Bremer SPD staatliche Kriminalisierung und Totalüberwachung
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RE: Bremer SPD staatliche Kriminalisierung und Totalüberwac
Hallo,
ich stelle den Text der folgenden Email an dieser Stelle ein, da er letztlich im Schwerpunkt einen Bezug zur
politischen Auseinandersetzung in Bremen hat. Ich hoffe dass das von der Systematik ok ist.
Sehr geehrtes Team und sehr geehrte Geschäftsführung von RTO
Sehr geehrtes Team und sehr geehrte Geschäftsführung der Hostessen-Meile
Sehr geehrtes Team und sehr geehrte Geschäftsführung von Intimes-Bremen/Niedersachsen/OWL
Sehr geehrtes Team und sehr geehrte Geschäftsführung von BremerSex
Dank und Hochachtung
mit großer Freude habe ich gestern zur Kentnis genommen, dass von der RTO GmbH die Arbeit der Beratungsstelle
"Kassandra e.V" unterstützt wird. Mir sind Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle und damit die Tätigkeit von Kassandra
persönlich bekannt. Ich danke der RTO GmbH für Ihre Unterstützung, die ich als Beitrag zur Qualifizierung, Anerkennung
und Etablierung der Sexarbeit in Deutschland verstehe. Meine Hochachtung.
Ein ähnlicher Beitrag wird von der Hostessen-Meile geleistet, der dafür ebenfalls mein Dank und meine Hochachtung gilt.
Die HM hat den Banner von "Sexworker-Deutschland" (http://www.sexwork-deutschland.de/Prost ... anner.html)
auf ihrer Seite verlinkt.
Politische Herausforderungen
Der Wirtschaftszweig Sexarbeit steht in der politischen und veröffentlichten Diskussion vor erheblichen Herausforderungen.
Ich weise auf den Artikel im neuesten Spiegel hin (Bordell Deutschland – Wie der Staat Frauenhandel und Prostitution fördert -
Ungeschützt, Spiegel 22 vom 27.05.2013), der in der politisch aktiven Szene der Sexarbeit breit diskutiert und auf Kritik
gestossen ist. Hier nur einige kritische Beiträge als Link:
http://www.internet-law.de/2013/05/der- ... ismus.html
http://menschenhandelheute.net/2013.... ... auf-lucke/
http://blog.bizarrlady-undine-hamburg.d ... utschland/
http://www.sinamore6.blogspot.de/2013/0 ... ttung.html
Europäische Initiative - Schwedisches Modell - Bremer Entwurf
In den europäischen Institutionen, die erheblichen Einfluss auf die nationale Gesetzgebung haben, erhält das
"Schwedische Modell" zur gesetzlichen Unterbindung der Sexarbeit große Unterstützung. Die deutschen Leitmedien geben
dieser Position durch ihre Berichterstattung zusätzliches Gewicht. In Bremen wird zur Zeit eine Diskussion um den Entwurf
eines "Prostitutionsstättengesetzes" geführt, der von der Bremer SPD und den Grünen Bremen vorgelegt wurde. Dieser
Entwurf beinhaltet eine weitgehende Regulierung der Sexarbeit. Sofern er zum Gesetz wird, sind Sexarbeitende und Locations
der Sexarbeit nicht nur in Bremen vor enorme, existenszbedrohende Herausforderungen gestellt. Es kann davon ausgegangen
werden, dass solch ein Bremer Gesetz Auswirkungen auf die Gestzeslage in andren Bundesländern und im Bund haben wird.
Gemeinsame Initiativen
Von solchen Entwicklungen werden nicht nur die Interessen der Sexarbeitenden und der Betreibenden von Locations, sondern auch Ihre Geschäftsinteressen berührt werden. Ich denke, es wäre sinnvoll diese Interessen auch gemeinsam zum Ausdruck zu bringen. Vielleicht besteht auf Ihrer Seite Interesse an einem Gespräch und an gemeinsamen Initiativen. Ich würde mich freuen davon zu hören. In diesem Sinne bitte ich das anliegende Dokument zur Kenntnis zu nehmen. Ich werde Sie über den Stand der Initiative "Frankfurter Erklärung" weiter informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Für das "Haus9"
(Klarname von Abu Disney)
Das "Haus9" das ist aktuell
"Alessia", "Alice", "Marissa" und "Ramona" (Sexarbeiterinnen)
"Lara Freudmann" (Verwaltung)
(Klarname von Abu Disney) (Inhaber)
ich stelle den Text der folgenden Email an dieser Stelle ein, da er letztlich im Schwerpunkt einen Bezug zur
politischen Auseinandersetzung in Bremen hat. Ich hoffe dass das von der Systematik ok ist.
Sehr geehrtes Team und sehr geehrte Geschäftsführung von RTO
Sehr geehrtes Team und sehr geehrte Geschäftsführung der Hostessen-Meile
Sehr geehrtes Team und sehr geehrte Geschäftsführung von Intimes-Bremen/Niedersachsen/OWL
Sehr geehrtes Team und sehr geehrte Geschäftsführung von BremerSex
Dank und Hochachtung
mit großer Freude habe ich gestern zur Kentnis genommen, dass von der RTO GmbH die Arbeit der Beratungsstelle
"Kassandra e.V" unterstützt wird. Mir sind Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle und damit die Tätigkeit von Kassandra
persönlich bekannt. Ich danke der RTO GmbH für Ihre Unterstützung, die ich als Beitrag zur Qualifizierung, Anerkennung
und Etablierung der Sexarbeit in Deutschland verstehe. Meine Hochachtung.
Ein ähnlicher Beitrag wird von der Hostessen-Meile geleistet, der dafür ebenfalls mein Dank und meine Hochachtung gilt.
Die HM hat den Banner von "Sexworker-Deutschland" (http://www.sexwork-deutschland.de/Prost ... anner.html)
auf ihrer Seite verlinkt.
Politische Herausforderungen
Der Wirtschaftszweig Sexarbeit steht in der politischen und veröffentlichten Diskussion vor erheblichen Herausforderungen.
Ich weise auf den Artikel im neuesten Spiegel hin (Bordell Deutschland – Wie der Staat Frauenhandel und Prostitution fördert -
Ungeschützt, Spiegel 22 vom 27.05.2013), der in der politisch aktiven Szene der Sexarbeit breit diskutiert und auf Kritik
gestossen ist. Hier nur einige kritische Beiträge als Link:
http://www.internet-law.de/2013/05/der- ... ismus.html
http://menschenhandelheute.net/2013.... ... auf-lucke/
http://blog.bizarrlady-undine-hamburg.d ... utschland/
http://www.sinamore6.blogspot.de/2013/0 ... ttung.html
Europäische Initiative - Schwedisches Modell - Bremer Entwurf
In den europäischen Institutionen, die erheblichen Einfluss auf die nationale Gesetzgebung haben, erhält das
"Schwedische Modell" zur gesetzlichen Unterbindung der Sexarbeit große Unterstützung. Die deutschen Leitmedien geben
dieser Position durch ihre Berichterstattung zusätzliches Gewicht. In Bremen wird zur Zeit eine Diskussion um den Entwurf
eines "Prostitutionsstättengesetzes" geführt, der von der Bremer SPD und den Grünen Bremen vorgelegt wurde. Dieser
Entwurf beinhaltet eine weitgehende Regulierung der Sexarbeit. Sofern er zum Gesetz wird, sind Sexarbeitende und Locations
der Sexarbeit nicht nur in Bremen vor enorme, existenszbedrohende Herausforderungen gestellt. Es kann davon ausgegangen
werden, dass solch ein Bremer Gesetz Auswirkungen auf die Gestzeslage in andren Bundesländern und im Bund haben wird.
Gemeinsame Initiativen
Von solchen Entwicklungen werden nicht nur die Interessen der Sexarbeitenden und der Betreibenden von Locations, sondern auch Ihre Geschäftsinteressen berührt werden. Ich denke, es wäre sinnvoll diese Interessen auch gemeinsam zum Ausdruck zu bringen. Vielleicht besteht auf Ihrer Seite Interesse an einem Gespräch und an gemeinsamen Initiativen. Ich würde mich freuen davon zu hören. In diesem Sinne bitte ich das anliegende Dokument zur Kenntnis zu nehmen. Ich werde Sie über den Stand der Initiative "Frankfurter Erklärung" weiter informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Für das "Haus9"
(Klarname von Abu Disney)
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RE: Bremer SPD staatliche Kriminalisierung und Totalüberwac
In der Diskussion um das ProstG wurde in Bremen wie auch in D die Bekämpfung des Menschenhandels in den Vordergrund gestellt. Es wird behauptet, dass das ProstG den Menschenhandel fördert. In Bremen sei deswegen die Wohnungsprostitution ausgeufert und unkontrollierbar geworden. Die Folge wäre Zwangsprostitution und organisierte Kriminalität. Das ProstG sei gescheitert. Es müssten gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden, um Menschenhandel und organisierte Kriminalität in die Schranken zu weisen. Die strikte Überwachung der Sexarbeit sei notwendig. Inzwischen wird dies in Bremen - ohne weitere gesetzliche Grundlage - über das Baurecht exekutiert. Eine Location nach der anderen wird geschlossen.
Schaut man sich die bisherige Geschichte des ProstG genauer an, so wurde in der ersten Untersuchung zu den Folgen des ProstG aus dem Jahr 2005 (Auftraggeber und Herausgeber Bundesministerium Familien, Senioren, Frauen und Jugend) auf den mangelnden behördlichen und politischen Willen hingewiesen, den Intentionen des Gestzes zu folgen. Die Unteruchung stellt fest das ProstG wurde weder in das Rechtssystem, noch in den politischen Alltag implementiert. Die Untersuchung schliesst mit einer Liste von Empfehlungen, die in Politik und Verwaltung sehr genau zur Kenntnis genommen wurde, um sicherzustellen, das keine dieser Empfehlungen realisiert wird. Die Empfehlungen dienten als Giftliste. Das Schild Autobahn wurde aufgestellt, es folgt aber lediglich der Rübenacker, auf dem ProSexWork Achsbruch erleiden soll.
Soweit ich die Diskussion ProSexWork / AntiSexwork bisher nachvollzogen habe, wird auf diese Diskrepanz zwischen Empfehlungen aus regierungsamtlicher Analyse und tatsächlichem regierungsamtlichen Handeln kein direkter Bezug genommen.
Den folgenden Text, in dem ich in kurzer Form die Empfehlungen zusammenfasse und einige Punkte darin hervorhebe, habe ich an alle Mitglieder der Bremer Bürgerschaft und einige weitere Interessierte in Bremen geschickt. Der Text nimmt die Diskrepanz auf und bittet um Antwort. Sobald ich Neuigkeiten aus der Bremer Politik habe, melde ich mich wieder.
******
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer ersten Begutachtung wurden 2005 die Wirkungen des ProstG von 2002 im Auftrag des BMFSFJ (http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen ... onsgesetz/) untersucht. In den Empfehlungen, die Bestandteil dieser Untersuchung waren, wurden u.a. folgende Massnahmen in den Vordergrund gestellt, um eine intentionsentsprechende Implementierung des ProstG zu erreichen:
Kurzfristige Empfehlungen (innerhalb eines Jahres einzuleitende Schritte)
- Klarstellung im Gewerberecht
- Erlaubnispflicht Führung von Prostitutionsbetrieben
- Zulässigkeitsprüfung Sperrbezirksverordnungen
- Zulässigkeitsprüfung Werbeverbot
- Zulässigkeitsprüfung § 55 (2) 3. Aufenthaltsgesetz „Gewerbeunzucht“
- Finanzielle Absicherung Fachberatungsstellen
- Fachliches Austauschtreffen Niederland / Deutschland zu Erfahrung mit Umsetzungspraktiken Prostitutionspolitik
- Interdisziplinäre Diskussionsforen des Bundesministeriums sollten inhaltliche Arbeit aufnehmen, Prostituierte und Betreibende sind zu beteiligen
- Entwicklung eines Konzeptes kommunaler Beschwerdestellen für Prostituierte in diesen Foren
- Aufbau eigenständiger Interessenvertretungen Prostituierter
- Quantitative und qualitative Aktenauswertung der Strafverfahren, Erkenntnisse zur Konstruktion der Problematik seitens Staatsanwaltschaft und Gericht, Wirkung des ProstG auf Verfolgung krimineller Delikte im Feld Prostitution
(BMFSFJ, Untersuchung "Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes" Abschlussbericht, S.288/289)
Mittelfristige Empfehlungen (im Laufe von ein bis vier Jahren einzuleitende Schritte)
- Überprüfung der Wirkungen der kurzfristigen Empfehlungen
- Einrichtung von Beschwerdestellen für Prostituierte auf kommunaler Ebene
- Erweiterung der Aufgaben der Beschwerdestellen auf Beschwerden Betreibender von Prostitutionsstätten
- Erweiterte Ziele für interdisziplinäre Diskussionsforen
- Mindeststandards für gute Arbeitsbedingungen sollten formuliert werden
- Freiwillige Zertifizierung sollte eingeführt werden
- Entwicklung einer Implementierungsstrategie für Mindeststandards und freiwillige Zertifizierung
- Konzept Kooperation Fachstellen
- Bundesweite Koordinierungsstelle
- Arbeitsvertragsmodelle
- Best-Practice-Beispiele für Organisationen Prostituierter und Betreibender
- Gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu Ergebnissen der Diskussionsforen seitens Bundes- und Landesministerien richtet sich an Behörden, Fachberatungsstellen, Organisationen der Prostituierten und Betreibenden
- Entwicklung von Prüfungsverfahren im Sinne der Qualitätskontrolle und Standardsicherung z.B. seitens Bund-Länder-AG Gewerberecht mit regionaler Erprobung in Förderung durch Bundesministerium
- Entwicklung einer Strategie für kommunale Prostitutionspolitik in den Diskussionsforen, Ergebnisse werden über den Städtetag zugänglich gemacht
(BMFSFJ, Untersuchung "Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes" Abschlussbericht, S. 289 - 291)
Ich sehe nicht, dass es im Bund oder in Bremen ernsthafte Bemühungen gegeben hat, diesen Empfehlungen zu folgen. Ich würde es begrüßen, wenn diesen Empfehlungen Beachtung geschenkt würde, bevor gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden, die mit diesen Empfehlungen kollidieren könnten. Die Folge könnte sein, dass die Intentionen des ProstG von 2002 konterkariert würden.
In NRW wird zumindest in Ansätzen der Empfehlung aus der Untersuchung zum ProstG gefolgt. Ich bitte Sie dazu die folgenden Links zum "Runden Tisch Prostitution NRW" zu beachten:
1. Homepage MGEPA NRW
http://www.mgepa.nrw.de/emanzipation/fr ... /index.php
2. sexwork.at stellt ein Download Dokument zur Verfügung (DHIVA_2013_2098877t.pdf), dass leider online nicht mehr zur Verfügung steht
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 487#132487
Könnten sie sich vorstellen, einen solchen "Runden Tisch Prostitution" in Bremen zu initiieren?
Sind sie der Auffassung, dass diese Aufgabe von der Bremer "Clearingstelle Modellwohnungen" (Ämterebene), ausreichend behandelt worden ist?
Könnten Sie sich vorstellen, dass ein "Runder Tisch" in Verbindung mit "- Interdisziplinäre Diskussionsforen" inhaltliche Arbeit aufnehmen könnte?
Denken Sie dass es so möglich wäre die Expertise von Sexarbeitenden, Kunden und Betreibenden einzubringen?
Halten Sie die bisherigen Bremer Ansätze zur Unterstützung beim " - Aufbau eigenständiger Interessensvertretungen Prostituierter" für angemessen?
Das "Haus9" und die Menschen, die in ihm und für es tätig sind, würden sich freuen, wenn etwas von den in diesen Fragen angedeuteten Ideen und Empfehlungen von Ihnen aufgenommen und unterstützt werden könnte, bevor weitreichende gesetzliche Regelungen beschlossen werden, die nicht im Sinne selbstbestimmer Sexarbeit und deren Qualifizierung liegen.
Das "Haus9" das sind aktuell:
"Magdalena", "Ramona", "Alessia" und "Alice" (freiberufliche Sexarbeiterinnen)
"Lara Freudmann" (Hausverwaltung)
Klarname Abu Disney
Schaut man sich die bisherige Geschichte des ProstG genauer an, so wurde in der ersten Untersuchung zu den Folgen des ProstG aus dem Jahr 2005 (Auftraggeber und Herausgeber Bundesministerium Familien, Senioren, Frauen und Jugend) auf den mangelnden behördlichen und politischen Willen hingewiesen, den Intentionen des Gestzes zu folgen. Die Unteruchung stellt fest das ProstG wurde weder in das Rechtssystem, noch in den politischen Alltag implementiert. Die Untersuchung schliesst mit einer Liste von Empfehlungen, die in Politik und Verwaltung sehr genau zur Kenntnis genommen wurde, um sicherzustellen, das keine dieser Empfehlungen realisiert wird. Die Empfehlungen dienten als Giftliste. Das Schild Autobahn wurde aufgestellt, es folgt aber lediglich der Rübenacker, auf dem ProSexWork Achsbruch erleiden soll.
Soweit ich die Diskussion ProSexWork / AntiSexwork bisher nachvollzogen habe, wird auf diese Diskrepanz zwischen Empfehlungen aus regierungsamtlicher Analyse und tatsächlichem regierungsamtlichen Handeln kein direkter Bezug genommen.
Den folgenden Text, in dem ich in kurzer Form die Empfehlungen zusammenfasse und einige Punkte darin hervorhebe, habe ich an alle Mitglieder der Bremer Bürgerschaft und einige weitere Interessierte in Bremen geschickt. Der Text nimmt die Diskrepanz auf und bittet um Antwort. Sobald ich Neuigkeiten aus der Bremer Politik habe, melde ich mich wieder.
******
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer ersten Begutachtung wurden 2005 die Wirkungen des ProstG von 2002 im Auftrag des BMFSFJ (http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen ... onsgesetz/) untersucht. In den Empfehlungen, die Bestandteil dieser Untersuchung waren, wurden u.a. folgende Massnahmen in den Vordergrund gestellt, um eine intentionsentsprechende Implementierung des ProstG zu erreichen:
Kurzfristige Empfehlungen (innerhalb eines Jahres einzuleitende Schritte)
- Klarstellung im Gewerberecht
- Erlaubnispflicht Führung von Prostitutionsbetrieben
- Zulässigkeitsprüfung Sperrbezirksverordnungen
- Zulässigkeitsprüfung Werbeverbot
- Zulässigkeitsprüfung § 55 (2) 3. Aufenthaltsgesetz „Gewerbeunzucht“
- Finanzielle Absicherung Fachberatungsstellen
- Fachliches Austauschtreffen Niederland / Deutschland zu Erfahrung mit Umsetzungspraktiken Prostitutionspolitik
- Interdisziplinäre Diskussionsforen des Bundesministeriums sollten inhaltliche Arbeit aufnehmen, Prostituierte und Betreibende sind zu beteiligen
- Entwicklung eines Konzeptes kommunaler Beschwerdestellen für Prostituierte in diesen Foren
- Aufbau eigenständiger Interessenvertretungen Prostituierter
- Quantitative und qualitative Aktenauswertung der Strafverfahren, Erkenntnisse zur Konstruktion der Problematik seitens Staatsanwaltschaft und Gericht, Wirkung des ProstG auf Verfolgung krimineller Delikte im Feld Prostitution
(BMFSFJ, Untersuchung "Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes" Abschlussbericht, S.288/289)
Mittelfristige Empfehlungen (im Laufe von ein bis vier Jahren einzuleitende Schritte)
- Überprüfung der Wirkungen der kurzfristigen Empfehlungen
- Einrichtung von Beschwerdestellen für Prostituierte auf kommunaler Ebene
- Erweiterung der Aufgaben der Beschwerdestellen auf Beschwerden Betreibender von Prostitutionsstätten
- Erweiterte Ziele für interdisziplinäre Diskussionsforen
- Mindeststandards für gute Arbeitsbedingungen sollten formuliert werden
- Freiwillige Zertifizierung sollte eingeführt werden
- Entwicklung einer Implementierungsstrategie für Mindeststandards und freiwillige Zertifizierung
- Konzept Kooperation Fachstellen
- Bundesweite Koordinierungsstelle
- Arbeitsvertragsmodelle
- Best-Practice-Beispiele für Organisationen Prostituierter und Betreibender
- Gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu Ergebnissen der Diskussionsforen seitens Bundes- und Landesministerien richtet sich an Behörden, Fachberatungsstellen, Organisationen der Prostituierten und Betreibenden
- Entwicklung von Prüfungsverfahren im Sinne der Qualitätskontrolle und Standardsicherung z.B. seitens Bund-Länder-AG Gewerberecht mit regionaler Erprobung in Förderung durch Bundesministerium
- Entwicklung einer Strategie für kommunale Prostitutionspolitik in den Diskussionsforen, Ergebnisse werden über den Städtetag zugänglich gemacht
(BMFSFJ, Untersuchung "Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes" Abschlussbericht, S. 289 - 291)
Ich sehe nicht, dass es im Bund oder in Bremen ernsthafte Bemühungen gegeben hat, diesen Empfehlungen zu folgen. Ich würde es begrüßen, wenn diesen Empfehlungen Beachtung geschenkt würde, bevor gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden, die mit diesen Empfehlungen kollidieren könnten. Die Folge könnte sein, dass die Intentionen des ProstG von 2002 konterkariert würden.
In NRW wird zumindest in Ansätzen der Empfehlung aus der Untersuchung zum ProstG gefolgt. Ich bitte Sie dazu die folgenden Links zum "Runden Tisch Prostitution NRW" zu beachten:
1. Homepage MGEPA NRW
http://www.mgepa.nrw.de/emanzipation/fr ... /index.php
2. sexwork.at stellt ein Download Dokument zur Verfügung (DHIVA_2013_2098877t.pdf), dass leider online nicht mehr zur Verfügung steht
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 487#132487
Könnten sie sich vorstellen, einen solchen "Runden Tisch Prostitution" in Bremen zu initiieren?
Sind sie der Auffassung, dass diese Aufgabe von der Bremer "Clearingstelle Modellwohnungen" (Ämterebene), ausreichend behandelt worden ist?
Könnten Sie sich vorstellen, dass ein "Runder Tisch" in Verbindung mit "- Interdisziplinäre Diskussionsforen" inhaltliche Arbeit aufnehmen könnte?
Denken Sie dass es so möglich wäre die Expertise von Sexarbeitenden, Kunden und Betreibenden einzubringen?
Halten Sie die bisherigen Bremer Ansätze zur Unterstützung beim " - Aufbau eigenständiger Interessensvertretungen Prostituierter" für angemessen?
Das "Haus9" und die Menschen, die in ihm und für es tätig sind, würden sich freuen, wenn etwas von den in diesen Fragen angedeuteten Ideen und Empfehlungen von Ihnen aufgenommen und unterstützt werden könnte, bevor weitreichende gesetzliche Regelungen beschlossen werden, die nicht im Sinne selbstbestimmer Sexarbeit und deren Qualifizierung liegen.
Das "Haus9" das sind aktuell:
"Magdalena", "Ramona", "Alessia" und "Alice" (freiberufliche Sexarbeiterinnen)
"Lara Freudmann" (Hausverwaltung)
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Danke für die Übersicht und Erinnerung an das bisher von Wissenschaft, Politik und Sexwork-Interessenvertretern festgestellte.
www.sexworker.at/prostg
www.bit.ly/sexworkatlas
www.sexworker.at/prostg
www.bit.ly/sexworkatlas
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Umsetzung des Entwurfes Bremer ProsStG etc
In der vergangenen Woche haben die Bremer Behörden scheinbar begonnen, Locations der Sexarbeit in Bremen systematisch zu schliessen. Bis heute wurden drei größere Locations geschlossen. Betroffen sind bis zu 30 Sexarbeiterinnen, die zuvor einen gut eingelaufenen Arbeitsplatz zum Teil von vernünftiger Qualität zu hinnehmbaren Mieten (300 Euro/Woche) hatten.
Begründung:
a) die Loctions liegen im Wohngebiet. Sie verursachen millieubedingt typische Störungen
b) für die Locations liegt keine Baugenehmigung vor, die deren Nutzung zu gewerblichen Zwecken vorsieht
Betreibende der Locations haben zum Teil rechtzeitig mit ihren Mieterinnen gesprochen. So konnten diese sich neu orientieren.
Aktuell wird eine Location unter Aufsicht der Behörden geräumt. Dort sind z.Z. 9 Sexarbeiterinnen tätig und wohnhaft. Die Eigentümer der Location hatten offensichtlich ihren Mieterinnen die Tatsache, dass eine Schliessung bevorsteht, verschwiegen. Oder die Behörden sind ohne jeglichen vorhergehenden Schriftverkehr tätig geworden. Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Die Sexarbeiterinnen stehen jetzt auf der Straße. In der aktuellen Situation der anhaltenden Locationschliessung, finden sie nur schwerlich alternative Unterkünfte und vernünftige Arbeitsorte. Ihre Sicherheit und wirtschaftliche Existenz ist gefährdet. Auf dieses anstehende und bereits eingetretene Problem hatte ich die zuständige Clearingstelle, die federführend beim Kommissariat 44 Bremen angesiedelt ist, bereits vor ca einer Woche hingewiesen. Ist wohl egal, es wird weiter so verfahren, die Sexarbeiterinnen (aus RO und PL) müssen sich halt um ihren eigenen Kram kümmern. Können ja nach Hause fahren.
Die in diesem Moment in Schliessung befindliche Immobilie gehört baulich zu den auf www.Bremersex.de (Forum) als Schrott bezeichneten Locations. Die Eigentümer sind mir persönlich als Menschen bekannt, die ein sehr egozentrisches Verständnis von Verantwortung haben.
Grüße
Klaus alias ...
Begründung:
a) die Loctions liegen im Wohngebiet. Sie verursachen millieubedingt typische Störungen
b) für die Locations liegt keine Baugenehmigung vor, die deren Nutzung zu gewerblichen Zwecken vorsieht
Betreibende der Locations haben zum Teil rechtzeitig mit ihren Mieterinnen gesprochen. So konnten diese sich neu orientieren.
Aktuell wird eine Location unter Aufsicht der Behörden geräumt. Dort sind z.Z. 9 Sexarbeiterinnen tätig und wohnhaft. Die Eigentümer der Location hatten offensichtlich ihren Mieterinnen die Tatsache, dass eine Schliessung bevorsteht, verschwiegen. Oder die Behörden sind ohne jeglichen vorhergehenden Schriftverkehr tätig geworden. Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Die Sexarbeiterinnen stehen jetzt auf der Straße. In der aktuellen Situation der anhaltenden Locationschliessung, finden sie nur schwerlich alternative Unterkünfte und vernünftige Arbeitsorte. Ihre Sicherheit und wirtschaftliche Existenz ist gefährdet. Auf dieses anstehende und bereits eingetretene Problem hatte ich die zuständige Clearingstelle, die federführend beim Kommissariat 44 Bremen angesiedelt ist, bereits vor ca einer Woche hingewiesen. Ist wohl egal, es wird weiter so verfahren, die Sexarbeiterinnen (aus RO und PL) müssen sich halt um ihren eigenen Kram kümmern. Können ja nach Hause fahren.
Die in diesem Moment in Schliessung befindliche Immobilie gehört baulich zu den auf www.Bremersex.de (Forum) als Schrott bezeichneten Locations. Die Eigentümer sind mir persönlich als Menschen bekannt, die ein sehr egozentrisches Verständnis von Verantwortung haben.
Grüße
Klaus alias ...
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RE: Umsetzung des Entwurfes Bremer ProsStG etc
@ Kasharius
Formal mit dem Mittel des Baurechtes. Real ist Bremen politisch und behördlich ein Dorf unter Regentschaft der Herren Börnsen und
Mäurer und ich befürchte es handelt sich um vorauseilendes und protegiertes Verwaltungshandeln zu später zu verabschiedenden
rechtlichen Regelungen eines "Bremer Prostitutionsstättengesetzes", das die Schliessung aller im Wohngebiet liegenden
Betriebsstätten der entgeltlichen sexuellen Dienstleistung im § 4 (1) 3. vorsieht.
Grüße
Klaus alias ...
Formal mit dem Mittel des Baurechtes. Real ist Bremen politisch und behördlich ein Dorf unter Regentschaft der Herren Börnsen und
Mäurer und ich befürchte es handelt sich um vorauseilendes und protegiertes Verwaltungshandeln zu später zu verabschiedenden
rechtlichen Regelungen eines "Bremer Prostitutionsstättengesetzes", das die Schliessung aller im Wohngebiet liegenden
Betriebsstätten der entgeltlichen sexuellen Dienstleistung im § 4 (1) 3. vorsieht.
Grüße
Klaus alias ...
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RE: Bremer SPD staatliche Kriminalisierung und Totalüberwac
CDU fordert mehr Befugnisse für die Polizei / Hinners: „Menschenhandel endlich effektiv bekämpfen“
Der Bremer Senat muss der Polizei endlich die effektive Bekämpfung des Menschenhandels ermöglichen. Das fordert der CDU-Abgeordnete und innenpolitische Sprecher Wilhelm Hinners. Er bemängelt unzureichende Kontrollen im Bereich der Wohnungsprostitution. Eine Änderung des Polizeigesetzes scheitert bislang an SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Wie der Weser Kurier berichtet, nimmt der Menschenhandel in Bremen nach Angaben der Polizei zu. Die Diakonie beklagt, dass die notwendigen Befugnisse fehlen, um Zwangsprostitution vorzubeugen oder aufzudecken. „Rot-Grün ist dafür verantwortlich, dass die Polizei den betroffenen Frauen nicht aus ihrer Not helfen kann. Die Koalition verhindert eine Änderung des Polizeigesetzes, durch die eine Überwachung der Telefonate und Emails von Zuhältern möglich würde, um sie dingfest zu machen“, sagt Hinners. Er mahnt ein entschlossenes Vorgehen des Senats an: „Je länger die Koalition dem Treiben von Menschenhändlern tatenlos zusieht, desto mehr nehmen sich die Kriminellen heraus.“
Die CDU-Fraktion forderte in der Bremischen Bürgerschaft wiederholt mehr Befugnisse für Polizisten, damit sie Modellwohnungen jederzeit zur Abwehr von dringenden Gefahren betreten dürfen. Rot-Grün lehnte entsprechende Anträge der CDU ab.
http://bundespresseportal.de/bremen/ite ... 80%9C.html
Der Bremer Senat muss der Polizei endlich die effektive Bekämpfung des Menschenhandels ermöglichen. Das fordert der CDU-Abgeordnete und innenpolitische Sprecher Wilhelm Hinners. Er bemängelt unzureichende Kontrollen im Bereich der Wohnungsprostitution. Eine Änderung des Polizeigesetzes scheitert bislang an SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Wie der Weser Kurier berichtet, nimmt der Menschenhandel in Bremen nach Angaben der Polizei zu. Die Diakonie beklagt, dass die notwendigen Befugnisse fehlen, um Zwangsprostitution vorzubeugen oder aufzudecken. „Rot-Grün ist dafür verantwortlich, dass die Polizei den betroffenen Frauen nicht aus ihrer Not helfen kann. Die Koalition verhindert eine Änderung des Polizeigesetzes, durch die eine Überwachung der Telefonate und Emails von Zuhältern möglich würde, um sie dingfest zu machen“, sagt Hinners. Er mahnt ein entschlossenes Vorgehen des Senats an: „Je länger die Koalition dem Treiben von Menschenhändlern tatenlos zusieht, desto mehr nehmen sich die Kriminellen heraus.“
Die CDU-Fraktion forderte in der Bremischen Bürgerschaft wiederholt mehr Befugnisse für Polizisten, damit sie Modellwohnungen jederzeit zur Abwehr von dringenden Gefahren betreten dürfen. Rot-Grün lehnte entsprechende Anträge der CDU ab.
http://bundespresseportal.de/bremen/ite ... 80%9C.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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Fakten und Infos über Prostitution
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- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
Bremer Innenbehörde schlägt Gesetzesentwurf für Bundesrat vor:
Mehr Rechte für Prostituierte
Bremen hat die umstrittene Novellierung des Prostitutionsgesetzes, die von der schwarz-gelben Bundesregierung auf den Weg gebracht worden war, gestoppt.
Nun will die Hansestadt über den Bundesrat eine neue Gesetzesinitiative auf den Weg bringen.
Prostituierte sollen mehr Rechte bekommen. Das sieht ein neuer Gesetzesentwurf vor.
Von Elke Gundel
Zwei Tage vor der Bundestagswahl hat der rot-grün dominierte Bundesrat die Gesetzesnovelle der CDU-geführten Bundesregierung gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit war klar: Der Entwurf ist hinfällig. Mit der Wahl ist alles, was das Parlament nicht zu Ende gebracht hatte, vom Tisch.
Diese Entwicklung gehe maßgeblich auf die Initiative aus Bremen zurück, heißt es in einer Vorlage des Innenressorts, die in den nächsten Tagen in den Senat eingebracht werden soll. Nun soll die rot-grüne Landesregierung, so der Vorschlag des SPD-Innensenators Ulrich Mäurers, gemeinsam mit anderen Ländern einen neuen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen.
Dass das Prostitutionsgesetz, das von der damaligen rot-grünen Bundesregierung beschlossen worden und Anfang 2002 in Kraft getreten war, überarbeitet werden muss, darüber besteht Einigkeit. Die meisten Fachleute kommen zu dem Ergebnis: Gut gemeint, Ziel verfehlt.
Für Handlungsdruck sorgt auch, dass Deutschland eine EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels umsetzen muss. Die Frist dafür ist am 6. April 2013 abgelaufen.
Ziel des Gesetzes war, Prostituierten den Zugang zu Krankenversicherung und Rente zu erleichtern und ihnen die Mittel an die Hand zu geben, ihren Lohn notfalls einklagen zu können. Das älteste Gewerbe der Welt sollte rechtlich nicht mehr als sittenwidrig gelten. Außerdem wurde der Straftatbestand der „Förderung der Prostitution“ abgeschafft.
Tatsächlich, das ergab 2007 eine Auswertung im Auftrag der Bundesregierung, waren auch schon vor 2002 viele Prostituierte krankenversichert, im Hinblick auf ihre finanzielle Absicherung im Alter hatte das Gesetz keinen feststellbaren positiven Effekt. An Arbeitsverträgen sind die meisten Prostituierten nicht interessiert, diejenigen, die für die Auswertung befragt wurden, wollen lieber selbstständig und damit selbstbestimmt arbeiten. Die Idee, Prostituierten dadurch zu helfen, dass sie ihre Freier auf Zahlung verklagen können, scheiterte an der Wirklichkeit: Im Gewerbe ist Vorkasse üblich.
Als bedrückend empfinden es dagegen alle Beteiligten, dass ein erheblicher Anteil der schätzungsweise 400.000 Frauen in Deutschland zur Prostitution gezwungen werden [keiner weiss was "ein erheblicher Anteil ist" www.bit.ly/bkazahlen Anm.]. Daher sind sich Politik und Fachleute einig, dass die Situation verbessert werden muss. Über das „Wie“ herrscht dagegen Streit.
So hat Erika Steinbach, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der Unionsbundestagsfraktion, die Haltung von SPD und Grünen im Bundesrat als machttaktische Blockade kritisiert. Der Entwurf habe Maßnahmen zur besseren Kontrolle von Prostitutionsstätten vorgesehen, die nun ebenfalls gescheitert sein.
Wilhelm Hinners, innenpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion in Bremen, fordert mehr Befugnisse für die Polizei, damit sogenannte Modelwohnungen – Wohnungen, in denen Prostituierte arbeiten – jederzeit zur Gefahrenabwehr betreten und kontrolliert werden können.
SPD und Grüne dagegen bemängeln, dass mit der geplanten Gesetzesänderung die Wohnungsprostitution nicht als überwachungsbedürftiges Gewerbe eingestuft werden sollte. Für die Stadt Bremen hätte das bedeutet, dass der Großteil der Szene ausgeklammert worden wäre: Nach Schätzungen der Polizei arbeiten derzeit etwa 800 Frauen in Bremen als Prostituierte, etwa 600 von ihnen in Wohnungen.
[ Anm. Es gibt mindt. zwei Formen von Wohnungsprostitution:
1.) gewerbliche Wohnungsbordelle mit mehreren oder oft wechselnden Sexworkern...
2.) die private Wohnung wo auch Kunden empfangen werden...
Übersicht: www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=82989#82989 ]
Auch Elisabeth Vierhaus, stellvertretende Landesbeauftragte für Frauen in Bremen, hält es insgesamt für positiv, dass der Entwurf gescheitert sei, erklärte sie. Vierhaus plädierte dafür, die Altersgrenze für legale Prostitution auf 21 Jahre anzuheben: „Gerade sehr junge Frauen haben es schwer, sich gegen Zuhälter zu wehren.“
Zu den Punkten, die aus Mäurers Sicht nötig sind, um die Opfer von Zwangsprostitution besser zu schützen, gehört eine Änderung des Aufenthaltsrechts. Denn oft droht Frauen, die aus dem Ausland als Zwangsprostituierte nach Deutschland geschleust wurden, die Abschiebung. Frauen, die sich bereit erklären, gegen Hintermänner auszusagen, können bis zum Ende des Strafverfahrens im Land bleiben. Die Innenbehörde plädiert für einen Aufenthaltstitel, der unabhängig von der Aussagebereitschaft verliehen werden kann.
Außerdem müsse Opfern aus Nicht-EU-Ländern ein besserer Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden, etwa durch einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an Integrationskursen.
30.09.2013
http://www.weser-kurier.de/bremen_artik ... 74345.html
Mehr Rechte für Prostituierte
Bremen hat die umstrittene Novellierung des Prostitutionsgesetzes, die von der schwarz-gelben Bundesregierung auf den Weg gebracht worden war, gestoppt.
Nun will die Hansestadt über den Bundesrat eine neue Gesetzesinitiative auf den Weg bringen.
Prostituierte sollen mehr Rechte bekommen. Das sieht ein neuer Gesetzesentwurf vor.
Von Elke Gundel
Zwei Tage vor der Bundestagswahl hat der rot-grün dominierte Bundesrat die Gesetzesnovelle der CDU-geführten Bundesregierung gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit war klar: Der Entwurf ist hinfällig. Mit der Wahl ist alles, was das Parlament nicht zu Ende gebracht hatte, vom Tisch.
Diese Entwicklung gehe maßgeblich auf die Initiative aus Bremen zurück, heißt es in einer Vorlage des Innenressorts, die in den nächsten Tagen in den Senat eingebracht werden soll. Nun soll die rot-grüne Landesregierung, so der Vorschlag des SPD-Innensenators Ulrich Mäurers, gemeinsam mit anderen Ländern einen neuen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen.
Dass das Prostitutionsgesetz, das von der damaligen rot-grünen Bundesregierung beschlossen worden und Anfang 2002 in Kraft getreten war, überarbeitet werden muss, darüber besteht Einigkeit. Die meisten Fachleute kommen zu dem Ergebnis: Gut gemeint, Ziel verfehlt.
Für Handlungsdruck sorgt auch, dass Deutschland eine EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels umsetzen muss. Die Frist dafür ist am 6. April 2013 abgelaufen.
Ziel des Gesetzes war, Prostituierten den Zugang zu Krankenversicherung und Rente zu erleichtern und ihnen die Mittel an die Hand zu geben, ihren Lohn notfalls einklagen zu können. Das älteste Gewerbe der Welt sollte rechtlich nicht mehr als sittenwidrig gelten. Außerdem wurde der Straftatbestand der „Förderung der Prostitution“ abgeschafft.
Tatsächlich, das ergab 2007 eine Auswertung im Auftrag der Bundesregierung, waren auch schon vor 2002 viele Prostituierte krankenversichert, im Hinblick auf ihre finanzielle Absicherung im Alter hatte das Gesetz keinen feststellbaren positiven Effekt. An Arbeitsverträgen sind die meisten Prostituierten nicht interessiert, diejenigen, die für die Auswertung befragt wurden, wollen lieber selbstständig und damit selbstbestimmt arbeiten. Die Idee, Prostituierten dadurch zu helfen, dass sie ihre Freier auf Zahlung verklagen können, scheiterte an der Wirklichkeit: Im Gewerbe ist Vorkasse üblich.
Als bedrückend empfinden es dagegen alle Beteiligten, dass ein erheblicher Anteil der schätzungsweise 400.000 Frauen in Deutschland zur Prostitution gezwungen werden [keiner weiss was "ein erheblicher Anteil ist" www.bit.ly/bkazahlen Anm.]. Daher sind sich Politik und Fachleute einig, dass die Situation verbessert werden muss. Über das „Wie“ herrscht dagegen Streit.
So hat Erika Steinbach, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der Unionsbundestagsfraktion, die Haltung von SPD und Grünen im Bundesrat als machttaktische Blockade kritisiert. Der Entwurf habe Maßnahmen zur besseren Kontrolle von Prostitutionsstätten vorgesehen, die nun ebenfalls gescheitert sein.
Wilhelm Hinners, innenpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion in Bremen, fordert mehr Befugnisse für die Polizei, damit sogenannte Modelwohnungen – Wohnungen, in denen Prostituierte arbeiten – jederzeit zur Gefahrenabwehr betreten und kontrolliert werden können.
SPD und Grüne dagegen bemängeln, dass mit der geplanten Gesetzesänderung die Wohnungsprostitution nicht als überwachungsbedürftiges Gewerbe eingestuft werden sollte. Für die Stadt Bremen hätte das bedeutet, dass der Großteil der Szene ausgeklammert worden wäre: Nach Schätzungen der Polizei arbeiten derzeit etwa 800 Frauen in Bremen als Prostituierte, etwa 600 von ihnen in Wohnungen.
[ Anm. Es gibt mindt. zwei Formen von Wohnungsprostitution:
1.) gewerbliche Wohnungsbordelle mit mehreren oder oft wechselnden Sexworkern...
2.) die private Wohnung wo auch Kunden empfangen werden...
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Auch Elisabeth Vierhaus, stellvertretende Landesbeauftragte für Frauen in Bremen, hält es insgesamt für positiv, dass der Entwurf gescheitert sei, erklärte sie. Vierhaus plädierte dafür, die Altersgrenze für legale Prostitution auf 21 Jahre anzuheben: „Gerade sehr junge Frauen haben es schwer, sich gegen Zuhälter zu wehren.“
Zu den Punkten, die aus Mäurers Sicht nötig sind, um die Opfer von Zwangsprostitution besser zu schützen, gehört eine Änderung des Aufenthaltsrechts. Denn oft droht Frauen, die aus dem Ausland als Zwangsprostituierte nach Deutschland geschleust wurden, die Abschiebung. Frauen, die sich bereit erklären, gegen Hintermänner auszusagen, können bis zum Ende des Strafverfahrens im Land bleiben. Die Innenbehörde plädiert für einen Aufenthaltstitel, der unabhängig von der Aussagebereitschaft verliehen werden kann.
Außerdem müsse Opfern aus Nicht-EU-Ländern ein besserer Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden, etwa durch einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an Integrationskursen.
30.09.2013
http://www.weser-kurier.de/bremen_artik ... 74345.html
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RE: Bremer SPD staatliche Kriminalisierung und Totalüberwac
Neuigkeiten aus dem Bremer Biotop
(ich bitte um Entschuldigung, wenn im Text nicht alle "fehlerhaften Zeichen" korrigiert worden sind und es bei ü, " und - gelegentlich zu Zeichensalat kommt. PDF in der Anlage. Kommentierung vielleicht später ausführlicher
"BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1085
Mitteilung des Senats vom 8. Oktober 2013, Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Menschenhandel verbessern
"Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Menschenhandel verbessern"
Die Bremische Buügerschaft (Landtag) hat in ihrer Sitzung am 21.02.2012 dem
folgenden Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache
18/351 vom 20. April 2012) "Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von
Menschenhandel verbessern" zugestimmt und in diesem Kontext den Senat gebeten,
der Bürgerschaft (Landtag) bis Ende 2012 über die ergriffenen Maßnahmen zu
berichten. Der vorgenannte Antrag hat folgenden Wortlaut:
"Der Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution und der
Unterstützung betroffener Frauen widmet sich in Bremen mittlerweile eine Reihe von
staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und Einrichtungen. Dennoch, aber
vermutlich auch deshalb hat sich die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen
Menschenhandel und Zwangsprostitution in den vergangenen Jahren vervielfacht.
Durch die enge Begleitung der betroffenen Frauen hat sich die Aussagebereitschaft
der Frauen erhöht.
Die Expertinnen und Experten, die in dem Bereich arbeiten, wissen, dass nur
vernetztes Handeln Erfolge im Bereich der Strafverfolgung und beim Opferschutz
bringen kann. Schon vor Jahren wurde in Bremen ein „Runder Tisch“
(Menschenhandel/Frauenhandel) eingerichtet, an dem nichtstaatliche und staatliche
Institutionen nach gemeinsamen Lösungen suchen, wie die oftmals schwierige
Strafverfolgung und die Situation für die Opfer verbessert werden können.
Am 2. November 2011 wurde während eines Fachtags, veranstaltet von der Inneren
Mission und der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau
(ZGF), an dem Expertinnen und Experten der Polizei, der Justiz, der Gesundheitsämter
und unterstützender und beratender Einrichtungen wie BBMez und Nitribitt e. V.
teilgenommen haben, darüber diskutiert, wo trotz all des in Bremen Erreichten
weiterhin Problemfelder bestehen und wie Handlungsmöglichkeiten verbessert
werden können. Übereinstimmend wurde hierbei festgestellt, dass die koordinierte
Zusammenarbeit von Regierungs- und Nichtregierungsinstitutionen noch weiter
verbessert werden kann und werden sollte, auch über die Landesgrenzen Bremens
hinaus. Und dass eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Bekämpfung
von Menschhandel und Zwangsprostitution die umfassende Begleitung und
Unterstützung der betroffenen Frauen ist, die durch die Taten oftmals schwer
geschädigt und deren Zeugenaussagen zugleich vielfach das wichtigste Beweismittel
bei der strafrechtlichen Verfolgung der Täter sind.
2
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
1. den Runden Tisch "Menschenhandel" in regelmäßigem Turnus unter Teilnahme
von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen tagen zu lassen und einen
jährlichen Bericht über die Arbeitsergebnisse vorzulegen sowie im
Zusammenwirken von Clearingstelle und Rundem Tisch eine
Kooperationsvereinbarung zu entwickeln, die verlässliche Abläufe, das
Zusammenwirken von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen und den
Opferschutz in Verfahren wegen Menschenhandel und Zwangsprostitution regelt.
2. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das Aufenthaltsrecht für Opfer aus Nicht-
EU-Ländern zu verbessern bzw. auszubauen, insbesondere durch Neufassung
des § 25 Abs. 4 a AufenthaltsG als Soll-Vorschrift, sowie durch eine Erweiterung,
die den Opfern auch schon während der Bedenkzeit einen Rechtsanspruch auf
einen verlängerbaren Aufenthaltstitel gewährt.
3. bis zur Änderung des AufenthaltsG Opfern von Menschenhandel aus Nicht-EULändern
auf Landesebene einen gleichrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt, zu
Bildung und Ausbildung, zu beruflicher Qualifikation sowie zu Sprachkursen zu
gewähren.
4. im Zusammenwirken von Clearingstelle und Rundem Tisch weitere Maßnahmen
zum verbesserten Opferschutz zu entwickeln sowie Lösungen zur Verbesserung
der Aufenthaltssituation der betroffenen Frauen, die den Aufenthaltsstatus und die
finanzielle Versorgung der Frauen aus sogenannten Drittstaaten in Bremen
einschließen.
5. Fortbildungen für Bremer Strafrichterinnen und Strafrichter zu den besonderen
Voraussetzungen der Verfolgung von Menschenhandel und Zwangsprostitution
anzubieten und hierbei auch die Bremer Beratungsstellen mit einzubeziehen.
6. sich auf Ebene der norddeutschen Bundesländer für eine verstärkte Zusammenarbeit
bei der Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution
einzusetzen.
7. Der Bürgerschaft (Landtag) bis Ende 2012 über die ergriffenen Maßnahmen zu
berichten."
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat am 27. Juni 2013 den von den Fraktionen der CDU/CSU und
FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und
Überwachung von Prostitutionsstätten (BT-Drucksache 17/13706) beschlossen. Das Gesetz
soll zum einen die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner
Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom
15.4.2011, S. 1) umsetzen. Hierzu sollen die Vorschriften §§ 232, 233 und 233a des
Strafgesetzbuches in ihrem Anwendungsbereich erweitert werden. Zum anderen sollen
Prostitutionsstätten einer gewerberechtlichen Überwachung unterworfen werden, indem sie in
den Katalog der überwachungsbedürftigen Gewerbe nach § 38 Absatz 1 der
Gewerbeordnung aufgenommen werden.
Die Bremische Bürgerschaft forderte den Senat mit Beschluss vom 20. Juni 2013 auf
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN (BB-Drs. 18/974)
auf, dem vom Bundestag vorgelegten Gesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen und sich auf
Bundesebene für konkret benannte gesetzliche Maßnahmen zum Schutz von Prostituierten
einzusetzen. Die Bremische Bürgerschaft kritisiert vor allem, dass es nicht ausreicht, Bordelle
als Prostitutionsstätten in die Gewerbeordnung in den Katalog der überwachungsbedürftigen
Gewerbe aufzunehmen, Wohnungsprostitution aber ausdrücklich davon auszunehmen. Die
Bremische Bürgerschaft fordert eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten jeglicher
Betriebsart, denn nur so können Auflagen für die beteiligten Personen und den Betrieb als
solchen aufgestellt werden. Zudem soll das Bundesgesetz klarstellen, dass rechtskonforme
Prostitutionsstätten dem nichtstörenden Gewerbe zuzuordnen ist.
Es ist maßgeblich auf die erfolgreiche Initiative Bremens zurückzuführen, dass der Bundesrat
am 20. September 2013 beschlossen hat, zum Gesetz zur Bekämpfung des
Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten zu verlangen, dass der
Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel
einberufen wird, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten (BR-Drucksache 641/13(B)).
Der Anrufung des Vermittlungsausschusses liegt zugrunde, dass die Mehrheit der Länder der
Auffassung ist, dass der vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzentwurf dem Ziel,
den Menschenhandel einzudämmen beziehungsweise zu bekämpfen nicht gerecht wird.
Gleiches gilt für die gewerberechtliche Überwachung von Prostitutionsstätten. Die Länder
vertreten mehrheitlich die Auffassung, dass die o.g. EU-Richtlinie durch das vom Deutschen
Bundestag verabschiedete Gesetz nicht vollständig umgesetzt wird. Vor allem soll der
Opferschutz durch Reformen im Strafrecht und im Entschädigungsrecht gestärkt werden.
Außerdem soll dem im Gesetzentwurf ausgeklammerten Teilaspekt der Stärkung der Opfer
von Menschenhandel durch die Ausgestaltung des Aufenthaltsrechts entsprechend den
besonderen Erfordernissen ihrer Situation Rechnung tragen werden.
Bislang nicht mehrheitsfähig waren die von Bremen geforderte Erlaubnispflicht für
Bordellbetriebe (an Stelle der geplanten Einordnung als überwachungsbedürftiges Gewerbe),
Mindestanforderungen an die Person des Betreibers / der Betreiberin, an die Person des/der
Prostituierten und des Arbeits-, Sicherheits- und Gesundheitsschutzes und Regelungen zur
Wohnungsprostitution.
Wegen der mit Ablauf der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestags einhergehenden
sachlichen Diskontinuität wird der Vermittlungsausschuss seine Arbeit an dem Gesetz nicht
aufnehmen. Die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der EURichtlinie
zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner
Opfer bleibt bestehen. Die zweijährige Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie ist am 6. April
2013 abgelaufen. Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der Richtlinie durch den sich
demnächst neu konstituierenden Deutschen Bundestag wieder aufgenommen wird. Der Senat
wird gemeinsam mit anderen Ländern einen Gesetzesantrag im Bundesrat einbringen, um
darüber hinaus die im Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE
GRÜNEN (BB-Drs. 18/974) geforderten gesetzlichen Maßnahmen möglichst umfassend im
Bundesrecht zu verankern.
Bericht
Der Bericht wird gemäß den oben genannten Punkten des Antrages der Fraktionen
der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegliedert.
1. den Runden Tisch „Menschenhandel“ in regelmäßigem Turnus unter Teilnahme
von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen tagen zu lassen und einen
jährlichen Bericht über die Arbeitsergebnisse vorzulegen sowie im
Zusammenwirken von Clearingstelle und Rundem Tisch eine
Kooperationsvereinbarung zu entwickeln, die verlässliche Abläufe, das
Zusammenwirken von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen und den
Opferschutz in Verfahren wegen Menschenhandel und Zwangsprostitution regelt.
Zu Punkt 1:
Der Runde Tisch Menschenhandel arbeitet seit 2002 als Netzwerk vertrauensvoll und
erfolgreich zusammen. Er wurde durch den Verein für Innere Mission und die Bremische
Evangelische Kirche initiiert und setzt sich aus verschiedensten staatlichen und
nichtstaatlichen Einrichtungen zusammen. Hierzu zählen beispielsweise Vertreterinnen und
Vertreter der Ressorts Soziales und Inneres, der Staatsanwaltschaft, des Gesundheitsamtes,
der ZGF, der Polizeien aus Bremen und Bremerhaven, des Magistrats sowie der
Frauenhäuser, der Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution
(BBMeZ) und des Nitribitt e. V.. Weitere Teilnehmende können bei Bedarf eingeladen werden.
Die verfolgten Ziele des Runden Tisches sind:
- die Vernetzung aller für das Themenfeld relevanten Akteurinnen und Akteure
- der Austausch von Informationen und Erfahrungen
- die Verbesserung der rechtlichen, gesundheitlichen und sozialen Situation der Betroffenen
- die gegenseitige Unterstützung.
Die Teilnehmenden treffen sich mindestens zweimal im Jahr. Einmal jährlich werden
Vertreter/innen (Polizei und Magistrat) aus Bremerhaven eingeladen. Die Leitung des Runden
Tisches übernimmt die BBMeZ. Es wird ein Protokoll erstellt und an alle Teilnehmenden
versandt.
Eine Zusammenarbeit der Nichtregierungsorganisationen mit betroffenen Behörden sowie der
Clearingstelle ist über den Runden Tisch gesichert.
Die Anregung im Antrag, einen regelmäßigen Bericht vorzulegen, wird vom Runden Tisch
begrüßt. Die Leitung des Runden Tisches hat vorgeschlagen, einen solchen Bericht nicht
jährlich sondern alle zwei Jahre vorzulegen. Zu beachten ist hierbei, dass der Runde Tisch ein
freiwilliges und autarkes Gremium ist. Der Senat kann daher den Runden Tisch nicht zu einer
Berichterstattung verpflichten.
Die Zusammenarbeit zwischen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen auch mit Blick
auf den Opferschutz ist insbesondere durch die Vernetzung durch den Runden Tisch als gut
zu bezeichnen. Eine Verschriftung in Form einer übergreifenden Kooperationsvereinbarung
wird daher von den beteiligten Institutionen als nicht notwendig erachtet. Etwaige
Kooperationsvereinbarungen werden aus der konkreten Arbeit entwickelt. Mit dem
Fachkommissariat der Polizei Bremen (K 44) besteht eine mündliche Vereinbarung, mit dem
damaligen AfSD, jetzt Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, liegt eine
schriftliche Vereinbarung in Form von Bearbeitungshinweisen bereits vor.
Aktuell erscheint es angezeigt, Kooperationsvereinbarungen mit dem Jobcenter als auch mit
der Ausländerbehörde zu entwickeln, um im Einzelfall abzusichern, dass es zu möglichst
reibungslosen Abläufen und zeitnahen Entscheidungen kommt.
2. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das Aufenthaltsrecht für Opfer aus Nicht-
EU-Ländern zu verbessern bzw. auszubauen, insbesondere durch Neufassung des
§ 25 Abs. 4 a AufenthaltsG als Soll-Vorschrift, sowie durch eine Erweiterung, die
den Opfern auch schon während der Bedenkzeit einen Rechtsanspruch auf einen
verlängerbaren Aufenthaltstitel gewährt.
Zu Punkt 2:
§ 25 Absatz 4a Aufenthaltsgesetz ist eine Ermessensvorschrift, die dann zum Tragen kommt,
wenn die Betroffenen sich zur Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden entschlossen
haben. Vorgeschaltet ist eine Bedenkzeit. Die Bedenkzeit wird im Rahmen der Feststellung
der vollziehbaren Ausreisepflicht (§ 50 i.V.m. § 58 Abs. 2 AufenthG) und der damit
ergehenden Androhung der Abschiebung festgesetzt, in dem die Ausreisefrist nach § 59
Absatz 7 Satz 2 AufenthG auf mindestens drei Monate festgesetzt wird.
Hat sich ein Opfer von Menschenhandel als Zeugin oder Zeuge für ein Strafverfahren zur
Verfügung gestellt, erteilt die Ausländerbehörde die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis im
Ermessenswege.
Die Forderung, den § 25 Abs. 4a AufenthG als Soll-Vorschrift auszugestalten, und den Opfern
einen Rechtsanspruch auf einen Aufenthaltstitel schon während der Bedenkzeit zu gewähren,
ist aus Opferschutzperspektive nachvollziehbar. Anders als das bisherige Recht würde nicht
auf den Nutzen des Opfers zur Überführung der Täter abgestellt werden, sondern auf die
persönliche Situation des Opfers.
Das Aufenthaltsgesetz bietet zwar individuelle Lösungsmöglichkeiten, um die besondere
Situation der Opfer sowohl in Deutschland als auch in ihren Herkunftsländern zu
berücksichtigen. Diese sind jedoch alle nicht auf diese besondere Situation zugeschnitten und
greifen teilweise auf Grund zeitlicher Voraussetzungen oder unterschiedlicher
Behördenzuständigkeit erst spät. Genügt die gesundheitliche Verfassung des Opfers und die
Situation im Heimatland jeweils für sich genommen nicht den Voraussetzungen eines
Abschiebe- oder Ausreisehindernisses, so kann zwar die kumulative Sicht der Situation des
Opfers zur Annahme einer Härte führen. Die bestehende allgemeine Härtefallregelung des §
25 Abs. 4 AufenthG setzt jedoch den vorherigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis voraus. Sie
kann deshalb nur diejenigen Opfer, die im Strafverfahren als Zeugen benötigt werden und
aussagebereit sind, begünstigen.
Eine Ergänzung des Aufenthaltsgesetzes mit dem Ziel, Opfern von Menschenhandel einen
vom Strafverfahren und der Aussagebereitschaft unabhängigen Aufenthaltstitel erteilen zu
können, wird vom Senat deshalb befürwortet. Dementsprechend hat der Senat in seiner
Initiative zur Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Bekämpfung des
Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten auch aufenthaltsrechtliche
Änderungen gefordert.
Der Bundesrat hat sich dazu zustimmend positioniert. Wegen des Ablaufs der 17.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages entfaltet der Beschluss des Bundesrates aber
keine weitere gesetzgeberische Wirkung. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
Der Senat hält eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes nach wie vor für notwendig und wird
sich weiterhin für das Anliegen auf Bundesebene einsetzen.
3. bis zur Änderung des AufenthaltsG Opfern von Menschenhandel aus Nicht-EULändern
auf Landesebene einen gleichrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt, zu
Bildung und Ausbildung, zu beruflicher Qualifikation sowie zu Sprachkursen zu
gewähren.
Zu Punkt 3:
Ein uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt besteht nur für solche Personen, die von
vornherein auf Dauer angelegte Aufenthaltstitel besitzen. Die Berechtigung zur Ausübung
einer Erwerbstätigkeit ist für diese Personen im Gesetz geregelt.
Für Inhaber von humanitären Aufenthaltstiteln, zu denen auch Opfer von Menschenhandel
gehören, ist die Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht im Gesetz geregelt,
so dass bei ihnen individuelle Entscheidung getroffen werden müssen.
Durch eine Neuregelung des Beschäftigungsrechts für Ausländer ist seit dem 1. Juli 2013 für
Inhaber von humanitären Aufenthaltstiteln die Ausübung einer Beschäftigung nicht mehr von
der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit abhängig. Damit entfällt für diesen
Personenkreis insbesondere die sog. Vorrangprüfung, wodurch Opfer von Menschenhandel
einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt haben und bürokratische Hürden abgebaut
werden.
Ein Vorrecht zur Teilnahme an einem Integrationskurs haben die Betroffenen nicht. Das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann ihnen die Teilnahme aber im Rahmen
freier Kursplätze ermöglichen.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme ist ebenfalls nur durch eine Gesetzesänderung zu
erreichen, die im Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels
und Überwachung von Prostitutionsstätten hätte ausgestaltet werden sollen. Wie in der
Vorbemerkung dargestellt, ist allerdings eine neue Bundesratsinitiative erforderlich, die vom
Senat auch angestrebt wird.
Der Senat hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2013 beschlossen, den Entwurf eines
Gesetzes über den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu den Sprachkursmodulen
der Integrationskurse in den Bundesrat einzubringen. Ziel der Initiative ist es, Asylsuchenden
und Geduldeten einen Anspruch auf Teilnahme an Sprachkursen zu gewähren. Dies soll den
Betroffenen eine frühzeitige Integration ermöglichen. Der Anspruch wird für den Fall der
Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis fortbestehen.
Der Senator für Inneres und Sport wird unabhängig davon mit dem BAMF eine Vereinbarung
darüber anstreben, dass Opfer von Menschenhandel vorrangig Zugang zu freien Kursplätzen
erhalten.
4. im Zusammenwirken von Clearingstelle und Rundem Tisch weitere Maßnahmen
zum verbesserten Opferschutz zu entwickeln sowie Lösungen zur Verbesserung der
Aufenthaltssituation der betroffenen Frauen, die den Aufenthaltsstatus und die
finanzielle Versorgung der Frauen aus sogenannten Drittstaaten in Bremen
einschließen.
Zu Punkt 4:
Die primären Ziele der Clearingstelle "Rotlichtmilieu" sind insbesondere der
Informationsaustausch unter den beteiligten Institutionen, die Pflege eines aktuellen
Lagebildes zur Erkennung und Lokalisation von Brennpunkten im Bereich der
Prostitutionsausübung in Bremen sowie die Abstimmung gemeinsamer Maßnahmen. Der
runde Tisch Menschenhandel konzentriert sich auf den Opferschutz und verfolgt hierbei das
Ziel der Verbesserung der rechtlichen, gesundheitlichen und sozialen Situation der
betroffenen Opfer. Eine mögliche Verbesserung der Aufenthaltssituation wird durch den
runden Tisch thematisiert. Da Teilnehmer/innen der Clearingstelle auch am runden Tisch
Menschenhandel vertreten sind, ist die thematische Abstimmung und Zusammenarbeit
gewährleistet.
In der Praxis der Ausländerbehörden handelt es sich um wenige Einzelfälle, für die jeweils
eine aufenthaltsrechtliche Lösung gefunden wurde. Neben den allein auf die Mitwirkung im
Strafverfahren zugeschnittenen Regelungen des § 59 Abs. 7 Satz 2 AufenthG (Verlängerung
der Ausreisefrist als Bedenkzeit für die Entscheidung über die Mitwirkung im Strafverfahren)
und des § 25 Abs. 4a AufenthG (Aufenthaltstitel für die Durchführung des Strafverfahrens)
werden für alle Ausländer geltende humanitäre Aufenthaltstitel geprüft.
Im Einzelfall kann sich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG wegen eines
Abschiebungsverbots aus § 60 Abs. 7 AufenthG ergeben. Opfer von Menschenhandel können
in ihrem Heimatstaat Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein. Diese
Aufenthaltserlaubnis bedarf nach § 72 Abs. 2 AufenthG der Zustimmung des BAMF. Bei nicht
nur kurzfristigen insbesondere psychischen Erkrankungen wie einem Posttraumatischen
Belastungssyndrom (PTBS) kommt eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG in
Betracht. Zuletzt wäre eine Titelerteilung auch über ein Härtefallersuchen nach § 23a
AufenthG möglich.
Eine Verlängerung der nach § 25 Abs. 4a AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnis nach
Abschluss des Strafverfahrens, für das die Aussage des Opfers relevant ist, kann sich aus §
25 Abs. 4 Satz 2 ergeben. Danach kann eine Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, wenn
auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets für den
Ausländer eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.
Möglicherweise muss im Verfahren über diese Möglichkeiten noch besser informiert werden.
Dieser Punkt wird auf der nächsten Sitzung des runden Tisches thematisiert.
Eine grundsätzliche Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Position von Opfern von
Menschenhandel ist nur durch eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes möglich. Zur
Durchführung einer entsprechenden Bundesratsinitiative wird auf die Antwort zu 2. verwiesen.
Ausländische Menschenhandelsopfer werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) bzw. nach SGB II und SGB XII versorgt. Der Anspruch auf Sozialleistungen muss
im Einzelfall in den örtlich zuständigen Sozialzentren geklärt werden.
Bei einer Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung besteht die Versorgung aus
Sachleistungen. Als Barleistung fällt nur Taschengeld an. Im kommunalen
Unterbringungssystem ist Selbstversorgung möglich. Entsprechend wird der Regelsatz als
Barleistung ausgezahlt.
Krankenhilfeleistungen werden auf der Grundlage von §§ 4 und 6 AsylbLG gewährt. Danach
steht es im Ermessen der Behörde, ob eine über den Notfall hinaus gehende Behandlung
finanziert wird, wenn diese im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist (§ 6
AsylbLG). Auch die Übernahme von Dolmetscher- und Übersetzerkosten wird nicht fest
geregelt, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen als „sonstige Leistungen“ gemäß §
6 AsylbLG vorgesehen.
Für die Anspruchsklärung wird von der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft eine
Bescheinigung über den Menschenhandelsopferstatus ausgestellt. Nach Vorlage dieser
Bescheinigung bei der Ausländerbehörde wird eine Grenzübertrittsbescheinigung, eine
Duldung oder ein Aufenthaltstitel ausgestellt. Mit diesem können beim zuständigen AfSD
Sozialleistungen und Kosten der Unterkunft beantragt werden.
Dolmetscherkosten können im Einzelfall übernommen werden, wenn eine Begründung dafür
vorliegt. Ausländerbehörde und Polizei tragen Dolmetscherkosten aus eigenem Budget,
soweit für ihre Tätigkeit notwendig.
5. Fortbildungen für Bremer Strafrichterinnen und Strafrichter zu den besonderen
Voraussetzungen der Verfolgung von Menschenhandel und Zwangsprostitution
anzubieten und hierbei auch die Bremer Beratungsstellen mit einzubeziehen.
Zu Punkt 5:
Die Deutsche Richterakademie bietet bundesweit auch für bremische Strafrichterinnen und
Strafrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Tagungen zum genannten Thema an.
Beispielhaft für die Angebote der Deutschen Richterakademie für das Jahr 2013 seien die
Tagungen "Internationaler Menschenhandel", "Organisierte Kriminalität" und "Internationale
Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten" genannt.
Gemeinsame Veranstaltungen und Fortbildungen von Strafrichterinnen und Strafrichtern mit
Beratungsstellen werden grundsätzlich als sinnvoll angesehen. Zu berücksichtigen ist hierbei
jedoch, dass sie nur dann in Betracht kommen können, wenn die durchgeführte Fortbildung
bzw. der Erfahrungsaustausch keine Probleme für ein konkretes Verfahren insofern aufwirft,
als Verfahrensbeteiligte die Unvoreingenommenheit der Richterinnen und Richter in Zweifel
ziehen könnten.
Zurzeit bereitet das Justizressort eine erste bremische Fortbildungsveranstaltung zum Thema
Internationaler Menschenhandel" vor. Geplant ist ein umfangreicher Erfahrungsaustausch
unter Beteiligung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten,
Polizei, Ausländerbehörde und Nichtregierungsorganisationen. Die Veranstaltung wird im
Herbst 2013 stattfinden.
6. sich auf Ebene der norddeutschen Bundesländer für eine verstärkte
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution
einzusetzen.
Zu Punkt 6:
Die Polizei Bremen pflegt im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels und der
Zwangsprostitution engen Kontakt zu Niedersachsen. Vertreter des Bremer
Fachkommissariats (K44) werden regelmäßig zu diesbezüglichen Fachtagungen der Polizei in
Niedersachsen eingeladen. Das Bremer Fachkommissariat (K44) setzt sich für eine stetige
Intensivierung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit insbesondere mit den
niedersächsischen Fachdienststellen ein. Hierdurch soll auch verhindert werden, dass beim
Verlassen der bremischen Landesgrenze gefährdete Frauen nicht mehr ausreichend
wahrgenommen und geschützt werden können. Darüber hinaus finden jährliche Tagungen
beim Bundeskriminalamt statt, auf denen über die aktuelle bundesweite Lage informiert wird.
Der hierbei entstehende Kontakt zu den Vertreterinnen und Vertretern der übrigen
Bundesländer stärkt die Zusammenarbeit und fördert den direkten und schnellen Kontakt
auch zwischen den Fachkommissariaten der Landeskriminalämter der norddeutschen
Bundesländer.
Je nach konkretem Ziel besteht auch die Möglichkeit der Thematisierung im Nordverbund des
Arbeitskreises II (Innere Sicherheit) der Ständigen Konferenz der Innenminister und -
senatoren der Länder (AK II-Nord) oder auf den Nordverbundsitzungen der Ständigen
Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK-Nord).
(ich bitte um Entschuldigung, wenn im Text nicht alle "fehlerhaften Zeichen" korrigiert worden sind und es bei ü, " und - gelegentlich zu Zeichensalat kommt. PDF in der Anlage. Kommentierung vielleicht später ausführlicher
"BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1085
Mitteilung des Senats vom 8. Oktober 2013, Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Menschenhandel verbessern
"Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Menschenhandel verbessern"
Die Bremische Buügerschaft (Landtag) hat in ihrer Sitzung am 21.02.2012 dem
folgenden Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache
18/351 vom 20. April 2012) "Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von
Menschenhandel verbessern" zugestimmt und in diesem Kontext den Senat gebeten,
der Bürgerschaft (Landtag) bis Ende 2012 über die ergriffenen Maßnahmen zu
berichten. Der vorgenannte Antrag hat folgenden Wortlaut:
"Der Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution und der
Unterstützung betroffener Frauen widmet sich in Bremen mittlerweile eine Reihe von
staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und Einrichtungen. Dennoch, aber
vermutlich auch deshalb hat sich die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen
Menschenhandel und Zwangsprostitution in den vergangenen Jahren vervielfacht.
Durch die enge Begleitung der betroffenen Frauen hat sich die Aussagebereitschaft
der Frauen erhöht.
Die Expertinnen und Experten, die in dem Bereich arbeiten, wissen, dass nur
vernetztes Handeln Erfolge im Bereich der Strafverfolgung und beim Opferschutz
bringen kann. Schon vor Jahren wurde in Bremen ein „Runder Tisch“
(Menschenhandel/Frauenhandel) eingerichtet, an dem nichtstaatliche und staatliche
Institutionen nach gemeinsamen Lösungen suchen, wie die oftmals schwierige
Strafverfolgung und die Situation für die Opfer verbessert werden können.
Am 2. November 2011 wurde während eines Fachtags, veranstaltet von der Inneren
Mission und der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau
(ZGF), an dem Expertinnen und Experten der Polizei, der Justiz, der Gesundheitsämter
und unterstützender und beratender Einrichtungen wie BBMez und Nitribitt e. V.
teilgenommen haben, darüber diskutiert, wo trotz all des in Bremen Erreichten
weiterhin Problemfelder bestehen und wie Handlungsmöglichkeiten verbessert
werden können. Übereinstimmend wurde hierbei festgestellt, dass die koordinierte
Zusammenarbeit von Regierungs- und Nichtregierungsinstitutionen noch weiter
verbessert werden kann und werden sollte, auch über die Landesgrenzen Bremens
hinaus. Und dass eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Bekämpfung
von Menschhandel und Zwangsprostitution die umfassende Begleitung und
Unterstützung der betroffenen Frauen ist, die durch die Taten oftmals schwer
geschädigt und deren Zeugenaussagen zugleich vielfach das wichtigste Beweismittel
bei der strafrechtlichen Verfolgung der Täter sind.
2
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
1. den Runden Tisch "Menschenhandel" in regelmäßigem Turnus unter Teilnahme
von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen tagen zu lassen und einen
jährlichen Bericht über die Arbeitsergebnisse vorzulegen sowie im
Zusammenwirken von Clearingstelle und Rundem Tisch eine
Kooperationsvereinbarung zu entwickeln, die verlässliche Abläufe, das
Zusammenwirken von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen und den
Opferschutz in Verfahren wegen Menschenhandel und Zwangsprostitution regelt.
2. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das Aufenthaltsrecht für Opfer aus Nicht-
EU-Ländern zu verbessern bzw. auszubauen, insbesondere durch Neufassung
des § 25 Abs. 4 a AufenthaltsG als Soll-Vorschrift, sowie durch eine Erweiterung,
die den Opfern auch schon während der Bedenkzeit einen Rechtsanspruch auf
einen verlängerbaren Aufenthaltstitel gewährt.
3. bis zur Änderung des AufenthaltsG Opfern von Menschenhandel aus Nicht-EULändern
auf Landesebene einen gleichrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt, zu
Bildung und Ausbildung, zu beruflicher Qualifikation sowie zu Sprachkursen zu
gewähren.
4. im Zusammenwirken von Clearingstelle und Rundem Tisch weitere Maßnahmen
zum verbesserten Opferschutz zu entwickeln sowie Lösungen zur Verbesserung
der Aufenthaltssituation der betroffenen Frauen, die den Aufenthaltsstatus und die
finanzielle Versorgung der Frauen aus sogenannten Drittstaaten in Bremen
einschließen.
5. Fortbildungen für Bremer Strafrichterinnen und Strafrichter zu den besonderen
Voraussetzungen der Verfolgung von Menschenhandel und Zwangsprostitution
anzubieten und hierbei auch die Bremer Beratungsstellen mit einzubeziehen.
6. sich auf Ebene der norddeutschen Bundesländer für eine verstärkte Zusammenarbeit
bei der Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution
einzusetzen.
7. Der Bürgerschaft (Landtag) bis Ende 2012 über die ergriffenen Maßnahmen zu
berichten."
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat am 27. Juni 2013 den von den Fraktionen der CDU/CSU und
FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und
Überwachung von Prostitutionsstätten (BT-Drucksache 17/13706) beschlossen. Das Gesetz
soll zum einen die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner
Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom
15.4.2011, S. 1) umsetzen. Hierzu sollen die Vorschriften §§ 232, 233 und 233a des
Strafgesetzbuches in ihrem Anwendungsbereich erweitert werden. Zum anderen sollen
Prostitutionsstätten einer gewerberechtlichen Überwachung unterworfen werden, indem sie in
den Katalog der überwachungsbedürftigen Gewerbe nach § 38 Absatz 1 der
Gewerbeordnung aufgenommen werden.
Die Bremische Bürgerschaft forderte den Senat mit Beschluss vom 20. Juni 2013 auf
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN (BB-Drs. 18/974)
auf, dem vom Bundestag vorgelegten Gesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen und sich auf
Bundesebene für konkret benannte gesetzliche Maßnahmen zum Schutz von Prostituierten
einzusetzen. Die Bremische Bürgerschaft kritisiert vor allem, dass es nicht ausreicht, Bordelle
als Prostitutionsstätten in die Gewerbeordnung in den Katalog der überwachungsbedürftigen
Gewerbe aufzunehmen, Wohnungsprostitution aber ausdrücklich davon auszunehmen. Die
Bremische Bürgerschaft fordert eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten jeglicher
Betriebsart, denn nur so können Auflagen für die beteiligten Personen und den Betrieb als
solchen aufgestellt werden. Zudem soll das Bundesgesetz klarstellen, dass rechtskonforme
Prostitutionsstätten dem nichtstörenden Gewerbe zuzuordnen ist.
Es ist maßgeblich auf die erfolgreiche Initiative Bremens zurückzuführen, dass der Bundesrat
am 20. September 2013 beschlossen hat, zum Gesetz zur Bekämpfung des
Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten zu verlangen, dass der
Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel
einberufen wird, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten (BR-Drucksache 641/13(B)).
Der Anrufung des Vermittlungsausschusses liegt zugrunde, dass die Mehrheit der Länder der
Auffassung ist, dass der vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzentwurf dem Ziel,
den Menschenhandel einzudämmen beziehungsweise zu bekämpfen nicht gerecht wird.
Gleiches gilt für die gewerberechtliche Überwachung von Prostitutionsstätten. Die Länder
vertreten mehrheitlich die Auffassung, dass die o.g. EU-Richtlinie durch das vom Deutschen
Bundestag verabschiedete Gesetz nicht vollständig umgesetzt wird. Vor allem soll der
Opferschutz durch Reformen im Strafrecht und im Entschädigungsrecht gestärkt werden.
Außerdem soll dem im Gesetzentwurf ausgeklammerten Teilaspekt der Stärkung der Opfer
von Menschenhandel durch die Ausgestaltung des Aufenthaltsrechts entsprechend den
besonderen Erfordernissen ihrer Situation Rechnung tragen werden.
Bislang nicht mehrheitsfähig waren die von Bremen geforderte Erlaubnispflicht für
Bordellbetriebe (an Stelle der geplanten Einordnung als überwachungsbedürftiges Gewerbe),
Mindestanforderungen an die Person des Betreibers / der Betreiberin, an die Person des/der
Prostituierten und des Arbeits-, Sicherheits- und Gesundheitsschutzes und Regelungen zur
Wohnungsprostitution.
Wegen der mit Ablauf der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestags einhergehenden
sachlichen Diskontinuität wird der Vermittlungsausschuss seine Arbeit an dem Gesetz nicht
aufnehmen. Die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der EURichtlinie
zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner
Opfer bleibt bestehen. Die zweijährige Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie ist am 6. April
2013 abgelaufen. Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der Richtlinie durch den sich
demnächst neu konstituierenden Deutschen Bundestag wieder aufgenommen wird. Der Senat
wird gemeinsam mit anderen Ländern einen Gesetzesantrag im Bundesrat einbringen, um
darüber hinaus die im Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE
GRÜNEN (BB-Drs. 18/974) geforderten gesetzlichen Maßnahmen möglichst umfassend im
Bundesrecht zu verankern.
Bericht
Der Bericht wird gemäß den oben genannten Punkten des Antrages der Fraktionen
der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegliedert.
1. den Runden Tisch „Menschenhandel“ in regelmäßigem Turnus unter Teilnahme
von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen tagen zu lassen und einen
jährlichen Bericht über die Arbeitsergebnisse vorzulegen sowie im
Zusammenwirken von Clearingstelle und Rundem Tisch eine
Kooperationsvereinbarung zu entwickeln, die verlässliche Abläufe, das
Zusammenwirken von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen und den
Opferschutz in Verfahren wegen Menschenhandel und Zwangsprostitution regelt.
Zu Punkt 1:
Der Runde Tisch Menschenhandel arbeitet seit 2002 als Netzwerk vertrauensvoll und
erfolgreich zusammen. Er wurde durch den Verein für Innere Mission und die Bremische
Evangelische Kirche initiiert und setzt sich aus verschiedensten staatlichen und
nichtstaatlichen Einrichtungen zusammen. Hierzu zählen beispielsweise Vertreterinnen und
Vertreter der Ressorts Soziales und Inneres, der Staatsanwaltschaft, des Gesundheitsamtes,
der ZGF, der Polizeien aus Bremen und Bremerhaven, des Magistrats sowie der
Frauenhäuser, der Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution
(BBMeZ) und des Nitribitt e. V.. Weitere Teilnehmende können bei Bedarf eingeladen werden.
Die verfolgten Ziele des Runden Tisches sind:
- die Vernetzung aller für das Themenfeld relevanten Akteurinnen und Akteure
- der Austausch von Informationen und Erfahrungen
- die Verbesserung der rechtlichen, gesundheitlichen und sozialen Situation der Betroffenen
- die gegenseitige Unterstützung.
Die Teilnehmenden treffen sich mindestens zweimal im Jahr. Einmal jährlich werden
Vertreter/innen (Polizei und Magistrat) aus Bremerhaven eingeladen. Die Leitung des Runden
Tisches übernimmt die BBMeZ. Es wird ein Protokoll erstellt und an alle Teilnehmenden
versandt.
Eine Zusammenarbeit der Nichtregierungsorganisationen mit betroffenen Behörden sowie der
Clearingstelle ist über den Runden Tisch gesichert.
Die Anregung im Antrag, einen regelmäßigen Bericht vorzulegen, wird vom Runden Tisch
begrüßt. Die Leitung des Runden Tisches hat vorgeschlagen, einen solchen Bericht nicht
jährlich sondern alle zwei Jahre vorzulegen. Zu beachten ist hierbei, dass der Runde Tisch ein
freiwilliges und autarkes Gremium ist. Der Senat kann daher den Runden Tisch nicht zu einer
Berichterstattung verpflichten.
Die Zusammenarbeit zwischen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen auch mit Blick
auf den Opferschutz ist insbesondere durch die Vernetzung durch den Runden Tisch als gut
zu bezeichnen. Eine Verschriftung in Form einer übergreifenden Kooperationsvereinbarung
wird daher von den beteiligten Institutionen als nicht notwendig erachtet. Etwaige
Kooperationsvereinbarungen werden aus der konkreten Arbeit entwickelt. Mit dem
Fachkommissariat der Polizei Bremen (K 44) besteht eine mündliche Vereinbarung, mit dem
damaligen AfSD, jetzt Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, liegt eine
schriftliche Vereinbarung in Form von Bearbeitungshinweisen bereits vor.
Aktuell erscheint es angezeigt, Kooperationsvereinbarungen mit dem Jobcenter als auch mit
der Ausländerbehörde zu entwickeln, um im Einzelfall abzusichern, dass es zu möglichst
reibungslosen Abläufen und zeitnahen Entscheidungen kommt.
2. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das Aufenthaltsrecht für Opfer aus Nicht-
EU-Ländern zu verbessern bzw. auszubauen, insbesondere durch Neufassung des
§ 25 Abs. 4 a AufenthaltsG als Soll-Vorschrift, sowie durch eine Erweiterung, die
den Opfern auch schon während der Bedenkzeit einen Rechtsanspruch auf einen
verlängerbaren Aufenthaltstitel gewährt.
Zu Punkt 2:
§ 25 Absatz 4a Aufenthaltsgesetz ist eine Ermessensvorschrift, die dann zum Tragen kommt,
wenn die Betroffenen sich zur Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden entschlossen
haben. Vorgeschaltet ist eine Bedenkzeit. Die Bedenkzeit wird im Rahmen der Feststellung
der vollziehbaren Ausreisepflicht (§ 50 i.V.m. § 58 Abs. 2 AufenthG) und der damit
ergehenden Androhung der Abschiebung festgesetzt, in dem die Ausreisefrist nach § 59
Absatz 7 Satz 2 AufenthG auf mindestens drei Monate festgesetzt wird.
Hat sich ein Opfer von Menschenhandel als Zeugin oder Zeuge für ein Strafverfahren zur
Verfügung gestellt, erteilt die Ausländerbehörde die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis im
Ermessenswege.
Die Forderung, den § 25 Abs. 4a AufenthG als Soll-Vorschrift auszugestalten, und den Opfern
einen Rechtsanspruch auf einen Aufenthaltstitel schon während der Bedenkzeit zu gewähren,
ist aus Opferschutzperspektive nachvollziehbar. Anders als das bisherige Recht würde nicht
auf den Nutzen des Opfers zur Überführung der Täter abgestellt werden, sondern auf die
persönliche Situation des Opfers.
Das Aufenthaltsgesetz bietet zwar individuelle Lösungsmöglichkeiten, um die besondere
Situation der Opfer sowohl in Deutschland als auch in ihren Herkunftsländern zu
berücksichtigen. Diese sind jedoch alle nicht auf diese besondere Situation zugeschnitten und
greifen teilweise auf Grund zeitlicher Voraussetzungen oder unterschiedlicher
Behördenzuständigkeit erst spät. Genügt die gesundheitliche Verfassung des Opfers und die
Situation im Heimatland jeweils für sich genommen nicht den Voraussetzungen eines
Abschiebe- oder Ausreisehindernisses, so kann zwar die kumulative Sicht der Situation des
Opfers zur Annahme einer Härte führen. Die bestehende allgemeine Härtefallregelung des §
25 Abs. 4 AufenthG setzt jedoch den vorherigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis voraus. Sie
kann deshalb nur diejenigen Opfer, die im Strafverfahren als Zeugen benötigt werden und
aussagebereit sind, begünstigen.
Eine Ergänzung des Aufenthaltsgesetzes mit dem Ziel, Opfern von Menschenhandel einen
vom Strafverfahren und der Aussagebereitschaft unabhängigen Aufenthaltstitel erteilen zu
können, wird vom Senat deshalb befürwortet. Dementsprechend hat der Senat in seiner
Initiative zur Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Bekämpfung des
Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten auch aufenthaltsrechtliche
Änderungen gefordert.
Der Bundesrat hat sich dazu zustimmend positioniert. Wegen des Ablaufs der 17.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages entfaltet der Beschluss des Bundesrates aber
keine weitere gesetzgeberische Wirkung. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
Der Senat hält eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes nach wie vor für notwendig und wird
sich weiterhin für das Anliegen auf Bundesebene einsetzen.
3. bis zur Änderung des AufenthaltsG Opfern von Menschenhandel aus Nicht-EULändern
auf Landesebene einen gleichrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt, zu
Bildung und Ausbildung, zu beruflicher Qualifikation sowie zu Sprachkursen zu
gewähren.
Zu Punkt 3:
Ein uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt besteht nur für solche Personen, die von
vornherein auf Dauer angelegte Aufenthaltstitel besitzen. Die Berechtigung zur Ausübung
einer Erwerbstätigkeit ist für diese Personen im Gesetz geregelt.
Für Inhaber von humanitären Aufenthaltstiteln, zu denen auch Opfer von Menschenhandel
gehören, ist die Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht im Gesetz geregelt,
so dass bei ihnen individuelle Entscheidung getroffen werden müssen.
Durch eine Neuregelung des Beschäftigungsrechts für Ausländer ist seit dem 1. Juli 2013 für
Inhaber von humanitären Aufenthaltstiteln die Ausübung einer Beschäftigung nicht mehr von
der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit abhängig. Damit entfällt für diesen
Personenkreis insbesondere die sog. Vorrangprüfung, wodurch Opfer von Menschenhandel
einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt haben und bürokratische Hürden abgebaut
werden.
Ein Vorrecht zur Teilnahme an einem Integrationskurs haben die Betroffenen nicht. Das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann ihnen die Teilnahme aber im Rahmen
freier Kursplätze ermöglichen.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme ist ebenfalls nur durch eine Gesetzesänderung zu
erreichen, die im Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels
und Überwachung von Prostitutionsstätten hätte ausgestaltet werden sollen. Wie in der
Vorbemerkung dargestellt, ist allerdings eine neue Bundesratsinitiative erforderlich, die vom
Senat auch angestrebt wird.
Der Senat hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2013 beschlossen, den Entwurf eines
Gesetzes über den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu den Sprachkursmodulen
der Integrationskurse in den Bundesrat einzubringen. Ziel der Initiative ist es, Asylsuchenden
und Geduldeten einen Anspruch auf Teilnahme an Sprachkursen zu gewähren. Dies soll den
Betroffenen eine frühzeitige Integration ermöglichen. Der Anspruch wird für den Fall der
Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis fortbestehen.
Der Senator für Inneres und Sport wird unabhängig davon mit dem BAMF eine Vereinbarung
darüber anstreben, dass Opfer von Menschenhandel vorrangig Zugang zu freien Kursplätzen
erhalten.
4. im Zusammenwirken von Clearingstelle und Rundem Tisch weitere Maßnahmen
zum verbesserten Opferschutz zu entwickeln sowie Lösungen zur Verbesserung der
Aufenthaltssituation der betroffenen Frauen, die den Aufenthaltsstatus und die
finanzielle Versorgung der Frauen aus sogenannten Drittstaaten in Bremen
einschließen.
Zu Punkt 4:
Die primären Ziele der Clearingstelle "Rotlichtmilieu" sind insbesondere der
Informationsaustausch unter den beteiligten Institutionen, die Pflege eines aktuellen
Lagebildes zur Erkennung und Lokalisation von Brennpunkten im Bereich der
Prostitutionsausübung in Bremen sowie die Abstimmung gemeinsamer Maßnahmen. Der
runde Tisch Menschenhandel konzentriert sich auf den Opferschutz und verfolgt hierbei das
Ziel der Verbesserung der rechtlichen, gesundheitlichen und sozialen Situation der
betroffenen Opfer. Eine mögliche Verbesserung der Aufenthaltssituation wird durch den
runden Tisch thematisiert. Da Teilnehmer/innen der Clearingstelle auch am runden Tisch
Menschenhandel vertreten sind, ist die thematische Abstimmung und Zusammenarbeit
gewährleistet.
In der Praxis der Ausländerbehörden handelt es sich um wenige Einzelfälle, für die jeweils
eine aufenthaltsrechtliche Lösung gefunden wurde. Neben den allein auf die Mitwirkung im
Strafverfahren zugeschnittenen Regelungen des § 59 Abs. 7 Satz 2 AufenthG (Verlängerung
der Ausreisefrist als Bedenkzeit für die Entscheidung über die Mitwirkung im Strafverfahren)
und des § 25 Abs. 4a AufenthG (Aufenthaltstitel für die Durchführung des Strafverfahrens)
werden für alle Ausländer geltende humanitäre Aufenthaltstitel geprüft.
Im Einzelfall kann sich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG wegen eines
Abschiebungsverbots aus § 60 Abs. 7 AufenthG ergeben. Opfer von Menschenhandel können
in ihrem Heimatstaat Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein. Diese
Aufenthaltserlaubnis bedarf nach § 72 Abs. 2 AufenthG der Zustimmung des BAMF. Bei nicht
nur kurzfristigen insbesondere psychischen Erkrankungen wie einem Posttraumatischen
Belastungssyndrom (PTBS) kommt eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG in
Betracht. Zuletzt wäre eine Titelerteilung auch über ein Härtefallersuchen nach § 23a
AufenthG möglich.
Eine Verlängerung der nach § 25 Abs. 4a AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnis nach
Abschluss des Strafverfahrens, für das die Aussage des Opfers relevant ist, kann sich aus §
25 Abs. 4 Satz 2 ergeben. Danach kann eine Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, wenn
auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets für den
Ausländer eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.
Möglicherweise muss im Verfahren über diese Möglichkeiten noch besser informiert werden.
Dieser Punkt wird auf der nächsten Sitzung des runden Tisches thematisiert.
Eine grundsätzliche Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Position von Opfern von
Menschenhandel ist nur durch eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes möglich. Zur
Durchführung einer entsprechenden Bundesratsinitiative wird auf die Antwort zu 2. verwiesen.
Ausländische Menschenhandelsopfer werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) bzw. nach SGB II und SGB XII versorgt. Der Anspruch auf Sozialleistungen muss
im Einzelfall in den örtlich zuständigen Sozialzentren geklärt werden.
Bei einer Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung besteht die Versorgung aus
Sachleistungen. Als Barleistung fällt nur Taschengeld an. Im kommunalen
Unterbringungssystem ist Selbstversorgung möglich. Entsprechend wird der Regelsatz als
Barleistung ausgezahlt.
Krankenhilfeleistungen werden auf der Grundlage von §§ 4 und 6 AsylbLG gewährt. Danach
steht es im Ermessen der Behörde, ob eine über den Notfall hinaus gehende Behandlung
finanziert wird, wenn diese im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist (§ 6
AsylbLG). Auch die Übernahme von Dolmetscher- und Übersetzerkosten wird nicht fest
geregelt, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen als „sonstige Leistungen“ gemäß §
6 AsylbLG vorgesehen.
Für die Anspruchsklärung wird von der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft eine
Bescheinigung über den Menschenhandelsopferstatus ausgestellt. Nach Vorlage dieser
Bescheinigung bei der Ausländerbehörde wird eine Grenzübertrittsbescheinigung, eine
Duldung oder ein Aufenthaltstitel ausgestellt. Mit diesem können beim zuständigen AfSD
Sozialleistungen und Kosten der Unterkunft beantragt werden.
Dolmetscherkosten können im Einzelfall übernommen werden, wenn eine Begründung dafür
vorliegt. Ausländerbehörde und Polizei tragen Dolmetscherkosten aus eigenem Budget,
soweit für ihre Tätigkeit notwendig.
5. Fortbildungen für Bremer Strafrichterinnen und Strafrichter zu den besonderen
Voraussetzungen der Verfolgung von Menschenhandel und Zwangsprostitution
anzubieten und hierbei auch die Bremer Beratungsstellen mit einzubeziehen.
Zu Punkt 5:
Die Deutsche Richterakademie bietet bundesweit auch für bremische Strafrichterinnen und
Strafrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Tagungen zum genannten Thema an.
Beispielhaft für die Angebote der Deutschen Richterakademie für das Jahr 2013 seien die
Tagungen "Internationaler Menschenhandel", "Organisierte Kriminalität" und "Internationale
Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten" genannt.
Gemeinsame Veranstaltungen und Fortbildungen von Strafrichterinnen und Strafrichtern mit
Beratungsstellen werden grundsätzlich als sinnvoll angesehen. Zu berücksichtigen ist hierbei
jedoch, dass sie nur dann in Betracht kommen können, wenn die durchgeführte Fortbildung
bzw. der Erfahrungsaustausch keine Probleme für ein konkretes Verfahren insofern aufwirft,
als Verfahrensbeteiligte die Unvoreingenommenheit der Richterinnen und Richter in Zweifel
ziehen könnten.
Zurzeit bereitet das Justizressort eine erste bremische Fortbildungsveranstaltung zum Thema
Internationaler Menschenhandel" vor. Geplant ist ein umfangreicher Erfahrungsaustausch
unter Beteiligung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten,
Polizei, Ausländerbehörde und Nichtregierungsorganisationen. Die Veranstaltung wird im
Herbst 2013 stattfinden.
6. sich auf Ebene der norddeutschen Bundesländer für eine verstärkte
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution
einzusetzen.
Zu Punkt 6:
Die Polizei Bremen pflegt im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels und der
Zwangsprostitution engen Kontakt zu Niedersachsen. Vertreter des Bremer
Fachkommissariats (K44) werden regelmäßig zu diesbezüglichen Fachtagungen der Polizei in
Niedersachsen eingeladen. Das Bremer Fachkommissariat (K44) setzt sich für eine stetige
Intensivierung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit insbesondere mit den
niedersächsischen Fachdienststellen ein. Hierdurch soll auch verhindert werden, dass beim
Verlassen der bremischen Landesgrenze gefährdete Frauen nicht mehr ausreichend
wahrgenommen und geschützt werden können. Darüber hinaus finden jährliche Tagungen
beim Bundeskriminalamt statt, auf denen über die aktuelle bundesweite Lage informiert wird.
Der hierbei entstehende Kontakt zu den Vertreterinnen und Vertretern der übrigen
Bundesländer stärkt die Zusammenarbeit und fördert den direkten und schnellen Kontakt
auch zwischen den Fachkommissariaten der Landeskriminalämter der norddeutschen
Bundesländer.
Je nach konkretem Ziel besteht auch die Möglichkeit der Thematisierung im Nordverbund des
Arbeitskreises II (Innere Sicherheit) der Ständigen Konferenz der Innenminister und -
senatoren der Länder (AK II-Nord) oder auf den Nordverbundsitzungen der Ständigen
Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK-Nord).
- Dateianhänge
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RE: Bremer SPD staatliche Kriminalisierung und Totalüberwac
Quasi ein Kommentar zu obiger Drucksache der Bremer Bürgerschaft:
a) trotz wiederholter Anfrage wurde mir als Betreiber des Haus9 bzw. zuvor als Bevollmächtigter von "Lara" als Betreiberin ihrer Location der Zugang zur behördeninternen "Clearingstelle" Modellwohnungen, Federführung durch das Innenressort, K 44 nicht gewährt. Ach ja es sollen alle beteiligt werden "LOL"
b) Trotz Nachfragen wurden "Lara" oder ich nicht über die Existenz eines "runden Tisches" unterrichtet. Obwohl verschiedene Institutionen, die am Runden Tisch HB tagen über unser Interesse unterrichtet waren, wurden wir bis heute nicht an den Gesprächen beteiligt. Ach ja es sollen alle beteiligt werden "LOL"
c) Wir (das Haus9 und seine Mieterinnen) führen Beschwerde gegen die Polizei Bremen in mehreren Verfahren wegen Nichtbeachtung der Richtlinie EU/2012/29 zum Schutz von Betroffenen von Straftaten aus einem fremden Land insbesondere bezüglich Ihres Rechtes "Zu verstehen und Verstanden zu werden" (Artikel 3), der noch nicht in BRD Recht umgesetzt wurde. Das entspricht der Situation bei der EU Richtlinie 2011/36 Menschenhandel.
Zwar schreibt sich der Bremer Senat und das Innenressort mit dem Runden Tisch und der Clearingstelle und den Aussagen der obigen Drucksache 18/1085 auf die Fahnen, Menschen, die in der Sexarbit tätig sind, besonders schüzen zu wollen, jedoch gilt dieses nicht, wenn diese Menschen von "normalen" Straftaten betroffen sind (z.B. Stalking, Körperverletzung, Diebstahl, Unterschiebung von Falschgeld). Die Standards die in der EU Richtlinie 2012/29 gesetzt werden, berücksichtigen die - ach so fürsoglichen Bremer Behörden - keineswegs in diesen Fällen. Nur wenn Sexarbeitende eventuell als Betroffene von Straftaten aus dem Deliktsbereich Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung oder dirigistische Zuhälterei gelten könnten, laufen die Behörden zu Höchstform auf, "recherchieren " anlasslos penetrant (Razzien mit Vernehmungen), aber sorgen auch dann nicht dafür, das alle Register der "Verständigung in einer den Betroffenen verständlichen Sprache" gezogen werden und diese über den Blumenstrauss ihrer Rechte und der sie unterstützenden Hilfsorganisationen und Verfahrensregeln informiert werden. Würde ja auch bei der Einordnung der Vernehmungsergebnisse durch "objektives" Amtsermessen eventuell stören
Eine unsere Einsprüche zu laufenden Verfahren:
Sehr geehrter Herr ...., POLIZEI BREMEN, K 44
von Frau ...., einer unserer Mieterin im Haus9, ... hat meine Frau gestern einen Anruf erhalten, in dem diese mitteilte, dass sie von einer Beamtin und einem Beamten der Polizei Bremen im Haus9 vernommen worden sei. Die Beamt_innen teilten Frau ... und der ebenfalls anwesenden Frau ... ihre Namen nicht mit. Die Beamt_innen übergaben an Frau ... und Frau ... eine in Rumänisch verfasste Visitenkarte der Polizei Bremen mit der Telefonnummer 0049 421 362 9007. Es handelt sich dabei, soweit mir bekannt ist, um Ihr Festnetz Diensttelefon.
Ich möchte Sie auf folgende, auch für behördliches Vorgehen in der BRD bedeutsame und soweit mir bekannt verpflichtende Regelungen aufmerksam machen:
Richtlinie 2012/29/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI
Diese Richtlinie legt den behördlichen Umgang mit Opfern von Straftaten fest, und zielt insbesondere auf die Einhaltung der Rechte Betroffener Menschen, die nicht aus dem Sprachraum stammen, in denen die Behörden tätig sind.
Ohne alle einzelnen Regelungen, die diesbezüglich wirksam und verpflichtend in Bezug auf die Kommunikation zwischen Behörden und Betroffenen sind, zu nennen, möchte ich Sie auf zentrale Standards hinweisen, die dort genannt werden.
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
1. Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
a) „Opfer“
i) eine natürliche Person, die eine körperliche, geistige oder seelische Schädigung oder einen wirtschaftlichen Verlust, der direkte Folge einer Straftat war, erlitten hat;
KAPITEL 2
INFORMATION UND UNTERSTÜTZUNG
Artikel 3
Recht, zu verstehen und verstanden zu werden
(1) Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um die Opfer dahin gehend zu unterstützen, dass diese von der ersten Kontaktaufnahme an und bei allen notwendigen weiteren Kontakten mit einer zuständigen Behörde im Zusammenhang mit einem Strafverfahren verstehen und auch selbst verstanden werden, einschließlich was die von dieser Behörde erteilten Informationen anbelangt.
(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die mündliche und schriftliche Kommunikation mit Opfern in einfacher und verständlicher Sprache geführt wird. Bei dieser Kommunikation wird den persönlichen Merkmalen des Opfers — einschließlich Behinderungen, die seine Fähigkeit, zu verstehen oder verstanden zu werden, beeinträchtigen können — Rechnung getragen.
(3) Sofern dies nicht den Interessen des Opfers zuwiderläuft oder den Lauf des Verfahrens beeinträchtigt, gestatten die Mitgliedstaaten, dass das Opfer sich bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde von einer Person seiner Wahl begleiten lässt, wenn das Opfer aufgrund der Auswirkungen der Straftat Hilfe benötigt, um zu verstehen oder verstanden zu werden.
Artikel 5
Rechte der Opfer bei der Anzeige einer Straftat
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Opfer eine schriftliche Bestätigung ihrer förmlichen Anzeige bei der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats mit Angabe der grundlegenden Elemente bezüglich der betreffenden Straftat erhalten.
(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Opfer, die eine Straftat anzeigen wollen und die die Sprache der zuständigen Behörde nicht verstehen oder sprechen, in die Lage versetzt werden, die Anzeige in einer Sprache zu machen, die sie verstehen, oder dabei die erforderliche Hilfe bei der Verständigung erhalten.
(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Opfer, die die Sprache der zuständigen Behörde nicht verstehen oder sprechen, auf Antrag kostenlos eine Übersetzung der in Absatz 1 genannten schriftlichen Bestätigung ihrer Anzeige in eine Sprache, die sie verstehen, erhalten.
Die Beamt_innen, die Frau ... und Frau ... vernahmen, sprachen kein Rumänisch. Frau ... spricht nur sehr wenig Deutsch und Englisch. Frau ... spricht kein Deutsch und nur wenig Englisch. Mir ist eine Verständigung mit Frau ... und Frau ... zu komplexen Sachverhalten, obwohl ich einiges an Rumänisch verstehe, nicht möglich. Die Kommunikation mit diesen Mieterinnen, die schon lange im Haus9 sind, wird daher von "Lara" in Rumänisch geführt.
Frau ... und Frau ... wurden nach ihrem Verständnis, so teilten sie "Lara" mit, zu ihrer Betroffenheit von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel, dirigistischer Zuhälterei, Zwangsprostitution und eventuell Mietwucher vernommen.
Ich denke, dass dieses Vorgehen ohne Anwesenheit eines Dolmetschers und ohne Anwesenheit einer durch Frau ... und Frau ... bestimmten Vetrauensperson, die sowohl die rumänische als auch die deutsche Sprache beherrscht nicht mit dem Vorgaben der Richtlinie 2012/29/EU im Einklang steht.
Sachlich unerheblich ist in diesem Fall, dass die Richtlinie, aufgrund politischer Säumigkeit noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde. Ein Fehlverhalten gegenüber europäischen Standards in dieser Sache war für alle behördlich Beteiligten seit dem 25. Oktober, jedoch spätestens seit dem 15. November 2012 deutlich erkennbar. Es ist insbesondere nicht nachvollziehbar, dass mit so geringer Sensibilität auf die Situation von Frau ... und Frau ... als Vulnerabilitätsgefährdete im Bereich der sexuellen Dienstleistungen Rücksicht genommen wurde. Insbesondere die Gruppe der Personen, die in der sexuellen Dienstleistungen tätig sind, ist doch als besonders vulnerabel bekannt und insbesondere für diese Gruppe wird seit 2007, im Zusammenhang mit dem dabei so bezeichnetem Scheitern des Prostitutionsgesetzes, über die Schutzfunktionen, die der Staat einzunehmen hat, auch innerhalb und von Landes- und des Bundeskriminalämtern ausführlich informiert.
Wieso gerade besonders gefährdeten Angehörigen dieser Berufsgruppe grundlegende von der EU festgelegt Schutzstandards durch die Polizei Bremen nicht gewährt wurden, ist nicht nachvollziehbar. Denn natürlich hätte die Bremer Polizeibehörde diese Standards bereits mit dem 15.11.2012, sofern ein kommunalere politischer Wille bestanden hätte, als verbindliches Verwaltungshandeln mit innerbehördlicher Verordnung einführen können. Und natürlich ist auch jeder Mitarbeitende in der Polizei in solchen Zusammenhängen zu verantwortungsbewusstem Handeln aufgefordert, das geeignet ist den Schaden, den Betroffene von Straftaten erleiden, zu minimieren.
Die Beteuerungen des Engagements der Bremer Polizei und sonstiger beteiligter Behörden, Schaden von dieser Personengruppe fern zu halten und dieser Gruppe von Menschen besonderen Schutz zu gewähren, erscheinen so im hohem Maße unglaubwürdig.
Ich erbitte Ihre Stellungnahme und die Prüfung diese Verfahrens auf dem Amtsweg.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Fricke
"Lara"
Frau ... und Frau ... wurde der Inhalt dieses Schreibens mitgeteilt. Übersetzung durch "Lara"
a) trotz wiederholter Anfrage wurde mir als Betreiber des Haus9 bzw. zuvor als Bevollmächtigter von "Lara" als Betreiberin ihrer Location der Zugang zur behördeninternen "Clearingstelle" Modellwohnungen, Federführung durch das Innenressort, K 44 nicht gewährt. Ach ja es sollen alle beteiligt werden "LOL"
b) Trotz Nachfragen wurden "Lara" oder ich nicht über die Existenz eines "runden Tisches" unterrichtet. Obwohl verschiedene Institutionen, die am Runden Tisch HB tagen über unser Interesse unterrichtet waren, wurden wir bis heute nicht an den Gesprächen beteiligt. Ach ja es sollen alle beteiligt werden "LOL"
c) Wir (das Haus9 und seine Mieterinnen) führen Beschwerde gegen die Polizei Bremen in mehreren Verfahren wegen Nichtbeachtung der Richtlinie EU/2012/29 zum Schutz von Betroffenen von Straftaten aus einem fremden Land insbesondere bezüglich Ihres Rechtes "Zu verstehen und Verstanden zu werden" (Artikel 3), der noch nicht in BRD Recht umgesetzt wurde. Das entspricht der Situation bei der EU Richtlinie 2011/36 Menschenhandel.
Zwar schreibt sich der Bremer Senat und das Innenressort mit dem Runden Tisch und der Clearingstelle und den Aussagen der obigen Drucksache 18/1085 auf die Fahnen, Menschen, die in der Sexarbit tätig sind, besonders schüzen zu wollen, jedoch gilt dieses nicht, wenn diese Menschen von "normalen" Straftaten betroffen sind (z.B. Stalking, Körperverletzung, Diebstahl, Unterschiebung von Falschgeld). Die Standards die in der EU Richtlinie 2012/29 gesetzt werden, berücksichtigen die - ach so fürsoglichen Bremer Behörden - keineswegs in diesen Fällen. Nur wenn Sexarbeitende eventuell als Betroffene von Straftaten aus dem Deliktsbereich Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung oder dirigistische Zuhälterei gelten könnten, laufen die Behörden zu Höchstform auf, "recherchieren " anlasslos penetrant (Razzien mit Vernehmungen), aber sorgen auch dann nicht dafür, das alle Register der "Verständigung in einer den Betroffenen verständlichen Sprache" gezogen werden und diese über den Blumenstrauss ihrer Rechte und der sie unterstützenden Hilfsorganisationen und Verfahrensregeln informiert werden. Würde ja auch bei der Einordnung der Vernehmungsergebnisse durch "objektives" Amtsermessen eventuell stören
Eine unsere Einsprüche zu laufenden Verfahren:
Sehr geehrter Herr ...., POLIZEI BREMEN, K 44
von Frau ...., einer unserer Mieterin im Haus9, ... hat meine Frau gestern einen Anruf erhalten, in dem diese mitteilte, dass sie von einer Beamtin und einem Beamten der Polizei Bremen im Haus9 vernommen worden sei. Die Beamt_innen teilten Frau ... und der ebenfalls anwesenden Frau ... ihre Namen nicht mit. Die Beamt_innen übergaben an Frau ... und Frau ... eine in Rumänisch verfasste Visitenkarte der Polizei Bremen mit der Telefonnummer 0049 421 362 9007. Es handelt sich dabei, soweit mir bekannt ist, um Ihr Festnetz Diensttelefon.
Ich möchte Sie auf folgende, auch für behördliches Vorgehen in der BRD bedeutsame und soweit mir bekannt verpflichtende Regelungen aufmerksam machen:
Richtlinie 2012/29/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI
Diese Richtlinie legt den behördlichen Umgang mit Opfern von Straftaten fest, und zielt insbesondere auf die Einhaltung der Rechte Betroffener Menschen, die nicht aus dem Sprachraum stammen, in denen die Behörden tätig sind.
Ohne alle einzelnen Regelungen, die diesbezüglich wirksam und verpflichtend in Bezug auf die Kommunikation zwischen Behörden und Betroffenen sind, zu nennen, möchte ich Sie auf zentrale Standards hinweisen, die dort genannt werden.
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
1. Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
a) „Opfer“
i) eine natürliche Person, die eine körperliche, geistige oder seelische Schädigung oder einen wirtschaftlichen Verlust, der direkte Folge einer Straftat war, erlitten hat;
KAPITEL 2
INFORMATION UND UNTERSTÜTZUNG
Artikel 3
Recht, zu verstehen und verstanden zu werden
(1) Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um die Opfer dahin gehend zu unterstützen, dass diese von der ersten Kontaktaufnahme an und bei allen notwendigen weiteren Kontakten mit einer zuständigen Behörde im Zusammenhang mit einem Strafverfahren verstehen und auch selbst verstanden werden, einschließlich was die von dieser Behörde erteilten Informationen anbelangt.
(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die mündliche und schriftliche Kommunikation mit Opfern in einfacher und verständlicher Sprache geführt wird. Bei dieser Kommunikation wird den persönlichen Merkmalen des Opfers — einschließlich Behinderungen, die seine Fähigkeit, zu verstehen oder verstanden zu werden, beeinträchtigen können — Rechnung getragen.
(3) Sofern dies nicht den Interessen des Opfers zuwiderläuft oder den Lauf des Verfahrens beeinträchtigt, gestatten die Mitgliedstaaten, dass das Opfer sich bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde von einer Person seiner Wahl begleiten lässt, wenn das Opfer aufgrund der Auswirkungen der Straftat Hilfe benötigt, um zu verstehen oder verstanden zu werden.
Artikel 5
Rechte der Opfer bei der Anzeige einer Straftat
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Opfer eine schriftliche Bestätigung ihrer förmlichen Anzeige bei der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats mit Angabe der grundlegenden Elemente bezüglich der betreffenden Straftat erhalten.
(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Opfer, die eine Straftat anzeigen wollen und die die Sprache der zuständigen Behörde nicht verstehen oder sprechen, in die Lage versetzt werden, die Anzeige in einer Sprache zu machen, die sie verstehen, oder dabei die erforderliche Hilfe bei der Verständigung erhalten.
(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Opfer, die die Sprache der zuständigen Behörde nicht verstehen oder sprechen, auf Antrag kostenlos eine Übersetzung der in Absatz 1 genannten schriftlichen Bestätigung ihrer Anzeige in eine Sprache, die sie verstehen, erhalten.
Die Beamt_innen, die Frau ... und Frau ... vernahmen, sprachen kein Rumänisch. Frau ... spricht nur sehr wenig Deutsch und Englisch. Frau ... spricht kein Deutsch und nur wenig Englisch. Mir ist eine Verständigung mit Frau ... und Frau ... zu komplexen Sachverhalten, obwohl ich einiges an Rumänisch verstehe, nicht möglich. Die Kommunikation mit diesen Mieterinnen, die schon lange im Haus9 sind, wird daher von "Lara" in Rumänisch geführt.
Frau ... und Frau ... wurden nach ihrem Verständnis, so teilten sie "Lara" mit, zu ihrer Betroffenheit von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel, dirigistischer Zuhälterei, Zwangsprostitution und eventuell Mietwucher vernommen.
Ich denke, dass dieses Vorgehen ohne Anwesenheit eines Dolmetschers und ohne Anwesenheit einer durch Frau ... und Frau ... bestimmten Vetrauensperson, die sowohl die rumänische als auch die deutsche Sprache beherrscht nicht mit dem Vorgaben der Richtlinie 2012/29/EU im Einklang steht.
Sachlich unerheblich ist in diesem Fall, dass die Richtlinie, aufgrund politischer Säumigkeit noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde. Ein Fehlverhalten gegenüber europäischen Standards in dieser Sache war für alle behördlich Beteiligten seit dem 25. Oktober, jedoch spätestens seit dem 15. November 2012 deutlich erkennbar. Es ist insbesondere nicht nachvollziehbar, dass mit so geringer Sensibilität auf die Situation von Frau ... und Frau ... als Vulnerabilitätsgefährdete im Bereich der sexuellen Dienstleistungen Rücksicht genommen wurde. Insbesondere die Gruppe der Personen, die in der sexuellen Dienstleistungen tätig sind, ist doch als besonders vulnerabel bekannt und insbesondere für diese Gruppe wird seit 2007, im Zusammenhang mit dem dabei so bezeichnetem Scheitern des Prostitutionsgesetzes, über die Schutzfunktionen, die der Staat einzunehmen hat, auch innerhalb und von Landes- und des Bundeskriminalämtern ausführlich informiert.
Wieso gerade besonders gefährdeten Angehörigen dieser Berufsgruppe grundlegende von der EU festgelegt Schutzstandards durch die Polizei Bremen nicht gewährt wurden, ist nicht nachvollziehbar. Denn natürlich hätte die Bremer Polizeibehörde diese Standards bereits mit dem 15.11.2012, sofern ein kommunalere politischer Wille bestanden hätte, als verbindliches Verwaltungshandeln mit innerbehördlicher Verordnung einführen können. Und natürlich ist auch jeder Mitarbeitende in der Polizei in solchen Zusammenhängen zu verantwortungsbewusstem Handeln aufgefordert, das geeignet ist den Schaden, den Betroffene von Straftaten erleiden, zu minimieren.
Die Beteuerungen des Engagements der Bremer Polizei und sonstiger beteiligter Behörden, Schaden von dieser Personengruppe fern zu halten und dieser Gruppe von Menschen besonderen Schutz zu gewähren, erscheinen so im hohem Maße unglaubwürdig.
Ich erbitte Ihre Stellungnahme und die Prüfung diese Verfahrens auf dem Amtsweg.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Fricke
"Lara"
Frau ... und Frau ... wurde der Inhalt dieses Schreibens mitgeteilt. Übersetzung durch "Lara"