LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD

Hier findet Ihr "lokale" Links, Beiträge und Infos - Sexarbeit betreffend. Die Themen sind weitgehend nach Städten aufgeteilt.
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fraences
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Prostituierte gründen eigene Gewerkschaft

- 150 Prostituierte aus Genf kämpfen zusammen für bessere Arbeitsbedingungen. Mit der ersten eigenen Gewerkschaft wollen sie sich unter anderem vor der neuen Billigkonkurrenz schützen.

Das wohl älteste Gewerbe der Welt erhält seine erste Gewerkschaft in der Schweiz. In Genf haben sich 150 Prostituierte zusammengetan und das Syndikat der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter STTS gegründet.

Mit diesem Schritt wollen sich die Frauen unter anderem gegen die Billigkonkurrenz aus dem Ausland und horrende Mietpreise wehren. «Ein paar Mädchen zahlen für ihre Zimmer bis zu 3000 Franken im Monat. Wenn sie eines mit Küche wollen, kostet dies gar 150 Franken am Tag», sagt die Gewerkschaftsinitiantin und Prostituierte Angelina gegenüber «Le Courrier».

Weigern sie sich die Miete zu zahlen, würden sie auf die Strasse gesetzt. Laut dem Sprecher der Genfer Beratungsstelle «Aspasie» Michel Félix de Vidas kann die Gewerkschaft den Frauen die nötige Anonymität bieten, um sich gegen Diskriminierungen zu wehren.

«Sexarbeit ist auch Arbeit»

Dieser Meinung ist man auch beim Gewerkschaftsbund SGB, weshalb man sogar einem Beitritt der STTS zum SGB «offen gegenübersteht». So könnte die neue Gewerkschaft denn auch in der Deutschschweiz Schule machen.

Beratungsstellen für Frauen im Sexgewerbe aus Zürich, Olten und Bern begrüssen den Schritt. So auch Stéphanie Berger, Vizepräsidentin von Xenia Bern: «Sexarbeit ist auch Arbeit. Die Gründung einer Gewerkschaft ist eine tolle Idee und ich werde sie in der nächsten Vereinssitzung einbringen.»

http://www.20min.ch/schweiz/news/story/ ... t-22600499
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Beitrag von nina777 »

20.9.2012

Prostitution weiter einschränken

Andrea Vonlanthen will die Prostitution enger in die Schranken weisen, als der Stadtrat das vorsieht, und um Schulhäuser auch keine «optische Störung» zulassen.

ARBON. An der nächsten Sitzung wird das Arboner Stadtparlament mit der ersten Lesung des Reglementes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung fortfahren. Mittendrin im Abschnitt, der sich mit den verschiedenen Lärm-, Licht- und Rauchemissionen befasst, ist die Beratung vertagt worden.

Unter Dach gebracht haben die Volksvertreter den Prostitutionsartikel, wobei hier allerdings noch weiterer Klärungsbedarf rechtlicher Natur nötig ist. Die Beratung im Parlament hat gezeigt, dass eine klare Einschränkung der Prostitution mehrheitsfähig ist und gegenüber dem Entwurf noch weiter gefasst werden soll.

Im Sinne des Jugendschutzes

Gemäss stadträtlicher Fassung ist «die Prostitution im Freien verboten». Die vorberatende Kommission unter Riquet Heller (FDP) wollte explizit formuliert haben, dass «ausser in Gebäuden» nebst der Prostitution auch die Freiertätigkeiten verboten sind. Damit fielen auch bezahlte Schäferstündchen im Auto unter das Verbot und mit Fahrzeugen herumkurvende Freier, was ebenso störende Immissionen seien.

Dies geht Andrea Vonlanthen (SVP) noch zu wenig weit, der sich auf den Jugendschutz beruft und «für dieses Gewerbe weitestmögliche Einschränkungen» verlangt. So soll das Prostitutionsverbot erweitert werden auf Gebäude, «die sich in der Nähe von Schulen, Jugendlokalen und andern öffentlichen Einrichtungen befinden». Dieser Antrag fand im Parlament eine Mehrheit (14:9, bei 3 Enthaltungen) – selbst für Antragsteller Vonlanthen in dieser Klarheit etwas überraschend.

Schon genug gesegnet

Der Oberthurgau sei heute mit über der Hälfte der gegen 60 bekannten Rotlichtlokale schon genug gesegnet. Hinzu komme eine Dunkelziffer von steuerlich nicht erfassten Sexdienstleistungen, sagte Vonlanthen. Das ist ihm ein Dorn im Auge. «Es kann nicht im Interesse einer aufstrebenden Stadt der weiten Horizonte sein, dass sie auch als eine Stadt des blühenden Sexgewerbes gilt. Ein Standortvorteil wäre dies kaum.» Darum will er dieses Gewerbe in enge Schranken weisen.

Neben dem Jugendschutz und dem Image der Stadt sieht Vonlanthen auch die Wohnqualität tangiert. Der SVP-Fraktionschef zitiert die Antwort des Regierungsrates auf eine Einfache Anfrage, die er 2009 selber eingereicht hatte, und fühlt sich in seinem Ansinnen bestärkt: «Die von solchen Betrieben ausgehenden ideellen Immissionen sind in einem Gebiet mit überwiegender Wohnnutzung als stark störend einzustufen und daher mit einer üblichen Wohnnutzung unverträglich.»

Mindestens ausser Sichtweite

Denkbar seien einschränkende Zonenbestimmungen, so Vonlanthen im Parlament – doch unumgänglich seien auch klare Bestimmungen in einem Reglement über öffentliche Sicherheit und Ordnung. Da setzte das Parlament einen Pflock. Stadtrat Konrad Brühwiler hatte angekündigt, dass er bezüglich Rechtsverbindlichkeit vor der zweiten Lesung noch Abklärungen veranlassen werde.

Vonlanthen räumt ein, dass die Formulierung «in der Nähe von Schulen…» tatsächlich ein weiter Begriff sei. Das könne man sicher nicht einfach mit 100 oder 200 Meter Distanz festlegen. Auch wegen der «optischen Störung», die von einem Gebäude mit Freier-Frequenz ausgehe, habe dieser Abstand mindestens Sichtweite zu betragen.

http://www.thurgauerzeitung.ch/ostschwe ... 04,3130830
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

«Alter Zopf» in der Prostitution soll abgeschnitten werden

Prostitution soll nicht mehr sittenwidrig sein. Das verlangt der Kanton Bern mit einer Standesinitiative, die der Regierungsrat im Auftrag des Kantonsparlaments bei der Bundesversammlung eingereicht hat.

Im Kanton Bern ist die Prostitution seit Juni nicht mehr sittenwidrig. Jetzt soll der Bund nachziehen.

Gefordert werde eine gesetzliche Bestimmung auf Bundesebene, die den Vertrag zur Erbringung sexueller Handlungen gegen Entgelt als rechtsgültig erkläre, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit.

Nach geltender Praxis des Bundesgerichts sind Verträge im Sexgewerbe sittenwidrig. Prostituierte können den ihnen zustehenden Lohn vom Freier also nicht gerichtlich einfordern.

Kritiker sehen darin einen «alten Zopf». Denn Sexarbeiterinnen seien als Gewerbetreibende anerkannt; sie müssten beispielsweise Steuern und Sozialversicherungen zahlen. Zugleich enthalte man ihnen beim Lohn elementare Rechte vor.

Gerichte müssen Rechtssprechung anpassen

Der bernische Grosse Rat hat im Juni ein kantonales Prostitutionsgesetz verabschiedet, das Verträge im Sexgewerbe ebenfalls als rechtsgültig betrachtet. Allerdings ist die Frage eigentlich im Zivilrecht auf Bundesebene zu regeln.

Der Bundesrat hatte kürzlich in seiner Antwort auf eine Motion im Nationalrat erklärt, es sei tatsächlich nicht einsichtig, wieso Prostitution in einem bestimmten Rechtsgebiet sittenwidrig sein solle und in einem anderen nicht. Eine neue bundesgesetzliche Regelung sei aber nicht nötig. Vielmehr sei es an den Gerichten, ihre Rechtsprechung dem gesellschaftlichen Wertewandel anzupassen.

http://www.bernerzeitung.ch/region/kant ... y/22898014
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50 Fälle pro Jahr in der Schweiz

Beitrag von fraences »

Schweiz verstärkt Kampf gegen Menschenhandel


Die Schweiz verstärkt den Kampf gegen Menschenhandel. Justizministerin Simonetta Sommaruga hat am Donnerstag an einer Konferenz den ersten «Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel» mit 23 Massnahmen vorgestellt.

Bern. – Weltweit sind gegen 21 Millionen Menschen Opfer von Zwangsarbeit, Menschenhandel oder anderen sklavenähnlichen Praktiken, wie die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) schätzt. «Auch die Schweiz ist ein Ziel- und Transitland des Menschenhandels», sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Donnerstag in Bern.

Sie trat an einer Konferenz auf, die das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und die Internationale Organisation für Migration (IOM) anlässlich des europäischen Tages gegen Menschenhandel organisierten.

In der Schweiz verfolgen die kantonalen Strafbehörden pro Jahr insgesamt rund 50 Fälle von Menschenhandel, wie Boris Mesaric, Geschäftsführer der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM), sagte.

Die bekannten Fälle seien nur die Spitze des Eisberges, zeigte sich Sommaruga überzeugt. «Opfer von Menschenhandel gibt es nicht nur in den Städten, sondern auch in den Agglomerationen, entlang der Verkehrsachsen und auf dem Land.»

Menschenhandel beschränke sich zudem nicht auf die Prostitution. Die Leute würden auch in privaten Haushalten, in der Land- oder Gastwirtschaft als Arbeitskräfte ausgenützt.

Bereits heute arbeiten in der Schweiz bei der Bekämpfung des Menschenhandels die verschiedensten Akteure zusammen - von der Polizei über die Strafverfolgung und den Opferschutz bis hin zu den Migrationsämtern. Mit der Koordinationsstelle KSMM besteht zudem eine zentrale Stelle für die Bekämpfung der Delikte.

Der Nationale Aktionsplan für die Jahre 2012 - 2014, den Sommaruga nun vorstellte, soll die Zusammenarbeit der Stellen verstärken und klar benennen, wer für welche Massnahme verantwortlich ist. Die Justizministerin will den Kampf gegen den Menschenhandel auf vier Säulen abstützen: Prävention, Strafverfolgung, Opferschutz sowie nationale und internationale Partnerschaften.

Eine Schlüsselrolle spielen die Kantone. So sieht der Aktionsplan zum Beispiel vor, dass sich in jedem Kanton ein speziell geschulter Staatsanwalt um die Fälle von Menschenhandel kümmern soll. Heute gibt es dies erst in zwei Kantonen.

Für die Verfolgung von Menschenhändlern sind in den meisten Fällen die kantonalen Strafbehörden zuständig. Die Justizbehörden des Bundes kommen nur bei organisierter Kriminalität zum Zug.

Auch beim Opferschutz werden die Kantone gefordert: Ein nationales Schutzprogramm soll dafür sorgen, dass die Opfer von Menschenhandel künftig in jedem Kanton gleich behandelt und geschützt werden. Es ergänzt das neue Zeugenschutzgesetz, das am 1. Januar 2013 in Kraft tritt.

In rund der Hälfte aller Kantone gibt es heute bereits sogenannte Runde Tische zum Thema Menschenhandel, an denen Experten aus den Bereichen Prävention, Strafverfolgung und Opferschutz zusammenarbeiten. Sommaruga erwartet, dass nun «alle anderen nachziehen».


http://www.suedostschweiz.ch/politik/sc ... chenhandel
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Erregung im Rotlichtmilieu

Das Tänzerinnen-Sonderstatut im Ausländerrecht soll fallen. Das führt zu kuriosen politischen Koalitionen.

Arbeitsort mit Ausnahmestatus: Sollte die Sonderregelung für Cabaret-Angestellte fallen, dann wären vor allem Thailänderinnen oder Südamerikanerinnen betroffen.

Sommaruga sagt Zuhältern den Kampf an
Cabaretbetreiber kämpfen für Erhalt des Tänzerinnenstatuts
Bordellbesitzer muss wegen Menschenhandels ins Gefängnis


Sie heissen Mira, Fernanda oder Alida. Die Damen sind im Jargon des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements «Personen, die sich im Rahmen musikalisch unterlegter Showprogramme ganz oder teilweise entkleiden». Nackte Tatsache ist: Mira, Fernanda und Alida strippen von neun Uhr abends bis vier Uhr morgens im Kings-Club in Zürich, einem Nachtlokal. Jetzt wollen ihnen und ihren rund 2000 Kolleginnen im ganzen Land die Bundesbehörden auch in rechtlicher Hinsicht die letzten schützenden Hüllen entziehen: Sie planen, das Sonderstatut für Cabaret-Tänzerinnen im Ausländerrecht ersatzlos zu streichen.

Beruf «Cabaret-Tänzerin»

Dieses Statut gewährt unqualifizierten Arbeitskräften aus Staaten ausserhalb der EU nicht nur Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt, sofern sie als Beruf «Cabaret-Tänzerin» angeben. Es soll ihnen auch Schutz vor Ausbeutung bieten. Denn mit dem Sonderstatut verbunden sind diverse Auflagen, an die sich Vermittlungsagenturen und Besitzer von Nachtclubs halten müssen. Dazu gehören etwa ein garantierter Mindestlohn und Arbeitsverträge, die – zumindest auf dem Papier – ein Prostitutions-, Alkoholkonsum- und Animierverbot beinhalten.

Als einziger Staat der Welt hat die Schweiz diese Bestimmung vor vierzig Jahren erlassen. Sie ist ein Ausnahmefall im Ausländerrecht. Denn eigentlich erhalten Nicht-EU-Bürger bloss als hochspezialisierte Fachkräfte eine Aufenthaltsbewilligung. Das Statut habe, der Theorie zum Trotz, in der Praxis kaum etwas bewirkt, kommt das Bundesamt für Migration in einer Analyse zum Schluss. Die Schutzwirkung sei «ungenügend».

Klassische Nachtbars verschwinden

Die beiden Basel sowie der Aargau und Solothurn wenden den Paragrafen derzeit zwar noch an. Doch knapp die Hälfte aller Kantone verzichte bereits darauf «aus Gründen der mangelnden Kontrollierbarkeit und des zunehmenden Missbrauchs». Zudem würden klassische Nachtclubs, in denen hierzulande vor allem Ukrainerinnen, Russinnen und Frauen aus der Dominikanischen Republik arbeiten, ohnehin mehr und mehr von Kontaktbars und Sauna-Clubs verdrängt.

Für Justizministerin Simonetta Sommaruga scheint das Tänzerinnen-Statut bereits jetzt ein erledigter Fall zu sein, obwohl die Vernehmlassung erst am 2. November endet. Vergangene Woche stellte die SP-Bundesrätin einen «nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel» vor. Sie signalisiert damit, dass sie weniger auf die Durchsetzung des Gesetzes als vielmehr auf Prävention und Aufklärung setzt. Künftig soll sich in jedem Kanton ein speziell geschulter Anwalt um Fälle von Menschenhandel kümmern. Der Cabaret-Paragraf, er ist für Sommaruga toter Buchstabe.

Wichtiges touristisches und erotisches Angebot

Jetzt steigt die Erregung im Rotlichtmilieu – und nicht nur dort. In einer kuriosen Koalition kämpfen der Dachverband Schweizerischer Konzertlokale, Cabarets, Dancings und Diskotheken (Asco) Seite an Seite mit Frauenschutzorganisationen für den Erhalt des Sonderstatuts.

«Cabarets sind ein wichtiger Bestandteil des touristischen und erotischen Angebots. Verschwinden sie, bleibt vielen Männern nur noch der Gang ins Bordell», sagt Jürg König, Besitzer des Kings-Club und Asco-Präsident. Sein Verband hat eine Petition lanciert. 5000 Personen haben sie laut König bereits unterschrieben. Nächste Woche soll sie im Bundeshaus eingereicht werden. Eine Abschaffung könnte «kriminelle Strukturen und Zwangsprostitution begünstigen», ist die Asco überzeugt: «Die Frauen werden in den Untergrund gedrängt.»

Menschenhändlern ausgeliefert

Die Branche agiert nicht nur aus uneigennützigen Motiven. «Ohne das Statut könnten wir vielleicht noch Frauen aus der EU rekrutieren, aber kaum mehr Brasilianerinnen oder Thailänderinnen», sagt König: «Das macht unseren Kunden doch keinen Spass mehr!» Frauen aus östlichen EU-Staaten wiederum hätten kaum eine Chance auf Jobs in seriösen Etablissements: «Zuhälter in Rumänien und Bulgarien sorgen dafür, dass sie direkt in die einschlägigen Salons geschickt werden, sie gelangen kaum je zu uns.»

Die «Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration Zürich» argumentiert, die Situation der Tänzerinnen sei zwar trotz Schutz-Statut nicht optimal: «Wir wollen die Situation nicht schönreden.» Doch könnten sie heute immerhin «fehlende Lohnzahlungen einfordern, missbräuchliche Kündigungen anfechten oder sich gegen Gewalt wehren». Falle der Passus, seien sie Menschenhändlern ausgeliefert.

Bei der Basler «Beratungsstelle für Frauen im Sexgewerbe» ist man überzeugt, es fehle den Behörden bloss am Willen, das geltende Recht durchzusetzen. Sommarugas Justiz- und Polizeidepartement hingegen stellt sich auf den Standpunkt, dank Visa-Pflicht und damit verbundenen «strengen Einreisevoraussetzungen» für Frauen von ausserhalb der EU könnten Missbräuche künftig verhindert werden.

Ob das Sonderstatut definitiv fällt, ist offen. Mira, Fernanda und Alida tanzen derweil weiter im Kings-Club, unbekleidet, aber vom Cabaret-Paragrafen noch notdürftig geschützt.

http://bazonline.ch/schweiz/Erregung-im ... y/20738551
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Aus den Augen, aus dem Sinn?


Heute können sich Frauen in Cabarets noch gegen den Zwang zum Alkoholkonsum wehren: Tänzerinnen in einem Nachtclub in Zürich, 2005.

Der Bund beabsichtigt, das Cabaret-Tänzerinnen-Statut abzuschaffen. In den Vernehmlassungsunterlagen fehlt jedoch eine fundierte Grundlage für diesen Entscheid. Eine Abschaffung führt zu einer Verschlimmerung der Situation. Mit der Studie über die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Cabaret-Tänzerinnen machte die FIZ (Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration) bereits 2006 auf die bestehenden Probleme und den Handlungsbedarf aufmerksam.

Doch die Abschaffung des Statuts, wie der Bundesrat sie nun vorschlägt, löst keine Probleme, sondern verschärft sie. Denn die Abschaffung dieser legalen Aufenthalts- und Arbeitsmöglichkeit wird zur Folge haben, dass Frauen nicht mehr legal, sondern illegal hier leben und arbeiten. Damit werden sie rechtsloser, verletzlicher, ausbeutbarer. Das sogenannte Cabaret-Tänzerinnen-Statut wurde in der Revision des Ausländergesetzes 2006 noch mit dem Argument des Schutzes vor Ausbeutung aufrechterhalten. Nun plötzlich erklärt der Bund, der Schutz sei nicht mehr gegeben – Gründe für diese Behauptung bleibt er schuldig.

Wir möchten festhalten: Ein legaler Aufenthalt und Arbeitsvertrag bedeutet Schutz, Illegalität hingegen führt zu einer erhöhten Vulnerabilität und Ausbeutbarkeit. Wer kriminalisiert wird, kann sich nicht gegen fehlende Lohnzahlungen, Ausbeutung, Gewalt oder Zwang zum Alkoholkonsum wehren. Zudem wird der Zugang zu Information, Beratung, Unterstützung und zur Gesundheitsprävention sehr erschwert, wenn Frauen versteckt arbeiten müssen. Von den sozialen und gesundheitlichen Folgekosten ganz zu schweigen. Damit der Schutzgedanke Wirkung entfalten kann, müssen Bund und Kantone die Arbeitsbedingungen in den Cabarets stärker kontrollieren, und für diese Kontrollen der Cabarets wie auch der Agenturen ausreichend Ressourcen zur Verfügung stellen. Ebenso muss die rechtliche Stellung der Tänzerinnen gestärkt werden, statt sie durch die Kriminalisierung zu schwächen.

Im erläuternden Bericht ist von einem steigenden Risiko hinsichtlich Menschenhandel die Rede. Die Zahlen unserer Beratungsstellen zeigen jedoch ein anderes Bild: Der grösste Teil der Cabaret-Tänzerinnen suchten 2011 Unterstützung wegen arbeitsrechtlicher Probleme. Nur 10 von total 193 Opfern von Frauenhandel wurden im Cabaretbereich ausgebeutet. Cabaret-Tänzerinnen haben befristete Arbeitsverträge während maximal acht Monaten pro Jahr. Jeden Monat wechseln sie den Arbeitgeber, das Cabaret und damit oft auch den Kanton. Für rund 2300 Franken Netto-Lohn arbeiten sie an 23 Tagen pro Monat von 16 Uhr bis 2 oder 4 Uhr morgens.

In die FIZ kommen sie meist wegen nicht bezahlter Löhne und dem Zwang zum Alkoholkonsum. Den Tänzerinnen wird vorgeworfen, sich zu wenig Mühe zu geben und es wird gedroht, dass sie weniger Lohn erhalten würden, wenn sie nicht aktiv mit Kunden trinken oder ins Séparée gingen. Von solchen Cabarets erhalten unsere Klientinnen ihre Löhne oft erst Monate später, wenn überhaupt. Im Normalfall bezahlen die Cabaret-Betreiber den Lohn nach Erhalt einer schriftlichen Forderung der FIZ. Entfällt der Tänzerinnen-Statut, wird es noch viel schwieriger bis unmöglich werden, die Frauen rechtlich zu unterstützen.

Es ist daher stossend, dass der Bund eine repressive ausländerrechtliche Massnahme wie die Abschaffung einer legalen Arbeitsmöglichkeit für Drittstaatenangehörige als Massnahme gegen den Menschenhandel bezeichnet. Das Gegenteil ist der Fall: Mit der Kriminalisierung von Cabaret-Tänzerinnen wird Menschenhandel gefördert. Potenzielle Opfer werden zu Tätern gemacht. Die FIZ fordert die Aufrechterhaltung des Cabaret-Statutes. Um den Schutzgedanken des Ausländergesetzes und der Verordnung über die Zulassung der Ausländerinnen ernsthaft umzusetzen, müssten nicht nur für Cabaret-Tänzerinnen, sondern auch für Personen aus Drittstaaten, die heute illegal in der Altenpflege, Kinderbetreuung, Hausarbeit, Landwirtschaft etc. arbeiten und besonders schutzlos sind, legale Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden.

Doro Winkler ist Ethnologin und arbeitet seit 14 Jahren in der FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration, wo sie verantwortlich ist für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising. Die FIZ ist eine unabhängige NGO, die sich für Würde und Rechte von Migrantinnen einsetzt.

http://blog.derbund.ch/mamablog/index.p ... n-statuts/
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Beitrag von nina777 »

30.10.2012

Cabaret-Tänzerinnen sind heiss umstritten

Soll das Cabaret-Tänzerinnen-Statut abgeschafft oder beibehalten werden? Die Gewerkschaften sind sich uneinig. Auch die Politik schaltet sich in die Diskussion ein.


Nach dem Willen des Bundesrats sollen Frauen aus Staaten ausserhalb der EU und der EFTA künftig nicht mehr als Cabaret-Tänzerinnen in der Schweiz arbeiten dürfen. Die geplante Verordnungsänderung spaltet die Arbeitnehmerorganisationen.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wehrt sich gegen die Abschaffung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts. Er hat sich deshalb mit dem Arbeitgeberverband der Unterhaltungsgastronomie zusammengetan: Der SGB und der Verband Schweizerischer Konzertlokale, Cabarets, Dancings und Discotheken (ASCO) starteten gemeinsam eine Petition.

Am (heutigen) Dienstag sollen Justizministerin Simonetta Sommaruga fast 5000 Unterschriften übergeben werden. Die Aufhebung des Statuts würde die Lage der Tänzerinnen verschlechtern und sie in die Illegalität drängen, so die Argumentation der beiden Organisationen.

Anderer Meinung als der SGB ist die Arbeitnehmerorganisation Travail.Suisse: Sie unterstützt die Abschaffung des Cabaret- Tänzerinnen-Statuts, wie sie in ihrer Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung schreibt. Allerdings nur unter der Bedingung, dass begleitende Massnahmen präsentiert werden, die den Tänzerinnen angemessene Arbeitsbedingungen garantieren.

Ähnlich argumentiert die SP. Sie befürwortet die Verordnungsänderung. Gleichzeitig schreibt sie in ihrer Stellungnahme, die Abschaffung des Statuts würde die Probleme nicht einfach zum Verschwinden bringen.

Die Sozialdemokraten fordern, dass Frauen, die bisher eine L- Bewilligung (das Cabaret-Tänzerinnen-Statut) innehatten, einen Anspruch auf eine B-Bewilligung erhalten, sofern sie sich nichts haben zu Schulden kommen lassen.

«Hintertür zur Prostitution»

Das Cabaret-Tänzerinnen-Statut beibehalten wollen die SVP und die FDP. Dieses garantiere den Frauen wenigstens einen gewissen Schutz, schreibt die FDP in ihrer Stellungnahme. Verantwortlich für die Probleme sei die mangelhafte Umsetzung der Verordnung.

Zustimmung zur Verordnungsänderung kommt von Seiten der Städte. Das Cabaret-Tänzerinnen-Statut habe sich nicht bewährt, äussert sich der Schweizerische Städteverband in seiner Stellungnahme.

«Diverse Befragungen haben ergeben, dass die Arbeit im Cabaret als Hintertür zur Prostitution benützt wird.» Zudem gehe die Nachfrage nach Erotikshows in Cabarets kontinuierlich zurück. Die Lokale könnten ihren Bedarf an Tänzerinnen auch mit Frauen aus EU- Ländern decken.

Schutz nicht gewährleistet

Die Zulassung ausländischer Cabaret-Tänzerinnen wird seit über 40 Jahren mit Arbeitsbewilligungen geregelt. In den 1990er Jahren wurde ein spezielles Statut in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verankert.

Dieses erlaubt es Personen aus Drittstaaten, in die Schweiz einzureisen, um als Cabaret-Tänzerinnen zu arbeiten. Zu ihrem Schutz ist es ihnen aber ausdrücklich untersagt, Gäste zu Alkoholkonsum zu animieren oder der Prostitution nachzugehen.

Im Juni hatte das Bundesamt für Migration (BFM) eine Aufhebung des Statuts angeregt. Eine Überprüfung habe ergeben, dass «die Schutzwirkung nicht mehr gewährleistet» sei. Das heisst wohl, dass die Cabaret-Tänzerinnen trotz des Verbots als Prostituierte oder Animierdamen arbeiten. Laut BFM wendet etwa die Hälfte der Kantone das Statut nicht mehr an.

Die Vernehmlassungsfrist für die Änderung der VZAE läuft am Freitag aus.

http://www.20min.ch/schweiz/news/story/12530813
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Tänzerinnen-Statut spaltet Gewerkschaften

Frauenfreundlich oder frauenfeindlich? Die Arbeitnehmervertreter sind sich uneins, was sie von der geplanten Abschaffung der speziellen Aufenthaltsbewilligungen für Stripperinnen halten sollen.

Nach dem Willen des Bundesrats sollen Frauen aus Staaten ausserhalb der EU und der Efta künftig nicht mehr als Cabaret-Tänzerinnen in der Schweiz arbeiten dürfen. Die geplante Verordnungsänderung spaltet die Gewerkschaften.

Während die Arbeitnehmerorganisation Travail.Suisse die Abschaffung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts unter bestimmten Bedingungen befürwortet, stellt sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) dezidiert dagegen.

5000 Unterschriften

Um die L-Bewilligung für die Tänzerinnen zu erhalten, hat er sich sowohl mit den Arbeitgebern der Unterhaltungsgastronomie als auch mit Arbeitnehmerinnenorganisationen der Branche zusammengetan. Gemeinsam übergaben sie eine Petition mit rund 5000 Unterschriften an Justizministerin Simonetta Sommaruga.

Aus Sicht von Jürg König, Präsident des Verbands Schweizerischer Konzertlokale, Cabarets, Dancings und Discotheken (Asco), hätte eine Abschaffung des Statuts sowohl für Cabarets als auch für Tänzerinnen negative Folgen. «Die Frauen werden in den Untergrund oder in Scheinehen gedrängt», sagte er vor den Medien in Bern. Dagegen biete die L-Bewilligung «eine beinahe schon einmalige Rechtssicherheit».

Welche Auswirkungen die Verordnungsänderung hätte, zeige sich in den Kantonen, die das Statut nicht mehr anwendeten. Gemäss dem Bundesamt für Migration (BFM) sind das etwa die Hälfte der Kantone. Vielerorts seien Cabarets danach nicht verschwunden, sondern in Kontaktbars oder Saunaclubs umgewandelt worden, sagte Jürg König.

Begleitende Massnahmen

Travail.Suisse hat sich im Rahmen der Vernehmlassung für die Abschaffung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts ausgesprochen. Die Organisation verlangt aber, dass die Regierung begleitende Massnahmen präsentiert, die den Tänzerinnen aus EU- und Efta-Staaten angemessene Arbeitsbedingungen garantieren. Zudem müssten Arbeitgeber, die nach der Aufhebung illegal Tänzerinnen beschäftigten, konsequent verfolgt und bestraft werden.

Nicht nur die Gewerkschaften, auch die Sozialdemokraten sind sich uneinig: Während die SP Schweiz eine Änderung der Verordnung befürwortet, stellen sich die SP Frauen sowie die Jungsozialisten gegen die Mutterpartei und engagieren sich an der Seite des SGB gegen die Aufhebung des Tänzerinnen-Statuts.

Ähnlich wie Travail.Suisse fordert auch die SP zusätzliche Massnahmen. Etwa sollen Frauen, die bisher eine L-Bewilligung (das Cabaret-Tänzerinnen-Statut) innehatten, einen Anspruch auf eine B-Bewilligung erhalten, sofern sie sich nichts haben zu Schulden kommen lassen.

Das Cabaret-Tänzerinnen-Statut beibehalten wollen die SVP und die FDP. Dieses garantiere den Frauen wenigstens einen gewissen Schutz, schreibt die FDP in ihrer Stellungnahme. Es sei aber nötig, die Verordnung besser umzusetzen.

«Hintertür zur Prostitution»

Einig sind sich im Prinzip alle darin, dass die gegenwärtige Situation nicht befriedigend ist. Offenbar arbeiten viele Cabaret- Tänzerinnen als Prostituierte, obschon ihnen das verboten ist.

Das BFM hatte die vorgeschlagene Abschaffung des Statuts im Juni in erster Linie damit begründet, dass «die Schutzwirkung nicht mehr gewährleistet» sei.

In diese Richtung geht auch die Stellungnahme des Schweizerischen Städteverbands: «Diverse Befragungen haben ergeben, dass die Arbeit im Cabaret als Hintertür zur Prostitution benützt wird.» Der Verband unterstützt deshalb die geplante Verordnungsänderung. Das Cabaret- Tänzerinnen-Statut habe sich nicht bewährt, schreibt er.

Ausserdem gehe die Nachfrage nach Erotikshows in Cabarets kontinuierlich zurück. Die Lokale könnten ihren Bedarf an Tänzerinnen auch mit Frauen aus EU-Ländern decken.

Sowohl von Befürwortern als auch von Gegnern des Statuts wird Kritik an den Kantonen laut, sie würden die Einhaltung der Regeln nicht streng genug kontrollieren. Die Kantone wiederum beklagten sich in der Vergangenheit wiederholt über den hohen Aufwand, den solche Kontrollen verursachten und den sie sich nicht leisten könnten.

Seit 40 Jahren geregelt

Die Zulassung ausländischer Cabaret-Tänzerinnen wird seit über 40 Jahren mit Arbeitsbewilligungen geregelt. In den 1990er Jahren wurde ein spezielles Statut in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verankert.

Dieses erlaubt es Personen aus Drittstaaten, in die Schweiz einzureisen, um als Cabaret-Tänzerinnen zu arbeiten. Dabei ist es ihnen aber ausdrücklich untersagt, Gäste zu Alkoholkonsum zu animieren oder der Prostitution nachzugehen.

Die Vernehmlassungsfrist für die Änderung der VZAE läuft am Freitag aus.

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Marc of Frankfurt
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Showtanz und Prostitution sind Formen von Sexwork

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Die Schweiz ist ein vorbildlich demokratisches Land, wo sogar zur Sexarbeit öffentlich angekündigte "Vernehmlassungsfristen" in der Tagespresse bekanntgegeben werden.


- Ob Sexworker sich bei Anhörungen einbringen werden?

- Wieviele Sexworker und Ex-Sexworker muß man befragen in deiner doppel-blind-Studie mit Kontrollgruppe, um eine wissenschaftlich-statistisch valid-signifikante Aussage zu erhalten? (Eine Rechenaufgabe, die heutzutage Abiturstoff ist !!! und Signifikanztest heißt !!!)

- Begründet sich die politische Entscheidung auf wissenschaftliche Evidenz oder politische Macht?





Die Demokratie der Schweiz hat eine lange Tradition:
1848: Sonderbundkrieg gegen katholsch-konservative-altliberale Kantone des Sonderbund (die hatten noch Zensuswahlrecht gemäß Steuerabgaben) mit im damaligen Europa einmaligem Sieg für die Demokraten und den Staatenbund. Das resultierte dann in einer neuen Schweizer Bundesverfassung (inkl. allgemeine freie Wahlen...).
Eine wichtige historische Etappe der 5.000-jährigen Menschenrechte-Geschichte:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=81966#81966



Was ist schon so problematisch dabei, dass es einen Übergang von Cabaret und Prostitution gibt der fließend ist?

In Frankfurt, wo es für Bürgers-Frauen bisweilen Bordellführungen und Table-Dance-Workshops gibt, werden die Unterschiede genau aufgeklärt. Jede Sexarbeiterin hat prinzipielle Wahlfreiheit. Auch Kunden wählen gezielt.

Für manche Sexworker und viele Kunden, sind das ganz getrennte Bereiche. Für andere ist ein Übergang oder Jobwechsel möglich und akzeptabel.

In Frankfurt befinden sich manche Tabledanceclubs im Souterrain von Bordellen (Laufhäusern). Und dennoch sind beides unterschiedliche Wirtschaftsbetriebe und Pächter mit unterschiedlichen Mitarbeiterinnen-Gruppen, auch wenn es die selbe Immobilie und die selbe Immobilienbesitzer_in ist.

Da die Schweiz auch einen relativ fortschrittlichen Umgang mit Prostitution pflegt, sollten Argumente wie "Hintertür Prostitution" formal leicht zu entkräften sein. Sind sie nicht vielmehr nur Abklatsch und Relikt von konservativ, rückwärtsgewandter Putophobie und Whorephobia?

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Re: Prostituierte muss Buße nicht zahlen

Beitrag von konkret »

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Zwerg hat geschrieben:Trotzdem sprach er die Frau frei, und zwar aufgrund eines so genannten Rechtsirrtums.

So war die Brasilianerin laut Einzelrichter aufgrund eines früheren Gerichtsurteils davon überzeugt, dass sie sich am Fenster aufhalten dürfe, so lange sie nicht winke oder mögliche Freier anspreche

limmatonline.ch
Rechtsirrtum? Ich dachte, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"? Gilt das nur in der Schweiz oder auch in D?

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Jupiter
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von Jupiter »

Die Badische Zeitung meldet neue Regelungen und Sexsteuer für Freiburg:

http://www.badische-zeitung.de/lokales/ ... er-erheben

Freiburg will eine Sexsteuer erheben
Änderungen in Freiburgs Rotlichtgewerbe: Künftig soll es eine "Steuer für sexuelle Dienste" in Bordellen, bordellartigen Betrieben, Terminwohnungen, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie in Wohnwagen und Wohnmobilen geben.
Dabei gilt: Je größer das Separee, desto höher die Steuer – vorgesehen ist ein Steuersatz von 100 Euro je angefangenen zehn Quadratmetern. Die Verwaltung geht von jährlichen Einnahmen in Höhe von einer viertel Million Euro aus.

Doch damit nicht genug: Die Stadtverwaltung will das horizontale Gewerbe insgesamt neu regulieren. Denn zum einen ist die Zahl der geduldeten, aber nicht genehmigten Bordelle und bordellartigen Betriebe in den vergangenen Jahren stark gewachsen: 2005 waren es rund 30, mittlerweile sind es zirka 80. Zum anderen haben im Rathaus die Beschwerden über Störungen durch diese Betriebe zugenommen.

Aktuell sind bei Gericht drei Klagen von Betreibern oder Vermietern dieser geduldeten, aber rechtswidrigen Etablissements anhängig; gegen sie hatte die Stadt Nutzungsuntersagungen verhängt. Insgesamt hat sie in den letzten 18 Monaten 15 Betrieben die Nutzung für Sexdienste untersagt. Die Verwaltung plant deshalb, ihre Bordellkonzeption zu überarbeiten: So sollen neben den bisherigen zwei Standorten weitere sechs neu ausgewiesen werden. Bisher waren Bordelle nur in der Tulla- und der Wiesentalstraße zulässig, ein dritter Standort in der westlichen Heinrich-von-Stephan-Straße wurde nie genutzt.

Stadt lässt weitere Puff-Standorte zu

Zusätzlich zu den bestehenden Bordellen in der Tullastraße 79 und der Wiesentalstraße 15 mit insgesamt 47 Zimmern sollen künftig Etablissements Auf der Haid (Stadtteil Weingarten), in der Bettackerstraße, der Haslacher Straße, dem Schildackerweg, der Todtnauer Straße sowie ein weiteres Bordell in der Wiesentalstraße (alle Stadtteil Haslach) zugelassen werden. Dafür werden die Bebauungspläne geändert.

Dabei handelt es sich um bestehende Freudenhäuser, gegen die die Stadt rechtlich – Stichwort Bestandsschutz – ohnehin keine Handhabe mehr hat. Die Folge: Gab es bislang 47 Plätze zur Ausübung von Prostitution, werden es künftig 120 sein. Einige der neu zugelassenen Puffs sollen sich bis auf 32 Plätze ausweiten können. Eine Einrichtung in der Robert-Bunsen-Straße im Industriegebiet Nord mit 15 Zimmern soll neu in die Konzeption aufgenommen werden.

Weitere Etablissements im Stadtgebiet mit nochmal 26 Plätzen will die Verwaltung nicht baurechtlich sichern, da sie unerwünscht sind; dazu gehören Einrichtungen am Rankackerweg, Werthmannstraße, Kronenstraße und südliches Schwabentor. Nicht vorgehen will die Stadt gegen sogenannte Wohnungsprostitution (15 Plätze), so weit es dort keine Spannungen gibt: Damit sind Wohnungen gemeint, in denen ein bis zwei Prostituierte arbeiten und wohnen. Im Gegensatz dazu sind Terminwohnungen rein gewerblich genutzte Räume, in denen Prostituierte zwar auch übernachten, aber nicht dauerhaft wohnen.
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von Jupiter »

und hier noch die Meldung zum neuen "Rotlicht-Konzept":

http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... pt-wackelt

Städtisches Rotlicht-Konzept wackelt

Vermieter und Mieter von Terminwohnungen klagen gegen die Stadt, die die Nutzung untersagte.
Vermieter und Mieter von Terminwohnungen in Herdern und Landwasser klagen vor dem Verwaltungsgericht (VG) gegen die Stadt. Die Stadt untersagte den Sexbetrieb in den Wohnungen, da es dafür keine rechtliche Grundlage gebe. Denn wer ein Puff oder eine Terminwohnung betreibt, braucht eine baurechtliche Genehmigung. In den beiden gestrigen Verhandlungen – Urteile stehen noch aus – wurde deutlich, dass die bestehende Bordellkonzeption der Stadt aus dem Jahr 2001 nicht immer eindeutig greift. Nicht zuletzt deshalb wird gerade an Änderungen gearbeitet (siehe Seite 21).

So wurden bei der Erarbeitung der Konzeption im Jahr 2001 Begriffe wie Terminwohnungen und Wohnungsprostitution vermischt. In einer sogenannten Terminwohnung arbeiten mehrere Frauen. Im Unterschied zur Wohnungsprostitution wohnen die Frauen in diesen Terminwohnungen nur für kurze Zeit und ziehen dann weiter. Terminwohnungen sind in Gewerbegebieten zulässig. Allerdings – darauf wies VG-Vizepräsident Christoph Sennekamp hin – ist in einem Gewerbegebiet keine Nutzung als Wohnung zugelassen. Ungeklärt blieb die Frage, ob darunter auch kurzzeitiges Wohnen fällt. Bei den beiden 2005 eröffneten Etablissements in der Böcklerstraße 9 in Landwasser, um die es vor Gericht ging, handelt es sich um Terminwohnungen. Im Keller dieses Hauses sollen zeitweise Sado-Maso-Partys stattgefunden haben, für die überregional geworben wurde. Mittlerweile laufen die Geschäfte in den beiden Wohnungen schlecht, sagte der Mieter – vor allem, weil ein großes Bordell in der Tullastraße mit fragwürdigen Aktionen Kunden abziehe.

Ausgewiesen hat die Stadt in ihrer Konzeption bislang drei offizielle Bordellstandorte. Solange es keine städtebaulichen Spannungen – also keine Konflikte mit Nachbarn – gibt, toleriert die Stadt Wohnungsprostitution. Gegen Terminwohnungen geht sie hingegen vor – zuerst gegen große und neu eröffnete Etablissements sowie gegen solche, wegen denen es Beschwerden der Anwohner gibt. "Je mehr Frauen in einer Wohnung arbeiten, desto mehr milieubedingte Unruhe gibt es", sagte Richter Sennekamp. Willi Reisser, Anwalt des Vermieters in der Böcklerstraße 9, kritisierte das Vorgehen der Stadt. Deren Konzept basiere darauf, dass nicht genehmigte Etablissements geduldet werden: "Die Stadt macht illegale Wohnungen zum Teil ihres Konzepts."

In einer zweiten Verhandlung ging es um drei Terminwohnungen in einem Mietshaus in der Habsburgerstraße 119. Dort sollen bis zu zehn Frauen gearbeitet haben, ehe die Stadt einschritt und die fristlose Kündigung der Wohnungen samt Räumungsklage anordnete. "Welcome Mai Thai" steht noch immer an der Tür im zweiten Obergeschoss des Mietshauses. In der Wohnung darunter, im ersten Stock, ist eine Sprachschule, in der Wohnung im dritten Stockwerk eine WG. An deren Türen klebt ein Pappschild mit der Aufschrift "WG – kein Puff!", ebenso an einer Tür im vierten Stock. Ein dortiger WG-Bewohner sagte gestern, dass noch immer etwa ein Mal im Monat jemand an der Tür klingle und sexuelle Dienste wolle. Sowohl in der WG im dritten Stock als auch in den Räumen, in denen sich jetzt die Sprachschule befindet, gingen bis vor kurzem Prostituierte ihrem Gewerbe nach. Die drei Wohnungen seien mittlerweile anderweitig vermietet, versicherte die Vermieterin vor Gericht. Die Wohnung, an deren Tür "Mai Thai" steht, nutze die Bewohnerin nur noch privat. Allerdings traf die Polizei dort unlängst bei einer Kontrolle mehrere Frauen an. "Nach unseren Erkenntnissen gibt es dort weiterhin Prostitution", so Lena Ketterer vom Rechtsamt der Stadt.

Anders als in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sind Bordelle und bordellähnliche Betriebe in Wohn- und Mischgebieten unzulässig. Laut Stadtverwaltung steht das Haus Habsburgerstraße 119 in einem Mischgebiet. Diese Ansicht vertrat auch das Gericht. Die Vermieterin wollte im Falle eines Erfolgs ihrer Klage nicht ausschließen, wieder Sexgewerbe in ihre Wohnungen zu holen, immerhin nehme sie bei dieser Art der Nutzung pro Monat 500 Euro mehr ein. Der Vermieter der Wohnungen in der Böcklerstraße beziffert seine Mietmehreinnahmen durch die Nutzung als Puff auf rund 2000 Euro.
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Re: RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWAR

Beitrag von annainga »

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Jupiter hat geschrieben:Solange es keine städtebaulichen Spannungen – also keine Konflikte mit Nachbarn – gibt, toleriert die Stadt Wohnungsprostitution.
rechtssicherheit sieht anders aus.
auf was kann man sich als sexarbeiterin verlassen?
auf toleranz?
so kann man doch kein geschäft führen - in der hoffnung, tolerante nachbarn zu haben.

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Beitrag von fraences »

Der Begriff "Bestandschutz" wäre juristisch interessant, nähe anzusehen.
Das habe ich schon oft gehört, das es für langbestehende Prostitutionsbetriebe einen offiziellen Genehmigung erteilt wird.

Die Thematik der Neuregelung der Bordelle ist ja in Freiburg lange im Gespräch gewesen, nun ist es offiziell. Wie weit Betreiber, Sexworker und P.I.N.K. in diese Entscheidungsfindung, wo in Freiburg Bordelle zugelassen sind, mit einbezogen worden ist, bezweifle ich. Oder nur geringfügig mitwirken konnten.

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Re: RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWAR

Beitrag von Jupiter »

Ich habe die Pressemeldung ohne Kommentar eingestellt, da ich schon gerne sauber trenne.
Hier zeigt sich aber wieder exemplarisch, wie die einzelnen Bereiche jede Kommune für sich interpretiert bzw. auslegt.
Bemerkenswert finde ich die Definition und Abgrenzung zwischen Terminwohnung und Wohnungsprostitution.
Wenn eine SW die örtliche Definition kennt, muss man sich danach richten, wenn man keinen Stress haben will.
@Annaninga, das ist sicher nicht das, was man sich unter "Rechtssicherheit" wünscht.

Gruß Jupiter
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von annainga »

bei den bezeichnungen kann man schon mal durcheinander kommen. bordell, bordellartiger betrieb, wohnungsprostitution, terminwohnung, club, privatclub, saunaclub, bar, gewerbliche zimmervermietung, prostitutionsstätte - und für alle gilt baurechtlich was anderes, wenn man denn überhaupt weiß, um was es sich handelt.

aber zum glück gibts den trading-down-effekt, der ist ganz unabhängig vom baurecht und damit kann man jedes projekt scheitern lassen.

ganz schön nervig, es hat aber auch einen kleinen vorteil. sexarbeiter, die allein, zu zweit oder dritt oder viert arbeiten (nur nicht gerade im reinen wohngebiet), werden oft geduldet ohne behördliche auflagen zu erfüllen. für große etablissements ist das schwieriger, aber auch nicht unmöglich.

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Beitrag von fraences »

@annainga

Das sehe ich genauso, was baurechtliche Bedenken mit unterschiedliche Einstufung zwischen Terminwohnung und Wohnungsprostitution sein soll ist für mich nicht nachvollziehbar.

Zumal der Begriff der Terminwohnung entstand in eine Zeit, wo SW in eigener Regie sich von das Arbeiten in Laufhäuser abgewandt haben und in verschiedenen Städten sich niedergelassen haben, mit dem Konzept Mitarbeiterinen für (in der Regel eine Woche) einen Arbeitsplatz anzubieten.Meistens waren es ältere Kolleginnen, die sich in eigener Regie selbständig als Betreiberin gemacht haben. Zumal ihre Verdienstmöglichkeiten mit den Jahren in den großen Bordellbetrieben abnahmen.

Diese Idee war eine Fortsetzung, dessen, was die SW vom Arbeiten in den Laufhäuser gemacht haben. Das Geschäftskonzept, (funktioniert auch heute noch mit dem Ecorttouring) : "man ist Neu und hat wesentlichen mehr Anfragen und Dates).
Gerade Freiburg war für gute Terminwohnungen eine beliebte "Anschaffort": Ich kann mich noch erinnern, das es bis zu einem halben Jahr Wartezeiten gab.
Lag auch daran, das es wenig Angebot gab (30 Betriebe) und die Preise im Süden, eh höher waren, als sonst wo. (Stundenpreis 400 DM minimum, plus Extraservice, alles nur mit Schutz).


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Re: RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWAR

Beitrag von Jupiter »

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annainga hat geschrieben: für große etablissements ist das schwieriger, aber auch nicht unmöglich.
Es sei denn man ist als der örtliche "Platzhirsch" so etabliert und gefügig.
In Freiburg gibt es diesen und es ist eigenartig, was dieser genehmigt bzw. geduldet bekommt.

Hierzu sagt man landläufig "es hat ein Geschmäckle"

Gruß Jupiter
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Re: RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWAR

Beitrag von fraences »

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annainga hat geschrieben: es hat aber auch einen kleinen vorteil. sexarbeiter, die allein, zu zweit oder dritt oder viert arbeiten (nur nicht gerade im reinen wohngebiet), werden oft geduldet ohne behördliche auflagen zu erfüllen. für große etablissements ist das schwieriger, aber auch nicht unmöglich.
Ich sehe aber zukünftig genau einen anderen Trend auf uns zu kommen. Das "große Bordelle" wegen ihre Einflussnahme und Beziehung zu Kommunalpolitiker, die rechtliche Genehmigung bekommen und das bisher geduldete Kleinbetriebe und Wohnungsprostitution mehr und mehr kontrolliert und untersagt wird. Ein Grund lässt sich schnell über das Baurecht begründen.

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Beitrag von fraences »

Was die Sexsteuer anbelangt, habe ich mehrmals in den § Jahren, wo ich hier bin, gefragt ob das kommen wird.

Das war NIE im Gespräch. Wie aus heiteren Himmel haben wir es jetzt. Der größte Teil der SW in den Etablissements beschwerten sich auf Grund der flaue Umsatzlage schon wegen der täglich zu zahlenden 25 Euro Pauschalsteuer.

Auch wenn ich es richtig verstanden habe, wird nur für die Betreiber pro qm berechnet. Aber auf wem wird es letztendlich umgewälzt??????
Auf die Kundschaft wird es nicht gehen, da jetzt innnerhalb meiner Zeit hier, schon eine enorme Preisverfall zu beobachten war.

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