Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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fraences
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von fraences »

Bundesrat kippt Gesetzesvorhaben

MENSCHENHANDEL: Bekämpfung von Menschenhandel wird gleichfalls Thema im Vermittlungsausschuss. Die Länderkammer rief das Gremium zu einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages an, um weitergehende Regelungen zu erreichen.


http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... 1302818739
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Beitrag von ehemaliger_User »

Das war aber der Entwurf aus Niedersachsen:

TOP 26

http://www.bundesrat.de/cln_320/nn_2372 ... __nnn=true
Auf Wunsch des Users umgenannter Account

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

Die Frage lautet also: Welches Schicksal nimmt der Gesetzentwurf der Bundesregierung. Weiß jemand hier Näheres aktuellen zum Verfahrensfortgang...?

Kasharius grüßt

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Protokoll der 912. Sitzung des Bundesrates vom 5. Juli 2013

Beitrag von Kasharius »

Hier das Protokoll der 912. Sitzung des Bundesrates vom 5. Juli 2013, der letzten vor der Sommerpause. In dieser Sitzung wurde unter Top. 26 der Gesetzentwurf des Landes Niedersachsen zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels eingebracht. Der Gesetzentwurf enthält allein strafrechtliche Verschärfungen im Strafgesetzbuch und im Gegensatz zum Gesetzentwurf der Regierungskoalition im 17. Dt. Bundestag keine Regelungen im Gewerberecht. Für den Gesetzentwurf des Landes Niedersachsen sprach deren Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz; Infos zum Hintergrund der niedersächsischen Justizministerin hier: http://www.mj.niedersachsen.de/portal/l ... _psmand=13. Anschließend wurde der Gesetzentwurf von der Amtierenden Präsidentin, der Bayrischen Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten Emilia Müller (Infos zu ihr hier: http://www.bayern.de/Lebenslauf-.318/index.htm) an die zuständigen Fachausschüsse der Länderkammer verwiesen.

http://dip21.bundestag.de/dip21/brp/912.pdf, dort die Seiten 406 und 407.

Die nächste ( 913.) Sitzung wird am 20. September 2013 und damit zwei Tage vor der Wahl zum 18. Dt. Bundestag stattfinden. Die entgültige Tagesordnung wird traditionell am Dienstag vor der Sitzung, also am 17. September 2013 vorliegen; der erste Entwurf der Tagesordnung wird bereits am Dienstag zwei Wochen vor der Sitzung veröffentlicht.


Kasharius grüßt und sagt gute Nacht :006 :015

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Meinungsaustausch MdB Grünen Monika Frau Lazar-Dona Carmen

Beitrag von fraences »

Die Grünen rechtfertigen ihre Prostitutionspolitik Meinungsaustausch Monika Lazar (MdB Die Grünen) – Doña Carmen

Am 28.06.2013 verabschiedete der Deutsche Bundestag den von CDU/CSU und FDP vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten“. Die 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs erfolgte kurz vor der Sommerpause zu nächtlicher Stunde und dauerte

HIER WEITERLESEN:
http://www.donacarmen.de/?cat=16
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Beitrag von malin »

dona carmen formuliert sehr scharf, aber sie treffen mit ihren aussagen immer den kern der sache.

arbeiten in diesem team eigentlich (ex) sw?
man könnte es meinen, jedenfalls fühle ich mich in eigentlich jeden ihrer aussagen in meinem arbeitsalltag als sw wirklich verstanden.

danke fraences fürs einstellen!
liebe grüsse malin

eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)

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Jupiter
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RE: Meinungsaustausch MdB Grünen Monika Frau Lazar-Dona Carm

Beitrag von Jupiter »

Danke Fraences für die Einstellung. Die Antwort von Juanita Henning für Dona Carmen an Monika Lazar für die Grünen ist sehr detailreich. Alle Achtung! Besonders beim Thema "Menschenhandel" der Verweis auf die Praktiken in den hier bekannten Gewerbebereiche.

Gruß Jupiter
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von Klaus Fricke »

Immer wieder eine große Freude die präzisen und materialreichen Analysen von Dona Carmen!

Klaus

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Kasharius
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von Kasharius »

Und hier noch mal die Rede der Abgeordneten Lazar vom 6. Juni 2013 im Plenum des Dt. Bundestages


Bundestagsrede von Monika Lazar | 06.06.2013
Menschenhandel

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:

Das Wort hat nun Monika Lazar für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einigen Tagen war in der Presse zu lesen, dass die Koalition endlich das Thema „Kampf gegen Menschenhandel“ angehen will. Ich war positiv überrascht, weil auch zu lesen war, dass den Opfern von Menschenhandel endlich ein Bleiberecht zugesichert werden soll. Diese Forderung teilen wir Grünen seit langem, sind aber bis jetzt bei der Regierung auf taube Ohren gestoßen.

Ich zitiere aus einem Interview mit Volker Kauder aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 1. Juni:

Wir können nicht länger hinnehmen, dass gerade in Deutschland die Rechte von Frauen so missachtet werden und dass unser Land zur Drehscheibe für Menschen- und Frauenhandel in Europa geworden ist. Das ist ein Skandal.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

– Klatschen Sie mal nicht zu früh; denn was haben Sie daraus gemacht? Die Europakonvention gegen Menschenhandel verpflichtet die Mitgliedstaaten zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel, zur Strafverfolgung der Täterinnen und der Täter und zum Schutz der Opfer. Die Bundesregierung hat es jedoch bei der Ratifizierung versäumt, diese notwendigen Gesetzesänderungen vorzunehmen. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf muss diese Richtlinie jetzt erfüllen; denn – es wurde schon gesagt – die Frist ist schon längst verstrichen.

Doch anstatt genau hinzusehen, was die Richtlinie erfordert, werden nur ein paar strafrechtliche Punkte aufgegriffen, und dann ist es mit der Menschenliebe schon wieder vorbei. Opferrechte und Opferschutz werden in dem Gesetzentwurf überhaupt nicht erwähnt. Das ist wirklich skandalös.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)

Der zentrale Punkt jeder strafrechtlichen Reform im Bereich der Zwangsprostitution – die Strafbarkeit der Freier, die vorsätzlich die Situation einer Zwangsprostituierten ausnutzen – fehlt gänzlich.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Wo waren denn die Vorschläge der Grünen?)

Dann steht in dem Gesetzentwurf auch noch ganz frech – das wurde vorhin schon gesagt –, dass aufgrund von Zeitmangel die Vorschläge der Akteurinnen und Akteure aus den Fachkreisen nicht hätten aufgenommen werden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, das heißt doch nur, Sie konnten sich nicht einigen. Denn Zeit genug hatten Sie ja: vier Jahre.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Der Schutz und das Interesse der Opfer wurden dem Streit in der Koalition und den Ministerien einfach geopfert. Es ist schlicht beschämend, dass Volker Kauder, wie in dem Interview, die Situation von Menschenhandelsopfern in Deutschland als einen Skandal beschreibt und dann mit einem so dünnen Papier um die Ecke kommt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Er tönt außerdem, dass das rot-grüne Prostitutionsgesetz für alle Missstände verantwortlich sei.

Elf Jahre nach Einführung des Gesetzes müssen weitere Schritte folgen. Da sind auch wir Grünen mit dabei. Wir fordern zum Beispiel auch gewerberechtliche Regelungen zur Kontrolle der Arbeitsbedingungen. Da scheinen wir uns einig zu sein.

(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Sehr schön!)

Doch wer regiert, der soll nicht über das lamentieren, was wir vor zwölf Jahren erarbeitet haben, sondern eigene Ideen präsentieren, die dann auch tragen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Rot-Grün hatte nichts gemacht!)

Die Umsetzung der Richtlinie zum Menschenhandel wird nicht erst seit gestern diskutiert. Wir Grünen haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt – darüber wurde hier auch schon diskutiert –,

(Hartfrid Wolff [Rems-Murr] [FDP]: Damals bei der Einführung?)

in dem wir ausführlich darlegen, was wir uns darunter vorstellen. Sie müssen dem nur zustimmen. Dann sind wir viel weiter als mit Ihrem dünnen Gesetzentwurf.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Das größte Hindernis in der gesamten Diskussion ist ja immer diese unqualifizierte Gleichsetzung von Prostitution mit dem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Dabei gibt es keine Belege, dass der Menschenhandel durch das Prostitutionsgesetz angestiegen ist. Das kann die Bundesregierung in ihrer eigenen Antwort auf unsere Kleine Anfrage nachlesen. Es geht vielmehr um eine Begleiterscheinung von Armutsmigration, der mit sozialen und integrationspolitischen Maßnahmen begegnet werden muss.

Noch einmal zu ihrem Gesetzentwurf. Als „Schleifchen“ setzen Sie noch eine völlig unkonkrete Änderung zur Gewerbeordnung oben drauf. Zitat: „Prostitutionsstätten sollen zu den überwachungsbedürftigen Gewerben gehören.



Es wurde schon gesagt: Es bleiben viel mehr Fragen.

Reicht das aus, oder sollten die Stätten besser einer Genehmigungspflicht unterworfen werden? Was genau meint die Koalition mit dem Begriff „Prostitutionsstätten“? Hat die Koalition die möglichen mittelbaren Folgen ihrer Regelung bedacht? Ich vermute, es ist nur ein schneller Kompromiss, mit heißer Nadel genäht. Sie haben sich in den Untiefen der Ressortzuständigkeiten und der schwarz-gelben Koalitionsstreitigkeiten verheddert. Das haben weder die Prostituierten noch die Opfer von Menschenhandel verdient.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, Sie haben etwas angekündigt und haben es nicht gehalten. Sie vermischen unzulässigerweise Prostitution und Menschenhandel und werfen somit Nebelkerzen. Sie haben sich in der Koalition schweren Herzens auf diesen Kompromiss geeinigt; aber das ist viel zu spät und viel zu wenig. So können Sie jedenfalls nicht mit unserer Zustimmung rechnen.

Danke.

http://www.gruene-bundestag.de/parlamen ... 88844.html

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


Und der Wortlaut ihrer Presseerklärung vom 26. Juni 2013

Grüne fordern Verbesserung des Opferschutzes und Regulierung von Prostitutionsstätten
Kategorie: PM Bund

Pressemitteilung, 26.06.2013

Die Koalition will morgen über ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Kampf gegen Menschenhandel entscheiden. Bündnis 90/Die Grünen stellen dazu Änderungsanträge, die eine weitergehende Regulierung von Prostitutionsstätten und einen verstärkten Kampf gegen Menschenhandel vorsehen. Dazu erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Monika Lazar, Sprecherin für Frauenpolitik:

Grüne wollen den Opferschutz beim Menschenhandel verbessern und der Ausbeutung in der Prostitution den Kampf ansagen.

Der Vorschlag der Koalition ist kein Beitrag im Kampf gegen Menschenhandel. Die bloße Ausweitung des Strafrechtes auf die Bereiche Bettelei und organisierte Kriminalität wird keinem Opfer von Menschenhandel geholfen. Nicht verkehrt, aber wirkungslos. Nicht mal die von Volker Kauder angekündigte Reform des Aufenthaltsrechts wird angegangen. Wir fordern in einem Änderungsantrag, Opfern von Menschenhandel ein eigenständiges Bleiberecht zuzugestehen. Das hilft den Frauen und erhöht die Aussagebereitschaft gegen mögliche Menschenhändler.

Die Koalition vermengt unzulässig die Bereiche Menschenhandel und Prostitution. Der Vorschlag, Prostitutionsstätten lediglich als überwachungsbedürftiges Gewerbe zu deklarieren, greift dabei viel zu kurz. Der Koalitionsantrag schafft einen Willkürparagraphen mit unklaren Rechtsbegriffen. Wir fordern dagegen eine weitergehende Regulierung von Bordellen als genehmigungspflichtiges Gewerbe. Nur eine umfassende Regulierung führt die Prostitution aus dem Dunkelfeld und schafft Rechtssicherheit für Prostituierte und Betreiber.

Unser Änderungsantrag definiert konkrete Auflagen, die es den Behörden erlauben, zum Schutz von Prostituierten Kontrollen durchzuführen und im Zweifel ausbeuterische Praktiken zu untersagen. Durch eine Dokumentationspflicht werden ausbeuterische Praktiken sichtbar und können dann auch geahndet werden. Bereits im Genehmigungsverfahren werden die Zuverlässigkeit der Betreiber und ihres Personals überprüft, der Geschäftsplan geprüft und die Rechtsverhältnisse zwischen Betreiber und Prostituierten dokumentiert. Klare Regeln schaffen Rechtssicherheit auf allen Seiten.

Zudem ist völlig unverständlich, warum die Koalition nicht wenigstens auch die Ausbeutung von Zwangsprostituierten durch Freier bestraft. Schon seit Jahren fordern Opfergruppen, dass die Ausbeutung durch Freier, die wissentlich mit Zwangsprostituierten verkehren, strafbar werden soll. Diese Lücke im Strafgesetzbuch schließen wir mit unserem dritten Änderungsantrag.


http://www.monika-lazar.de/aktuelles/ne ... sstaetten/

Kasharius grüßt

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fraences
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von fraences »

Bundesrat Drucksache 641/1/13
10.09.13
...
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
R - AS - FJ - In - Wi
zu Punkt ... der 914. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2013
Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von
Prostitutionsstätten

A.
Der federführende Rechtsausschuss (R),
der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS),
der Ausschuss für Frauen und Jugend (FJ) und
der Wirtschaftsausschuss (Wi)

empfehlen dem Bundesrat,
1. zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77
Absatz 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel zu verlangen, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten

3 - 2 -
...
Begründung:*

2. Das Gesetz wird dem Ziel, den Menschenhandel einzudämmen beziehungsweise zu bekämpfen [sowie die erforderliche Überwachung von Prostitutionsstätten zu ermöglichen], nicht gerecht.

3. Das Gesetz, das der Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur
Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/Jl des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1) dienen soll, bleibt hinter den Vorgaben der Richtlinie zurück.

4. Menschenhandel in jeglicher Form ist eine besonders schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte und der Menschenwürde der Opfer, dem entschieden entgegengetreten werden muss. Das Gesetz hingegen beinhaltet lediglich eine Minimallösung und lässt die Gelegenheit ungenutzt, umfassende gesetzgeberische Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zu ergreifen.

5. Die strafrechtliche Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU ist unzureichend, so bedürfen insbesondere die Änderungen der Straftatbestände
des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und der Förderung des Menschenhandels der Ergänzung, um dem Schutzzweck der Richtlinie zu entsprechen.

6. Im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels wurde der grundsätzlichen Kritik von Fachleuten an den schwer beweisbaren Tatbestandsvoraussetzungen der Menschenhandelsparagrafen, die in der Praxis nur zu
wenigen Verurteilungen führen (zum Beispiel: das Opfer "dazu bringen"), nicht Rechnung getragen.

7. Aus Sicht der Rechtspraxis und des Opferschutzes bedarf es einer grundlegenden Überarbeitung der Straftatbestände der §§ 232 ff. StGB, um die bisher geringe Zahl der Verurteilungen dem tatsächlichen Ausmaß der Kriminalitätsform des Menschenhandels anzupassen. Insbesondere gilt es, § 233 StGB, der ohnehin zur Umsetzung der Richtlinie überarbeitet werden muss, grundlegend zu reformieren. Eine Reform dieser Vorschrift ist dringend notwendig, um die Anwendung des Tatbestands, der bislang
praktisch kaum zur Anwendung kommt, zu vereinfachen und zu erreichen,n die Annahme von Ziffer 1 voraus.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel als bewährtes Vernetzungsgremium ist dafür nicht geeignet.

15. Auch das Ziel, die Situation und den Schutz von Prostituierten ausreichend zu verbessern, kann mit dem vorliegenden Gesetz nicht erreicht werden.

16. Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz) hat einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, die Ausbeutung von Prostituierten zu bekämpfen, indem es das Thema aus einem gesellschaftlichen Graubereich geholt hat. Die weitere Regelungsbedürftigkeit der Prostitution ist gleichwohl spätestens seit der Evaluation des Prostitutionsgesetzes deutlich geworden. Neue, auf maximalen Profit ausgerichtete Betriebskonzepte sowie die Öffnung der EU nach Südosteuropa haben die Situation in der Prostitution zusätzlich verschärft.

17. Die Regelungen zur Überwachung von Prostitutionsstätten in Artikel 2 des Gesetzes sind in keiner Weise geeignet, die tatsächlichen und rechtlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit Prostitution und Menschenhandel zu lösen. Es wird die Chance vertan, ein der Komplexität der Thematik
angemessenes, umfassendes Regelwerk, das eine Vielzahl von Rechtsgebieten betrifft, zu schaffen.

18. Aus Sicht der Länder reicht es nicht aus, Bordelle als Prostitutionsstätten in den Katalog der "überwachungsbedürftigen Gewerbe" der Gewerbeordnung aufzunehmen.

19. Die Einordnung des Betriebs von Prostitutionsstätten als nach der Gewerbeordnung "überwachungsbedürftiges Gewerbe" wäre ein erster, allerdings völlig unzureichender Schritt zur besseren rechtsstaatlichen Kontrolle der
Prostitution. Gerade Prostitutionsstätten sind im hoch differenzierten Feld der Prostitution umfassend regelungsbedürftig. Die vorliegende Lösung
bleibt deutlich hinter den Regelungserfordernissen und den auf Bundesebene bereits vorliegenden Forderungen der Länder zurück.

20. Unzureichend an dem Gesetz ist insbesondere, dass keine Erlaubnispflicht für Bordellbetriebe vorgesehen ist, sondern sie lediglich dem überwachungsbedürftigen Gewerbe zugeordnet und die Auflagen für den Betrieb nicht konkret geregelt werden.

21. Notwendig wäre vor allem eine ex-ante Kontrolle der Betriebe in Form einer Erlaubnispflicht, um möglichst frühzeitig gegen Einrichtungen vorgehen zu können, die von Betreiberseite oder vom Betriebskonzept (zum Beispiel Flatrate-Bordelle) her eine Gefahr für das Selbstbestimmungsrecht und die Gesundheit von Prostituierten, die öffentliche Sicherheit oder die Jugend darstellen. Eine entsprechende Erlaubnis hätte überdies einegrößere Rechtssicherheit für diejenigen Betriebe zur Folge, die die notwendigen Standards nachweisen können.

22. Die vorgesehenen Auflagemöglichkeiten sind zu allgemein gefasst und nicht auf die speziellen Erfordernisse und typischen Gefährdungspotenziale des Prostitutionsgewerbes zugeschnitten. Nicht erwähnt werden beispielsweise Mindestanforderungen an gesundheitliche, hygienische oder räumliche Bedingungen, unter denen Prostitution in Einrichtungen ausgeübt werden sollte.

23. Neben den Erfordernissen an die Räumlichkeiten der Prostitutionsstätte sind zudem die Erfordernisse an die Person der Betreiberin oder des Betreibers, an die Person der oder des Prostituierten sowie an den Arbeits-,Sicherheits- und Gesundheitsschutz ungeklärt. Dies bedarf einer umfassenden spezialgesetzlichen Lösung.

24. Regelungen und Kriterien zur rechtlichen Einordnung von selbständig tätigen Prostituierten, zur Regulierung der Wohnungsprostitution, zu der gewerblichen Vermittlung von Prostitution oder von Veranstaltungen, bei denen sexuelle Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten angeboten werden, fehlen gänzlich.

25. Das Problem der Wohnungsprostitution bleibt durch das Gesetz daher ungelöst. Nach den vorliegenden Erkenntnissen wird ein Großteil der Opfer
von Menschenhandel nicht in offiziell bekannten Bordellen, sondern in der Wohnungsprostitution aufgefunden. Auf Grund dessen sind unter anderem dringend notwendige Kontrollen zu ermöglichen und ausbeuterische Wohnungsprostitution zu verhindern, um in diesem Bereich wirkungsvoll dem
Menschenhandel zu begegnen. Dieses Ziel wird mit dem Gesetz nicht erreicht. Die Wohnungsprostitution wird von den rechtlichen Vorgaben ausgenommen, so dass die Mehrheit der Menschenhandelsopfer in der Prostitution weiterhin unentdeckt bleiben wird. Den Vollzugsbehörden wird es nicht ermöglicht, hier den Menschenhandel wirkungsvoll einzudämmen.
Es ist weiterhin möglich, mit der Ausbeutung insbesondere von Frauen außerordentliche Gewinne zu erzielen. Darüber hinaus ist zu erwarten,dass Prostitutionsstättenbetreiber und -betreiberinnen, bei denen die maximale Gewinnerzielung im Vordergrund steht, erst recht in die Wohnungsprostitution ausweichen werden, wenn dieser Bereich ungeregelt
bleibt.

26. Aus Sicht des Bundesrates bedarf eine sachgerechte Lösung der vielfältigen Probleme eines umfassenden Ansatzes. Er hält es daher für geboten, zeitnah entsprechende weitergehende gesetzgeberische Schritte zu unternehmen, die alle erforderlichen Lösungselemente bündeln.


B.
Im Ausschuss für Innere Angelegenheiten ist eine Empfehlung an den Bundesrag zum Verlangen der Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77
Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zustande gekommen.

C.
27. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, folgende Entschließung zu fassen:
Die Bundesregierung und der Bundestag werden aufgefordert, unmittelbar zu Beginn der neuen Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur grundlegenden
Reform der legalen Prostitution sowie zur effektiven Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution vorzulegen.
Begründung:

Mit Blick auf die europarechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU sowie auf die in der Sache benötigte Verbesserung im Kampf gegen den Menschenhandel soll der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (BR-Drucksache 641/13), der einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, sobald wie möglich in Kraft gesetzt werden. Da es jedoch andererseits Kritik und Änderungsbedarf gibt - etwa die gewerberechtliche Verankerung des Prostitutionsgewerbes und eine nur unzureichende strafrechtliche Sanktionierung - soll der weitere Reform- und Regulierungsbedarf bereits jetzt deutlich gemacht werden. Insbesondere soll auf diese Weise verhindert werden, dass die Dringlichkeit des weiteren Reformbedarfs nach der nächsten Bundestagswahl mit dem Hinweis auf die gerade jetzt mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vorgenommenen Änderungen abgestritten oder relativiert wird.
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von Tanja_Regensburg »

18. Aus Sicht der Länder reicht es nicht aus, Bordelle als Prostitutionsstätten in den Katalog der "überwachungsbedürftigen Gewerbe" der Gewerbeordnung aufzunehmen.

19. Die Einordnung des Betriebs von Prostitutionsstätten als nach der Gewerbeordnung "überwachungsbedürftiges Gewerbe" wäre ein erster, allerdings völlig unzureichender Schritt zur besseren rechtsstaatlichen Kontrolle der
Prostitution. Gerade Prostitutionsstätten sind im hoch differenzierten Feld der Prostitution umfassend regelungsbedürftig. Die vorliegende Lösung
bleibt deutlich hinter den Regelungserfordernissen und den auf Bundesebene bereits vorliegenden Forderungen der Länder zurück.


20. Unzureichend an dem Gesetz ist insbesondere, dass keine Erlaubnispflicht für Bordellbetriebe vorgesehen ist, sondern sie lediglich dem überwachungsbedürftigen Gewerbe zugeordnet und die Auflagen für den Betrieb nicht konkret geregelt werden.

21. Notwendig wäre vor allem eine ex-ante Kontrolle der Betriebe in Form einer Erlaubnispflicht, um möglichst frühzeitig gegen Einrichtungen vorgehen zu können, die von Betreiberseite oder vom Betriebskonzept (zum Beispiel Flatrate-Bordelle) her eine Gefahr für das Selbstbestimmungsrecht und die Gesundheit von Prostituierten, die öffentliche Sicherheit oder die Jugend darstellen. Eine entsprechende Erlaubnis hätte überdies einegrößere Rechtssicherheit für diejenigen Betriebe zur Folge, die die notwendigen Standards nachweisen können.

22. Die vorgesehenen Auflagemöglichkeiten sind zu allgemein gefasst und nicht auf die speziellen Erfordernisse und typischen Gefährdungspotenziale des Prostitutionsgewerbes zugeschnitten. Nicht erwähnt werden beispielsweise Mindestanforderungen an gesundheitliche, hygienische oder räumliche Bedingungen, unter denen Prostitution in Einrichtungen ausgeübt werden sollte.

23. Neben den Erfordernissen an die Räumlichkeiten der Prostitutionsstätte sind zudem die Erfordernisse an die Person der Betreiberin oder des Betreibers, an die Person der oder des Prostituierten sowie an den Arbeits-,Sicherheits- und Gesundheitsschutz ungeklärt. Dies bedarf einer umfassenden spezialgesetzlichen Lösung.

24. Regelungen und Kriterien zur rechtlichen Einordnung von selbständig tätigen Prostituierten, zur Regulierung der Wohnungsprostitution, zu der gewerblichen Vermittlung von Prostitution oder von Veranstaltungen, bei denen sexuelle Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten angeboten werden, fehlen gänzlich.

25. Das Problem der Wohnungsprostitution bleibt durch das Gesetz daher ungelöst. Nach den vorliegenden Erkenntnissen wird ein Großteil der Opfer
von Menschenhandel nicht in offiziell bekannten Bordellen, sondern in der Wohnungsprostitution aufgefunden. Auf Grund dessen sind unter anderem dringend notwendige Kontrollen zu ermöglichen und ausbeuterische Wohnungsprostitution zu verhindern, um in diesem Bereich wirkungsvoll dem
Menschenhandel zu begegnen. Dieses Ziel wird mit dem Gesetz nicht erreicht. Die Wohnungsprostitution wird von den rechtlichen Vorgaben ausgenommen,
so dass die Mehrheit der Menschenhandelsopfer in der Prostitution weiterhin unentdeckt bleiben wird. Den Vollzugsbehörden wird es nicht ermöglicht, hier den Menschenhandel wirkungsvoll einzudämmen.
Es ist weiterhin möglich, mit der Ausbeutung insbesondere von Frauen außerordentliche Gewinne zu erzielen. Darüber hinaus ist zu erwarten,dass Prostitutionsstättenbetreiber und -betreiberinnen, bei denen die maximale Gewinnerzielung im Vordergrund steht, erst recht in die Wohnungsprostitution ausweichen werden, wenn dieser Bereich ungeregelt
bleibt.


26. Aus Sicht des Bundesrates bedarf eine sachgerechte Lösung der vielfältigen Probleme eines umfassenden Ansatzes. Er hält es daher für geboten, zeitnah entsprechende weitergehende gesetzgeberische Schritte zu unternehmen, die alle erforderlichen Lösungselemente bündeln.
so sehr ich mich darüber freue, dass wir nun Zeit haben, so sehe ich aber trotzdem, dass das nicht abgelehnt und verwiesen wurde, weil man unsere Stimmen hören möchte, sondern weil ihnen die Regulierung nicht weit genug geht.

Sie möchten unbedingt eine Registrierungspflicht für alle Sexdienstleisterinnen und sie wollen die Wohnngsprostitution eindämmen ---> Ziel eher staatlich konzessionierte Bordelle mit staatlich konzessionierten Sexdienstleisterinnen.

Ich bezweifle stark, dass sie sich von diesem Weg abbringen lassen werden.

Denn zuzugeben, dass ihre Migrationspolitik gescheitert ist, dazu wird sie niemand bewegen können...
Da schon eher wir als Bauernopfer... zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.

Au man.....das wird eng.

LG Tanja

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Jupiter
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von Jupiter »

Ja Tanja, und es wird leider dann immer noch zugeschaut, wie mit Werkverträgen an Unternehmer in „Neu-EU-Länder“ der Menschenhandel geduldet wird, obwohl diese Praktiken in den Fleischereien, auf dem Bau und selbst bei Daimler aufgedeckt wurden.

Gruß Jupiter
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von fraences »

Partei Rangeleien auf unseren Rücken:

SPD will Gesetzesverschärfung gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution blockieren


Nach Nachrichtenmeldungen planen die SPD-geführten Länder und Baden-Württemberg, im Bundesrat am Freitag den Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten anzurufen.

Dazu erklärt der stellv. Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

„Die christlich-liberale Koalition hatte vor der Sommerpause eine effektivere Überwachung von Prostitutionsstätten beschlossen, aber Rot-Grün verweigert nun aus wahlkampftaktischen Gründen diesem Gesetz die Zustimmung. Sie können sich offenbar nicht eingestehen, dass die uneingeschränkte Liberalisierung der Prostitution unter Gerhard Schröder ein Fehler war.

SPD und Grüne ignorieren wegen der Wahl offensichtliche Missstände und wollen noch weitere Monate nichts gegen Flatrate-Bordelle und gegen die Ausbeutung von Zwangsprostituierten zu unternehmen.

Nach dem Gesetz der Koalition sollen die Bordellbetreiber künftig auf ihre Zuverlässigkeit überprüft und Bordelle künftig überwacht werden können. Gewerbeaufsichtsämter sollen ihnen Auflagen erteilen können zum Schutz der Prostituierten, der Kunden oder der Nachbarn vor Gefahren. Dies dient auch dem Kampf gegen Zwangsprostitution.

Für die Unionsfraktion ist dies nur ein Schritt in die richtige Richtung. Sie setzt sich zudem für strafrechtliche Regelungen ein, um Zwangsprostitution und Menschenhandel wirksamer verfolgen zu können.

Es ist völlig inakzeptabel, dass SPD und Grüne zuerst mit ihrem Gesetz zur völligen Freigabe der Prostitution eine wesentliche Ursache für die Zunahme für Zwangsprostitution und für die Ausbeutung von Frauen in Deutschland gesetzt haben, und sie jetzt einen wichtigen ersten Schritt zur stärkeren Kontrolle von Bordellen behindern. Wer nicht bereit ist, für seine Fehler einzustehen und sogar noch deren Korrektur verhindert, handelt zynisch.“

http://charismatismus.wordpress.com/201 ... lockieren/

Koalitions-Gesetz wird Opfern von Menschenhandel nicht helfen

Zu den Äußerungen von Unionspolitikerinnen und Unionspolitikern im Vorfeld der Bundesratssitzung, dass Rot-Rot-Grün einen besseren Schutz von Menschenhandelsopfern verhindern würde, erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Frauenpolitik:
Die Bundesregierung selbst ist es, die jegliche Verbesserungen verhindert. Im Juni dieses Jahres versprach Kauder noch, dass Opfern von Menschenhandel zukünftig ein Bleiberecht zugesichert werden soll. In dem anschließend vorgelegten Gesetzentwurf der schwarz-gelben Regierung war diese Maßnahme jedoch nicht mehr zu finden. Wir haben bereits 2012 einen umfangreichen Gesetzentwurf vorgelegt, der Opferrechte und Opferschutz nach vorne stellt. Wir wollen Menschenhandel bekämpfen und die Opfer unterstützen und schützen.
Das Gesetz der Koalition leistet dies nicht. Es ist ein Schnellschuss, entstanden unter Zeitdruck. Es bildet nur den kleinsten gemeinsamen Nenner des CSU-Innenministeriums und des FDP-Justizministeriums ab. Auch die Frauenunion weiß das und schießt doch wider besseres Wissen gegen Rot-Rot-Grün.
Wem es wirklich um die Bekämpfung von Menschenhandel und um mehr Rechte und Schutz für Prostituierte geht, der geht anders vor. Mit dieser Meinung stehen wir nicht alleine da. Die von der Opposition initiierte Anhörung zum Gesetzentwurf der Koalition im Rechtsausschuss bestätigte diese Einschätzung. Alle Sachverständigen – auch die von der Union und der FDP - lehnten den Vorstoß der Koalition ab. Wir nehmen diese Rückmeldungen ernst und rufen daher im Bundesrat den Vermittlungsausschuss an. Wir wollen ein überlegtes Gesetz, das den Opfern wirklich hilft, anstatt eines planlosen, aktionistischen Schnellschusses. Deshalb ist eine interfraktionelle Initiative der richtige Weg.

http://www.gruene-bundestag.de/presse/p ... orgot%5D=1
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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fraences
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von fraences »

Ludwigshafen - Maria Böhmer fordert: Maßnahmen zur Eindämmung der Zwangsprostitution jetzt!


"Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten wollen wir Frauen schützen und Zwangsprostitution bekämpfen. Wir fordern Rot-Rot-Grün dazu auf, das Gesetz morgen im Bundesrat passieren zu lassen. Für wahltaktische Spielchen auf den Rücken der Frauen hat niemand Verständnis", erklärt Maria Böhmer, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Ludwigshafen / Frankenthal und Vorsitzende der Frauen Union der CDU.

Menschenhandel und Zwangsprostitution haben zugenommen. Dazu hat auch das Prostitutionsgesetz von 2002 beigetragen. Damals sollte nach dem Willen der rot-grünen Bundesregierung die Prostitution in die Legalität eines "normalen" Gewerbes geführt werden. Inzwischen sind sich die Fachleute einig, dass die Ziele nicht erreicht wurden. Maria Böhmer: "Es kann wirklich nicht sein, dass eine Currywurstbude gewerberechtlich stärker überwacht wird, als ein Bordell."

Die geplanten Änderungen der Gewerbeordnung und der Strafvorschriften zum Menschenhandel sind erste wichtige Schritte, damit Polizei und Ordnungsbehörden der Kriminalität wirksamer entgegentreten können. Auch ein Vorgehen gegen die frauenverachtenden Flatratebordelle wird möglich. Das zur Abstimmung stehende Gesetz soll die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels umsetzen.

"Wir wollen Frauen vor Gewalt und Zwangsprostitution besser schützen. Das zur Abstimmung stehende Gesetz bringt erste Maßnahmen auf den Weg. Dabei bleiben wir jedoch nicht stehen. Wir wollen weitere Verbesserungen der Bekämpfung des Menschenhandels und treten dafür ein, das Strafrecht so zu ändern, dass Menschenhändler bei ausreichender Beweislage auch ohne die Aussage ihrer verängstigten Opfer verurteilt werden können. Zwangsprostitution ist eine moderne Form der Sklaverei, die wir entschieden bekämpfen", führt die Vorsitzende der Frauen Union weiter aus.

www.mrn-news.de/news/ludwigshafen-maria ... tzt-82665/

Hier wird offen angesprochen um was es letztendlich geht, die Eindämmerung der Prostitution über das Gewerberecht.
Es geht nicht um eine Gleichstellung mit anderen Gewerben.
Der Vergleichmit eine Currywurstbuden oder sonstige andere Gewerben hinkt, denn sie haben keine 8 Sondergesetze im Strafrecht, in acht Bundesländer Sonder-Polizeigesetze und Sonderbesteuerung (Düsseldorfer Verfahren und Vergnügungssteuer).
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von fraences »

Ludwigshafen - Maria Böhmer fordert: Maßnahmen zur Eindämmung der Zwangsprostitution jetzt!


"Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten wollen wir Frauen schützen und Zwangsprostitution bekämpfen. Wir fordern Rot-Rot-Grün dazu auf, das Gesetz morgen im Bundesrat passieren zu lassen. Für wahltaktische Spielchen auf den Rücken der Frauen hat niemand Verständnis", erklärt Maria Böhmer, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Ludwigshafen / Frankenthal und Vorsitzende der Frauen Union der CDU.

Menschenhandel und Zwangsprostitution haben zugenommen. Dazu hat auch das Prostitutionsgesetz von 2002 beigetragen. Damals sollte nach dem Willen der rot-grünen Bundesregierung die Prostitution in die Legalität eines "normalen" Gewerbes geführt werden. Inzwischen sind sich die Fachleute einig, dass die Ziele nicht erreicht wurden. Maria Böhmer: "Es kann wirklich nicht sein, dass eine Currywurstbude gewerberechtlich stärker überwacht wird, als ein Bordell."

Die geplanten Änderungen der Gewerbeordnung und der Strafvorschriften zum Menschenhandel sind erste wichtige Schritte, damit Polizei und Ordnungsbehörden der Kriminalität wirksamer entgegentreten können. Auch ein Vorgehen gegen die frauenverachtenden Flatratebordelle wird möglich. Das zur Abstimmung stehende Gesetz soll die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels umsetzen.

"Wir wollen Frauen vor Gewalt und Zwangsprostitution besser schützen. Das zur Abstimmung stehende Gesetz bringt erste Maßnahmen auf den Weg. Dabei bleiben wir jedoch nicht stehen. Wir wollen weitere Verbesserungen der Bekämpfung des Menschenhandels und treten dafür ein, das Strafrecht so zu ändern, dass Menschenhändler bei ausreichender Beweislage auch ohne die Aussage ihrer verängstigten Opfer verurteilt werden können. Zwangsprostitution ist eine moderne Form der Sklaverei, die wir entschieden bekämpfen", führt die Vorsitzende der Frauen Union weiter aus.

www.mrn-news.de/news/ludwigshafen-maria ... tzt-82665/

Hier wird offen angesprochen um was es letztendlich geht, die Eindämmerung der Prostitution über das Gewerberecht.
Es geht nicht um eine Gleichstellung mit anderen Gewerben.
Der Vergleichmit eine Currywurstbuden oder sonstige andere Gewerben hinkt, denn sie haben keine 8 Sondergesetze im Strafrecht, in acht Bundesländer Sonder-Polizeigesetze und Sonderbesteuerung (Düsseldorfer Verfahren und Vergnügungssteuer).
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Lady Tanja
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Beitrag von Lady Tanja »

Prostitutionsgesetz kommt nicht durch

Heute stoppte der rot-grün-dominierte Bundesrat ein vom Bundestag Ende Juni beschlossenes Gesetz, das schärfere Strafen für Menschenhandel vorsah. Das gekippte Gesetz sah vor, Prostitutionsbetriebe künftig der Gewerbeaufsicht zu unterwerfen. Ob ein Bordell genehmigt wird, sollte künftig auch davon abhängen, ob gegen die Interessen der Prostituierten verstoßen wird. Auch die Interessen von Nachbarn und Bewohnern des Grundstücks wäre stärker berücksichtigt worden. Mit dem gescheiterten Gesetz sollte künftig als Menschenhändler bestraft werden, wer die Notlage seiner Opfer ausnutzt, um diese zu Bettelei oder Straftaten zu verleiten.

Union und FDP hatten die Änderung vorgesehen, um Zwangsprostitution in Deutschland einzudämmen. Bordellbetreiber sollten künftig unter anderem schon bei der Anmeldung ihres Gewerbes eingehend überprüft werden. Darüber hinaus waren Auflagen zum Schutz der Prostituierten geplant und eine Verschärfung des Strafrechts zum Menschenhandel. Die von SPD, Grünen und Linkspartei geführten Länder kritisierten die Pläne jedoch als unzureichend.

Quelle Tagesschau.de



Ob dies nun dem Engagement vieler Kolleginnen zu verdanken ist, die sich in den vergangenen Wochen und Monaten mit diversen Polikern getroffen, erklärt, überzeugt und argumentiert haben, oder ob es schlicht Wahlkampf ist…

Das Scheitern dieses unsinnigen Gesetzes ist in meinen Augen ein (Teil)-erfolg und gibt uns Sexarbeiterinnen mehr Zeit, unsere Stimme zu erheben und für unsere Rechte zu kämpfen.

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lust4fun
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von lust4fun »


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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?

Beitrag von Aoife »

Pressemitteilung von Dona Carmen hierzu:

Pressemitteilung

Ein guter Tag für Sexarbeiter/innen:

Schwarz-gelbe Bundesregierung scheitert mit verschärftem Prostitutionsgesetz im Bundesrat


Mit großer Genugtuung begrüßt Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung mit ihrem „Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten“ heute im Bundesrat gescheitert ist.

Gescheitert nicht etwa an überzeugenden Argumenten der Oppositionsparteien, sondern an der eigenen Inkompetenz in Sachen Prostitutionsregulierung, an der eigenen Flickschusterei, mit der man kurz vor Ende der Legislaturperiode im Schweinsgalopp ein Anti-Prostitutionsgesetz durchs Parlament gepeitscht hat.

Damit ist auch der Versuch von CDU/CSU, sich im Wahlkampf auf Kosten von Sexarbeiter/innen in der Prostitution zu profilieren, verdienterweise kläglich gescheitert.

Sexarbeiter/innen in der Prostitution sind es leid, dass konservative Hardliner wie der Vorsitzende der AG Innen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, durch ständiges Verbreiten von Lügen wie der angeblichen Existenz eines „rechtsfreien Raums“ im Prostitutionsgewerbe sowie der angeblich „dramatischen Zunahme schwerer Straftaten“ versuchen, sich eine wohlfeile Legitimation zum Polizei-„Schutz“ von Prostituierten herbei zu schreiben.

„Wir wollen Frauen vor Gewalt und Zwangsprostitution schützen“, erklärte gestern die CDU-Frauenunion. Doch abgesehen davon, dass niemand ihren Schutz erbeten hat, war das von CDU/CSU/FDP vorgelegte und jetzt gescheiterte Gesetz nicht etwa ein erster Schritt in Richtung Schutz von Sexarbeiter/innen, sondern ein erster Schritt hin zur rundum-überwachten gläsernen Prostituierten. So ermöglicht § 38 Gewerbeordnung, den Schwarz-Gelb auf Prostitutionsstätten anwenden will, in Absatz 3 den Einstieg in die Totalregistrierung von Sexarbeiter/innen.

Sexarbeiter/innen brauchen mehr Rechte, nicht aber mehr Schutzbefugnisse der Polizei und schon gar nicht jederzeitige anlasslose Kontrollen, wie sie mit § 29 Gewerbeordnung für das Prostitutionsgewerbe allenthalben geplant sind.

Die aktuellen Bestrebungen von Sexarbeiter/innen gehen in eine ganz andere Richtung als die Pläne der sich ungefragt als ‚Retter‘ und ‚Beschützer‘ von Prostituierten aufspielenden etablierten Parteien:

Notwendig ist eine Entkriminalisierung von Prostitution durch die ersatzlose Streichung aller die Prostitution diskriminierenden Sonder-bestimmungen im Strafrecht, im Ordnungswidrigkeitenrecht und im Polizeirecht.

Notwendig ist die Anerkennung selbständiger Prostitution als ‚freiberufliche Tätigkeit‘ im Gewerbe- Steuer- und Baurecht.

Und erforderlich für die angemessene Regulierung des Prostitutionsgewerbes ist die gewerberechtliche Anerkennung von Prostitutionsstätten als „anzeigepflichtige Gewerbe“ nach § 14 Gewerbeordnung.

Eine Einstufung von Prostitutionsstätten als „überwachungsbedürftige“ oder „konzessionspflichtige“ Gewerbe im Rahmen einer behördlichen oder polizeilichen Rundumüberwachung ist sachlich unangemessen und findet unter Sexarbeiter/innen weder Akzeptanz noch Verständnis.



--
DONA CARMEN E.V.
Elbestr. 41
60329 Frankfurt/Main
Tel: 069-76752880
Fax: 069-76750882

www.donacarmen.de


Sieht so aus als wären dem Autor des obigen Zeitungsartikels, der dem Gesetz grundlegend gute Absichten unterstellt und nur annimmt die Opposition im Bundesrat hätte die Maßnahmen für nicht weitreichend genug gehalten, als wären diesem Autor die hier aufgelisteten Argumente völlig unbekannt gewesen :017

Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
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Misspellings are *very special effects* of me keyboard

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fraences
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Art.77 GG Bundesrat-Einspruch

Beitrag von fraences »

Wer kennt sich aus mit dem Art.77 GG?

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_77.html

Im Gewerberechtforum diskutieren, die Beamten von Ordnungsamt und Gewerbeamt über die Änderung im Gewerbeordnung:

http://www.forum-gewerberecht.de/thread ... #post85204

wo hierauf hingewiesen wurde.

Liebe Grüße, Fraences
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Marc of Frankfurt
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Kommende 4. Lesung

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Zum Gesetzgebungsverfahren


Dieses Gesetz ist m.E. ein "Einspruchsgesetz"
(d.h. der Bundesrat KANN Einspruch erheben)

Die Ausschüsse haben den Bundesrat aufgefordert den Vermittlungsausschuß anzurufen
Drucksache 641/1/13 (20.Sept.2013)
www.bundesrat.de/cln_330/nn_2372724/Sha ... 1-1-13.pdf oder www.sexworker.at/phpBB2/download.php?id=1299

Wer sitzt in dem Ausschuß? Öffenlich?

Kommt es im Vermittlungsverfahren im Vermittlungsausschuß im Bundesrat zu keinem Kompromiss oder zu einem Ergebnis, das vom Bundesrat nicht akzeptiert wird,

kann der Bundesrat gegen das Gesetz Einspruch einlegen,

über den dann der Bundestag erneut abstimmt (4. Lesung).

1. Einfacher Einspruch
Dieser Einspruch kann gemäß Art. 77 Abs. 4 GG vom Bundestag in erneuter Abstimmung (sogenannte „vierte Lesung“) mit absoluter Mehrheit überstimmt werden, also mit der Mehrheit seiner Mitglieder
(Kanzlermehrheit = absolute Mehrheit).

2. Qualifizierter Einspruch
Legt der Bundesrat den Einspruch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ein, muss der Bundestag ihn mit seiner doppelt qualifizierten Mehrheit überstimmen
(Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens aber absolute Mehrheit der Mitglieder).

Kann der Bundestag den Einspruch des Bundesrates jedoch nicht überstimmen, ist das Gesetz gescheitert (Art. 77 Abs. 4 GG).

Angesichts der Bundestagswahlergebnisse www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=135055#135055 ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Gesetz "durchgewunken" wird? Hängt aber von den kommenden Koalitionsverhandlungen ab.
- Schwarz-Rot
- Schwarz-Grün da würde sich die Regierung wohl selbst blockieren?
- ...



Erklärposter
www.btg-bestellservice.de/pdf/20060000.pdf

Wikipedia
www.de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungs ... schland%29
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 24.09.2013, 13:58, insgesamt 2-mal geändert.