Gewerbe anmelden Stuttgart
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Gewerbe anmelden Stuttgart
In Stuttgart auf dem Gewerbeamt bekommt man, will man ein Gewerbe als Wellness-Masseurin etc. anmelden, einen Zettel in die Hand gedrückt, welchen man unterschreiben muss. Auf diesem steht, dass man keine erotischen Massagen anbietet. Da ich nicht nur Massagen (alle ohne GV/OV) anbiete und einen Gewerbeschein brauche um auf die Kosmetik- und Dessous-Messen zu gehen, weiß ich nun nicht was ich machen soll.
Kennt jemand das Problem? Wie wurde es gelöst?
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- Admina
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Laut Bund-Länder-Ausschuss benötigst Du kein Gewerbeameldung (ist auch aus andere Gründe nicht zu empfehlen). Es reicht für Prostitution sich beim Finanazamt eine Steuernummer zu holen.
Liebe Grüße, Fraences
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Das könnte natürlich sein. Aber ich kann diesen Wisch nicht unterschreiben. Tu ich es nicht, kann ich den Gewerbeschein nicht anmelden. Die Vergnügungssteuer muss ich ja nicht zahlen. Nur die Umsatzsteuer und die zahl ich über das Düsseldorfer Modell.
@ehemaliger_User: Kennst du oder irgend jemand anderes, einen Steuerberater in Stuttgart der sich damit auskennt?
@ehemaliger_User: Kennst du oder irgend jemand anderes, einen Steuerberater in Stuttgart der sich damit auskennt?
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Dann trenn' das doch strikt voneinander.Jobs in verschiedenen Ressorts kannst Du ja so viele haben wie Du möchtest.Kannst ja auch ein Gewerbe anmelden für z.B. Radioreparaturen o.ä. und dennoch erotische Massage in einem anderen Nebenjob anbieten.Deine Kosmetikgeschichte ist doch von der Massage gar nicht betroffen, da Du dafür eh kein Gewerbe anmelden muss (für die Massage).
LG Lisa
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Entschuldigung der Einmischung, aber es ist doch eher so, dass Du über das DV einen pauschal vereinbarten Steuervorauszahlung leistest welche nicht nur Umsatzsteueranteile beinhaltet. Mir wäre gänzlich unbekannt, dass das DV in BW seit neuestem eine Abgeltungssteuer ist, dies ist meines Wissens bisher nur in 2 Bundesländern so geregelt wie z.B. in Rheinland-Pfalz. Es ist ein Trugschluss, dass durch das Düsseldorfer Verfahren alle Steuerlast abgegolten ist, die Finanzämter nutzen lediglich eine Lücke im Steuerwesen und ermöglichen den Sexdienstleisterinnen so einen Teil ihrer Steuerschuld auf einem anonymeren Weg zu zahlen, es bedeutet nicht das, wenn man dazu von berechtigter Stelle aufgefordert wird, keine Steuererklärung abzugeben bzw. eine Nachzahlung zu leisten hat. Meist ist es nur so geregelt bzw. wird so gehandhabt, dass das FA Sexworker lediglich auf die bereits beglichenen Vorauszahlungen schätzt und somit keine weiteren Forderungen stellt.
Sollte Dir jemand erklärt haben, dass man in STG mit dem DV seine Steuerschuld abgegolten hat, dann ist das eine Aussage die so nicht richtig ist.
Ich denke hier geht es eher weniger um die Vergnügungssteuer, in Stuttgart ist meines Kenntnisstandes überhaupt keine Gewerbeanmeldung als Sex- und Erotikanbieterin möglich. Sollte ich mich täuschen und hätte sich das geändert würde ich mich über Informationen hierüber freuen.
Beste Grüße
Sina
P.S. da ich keine Steuerberaterin bin, ist meine Aussagen natürlich nicht rechtsverbindlich.
Sollte Dir jemand erklärt haben, dass man in STG mit dem DV seine Steuerschuld abgegolten hat, dann ist das eine Aussage die so nicht richtig ist.
Ich denke hier geht es eher weniger um die Vergnügungssteuer, in Stuttgart ist meines Kenntnisstandes überhaupt keine Gewerbeanmeldung als Sex- und Erotikanbieterin möglich. Sollte ich mich täuschen und hätte sich das geändert würde ich mich über Informationen hierüber freuen.
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@Sina stimme dir voll zu. Und so wie Du das schreibst, ist es richtig.

Was nicht richtig ist!
Liebe Grüße, Fraences

Leider habe ich diese Aussage schon vom Freiburger FA gehört,das sie bei der Anmeldung für das DV sagen, dann lassen wir sie in Ruhe und sie brauchen keine jährliche Steuererklärung abzu geben.S-exclusive hat geschrieben: Sollte Dir jemand erklärt haben, dass man in STG mit dem DV seine Steuerschuld abgegolten hat, dann ist das eine Aussage die so nicht richtig ist.
Was nicht richtig ist!
Liebe Grüße, Fraences
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Guten Morgen Frances :-),
Danke für Dein Posting und Deine Bestätigung. Das ist ja ein Ding, was der- oder diejenige sich da geleistet hat. Ich hätte mir das gleich unterschreiben lassen *lach* das wäre ja ein regelrechter Freibrief gewesen.
Als würden sich die Steuer- und Finanzämter kein Türchen offen lassen. Richtig wäre die Aussage gewesen "Dann behelligen wir Sie nur, wenn wir berechtigte Zweifel haben und fordern Sie auf Ihre Einnahmen in einer Steuererklärung offen zu legen. Sofern Ihre Pauschalen Vorauszahlungen für uns logisch nachvollziehbar sind, verzichten wir zumeist auf eine jährliche Steuererklärung."
Lieben Gruß
Sina
Danke für Dein Posting und Deine Bestätigung. Das ist ja ein Ding, was der- oder diejenige sich da geleistet hat. Ich hätte mir das gleich unterschreiben lassen *lach* das wäre ja ein regelrechter Freibrief gewesen.
Als würden sich die Steuer- und Finanzämter kein Türchen offen lassen. Richtig wäre die Aussage gewesen "Dann behelligen wir Sie nur, wenn wir berechtigte Zweifel haben und fordern Sie auf Ihre Einnahmen in einer Steuererklärung offen zu legen. Sofern Ihre Pauschalen Vorauszahlungen für uns logisch nachvollziehbar sind, verzichten wir zumeist auf eine jährliche Steuererklärung."
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RE: Gewerbe anmelden Stuttgart
das kann ich nur bestätigen. einige finanzämter sagen, dass bordelle, die sich dem düsseldorfer verfahren unterwerfen, seltener kontrolliert werden.
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Re: RE: Gewerbe anmelden Stuttgart

DIES Annainga ist mir auch schon zu Ohren gekommen. Von Seiten der Behörden kann ich das auch verstehen, keine Anmeldung wenig Nachweis wer dort aktiv ist und was für Umsätze generiert werden können. Fazit gehen sie in solchen Räumlichkeiten öfters ein und aus.annainga hat geschrieben:das kann ich nur bestätigen. einige finanzämter sagen, dass bordelle, die sich dem düsseldorfer verfahren unterwerfen, seltener kontrolliert werden.
LG
Sina
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RE: Gewerbe anmelden Stuttgart
Es gibt auch Escort-Agenturen (mir eine bekannt), welche das DV anwenden und den Damen dann die Auskunft erteilen, dass steuerlich alles geregelt sei. Angeblich nach einer Steuerprüfung durch das FA angeordnet.
@Sina, ggf. näheres per PN
Gruß Jupiter
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RE: Gewerbe anmelden Stuttgart
Für das Land NRW würde seiner Zeit beim Landtag in Düsseldorf (ich hab damals in der Arbeitsgruppe mitgewirkt)die Infobroschüre für die Steuereinnahmen erstellt.
Da steht:
Was hat es mit diesem Verfahren auf sich? Das Finanzamt ist grundsätzlich gehalten, auch bei den Anbietern von sexuellen Dienstleistungen Außenprüfungen durchzuführen. Dies ist wegen der Besonderheiten in diesem Bereich (die Prostituierten wechseln häufig ihre Tätigkeitsorte) für alle Beteiligten sehr aufwändig. Daher verzichtet das Finanzamt bei Teilnehmenden am „Düsseldorfer Verfahren“ auf häufige Überprüfungen, da die spätere Steuererhebung durch die Zahlung einer Vorab-Pauschale hinreichend gesichert wird. Bei dieser Pauschale handelt es sich nur um eine Vorauszahlung auf die Steuerschuld der Prostituierten. Auch bei Teilnahme an diesem Verfahren sind grundsätzlich Steuererklärungen abzugeben und die tatsächlich angefallenen Steuern zu zahlen.
Wie das in anderen Bundesländer schriftlich geregelt ist, ist mir noch nicht bekannt.
Für Hessen weiß ich, das Dona Carmen seit Jahren gegen das DV vorgeht. Es sind auch neue Erkenntnisse, die poste ich nach dem Koordinationstreffen, da ich die ganzen Zusammenhänge (haben wir zwar am Initiativekreis Info bekommen) nicht aus dem Stehgreif richtig wieder gegeben bekomme.
Es stellt sich die Frage, wenn jedes Bundesland es anders handhabt, in NRW ist es eine Vorauszahlung auf die jährliche Steuererklärung in BW ist es eine Abgeltungssteuer.
Wie passt das zusammen, besonders wenn man in einem Jahr in verschiedenen Bundesländer tätig ist??????
Desweiteren gibt ist, wegen der Zuordnung der Zahlungen z bei den FA verschiedenen Bundesländer unterschiedliche BetreiberIn , (wenn die SW mal eine Zeiz da arbeitet und ein paar Wochen dann wieder wo anders und an dem DV teilnimmt.
Liebe Grüße,Fraences
Da steht:
Was hat es mit diesem Verfahren auf sich? Das Finanzamt ist grundsätzlich gehalten, auch bei den Anbietern von sexuellen Dienstleistungen Außenprüfungen durchzuführen. Dies ist wegen der Besonderheiten in diesem Bereich (die Prostituierten wechseln häufig ihre Tätigkeitsorte) für alle Beteiligten sehr aufwändig. Daher verzichtet das Finanzamt bei Teilnehmenden am „Düsseldorfer Verfahren“ auf häufige Überprüfungen, da die spätere Steuererhebung durch die Zahlung einer Vorab-Pauschale hinreichend gesichert wird. Bei dieser Pauschale handelt es sich nur um eine Vorauszahlung auf die Steuerschuld der Prostituierten. Auch bei Teilnahme an diesem Verfahren sind grundsätzlich Steuererklärungen abzugeben und die tatsächlich angefallenen Steuern zu zahlen.
Wie das in anderen Bundesländer schriftlich geregelt ist, ist mir noch nicht bekannt.
Für Hessen weiß ich, das Dona Carmen seit Jahren gegen das DV vorgeht. Es sind auch neue Erkenntnisse, die poste ich nach dem Koordinationstreffen, da ich die ganzen Zusammenhänge (haben wir zwar am Initiativekreis Info bekommen) nicht aus dem Stehgreif richtig wieder gegeben bekomme.
Es stellt sich die Frage, wenn jedes Bundesland es anders handhabt, in NRW ist es eine Vorauszahlung auf die jährliche Steuererklärung in BW ist es eine Abgeltungssteuer.
Wie passt das zusammen, besonders wenn man in einem Jahr in verschiedenen Bundesländer tätig ist??????
Desweiteren gibt ist, wegen der Zuordnung der Zahlungen z bei den FA verschiedenen Bundesländer unterschiedliche BetreiberIn , (wenn die SW mal eine Zeiz da arbeitet und ein paar Wochen dann wieder wo anders und an dem DV teilnimmt.
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