Wenn es um die Einrichtung einer Marke geht, dann kann man natürlich auch einen Anwalt beauftragen, der sich im Bereich des Markenrecht auskennt. Das kostet Geld aber es spart ganz sicher Nerven ...und da weiss ich wovon ich rede.
In Deutschland zuständig ist das "Deutsche Patent- und Markenamt" (DPMA)
und im europäischen Rahmen ist es das "Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt "(HABM) mit Sitz im spanischen Alicante.
Eine Marke kann grundsätzlich von jeder Privatperson und jedem Unternehmen angemeldet werden. Diese Anmeldung kann für alle beliebigen (legalen) Waren oder Dienstleistungen erfolgen. Ein Gewerbe bzw. ein Geschäftsbetrieb ist aber nicht erforderlich.
Die häufigste Markenform im Bereich der des Internetmarketing sind wohl die Wort- und Bildmarken bzw. kombinierte Wort- Bildmarken. Diese in das Markenregister zu bekommen ist wirklich nicht schwer.
Man muss sich nur genau informieren und eine gute Recherchearbeit machen, ob und wie man seine Marke an den Markt bringen kann. Damit kann man schon einen grossen Teil seiner Zeit verbringen.
Eine Marke, die nur in Deutschland geschützt ist, bekommt man schon für unter 500 Euro, die Folgekosten jetzt mal außer acht gelassen.
Lässt man eine Marke innerhalb der EU schützen, dann liegt man jetzt so bei knapp unter 1000 Euro.
Jedoch kann gegen jede Eintragung, innerhalb einer Frist Widerspruch eingelegt werden. Das kann jeder tun, der meint das diese Marke nicht schützenswert ist und/oder er daran selber Interesse hat.
Ein solcher Widerspruch wird, soweit mir bekannt, ausschließlich von Anwälten gemacht.
Die zu schützende Klasse geht aus der "Klassifikation von Nizza" hervor.
Mein Wissenstand sind pro Anmeldung drei Klassen inkl. bei der Anmeldung. Wer mehr schützen möchte, der muss drauf zahlen.
Die "Nizza Klassifikation" ist ein internationales Abkommen über die Einteilung von allen Waren - und Dienstleistungsklassen. Von diesen Klassen gibt es 45 in denen alle denkbaren Waren und Dienstleistungen eingestuft sind. Der Name geht auf die in der Konferenz von Nizza am 1957 geschlossene Vereinbarung zurück.
Also keine Erfindung der europäischen Kommission.
Die Klasse beschreibt in welchen Bereichen meine Marke geschützt ist, zum Beispiel für Chemieprodukte oder ein bestimmtes Event... oder beides.
Auch Internet-Domains können als Marke angemeldet werden aber nicht jeder Name erfüllt auch die Voraussetzungen um eine solche Eintragung in das
Markenregister zu bekommen. Bei mir selbst ist das zweimal fehlgeschlagen und einen dritten Versuch habe ich dann nicht mehr gestartet.
Meine Marke hingegen wurde eingetragen aber da ich alle wichtigen Domains hatte, war mir das dann auch egal.
Nun sind wir beim Thema, der Domains.
Es ist Quatsch alle möglichen Wortfolgen in Domains zu registrieren.
Was ich allerdings empfehle, die wichtigsten (Top-Level-Domain) TLD - Endungen zu registrieren, die für den jeweiligen Sprachraum interessant sind.
.de / .com / .net / .eu / und natürlich auch zusätzlich .at / .ch / wenn man in diesem Gebiet arbeitet oder in Zukunft arbeiten will bzw. diese einfach auch besitzen will und ob die .tv und die .biz auch noch ins Portfolio müssen, kann man machen... muss man aber nicht.
Was der Domainname beinhalten soll, ist dann wieder ein ganz anderes Thema.
Wer z.B. nur die .de Domain besitzt, wo hingegen andere Endungen noch frei sind, der muss sich nicht wundern wenn da die "Trittbrettfahrer" auf einen Zug aufspringen wollen. Man kann dadurch schnell sein, wenn auch bescheidenes, Alleinstellungsmerkmal verlieren.
Gerade kleine Webseiten und deren Inhaber könnten damit zu kämpfen haben.
Außerdem gibt es auch Menschen, die böses im Sinn haben könnten.
Mann kann sich im übrigen auch seinen Künstlernamen als Marke schützen lassen. Beispiele aus der Erotikbranche gibt es ja zur genüge und das auch aus der jüngeren Zeit.
Gruss Adultus - IT Micha