Drohende SMS
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Drohende SMS
Am Sonntag habe ich eine SMS von einer unbekannten Handy bekommen. Der Text war für mich etwas motivierend: "I würd dir ur gern mit dem Kohlenschaufel dein Schiesshirn abschalten". Ich habe alle Telefonnummer meiner Kunden und ich wusste gleich, dass ich ihn nicht kenne.
Habt ihr sowas schon mal erlebt? Ich nicht.
Heute bin ich zur Polizei gegangen. Der Polizist nahm von mir die Telefonnummer des Kerls, hat ihn gleich angerufen und gefragt, warum er das gemacht hat. Eine vernünftige Antwort hat er nicht bekommen, nur dass ich ihn bestohlen habe. Der Polizist hat ihn in die Polizeistation bestellt und mir beraten, damit ich eine Anzeige erstelle. Bevor wir mit der Erstellung fertig waren, ist derjenige gekommen. Ich habe ihn noch nie gesehen. Der Polizist hat ihn in den Verhörraum gleich mitgenommen. Auf die Frage, wieso er mir bedroht hat, hat der Täter gemeint, dass ihm langweilig war und alle Nutten sind gleich. Ich schätze mal, dass er eine ziemlich schlechte Strategie ausgewählt hat, da er noch länger bleiben müsste.
Bisher dachte ich, dass sich die Polizisten um unsere Angelegenheiten überhaupt nicht kümmern und wurde positiv überrascht.
Wenn euch ein Kunde oder ein Unbekannter drohen wird, meldet das gleich an die Polizei!
Habt ihr sowas schon mal erlebt? Ich nicht.
Heute bin ich zur Polizei gegangen. Der Polizist nahm von mir die Telefonnummer des Kerls, hat ihn gleich angerufen und gefragt, warum er das gemacht hat. Eine vernünftige Antwort hat er nicht bekommen, nur dass ich ihn bestohlen habe. Der Polizist hat ihn in die Polizeistation bestellt und mir beraten, damit ich eine Anzeige erstelle. Bevor wir mit der Erstellung fertig waren, ist derjenige gekommen. Ich habe ihn noch nie gesehen. Der Polizist hat ihn in den Verhörraum gleich mitgenommen. Auf die Frage, wieso er mir bedroht hat, hat der Täter gemeint, dass ihm langweilig war und alle Nutten sind gleich. Ich schätze mal, dass er eine ziemlich schlechte Strategie ausgewählt hat, da er noch länger bleiben müsste.
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RE: Drohende SMS
Danke.
Das ist aber genau das, was solche Menschen ausnutzen. Sie sind überzeugt, dass wir uns an die Polizei nie wenden werden!
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RE: Drohende SMS
Das man eine solche SMS nicht versendet und sich auch keiner drohen lassen muss, steht ja ausser Frage.
Aber mal im Ernst, ist das in Oesterreich so ueblich oder gar Gesetz, dass der Beschuldigte gleich selbst und freiwillig bei der Polizei erscheint bzw. erscheinen muss ?
In Deutschland gibt es diesen Bloedsinn ja (fast) nur im Film.
Gruss Adultus - IT Micha
Aber mal im Ernst, ist das in Oesterreich so ueblich oder gar Gesetz, dass der Beschuldigte gleich selbst und freiwillig bei der Polizei erscheint bzw. erscheinen muss ?
In Deutschland gibt es diesen Bloedsinn ja (fast) nur im Film.

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RE: Drohende SMS
Für mich war das eher Resultat der Reaktion des "Täters" auf den Anruf des Polizisten. Hätte er gesagt "Es tut mir Leid, ich habe Blödsinn gemacht" hätte er bei der Polizei nicht erscheinen müssen. Derjenige hat aber gemeint, dass ich ihn bestohlen habe und somit müsste man das klären.
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Re: Drohende SMS

cool, dass du das gemacht hast.red sonja hat geschrieben:Bisher dachte ich, dass sich die Polizisten um unsere Angelegenheiten überhaupt nicht kümmern und wurde positiv überrascht.
schön, dass die polizei so prima reagiert hat.
und danke, dass du das hier einstellst.
das macht mut bei sowas ebenfalls, sein recht in anspruch zu nehmen.
lieben gruß, annainga
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Re: RE: Drohende SMS

Aus Deiner Sicht @red sonja... natürlich das Beste was passieren konnte, denn man konnte dem "Burschen" gleich das "Handwerk" legen. In sofern geht das schon in Ordnung.red sonja hat geschrieben:Für mich war das eher Resultat der Reaktion des "Täters" auf den Anruf des Polizisten. Hätte er gesagt "Es tut mir Leid, ich habe Blödsinn gemacht" hätte er bei der Polizei nicht erscheinen müssen. Derjenige hat aber gemeint, dass ich ihn bestohlen habe und somit müsste man das klären.
Meine oben gestellte Frage war aber auch im vollen Ernst gestellt.
Muss man als Beschuldigte/r, in Österreich, bei der Polizei zur Aussage bzw. Vernehmung erscheinen. Ist einen solches Vorgehen gesetzlich abgesegnet ? Es geht hierbei nur um die Aufforderung durch die Polizei.
Wer kann denn diese Frage beantworten ?
Gruss Adultus - IT Micha
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Re: RE: Drohende SMS

Also in dem Fall kann man schwer etwas sagen, aber auf alle Fälle: Wenn eine Anzeige erstattet wurde und Erhebungen von Seiten der Behörde aufgenommen wurden, so liegt es in der Entscheidungsgewalt des Untersuchungsrichters, einen Vorführbefehl auszustellen (Habe ich bereits selbst erlebt).Adultus-IT hat geschrieben:Muss man als Beschuldigte/r, in Österreich, bei der Polizei zur Aussage bzw. Vernehmung erscheinen.
Dieser Auftrag an die Behörde (Vorführung) kann durchaus zunächst telefonisch abgehandelt werden. In dem Fall kommt dann die Polizeistreife vorbei und ersucht einen höflich mitzukommen - ist jedoch befugt auch nachzuhelfen.....
In meinem Fall hat dann der Journalrichter nach meiner Aussage (auch telefonisch) die sofortige Freilassung veranlasst (ich konnte sehr gut belegen, dass die gegen mich vorgebrachten Vorhalte nicht stimmen können) - Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich aber wenig Entscheidungsmöglichkeiten......
Generell würde ich sagen: Solchen Aufforderungen nicht nachzukommen, könnte unangenehme Überraschungen nach sich ziehen.
christian
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RE: Drohende SMS
Danke Christian, wenn ich das also richtig lese, dann muss man in Österreich als Beschuldigte/r, den polizeilich festgesetzten Vernehmungstermin wahrnehmen.
In Deutschland ist die Rechtslage nämlich etwas anders.
Da sollte sich jede/r schlau machen, wenn sie/er eine Ladung durch die Polizei bekommt und als Beschuldigte Person geladen wird.
Die Suchmaschinen könnte man mit der Phrasen
"muss ich als beschuldigter bei der polizei aussagen"
oder
"muss ich als beschuldigter den termin zur ladung bei der polizei wahrnehmen"
bedienen, denn da findet man schon eine ganze Menge an nützlichen Beiträgen, von zum Beispiel Rechtsanwälten.
Das ganze hat jetzt nichts mit der, im oberen Teil beschriebenen "Droh-SMS" zu tun, jedoch kann jede/r selbst sehr schnell in die Lage kommen, eine polizeiliche Ladung als Beschuldigte/r zu bekommen und dabei sollte man Fehler vermeiden, die aber leider immer wieder gemacht werden und das nur aus Unwissenheit um die eigenen Rechte und Pflichten.
Ein Rechtsanwalt hilft in jedem Fall.
Gruss Adultus - IT Micha
Dieser Artikel kann und soll keine Rechtsberatung sein oder eine solche ersetzen.
In Deutschland ist die Rechtslage nämlich etwas anders.
Da sollte sich jede/r schlau machen, wenn sie/er eine Ladung durch die Polizei bekommt und als Beschuldigte Person geladen wird.
Die Suchmaschinen könnte man mit der Phrasen
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oder
"muss ich als beschuldigter den termin zur ladung bei der polizei wahrnehmen"
bedienen, denn da findet man schon eine ganze Menge an nützlichen Beiträgen, von zum Beispiel Rechtsanwälten.
Das ganze hat jetzt nichts mit der, im oberen Teil beschriebenen "Droh-SMS" zu tun, jedoch kann jede/r selbst sehr schnell in die Lage kommen, eine polizeiliche Ladung als Beschuldigte/r zu bekommen und dabei sollte man Fehler vermeiden, die aber leider immer wieder gemacht werden und das nur aus Unwissenheit um die eigenen Rechte und Pflichten.
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RE: Drohende SMS
Hm - so ähnliche SMS habe ich auch schon erhalten. Bin nicht zur Polizei. Dann habe ich es ein paar Kolleginnen erzählt und sie hatten genau die gleichen SMS erhalten.
Es kamen stündlich neue SMS wo der Absender auf Gott und den Glauben verweist und dass Nutten kein Recht hätten zu leben und erst recht kein Recht Kinder zu kriegen.
Das ging ein paar Wochen so. Dann war Schluss.
Mir war es auch etwas unbehaglich, aber in dem Moment wo ich zur Polizei gehe und Anzeige erstatte, kann der Gegner einen Anwalt beauftragen und dieser nimmt dann Akteneinsicht. Und was steht da dann: Mein richtiger Name und meine Adresse.
Deshalb hab ich es gelassen.
Ziehe aber meinen Hut vor dir! Hast du richtig gut gemacht!
Es kamen stündlich neue SMS wo der Absender auf Gott und den Glauben verweist und dass Nutten kein Recht hätten zu leben und erst recht kein Recht Kinder zu kriegen.
Das ging ein paar Wochen so. Dann war Schluss.
Mir war es auch etwas unbehaglich, aber in dem Moment wo ich zur Polizei gehe und Anzeige erstatte, kann der Gegner einen Anwalt beauftragen und dieser nimmt dann Akteneinsicht. Und was steht da dann: Mein richtiger Name und meine Adresse.
Deshalb hab ich es gelassen.
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** - Wenn du in den Abgrund schaust, schaut der Abgrund auch in dich -**
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dazu eine frage:
ich mein, es kann ja nicht sein, dass der täter der mich belästigt dann noch meinen namen/adresse kriegt oder??
hab dzt einen ähnlichen fall...;-(
noch eine frage: wie geht ihr mit solchen drohungen um?
ich habe immer ein mulmiges gefühl dabei...
aber natürlich ists zwischen drohung und tatsächlicher tätlichkeit ein weites feld. an und für sich (finde ich) liest man recht wenig bzgl gewalt an sw, oder? wie seht ihr das?
ich mein, es kann ja nicht sein, dass der täter der mich belästigt dann noch meinen namen/adresse kriegt oder??
hab dzt einen ähnlichen fall...;-(
noch eine frage: wie geht ihr mit solchen drohungen um?
ich habe immer ein mulmiges gefühl dabei...
aber natürlich ists zwischen drohung und tatsächlicher tätlichkeit ein weites feld. an und für sich (finde ich) liest man recht wenig bzgl gewalt an sw, oder? wie seht ihr das?
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RE: Drohende SMS

Wenn jemand eine Anzeige bekommt, dann möchte er natürlich wissen, wer ihn angezeigt hat und warum. Immerhin hat man die Möglichkeit sich zum Sachverhalt zu äußern. Es kann aber passieren, dass man während der polizeilichen Ermittlungen nichts oder nur sehr wenig erfährt. Das hängt sicher auch immer von der Brisanz des Falles ab.nacktschnegge hat geschrieben:dazu eine frage:
ich mein, es kann ja nicht sein, dass der täter der mich belästigt dann noch meinen namen/adresse kriegt oder??
................
Ich gehe davon aus, das es in Österreich nicht anders ist wie in Deutschland. Spätestens wenn es zu einem Prozess vor Gericht kommt, dann wird ein Strafverteidiger/Anwalt Einsicht in die Akte nehmen und diese Akten sind nicht anonymisiert. Einen Anwalt, sollte man dann aber doch schon eher einschalten.
Gruss Adultus - IT Micha
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Je nach der Gefahrenlage und Vereinbarung mit den Verfolgungsbehörden kann man auch darauf bestehen, das in den Ermittlungsakten die Adresse geschwätzt wird. Auch kann man eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen. (dies wird einem ohne großen Aufwand für ein Jahr gewährt, kann bei laufenden Verfahren und Gefahrensituation verlängert werden).
Dies ist unabhängig davon, wie die Polizei die Gefahrensituation einstuft. Bei schwerer des Falles gibt es von Landeskriminalamt die verschiedenen Einstufungen eines Zeugenschutzprogrammes.
Auch bei der Vorladung des Gerichtes kann man darauf bestehen, das man über die ermittelnde Polizeibehörde geladen wird.
Liebe Grüße, Fraences
Dies ist unabhängig davon, wie die Polizei die Gefahrensituation einstuft. Bei schwerer des Falles gibt es von Landeskriminalamt die verschiedenen Einstufungen eines Zeugenschutzprogrammes.
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RE: Drohende SMS
Ein Beklagter in Deutschland muss auch die Identität von Belastungszeugen und Klägern kennen, damit er oder seine Verteidigung handeln kann und ggf. deren Glaubwürdigkeit gegenüber den Ermittlungsbehörden erschüttern kann. Es gibt ein Grundrecht auf Akteneinsicht, das nur in Ausnahmen nicht sofort gewährt wird. Darüber gibt es Urteile des EGMR und letztlich gilt u.a. der § 147 der Strafprozeßordnung.
Die drei Stufen der Zeugenschutzprogramme (groß/klein/einfach) werden ja nur in Ausnahmen angewand, da muss Leib und Leben in Gefahr sein.
Dafür wird im Jahr weniger Geld ausgegeben als für das Futter der Polizeihunde.
Da sollte man sich keiner falschen Hoffnung hingeben, zumal ich nicht mal weiß, ob die Polizei da überhaut der richtige Ansprechpartner ist, wenn es um den Zeugenschutz geht.
Für viele Menschen sind die gut erzählten Märchen der Polizei ja noch bindend. Diese Märchen werden ja vor allem dem Beschuldigten erzählt.
"Wenn sie jetzt aussagen ist das strafmildernd" - "Sie müssen alles erzählen sonst machen sie sich strafbar" - "Wenn sie jetzt nicht sagen müssen wir sie mitnehmen und einsperren"..."Wenn wir heute Ihren Computer beschlagnahmen, dann haben sie den in drei Tagen zurück" oder gar einem Zeugen zu erzählen, das man seine Daten nicht weitergibt oder er gar anonym bleibt... usw.
Was einmal in den Akten steht das steht dort drin und bleibt zumeist auch drin. Ein Polizist ist seinem Dienstherrn verpflichtet.
Naja ...dazu hatte ich ja auch schon was hier im Forum geschrieben.
Das sind Märchen aus dem realen Leben und nicht etwa die meist
falschen Aussagen von Filmpolizisten, im "schwachsinnigen" Tatorten und anderen Krimis.
Evtl. kann ja mal unser, im Forum anwesender... RA was grundlegendes dazu schreiben.
Für Webmaster, gibt es ein Hinweisblatt, was zu beachten ist und wie man sich verhalten muss, wenn die Polizei oder andere Ermittler vor der Tür stehen. Kam in den letzten drei Jahren recht oft vor, das Webmaster dieses Hinweisblatt benötigten.
Prozesse und Ermittlungen laufen da immer noch.
Sicher ist das ganze jetzt nicht so stark beim eigentlichen Thema aber jede/r sollte bedenken, dass er/sie ganz schnell auch in die Rolle des Beschuldigten kommen kann oder einfach nur Zeuge/Augenzeuge wird.
Gruss Adultus - IT Micha
Die drei Stufen der Zeugenschutzprogramme (groß/klein/einfach) werden ja nur in Ausnahmen angewand, da muss Leib und Leben in Gefahr sein.
Dafür wird im Jahr weniger Geld ausgegeben als für das Futter der Polizeihunde.
Da sollte man sich keiner falschen Hoffnung hingeben, zumal ich nicht mal weiß, ob die Polizei da überhaut der richtige Ansprechpartner ist, wenn es um den Zeugenschutz geht.
Für viele Menschen sind die gut erzählten Märchen der Polizei ja noch bindend. Diese Märchen werden ja vor allem dem Beschuldigten erzählt.
"Wenn sie jetzt aussagen ist das strafmildernd" - "Sie müssen alles erzählen sonst machen sie sich strafbar" - "Wenn sie jetzt nicht sagen müssen wir sie mitnehmen und einsperren"..."Wenn wir heute Ihren Computer beschlagnahmen, dann haben sie den in drei Tagen zurück" oder gar einem Zeugen zu erzählen, das man seine Daten nicht weitergibt oder er gar anonym bleibt... usw.
Was einmal in den Akten steht das steht dort drin und bleibt zumeist auch drin. Ein Polizist ist seinem Dienstherrn verpflichtet.
Naja ...dazu hatte ich ja auch schon was hier im Forum geschrieben.
Das sind Märchen aus dem realen Leben und nicht etwa die meist
falschen Aussagen von Filmpolizisten, im "schwachsinnigen" Tatorten und anderen Krimis.
Evtl. kann ja mal unser, im Forum anwesender... RA was grundlegendes dazu schreiben.

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Sicher ist das ganze jetzt nicht so stark beim eigentlichen Thema aber jede/r sollte bedenken, dass er/sie ganz schnell auch in die Rolle des Beschuldigten kommen kann oder einfach nur Zeuge/Augenzeuge wird.
Gruss Adultus - IT Micha

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Achtung bitte: In AT ist die gesetzliche Lage in Bezug auf Herausgabe der Daten nicht gleich wie in D!
Bei uns haben Angeklagte sogar das Recht Videos welche von Einvernahmen gemacht wurden einzusehen (und zu kopieren!)
Die genaue Rechtslage ist hier nachzulesen:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10002326
Bitte auch bedenken: In AT ist es im Gegensatz zu D möglich ein Handy völlig anonym zu erwerben und in Betrieb zu nehmen (in D nur über Umwegen)
Liebe Grüße
christian
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Die genaue Rechtslage ist hier nachzulesen:
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Bitte auch bedenken: In AT ist es im Gegensatz zu D möglich ein Handy völlig anonym zu erwerben und in Betrieb zu nehmen (in D nur über Umwegen)
Liebe Grüße
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RE: Drohende SMS
Darum lautete mein erster Satz :
"Ein Beklagter in Deutschland...."
Sicher, in Österreich und der Schweiz, kann das alles grundlegend anderes sein.
Gruss Adultus -IT Micha
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