Abenteuerurlaubsbegleitung oder Zuhälterei?
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Abenteuerurlaubsbegleitung oder Zuhälterei?
Ein nicht völlig fiktives und, wie ich finde, ganz interessantes rechtliches Konstrukt:
Angenommen, ein Pärchen kontaktiert eine professionelle Domina in Deutschland zwecks Wunscherfüllung. Die beiden betreiben SM, sie ist passiv und steht drauf "benutzt zu werden". Swingerclubs u.ä. kennen die zwei, nun soll das ganze eine andere Note bekommen - die Dame möchte "auf den Strich geschickt" werden, und zwar nicht nur als inszeniertes Rollenspiel mit gebrieften und bezahlten männlichen Assistenten als "Kunden", sondern möglichst realistisch: Eine Anzeige schalten, dann das Mädel auf einen Bock schnallen, Augen verbinden, und (unter Aufsicht der Domina und Beachtung von vorher abgesprochenen Grenzen) fremde und zahlungsgwillige Kerle möglichst reihenweise "drüberlassen". Die Dame ist attraktiv und findet das ganze je billiger desto demütigender (und damit spannender), es sollte also nicht allzu schwierig sein, sie an den Mann zu bringen.
Die Profidomina agiert in diesem Szenario zum einen in einer gespielten und von allen Beteiligten gewollten Rolle als dominante "Zuhälterin", die ihr "Opfer" zum Beispiel festbindet und zum Sex mit Männern "zwingt", zum anderen wird sie aber auch real durch ihre Kontakte und ihr Wissen zum Thema Paysex zur Vermittlerin von Kunden für ihre Kundin in ihren Räumen. Sie ist also gleichermaßen Spielpartnerin, Vermieterin und Agentur.
So weit, so gut, so einvernehmlich. Nun stellt sich allerdings die Frage, ob und ggf. wie sich das rechtlich möglichst einwandfrei umsetzen lässt. Also zum Beispiel in welche Richtung(en) Geld fließen darf, ohne dass der männliche Partner oder die Domina in der Verdacht echter ausbeuterischer Zuhälterei kommen.
Ich nehme an, wenn man sowas einmalig durchzieht und die Frau danach nicht zur Polizei läuft, weil irgendetwas schiefgelaufen ist, kräht sowieso kein Hahn danach. Was aber, wenn sie das öfter "spielen" will? Ist Sex gegen Geld rechtlich gesehen immer Prostitution (und wenn nein, wo genau ist die Grenze)? Könnte es ein Problem geben, wenn zum Beispiel einer der Kunden Anzeige erstattet, weil er eine echte Notlage vermutet, selbst wenn alle Beteiligten beteuern, das genau so gewollt zu haben, wie bizarr auch immer das auf Aussenstehende wirken mag?
Was, wenn es im Nachhinein doch Unstimmigkeiten bezüglich der Einvernehmlichkeit des ganzen gibt? Die Beteiligten kennen einander nicht gut, es ist also nicht auszuschließen, dass die Kundin hinterher Gewissensbisse bekommt, das ganze am liebsten ungeschehen machen möchte und ihre Wut auf die Domina projiziert. Gibt es irgendeine Möglichkeit für die Domina, sich für so einen Fall wenigstens ein Stück weit (schrifltlich?) abzusichern?
Was könnte es sonst noch für rechtliche Fallstricke geben?
Angenommen, ein Pärchen kontaktiert eine professionelle Domina in Deutschland zwecks Wunscherfüllung. Die beiden betreiben SM, sie ist passiv und steht drauf "benutzt zu werden". Swingerclubs u.ä. kennen die zwei, nun soll das ganze eine andere Note bekommen - die Dame möchte "auf den Strich geschickt" werden, und zwar nicht nur als inszeniertes Rollenspiel mit gebrieften und bezahlten männlichen Assistenten als "Kunden", sondern möglichst realistisch: Eine Anzeige schalten, dann das Mädel auf einen Bock schnallen, Augen verbinden, und (unter Aufsicht der Domina und Beachtung von vorher abgesprochenen Grenzen) fremde und zahlungsgwillige Kerle möglichst reihenweise "drüberlassen". Die Dame ist attraktiv und findet das ganze je billiger desto demütigender (und damit spannender), es sollte also nicht allzu schwierig sein, sie an den Mann zu bringen.
Die Profidomina agiert in diesem Szenario zum einen in einer gespielten und von allen Beteiligten gewollten Rolle als dominante "Zuhälterin", die ihr "Opfer" zum Beispiel festbindet und zum Sex mit Männern "zwingt", zum anderen wird sie aber auch real durch ihre Kontakte und ihr Wissen zum Thema Paysex zur Vermittlerin von Kunden für ihre Kundin in ihren Räumen. Sie ist also gleichermaßen Spielpartnerin, Vermieterin und Agentur.
So weit, so gut, so einvernehmlich. Nun stellt sich allerdings die Frage, ob und ggf. wie sich das rechtlich möglichst einwandfrei umsetzen lässt. Also zum Beispiel in welche Richtung(en) Geld fließen darf, ohne dass der männliche Partner oder die Domina in der Verdacht echter ausbeuterischer Zuhälterei kommen.
Ich nehme an, wenn man sowas einmalig durchzieht und die Frau danach nicht zur Polizei läuft, weil irgendetwas schiefgelaufen ist, kräht sowieso kein Hahn danach. Was aber, wenn sie das öfter "spielen" will? Ist Sex gegen Geld rechtlich gesehen immer Prostitution (und wenn nein, wo genau ist die Grenze)? Könnte es ein Problem geben, wenn zum Beispiel einer der Kunden Anzeige erstattet, weil er eine echte Notlage vermutet, selbst wenn alle Beteiligten beteuern, das genau so gewollt zu haben, wie bizarr auch immer das auf Aussenstehende wirken mag?
Was, wenn es im Nachhinein doch Unstimmigkeiten bezüglich der Einvernehmlichkeit des ganzen gibt? Die Beteiligten kennen einander nicht gut, es ist also nicht auszuschließen, dass die Kundin hinterher Gewissensbisse bekommt, das ganze am liebsten ungeschehen machen möchte und ihre Wut auf die Domina projiziert. Gibt es irgendeine Möglichkeit für die Domina, sich für so einen Fall wenigstens ein Stück weit (schrifltlich?) abzusichern?
Was könnte es sonst noch für rechtliche Fallstricke geben?
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RE: Abenteuerurlaubsbegleitung oder Zuhälterei?
@Nymphe
na das nen ich mal nen Fall mit Examenscharakter. Ich werde es durchdenken, bin aber jetzt zu müde
aber: Du wirst von mir hören

Kasharius sagt gute Nacht und grüßt

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Wenn man sich die einschlägige Rechtsprechung anschaut, sollte man vorsichtig sein, so wie du es ja bist.
Der Prostitution wird oftmals aus Prinzip das Schlechte unterstellt, wie mir gerade beim Lesen des Münchner Urteils mal wieder vor Augen geführt wurde ("es kann nicht sein, was nicht sein darf").
> Ist Sex gegen Geld rechtlich gesehen immer Prostitution (und wenn nein, wo genau ist die Grenze)?
Grenze ist m.E.
- die Gewinnabsicht (Einkommenerzielung)
- die Regelmäßigkeit (Wiederholung)
- also die Berufstätigkeit
> Könnte es ein Problem geben, wenn zum Beispiel einer der Kunden Anzeige erstattet, weil er eine echte Notlage vermutet, selbst wenn alle Beteiligten beteuern, das genau so gewollt zu haben, wie bizarr auch immer das auf Aussenstehende wirken mag?
Ich vermute ja.
Evt. braucht man verschiedene Stoppworte?
> Was, wenn es im Nachhinein doch Unstimmigkeiten bezüglich der Einvernehmlichkeit des ganzen gibt?
Dann kommt es auf die spätere Aussage vor Gericht an und es steht evt. 2:1 (Paar:Domina).
Oder aber du hast deine Stammkunden dabei, die für dich Zeugnis ablegen.
> Die Beteiligten kennen einander nicht gut, es ist also nicht auszuschließen, dass die Kundin hinterher Gewissensbisse bekommt, das ganze am liebsten ungeschehen machen möchte und ihre Wut auf die Domina projiziert. Gibt es irgendeine Möglichkeit für die Domina, sich für so einen Fall wenigstens ein Stück weit (schrifltlich?) abzusichern?
Du kannst versuchen möglichst viele Beweise im Vorfeld zu sichern. Die Kunden sollen dir ihre Wünsche schriftlich senden oder besser noch handschriftlich zum Vorgespräch mitbringen...
Wer sicher gehen will müßte eine Video-/Tonaufzeichnung machen.
Wenn man das eigenständig und geheim macht verstößt man damit gegen Gesetze (Schutz der Intimsphäre... www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=6182 ).
Oder die Zimmertüre offen lassen, so daß die Kollegin Zeugin ist.
Ob Verträge gerichtsfest sind merkt man erst wenn es drauf ankommt (Problem der Musterverträge die wir für Sexwork dringend bräuchten).
Siehe daher die einschlägigen Urteile zu BDSM-Verträgen, die vielfach als ungültig weil sittenwidrig etc. gewertet werden. ("vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand")
Aber dasselbe Problem gilt ja auch z.B. für Patientenverfügungen
> Was könnte es sonst noch für rechtliche Fallstricke geben?
Versuche zu prüfen, ob die Phantasie, der Hunger nicht größer als der Magen ist, und die Situation nicht umschlagen kann, wie du zurecht schon erwähnt hast.
Der Prostitution wird oftmals aus Prinzip das Schlechte unterstellt, wie mir gerade beim Lesen des Münchner Urteils mal wieder vor Augen geführt wurde ("es kann nicht sein, was nicht sein darf").
> Ist Sex gegen Geld rechtlich gesehen immer Prostitution (und wenn nein, wo genau ist die Grenze)?
Grenze ist m.E.
- die Gewinnabsicht (Einkommenerzielung)
- die Regelmäßigkeit (Wiederholung)
- also die Berufstätigkeit
> Könnte es ein Problem geben, wenn zum Beispiel einer der Kunden Anzeige erstattet, weil er eine echte Notlage vermutet, selbst wenn alle Beteiligten beteuern, das genau so gewollt zu haben, wie bizarr auch immer das auf Aussenstehende wirken mag?
Ich vermute ja.
Evt. braucht man verschiedene Stoppworte?
> Was, wenn es im Nachhinein doch Unstimmigkeiten bezüglich der Einvernehmlichkeit des ganzen gibt?
Dann kommt es auf die spätere Aussage vor Gericht an und es steht evt. 2:1 (Paar:Domina).
Oder aber du hast deine Stammkunden dabei, die für dich Zeugnis ablegen.
> Die Beteiligten kennen einander nicht gut, es ist also nicht auszuschließen, dass die Kundin hinterher Gewissensbisse bekommt, das ganze am liebsten ungeschehen machen möchte und ihre Wut auf die Domina projiziert. Gibt es irgendeine Möglichkeit für die Domina, sich für so einen Fall wenigstens ein Stück weit (schrifltlich?) abzusichern?
Du kannst versuchen möglichst viele Beweise im Vorfeld zu sichern. Die Kunden sollen dir ihre Wünsche schriftlich senden oder besser noch handschriftlich zum Vorgespräch mitbringen...
Wer sicher gehen will müßte eine Video-/Tonaufzeichnung machen.
Wenn man das eigenständig und geheim macht verstößt man damit gegen Gesetze (Schutz der Intimsphäre... www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=6182 ).
Oder die Zimmertüre offen lassen, so daß die Kollegin Zeugin ist.
Ob Verträge gerichtsfest sind merkt man erst wenn es drauf ankommt (Problem der Musterverträge die wir für Sexwork dringend bräuchten).
Siehe daher die einschlägigen Urteile zu BDSM-Verträgen, die vielfach als ungültig weil sittenwidrig etc. gewertet werden. ("vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand")
Aber dasselbe Problem gilt ja auch z.B. für Patientenverfügungen
> Was könnte es sonst noch für rechtliche Fallstricke geben?
Versuche zu prüfen, ob die Phantasie, der Hunger nicht größer als der Magen ist, und die Situation nicht umschlagen kann, wie du zurecht schon erwähnt hast.
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- Goldstück
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RE: Abenteuerurlaubsbegleitung oder Zuhälterei?
Die Szene klingt ja schon ganz interessant, ich kann mich in die Kundin hineindenken. Rechtlich gesehen meine ich, dass man klare Verhältnisse herstellen sollte. Wenn man ganz sicher gehen will, könnte man die Vereinbarung schriftlich in einem "Dienstleistungsauftrag" festhalten. Klargestellt werden sollte nach meiner Meinung:
1. Die Kunden möchten ein SM-Abenteuer arrangieren, bei dem die Kundin eine leichte Bondage (zur Not lösbar) wünscht und ausserdem Sex mit unbekannten Männern haben möchte.
2. Dazu beauftragen die Kunden die Domina mit einer festen Dienstleistung, für die die Domina ein fixes Entgelt erhält. Also: Zurverfügungstellen der Räumlichkeiten, Werbung in Anzeige, Internet usw., Servieren von Erfrischungsgetränken ... Das Honorar ist unabhängig von der Zahl der Gäste.
3. Nachgewiesene Kosten für Getränke, Anzeigen und Werbung werden der Domina on top erstattet.
4. Es wird ein Codewort vereinbart, das die Kundin aufrufen kann, worauf die Aktion sofort abzubrechen ist.
5. Die Gäste haben jeweils einen Betrag X zu bezahlen. Der steht natürlich derjenigen zu, die dafür etwas leistet, also der Kundin, und zwar voll. Die Domina sammelt das Geld vielleicht ein, haftet aber nicht für die Zahlung und auch nicht für eventuelle Entwendung.
6. Die Domina haftet auch nicht, wenn keine oder zuwenig Gäste kommen. Eventuell kann ihr Honorar gemindert werden.
7. Nach ProstG entsteht kein Anspruch auf Erbringung sexueller Dienstleistungen, weder durch die Domina noch durch die Kundin. Falls nicht geleistet wird, entfällt lediglich der Honoraranspruch.
8. Die Domina schliesst jegliche Haftung für das Auftreten und Verhalten der Gäste aus.
9. Soweit Erlöse der Steuer unterliegen, ist ausschliesslich der Empfänger für die ordnungsgemässe Versteuerung verantwortlich.
Klingt doch ganz schön kompliziert - aber so meine ich müsste es zumindest unter rechtlichem Gesichtspunkt gehen.
1. Die Kunden möchten ein SM-Abenteuer arrangieren, bei dem die Kundin eine leichte Bondage (zur Not lösbar) wünscht und ausserdem Sex mit unbekannten Männern haben möchte.
2. Dazu beauftragen die Kunden die Domina mit einer festen Dienstleistung, für die die Domina ein fixes Entgelt erhält. Also: Zurverfügungstellen der Räumlichkeiten, Werbung in Anzeige, Internet usw., Servieren von Erfrischungsgetränken ... Das Honorar ist unabhängig von der Zahl der Gäste.
3. Nachgewiesene Kosten für Getränke, Anzeigen und Werbung werden der Domina on top erstattet.
4. Es wird ein Codewort vereinbart, das die Kundin aufrufen kann, worauf die Aktion sofort abzubrechen ist.
5. Die Gäste haben jeweils einen Betrag X zu bezahlen. Der steht natürlich derjenigen zu, die dafür etwas leistet, also der Kundin, und zwar voll. Die Domina sammelt das Geld vielleicht ein, haftet aber nicht für die Zahlung und auch nicht für eventuelle Entwendung.
6. Die Domina haftet auch nicht, wenn keine oder zuwenig Gäste kommen. Eventuell kann ihr Honorar gemindert werden.
7. Nach ProstG entsteht kein Anspruch auf Erbringung sexueller Dienstleistungen, weder durch die Domina noch durch die Kundin. Falls nicht geleistet wird, entfällt lediglich der Honoraranspruch.
8. Die Domina schliesst jegliche Haftung für das Auftreten und Verhalten der Gäste aus.
9. Soweit Erlöse der Steuer unterliegen, ist ausschliesslich der Empfänger für die ordnungsgemässe Versteuerung verantwortlich.
Klingt doch ganz schön kompliziert - aber so meine ich müsste es zumindest unter rechtlichem Gesichtspunkt gehen.
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@frederike
ja, so könnte es gehen. (bist Du Kollegin oder nur juristisch begabt...? [wenn diese Frage nicht zu persönlich ist])
Kleiner fragender Einwand allerdings: Könnte die Sittenwidrigkeit hier nicht darin liegen, daß die Kunden nichts von der Inzenierung wissen...?
@Marc
ich halte bestimmte Musterverträge für durchaus praktikabel, machbar und auch nicht von vorneherein für unjustiziabel; etwa Nutzungsverträge zwischen Betreibern und selbstständigen SW. Im übrigen belegen dies ja auch die profunden Ausführungen von @frederike wie sowas gehen kann.
Kasharius grüßt
ja, so könnte es gehen. (bist Du Kollegin oder nur juristisch begabt...? [wenn diese Frage nicht zu persönlich ist])
Kleiner fragender Einwand allerdings: Könnte die Sittenwidrigkeit hier nicht darin liegen, daß die Kunden nichts von der Inzenierung wissen...?
@Marc
ich halte bestimmte Musterverträge für durchaus praktikabel, machbar und auch nicht von vorneherein für unjustiziabel; etwa Nutzungsverträge zwischen Betreibern und selbstständigen SW. Im übrigen belegen dies ja auch die profunden Ausführungen von @frederike wie sowas gehen kann.
Kasharius grüßt
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Jurastudentin .... Im übrigen danke ....Kasharius hat geschrieben:ja, so könnte es gehen. (bist Du Kollegin oder nur juristisch begabt...? [wenn diese Frage nicht zu persönlich ist])
Hm - hatte ich auch überlegt - aber ich habe es so verstanden, dass die Gäste nicht im Glauben sind, eine Vergewaltigung auszuführen. Das wäre natürlich äusserst problematisch. Die Domina müsste schon gegenüber den unbekannten Männern klarstellen, dass es sich um freiwillige Prostitution in einem SM-Rahmen handelt. Das dürfte auch notwendig sein, sonst findet man hoffentlich niemanden, der mitmachen wollte!Kasharius hat geschrieben:Kleiner fragender Einwand allerdings: Könnte die Sittenwidrigkeit hier nicht darin liegen, daß die Kunden nichts von der Inszenierung wissen...?
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@frederike
ich weis ja nicht wo genau Du studierst und wann Du Dich zur ersten juristischen Staatsprüfung anmeldest aber ich finde Du solltest im Anschluss daran ernsthaft über eine Promotion zum Thema Sexarbeit nachdenken. Seit den Arbeiten von der Kollegin v. Gahlen, Laskowski und mir hat sich ja einiges in der Rechtssprechung getan, so daß es genügend Anknüpfungspunkte (Prestige-Urteil, BVerfG-Urteil zum Sperrgebiet, Gewerberecht ...) gäbe. Also meiner Unterstützung könntest Du gewiss sein! Die Kollegin v. Gahlen und ich haben seinerzeit an der Humboldt-Universität promoviert....
Schönes Wochenende und weiterhin viel Erfolg !
Kasharius grüßt
ich weis ja nicht wo genau Du studierst und wann Du Dich zur ersten juristischen Staatsprüfung anmeldest aber ich finde Du solltest im Anschluss daran ernsthaft über eine Promotion zum Thema Sexarbeit nachdenken. Seit den Arbeiten von der Kollegin v. Gahlen, Laskowski und mir hat sich ja einiges in der Rechtssprechung getan, so daß es genügend Anknüpfungspunkte (Prestige-Urteil, BVerfG-Urteil zum Sperrgebiet, Gewerberecht ...) gäbe. Also meiner Unterstützung könntest Du gewiss sein! Die Kollegin v. Gahlen und ich haben seinerzeit an der Humboldt-Universität promoviert....
Schönes Wochenende und weiterhin viel Erfolg !
Kasharius grüßt

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Hui, das ist ja eine interessante Diskussion geworden. Danke euch für die Tipps! Dann wollen wir mal sehen, ob das ganze überhaupt konkret wird - ich fürchte, die beiden hatten sich das schon beim ersten Info-Telefonat deutlich einfacher vorgestellt ...
It is no measure of health to be well adjusted to a profoundly sick society.
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@Nymphe
gern geschehen und Danke für den interessanten Fall.
@frederike
ich schreibe gelegentlich Kurzgeschichten und versuche mich auch an einer Längeren, wenn ich Zeit finde. Der Nickname Kasharius gehört einer der Figuren, die dort vorkommen. Sie ist dem Nachnamen eines sehr guten Schulfreundes von mir nachempfunden der leider 1992 an den Folgen seiner Behinderung verstorben ist. Unter dem threat Unterhaltung stehen hier zwei Geschichten von mir; eine thematisiert auch Sexarbeit. Ich möchte aber durch meine juristische Kompetenz dienlich sein und werde hier daher keine Geschichten mehr einstellen.
Kasharius grüßt alle lieb
gern geschehen und Danke für den interessanten Fall.
@frederike
ich schreibe gelegentlich Kurzgeschichten und versuche mich auch an einer Längeren, wenn ich Zeit finde. Der Nickname Kasharius gehört einer der Figuren, die dort vorkommen. Sie ist dem Nachnamen eines sehr guten Schulfreundes von mir nachempfunden der leider 1992 an den Folgen seiner Behinderung verstorben ist. Unter dem threat Unterhaltung stehen hier zwei Geschichten von mir; eine thematisiert auch Sexarbeit. Ich möchte aber durch meine juristische Kompetenz dienlich sein und werde hier daher keine Geschichten mehr einstellen.
Kasharius grüßt alle lieb