Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

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fraences
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von fraences »

Appell von Doña Carmen e.V.
an die Mitglieder des Deutschen Bundestags



Keine Schnellschüsse in der Prostitutionspolitik! Beenden Sie die ständigen Angriffe auf die legalisierte Sexarbeit in der Prostitution!

Die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP beabsichtigen, sich in dieser Woche auf einen Gesetzentwurf zu verständigen, der eine Verschärfung prostitutionsrechtlicher Bestimmungen sowie die Zustimmung zur EU-Richtlinie „2011/36/EU“ vorsieht.

Vor diesem Hintergrund appelliert Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, eindringlich an alle Mitglieder des Deutschen Bundestags, ganz gleich, ob sie den Regierungs- oder den Oppositionsparteien angehören, einem solchen Gesetzespaket ihre Zustimmung zu versagen!

Im Mittelpunkt der geplanten Gesetzesinitiative steht die beabsichtigte Genehmigungspflicht von Prostitutionsstätten (befristete Erlaubnispflicht, gebunden an Auflagen). Es wird der Eindruck erweckt, als handele es sich dabei um eine Selbstverständlichkeit, der sich das Prostitutionsgewerbe nicht entziehen könne. Schließlich, so sagt man, hätte jede Frittenbude Auflagen zu erfüllen.

Der Eindruck jedoch, es handele sich hierbei um nickelige Selbstverständlichkeiten, trügt. Jedes Mitglied des Deutschen Bundestages sollte sich darüber im Klaren sein, dass es um nichts Geringeres als den Beginn eines massiven Angriffs auf die Legalisierung von Prostitution in Deutschland handelt.

Wir möchten Ihnen mit Verweis auf nachfolgend genannte Fakten deutlich machen, dass es sachlich keinen triftigen Grund für „strengere Vorschriften“ und eine „Verschärfung“ der Prostitutionsgesetzgebung in Deutschland gibt:

Strafrechtlicher Sonderschutz

Wir appellieren an alle Mitglieder des deutschen Bundestages: Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es seit Jahrzehnten einen ausgeprägten strafrechtlichen Sonderschutz gegenüber Prostitution gibt, der in dieser anachronistischen und überflüssigen Form hierzulande keinem anderen Gewerbe zuteilwird. Im Unterschied zu jeder Frittenbude ist Prostitution seit jeher einem umfangreichen Sonderschutz unterworfen, der in seinen wesentlichen Zügen bestimmt ist von der Politik der Stigmatisierung und Kriminalisierung. Acht spezielle Paragrafen sorgen für eine diskriminierende Sonderbehandlung von Prostitution:

(1) § 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten

(2) § 181a StGB Zuhälterei + §181b Führungsaufsicht ( bezogen auf § 181a)

(3) § 184e StGB Ausübung der verbotenen Prostitution

(4) § 184f StGB Jugendgefährdende Prostitution

(5) § 232 StGB Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung

(6) § 233a StGB Förderung des Menschenhandels (bezogen auf § 232)

(7) Art. 297 EGStGB Verbot der Prostitution / Sperrgebietsverordnungen

(8) § 119 / §120 OWiG Grob anstößige und belästigende Handlungen; Verbotene Ausübung der Prostitution; Werbung für Prostitution

Hinzu kommen die gegen das Prostitutionsgesetz verstoßenden Spezialregelungen in 8 Landespolizeigesetzen, zudem eine die Prostitution diskriminierende Regelung in § 55 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz, eine diskriminierende Reglementierung der Arbeitsvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit sowie auf Länderebene Durchführungsverordnungen zu Art. 297 EGStGB. Die Ermächtigung zur Verdrängung von Prostitution durch Sperrgebiete nutzen zurzeit Baden-Württemberg (VO vom 03.03.1976), Bayern (VO vom 26.05.1976), Hessen (VO vom 05.08.1975), Niedersachsen (VO vom 28.06.1999), Nordrhein-Westfalen (VO vom 11.03.1975), Rheinland-Pfalz (VO vom 27.11.1974). Hinzu kommt die Reglementierung von Straßenprostitution gemäß kommunalen Polizeiverordnungen und städtischen Satzungen.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Bereits durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen werden der „öffentliche Anstand“, die Jugend, die Kindergärten und Schulen, die kleinen Gemeinden etc. vor Prostitution geschützt. Und selbstverständlich auch die Prostituierten vor Ausbeutung, „Zuhälterei“ und „Menschenhandel“, sowie natürlich vor sich selbst. Damit nicht genug. Nun kommt Herr Uhl (CDU) und erklärt, dass die von ihm und anderen beabsichtigten Auflagen im Zusammenhang der „Genehmigungspflicht“ erforderlich seien „zum Schutze der Allgemeinheit, der Kundschaft, der Prostituierten, der Beschäftigten, der Gesundheit der Bevölkerung oder der Bewohner eines Betriebs- oder Nachbargrundstücks vor Gefahren oder im Interesse des Jugendschutzes.“

(zit. nach www.neuesausbraunschweig.de, 31.05.2013)

Bei so viel „Schutz“ ist eines sicher: Die Rechte von Prostituierten kommen unter die Räder, man will sie zu Tode schützen.

Kein rechts- oder kontrollfreier Raum für Prostitution
Wir appellieren an alle Mitglieder des deutschen Bundestages: Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass vor dem Hintergrund der hier aufgezeigten imposanten Regelungsdichte in Bezug auf Prostitution von „offensichtlichen Rechtslücken“ oder „Gesetzeslücken“ nicht die Rede sein kann.

Herr Uhl und seine Gesinnungsfreunde malen das Phantom eines „rechts- und kontrollfreien Raums“ für Prostitution an die Wand. Uhl behauptet: „Ohne rechtliche Handhabe der Ordnungs- und Polizeibehörden ist jedoch eine Kontrolle der Prostitutionsstätten derzeit nicht möglich.“ (Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 08.04.2013). In die gleiche Kerbe schlägt auch der Bund deutscher Kriminalbeamter mit seiner Klage „geringer Ermittlungsmöglichkeiten“ (Pressemitteilung BdK, 15.04.2013)

Hier wird das Bild eine untätigen, überforderten und letztlich verantwortungslosen Staates gezeichnet.

Derartige Behauptungen halten einer Tatsachen-Überprüfung nicht stand. Ausweislich der von Doña Carmen e.V. geführten Razzien-Statistik im Prostitutionsgewerbe (siehe: www.donacarmen.de) wurden allein in der Zeit von 2000 bis 2012 insgesamt 280 Großrazzien im Prostitutionsgewerbe durchgeführt. Betroffen davon waren knapp 6.500 Objekte in 646 Gemeinden. 60.000 eingesetzte Ermittler kontrollierten dabei rund 42.000 Personen. Durch Razzien werden jährlich etwa 4.000 Frauen im Prostitutionsgewerbe kontrolliert. Nach Berechnungen von Doña Carmen muss man - ausgehend von Angaben der Polizei und den LKAs - jährlich mit zusätzlichen 11.500 so genannten Routinekontrollen und weiteren 44.000 dabei kontrollierten Personen im Prostitutionsgewerbe rechnen.

Mit anderen Worten: Binnen 4 Jahren haben bundesdeutsche Ermittler so ziemlich alle im Prostitutionsgewerbe tätigen Personen einmal kontrolliert. Kein anderer Wirtschaftszweig wird in Deutschland so überdimensioniert und so nutzlos überwacht und kontrolliert!

Dabei dürften die konservativ angesetzten Berechnungen von Doña Carmen die tatsächliche Zahl der Kontrollen und Razzien eher zu niedrig ausweisen. Zwei Beispiele mögen das verdeutlichen: So kontrollierte der Düsseldorfer Ordnungs- und Servicedienst (OSD) den städtischen Straßenstrich im Jahr 2010 insgesamt 3.800 mal, bis August 2011 waren es bezogen auf das Jahr 2011 bereits 4.000 durchgeführte Kontrollen. (www.wz-newsline.de, 19.08.2011)

Polizei und Ordnungsamt der Stadt Dortmund gaben vor Gericht zu Protokoll, dass sie allein im Jahr 2010 auf dem Straßenstrich Ravensbergerstraße insgesamt 35.000 Personenkontrollen durchgeführt hatten. (zit. nach: Beschluss OVG Gelsenkirchen, 5B 892/11, 26.03.2012)

Das exorbitant hohe Ausmaß an Überwachung ist nicht auf den Straßenstrich beschränkt, wie jüngste städteübergreifende, anlasslose Bordellrazzien belegen: So wurden allein in der Nacht vom 2. auf den 3.Februar 2010 in 41 Gemeinden 600 Bordelle durchsucht und dabei rund 3.000 Personen kontrolliert. Allein in der Nacht vom 12. auf den 13. Mai 20011 wurden auf der Suche nach „Zwangsprostituierten“ in 90 Kommunen mehr als 1.000 Bordelle durchsucht und dabei rund 6.000 Frauen kontrolliert. 2012 wurde in der Nacht vom 25. auf den 26. Oktober erstmals eine vom BKA initiierte europaweite Großrazzia im Prostitutionsgewerbe durchgeführt, woran sich nach BKA-Angaben in Deutschland allein 90 Polizeidienststellen aus 12 Bundesländern beteiligten.

Wir haben es folglich mit einer engmaschigen, geradezu hysterisch anmutenden Kontrolle des Prostitutionsgewerbes zu tun. Vor diesem Hintergrund erweisen sich die regelmäßigen Klagen der Polizei über unzureichende Ermittlungsmöglichkeiten im Rotlicht als Ammenmärchen und ein gezieltes Hinters-Licht-Führen der Öffentlichkeit.

Nun wollen die Befürworter einer gewerberechtlichen Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten diese Kontrollen durch zusätzliche Überwachung intensivieren.

Wollen wir mit Siebenmeilenstiefeln in den Polizeistaat?

Rückgang von „Menschenhandel“ und „Zwangsprostitution“

Wir appellieren an alle Mitglieder des deutschen Bundestages: Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass seit Einführung des Prostitutionsgesetzes 2002 ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik die Zahl der offiziell erfassten mutmaßlichen Opfer von „Menschenhandel“ von 988 (2002) auf 753 (2011) zurückgegangen ist. Rückläufig waren auch die Zahl der registrierten Menschenhandels-Fälle sowie die der Tatverdächtigen.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass rund 45 % aller mutmaßlichen Opfer von „Menschenhandel“ der Altersgruppe der 18-21-jährigen Frauen angehören, bei denen laut § 232 StGB weder Zwang noch Gewalt vorliegen muss, um sie vor Gericht zu Opfern von „Menschenhandel“ erklären zu können. Vor diesem Hintergrund erweist sich das Phänomen „Menschenhandel“ als künstlich aufgebläht.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass auch die Zahl der verurteilten Täter bei „Menschenhandel“ von 159 im Jahr 2002 auf 115 im Jahr 2010, mithin um 27 % gesunken ist.

Keine Talkshow von Herrn Jauch und Frau Will, kein Tatort und kein SPIEGEL, keine Ausgabe der Zeitschrift EMMA kann diese Entwicklung in ihr Gegenteil verkehren.

Auch die kürzlich von EU-Kommissarin Malmström vorgelegten Befunde, die das genaue Gegenteil suggerieren sollen, können sich jedenfalls nicht auf die Entwicklung in Deutschland stützen, wo Prostitution legalisiert ist.

Der von einigen Wissenschaftlern gepflegte Alarmismus hinsichtlich der Entwicklung von Rotlicht-Kriminalität im Allgemeinen und „Menschenhandel“ im Besonderen beruht auf einer unzulässigen Flucht vom Hell- ins so genannte „Dunkelfeld“. Doch damit begibt man sich auf den Boden der Spekulation. Denn zu Recht musste das Bundesinnenministerium in einer Antwort auf die Anfrage des Grünen-Abgeordneten Volker Beck einräumen: „Eine konkrete Dunkelfeldstudie wurde jedoch bis heute nicht erstellt.“ (Antwort auf BT-Drucksache 17/12291, S. 3)

Die Thesen des Heidelberger Professors Axel Dreher, der glaubt, einen Zusammenhang von Legalisierung der Prostitution und der Zunahme von Menschenhandel empirisch belegt zu haben und deshalb von Befürwortern einer Verschärfung der Prostitutionsgesetzgebung gern in Anspruch genommen wird, ist längst in der renommierten Zeitschrift „Kritische Justiz“ (04 / 2012, S. 340 ff) widerlegt worden: Dessen Zahlen waren nicht nur veraltet, sie stammten zudem aus dubiosen Quellen.

Es ist eine gern verschwiegene Tatsache, dass viele derjenigen, die behaupten, dass Menschenhandel im Wachsen begriffen sei, das dies mit der Legalisierung von Prostitution in Zusammenhang stehen könne und/oder eine gewerberechtliche Genehmigungspflicht für Bordelle sinnvoll sei, dies keineswegs als unabhängige Wissenschaftler, sondern als bezahlte Auftragswissenschaftler getan haben. Dies trifft zu auf Annette Herz und Eric Minthe (Auftraggeber: BKA), auf Prof. Kavemann (Auftraggeber: Bundesregierung, BKA), Prof. Renzikowski (Auftraggeber Bundesregierung) und auf Prof. Axel Dreher (Auftraggeber: Europäische Kommission). Hier gilt ganz offensichtlich: „Wes Brot ich ess‘, des Lied ich sing.“

Keine Anzeichen für „organisierte Kriminalität“ im Prostitutionsgewerbe

Wir appellieren an alle Mitglieder des deutschen Bundestages: Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Rede von „organisierter Kriminalität“ im Prostitutionsgewerbe

Auf bloßen Behauptungen basiert und die realen Verhältnisse verzerrt.

Befürworter der Genehmigungspflicht für Bordelle beklagen gerne, „dass unsere Großstädte von Menschen überquellen, die von kriminellen Banden nach Deutschland transportiert werden, ohne dass wir an die Hintermänner herankommen.“ (Pressemitteilung Bund Deutscher Kriminalbeamter , 15.04.2013)

„Tatsächlich herrschen hauptsächlich organisierte kriminelle Banden aus dem Ausland über das Rotlichtmilieu.“ (Uhl / CDU in www.schwaebische,.de, 04.01.2013)

Derartige Stellungnahmen zeichnen sich in aller Regel dadurch aus, dass sie außer oberflächlichen Impressionen keine tragfähigen Belege für ihre Behauptungen vorbringen können.

Sachlich besteht für die Annahme, im Prostitutionsgewerbe herrsche organisierte Kriminalität, kein Beweis. Ausgerechnet eine Studie des BKA (Eric Minthe, Anette Herz, „Straftatbestand Menschenhandel - Verfahrenszahlen und Determinanten der Strafverfolgung“, 2006) hat das genaue Gegenteil belegt: Minthe analysierte 49 Menschenhandels-Verfahren. Dabei wurden im polizeilichen Ermittlungsbericht lediglich 5 Verfahren (12,2%) ausdrücklich als „OK“ bewertet. Auf der Ebene der Anklage wurde jedoch nur noch in einem Fall an dieser Bewertung festgehalten. „In keinem Urteil konnte hingegen eine Bewertung als OK festgestellt werden.“ Noch deutlicher lagen die Dinge bei den 91 von Anette Herz analysierten Strafverfahren. Lediglich in einem Verfahren erfolgte eine Bewertung als OK (1%). „Auf staatsanwaltschaftlicher und richterlicher Ebene gab es indes keine einzige entsprechende Einstufung.“

Seit gut 20 Jahren liegt das Täter-Opfer-Verhältnis bei „Menschenhandel“ laut Polizeilicher Kriminalstatistik bei 1:1. Auch nicht gerade ein Beleg für „organisierte Kriminalität“! Sollte diese Relation auch bei den Verurteilungen vorliegen - wofür einiges spricht -, so hätte man es jährlich mit etwas mehr als 100 gerichtlich anerkannten Menschenhandels-Opfern zu tun. Diese Zahl ist marginal. Zurecht sprach das BKA 2011 davon, dass das von diesem Kriminalitätsbereich ausgehende Gefährdungspotenzial ‚begrenzt‘ sei.“ (Antwort des Innenministeriums auf die Anfrage BT-Drucksache 17/12291, S. 3)

Erfahrungsgemäß spricht vieles dafür, diese wenigen Deliktsfälle nicht länger strafrechtlich als „Menschenhandel“, sondern - wie bei anderen wirtschaftlichen Betätigungen auch - mittels Arbeits- und Zivilrecht zu ahnden.

Der einzige Grund, Delikte im Prostitutionsgewerbe immer wieder der „organisierten Kriminalität“ zuzuordnen, besteht allein im Bestreben der Polizei, das uneingeschränkte Recht der Überwachung von Telefon- und Internetverbindungen von Verdächtigen übertragen zu bekommen. (vgl. die Bestrebungen des NRW-Innenministers Ralf Jäger (SPD), www.derwesten, 22.04.2013)

Keine Aussagen der Prostituierten im Sinne der Prostitutionsgegner

Wir appellieren an alle Mitglieder des deutschen Bundestages: Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Behauptung, Frauen in der Prostitution würden gegenüber der Polizei aus Angst keine Angaben machen, weshalb man zusätzliche Kontrollbefugnisse benötige, nicht den Tatsachen entspricht.

Immer wieder wird von Befürwortern einer verschärften Prostitutionsgesetzgebung beklagt, dass man sich nicht auf verwertbare Aussagen der Frauen zu „Menschenhandel“ stützen könne, weil die betroffenen Frauen angeblich aus Angst schlicht keine Anzeigen und keine Aussagen machen würden. Beklagt wird „eine Mauer des Schweigens“, die umgehend wieder als Indiz für „organisierte Kriminalität“ und die Notwendigkeit erweiterter, nunmehr „gewerberechtlicher Kontrollen“ genommen wird. Auch an diesem Punkt stehen die Annahmen der Befürworter verschärfter Prostitutionsgesetzgebung auf Kriegsfuß mit der Realität.

Sowohl die 2005 vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht herausgegebene Studie „Menschenhandel“ von Annette Herz, als auch die von ihr und Minthe 2006 herausgegebene Studie „Straftatbestand Menschenhandel“ ergaben, dass in der einen Studie 38 %, in der anderen Studie 43 % der jeweils untersuchten Menschenhandels-Verfahren von den Opfern selbst angezeigt wurden. 68 % der Menschenhandels-Anzeigen stammten von den Frauen und ihrem Umfeld.

Nur 2 % gingen auf Razzien der Polizei zurück. Das seinerzeit als „überraschend“ empfundene Ergebnis stellte nicht nur die allgemein unterstellte Annahme einer mangelnden Anzeigebereitschaft von Menschenhandels-Opfern, sondern darüber hinaus die Theorie in Frage, bei „Menschenhandel“ handele es sich um ein Kontrolldelikt.

Damit entfällt die Grundlage für die Forderungen nach einer Verschärfung des Strafrechts bei Prostitution, wie sie einhergehend mit der Forderung nach einer gewerberechtlichen Genehmigungspflicht insbesondere in CSU-Kreisen immer wieder gefordert wird. (vgl. Mitteilung der Bayerischen Landesregierung / Frauenministerin Haderthauer, 18.04.2013)

Es ist allerdings eine unbestrittene Tatsache, dass die von der Polizei bei Kontrollen und Razzien aufgegriffenen Frauen in der Prostitution nicht die Aussagen machen, die die Ermittler gerne von ihnen hören möchten. Sie haben in der Regel nichts zu sagen zu „Menschenhandel“ und „Zwangsprostitution“. Die bereits seit Jahrzehnten bestehenden Klagen der Polizei über eine mangelnde Aussage- und Anzeigebereitschaft von Sexarbeiter/innen in der Prostitution sind daher nicht geeignet, dahinter einen umso bedeutenderen und umso gefährlicheren „Menschenhandel“ zu vermuten.

Anstatt aus dem Verhalten der Frauen auf die Notwendigkeit einer Verschärfung der Prostitutionsgesetzgebung zu schließen, wäre es endlich an der Zeit, die eigenen Grundannahmen hinsichtlich einer weit verbreiteten Existenz von „Menschenhandel“ und „Zwangsprostitution“ kritisch zu hinterfragen. Genau diesem längst überfälligen Schritt glaubt sich die Polizei entziehen zu können. Es ist jedoch nicht einzusehen, dass Sexarbeiter/innen für diese Art von Realitätsverweigerung auch noch mit schärferen Prostitutionsgesetzen bestraft werden.


Schlussfolgerungen

Die geplante Verschärfung der Prostitutionsgesetzgebung erweist sich - gemessen an den öffentlich vorgetragenen Gründen - als sachlich nicht gerechtfertigt. Vernünftigerweise ist daraus der Schluss zu ziehen, ein derartiges Gesetzesvorhaben nicht auf den Weg zu bringen bzw. es politisch nicht zu unterstützen.

Genau das ist es, was Doña Carmen e.V. Ihnen, den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, konsequenterweise empfiehlt.

Darüber hinaus bedarf es jedoch einer Erklärung, warum derart verbissen und entgegen aller Vernunft mit offenbar vorgeschobenen Argumenten an der geplanten repressiven Reglementierung von Prostitution festgehalten wird.

Die Frage beantwortet sich mit Verweis auf die Interessen, die mit dem geplanten Gesetzespaket bedient werden.

Bisher ist zum Inhalt des geplanten Gesetzes wenig bekannt geworden: Die Genehmigung für das Betreiben einer Prostitutionsstätte soll laut Medienberichten insbesondere dann versagt werden können, „wenn der Betrieb erhebliche Nachteile für die Allgemeinheit, die Prostituierten oder die Beschäftigten ‚befürchten‘ lässt.“ (vgl. www.diewelt.de, 31.05.2013) Damit hinge die Erteilung einer Erlaubnis aber nicht mehr - wie allgemein üblich - davon ab, dass „Tatsachen“ die Annahme eines zuverlässigen Betreibens der Prostitutionsstätte rechtfertigen. Es deutet mithin einiges darauf hin, die Erteilung einer Genehmigung weitgehend der Willkür einer „zuständigen Behörde“ anheimzustellen. Bislang ist noch unklar, ob die für die Erlaubniserteilung zuständige Behörde die für Gewerbeüberwachung zuständige Ordnungsbehörde oder praktischerweise gleich die für die Polizei zuständige Innenbehörde sein wird – wie es gegenwärtig in Bremen geplant ist. Unklar ist auch noch, wer die gewerberechtlichen Kontrollen im Rahmen einer „Auskunft und Nachschau“ durchführen wird: die gemeinhin für das Gewerberecht „zuständige Behörde“, oder aber die Polizei.

Da aber im Kontext der geplanten Verschärfung der Prostitutionsgesetzgebung das Gewerberecht ohnehin schon missbraucht und verbogen wird, um originär strafrechtliche Ziele zu verfolgen, ist damit zu rechnen, dass die zukünftig unabhängig von richterlichen Durchsuchungsbeschlüssen gegebenen Kontrollbefugnisse praktischerweise gleich an die Polizei delegiert werden.

So heißt es bei Herrn Uhl: „Nur spontane Kontrollen schützen die Frauen vor Ausbeutung und Misshandlung. Dazu muss die Polizei bundesweit auch das Recht bekommen.“ (Pressemitteilung Bundestagsfraktion CDU/CSU, 08.04.2013)

Eines dürfte deutlich werden: Mit der Erlaubnispflicht und den bislang noch ungenannten „Auflagen“ für Prostitutionsstätten sollen deren Betreiber/innen im Sinne einer noch engeren Kooperation mit staatlichen Behörden und der Polizei gefügig gemacht werden. Sofern die Erteilung einer Genehmigung zum Betreiben einer Prostitutionsstätte weitgehend willkürlich erfolgen soll, wird das in der Praxis darauf hinauslaufen, dass von staatlicher Seite zukünftig gleichsam handverlesene Betreiber/innen eingesetzt werden.

Es hat schon etwas sehr Verlogenes, wenn Betreiber von Prostitutionsstätten öffentlich als Inbegriff kriminell agierender Gruppen dargestellt werden, die man durch eine zusätzliche gewerberechtliche Reglementierung an die Leine legen müsse, und man sie gleichzeitig in sieben Bundesländern im Rahmen der Sonderbesteuerung von Prostituierten nach dem so genannten „Düsseldorfer Verfahren“ - 25 € Steuern täglich – mit der hoheitsstaatlichen Aufgabe des Eintreibens und Weiterleitens von Steuerbeträgen der betroffenen Frauen betraut.

Die nun geplante verschärfte Kontrolle über Betreiber von Prostitutionsstätten erweitert nicht die Rechte von Sexarbeiter/innen, zumal zu erwarten ist, dass - wie in Bremen geplant - zu den gewerberechtlichen „Auflagen“ die Pflicht der Betreiber/innen gehören wird, alle Prostituierte den Behörden zu melden und damit die Registrierung der Frauen einzuleiten. Das stärkt nicht deren Recht auf freie und ungehinderte Ausübung ihres Berufs, sondern dient einer Eindämmung von Prostitution mittels Erlaubniserteilung.

Die Stoßrichtung der geplanten Gesetzesinitiative richtet sich dabei eindeutig gegen das bisherige Prostitutionsgesetz: „Mit dem rot-grünen Prostitutionsgesetz von 2002 wurde Prostitution nicht entkriminalisiert, sondern im Gegenteil: Es wurde der Rotlichtkriminalität Vorschub geleistet. (Pressemitteilung Bundestagsfraktion CDU/CSU, 08.04.2013) Die Gesetzesinitiative richtet sich jedoch nicht nur mit untauglichen Behauptungen gegen das Prostitutionsgesetz, sondern gegen eine Legalisierung von Prostitution als solche.

Das wird deutlich, wenn Herr Uhl in seiner Pressemitteilung vom April 2013 behauptet, die gewerberechtliche Regulierung der Prostitution habe mit einer „sinnvollen Umsetzung der EU-Richtlinie“ einherzugehen.

Gemeint ist dabei die EU-Richtlinie 2011/36/EU zur „Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels“ vom 05.04.2011, zu deren Ratifizierung die Bundesrepublik Deutschland bis zum April 2013 aufgefordert war. Das Bundesjustizministerium hat diese Frist verstreichen lassen. Nicht ohne Grund. Denn wer diese EU-Richtlinie in nationales Gesetz umsetzt, orientiert die Prostitutionsgesetzgebung in Richtung „schwedische Verhältnisse“.

Die EU-Richtlinie empfiehlt nicht nur ein „dauerhaftes Bleiberecht“ für Opfer von Menschenhandel, wie Befürworter dieser Richtlinie nicht müde werden hervorzuheben. Sie beinhaltet darüber hinaus Dinge, über die ganz zu Unrecht wenig Aufhebens gemacht wird. Denn die Richtlinie hat es in sich:

Der Begriff „Menschenhandel“ wird ausgedehnt auf die „Ausbeutung von Betteltätigkeiten“ und bezieht sich fortan auf die „Ausnutzung“ strafbarer Handlungen wie Taschendiebstahl, Ladendiebstahl und Drogenhandel, womit eine umfassende Kriminalisierung zukünftiger Armutsmigration vorweggenommen wird.





„Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel“ sind Handlungen, durch die eine „Ausnutzung“ besonderer Schutzbedürftigkeit „zum Zwecke der Ausbeutung“ erfolgt. „Ausbeutung“ umfasst dabei „mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer“. Dieser Begriff ist dermaßen weit gefasst, dass die Ausübung der Prostitution an sich bereits den Tatbestand der „Ausbeutung“ beinhalten kann, insofern der Prostitutionskunde die Prostitution anderer ausnutzt.





Die Unterzeichner der EU-Richtlinie verpflichten sich, allen die „Nachfrage“ begünstigenden Formen von Ausbeutung im Kontext von Menschenhandel entgegenzuwirken und Sanktionen gegen all diejenigen einzuleiten, die wissentlich die Dienste der neu definierten „Menschenhandelsopfer“ in Anspruch nehmen.





Die Strafverfolgung von Menschenhandel soll zukünftig nicht mehr von einer Anzeige oder der Anklage des Opfers abhängig gemacht werden. So wie gegenwärtig bereits die „Einwilligung“ des Opfers unerheblich ist für die Bewertung von Menschenhandel, so soll zukünftig die Aussage bzw. Anzeige des Opfers unerheblich sein. Strafverfahren sollen auch dann (fort-)geführt werden, wenn ein Opfer seine Aussage widerrufen hat. Damit wird die Linie, dass die Sichtweise der betroffenen Frauen ohnehin nicht zählt, konsequent fortgeführt.





Bisher haben erst 6 von 27 Mitgliedsstaaten der EU diese gegen die Prostitution gerichtete Richtlinie unterzeichnet – und es verwundert nicht, dass ausgerechnet das für seine prohibitonistische Prostitutionspolitik bekannte Schweden unter diesen Unterzeichnern ist.

Nun soll diese Richtlinie Teil des Kompromisses werden, den CDU/CSU und FDP zu einem Gesetzespaket schnüren und im Bundestag verabschieden wollen. Daran wird deutlich: Die aktuelle Gesetzesinitiative der CDU/CSU/FDP-Bundesregierung dient der Abwicklung des Prostitutionsgesetzes und ist der erste Schritt in Richtung eines vollständigen Verbots der Prostitution.

In der geplanten Gesetzesinitiative der schwarz-gelben Bundesregierung verbinden sich drei Interessen miteinander:




Das staatliche Interesse an einer verschärften Migrationsbekämpfung ( erst vor wenigen Tagen haben sich EU-Kommission und Europaparlament darauf verständigt, Grenzkontrollen im Schengen-Raum wieder zuzulassen, wenn mit einem Ansturm von Flüchtlingen zu rechnen ist (vgl. www.heute.de, 02.06.2013)





das polizeiliche Interesse an einer Ausweitung von Kontrollbefugnissen und Überwachungskompetenzen, um zunehmend eigenmächtiger bestimmen zu können, bis zu welchem Umfang Rechte von Berufs- und Bevölkerungsgruppen in Anspruch genommen werden dürfen.





das nicht zu unterschätzende kirchliche Interesse an einer Politik, die langfristig auf die Abschaffung von Prostitution hinausläuft.





Erst vor wenigen Tagen haben die Deutsche Bischofskonferenz, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken und Ordensgemeinschaften ihre „Jahrestagung Weltkirche und Mission“ in Würzburg abgehalten und mit einem Appell zur Bekämpfung des Menschenhandels abgeschlossen. Was darunter zu verstehen sei, formulierte der Bamberger Erzbischof Dr. Ludwig Schick wie folgt:

„Die Politik hat Gesetze gemacht, die die Würde und auch die Rechte der Frauen, die leider Gottes in diesem Gebiet tätig sind, nicht genügend schützt. Das Gesetz von 2001 (gemeint ist das Prostitutionsgesetz, DC) ist inzwischen von allen als veränderungsbedürftig erachtet worden. Die Kirche sagt, Prostitution soll insgesamt unterbunden werden. Der Staat muss Gesetze erlassen, die diesem Ziel möglichst nahe kommen.“ (zit. nach http://de.radiovaticana.va, 29.05.2013)

Dem Ziel einer weitgehenden Unterbindung der Prostitution ist die schwarz-gelbe Regierungskoalition wider alle Vernunft verpflichtet, dieses Ziel inspiriert die geplante Gesetzesinitiative. Von „drängender Zeit“, von einem „Wettlauf“ bzw. einem „Marathon“ ist jetzt die Rede. Auch das ist reichlich verlogen: Am 14. Dezember 2011 ließ das Bundesfamilienministerium unter Frau Schröder die von ihr im April 2011 angekündigte Verschärfung der Prostitutionsgesetzgebung in einem Schreiben an das Justizministerium als „gegenstandslos“ bezeichnen, um im Gegenzug politische Zugeständnisse beim Kinderschutz zu erreichen. (vgl. www.diewelt.de, 09.04.2013). So drängend und dringend konnte es offensichtlich gar nicht sein, wenn eine doch ach so wichtige Gesetzesmaterie in dieser Weise zum Gegenstand parteipolitischen Geschachers wurde.

Im Schweinsgalopp möchte man jetzt aber eine Verschärfung der Prostitutionsgesetzgebung übers Knie brechen, in der Hoffnung, dass man in der Eile nicht so genau hinsieht, was damit angerichtet wird.

Doña Carmen e.V. fordert Sie, die Mitglieder des Deutschen Bundestages, dringlich auf, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein: Auch Sexarbeiter/innen genießen den Schutz von Art. 2 Grundgesetz, wonach jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat.

Dieses Recht ist jetzt schon durch ein aus Zeiten der Diskriminierung von Prostitution stammendes Sonderrecht in erheblichem Maße eingeschränkt und gefährdet.

Wir appellieren an Sie, alles daranzusetzen, dass die Rechte von Sexarbeiter/innen nicht noch durch weitere, diesmal „gewerberechtlich“ legitimierte Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit weiter eingeschränkt und die Legalisierung von Prostitution zunehmend zur Disposition gestellt wird.

Aufgrund der hier vorgetragenen Argumente fordern wir Sie als Mitglied des deutschen Bundestages auf, der geplanten Gesetzesinitiative entgegenzutreten und sie nicht zu unterstützen.

www.donacarmen.de/?cat=16


--
DONA CARMEN E.V.
Elbestr. 41
60329 Frankfurt/Main
Tel: 069-76752880
Fax: 069-76750882

www.donacarmen.de

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Zuletzt geändert von fraences am 04.06.2013, 03:13, insgesamt 1-mal geändert.
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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Tilopa
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von Tilopa »

Was wären wir nur ohne Dona Carmen.
Ich habe das Schreiben mal an ein paar Bundestagsabgeordnete getwittert.

So was könnte und sollte man eventuell auch mal mit dem offiziellen Twitter-Account von sexworker.at machen - das sähe sicherlich seriöser und legitimierter aus als mein (zwangsweise) pseudonymer "Aktivistenaccount".

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Nymphe
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von Nymphe »

Der Brief ist wirklich großartig.

:eusa_clap

Anaconda
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Beitrag von Anaconda »

Wow, beachtlicher Aufbau. Macht jedwede (Gegen-)Argumentation seitens der Abgeordneten fadenscheinig.
Rien faire comme und bête.

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Tilopa
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von Tilopa »

Zeitung: Koalition einigt sich auf schärfere Vorschriften für Bordelle
«Im Kampf gegen Menschenhandel hat sich die schwarz-gelbe Regierungskoalition auf schärfere Regeln für Bordelle geeinigt. Das erfuhr die "Welt" aus Regierungskreisen, während die Gespräche noch andauerten.

Das Ergebnis soll am Dienstag verkündet werden. So will die Bundesregierung eine Zuverlässigkeitsüberprüfung des Gewerbetreibenden einführen und den Betrieb von "Prostitutionsstätten" von Auflagen abhängig machen. Auch eine Schließung solcher Häuser soll möglich sein. Künftig kann demnach die zuständige Behörde den Betrieb des Gewerbes von "Auflagen" abhängig machen, soweit dies "zum Schutze der Allgemeinheit, der Kundschaft und der Prostituierten" erforderlich ist.

Darauf haben sich Union und FDP laut Koalitionskreisen verständigt. Am Donnerstag soll die Änderung der Gewerbeordnung bereits in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Eine Erlaubnispflicht für den Betrieb von Bordellen, wie von der Union verlangt, soll es jedoch nicht geben. Die Unterhändler von FDP und Union werten den Kompromiss völlig unterschiedlich.

Während Hartfrid Wolff (FDP) von einem "Erfolg" sprach, bezeichnete der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl die Einigung als "absoluten Minimal-Kompromiss". "Es ist richtig, im Zuge der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels auch die längst überfällige Regulierung des Betriebs von Prostitutionsstätten vorzunehmen", sagte Wolff der "Welt". "Sie ist notwendig, um gegen organisierten Kriminalität besser vorgehen zu können. Gleichzeitig brauchen Frauen einen wirksameren Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch". Uhl machte hingegen deutlich, dass CDU und CSU die Lösung bloß als Schritt in die richtige Richtung ansehen. "Die Union wollte mehr, als uns die FDP zugestanden hat", sagte Uhl der "Welt". Die Union habe konkrete Handlungsanweisungen für die Behörden im Fall von Auflagenbescheiden und mehr Kontrollen des Gewerbes gefordert. Laut Uhl will die Union das Thema Menschenhandel im nächsten Koalitionsvertrag erneut verhandeln. "Wir wollen die Paragrafen 232 und 233 im Strafgesetzbuch zum Menschenhandel so ändern, dass es möglich ist, Menschenhändler unabhängig von der Aussage eines Opfers zu bestrafen", kündigte Uhl an. Derzeit ist eine Verurteilung noch abhängig von der Opferaussage. Der jetzt gefundene Kompromiss korrigiert Uhl zufolge Fehlentwicklungen nicht ausreichend, zu denen es aufgrund der rot-grünen Gesetzgebung gekommen sei. "Es gibt anders als damals beabsichtigt nur sehr wenige sozialversicherungspflichtige Prostituierte. Die rot-grüne Gesetzgebung hat zum Erstarken der Kriminalität in der Rotlichtbranche und zu einer massenhaften Schändung der Frauen geführt", sagte Uhl.»

http://www.finanznachrichten.de/nachric ... le-003.htm

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Beitrag von fraences »

Hier der link zum Bundestag:

ZP *) Erste Beratung CDU/CSU, FDP

Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates und zur Änderung der Gewerbeordnung
- Drs 17/.... -
(ZP *, 00:30 Stunden)
http://www.bundestag.de/dokumente/tages ... n/243.html

Wie kann man an den Drucksachen kommen um die Details zu erfahren??

Liebe Grüße, Fraences
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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Beitrag von Tilopa »

Ich vermute, dass sie nachträglich in der von dir genannten Tagesordnung verlinkt werden, sobald die Drucksachen verfügbar werden - und das müsste doch eigentlich noch VOR der Sitzung am Donnerstag geschehen.
Da es sich aber offenbar um einen erst jüngst beantragten "Zusatztagesordnungspunkt" handelt, weiß ich leider nicht, wie da die Geschäftsordnung und die Gepflogenheiten sind.

Ansonsten könnte man auch noch diese Seite beobachten, dort müssten nach meinem Verständnis alle(?) neu veröffentlichten Dokumente des Bundestages erscheinen:
http://www.bundestag.de/dokumente/

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Beitrag von fraences »

@Tilopa

Dankeschöööön.

Noch eine Frage: Es steht erste Beratung, muss es drei Beratungstermin durchlaufen oder kann sofort abgestimmt werden??

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Beitrag von Tilopa »

Kommt drauf an, was die da eigentlich vorhaben - es liest sich ja im Zeitungsbericht so, als wollten sie eine Änderung der Gewerbeordnung, mithin einen Gesetzentwurf, einbringen.
Also werden auch drei Beratungen nötig sein - und der Antrag am Donnerstag in einen oder mehrere Ausschüsse verwiesen werden.
Dazu muss in erster Beratung noch nicht einmal eine Aussprache stattfinden, aber ich denke, die Möglichkeit, dort ordentlich gegen Prostitution zu wettern, wird sich der Uhl nicht nehmen lassen wollen - und es sind ja nach derzeitigem Stand 45 min dafür angesetzt: http://www.bundestag.de/dokumente/tages ... ufplan.pdf

Hier das Kapitel "Vorlagen und ihre Behandlung" aus der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages. Dort lässt sich das genaue Gesetzgebungsverfahren (§§ 75-86) mit den drei Beratungen und der Rolle der Ausschüsse einigermaßen nachvollziehen.:
http://www.bundestag.de/bundestag/aufga ... /go08.html

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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von Tilopa »

Der Gesetzentwurf ist jetzt verfügbar (Drucksache 17/13706)

-Durch eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs des §38 der Gewerbeordnung auf den "Betrieb von Prostitutionsstätten" sollen diese künftig den Bestimmungen für "überwachungsbedürftige Gewerbe" unterworfen werden.

-Zusätzlich wird in §38 Abs. 1 GewO folgende Sonderregelung für Prostitutionsstätten eingeführt:
"Die zuständige Behörde kann (...) den Gewerbebetrieb von bestimmten Auflagen abhängig machen, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit, der Kunden, der Prostituierten oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen erforderlich ist."

-Weiterhin soll das Strafmaß, das in §232 StGB bisher für "Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" von Kindern galt, künftig bei allen Personen unter 18 Jahren angewendet werden.

-Der Rest des Gesetzentwurfes bezieht sich, wenn ich nichts übersehen habe, auf §233 StGB definiert den "Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft" künftig als "Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und anderweitiger Ausbeutung". Die Änderungen dürften vor allem der Umsetzung der EU-Richtlinie geschuldet sein. (Unter "anderweitiger Ausbeutung" werden z.B. "Bettelei, Begehung strafbarer Handlungen, Organentnahme" verstanden.)

-Was mir zu diesem Zeitpunkt nicht klar ist - was ist aus den Forderungen (freilich nicht aus Reihen der CDU) zur Verbesserung des Opferschutzes bei Strafprozessen, im Aufenthaltsrecht, bei der sozialen Unterstützung geworden? Etwa für den billigen Populismus zur "besseren" Regulierung der Prostitution komplett unter den Tisch gefallen?

Stattdessen wird hier auf dem Rücken dieser Opfer die Prostitution mittels einer weiteren Sonderregelung einer noch größeren Repression und Behördenwillkür unterworfen als bisher - was in besonderem Maße wieder die treffen wird, bei denen man vorgibt, sie schützen zu wollen.
Dateianhänge
1713706.pdf
Bundestagsdrucksache 17/13706
(211.59 KiB) 351-mal heruntergeladen

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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von Nymphe »

Danke Tilopa, endlich mal was konkretes.

Sehe ich das richtig, dass solche"Auflagen" dann vermutlich recht willkürlich verhängt werden können und wir damit noch stärker abhängig von den Vorstellungen (Moral, Xenophobie etc.) einzelner Beamter werden dürften?

Wenn das so durchkommt, was bedeutet das deiner Einschätzung nach für bestehende Betriebe?

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Re: RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von Zwerg »

          Bild
Nymphe hat geschrieben:Wenn das so durchkommt, was bedeutet das deiner Einschätzung nach für bestehende Betriebe?
Nach unseren Erfahrungen in Wien mit dem Thema absolut nichts Gutes! Bei uns melden sich nahezu täglich verzweifelte BetreiberInnen, die nicht verstehen, welche Auflagen sie erfüllen müssen.

Als Beispiel: Einem Club (den ich kenne) wurde bereits zum 2. Mal wegen der Alarmanlage die Abnahme behördlich verweigert. Es wurde vor den Begehungen jeweils eine neue Anlage gekauft und auch installiert (Kosten jeweils ca 800,-). Wie gesagt: Auch die 2. Anlage wurde nicht genehmigt - ALLERDINGS ohne der BetreiberIn zu sagen, "welche sie denn überhaupt benötigen würde!" Die Auflagen sind nirgendwo einsehbar und somit ist man hier definitiv der Willkür der Kontrollierenden (die scheinbar Niemand kontrolliert) ausgesetzt...

Ein weiterer Fall, für den ich mich verbürge: Einer LokalbetreiberIn wurde als Auflage "Ein Esstisch mit 4 Sesseln - und ein Couchtisch geht nicht" auferlegt... Das Lokal hat eine Gesamtgröße von ca 20 Quadratmeter und sperrt um 21 Uhr (!) auf... wozu man denn da einen Esstisch brauchen würde, ist bis jetzt noch nicht erklärt worden.

Ein Dominastudio in Wien (ca 180 Quadratmeter groß) benötigt jetzt 3 WC-Anlagen (kann man nicht finanzieren) obwohl nur eine SexarbeiterIn dort arbeitet....

Von "schalldichten Fenstern, damit man die Lustschreie (das Lokal befindet sich natürlich weitab von jedem Wohngebiet in der absoluten Einsamkeit) auf der Straße nicht hören würde....." könnte ich auch berichten.

Oder von Lokalen, die bei jedem einzelnen Zimmer einen Feuerlöscher brauchen (gibt es in keinem einzigen öffentlichen Gebäude in Wien) um erlaubt zu werden.

Ein Lokalbetreiber musste mehrfach Feuerlöscher kaufen, bis man ihm dann mitteilte, "dass er es mal mit einem 9kg Gerät versuchen sollte" (wie gesagt: Die Infos, was steht in den Auflagen, was braucht man um das Gesetz zu erfüllen, sind öffentlich nicht einsehbar) - Alleine die Kosten von diesem Betreiber sind jenseits der 20 000 und keine einzige der gemachten Auflagen scheint für uns einen Sinn für Sexarbeit zu machen....

Mittlerweile denken wir darüber nach über diese Fälle die österreichische Volksanwaltschaft zu informieren, da wir hier eine definitive Fehlleistung sowohl von Seiten der Gesetzgebung als auch von den vollziehenden Beamten vermuten. Das Problem ist dabei: Wenn die auf "stur schalten" sperren sie die Lokale, bei welchen das Verfahren noch nicht abgeschlossen wurde, sofort zu, um die Aufmüpfigen zu sanktionieren. Laut Gesetz müsste eigentlich jedes Lokal, welches nicht rechtskräftig konzessioniert wurde seit 1.11. vorigen Jahres geschlossen sein.....

Ich hoffe noch immer, dass sich andere Länder den unfassbaren Ereignissen in Wien kein Beispiel nehmen

christian

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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von Tilopa »

Es wird morgen in der 1. Beratung zum Gesetzentwurf eine Aussprache stattfinden.

Edit: Diese ist nach aktuellem Stand zwischen 15:55 und 16:45 Uhr angesetzt: http://www.bundestag.de/dokumente/tages ... ufplan.pdf

Die Debatte kann dann im Livestream des Deutschen Bundestages verfolgt werden:
http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?action=tv
Zuletzt geändert von Tilopa am 05.06.2013, 21:34, insgesamt 1-mal geändert.

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Jupiter
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Re: RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von Jupiter »

Falls dieser Entwurf durchgehen sollte, wird die bisherige Praxis, dass wegen fehlender Einzel-Regelungen jede Kommune dies künftig offiziell praktisch willkürlich (je nach Nase bzw. Schmiermittel) handhaben kann. Wie vor Zeiten der Novellierung des ProstG.

Hierzu hoffe ich, dass die Opposition wenigstens auf Grund des vorliegenden Entwurfs den Finger hebt. Leider ist es Usus Gesetzesentwürfe / -Vorschläge zu ignorieren.
          Bild
Tilopa hat geschrieben:-Was mir zu diesem Zeitpunkt nicht klar ist - was ist aus den Forderungen (freilich nicht aus Reihen der CDU) zur Verbesserung des Opferschutzes bei Strafprozessen, im Aufenthaltsrecht, bei der sozialen Unterstützung geworden? Etwa für den billigen Populismus zur "besseren" Regulierung der Prostitution komplett unter den Tisch gefallen?

Stattdessen wird hier auf dem Rücken dieser Opfer die Prostitution mittels einer weiteren Sonderregelung einer noch größeren Repression und Behördenwillkür unterworfen als bisher - was in besonderem Maße wieder die treffen wird, bei denen man vorgibt, sie schützen zu wollen.
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von Tilopa »

Stellungnahme von Menschenhandel Heute:

Menschenhandel: Neuer Gesetzesentwurf der Koalition

"[...] Gleichzeitig wird der Gesetzesentwurf eine umfassende Überwachung von Prostitutionsstätten ermöglichen, mit der einzigen Ausnahme von Privatwohnungen, in denen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden. Dadurch wird eine 'generelle' und 'anlassunabhängige Überprüfung der Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden' ermöglicht. Auch würden die Behörden künftig diese 'Geschäftsräume' alleine 'zum Zwecke der Überwachung' betreten können -- sie werden also jederzeit Kontrollen und Überwachungen vornehmen können. Diese Überwachungsmaßnahmen hätten präventiven Charakter und sollten 'Menschenhandel, Zwangsprostitution und sexuelle Ausbeutung' vorbeugen. Somit wird die allzulaut geforderte Totalüberwachung von Prostitutionsstätten zur Realität. Es wird deutlich, dass der Bundesregierung an einer Totalüberwachung von Bordellen liegt, in denen Menschenhandel vorkommen kann, aber nicht alltägliche Realität ist und dass hingegen wenig Interesse an Präventivmaßnahmen bezüglich Menschenhandel zu anderen Zwecken besteht.

Fragen sollten sich morgen die Abgeordneten, wie die Rechte von Sexarbeiter_innen in diesem Überwachungswahn gewährleistet werden können – schließlich sind weder alle Opfer noch Täter. Auch sollte genauer präzisiert werden, was kontrolliert werden soll: Geht es um Arbeitsbedingungen (und wenn ja, welche Behörde ist dafür zuständig), um Einwanderungskontrollen, um Finanzkontrollen – was genau soll kontrolliert werden und wie sollen gleichzeitig die Rechte der Kontrollierten gewahrt werden? [...]"

Kompletter Text: http://menschenhandelheute.net/2013/06/ ... koalition/

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Beitrag von Tilopa »

@Nymphe: Ich denke, Zwerg hat deine Frage schon deutlich kompetenter beantwortet, als ich es gekonnt hätte.
Auch ich habe die wohl nicht unbegründete Befürchtung, dass hier ein Gummiparagraph geschaffen wird, mit dem sich alle mögliche Behördenwillkür und die Schließung von Prostitutionsstätten legitimieren lassen wird.
Und selbst wenn derartige Entscheidungen im Einzelfall erfolgreich anfechtbar sein sollten, stellt diese bewusst geschaffene Rechtsunsicherheit bereits eine mitunter existenzbedrohliche Benachteiligung kleiner Bordellbetriebe dar.
Dass gerade in einer solchen Konstellation die illegale (bzw. willentlich illegalisierte) Prostitution abnehmen wird, ist sicherlich nicht zu erwarten - somit schafft man sich die Argumentationsgrundlage für die nächste Repressionsstufe schrittweise selbst.

Für Detailfragen zur Gewerbeordnung bräuchten wir aber sicherlich dringend einen Experten.

Und die oben von Fraences eingstellte Stellungnahme von Dona Carmen e.V. auf Basis von Vorabinformationen ist sicherlich ebenfalls noch einmal einen Blick wert, denn sie enthält schon viele hilfreiche Passagen:
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 195#132195

Ansonsten lohnt sich eventuell auch noch einmal ein Blick auf die Kritik am Bremer Gesetzentwurf, denn vieles dürfte hier analog gelten:
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=10641

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Nymphe
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von Nymphe »

Hat von euch schonmal jemand http://www.avaaz.org/de/ genutzt als Initiatior?

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Beitrag von Zwerg »

Hi - Ich denke "noch nicht"

Unsere Petition damals (die erfolgreich war) haben wir selbst eingerichtet http://www.sexworker.at/phpBB2/petition.php - aber natürlich entsteht bei Sexarbeit das Problem der Anonymität - mit ein Grund, warum wir uns für diesen Weg entschieden haben, da dann Daten von SexarbeiterInnen nicht von Dritten eingesehen werden können.

Wenn man den Text für eine Petition allgemein hält "Rechte eintreten - Unrecht bekämpfen" - dann halte ich aber durchaus öffentliche Plattformen für sinnvoll und vielleicht auch, für die breite Öffentlichkeit, für verrauenswürdiger.

Liebe Grüße

christian

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1. Beratung mit VIDEOS !!!

Beitrag von Marc of Frankfurt »

1. Beratung Gesetzesentwurf "Bekämpfung von Menschenhandel"


Gegen 15.55 Uhr beginnt die 45-minütige erste Beratung eines Gesetzentwurfs von CDU/CSU und FDP zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten (17/13706 http://dip.bundestag.de/btd/17/137/1713706.pdf ). Dabei geht es um eine Verschärfung der Strafvorschrift zum "Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskräft" im Strafgesetzbuch, um die Ausbeutung von Prostituierten besser ahnden zu können. Außerdem sollen Bordelle künftig von der Gewerbeaufsicht überwacht werden.

Es geht um die Umsetzung der EU Richtlinie: 2011/36/EU:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=132299#132299

17. Bundestag
243. Sitzung
6.6.2013
17:11 Uhr
45 Minuten
bundestag.de

ZP [Zusatztagesordnungspunkt] 8
[Seite 30792 B ff., 45 Minuten]

Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/
CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Bekämpfung des Menschenhandels
und Überwachung von Prostitutionsstätten

– Drucksache 17/13706 –

Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)
Innenausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe

Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP)
Dr. Eva Högl (SPD)
Ute Granold (CDU/CSU)
Katrin Werner (DIE LINKE)
Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU)
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kurzintervention
Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU)
Frank Heinrich (CDU/CSU)


Wolfgang Thierse
Bundestagsvizepräsident



Die Redner und Reden:

1.) Hartfrid Wolff FDP


Video http://dbtg.tv/fvid/2418552

Prostitutionsstätten der Gewerbeordnung unterstellen
Priviligierung ist nicht nachvollziehbar
Betriebsblindheit der damaligen Politik
§ 29 GewO Nachschau
www.gesetze-im-internet.de/gewo/__29.html
Zwangsheirat ist jetzt Straftat
Wiederkehr und Rückkehrrecht
Automatisches Aufenthaltsende nach 6 Monaten für Opfer abgeschafft
Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) hat geschrieben:Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem
von der Koalition vorgelegten Gesetzentwurf wird die
EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels
und zum Schutz seiner Opfer umgesetzt.

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Lächerlich!)

Durch die Erweiterung der Strafvorschrift des § 233 des
Strafgesetzbuches auf die Fälle des Menschenhandels
zum Zwecke der Ausnutzung strafbarer Handlungen und
der Bettelei sowie zum Zwecke der Organentnahme werden
diese Fälle ausdrücklich unter Strafe gestellt. Dies
schafft Klarheit und trägt auch der Bedeutung dieser Kriminalitätsphänomene
Rechnung.

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Ungeheuerlich!)

Viele zur besseren Bekämpfung des Menschenhandels
gemachten Vorschläge hätten eine intensivere Prüfung
und Erörterung erfordert,

(Dr. Eva Högl [SPD]: Das ist eine Frechheit!)

die jedoch wegen der Fristgebundenheit der Umsetzung
dieser Richtlinie in dieser Wahlperiode kaum realisierbar
erschienen.

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Sie haben vier Jahre Zeit gehabt!)

So halte ich es im Einvernehmen mit Bundesjustizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger für sinnvoll, sich in
der nächsten Legislaturperiode nochmals an die Systematisierung
und die Überprüfung der Straftatbestände
zur Bekämpfung des Menschenhandels zu machen.

Die von polizeilicher und staatsanwaltlicher Seite geforderte
grundlegende Überarbeitung der Straftatbestände
der §§ 232, 233 und 233 a StGB erscheint durch
die relativ geringe Anzahl von Verurteilungen wegen
dieser Vorschriften, die nicht dem tatsächlichen Ausmaß
dieser Kriminalitätsform entspricht, als durchaus diskussionswürdig.


(Beifall des Abg. Dr. Franz Josef Jung [CDU/
CSU])

Das wird in der nächsten Wahlperiode eingehend zu prüfen
sein, und es werden gegebenenfalls gesetzgeberische
Vorschläge zu machen sein.

Jedenfalls bleibt es ein schwerwiegendes Problem,
dass oft Täter ihre Opfer unter Ausnutzung von Zwangslagen,
Hilflosigkeit, Gewalt oder Drohungen zur Ausbeutung
und zur Prostitution bringen. Die kausale Verbindung
zwischen Zwangslage und Ausbeutung durch
die Handlungen des Täters muss vorliegen und nachgewiesen
werden, um nach derzeitiger Rechtslage verfolgt
werden zu können. Polizeien und Staatsanwaltschaften
weisen darauf hin, dass der Nachweis dieser Umstände
oft schwierig ist.

Immerhin ist es uns jetzt gelungen, einen wichtigen
Punkt außerhalb des Strafrechts anzugehen; das ist
durchaus beachtlich. Wir werden den Betrieb von Prostitutionsstätten
zukünftig entsprechend den Regelungen für
andere überwachungsbedürftige Gewerbe in die Gewerbeordnung
aufnehmen.

Kaum jemandem im Lande ist verständlich zu machen,
dass sich Betreiber von Spielhallen, Schankwirtschaften
oder Amüsierlokalen einer Betriebsüberwachung oder
gar einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen müssen,
aber ausgerechnet Betreiber von Bordellen nicht.
Seit die Sittenwidrigkeit der Prostitution aufgehoben
wurde, war es möglich, Prostitutionsstätten bis hin zum
Flatrate-Großbordell ohne gewerberechtliche Überprüfungsmöglichkeiten
einzurichten.

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Dann hätten Sie es richtig machen müssen!)

Bei aller Freude über die Abschaffung von damals falschen
Tabus: Eine solche Privilegierung eines bestimmten
Gewerbes gegenüber anderen ist kaum nachvollziehbar.


Eine gewisse Betriebsblindheit muss man der damaligen
rot-grünen Koalition schon attestieren.

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Nein, Sie sind blind!)

Das grundsätzlich richtige Ziel, nämlich die Stärkung
der Rechte von Frauen und die Herausnahme dieses Gewerbebereichs
aus der Illegalität, wurde zwar erreicht,
die dazugehörigen gewerberechtlichen Rahmenregelungen
unterblieben jedoch leider.

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Das machen Sie jetzt aber auch nicht
richtig!)

Dies hat zur Folge, dass wir in Deutschland der Ausbeutung
von Frauen nicht wirkungsvoll genug entgegentreten
können. Bislang gab es kein gewerberechtliches
Instrument, beispielsweise einem verurteilten Menschenhändler
die erneute Eröffnung eines Bordells zu
untersagen.

Mit unserem Gesetzentwurf wird eine automatische
Überprüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden
unverzüglich nach Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung
eingerichtet. Den zuständigen Behörden
stehen nunmehr zur Überwachung des Betriebs zudem
die Auskunfts-, Kontroll- und Nachschaurechte des § 29
der Gewerbeordnung zur Verfügung.

Darüber hinaus kann der Gewerbebetrieb von Auflagen
zum Schutz der Allgemeinheit, der Kunden, der
Prostituierten oder auch der Bewohner des Betriebsgrundstücks
oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren,
erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen
abhängig gemacht werden. Dies ist ein deutlicher Fortschritt
und eine notwendige Ergänzung zum Schutz der
in diesen Betrieben tätigen Frauen.

Aber zu den weiteren Maßnahmen, die den Opferschutz
beim Menschenhandel betreffen, gehört auch die
dringend nötige Überprüfung ausländerrechtlicher Regelungen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Nicht die Überprüfung, sondern
die Schaffung dieser Regelungen!)

Dies ist und bleibt ein Anliegen der FDP. Zum Schutz
verschleppter Frauen haben wir in dieser Wahlperiode
einiges geleistet, Herr Kollege Beck.

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Unzureichend!)

Zwangsheirat wird jetzt explizit als Straftat benannt, und
wir haben den ausländischen Opfern von Zwangsverheiratungen
zudem ein eigenständiges Wiederkehr- bzw.
Rückkehrrecht eingeräumt.

Die frühere Regelung, wonach der Aufenthaltstitel für
verschleppte junge Frauen nach sechs Monaten automatisch
erlosch, wurde für Opfer von Zwangsverheiratungen
nunmehr beseitigt. Etwas Vergleichbares strebt die
FDP auch für die Opfer von Zwangsprostitution an. Die
Opfer müssen eine Chance erhalten, sich aus der
Zwangslage befreien zu können, zu der leider oft auch
im Herkunftsland lebende Familien beigetragen haben.

Des Weiteren gilt auch: Gerade zur Bekämpfung der
organisierten Kriminalität ist häufig die Aussage eines
Opfers vor der Polizei oder im Gerichtsverfahren bedeutsam.
Diese Aussage erhalten wir aber nur, wenn sich
die Opfer vor Verfolgung hier oder im Heimatland sicher
fühlen können. Ein entsprechender Aufenthaltstitel wäre
deshalb aus unserer Sicht wichtig.

Da aber ausländerrechtliche Regelungen ebenso wie
die eingangs genannten strafrechtlichen Lösungen erhebliche
Folgeprobleme aufwerfen können, müssen sie
sorgfältig erwogen und geprüft werden.

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des
Kollegen Beck?

Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP):

Ich bin gleich am Ende meiner Rede, dann können Sie
eine Kurzintervention machen.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Feigling!)

Das werden wir in der nächsten Wahlperiode leisten.
Für die FDP steht der effektive Schutz von Opfern an
oberster Stelle.

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Für die CDU wahrscheinlich nicht!)

Die vergangenen vier Jahre mit einer Regierungsbeteiligung
der FDP waren vier gute Jahre für Deutschland.

(Dr. Eva Högl [SPD]: Haha!)

Gerade im Bereich der Innen- und Rechtspolitik haben
wir einige Erfolge erzielt, die dieser Koalition anfangs
kaum einer zugetraut hätte.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Nicht jeden Tag die gleiche Platte! –
Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Und das bei dem Thema! Traurig!)
Das werden wir auch fortsetzen.

Vielen Dank.


2.) Dr. Eva Högl SPD

Video http://dbtg.tv/fvid/2418594 (10 min)

Herr Wolf was sie hier vorlegen ist eine Frechheit.
Moderne Form der Sklaverei.
Eurostat Bericht liefert erschreckende Zahlen:
+18% Anstieg Opferzahlen
-13% Verurteilte Täter
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=130887#130887
Europarat 2005
Koalition ist handlungsunfähig.
Aufenthaltsrecht muß neu geregelt werden.
Darf nicht von Strafverfahren und Aussagebereitschaft Aufenthaltsrecht abhängig sein.
T-Visum in USA auf Dienstreise angeschaut.
Freistellen von Begleitstraftaten (Verwendung falscher Ausweispapiere, Verstöße gegen Aufenthaltsrecht).
Strafvorschriften sind ungenügend. da sind sich alle einig.
"dazu bringen" - Beweiskette funktioniert nicht §233
subjektive Komponente muß anders formuliert werden
Union hatte 4 Jahre zeit, und beruft sich auf knappe Fristen.
Gesetzentwurf aus Niedersachsen liegt vor.
Gewerberecht für Prostitutionsstätten. §38 Nr. 7
www.gesetze-im-internet.de/gewo/__38.html
Es fehlen Definitionen was Prostitutionsstätten sind.
Erlaubnispflicht, Kriterien... fehlen
ProstG "Arbeitsbedingungen von Prostituierten verbessern". Leitsatz gilt heute noch.
11.2.2011 Bundesrat hat sich positioniert und will Erlaubnispficht.
Gesetzentwurf ist murx. Ziehen sie in zurück.
Opferschutz, Beratung, Sensibilisierung, effektive Täterbestrafung fehlen.
Neustart nach 22. Sept. erforderlich.
Dr. Eva Högl (SPD) hat geschrieben:Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Wolff, das, was Sie hier vorlegen, ist eine Frechheit.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)

Das wird dem Thema Bekämpfung des Menschenhandels
in keinem Punkt gerecht. Menschenhandel ist eines
der schlimmsten Verbrechen in der heutigen Zeit. Es ist
die moderne Form der Sklaverei. Frauen werden zur
Prostitution gezwungen, Männer und Frauen unter
schlimmsten Bedingungen ausgebeutet und Kinder zum
Betteln genötigt. Zwangsprostitution, illegaler Organhandel
und Zwangsarbeit: Menschenhandel zielt immer
auf die systematische Ausbeutung von Menschen. Es ist
leider ein äußerst gewinnbringendes Geschäftsfeld für
die Täterinnen und Täter.

(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: So ist
es!)

Durch die globale Vernetzung hat der Menschenhandel
zusätzlich noch eine internationale Dimension bekommen
und entsprechend zugenommen.

Der erste Bericht der Europäischen Kommission über
Menschenhandel in Europa wurde gerade im April 2013
vorgestellt, und er liefert erschreckende Zahlen. Die
Zahl der Opfer in der Europäischen Union ist zwischen
den Jahren 2008 und 2010 um 18 Prozent auf über
20 000 gestiegen. Wir wissen, dass die Dunkelziffer
noch viel höher liegt. Die andere Zahl ist genauso erschreckend:
Die Zahl der Verurteilungen sank im gleichen
Zeitraum um 13 Prozent. Deswegen bin ich sehr
froh, dass wir in Europa Gesetze gegen Menschenhandel
haben. Es ist richtig und wichtig, dass sich Europa dieses
Themas angenommen hat. Es gibt ein Übereinkommen
des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels
aus dem Jahr 2005 und die Richtlinie zur Verhütung und
Bekämpfung des Menschenhandels vom 5. April 2011,
die wir umsetzen müssen. Aber die Koalition versagt
komplett bei der wichtigen Aufgabe, diese gute Richtlinie
der Europäischen Union in deutsches Recht umzusetzen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)

Herr Wolff, die Koalitionsfraktionen hatten zwei
Jahre lang Zeit, dieses wichtige Thema engagiert anzugehen
und sinnvolle gesetzliche Regelungen vorzulegen.
Ich mache das nicht oft – Herr Kollege Uhl, Sie wissen
das wahrscheinlich –, aber ich zitiere Sie jetzt. Sie haben
gesagt: Die Union wollte mehr, als uns die FDP zugestanden
hat. – Das ist ein Armutszeugnis für die Koalition;
denn wir haben auch aus den unionsregierten Ländern
Bayern und Hessen deutliche Kritik vernommen.
Das ist ein Zeichen, dass diese Koalition – anders als Sie
das gesagt haben, Herr Wolff – bei der wichtigen Aufgabe
der Bekämpfung des Menschenhandels völlig
handlungsunfähig ist.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN – Hartfrid Wolff [Rems-Murr]
[FDP]: Haben Sie Vorschläge gemacht? Wo
sind die Vorschläge Ihrerseits? Haben Sie etwas
gemacht? Das ist völliger Quatsch!)

Was brauchen wir? Wir brauchen einen wirksamen
Schutz der Opfer von Menschenhandel. Die Opfer von
Menschenhandel sind schutzbedürftig. Wir brauchen vor
allem eine Neuregelung im Aufenthaltsrecht. Wir wissen
ganz genau, dass die Personen, die Opfer von Menschenhandel
werden, unter einem enormen Druck stehen, sodass
wir ihr Aufenthaltsrecht nicht davon abhängig machen
dürfen, ob es ein Strafverfahren gibt und ob sie in
einem Strafverfahren aussagen. Wir müssen das Aufenthaltsrecht
so ausgestalten, dass sie unabhängig von einem
Strafverfahren Bleibemöglichkeiten in unserem
Land bekommen. Das sagt auch die Richtlinie. Aber
dazu sagt Ihr Gesetzentwurf kein Wort.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN – Monika Lazar [BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN]: Skandalös!)

Wir waren mit dem Rechtsausschuss in den USA und
haben zusammen mit Herrn Kauder intensive Gespräche
über die dortigen Regelungen geführt. Wir haben uns angeschaut,
wie das T-Visum funktioniert. Wir waren uns
einig, das ähnlich zu regeln. Die Opfer und ihre Angehörigen
sollten einen Aufenthaltstitel bekommen. Auch
dazu sagt Ihr Gesetzentwurf nichts.

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Schade eigentlich!)

Wir müssen die Opfer von strafrechtlicher Verfolgung
freistellen. Wir wissen, dass es Begleitstraftaten der
Opfer gibt. Zum Beispiel verstoßen sie gegen die Strafvorschrift
über die Verwendung falscher Ausweispapiere,
oder sie begehen Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht.
Die Richtlinie verlangt, die Opfer von solcher
strafrechtlichen Verfolgung freizustellen. Auch dazu
sagt Ihr Gesetzentwurf kein Wort.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)

Ich komme zu einem weiteren wichtigen Punkt. Er
betrifft die Änderung des Strafrechts. Wir müssen nicht
nur die Opfer schützen, sondern auch gewährleisten,
dass die Täter und Täterinnen effektiv bestraft werden.
Alle Experten, ob Polizei, Landeskriminalämter, Bundeskriminalamt,
Staatsanwaltschaften, Gerichte oder
Opferberatungsstellen, sind sich einig, dass unsere geltenden
Strafvorschriften ungenügend sind, wenn es um
eine wirksame Bestrafung der Täter und Täterinnen
geht. Darüber haben wir intensiv diskutiert, sowohl im
Rechtsausschuss als auch in einer Anhörung. Bislang ist
in § 233 StGB davon die Rede, dass der Täter das Opfer
unter Ausnutzung bestimmter Umstände zur Ausbeutung
bringt. Es ist also ein Dazu-Bringen notwendig. Wir
müssen diesen Paragrafen so ändern, dass der Nachweis,
dass das Opfer in die Ausbeutung gedrängt wurde, erleichtert
wird. Es muss künftig möglich sein, dass die
Täter schon dann bestraft werden, wenn sie die Voraussetzungen
für die Ausbeutung schaffen. Wir brauchen
eine andere Formulierung. Herr Wolff, Sie wissen ganz
genau, wovon ich spreche. Darin sind alle, die sich mit
dieser Strafvorschrift befasst haben, einer Meinung.
Aber was lese ich in Ihrem Gesetzentwurf? Ich zitiere:

Die zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels
in Fachkreisen, insbesondere seitens
Vertreterinnen und Vertretern von Opferinteressen
sowie von Seiten der Strafverfolgungsorgane diskutierten
weiteren Vorschläge hätten eine intensive
Prüfung und Erörterung erfordert, die das wegen
der Fristgebundenheit der Umsetzung der Richtlinie
angestrebte Inkrafttreten des Gesetzes in dieser
Wahlperiode kaum realisierbar erscheinen lassen.

Herr Wolff, das ist eine Unverschämtheit; das ist eine
Frechheit.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie hatten vier Jahre lang Zeit, sich intensiv Gedanken
über gute Vorschläge zu machen. Stattdessen fügen
Sie in Ihrem Gesetzentwurf Folgendes an – weil es so
scheußlich ist, muss ich auch das zitieren –:

Diese und mögliche weitere Vorschläge auch außerhalb
des Strafrechts zur Verbesserung der Bekämpfung
des Menschenhandels und zur Besserstellung
seiner Opfer werden in der nächsten Wahlperiode
eingehend zu prüfen und gesetzgeberische Vorschläge
entsprechend dieser Prüfung zu erarbeiten
sein.

Das ist unfassbar, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)

Die niedersächsische Justizministerin, Frau Niewisch-
Lennartz, hat nicht einmal 100 Tage dazu gebraucht, um
einen exzellenten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von
Menschenhandel vorzulegen. Ich erwähne das nur, um zu
zeigen, dass man weniger als vier Jahre braucht, um zu
einer guten Regelung zu kommen.

Ich möchte noch eine Bemerkung zum Gewerberecht
machen. Wir haben eine Diskussion über unser Prostitutionsgesetz
von 2001, das wir in rot-grüner Regierungszeit
auf den Weg gebracht haben. Unser Ziel war es damals
– das ist der Leitgedanke dieses Gesetzes gewesen;
der gilt auch noch heute –, die Arbeitsbedingungen von
Prostituierten zu verbessern. Das ist unsere Motivation.
Prostituierte können jetzt ihren Lohn einklagen, sich
krankenversichern, sich arbeitslosenversichern und rentenversichern.
Dieses Gesetz ist umfassend evaluiert
worden. Wir haben auch eine lebendige Diskussion
darüber – die ist richtig und gut –, was wir verbessern
müssen.

Wenn man im Gewerberecht etwas ändern und Prostitutionsstätten
gewerberechtlich regeln will, dann bin ich
die Letzte, die etwas dagegen hat.

(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Dann
stimmen Sie zu!)

Ich bin völlig offen für diese Diskussion, weil ich erkenne,
dass wir einen Handlungsbedarf haben. Aber wie
Sie, lieber Herr Wolff, das jetzt machen, kann man es
nicht machen.

(Beifall der Abg. Monika Lazar [BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN])

Sie fügen eine Nr. 7 im § 38 der Gewerbeordnung ein,
definieren aber nicht, was Prostitutionsstätten sind. Sie
sagen in der Gewerbeordnung mit keinem Wort, was darunter
zu verstehen ist.

(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Schauen
Sie mal in den Gesetzentwurf! Es macht Sinn,
auch andere Regelungen anzuschauen!)

– Ich habe den Gesetzentwurf vorliegen. Ich habe ihn
gelesen und kann wohl lesen, Herr Wolff. – Wenn Sie es
ernst damit meinen, Prostitutionsstätten dem Gewerberecht
zu unterwerfen, dann müssen Sie eine Erlaubnispflicht
für Prostitutionsstätten einführen,

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)

dann müssen Sie Kriterien festlegen, dann müssen Sie
sagen, was eine Prostitutionsstätte ist, wo sie in unseren
Städten und Gemeinden sein soll, wie groß sie sein soll,
welche Betreiber sie haben soll und welche hygienischen
und sonstigen Bedingungen zur Ausübung der Prostitution
zu erfüllen sind.

(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Eine
Überwachung wollen Sie also nicht?)

Das wäre richtig. Wir von der SPD sind die Allerletzten
– ich denke, das gilt auch für die Kolleginnen und Kollegen
vom Bündnis 90/Die Grünen –, die sich einer Diskussion
darüber verschließen. Aber so, wie Sie es machen,
wird es den Bedürfnissen überhaupt nicht gerecht.
Ich kann in diesem Zusammenhang nur auf den Bundesrat
verweisen. Der Bundesrat hat sich am 11. Februar
2011 deutlich positioniert und genau in diese Richtung
argumentiert. Er hat gesagt: Wenn wir etwas am Gewerberecht
ändern, dann müssen wir eine Erlaubnispflicht
vorsehen.

Meine Damen und Herren, ich wiederhole das, was
ich ganz am Anfang gesagt habe: Dieser Gesetzentwurf
wird dem gravierenden Problem des Menschenhandels,
mit dem wir uns auseinandersetzen müssen, in keiner
Weise gerecht. Er sieht keinen umfassenden Opferschutz
vor, was die Richtlinie aber vorschreibt; Sie verlieren
kein Wort über Beratung, Sensibilisierung oder Begleitmaßnahmen,
die für Opfer wichtig sind. Es findet sich
kein Wort zum Aufenthaltsrecht, und Sie scheitern auch
bei der wichtigen Frage der effektiven Bestrafung der
Täter und der Täterinnen. Auch das wäre wichtig gewesen.
Auch das schreibt die Richtlinie vor.

Sie nehmen in Kauf, dass wir das Problem des Menschenhandels
nicht gut regeln, sondern dass es immer
mehr Opfer von Menschenhandel gibt. Ich sage es Ihnen
ganz offen, Herr Wolff: Dieser Gesetzentwurf ist Murks.
Ich fordere Sie auf: Ziehen Sie ihn zurück! Lassen Sie
uns nach dem 22. September neu starten.

(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Sie wollen
der Überwachung nicht zustimmen?)

Wir haben gute Ideen, wir haben Vorschläge vorgelegt.
Wir sind dazu bereit – auch das wissen Sie –,
gemeinsam mit allen Fraktionen zu einer guten Regelung
zu kommen. Wir haben zu Anfang dieser Legislaturperiode
Ansätze gemacht.

(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Sie haben
gar keine Vorschläge gemacht! Keine Vorschläge
von der Opposition! – Gegenruf der
Abg. Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Stimmt nicht!)

Sie waren zu keinem Gespräch bereit. Das, was Sie
heute vorlegen, ist alles andere als ein guter Gesetzentwurf.
Nutzen Sie die Chance, ziehen Sie den Gesetzentwurf
zurück! Setzen wir uns zusammen, und lassen Sie
uns gemeinsam etwas machen, was den Opfern hilft und
was eine Bestrafung der Täter ermöglicht.

(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Machen
Sie doch mal richtige Vorschläge!)

Vielen Dank.


3.) Ute Granold CDU/CSU

Video http://dbtg.tv/fvid/2418180 (5 min)

(spricht frei ohne Skript)
Sie ist am Thema seit 11 Jahren.
Sie ist Stiftungsbeirat Solwodi.
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=3698
31 Mrd. Euro Umsatz weltweit. Mehr als Waffen und Drogenhandel.
Kontrolldelikt
www.bit.ly/bkazahlen
Kauder 2004, Rede damals.
Größte Bordell Europa. 40 Bordelle 800 Prostituierte im Gebiet an der CZ-Grenze. 6-8 Wochen Einarbeitungszeit. 550 Euro kostet eine Frau die durch Europa verkauft wird. Schlepper und Zuhälter sind oft Frauen. 85% sind zwangsprostituierte. Parteipolitik soll draußen bleiben. Der Entwurf ist ein erster Schritt.
Menschenrechtsausschuß war in Genf.
Fr. Dr. Konrad OECD getroffen.
800.000-900.000 Opfer in Europa geschätzt. Dunkelziffer.
80% Prostituierte kommen aus dem Ausland. Sensibilisierungskampagnen wichtig.
70% kommen aus Osteuropa. Da braucht es keine Bleiberecht.
Sachbeweis zulassen. Neu Wege gehen.
Sich den Freiern zuwenden. Freier von Zwangsprostituierten gehören bestraft. Gesetzentwurf liegt seit 2002 vor.
13 von 27 Staaten haben EU Richtlinie umgesetzt.
Zwischenfrage Beck abgelehnt.
Ute Granold (CDU/CSU) hat geschrieben:Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Das Thema Menschenhandel begleitet mich, seitdem ich
in diesem Parlament bin, seit genau elf Jahren. Seit genau
elf Jahren gibt es auch das Prostitutionsgesetz. Lassen
Sie mich von dem berichten, was ich aus meiner Erfahrung
zu dem Thema weiß.

Ich bin im Stiftungsbeirat von Solwodi. Solwodi
kennt jeder, es ist eine Opferschutzorganisation. Ich
weiß also, wovon ich spreche. Ich bin erschüttert über
die Situation der Menschenhandelsopfer, insbesondere
der Zwangsprostituierten, nicht nur in Deutschland, sondern
auch derjenigen in Europa und weltweit. Der Menschenhandel
ist ein sehr lukratives Geschäft. 31 Milliarden
Euro werden umgesetzt; mit steigender Tendenz.
Illegaler Waffenhandel und Drogenhandel sind nicht so
interessant und lukrativ wie Menschenhandel; denn
Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt. Es werden Prioritäten
gesetzt, in welchen Bereichen die Polizei tätig ist.
Ich brauche die Zahl der verurteilten Zuhälter, der Menschenhändler
nicht zu wiederholen. Sie wurde bereits
genannt. Die niedrige Zahl liegt in der Natur der Sache,
weil eben Menschenhandel ein Kontrolldelikt ist.

Mit dem Kollegen Siegfried Kauder, unserem jetzigen
Vorsitzenden des Rechtsausschusses – ich habe mir
meine Rede von damals durchgelesen –, bin ich im Jahr
2004 zum größten Bordell Europas gereist. Dieses Bordell
ist in einem kleinen Landkreis in Tschechien in der
Nähe der bayerischen Grenze. In diesem gibt es 40 Bordelle
mit 800 Prostituierten. Die Prostituierten werden
größtenteils aus Südosteuropa rekrutiert. Sie glauben, sie
kommen als Au-pair, als Haushaltshilfe oder als Helfer
in der Gastronomie nach Deutschland. Sie werden dort
eingearbeitet in ein Metier, das sie nicht kennen. Die
durchschnittliche Einarbeitungszeit beträgt sechs bis
acht Wochen. Dann werden die Frauen taxiert – groß,
klein, dick, dünn, mit Narben, ohne Narben, Alter, Gebrechen
– und bewertet. Im Jahr 2005 kostete eine Frau
im Durchschnitt 550 Euro, die quer durch Europa verkauft
wird. Deutschland ist Ziel- und Transitland für
Menschenhandel. Aufgrund der Globalisierung gibt es
das Phänomen, dass die Frau mal in Spanien oder in
Deutschland ist und weiterverkauft wird. Die Zuhälter
und die Schlepper verdienen daran. Es kommt auch vor,
dass die Schlepper und Zuhälter Frauen sind. Während
unseres Besuches damals wurde eine Rumänin zu
18
Jahren Gefängnis verurteilt, deren Schlepperring aufgeflogen
war.

Ich bin seit Jahren mit Leidenschaft bei diesem
Thema engagiert, weil ich selbst erlebt habe, welches
Leid die Frauen erfahren. Ich meine, mich deshalb zu
diesem Thema äußern zu können. Wir sollten alles dazu
beitragen, diesen Frauen und jungen Mädchen zu helfen
– zu 85 Prozent geht es um Zwangsprostitution –, egal
ob es auf nationaler, europäischer oder internationaler
Ebene ist. Demzufolge ist es auch kein Thema für irgendeine
parteipolitische Streiterei.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP
und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unser Gesetzentwurf ist keine „Frechheit oder Unverschämtheit“,
sondern ein erster Schritt in die richtige
Richtung. Ich weiß wohl, dass es nur ein erster Schritt
ist. Wenn ich sehe, worüber in den Jahren 2001, 2002
und 2003 in diesem Hause diskutiert wurde und worüber
wir heute reden, dann stelle ich fest, dass wir nicht viel
weiter sind. Damals hatten wir andere Koalitionen. Insofern
müssen wir uns alle an die eigene Nase fassen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wir waren gerade mit dem Menschenrechtsausschuss
in Genf. Dort haben wir mit der für die Bekämpfung von
Menschenhandel zuständigen Kommissarin gesprochen.
Ich war bei vielen Veranstaltungen, auch mit Frau
Dr. Konrad, der ehemaligen Sonderbeauftragten der
OSZE. Über Parteigrenzen hinweg versuche ich, Öffentlichkeit
für dieses Thema zu schaffen, weil es noch nicht
öffentlich genug ist. Wir müssen sensibilisieren.

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des
Kollegen Beck?

Ute Granold (CDU/CSU):

Nein. Das machen wir später, Herr Beck.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Heute ist die Koalition erstaunlich
unkooperativ!)

Wir versuchen, auf allen Ebenen eine Regelung zu
finden. Es wurde der Bericht über die Situation in Europa
angesprochen, der auf EU-Ebene erstellt und im
April veröffentlicht wurde. Wir kennen auch die Zahlen
für Deutschland. Wir haben eine hohe Dunkelziffer. Man
schätzt, dass es ungefähr 880 000 bis 900 000 Menschenhandelsopfer
in Europa gibt. Jedes Opfer ist ein
Opfer zu viel. Wir sind bemüht, im Strafgesetzbuch – ich
brauche es nicht zu wiederholen – Regelungen zu treffen.
Wir müssen aber noch mehr tun. Wir müssen an die
Opfer denken, und wir müssen insbesondere Präventionsarbeit
leisten. 80 Prozent der Prostituierten, die hier
tätig sind, kommen aus dem Ausland. In der Regel kommen
arme Menschen hierher. Wir müssen sie sensibilisieren,
was es bedeutet, weiter in der Heimat zu leben
oder nach Deutschland zu kommen.

Das müssen wir auch wissen, wenn wir über das Bleiberecht
diskutieren. Für die Opfer aus Drittstaaten muss
es ein Bleiberecht geben – unbestritten. Die meisten Opfer,
die wir in Deutschland zu beklagen haben – etwa
70 Prozent –, kommen aus Südosteuropa. Für sie braucht
es kein Bleiberecht, weil sie sich aufgrund der EU-Mitgliedschaft
überall in Europa aufhalten können. Das
muss man bedenken, und man muss ehrlich sein. Wir
müssen auch darüber nachdenken, ob wir im Rahmen eines
Strafprozesses – es geht hier nicht nur um das materielle
Strafrecht – auch den Sachbeweis zulassen und
dort neue Wege gehen.

Wir sollten auch darüber nachdenken – dafür kämpfe
ich seit vielen Jahren –, ob wir unser Augenmerk nicht
auch auf die Freier richten. Wenn ein Freier weiß, dass er
zu einer Zwangsprostituierten geht, und das immer wieder
tut, dann bin ich der Auffassung, dass dieser Freier
bestraft werden muss. Ein fertiger Gesetzentwurf liegt in
der Schublade.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten
der FDP – Monika Lazar [BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN]: Warum haben Sie das
nicht längst gemacht?)

Seit 2004 ist leider keine Umsetzung möglich.

Meine Redezeit ist leider vorbei.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Ich hätte Ihre Redezeit verlängert!)


Der Kollege Uhl wird sich noch einmal mit der Gewerbeordnung
befassen. Am Ende muss ich sagen: Wir sollten
nach diesem ersten Schritt gemeinsam sehr schnell
weitere Schritte in Richtung Opferschutz und Prävention
gehen. Die EU-Richtlinie, über die wir heute reden,
wurde mittlerweile von 13 der 27 Staaten umgesetzt. Es
gibt noch einiges, was wir tun können. Wir sollten Vorbild
sein und sie umsetzen, aber auch die nächsten
Schritte, die dringend erforderlich sind, gehen.

Es tut mir leid, dass meine Redezeit zu Ende ist.

Vielen Dank.


4.) Katrin Werner LINKE

Video http://dbtg.tv/fvid/2417320 (8 min)

Deutschland ist Drehscheibe moderner Sklaverei. EU Kommission Studie las man auch im Kath-Net.
Was die Koalition vorlegt ist Armutszeugnis nach 11 Jahren nach ProstG 2002.
EU Studie 2005 kommt zu hohen Opferzahlen.
Evaluierung 2007. Bundesregierung stellt fest ProstG habe Ziel nicht erreicht.
www.sexworker.at/prostg
Augsburger Kripochef fordert Gesetzesänderung.
5.April 2011 und 2 Jahre Frist hat die EU-Richtlinie.
Wir brauchen effektiven Opferschutz. Gegen sie ihnen Mittel sich selbst zu wehren.
Bleiberecht für alle Opfer notwendig.
Menschenhandel läßt sich nicht ohne zusätzliche Mittel von Bund und Ländern bekämpfen.
Katrin Werner (DIE LINKE): hat geschrieben:Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen
und Herren! Der Menschenhandel in Europa nimmt zu,
und Deutschland ist eine Drehscheibe dieser modernen
Sklaverei. Dies ist das Ergebnis einer von der Europäischen
Kommission in Auftrag gegebenen Studie. Das
konnten wir vor drei Tagen auch in den Katholischen
Nachrichten im Netz, dem kath.net, lesen.

Jetzt könnte man meinen: Schnell gehandelt. Vor zwei
Tagen gab es noch nicht einmal die offizielle Vorlage Ihres
Gesetzentwurfs. Aber wenn man genauer hinschaut,
kann man nur noch kopfschüttelnd feststellen: Wir befassen
uns zwar endlich mit dem Thema „Bekämpfung
des Menschenhandels“, aber das, was die Koalition hier
vorlegt, ist ein echtes Armutszeugnis.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Elf Jahre nach Einführung des Prostitutionsgesetzes, elf
Jahre Kritik und Verbesserungsvorschläge – und jetzt haben
wir dieses miserable Ergebnis?

Das 2002 verabschiedete Gesetz hat zu einer Zunahme
des Menschenhandels in Deutschland geführt.

(Rita Pawelski [CDU/CSU]: Hatten Sie mal
einen Antrag gestellt?)

Zu diesem Ergebnis kommt die von der Europäischen
Kommission finanzierte Studie. Damit ist offenkundig
auch das rot-grüne Prostitutionsgesetz gescheitert.

(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Wie viele
Vorschläge stammen denn von Ihnen? Vorschläge
der Opposition: Fehlanzeige!)

Eine EU-Studie aus dem Jahr 2005 hatte bereits auf
der Basis verschiedener Daten errechnet, dass es im Jahr
2003 in Deutschland bis zu 24 700 Opfer von Menschenhandel
zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gab.
In der neuen EU-Studie heißt es, dass es europaweit in
den Jahren von 2008 bis 2010 eine Zunahme von Menschenhandel
um 18 Prozent gab. Man spricht allerdings
auch von einer viel höheren Dunkelziffer. Bei einer Untersuchung
im Jahr 2007 hat die Bundesregierung festgestellt,
dass das Gesetz seine Ziele nicht erreicht hat. Dennoch
wurde bis heute nichts unternommen. Ihre aktuelle
Vorlage ist nichts anderes als Flickschusterei.

(Beifall bei der LINKEN – Hartfrid Wolff
[Rems-Murr] [FDP]: Was schlagen Sie denn
vor?)

Sie müssten sich erst einmal einen Überblick über die
reale Lage verschaffen. Ist Ihnen überhaupt bekannt, wie
viele Frauen in Deutschland zur Prostitution gezwungen
werden?

Der Chef der Augsburger Kriminalpolizei hält eine
Gesetzesänderung für dringend erforderlich. Zitat:

Deutschland ist zum Eldorado für Zuhälter und
Bordellbetreiber geworden. Laut Gesetz dürfen sie
den Prostituierten sogar Anweisungen erteilen und
wir als Polizei können nur zuschauen. Die Ausbeutung
der Frauen geht also immer weiter.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU und
FDP, glauben Sie wirklich, dass Sie mit Ihrer Vorlage daran
etwas ändern?

(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Ja!)

Vielleicht gehen Sie noch einmal Ihre eigene Begründung
durch. Sie schreiben selbst, die Vorschläge von
Vertreterinnen und Vertretern von Opferinteressen zur
Verbesserung der Bekämpfung von Menschenhandel
hätten eine intensive Prüfung und Erörterung erfordert.

Ich bitte Sie! Die Richtlinie ist vom 5. April 2011.
Der Stichtag war der 6. April 2013.

(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Die
Richtlinie wird doch jetzt umgesetzt!)

Wie viel Zeit brauchen Sie eigentlich noch?

(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Die
Richtlinie wird umgesetzt!)

Zwei Jahre lang lief die Frist zur Umsetzung, und erst
die Rüge der EU-Kommissarin Malmström im April
2013 hat Sie zu diesem Schnellschuss veranlasst.

(Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär:
Schnellschuss?)

Sie selbst verweisen in Ihrer Begründung zudem auf die
Kritik von Vertreterinnen und Vertretern der Rechtswissenschaft,
der Polizei und der Staatsanwaltschaft.

So schreiben Sie:

Die polizeiliche und staatsanwaltliche Praxis kritisiert,
dass der Nachweis dieser Umstände

– hier geht es um die Ausnutzung der Zwangslage der
Opfer durch die Täter –

sich als schwierig erweise. Unabdingbar sei die
Aussage der Opferzeugen und -zeuginnen, die aber
oft nicht oder nur schwer zu erlangen sei.

Das lässt doch nur einen Schluss zu: Wir brauchen
endlich einen effektiven Opferschutz. Geben Sie den
Opfern die Gelegenheit, sich zu wehren, und schaffen
Sie endlich die gesetzlichen Grundlagen und erforderlichen
Bedingungen, um die Opfer zu schützen. Lassen
Sie die Opfer nicht später zu Angeklagten werden und
sie um Almosen betteln. Helfen Sie den Opfern aus der
Zwangslage. Wir brauchen ein Bleiberecht für alle Opfer.


(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Die Linke steht an der Seite der Opfer von Menschenhandel.
Ihr Gesetzentwurf dagegen wird keinen einzigen
Fall von Menschenhandel verhindern. Er ist das Papier
nicht wert, auf dem er geschrieben steht.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)

Andernfalls müssten Sie nämlich die Machbarkeit und
die finanzielle Unterstützung anders betrachten. Sie meinen,
dass dies keine zusätzlichen Haushaltsausgaben erfordere.
Glauben Sie allen Ernstes, den Menschenhandel
ohne den zusätzlichen finanziellen Aufwand von Bund,
Ländern oder Gemeinden eindämmen zu können und
Opfern damit wirklich zu helfen? Ich kann nur sagen,
Sie betreiben hier Augenwischerei.


5.) Monika Lazar B90/GRÜNE

Video http://dbtg.tv/fvid/2418609 (5 min)

Pressebericht von Kauder klang erfolgversprechend.
Opferrechte und Opferschutz werden im Entwurf gar nicht erwähnt.
Freierstrafbarkeit von Zwangsprostituierten fehlt.
4 Jahre Zeit hatte die Koalition.
Grüne fordern gewerberechtliche Regelungen zu Arbeitsbedingungen.
Grüne haben Gesetzentwurf zur EU Richtlinie eingebracht.
Unqualifizierte Gleichsetzung von Prostitution und Menschenhandel.
Antwort der Bundesregierung
www.bit.ly/bkazahlen
Armutsmigration muß mit Integrationsmaßnahmen begleitet werden.
In Untiefen der Ressortzuständigkeiten hat sich die Koalition verstrickt.
Opfern und Prostituierten wird das nicht gerecht.
Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat geschrieben:Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor
einigen Tagen war in der Presse zu lesen, dass die Koalition
endlich das Thema „Kampf gegen Menschenhandel“
angehen will. Ich war positiv überrascht, weil auch
zu lesen war, dass den Opfern von Menschenhandel endlich
ein Bleiberecht zugesichert werden soll. Diese Forderung
teilen wir Grünen seit langem, sind aber bis jetzt
bei der Regierung auf taube Ohren gestoßen. Ich zitiere
aus einem Interview mit Volker Kauder aus der Hannoverschen
Allgemeinen Zeitung vom 1. Juni:

Wir können nicht länger hinnehmen, dass gerade in
Deutschland die Rechte von Frauen so missachtet
werden und dass unser Land zur Drehscheibe für
Menschen- und Frauenhandel in Europa geworden
ist. Das ist ein Skandal.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten
der SPD und der FDP)

– Klatschen Sie mal nicht zu früh; denn was haben Sie
daraus gemacht? Die Europakonvention gegen Menschenhandel
verpflichtet die Mitgliedstaaten zu umfassenden
Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel,
zur Strafverfolgung der Täterinnen und der Täter
und zum Schutz der Opfer. Die Bundesregierung hat es
jedoch bei der Ratifizierung versäumt, diese notwendigen
Gesetzesänderungen vorzunehmen. Der nun vorgelegte
Gesetzentwurf muss diese Richtlinie jetzt erfüllen;
denn – es wurde schon gesagt – die Frist ist schon längst
verstrichen.

Doch anstatt genau hinzusehen, was die Richtlinie erfordert,
werden nur ein paar strafrechtliche Punkte aufgegriffen,
und dann ist es mit der Menschenliebe schon
wieder vorbei. Opferrechte und Opferschutz werden in
dem Gesetzentwurf überhaupt nicht erwähnt. Das ist
wirklich skandalös.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
bei der SPD und der LINKEN)

Der zentrale Punkt jeder strafrechtlichen Reform im
Bereich der Zwangsprostitution – die Strafbarkeit der
Freier, die vorsätzlich die Situation einer Zwangsprostituierten
ausnutzen – fehlt gänzlich.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD – Hartfrid Wolff [Rems-
Murr] [FDP]: Wo waren denn die Vorschläge
der Grünen?)

Dann steht in dem Gesetzentwurf auch noch ganz
frech – das wurde vorhin schon gesagt –, dass aufgrund
von Zeitmangel die Vorschläge der Akteurinnen und Akteure
aus den Fachkreisen nicht hätten aufgenommen
werden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen von
der Koalition, das heißt doch nur, Sie konnten sich nicht
einigen. Denn Zeit genug hatten Sie ja: vier Jahre.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD)

Der Schutz und das Interesse der Opfer wurden dem
Streit in der Koalition und den Ministerien einfach geopfert.
Es ist schlicht beschämend, dass Volker Kauder, wie
in dem Interview, die Situation von Menschenhandelsopfern
in Deutschland als einen Skandal beschreibt und
dann mit einem so dünnen Papier um die Ecke kommt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD)

Er tönt außerdem, dass das rot-grüne Prostitutionsgesetz
für alle Missstände verantwortlich sei.

Elf Jahre nach Einführung des Gesetzes müssen weitere
Schritte folgen. Da sind auch wir Grünen mit dabei.
Wir fordern zum Beispiel auch gewerberechtliche Regelungen
zur Kontrolle der Arbeitsbedingungen. Da scheinen
wir uns einig zu sein.

(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Sehr
schön!)

Doch wer regiert, der soll nicht über das lamentieren,
was wir vor zwölf Jahren erarbeitet haben, sondern eigene
Ideen präsentieren, die dann auch tragen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD – Hartfrid Wolff [Rems-
Murr] [FDP]: Rot-Grün hatte nichts gemacht!)

Die Umsetzung der Richtlinie zum Menschenhandel
wird nicht erst seit gestern diskutiert. Wir Grünen haben
dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt – darüber wurde
hier auch schon diskutiert –,

(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Damals
bei der Einführung?)

in dem wir ausführlich darlegen, was wir uns darunter
vorstellen. Sie müssen dem nur zustimmen. Dann sind
wir viel weiter als mit Ihrem dünnen Gesetzentwurf.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD)

Das größte Hindernis in der gesamten Diskussion ist
ja immer diese unqualifizierte Gleichsetzung von Prostitution
mit dem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen
Ausbeutung. Dabei gibt es keine Belege, dass der
Menschenhandel durch das Prostitutionsgesetz angestiegen
ist. Das kann die Bundesregierung in ihrer eigenen
Antwort auf unsere Kleine Anfrage nachlesen. Es geht
vielmehr um eine Begleiterscheinung von Armutsmigration,
der mit sozialen und integrationspolitischen Maßnahmen
begegnet werden muss.

Noch einmal zu ihrem Gesetzentwurf. Als „Schleifchen“
setzen Sie noch eine völlig unkonkrete Änderung
zur Gewerbeordnung oben drauf. Zitat: „Prostitutionsstätten
sollen zu den überwachungsbedürftigen Gewerben
gehören.“

Es wurde schon gesagt: Es bleiben viel mehr Fragen.
Reicht das aus, oder sollten die Stätten besser einer Genehmigungspflicht
unterworfen werden? Was genau
meint die Koalition mit dem Begriff „Prostitutionsstätten“?
Hat die Koalition die möglichen mittelbaren Folgen
ihrer Regelung bedacht? Ich vermute, es ist nur ein
schneller Kompromiss, mit heißer Nadel genäht. Sie haben
sich in den Untiefen der Ressortzuständigkeiten und
der schwarz-gelben Koalitionsstreitigkeiten verheddert.
Das haben weder die Prostituierten noch die Opfer von
Menschenhandel verdient.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, Sie
haben etwas angekündigt und haben es nicht gehalten.
Sie vermischen unzulässigerweise Prostitution und Menschenhandel
und werfen somit Nebelkerzen. Sie haben
sich in der Koalition schweren Herzens auf diesen Kompromiss
geeinigt; aber das ist viel zu spät und viel zu wenig.
So können Sie jedenfalls nicht mit unserer Zustimmung
rechnen.

Danke.


6.) Dr. Hans-Peter Uhl CDU/CSU

Video http://dbtg.tv/fvid/2418635 (7 min) und http://dbtg.tv/fvid/2418637 (3 min)

Einigkeit in Abscheu gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution.
Spiegel letzte Woche. 18 Seiten
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=10869
Zwischenfrage von Beck abgelehnt.
Sie waren die dieses kriminogene Milieu in den rechtsfreien Raum zugelassen haben.
Der Entwurf ist der erste Schritt in richtige Richtung, weg von Rot-Grün.
Vorschlag aus rot-grünem Bremen mit 10 Seiten Reglementierung.
Rot-Grün soll Fehler und Naiviät zugestehen.
Per Gesetz könne man aus Prostituierten quasi eine Frisöse machen mit Konto, Selbständige Sexarbeiterin für Sexdienstleistungen und ähnlichen Schwachsinn.
Wir wollen jetzt reglimentieren:
1. Anmeldepflicht
2. Bordellschließung
3. Auflagebescheide erlassen können
§232 subjektiver Tatbestand ist nicht nachzuweisen - Abhängig von Aussage des Opfers - Zieht Aussage zurück, wenn sie ihrem Peiniger im Gerichtsaal gegenübersitzt.
www.gesetze-im-internet.de/stgb/__232.html
§233 beide Paragraphen sind praxisuntauglich, weil sie dem Geist der EU
www.gesetze-im-internet.de/stgb/__233.html
Sie haben Schuld auf sich geladen. Sie am allermeisten Herr Beck.
Möglichkeiten für Razzien und Schließung.
Dem verbrecherichen Milieu ein Ende machen.
Es hat mit dem zu tun was Rot-Grün vor 11 Jahren gemacht hat.
Weg vom rechtsfreien Raum.
Recht des stärkeren hat sich breitgemacht. Der Zuhälter ist der stärkere. Wir wollen Schutzrechte. Wir sind am Anfang und erwarten Mithilfe.

7.) Kurzintervention Volker Beck:

Video http://dbtg.tv/fvid/2418636 (3 min)

ProstG war unvollendete Reform. Mehr war mit Justizministerin nicht zu machen. ProstG hat zur Verbesserung geführt, die aber nicht ausreicht. Sozialversicherungsquote ist um 10% gestiegen. Und krankenkasse kann nicht mehr ablehnen wenn sich jemand unter anderer Bezeichnung angemeldet hat. Menschenhandelszahlen erhöt, ja aber nicht nach ProstG sondern nach Beitritt von Bulgarien und Rumänien.
Untaugliche Gewerberechtsregeln stärken nur die Nachbarn. Zum Schutz müßten sie Erlaubnisrecht einführen. Und Betreiber müßten verpflichtet sein ihr Rechtsverhältnis mit Prostituierten zu dokumentieren, damit es von Gewerbeamt überprüft werden kann.

Anwort Uhl:
Sie durfen ein solches Milieu nicht in den rechtsfreien Raum überlassen, wenn ihre Justizministerin nicht mitmacht es zu regulieren. §38 GewO können Länder machen.
Statistik ist Scheinobjektivität. Deppenstatistik weil Kontrolldelikt. Wie bei Schwarzfahrer. Wir haben in Deutschland Menschenhandel wie nie zuvor wegen der Grünen Gesetzgebung.
Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) hat geschrieben:Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen!
Wir sind uns in unserer Abscheu gegenüber Menschenhandel,
Zwangsprostitution und ähnlichen Dingen
einig. Wenn man aber über die Rechtslage, die jetzt besteht,
und den Gesetzentwurf, den wir vorlegen, diskutiert
und Ihnen zuhört, dann reibt man sich die Augen.

(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: So ist
es!)

Ich hoffe, alle von Ihnen haben den Spiegel der letzten
Woche gelesen, der einen 18-seitigen Befund enthält.

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Ein unsäglicher Artikel!)

Auf dem Titelbild steht:

BORDELL DEUTSCHLAND
Wie der Staat Frauenhandel und Prostitution fördert

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Was ändert Ihr Gesetzentwurf daran?)


Sie tun so, als hätte es nie ein rot-grünes Prostitutionsgesetz
aus dem Jahre 2001 gegeben.

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Jetzt fangen Sie nicht damit an! Unsinn!)


Die Vertreter von Rot und von Grün stellen sich hier hin
und tun so, als hätten sie damit nichts zu tun.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP –
Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Lesen Sie bitte Ihren eigenen Antrag!)

Jeder Polizeibeamte, jeder Staatsanwalt, jeder Richter in
ganz Deutschland, der mit diesen Delikten zu tun hat,
beklagt den jetzigen Rechtszustand.

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:

Herr Kollege Uhl, gestatten Sie eine Zwischenfrage
des Kollegen Beck?

Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU):

Nein. Der hat viel zu rechtfertigen, aber das tut er
jetzt nicht auf meine Kosten.

(Beifall des Abg. Andreas Jung [Konstanz]
[CDU/CSU])

Jetzt rede ich und werde dies im Detail darstellen.

Herr Kollege Beck, Sie sind in der Spiegel-Titelgeschichte
mit Bild und Text erwähnt. Erwähnt sind auch

in Sektlaune – die damalige SPD-Familienministerin
Christine Bergmann, die damalige Fraktionsvorsitzende
der Grünen, Kerstin Müller, und eine Bordellbesitzerin.

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Haben Sie nichts Besseres zu tun, als
den Spiegel zu zitieren?)

Mit einem Sektglas in der Hand prosten sie sich zu. Darunter
steht:

Drei Frauen in Partylaune, weil Männer in Deutschland
endlich bedenkenlos in Bordelle gehen konnten


Das war Ihre Errungenschaft vor zwölf Jahren.

(Dr. Eva Högl [SPD]: Was machen Sie?)

Jetzt kommen Sie daher und schelten uns dafür, dass wir
zu wenig für die Reglementierung tun.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Sie waren es, die dieses kriminogene Milieu in den
rechtsfreien Raum entlassen haben. Sie waren es, die
eine Dunkelziffer von Tausenden Zwangsprostituierten
zugelassen haben. Sie waren es, die die Polizei daran gehindert
haben, Bordelle zu überprüfen, Razzien durchzuführen
und Bordelle zu schließen. Und jetzt kommen Sie
daher und sagen, dass das, was wir machen, viel zu wenig
ist.

(Dr. Eva Högl [SPD]: Ja, ist es auch!)

– Es ist zu wenig; da gebe ich Ihnen sogar recht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und
der FDP – Dr. Eva Högl [SPD]: Na, also! Regieren
Sie, oder wer?)

Das steht auch in der Vorlage: Sie von der Opposition
haben zweimal vorgelesen, dass darin steht, es sei ein
erster Schritt in die richtige Richtung. Dieser Schritt geht
mir nicht weit genug – ich hätte gern mehr gehabt –, aber
er geht in die richtige Richtung, weg von Rot-Grün, weg
von dem, was Sie damals gemacht haben.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Das ist die richtige Richtung. Deswegen gehe ich den
Weg. Das ist zu wenig, aber es geht in die richtige Richtung.


Meine Damen und Herren, wir sollten hier ehrlich
sein. Ich habe einen Vorschlag aus dem rot-grün regierten
Bremen gelesen: ein Prostitutionsgesetz über zehn
Seiten, eine Reglementierungswut ohne Ende.

(Arfst Wagner [Schleswig] [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Das haben Sie gelesen?)

Keinem CSU-Politiker würde man so etwas zutrauen.
Sie sind jetzt an der Spitze der Bewegung der Reglementierung.
Sie wollen an dieses Metier herangehen, als hätten
Sie nie was anderes gewollt. Meine Damen und Herren,
machen Sie es sich nicht zu leicht. Seien Sie
intellektuell redlicher

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Das müssen gerade Sie sagen!)

und sagen Sie, dass Sie einen schweren Fehler begangen
haben. Denn Sie haben in einer grenzenlosen Naivität
versucht, ein Gesetz zur Verbürgerlichung dieses Milieus
zu machen. Sie haben geglaubt, man könnte per Gesetz
aus einer Prostituierten eine Friseuse machen,

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Was erzählen Sie denn für einen Unsinn?)


die freudig ihrer Arbeit nachgeht, bei der Sparkasse ein
Konto hat, in die Rentenversicherung einzahlt, krankenversichert
ist, selbstbestimmte Sexdienstleisterin ist.
Dies und ähnlichen Schwachsinn musste man sich damals,
im Jahre 2001, anhören.

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Was haben Sie denn für Fantasien?)

Das alles ist wie eine Seifenblase zerplatzt, die Wirklichkeit
hat Sie eingeholt, und jetzt wollen Sie reglementieren.
Wir auch,

(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Und wir
tun es auch! – Monika Lazar [BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN]: Es wird immer schlimmer!)

und deswegen fangen wir an.

Erstens. Man braucht eine Anmeldung bei der Behörde.
Zweitens. Die Behörde hat das Recht, die Stätte
zu betreten. Drittens. Die Behörde kann daraufhin einen
Auflagenbescheid erlassen. Das ist der Einstieg.

(Dr. Eva Högl [SPD]: Das regeln Sie gerade
nicht!)

Die Folge wird sein, dass wir den völlig praxisuntauglichen
§ 232 StGB – und auch § 233 StGB, darüber hat
nur keiner gesprochen: Ausbeutung der Arbeitskraft; es
geht nicht um Sex – schleunigst ändern müssen, weil
beide dem Geist und dem Wortlaut der EU-Richtlinie
widersprechen.

(Dr. Eva Högl [SPD]: Machen Sie es doch! –
Arfst Wagner [Schleswig] [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Haben Sie das gemacht?)

Auch diesbezüglich haben Sie recht. Aber tun Sie hier
nicht so, als ob Sie keine Schuld auf sich geladen hätten.

(Dr. Eva Högl [SPD]: Es geht doch nicht um
Schuld, Herr Uhl!)

– Sie haben schwere Schuld auf sich geladen, Frau Högl;
Sie am allermeisten, Herr Beck, das wissen Sie ganz genau.
Seien Sie ehrlich und anständig.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir brauchen die rechtlichen Möglichkeiten, in den
Bordellen Razzien durchzuführen. Wir brauchen die
rechtlichen Möglichkeiten, ein Bordell zu schließen. Wir
brauchen die Zufälligkeitsprüfung. Wir brauchen die
Verurteilung von Menschenhändlern. Wir müssen diesem
verbrecherischen Milieu ein Ende machen. Diese
Form der organisierten Kriminalität existiert in Deutschland
in einem Ausmaß wie in keinem anderen europäischen
Land. Das hat mit Ihnen zu tun, mit dem, was Sie
vor elf Jahren gemacht haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich möchte, dass wir das Thema aus dem Parteienstreit
herausnehmen. Nach dem Wahlkampf schauen
wir uns Ihre Regelungsvorschläge an. Auch wir werden
genügend Regelungsvorschläge vorlegen.

Wir machen jetzt unsere ersten Erfahrungen mit der
Anmeldepflicht, mit dem Auflagenbescheid, den man erlassen
kann. Das ist der Einstieg, geht in die richtige
Richtung und führt weg von der Regelungsfreiheit, vom
rechtsfreien Raum, den Sie geschaffen haben: Rot-Grün.

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Super Gesprächsgrundlage so etwas!)

Jeder Jurist, jeder Mensch, der seine Sinne beisammen
hat, weiß: Wenn sich der Staat total zurückzieht,
dann erzeugt das einen rechtsfreien Raum. Was passiert
dann? Dann gilt das Recht des Stärkeren. Und wer ist in
dem kriminellen Milieu „Prostitution“ der Stärkere, wer
ist der Schwächere? Muss man diese Frage stellen? Das
kann doch jeder beantworten. Der Stärkere ist der Zuhälter,
die Schwächere ist die Frau.

(Arfst Wagner [Schleswig] [BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN]: Ja!)

Wir wollen Regelungen des Staates – Sie haben sie abgeschafft
– zum Schutz der Frau. Die wollten Sie nicht haben.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und
der FDP)

Wir wollen Frauen schützen; mehr wollen wir nicht.

(Dr. Eva Högl [SPD]: Sie haben die Mehrheit
hier und Sie machen nichts!)

Ich erwarte Ihren Beitrag, um auf diesem Weg voranzukommen.


Wir sind nicht am Ende, sondern am Anfang. Es ist
ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, weg von Rot-
Grün.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:

Es folgt eine Kurzintervention des Kollegen Volker
Beck.

Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Uhl hat mich angesprochen, weil ich skandalöserweise
mit Bild und Zitat in einem Artikel vorkomme.

Ich möchte ein paar Sachen klarstellen. Ich bekenne,
dass das Prostitutionsgesetz unvollendet geblieben ist,
aber mehr war mit der damaligen Justizministerin nicht
zu machen. Wir hätten uns eine positivrechtliche Ausgestaltung
des Berufszweiges oder des Gewerbes gewünscht.
Dann hätten wir die jetzigen Probleme nicht.
Sie lösen sie allerdings auch nicht.

Das Prostitutionsgesetz hat zu einer Verbesserung der
Situation für die Prostituierten geführt, aber nicht ausreichend.
Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass die
Sozialversicherungsquote bei Prostituierten nach Inkrafttreten
dieses Gesetzes um 10 Prozent gestiegen ist.

(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Bei null
liegt die in Bayern! – Gegenruf der Abg.
Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Bayern ist nicht überall!)

In Zukunft wird eine Krankenkasse nicht argumentieren
können: Du bist Prostituierte, hast dich aber heimlich als
Hausfrau oder als Reinigungskraft bei uns angemeldet. –
Auch für den Status der Prostituierten besteht Rechtssicherheit.
Hier haben wir im Sozialversicherungsrecht
einen Fortschritt bewirkt, der zu einer höheren Versicherungsrate
geführt hat.

Zu der Entwicklung der Zahlen der Menschenhandelsopfer.
Wir hatten im letzten Jahrzehnt tatsächlich eine
Erhöhung zu verzeichnen, aber nicht nach dem Inkrafttreten
des Gesetzes, sondern nach dem Beitritt – das
kann man in der polizeilichen Kriminalstatistik gut nachverfolgen
– von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen
Union.

Ihre eigene Bundesregierung hat uns auf Nachfrage
mitgeteilt: Die Zahl der Menschenhandelsopfer, die Verurteilungszahlen
und die Zahl der Verfahren sind in den
letzten Jahren – unabhängig von der Frage, dass wir immer
eine hohe Dunkelziffer haben, was problematisch
ist
– in allen Parametern gesunken. Das ist kein Grund
zur Entwarnung, aber es ist ein Argument dafür, der Debatte
nicht diese Art von Propaganda anzuhängen.

Die entscheidende Frage ist doch: Gibt dieser Gesetzentwurf
jetzt auf irgendeines der objektiv bestehenden
Probleme – die hier niemand abstreitet – tatsächlich eine
Antwort? Sie schrauben ein bisschen am Strafrahmen
herum. Ansonsten nehmen Sie diese untaugliche Gewerberechtsregelung
vor, die nur eine Rechtsposition stärkt,
nämlich die der Nachbarn, die auf ihren Grundstücken
Nachteile durch Bordelle befürchten. Für den Schutz
von Prostituierten machen Sie nichts. Dafür müssten Sie
nämlich eine Erlaubnispflicht einführen. Sie müssten
den Bordellbetreibern aufgeben, ihr Rechtsverhältnis zu
den Prostituierten zu dokumentieren, damit die Gewerbeaufsicht
überhaupt nachprüfen und Fakten finden
kann, die auf eine Ausbeutung von Prostituierten hindeuten.


(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Schauen
Sie einmal in das Gesetz, Herr Beck!)

Herr Kauder hat erwähnt, wir würden für Menschenhandelsopfer
in Zukunft ein Aufenthaltsrecht schaffen.
Es gibt einen Gesetzentwurf von uns, der das vorsieht.
Den kann man bei der zweiten und dritten Lesung einfach
mit beschließen; dann haben wir das. Davon aber
findet sich in Ihrem Gesetzentwurf komischerweise kein
einziges Wort.

Ich verstehe auch nicht, warum wir die Strafbarkeitslücke
für den Fall nicht schließen, dass Freier vorsätzlich
und wissentlich die Zwangslage einer Prostituierten ausnutzen,
indem sie ihre sexuellen Dienstleistungen in Anspruch
nehmen. Warum bestrafen wir das nicht?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:

Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen.

Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ja.

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:

Herr Kollege Uhl, Sie haben Gelegenheit zur Reaktion.


Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU):

Herr Kollege Beck, zunächst zu dem, was Sie am
Schluss gesagt haben. Sie haben gesagt, dass Sie mehr
machen wollten, dass die Reform nicht vollendet war
und dass Sie dies bedauern. Die SPD-Justizministerin
habe dies anscheinend nicht mitmachen wollen. Dazu
muss ich Ihnen eines sagen: Wenn Sie, was ich Ihnen
glaube, mehr machen wollten, das aber nicht machen
konnten, hätten Sie die Entlassung des gesamten Milieus
aus dem Recht der Überprüfung nicht mitmachen dürfen.


Erstens. Sie durften ein solches Milieu, das so kriminogen
ist, nicht in den rechtsfreien Raum entlassen, nur
weil Ihr Koalitionspartner bei der entsprechenden Regelung
nicht mitmachen wollte.

Zweitens. Sie bemängeln etwas, was wir übersehen
hätten. Das haben wir nicht. Die Länder können schon
jetzt nach geltendem Gewerberecht Rechtsverordnungen
erlassen. Das ist in § 38 nachzulesen. Danach sind die
Kontrollen möglich, von denen Sie behaupten, dass sie
nicht möglich sind.

(Widerspruch des Abg. Volker Beck [Köln]
[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Länder können dies also auf der Grundlage ihres
Rechts machen.

Ich komme zu Ihrer Statistik. Jeder Politiker bemüht
gerne statistische Zahlen, weil sie eine Scheinobjektivität
darstellen. Meine Damen und Herren, diese Statistiken
über Menschenhandel – dabei geht es um Erkennen,
Ermitteln und Verurteilen – sind – erlauben Sie mir diese
saloppe Formulierung – eine „Deppenstatistik“. Ich sage
Ihnen auch, warum.

Menschenhandel ist ein klassisches Kontrolldelikt.
Wenn Sie nicht kontrollieren, können Sie statistisch zu
dem Ergebnis kommen: Bei uns gibt es keinen Menschenhandel.
Das ist so, als wenn Sie die Kontrolleure,
die das Schwarzfahren in der U-Bahn ermitteln, abschaffen
würden. Dann würde es keine Schwarzfahrer in der
U-Bahn mehr geben. So ist es auch beim Menschenhandel.


Wenn Sie ein Gesetz machen, nach dem Bordelle und
Prostitutionsstätten nicht mehr überprüft werden dürfen,
weil die Polizei keine rechtliche Handhabe mehr hat,
dort hineinzugehen und zu kontrollieren, können Sie
Menschenhandel natürlich auch nicht feststellen. Das
heißt, in der Strichliste gibt es keinen Strich. Das Ergebnis
stellt dann auch keine Beurteilung von Menschenhandel
dar.

(Widerspruch des Abg. Volker Beck [Köln]
[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wenn Sie das noch mit dem praxisuntauglichen § 232
kombinieren – auf seiner Grundlage kann man den subjektiven
Tatbestand kaum nachweisen; wenn man nicht
ins Bordell hinein kann, dann schon gleich gar nicht –,
ist die Verurteilung von der Aussage des Opfers abhängig.
Wenn dann die arme Frau, die vielleicht noch den
Mut hatte, bei der Polizei gegen den Peiniger bzw. Menschenhändler
auszusagen, diesem im Gerichtssaal gegenübersitzt,
wird sie ihre Aussage sofort zurückziehen,
weil sie weiß, was ihr droht, wenn sie die aufrechterhält.
Das Problem besteht also in der Kombination eines praxisuntauglichen
Paragrafen mit der Rechtslage, die Sie
geschaffen haben, dass man in den Bordellen keine Razzien
mehr durchführen darf.

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Stimmt doch nicht!)

Das heißt, man hat keine Erkenntnislage, um einen Menschenhändler
zu verurteilen. Das ist die Lage, und deswegen
haben sich die Zahlen so entwickelt, wie sie jetzt
sind. Wir haben in Deutschland wegen Ihrer Gesetzgebung
so viel Menschenhandel wie nie zuvor.


8.) Frank Heinrich CDU/CSU

Video http://dbtg.tv/fvid/2418644 (5 min)

Sein Engagement auf Kirchentag HH www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=131211#131211 und Gründung neue evangelikale Antiprostitutionsorganisation www.gemeinsam-gegen-menschenhandel.de

Er war lange in der Heilsarmee.
Münchner Polizeipräsiden erwähnt Probleme wg. Rumänien,Bulgarien, Spiegel-Artikel.
Niederlande prüft Legalisierung.
Frankreich ebenso.
London LSE Studie. Legalisierte Prostitution hat mehr Menschenhandel
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=8562&start=7
Viele Prostituierte arbeiten nicht freiwillig - quote will er nicht nennen.
400.000 Prostituierte nennt Hydra.
9 von 10 Prostiuierte werden gezwungen sagt LKA Leiter (Hamburg?).
Spiegel 1,2 Millionen...800.000 Sexdienstleistung täglich sagt Ver.di
Entwurf ist erster wichtiger Schritt, notwendige Vorraussetzung.
Evt. Nationalen Berichterstatter einrichten.
Oder Dunkelfeldanalyse beauftragen.
Es gab Resolution beim Kirchentag
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=131211#131211
Verein Gemeinsam gegen Menschenhandel hat sich gegründet.
Sensibilisierung, Prävention.
Durch die Medien haben wir jetzt die Möglichkeit dazu.
Nicht gegen Prostitution als solches, sondern gegen die Sollbruchstellen.
Er als Menschenrechtler.
Er war lange in Heilsarmee.
Solange da noch eine Kammer existiert wo Licht Gottes noch nicht scheint werde ich Kämpfen.
Frank Heinrich (CDU/CSU) hat geschrieben: -s.u.-
Dateianhänge
Jetzt wissen wir warum diese Spiegel-Artikel geschrieben wurde. Für diese Bundestagsdebatte !!!
Jetzt wissen wir warum diese Spiegel-Artikel geschrieben wurde. Für diese Bundestagsdebatte !!!
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 25.07.2013, 20:14, insgesamt 15-mal geändert.

Fragender
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Ich bin: Außenstehende(r)

RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von Fragender »

Nachtrag vorangehendes Posting:
Frank Heinrich (CDU/CSU) hat geschrieben:Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich erspare es mir, jetzt all die Zahlen, die
man anführen könnte, zu nennen. In den letzten Wochen
hat in Deutschland eine Debatte über Menschenhandel in
Form von Zwangsprostitution begonnen, möglicherweise
ausgelöst dadurch, dass die EU-Richtlinie zum
Kampf gegen Menschenhandel nicht fristgemäß umgesetzt
wurde.

Der Münchener Polizeipräsident wird in dem besagten
Spiegel-Artikel zitiert. Er beklagt die „explosionsartige
Zunahme des Menschenhandels aus Rumänien und
Bulgarien“. Herr Beck, das kann tatsächlich unter anderem
an diesen beiden Ländern liegen. Aber er spricht
von einer „explosionsartigen Zunahme“.

Doch es fehle ihm an Möglichkeiten, zu ermitteln.
… „Wir können nichts beweisen.“

Die Gründe dafür hat mein Kollege gerade dargestellt.

Die Niederlande, das erste Land, das die Prostitution
legalisiert hat, prüft gerade die negativen Folgen dieser
Entscheidung. In Frankreich ist es das Gleiche. Die London
School of Economics hat Anfang dieses Jahres eine
Studie herausgegeben, in der der Frage nachgegangen
wurde, ob die legalisierte Prostitution den Menschenhandel
fördert. Diese Frage haben Sie, Frau Lazar, anders
beantwortet. Die London School of Economics
kommt zu einem klaren Ergebnis: Ja, der registrierte Zustrom
aufgrund von Menschenhandel ist in den Ländern,
in denen die Prostitution legalisiert ist, deutlich höher.

Viele Prostituierte arbeiten nicht freiwillig. Die Quote
möchte ich jetzt gar nicht nennen.

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Die kennt ja auch niemand!)

Die Frauen werden gehandelt und sexuell ausgebeutet.
Das ist Sklaverei. Frau Högl, an der Stelle gebe ich Ihnen
vollkommen recht. Die sexuelle Ausbeutung von
Frauen als moderne Form der Sklaverei fällt in Deutschland
unter anderem aufgrund der Diskussion, wie wir sie
jetzt gerade erleben, auf sehr fruchtbaren Boden. Laut
Hydra e. V. arbeiten 400 000 Prostituierte in Deutschland.
Der Leiter der Abteilung Organisierte Kriminalität
im LKA Niedersachsen sagt: Neun von zehn Prostituierten
werden zur Prostitution gezwungen.

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Woher haben Sie denn das?)

„Deutschland ist ein Paradies für Menschenhändler“,
stand vor einem Monat in der Welt. „Deutschland ist
Drehscheibe des Menschenhandels“, stand in der Emma.
Das haben wir eben auch von Ihnen gehört. Im Spiegel
war in der letzten Woche vom „Bordell Deutschland“ die
Rede.

1,2 Millionen – nach moderateren Zahlen sind es
800 000 – nehmen täglich die Dienstleistungen von
Prostituierten in Deutschland in Anspruch. Die Gewerkschaft
Verdi nannte diese hohe Zahl. Es besteht
dringender Handlungsbedarf. Darüber sind wir uns ja
einig; das hat die Debatte eindeutig gezeigt.

Als Menschenrechtler bin ich froh darüber, dass wir
hier sagen können: Wir haben einen ersten Schritt unternommen.


(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Aber was für einen! Das lohnt sich
nicht!)

In dem Gesetzentwurf steht – das haben wir mehrfach
betont –, dass dies ein erster Schritt ist, dem weitere folgen
sollen. Dies ist ein erster wichtiger Schritt zur Bekämpfung
von Menschenhandel.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten
der FDP)

Dies ist eine notwendige Voraussetzung, um Opfer und
potenzielle Opfer zu schützen. Nach dem Gesetzentwurf
sollen Prostitutionsstätten der gewerberechtlichen Überwachung
unterworfen werden.

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Stümperhaft gemacht!)

Das ist ein erster Schritt. Realpolitisch ist das sehr wichtig.


Wir Menschenrechtspolitiker wünschen uns natürlich
– das gilt für alle in unserer AG –, dass diesem ersten
Schritt weitere folgen werden. Wir gehen vom Ideal aus,
suchen nach der idealen Politik. Die Stichworte stehen
im Raum – Sie haben sie genannt –, zum Beispiel das
Bleiberecht. Wir reden darüber, dass wir beim Aufenthaltsrecht
möglicherweise zu Verifizierungen kommen
müssen.

(Beifall des Abg. Hartfrid Wolff [Rems-Murr]
[FDP])

Das hat der Kollege Wolff eindeutig gesagt.

Wir müssen Ideen einbringen. Deshalb habe ich es
gerne gehört, was Sie zu Bremen gesagt haben. Vielleicht
brauchen wir einen nationalen Berichterstatter,
vielleicht sollte eines der vier beteiligten Ministerien
eine Studie, eine Dunkelfeldanalyse in Auftrag geben.
Einige Vorschläge sind schon genannt worden.

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland auf ein
stärkeres Engagement warten, auch von uns im Bundestag,
ist gestiegen. Eine der wenigen Resolutionen, die
auf dem Kirchentag verabschiedet wurden, befasste sich
mit diesem Thema. Vor wenigen Wochen wurde der Verein
„Gemeinsam gegen Menschenhandel“ gegründet.
Projektträger, Hilfsorganisationen und Netzwerke ver
folgen gemeinsam die Ziele: Öffentlichkeit schaffen

Frau Granold, Sie haben sehr oft betont, wie wichtig
die Sensibilisierung ist –, Prävention, Opferschutz und
möglicherweise gesetzgeberische Folgen. Durch die Medien
haben wir jetzt die Möglichkeit, unsere Botschaft
zu adressieren. Dabei sehen wir, dass nicht nur auf Staat
und Politik gewartet wird. Überall in Deutschland organisieren
sich Menschen, um diese Missbrauchsmöglichkeiten
einzudämmen. Dabei geht es nicht gegen die
Prostitution als solche, sondern gegen die kriminellen
Dehnfugen oder Sollbruchstellen, die in diesem Umfeld
eine üble Rolle spielen.

Als Menschenrechtler hat mich ein Satz aus einer der
letzten Reden des Gründers der Heilsarmee – Sie wissen,
dass ich dort seit langer Zeit Mitglied bin –, William
Booth, geprägt. Das treibt mich immer wieder an. In seiner
letzten öffentlichen Rede in der Royal Albert Hall in
London sagte er 1912 Folgendes:

Solange Frauen weinen, wie sie es jetzt tun – will
ich kämpfen;
solange Kinder Hunger leiden müssen, wie sie es
jetzt tun – will ich kämpfen;
solange Menschen ins Gefängnis müssen, rein und
raus, rein und raus – will ich kämpfen;
solange es Mädchen gibt, die auf der Straße unter
die Räder geraten,
solange es eine Seele gibt, in der das Licht Gottes
noch nicht scheint – will ich kämpfen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
[Habe ich hier hin kopiert, weil das obere Posting für die Forum-Software zu lang war. Marc]
__


Ist doch alles zwecklos. Was nutzt ein, auch wenn ich es nicht im Einzelnen überprüfen kann, wissenschaftlich sehr fundiert wirkender Appell von Dona Carmen an die Bundestagsabgeordneten, wenn kein einziger der Abgeordneten, laut Marcs Berichten von der Sitzung nicht einmal Herr Beck, den Mut hat, die genannten Fakten im Bundestag öffentlich zu machen, sondern stattdessen völlig ohne Beweise eine eklatant höhere Anzahl von Menschenhandel und Zwangsprostitution behauptet wird? Und z.B. durch den Spiegel-Artikel sowieso alle "wissen", dass die Lage ganz dramatisch ist?

Auch wenn ich keinen Zweifel daran habe, dass meine gelegentliche Partnerin auf Zeit kein Opfer von Zwangsprostituition oder Menschenhandel ist, ein wenig komisch wird mir schon bei dem Gefühl, dass evtl. die Wahrscheinlichkeit steigt, dass demnächst plötzlich die Polizei im Zimmer steht, wenn ich mit der Frau zusammen bin.