Konzessionierung von Prostitutionsstätten?
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Im Bericht des Rechtsausschusses findet sich folgender Satz:
Im Übrigen zeige auch die in Deutschland teilweise dramatisch angestiegene Prostitutionsausübung, die großenteils Zwangsprostitution und auf die Einführung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) zurückzuführen sei, dass dieses Gesetz nachbesserungsbedürftig sei
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/142/1714215.pdf
Hier nochmals der Gesetzentwurf:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713706.pdf
Für Prostitutionsstätten neu Satz 7 in in § 38 Absatz 1 Gewerbeordnung gilt:
„Die zuständige Behörde kann im Fall der Nummer 7 den Gewerbebetrieb von bestimmten Auflagen abhängig machen, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit, der Kunden, der Prostituierten oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen erforderlich ist.“
Weder wird definiert, was eine Prostitutionsstätte ist noch was "erhebliche" Belästigungen sind.
Im Übrigen zeige auch die in Deutschland teilweise dramatisch angestiegene Prostitutionsausübung, die großenteils Zwangsprostitution und auf die Einführung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) zurückzuführen sei, dass dieses Gesetz nachbesserungsbedürftig sei
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/142/1714215.pdf
Hier nochmals der Gesetzentwurf:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713706.pdf
Für Prostitutionsstätten neu Satz 7 in in § 38 Absatz 1 Gewerbeordnung gilt:
„Die zuständige Behörde kann im Fall der Nummer 7 den Gewerbebetrieb von bestimmten Auflagen abhängig machen, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit, der Kunden, der Prostituierten oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen erforderlich ist.“
Weder wird definiert, was eine Prostitutionsstätte ist noch was "erhebliche" Belästigungen sind.
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Politiker lesen doch keine Gesetzesentwürfe mehr.
Die Interessens(Lobby)gruppen schreiben sie und die Einpeit...Fraktionsvorsitzenden sagen ihnen, wann und wie sie abzustimmen haben.
Kasperlbude, die einen an die Endphase der Weimarer Republik erinnert, armseliges Gezänk, die wichtige Probleme werden ignoriert, das Volk ruhiggestellt...
Das kann noch heiter werden, die sind noch lang nicht mit "uns" fertig!
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Das kann noch heiter werden, die sind noch lang nicht mit "uns" fertig!
Ich höre das Gras schon wachsen,
in das wir beißen werden!
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- Admina
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?
Weser-Kurier: Über das Gesetz gegen Menschenhandel schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 29. Juni 2013:
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Bremen - Es ist wie so häufig kurz vor Ablauf der Legislaturperiode: Da wird noch eben schnell eine Gesetzesvorlage durchgewunken, die in der verabschiedeten Form so recht niemand haben will. Aber sei's drum, das leidige Thema ist erst einmal vom Tisch. Im Fall der jetzt von Schwarz-Gelb beschlossenen Vorlage zur Eindämmung von Menschenhandel und Zwangsprostitution ist die Sache sogar noch offensichtlicher, denn der Regierungskoalition saß zusätzlich die EU-Kommission in Brüssel im Nacken. Die hatte Deutschland unmissverständlich eine Frist gesetzt und neben härteren Sanktionen beim Menschenhandel auch eine gewerberechtliche Überwachung der Prostitution gefordert. Mit dem beschlossenen Entwurf soll der Weg für die Umsetzung dieser EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 in deutsches Recht endlich frei gemacht werden. Zeit wird es, denn die Frist ist bereits Anfang April abgelaufen. Formal könnte damit der Fall erledigt sein, ist er aber nicht. Selbst die Union, die dem Gesetzentwurf zusammen mit der FDP gegen den Widerstand von SPD, Grünen und Linken zugestimmt hat, ist nicht zufrieden. Der Grund: Die CDU-Parlamentarier konnten sich mit ihrer Forderung nach schärferen Maßnahmen gegen Zwangsprostitution nicht gegen die regelungsunwirschen Liberalen durchsetzen. Damit klingt das Fazit der Union ähnlich wie das der Kritiker aus den Reihen der Opposition, der Fachleute, Opferinitiativen und Strafverfolgungsbehörden. Alle sind sich einig: Weitere Reformen müssen folgen, soll der Kampf gegen Menschenhandel gewonnen werden, die jetzige Regelung ist völlig unzureichend. Und so ist jetzt schon klar, dass dieser Gesetzentwurf im Vermittlungsausschuss landen wird - die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat wird ihn in dieser Form nicht passieren lassen. Also heißt es nach der Sommerpause und kurz vor der Bundestagswahl: Alles wieder auf Anfang. Leidtragende sind und bleiben die Opfer von Menschenhändlern. Sie müssen weiter auf wirksamen Schutz warten.
www.presseportal.de/pm/30479/2503670/we ... -seiner/gn
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Bremen - Es ist wie so häufig kurz vor Ablauf der Legislaturperiode: Da wird noch eben schnell eine Gesetzesvorlage durchgewunken, die in der verabschiedeten Form so recht niemand haben will. Aber sei's drum, das leidige Thema ist erst einmal vom Tisch. Im Fall der jetzt von Schwarz-Gelb beschlossenen Vorlage zur Eindämmung von Menschenhandel und Zwangsprostitution ist die Sache sogar noch offensichtlicher, denn der Regierungskoalition saß zusätzlich die EU-Kommission in Brüssel im Nacken. Die hatte Deutschland unmissverständlich eine Frist gesetzt und neben härteren Sanktionen beim Menschenhandel auch eine gewerberechtliche Überwachung der Prostitution gefordert. Mit dem beschlossenen Entwurf soll der Weg für die Umsetzung dieser EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 in deutsches Recht endlich frei gemacht werden. Zeit wird es, denn die Frist ist bereits Anfang April abgelaufen. Formal könnte damit der Fall erledigt sein, ist er aber nicht. Selbst die Union, die dem Gesetzentwurf zusammen mit der FDP gegen den Widerstand von SPD, Grünen und Linken zugestimmt hat, ist nicht zufrieden. Der Grund: Die CDU-Parlamentarier konnten sich mit ihrer Forderung nach schärferen Maßnahmen gegen Zwangsprostitution nicht gegen die regelungsunwirschen Liberalen durchsetzen. Damit klingt das Fazit der Union ähnlich wie das der Kritiker aus den Reihen der Opposition, der Fachleute, Opferinitiativen und Strafverfolgungsbehörden. Alle sind sich einig: Weitere Reformen müssen folgen, soll der Kampf gegen Menschenhandel gewonnen werden, die jetzige Regelung ist völlig unzureichend. Und so ist jetzt schon klar, dass dieser Gesetzentwurf im Vermittlungsausschuss landen wird - die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat wird ihn in dieser Form nicht passieren lassen. Also heißt es nach der Sommerpause und kurz vor der Bundestagswahl: Alles wieder auf Anfang. Leidtragende sind und bleiben die Opfer von Menschenhändlern. Sie müssen weiter auf wirksamen Schutz warten.
www.presseportal.de/pm/30479/2503670/we ... -seiner/gn
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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- Admina
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?
Künast hält Prostitutionsgesetz für "verlogene Regelung"
Grünen-Politikerin kritisiert Bundestagsbeschluss als "Show-Veranstaltung" der CDU
Renate Künast im Gespräch mit Christoph Heinemann
Die Gesetzesvorlage der schwarz-gelben Regierung zur Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel sei verlogen und produziere "viel warme Luft", meint die Grünen-Bundestagsfraktionsvorsitzende Renate Künast. Es reiche nicht, Bordelle der Gewerbeaufsicht zu unterstellen.
Christoph Heinemann: Gut gemeint kann das Gegenteil von gut bewirken. Die gute Absicht wird der früheren rot-grünen Bundesregierung niemand absprechen, als sie versuchte, die Rechte von Prostituierten zu stärken. 2002 wurde Prostitution als Dienstleistung mit bestimmten Rechten und Pflichten festgeschrieben. Damals warnten Frauenrechtlerinnen, das Gegenteil könne erreicht werden, und die Mahnerinnen haben offenbar recht behalten. Die Folgen sind haarsträubend.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich nach Ansicht von Experten zu einem Eldorado der Zwangsprostitution entwickelt. Der Deutsche Bundestag hat in der Nacht strengere Kontrollen für Bordelle und schärfere Strafen für Menschenhandel beschlossen und damit eine Richtlinie der Europäischen Union in geltendes Recht umgewandelt.
Am Telefon ist Renate Künast, die Co-Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Guten Morgen.
Renate Künast: Guten Morgen, Herr Heinemann!
Heinemann: Frau Künast, warum haben Sie nicht zugestimmt?
Künast: Nun, weil wir finden, dass dieses Gesetz, so wie es vorgelegt ist, viel warme Luft produziert, aber doch tatsächlich nicht hinreichend konkret wird. Und ich glaube übrigens, anders als in Ihrem Vorspann, dass nicht an dem damaligen Gesetz es lag, sondern wir wissen, dass die Situation von vielen Menschen in Moldawien, Rumänien und Bulgarien so miserabel ist, dass es da richtig Armutsbewegungen dort raus gibt. Das ist das Problem, das sagen uns die Experten, und Existenzängste.
Was bräuchten wir jetzt? Die Koalition hat, ich sage mal, fast eine Show veranstaltet, als würde sie die entsprechende europäische Richtlinie umsetzen. Was bräuchten wir? Anders als Sie im Vorspann gesagt haben, ehrlich gesagt, ist es nicht so, hat die Koalition was geregelt, was eben nicht heißt, man kann von Anfang an Kontrollen durchführen, Auflagen machen und so. Mitnichten! Sie haben nur gesagt, dass ein Bordell dann ein überwachungsbedürftiges Gewerbe ist. Unser Vorschlag heißt aber, es ist genehmigungspflichtig.
Das heißt dann, von Anfang an kann man das Personal überprüfen, ob die schon mal aufgefallen sind. Man kann ganz konkrete Auflagen machen, Auflagen, die die Behörden dann auch jederzeit ermächtigen, Überprüfungen zu machen. Man kann eine Dokumentationspflicht zum Beispiel auflegen und so weiter, und damit hätte man tatsächlich konkrete Auflagen und auch konkrete Kontrollen. Das macht die Koalition nicht. - Und zweitens: Es gibt kein eigenständiges Bleiberecht für Opfer, die hier als Zeuginnen auftauchen dann in Menschenhandelsprozessen. So werden wir dann auch nie jemanden bestrafen können.
Heinemann: Zitieren wir mal Experten. Helmut Sporer ist Kriminalhauptkommissar in Augsburg. Er bezeichnet das rot-grüne Gesetz als "Generalvollmacht für Bordellbesitzer". Axel Dreher ist Professor für internationale Wirtschafts- und Entwicklungspolitik an der Universität Heidelberg. Er sagt, "wo Prostitution legal ist, gibt es mehr Menschenhandel". Das sind jetzt zwei Experten, die Ihrem Gesetz, das Sie zu verantworten haben, die denkbar schlechtesten Karten ausstellen.
Künast: Hätte ich gewusst, Herr Heinemann, dass wir uns gegenseitig mit Zitaten beglücken, hätte ich auch welche mitgebracht. - Ich sage Ihnen, wir haben damals gesagt, als Grüne auch, wir wollen es auch Gewerbe deklarieren, und damals gab es die große Sorge der Kommunen, das überhaupt gar nicht mehr in der Gewerbeaufsicht gewährleisten zu können, auch personell und finanziell nicht gewährleisten zu können. Da übrigens habe ich im Augenblick eine ganz andere, eine wirklich ganz andere Sorge, nämlich die, dass diese Koalition - so hören wir es rumoren -, ihren Gesetzentwurf nicht mal jetzt zum 5. Juli dem Bundesrat zuleitet, sondern erst zum 20. September, …
Heinemann: Können wir bei der Sache bleiben?
Künast: Sekunde! …, um nämlich die Debatte über die Gewerbeaufsicht nicht führen zu müssen. Das hat was mit der Sache zu tun, Herr Heinemann. Wenn Sie das dem Bundesrat nur so vorwerfen und nachher die Kontrollen nicht stattfinden, von denen die Koalition redet, dann ist den Frauen auch nicht geholfen. Aber ich sage noch mal, Herr Heinemann: Diese Zuwanderung an der Stelle ist nicht durch das Gesetz geschehen, sondern ich könnte Ihnen auch viele Kripoleute und andere nennen, zum Beispiel aus Berlin, die ganz klar sagen, als die rechtliche Situation durch den EU-Beitritt in einigen Ländern sich geändert hat, hat es aus diesen Ländern massiv Armutszuwanderung gegeben, wo teilweise trickreich Frauen hier hergezogen wurden. Es wurden ihnen andere Jobs versprochen und dann sind sie hier quasi in eine Situation des Menschenhandels geraten. Das hat mit unserem Gesetz überhaupt nichts zu tun.
Heinemann: Übrigens ist das ja selbst nicht mal in Ihrer eigenen Partei unumstritten. Ihre Parteifreundin Thekla Walker aus Stuttgart hatte beim letzten Parteitag einen Änderungsantrag zum Prostitutionsgesetz vorbereitet, weil sie sagt, das aktuelle Gesetz schützt nur die Ausbeutung. Sie hat es zurückgezogen, weil offenbar keine Mehrheit bei den Grünen in Sicht war. Warum lässt die Partei die Frauen im Regen stehen?
Künast: Erstens, Herr Heinemann, diese Ausbeutung ist passiert vorher. Diese Ausbeutung passiert auch durch die wirtschaftliche Situation der Frauen vor Ort. Mit Thekla hat es viele Gespräche gegeben und ich denke, sie ist an manchen Stellen auch eines Besseren belehrt worden. Ich sage noch mal: Eine Erweiterung des Gesetzes aufs Gewerberecht und es als genehmigungspflichtiges Gewerbe zu deklarieren, haben wir damals schon gewollt. Das können Sie gerne mich fragen. Aber wir sind als Grüne nicht dafür verantwortlich, dass damals andere etwas nicht mitgemacht haben. Da hat sich auch die CDU nicht mit Ruhm bekleckert.
Und ich sage noch mal: Sie werden mit der CDU-Regelung jetzt, es einfach als Gewerbebetrieb zu definieren, ohne auch konkrete Auflagen zu ermöglichen - es ist ein auflagelos erklärtes Gewerbe - und ohne eine Personalausstattung zu machen, es ist eine Show-Veranstaltung der CDU, und es tut mir in der Seele weh, weil wir an zwei Stellen ansetzen müssen: an der wirtschaftlichen Situation der Frauen vor Ort, da wo sie herkommen, und wir müssen hier, nur dann macht es Sinn, eine personelle Ausstattung haben der Gewerbeaufsicht und eine rechtliche Ausstattung mit konkreten Auflagen, deren Einhaltung man dann auch kontrollieren kann.
Sie können doch auch den Gewerbemitarbeitern nicht zumuten, da hinzugehen, es tut ihnen in der Seele weh. Sie können den Frauen nicht mal anbieten, wenn Du Dich erklärst und dann nachher Zeugin bist, hast Du hier auch ein Aufenthaltsrecht. Das tut mir in der Seele weh, weil es eine verlogene Regelung ist.
Heinemann: Frau Künast, vielleicht ist das Gesetz ja auch verlogen, denn an die Stelle der Förderung der Prostitution ist im Strafrecht jetzt die Ausbeutung der Prostituierten gerückt, also in Ihrem Gesetz. Zuhälterei kann nur bestraft werden, wenn sie als ausbeuterisch nachgewiesen werden kann, und viele Ermittler sagen, das klappt meistens nicht. Waren Sie da zu idealistisch?
Künast: Nein. Herr Heinemann, ich glaube, dass wir den richtigen Zugang an der Stelle haben, weil Prostitution gibt es. Ich weiß nicht, ob Sie nicht auch in Ihrem Bekanntenkreis den einen oder anderen Mann kennen oder mal gehört haben, der da hingegangen ist.
Heinemann: Oder Sie?
Künast: Ich nicht, gebe ich ehrlich zu.
Heinemann: Ich auch nicht, gebe ich auch ehrlich zu.
Künast: Gut, dann sind wir schon zwei. Aber irgendwo müsste es diese Leute geben und deshalb, glaube ich, wird man dem ganzen nur beikommen, … Das ist ja, man sagt oft, das älteste Gewerbe der Welt, Prostitution wird es scheinbar immer geben. Die können wir gar nicht verhindern, das wäre absurd. Was wir verhindern müssen ist, dass es Menschen gibt, die Menschenhandel betreiben, und das müssen wir an der Wurzel versuchen zu beseitigen und da, wo Menschenhandel schon stattfindet, müssen wir sehr genau und präzise überlegen, ob wir eine Show-Veranstaltung machen, oder ob wir Maßnahmen da reinkriegen, die tatsächlich auch Hilfe haben.
Eine Frau, die hier im Menschenhandel ist, weiß nicht, wovon sie sich ernähren soll, kennt keine Sprache, hat keine Kontakte zu Behörden, sondern glaubt, dass die vielleicht genauso korrupt sind wie in ihrem Ursprungsland. Und deshalb muss die Gewerbeaufsicht dort auch erscheinen, wiederholt erscheinen, dazu braucht sie Auflagen, und sie muss der Frau sagen können, Du wirst nicht nächste Woche zurück abgeschoben, sondern wir werden Deine Existenz sichern.
Heinemann: Frau Künast, keine Show veranstaltet Schweden. Die Polizei dort packt die Freier beim Gemächt. Das heißt, wer mit Prostituierten erwischt wird, landet vor Gericht.
Künast: Ja! Wir haben gestern Nacht im Bundestag ja auch einen Antrag gehabt, nämlich zur Bestrafung von Freiern bei Zwangsprostitution. Wer wissentlich Opfer von Menschenhandel ausnutzt, kann bestraft werden.
Heinemann: Wie wollen Sie das denn nachweisen, dass der Freier vorher wusste, dass es eine Zwangsprostituierte ist?
Künast: Ich gebe zu, dass das in manchen Fällen, in einigen Fällen gar nicht einfach ist. Ich halte diesen Schritt ehrlich gesagt auch trotz alledem für richtig, weil Sie werden nicht sagen wollen, die Bestrafung von Freiern bei Zwangsprostitution solle man nicht vornehmen, oder?
Heinemann: Frau Künast, lässt das Bild vom Beruf Prostituierte, was Sie ja mit Ihrem Gesetz verfestigen wollten oder schützen wollten, sagen wir es mal so, nicht die Hemmschwelle sinken? Ich will es mal anders formulieren: Ein Bordell wie das inzwischen geschlossene "Airport Muschis" - ich zitiere das jetzt - in Berlin, wir haben gestern in dieser Sendung eine Reportage gehört über das Kölner Etablissement "Pascha", nehmen Sie nur mal diese Begriffe - was löst das aus, die Verfügbarkeit, die entsprechenden Fantasien, die Praktiken, von der Gesellschaft anerkannt? Wie glauben Sie werden junge Leute vorbereitet, in Schweden, wo das verboten ist, die wissen, das ist eine Straftat, oder in Deutschland, wo man sagt, das ist erlaubt?
Künast: Ich sehe ehrlich, Herr Heinemann, dass Prostitution bei uns stattfindet. Sie findet statt und Sie können sicherlich lauter Dinge finden. Ich kann Ihnen auch sagen, fangen wir doch mal beide miteinander bei der Werbung an, wenn mir die Unterwäschewerbung von Frauen hier entgegenkommt.
Heinemann: Können wir beim Thema bleiben? Sorry!
Künast: Nein, Entschuldigung! Ich darf ja antworten wie ich möchte, Herr Heinemann. Sie können es immer noch beurteilen. Frauen werden in dieser Gesellschaft an verschiedenen Stellen, angefangen bei der Werbung, zum Subjekt degradiert. Frauen sind in dieser Gesellschaft strukturell benachteiligt, besonders von Armut betroffen
Heinemann: Vor allen Dingen in der Prostitution!
Künast: Und ja, es gibt auch Prostitution. - Ich wäre froh, wenn ich nicht jetzt heute etwas versprechen müsste, von dem ich weiß, dass ich es in den nächsten 10, 20 Jahren gar nicht erreichen kann, sondern mal ganz ernsthaft und unideologisch, Herr Heinemann, anfange, das Schlimmste, was es gibt, existenziell, hier zu beseitigen. Und das ist für mich der Menschenhandel, das ist die Ausnutzung von Frauen, und dazu gehört zwingend, schon um das gesellschaftliche Zeichen, von dem Sie geredet haben, zu zeigen. Sie können doch nicht sagen auf der einen Seite, wir sollen es ächten, und dann sagen Sie mir, die Bestrafung von Freiern bei Zwangsprostitution, die sei unsinnig.
Heinemann: Wie bitte? Das habe ich doch gar nicht gesagt. Im Gegenteil!
Künast: Das ist im Strafgesetzbuch das erste gesellschaftliche Zeichen, das wir brauchen, und wir brauchen Kontrollen, die vorher, weil es ein genehmigungspflichtiges Gewerbe ist, Auflagen machen können, und entsprechend Gewerbeaufsichtsämter, die personell ausgestattet sind. Wenn wir das alles geschafft haben, rede ich gerne mit Ihnen weiter über die nächsten Schritte.
Heinemann: Frau Künast, wir müssen fertig werden. - Nur zur Klarstellung gerade: Ich hatte Ihnen das Beispiel Schweden vorgeführt, wo Freier bestraft werden. Das andere, was Sie jetzt gerade behauptet haben, war so nicht in dem Gespräch vorgekommen.
Künast: Nun denn!
Heinemann: Renate Künast, die Co-Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Danke schön für das Gespräch und auf Wiederhören.
Künast: Auf Wiederhören.
www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/2158803/
Grünen-Politikerin kritisiert Bundestagsbeschluss als "Show-Veranstaltung" der CDU
Renate Künast im Gespräch mit Christoph Heinemann
Die Gesetzesvorlage der schwarz-gelben Regierung zur Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel sei verlogen und produziere "viel warme Luft", meint die Grünen-Bundestagsfraktionsvorsitzende Renate Künast. Es reiche nicht, Bordelle der Gewerbeaufsicht zu unterstellen.
Christoph Heinemann: Gut gemeint kann das Gegenteil von gut bewirken. Die gute Absicht wird der früheren rot-grünen Bundesregierung niemand absprechen, als sie versuchte, die Rechte von Prostituierten zu stärken. 2002 wurde Prostitution als Dienstleistung mit bestimmten Rechten und Pflichten festgeschrieben. Damals warnten Frauenrechtlerinnen, das Gegenteil könne erreicht werden, und die Mahnerinnen haben offenbar recht behalten. Die Folgen sind haarsträubend.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich nach Ansicht von Experten zu einem Eldorado der Zwangsprostitution entwickelt. Der Deutsche Bundestag hat in der Nacht strengere Kontrollen für Bordelle und schärfere Strafen für Menschenhandel beschlossen und damit eine Richtlinie der Europäischen Union in geltendes Recht umgewandelt.
Am Telefon ist Renate Künast, die Co-Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Guten Morgen.
Renate Künast: Guten Morgen, Herr Heinemann!
Heinemann: Frau Künast, warum haben Sie nicht zugestimmt?
Künast: Nun, weil wir finden, dass dieses Gesetz, so wie es vorgelegt ist, viel warme Luft produziert, aber doch tatsächlich nicht hinreichend konkret wird. Und ich glaube übrigens, anders als in Ihrem Vorspann, dass nicht an dem damaligen Gesetz es lag, sondern wir wissen, dass die Situation von vielen Menschen in Moldawien, Rumänien und Bulgarien so miserabel ist, dass es da richtig Armutsbewegungen dort raus gibt. Das ist das Problem, das sagen uns die Experten, und Existenzängste.
Was bräuchten wir jetzt? Die Koalition hat, ich sage mal, fast eine Show veranstaltet, als würde sie die entsprechende europäische Richtlinie umsetzen. Was bräuchten wir? Anders als Sie im Vorspann gesagt haben, ehrlich gesagt, ist es nicht so, hat die Koalition was geregelt, was eben nicht heißt, man kann von Anfang an Kontrollen durchführen, Auflagen machen und so. Mitnichten! Sie haben nur gesagt, dass ein Bordell dann ein überwachungsbedürftiges Gewerbe ist. Unser Vorschlag heißt aber, es ist genehmigungspflichtig.
Das heißt dann, von Anfang an kann man das Personal überprüfen, ob die schon mal aufgefallen sind. Man kann ganz konkrete Auflagen machen, Auflagen, die die Behörden dann auch jederzeit ermächtigen, Überprüfungen zu machen. Man kann eine Dokumentationspflicht zum Beispiel auflegen und so weiter, und damit hätte man tatsächlich konkrete Auflagen und auch konkrete Kontrollen. Das macht die Koalition nicht. - Und zweitens: Es gibt kein eigenständiges Bleiberecht für Opfer, die hier als Zeuginnen auftauchen dann in Menschenhandelsprozessen. So werden wir dann auch nie jemanden bestrafen können.
Heinemann: Zitieren wir mal Experten. Helmut Sporer ist Kriminalhauptkommissar in Augsburg. Er bezeichnet das rot-grüne Gesetz als "Generalvollmacht für Bordellbesitzer". Axel Dreher ist Professor für internationale Wirtschafts- und Entwicklungspolitik an der Universität Heidelberg. Er sagt, "wo Prostitution legal ist, gibt es mehr Menschenhandel". Das sind jetzt zwei Experten, die Ihrem Gesetz, das Sie zu verantworten haben, die denkbar schlechtesten Karten ausstellen.
Künast: Hätte ich gewusst, Herr Heinemann, dass wir uns gegenseitig mit Zitaten beglücken, hätte ich auch welche mitgebracht. - Ich sage Ihnen, wir haben damals gesagt, als Grüne auch, wir wollen es auch Gewerbe deklarieren, und damals gab es die große Sorge der Kommunen, das überhaupt gar nicht mehr in der Gewerbeaufsicht gewährleisten zu können, auch personell und finanziell nicht gewährleisten zu können. Da übrigens habe ich im Augenblick eine ganz andere, eine wirklich ganz andere Sorge, nämlich die, dass diese Koalition - so hören wir es rumoren -, ihren Gesetzentwurf nicht mal jetzt zum 5. Juli dem Bundesrat zuleitet, sondern erst zum 20. September, …
Heinemann: Können wir bei der Sache bleiben?
Künast: Sekunde! …, um nämlich die Debatte über die Gewerbeaufsicht nicht führen zu müssen. Das hat was mit der Sache zu tun, Herr Heinemann. Wenn Sie das dem Bundesrat nur so vorwerfen und nachher die Kontrollen nicht stattfinden, von denen die Koalition redet, dann ist den Frauen auch nicht geholfen. Aber ich sage noch mal, Herr Heinemann: Diese Zuwanderung an der Stelle ist nicht durch das Gesetz geschehen, sondern ich könnte Ihnen auch viele Kripoleute und andere nennen, zum Beispiel aus Berlin, die ganz klar sagen, als die rechtliche Situation durch den EU-Beitritt in einigen Ländern sich geändert hat, hat es aus diesen Ländern massiv Armutszuwanderung gegeben, wo teilweise trickreich Frauen hier hergezogen wurden. Es wurden ihnen andere Jobs versprochen und dann sind sie hier quasi in eine Situation des Menschenhandels geraten. Das hat mit unserem Gesetz überhaupt nichts zu tun.
Heinemann: Übrigens ist das ja selbst nicht mal in Ihrer eigenen Partei unumstritten. Ihre Parteifreundin Thekla Walker aus Stuttgart hatte beim letzten Parteitag einen Änderungsantrag zum Prostitutionsgesetz vorbereitet, weil sie sagt, das aktuelle Gesetz schützt nur die Ausbeutung. Sie hat es zurückgezogen, weil offenbar keine Mehrheit bei den Grünen in Sicht war. Warum lässt die Partei die Frauen im Regen stehen?
Künast: Erstens, Herr Heinemann, diese Ausbeutung ist passiert vorher. Diese Ausbeutung passiert auch durch die wirtschaftliche Situation der Frauen vor Ort. Mit Thekla hat es viele Gespräche gegeben und ich denke, sie ist an manchen Stellen auch eines Besseren belehrt worden. Ich sage noch mal: Eine Erweiterung des Gesetzes aufs Gewerberecht und es als genehmigungspflichtiges Gewerbe zu deklarieren, haben wir damals schon gewollt. Das können Sie gerne mich fragen. Aber wir sind als Grüne nicht dafür verantwortlich, dass damals andere etwas nicht mitgemacht haben. Da hat sich auch die CDU nicht mit Ruhm bekleckert.
Und ich sage noch mal: Sie werden mit der CDU-Regelung jetzt, es einfach als Gewerbebetrieb zu definieren, ohne auch konkrete Auflagen zu ermöglichen - es ist ein auflagelos erklärtes Gewerbe - und ohne eine Personalausstattung zu machen, es ist eine Show-Veranstaltung der CDU, und es tut mir in der Seele weh, weil wir an zwei Stellen ansetzen müssen: an der wirtschaftlichen Situation der Frauen vor Ort, da wo sie herkommen, und wir müssen hier, nur dann macht es Sinn, eine personelle Ausstattung haben der Gewerbeaufsicht und eine rechtliche Ausstattung mit konkreten Auflagen, deren Einhaltung man dann auch kontrollieren kann.
Sie können doch auch den Gewerbemitarbeitern nicht zumuten, da hinzugehen, es tut ihnen in der Seele weh. Sie können den Frauen nicht mal anbieten, wenn Du Dich erklärst und dann nachher Zeugin bist, hast Du hier auch ein Aufenthaltsrecht. Das tut mir in der Seele weh, weil es eine verlogene Regelung ist.
Heinemann: Frau Künast, vielleicht ist das Gesetz ja auch verlogen, denn an die Stelle der Förderung der Prostitution ist im Strafrecht jetzt die Ausbeutung der Prostituierten gerückt, also in Ihrem Gesetz. Zuhälterei kann nur bestraft werden, wenn sie als ausbeuterisch nachgewiesen werden kann, und viele Ermittler sagen, das klappt meistens nicht. Waren Sie da zu idealistisch?
Künast: Nein. Herr Heinemann, ich glaube, dass wir den richtigen Zugang an der Stelle haben, weil Prostitution gibt es. Ich weiß nicht, ob Sie nicht auch in Ihrem Bekanntenkreis den einen oder anderen Mann kennen oder mal gehört haben, der da hingegangen ist.
Heinemann: Oder Sie?
Künast: Ich nicht, gebe ich ehrlich zu.
Heinemann: Ich auch nicht, gebe ich auch ehrlich zu.
Künast: Gut, dann sind wir schon zwei. Aber irgendwo müsste es diese Leute geben und deshalb, glaube ich, wird man dem ganzen nur beikommen, … Das ist ja, man sagt oft, das älteste Gewerbe der Welt, Prostitution wird es scheinbar immer geben. Die können wir gar nicht verhindern, das wäre absurd. Was wir verhindern müssen ist, dass es Menschen gibt, die Menschenhandel betreiben, und das müssen wir an der Wurzel versuchen zu beseitigen und da, wo Menschenhandel schon stattfindet, müssen wir sehr genau und präzise überlegen, ob wir eine Show-Veranstaltung machen, oder ob wir Maßnahmen da reinkriegen, die tatsächlich auch Hilfe haben.
Eine Frau, die hier im Menschenhandel ist, weiß nicht, wovon sie sich ernähren soll, kennt keine Sprache, hat keine Kontakte zu Behörden, sondern glaubt, dass die vielleicht genauso korrupt sind wie in ihrem Ursprungsland. Und deshalb muss die Gewerbeaufsicht dort auch erscheinen, wiederholt erscheinen, dazu braucht sie Auflagen, und sie muss der Frau sagen können, Du wirst nicht nächste Woche zurück abgeschoben, sondern wir werden Deine Existenz sichern.
Heinemann: Frau Künast, keine Show veranstaltet Schweden. Die Polizei dort packt die Freier beim Gemächt. Das heißt, wer mit Prostituierten erwischt wird, landet vor Gericht.
Künast: Ja! Wir haben gestern Nacht im Bundestag ja auch einen Antrag gehabt, nämlich zur Bestrafung von Freiern bei Zwangsprostitution. Wer wissentlich Opfer von Menschenhandel ausnutzt, kann bestraft werden.
Heinemann: Wie wollen Sie das denn nachweisen, dass der Freier vorher wusste, dass es eine Zwangsprostituierte ist?
Künast: Ich gebe zu, dass das in manchen Fällen, in einigen Fällen gar nicht einfach ist. Ich halte diesen Schritt ehrlich gesagt auch trotz alledem für richtig, weil Sie werden nicht sagen wollen, die Bestrafung von Freiern bei Zwangsprostitution solle man nicht vornehmen, oder?
Heinemann: Frau Künast, lässt das Bild vom Beruf Prostituierte, was Sie ja mit Ihrem Gesetz verfestigen wollten oder schützen wollten, sagen wir es mal so, nicht die Hemmschwelle sinken? Ich will es mal anders formulieren: Ein Bordell wie das inzwischen geschlossene "Airport Muschis" - ich zitiere das jetzt - in Berlin, wir haben gestern in dieser Sendung eine Reportage gehört über das Kölner Etablissement "Pascha", nehmen Sie nur mal diese Begriffe - was löst das aus, die Verfügbarkeit, die entsprechenden Fantasien, die Praktiken, von der Gesellschaft anerkannt? Wie glauben Sie werden junge Leute vorbereitet, in Schweden, wo das verboten ist, die wissen, das ist eine Straftat, oder in Deutschland, wo man sagt, das ist erlaubt?
Künast: Ich sehe ehrlich, Herr Heinemann, dass Prostitution bei uns stattfindet. Sie findet statt und Sie können sicherlich lauter Dinge finden. Ich kann Ihnen auch sagen, fangen wir doch mal beide miteinander bei der Werbung an, wenn mir die Unterwäschewerbung von Frauen hier entgegenkommt.
Heinemann: Können wir beim Thema bleiben? Sorry!
Künast: Nein, Entschuldigung! Ich darf ja antworten wie ich möchte, Herr Heinemann. Sie können es immer noch beurteilen. Frauen werden in dieser Gesellschaft an verschiedenen Stellen, angefangen bei der Werbung, zum Subjekt degradiert. Frauen sind in dieser Gesellschaft strukturell benachteiligt, besonders von Armut betroffen
Heinemann: Vor allen Dingen in der Prostitution!
Künast: Und ja, es gibt auch Prostitution. - Ich wäre froh, wenn ich nicht jetzt heute etwas versprechen müsste, von dem ich weiß, dass ich es in den nächsten 10, 20 Jahren gar nicht erreichen kann, sondern mal ganz ernsthaft und unideologisch, Herr Heinemann, anfange, das Schlimmste, was es gibt, existenziell, hier zu beseitigen. Und das ist für mich der Menschenhandel, das ist die Ausnutzung von Frauen, und dazu gehört zwingend, schon um das gesellschaftliche Zeichen, von dem Sie geredet haben, zu zeigen. Sie können doch nicht sagen auf der einen Seite, wir sollen es ächten, und dann sagen Sie mir, die Bestrafung von Freiern bei Zwangsprostitution, die sei unsinnig.
Heinemann: Wie bitte? Das habe ich doch gar nicht gesagt. Im Gegenteil!
Künast: Das ist im Strafgesetzbuch das erste gesellschaftliche Zeichen, das wir brauchen, und wir brauchen Kontrollen, die vorher, weil es ein genehmigungspflichtiges Gewerbe ist, Auflagen machen können, und entsprechend Gewerbeaufsichtsämter, die personell ausgestattet sind. Wenn wir das alles geschafft haben, rede ich gerne mit Ihnen weiter über die nächsten Schritte.
Heinemann: Frau Künast, wir müssen fertig werden. - Nur zur Klarstellung gerade: Ich hatte Ihnen das Beispiel Schweden vorgeführt, wo Freier bestraft werden. Das andere, was Sie jetzt gerade behauptet haben, war so nicht in dem Gespräch vorgekommen.
Künast: Nun denn!
Heinemann: Renate Künast, die Co-Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Danke schön für das Gespräch und auf Wiederhören.
Künast: Auf Wiederhören.
www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/2158803/
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Allein dieser Satz des Gesinnungsjournalisten Heinemann:
"Heinemann: Frau Künast, keine Show veranstaltet Schweden. Die Polizei dort packt die Freier beim Gemächt. Das heißt, wer mit Prostituierten erwischt wird, landet vor Gericht."
zeigt, keine Ahnung, aber große Klappe. Zahlen? Null. Belege? Keine.
Einfach das stumpfe Wiederholen von Regierungspropaganda- Show eben! Und von der Wortwahl... Gossenjournaille eben.
Absonderungen von Platitüden, Anhäufungen von Vorurteilen- wenn das ein "unvoreingenommes Gespräch" sein soll, wundert mich nix mehr.
Man stelle sich vor, irgendein Reporter würde sich trauen (tut aber keiner), A.Merkel so scharfe Fragen zu stellen, die würd sich das ganz fix verbitten und nach zwei Minuten das Interview abbrechen.
Frau Künast hat sich tapfer geschlagen, sie hätte vielleicht mehr in die Offensive gehen sollen, anscheinend soll sie als eine Art "Buhfrau" aufgebaut werden.
Das kann noch hässlich werden.
"Heinemann: Frau Künast, keine Show veranstaltet Schweden. Die Polizei dort packt die Freier beim Gemächt. Das heißt, wer mit Prostituierten erwischt wird, landet vor Gericht."
zeigt, keine Ahnung, aber große Klappe. Zahlen? Null. Belege? Keine.
Einfach das stumpfe Wiederholen von Regierungspropaganda- Show eben! Und von der Wortwahl... Gossenjournaille eben.
Absonderungen von Platitüden, Anhäufungen von Vorurteilen- wenn das ein "unvoreingenommes Gespräch" sein soll, wundert mich nix mehr.
Man stelle sich vor, irgendein Reporter würde sich trauen (tut aber keiner), A.Merkel so scharfe Fragen zu stellen, die würd sich das ganz fix verbitten und nach zwei Minuten das Interview abbrechen.
Frau Künast hat sich tapfer geschlagen, sie hätte vielleicht mehr in die Offensive gehen sollen, anscheinend soll sie als eine Art "Buhfrau" aufgebaut werden.
Das kann noch hässlich werden.
Ich höre das Gras schon wachsen,
in das wir beißen werden!
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- Silberstern
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?
Sehr grenzwertiges Interview. Da hätte Renate besser eine halbe Stunde länger geschlafen, als sich für den Mist zur Verfügung zu stellen. Und journalistische Unredlichkeit besonders gegenüber Politkern aus dem linken Spektrum scheint bei Herrn Heinemann durchaus Methode zu haben, wie die unten zitierte Kritik an einem Interview, das er letzten Monat mit Gregor Gysi geführt hat, zeigt. Seine Aufgabe als Journalist sieht er offenbar darin, möglichst offensiv im Sinne rechtskonservativer Politik zu agitieren und seine Gegner mit einem Bombardement aus an den Haaren herbeigezogenen Provokationen, welche in diesem Sendungsformat schon aus Zeitgründen dann gar nicht effektiv widerlegt werden können, in die Defensive zu treiben.
«Hätte Christoph Heinemann, Moderator der Sendung Informationen am Morgen des Deutschlandfunks und Leiter der Abteilung Aktuelles, so auch die Bundeskanzlerin interviewt? Wohl kaum.(...) An sich ging es um den Verteidigungsminister und das 'Drohnen Debakel'. Während Gysi sich betont zurückhaltend und sachlich gab, ging Moderator Heinemann der Pazifismus Gysis ganz offensichtlich gewaltig gegen den Strich -- so gewaltig, dass er, vielleicht ja nicht ganz unvorbereitet, Gysi mit dem 'durchmilitarisierten DDR-Staat' (Heinemann) konfrontierte und sich so als krasser geschichtsvergessener Ost-West-Ideologe outete. Während Heinemann über diesen irrwitzigen historischen Schlenker explizit, wenn auch vergeblich, darauf abzielte, die Glaubwürdigkeit von Gysis Rüstungskritik in Frage zu stellen, ist es wohl nicht zu weit hergeholt, den journalistischen Verstand des Moderators in Frage zu stellen.»
Thorsten Hild: "Deutschlandfunk/Gregor Gysi/Drohnen/KalterKrieg: DLF-Moderator outet sich als krasser und geschichtsvergessener Ost-West-Ideologe", veröffentlicht auf Wirtschaft und Gesellschaft, 24. Mai 2013. Quelle und Passagen aus dem Interview mit Gysi: http://www.wirtschaftundgesellschaft.de ... -ideologe/
«Hätte Christoph Heinemann, Moderator der Sendung Informationen am Morgen des Deutschlandfunks und Leiter der Abteilung Aktuelles, so auch die Bundeskanzlerin interviewt? Wohl kaum.(...) An sich ging es um den Verteidigungsminister und das 'Drohnen Debakel'. Während Gysi sich betont zurückhaltend und sachlich gab, ging Moderator Heinemann der Pazifismus Gysis ganz offensichtlich gewaltig gegen den Strich -- so gewaltig, dass er, vielleicht ja nicht ganz unvorbereitet, Gysi mit dem 'durchmilitarisierten DDR-Staat' (Heinemann) konfrontierte und sich so als krasser geschichtsvergessener Ost-West-Ideologe outete. Während Heinemann über diesen irrwitzigen historischen Schlenker explizit, wenn auch vergeblich, darauf abzielte, die Glaubwürdigkeit von Gysis Rüstungskritik in Frage zu stellen, ist es wohl nicht zu weit hergeholt, den journalistischen Verstand des Moderators in Frage zu stellen.»
Thorsten Hild: "Deutschlandfunk/Gregor Gysi/Drohnen/KalterKrieg: DLF-Moderator outet sich als krasser und geschichtsvergessener Ost-West-Ideologe", veröffentlicht auf Wirtschaft und Gesellschaft, 24. Mai 2013. Quelle und Passagen aus dem Interview mit Gysi: http://www.wirtschaftundgesellschaft.de ... -ideologe/
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- Admina
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?
Gewerberecht gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel
Eine Änderung des Gewerberechts soll die Zwangsprostitution in Deutschland eindämmen.
Eine entsprechende Gesetzesnovelle wurde am späten Donnerstagabend vom Bundestag verabschiedet. Mit der Einführung einer sogenannten Zuverlässigkeitsprüfung sollen Bordellbetreiber künftig schon bei der Anmeldung ihres Gewerbes eingehend überprüft werden. Darüber hinaus müssen sie mit Auflagen zum Schutz der Prostituierten rechnen.
SPD, Grüne und Linke lehnten das Gesetz allerdings als völlig unzureichend ab. Sie befürchten, dass dadurch kein einziger Fall von Menschenhandel verhindert wird. Deshalb ist es möglich, dass der rot-grün dominierten Bundesrat die Neuregelung blockiert.
Nach jüngsten EU-Angaben ist die Zahl der Opfer von Menschenhandel in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Schätzungen zufolge gab es allein in den Jahren 2008 bis 2010 in der EU mehr als 23.000 Betroffene. Mehr als zwei Drittel sind Frauen. Die meisten von ihnen werden zur Prostitution gezwungen.
http://aktuell.evangelisch.de/artikel/8 ... chenhandel
Eine Änderung des Gewerberechts soll die Zwangsprostitution in Deutschland eindämmen.
Eine entsprechende Gesetzesnovelle wurde am späten Donnerstagabend vom Bundestag verabschiedet. Mit der Einführung einer sogenannten Zuverlässigkeitsprüfung sollen Bordellbetreiber künftig schon bei der Anmeldung ihres Gewerbes eingehend überprüft werden. Darüber hinaus müssen sie mit Auflagen zum Schutz der Prostituierten rechnen.
SPD, Grüne und Linke lehnten das Gesetz allerdings als völlig unzureichend ab. Sie befürchten, dass dadurch kein einziger Fall von Menschenhandel verhindert wird. Deshalb ist es möglich, dass der rot-grün dominierten Bundesrat die Neuregelung blockiert.
Nach jüngsten EU-Angaben ist die Zahl der Opfer von Menschenhandel in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Schätzungen zufolge gab es allein in den Jahren 2008 bis 2010 in der EU mehr als 23.000 Betroffene. Mehr als zwei Drittel sind Frauen. Die meisten von ihnen werden zur Prostitution gezwungen.
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?
Hier die Bundesländer:
Hessen: CDU/FDP
Thüringen CDU/SPD
Saarland CDU/SPD
Sachsen-Anhalt CDU/SPD
Sachsen CDU/FDP
Bayern CSU/FDP
Hamburg SPD
NRW SPD/Grüne
Rheinland-Pfalz SPD/Grüne
Niedersachsen SPD/Grüne
Berlin SPD/CDU
Bremen SPD/Grüne
Schleswig-Holstein SPD/Grüne/SSW
Mecklenburg-Pommern SPD/CDU
Brandenburg SPD/Linke
Baden-Württemberg Grüne/SPD
Besteht da ein Funkchen Hoffnung, das das Gesetz nicht durch den Bundesrat durch geht?
Wird es dann in den Vermittlungsausschuss gehen?
Hessen: CDU/FDP
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Rheinland-Pfalz SPD/Grüne
Niedersachsen SPD/Grüne
Berlin SPD/CDU
Bremen SPD/Grüne
Schleswig-Holstein SPD/Grüne/SSW
Mecklenburg-Pommern SPD/CDU
Brandenburg SPD/Linke
Baden-Württemberg Grüne/SPD
Besteht da ein Funkchen Hoffnung, das das Gesetz nicht durch den Bundesrat durch geht?
Wird es dann in den Vermittlungsausschuss gehen?
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ehrlich gesagt, und man verzeihe mir da meine eventuelle politische naivität, bin ich mir gar nicht mehr so sicher, ob eine blockade der gesetzesvorlage im bundesrat so wünschenswert wäre.
so wie es sich für meine ohren anhört, würde jegliche neuschreibung der vorlage ausschliesslich in richtung noch mehr kontrolle, stärkere überwachung, weitere befugnisse der behörden gehen.
wann immer es von seiten der parteien, aller parteien, kritik am gesetzesentwurf gibt, wird ausschliesslich bemängelt dass es salopp gesagt "zu lasch" wäre.
für die rechte der freien, selbstbestimmten sexworker interessiert sich da keine sau.
so wie es sich für meine ohren anhört, würde jegliche neuschreibung der vorlage ausschliesslich in richtung noch mehr kontrolle, stärkere überwachung, weitere befugnisse der behörden gehen.
wann immer es von seiten der parteien, aller parteien, kritik am gesetzesentwurf gibt, wird ausschliesslich bemängelt dass es salopp gesagt "zu lasch" wäre.
für die rechte der freien, selbstbestimmten sexworker interessiert sich da keine sau.
liebe grüsse malin
eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)
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@Malin
Da hast Du recht. Aber wenn es durch geht, wollen sie es ja nach den Wahlen wieder "nachbessern". Da es vielen Parteien nicht "scharf" genug ist.
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?
Ehrlich vom Gesetzgeber wäre es, konkrete Bestimmungen und Begriffserklärungen zu geben. Es fängt an bei "Prostitutionsstätte" und geht weiter zum Freibrief an die Länder / Kommunen mit Auflagen.
Jeder hier hat doch mitbekommen, was in Wien mit den sog. Auflagen erfolgte.
Bleibt dies so, dann zieht wieder die von früher bekannte "Zuwendungspraxis" ein.
Im übrigen sehe ich es im großen Umfeld. Die Regierung hat in letzter Zeit etliche fundamentale konservative Positionen aufgegeben. Da muss endlich ein "Zuckerle" her.
Gruß Jupiter
Jeder hier hat doch mitbekommen, was in Wien mit den sog. Auflagen erfolgte.
Bleibt dies so, dann zieht wieder die von früher bekannte "Zuwendungspraxis" ein.
Im übrigen sehe ich es im großen Umfeld. Die Regierung hat in letzter Zeit etliche fundamentale konservative Positionen aufgegeben. Da muss endlich ein "Zuckerle" her.
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Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?
Aus dem Bundestag
Kampf gegen Menschenhändler und Abmahnanwälte
von Thomas Robl, Marek Schadrowski
(c) Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger
Sitzungsmarathons, Abschiedsreden, Wahlkampfstimmung – vergangene Woche kamen die Abgeordneten das letzte Mal in dieser Legislaturperiode zusammen. Teilweise mitten in der Nacht beschlossen die Parlamentarier strengere Gesetze gegen Menschenhändler, Abmahnanwälte und unseriöse Geldeintreiber. Außerdem einigte man sich noch auf eine kleine Reform des Urheberrechts. Es berichten Thomas Robl und Marek Steffen Schadrowski.
Es ist Donnerstagabend, kurz nach 23 Uhr. Die Reihen im Plenarsaal des Deutschen Bundestages sind spärlich besetzt, da betreten plötzlich mehrere Dutzend Abgeordnete der SPD den Saal. Schon wittern die Vertreter der Regierungskoalition ein taktisches Manöver der Opposition. Tatsächlicher Grund war jedoch die letzte Plenarsaalrede von Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD), die seit 1987 dem Bundestag angehört, nun aber nicht erneut kandidiert. Mit ihr verlassen viele bekannte Gesichter, wie Ilse Aigner (CSU), Michael Glos (CSU), Franz Müntefering (SPD) oder Jürgen Koppelin (FDP) das Parlament.
Als der ebenfalls aus dem Bundestag ausscheidende Vizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) die Abgeordneten am Freitagnachmittag um 16:14 Uhr mit den Worten "Kommen Sie gut nach Hause" verabschiedete, hatten die Parlamentarier einen Sitzungsmarathon hinter sich. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurde der letzte Tagesordnungspunkt erst um 0:51 Uhr geschlossen, nur etwa acht Stunden später trat das Plenum erneut zusammen. Verabschiedet wurden vor allem drei wichtige Gesetze.
Strafbarkeit des Menschenhandels erweitert
Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschloss der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten (BT-Drs. 17/13706, in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung, BT-Drs. 17/14193, 17/14215).
Mit dem Gesetz soll die europäische Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels umgesetzt werden. Dafür wird § 233 des Strafgesetzbuches (StGB) erweitert. Menschenhandel soll nicht mehr nur strafbar sein, wenn damit die Arbeitskraft eines Menschen ausgebeutet wird, sondern auch dann wenn es um Organhandel, Bettelei oder die Ausnutzung anderer strafbarer Handlungen geht. Der Rechtsauschusses hat klargestellt, dass § 233 Abs. 1 StGB auch für die Ausbeutung von Personen unter 21 Jahren gilt.
Daneben ist die Gewerbeordnung (GewO) geändert worden, um Prostituierte besser zu schützen. Bordelle sind nun überwachungsbedürftige Gewerbe nach § 38 Abs. 1 GewO. Das gibt Behörden die Möglichkeit, dem Betreiber etwa zum Schutz der Frauen Auflagen zu erteilen.
Opposition unzufrieden
Nach Ansicht der SPD setzt das Gesetz die Richtlinie nicht vollständig um, weil es sich auf strafrechtliche Regelungen beschränkt. So fehlten vor allem Hilfsangebote, eine Verbesserung des Opferschutzes und eine effektivere Bestrafung der Täter. Die Grünen beanstandeten vor allem Beweisschwierigkeiten in der Praxis. Gleichzeitig forderten sie mit drei abgelehnten Anträgen, das Aufenthaltsgesetz zu ändern. Opfer einer Straftat nach §§ 232, 233, 233a StGB sollten unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Damit griffen sie auf, was die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes in der öffentlichen Anhörung im Rechtsauschuss gefordert hatte.
Während der Anhörung hatten auch die anderen Sachverständigen scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf geäußert. Auf die praktischen Probleme bei der Strafverfolgung hatte etwa ein Vertreter des Bundeskriminalamtes hingewiesen. So könne Menschenhandel fast nur nachgewiesen werden, wenn das Opfer von einer Ausbeutung berichtet. Es sei nahezu unmöglich, anhand von objektiven Kriterien zu belegen, ob und wie ein Entschluss hervorgerufen wurde. In der Regel sei es problematisch eine Aussage des potenziellen Opfers zu erhalten.
Einige Sachverständige hielten es auch für unzureichend, Bordelle als überwachungsbedürftiges Gewerbe auszugestalten. Außerdem fehle es an einer Definition für eine "Prostitutionsstätte". In dem Milieu gebe es zu viele unterschiedliche Geschäftsmodelle – neben klassischen Bordellen etwa den Straßenstrich, Terminwohnungen oder Internetdienste.
Hier weiterlesen:
www.lto.de/recht/hintergruende/h/bundes ... f30ac2be28
Kampf gegen Menschenhändler und Abmahnanwälte
von Thomas Robl, Marek Schadrowski
(c) Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger
Sitzungsmarathons, Abschiedsreden, Wahlkampfstimmung – vergangene Woche kamen die Abgeordneten das letzte Mal in dieser Legislaturperiode zusammen. Teilweise mitten in der Nacht beschlossen die Parlamentarier strengere Gesetze gegen Menschenhändler, Abmahnanwälte und unseriöse Geldeintreiber. Außerdem einigte man sich noch auf eine kleine Reform des Urheberrechts. Es berichten Thomas Robl und Marek Steffen Schadrowski.
Es ist Donnerstagabend, kurz nach 23 Uhr. Die Reihen im Plenarsaal des Deutschen Bundestages sind spärlich besetzt, da betreten plötzlich mehrere Dutzend Abgeordnete der SPD den Saal. Schon wittern die Vertreter der Regierungskoalition ein taktisches Manöver der Opposition. Tatsächlicher Grund war jedoch die letzte Plenarsaalrede von Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD), die seit 1987 dem Bundestag angehört, nun aber nicht erneut kandidiert. Mit ihr verlassen viele bekannte Gesichter, wie Ilse Aigner (CSU), Michael Glos (CSU), Franz Müntefering (SPD) oder Jürgen Koppelin (FDP) das Parlament.
Als der ebenfalls aus dem Bundestag ausscheidende Vizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) die Abgeordneten am Freitagnachmittag um 16:14 Uhr mit den Worten "Kommen Sie gut nach Hause" verabschiedete, hatten die Parlamentarier einen Sitzungsmarathon hinter sich. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurde der letzte Tagesordnungspunkt erst um 0:51 Uhr geschlossen, nur etwa acht Stunden später trat das Plenum erneut zusammen. Verabschiedet wurden vor allem drei wichtige Gesetze.
Strafbarkeit des Menschenhandels erweitert
Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschloss der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten (BT-Drs. 17/13706, in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung, BT-Drs. 17/14193, 17/14215).
Mit dem Gesetz soll die europäische Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels umgesetzt werden. Dafür wird § 233 des Strafgesetzbuches (StGB) erweitert. Menschenhandel soll nicht mehr nur strafbar sein, wenn damit die Arbeitskraft eines Menschen ausgebeutet wird, sondern auch dann wenn es um Organhandel, Bettelei oder die Ausnutzung anderer strafbarer Handlungen geht. Der Rechtsauschusses hat klargestellt, dass § 233 Abs. 1 StGB auch für die Ausbeutung von Personen unter 21 Jahren gilt.
Daneben ist die Gewerbeordnung (GewO) geändert worden, um Prostituierte besser zu schützen. Bordelle sind nun überwachungsbedürftige Gewerbe nach § 38 Abs. 1 GewO. Das gibt Behörden die Möglichkeit, dem Betreiber etwa zum Schutz der Frauen Auflagen zu erteilen.
Opposition unzufrieden
Nach Ansicht der SPD setzt das Gesetz die Richtlinie nicht vollständig um, weil es sich auf strafrechtliche Regelungen beschränkt. So fehlten vor allem Hilfsangebote, eine Verbesserung des Opferschutzes und eine effektivere Bestrafung der Täter. Die Grünen beanstandeten vor allem Beweisschwierigkeiten in der Praxis. Gleichzeitig forderten sie mit drei abgelehnten Anträgen, das Aufenthaltsgesetz zu ändern. Opfer einer Straftat nach §§ 232, 233, 233a StGB sollten unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Damit griffen sie auf, was die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes in der öffentlichen Anhörung im Rechtsauschuss gefordert hatte.
Während der Anhörung hatten auch die anderen Sachverständigen scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf geäußert. Auf die praktischen Probleme bei der Strafverfolgung hatte etwa ein Vertreter des Bundeskriminalamtes hingewiesen. So könne Menschenhandel fast nur nachgewiesen werden, wenn das Opfer von einer Ausbeutung berichtet. Es sei nahezu unmöglich, anhand von objektiven Kriterien zu belegen, ob und wie ein Entschluss hervorgerufen wurde. In der Regel sei es problematisch eine Aussage des potenziellen Opfers zu erhalten.
Einige Sachverständige hielten es auch für unzureichend, Bordelle als überwachungsbedürftiges Gewerbe auszugestalten. Außerdem fehle es an einer Definition für eine "Prostitutionsstätte". In dem Milieu gebe es zu viele unterschiedliche Geschäftsmodelle – neben klassischen Bordellen etwa den Straßenstrich, Terminwohnungen oder Internetdienste.
Hier weiterlesen:
www.lto.de/recht/hintergruende/h/bundes ... f30ac2be28
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Wenn es der SPD und den Grünen ernst gewesen wäre, das Gesetz zu Fall zu bringen hätten sie es durch Taktik erreichen können: Einfach zur Abstimmung erscheinen - da die Reden ja nur zu Protokoll gegeben wurden hätte die Regierungskoalition wohl keine Chance gehabt, ihre Abgeordneten zu mobilisieren...
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?
Am kommenden Freitag, den 5. Juli 2013 findet die dann 912. Sitzung des Bundesrates statt. Gemäß vorläufiger Tagesordnung wird unter TOP 26 auch über die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels debattiert. Allerdings geht es dabei - bis jetzt - nicht um den am vergangenen Donnerstag vom Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten Gesetzentwurf der Regierungskoalition, sondern einen eigenen Gedetzesantrag des Bundeslandes Niedersachsen. Dieser Entwurf enthält Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung, aber nicht der Gewerbeordnung.
Nähere Infos gibt es hier
http://www.bundesrat.de/cln_350/nn_8338 ... __nnn=true
Ergänzend noch folgendes von mir: Es ist ohne Ausschöpfung des Instanzenweges binnen Jahresfrist grundsätzlich möglich, sich im Wege der Verfassungsbeschwerde direkt gegen ein Gesetz (wenn es den in Kraft getreten ist !) zu wenden. Das Bundesverfassungsgericht schreibt in einer entsprechenden Entscheidug zu den Voraussetzungen:
Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz, so setzt die Beschwerdebefugnis voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm nicht nur selbst und gegenwärtig, sondern auch unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl.BVerfGE 115, 118 <137> ; stRspr). Eine unmittelbare Betroffenheit liegt vor, wenn die angegriffene Bestimmung, ohne eines weiteren Vollzugsaktes zu bedürfen, die Rechtsstellung des Beschwerdeführers verändert (vgl.BVerfGE 115, 118 <137> ; m.w.N.). Dieser muss also geltend machen, dass er gerade durch die Norm und nicht erst durch ihren Vollzug in seinen Grundrechten betroffen ist. Setzt das Gesetz zu seiner Durchführung rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen staatlichen Praxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Stelle beeinflussten Vollziehungsakt voraus, muss der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg beschreiten, bevor er Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl.BVerfGE 109, 279 <306> ). Eine unmittelbare Betroffenheit wird ausnahmsweise aber dann bejaht, wenn die Norm ihren Adressaten bereits vor konkreten Vollzugsakten zu später nicht mehr korrigierbaren Dispositionen veranlasst (vgl.BVerfGE 97, 157 <164> ; m.w.N.). Auch kann sich die Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein vollziehungsbedürftiges Gesetz richten, wenn der Beschwerdeführer den Rechtsweg nicht beschreiten kann, weil es ihn nicht gibt (vgl.BVerfGE 67, 157 <170>) oder weil er keine Kenntnis von der Maßnahme erlangen kann (vgl. BVerfGE 100, 313 <354>).
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 84008.html
Kasharius grüßt vorerst mal
Nähere Infos gibt es hier
http://www.bundesrat.de/cln_350/nn_8338 ... __nnn=true
Ergänzend noch folgendes von mir: Es ist ohne Ausschöpfung des Instanzenweges binnen Jahresfrist grundsätzlich möglich, sich im Wege der Verfassungsbeschwerde direkt gegen ein Gesetz (wenn es den in Kraft getreten ist !) zu wenden. Das Bundesverfassungsgericht schreibt in einer entsprechenden Entscheidug zu den Voraussetzungen:
Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz, so setzt die Beschwerdebefugnis voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm nicht nur selbst und gegenwärtig, sondern auch unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl.BVerfGE 115, 118 <137> ; stRspr). Eine unmittelbare Betroffenheit liegt vor, wenn die angegriffene Bestimmung, ohne eines weiteren Vollzugsaktes zu bedürfen, die Rechtsstellung des Beschwerdeführers verändert (vgl.BVerfGE 115, 118 <137> ; m.w.N.). Dieser muss also geltend machen, dass er gerade durch die Norm und nicht erst durch ihren Vollzug in seinen Grundrechten betroffen ist. Setzt das Gesetz zu seiner Durchführung rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen staatlichen Praxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Stelle beeinflussten Vollziehungsakt voraus, muss der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg beschreiten, bevor er Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl.BVerfGE 109, 279 <306> ). Eine unmittelbare Betroffenheit wird ausnahmsweise aber dann bejaht, wenn die Norm ihren Adressaten bereits vor konkreten Vollzugsakten zu später nicht mehr korrigierbaren Dispositionen veranlasst (vgl.BVerfGE 97, 157 <164> ; m.w.N.). Auch kann sich die Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein vollziehungsbedürftiges Gesetz richten, wenn der Beschwerdeführer den Rechtsweg nicht beschreiten kann, weil es ihn nicht gibt (vgl.BVerfGE 67, 157 <170>) oder weil er keine Kenntnis von der Maßnahme erlangen kann (vgl. BVerfGE 100, 313 <354>).
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 84008.html
Kasharius grüßt vorerst mal

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Laut Tagesordnung ist es morgen dran, als Top 26.
Bzw. grad bemerkt, was morgen dran ist, ist ein Entwurf des Landes Niedersachsen:
http://www.bundesrat.de/cln_340/SharedD ... 528-13.pdf
Bzw. grad bemerkt, was morgen dran ist, ist ein Entwurf des Landes Niedersachsen:
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Wenn der Regierungsentwurf als Einspruchsgesetz behandelt wird, dann kann letztendlich der Bundestag einen eventuellen Einspruch des Bundesrates überstimmen.
Wenn der Entwurf des Landes Niedersachsen, über den Bundesrat in das Gesetzgebungsverfahren eingeführt, im Bundestag abgelehnt wird, dann ist er tot.
Zusammenfassend: Die Regierung kann mit ihrer (einfachen) Mehrheit im Bundestag den eigenen Entwurf letztendlich durchbringen und den des Landes Niedersachsen zu Fall bringen. Aus politischer (taktischer) Sicht wäre ein anderes Ergebnis extrem überraschend.
Dir und Euch ein Selbiges;o))
Wenn der Entwurf des Landes Niedersachsen, über den Bundesrat in das Gesetzgebungsverfahren eingeführt, im Bundestag abgelehnt wird, dann ist er tot.
Zusammenfassend: Die Regierung kann mit ihrer (einfachen) Mehrheit im Bundestag den eigenen Entwurf letztendlich durchbringen und den des Landes Niedersachsen zu Fall bringen. Aus politischer (taktischer) Sicht wäre ein anderes Ergebnis extrem überraschend.
Dir und Euch ein Selbiges;o))
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Von Stephanie Klee, Blog AIDS-Hilfe
Politisch eine Farce, menschlich eine Tragödie
In seiner letzten Sitzung dieser Legislaturperiode am 27. Juni 2013 hat der Bundestag eine Gesetzesnovelle zur Regulierung der Prostitution und Eindämmung des Menschenhandels verabschiedet – und damit viel Kritik geerntet, vor allem auch von Prostituierten und ihren Organisationen. Von Stephanie Klee
In der Nacht zum 28. Juni 2013 ging in genau drei Minuten ein Schauspiel auf höchster politischer Ebene zu Ende. Begonnen hatte es am 3. Juni. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP hatte es in diesen 25 Tagen geschafft, ein Gesetz einzubringen, zu diskutieren und zu beraten, eine Anhörung mit Sachverständigen durchzuführen und das Gesetz schließlich zu verabschieden. Eine rasche Arbeit! Doch warum diese Eile?
Zunächst geht es bei dem Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten (Drucksache 17/13706) um die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels. Während die EU von Deutschland jedoch ausdrücklich und unter Androhung eines Strafgeldes den Schutz der Opfer angemahnt hatte (also z. B. Videobefragungen statt direkte Zeugenaussagen vor Gericht, bessere Absicherung etwa durch Bleiberecht), entschied sich die Regierung nur für eine Ausweitung der Strafvorschriften.
Fehlender Opferschutz, juristisch unklare Formulierungen
Gleichzeitig fügte sie im Gewerberecht Regelungen für „Prostitutionsstätten“ ein. Diese fallen nun nach § 38 GewO unter die überwachungspflichtigen Gewerbe. Die Regelungen sind geprägt von vagen Formulierungen und unbestimmten Rechtsbegriffen. So sind beispielsweise die verschiedenen Prostitutionsstätten nicht definiert oder Begriffe wie „Gefahren“, „erhebliche Nachteile“ oder „Belästigungen“ unklar. Und was genau ist unter „Bewohnern der Nachbargrundstücke“ zu verstehen?
Im dramaturgischen Sinne handelt es sich um eine Tragödie, und zwar in mehrfacher Hinsicht:
Von allen Seiten wird kritisiert, dass der Opferschutz fehlt. Das wird den Opfern nicht gerecht und ist zudem unwürdig für Deutschland, das für die Strafverfolgung auf die Opfer angewiesen ist. So etwas geht nicht zum Nulltarif.
Die Vermischung von Straf- und Gewerberecht negiert zum wiederholten Mal eine freiwillige Prostitution, die wie jedes andere Gewerbe geregelt, aber auch rechtlich abgesichert gehört.
Die juristisch unklaren Formulierungen öffnen in unserem föderalen System den Ländern und Kommunen Tür und Tor für die praktische Ausgestaltung und Anwendung. Zu befürchten ist, dass es bundesweit zu unterschiedlichsten Regelungen für die vielen verschiedenen Prostitutionsstätten kommen wird.
Ein Schlag ins Gesicht aller an der Prostitution Beteiligten
Für die Prostitutionsbranche gibt es nach wie vor keine Rechtssicherheit
Damit sind wir weit entfernt von der so dringend erforderlichen Rechtssicherheit, ohne die sich die Prostitutionsbranche nicht in das allgemeine Wirtschaftsgefüge einfügen und entwickeln kann. Nach der Verabschiedung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) im Jahr 2001 hat der Gesetzgeber elfeinhalb Jahre ohne großes Engagement verstreichen lassen. Und dann dieser Schnellschuss.
Das Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht aller an der Prostitution Beteiligten: Nach wie vor nutzen die Kunden unsere Dienste. Der Staat nimmt gern unsere Steuern, aber verdrängt uns aus den geschützten Innenstädten an den Rand und ins Abseits – und verwehrt uns unsere Rechte. Auch Sexarbeiter/innen haben ein Recht auf Selbstbestimmung, Würde, staatlichen Rechtsschutz und vor allem auf das grundgesetzlich garantierte Recht auf Arbeit (Art. 12 GG). Ganz zu schweigen von Arbeitsschutzrechten.
Erneute Enttäuschung über die Haltung des Staates macht sich breit. Mit der Verabschiedung des ProstG hatte er einen ersten Schritt unternommen, um die an der Branche Beteiligten ins Sozial- und Wirtschaftsgefüge zu integrieren und bisher verwehrte Rechte zu garantieren (z.B. das Recht auf Lohn). Dann aber wurde es versäumt, das ProstG auf die anderen Gesetze zu übertragen (z. B. das Ordnungswidrigkeitengesetz). Dadurch entstand enorme Rechtsunsicherheit, sodass zum Beispiel moralisch motivierte Behörden über das Baurecht gute, geschützte Arbeitsplätze in Wohnungsbordellen vernichtet haben.
Rechtssicherheit und Respekt sehen anders aus!
Gleichzeitig ist ein Klima entstanden, das von vollständiger Ablehnung und sogar Verteufelung der Prostitution geprägt ist: Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter werden ständig mit dem Vorwurf konfrontiert, dass sie keine seriöse Dienstleistung anbieten. Trotzdem verlangt man von ihnen die Erfüllung gesellschaftlicher Pflichten, wie etwa Steuern zu zahlen. Immer wieder werden sie in einen Topf mit Kriminellen, Straftätern und sonstigen Übeltätern geworfen.
Der ständigen Stigmatisierung als Opfer kann sich kaum eine Sexarbeiterin erwehren; ihr wird jede persönliche Entscheidungsfreiheit abgesprochen. Und nach wie vor weigern sich Staat und Gesellschaft, Prostitution als eine Arbeit zu verstehen, für die man Arbeitsplätze, Arbeitsrechte, Arbeitsschutz, Aus- und Fortbildung und zumindest Empowerment braucht.
Das neue Gesetz schadet mehr als es nutzt
Rechtssicherheit und Respekt sehen anders aus! Warum sollen Sexarbeiter/innen noch mit dem Staat und seinen Behörden wie Polizei, Beratungsstellen und Gesundheitsämtern kooperieren? Es ist doch nur verständlich, wenn sie sich in ihrer Arbeitswelt wieder verschließen, eigene Regeln aufstellen und unter sich bleiben. Warum sollten sie sich für Informationen von außen interessieren? Die Erfahrung hat doch gezeigt, dass alles von außen mit Reglementierungen und Repressalien verbunden ist, die letztlich gegen sie und auf die Abschaffung der Prostitution zielen.
Diese Situation ist katastrophal – und leider lang geübte Tradition. Wenn Sexarbeiter/innen nicht informiert sind, ihre Rechte und Möglichkeiten nicht kennen und keine Perspektiven sehen, fügen sie sich in die Gegebenheiten, akzeptieren Forderungen und Arbeitssituationen, die nicht gesund sind, und konzentrieren sich ausschließlich aufs Geldverdienen.
Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen baut auf Vertrauen auf
Was die HIV/STI-Prävention angeht, könnte das wieder „Russisch-Roulette-Spielen“ bedeuten. Aus Unwissenheit über Risiken und Schutzmaßnahmen lassen sich Kunden und Sexarbeiter/innen auf alles ein und probieren alles aus. Oder Sexarbeiter/innen haben nicht die Stärke und Professionalität, ihre Grenzen zu bestimmen und diese auch durchzusetzen. Und dem Staat und seinen Institutionen vertrauen sie nicht, denn von ihnen sind sie ja schon immer verraten und verkauft worden.
Prävention baut auf Vertrauen auf. Gebraucht werden Respekt und eine auf Rechten basierende Parteilichkeit. Das gilt bei Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern genauso wie bei allen anderen. In dieser Form jedenfalls schadet das Gesetz mehr als es nutzt.
http://blog.aidshilfe.de/2013/07/05/pol ... -tragodie/
In seiner letzten Sitzung dieser Legislaturperiode am 27. Juni 2013 hat der Bundestag eine Gesetzesnovelle zur Regulierung der Prostitution und Eindämmung des Menschenhandels verabschiedet – und damit viel Kritik geerntet, vor allem auch von Prostituierten und ihren Organisationen. Von Stephanie Klee
In der Nacht zum 28. Juni 2013 ging in genau drei Minuten ein Schauspiel auf höchster politischer Ebene zu Ende. Begonnen hatte es am 3. Juni. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP hatte es in diesen 25 Tagen geschafft, ein Gesetz einzubringen, zu diskutieren und zu beraten, eine Anhörung mit Sachverständigen durchzuführen und das Gesetz schließlich zu verabschieden. Eine rasche Arbeit! Doch warum diese Eile?
Zunächst geht es bei dem Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten (Drucksache 17/13706) um die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels. Während die EU von Deutschland jedoch ausdrücklich und unter Androhung eines Strafgeldes den Schutz der Opfer angemahnt hatte (also z. B. Videobefragungen statt direkte Zeugenaussagen vor Gericht, bessere Absicherung etwa durch Bleiberecht), entschied sich die Regierung nur für eine Ausweitung der Strafvorschriften.
Fehlender Opferschutz, juristisch unklare Formulierungen
Gleichzeitig fügte sie im Gewerberecht Regelungen für „Prostitutionsstätten“ ein. Diese fallen nun nach § 38 GewO unter die überwachungspflichtigen Gewerbe. Die Regelungen sind geprägt von vagen Formulierungen und unbestimmten Rechtsbegriffen. So sind beispielsweise die verschiedenen Prostitutionsstätten nicht definiert oder Begriffe wie „Gefahren“, „erhebliche Nachteile“ oder „Belästigungen“ unklar. Und was genau ist unter „Bewohnern der Nachbargrundstücke“ zu verstehen?
Im dramaturgischen Sinne handelt es sich um eine Tragödie, und zwar in mehrfacher Hinsicht:
Von allen Seiten wird kritisiert, dass der Opferschutz fehlt. Das wird den Opfern nicht gerecht und ist zudem unwürdig für Deutschland, das für die Strafverfolgung auf die Opfer angewiesen ist. So etwas geht nicht zum Nulltarif.
Die Vermischung von Straf- und Gewerberecht negiert zum wiederholten Mal eine freiwillige Prostitution, die wie jedes andere Gewerbe geregelt, aber auch rechtlich abgesichert gehört.
Die juristisch unklaren Formulierungen öffnen in unserem föderalen System den Ländern und Kommunen Tür und Tor für die praktische Ausgestaltung und Anwendung. Zu befürchten ist, dass es bundesweit zu unterschiedlichsten Regelungen für die vielen verschiedenen Prostitutionsstätten kommen wird.
Ein Schlag ins Gesicht aller an der Prostitution Beteiligten
Für die Prostitutionsbranche gibt es nach wie vor keine Rechtssicherheit
Damit sind wir weit entfernt von der so dringend erforderlichen Rechtssicherheit, ohne die sich die Prostitutionsbranche nicht in das allgemeine Wirtschaftsgefüge einfügen und entwickeln kann. Nach der Verabschiedung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) im Jahr 2001 hat der Gesetzgeber elfeinhalb Jahre ohne großes Engagement verstreichen lassen. Und dann dieser Schnellschuss.
Das Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht aller an der Prostitution Beteiligten: Nach wie vor nutzen die Kunden unsere Dienste. Der Staat nimmt gern unsere Steuern, aber verdrängt uns aus den geschützten Innenstädten an den Rand und ins Abseits – und verwehrt uns unsere Rechte. Auch Sexarbeiter/innen haben ein Recht auf Selbstbestimmung, Würde, staatlichen Rechtsschutz und vor allem auf das grundgesetzlich garantierte Recht auf Arbeit (Art. 12 GG). Ganz zu schweigen von Arbeitsschutzrechten.
Erneute Enttäuschung über die Haltung des Staates macht sich breit. Mit der Verabschiedung des ProstG hatte er einen ersten Schritt unternommen, um die an der Branche Beteiligten ins Sozial- und Wirtschaftsgefüge zu integrieren und bisher verwehrte Rechte zu garantieren (z.B. das Recht auf Lohn). Dann aber wurde es versäumt, das ProstG auf die anderen Gesetze zu übertragen (z. B. das Ordnungswidrigkeitengesetz). Dadurch entstand enorme Rechtsunsicherheit, sodass zum Beispiel moralisch motivierte Behörden über das Baurecht gute, geschützte Arbeitsplätze in Wohnungsbordellen vernichtet haben.
Rechtssicherheit und Respekt sehen anders aus!
Gleichzeitig ist ein Klima entstanden, das von vollständiger Ablehnung und sogar Verteufelung der Prostitution geprägt ist: Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter werden ständig mit dem Vorwurf konfrontiert, dass sie keine seriöse Dienstleistung anbieten. Trotzdem verlangt man von ihnen die Erfüllung gesellschaftlicher Pflichten, wie etwa Steuern zu zahlen. Immer wieder werden sie in einen Topf mit Kriminellen, Straftätern und sonstigen Übeltätern geworfen.
Der ständigen Stigmatisierung als Opfer kann sich kaum eine Sexarbeiterin erwehren; ihr wird jede persönliche Entscheidungsfreiheit abgesprochen. Und nach wie vor weigern sich Staat und Gesellschaft, Prostitution als eine Arbeit zu verstehen, für die man Arbeitsplätze, Arbeitsrechte, Arbeitsschutz, Aus- und Fortbildung und zumindest Empowerment braucht.
Das neue Gesetz schadet mehr als es nutzt
Rechtssicherheit und Respekt sehen anders aus! Warum sollen Sexarbeiter/innen noch mit dem Staat und seinen Behörden wie Polizei, Beratungsstellen und Gesundheitsämtern kooperieren? Es ist doch nur verständlich, wenn sie sich in ihrer Arbeitswelt wieder verschließen, eigene Regeln aufstellen und unter sich bleiben. Warum sollten sie sich für Informationen von außen interessieren? Die Erfahrung hat doch gezeigt, dass alles von außen mit Reglementierungen und Repressalien verbunden ist, die letztlich gegen sie und auf die Abschaffung der Prostitution zielen.
Diese Situation ist katastrophal – und leider lang geübte Tradition. Wenn Sexarbeiter/innen nicht informiert sind, ihre Rechte und Möglichkeiten nicht kennen und keine Perspektiven sehen, fügen sie sich in die Gegebenheiten, akzeptieren Forderungen und Arbeitssituationen, die nicht gesund sind, und konzentrieren sich ausschließlich aufs Geldverdienen.
Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen baut auf Vertrauen auf
Was die HIV/STI-Prävention angeht, könnte das wieder „Russisch-Roulette-Spielen“ bedeuten. Aus Unwissenheit über Risiken und Schutzmaßnahmen lassen sich Kunden und Sexarbeiter/innen auf alles ein und probieren alles aus. Oder Sexarbeiter/innen haben nicht die Stärke und Professionalität, ihre Grenzen zu bestimmen und diese auch durchzusetzen. Und dem Staat und seinen Institutionen vertrauen sie nicht, denn von ihnen sind sie ja schon immer verraten und verkauft worden.
Prävention baut auf Vertrauen auf. Gebraucht werden Respekt und eine auf Rechten basierende Parteilichkeit. Das gilt bei Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern genauso wie bei allen anderen. In dieser Form jedenfalls schadet das Gesetz mehr als es nutzt.
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz
Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels
Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat in der heutigen Sitzung des Bundesrates die von der Landesregierung in ihrer Kabinettsitzung vom 18.06.2013 beschlossene Niedersächsische Gesetzesinitiative gegen Menschenhandel vorgestellt.
Der von der Ministerin eingebrachte Gesetzesentwurf wird einem vom Bundestag – auf Antrag der CDU/CSU und FDP Fraktionen – verabschiedeten Gesetzesentwurf entgegengesetzt, dem der Bundesrat noch nicht zugestimmt hat. Der Entwurf enthält nicht nur strafrechtliche Regelungsvorschläge, die eine Richtlinie des EU Parlaments und des Rates in deutsches Recht umsetzen sollen. Er geht über diese Mindestvoraussetzungen und über den vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesentwurf hinaus.
Hierzu gehören:
[ Kinder-Opferschutz ]
- Eine Besserstellung der Opfer durch einen späteren Beginn der Verjährung erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres
- Die Erhöhung des Strafrahmens für Menschenhandelsdelikte zum Nachteil eines Kindes auf Freiheitsstrafe von 2-15 Jahren
[ Freierbestrafung von Opferprostituierten ]
- Die Einführung eines Straftatbestandes des Sexuellen Missbrauchs von Menschenhandelsopfern, um auch Freier, die Dienste in Kenntnis dieser Tatsache in Anspruch nehmen, bestrafen zu können.
[ Zuhälterbekämpfung erleichtern ]
- Die Schaffung eines neuen Grundtatbestandes des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung u. a. der Arbeitskraft, die eine Vereinfachung des Anwendungsbereichs der bisherigen Regelung zum Ziel hat. So soll etwa das Tatbestandsmerkmal des „Dazu-Bringens“ durch eine Tathandlung des „Ermöglichens“ zu einer erleichterten Bestrafung derjenigen führen, die die ausbeuterische Beschäftigung von Menschenhandelsopfern maßgeblich mit zu verantworten haben.
Aus der Rede der Ministerin:
„Die Niedersächsische Landesregierung hat sich die Bekämpfung des Menschenhandels auf die Fahnen geschrieben. Unsere Initiative soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Menschenhandel auf strafrechtlichem Weg besser bekämpft werden kann. Ein wirksames Vorgehen gegen den Menschenhandel in allen seinen Erscheinungsformen – neben der sexuellen Ausbeutung gehört dazu auch die Ausbeutung der Arbeitskraft – kann sich nicht nur auf die Strafverfolgung beschränken .
Niedersachsen anerkennt seine Verantwortung, die Opfer zu schützen. Wir machen gleichwohl heute einen rein strafrechtlichen Regelungsvorschlag, den wir dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten entgegensetzen wollen. Bereits im Strafrecht muss man es besser machen als es die Regierungsfraktionen im Bundestag vorgeschlagen haben.
Welche Ziele verfolgen wir mit unserer Initiative?
Zum einen soll der Gesetzentwurf die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates in deutsches Recht vollständig umsetzen. Die Frist dafür ist bereits mit dem 31.03.2013 abgelaufen.
[ Richtlinie 2011/36/EU
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 299#132299 ]
Zum anderen soll der Gesetzentwurf die Effektivität und Kohärenz der Tatbestände zur Bekämpfung des Menschenhandels verbessern.
Der Umsetzung der Richtlinie dienen die folgenden Gesetzesänderungen:
• Der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft wird erweitert auf die Ausbeutung durch Betteltätigkeiten, die Ausnutzung strafbarer Handlungen und die Organentnahme. Es liegt auf der Hand, dass diese Opfer strafrechtlichen Schutz benötigen.
Weiter dienen der Umsetzung der Richtlinie folgende Änderungsvorschläge:
• Die Strafschärfung, die bislang nur gilt, wenn das Opfer des Menschenhandels ein Kind ist, gilt schon dann, wenn das Opfer unter 18 Jahre alt ist.
• Die Strafschärfungen, die bei Menschenhandelsdelikten bislang nur dann eingreifen, wenn der Täter das Opfer durch die Tat vorsätzlich in die Gefahr des Todes bringt, sollen künftig schon dann erfüllt sein, wenn dem Täter insoweit nur Leichtfertigkeit zur Last zu legen ist.
• Die Menschenhandelsdelikte sollen auch in den Katalog derjenigen Straftaten aufgenommen werden, deren Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht. Die Wirkung des Ruhens besteht darin, dass es den Beginn der Verjährungsfrist hinausschiebt oder den Weiterlauf einer bereits begonnenen Frist hemmt.
Der letztgenannte Punkt fehlt in dem vom Bundestag auf Antrag von CDU/CSU und FDP verabschiedeten Gesetz. Nach Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie haben aber die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit Menschenhandelsdelikte und die Beteiligung daran während eines hinreichend langen Zeitraums strafrechtlich verfolgt werden können, nachdem das Opfer die Volljährigkeit erreicht hat. Dem wird das geltende Recht nicht in vollem Umfang gerecht. Diesen Missstand wollen wir beheben.
Wir kritisieren das Gesetz des Bundestages aber nicht dafür, was er regelt, sondern dafür, was schon im Strafrecht unterbleibt.
Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz lässt nämlich die Gelegenheit ungenutzt, die Effektivität und Kohärenz der Tatbestände zur Bekämpfung des Menschenhandels zu verbessern. Dass dies notwendig ist, scheinen auch die Regierungsfraktionen anzuerkennen, wenn sie in der Begründung ihres Gesetzentwurfs ausführlich und zutreffend die am bestehenden Rechtszustand geäußerte Kritik referieren, dieser indessen aber nicht gesetzgeberisch abhelfen.
Unser Gesetzentwurf macht folgende Vorschläge:
• Der Strafrahmen für Menschenhandelsdelikte zum Nachteil eines Kindes [< 14 Jahre (deutsch) oder < 18 Jahre (international/USA) (?)] soll auf 2 Jahre bis 15 Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Wer ein Kind zur Aufnahme der Prostitution bringt, wird nach geltendem Recht mit Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren bestraft. Dieser Strafrahmen, der milder als beispielsweise der des Meineides ist, erscheint dem Unrechtsgehalt einer solchen verabscheuungswürdigen Tat nicht angemessen.
• Wir schlagen auch vor, einen Straftatbestand „Sexueller Missbrauch von Menschenhandelsopfern“ einzuführen. Der Tatbestand erfasst insbesondere Freier, die die Dienste einer Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen und dabei deren Lage kennen. Nach geltendem Recht machen sich Freier von Zwangsprostituierten regelmäßig nicht strafbar. Dies soll nicht länger hingenommen werden, da sie die typischerweise gegebene Schwächesituation der Menschenhandelsopfer ausbeuten. Insoweit verweise ich auch auf Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie, der den Mitgliedstaaten aufgibt, Maßnahmen zu erwägen, mit denen die Inanspruchnahme von Diensten, die Gegenstand einer Ausbeutung im Sinne des Artikels 2 sind – also des Menschenhandels – in dem Wissen, dass die betreffende Person Opfer einer Straftat nach Artikel 2 ist, als strafbare Handlung eingestuft wird. Entsprechende Erwägungen habe ich im Gesetzentwurf des Bundestags vergeblich gesucht.
• Schließlich sieht der Gesetzentwurf einen neuen Grundtatbestand des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und anderweitiger Ausbeutung vor. Dies soll die Anwendung des Tatbestands, der bislang praktisch kaum zur Anwendung kommt, vereinfachen und dazu führen, dass er aus seinem bisherigen Schattendasein mit 4 verurteilten Personen bundesweit im Jahr 2011 heraustritt. Das soll dadurch erreicht werden, dass das Ausnutzen einer Zwangslage oder der auslandsspezifischen Hilflosigkeit des Opfers als Merkmal des Grundtatbestands des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft gestrichen und unter Verzicht auf das Merkmal der „Ausnutzung“ als Strafschärfungsgründe ausgestaltet werden. Weiter soll die Tathandlung des „Dazu-Bringens“ durch eine Tathandlung des „Ermöglichens“ ergänzt werden. Am Kriterium der ausbeuterischen Beschäftigung soll sich nichts ändern. Eine Beschäftigung, die bislang nicht als ausbeuterisch galt, wird es auch zukünftig nicht sein. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, diejenigen, die dafür sorgen, dass andere Menschen sich in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse begeben, leichter einer Bestrafung zuzuführen. Dass es dafür ein Bedürfnis gibt, ist in Niedersachsen mit Blick auf die Beschäftigungsverhältnisse in Teilen der Fleischindustrie bestürzend zu beobachten.
Unser Gesetzentwurf greift teilweise Regelungen auf, die von Bayern in einer Bundesratsinitiative vorgeschlagen worden sind. Sie sehen: Wir erheben keinen Alleinvertretungsanspruch auf die Schaffung sachgerechter Strafnormen zur Bekämpfung des Menschenhandels. Es geht um die Sache.”
http://celleheute.de/gesetzesentwurf-zu ... enhandels/
Vgl. StORMG seit 2013
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP ... 35125.html
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 207#133207
Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat in der heutigen Sitzung des Bundesrates die von der Landesregierung in ihrer Kabinettsitzung vom 18.06.2013 beschlossene Niedersächsische Gesetzesinitiative gegen Menschenhandel vorgestellt.
Der von der Ministerin eingebrachte Gesetzesentwurf wird einem vom Bundestag – auf Antrag der CDU/CSU und FDP Fraktionen – verabschiedeten Gesetzesentwurf entgegengesetzt, dem der Bundesrat noch nicht zugestimmt hat. Der Entwurf enthält nicht nur strafrechtliche Regelungsvorschläge, die eine Richtlinie des EU Parlaments und des Rates in deutsches Recht umsetzen sollen. Er geht über diese Mindestvoraussetzungen und über den vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesentwurf hinaus.
Hierzu gehören:
[ Kinder-Opferschutz ]
- Eine Besserstellung der Opfer durch einen späteren Beginn der Verjährung erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres
- Die Erhöhung des Strafrahmens für Menschenhandelsdelikte zum Nachteil eines Kindes auf Freiheitsstrafe von 2-15 Jahren
[ Freierbestrafung von Opferprostituierten ]
- Die Einführung eines Straftatbestandes des Sexuellen Missbrauchs von Menschenhandelsopfern, um auch Freier, die Dienste in Kenntnis dieser Tatsache in Anspruch nehmen, bestrafen zu können.
[ Zuhälterbekämpfung erleichtern ]
- Die Schaffung eines neuen Grundtatbestandes des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung u. a. der Arbeitskraft, die eine Vereinfachung des Anwendungsbereichs der bisherigen Regelung zum Ziel hat. So soll etwa das Tatbestandsmerkmal des „Dazu-Bringens“ durch eine Tathandlung des „Ermöglichens“ zu einer erleichterten Bestrafung derjenigen führen, die die ausbeuterische Beschäftigung von Menschenhandelsopfern maßgeblich mit zu verantworten haben.
Aus der Rede der Ministerin:
„Die Niedersächsische Landesregierung hat sich die Bekämpfung des Menschenhandels auf die Fahnen geschrieben. Unsere Initiative soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Menschenhandel auf strafrechtlichem Weg besser bekämpft werden kann. Ein wirksames Vorgehen gegen den Menschenhandel in allen seinen Erscheinungsformen – neben der sexuellen Ausbeutung gehört dazu auch die Ausbeutung der Arbeitskraft – kann sich nicht nur auf die Strafverfolgung beschränken .
Niedersachsen anerkennt seine Verantwortung, die Opfer zu schützen. Wir machen gleichwohl heute einen rein strafrechtlichen Regelungsvorschlag, den wir dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten entgegensetzen wollen. Bereits im Strafrecht muss man es besser machen als es die Regierungsfraktionen im Bundestag vorgeschlagen haben.
Welche Ziele verfolgen wir mit unserer Initiative?
Zum einen soll der Gesetzentwurf die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates in deutsches Recht vollständig umsetzen. Die Frist dafür ist bereits mit dem 31.03.2013 abgelaufen.
[ Richtlinie 2011/36/EU
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 299#132299 ]
Zum anderen soll der Gesetzentwurf die Effektivität und Kohärenz der Tatbestände zur Bekämpfung des Menschenhandels verbessern.
Der Umsetzung der Richtlinie dienen die folgenden Gesetzesänderungen:
• Der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft wird erweitert auf die Ausbeutung durch Betteltätigkeiten, die Ausnutzung strafbarer Handlungen und die Organentnahme. Es liegt auf der Hand, dass diese Opfer strafrechtlichen Schutz benötigen.
Weiter dienen der Umsetzung der Richtlinie folgende Änderungsvorschläge:
• Die Strafschärfung, die bislang nur gilt, wenn das Opfer des Menschenhandels ein Kind ist, gilt schon dann, wenn das Opfer unter 18 Jahre alt ist.
• Die Strafschärfungen, die bei Menschenhandelsdelikten bislang nur dann eingreifen, wenn der Täter das Opfer durch die Tat vorsätzlich in die Gefahr des Todes bringt, sollen künftig schon dann erfüllt sein, wenn dem Täter insoweit nur Leichtfertigkeit zur Last zu legen ist.
• Die Menschenhandelsdelikte sollen auch in den Katalog derjenigen Straftaten aufgenommen werden, deren Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht. Die Wirkung des Ruhens besteht darin, dass es den Beginn der Verjährungsfrist hinausschiebt oder den Weiterlauf einer bereits begonnenen Frist hemmt.
Der letztgenannte Punkt fehlt in dem vom Bundestag auf Antrag von CDU/CSU und FDP verabschiedeten Gesetz. Nach Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie haben aber die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit Menschenhandelsdelikte und die Beteiligung daran während eines hinreichend langen Zeitraums strafrechtlich verfolgt werden können, nachdem das Opfer die Volljährigkeit erreicht hat. Dem wird das geltende Recht nicht in vollem Umfang gerecht. Diesen Missstand wollen wir beheben.
Wir kritisieren das Gesetz des Bundestages aber nicht dafür, was er regelt, sondern dafür, was schon im Strafrecht unterbleibt.
Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz lässt nämlich die Gelegenheit ungenutzt, die Effektivität und Kohärenz der Tatbestände zur Bekämpfung des Menschenhandels zu verbessern. Dass dies notwendig ist, scheinen auch die Regierungsfraktionen anzuerkennen, wenn sie in der Begründung ihres Gesetzentwurfs ausführlich und zutreffend die am bestehenden Rechtszustand geäußerte Kritik referieren, dieser indessen aber nicht gesetzgeberisch abhelfen.
Unser Gesetzentwurf macht folgende Vorschläge:
• Der Strafrahmen für Menschenhandelsdelikte zum Nachteil eines Kindes [< 14 Jahre (deutsch) oder < 18 Jahre (international/USA) (?)] soll auf 2 Jahre bis 15 Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Wer ein Kind zur Aufnahme der Prostitution bringt, wird nach geltendem Recht mit Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren bestraft. Dieser Strafrahmen, der milder als beispielsweise der des Meineides ist, erscheint dem Unrechtsgehalt einer solchen verabscheuungswürdigen Tat nicht angemessen.
• Wir schlagen auch vor, einen Straftatbestand „Sexueller Missbrauch von Menschenhandelsopfern“ einzuführen. Der Tatbestand erfasst insbesondere Freier, die die Dienste einer Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen und dabei deren Lage kennen. Nach geltendem Recht machen sich Freier von Zwangsprostituierten regelmäßig nicht strafbar. Dies soll nicht länger hingenommen werden, da sie die typischerweise gegebene Schwächesituation der Menschenhandelsopfer ausbeuten. Insoweit verweise ich auch auf Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie, der den Mitgliedstaaten aufgibt, Maßnahmen zu erwägen, mit denen die Inanspruchnahme von Diensten, die Gegenstand einer Ausbeutung im Sinne des Artikels 2 sind – also des Menschenhandels – in dem Wissen, dass die betreffende Person Opfer einer Straftat nach Artikel 2 ist, als strafbare Handlung eingestuft wird. Entsprechende Erwägungen habe ich im Gesetzentwurf des Bundestags vergeblich gesucht.
• Schließlich sieht der Gesetzentwurf einen neuen Grundtatbestand des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und anderweitiger Ausbeutung vor. Dies soll die Anwendung des Tatbestands, der bislang praktisch kaum zur Anwendung kommt, vereinfachen und dazu führen, dass er aus seinem bisherigen Schattendasein mit 4 verurteilten Personen bundesweit im Jahr 2011 heraustritt. Das soll dadurch erreicht werden, dass das Ausnutzen einer Zwangslage oder der auslandsspezifischen Hilflosigkeit des Opfers als Merkmal des Grundtatbestands des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft gestrichen und unter Verzicht auf das Merkmal der „Ausnutzung“ als Strafschärfungsgründe ausgestaltet werden. Weiter soll die Tathandlung des „Dazu-Bringens“ durch eine Tathandlung des „Ermöglichens“ ergänzt werden. Am Kriterium der ausbeuterischen Beschäftigung soll sich nichts ändern. Eine Beschäftigung, die bislang nicht als ausbeuterisch galt, wird es auch zukünftig nicht sein. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, diejenigen, die dafür sorgen, dass andere Menschen sich in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse begeben, leichter einer Bestrafung zuzuführen. Dass es dafür ein Bedürfnis gibt, ist in Niedersachsen mit Blick auf die Beschäftigungsverhältnisse in Teilen der Fleischindustrie bestürzend zu beobachten.
Unser Gesetzentwurf greift teilweise Regelungen auf, die von Bayern in einer Bundesratsinitiative vorgeschlagen worden sind. Sie sehen: Wir erheben keinen Alleinvertretungsanspruch auf die Schaffung sachgerechter Strafnormen zur Bekämpfung des Menschenhandels. Es geht um die Sache.”
http://celleheute.de/gesetzesentwurf-zu ... enhandels/
Vgl. StORMG seit 2013
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP ... 35125.html
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 207#133207
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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