Konzessionierung von Prostitutionsstätten?
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- Admina
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Danke @Marc für deine ausführliche Erklärung.
Hab schon ein Schreck bekommen.
Aber ist schon interessant, das die Fachleute von den Gewerbeämter, die sich auch Gedanken machen, wie sie das Gesetz in der Praxis umsetzen, auch nicht durchblicken.
Die Tendenz zeigt jetzt schon ab, was das für ein Chaos und auch willkür mit sich in der Praxis bringen wird, sollte es so verabschiedet wird.
Liebe Grüße, Fraences
Hab schon ein Schreck bekommen.
Aber ist schon interessant, das die Fachleute von den Gewerbeämter, die sich auch Gedanken machen, wie sie das Gesetz in der Praxis umsetzen, auch nicht durchblicken.
Die Tendenz zeigt jetzt schon ab, was das für ein Chaos und auch willkür mit sich in der Praxis bringen wird, sollte es so verabschiedet wird.
Liebe Grüße, Fraences
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Diskontinuitätsprinzip
Das Gesetzesvorhaben an sich ist m.M. doch gescheitert und muß nach dem Diskontinuitätsprinzip wieder von vorn beginnen. http://de.wikipedia.org/wiki/Diskontinu ... 4tsprinzip
> ich lernte Frauen zu lieben und zu hassen, aber nie sie zu verstehen <
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- Admina
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?
Im Emma-Forum/Zeitungausgabe 9/10 ist zu lesen, worauf die nächste Gesetzesvorlage abzielt.
Was ist mit Terminwohnungen, Wohnwagen, Escort-Services? Die gelten nach dem geplanten Gesetz ebenso wenig als „Prostitutionsstätten“ wie der Straßenstrich.
Also wird die Definition von Prostitutionsstätte: Wohnungsprostitution und Vermittlungsagentur genauer sein.
Deshalb hatten Polizei und Staatsanwaltschaften dringlich gefordert, den §232 „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ so zu ändern, dass eine Aussage des Opfers nicht länger zwingend ist, um ein Verfahren zu eröffnen
Wenn dies in der nächste Gesetzesvorlage durch kommt, ist das eine Entmündigung der Frauen, weil dann die Polizei und Justiz definiert, was eine "Zwangsprostitutierte" ist.
Die Sichtweise und Aussage der Frauen zählt dann nicht mehr.
Sie wird entmündigt.
http://www.emma.de/hefte/ausgaben-2013/ ... ns-reform/
Was ist mit Terminwohnungen, Wohnwagen, Escort-Services? Die gelten nach dem geplanten Gesetz ebenso wenig als „Prostitutionsstätten“ wie der Straßenstrich.
Also wird die Definition von Prostitutionsstätte: Wohnungsprostitution und Vermittlungsagentur genauer sein.
Deshalb hatten Polizei und Staatsanwaltschaften dringlich gefordert, den §232 „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ so zu ändern, dass eine Aussage des Opfers nicht länger zwingend ist, um ein Verfahren zu eröffnen
Wenn dies in der nächste Gesetzesvorlage durch kommt, ist das eine Entmündigung der Frauen, weil dann die Polizei und Justiz definiert, was eine "Zwangsprostitutierte" ist.
Die Sichtweise und Aussage der Frauen zählt dann nicht mehr.
Sie wird entmündigt.
http://www.emma.de/hefte/ausgaben-2013/ ... ns-reform/
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?
Ja Fraences, Vorbild also die "Münchener Verhältnisse". Da werden ja schon Hotelzimmer überwacht.
Wenn ich dann noch lese, dass Seehofer dem Friedrich schon zugesagt hat, dass er Bundesinnenminister bleiben wird.
Gruß Jupiter
Wenn ich dann noch lese, dass Seehofer dem Friedrich schon zugesagt hat, dass er Bundesinnenminister bleiben wird.
Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?
Schärferes Prostitutionsgesetz gefordert
Kramp-Karrenbauer fordert schärferes Prostitutionsgesetz
Sperrbezirk und Erotiksteuer: Im Kampf gegen Prostitution in der Landeshaupstadt Saarbrücken wollen Land und Stadt jetzt zusammenarbeiten. Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer fordert aber auch, dass der Bund handelt.
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe soll die Einführung möglicher Sperrbezirke oder einer möglichen Erotiksteuer diskutieren. In der Zusammenarbeit von Stadt und Land sollen auch Hilfsangebote für betroffene Frauen erarbeitet werden. Das Problem sei, dass die juristischen Möglichkeiten sehr begrenzt seien, sagte Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer am Dienstag.
Schärfere Gesetze
zum Video
"Kramp-Karrenbauer fordert schärferes Prostitutionsgesetz" [Video, aktueller bericht, 01.10.2013, Länge: ca. 3:35 Min.]
Kramp-Karrenbauer fordert Kondompflicht, mehr Kontrollen und Zwangsuntersuchungen
Sie fordert deshalb eine möglichst schnelle Verschärfung des Prostitutionsgesetzes. Außerdem müsse die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Prostitution ohnehin in eine neue gesetzliche Regelung umgesetzt werden. Sie hofft, dass mit Zusammentreten des neuen Bundestages diese Richtlinie möglichst schnell in nationales Recht übertragen wird.
Prostitution auch Thema in Koalitionsverhandlungen
Nachdem eine Neuregelung vor der Bundestagswahl am Veto des rot-grün dominierten Bundesrats gescheitert war, sei „nicht ganz auszuschließen, dass das Thema auch Gegenstand von Koalitionsverhandlungen“ werden könne, sagte die saarländische Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer. Das bestehende Prostitutionsgesetz von 2001 habe sein Ziel bei weitem nicht erfüllt. So sei die Hoffnung unerfüllt geblieben, durch eine Legalisierung der Prostitution auch das kriminelle Umfeld einzudämmen.
Die Prostitution habe sich durch Armutsmigration aus osteuropäischen Ländern deutschlandweit und insbesondere in der saarländischen Hauptstadt in den Sommermonaten deutlich verschärft.
Stadt nur mit dem Land handlungsfähig
Die Saarbrücker Oberbürgermeisterin Charlotte Britz pocht deshalb schon seit Wochen auf neue Reformen. Sie fordert eine Erweiterung des Sperrbezirks in der Landeshauptstadt und eine Möglichkeit, das Vergnügungsgesetz zu ändern. Nur so könne dann auch eine Sexsteuer erhoben werden. Durch diese, erhofft sich die Oberbürgermeisterin, werde die Hemmschwelle für Frauen höher, sich zu prostituieren. In der gemeinsamen Arbeitsgruppe könne das jetzt diskutiert werden.
Um den Sperrbezirk auszuweiten brauche die Stadt das Land, sagte Britz im SR Fernsehen. „Wir haben das ja schon einmal probiert, als wir das Problem mit dem Drogenstrich hatten. Damals ging die Ausweitung nur indem das Land die Verordnung geändert hat."
www.sr-online.de/sronline/nachrichten/p ... tz100.html
Kramp-Karrenbauer fordert schärferes Prostitutionsgesetz
Sperrbezirk und Erotiksteuer: Im Kampf gegen Prostitution in der Landeshaupstadt Saarbrücken wollen Land und Stadt jetzt zusammenarbeiten. Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer fordert aber auch, dass der Bund handelt.
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe soll die Einführung möglicher Sperrbezirke oder einer möglichen Erotiksteuer diskutieren. In der Zusammenarbeit von Stadt und Land sollen auch Hilfsangebote für betroffene Frauen erarbeitet werden. Das Problem sei, dass die juristischen Möglichkeiten sehr begrenzt seien, sagte Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer am Dienstag.
Schärfere Gesetze
zum Video
"Kramp-Karrenbauer fordert schärferes Prostitutionsgesetz" [Video, aktueller bericht, 01.10.2013, Länge: ca. 3:35 Min.]
Kramp-Karrenbauer fordert Kondompflicht, mehr Kontrollen und Zwangsuntersuchungen
Sie fordert deshalb eine möglichst schnelle Verschärfung des Prostitutionsgesetzes. Außerdem müsse die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Prostitution ohnehin in eine neue gesetzliche Regelung umgesetzt werden. Sie hofft, dass mit Zusammentreten des neuen Bundestages diese Richtlinie möglichst schnell in nationales Recht übertragen wird.
Prostitution auch Thema in Koalitionsverhandlungen
Nachdem eine Neuregelung vor der Bundestagswahl am Veto des rot-grün dominierten Bundesrats gescheitert war, sei „nicht ganz auszuschließen, dass das Thema auch Gegenstand von Koalitionsverhandlungen“ werden könne, sagte die saarländische Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer. Das bestehende Prostitutionsgesetz von 2001 habe sein Ziel bei weitem nicht erfüllt. So sei die Hoffnung unerfüllt geblieben, durch eine Legalisierung der Prostitution auch das kriminelle Umfeld einzudämmen.
Die Prostitution habe sich durch Armutsmigration aus osteuropäischen Ländern deutschlandweit und insbesondere in der saarländischen Hauptstadt in den Sommermonaten deutlich verschärft.
Stadt nur mit dem Land handlungsfähig
Die Saarbrücker Oberbürgermeisterin Charlotte Britz pocht deshalb schon seit Wochen auf neue Reformen. Sie fordert eine Erweiterung des Sperrbezirks in der Landeshauptstadt und eine Möglichkeit, das Vergnügungsgesetz zu ändern. Nur so könne dann auch eine Sexsteuer erhoben werden. Durch diese, erhofft sich die Oberbürgermeisterin, werde die Hemmschwelle für Frauen höher, sich zu prostituieren. In der gemeinsamen Arbeitsgruppe könne das jetzt diskutiert werden.
Um den Sperrbezirk auszuweiten brauche die Stadt das Land, sagte Britz im SR Fernsehen. „Wir haben das ja schon einmal probiert, als wir das Problem mit dem Drogenstrich hatten. Damals ging die Ausweitung nur indem das Land die Verordnung geändert hat."
www.sr-online.de/sronline/nachrichten/p ... tz100.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Das Gesetze des Standortes
Die Gesetze des Standorts
Zu den Gesetzentwürfen der schwarz-gelben Bundesregierung, die in der vergangenen Legislaturperiode liegengeblieben sind, zählt auch das Gesetz zur Bekämpfung von Menschenhandel und zur Überwachung von Prostitutionsstätten. Das Thema hat sich aber nicht erledigt – jetzt müssen neue Vorschläge her.
VON ANNELIE KAUFMANN
Menschenhandel bekämpfen, Prostitution regulieren – im Juni hatte sich die schwarz-gelbe Koalition noch schnell auf ein paar Vorschriften geeinigt, aber daraus wurde nichts mehr.
Zwei Tage vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat den Gesetzentwurf in den Vermittlungsausschuss überwiesen und damit scheitern lassen.
Die nächste Bundesregierung wird einen neuen Anlauf nehmen müssen – und zwar nicht nur formell, sondern auch inhaltlich. Denn der gescheiterte Gesetzentwurf war von allen Seiten kritisiert worden, von Juristen und Polizei, von Sexarbeiterinnen und Menschenrechtsorganisationen.
Schon im Rechtsausschuss des Bundestags hatten sämtliche Experten den Vorschlag abgelehnt. Der Bundesrat befand: Das Gesetz beinhalte lediglich eine Minimallösung. Ein undurchdachter Schnellschuss, das war die einhellige Meinung.
Die Straße lässt sich überwachen, die Wohnungsprostitution nicht. Der Streit um die Regulierung von Sexarbeit geht weiter, nachdem der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition gescheitert ist
Vor allem stieß auf Kritik, dass dabei zwei unterschiedliche Bestrebungen in einem Gesetzentwurf zusammengefasst wurden.
So sollte einerseits die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Menschenhandel umgesetzt werden. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Menschenhandel strafrechtlich zu verfolgen und effektiv zu bekämpfen.
Andererseits wollte die Koalition die Gelegenheit nutzen, um legale Prostitution gewerberechtlich strenger zu regulieren. Das ist vor allem eine Forderung von Ländern und Kommunen, die ihre Rotlichtviertel stärker kontrollieren wollen.
Sexarbeiterinnen zu schützen und Menschenhandel zu bekämpfen, schreiben sich alle Beteiligten auf die Fahnen. Doch welche Maßnahmen dafür nötig wären, ist heftig umstritten. Der Gesetzentwurf hatte vorgesehen, Prostitution als »überwachungsbedürftiges Gewerbe« in die Gewerbeordnung aufzunehmen. Das würde bedeuten, dass Bordellbetreiber nach der Gewerbeanmeldung überprüft werden und Behördenbeauftragte das Recht haben, Bordelle zu betreten, um dort »Prüfungen und Besichtigungen« vorzunehmen oder geschäftliche Unterlagen einzusehen.
Den Städten und Gemeinden war das zu wenig, vor allem weil Wohnungsprostitution ausdrücklich davon ausgenommen werden sollte.
Sexarbeiterinnen lehnen mehr Überwachungsmaßnahmen dagegen ab. Die Kontrolldichte im Milieu sei ohnehin schon sehr hoch. Die Prostituiertenorganisation Doña Carmen geht von jährlich rund 11.500 Routinekontrollen in Prostitutionsstätten aus, bei denen 44.000 Personen kontrolliert werden. Hinzu kommen Großrazzien in Rotlichtvierteln, Bordellen und Bars – nach Recherchen von Doña Carmen waren es in den Jahren 2000 bis 2012 insgesamt 280 solcher Einsätze, wobei 6.500 Objekte kontrolliert wurden. »Mit anderen Worten: Binnen 4 Jahren haben bundesdeutsche Ermittler so ziemlich alle im Prostitutionsgewerbe tätigen Personen einmal kontrolliert«, sagt Sprecherin Juanita Henning.
Diese Überwachungskultur wird von Sexarbeiterinnen nicht unbedingt als Schutz empfunden. Das erklärte auch Stephanie Klee, die in Berlin als selbständige Prostituierte und als Coach für Sexarbeiterinnen arbeitet, in ihrer Stellungnahme für den Rechtsausschuss. Die Polizei besuche regelmäßig Bordelle, »plaudert mit den Frauen und dem Betreiber, trinkt mit ihnen Kaffee, um Informationen zu erhalten und sich als Ansprechpartner für die Verfolgung von Straftaten anzubieten. Dieses Vertrauen zerstören sie dann in schöner Regelmäßigkeit mit einer späteren Großkontrolle oder Razzia, wo sie martialisch gekleidet, vermummt, mit Drogenhunden in das Bordell einfällt.«
Trotz der Kritik an den Polizeikontrollen sprechen sich aber auch Sexarbeiterinnen seit langem grundsätzlich dafür aus, das Prostitutionsgewerbe zu regulieren. Doña Carmen hat im April ein Alternativprogramm vorgelegt und darin unter anderem vorgeschlagen, eine Bundessexarbeitskammer einzurichten, die Qualitätsstandards für Arbeitsbedingungen festlegen soll.
Der Verein fordert außerdem, selbständige Prostituierte als Freiberufler anzuerkennen. Eine Konzessionierung, bei der Bordellbetreiber zunächst eine Erlaubnis beantragen müssen, lehnt Doña Carmen ab.
Menschenrechtsorganisationen und Behörden bezweifeln hingegen, dass Doña Carmen und selbständige Unternehmerinnen wie Stephanie Klee für die Mehrheit der Prostituierten sprechen. Hinter dem Streit um die Regulierung von Sexarbeit steht immer auch die Frage nach der Deutungshoheit in Sachen Zwangsprostitution.
Mehr als 90% der Prostituierten würden nicht freiwillig arbeiten, sondern unter Zwang oder aus Not, schätzen manche Ermittler und Hilfsorganisationen. Zwangsprostitution bewege sich »im Promillebereich«, heißt es bei Doña Carmen. Das Bundeskriminalamt weist in seinem aktuellen Lagebericht für das Jahr 2011 insgesamt 640 Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung aus - www.bit.ly/bkazahlen - das sind die einzigen offiziellen Zahlen. Inwiefern solche Zahlen die Realität von Sexarbeit und Menschenhandel abbilden, ist unklar.
Anna Hellmann, Referentin für Frauenhandel von Terre des Femmes, sagt: »Wir gehen davon aus, dass das nur ein Bruchteil der tatsächlichen Opferzahl ist. Aber selbst wenn es 640 wären, ist es ein schwerwiegendes Problem.«
Es bleibt die Frage, ob Polizeikontrollen und Razzien helfen, Zwangsprostitution aufzudecken. Juanita Henning hält die Überwachung für nutzlos, Razzien im Rotlichtmilieu seien nur selten Auslöser von Verfahren wegen Menschenhandel. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes kamen 17% der im Jahr 2011 abgeschlossenen Ermittlungsverfahren durch polizeiliche Kontrollen oder die Präsenz von Beamten im Milieu zustande, 40% der Verfahren gingen auf Anzeigen zurück.
[Mythos "Kontrolldelikt". Anm. MoF]
Klar ist: Der bisherige Gesetzentwurf blieb auch hinter der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Menschenhandel deutlich zurück.
Zwangsprostitution und Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft sind in Deutschland bereits strafbar, ins Strafgesetzbuch muss außerdem Menschenhandel zur Ausnutzung von Bettelei und kriminellen Handlungen sowie zum Zwecke des Organhandels aufgenommen werden – das ist das europarechtlich geforderte Mindestmaß, das Deutschland noch realisieren muss. »Die EU-Richtlinie stellt aber auch umfangreiche Forderungen im Bereich Opferschutz«, sagt Hellmann. Dazu gehören Unterstützungs- und Betreuungsangebote für Opfer von Menschenhandel, der Schutz der Betroffenen während eines Strafverfahrens und besondere Schutzmaßnahmen für Kinder. »Diese Chancen wurden bisher überhaupt nicht genutzt«, kritisiert Hellmann.
Besonders problematisch ist die Situation für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit – was etwa 70% der Opfer von Menschenhandel betreffen dürfte. Sie müssen zusätzlich ihre Abschiebung befürchten.
Terre des Femmes fordert deshalb vor allem, die aufenthaltsrechtliche Situation von Betroffenen zu klären. »Ein sicherer Aufenthaltsstatus stellt eine Grundvoraussetzung dafür dar, dass den Betroffenen hier Schutz gewährt werden kann«, sagt Hellmann. Bisher erhalten Opfer von Menschenhandel nur dann ein – vorübergehendes – Aufenthaltsrecht, wenn sie bereit sind, im Strafprozess auszusagen, und die Straftat nicht ohne ihre Angaben aufgeklärt werden kann. Sobald die Zeugenaussage vorbei ist, ist damit auch der Opferschutz vorbei.
http://jungle-world.com/artikel/2013/40/48551.html
Zu den Gesetzentwürfen der schwarz-gelben Bundesregierung, die in der vergangenen Legislaturperiode liegengeblieben sind, zählt auch das Gesetz zur Bekämpfung von Menschenhandel und zur Überwachung von Prostitutionsstätten. Das Thema hat sich aber nicht erledigt – jetzt müssen neue Vorschläge her.
VON ANNELIE KAUFMANN
Menschenhandel bekämpfen, Prostitution regulieren – im Juni hatte sich die schwarz-gelbe Koalition noch schnell auf ein paar Vorschriften geeinigt, aber daraus wurde nichts mehr.
Zwei Tage vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat den Gesetzentwurf in den Vermittlungsausschuss überwiesen und damit scheitern lassen.
Die nächste Bundesregierung wird einen neuen Anlauf nehmen müssen – und zwar nicht nur formell, sondern auch inhaltlich. Denn der gescheiterte Gesetzentwurf war von allen Seiten kritisiert worden, von Juristen und Polizei, von Sexarbeiterinnen und Menschenrechtsorganisationen.
Schon im Rechtsausschuss des Bundestags hatten sämtliche Experten den Vorschlag abgelehnt. Der Bundesrat befand: Das Gesetz beinhalte lediglich eine Minimallösung. Ein undurchdachter Schnellschuss, das war die einhellige Meinung.
Die Straße lässt sich überwachen, die Wohnungsprostitution nicht. Der Streit um die Regulierung von Sexarbeit geht weiter, nachdem der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition gescheitert ist
Vor allem stieß auf Kritik, dass dabei zwei unterschiedliche Bestrebungen in einem Gesetzentwurf zusammengefasst wurden.
So sollte einerseits die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Menschenhandel umgesetzt werden. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Menschenhandel strafrechtlich zu verfolgen und effektiv zu bekämpfen.
Andererseits wollte die Koalition die Gelegenheit nutzen, um legale Prostitution gewerberechtlich strenger zu regulieren. Das ist vor allem eine Forderung von Ländern und Kommunen, die ihre Rotlichtviertel stärker kontrollieren wollen.
Sexarbeiterinnen zu schützen und Menschenhandel zu bekämpfen, schreiben sich alle Beteiligten auf die Fahnen. Doch welche Maßnahmen dafür nötig wären, ist heftig umstritten. Der Gesetzentwurf hatte vorgesehen, Prostitution als »überwachungsbedürftiges Gewerbe« in die Gewerbeordnung aufzunehmen. Das würde bedeuten, dass Bordellbetreiber nach der Gewerbeanmeldung überprüft werden und Behördenbeauftragte das Recht haben, Bordelle zu betreten, um dort »Prüfungen und Besichtigungen« vorzunehmen oder geschäftliche Unterlagen einzusehen.
Den Städten und Gemeinden war das zu wenig, vor allem weil Wohnungsprostitution ausdrücklich davon ausgenommen werden sollte.
Sexarbeiterinnen lehnen mehr Überwachungsmaßnahmen dagegen ab. Die Kontrolldichte im Milieu sei ohnehin schon sehr hoch. Die Prostituiertenorganisation Doña Carmen geht von jährlich rund 11.500 Routinekontrollen in Prostitutionsstätten aus, bei denen 44.000 Personen kontrolliert werden. Hinzu kommen Großrazzien in Rotlichtvierteln, Bordellen und Bars – nach Recherchen von Doña Carmen waren es in den Jahren 2000 bis 2012 insgesamt 280 solcher Einsätze, wobei 6.500 Objekte kontrolliert wurden. »Mit anderen Worten: Binnen 4 Jahren haben bundesdeutsche Ermittler so ziemlich alle im Prostitutionsgewerbe tätigen Personen einmal kontrolliert«, sagt Sprecherin Juanita Henning.
Diese Überwachungskultur wird von Sexarbeiterinnen nicht unbedingt als Schutz empfunden. Das erklärte auch Stephanie Klee, die in Berlin als selbständige Prostituierte und als Coach für Sexarbeiterinnen arbeitet, in ihrer Stellungnahme für den Rechtsausschuss. Die Polizei besuche regelmäßig Bordelle, »plaudert mit den Frauen und dem Betreiber, trinkt mit ihnen Kaffee, um Informationen zu erhalten und sich als Ansprechpartner für die Verfolgung von Straftaten anzubieten. Dieses Vertrauen zerstören sie dann in schöner Regelmäßigkeit mit einer späteren Großkontrolle oder Razzia, wo sie martialisch gekleidet, vermummt, mit Drogenhunden in das Bordell einfällt.«
Trotz der Kritik an den Polizeikontrollen sprechen sich aber auch Sexarbeiterinnen seit langem grundsätzlich dafür aus, das Prostitutionsgewerbe zu regulieren. Doña Carmen hat im April ein Alternativprogramm vorgelegt und darin unter anderem vorgeschlagen, eine Bundessexarbeitskammer einzurichten, die Qualitätsstandards für Arbeitsbedingungen festlegen soll.
Der Verein fordert außerdem, selbständige Prostituierte als Freiberufler anzuerkennen. Eine Konzessionierung, bei der Bordellbetreiber zunächst eine Erlaubnis beantragen müssen, lehnt Doña Carmen ab.
Menschenrechtsorganisationen und Behörden bezweifeln hingegen, dass Doña Carmen und selbständige Unternehmerinnen wie Stephanie Klee für die Mehrheit der Prostituierten sprechen. Hinter dem Streit um die Regulierung von Sexarbeit steht immer auch die Frage nach der Deutungshoheit in Sachen Zwangsprostitution.
Mehr als 90% der Prostituierten würden nicht freiwillig arbeiten, sondern unter Zwang oder aus Not, schätzen manche Ermittler und Hilfsorganisationen. Zwangsprostitution bewege sich »im Promillebereich«, heißt es bei Doña Carmen. Das Bundeskriminalamt weist in seinem aktuellen Lagebericht für das Jahr 2011 insgesamt 640 Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung aus - www.bit.ly/bkazahlen - das sind die einzigen offiziellen Zahlen. Inwiefern solche Zahlen die Realität von Sexarbeit und Menschenhandel abbilden, ist unklar.
Anna Hellmann, Referentin für Frauenhandel von Terre des Femmes, sagt: »Wir gehen davon aus, dass das nur ein Bruchteil der tatsächlichen Opferzahl ist. Aber selbst wenn es 640 wären, ist es ein schwerwiegendes Problem.«
Es bleibt die Frage, ob Polizeikontrollen und Razzien helfen, Zwangsprostitution aufzudecken. Juanita Henning hält die Überwachung für nutzlos, Razzien im Rotlichtmilieu seien nur selten Auslöser von Verfahren wegen Menschenhandel. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes kamen 17% der im Jahr 2011 abgeschlossenen Ermittlungsverfahren durch polizeiliche Kontrollen oder die Präsenz von Beamten im Milieu zustande, 40% der Verfahren gingen auf Anzeigen zurück.
[Mythos "Kontrolldelikt". Anm. MoF]
Klar ist: Der bisherige Gesetzentwurf blieb auch hinter der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Menschenhandel deutlich zurück.
Zwangsprostitution und Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft sind in Deutschland bereits strafbar, ins Strafgesetzbuch muss außerdem Menschenhandel zur Ausnutzung von Bettelei und kriminellen Handlungen sowie zum Zwecke des Organhandels aufgenommen werden – das ist das europarechtlich geforderte Mindestmaß, das Deutschland noch realisieren muss. »Die EU-Richtlinie stellt aber auch umfangreiche Forderungen im Bereich Opferschutz«, sagt Hellmann. Dazu gehören Unterstützungs- und Betreuungsangebote für Opfer von Menschenhandel, der Schutz der Betroffenen während eines Strafverfahrens und besondere Schutzmaßnahmen für Kinder. »Diese Chancen wurden bisher überhaupt nicht genutzt«, kritisiert Hellmann.
Besonders problematisch ist die Situation für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit – was etwa 70% der Opfer von Menschenhandel betreffen dürfte. Sie müssen zusätzlich ihre Abschiebung befürchten.
Terre des Femmes fordert deshalb vor allem, die aufenthaltsrechtliche Situation von Betroffenen zu klären. »Ein sicherer Aufenthaltsstatus stellt eine Grundvoraussetzung dafür dar, dass den Betroffenen hier Schutz gewährt werden kann«, sagt Hellmann. Bisher erhalten Opfer von Menschenhandel nur dann ein – vorübergehendes – Aufenthaltsrecht, wenn sie bereit sind, im Strafprozess auszusagen, und die Straftat nicht ohne ihre Angaben aufgeklärt werden kann. Sobald die Zeugenaussage vorbei ist, ist damit auch der Opferschutz vorbei.
http://jungle-world.com/artikel/2013/40/48551.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Das sind übrigens die Forderungen des KOK e.V. zu den Koalitionsverhandlungen 2013 und an das Regierungsprogramm
Angesicht der bevorstehenden Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung veröffentlicht der KOK e.V. 3 zentrale Forderungen:
- Einheitliche Regelungen für die Existenzsicherung der Menschenhandels betroffenen schaffen und ihnen einen Aufenthaltstitel sichern
- Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Stärkung der Rechte von Betroffenen erstellen
- Die EU-Richtlinie 2011/36 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer umsetzen: Opferrechte stärken und Straftatbestände §§ 232, 233 StGB novellieren
www.kok-buero.de/kok-informiert/website ... ungen.html
Angesicht der bevorstehenden Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung veröffentlicht der KOK e.V. 3 zentrale Forderungen:
- Einheitliche Regelungen für die Existenzsicherung der Menschenhandels betroffenen schaffen und ihnen einen Aufenthaltstitel sichern
- Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Stärkung der Rechte von Betroffenen erstellen
- Die EU-Richtlinie 2011/36 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer umsetzen: Opferrechte stärken und Straftatbestände §§ 232, 233 StGB novellieren
www.kok-buero.de/kok-informiert/website ... ungen.html
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?
Gesetz zu Prostitution soll reformiert werden
Union und SPD wollen schärfere Regeln für die Prostitution in Deutschland schaffen. Der Betrieb eines Bordells soll künftig erlaubnispflichtig sein. "Ausbeuterische Praktiken" wie etwa Bordellbesuche zum Flatrate-Tarif sollen verboten werden.
Union und SPD wollen schärfere Regeln für die Prostitution in Deutschland schaffen. Der Betrieb eines Bordells solle künftig erlaubnispflichtig sein, teilten die Unterhändlerinnen von SPD und CDU, Manuela Schwesig (SPD) und Anette Widmann-Mauz (CDU), in Berlin mit. "Ausbeuterische Praktiken" wie etwa Bordellbesuche zum Flatrate-Tarif sollten verboten werden, sagte Schwesig.
Prostituierte, die als Opfer von Menschenhandel nach Deutschland gebracht wurden, sollen künftig ein Aufenthaltsrecht bekommen, kündigte Widmann-Mauz an. Freier, die wissentlich die Notlage einer Frau in der Prostitution ausnutzen, sollten zur Rechenschaft gezogen werden.
Über weitere Details der Neuregelung müsse noch beraten werden, hieß es. "Wichtig ist, dass es uns um den Schutz von Opfern geht", betonte Widmann-Mauz. Schwesig sagte: "Wir haben heute einen wichtigen Schritt gemacht, dass Schluss damit gemacht wird, dass Frauen in der Prostitution ausgebeutet werden."
Die schwarz-gelbe Koalition war im September mit einer geplanten Verschärfung des Prostitutionsgesetzes im Bundesrat an der Mehrheit der von SPD und Grünen regierten Ländern gescheitert.
Das gekippte Gesetz sah vor, Prostitutionsbetriebe künftig der Gewerbeaufsicht zu unterwerfen. Ob ein Bordell genehmigt wird, sollte künftig auch davon abhängen, ob gegen die Interessen der Prostituierten verstoßen wird. Das derzeit gültige Prostitutionsgesetz war vor zehn Jahren von der damaligen rot-grünen Bundesregierung verabschiedet worden. Damit wurde die Sittenwidrigkeit der Prostitution beendet.
Gesetz zu Prostitution soll reformiert werden - Lesen Sie mehr auf:
http://www.donaukurier.de/nachrichten/t ... x327982448
Union und SPD wollen schärfere Regeln für die Prostitution in Deutschland schaffen. Der Betrieb eines Bordells soll künftig erlaubnispflichtig sein. "Ausbeuterische Praktiken" wie etwa Bordellbesuche zum Flatrate-Tarif sollen verboten werden.
Union und SPD wollen schärfere Regeln für die Prostitution in Deutschland schaffen. Der Betrieb eines Bordells solle künftig erlaubnispflichtig sein, teilten die Unterhändlerinnen von SPD und CDU, Manuela Schwesig (SPD) und Anette Widmann-Mauz (CDU), in Berlin mit. "Ausbeuterische Praktiken" wie etwa Bordellbesuche zum Flatrate-Tarif sollten verboten werden, sagte Schwesig.
Prostituierte, die als Opfer von Menschenhandel nach Deutschland gebracht wurden, sollen künftig ein Aufenthaltsrecht bekommen, kündigte Widmann-Mauz an. Freier, die wissentlich die Notlage einer Frau in der Prostitution ausnutzen, sollten zur Rechenschaft gezogen werden.
Über weitere Details der Neuregelung müsse noch beraten werden, hieß es. "Wichtig ist, dass es uns um den Schutz von Opfern geht", betonte Widmann-Mauz. Schwesig sagte: "Wir haben heute einen wichtigen Schritt gemacht, dass Schluss damit gemacht wird, dass Frauen in der Prostitution ausgebeutet werden."
Die schwarz-gelbe Koalition war im September mit einer geplanten Verschärfung des Prostitutionsgesetzes im Bundesrat an der Mehrheit der von SPD und Grünen regierten Ländern gescheitert.
Das gekippte Gesetz sah vor, Prostitutionsbetriebe künftig der Gewerbeaufsicht zu unterwerfen. Ob ein Bordell genehmigt wird, sollte künftig auch davon abhängen, ob gegen die Interessen der Prostituierten verstoßen wird. Das derzeit gültige Prostitutionsgesetz war vor zehn Jahren von der damaligen rot-grünen Bundesregierung verabschiedet worden. Damit wurde die Sittenwidrigkeit der Prostitution beendet.
Gesetz zu Prostitution soll reformiert werden - Lesen Sie mehr auf:
http://www.donaukurier.de/nachrichten/t ... x327982448
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Gesetz zu Prostitution soll reformiert werden
Union und SPD wollen schärfere Regeln für die Prostitution in Deutschland schaffen. Der Betrieb eines Bordells soll künftig erlaubnispflichtig sein. "Ausbeuterische Praktiken" wie etwa Bordellbesuche zum Flatrate-Tarif sollen verboten werden.
Union und SPD wollen schärfere Regeln für die Prostitution in Deutschland schaffen. Der Betrieb eines Bordells solle künftig erlaubnispflichtig sein, teilten die Unterhändlerinnen von SPD und CDU, Manuela Schwesig (SPD) und Anette Widmann-Mauz (CDU), in Berlin mit. "Ausbeuterische Praktiken" wie etwa Bordellbesuche zum Flatrate-Tarif sollten verboten werden, sagte Schwesig.
Prostituierte, die als Opfer von Menschenhandel nach Deutschland gebracht wurden, sollen künftig ein Aufenthaltsrecht bekommen, kündigte Widmann-Mauz an. Freier, die wissentlich die Notlage einer Frau in der Prostitution ausnutzen, sollten zur Rechenschaft gezogen werden.
Über weitere Details der Neuregelung müsse noch beraten werden, hieß es. "Wichtig ist, dass es uns um den Schutz von Opfern geht", betonte Widmann-Mauz. Schwesig sagte: "Wir haben heute einen wichtigen Schritt gemacht, dass Schluss damit gemacht wird, dass Frauen in der Prostitution ausgebeutet werden."
Die schwarz-gelbe Koalition war im September mit einer geplanten Verschärfung des Prostitutionsgesetzes im Bundesrat an der Mehrheit der von SPD und Grünen regierten Ländern gescheitert.
Das gekippte Gesetz sah vor, Prostitutionsbetriebe künftig der Gewerbeaufsicht zu unterwerfen. Ob ein Bordell genehmigt wird, sollte künftig auch davon abhängen, ob gegen die Interessen der Prostituierten verstoßen wird. Das derzeit gültige Prostitutionsgesetz war vor zehn Jahren von der damaligen rot-grünen Bundesregierung verabschiedet worden. Damit wurde die Sittenwidrigkeit der Prostitution beendet.
Gesetz zu Prostitution soll reformiert werden - Lesen Sie mehr auf:
http://www.donaukurier.de/nachrichten/t ... x327982448
Union und SPD wollen schärfere Regeln für die Prostitution in Deutschland schaffen. Der Betrieb eines Bordells soll künftig erlaubnispflichtig sein. "Ausbeuterische Praktiken" wie etwa Bordellbesuche zum Flatrate-Tarif sollen verboten werden.
Union und SPD wollen schärfere Regeln für die Prostitution in Deutschland schaffen. Der Betrieb eines Bordells solle künftig erlaubnispflichtig sein, teilten die Unterhändlerinnen von SPD und CDU, Manuela Schwesig (SPD) und Anette Widmann-Mauz (CDU), in Berlin mit. "Ausbeuterische Praktiken" wie etwa Bordellbesuche zum Flatrate-Tarif sollten verboten werden, sagte Schwesig.
Prostituierte, die als Opfer von Menschenhandel nach Deutschland gebracht wurden, sollen künftig ein Aufenthaltsrecht bekommen, kündigte Widmann-Mauz an. Freier, die wissentlich die Notlage einer Frau in der Prostitution ausnutzen, sollten zur Rechenschaft gezogen werden.
Über weitere Details der Neuregelung müsse noch beraten werden, hieß es. "Wichtig ist, dass es uns um den Schutz von Opfern geht", betonte Widmann-Mauz. Schwesig sagte: "Wir haben heute einen wichtigen Schritt gemacht, dass Schluss damit gemacht wird, dass Frauen in der Prostitution ausgebeutet werden."
Die schwarz-gelbe Koalition war im September mit einer geplanten Verschärfung des Prostitutionsgesetzes im Bundesrat an der Mehrheit der von SPD und Grünen regierten Ländern gescheitert.
Das gekippte Gesetz sah vor, Prostitutionsbetriebe künftig der Gewerbeaufsicht zu unterwerfen. Ob ein Bordell genehmigt wird, sollte künftig auch davon abhängen, ob gegen die Interessen der Prostituierten verstoßen wird. Das derzeit gültige Prostitutionsgesetz war vor zehn Jahren von der damaligen rot-grünen Bundesregierung verabschiedet worden. Damit wurde die Sittenwidrigkeit der Prostitution beendet.
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?
Große Koalition: Union und SPD wollen härter gegen Zwangsprostitution vorgehen
SPD-Politiker Oppermann: Betroffene Frauen sollen in Deutschland bleiben können
Die Behörden haben bisher wenig Möglichkeiten, gegen Zwangsprostitution vorzugehen. Das wollen Union und SPD in einer Großen Koalition ändern. Die Parteien einigten sich darauf, die Opfer sexueller Ausbeutung besser zu schützen. Auch bei anderen Themen verständigten sich die Unterhändler - ein Überblick.
Berlin - Union und SPD haben sich darauf verständigt, Zwangsprostitution und Menschenhandel in Deutschland besser zu bekämpfen. Das Prostitutionsgesetz soll umfassend reformiert werden. Das gaben die Arbeitsgruppen Innenpolitik sowie Familie und Frauen am Freitag bekannt.
Der SPD-Vorsitzende der Innenpolitik-Arbeitsgruppe, Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann, sagte: "Wir wollen die Opfer schützen." Betroffene Frauen sollten etwa eine Möglichkeit bekommen, in Deutschland zu bleiben und nicht abgeschoben zu werden.
Der geschäftsführende Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der die Gruppe mit Oppermann leitet, sagte: "Wir können und dürfen die sexuelle Ausbeutung von Menschen in diesem Lande nicht akzeptieren." Bisher hätten die Behörden kaum Handhabe, um gegen Zwangsprostitution vorzugehen. Das solle sich ändern.
Flatrate-Sex künftig verboten
Geplant seien beispielsweise mehr Kontrollmöglichkeiten in Bordellen. Union und SPD seien in dieser Frage sehr weit gekommen - in Übereinstimmung mit der Arbeitsgruppe zur Frauenpolitik. Ausbeuterische Praktiken wie Flatrate-Sex sollen künftig verboten werden. Freier sollen belangt werden können, wenn sie willentlich und wissentlich die Zwangslagen von Frauen ausnutzen. Details stehen noch nicht fest.
"Es muss Schluss sein damit, dass Zwangsprostitution und Menschenhandel in Deutschland an der Tagesordnung sind. Und es muss Schluss sein damit, dass Frauen in der legalen Prostitution ausgebeutet werden", sagte die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig.
Die bisherige schwarz-gelbe Koalition hatte in den vergangenen Monaten bereits Gesetzespläne gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel auf den Weg gebracht. Bordelle sollten demnach der Gewerbeaufsicht unterstellt werden. Der rot-rot-grün dominierte Bundesrat hatte das Vorhaben im September jedoch als unzureichend kritisiert und gestoppt.
www.spiegel.de/politik/deutschland/unio ... 32593.html
SPD-Politiker Oppermann: Betroffene Frauen sollen in Deutschland bleiben können
Die Behörden haben bisher wenig Möglichkeiten, gegen Zwangsprostitution vorzugehen. Das wollen Union und SPD in einer Großen Koalition ändern. Die Parteien einigten sich darauf, die Opfer sexueller Ausbeutung besser zu schützen. Auch bei anderen Themen verständigten sich die Unterhändler - ein Überblick.
Berlin - Union und SPD haben sich darauf verständigt, Zwangsprostitution und Menschenhandel in Deutschland besser zu bekämpfen. Das Prostitutionsgesetz soll umfassend reformiert werden. Das gaben die Arbeitsgruppen Innenpolitik sowie Familie und Frauen am Freitag bekannt.
Der SPD-Vorsitzende der Innenpolitik-Arbeitsgruppe, Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann, sagte: "Wir wollen die Opfer schützen." Betroffene Frauen sollten etwa eine Möglichkeit bekommen, in Deutschland zu bleiben und nicht abgeschoben zu werden.
Der geschäftsführende Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der die Gruppe mit Oppermann leitet, sagte: "Wir können und dürfen die sexuelle Ausbeutung von Menschen in diesem Lande nicht akzeptieren." Bisher hätten die Behörden kaum Handhabe, um gegen Zwangsprostitution vorzugehen. Das solle sich ändern.
Flatrate-Sex künftig verboten
Geplant seien beispielsweise mehr Kontrollmöglichkeiten in Bordellen. Union und SPD seien in dieser Frage sehr weit gekommen - in Übereinstimmung mit der Arbeitsgruppe zur Frauenpolitik. Ausbeuterische Praktiken wie Flatrate-Sex sollen künftig verboten werden. Freier sollen belangt werden können, wenn sie willentlich und wissentlich die Zwangslagen von Frauen ausnutzen. Details stehen noch nicht fest.
"Es muss Schluss sein damit, dass Zwangsprostitution und Menschenhandel in Deutschland an der Tagesordnung sind. Und es muss Schluss sein damit, dass Frauen in der legalen Prostitution ausgebeutet werden", sagte die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig.
Die bisherige schwarz-gelbe Koalition hatte in den vergangenen Monaten bereits Gesetzespläne gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel auf den Weg gebracht. Bordelle sollten demnach der Gewerbeaufsicht unterstellt werden. Der rot-rot-grün dominierte Bundesrat hatte das Vorhaben im September jedoch als unzureichend kritisiert und gestoppt.
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Städte-+Gemeindebund fordern die Konzession für Prostitution
Städte- und Gemeindebund fordert schärfere Regeln für Prostitution in Form von Konzessionen
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund will mit Hilfe von gebührenpflichtigen Konzessionen schärfere Regeln für Prostitution in Deutschland schaffen. In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" betonte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg:
"Das Thema muss heraus aus der Schmuddelecke. Nötig ist ein sachlicher Ansatz jenseits von weltanschaulichen Debatten." Die Ausübung von Prostitution sollte nach Ansicht des Kommunalverbands erlaubnispflichtig werden, und zwar in Form einer Konzession für die Prostituierten und für ihren Arbeitsplatz. Diese Genehmigungspflicht sollte für Bordelle und bordellähnliche Betriebe genauso gelten wie für Terminwohnungen, Lovemobils, Eskortservices, Internetdienste oder bestimmte Wellnesscenter.
"Wir fordern eine Gebühr für diese Konzessionen", erklärte Landsberg. Mit den Einnahmen könnten die Kommunen die Kontrollen und Beratungen deutlich verbessern. Derzeit reiche dafür das Personal weder in den kommunalen Ordnungsämtern noch bei der Polizei aus. Der Kommunalverband unterstützt ferner Forderungen der CSU, Prostitution von Frauen unter 21 Jahren zu verbieten. Zunehmend würden auch minderjährige Frauen, insbesondere aus Ost- und Südeuropa, aus wirtschaftlichen Zwangslagen heraus Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Ein Komplettverbot von Prostitution lehnt der Kommunalverband ab, da dies zu einer Verlagerung in die Illegalität führen würde.
www.extremnews.com/nachrichten/vermisch ... 4b446fb13b
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund will mit Hilfe von gebührenpflichtigen Konzessionen schärfere Regeln für Prostitution in Deutschland schaffen. In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" betonte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg:
"Das Thema muss heraus aus der Schmuddelecke. Nötig ist ein sachlicher Ansatz jenseits von weltanschaulichen Debatten." Die Ausübung von Prostitution sollte nach Ansicht des Kommunalverbands erlaubnispflichtig werden, und zwar in Form einer Konzession für die Prostituierten und für ihren Arbeitsplatz. Diese Genehmigungspflicht sollte für Bordelle und bordellähnliche Betriebe genauso gelten wie für Terminwohnungen, Lovemobils, Eskortservices, Internetdienste oder bestimmte Wellnesscenter.
"Wir fordern eine Gebühr für diese Konzessionen", erklärte Landsberg. Mit den Einnahmen könnten die Kommunen die Kontrollen und Beratungen deutlich verbessern. Derzeit reiche dafür das Personal weder in den kommunalen Ordnungsämtern noch bei der Polizei aus. Der Kommunalverband unterstützt ferner Forderungen der CSU, Prostitution von Frauen unter 21 Jahren zu verbieten. Zunehmend würden auch minderjährige Frauen, insbesondere aus Ost- und Südeuropa, aus wirtschaftlichen Zwangslagen heraus Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Ein Komplettverbot von Prostitution lehnt der Kommunalverband ab, da dies zu einer Verlagerung in die Illegalität führen würde.
www.extremnews.com/nachrichten/vermisch ... 4b446fb13b
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Re: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.03.2019
- 6 B 10173/19.OVG -
Keine Erlaubnis für Prostitutionsbetrieb ohne erforderliche Zuverlässigkeit
Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Anstiftung zum Verstoß gegen das Ausländergesetz rechtfertigt Annahme der fehlenden Zuverlässigkeit
Wer die erforderliche Zuverlässigkeit für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes nicht besitzt, dem ist nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis als Betreiber zu versagen, sondern auch die Erlaubnis für den Betrieb durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Eilrechtschutzverfahren.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls beantragte bei der Stadt Trier die Erlaubnis für den Betrieb von drei Prostitutionsstätten sowie eine Stellvertretungserlaubnis für eine Mitarbeiterin für einen dieser Prostitutionsbetriebe. Die Stadt Trier lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass der Antragsteller nicht die nach dem Prostituiertenschutzgesetz erforderliche Zuverlässigkeit besitze. Zugleich ordnete sie unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Schließung seiner Betriebe innerhalb einer bestimmten Frist an.
Keinen Anspruch auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis mangels eigener Zuverlässigkeit
Seinen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das Verwaltungsgericht Trier ab. Nach dem Prostituiertenschutzgesetz sei die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass die antragstellende Person nicht die für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitze. Solche Tatsachen lägen im Fall des Antragstellers vor. Er sei wegen gemeinschaftlicher Anstiftung zum Verstoß gegen das Ausländergesetz rechtskräftig verurteilt worden. Derzeit befinde er sich in Untersuchungshaft. Gegen ihn ein sei ein Ermittlungsverfahren anhängig wegen des Verdachts verschiedener Straftaten, u.a. Betrug, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Vergehen nach dem Aufenthaltsgesetz. Außerdem habe er bei einem seiner Prostitutionsbetriebe die nach dem Prostituiertenschutzgesetz vorgeschriebene Kondompflicht mehrfach missachtet und sogar für sexuelle Dienstleistungen ohne Kondom geworben. Mangels eigener Zuverlässigkeit habe er auch keinen Anspruch auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis, auch wenn die als Stellvertretung vorgesehene Person ihrerseits zuverlässig sei.
Stellvertretungserlaubnis setzt Zuverlässigkeit des Betreibers des Prostitutionsgewerbes voraus
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wies die hiergegen eingelegte Beschwerde des Antragstellers zurück. Dass - wie in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts ausführlich und überzeugend begründet worden sei - der Antragsteller unzuverlässig sei für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes, ziehe die Beschwerde nicht in Zweifel. Der Antragsteller könne die vorläufige Gestattung der Fortführung seines Prostitutionsbetriebs aber auch nicht deswegen verlangen, weil er eine Stellvertretungserlaubnis für eine Person beantragt habe, für deren gewerbe- bzw. prostitutionsschutzrechtliche Unzuverlässigkeit nichts ersichtlich sei. Die Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz setze nämlich entgegen der Annahme des Antragstellers nicht nur die Zuverlässigkeit des Stellvertreters, sondern auch die Zuverlässigkeit des Betreibers des Prostitutionsgewerbes voraus.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.04.2019
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online (pm)
https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-R ... s27247.htm
- 6 B 10173/19.OVG -
Keine Erlaubnis für Prostitutionsbetrieb ohne erforderliche Zuverlässigkeit
Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Anstiftung zum Verstoß gegen das Ausländergesetz rechtfertigt Annahme der fehlenden Zuverlässigkeit
Wer die erforderliche Zuverlässigkeit für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes nicht besitzt, dem ist nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis als Betreiber zu versagen, sondern auch die Erlaubnis für den Betrieb durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Eilrechtschutzverfahren.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls beantragte bei der Stadt Trier die Erlaubnis für den Betrieb von drei Prostitutionsstätten sowie eine Stellvertretungserlaubnis für eine Mitarbeiterin für einen dieser Prostitutionsbetriebe. Die Stadt Trier lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass der Antragsteller nicht die nach dem Prostituiertenschutzgesetz erforderliche Zuverlässigkeit besitze. Zugleich ordnete sie unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Schließung seiner Betriebe innerhalb einer bestimmten Frist an.
Keinen Anspruch auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis mangels eigener Zuverlässigkeit
Seinen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das Verwaltungsgericht Trier ab. Nach dem Prostituiertenschutzgesetz sei die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass die antragstellende Person nicht die für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitze. Solche Tatsachen lägen im Fall des Antragstellers vor. Er sei wegen gemeinschaftlicher Anstiftung zum Verstoß gegen das Ausländergesetz rechtskräftig verurteilt worden. Derzeit befinde er sich in Untersuchungshaft. Gegen ihn ein sei ein Ermittlungsverfahren anhängig wegen des Verdachts verschiedener Straftaten, u.a. Betrug, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Vergehen nach dem Aufenthaltsgesetz. Außerdem habe er bei einem seiner Prostitutionsbetriebe die nach dem Prostituiertenschutzgesetz vorgeschriebene Kondompflicht mehrfach missachtet und sogar für sexuelle Dienstleistungen ohne Kondom geworben. Mangels eigener Zuverlässigkeit habe er auch keinen Anspruch auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis, auch wenn die als Stellvertretung vorgesehene Person ihrerseits zuverlässig sei.
Stellvertretungserlaubnis setzt Zuverlässigkeit des Betreibers des Prostitutionsgewerbes voraus
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wies die hiergegen eingelegte Beschwerde des Antragstellers zurück. Dass - wie in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts ausführlich und überzeugend begründet worden sei - der Antragsteller unzuverlässig sei für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes, ziehe die Beschwerde nicht in Zweifel. Der Antragsteller könne die vorläufige Gestattung der Fortführung seines Prostitutionsbetriebs aber auch nicht deswegen verlangen, weil er eine Stellvertretungserlaubnis für eine Person beantragt habe, für deren gewerbe- bzw. prostitutionsschutzrechtliche Unzuverlässigkeit nichts ersichtlich sei. Die Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz setze nämlich entgegen der Annahme des Antragstellers nicht nur die Zuverlässigkeit des Stellvertreters, sondern auch die Zuverlässigkeit des Betreibers des Prostitutionsgewerbes voraus.
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Re: Konzessionierung von Prostitutionsstätten?
@deernhh
lieben Dank. Hinweis und irgendo auch Mahnung zugleich.
Kasharius grüßt
lieben Dank. Hinweis und irgendo auch Mahnung zugleich.
Kasharius grüßt