitution angehalten, sie misshandelt und ihnen das Geld abgenommen.
14 Jahre Freiheitsstrafe und die Verwahrung für den Haupttäter sowie langjährige Freiheitsstrafen für die Mittäter: Das Obergericht hat am Donnerstag vier Urteile eröffnet – und strenger entschieden als die Vorinstanz.


In einem der bisher wohl grössten Fälle von Menschenhandel und Zuhälterei hat das Obergericht am Donnerstag vier Urteile gesprochen – und zwar differenziert, aber streng entschieden, strenger als die Vorinstanz. Zu beurteilen war das Verhalten von vier ungarischen Männern, die der Minderheit der Roma angehören und im Umfeld des Zürcher Strassenstrichs Landsfrauen zur Prostitution anhielten, überwachten, misshandelten, ihnen das Geld abnahmen und mit ihnen wie mit einer Ware umgingen. Mit anderen Worten gesagt: Sie betätigten sich als Zuhälter und Menschenhändler. «Es haben sich uns Abgründe aufgetan», so Gerichtspräsident Peter Marti an der Urteilseröffnung: «Es ist schwierig, zu verstehen, was Menschen anderen Menschen antun können».

«Seelentod erlitten»
Gut 16 Stunden lang hat das dreiköpfige Richtergremium die Urteile beraten und diese dann am Donnerstag in Anwesenheit jener zwei Täter mündlich erläutert, die noch nicht nach Ungarn ausgeschafft worden sind. Die beiden Männer werden am strengsten bestraft. Der einschlägig vorbestrafte Haupttäter wird zu 14 Jahren Freiheitsstrafe sowie zu einer Geldstrafe verurteilt, und gegen ihn wird zudem die Verwahrung ausgesprochen; so, wie es Staatsanwältin Silvia Steiner verlangt hatte und so, wie es bereits die Vorinstanz, das Bezirksgericht Zürich, anordnete. Der 43-jährige Rom wird unter anderem des gewerbsmässigen Menschenhandels, der mehrfachen Förderung der Prostitution, der qualifizierten Vergewaltigung, der Körperverletzung, Drohung und des untauglichen Versuchs eines strafbaren Schwangerschaftsabbruchs schuldig gesprochen. Seiner damaligen Freundin, die besonders unter den sadistischen Misshandlungen zu leiden hatte, muss er eine Genugtuung von 50 000 Franken bezahlen. Sie hatte, wie andere Frauen auch, für ihn auf den Strich zu gehen und das Geld abzuliefern. Viele der Opfer erhalten vom Obergericht Genugtuung zugesprochen, in unterschiedlicher Höhe, und der Gerichtspräsident meinte, man hätte durchaus höhere Summen gewährt, wäre dies aus prozessualen Gründen nicht verunmöglicht worden (mangels entsprechenden Berufungsanträgen).

Was die Verwahrung des Haupttäters betrifft, verlor Marti nicht viele Worte. Das psychiatrische Gutachten sei vollständig, klar und überzeugend. Die Rückfallgefahr des 43-Jährigen werde als sehr hoch eingeschätzt, und eine Therapie sei nicht möglich. Damit seien die Voraussetzungen für eine Verwahrung erfüllt. Die hohe Freiheitsstrafe von 14 Jahren begründete er damit, der Mann habe seine Freundin körperlich und seelisch kaputt gemacht, die Frau habe einen eigentlichen «Seelentod» erlitten. – Der zweite im Saal anwesende Täter wird zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und einer Geldstrafe verurteilt, unter anderem wegen Zuhälterei, Menschenhandel und untauglichem Versuch eines strafbaren Schwangerschaftsabbruchs. Dieser Ungar ist zwar nicht sadistisch vorgegangen, hat aber ebenfalls mehrere Prostituierte ausgebeutet. Bei beiden Tätern stellte das Gericht fest, dass es an Einsicht und Reue fehle. Die Männer hätten ihre Opfer wie eine minderwertige Ware, eine Geldmaschine und ein Spielzeug behandelt; sie hätten aus niederträchtigen, egoistischen Motiven gehandelt, und es sei ihnen auch um ihre eigene, sexuelle Befriedigung, um Macht und Status gegangen.

Vermögensvorteil abschöpfen
Das Obergericht übte auch Kritik an den Strafverfolgungsbehörden und an den Medien aus. Vor allem das Schweizer Fernsehen habe mit der Ausstrahlung eines Dokumentarfilms zur Polizeiaktion «Goldfinger» die Täter vorverurteilt, was zu einer leichten Strafminderung führe. Staatsanwältin Silvia Steiner musste sich anhören, ihren Anklageschriften fehle es manchmal an Stringenz: «Der Hinweis auf den Gesamtzusammenhang genügt nicht», so der Gerichtspräsident. Marti bedauerte zudem, dass es die Staatsanwaltschaft versäumt habe, den unrechtmässig erlangten Vermögensvorteil abzuschöpfen. Beigepflichtet wurde schliesslich jenem Verteidiger, der gerügt hatte, es fehle an Transparenz bezüglich der Hilfeleistungen an kooperationswillige Opfer. In diesem Zusammenhang, so Marti, werfe auch die Funktion einer Ermittlerin Fragen auf, die gleichzeitig als Vertrauensperson der Opfer auftrete. Allerdings hätten die Prostituierten ihre ersten Aussagen vor den Kontakten mit den Hilfsstellen gemacht. Ihre Schilderungen stuft das Gericht grundsätzlich als glaubwürdig ein – ganz im Gegensatz zu den Äusserungen der Täter, die zum Teil «schlicht gelogen» hätten.

http://www.thurgauerzeitung.ch/aktuell/ ... 01,3058048
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Zweifel an Aussage
Siegburger Amtsgericht spricht Bordellbesitzer frei



SIEGBURG. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung - die Vorwürfe gegen einen 42-jährigen Troisdorfer wogen schwer. Eine ehemalige Prostituierte hatte ihn angezeigt, die rund eineinhalb Jahre bis zum März 2011 bei ihm im Club in Siegburg gearbeitet hatte. Am Dienstag fand vor dem Amtsgericht Siegburg die Verhandlung gegen den Mann statt, an dessen Ende er jedoch freigesprochen wurde.
Er habe der ehemaligen Prostituierten den Pass abgenommen und sämtliche Einnahmen einkassiert, lautete die Anklage. Auch habe er 4000 Euro Ablöse für sie gezahlt und von ihr 30.000 Euro verlangt, sollte sie den Club verlassen.

Sie vertraute sich einem ihrer Kunden an, der die Polizei verständigte und die 25-jährige Bulgarin aus dem Bordell holte. Der Angeklagte beteuerte, er habe den Pass nur weggeschlossen, da die 25-Jährige ihn darum bat. "Sie hat ständig etwas verloren und die Mädchen hatten bei uns keine andere Möglichkeit, Wertsachen einzuschließen", sagte der 42-Jährige.

Gleiches galt auch für das eingenommene Geld. "Sie konnte aber jederzeit ihr Geld von mir bekommen", versicherte der Bordellbetreiber. Die ehemalige Prostituierte, die auch in dem Club wohnte, konnte den Tatvorwurf vor Gericht nicht aufrecht erhalten, erinnerte sich plötzlich auch nicht mehr an Einzelheiten, die sie bei der früheren Vernehmung der Polizei gegenüber erwähnte.

Vielmehr verstrickte sie sich in Widersprüche und musste sich selbst gegen Vorwürfe verteidigen. Sie hatte durch mehrere, teilweise frei erfundene Aussagen immer wieder Geld von besagtem Kunden bekommen. Vor ihren Kolleginnen prahlte sie damit, diesen Kunden "richtig auszunehmen".

Der zuständige Staatsanwalt unterbrach die Beweisaufnahme, als Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers aufkamen. Offensichtlich hatte sie in der fraglichen Zeit mehrfach ihre Familie in Bulgarien besucht und war immer wieder in das Bordell zurückgekehrt.

"Es war nicht alles schön, was wir hier heute gehört haben - ein Straftatbestand ist dabei aber nicht gegeben", musste der Staatsanwalt einräumen. Die Richterin kam dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach und sprach den 42-Jährigen daraufhin frei.

http://www.general-anzeiger-bonn.de/reg ... 55509.html
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Beitrag von nina777 »

19.09.2012

Junge Frau zur Prostitution gezwungen

Hat eine Sindelfinger Familie einer jungen Ungarin in einer Zwangslage selbstlos geholfen, die sich aber als undankbar erwies und ihre Wohltäter anzeigte? Oder hat ein Zuhälter eine Landsmännin ausgenutzt und sie zur Prostitution gezwungen? Diese Frage hatten gestern der Böblinger Amtsrichter Werner Kömpf und zwei Schöffen zu beantworten.

Auf den ersten Blick sprachen die Fakten für sich. Der Angeklagte, ein 34-jähriger Ungar, der seit einigen Jahren im Raum Stuttgart lebt, ist als Zuhälter tätig. Sowohl seine Ehefrau als auch seine Cousine gehen anschaffen und dazu immer wieder wechselnde andere Frauen. Der 34-Jährige hat nie gearbeitet. "Ich hatte schon als 15-Jähriger einen Bandscheibenvorfall", erklärte er vor Gericht. "Seine" Frauen bringt er täglich ins Bordell nach Sindelfingen, Stuttgart oder Heilbronn. Im Internet suchte der Mann offenbar nach weiteren Frauen, die für ihn arbeiten. Dabei lernte er eine junge Frau mit finanziellen Problemen kennen. Er überredete sie nach Stuttgart, zu kommen und dort im Bordell zu arbeiten. Auch das Busticke bezahlte er ihr. Bereits zwei Stunden nach ihrer Ankunft im Stuttgart begann die damals 27-Jährige im März 2011 ihre Arbeit in einem so genanten Laufhaus in der Stuttgarter Leonhardsstraße. Zuvor hatte sie eine Kurzeinweisung von der Ehefrau des Angeklagten erhalten.

Frau hat Kinder aus Ungarn geholt

Drei Wochen arbeitete die 27-Jährige auf eigene Rechnung und schickte das verdiente Geld nach Ungarn, wo ihre Mutter ihre beiden Kinder betreute. Während dieser Zeit lebte sie im Bordell. Der Angeklagte, zu dem sie eine Beziehung unterhielt, besuchte sie dort täglich. Als der Zuhälter im März mit seiner Familie nach Sindelfingen umzog, kam auch die 27-Jährige mit. Sie lebte zunächst allein. Anfang April holte die Frau ihre Kinder gemeinsam mit dem Angeklagten aus Ungarn nach. Danach lebte sie gemeinsam mit dem Angeklagten, dessen Frau und Sohn und einer Cousine in einer Wohnung.

Der Zuhälter schlägt der Frau zwei Zähne aus

Kurze Zeit später wollte die Frau aussteigen. Der 34-Jährige habe sie jedoch gezwungen, weiter als Prostituierte zu arbeiten, berichtete die 27-Jährige vor Gericht. Zweimal habe er sie geschlagen und ihr dabei den Kiefer ausgerenkt und zwei Zähne ausgeschlagen. Der Absprung gelang ihr, weil sie so krank wurde, dass sie nicht mehr arbeiten konnte. Der Angeklagte bestritt diese Vorwürfe, stellte sich im Gegenteil als Wohltäter dar, der der Frau und ihren Kindern geholfen habe.

Schwierig war die Aussage der Geschädigten, die sich in viele Widersprüche verwickelte. Viele Fragen blieben offen. So die, warum sie auch nach dem Ausstieg aus der Prostitution weiterhin beim Angeklagten wohnte und nicht wegzog. Unverständlich war den Richtern auch, warum die Frau mit einer Zeugenbegleiterin erschien, die ihr während der dreistündigen Aussage die Hand halten musste. "Es handelt sich nicht um eine Vergewaltigung, sondern um den Fall einer Frau, die zumindest zu Beginn genau wusste, worauf sie sich einließ", sagte der Richter Werner Kömpf.

Trotzdem verurteilt er den 34-Jährigen wegen Menschenhandels zu einer Haftstrafe von 20 Monaten auf Bewährung. Zudem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten "Die Frau war dem Angeklagten hilflos ausgeliefert, weil sie in einem fremden Land auf ihn angewiesen war: Sie hatte weder ausreichend Deutschkenntnisse noch eigenes Geld", begründete Werner Kömpf das Urteil.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 3d166.html
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Beitrag von nina777 »

28.9.2012

Traum geplatzt

Auf den Straßenstrich geschleppt


MARL. Sie hatte Schulden in Rumänien. Da lockte das reiche Land Deutschland. Hier wollte die Angeklagte ihr Glück versuchen, arbeiten, Geld verdienen und wieder in ihre Heimat zurückkehren. Dann kam alles anders...

Kaum in Marl angekommen, geriet Marina (Name geändert) vom Regen in die Traufe. Statt in einem Büro landete die 40-jährige Frau auf dem Straßenstrich. Genauso erging es ihrer Freundin Alexandra, mit der sie Anfang 2010 nach Deutschland kam. Begleitet wurden die Frauen von Alexandras Freund, der fortan als Zuhälter auftrat und das Sagen hatte. Während er und seine Freundin abgetaucht sind, musste sich Marina nun vor dem Schöffengericht verantworten. Die Anklage warf der 40-jährigen Frau bandenmäßigen Betrug in zahlreichen Fällen vor.

Die "Geschäftsidee", an das Geld anderer Leute zu kommen, war ebenso simpel wie dreist: Die Angeklagte richtete sich unter einer gefälschten Meldeadresse ein Konto bei einer Bank ein. Mit der ausgehändigten EC-Karte ging das Trio dann in ganz Deutschland auf Einkaufstour. Wobei die Täter darauf achteten, nicht allzu große Rechnungen mit der Karte zu begleichen, damit der Betrug nicht auffiel. Das Konto war nie gedeckt.

Das Geld kassierte der Zuhälter

Mit der EC-Karte bezahlte die Angeklagte häufig an Tankstellen, aber auch in Baumärkten und Textilhäusern. Tatorte waren unter anderem in Königslutter, Berlin, Dortmund, Bochum und Oberhausen. Die Bande benutzte mehrere EC-Karten.

Reich wurde Marina nicht. Das Geld, das sie am Straßenstrich - unter anderem an der B 225 - einnahm, landete ebenso wie die eingekaufte Ware beim Zuhälter. "Wir lebten alle von dem Geld, das wir anschafften", sagte die Angeklagte. Unterwegs war das Trio mit einem Mercedes-Geländewagen.

Ein Großteil der Bande, unter ihnen auch die Angeklagte, flog nach einem Polizeieinsatz in Büchenbeuren im Rhein-Hunsrück-Kreis auf. In der bescheidenen Unterkunft, in der die Frauen hausten, fanden die Beamten außer Dessous und Präservativen nichts. Zuvor war die Angeklagte auch schon in Marl aufgefallen, als sie in einem Supermarkt an der Victoriastraße Ware im Wert von 73 Euro mit der EC-Karte bezahlen wollte. Die Kassiererin hatte Verdacht geschöpft.

Die Angeklagte räumte alle Taten ein, was das Gericht in seinem Urteil auch positiv berücksichtigte. Es folgte den Anträgen des Staatsanwaltes und der Verteidigerin Beate Gerwers, verhängte eine Gesamtstrafe von zwei Jahren, die "ohne Bedenken" zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss die 40-jährige Frau 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Die bisher unbestrafte Angeklagte lernt derweil fleißig Deutsch und ist seit Ende 2011 mit einem Pensionär verheiratet, der auch den Großteil des Schadens beglichen hat. Nun hat Marina offenbar doch noch ihr Glück gefunden.

http://www.stimberg-zeitung.de/lokales/ ... 996,847147
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Bezirksgericht Dietikon
Freispruch für Bordellbetreiber

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Ein ehemaliger Dietiker Bordellbetreiber und Schwimmlehrer ist vom Vorwurf der Förderung der Prostitution, der Nötigung und der Drohung freigesprochen worden. Er erhält eine Genugtuung und Schadenersatz zugesprochen.


Man mag es moralisch in Ordnung finden oder nicht, wenn ein Schweizer Ehemann, Familienvater, Informatiker, Pornodarsteller und Schwimmlehrer so nebenbei auch noch ein Bordell führt, im konkreten Fall in Dietikon. Um moralische Fragen und Auffassungen hat sich ein Strafrichter jedoch nicht zu kümmern, sondern einzig darum, ob der besagte Hobby-Bordellbetreiber eine bei ihm tätige Prostituierte in ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt hat und ob es dabei auch zu Nötigungen und Drohungen kam, was einen Schuldspruch und eine Strafe zur Folge hätte.

Rachefeldzug der Geliebten?

Unter dieser klar eingeschränkten, strafrechtlichen Sichtweise war also der Fall einer Südamerikanerin zu prüfen, die ihrem ehemaligen Chef und Liebhaber (sowie Vater eines gemeinsamen Kindes) vorwirft, sie zur Teilnahme an Gruppensex-Partys im Bordell gezwungen und ihre Freizeittätigkeit überwacht und eingeschränkt zu haben. Zudem habe er sie bedroht und mit schikanösen Vereinbarungen daran hindern wollen, dass sie das Bordell verlasse, in dem sie nicht nur als Prostituierte, sondern auch als stellvertretende Geschäftsführerin tätig war. Der deutlich ältere Bordellbetreiber hat sämtliche Vorwürfe stets vehement in Abrede gestellt und von einem Rachefeldzug der ehemaligen Angestellten und Geliebten gesprochen. Mitte September fand die Verhandlung statt, und am Freitagnachmittag hat das Bezirksgericht Dietikon sein Urteil mündlich eröffnet und kurz begründet: Es spricht den 49-Jährigen frei.

Namhafte Genugtuung

Der ehemalige Bordellbetreiber sass wegen der Vorwürfe über einen Monat lang in Untersuchungshaft und darf seit Bekanntwerden der Strafuntersuchung nicht mehr als Schwimmlehrer tätig sein. Das Gericht spricht ihm nun einen Schadenersatz von 165 000 Franken sowie eine Genugtuung von 20 000 Franken zu. Die Genugtuung erhält er nicht nur wegen der Untersuchungshaft (200 Franken pro Tag), sondern, so der Gerichtspräsident, in einem namhaften Umfang auch wegen der vorverurteilenden und identifizierenden Berichterstattung in einzelnen Medien. Der Freigesprochene hatte allerdings eine Genugtuung von 60 000 Franken und Schadenersatz in der Höhe von 1,5 Millionen Franken verlangt.

Das Gericht hat sich für einen Freispruch entschieden, weil seiner Auffassung nach die Vorwürfe nicht rechtsgenügend nachgewiesen werden konnten. Die Staatsanwaltschaft musste sich anhören, dass die Anklageschrift teilweise zu wenig konkret sei und die Verteidigung zu Recht eine Verletzung des Anklageprinzips gerügt habe. Der Verteidiger hatte von «Belletristik mit rechtlichen Einschüben», von einer «Anklageschrift in Romanform» und davon gesprochen, dass die Vorfälle weder konkret umschrieben noch zeitlich eingegrenzt worden seien.

Doch abgesehen von dieser formalen Kritik ist für das Gericht insbesondere zu wenig belastendes Material für einen Schuldspruch vorhanden. Die Staatsanwaltschaft befragte diverse Zeuginnen und Zeugen, doch die äusserten sich uneinheitlich über die Vorgänge im Bordell. Die einen schimpften über den Chef, die anderen über dessen stellvertretende Geschäftsführerin. Er schliesse nicht aus, so der Gerichtspräsident, dass die Südamerikanerin wegen ihrer Beziehung zum Bordellbetreiber bestrebt gewesen sei, sich im Geschäft so zu verhalten, dass sie ihm gegenüber gut dastehe. Und allenfalls deute sie ihr Verhalten im Nachhinein auch um, nachdem die Beziehung zu Ende gegangen sei, habe also in der Retrospektive eine andere Sichtweise. Dass sie schlicht gelogen hat, davon geht das Gericht nicht aus.

Arbeitsbedingungen im Salon

Nur am Rande äusserte sich der Gerichtspräsident zu den Arbeitsbedingungen im Salon. Auch ein Bordellbetreiber dürfe von seinen Angestellten – eben beispielsweise von der stellvertretenden Geschäftsführerin – erwarten, dass die Tätigkeit ordnungsgemäss ausgeübt werde. Sei dies nicht der Fall, dürfe er Rüge erteilen oder mit der Kündigung drohen, was keine unzulässige Beeinträchtigung darstelle.


http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/stadt ... 1.17678902
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Beitrag von nina777 »

26.10.2012

Mutmaßlicher Zuhälter in Untersuchungshaft

Frau offenbar zur Prostitution gezwungen


Gronau -
Eine 21-jährige Bulgarin ist offenbar von einem 35-jährigen Landsmann unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und hier durch Drohungen und Gewaltanwendung zur Prostitution gezwungen worden. Die Frau hatte sich vor wenigen Tagen bei der Polizei in Gronau gemeldet und ihre persönliche Situation geschildert. Anhand dieser Angaben besteht gegen den 35-Jährigen der dringende Verdacht des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung.

Andere Frauen aus dem Bordellbetrieb, wo sich die 21-jährige prostituieren musste war, hatten die junge Frau ermuntert, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Bulgare in einer Wohnung an der Poststraße aufgesucht und wegen des Verdachts auf Menschenhandel festgenommen. Der 35-jährige mutmaßliche Zuhälter hat keinen festen Wohnsitz in Deutschland und in diesem Jahr bereits eine zweimonatige Haftstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verbüßt. Zwischenzeitlich wurde der 35-Jährige dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Dieser folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete Untersuchungshaft gegen den 35-Jährigen. Das teilte die Polizei am Freitag mit.

http://www.mv-online.de/Muensterland/Kr ... -gezwungen
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