Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

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fraences
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Prozess in Bonn
Freispruch für "Zuhälter"

Von Rita Klein

BONN. Die Vorwürfe gegen den 23-Jährigen auf der Anklagebank vor der Ersten großen Strafkammer wogen schwer: Er sollte eine heute 21-Jährige Rumänin als Prostituierte mit Gewalt und Todesdrohungen ausgebeutet haben. Zuhälterei, räuberische Erpressung, Raub und Körperverletzung warf die Anklage dem Mann vor, dem dafür eine hohe Strafe gedroht hätte. Doch am Ende kam alles ganz anders: Das Gericht sprach den 23-Jährigen von allen Vorwürfen frei.
Was sich genau zwischen der jungen Frau und dem Mann, der als Teilzeitsporttrainer arbeitet, zwischen Anfang 2011 bis Frühjahr 2012 abgespielt hat, ist nach Auffassung des Gerichts nicht wirklich aufklärbar. Fest steht: Als die junge Frau, die im Bonner Eroscenter als Prostituierte arbeitete, 2012 von der Polizei kontrolliert wurde, hatte sie keinen Ausweis dabei.

Der sei ihr von ihrem Zuhälter abgenommen worden, erklärte sie und gab an: Der 23-Jährige, mit dem sie anfangs eine Liebesbeziehung gehabt habe, habe sie schließlich systematisch ausgebeutet und mit brutaler Gewalt und Drohungen gezwungen, ihm ihre Tageseinnahmen auszuhändigen. Geld, das für ihre Familie in Rumänien gedacht war.

Im Detail schilderte sie den Ermittlern die Gewalttaten, doch im Prozess widersprach sie sich immer mehr. Als das Gericht sie auch noch nachweislich bei Unwahrheiten ertappte, und eine Eroscenter-Kollegin eine angebliche Gewalttat gegen die 21-Jährige nicht bezeugen konnte, stand für das Gericht fest: Der Angeklagte muss freigesprochen werden.

"Wir haben keine objektiven Beweise gefunden, die für eine Schuld des Angeklagten sprechen", stellte Kammervorsitzender Hinrich de Vries fest.

www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/Freis ... 74087.html
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Die falsche Show der Teenie-Hure

Hat Teenie-Hure Sabrina M. (19) vor Gericht gelogen? Angeklagt war ihr mutmaßlicher Zuhälter (28), der sie angeblich mit 18 auf den Strich geschickt und ihr die gesamten Verdienste abgenommen haben soll. Doch bei ihrer Zeugenaussage verstrickte die junge Frau sich in Widersprüche.

„Die Arbeit als Prostituierte gefällt mir, ich möchte auf jeden Fall weiterarbeiten, nur ohne Zuhälter“, hatte Sabrina M. vor einem Jahr bei der Polizei ausgesagt. Ihre Haut ist solariumgebräunt, sie trägt Glitzerschmuck, Mini und himmelhohe Hacken. „Inzwischen will ich mit dem Beruf nichts mehr zu tun haben“, erklärt sie vor dem Amtsgericht Harburg. Sie sei jetzt arbeitsuchend.

Der angebliche Zuhälter, ein unbestrafter Handwerker, sagt aus, dass er die junge Frau über seinen Bruder kennengelernt hat. Er habe sie im Sommer 2012 mehrfach in ein Bordell in Seevetal gefahren.

Tatsächlich habe er 5000 Euro von ihr gefordert: „Ich hatte ihr eine Goldkette geliehen, die war 5000 Euro wert“, erklärt er, „die hat sie mir nie zurückgegeben.“ Sabrina M. sagt aus, dass der Angeklagte ihr die Kette geschenkt und sie sie für 800 Euro verkauft habe.

Der Staatsanwalt kopfschüttelnd: „So viele Widersprüche, das reicht für eine Verurteilung wegen Menschenhandels nicht aus. Ich beantrage Freispruch.“ Die Richterin folgt dem Antrag.

www.mopo.de/nachrichten/amtsgericht-har ... 14988.html
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Bewährungsstrafe für saarländischen Zuhälter

Im Verfahren gegen einen ehemaligen Bordellbetreiber aus Saarbrücken hat das Landgericht den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der 53-Jährige war der Zuhälterei und der Beihilfe zum Menschenhandel beschuldigt worden.

Ein Jahr auf Bewährung und Aufhebung des Haftbefehls: Der Angeklagte verließ das Landgericht am Mittwoch als freier Mann. Am Ende war von den Vorwürfen nicht mehr viel übrig geblieben - der 53 Jahre alte Familienvater wurde nur noch wegen Beihilfe zur Zuhälterei verurteilt. Zwar kassierte er von seinen Damen in seinem Club, dem „Bella“, jeweils 50 Prozent des Liebeslohns, das aber gilt Ansicht des Gerichts nichtals ausbeuterische Zuhälterei.

Der ehemalige Bergmann war im April im Rahmen einer Großrazzia im Rotlichtmilieu gemeinsam mit drei weiteren Beschuldigten, einem Rumänen und einem Ehepaar aus Riegelsberg, verhaftet worden. Im konkreten Fall ging es um eine 18-Jährige aus Rumänien, die im Club „Bella“ etwa vier Wochen lang angeschafft hatte.

Hinweise, dass sie vom Angeklagten zur Prostitution gezwungen wurde, gab es nach Ansicht der Gerichts keine. Aus abgehörten Telefonaten ging hervor, dass der ehemalige Bergmann gar Geld an dem eigentlichen Zuhälter, ein Rumäne, vorbeigeschleust und für die junge Frau nach Rumänien überweisen hatte. Dies sprach zum einen für den Angeklagten andererseits aber auch gegen ihn. Denn damit war klar: Er wusste, dass sie ausgebeutet wurde. Der Prozess gegen die eigentlichen Rotlichtgrößen, den rumänischen Zuhälter und das Riegelsberger Ehepaar, beginnt vermutlich im September.

www.sr-online.de/sronline/nachrichten/p ... el100.html
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

SCHWEINFURT/AIDHAUSEN/LAUDA-KÖNIGSHOFEN
Illegale Machenschaften im Rotlichtmilieu - drei Zuhälter festgenommen


Am Donnerstag haben Polizeibeamte Bordelle und Privatwohnungen in Schweinfurt, Aidhausen (Lkr. Haßberge) und Lauda-Königshofen (Main-Tauber-Kreis) durchsucht. Drei Männer stehen in Verdacht, über längere Zeit mehrere Frauen zum Teil mit massiver körperlicher und psychischer Gewalt zur Prostitution gezwungen zu haben. Die mutmaßlichen Zuhälter wurden festgenommen.

Wie die Polizei berichtet, hatten Ermittlungen der Schweinfurter Kripo ergeben, dass drei Männer im Alter von 32 und 38 Jahren seit über einem Jahr Frauen zur Prostitution gezwungen haben. Auch aufgrund anderer schwerwiegender Straftaten wie Vergewaltigung, Erpressung und Körperverletzung waren die Beamten tätig geworden. Einer der Verdächtigen, ein 38-jähriger Schweinfurter, hielt laut Polizeibericht die Fäden der illegalen Geschäfte in der Hand. Unterstützung erhielt er von einem Gleichaltrigen aus dem Landkreis Haßberge. Nach einiger Zeit stieg dann noch der 32-Jährige aus dem Main-Tauber-Kreis in die Machenschaften mit ein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt, die eng in die Ermittlungen mit eingebunden war, erließ ein Richter bereits im Vorfeld Haftbefehl gegen die drei Männer.

Am Donnerstagmorgen begann dann der Einsatz der Schweinfurter Kriminalpolizei mit einem großen Aufgebot. Zusammen mit Polizeibeamten angrenzender Dienststellen, Hundeführern und einem Unterstützungskommando der Bereitschaftspolizei verschafften sich die Ermittler Zutritt zu zwei Bordellen in Schweinfurt. Zeitgleich erhielten die drei Beschuldigten Besuch von der Polizei.

Der Einsatz endete mit der Festnahme der Tatverdächtigen und der Sicherstellung verschiedener Beweise. Im Laufe des Freitagvormittag sollen sie dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.

www.mainpost.de/regional/franken/Illega ... 27,7617422
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Marc of Frankfurt
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Menschenhandelsprozess Berlin Agentur minderjährige Rumän.

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Bericht über einen neu begonnenen Menschenhandelsprozess in Berlin (Landgericht) gegen eine Rumänische Escortagentur


Der Bericht ist aufgemacht als reißerische Generalabrechnung gegen Geheim-Prostitution und Escort-Geschäft

aber im Januar 2014 ist nirgends im Internet ein Bericht über ein Urteil zu finden. (nachträglich ergänzt)



- Vier zwei Angeklagte

1. Escort Agentur www.geile-modelle.de und Berlin-Biesdorf Wohnungsbordell www.massageEtage.de in Berlin-Marzahn
registriert nur im Web und Anzeigen, Wohnungsmiete auf falschen Namen
Jana W. (45) Bürokauffrau und Mutter, Agenturchefin, hat für die Zusicherung einer Bewährungsstrafe ein umfassendes Geständnis abgelegt.
30-50% Provision kassiert

2. Adrian O. (33) aus Constanta, Vater einer 3jährigen Tochter, hat Sexworker angeworben und vermittelt, Geld kassiert, Loverboy, habe Mariana beschimpft, ihr gedroht, sie geschlagen. War schon mal einschlägig verurteilt, aber schnell wieder frei, weil es nur 1 Opferzeugenaussage gab.

3. Jürgen W. (44) soll die Zwangsprostituierten zu den Freiern chauffiert haben.

4. Web-Grafiker: André B. (52) soll die Internetauftritte gestaltet haben.

Schwerpunktstaatsanwältin Dr. Leonie von Braun (34) Sprecherin der Koordinationsgruppe gegen Straflosigkeit bei amnysty international
will diesmal langjährige Haftstrafe gegen den angeklagten Mann erreichen,
will Vermögenswerte sicherstellen, auch für die Opfer
(Englischer Vortrag 2011 www.youtube.com/watch?v=8V77ol1o6Ks , Interview 2012 Völkerstrafgesetz www.taz.de/%2199986/ )


- 4 Opfer, davon 2 waren erst 16 Jahre alt:

1. Opferzeugin Mariana Popescu (19, Name geändert) war in Adrian verliebt, lernte ihn als 16jährige im Internet kennen, glaubte an Heirat, wurde erst bei der freiwilligen gemeinsamen Reise nach Deutschland aufgeklärt/überrumpelt als Prostitutierte arbeiten zu sollen,
hatte bis zu 8 Freier pro Tag,
er gab ihr Koks und nahm es selbst(!)
Service für 90 Euro/h später 100 Euro/h (Inflationsausgleich(?), Preiserhöhung(?) im Billigmarkt Berlin, schonmal jemand von sowas bei der Sexarbeit gehört?)
Ihr Verdienstanteil in 2 Jahren 130.000 Euro (65.000 Euro p.a.)
Ihr Umsatz dann vmtl. (bei 50:50) 130.000 Euro pro Jahr = 1.300-1.444 Kundendienstleistungen oder 6,5 pro Tag bei 220 Arbeitstagen im Jahr oder 4 Kunden pro Tag bei 365 Arbeitstagen. (So arbeiten viele Sexworker, d.h. 24/7-Bereitschaftsdienst, aber nur 4 Stunden+Nebenzeiten als eigentliche hochflexible Arbeitszeit, ergibt maximales Einkommen für eine junge ungelernte Migrantin!)
Ihr "Freund" nahm das Geld aus ihrer Handtasche komplett an sich.
Sie habe sich "schmutzig gefühlt" erklärt sie erst auf Rückfrage (diese kollektiv verbreitete Gedankenfigur des Hurenstigmas wird ihr also quasi erst während des Prozesses in den Mund gelegt), „Er hat mich nicht verstanden, obwohl ich ihm gesagt habe, ich kann nicht mehr“, „Ich war psychisch am Ende“ (das kann auch mehrdeutig auf interne Partnerschaftsprobleme hindeuten).
Sie ist vor 1 Jahr von sich aus selbst zur Polizei gegangen - Das ist wichtig zu sehen, dass Prostitution gar kein sog. Kontrolldelikt ist, sondern Sexworker selbst handeln. Siehe die Studien: www.bit.ly/bkazahlen
Sie ist dann noch 10 weitere Monate selbständig Sexarbeiterin gewesen. Hat also erst vor 2-3 Monaten mit Sexarbeit aufgehört (Sic!) „Ich wollte das für mich. Um zu merken, dass ich das Ganze nicht umsonst gemacht habe“ (das kann so interpretiert werden, dass die Sexarbeit selbst angesichts des Verdienstes nicht das Problem für sie war, sondern die Tatsache an den falschen Mann geraten, betrogen und ausgebeutet worden zu sein! Deswegen brauchen Sexworker Rechte und auch eigene Institutionen, Beratung, Hotline, Künstlersozialversicherung, berufsbegleitende Erwachsenenfortbildung, Entstigmatisierungskampagnen...)

2. Opferzeugin "Susi" wurde 2007 ins Milieu gebracht, hat 2010 den Absprung geschafft, ist heute in Deutschland verheiratet. Sie ist heute unfruchtbar wg. schwere Krankheit damals (Spätfolge und besonderes Berufsrisiko Sexarbeit?!).
D.h. ihr Migrationsprojekt, finanziert mit der zeitweisigen Arbeit in der Prostitution, ist letztlich und bereits nach 3 Jahren (3 x 65.000 geschätzter Verdienst?) erfolgreich verlaufen und wird höchstwahrscheinlich viele andere Frauen zur Nachahmung anlocken, so dass das Geschäft der Sexarbeit auch diesmal nciht aussterben wird.





"Für den Nachweis einer Straftat ist entscheidend,
- wie eine Frau zur Sexarbeit gebracht wurde,
- wer über die Ausübung dieser Tätigkeit bestimmte, wer den Verdienst bekam."
Aber ein Prozess ist nicht nur von Opferzeugenaussagen abhängig, denn objektives Tatbestandsmerkmal für eine Verurteilung wg. Menschenhandel/Zuhälterei ist hier vmtl. das Alter 16 Jahre im Gegensatz zur Sonderschutzaltersgrenze 21 Jahre bei Prostituierten!!!

Opfer werden bisher nur als Mittel der Justiz benutzt um Täter zu überführen !!!
Sie dürfen wg. Aufenthaltstatus nicht arbeiten, keine Sprachkurse machen, bekommen keine psycholog. Hilfe !!!
Sexworker/Opfer brauchen Opferrechte !!!
Sonst kann es auch keine "stabilen Zeuginnen" i.S. der Staatsanwältin geben.


FAZ hat geschrieben:Zwangsprostitution Ein Anruf, und die Frauen spurten

23.09.2013 - Er machte sie verliebt, dann beutete er sie als Prostituierte aus. Ein Berliner Prozess gegen Menschenhändler zeigt die Logik eines perfiden Verbrechens.

Von Julia Schaaf, Berlin
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (35)

Im Frühsommer 2007 dachte die Frau, der sie in der Escort-Agentur „Geile Modelle“ den Namen „Susi“ verpasst hatten, der Spuk wäre vorbei. Die Reise nach Berlin mit dem fremden Mann, vor dem sie sich von Anfang an gefürchtet hatte. Dessen plötzliche Eröffnung, sie werde nicht, wie verabredet, in einem Club arbeiten, sondern müsse sich prostituieren. Dann die Krankheit, mit der sie sich bei einem Freier angesteckt hatte und die sie so hoch fiebern ließ, dass sie bei dem Gedanken daran noch Jahre später im Gerichtssaal weint, weil sie dachte, sie würde sterben. Wochen ohne Pass, ohne Geld, in einem Land, dessen Sprache sie nicht verstand. Und immer diese Angst.

Im Frühsommer 2007 lebte die Frau, die vorübergehend „Susi“ hieß, wieder in der rumänischen Hafenstadt Constanta. Die Neunzehnjährige, die aus Geldmangel ihr Pharmaziestudium abgebrochen hatte, jobbte als Verkäuferin. 150 Euro habe sie verdient, erzählt sie dem Berliner Landgericht, wo sie als Zeugin aussagt. “Am Tag?“, will der Vorsitzende wissen. „Nee am Tag. Pro Monat“, antwortet die Zeugin in gebrochenem Deutsch, und so verzweifelt und verängstigt die hübsche Frau sonst wirkt, plötzlich klingt sie fast amüsiert über die Naivität des deutschen Richters. „Das ist wenig“, fügt sie hinzu.
Angst vor einem Leben auf der Straße

Kurz darauf drohte ihrer Familie der Verlust der Wohnung, eine Schuldenkrise, die ein Leben auf der Straße hätte bedeuten können. Und die Frau, die am liebsten nie zu „Susi“ geworden wäre, kehrte nach Berlin zurück. Zu „Geile Modelle“. Freiwillig - sofern man eine Entscheidung unter diesen Umständen, mit dieser Vorgeschichte freiwillig nennen kann.

Weil das Armutsgefälle in Europa [ Faktor 7 !!! - Migrantinnen sind Arbitrage-Gewinner ] insbesondere Frauen anfällig für Ausbeutung macht, dringt die Europäische Union auf Verbesserungen bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Deutschland hat im Frühjahr die Frist zur Umsetzung einer EU-Richtlinie verstreichen lassen. Der Gesetzentwurf, den die schwarz-gelbe Koalition auf den letzten Drücker durch den Bundestag gepeitscht hat, ist nach Ansicht vieler Fachleute sein Papier nicht wert, weil er Schlüsselfragen wie den Opferschutz und die Kontrolle von Bordellbetrieben nur halbherzig oder gar nicht angeht. Am Freitag hat jetzt der Bundesrat das Gesetz gestoppt, indem er den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Damit ist der Weg für eine grundlegende Überarbeitung frei.
„Der Trend geht zu immer jünger.“

482 abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels mit insgesamt 640 Opfern hat das Bundeskriminalamt im Jahr 2011 gezählt. [ www.bit.ly/bkazahlen ] Aber was sagt das schon: Es gibt ein Dunkelfeld, dessen Ausmaß niemand kennt. Die Vereinten Nationen vermuten, dass mit Menschenhandel ebenso viel Geld verdient wird wie mit Drogen oder Waffen. Ermittler mutmaßen, dass nur wenige Betriebe im Milieu ohne Zwangsprostituierte auskommen. Aber das bleibt genauso Spekulation wie aufgeregte Medienberichte, die einen Anstieg der Fallzahlen behaupten oder von ominösen Menschenhändlerringen sprechen. Auch Fernsehkrimis, in denen Ausländerinnen eingesperrt und halb totgeprügelt werden, verraten mehr über Opferklischees als über die Wirklichkeit. „Es ist für viele Täter gar nicht mehr erforderlich, die Frauen einzusperren“, sagt eine Ermittlerin.

Einen realistischen Einblick in die Mechanismen der Branche bekommt, wer den Prozess vor dem Berliner Landgericht verfolgt, wo sich seit Ende August die Betreiber der Escort-Agentur „Geile Modelle“ und ihr rumänischer Zulieferer wegen schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung verantworten müssen. Die vier Opfer stammen aus Rumänien, dem Land, das in der Betroffenenstatistik des Bundeskriminalamts die einheimischen Frauen vom Spitzenplatz verdrängt hat. Die Prostitution sollen Deutsche organisiert und dafür eine Provision von bis zu fünfzig Prozent des Freierlohns kassiert haben. Die Anwerbung der Frauen wird dem 33 Jahre alten Adrian O. aus Constanta zur Last gelegt. Zwei der Opfer waren anfangs 16 Jahre alt. Ermittler sagen: „Der Trend geht zu immer jünger.“ So weit, so typisch.
Escort-Agenturen für Polizei oft unsichtbar

Ungewöhnlich an dem Berliner Verfahren ist, dass die Behörden einer Escort-Agentur auf die Schliche gekommen sind. Anders als Bordelle oder Straßenprostitution bleibt diese Form der Vermittlung sexueller Dienstleistungen für die Polizei oft unsichtbar - für Menschenhändler macht sie das vermutlich besonders attraktiv. “Geile Modelle“ existierte lediglich in Gestalt von Zeitungsannoncen, Internetwerbung und Handynummern, die auf einen Unbeteiligten angemeldet waren. Die Prostituierten wiederum waren in Wohnungen untergebracht, die zumindest teilweise unter falschem Namen angemietet worden waren. Bis zu sechs Fahrer chauffierten die Frauen zu Terminen mit den Kunden. Und das Geschäft florierte so gut, dass Agenturchefin Jana W. 2011 im Berliner Stadtteil Biesdorf zusätzlich das Bordell „Massage-Etage“ eröffnen konnte.

Jana W. ist 45 Jahre alt. Die gelernte Bürokauffrau trägt figurbetonte Kleider und Pumps, mit langen blondierten Locken und Berliner Schnauze changiert ihre Erscheinung zwischen apart und ordinär. Man kann sich vorstellen, dass die Prostituierten sie als Kumpeltyp empfunden haben, eher freundlich denn als Bedrohung.
Gewalt und Einschüchterung

Die Zeugenaussagen jedoch verfolgt die Agenturchefin, als ginge sie das Schicksal dieser Frauen gar nichts an. Wie eine ungezogene Schülerin fläzt sie sich auf der Anklagebank, einen Ausdruck totaler Langeweile im Gesicht. Dabei ist ihre Tochter nur unwesentlich älter als die Frauen, die gegen ihren Willen für sie gearbeitet haben. Und dabei hat sie für die Zusicherung einer Bewährungsstrafe ein umfassendes Geständnis abgelegt. Sie wusste, dass die von O. vermittelten Rumäninnen so jung waren, dass sie fast automatisch als Menschenhandelsopfer gelten mussten. Sie wusste auch, dass O. das Geld der Frauen einstrich. Womöglich hat Jana W. den Kontakt zu O. sogar gezielt genutzt, um Druck auszuüben. Ein Anruf, und die Frauen spurten.

Adrian O. ist ein gutes Beispiel, um zu begreifen, wie physische und psychische Gewalt, wie Abhängigkeit und Einschüchterung ineinandergreifen können, um Frauen zur Prostitution zu bringen und auszubeuten. Er habe sie beschimpft, er habe sie bedroht, er habe sie geschlagen, sagt Mariana Popescu in ihrer zweitägigen Aussage vor dem Landgericht immer wieder. Noch heute sei sie in Sorge, ihrer Familie in Rumänien könne etwas zustoßen. Auf Bitten der Nebenklagevertreterin ist der Name der Neunzehnjährigen für diesen Artikel verändert worden. Zu deren Schutz. Aber Popescu berichtet auch, dass sie in Adrian O. verliebt gewesen sei; sie habe daran geglaubt, diesen Mann zu heiraten. Fachleute kennen diesen Trick, der sonst insbesondere bei der Anwerbung minderjähriger Deutscher zum Tragen kommt, als „Loverboy-Methode“.
Er verführte mehrere Frauen gleichzeitig

Adrian O. soll gleich mehrere Frauen gleichzeitig verführt haben. Und er muss, wie Fotos nahelegen, vor seiner Verhaftung attraktiver und imposanter ausgesehen haben als der verhärmte Hänfling auf der Anklagebank. Manchmal allerdings erhebt sich O. mitten in der Zeugenbefragung. Er fuchtelt mit dem Zeigefinger und herrscht auf Rumänisch den Dolmetscher an. Dann lässt sich erahnen, welche Macht dieser Mann über seine Opfer gewann. Als seine drei Jahre alte Tochter erwähnt wird, bricht O. in Tränen aus.

Mariana Popescu und Adrian O. hatten sich im Internet kennengelernt und während der Ferien in Constanta getroffen. O., der sich als Mittzwanziger ausgab, machte der Schülerin Komplimente, und da die damals Sechzehnjährige Lust hatte, „von der Schule wegzukommen und einen neuen Abschnitt zu beginnen“, willigte sie ein, mit ihm nach Deutschland zu gehen - ohne existentielle Not. Erst unterwegs erfuhr sie von ihrer künftigen Tätigkeit. „Ich hab geheult. Das hat mich sehr getroffen.“ Der Vorsitzende hakt nach: Was schlimmer gewesen sei, die Enttäuschung über den vermeintlichen Freund oder den drohenden Job? „Beides“, sagt Popescu.
Mehr als acht Freier täglich

Diese zierliche Schönheit, die bei „Geile Modelle“ zum Kassenschlager avancierte, weil die Freier im Internet lüsterne Begeisterungsschreiben veröffentlichten, hat die Ermittlungen gegen Adrian O. und den Escort-Service vor einem Jahr ins Rollen gebracht, indem sie sich an die Polizei wandte. Ermittler wissen, wie viel Mut dieser Schritt erfordert und wie selten es dazu kommt.

Mehr als acht Freier täglich hat Popescu nach eigenen Angaben mitunter bedient. In der Anfangszeit sei sie rund um die Uhr buchbar gewesen. Wenig Schlaf, fast keine Freizeit. In fast zwei Jahren habe sie 130 000 Euro verdient, die Provision für die Agentur schon abgerechnet. 90 Euro kostete die Escort-Stunde auf dem Billigmarkt Berlin, nach einer inflationsbedingten Preiserhöhung gab es zehn Euro mehr. Und der Mann, den Popescu als ihren Freund betrachtete, der ihr Koks gab, damit sie durchhielt, und der unter Drogeneinfluss „sehr, sehr lieb und zärtlich“ sein konnte, nahm das Geld aus ihrer Handtasche - komplett. „Er dachte, dass alles, was ich tue, ihm gehört.“
Umfangreiche Ermittlungen

Was das bedeutet für eine Jugendliche, die von sich sagt, sie habe sich nie prostituieren wollen, lässt sich im Saal 500 des Berliner Landgerichts nur ansatzweise erahnen. Für den Nachweis einer Straftat ist entscheidend, wie eine Frau zur Sexarbeit gebracht wurde, wer über die Ausübung dieser Tätigkeit bestimmte, wer den Verdienst bekam. Erst auf Nachfragen sagt Mariana Popescu, dass sie sich schmutzig gefühlt und zunehmend unter Schmerzen gelitten habe. Irgendwann habe sie es einfach nicht mehr ausgehalten. „Er hat mich nicht verstanden, obwohl ich ihm gesagt habe, ich kann nicht mehr“, sagt Popescu. „Ich war psychisch am Ende.“

Das Berliner Verfahren ist ein Beispiel dafür, wie gut der Kampf gegen Menschenhandel im Idealfall laufen kann. Natürlich braucht es auch eine Portion Glück, in diesem Fall neben dem Mut der Hauptbelastungszeugin etwa die Aussagebereitschaft der Fahrer, die für das Rotlichtmilieu untypisch ist. Aber seit anderthalb Jahren hat die Berliner Staatsanwaltschaft eine Beauftragte für die Bekämpfung des Menschenhandels, die eng mit der Polizei, den Fachberatungsstellen für die Opfer und anderen Behörden zusammenarbeitet. Und während Adrian O. vor einigen Jahren bereits einschlägig verurteilt worden war, aber schnell wieder auf freien Fuß gelangte, weil sich der gesamte Prozess auf die Aussage einer einzigen Zeugin gestützt hatte, hat man dieses Mal so umfangreich ermittelt, dass die Beweislast zu einer langen Haftstrafe führen könnte.
Keine Perspektive jenseits der Prostitution

Außerdem bemüht sich Schwerpunktstaatsanwältin Leonie von Braun darum, Vermögenswerte zu sichern, was bisher in Menschenhandelsfällen sehr selten ist. Sie sagt: „Wenn man irgendwie eine Entschädigung für die Opfer hinkriegt, ist das genauso wichtig wie die Höhe der Strafe.“ Menschenrechtler und Fachberater pochen schon lange darauf, betroffene Frauen nicht nur als Beweismittel zu betrachten, sondern ihnen Opferrechte zuzugestehen. Bisher haben sie, je nach Herkunftsland und Aufenthaltsstatus, jenseits der Prostitution meist keine Perspektive in Deutschland, viele dürfen weder an Sprachkursen teilnehmen, noch bekommen sie psychologische Hilfe. Staatsanwältin von Braun sagt: „Es muss der Politik klar sein: Wenn wir ernsthafte Strafverfolgung wollen, geht das nicht ohne stabile Zeuginnen.“

Die junge Frau unterdessen, die 2007 als „Susi“ ins Milieu gebracht wurde, hat vor drei Jahren den Absprung geschafft. Sie sei inzwischen in Deutschland verheiratet, sagt sie vor Gericht. Ihr größter Wunsch allerdings, ein Kind zu bekommen, hat sich als Spätfolge der schweren Krankheit von damals zerschlagen. Sie ist unfruchtbar.

Mariana Popescu würde gerne eine Ausbildung zur Krankenschwester machen. Vor zwei, drei Monaten hat sie mit der Prostitution aufgehört. Warum so spät, fragt ausgerechnet der Verteidiger von Jana W. und provoziert damit die bisher erschütterndste Antwort in diesem Verfahren. Nachdem sie zwei Jahre ihren gesamten Verdienst habe abgeben müssen, sagt Popescu: „Ich wollte das für mich. Um zu merken, dass ich das Ganze nicht umsonst gemacht habe.“

Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 84465.html

Fotos
http://www.bild.de/regional/berlin/bord ... .bild.html
Dateianhänge
inzwischen nicht mehr im Netz
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 12.01.2014, 14:02, insgesamt 2-mal geändert.

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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

PROZESS
Freispruch vom Zuhältervorwurf – Frau sprach selbst von Lüge


Essen. Eine junge Frau, die voll im Leben steht, soll von ihrem Freund gezwungen worden sein, in einem Nobel-Club als Prostituierte zu arbeiten. Doch beweisen ließ sich die Behauptung im Strafprozess nicht.

Der Aussage einer Frau, die sich selbst einmal der Lüge bezichtigt hatte, wollte das Amtsgericht nicht trauen. So sprach es einen 35-Jährigen aus Dellwig von dem Vorwurf frei, die heute 27-Jährige vor sieben Jahren zur Prostitution gezwungen zu haben.


Von Mai bis Dezember 2006 hatte die Dellwigerin in einem Nobel-Bordell in Düsseldorf gearbeitet. Erst drei Jahre später erstattete sie Anzeige: Ihr früherer Freund habe sie zur Prostitution gezwungen, lückenlos überwacht und auch geschlagen. Sie habe keine Chance gehabt, sich von ihm zu lösen und Hilfe zu holen. Dass sie auch noch in dem Club anschaffen ging, als er wegen einer anderen Sache in Haft saß, erklärte sie schnell. Sein Freund habe sie in dieser Zeit kontrolliert. Ihn erwartet ebenfalls ein Verfahren.

Doch im Prozess vor Schöffenrichter Rolf Märten verbesserte sich die Beweislage des Angeklagten schnell. Ein Chat-Protokoll aus dem Jahre 2009 tauchte auf. Es ging um ein erweitertes Umgangsrecht des Angeklagten mit seinem Sohn, den er mit der Dellwigerin hatte. Seine neue Freundin hatte sich als Vermittlerin eingeschaltet und mit ihr gechattet. Doch die Dellwigerin hielt wenig von der Idee und drohte mit einer Anzeige. Sinngemäß schrieb sie im Internet: Sie könne auch anzeigen, dass er sie zur Prostitution gezwungen habe. Die neue Freundin könne sicher sein, dass er dann in den Knast ginge. Sie schloss mit den Worten: „Ich tue es nicht, weil es nicht so war.“

Staatsanwältin fehlten die Beweise
Im Prozess sagte sie, sie habe sich mit diesem Satz selbst schützen wollen. Sie habe nämlich gefürchtet, dass der Angeklagte das Protokoll ihrer Familie zeige, die 2009 noch nichts von ihrer Arbeit im Rotlicht-Milieu gewusst habe. Mag sein, auch wenn es nicht so ganz überzeugend klang. Aber da waren auch noch Aussagen ihrer Freundin und ihrer Schwester, die von Besuchen bei ihr im Jahre 2006 sprachen, als der Angeklagte nicht anwesend war. Eine lückenlose Überwachung sieht anders aus.

Es war auch die Dellwigerin, die die Beziehung später beendete und den Angeklagten aus der Wohnung warf. Es sprach auch nicht für einen bulligen Zuhälter, dass er in ihrem Keller schlafen durfte, als er noch keine neue Bleibe hatte. Und schließlich waren da noch die vielen Besuche der Frau im Knast, als er dort einsaß. „Es war so, dass ich ihn geliebt habe“, sagte sie zur Erklärung im Prozess.

Staatsanwältin Sonja Hüppe beantragte Freispruch und haderte ein wenig mit der Gesetzgebung. Denn strafbar sei die Zuhälterei in Fällen wie diesem nur, wenn die Prostituierte keine Chance habe, also in den ganz schweren Fällen. Dies könne dem Angeklagten aber nicht nachgewiesen werden. Sie habe aber keinen Zweifel, dass die Frau in der Beziehung mit dem Angeklagten schlimme Erfahrungen gemacht habe.

Hilflos ausgeliefert?
Nebenklage-Anwältin Petra Jochheim, die die Frau vertrat, erklärte das widersprüchliche Verhalten ihrer Mandantin in Reimform: „Nirgendwo steht geschrieben, man darf einen Arsch nicht lieben.“ Ihre Mandantin sei ihm „hilflos ausgeliefert“ gewesen. Verteidiger Gerd Oliver Salzmann sprach dagegen von einer Falschaussage: „Sie hat ihn angezeigt, um Druck auszuüben, vielleicht wegen des Besuchsrechts für das Kind. Und sie hat die Arbeit als Prostituierte bereut und Wege gesucht, das Gesicht vor der Familie zu wahren.“

Das Gericht sprach zwar nicht von einer Falschaussage, sah aber auch einen Zusammenhang mit der Bitte des Angeklagten, seinen Sohn häufiger sehen zu wollen. Richter Rolf Märten: „Sie wollte das nicht. Da musste sie etwas unternehmen.“ Es sei nicht ganz unvorstellbar, so der Richter, dass Frauen dann zu nicht ganz legalen Mitteln greifen. Ausführlich erinnerte er an das Chat-Protokoll, in dem sie sich selbst der Lüge bezichtigte. Aber auch ihre Behauptung, rund um die Uhr bewacht worden zu sein, sei ja widerlegt.

Das alles bedeute nicht, dass sie gelogen habe, betonte Märten. Aber es reiche nicht zur Verurteilung aus. Lebensnah erscheint dem Gericht aber, dass sie 2006 als 20-Jährige dem Angeklagten in einer Art Hörigkeit verfallen gewesen sei. Auch das Geld hätte das Pärchen gut gebrauchen können. Dann habe sie erkannt, dass ihr Freund kein guter Mensch sei. Die Frau, ihre Mutter und ihre Schwester erreichte Richter Märten mit seiner Urteilsbegründung nicht mehr. Schimpfend hatte das Trio direkt nach dem Wort „freigesprochen“ den Saal verlassen.


www.derwesten.de/staedte/essen/freispru ... 14856.html
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Angeklagter "Zuhälter" wurde freigesprochen !!!

Beitrag von fraences »

Vermittlung der Damen nicht strafbar

Landgericht hebt Urteil des Amtsgerichts Schönau auf: Gastwirt vom Vorwurf der Zuhälterei freigesprochen.



WALDSHUT/SCHÖNAU. Mit einem Freispruch endete am 4. Verhandlungstag das Verfahren gegen einen 50-jährigen Gastwirt, der sich wegen Zuhälterei vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen verantworten musste.

Das Urteil des Amtsgerichts Schönau, durch das der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten auf Bewährung verurteilt worden war, hob die Siebte Kleine Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Johannes Daun auf.

Laut Urteil des Amtsgerichtes Schönau, gegen das der Angeklagte Berufung eingelegt hatte, hielt er im Hinterzimmer seiner Gaststätte zur Erzielung eigenen Einkommens mehrere bulgarische Frauen zur Prostitution an und legte die Ausübung ihrer Tätigkeit fest. Dabei soll er Anweisungen gegeben haben, denen sich die Prostituierten nicht hätten entziehen können.

Ganz anderes sah dies die Strafkammer. Sie konnte nur feststellen, dass der Angeklagte 2 Prostituierten in der Zeit von Januar-April 2012 Kontakte zu Männern vermittelte, mit denen sie geschlechtlich verkehrten. Weitere Feststellungen habe die Kammer nicht treffen können, so Richter Daun. Die reine Vermittlungstätigkeit sei in diesem Fall aber nicht strafbar, begründete der Vorsitzende den Freispruch.
[ sogenannte kupplerische Zuhälterei legal seit ProstG www.sexworker.at/prostg von 2002 ]



Strafbar wäre das Verhalten des Angeklagten dann gewesen, wenn er die Frauen bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit und Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt und die Prostituierten sich seinen Weisungen aufgrund eines Abhängigkeitsverhältnisses nicht hätten entziehen können. Die Kammer stützte ihre Überzeugung unter anderm auf die Aussage eines verdeckten Ermittlers.

Gegen ein Über-Unterordnungsverhältnis, ein "echtes Zuhälterverhältnis" spreche auch, dass der Angeklagte mit einer der Prostituierten geschlafen und sie dafür bezahlt habe, hieß es in der Urteilsbegründung.

Auch dafür, dass die persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Bulgarinnen durch die Vermittlungstätigkeit des Angeklagten konkret eingeschränkt wurde, sah die Kammer keine Anhaltspunkte. Eine Vermittlung mit Nötigungsdruck, aufgrund deren die Freiheit der Frauen gravierend eingeschränkt worden sei, könne nicht angenommen werden. Denn die Frauen seien zwischenzeitlich Beziehungen eingegangen und hätten daher die Prostitution vorübergehend eingestellt , begründete der Vorsitzende.

Geprüft hatte die Kammer weiterhin eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen Beihilfe zur verbotenen Prostitution. Dies hätte jedoch vorausgesetzt, dass die Prostituierten gewusst hätten oder hätten wissen müssen, dass die Prostitution im Landkreis Lörrach verboten ist. Dies ließ sich jedoch nicht feststellen, die eine der Frauen hatte vielmehr angegeben, von dem Verbot nichts gewusst zu haben.

Trotz des Freispruchs entließ Richter Daun den Angeklagten nicht ohne Warnung: Seine Verbindung zu den Prostituierten stelle sich intensiver dar als von ihm geschildert.

Die Vermittlung sei dann strafbar, wenn die Prostituierten von dem Verbot ihrer Tätigkeit wüssten, gab er dem Gastwirt mit auf den Weg.

www.badische-zeitung.de/schoenau/vermit ... 77239.html
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Marc of Frankfurt
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Re: Freispruch für angeklagten "Zuhälter"

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Na das ist ja mal eine interessante Urteils-begründung für den Freispruch.


Die sonst gerne als "ausländerspezifische Hilflosigkeit" bezeichnete Unwissenheit von Migrantinnen-Sexworkern führt hier zum Freispruch des kuplerischen Vermittlers.

Wie gut, dass die Sexworker nicht hier im Sexworker Forum www.bit.ly/sperrgebiet oder Sexwork Atlas www.bit.ly/sexworkatlas nachgelesen hatten, dass in über 95% der Landesfläche oder Gemeindezahl in Deutschland die Sexarbeit verboten ist.

Würden die Behörden uns Sexworker und Migrant_innen mehr und besser informieren, wäre das nicht passiert *LOL*


Wie kompliziert der Staftatbestand "Beihilfe" ist:
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/s ... ihilfe.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_%28Strafrecht%29


Wissen wir ob und wie die Sexarbeiter-Migrantinnen bestraft wurden / abgeschoben wurden / in ein Opferzeugen-Programm kamen / ... ? Und was geschah mit den Prostitutionskunden?

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fraences
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Prozess in Memmingen
Menschenhandel mitten in Bayern



Sie spielen jungen Frauen die große Liebe vor - und zwingen sie dann zur Prostitution. Nun wurden drei Männer in Neu-Ulm gefasst, ab Mitte November müssen sie sich vor Gericht verantworten. Doch das Prostitutionsgesetz sieht Zuhälter als Arbeitgeber mit Weisungsrecht. Schon oft hat die Polizei Menschenhändler gefasst, musste dann aber mitansehen, wie diese freigesprochen wurden.

Von Stefan Mayr, Neu-Ulm
Pfuhl ist ein beschauliches Örtchen vor den Toren Neu-Ulms. Mit einem Golf- und Tennisklub, einem eigenen Dorffest und einem Badesee, den viele Neu-Ulmer als Naherholungsziel ansteuern. Mitten in dieser Idylle spielte sich in den vergangenen Jahren eine menschliche Tragödie ab. Vier Frauen im Alter von 18 und 19 Jahren hausten dort in einem Mehrfamilienhaus unter erbärmlichsten Bedingungen und wurden von drei Männern zur Prostitution gezwungen.

Mitte November müssen sich die drei Männer vor dem Landgericht Memmingen verantworten, die Anklage lautet auf Körperverletzung und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Das Schicksal der jungen Frauen ist alles andere als ein Einzelfall. Helmut Sporer von der Kriminalpolizei Augsburg betont, dass Menschenhandel nicht nur vor dem fernen Lampedusa stattfindet, sondern auch in Bayern zum Alltag gehört: "Pfuhl ist überall."

Das Bundeskriminalamt (BKA) zählt für 2011 bundesweit 482 Ermittlungsverfahren wegen "Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" auf, 26 davon in Bayern. Tendenz leicht steigend. "Aber diese Statistik hat null Aussagekraft", sagt Helmut Sporer, der als Erster Kriminalhauptkommissar das Kommissariat 1 in Augsburg leitet. "Menschenhandel ist um ein Vielfaches präsenter als die Statistiken zugeben", sagt er, "das Problem ist das Erkennen."

Er geht von einer großen Dunkelziffer aus, das Problem hierbei ist: "Aus Angst sagt kaum eine Prostituierte bei einer Polizeikontrolle, dass sie unfreiwillig hier arbeitet und raus will", weiß Sporer aus eigener Erfahrung. Man könne den Tätern nur durch "unglaublich aufwendige" verdeckte Ermittlungen das Handwerk legen.

Viele Präsidien schreckenvor diesem Aufwand zurück. Obwohl die Zahl der Fälle steigt - und die Täter immer skrupelloser vorgehen. Helmut Sporer berichtet von Frauen, die noch als Schwangere auf den Strich gezwungen werden. "Es gibt für alles einen Markt", sagt der Polizist.

"Du bist die Frau meines Lebens"
Die Täter von Pfuhl gingen ebenfalls brutal vor. Wenn die Frauen sagten, sie wollen sich nicht mehr prostituieren, wurden sie geschlagen und mit dem Tod bedroht.Die drei Rumänen hatten die jungen Frauen in ihrer Heimat angesprochen und ihnen entweder die große Liebe oder einen gut bezahlten Job in Deutschland versprochen - zum Beispiel als Bedienung. Doch die vier Rumäninnen kellnerten nur sehr kurz. Weil sie kein Deutsch sprachen, hatten sie wenig Erfolg.

Daraufhin zwangen die Männer ihre Opfer zur Prostitution - um die angefallenen Kosten wieder hereinzuarbeiten, wie sie behaupteten. Die Frauen mussten auf der Straße oder im Ulmer "Eros-Center" und im Neu-Ulmer "FKK Safari" anschaffen gehen. Sie wurden von den Männern stets dort hingebracht und überwacht. Nach jedem Kundenkontakt wurde sofort das Geld abkassiert.

Einer der Angeklagten spielte gleich drei weiteren Frauen die große Liebe vor. "Du bist die Frau meines Lebens", sagte er einer Frau namens Delia am Telefon, die er nach Deutschland locken wollte. Über dieses Vorgehen wird seit einigen Jahren als "Loverboy"-Masche verstärkt in den Medien berichtet. Im November strahlt die ARD einen Schimanski-Krimi mit exakt diesem Titel aus.

"Zuhälter-Begünstigungsgesetz"

"Das ist ein neuer Name für ein uraltes Phänomen", sagt Helmut Sporer. "Die emotionale Beeinflussung junger Prostituierter gab es schon immer." Aber weil die Frauen immer jünger werden und meist ohne Sprachkenntnisse und Kontakte nach Deutschland kämen, seien sie heutzutage noch leichter zu manipulieren. Sporer fordert deshalb, dass Prostitution unter 21 Jahren verboten wird. "Damit würde man viele junge Frauen davor bewahren, in die Opfer-Rolle zu geraten."

Für Helmut Sporer kann das im Jahr 2002 eingeführte Prostitutionsgesetz als "Zuhälter-Begünstigungsgesetz" bezeichnet werden: "Es bringt die Prostituierten in eine Art moderne Sklaverei mit staatlicher Duldung." Früher seien die Frauen besser geschützt gewesen, weil ihr eigener Wille entscheidend gewesen sei. Heute werde der Zuhälter quasi einem Arbeitgeber gleichgestellt und habe ein "Weisungsrecht". Dieses sei eine Art "Freibrief" für die Männer. Sporer fordert deshalb die Abschaffung des Weisungsrechts.

Schon oft hat die Polizei Menschenhändler gefasst, musste dann aber mitansehen, wie diese freigesprochen wurden. Der Grund: Die Rechtsprechung hinkt der Realität hinterher. "Es wäre wünschenswert, wenn für eine Verurteilung nicht mehr zwingend eine Aussage des Opfers nötig wäre", sagt Sporer.

Solche Zeugenaussagen sind aus zweierlei Gründen nicht zu bekommen: Erstens wollen viele Frauen nach dem Ende ihres Horror-Trips schnellstmöglich in ihre Heimat. Zweitens haben sie nach wie vor Angst vor ihren Peinigern.

www.sueddeutsche.de/bayern/prozess-in-m ... .1805036-2
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Beitrag von nina777 »

29.10.2013

20 MAL INS KÖLNER "PASCHA"

Bubi-Bande verprasst Beute im Puff


BONN -
Rund 200.000 Euro Beute machten die "Bubi-Einbrecher"(19 bis 21) bei Coups in Meckenheim, Rheinbach und Bonn. Das Geld investierten sie nicht nur in Drogen - 20 Mal ließen es sich die Langfinger im Kölner Bordell "Pascha" gutgehen!

Das heißt: Umgerechnet auf den Tatzeitraum (August 2012 bis Januar 2013) komme auf jede Woche ein Puffbesuch, rechnete Richter Wolfgang Schmitz-Justen vor und frotzelte: "Dass man im »Pascha« viel Geld loswerden kann, ist gerichtsbekannt."
Über 20 Mal hatte die Bubi-Bande in wechselnder Besetzung zugeschlagen. Erst wurden mit großen Steinen die Terrassentür oder ein Kellerfenster eingeschmissen.


Anschließend klaubten die Jungs (kennen sich seit Kindertagen) Bargeld, Schmuck, Elektronik zusammen. Die Beute vertickten sie in Goldankaufläden oder tauschten sie bei ihrem Dealer gegen Marihuana.

Die Häuser hatten die Täter gezielt ausgespäht: Wo geschlossene Jalousien und überquellende Briefkästen darauf hindeuteten, dass die Bewohner im Urlaub sind, nutzten die Einbrecher die Gelegenheit.

Für Banden-Einbruch verhängte die Kammer zwischen 600 Euro Geldstrafe und 45 Monate Knast. Tim N. (19) war nur bei zwei Fällen dabei, kam am günstigen davon.

Osman G. (20) hingegen sitzt bereits wegen Einbrüchen, bekam die dickste Strafe. Auch Ivan A. muss in den Knast (33 Monate) - er ist vorbestraft. "Aus unserer Sicht sind Sie ein unbelehrbarer Wiederholungstäter", schimpfte Schmitz-Justen.

Die beiden anderen Haupttäter, Nico M. (19) und Mehmet L. (21), wurden zu zwei Jahren auf Bewährung verknackt. Sie hatten schon zu Prozessbeginn detailliert ausgepackt.
"Jugendrecht ist Erziehungsstrafrecht", erklärte Richter Schmitz-Justen. M. und L. haben beide einen Ausbildungsplatz, alle Drogentests der letzten Zeit waren negativ. "Sie haben die Kurve gekriegt. Ihnen das zunichte zu machen, wäre kontraproduktiv."

http://www.express.de/bonn/20-mal-ins-k ... 25490.html
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

BEWÄHRUNGSSTRAFEN WEGEN MENSCHENHANDEL UND PROSTITUTION

31.10.2013
Das Hammer Schöffengericht hat am Mittag drei Angeklagte zu Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und einem Jahr und neun Monaten verurteilt.
Es geht um schweren Menschenhandel und Förderung der Prostitution. Verurteilt wurden ein 42-jähriger aus Hamm und seine 30-jährige Freundin aus Rumänien.
Die beiden haben nach Ansicht des Gerichts vier Frauen aus Rumänien nach Hamm geholt, damit die hier der Prostitution nachgehen.
Allerdings geschah dies offenbar freiwillig, die Frauen wurden weder dazu gezwungen noch unter falschen Tatsachen hierher gelockt.
Trotzdem haben die beiden Angeklagten das meiste Geld, das bei der Prostitution verdient wurde für sich behalten. Die Frauen bekamen nur ein Taschengeld. Alle Beteiligten stehen aber noch miteinander in Kontakt. Die Strafe wurde auch zur Bewährung ausgesetzt, weil den Frauen die Aussage vor Gericht erspart wurde.

http://www.lippewelle.de/start/single/a ... stitution/
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Beitrag von nina777 »

29.10.2013

FREIER-STREIT

Der Stricher mit dem Skalpell

Es klingt nach einer Szene aus einem fiesen Krimi: Ein Mann steigt zu einem anderen ins Auto, zieht ein Skalpell und droht damit. Er bekommt 150 Euro und verschwindet. Am Montag stand der Mann mit dem Skalpell vor dem Landgericht.


Tobias R. (24, Name geändert) ist ein Mann im ordentlichen Hemd, der so gar nicht nach Räuber aussieht. Er hatte damals ein Drogenproblem und finanzierte seine Sucht, indem er gegen Geld mit Männern schlief. Am 23. Februar stieg er in der Osterstraße (Eimsbüttel) in das Auto eines Stamm-Freiers (43). Dort gerieten sie in Streit. Der Freier war ihm noch 200 Euro für einen vergangenen Liebesdienst schuldig.

"Ich dachte, ich bekomme mein Geld nicht. Ich wollte ihm mit dem Skalpell nur drohen. Ich hätte ihn sicher nicht verletzt", lässt Tobias R. seine Anwältin verlesen. Er habe dem Mann das Skalpell nicht direkt vor Gesicht gehalten, sondern es nur hoch gehalten. Der Freier gab ihm 150 Euro.

Der Freier wollte sich nicht äußern, um sich nicht selbst zu belasten. Falls er bei der Polizei damals übertrieben hat, könnte das rechtliche Folgen haben. Der Prozess geht weiter.

http://www.mopo.de/nachrichten/freier-s ... 13364.html
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Wien

Beitrag von nina777 »

5.11.2013

Der Zuhälter und die Psychohygiene vor Gericht

Sechs Angeklagte sollen Frauen zur Prostitution gezwungen und misshandelt haben


Wien - "Es tropfte noch Milch aus ihrer Brust, daraus habe ich geschlossen, dass sie kurz zuvor entbunden haben muss" , erzählt Manuel T. über seine erste Begegnung mit Roxana D. - auf dem Wiener Straßenstrich. Weil sie dort absolut nicht freiwillig gestanden sein soll, sitzen fünf Männer und eine Frau vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Norbert Gerstberger.

"Nachdem meine Freundin fremdgegangen ist, wollte ich aus psychohygienischen Kompensationsgründen eine Prostituierte aufsuchen", schildert der Zeuge. Auf der Felberstraße fand er D., zum Sex kam es aber nicht. Denn seine Beobachtung war richtig. Die Frau hatte das Kind des Erstangeklagten Cornel M. erst zwei Wochen davor in Rumänien zur Welt gebracht, M. schickte sie sofort wieder nach Wien.

Zwischen T. und D. entwickelte sich eine Freundschaft, sie erzählte dem 35-jährigen Unternehmer von den Schlägen, den Drohungen, sie werde ihre Kinder niemals wiedersehen, falls sie sich nicht prostituiere. Sie sei verängstigt gewesen, berichten auch städtische Sozialarbeiterinnen.

"Pretty Woman ohne Happy End"

T. nahm sie 2011 auf einen kurzen Ausflug nach Bukarest mit, dort erhielt er Anrufe und SMS mit Drohungen, mutmaßlich von M., der seine Handynummer von der Frau bekommen hatte. Zurück flog das Paar daher nicht nach Wien, sondern nach München – wo ihn ein österreichischer Polizist anrief und erklärte, es gebe eine Anzeige, dass er D. entführt und ermordet habe.

Nach Klärung dieses Vorwurfs flog er mit D. nach Spanien. Doch dort kontaktierte der 35-jährige M. die Frau wieder und versprach ihr, sie nach Rumänien und zu den Kindern zu bringen – doch sie landete wieder auf dem Strich.

Die Angeklagten sagen, alles sei freiwillig, Gewalt nie im Spiel gewesen. Auch M.s Verteidiger Andreas Reichenbach stellt zu T.s Empörung eine Mutmaßung an: "Vielleicht war das ja Pretty Woman ohne Happy End. Und weil sie Sie verlassen hat, belasten Sie den Mann jetzt."

Fortsetzung Ende November. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 6.11.2013)

http://derstandard.at/1381370984015/Der ... or-Gericht
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1539 verurteilte Sexworker 2011

Beitrag von Marc of Frankfurt »


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Lagebericht MH in NRW

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Lagebericht Menschenhandel NRW 2012


_81 Menschenhandelsverfahren
_95 mutmaßliche Menschenhandelsopfer (hochgerechnet 475 bundesweit)
112 Tatverdächtige

45 betreute Opfer durch 14 Beratungsstellen = 3 Opfer je Beratungsstelle

927 Kontrollen der Polizei und Ordnungsbehörden
812 Kontrollen der Kreispolizeibehörde (2011: 865)
115 Kontrollen anderer Verantwortungsträger (2011: 82)

1854 Summe Kontrollen

Müssen wir in Bezug setzen zu den Betrieben. Bundesweit 3000 sagt UEGD. Wären dann gemessen am Bevölkerungsanteil für NRW 20% also 650 Betriebe?

Wären dann fast 3 Kontrollen (meist Razzien!) pro Betrieb und Jahr!
20 Razzien erforderlich, um 1 mutmaßliches Opfer zu finden!
45 betreute Opfer auf 60.000 Sexworker in NRW = 0,0017 = 0,17% oder weniger als 2 Promille !!!


"Anzunehmen wäre, dass eine solche Kontrollintensität die Entdeckung von Fällen des Menschenhandels fördert.
Die Zahl ermittelter Menschenhandelsfälle und -opfer ging dennoch erneut zurück."


Damit widerlegt der Polizeibericht selbst den Mythos vom sog. "Kontrolldelikt".



2012 www.polizei-nrw.de/media/Dokumente/Beho ... H_2012.pdf
2011 www.polizei-nrw.de/media/Dokumente/1203 ... 202011.pdf

Der Westen 2013
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=131943#131943





Menschenhandel Land Berlin

??? Anzahl der Razzien und Kontrollen
8.000 Frauen in der Sexarbeit
621 bordellartige Betriebe
79 Opfer (= unter 1 Promille der Sexworker)
7 Straßenstriche
3 Hilfsvereine mit 600.000 Euro/Jahr vom Senat finanziert
2011
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=136561#136561



Übersichten und Linkliste www.bit.ly/bkazahlen
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 15.11.2013, 12:46, insgesamt 2-mal geändert.

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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

NEU-ULM/MEMMINGEN

Prozess: Prostituierte entlasten vermeintliche Mädchenhändler

3 Männer aus Neu-Ulm sollen mehrere Frauen zur Sexarbeit gezwungen haben. Zeugenaussagen werfen am ersten Verhandlungstag Fragen auf.


Von Wilhelm Schmid

Mit der sogenannten „Loverboy“-Masche sollten sie mehrere rumänische Frauen zur Prostitution gezwungen und somit auf üble Weise ausgebeutet haben.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft belastet die 3 Rumänen schwer, die sich vor dem Amtsgericht Memmingen wegen Menschenhandels verantworten müssen. Doch war alles ein Missverständnis? Prostituierten sich die Frauen freiwillig? Zeugenaussagen werfen am ersten Verhandlungstag Fragen auf.

Bis zu 10 Jahre Gefängnis erwartet die drei Männer, sollte sich der Vorwurf der Staatsanwaltschaft bestätigen.

6 Monate waren sie bereits in Untersuchungshaft.

Als „Loverboys“ werden Männer bezeichnet, die den teils minderjährigen Frauen blumige Liebesversprechen machen. Sie schwärmen von einer gemeinsamen Zukunft, mit Familie und einem Häuschen. Sind die Mädchen erst einmal emotional abhängig und von der Familie isoliert, zeigen die vermeintlichen Traumprinzen ihr wahres Gesicht. Die Frauen müssen ihren Körper verkaufen und den Verdienst an die Zuhälter abgeben. Durch eine perfide Mischung aus Einschüchterung, Drohungen und neuen Liebesversprechen werden die Mädchen gefügig gemacht.

Nun wurden die drei Angeklagten jedoch von den Aussagen 3 junger Frauen entlastet: Alle drei, jeweils zwischen 20 und 21 Jahren alt, gaben übereinstimmend an, sie seien aus freiem Entschluss aus Rumänien gekommen, um in Deutschland als Prostituierte Geld zu verdienen.

Damit hätten sie ihre armen Familien zu Hause finanziell unterstützen und dort jeweils ein Haus für eine gemeinsame Zukunft mit ihren Freunden bauen wollen.


Die drei Angeklagten seien völlig unschuldig in Haft.

Eine Zeugin betonte, dass sie aussagen wolle, obwohl sie mit einem der Angeklagten verlobt sei; sie verzichte auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht, „um ihn frei zu bekommen“.

Eine andere gab an, ihr Freund sei sogar dagegen gewesen, dass sie sich prostituiere, aber „ich wollte arbeiten und Geld verdienen“.

Auf Fragen des Richters, des Staatsanwalts und der drei Verteidiger bestätigten die drei Frauen immer wieder, sie seien nie bedroht oder gar geschlagen worden und sie hätten mit ihrem Geld, das sie in einem Neu-Ulmer Club und in einem Ulmer Bordell verdienten haben, machen können, was sie wollten.

Fortsetzung im November und Dezember

Alle drei Frauen sagten aus, dass sie auch heute noch als Prostituierte arbeiten – und zwar freiwillig.

6 weitere Zeugenaussagen – darunter ein Arzt, der sich an nichts erinnern konnte – trugen nichts zur Erhellung des Sachverhaltes bei, sodass Richter Braun nach einem Rechtsgespräch bekannt gab, dass das Verfahren am 22. November und am 9. Dezember fortgesetzt wird.

Der nächste Termin diene, so Braun, nur der Fristeinhaltung, damit eine Unterbrechung des Verfahrens nicht zu lange dauere. Es würden nur Urkunden verlesen. Aber am zweiten Termin seien ausführliche Zeugenvernehmungen zu erwarten.

Staatsanwalt Thorsten Liese hatte die Aussagen der Frauen sehr gelassen verfolgt, obwohl sie seiner Anklage deutlich widersprachen. Er deutete aber an, noch einige Trümpfe in der Hinterhand zu haben. Dazu gehören wohl diverse Observationsergebnisse und die Aussagen der ermittelnden Kriminalbeamten. So ist am 9. Dezember ein interessanter Verhandlungstag zu erwarten.

www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Pr ... 51572.html
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Prozessbeobachtung

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Solche Aussagen der Frauen und Sexworker werden höchstwahrscheinlich mit einem neuen Gesetz irrelevant werden und es kann zu Verurteilungen kommen allein aufgrund von Indizienbeweisen wie abgehörte Telefone und Altersgrenze noch keine 21 Jahre und Geld abgegeben in die gemeinsame Clan-Kasse...

Dann werden Sexworker nicht mehr mit einem Partner reisen (migrieren) oder zusammenleben oder zusammenarbeiten können.

Das macht sie zwar freier aber auch "VULNERABELER"!

Wirkt dann so wie ein Eheverbot oder ein Geschäftspartnerschaftsverbot für Ausländer. Ein fremdenfeindliches Spezialgesetz (Rassismus?).



___
Natürlich können auch hier die Aussagen der 3 jungen Frauen erpresst worden sein, durch Druck auf die Familie oder Kinder... Aber das zu beurteilen kann nur der Richter/Schöffen bzw. die Leute die im Prozess dabei sind und alle ausgebreiteten Beweise miterleben (Präsenzprinzip/Öffentlichkeitsprinzip), bzw. die Ermittlungsbehörden (Aktenlage). Da bleibt allen nichts anderes übrig als auf einen funktionierenden Rechtsstaat und die Gesetze zu vertrauen (StPO; "in dubio pro reo"...). Und wir Bürger müssen die schmerzende Erkenntnis aushalten zu können erlernen, dass Wahrheitsfindung und Rechtsprechung nicht notwendigerweise genau dasselbe sind.

Loverboy-Thema viewtopic.php?t=4920

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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel

Beitrag von fraences »

Bewährungsstrafe für Zuhälter
Hatte Prostituierter gedroht, den Eltern alles zu verraten.
Demnächst aber Hochzeit
Von Stefan Küpper


Ingolstadt Ein Rumäne, Jahrgang 1974, ist am Amtsgericht Ingolstadt wegen Zuhälterei schuldig gesprochen worden. Richter Jochen Bösl verurteilte ihn zu einem Jahr auf Bewährung und folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Der Vater eines Sohnes hatte zuvor gestanden. Zur Last gelegt worden war ihm von der Anklage, dass er mit falschen Versprechungen zwei Frauen aus Rumänien nach Deutschland gelockt habe. Diese hätten dann – zunächst in München schließlich in Ingolstadt – für ihn als Prostituierte gearbeitet. Von dem Geld, dass sie zurückbrachten, habe er zum Teil seinen Lebensunterhalt bestritten. Als die eine sich nach Spanien absetzen wollte, habe er damit gedroht, ihren Eltern in Rumänien zu erzählen, womit sie hier Geld verdiene. Die Damen – eine von ihnen war als Zeugin geladen – waren vor Gericht nicht erschienen. Und die, um die es vor allem ging, hatte weder bei der Polizei noch sonst sonderlichen Belastungs- und Verfolgungseifer gezeigt. Mit ihr lebt der Verurteilte nach wie vor in einer Beziehung, wie er angab. Das war wohl auch bereits der Fall, als sie 2011 noch für ihn anschaffen ging.


Richter Bösl gab in seiner Urteilsbegründung zu, dass es ohne Geständnis schwierig geworden wäre, die Vorwürfe nachzuweisen. Da er die Frauen wohl auch sonst nicht schlecht behandelt oder gar geschlagen habe, diese sich zumindest wohl nicht als Opfer fühlten, er sich seither nichts habe zu Schulden kommen lassen, die U-Haft ihre Wirkung getan habe und er zumindest nicht einschlägig vorbestraft sei, ließ Bösl es bei einer Bewährungsstrafe bewenden. Die Bewährungsdauer beträgt allerdings drei Jahre.

Der Verurteilte kann also in Freiheit. Was seine Lebensgefährtin ganz sicherlich freuen wird. Demnächst wolle man heiraten, sagte ihr Zuhälter gestern.

http://www.augsburger-allgemeine.de/neu ... 25432.html

Abkassieren im Rotlichtmilieu

Ingolstadt- Nach einer Liebesgeschichte klingt das alles nicht. Doch am Ende soll tatsächlich eine Heirat stehen. Zumindest behauptet das ein 39-Jähriger, der gestern am Ingolstädter Amtsgericht wegen Zuhälterei zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden ist.

Die Dame, die bald seine Ehefrau sein könnte, ist ausgerechnet jene Prostituierte, wegen der er überhaupt den strafrechtlichen Ärger bekommen hat.
Der Rumäne, der gestern vor Gericht alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft komplett einräumte, hatte seine Landsmännin angeblich bei einer Feier in der Heimat kennengelernt. Er lotste sie und eine weitere Bekannte nach Deutschland, „um sie der Prostitution zuzuführen“, wie es Staatsanwältin Julika Stark formulierte. Dass alles soll, wie in der Branche wohl üblich, mit falschen Versprechungen gelaufen sein. Und die beiden Frauen gingen tatsächlich in einem Bordell in München anschaffen, siedelten aber nach Ingolstadt über, wo sie in einem Etablissement im Südosten der Stadt ihrer Arbeit nachgingen. Sie wohnten in der Nachbarschaft des Lokals mit dem 39-Jährigen in einer Wohnung zusammen. Mit einer der Frauen soll der Rumäne besonders speziell gewesen sein.
Das hinderte den Mann nicht daran, wie Staatsanwältin Stark meinte, „zu organisieren, dass sie der Prostitution nachgeht“, sie „als Einnahmequelle“ herzunehmen und sich somit „von ihr aushalten lassen zu lassen“. Mindestens 10 000 Euro soll der Rumäne bei ihr kassiert haben.
Das allein ist aber noch nicht strafbar, betonte Richter Jochen Bösl. Strafrechtlich relevant wurde die Sache erst, weil der Zuhälter Druck und Drohungen bei seiner Dame verwendete. Das aber auch nicht so, wie man es vielleicht aus dem Milieu kennt: Von Gewalt gab es keine Spur. Der Rumäne hielt seine Freundin, die mit dem Gedanken des Auswanderns nach Spanien spielte, zum Beispiel mit der Familienkarte in der Spur: Er würde alles den Eltern erzählen, die vom Doppelleben der Tochter im weit entfernten Deutschland keine Ahnung hatten.
Eine solche Drohung des verurteilten Zuhälters hat die Polizei bei der Telefonüberwachung aufgezeichnet. Der Rumäne war schon zu Münchner Zeiten ins Visier der Kripo geraten, die ihn wegen des Verdachts des Menschenhandels im Auge behielt. Doch die Scheu der betreffenden Damen, mit der Polizei zu reden, sei sehr groß gewesen, berichtete eine Kriminalbeamtin gestern dem Gericht. Das mutmaßliche Opfer war trotz Ladung gar nicht gekommen. Sie versteht sich offenbar sehr gut mit dem Verurteilten.

Ingolstadt: 39-Jähriger wird wegen Zuhälterei verurteilt – jetzt will er sein mutmaßliches Opfer heiraten -:

http://www.donaukurier.de/lokales/ingol ... 1343125702
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Landgericht Schweinfurt
Drei Männer wegen Menschenhandels angeklagt


Menschenhandel, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung - die Anklagepunkte gegen drei Männer, die sich ab Donnerstag (12.12.13) am Schweinfurter Landgericht verantworten müssen, wiegen schwer. Die Anklageschrift umfasst 30 Seiten.

Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen Januar 2012 und August 2013 mehrere junge Frauen in einem Schweinfurter Bordell gegen ihren Willen festgehalten und zur Prostitution gezwungen zu haben. Die Frauen stammen vor allem aus Osteuropa und Thailand. Teilweise sollen den Frauen die Pässe abgenommen worden sein. Weiterhin durften die Frauen das Bordell den Ermittlungen zufolge nicht oder nur mit einer Begleitung verlassen.

Freier gab Hinweis
Insgesamt geht es um 35 Fälle unter anderem von Menschenhandel, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, räuberischer Erpressung oder sexueller Nötigung. Nach dem Hinweis eines Freiers schritt die Polizei schließlich ein.

20 Prozesstage, über 60 Zeugen
Die drei Angeklagten im Alter von 32, 38 und 39 Jahren sitzen in Untersuchungshaft, zwei von ihnen sind vorbestraft. Ein Mann ist als Haupttäter angeklagt, zwei sollen vor allem als Aufpasser fungiert haben. Für den Prozess vor der großen Strafkammer des Landgerichts sind 20 Verhandlungstage angesetzt. Über 60 Zeugen sollen gehört werden.

www.br.de/nachrichten/unterfranken/proz ... t-100.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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Fakten und Infos über Prostitution

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Marc of Frankfurt
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Jahresbericht Deutschland

Beitrag von Marc of Frankfurt »

BKA Zahlen für Menschenhandel 2012:


Rund 500 Ermittlungsverfahren [also vor gerichtlichem Prozess und vor Urteil] wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung - Mehrzahl der ausländischen Opfer stammt aus EU-Mitgliedstaaten


Im Jahr 2012 wurden in Deutschland 491 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung abgeschlossen. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um knapp zwei Prozent (2011: 482).

Die Zahl der Begleitdelikte, also der Straftaten, die im Zusammenhang mit den Verfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ermittelt wurden, hat deutlich zugenommen. Hier geht es insbesondere um Gewaltdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz [Drogenkonsum d.h. selbst Medikation von gesellschaftlich Ausgeschlossenen] sowie Fälschungs- und Schleusungsdelikte. [Migrationsproblematik]

Die Zahl der wegen Verdachts des Menschenhandels registrierten Tatverdächtigen betrug 769 und damit rund 2% mehr als im Vorjahr (2011: 753). Bei den Tatverdächtigen dominierten mit einem Anteil von 31% erneut deutsche Staatsangehörige. Den größten Anteil bei den ausländischen Tatverdächtigen (gesamt: 528 [69%]) stellten bulgarische (174 [23%]) und rumänische (105 [14%]) Staatsangehörige.

Pro Ermittlungsverfahren wurden durchschnittlich weniger als 2 Tatverdächtige ermittelt. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass sich hinter den Straftaten komplexe Täterstrukturen und Organisationen verbergen, zu denen nicht nur Zuhälter gehören, sondern auch Geldwäscher, Urkundenfälscher und Schleuser. Hier zeigen sich die Schwierigkeiten der Strafverfolgungsbehörden, die international organisierten Strukturen umfassend aufzuklären. [Mit dem Hinweis auf Ermittlungsschwierigkeiten wird alle Kritik an mythischer Dunkelfeld-Spekulation hinweggewischt]

Die Anzahl der [mutmaßlichen] Opfer ist mit 612 um knapp -5% gegenüber dem Vorjahr (2011: 640) gesunken. Entsprechend der Entwicklung in den vergangenen Jahren stammte auch 2011 der Großteil der Opfer (89%) aus dem europäischen Raum. Insbesondere die Zahl der bulgarischen Opfer ist im Gegensatz zum Vorjahr stark angestiegen (+58%), während die Zahl der rumänischen Opfer um -22% gesunken ist.

[ 612 Opfer neu im Jahr 2012 bezogen auf geschätzte 200.000 Sexworker entsprechen einer Inzidenz für Menschenhandelskriminalität von nur 3 Promille. Eindeutig zu viele, aber kein größeres gesellschaftliches Problem als Gewalt und Morde in der Partnerschaft, Suizide, Verletzung und Tote durch Kunstfehler im OP, Selbstverletzung und Tode durch Alkohol- und Nikotin... ]

Die Mehrzahl der festgestellten Opfer war unter 21 Jahre ([129] 52%). Hieran zeigt sich, dass im Prostitutionsmilieu die „Nachfrage“ für jüngere Prostituierte hoch ist. [Das ist wohl ein biologisches Gesetz was sich auch in einer sog. retrograden Lebensverdienstkurve über die Jahre eines Sexworkerberufslebens zeigt, aber auch auf den Titelblättern und in der Medienindustrie.]

Rund [104] 17% aller Opfer waren minderjährig [<18 Jahre]. 12 [2%] der ermittelten Opfer waren sogar unter 14 Jahre alt [strafrechtlich: Kinder]. Diese wurden nahezu ausschließlich in einer regionalen homosexuellen „Stricherszene“ angetroffen. [Hier wird die legale "Stricherszene" mit der "Pädokriminellenszene" sprachlich und vermutlich bewußt verwechselt!]

[ 14-18 Jahre alt oder sog. Jugendliche mutmaßliche Opfer sind 88 oder 14%. Im gleich Jahr von “Sexuellen Missbrauch” betroffene Minderjährige waren: 12.623 (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik zitiert nach Menschenhandelheute.net). Also alle minderjährigen mutmaßlichen Opfer in der Prostitution zusammen sind weniger als 2% bezogen auf sexuellen Mißbrauch in der Allgemeinbevölkerung. Dort ist also Mißbrauch um den Faktor 66 größer! ]

[ 18-21 Jahre alt oder sog. junge Erwachsene waren demnach 52-17= 35% oder 214 Sexworker also gut 1/3 sind betroffen vom erhöhten Sonderschutzalter Sexwork, das 2005 also nach dem ProstG (2002) eingeführt wurde. Das sind höchstwahrscheinlich mehrheitlich mehr oder weniger freiwillige Migrant_innen, die oder deren Familien/Partner/Begleiter/Vermittler von dieser Sonderschutzaltersgrenze im StGB nichts wußten, wegen sog. "auslandsspezifischer Hilfslosigkeit" *LOL* und wegen fehlender Sexwork-Aufklärung durch Schulen, Deutsche Behörden und Politik, weil das ja bis 2002 als sog. "Förderung von Prostitution" kriminalisiert war und heute auch immer noch stigmatisiert ist. ]

Trotz fortgesetzter Kontrollmaßnahmen ist die Anzahl der nigerianischen Tatverdächtigen und Opfer im Jahr 2012 in Deutschland rückläufig. Hier ist jedoch von einem vergleichsweise hohen Dunkelfeld auszugehen. Erhebungen auf europäischer Ebene zeigen, dass sich die kriminellen Strukturen nigerianischer Gruppen durch eine abgeschottete, auf persönlichen Kontakten basierende Organisation auszeichnen. Dies ermöglicht den Tätern, flexibel auf polizeiliche Maßnahmen zu reagieren und sich Kontrollmaßnahmen zu entziehen. [Alles unbelegte Behauptungen. "Nur" 13 mutmaßliche Opfer (2,1%) aus einem riesigen, armen Land mit extremen Migrationsdruck und Sklavereigeschichte. Mehr in der Dissertationsforschung von Sine Plambech oder in tatsächlichen Menschenhandel-Prozessen rund um die "Voodoo-Berichterstattung".]

Ohnehin bedürfen die niedrigen Fallzahlen im Bereich des Menschenhandels einer differenzierten Betrachtung. Es handelt sich um ein Kontrolldelikt [Mythos wurde durch 2 BKA-interne Studien längst wiederlegt: Herz 2005 und Herz/Minthe 2006, Sarah H. Krieg 2008 oder der Prozess weiter oben auf dieser Seite... Nur 116 oder 23% oder weniger als ein Viertel aller Verfahren waren “eigeninitiativ und anlassunabhängig” d.h. das Ergebnis von Routinekontrollen oder Razzien, die ganz wesentlich zur Sexwork-Stigmatisierung durch Markierung als kriminelles Milieu beitragen und teilweise die Sexworker traumatisieren, aber für den Steuerzahler extrem teuer und letztlich wenig effektiv sind. In der Mehrheit der Fälle 101 oder 41% erstatteten die Sexworker selbst Anzeige. Anm. MoF], das heißt Umfang und Intensität von Kontrollmaßnahmen spiegeln die Anzahl festgestellter Delikte wider. Ohne Kontrollmaßnahmen können Opfer des Menschenhandels nicht identifiziert und das Dunkelfeld nicht aufgehellt werden. Dem steht gegenüber, dass sich gerade durch eine fehlende Regulierung ein vielschichtiges, wenig kontrolliertes Prostitutionsmilieu [falsch siehe Razzien-Spiegel, Razzia Blog und Razzia-Kalender] entwickelt hat, in dem es vielfältige Möglichkeiten der Ausbeutung gibt, zum Beispiel Terminwohnungen, Flatratebordelle und Straßenstrich.

[ Hier sieht man, dass Politik und Behörden eher nur noch wenige d.h. industrialisierte Großbrodelle wollen, weil leichter kontrollierbar. Das ist ein ökonomisches "Naturgesetz" im Kapitalismus.

Menschenhandelsfälle nach Arbeitsort:
301 60% Bordellprostitution
191 38% Wohnungsprostitution
_81 16% Straßenprostitution
_33 _7% Haus- & Hotelbesuche

Vergleiche geschätzte Sexworkerzahlen und Umsätze nach diesen Branchensektoren. ]

Darüber hinaus ist der Personalbeweis in Form belastender Aussagen der Opfer weiterhin von zentraler Bedeutung für die Strafverfolgung von Menschenhändlern [und für Freiheit des Prozessrechts]. Die Opfer aber sind häufig aufgrund fehlenden Opferempfindens oder aus Angst nicht zu einer Aussage bereit.

[ Weil sie auch keinen ausreichenden Schutz bekommen wie z.B. die bis zu 5.000 T-Visas pro Jahr in den USA, wo auch Angehörige einreisen durfen und Bleiberecht bekommen. Die meisten Sexworker wollen nichts mit der Polizei zu tun haben, fühlen sich nicht von der Polizei geschützt und wollen auch keine Betreuungen von mit ihr kooperierenden Opferschutzorganisationen, die bekanntlich vielfach kirchliche Sekten sind und auf eine "abolitionistische Umerziehung" hin orientiert sind. ]

Für 2013 ist beim Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung mit ähnlichen Fallzahlen wie für 2012 zu rechnen. Sowohl die Zahl der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren als auch die Anzahl von Opfern und Tatverdächtigen bewegte sich in den letzten Jahren auf einem relativ gleichbleibenden Niveau. Da sich die Rahmenbedingungen, wie die fehlende Regulierung im Prostitutionsbereich und die mangelnde Praxistauglichkeit der Straftatbestände [die Polizei will anlaßunabhängige Kontrollmöglichkeiten aller Wohnungen] nicht verändert haben, dürfte es für 2013 zu vergleichbaren Fallzahlen kommen. Änderungen sind frühestens nach Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele zu erwarten.

[ Erstaunlich wie hier eine Behörde der Exekutive Stimmung macht für die Politik der Legislative. Diese Kompetenzüberschreitung läßt sich nur mit Snwoden erklären, dass die Geheimdienste die Politiker vollkommen in der Hand haben, weil sie ja das Handy der Kanzlerin abgehört haben. ]

BKA-Präsident Jörg Ziercke: „Im Bereich des Menschenhandels müssen wir von einem hohen Dunkelfeld ausgehen [unbewiesener Quatsch]. Ich begrüße daher ausdrücklich die Vorschläge im Koalitionsvertrag zum Schutz von Frauen vor Menschenhandel und Zwangsprostitution. Die beabsichtigte Schaffung ordnungsbehördlicher Kontrollmöglichkeiten wird dazu beitragen, mehr Fälle des Menschenhandels aufdecken und verfolgen zu können.
Die angestrebte Änderung des Straftatbestandes wird die Strafverfolgungsbehörden zudem weniger abhängig machen von den Aussagen der Opfer. [Die Opfer sollen ganz entmündigt werden, so daß ein Faktenbeweis allein ausreicht so wie heute schon bei der Sonderschutzaltersgrenze von 21 Jahren, die 2005 eingeführt wurde als Menschenhandelsparagraph.] Auch das wird unseren Kampf gegen diese Art der organisierten Kriminalität erheblich unterstützen.“

http://www.bka.de/nn_233148/DE/Presse/P ... _2012.html

Downloads mit anderem Text:
http://www.bka.de/nn_193360/DE/Publikat ... __nnn=true

Siehe auch diesen Kommentar zu den Zahlen:
www.menschenhandelHeute.net/2013/12/18/ ... ndel-2012/





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Übersichten alle Jahre:
www.bit.ly/bkazahlen

Unified Framework of Sex & Money - Sexwork between Oppression-Stigma and Happy Hooker:
www.sexworker.at/phpBB2/download.php?id=1361 PDF

Stellungnahme der Strafverteidiger, auch zur Koalitionsvereinbarung:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=137797#137797


Ob wir es schaffen eine kommentierte Version des BKA-Berichtes per Presseerklärungen zu versenden (Stichpunkt Gegenaufklärung durch Sexwork Deutschland)?