Bremer SPD staatliche Kriminalisierung und Totalüberwachung

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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malin
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Re: Bremer SPD staatliche Kriminalisierung und Totalüberwach

Beitrag von malin »

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Lady Tanja hat geschrieben:
Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit einer
beschäftigten Person i.S.v. Absatz 1 ist unverzüglich ein Führungszeugnis nach §30 a) BZRG vorzulegen.
Hmmm, hier steht doch: die Zuverlässigkeit einer BESCHÄFTIGTEN Person soll überprüft werden.
Das wäre doch die SW (ob nun selbständig oder nicht).

Als Betreiber muß ich doch eh ein Führungszeugnis vorlegen:
§3 Absatz 2
zur überprüfung einer beschäftigten person im sinne von absatz 1, und der bezeichnet nach meinem verständnis eben den betrieb regulierende kräfte bzw. personen die sw "einstellen", also zimmer an sie vermieten.

kann mich natürlich täuschen, aber so habe ich es aufgefasst.
liebe grüsse malin

eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)

Klaus Fricke
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Beitrag von Klaus Fricke »

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bettyboop hat geschrieben:Bei unsere Treffen in Freiburg war die Frage in alle Munde laut, wer macht mobil gegen diese Schwachsinn? Haben wir Leute in Bremen?
Ich bemühe mich: Im BreSexForum als "Roy Bean" - die Reaktionen sind verhalten bis ablehnend und
als reale Person gegenüber Politik, Verwaltung und Presse in Bremen - mir wurde zugetragen, man sei "not amused".

Wenn das jemanden aus Bremen amüsiert, kann er sich gerne offenbaren (PM?!)

Grüße
Abu Disney alias Roy Bean

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Kasharius
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RE: Bremer SPD staatliche Kriminalisierung und Totalüberwac

Beitrag von Kasharius »

Vielleicht zu vorgerückter Stunde noch einige Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf von mir:

Der Regelungsgehalt orientiert sich ja stark an der Gewerbeordnung (vgl. §§ 29 ff GewO), also einem Bundesgesetz. Insoweit stellt sich die Frage, ob das Bundesland Bremen die Kompetenz zum Erlass eines eigenen Landesgesetzes überhaupt besitzt. Hiergegen könnte Art. 72 Abs.1 und 2 i. V. m. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG sprechen. Der Bund könnte hier mit der Gewerbeordnung und dem Prostitutionsgesetz abschließend gesetzgeberisch tätig geworden sein und zur Wahrung einheitlicher Lebensverhältnisse auch künftig allein zuständig bleiben. Dann wäre das Gesetz schon formell verfassungswidrig.

Der sachliche und persönliche Anwendungsbereich des Gesetzes § 1 ist zu unbestimmt und redaktionell verunglückt. Es wird nicht deutlich, für wen genau das Gesetz jetzt wirklich gilt.

§ 6 verstößt wohl gegen Art. 72 Abs. 1 und 2 i. V. m. Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG.

§ 8 Abs. 2 statuiert eine sehr weitreichende im übrigen Gewerberecht so nicht existierende Meldepflicht für alle SW; also auch jene, die überwiegend auf der Straße arbeiten und nur gelegentlich Räumlichkeiten aufsuchen (was ist mit Wohnwagen oder Verrichtungsboxen - hier zeigt sich die Unbestimmtheit von § 1 !). Die Pflicht zur Vorlage eines Führungszeugnis in § 8 Abs. 3 trifft in der Tat nur die Beschäftigten nach Abs. 1 und nicht die SW gemäß Abs. 2.

Die Regelungen zur Datenweitergabe verstoßen m.E. gegen Bundesrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Wer tiefer in die verfassungsrechtliche Dogmatik eintauchen möchte, möge die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht z.B. zum Glücksspiel/Sportwetten studieren:


http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... rbeordnung


http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... rbeordnung

Soweit für heute.

Kasharius grüßt :006

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RE: Bremer SPD staatliche Kriminalisierung und Totalüberwac

Beitrag von annainga »

so ein glück, dass wir rechtliche experten im forum haben.
sachkundige information und formulierungen
Dann wäre das Gesetz schon formell verfassungswidrig
Der sachliche und persönliche Anwendungsbereich des Gesetzes § 1 ist zu unbestimmt und redaktionell verunglückt
§ 6 verstößt wohl gegen Art. 72 Abs. 1
sind beruhigend zu lesen.
dankeschön.

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Kasharius
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Brehmer Gesetzentwurf Einschub BVerfG Volkszählungsurteil

Beitrag von Kasharius »

Weil in meiner Würdigung des Brehmer Gesetzentwurfes davon die Rede gewesen ist hier einmal die Leitsätze des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts in dem Inhalt und Reichweite des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt wurden und die auch heute - trotz aller Weiterentwicklungen - noch gilt:

1. Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
2. Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muß. Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Auch hat er organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken.
3. Bei den verfassungsrechtlichen Anforderungen an derartige Einschränkungen ist zu unterscheiden zwischen personenbezogenen Daten, die in individualisierter, nicht anonymer Form erhoben und verarbeitet werden, und solchen, die für statistische Zwecke bestimmt sind.
Bei der Datenerhebung für statistische Zwecke kann eine enge und konkrete Zweckbindung der Daten nicht verlangt werden. Der Informationserhebung und Informationsverarbeitung müssen aber innerhalb des Informationssystems zum Ausgleich entsprechende Schranken gegenüberstehen.
4. Das Erhebungsprogramm des Volkszählungsgesetzes 1983 (§ 2 Nr. 1 bis 7, §§ 3 bis 5) führt nicht zu einer mit der Würde des Menschen unvereinbaren Registrierung und Katalogisierung der PersönBVerfGE 65, 1 (1)BVerfGE 65, 1 (2)lichkeit; es entspricht auch den Geboten der Normenklarheit und der Verhältnismäßigkeit. Indessen bedarf es zur Sicherung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ergänzender verfahrensrechtlicher Vorkehrungen für Durchführung und Organisation der Datenerhebung.
5. Die in VoZählG 1983 § 9 Abs. 1 bis 3 vorgesehenen Übermittlungsregelungen (unter anderem Melderegisterabgleich) verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Die Weitergabe zu wissenschaftlichen Zwecken (VoZählG 1983 § 9 Abs. 4) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.


Urteil
des Ersten Senats vom 15. Dezember 1983 auf die mündliche Verhandlung vom 18. und 19. Oktober 1983
-- 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83 --

Kasharius grüßt

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fraences
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RE: Bremer SPD staatliche Kriminalisierung und Totalüberwac

Beitrag von fraences »

Bremische SPD rechtfertigt umstrittenes Prostitutionsstättengesetz
Publiziert am März 22, 2013
In einem Schreiben an Doña Carmen e.V. verteidigt die Bremer SPD-Parlamentsreferentin Bettina Scharrelmann den SPD-Entwurf zu einem „Bremischen Prostitutionsstättengesetz“ gegen Kritik. Es handele sich um eine „Verrechtlichung“, der es darum gehe, „Prostitution und Prostitutionsstätten endlich als legales Gewerbe zu akzeptieren“. Im Antwortschreiben an Scharrelmann bezeichnet Doña Carmen e.V. den SPD-Entwurf als „diskriminierendes, lupenreines Polizeigesetz“ und als „kalkulierten Tabubruch auf dem Rücken von Sexarbeiter/innen in der Prostitution“. Der Gesetz-Entwurf müsse umgehend vom Tisch. Nachfolgend dokumentieren wir den Briefwechsel.

Hier weiter lesen:

http://www.donacarmen.de/?p=367

Offener Brief an alle Mitglieder der Fraktion von SPD und der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen in der Bremischen Bürgerschaft
Publiziert am März 22, 2013
Entwurf eines Bremischen Prostitutionsstättengesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund des von Ihnen am 10.07.2012 eingebrachten rot-grünen Antrags 18/517 hat die SPD-Fraktion in der Bremer Bürgerschaft am 10. März 2013 den Entwurf eines „Bremischen Prostitutionsstättengesetzes“ beschlossen. Gleichzeitig wurde angekündigt, dass der Bremer Senat ein entsprechendes Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden werde. Bremen wäre damit das erste Bundesland, da

Hier weiter lesen:

http://www.donacarmen.de/?p=371
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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

Ich denke wenn man die Leitsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Volkszählung, die Entscheidung des VGH Hessen und jene des VG Gelsenkirchen quasi wie eine Schablone über diesen Gesetzentwurf legt, tritt der rechts- und verfassungswidrige, populistische Charakter dieses Gesetzentwurfes offen zu Tage.

Kasharius wünscht gute Nacht

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RE: Bremer SPD staatliche Kriminalisierung und Totalüberwac

Beitrag von annainga »

dieser briefwechsel ist lesenswert, besser als ein krimi.
beim lesen des schreibens von dona carmen hatte ich die assoziation eines perfekt ausgebildeten kampfhundes vor augen.

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

Bei aller Liebe aber es spricht für den ernsthaften Willen der politischen Auseinandersetzung auf Augenhöhe wenn der Brief der SPD von einer Parlamentsreferentin und nicht etwa der fachpolitischen Sprecher oder gar der Fraktionsvorsitzenden unterzeichnet ist... :002

Und dann sei mir der Hinweis gestattet, daß nicht jeder, tatsächlich so gut wie kein unbestimmter Rechtsbegriff Ausdruck von Willkür ist. Unbestimmte Rechtsbegriffe unterliegen der vollen gerichtlichen Überprüfung. Erst wenn keine der gängigen Auslegungsmethoden (Wortlaut, Teleologisch, Historisch, Systemathisch) zu einem Ergebnis führt, liegt ein Verstoß gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) vor. Für den Begriff der Unzuverlässigkeit verweise ich auf § 35 GewO und die diesbezügliche Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 2. Februar 1982 http://www.ejura-examensexpress.de/onli ... ok_id=1674 .

Ansonsten meine Hochachtung vor Inhalt und Duktus des Antwortschreibens von Dona Carmen e.V.

Kasharius zieht die Mütze :001

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RE: Bremer SPD staatliche Kriminalisierung und Totalüberwac

Beitrag von Kasharius »

Eine sehr interessante Antwort des Bremer Senats auf eine kleine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion der Bremer Bürgerschaft vom 19. März 2013 zum Thema Kinderhandel und Kinderprostitution:

http://www.bremische-buergerschaft.de/d ... 31_d7d.pdf

Kasharius grüßt

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Klaus Fricke
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RE: Bremer SPD staatliche Kriminalisierung und Totalüberwac

Beitrag von Klaus Fricke »

Guten Abend,

kurz ein paar Worte zu meiner Person. In den 80er und 90er Jahren Kunde, seit den späten 90er Jahren Ehemann einer Sexarbeiterin, seit Ende 2009 (Mit-)Betreiber der Location(s) meiner Frau in Bremen.

Mein und unser Interesse gilt der Diskussion um angemessene Standards für Sexarbeitende in rechtlicher, politischer, sozialer, medialer und wirtschaftlicher Hinsicht. Die von uns aktuell betriebene kleine Location in Bremen, das Haus9 versucht vernünftige und wertschätzende Bedingungen für Sexarbeitende zu bieten.

Schon seit geraumer Zeit bei Sexwork.at angemeldet, habe ich mich bisher in diesem Forum noch nicht inhaltlich beteiligt. Im Forum Bremersex schreibe ich als Roy Bean. Aktuell kann ich berichten vom:


Stand der politischen Diskussion um den "Entwurf Bremer Prostitutionsstättengesetz"


Am 6.3.2013 gab es eine nicht öffentliche Gesprächsrunde zum Entwurf. Eingeladen hatte wohl die Bremer Bürgerschaft. Neben Vertreter_innen der in der Bremer Bürgerschaft vertretenen politischen Parteien und ihrer Referent_innen zu dem Thema, nahmen Behördenvertreter_innen, Mitarbeiterinnen der STD Beratungsstellen der Gesundheitsämter aus HB und BHV, eine Vertreterin der BBMeZ (Innere Mission - Opferhilfe Menschenhandel), von Nitribitt e.v. und des Unternehmensverbandes des Erotikgewerbes (UEGD) teil. Eventuell noch andere Organisationen.

Es lagen zumindest seitens Nitribitt und der UEGD Stellungnahmen zum Entwurf vor. Den Inhalt der UEGD Stellungnahme kenne ich nicht. Die Stellungnahme von Nitribitt ist mir bekannt. Auf Wunsch könnte sie veröffentlicht werden. Von uns als betroffenen Betreibenden einer Location in Bremen wurde ebenfalls eine Stellungnahme an alle Mitglieder der Bremer Bürgerschaft versandt. Dies erfolgte am 6.5.2013 vor Beginn der Gesprächsrunde. Der Eingang wurde von MdBB Frau Böschen (SPD) mit einem herzlichen Dank versehen, bestätigt.

Auch diese Stellungnahme könnte ich zur Verfügung stellen.

Sofern es im Bremer Umland aktive "sexwork.at" Leute gibt, würde ich mich freuen, von ihnen zu hören.

Grüße

holger
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Beitrag von holger »

Hier muss es sich um eine Fehlinformation handeln.
Der UEGD hat bis dato KEINE Stellungnahme zum BremProstStG abgegeben.

Bisher wurde lediglich eine Pressemitteilung an die lokalen Medien versendet. Auch hatte die Bürgerschaft nicht zu der Sitzung eingeladen, sondern die Regierungsfraktionen.

Zur Zeit sammelt die Regierungskoalition in Bremen "Meinungen" ein. Man befindet sich in einer Arbeitsphase der Erörterungen. Vor diesem Hintergrund werden Arbeitsgespräche geführt - auch mit dem UEGD. Eine "Stellungnahme" im politischen Gesetzgebungsprozess wird erst dann abgegeben, wenn eine Aufforderung von der Bürgerschaft/Ausschuss, bzw. dem Senat erfolgt. Diese ist dann auch öffentlich.

Aus Sicht der Betreiberinnen und Betreiber handel es sich um einen sehr weitreichenden Gesetzentwurf. Nur die einzelnen vorgelegten Paragraphen zu beurteilen, hieße das Thema mit Scheuklappen zu betrachten. Wenn ein Gesetz, dann ist es aus Teilzielen einer Gesamtkonzeption zu entwickeln. In diesem Sinne arbeitet der UEGD daran.
Dateianhänge
2013-03-14_UEGD_PM_BremProstStG.pdf
UEGD Pressemitteilung 14.03.2013 zum BremProstStG
(805.91 KiB) 382-mal heruntergeladen

Klaus Fricke
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Beitrag von Klaus Fricke »

Danke für die Konkretisierung.

Ich habe meine Informationen zu der Gespächsrunde mündlich von Nitribitt erhalten und alles nach bestem Wissen weitergegeben.

Klaus Fricke
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RE: Bremer SPD staatliche Kriminalisierung und Totalüberwac

Beitrag von Klaus Fricke »

In der Anlage das Schreiben des Haus9 an die MdBB und die Stellungnahme des "Haus9" zum EntwProstStGHB
Dateianhänge
2013-05-06.Anschrb.Stlgn.HBPrstStG,Haus9.pdf
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2013-05-06.Stlgn.HBPrstStG,Haus9.pdf
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Beitrag von fraences »

Die Stellungnahme von Nitribitt oder von anderen Fachberatungsstellen zu der geplante Konzessionierung interessiert mich.

@AbuDisney

Könntest Du sie bitte hier im Forum posten. Das würde mal für Klarheit sorgen.

Liebe Grüße, Fraences
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Beitrag von Kasharius »

@Holger
@AbuDisney
@all

erstmal danke für das Einstellen der sehr informativen Dokumente.

Ich persönlich finde die Presseerklärung des UEGD vor dem Hintergrund der deutlichen Kritik des Entwurfes aus der SW-Bewegung sehr moderat. Eingedenk der erlüternden Ausführungen mag das polititstrategisch sinnvoll sein um sich durch all zu starke Kritik nicht aus dem Dialog mit den Entscheidungsträgern zu verabschieden. Gleichwohl fehlt es an einer deutlichen politischen Stellungnahme zu selbstbestimmter, liberaler Sexarbeit und dem in dieser Hinsicht doch sehr fragwürdigen Gesetzentwurf. Auch weis ich nicht, ob der Bezug gerade auf die sehr restriktive österreichische Gesetzlage dem Anliegen Sexarbeit rechtsverbindlich zu liberalisieren dienlich ist.

In dieser Hinsicht gefällt mir die von @AbuDisney eingestellte Positionierung von "Haus9" (Um wen oder was handelt es sich dabei?") sehr viel besser.

Aber in jedem Fall ist es gut wenn der UEGD, Haus9 und alle die es angeht da weiter dranbleiben...!


Kasharius grüßt :006

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RE: Bremer SPD staatliche Kriminalisierung und Totalüberwac

Beitrag von Klaus Fricke »

@ Kasharius - Das "Haus9" ist die kleine von uns in Bremen betriebene Location.

Besondere Merkmale:

Die Location ist seit kurzem gewerblich anerkannt als "Vermietung von Zimmern zur gewerblichen Tätigkeit an selbständige Sexarbeitende". Damit rückt Bremen von seiner bisherigen Praxis ab, die durch die Klassifizierung der Sexarbeit als "sozial unwerte Tätigkeit" gekennzeichnet war. Hintergrund dieser Veränderung war eine Petition von uns an die Bremer Bürgerschaft. In dieser forderten wir eine Anerkennung unserer Tätigkeit als "gewerblich". Wir forderten das u.a. mit Hinweis auf das Gleichbehandlungsgebot und das Gebot der Diskriminierungsfreiheit als Wirtschaftsbetrieb.

Die Location hat eine Baugenehmigung als "barrierefreier Bordellbetrieb" erhalten und diese Vorgabe ist baulich von uns umgesetzt worden ist. Damit haben wir in HB wohl ein "Alleinstellungsmerkmal". Ebenso wie mit den Brandschutzmassnahmen, die gefordert wurden. Alle Räume der Location haben den Vorgaben der Baugenehmigung folgend zwei Fluchtwege. Diese baurechtlichen Hürden sind natürlich auch nicht uninteressant. Der restriktive Bremer Kurs bestätigt sich auch in der baurechtlichen Behandlung.

@ frances
ich frage bei Nitribitt nach, ob es ok ist, wenn ich die Stellungnahme in den Anhang bringe

Grüße
AD

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Beitrag von Kasharius »

@AbuDisney

danke für die hilfreiche Info und toll, daß ihr barrierefrei seit.

Kasharius grüßt

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RE: Bremer SPD staatliche Kriminalisierung und Totalüberwac

Beitrag von Kasharius »

Hier der link zur Dokumentation einer Tagung vom 2. November 2011 zum Thema Sexarbeit, Zwangsprostitution und Menschenhandel,. Sie fand unter dem Titel " Zwischen Welten" statt und war mutmaßlich auch ein Wegbereiter für den Entwurf der Prostitutionsstättenverordnung in Bremen. Sie gebt sicher einen wesentlichen Beitrag der Diskussion um diese Verordnung und deren Sinn und Zweck wieder [Das ist von mir jetzt neutral und nicht wertend im Sinne von positiver Haltung gegenüber dieser Verordnung gemeint!].

http://www.frauen.bremen.de/sixcms/medi ... n_2011.pdf

Kasharius grüßt :006

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Jupiter
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Re: RE: Bremer SPD staatliche Kriminalisierung und Totalübe

Beitrag von Jupiter »

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Kasharius hat geschrieben:Hier der link zur Dokumentation einer Tagung vom 2. November 2011 zum Thema Sexarbeit, Zwangsprostitution und Menschenhandel,. Sie fand unter dem Titel " Zwischen Welten" statt und war mutmaßlich auch ein Wegbereiter für den Entwurf der Prostitutionsstättenverordnung in Bremen. Sie gebt sicher einen wesentlichen Beitrag der Diskussion um diese Verordnung und deren Sinn und Zweck wieder [Das ist von mir jetzt neutral und nicht wertend im Sinne von positiver Haltung gegenüber dieser Verordnung gemeint!].

http://www.frauen.bremen.de/sixcms/medi ... n_2011.pdf

Kasharius grüßt :006
Ich hatte zwar damals hier schon einen kommentar eingestellt, leider ist dieser im Nirawana.
Aus aktuellem Anlass (Spiegel-Artikel) möchte ich auf den Vortrag von Katharina Kähler, Beratungsstelle für
Betroffene von Menschenhandel und
Zwangsprostitution e.V. (BBMeZ) Seite 22 ff anführen, welcher m.E. sehr gut die ganze Problematik beim Thema Menschenhandel aus der Praxis aufzeigt. Besonders wo die Defizite beim Opferschutz liegen.

Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)