LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD

Hier findet Ihr "lokale" Links, Beiträge und Infos - Sexarbeit betreffend. Die Themen sind weitgehend nach Städten aufgeteilt.
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fraences
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Beitrag von fraences »

Wobei erfreulich ist, da es nur 2 hatten (der Dritte war seit langem nicht dort im Betrieb, warum hab ich nicht erfahren können), die Zahl zumindesten mehr geworden st.

Frage ist nur und ich zähle weit über 100 Betriebe (wobei einige Betriebe in der gleichen Hand von Betreiber sind), wie weit werden, die anderen Bestand auf lange Sicht haben.

Liebe Grüsse, Fraences
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Beitrag von bettyboop »

Wobei erfreulich ist, da es nur 2 hatten (der Dritte war seit langem nicht dort im Betrieb, warum hab ich nicht erfahren können), die Zahl zumindesten mehr geworden ist.
Einer "Platzhirsch" Bauherr hat das Grundstück gekauft und es wird gemunkelt, dass in das Wohn-Neubau 2 bis 3 Stockwerke für Terminwohnungen reserviert waren. Ob das nun so bleibt mit die neue Regelung weiß keiner, aber es könnte erklären weswegen dort nichts passiert.
Prostitution policy is plagued by bad numbers. Bad numbers and wild estimates. If there are millions of trafficking victims who counted them and where are they?

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Jupiter
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von Jupiter »

Die Angelegenheit hat es heute sogar in die TV-Landesnachrichten gebracht:
http://www.swr.de/landesschau-aktuell-b ... index.html

Danach soll morgen (13.11.) sich der Gemeinderat damit befassen.
Leider findet sich aber den Seiten keine Info, auch nicht bei den Ausschüssen:
https://freiburg.more-rubin1.de/sitzungskalender.php
https://freiburg.more-rubin1.de/gremien.php

Soll das wieder im "stillen" Kämmerlein entschieden werden?

Gruß Jupiter
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Beitrag von bettyboop »

So wie ich Freiburg kenne können wir darauf wetten, dass Besitzer, Vermieter und das Volk unerwünscht sind. Der Bauburgermeister traute sich wenigstens vor der Kamera...
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von fraences »

NEUE BORDELLKONZEPTION

MÜNSTERECK: Die Last mit dem Last
er

Seit Jahren schieben die Juristen im Rathaus die Last mit dem Laster vor sich her. Jetzt sollen Baurecht und Steuerschraube für Verkehrsberuhigung sorgen. Die bisherige Bordellkonzeption war keine, sondern ein untauglicher Versuch, die Prostitution einzuzwängen. Von drei genehmigten Standorten für Bordelle war einer keiner. Doch so einfach ließen sich die Anbieter und Anbieterinnen käuflicher Liebe nicht ausbremsen. Sie fanden dezentrale Lösungen, in sogenannten Terminwohnungen. Achselzuckend haben Verwaltung und Polizei das Problem zur Kenntnis genommen. Tatsächlich ist die Prostitution im Vergleich zu anderen Städten eher eine Randerscheinung und in der Rangliste der Probleme Freiburgs nicht ganz oben – selbst wenn im Rotlichtmilieu die Akteure immer wieder mit Buttersäure die Reviere markieren. [B]Der neuerliche Versuch der Verwaltung soll nun mit baurechtlichen Mitteln jüngere und künftige Terminwohnungen als illegal einstufen, wodurch sie untersagt werden können.[/B] Gleichzeitig werden neun statt bisher drei Standorte für Bordelle ausgewiesen und die Abgrenzung zu Terminwohnungen gestrichen. Dass das den Boom der Prostitution in Freiburg stoppt, könnte durchaus sein. Ganz im Gegensatz zur Sexsteuer – dafür ist das Geschäft zu lukrativ.

http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... 77997.html
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von fraences »

Neuordnung im Rotlichtgewerbe

FREIBURG An sechs weiteren Standorten will die Stadt Bordelle erlauben

An sechs weiteren Standorten will die Stadt Freiburg Bordelle erlauben - das wurde heute bekannt gegeben. Dabei handelt es sich bereits um bestehende Betriebe. Die Stadt reagiert damit auf die Zunahme illegaler Bordelle in den vergangenen Jahren. Außerdem will sie auf die Einrichtungen eine Steuer erheben - rund 860.000 Euro soll das jährlich in die Stadtkasse spülen. Angst vor einer Verlagerung der Prostitution auf die Straße hat man im Rathaus jedoch nicht. Auch die Steuern für Glücksspieleinrichtungen sollen erhöht werden. Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Pläne entscheiden.

http://www.tv-suedbaden.de/Aktuelles/Su ... htgewerbe/
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von fraences »

BORDELLSTANDORTE

Freiburg legt ein Konzept für die Rotlichtszene vor


Die Zahl der Bordelle und Terminwohnungen – viele davon werden illegal betrieben – hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Waren es 2003 noch etwa 25 Etablissements, sind es mittlerweile 80 bis 90. Dieser Entwicklung will die Stadt mit einem neuen Bordell konzept begegnen.

Das Geschäft mit Sex gegen Bezahlung boomt, in Freiburg genauso wie andernorts.
Statt den bisherigen drei will sie neun Standorte ausweisen, dafür aber gegen illegale Terminwohnungen vorgehen. Eingeführt werden soll zudem eine Steuer für sexuelle Dienste. Die Prostituiertenberatung Pink fürchtet, dass Frauen ihre Arbeit auf die Straße verlagern könnten.

Noch 2005 gingen Polizei und Stadtverwaltung von etwa 30 Bordellen, Terminwohnungen (gewerblich genutzte Räume, in denen Frauen für kurze Zeit wohnen und arbeiten) sowie Einrichtungen der Wohnungsprostitution aus; Letzteres sind Wohnungen, in denen eine oder zwei Frauen dauerhaft wohnen und arbeiten. Inzwischen sind es 80 bis 90, wobei die Dunkelziffer erheblich ist, sagt Raoul Hackenjos, stellvertretender Chef der Kriminalpolizei. Die Fluktuation im Rotlichtgewerbe sei enorm.


Die Beratungsstelle Pink, die Frauen beim Ausstieg aus der Szene berät, geht von 150 bis 200 Prostituierten in der Stadt aus; ein Großteil von ihnen stammt aus Osteuropa. Paradox findet Kripovizechef Hackenjos die Tatsache, dass nicht Angebot und Nachfrage den Markt regelten: "Es rentiert sich für die Betreiber immer", allein wegen der überhöhten Mieten. Erst vor wenigen Tagen räumte die Vermieterin mehrerer Terminwohnungen in einer Gerichtsverhandlung ein, dass sie jeden Monat und Wohnung 500 Euro mehr verdiene, als wenn sie sie normal vermiete.

"Wenn wir das nicht steuern, wird sich das weiter ausbreiten", sagt Baubürgermeister Martin Haag über diese Entwicklung. Warum das Rotlichtgewerbe so rasant gewachsen ist, kann er sich nicht erklären: "Freiburg ist einfach nicht mehr die Stadt wie vor zehn oder 15 Jahren." Zugenommen haben die Beschwerden von Anwohnern. Wenn es zu Problemen kommt, untersagt die Stadt die Nutzung als Puff, insofern sie dieses bislang trotz fehlender Genehmigung toleriert hat.

Drei offizielle Bordellstandorte gab es bislang, wobei sich das Rotlichtgewerbe an einem davon – in der Heinrich-von-Stephan-Straße – nie angesiedelt hat. Die Stadtverwaltung will nun insgesamt sieben weitere Standorte genehmigen. Die meisten liegen im Stadtteil Haslach, einer in Weingarten. Dabei handelt es sich um bestehende Freudenhäuser, gegen die die Stadt baurechtlich – Stichwort Bestandsschutz – keine Handhabe mehr hat oder die sie als unproblematisch erachtet. Zulässig sind Puffs in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten.

Gegen all jene, die illegal betrieben werden, will die Stadtverwaltung vorgehen – zuerst gegen die großen und neueren. Bürgermeister Otto Neideck geht davon aus, dass die Zahl der Puffs durch die Neuregelung abnehmen wird. Im Rathaus glaubt man, dass künftig mit 120 Plätzen zur Ausübung von Prostitution der Bedarf gedeckt sei. Dies hätten Vergleiche mit anderen Städten ergeben. De facto dürfte die Zahl der Plätze derzeit höher als 120 sein, vermutlich aber wohl auch der Bedarf. Weiterhin tolerieren will die Stadt die Wohnungsprostitution (derzeit 15 Plätze).

Zur Eindämmung des Gewerbes beitragen soll auch eine neue Steuer für sexuelle Dienste: So will die Stadt künftig von jedem Betreiber eines Freudenhauses, einer Terminwohnung, FKK-Bar oder eines Clubs monatlich 100 Euro je angefangenen zehn Quadratmetern erheben. Betroffen sind auch Wohnmobile, wobei die rund 15, die bis vor einiger Zeit am Rande der Stadt standen, mittlerweile von der Bildfläche verschwunden sind. Prostitution in Wohnmobilen, sagt Haag, sei die unterste Form der Prostitution und in Freiburg unerwünscht.

Pink-Leiterin Angelika Hägele hält das neue Konzept für sinnvoll: "Alles, was in einem legalen Rahmen stattfindet, ist eher positiv." Was die neue Bordellsteuer betrifft, befürchtet sie einen Verdrängungseffekt: "Frauen könnten auf die Straße gehen oder sich in Graubereichen Nischen suchen." Dass die Steuer einen illegalen Straßenstrich hervorrufen könnte, glaubt Neideck nicht. Über das neue Bordellkonzept und die neue Steuer soll der Gemeinderat am 20. November abstimmen.

http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... 77984.html

Die Wohnwagenprostitution ist vor 2,5 Jahren von der Stadt Freiburg untersagt und vertrieben worden.

Ich muss dringend nachfragen, wie die Stadt Freiburg an den Bedarfszahl von de facto 120 Plätze kommt.
(allein schon im FKK-Palast ist die Rede von 50-60 SW.Das deckt schon den 50% des de facto Bedarf.= (ein schöne, neue Begriff)
Wie sagt der Badener hier, das ganze hat eine ganz besonders Geschmäckle.
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von Jupiter »

Die Wohnwagenprostitution wurde untersagt, nachdem ein Wohnmobil auf einem Parkplatz außerhalb der Stadt abgefackelt wurde.

Den Terminwohnungen wollte man immer wieder durch Buttersäureanschläge begegnen (alles was öffentlich wurde, hier in diesem Tread zum Nachlesen).

Das alles sah für mich in den vergangenen Jahren schon nach "mileaugerechtem" Konkurenzkampf aus.

Der in dem Landesschau-Beitrag gezeigte FKK-Palast wurde erst vor kurzem eröffnet.
Tja, auch im Dreiländereck ist durch Schweizer und Franzosen der Umsatz wohl nicht mehr so gut, dass solche Maßnahmen vorkommen.

Nun gibt ja die Stadtverwaltung ihre Hand dazu, die Konkurenzsituation für den Platzhirsch abzumildern (Win-Win-Situation). Nur wer steht letzten Endes auf der WIN-Seite und wer auf der Verlierer-Seite?????? Natürlich die eigenstständig werkelnde SW, die sich mit neuen Regelungen rumschlagen muss.

Gruß Jupiter
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Beitrag von fraences »

Es ist eine "schlechte Komödie" das im Vorfeld bei der Fachkommision die Fachberatungsstelle P.I.N.K außen vorgelassen worden sind.
Obwohl sie in der Fachgruppe: Prostitution eingebunden sind, waren sie in den Beschlüssen der Stadt Freiburg nicht von in Kenntnis gesetzt worden und hatten keine Möglichkeit die Interessen der Sexworker und Betreiber zu vertreten.

Erst durch die Presse haben sie davon erfahren.

Liebe Grüsse, Fraences
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von Jupiter »

Tja, deswegen wurde die Beratung auch in nichtöffentlicher Sitzung am 07.11. durchgeführt.

Gruß Jupiter
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von fraences »

Nein zum Bordellkonzept
Ortschaftsrat Lehen tagte.


LEHEN. Wer zur Sitzungsvorlage zur "Steuerung von Bordellen und ähnlichen Betrieben in der Stadt" im Ortschaftsrat Lehen eine einfache Kenntnisnahme erwartet hatte, wurde eines Besseren belehrt. Insbesondere Ortschaftsrat Bernd Klippstein (SPD), im Hauptberuf Staatsanwalt, verlangte eine Ablehnung der Vorlage, weil die Situation der betroffenen Frauen und Mädchen in Bezug auf Jugend- und Gesundheitsschutz sowie einer menschenwürdigen Behandlung weder erwähnt noch berücksichtigt seien. Stattdessen werde die Prostitution in Freiburg nur unter bauleitplanerischen und verwaltungsmäßigen Gesichtspunkten behandelt. Ortsvorsteher Bernhard Schätzle (Freier Wählerbund Lehen, FWL) und andere Ortschaftsräte schlossen sich dem an, die Vorlage wurde abgelehnt und ein neues Konzepts unter Berücksichtigung der genannten Punkte gefordert.

http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... 65079.html
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von bettyboop »

Jahrenlang und stillschweigend geduldet und nun greifen die Grüne Oberlehrer-Rathaus erst jetzt richtig durch... wer auf Jobsuche ist kann sich als Burgermeister für Freiburg bewerben. Stadt Freiburg sucht gerade eins..Bewerbungen bitte schriftlich an die ARGE abgeben ;-)

Komische Zufall wa? ..denkt bestimmt nur ich und meine Zynismus.

Seenachtsfest: 3 Jahren ausgesetzt, weil nicht (erwunscht) genehmigt.

Abi-Party 2012: nicht genehmigt.

Schlossbergfest 2012: nicht genehmigt.

Faschings-Umzug Kajo..Rosenmontag bis 14 Uhr und Pflichträumung durch Reinigungsfahrzeuge!!

..und damals (1990) sah ich Freiburg als Uslanderl, nur als Märchenschloss..was es auch war!! *seufze*
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von fraences »

Ein interessante Artikel, was auch ein Einblick hinter den Kulissen gibt.

http://img.der-sonntag.de/dso-epaper/pd ... 1.2012.pdf
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von fraences »

„Vergnügungssteuer“?: Zusatzsteuer für Prostituierte - Stadt Freiburg will an Prostitution verdienen

Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung eine zusätzliche Besteuerung im Bereich der Prostitution verhandeln – eine „Vergnügungssteuer“.
Die StadträtInnen der Grünen Alternative Freiburg – GAF sind entsetzt über den Zynismus, der sich hier offenbart. Stellungnahmen vom Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (bufas) e.V. und Madonna e.V. weisen darauf hin, dass Prostitution seit 2002 eine legale Erwerbstätigkeit ist und keine Vergnügungsveranstaltung und demnach nicht mit einer „Vergnügungssteuer“ zu belegen ist.

Monika Stein sagt dazu: „Neben Umsatz-, Einkommens- und ggf. Gewerbesteuer eine gewinnunabhängige „Vergnügungssteuer“ zu erheben wirkt kontraproduktiv und fördert zudem nicht nur die vorhandenen Ressentiments gegenüber den Prostituierten, sondern suggeriert auch, dass diese Arbeit für die Frauen mehr ein Vergnügen denn Arbeit ist.“

Die GAF sieht hier die Gefahr, dass Prostituierte diese Zusatzkosten entweder zusätzlich erarbeiten müssen oder, wie bereits von Frau Hägele, Projektleiterin von P.I.N.K. vermutet wurde, auf die Straße ausweichen, was eine zusätzliche Gefahr für diese Frauen darstellt. Die Gefahr, dass eine solche Zusatzsteuer ausschließlich zu Lasten der Prostituierten geht, ist groß. „Die Möglichkeit, dass die BetreiberInnen/ VermieterInnen von sogenannten Terminwohnungen bzw. Bordellen und bordellartigen Etablissements diese Zusatzkosten, die ihren Gewinn schmälern selbst tragen und nicht an die DienstleisterInnen weitergeben, halten wir für äußerst unwahrscheinlich“, sagt Coinneach McCabe dazu. Weiterhin fragt sich McCabe, weshalb es keine Rücksprache mit fachkundigen Stellen wie P.I.N.K. gegeben hat und wie eine solche Vorlage trotz der immer wieder viel gerühmten Sensibilisierung der Verwaltung in Bezug auf Gender Mainstreaming hat erstellt werden können.

Es scheint so, dass die Verwaltung die Prostituierten zwar fiskalisch abschöpfen möchte, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen hingegen nicht interessieren. „Es kann nicht sein, dass Bordellbesitzer offen mit ungeschütztem Sex werben und damit Prostituierte unter Druck gesetzt werden, ihre Gesundheit aufs Spiel zu setzen und die Stadt denkt nur darüber nach, wie sie am besten vom Prostitutionsgewerbe profitiert“, so Monika Stein. Wenn der Sinn hinter einer solchen Besteuerung aber darin besteht, Prostitution zu begrenzen, dann ist man damit bestenfalls naiv. „Dass die mit der Vergnügungssteuer entstehenden Mehrkosten von den Prostituierten erst erwirtschaftet werden müssen, daran denkt anscheinend niemand“, ergänzt Coinneach McCabe.

(Presseinfo: Stefanie Hochreuter, Geschäftsführerin, Grüne Alternative Freiburg - GAF, 14.11.2012)

http://regiotrends.de/de/politisches/in ... ienen.html
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Beitrag von fraences »

DRUCKSACHE G-12/229
B E S C H L U S S - V O R L A G E
Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum
V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 4100 31.10.2012
Betreff:
Weiterführung des Konzepts zur Steuerung von Bordellen und ähnlichen Betrieben
in der Stadt Freiburg i. Br.
Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Empfehlung Beschluss
1. BA 07.11.2012 X X
2. GR 20.11.2012 X X
Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): ja - durchgeführt
in Hochdorf am 12.11.2012
in Lehen am 12.11.2012
in Opfingen am 12.11.2012
in Tiengen am 12.11.2012
in Kappel am 13.11.2012
in Waltershofen am 13.11.2012
in Ebnet am 14.11.2012
in Munzingen am 14.11.2012
Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: ja - mit FWTM GmbH & Co. KG
Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur bauleitplanerischen
und verwaltungsmäßigen Behandlung der Prostitution in der Stadt
Freiburg gemäß Drucksache G-12/229 zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Ausführungen
zu Nr. 3 der Drucksache G-12/229 die Konzeption bauplanungsrechtlich
umzusetzen.
3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass darüber hinaus gegen sog.
Wohnungsprostitution gemäß der Definition in Nr. 1 der Drucksache
G-12/229 baurechtlich nicht eingeschritten wird, wenn von diesen keine
städtebaulichen Spannungen ausgehen.
- 2 - DRUCKSACHE G-12/229
Anlage:
1. Übersicht über die künftigen Baugebiete mit Positivstandorten - Nördlicher
Bereich
2. Übersicht über die künftigen Baugebiete mit Positivstandorten - Südlicher
Bereich
1. Ausgangslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2001 auf Grundlage der
Drucksache G-01/181 die Grundsätze zur planerischen Behandlung von Bordellstandorten
beschlossen. Danach sind an den Standorten Tullastraße 79,
Wiesentalstraße 15 und im Bereich des Bebauungsplans "Westlich Heinrichvon-
Stephan-Straße" Bordelle und bordellartige Betriebe grundsätzlich zuzulassen.
Im übrigen Stadtgebiet sollten Einrichtungen wie Animierlokale, Nachtbars
und vergleichbare Einrichtungen mit Striptease und Filmvorführungen, Sex-
Kinos, Geschäfte mit Einrichtungen zur Vorführung von Sex- und Pornofilmen,
erotische Sauna- und Massagebetriebe, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie
Terminwohnungen, Eros-Center und vergleichbare Dirnenunterkünfte sowie
Einzelhandelsgeschäfte mit überwiegendem Sex- und Erotik-Sortiment ausgeschlossen
werden. Gegen sog. Terminwohnungen sollte nur dann vorgegangen
werden, wenn von ihnen städtebauliche Spannungen ausgehen. Zum Zeitpunkt
des Erlasses des Bordellkonzepts im Jahr 2005 waren im Stadtgebiet 25 bis 30
Terminwohnungen bekannt. Seinerzeit ging man terminologisch davon aus,
dass in Terminwohnungen sog. Wohnungsprostitution betrieben wird.
Bordelle und bordellartige Betriebe sind Einrichtungen, die das Wohnen wesentlich
stören. Diese sind in Wohngebieten und Mischgebieten grundsätzlich bauplanungsrechtlich
unzulässig. Bauplanungsrechtlich sind sie als Gewerbebetriebe
einzuordnen, so dass sie in Kerngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten
grundsätzlich zulässig sind.
In der Folge des sog. Bordellkonzepts sind 34 Bebauungsplanverfahren im Jahr
2005 abgeschlossen worden, wonach in den Gewerbe- und Industriegebieten
Bordelle unzulässig sind. Darüber hinaus wurden in weiteren Baugebieten entsprechende
Ausschlüsse festgesetzt.
Zwischenzeitlich gibt es im Stadtgebiet etwa 80 Bordelle, bordellartige Betriebe
und Einrichtungen der Wohnungsprostitution. Dies ist eine deutliche Zunahme
gegenüber den im Jahre 2005 tatsächlich vorhandenen Einrichtungen. Damals
ging man von ca. 30 Einrichtungen einschließlich der sog. Terminwohnungen
(i.S.d. Wohnungsprostitution) aus. Nach Ermittlungen der Kriminalpolizei Freiburg
stellen etwa zwei Drittel der Einrichtungen bordellartige Betriebe dar. Charakteristisch
für bordellartige Betriebe ist, dass die Prostituierten sich in den angemieteten
Wohnungen lediglich für eine kurze Zeit aufhalten und koordiniert
durch teilweise regionalübergreifende Organisationen häufig wechseln (Merkmale:
übergreifend organisiert, hohe Frequenz, mehrere Personen, häufiger
Wechsel). Unter diesen Voraussetzungen kann baurechtlich auch gegen die
Prostitution in Wohnwagen bzw. Wohnmobilen vorgegangen werden. Insgesamt
ist gegen 15 Betriebe in den vergangenen 18 Monaten eine Nutzungsuntersagung
verfügt worden.
- 3 - DRUCKSACHE G-12/229
Gegen Einrichtungen der sog. Wohnungsprostitution wird entsprechend dem
Bordellkonzept baurechtlich nicht eingeschritten, wenn und soweit von diesen
keine städtebaulichen Spannungen ausgehen. Bei der Wohnungsprostitution im
Sinne der Bordellkonzeption gehen ein bis zwei Prostituierte unauffällig ihrer
Arbeit in einer Wohnung über einen längeren Zeitraum nach. Mitunter wohnen
die Prostituierten auch in der Wohnung (Merkmale: eigenverantwortlich organisiert,
geringe(re) Frequenz, maximal 1 - 2 Prostituierte, die dort vereinzelt auch
wohnen, kein Wechsel). Da die Wohnungsprostitution in der Regel ein geringes
Störpotenzial aufweist, soll gegen diese Art der Ausübung der Prostitution nur
vorgegangen werden, wenn im Einzelfall tatsächlich städtebauliche Spannungen
hervorgerufen werden. Gegenwärtig gibt es ca. 15 Wohnungen im Stadtgebiet,
die zur Wohnungsprostitution genutzt werden.
2. Notwendigkeit der Überarbeitung des Bordellkonzepts
In den vergangenen Jahren sind vermehrt Beschwerden über Störungen durch
Bordelle bzw. bordellartige Betriebe bei der Stadt eingegangen. Allein im vergangenen
Jahr sind drei verwaltungsgerichtliche Eilverfahren anhängig gewesen,
die alle im Sinne der Stadt beendet wurden. Aktuell sind drei Klagen zu
Nutzungsuntersagungen gegenüber störenden Bordellen und bordellartigen Betrieben
anhängig. Aufgrund dieser Entwicklung bedarf das bestehende Konzept
eine Überprüfung bezüglich seiner Tauglichkeit zur Steuerung von Einrichtungen
des Rotlichtgewerbes. Eine Überarbeitung des Bordellkonzepts ist auch
deshalb erforderlich, weil der Bereich westlich der Heinrich-von-Stephan-Straße
im Zuge des laufenden Projekts einer Investorin als potenzieller Standort entfallen
wird. Dort ist ein Kerngebiet, das im Wesentlichen der hochwertigen Büronutzung
dient, vorgesehen.
Darüber hinaus können die zwei verbleibenden Standorte für Bordelle (Tullastraße
79 und Wiesentalstraße 15) einschließlich der in Freiburg vorhandenen
Wohnungsprostitution mit insgesamt 47 Plätzen zur Ausübung von Prostitution
den vorhandenen Bedarf im Stadtgebiet nicht mehr abdecken.
Der tatsächliche Bedarf an Plätzen liegt derzeit bei ca. 120 Plätzen, wie ein
Vergleich mit anderen Städten, die Freiburg strukturell entsprechen, und die Erfahrungen
der Kriminalpolizei aufgrund der regelmäßigen Überprüfungen von
prostitutiven Einrichtungen im Stadtgebiet zeigen.
Auch wenn das Bordellkonzept bisher vom Verwaltungsgericht noch nicht beanstandet
wurde, muss es dringend an die aktuelle Situation angepasst werden.
Sonst könnte das Verwaltungsgericht im Rahmen eines Klageverfahrens gegen
eine ausgesprochene Nutzungsuntersagung feststellen, dass das Bordellkonzept
gegen das Verbot der Negativplanung verstößt. Die Stadt muss aber nach
wie vor die Möglichkeit haben, nachhaltig die Ansiedlung und Verteilung von
Bordellen und bordellartigen Betrieben im Stadtgebiet bauplanungsrechtlich zu
steuern, um die von diesen Einrichtungen hervorgerufenen unerwünschten
städtebaulichen Folgen zu begrenzen und auf dieser Grundlage gegen baurechtswidrige
Einrichtungen vorzugehen. Schließlich müssen die Begrifflichkeiten
in den Bebauungsplänen und dem Bordellkonzept 2001 an die aktuelle
- 4 - DRUCKSACHE G-12/229
Rechtsprechung angepasst werden. Hierzu wurde unter Federführung des
Stadtplanungsamtes eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Baurechtsamtes,
des Rechtsamtes sowie der Kriminalpolizei eingerichtet.
3. Überarbeitung des Bordellkonzepts
3.1 Ziele des neuen Bordellkonzepts sind
- die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch den
Schutz vorhandener Baugebiete,
- die Verhinderung städtebaulicher Missstände in einzelnen Baugebieten,
- der Schutz der Bewohnerschaft vor Störungen und
- die Schaffung von Plätzen zur Ansiedlung von Prostitution in ausreichender
Zahl an geeigneten Standorten.
Das Konzept muss der Prostitutionsausübung ausreichend Raum lassen, um
nicht als unzulässige Verhinderungsplanung beanstandet zu werden. Deshalb
muss es sich an der zwischen Verwaltung und Kriminalpolizei erarbeiteten Größe
von 120 Plätzen messen lassen.
3.2 Die Verwaltung schlägt daher vor,
- die in der überarbeiteten Konzeption bislang berücksichtigten Standorte in
der Tullastraße 79 (7. Änderung des Bebauungsplans Industriegebiet Nord,
Plan-Nr. 2-15g) und in der Wiesentalstraße 15 (5. Änderung des Bebauungsplans
Schildacker, Plan-Nr. 6-17e) mit insgesamt 32 Plätzen beizubehalten.
- darüber hinaus sechs Standorte im Stadtgebiet, gegen die baurechtlich wegen
Bestandsschutzes oder eines Vollstreckungshindernisses ohnehin nicht
mehr vorgegangen werden kann, in die Konzeption aufzunehmen. Dazu gehören
die Einrichtungen Auf der Haid 1 (künftig: 7. Änderung des Bebauungsplans
Rankackerweg, Plan-Nr. 6-31g), Bettackerstr. 25 (künftig: 1. Änderung
des Bebauungsplans Krummacker Nord, Plan-Nr. 1-140a), Haslacher
Straße 21a (6. Änderung des Bebauungsplans Neue Feuerwache,
Plan-Nr. 6-1f), Schildackerweg 30, Todtnauer Straße 1 und Wiesentalstraße
(8. Änderung des Bebauungsplans Schildacker, Plan-Nr. 6-17h).
Einigen der genannten Einrichtungen soll die Möglichkeit gegeben werden,
zu erweitern, so dass diese Standorte zukünftig insgesamt 32 Plätze haben
können.
- die Einrichtung in der Robert-Bunsen-Straße 11a (künftig: 9. Änderung des
Bebauungsplans Industriegebiet Nord, Plan-Nr. 2-15i), soll mit einer möglichen
Kapazität von 15 Plätze in das Bordellkonzept aufgenommen werden.
- gegen die aktuellen Standorte der Wohnungsprostitution mit insgesamt 15
Plätzen nicht vorzugehen, soweit von ihnen keine städtebaulichen Spannungen
ausgehen.
- 5 - DRUCKSACHE G-12/229
Zudem gibt es im Stadtgebiet weitere Einrichtungen mit insgesamt 26 Plätzen,
die derzeit Bestandsschutz genießen bzw. bei denen derzeit ein Vollstreckungshindernis
besteht, die aus städtebaulichen Gründen jedoch unerwünscht
sind. Diese Standorte sollen bauplanungsrechtlich nicht gesichert werden, um
die Nutzung planungsrechtlich nicht zu verfestigen. Es handelt sich um Einrichtungen
in den Bereichen der Bebauungspläne Rankackerweg, Kronenstraße,
Werderring und südlich Schwabentor.
Insgesamt wird so der Bedarf von rund 120 Plätzen zur Ansiedlung von Prostitution
im Stadtgebiet gedeckt werden können.
Die o. g. Standorte (ohne Wohnungsprostitution) sollen über Änderungen der
entsprechenden Bebauungspläne gesichert werden. Für das übrige Stadtgebiet
ist der Ausschluss von Bordellen, bordellartigen Betrieben einschließlich Terminwohnungen
vorgesehen, soweit er nicht bereits erfolgt ist. Dies gilt insbesondere
für die Kerngebiete. Ebenso sollen auch die übrigen Ausschlüsse beibehalten
werden (Einrichtungen wie Animierlokale, Nachtbars und vergleichbare
Einrichtungen mit Striptease und Filmvorführungen, Sex-Kinos, Geschäfte mit
Einrichtungen zur Vorführung von Sex- und Pornofilmen, erotische Sauna- und
Massagebetriebe, Swinger-Clubs, Eros-Center und vergleichbare Dirnenunterkünfte
sowie Einzelhandelsgeschäfte mit überwiegendem Sex- und Erotik-
Sortiment und sonstige sexbezogene Einrichtungen).
4. Vorgehen des Baurechtsamtes (BRA) gegen rechtswidrig genutzte Bordelle
und bordellartige Betriebe
Gegen die übrigen rechtswidrigen Bordelle und bordellartigen Betriebe wird das
Baurechtsamt (BRA) nach dem gemeinderätlichen Beschluss und in Abstimmung
mit der Kriminalpolizei mit Nutzungsuntersagungen entsprechend ihrem
Störungsgrad abgestuft vorgehen. Das Handlungskonzept sieht vor, zunächst
gegen die rechtswidrig genutzten Einrichtungen vorzugehen, die eine erhebliche
Anzahl von Plätzen und einen hohen Störgrad haben bzw. deren Nutzung neu
aufgenommen worden ist. In einem weiteren Schritt wird das BRA die rechtswidrige
Nutzung der Bordelle und bordellartigen Betriebe im Stadtgebiet untersagen,
die nur über wenige Plätze verfügen, die schon über einen längeren
Zeitraum betrieben werden oder die wenig störend auf die Umgebung wirken.
5. Prostitutionsgesetz und Gewerbeanmeldung
Seit dem 01.01.2002 ist das sog. Prostitutionsgesetz in Kraft. Kerngedanke des
Gesetzes ist, dass die Einwendung der Sittenwidrigkeit wegen der Art der erbrachten
Dienstleistung ausgeschlossen ist. Sowohl in der Gewerbeordnung als
auch im Gaststättengesetz war die rechtliche Bewertung von Prostitution bis
zum Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes am Maßstab der Sittlichkeit orientiert.
Die Wertung sowohl der Tätigkeit von Prostituierten als auch des Betriebes
als sittenwidrig hat dazu geführt, dass die Prostitution bis dahin kein Gewerbe
im Sinne der Gewerbeordnung und daher weder anmelde- noch erlaubnisfähig
war.
- 6 - DRUCKSACHE G-12/229
Im Jahr 2009 hat sich das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg der vorherrschenden
Auffassung angeschlossen, dass Prostitution zwar immer noch
nicht als Gewerbe im Sinne des Gewerberechts anzusehen ist. Allerdings sind
Bordellbetreiber als Gewerbetreibende anzuerkennen und haben ihr Gewerbe
anzuzeigen. Darüber hinaus nimmt das Amt für Öffentliche Ordnung Gewerbeanzeigen
von selbstständigen Prostituierten entgegen, sofern diese von sich
aus ihre Tätigkeit als Gewerbe anmelden möchten.
Mit der Pflicht zur Anmeldung des Gewerbes von Bordellen ist eine bessere
Kenntnis des Baurechtsamtes über diese Einrichtungen im Stadtgebiet gewährleistet,
so dass zeitnah gegen baurechtswidrige Zustände vorgegangen werden
könnte und somit städtebaulich unerwünschte Nutzungen verhindert werden
können. Darüber hinaus ist mit der Gewerbeanmeldung auch die Ermächtigung
der Polizei zum Betreten der Arbeits- und Betriebsräume von Bordellen während
der Betriebszeiten verbunden, so dass diese bessere Kontrollmöglichkeiten
erhält.
6. Weiteres Vorgehen
Auf der Grundlage der Entscheidung des Gemeinderates wird die Verwaltung
die Konzeption zur Steuerung von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen in den
einzelnen Bebauungsplänen im Laufe des Jahres 2013 umsetzen.
Ansprechpartner sind Herr Lang, Stadtplanungsamt, Tel.: 0761/201-4105, Herr Weber,
Baurechtsamt, Tel.: 0761/201-4355, und Frau Ketterer, Rechtsamt, Tel.: 0761/
201-1603.
- Bürgermeisteramt -
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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bettyboop
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von bettyboop »

In Dortmund werden sowohl von den Veranstaltern als auch von den SexarbeiterInnen Vergnuügungssteuern erhoben. Der Inhaber des Prostitutionsbetriebes zahlt hier für jede angefangene 10 Quadratmeter Fläche 4 Euro, die darin arbeitende Prostituierte 6 Euro pro Arbeitstag. Ein Kleinbetrieb mit 120 qm Fläche und 4 Arbeitsplätzen käme monatlich bei 30 Öffnungstagen auf 2.160 Euro. Diesen Betrag haben letztlich die SexarbeiterInnen mit ihren Dienstleistungen zu erwirtschaften.

In Freiburg zahlender Inhaber/innen Prostitutionsbetriebes zahlen demnächst, für jede
angefangene 10 Quadratmeter Fläche 100 Euro/Monat, die darin arbeitende Prostituierte 25 Euro Pauschalsteuer pro Arbeitstag. Ein Kleinbetrieb mit 120 qm Fläche und 4 Arbeitsplätzen käme monatlich bei 30 Öffnungstagen auf 4.200 Euro. Diesen Betrag haben letztlich die SexarbeiterInnen mit ihren Dienstleistungen zu erwirtschaften.

4.200,- /4 = 1.050,- und das müssen die Prostituierte erst verdienen, bevor sie selber Geld nachhause nehmen darf.

In anbetracht der Einzugsgebiet Freiburg in Vergleich zu Dortmund, ein nicht zumutbare Belastung. Die Herren in Rathaus hätten lieber auf Polizeiliche Beratung versichtet und sich über die tatsächliche Finanzielle Lage hier in die Freiburger Bordelle und Terminwohnungen informieren lassen müssen.

Diese Rechnung ohne Wirt, wird eine böses Nachsehen für Freiburg mit sich bringen. Wir werden alle auf die Strasse ausweichen oder Illegal arbeiten müssen.

Schauen wir dann mal, ob doch nicht der Strassenstrich und Wohnwagen ganz gut zu Freiburg passen, Herr 1. Oberburgermeister.

Arroganz ohne Ahnung, beisst sich.

Danke für die Legalität, aber nein Danke!

..Lehen hat wenigestens jetzt schon alles Umfanglich abgelehnt.
Prostitution policy is plagued by bad numbers. Bad numbers and wild estimates. If there are millions of trafficking victims who counted them and where are they?

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malin
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Beitrag von malin »

wahnsinn, das ist einfach nur noch wahnsinn!

wie stellen die sich das vor?
soviel umsatz hat man doch in manchen monaten gar nicht, geschweige denn verdienst.
liebe grüsse malin

eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)

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Jupiter
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von Jupiter »

@Betty, die von der Stadzverwaltung vorgesehene "Vergnügungssteuer" ist eine willkürliche Steuer, für welche die Stadtverwaltung Freiburg keine Leistung erbringt.
Die Pauschalsteuer von 25 EUR wird als Einkommenssteuervorauszahlung begründet, da bekannt ist, dass es SW gibt, welche ihr Einkommen aus diesem Job nicht bei der Steuer angeben. Ich kann nicht erwarten, dass diese Einnahmen von der Einkommenssteuer befreit werden.
Deswegen ist es wichtig, dass die SW Belege über die entrichtete Pauschalsteuer erhält, um diese als vorausgezahlte Steuer zu deklarieren.
Das die Steuerverwaltung Probleme in der Zuordnung hat, da die Pauschalsteuer in eine anderen "Topf" wandert, ist ja wohl nicht das Problem einer SW.

Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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fraences
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RE: LokalNachrichten: FREIBURG & BREISGAU-HOCHSCHWARZWAL

Beitrag von fraences »

Prostitution: Viele Wohnungen im Land, 40 in Pforzheim

Freiburg/Pforzheim. Sie bieten ihre Dienste mitten in Wohngebieten an, inserieren für Haus- und Hotelbesuche in Zeitungen und locken manchmal auch zwielichtige Gestalten an: Zahlreiche Prostituierte im Südwesten arbeiten in sogenannten Terminwohnungen. In manchen Städten sorgt das für Ärger, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab. In Pforzheim soll ab Januar für solche Objekte eine Vergnügungssteuer eingeführt werden.

Reagiert hat zuletzt die Stadt FREIBURG. «Wir mussten handeln, sonst wäre das Problem noch mehr als bisher aus dem Ruder gelaufen», sagt Rathaussprecherin Edith Lamersdorf. Die Prostitution in der badischen Universitätsstadt lief zunehmend unkontrolliert. Und sie nahm deutlich zu - vor allem in illegalen Bordellen und sogenannten Terminwohnungen. Deren Zahl stieg von etwa 25 im Jahr 2003 und 30 im Jahr 2005 auf inzwischen mindestens 90 an, wobei die Dunkelziffer nach Angaben der Polizei hoch ist. Es kam häufig zu Konflikten, zu Beschwerden von Anwohnern sowie zu Kriminalität. Und einige Amüsierdamen boten ihr Geschäft an der Straße in Wohnmobilen an. Auch dagegen gab es von Anwohnern Proteste.

Auch in der oberschwäbischen Kleinstadt RAVENSBURG gab es wiederholt Ärger wegen drei Terminwohnungen, die mitten in der Altstadt liegen. Dort kam es wiederholt zu Anwohnerprotesten, wie ein Polizeisprecher sagte. «Wenn dort Publikumsverkehr herrscht und die Leute alkoholisiert sind und laut, gibt es Beschwerden wegen Ruhestörung.» In Städten wie Ravensburg mit mehr als 35 000 Einwohnern sei die Prostitution aber legal. Da es keinen Sperrbezirk gebe, könne die Polizei nur einschreiten, wenn Verstöße gegen geltendes Recht vorlägen. Die Polizei kontrolliere einschlägige Adressen regelmäßig.

In FRIEDRICHSHAFEN im Bodenseekreis gab ebenfalls Proteste und Beschwerden in der direkten Nachbarschaft von Terminwohnungen. Allerdings seien das Einzelfälle, die meist aufkämen, wenn eine neue Terminwohnung eingerichtet würde, sagte ein Sprecher. Etwa zehn solcher Einrichtungen gebe es, vor allem in der Innenstadt. KONSTANZ hat dagegen nach Angaben eines Polizeisprechers keine Probleme mit Terminwohnungen. Diese siedelten sich vor allem in Industriegebieten an. «Es gibt schon einige, weil wir viele Schweizer haben, die deswegen nach Konstanz kommen», so der Polizeisprecher.

In MANNHEIM gibt es mit Terminwohnungen nach Angaben der Polizei keine größeren Probleme. Für den Großteil der Mannheimer Innenstadt gebe es einen Sperrbezirk, in dem die Prostitution und die Werbung dafür verboten seien, sagte Otto Steinbrenner, Leiter des Dezernats Sitte bei der Mannheimer Polizei. «Natürlich gibt es trotzdem immer wieder Versuche, das zu unterlaufen.» Das seien aber Einzelfälle. Werde ein Fall bekannt, dann müssten die Behörden nachweisen, dass in der Wohnung tatsächlich sexuelle Dienste angeboten werden. «Oft wird das ja als Massage oder Ähnliches ausgewiesen.» Für einen solchen Nachweis brauche es entweder eine geständige Prostituierte oder einen Freier, der das bezeuge.

In KARLSRUHE, ETTLINGEN und BRUCHSAL gibt es den Angaben zufolge 57 Terminwohnungen «von einzelner Zweizimmer-Wohnung bis hin zu großer Fünfzimmer-Wohnung oder Haus», hieß es. Sie befänden sich oft in ganz normalen Wohnanlagen oder Häusern. Nur vereinzelt komme es zu Protesten oder Beschwerden. Sichtbare Werbung an den Gebäuden gibt es nicht, «in der Regel wissen die Anwohner überhaupt nicht, dass sich ein solches Objekt in ihrer Nähe befindet». PFORZHEIM meldet ebenfalls stagnierende Zahlen, aktuell seien 40 Terminwohnungen bekannt. Für den Betrieb solcher Objekte führt Pforzheim vom 1. Januar kommenden Jahres an eine Vergnügungssteuer ein.

In ULM gibt es nach Angaben des Polizeisprechers neben zwei Großbordellen 16 Terminwohnungen. Von Protesten der Anwohner gegen die Terminwohnungen sei der Polizei nichts bekannt. In SCHWÄBISCH GMÜND gibt es nach Angaben eines Sprechers gar kein Bordell, jedoch einige Terminwohnungen. Die Wohnungen würden nicht registriert, deshalb könne er die genaue Zahl nicht angeben, so der Sprecher. Es handele sich um Wohnungen in denen jeweils nur drei bis vier Frauen beschäftigt seien. Die Wohnungen seien aber relativ unauffällig, Beschwerden gebe es keine.

In REUTLINGEN sind der Polizei zwei Laufhäuser, vier Bordelle und knapp 10 Terminwohnen bekannt. Dort werde regelmäßig kontrolliert, ob etwa die Frauen legal ihre Dienste anböten. Ärger gebe es eher mit den Rockerclubs, die dort teilweise als Türsteher tätig seien. Auch in TÜBINGEN macht der Polizei die Szene keine Sorgen. Insgesamt gebe es acht Terminwohnungen in Tübingen und in der Nachbarstadt Rottenburg, aber keine größeren Bordelle.

http://www.pz-news.de/pforzheim_artikel ... 83552.html
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RE: Länderberichte SCHWEIZ:

Beitrag von fraences »

Das Recht, mit Sex Geld zu verdienen


Die Schweiz gehört in Sachen Prostitution zu den liberalsten Ländern. Doch wer Sex anbietet, geniesst kaum gängigen Arbeitsschutz. Das "älteste Gewerbe der Welt" gelte immer noch als unmoralisch, bedauern Hilfsorganisationen.

Eine Gesellschaft ganz ohne Prostitution sei eine Utopie. Eine Person, die ihren Körper freiweillig gegen Geld zur Verfügung stellen möchte, müsse dies tun können - ohne dafür stigmatisiert oder bestraft zu werden. Dies ist die Meinung von Terre des Femmes Schweiz, einer Nichtregierungs-Organisation, die sich für die Rechte der Frau einsetzt.

Claudine Esseiva, Generalsekretärin der FDP Frauen Schweiz (Freisinnig-Demokratische Partei.Die Liberalen) sieht das ebenso. "Die Prostitution zu verbieten heisst nichts anderes, als sie untertauchen zu lassen, fern von jeder Kontrolle", sagt sie gegenüber swissinfo.ch.

Insel der "Lust"
In der Schweiz ist die Prostitution seit 1942 legal. Das (freiwillige) Ausüben wird als eine Art selbständiges Betreiben eines Gewerbes erachtet, wozu auch die Steuerpflicht gehört. Somit müssen alle Regeln erfüllt sein, von den Arbeits- bis zu den Aufenthaltsbewilligungen und der Deklaration der Tätigkeit bei der Kantonsbehörde.

Die Schweiz werde deshalb oft als Beispiel für Europa aufgeführt, heisst es bei dem Verein Aspasie. Dieser war vor 30 Jahren in Genf von einigen Prostituierten als Hilfsverein gegründet worden. "Es gibt nur wenige Länder, die die Direktiven des UNO-Programms gegen AIDS respektive die Legalisierung der Prostitution vollzogen haben", sagt Aspasie-Koordinatorin Marianne Schweizer.

"Seit einem Jahrzehnt entwickeln wir Präventionskampagnen für die Kunden von Prostituierten, was Umgang und Schutz betrifft." In der Schweiz verlaufe die Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich im Vergleich zu anderen Ländern pragmatisch. Der Verein Aspasie hofft, dass dieser "helvetische Weitblick", was die Legalisierung betrifft, nicht von "schlechten Gedanken wie in den Nachbarländern" getrübt werde. In Europa nämlich nimmt die Tendenz zu, Prostitution (wieder) zu verbieten und die Kundschaft zu büssen. Als jüngstes Beispiel dafür gelte Schweden.

So spräche sich auch die Mehrheit der Lobbygruppen im Bereich Prostitution, die sich in Brüssel engagieren, für Verbote aus, sagte kürzlich die Politologin Birgit Sauer von der Universität Wien gegenüber der österreichischen Tageszeitung Der Standard.

Ein legaler Rahmen jedoch ermögliche einen besseren Schutz der Prostituierten, sagt Claudine Esseiva: "Wir wissen dann, wo sie sich aufhalten, und wie wir mit ihnen in Kontakt kommen." Die freisinnige Politikerin unterstützt auch das Einrichten einer Rotlichtzone in der Peripherie von Zürich.

Zwischen Verbot und ausufernder Bürokratie
Die Organisationen lehnen auch eine übertriebene Regulierung des Sektors ab.
"Auch ausufernde bürokratische Auflagen tragen dazu bei, die Prostituierten in die Illegalität abtauchen zu lassen, was zu ihrer Marginalisierung beiträgt", so Schweizer.

Die spezifischen Prostitutions-Auflagen in einigen Kantonen würden auch als Schutzmassnahmen erachtet. Doch in Wirklichkeit komplizierten sie die Ausübung der Prostitution und führten damit vermehrt zu Abhängigkeiten, sagt die Politikerin.

So müssten laut Esseiva zum Beispiel im Kanton Bern Prostituierte, die als Selbständige anerkannt werden möchten, einen Business Plan vorweisen. Darin müssen die Leistungen aufgezählt und die entsprechende Marketingstrategie ausformuliert werden. "Es ist so absurd: Je mehr Regulierungen sich aufdrängen, desto eher werden diese Frauen, die oft nicht einmal die Amtssprache beherrschen, den Zuhältern in die Arme getrieben."

viewtopic.php?p=80505#80505 SW only

Ein Beruf wie jeder andere?
Zur Bürokratie geselle sich der Umstand, dass das Bundesgericht als höchste juristische Instanz des Landes weiterhin Verträge von Personen, die Prostitution betreiben, als "gegen die guten Sitten verstossend" betrachte, im Sinn des Obligationenrechts, sagt Andrea Caroni, freisinniger Nationalrat.

Das hat zur Folge, dass diese Personen vereinbarte Entgelte nicht juristisch einfordern können. Entsprechende Streitigkeiten rund um Zimmermieten oder anderen Verträgen enden deshalb selten vor Gericht.

Unsere Rechtsordnung sperre eine der verwundbarsten Bevölkerungsgruppen von ihrem Schutz aus, schreibt der Politiker in einer Interpellation an den Bundesrat.

Es brauche daher sicherere Arbeitsbedingungen, so Marianne Schweizer, Massnahmen zur Verbesserung des gesetzlichen Rahmens, der Auffangstrukturen und Beratung. "Wer im Prostitutionsgeschäft arbeitet, soll wie andere selbständig Erwerbende behandelt werden. Auch braucht es die Wahlfreiheit, den Job als Selbständige oder als Arbeitnehmerin zu machen."

Soll die Prostitution demnach als ein Beruf wie jeder andere erachtet werden? Auf keinen Fall, findet die Zürcher Vereinigung "Frauenzentrale". Sie gehört zu den wenigen Frauengruppen, die sich gegen die Legalisierung aussprechen. "Es handelt sich nicht um einen normalen Beruf, denn die freiwillige Prostitution ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme", sagte Vorstandsmitglied Andrea Gisler gegenüber dem wöchentlich erscheinenden Das Magazin. Laut Gisler müsste "ein Verbot der Prostitution wie in anderen Ländern diskutiert werden."

Die Gründe, weshalb man sich für die Prostitution entscheide, seien vielfältig, entgegnet darauf Marianne Schweizer von Aspasie. Die Linie zwischen Freiwilligkeit und Zwang verlaufe im unscharfen Bereich.

"Wir haben Sexworker und Sexworkerinnen getroffen, die entweder von jemandem oder von den Umständen dazu gezwungen worden waren, die aber in der Folge selbständige Berufsständige wurden. Sie schätzen den Kundenkontakt und ihre Unabhängigkeit. Anderseits gibt es Leute, die selbständig im Sexgewerbe begonnen haben, aber nachher schlechte Erfahrungen gemacht haben."

Prostitution und Menschenhandel auseinander halten
Eine diesen Frühling gemachte Untersuchung in Zürich und eine zweite, kürzlich in Bern erfolgte Recherche, die ein weitverzweigtes Netzwerk von Menschenhandel aufdeckte, das sich über die Prostitution finanzierte, zeigen jedoch ein ziemlich düsteres Bild.

In seinem Jahresbericht 2011 schreibt das Bundesamt für Polizei (fedpol), dass "der in Sachen Sexgewerbe eher liberale Gesetzesrahmen" und die vergleichsweise hohen Preise für die sexuellen Leistungen aus der Schweiz einen "attraktiven Markt machen - nicht nur für die ausländischen Prostituierten, sondern auch für die Organisatoren des Menschenhandels".

Eine Überlegung, die von Aspasie stark bezweifelt wird. "Von Zeit zu Zeit werden solche Fälle aufgedeckt. Dabei handelt es sich um Ausnahmen, die relativ schnell ans Licht kommen." Die Aspasie-Koordinatorin räumt ein, dass verschiedentlich Frauen Opfer von Missbrauch werden, oft genug begangen von Schweizern. "Doch sollte dies nicht mit dem Menschenhandel vermischt werden. Dieser bleibt im Schweizer Sexgewerbe ein Nebenaspekt."

Die Prostitution und der Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung sind zwei unterschiedliche Thematiken, unterstricht auch Claudine Esseiva. "Für die Prostitution braucht es einen liberalen gesetzlichen Rahmen, während der Menschenhandel mit allen möglichen Mitteln bekämpft werden muss."

http://www.swissinfo.ch/ger/gesellschaf ... d=33966656
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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