LokalNachrichten: ZÜRICH
-
- Admina
- Beiträge: 7426
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
Reale Existenzängste der Prostituierten an der Langstrasse
Die Hohlstrasse 30 (weiss) im Langstrassen-Quartier, wo die Prostituierten ausziehen mussten, weil es neue Wohnungen gibt.
Die Prostituierten an der Langstrasse bangen um ihre wirtschaftliche Existenz. Die Boxen sind erst seit Ende August in Betrieb. Und Kritiker sehen sich angesichts der Anlaufschwierigkeiten bereits in ihren negativen Vorhersagen bestätigt.
von Thomas Schraner
Eine Heilsarmee-Frau [Leiterin Beratungsstelle Langstrasse], welche die Wiedereröffnung des Strassenstrichs an der Langstrasse fordert: Vermutlich lag es an dieser ungewöhnlichen Kombination, dass der Leserbrief von Claudia Zürrer Ritter, veröffentlicht diese Woche im «Tages-Anzeiger», eine heftige Kontroverse auslöste.
Kommt dazu, dass diese Forderung den Erfolg der neuen Sexboxen in Altstetten ernsthaft infrage stellen würde.
Die Boxen sind erst seit Ende August in Betrieb. Und Kritiker sehen sich angesichts der Anlaufschwierigkeiten bereits in ihren negativen Vorhersagen bestätigt.
Zum Konzept der Sexboxen gehört zwingend, dass es – abgesehen von wenigen Ausnahmen – keinen Strassenstrich in der Stadt mehr geben soll.
Wunden Punkt getroffen
Die Forderung der Heilsarmee-Frauen ist allerdings weder neu noch einzigartig. Auch die FIZ, Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration, und andere erheben sie schon lange. Beide argumentieren, ein legaler Strassenstrich erleichtere den Frauen die Arbeitsbedingungen.
Sie würden so weniger in die Illegalität abgetrieben. So oder so trifft die Leserbriefschreiberin, die in die Ferien abgetaucht und nicht mehr erreichbar ist, mit ihrer Beschreibung der Szene einen wunden Punkt: Bei den Langstrasse-Prostituierten herrsche Stress, Aufregung und Verzweiflung. Die Frauen würden von Existenzsorgen geplagt, weil sie mehr und mehr aus ihren Wohnungen verdrängt und die Salons, in denen sie arbeiteten, geschlossen würden.
Zürrer weiss, wovon die spricht. Zusammen mit 2 Heilsarmee-Kolleginnen betreibt sie im Quartier eine Anlaufstelle für Sexarbeiterinnen. Ihre Kollegin, Christine Hauri, ebenfalls langjährige Heilsarmeeangehörige, pflichtet ihrer Chefin vorbehaltlos bei: «Seit Monaten ist die Hektik und Not dieser Frauen gross.» Wenn sie aus ihren Wohnungen irgendwo an den Rand der Stadt vertrieben würden, werde ihre Situation noch schlechter, weil dort jegliche Kontrolle wegfalle.
Bei [Polizist] Rolf Vieli, dem einstigen Mister Langstrasse, nun in Pension, kommen die Klagen der Heilsarmee-Frauen nicht gut an. Diese hätten nur die Einzelinteressen eines kleinen Teils der Prostituierten im Blick. «Das ist eine verengte Sichtweise, die die Interessen der im Quartier lebenden Familien und Kinder ausblendet.»
Der ehemalige Angestellte des Polizeidepartements erinnert daran, wie sehr das Quartier bis vor wenigen Jahren unter der Prostitution mit ihren negativen Folgeerscheinungen litt. «Das Rotlicht-Milieu wird jetzt zum Teil glorifiziert, die unhaltbaren Zustände in den 1990er-Jahren scheinen vergessen.»
Schon früher hätten die Sexarbeiterinnen unter Wohnungspreisen gelitten, die im Verhältnis zum Ausbaustandard massiv überteuert gewesen seien. Vieli betont: «Wir haben schon damals das Milieu während Jahren auf die illegale Situation im Langstrassenquartier hingewiesen.» Einige Salons hätten reagiert und ihre Aktivitäten allmählich zum Beispiel nach Oerlikon oder Altstetten verlegt. Andere hätten die Warnungen ignoriert und seien an der Langstrasse geblieben. Ein Teil von ihnen komme nun mit den alten und neuen gesetzlichen Vorgaben in Konflikt.
Die Stunde der Wahrheit
Massgebend sind die
- Bau- und Zonenordnung (BZO) sowie die
- Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO).
Die BZO-Bestimmungen gelten schon seit 12 Jahren. Gemäss ihnen ist die Prostitution überall verboten, wo der Wohnanteil über 50% liegt. Im Langstrassenquartier und in vielen anderen Stadtgebieten ist Prostitution somit illegal.
Allerdings hat die Stadt im letzten Jahrzehnt beide Augen zugedrückt. Die PGVO ist erst seit Anfang Jahr in Kraft. Wer einen Sexsalon eröffnen will, braucht dafür eine Bewilligung (ausgenommen sind Etablissements mit maximal 2 Angestellten). Auflagen wie Arbeitsbewilligungen und Hygienevorschriften müssen erfüllt sein.
Beim Inkrafttreten der PGVO hat die Stadt laut Martina Vogel, Sprecherin des Hochbaudepartementes, alle ihr bekannten Sexsalons angeschrieben und sie auf die neue Bewilligungspflicht aufmerksam gemacht.
Brisant ist, dass gleichzeitig auch überprüft werden soll, ob bei den Etablissements auch die BZO-Vorschriften eingehalten werden. Absehbar ist, dass dies grösstenteils nicht der Fall sein wird, die Salons also dichtmachen müssen.
Die Überprüfung soll bis Ende Jahr abgeschlossen sein, sagt der Sprecher des Polizeidepartementes, Reto Casanova. So lange dauert die PGVO-Übergangsfrist. Da Rekurse gegen Negativentscheide möglich sind, werden die Salons nicht so rasch verschwinden.
Aber der Druck auf sie und die Frauen, die dort arbeiten, steigt. Der Prozess ist längst im Gang im Langstrasse-Quartier. Häuser wie der Block an der Hohlstrasse 30, wo Sexarbeiterinnen einquartiert waren, werden umgebaut. «Normale» Mieter sollen einziehen. Für die Prostituierten bleibt somit weniger Platz. Die Klage der Heilsarmee-Frauen hat also eine reale Grundlage.
www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/zue ... -127287747
Die Hohlstrasse 30 (weiss) im Langstrassen-Quartier, wo die Prostituierten ausziehen mussten, weil es neue Wohnungen gibt.
Die Prostituierten an der Langstrasse bangen um ihre wirtschaftliche Existenz. Die Boxen sind erst seit Ende August in Betrieb. Und Kritiker sehen sich angesichts der Anlaufschwierigkeiten bereits in ihren negativen Vorhersagen bestätigt.
von Thomas Schraner
Eine Heilsarmee-Frau [Leiterin Beratungsstelle Langstrasse], welche die Wiedereröffnung des Strassenstrichs an der Langstrasse fordert: Vermutlich lag es an dieser ungewöhnlichen Kombination, dass der Leserbrief von Claudia Zürrer Ritter, veröffentlicht diese Woche im «Tages-Anzeiger», eine heftige Kontroverse auslöste.
Kommt dazu, dass diese Forderung den Erfolg der neuen Sexboxen in Altstetten ernsthaft infrage stellen würde.
Die Boxen sind erst seit Ende August in Betrieb. Und Kritiker sehen sich angesichts der Anlaufschwierigkeiten bereits in ihren negativen Vorhersagen bestätigt.
Zum Konzept der Sexboxen gehört zwingend, dass es – abgesehen von wenigen Ausnahmen – keinen Strassenstrich in der Stadt mehr geben soll.
Wunden Punkt getroffen
Die Forderung der Heilsarmee-Frauen ist allerdings weder neu noch einzigartig. Auch die FIZ, Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration, und andere erheben sie schon lange. Beide argumentieren, ein legaler Strassenstrich erleichtere den Frauen die Arbeitsbedingungen.
Sie würden so weniger in die Illegalität abgetrieben. So oder so trifft die Leserbriefschreiberin, die in die Ferien abgetaucht und nicht mehr erreichbar ist, mit ihrer Beschreibung der Szene einen wunden Punkt: Bei den Langstrasse-Prostituierten herrsche Stress, Aufregung und Verzweiflung. Die Frauen würden von Existenzsorgen geplagt, weil sie mehr und mehr aus ihren Wohnungen verdrängt und die Salons, in denen sie arbeiteten, geschlossen würden.
Zürrer weiss, wovon die spricht. Zusammen mit 2 Heilsarmee-Kolleginnen betreibt sie im Quartier eine Anlaufstelle für Sexarbeiterinnen. Ihre Kollegin, Christine Hauri, ebenfalls langjährige Heilsarmeeangehörige, pflichtet ihrer Chefin vorbehaltlos bei: «Seit Monaten ist die Hektik und Not dieser Frauen gross.» Wenn sie aus ihren Wohnungen irgendwo an den Rand der Stadt vertrieben würden, werde ihre Situation noch schlechter, weil dort jegliche Kontrolle wegfalle.
Bei [Polizist] Rolf Vieli, dem einstigen Mister Langstrasse, nun in Pension, kommen die Klagen der Heilsarmee-Frauen nicht gut an. Diese hätten nur die Einzelinteressen eines kleinen Teils der Prostituierten im Blick. «Das ist eine verengte Sichtweise, die die Interessen der im Quartier lebenden Familien und Kinder ausblendet.»
Der ehemalige Angestellte des Polizeidepartements erinnert daran, wie sehr das Quartier bis vor wenigen Jahren unter der Prostitution mit ihren negativen Folgeerscheinungen litt. «Das Rotlicht-Milieu wird jetzt zum Teil glorifiziert, die unhaltbaren Zustände in den 1990er-Jahren scheinen vergessen.»
Schon früher hätten die Sexarbeiterinnen unter Wohnungspreisen gelitten, die im Verhältnis zum Ausbaustandard massiv überteuert gewesen seien. Vieli betont: «Wir haben schon damals das Milieu während Jahren auf die illegale Situation im Langstrassenquartier hingewiesen.» Einige Salons hätten reagiert und ihre Aktivitäten allmählich zum Beispiel nach Oerlikon oder Altstetten verlegt. Andere hätten die Warnungen ignoriert und seien an der Langstrasse geblieben. Ein Teil von ihnen komme nun mit den alten und neuen gesetzlichen Vorgaben in Konflikt.
Die Stunde der Wahrheit
Massgebend sind die
- Bau- und Zonenordnung (BZO) sowie die
- Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO).
Die BZO-Bestimmungen gelten schon seit 12 Jahren. Gemäss ihnen ist die Prostitution überall verboten, wo der Wohnanteil über 50% liegt. Im Langstrassenquartier und in vielen anderen Stadtgebieten ist Prostitution somit illegal.
Allerdings hat die Stadt im letzten Jahrzehnt beide Augen zugedrückt. Die PGVO ist erst seit Anfang Jahr in Kraft. Wer einen Sexsalon eröffnen will, braucht dafür eine Bewilligung (ausgenommen sind Etablissements mit maximal 2 Angestellten). Auflagen wie Arbeitsbewilligungen und Hygienevorschriften müssen erfüllt sein.
Beim Inkrafttreten der PGVO hat die Stadt laut Martina Vogel, Sprecherin des Hochbaudepartementes, alle ihr bekannten Sexsalons angeschrieben und sie auf die neue Bewilligungspflicht aufmerksam gemacht.
Brisant ist, dass gleichzeitig auch überprüft werden soll, ob bei den Etablissements auch die BZO-Vorschriften eingehalten werden. Absehbar ist, dass dies grösstenteils nicht der Fall sein wird, die Salons also dichtmachen müssen.
Die Überprüfung soll bis Ende Jahr abgeschlossen sein, sagt der Sprecher des Polizeidepartementes, Reto Casanova. So lange dauert die PGVO-Übergangsfrist. Da Rekurse gegen Negativentscheide möglich sind, werden die Salons nicht so rasch verschwinden.
Aber der Druck auf sie und die Frauen, die dort arbeiten, steigt. Der Prozess ist längst im Gang im Langstrasse-Quartier. Häuser wie der Block an der Hohlstrasse 30, wo Sexarbeiterinnen einquartiert waren, werden umgebaut. «Normale» Mieter sollen einziehen. Für die Prostituierten bleibt somit weniger Platz. Die Klage der Heilsarmee-Frauen hat also eine reale Grundlage.
www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/zue ... -127287747
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Admina
- Beiträge: 7426
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
Reale Existenzängste der Prostituierten an der Langstrasse
Die Hohlstrasse 30 (weiss) im Langstrassen-Quartier, wo die Prostituierten ausziehen mussten, weil es neue Wohnungen gibt.
Die Prostituierten an der Langstrasse bangen um ihre wirtschaftliche Existenz. Die Boxen sind erst seit Ende August in Betrieb. Und Kritiker sehen sich angesichts der Anlaufschwierigkeiten bereits in ihren negativen Vorhersagen bestätigt. von Thomas Schraner
Eine Heilsarmee-Frau, welche die Wiedereröffnung des Strassenstrichs an der Langstrasse fordert: Vermutlich lag es an dieser ungewöhnlichen Kombination, dass der Leserbrief von Claudia Zürrer Ritter, veröffentlicht diese Woche im «Tages-Anzeiger», eine heftige Kontroverse auslöste. Kommt dazu, dass diese Forderung den Erfolg der neuen Sexboxen in Altstetten ernsthaft infrage stellen würde.
Die Boxen sind erst seit Ende August in Betrieb. Und Kritiker sehen sich angesichts der Anlaufschwierigkeiten bereits in ihren negativen Vorhersagen bestätigt. Zum Konzept der Sexboxen gehört zwingend, dass es – abgesehen von wenigen Ausnahmen – keinen Strassenstrich in der Stadt mehr geben soll.
Wunden Punkt getroffen
Die Forderung der Heilsarmee-Frauen ist allerdings weder neu noch einzigartig. Auch die FIZ, Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration, und andere erheben sie schon lange. Beide argumentieren, ein legaler Strassenstrich erleichtere den Frauen die Arbeitsbedingungen.
Sie würden so weniger in die Illegalität abgetrieben. So oder so trifft die Leserbriefschreiberin, die in die Ferien abgetaucht und nicht mehr erreichbar ist, mit ihrer Beschreibung der Szene einen wunden Punkt: Bei den Langstrasse-Prostituierten herrsche Stress, Aufregung und Verzweiflung. Die Frauen würden von Existenzsorgen geplagt, weil sie mehr und mehr aus ihren Wohnungen verdrängt und die Salons, in denen sie arbeiteten, geschlossen würden.
Zürrer weiss, wovon die spricht. Zusammen mit zwei Heilsarmee-Kolleginnen betreibt sie im Quartier eine Anlaufstelle für Sexarbeiterinnen. Ihre Kollegin, Christine Hauri, ebenfalls langjährige Heilsarmeeangehörige, pflichtet ihrer Chefin vorbehaltlos bei: «Seit Monaten ist die Hektik und Not dieser Frauen gross.» Wenn sie aus ihren Wohnungen irgendwo an den Rand der Stadt vertrieben würden, werde ihre Situation noch schlechter, weil dort jegliche Kontrolle wegfalle.
Bei Rolf Vieli, dem einstigen Mister Langstrasse, nun in Pension, kommen die Klagen der Heilsarmee-Frauen nicht gut an. Diese hätten nur die Einzelinteressen eines kleinen Teils der Prostituierten im Blick. «Das ist eine verengte Sichtweise, die die Interessen der im Quartier lebenden Familien und Kinder ausblendet.»
Der ehemalige Angestellte des Polizeidepartements erinnert daran, wie sehr das Quartier bis vor wenigen Jahren unter der Prostitution mit ihren negativen Folgeerscheinungen litt. «Das Rotlicht-Milieu wird jetzt zum Teil glorifiziert, die unhaltbaren Zustände in den 1990er-Jahren scheinen vergessen.»
Schon früher hätten die Sexarbeiterinnen unter Wohnungspreisen gelitten, die im Verhältnis zum Ausbaustandard massiv überteuert gewesen seien. Vieli betont: «Wir haben schon damals das Milieu während Jahren auf die illegale Situation im Langstrassenquartier hingewiesen.» Einige Salons hätten reagiert und ihre Aktivitäten allmählich zum Beispiel nach Oerlikon oder Altstetten verlegt. Andere hätten die Warnungen ignoriert und seien an der Langstrasse geblieben. Ein Teil von ihnen komme nun mit den alten und neuen gesetzlichen Vorgaben in Konflikt.
Die Stunde der Wahrheit
Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung (BZO) sowie die Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVdO). Die BZO-Bestimmungen gelten schon seit 12 Jahren. Gemäss ihnen ist die Prostitution überall verboten, wo der Wohnanteil über 50 Prozent liegt. Im Langstrassenquartier und in vielen anderen Stadtgebieten ist Prostitution somit illegal.
Allerdings hat die Stadt im letzten Jahrzehnt beide Augen zugedrückt. Die PGVO ist erst seit Anfang Jahr in Kraft. Wer einen Sexsalon eröffnen will, braucht dafür eine Bewilligung (ausgenommen sind Etablissements mit maximal zwei Angestellten). Auflagen wie Arbeitsbewilligungen und Hygienevorschriften müssen erfüllt sein.
Beim Inkrafttreten der PGVO hat die Stadt laut Martina Vogel, Sprecherin des Hochbaudepartementes, alle ihr bekannten Sexsalons angeschrieben und sie auf die neue Bewilligungspflicht aufmerksam gemacht. Brisant ist, dass gleichzeitig auch überprüft werden soll, ob bei den Etablissements auch die BZO-Vorschriften eingehalten werden. Absehbar ist, dass dies grösstenteils nicht der Fall sein wird, die Salons also dichtmachen müssen.
Die Überprüfung soll bis Ende Jahr abgeschlossen sein, sagt der Sprecher des Polizeidepartementes, Reto Casanova. So lange dauert die PGVO-Übergangsfrist. Da Rekurse gegen Negativentscheide möglich sind, werden die Salons nicht so rasch verschwinden.
Aber der Druck auf sie und die Frauen, die dort arbeiten, steigt. Der Prozess ist längst im Gang im Langstrasse-Quartier. Häuser wie der Block an der Hohlstrasse 30, wo Sexarbeiterinnen einquartiert waren, werden umgebaut. «Normale» Mieter sollen einziehen. Für die Prostituierten bleibt somit weniger Platz. Die Klage der Heilsarmee-Frauen hat also eine reale Grundlage.
www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/zue ... -127287747
Die Hohlstrasse 30 (weiss) im Langstrassen-Quartier, wo die Prostituierten ausziehen mussten, weil es neue Wohnungen gibt.
Die Prostituierten an der Langstrasse bangen um ihre wirtschaftliche Existenz. Die Boxen sind erst seit Ende August in Betrieb. Und Kritiker sehen sich angesichts der Anlaufschwierigkeiten bereits in ihren negativen Vorhersagen bestätigt. von Thomas Schraner
Eine Heilsarmee-Frau, welche die Wiedereröffnung des Strassenstrichs an der Langstrasse fordert: Vermutlich lag es an dieser ungewöhnlichen Kombination, dass der Leserbrief von Claudia Zürrer Ritter, veröffentlicht diese Woche im «Tages-Anzeiger», eine heftige Kontroverse auslöste. Kommt dazu, dass diese Forderung den Erfolg der neuen Sexboxen in Altstetten ernsthaft infrage stellen würde.
Die Boxen sind erst seit Ende August in Betrieb. Und Kritiker sehen sich angesichts der Anlaufschwierigkeiten bereits in ihren negativen Vorhersagen bestätigt. Zum Konzept der Sexboxen gehört zwingend, dass es – abgesehen von wenigen Ausnahmen – keinen Strassenstrich in der Stadt mehr geben soll.
Wunden Punkt getroffen
Die Forderung der Heilsarmee-Frauen ist allerdings weder neu noch einzigartig. Auch die FIZ, Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration, und andere erheben sie schon lange. Beide argumentieren, ein legaler Strassenstrich erleichtere den Frauen die Arbeitsbedingungen.
Sie würden so weniger in die Illegalität abgetrieben. So oder so trifft die Leserbriefschreiberin, die in die Ferien abgetaucht und nicht mehr erreichbar ist, mit ihrer Beschreibung der Szene einen wunden Punkt: Bei den Langstrasse-Prostituierten herrsche Stress, Aufregung und Verzweiflung. Die Frauen würden von Existenzsorgen geplagt, weil sie mehr und mehr aus ihren Wohnungen verdrängt und die Salons, in denen sie arbeiteten, geschlossen würden.
Zürrer weiss, wovon die spricht. Zusammen mit zwei Heilsarmee-Kolleginnen betreibt sie im Quartier eine Anlaufstelle für Sexarbeiterinnen. Ihre Kollegin, Christine Hauri, ebenfalls langjährige Heilsarmeeangehörige, pflichtet ihrer Chefin vorbehaltlos bei: «Seit Monaten ist die Hektik und Not dieser Frauen gross.» Wenn sie aus ihren Wohnungen irgendwo an den Rand der Stadt vertrieben würden, werde ihre Situation noch schlechter, weil dort jegliche Kontrolle wegfalle.
Bei Rolf Vieli, dem einstigen Mister Langstrasse, nun in Pension, kommen die Klagen der Heilsarmee-Frauen nicht gut an. Diese hätten nur die Einzelinteressen eines kleinen Teils der Prostituierten im Blick. «Das ist eine verengte Sichtweise, die die Interessen der im Quartier lebenden Familien und Kinder ausblendet.»
Der ehemalige Angestellte des Polizeidepartements erinnert daran, wie sehr das Quartier bis vor wenigen Jahren unter der Prostitution mit ihren negativen Folgeerscheinungen litt. «Das Rotlicht-Milieu wird jetzt zum Teil glorifiziert, die unhaltbaren Zustände in den 1990er-Jahren scheinen vergessen.»
Schon früher hätten die Sexarbeiterinnen unter Wohnungspreisen gelitten, die im Verhältnis zum Ausbaustandard massiv überteuert gewesen seien. Vieli betont: «Wir haben schon damals das Milieu während Jahren auf die illegale Situation im Langstrassenquartier hingewiesen.» Einige Salons hätten reagiert und ihre Aktivitäten allmählich zum Beispiel nach Oerlikon oder Altstetten verlegt. Andere hätten die Warnungen ignoriert und seien an der Langstrasse geblieben. Ein Teil von ihnen komme nun mit den alten und neuen gesetzlichen Vorgaben in Konflikt.
Die Stunde der Wahrheit
Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung (BZO) sowie die Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVdO). Die BZO-Bestimmungen gelten schon seit 12 Jahren. Gemäss ihnen ist die Prostitution überall verboten, wo der Wohnanteil über 50 Prozent liegt. Im Langstrassenquartier und in vielen anderen Stadtgebieten ist Prostitution somit illegal.
Allerdings hat die Stadt im letzten Jahrzehnt beide Augen zugedrückt. Die PGVO ist erst seit Anfang Jahr in Kraft. Wer einen Sexsalon eröffnen will, braucht dafür eine Bewilligung (ausgenommen sind Etablissements mit maximal zwei Angestellten). Auflagen wie Arbeitsbewilligungen und Hygienevorschriften müssen erfüllt sein.
Beim Inkrafttreten der PGVO hat die Stadt laut Martina Vogel, Sprecherin des Hochbaudepartementes, alle ihr bekannten Sexsalons angeschrieben und sie auf die neue Bewilligungspflicht aufmerksam gemacht. Brisant ist, dass gleichzeitig auch überprüft werden soll, ob bei den Etablissements auch die BZO-Vorschriften eingehalten werden. Absehbar ist, dass dies grösstenteils nicht der Fall sein wird, die Salons also dichtmachen müssen.
Die Überprüfung soll bis Ende Jahr abgeschlossen sein, sagt der Sprecher des Polizeidepartementes, Reto Casanova. So lange dauert die PGVO-Übergangsfrist. Da Rekurse gegen Negativentscheide möglich sind, werden die Salons nicht so rasch verschwinden.
Aber der Druck auf sie und die Frauen, die dort arbeiten, steigt. Der Prozess ist längst im Gang im Langstrasse-Quartier. Häuser wie der Block an der Hohlstrasse 30, wo Sexarbeiterinnen einquartiert waren, werden umgebaut. «Normale» Mieter sollen einziehen. Für die Prostituierten bleibt somit weniger Platz. Die Klage der Heilsarmee-Frauen hat also eine reale Grundlage.
www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/zue ... -127287747
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Admina
- Beiträge: 7426
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
Zürcher Strichplatz-Bilanz
Platz für Prostitution
Brigitte Hürlimann
Die Stadt Zürich hat es als erste in der Schweiz gewagt, und dafür ist ihr ein Kompliment auszusprechen. Sie ist das Experiment eines kontrollierten Strichplatzes mit Infrastruktur (Boxen!) eingegangen, hat für dieses Wagnis viel an Kritik, Skepsis und Hohn einstecken müssen – und hat am Dienstag verkündet: Es scheint zu funktionieren! Die Lage hat sich beruhigt, die Strassenprostitution ist nur noch vereinzelt und in einem viel kleineren Ausmass sichtbar, das Sexgewerbe insgesamt stadtverträglicher geworden, so die optimistische Botschaft aus den Zürcher Amtsstuben.
Doch wohin jene Prostituierten verschwunden sind, die bis Ende August am Sihlquai gearbeitet haben, weiss niemand zuverlässig zu sagen: weder die Stadt Zürich noch die vier Fachorganisationen, die der positiven städtischen Zwischenbilanz heftig widersprechen. Arbeiten die Ungarinnen unter den Fittichen ihrer Zuhälter in anderen europäischen Städten und die Rumäninnen vermehrt in hiesigen Bordellen? Man weiss es nicht, doch die Sozialarbeiterinnen, seien sie nun von der Stadt oder von einer Nichtregierungsorganisation angestellt, haben kaum mehr Zugang zu den Frauen.
Problematisch ist die Fixierung der Stadt Zürich auf ihren neuen Strichplatz. Dieser bietet künftig vielleicht vielen, aber niemals allen Prostituierten einen Arbeitsplatz. Eine Grossstadt mit der Ausstrahlung und der Zentrumsfunktion wie Zürich muss dafür besorgt sein, dass es genügend Orte gibt, wo legale, selbstbestimmte Prostitution ausgeübt werden kann – ohne die Anwohner zu belästigen. Das sind einerseits Strichzonen oder Strichplätze, andererseits aber in erster Linie Indoor-Angebote, wo der grösste Teil des Sexgewerbes stattfindet, meist in aller Diskretion. Solche Nischen sind bedroht: durch ein neues, komplexes Bewilligungsverfahren, das auch kleine, problemlos funktionierende Betriebe betrifft, sowie durch bauliche Auflagen. Bis heute hat kein einziges städtisches Bordell die Betriebsbewilligung erhalten, und die Frist läuft Ende Jahr ab. Es stünde der Stadt gut an, diese Frist zu verlängern. So gewinnen die Behörden und die Fachorganisationen Zeit, um herauszufinden, wohin sich das Gewerbe verschoben hat und wo es künftig stattfinden soll: indoor und outdoor. Die Stadt täte gut daran, mehr Fantasie und Energie für solche Ideen einzusetzen (oder externe Vorschläge ernster zu nehmen), als stets neue Auflagen und Verbote zu schaffen. Ein Sexgewerbe, das im Verborgenen stattfindet, schadet allen.
http://www.nzz.ch/meinung/kommentare/pl ... 1.18171890
Platz für Prostitution
Brigitte Hürlimann
Die Stadt Zürich hat es als erste in der Schweiz gewagt, und dafür ist ihr ein Kompliment auszusprechen. Sie ist das Experiment eines kontrollierten Strichplatzes mit Infrastruktur (Boxen!) eingegangen, hat für dieses Wagnis viel an Kritik, Skepsis und Hohn einstecken müssen – und hat am Dienstag verkündet: Es scheint zu funktionieren! Die Lage hat sich beruhigt, die Strassenprostitution ist nur noch vereinzelt und in einem viel kleineren Ausmass sichtbar, das Sexgewerbe insgesamt stadtverträglicher geworden, so die optimistische Botschaft aus den Zürcher Amtsstuben.
Doch wohin jene Prostituierten verschwunden sind, die bis Ende August am Sihlquai gearbeitet haben, weiss niemand zuverlässig zu sagen: weder die Stadt Zürich noch die vier Fachorganisationen, die der positiven städtischen Zwischenbilanz heftig widersprechen. Arbeiten die Ungarinnen unter den Fittichen ihrer Zuhälter in anderen europäischen Städten und die Rumäninnen vermehrt in hiesigen Bordellen? Man weiss es nicht, doch die Sozialarbeiterinnen, seien sie nun von der Stadt oder von einer Nichtregierungsorganisation angestellt, haben kaum mehr Zugang zu den Frauen.
Problematisch ist die Fixierung der Stadt Zürich auf ihren neuen Strichplatz. Dieser bietet künftig vielleicht vielen, aber niemals allen Prostituierten einen Arbeitsplatz. Eine Grossstadt mit der Ausstrahlung und der Zentrumsfunktion wie Zürich muss dafür besorgt sein, dass es genügend Orte gibt, wo legale, selbstbestimmte Prostitution ausgeübt werden kann – ohne die Anwohner zu belästigen. Das sind einerseits Strichzonen oder Strichplätze, andererseits aber in erster Linie Indoor-Angebote, wo der grösste Teil des Sexgewerbes stattfindet, meist in aller Diskretion. Solche Nischen sind bedroht: durch ein neues, komplexes Bewilligungsverfahren, das auch kleine, problemlos funktionierende Betriebe betrifft, sowie durch bauliche Auflagen. Bis heute hat kein einziges städtisches Bordell die Betriebsbewilligung erhalten, und die Frist läuft Ende Jahr ab. Es stünde der Stadt gut an, diese Frist zu verlängern. So gewinnen die Behörden und die Fachorganisationen Zeit, um herauszufinden, wohin sich das Gewerbe verschoben hat und wo es künftig stattfinden soll: indoor und outdoor. Die Stadt täte gut daran, mehr Fantasie und Energie für solche Ideen einzusetzen (oder externe Vorschläge ernster zu nehmen), als stets neue Auflagen und Verbote zu schaffen. Ein Sexgewerbe, das im Verborgenen stattfindet, schadet allen.
http://www.nzz.ch/meinung/kommentare/pl ... 1.18171890
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Admina
- Beiträge: 7426
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
Paragrafen vertreiben Prostituierte aus der Langstrasse
Von Beat Metzler.
Ein Zusammenspiel von neuen und alten Gesetzen verbietet die Prostitution fast im ganzen Kreis 4. Seit 2003 schlossen dort 54 Bordelle – meist auf Druck der Stadt.
Die Situation verwirrt. Alle Amtsstellen betonen: «Wir wollen die Prostitution nicht aus dem Kreis 4 vertreiben.» Und doch, da sind sich Beobachter einig, tun die Behörden genau das.
Anfang Monat mussten 64 Prostituierte die Hohlstrasse 30 verlassen (TA vom 12. Oktober). Bis Ende Jahr werden mindestens drei weitere Salonhäuser geräumt. Seit 2003 ist es im Langstrassenquartier laut Hochbaudepartement zu 54 Rücknutzungen gekommen. Das heisst: 54 Salonhäuser haben geschlossen – viele auf Druck der Stadt.
Das verknappt den Platz für die Prostituierten und drückt die Mietpreise nach oben, und viele finden keinen Ort zum Ausweichen. Als Beispiel nennt eine Sozialarbeiterin drei Bulgarinnen, die sich zu dritt eine 12-Quadratmeter-Kammer teilen. Gemeinsam zahlen sie 4140 Franken Miete pro Monat. Im gleichen Haus gibt es 20 solche Zimmer.
Dazu kommt, dass die Stadtpolizei das Verbot der Strassenprostitution, das seit über 30 Jahren gilt im Kreis 4, strenger durchsetzt als früher. «Frauen, die dagegen verstossen, werden weggewiesen und verzeigt», sagt Medienchef Marco Cortesi. Erwischt die Polizei die gleichen Frauen mehrmals, entzieht sie ihnen die Arbeitserlaubnis. Mit diesem Vorgehen will sie verhindern, dass der aufgehobene Strassenstrich vom Sihlquai an die Langstrasse wandert. Wie viele Frauen und Freier die Polizei schon büsste, gibt sie heute Dienstag bekannt. Dann zieht sie eine erste Bilanz zum Strichplatz in Altstetten.
Salons fast überall verboten
Den Druck auf die Etablissements konnte die Stadt vor allem dank der neuen Prostitutionsverordnung (PVOG) erhöhen, die seit diesem Jahr gilt. Neu brauchen Sexsalons eine Betriebsbewilligung, ausser sie beschäftigen nicht mehr als zwei Angestellte. Der Haken daran: Auch wenn Salonbesitzer im Kreis 4 alle polizeilichen Auflagen erfüllen, dürfen sie wahrscheinlich nicht weitergeschäften.
Voraussetzung dafür wäre eine Baubewilligung, die ihnen zugesteht, Wohnhäuser als Salons zu nutzen. Die Bau- und Zonenordnung (BZO), die seit 1999 gilt, erlaubt Prostitution allerdings nur in Gegenden, wo der Wohnanteil nicht über 50 Prozent liegt. Fast überall im Kreis 4 ist er aber höher. Bisher sind bei der Stadtpolizei 15 Salongesuche aus dem Kreis 4 eingegangen. Sie befinden sich alle noch in Bearbeitung.
Durch die Pflicht, eine Salonbewilligung einzuholen, gerät das Milieu noch stärker in den Fokus der Behörden. So verschickt die Stadtpolizei derzeit Mahnungen an Hauseigentümer und Mieterinnen. Darin fordert sie diese auf, ihre Salonzimmer an die baurechtlichen Vorschriften anzupassen sowie eine Betriebsbewilligung zu beantragen. Geschieht dies nicht, werde der Betrieb auf Anfang 2014 geschlossen.
Greifen Polizei und Hochbaudepartement getreu allen Paragrafen durch, führt dies zu einem fast flächendeckenden Prostitutionsverbot im Kreis 4. Auf Ausnahmen können Betriebe nur hoffen, wenn sie schon geöffnet hatten, bevor die BZO in Kraft trat – also vor 1999. Oder wenn sie in einer der wenigen Gewerbezonen im Quartier liegen. Auch Hotels brauchen eine Baubewilligung, falls sie Zimmer als Arbeitsplatz für Prostituierte vergeben.
Vor Jahren eingeleitet
Ob der Stadtrat einen Kreis 4 ohne Milieu anstrebt, bleibt unklar. Polizeivorsteher Richard Wolff (AL) hatte gestern keine Zeit, um Fragen zu beantworten. Man diskutiere das Thema aber seit längerem intensiv, sagt sein Sprecher.
Klar ist, dass die heutige Situation den politischen Willen vergangener Jahre wiedergibt. «Der Stadtrat schrieb das Verbot von Bordellen ab 50 Prozent Wohnanteil in die BZO, um Quartiere wie den Kreis 4 vor einer Überschwemmung durch das Sexgewerbe zu schützen. Jetzt werden lediglich diese Vorschriften umgesetzt», sagt Rolf Vieli. Bis vor zwei Jahren leitete er das Kreis-4-Aufwertungs-Projekt Langstrasse Plus, das mit seiner Pensionierung endete. Gegen Salons im Kreis 4, wie jenen an der Hohlstrasse 30, gehe das Hochbaudepartement seit Jahren vor, sagt Vieli.
Viele Besitzer von Salonhäusern hätten sich mit allen Mitteln gegen eine Umnutzung gesträubt, weil sie von den Sexworkerinnen hohe, teils überrissene Mieten einkassierten. «Jetzt merken sie, dass dank der Aufwertung gewöhnliche Menschen im Kreis 4 wohnen wollen. Und dass sie mit solchen Mietern keine Konflikte mit den Behörden riskieren.»
Laut Vieli wussten die meisten Prostituierten schon länger, dass sich die Auflagen im Kreis 4 verschärfen würden. «Sie wurden immer wieder auf die rechtliche Situation hingewiesen. Viele haben die Massnahmen auf sich zukommen lassen und sich nicht darauf eingestellt.»
Es gehe nicht darum, das Quartier von der Prostitution zu säubern, sagt Vieli. Noch vor zehn Jahren hätten unerträgliche Zustände geherrscht, für Bewohner und Prostituierte. «Mit den jetzigen Mitteln kriegt man die Lage in den Griff.» Die Behörden müssten die Gesetze «mit Augenmass» anwenden, damit sich wieder ein Gleichgewicht einpendle, das für alle erträglich sei.
Rolf Vieli bedauert, dass es die Stadt verpasst hat, von ihr kontrollierte Bordelle einzurichten. «Diese hätten den Prostituierten ein sicheres Arbeitsumfeld geboten und sie wenigstens teilweise vor Ausbeutung geschützt.»
Kritiker sagen, dass durch das Zusammenspiel neuer und alter Gesetze eine unkontrollierte Dynamik entstanden sei. Diese ziele weit an der Realität im Kreis 4 vorbei. Und führe zu Schikanen, unter denen die Schwächsten am stärksten litten. Als Lösung verlangen sie, die Vorschriften teilweise der Situation anzupassen, die im Kreis 4 seit Jahrzehnten herrsche. So soll der Stadtrat in bestimmten Zonen die Strassen- oder Salonprostitution erlauben.
www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Par ... y/24644252
Von Beat Metzler.
Ein Zusammenspiel von neuen und alten Gesetzen verbietet die Prostitution fast im ganzen Kreis 4. Seit 2003 schlossen dort 54 Bordelle – meist auf Druck der Stadt.
Die Situation verwirrt. Alle Amtsstellen betonen: «Wir wollen die Prostitution nicht aus dem Kreis 4 vertreiben.» Und doch, da sind sich Beobachter einig, tun die Behörden genau das.
Anfang Monat mussten 64 Prostituierte die Hohlstrasse 30 verlassen (TA vom 12. Oktober). Bis Ende Jahr werden mindestens drei weitere Salonhäuser geräumt. Seit 2003 ist es im Langstrassenquartier laut Hochbaudepartement zu 54 Rücknutzungen gekommen. Das heisst: 54 Salonhäuser haben geschlossen – viele auf Druck der Stadt.
Das verknappt den Platz für die Prostituierten und drückt die Mietpreise nach oben, und viele finden keinen Ort zum Ausweichen. Als Beispiel nennt eine Sozialarbeiterin drei Bulgarinnen, die sich zu dritt eine 12-Quadratmeter-Kammer teilen. Gemeinsam zahlen sie 4140 Franken Miete pro Monat. Im gleichen Haus gibt es 20 solche Zimmer.
Dazu kommt, dass die Stadtpolizei das Verbot der Strassenprostitution, das seit über 30 Jahren gilt im Kreis 4, strenger durchsetzt als früher. «Frauen, die dagegen verstossen, werden weggewiesen und verzeigt», sagt Medienchef Marco Cortesi. Erwischt die Polizei die gleichen Frauen mehrmals, entzieht sie ihnen die Arbeitserlaubnis. Mit diesem Vorgehen will sie verhindern, dass der aufgehobene Strassenstrich vom Sihlquai an die Langstrasse wandert. Wie viele Frauen und Freier die Polizei schon büsste, gibt sie heute Dienstag bekannt. Dann zieht sie eine erste Bilanz zum Strichplatz in Altstetten.
Salons fast überall verboten
Den Druck auf die Etablissements konnte die Stadt vor allem dank der neuen Prostitutionsverordnung (PVOG) erhöhen, die seit diesem Jahr gilt. Neu brauchen Sexsalons eine Betriebsbewilligung, ausser sie beschäftigen nicht mehr als zwei Angestellte. Der Haken daran: Auch wenn Salonbesitzer im Kreis 4 alle polizeilichen Auflagen erfüllen, dürfen sie wahrscheinlich nicht weitergeschäften.
Voraussetzung dafür wäre eine Baubewilligung, die ihnen zugesteht, Wohnhäuser als Salons zu nutzen. Die Bau- und Zonenordnung (BZO), die seit 1999 gilt, erlaubt Prostitution allerdings nur in Gegenden, wo der Wohnanteil nicht über 50 Prozent liegt. Fast überall im Kreis 4 ist er aber höher. Bisher sind bei der Stadtpolizei 15 Salongesuche aus dem Kreis 4 eingegangen. Sie befinden sich alle noch in Bearbeitung.
Durch die Pflicht, eine Salonbewilligung einzuholen, gerät das Milieu noch stärker in den Fokus der Behörden. So verschickt die Stadtpolizei derzeit Mahnungen an Hauseigentümer und Mieterinnen. Darin fordert sie diese auf, ihre Salonzimmer an die baurechtlichen Vorschriften anzupassen sowie eine Betriebsbewilligung zu beantragen. Geschieht dies nicht, werde der Betrieb auf Anfang 2014 geschlossen.
Greifen Polizei und Hochbaudepartement getreu allen Paragrafen durch, führt dies zu einem fast flächendeckenden Prostitutionsverbot im Kreis 4. Auf Ausnahmen können Betriebe nur hoffen, wenn sie schon geöffnet hatten, bevor die BZO in Kraft trat – also vor 1999. Oder wenn sie in einer der wenigen Gewerbezonen im Quartier liegen. Auch Hotels brauchen eine Baubewilligung, falls sie Zimmer als Arbeitsplatz für Prostituierte vergeben.
Vor Jahren eingeleitet
Ob der Stadtrat einen Kreis 4 ohne Milieu anstrebt, bleibt unklar. Polizeivorsteher Richard Wolff (AL) hatte gestern keine Zeit, um Fragen zu beantworten. Man diskutiere das Thema aber seit längerem intensiv, sagt sein Sprecher.
Klar ist, dass die heutige Situation den politischen Willen vergangener Jahre wiedergibt. «Der Stadtrat schrieb das Verbot von Bordellen ab 50 Prozent Wohnanteil in die BZO, um Quartiere wie den Kreis 4 vor einer Überschwemmung durch das Sexgewerbe zu schützen. Jetzt werden lediglich diese Vorschriften umgesetzt», sagt Rolf Vieli. Bis vor zwei Jahren leitete er das Kreis-4-Aufwertungs-Projekt Langstrasse Plus, das mit seiner Pensionierung endete. Gegen Salons im Kreis 4, wie jenen an der Hohlstrasse 30, gehe das Hochbaudepartement seit Jahren vor, sagt Vieli.
Viele Besitzer von Salonhäusern hätten sich mit allen Mitteln gegen eine Umnutzung gesträubt, weil sie von den Sexworkerinnen hohe, teils überrissene Mieten einkassierten. «Jetzt merken sie, dass dank der Aufwertung gewöhnliche Menschen im Kreis 4 wohnen wollen. Und dass sie mit solchen Mietern keine Konflikte mit den Behörden riskieren.»
Laut Vieli wussten die meisten Prostituierten schon länger, dass sich die Auflagen im Kreis 4 verschärfen würden. «Sie wurden immer wieder auf die rechtliche Situation hingewiesen. Viele haben die Massnahmen auf sich zukommen lassen und sich nicht darauf eingestellt.»
Es gehe nicht darum, das Quartier von der Prostitution zu säubern, sagt Vieli. Noch vor zehn Jahren hätten unerträgliche Zustände geherrscht, für Bewohner und Prostituierte. «Mit den jetzigen Mitteln kriegt man die Lage in den Griff.» Die Behörden müssten die Gesetze «mit Augenmass» anwenden, damit sich wieder ein Gleichgewicht einpendle, das für alle erträglich sei.
Rolf Vieli bedauert, dass es die Stadt verpasst hat, von ihr kontrollierte Bordelle einzurichten. «Diese hätten den Prostituierten ein sicheres Arbeitsumfeld geboten und sie wenigstens teilweise vor Ausbeutung geschützt.»
Kritiker sagen, dass durch das Zusammenspiel neuer und alter Gesetze eine unkontrollierte Dynamik entstanden sei. Diese ziele weit an der Realität im Kreis 4 vorbei. Und führe zu Schikanen, unter denen die Schwächsten am stärksten litten. Als Lösung verlangen sie, die Vorschriften teilweise der Situation anzupassen, die im Kreis 4 seit Jahrzehnten herrsche. So soll der Stadtrat in bestimmten Zonen die Strassen- oder Salonprostitution erlauben.
www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Par ... y/24644252
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
Bußgelder meist gegen Sexworker !!!
Im Schnitt gab es auf dem ganzen Stadtgebiet seit Januar 2013 pro Monat
rund 80 Verzeigungen von Prostituierten (960 pro Jahr)
Im gleichen Zeitraum wurden monatlich 25 bis 30 Freier verzeigt.
Sexworker werden also ca. 3mal häufiger mit Ordnungsgeldstrafen belegt als Prostitutionskunden !!!
Quelle: www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Es-g ... y/25700855
Hier die Zahlen für
Hamburg
2,2mal so viel; 213 pro Jahr
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=133735#133735
Wien
35mal so viel(!); 8.351 pro Jahr
2012: 1 Million EUR from out-door migrant sex workers
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=135060#135060
London
1990: 600.000 EUR - prostitutes were fined £1/2million
US daten
www.bit.ly/arrestmap
rund 80 Verzeigungen von Prostituierten (960 pro Jahr)
Im gleichen Zeitraum wurden monatlich 25 bis 30 Freier verzeigt.
Sexworker werden also ca. 3mal häufiger mit Ordnungsgeldstrafen belegt als Prostitutionskunden !!!
Quelle: www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Es-g ... y/25700855
Hier die Zahlen für
Hamburg
2,2mal so viel; 213 pro Jahr
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=133735#133735
Wien
35mal so viel(!); 8.351 pro Jahr
2012: 1 Million EUR from out-door migrant sex workers
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=135060#135060
London
1990: 600.000 EUR - prostitutes were fined £1/2million
US daten
www.bit.ly/arrestmap
-
- Admina
- Beiträge: 7426
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
"Sex-Drive-in" in Zürich mit gemischter Start-Bilanz
Zwei Monate, nachdem in der Stadt Zürich der erste Strichplatz mit Sexboxen den Betrieb aufgenommen hat, ziehen die Behörden eine positive Bilanz. Prostituierten-Hilfsorganisationen befürchten aber die Verdrängung von Sexarbeiterinnen in den Untergrund.
Vor den Augen vor Kameras aus vielen Ländern war der Strichplatz mit den Sexboxen Ende August eröffnet worden. Der Ausdruck Sexboxen bezieht sich auf knapp ein Dutzend garagen-ähnlichen Einrichtungen auf einem für das allgemeine Publikum nicht zugänglichen Areal.
In den Sexboxen parkieren die Kunden ihre Autos, um das Geschäft mit den Prostituierten abzuwickeln, mit denen sie sich zuvor auf einen Preis geeinigt haben. Für jene Freier, die keinen Sex in ihrem Auto wollen, gibt es zwei betretbare Boxen.
Zuhälter haben keinen Zugang zum Areal. Beamte der Sicherheitsdienste der Stadt sorgen dafür, dass die Regeln eingehalten werden. Zudem betreibt das städtische Frauen-Beratungsbüro Dora Flora einen Pavillon auf dem Gelände.
Die Wirtschaftsmetropole ist die erste Stadt der Schweiz, die für den motorisierten Strassenstrich eine solche Infrastruktur in Betrieb nahm. Sie folgt damit dem Beispiel anderer, vor allem deutscher Städte.
Qualitative, nicht quantitative Ziele
Nach zwei Monaten Betrieb haben die städtischen Behörden eine erste Zwischenbilanz zum "Strichplatz Depotweg" gezogen. Das Gelände befindet sich zwischen dem städtischen Entwicklungsgebiet rund um den Bahnhof Zürich-Altstetten und dem trendigen Stadtteil Zürich-West.
Die Behörden unterstrichen, dass es sich lediglich um ein Zwischenfazit handle. Zwei Monaten seien sehr kurz, und das grosse Medieninteresse halte vermutlich auch gewisse Freier noch davon ab, an den Depotweg zu fahren. Dennoch betrachtet die Stadt die ersten zwei Monate als Erfolg.
"Wir haben keine quantitativen, sondern qualitative Ziele", erklärt Michael Herzig, Verantwortlicher Soziale Einrichtungen und Betriebe der Stadt Zürich und Chef des Projekts Depotweg. "Wir können daher nicht sagen, ob die Präsenz von durchschnittlich 14 Prostituierten pro Nacht ein Erfolg ist oder nicht. Wir können aber sagen, dass die Frauen hier in einer sichereren Umgebung arbeiten als vorher. Zudem sind die negativen Auswüchse, unter denen Anwohner und Anwohnerinnen am Sihlquai litten, verschwunden."
Am Sihlquai hatte sich der Zürcher Strassenstrich in den letzten Jahren immer weiter ausgebreitet. Zuletzt waren dort vor allem junge ungarische Prostituierte und deren Zuhälter zu finden, die Frauen arbeiteten unter immer unwürdigeren und von Gewalt geprägten Bedingungen. Dazu kamen Anpöbeleien und Anzüglichkeiten durch oft angetrunkene Gruppen von jüngeren und älteren Männern im Ausgang. Die Anwohnerschaft am Sihlquai hatte sich zunehmend über die Auswüchse des Strassenstrichs beschwert.
Sexboxen gibt es in den Niederlanden seit den 80er-Jahren
Sendung SRF 4 News aktuell vom 26.08.2013.
Wo sind sie?
Auf dem Strassenstrich am Sihlquai hatten pro Nacht im Durchschnitt 30 Frauen ihre Dienste angeboten. Die Hälfte der Strassenprostituierten ist also mit Inbetriebnahme des Depotwegs scheinbar verschwunden. Aber wohin? Polizei und Sozialdienst der Stadt Zürich erklären, diese Frauen hätten sich nicht in andere Quartiere der Stadt verschoben.
"Sie sind auch nicht in andere Städte oder Regionen der Schweiz gezogen", sagt Herzig. "Wir nehmen an, dass sie das Land verlassen und in Städte gezogen sind, wo sie einen ähnlich grossen Markt wie in Zürich finden, und wo Zuhälter das Geschäft weiterhin direkt beeinflussen können."
Eine spanischsprachige Prostituierte, die im Rotlichtbezirk an der Langstrasse arbeitet (wo der Strassenstrich grundsätzlich verboten ist), sieht die Dinge in Bezug auf das Areal am Depotweg etwa anders als die Behörden, wie sie gegenüber Schweizer Fernsehen SRF erklärte. Sie sprach von einem Druck auf die Preise – aufgrund der direkten Konkurrenz auf dem Gelände: "Dorthin gehen, für 50 oder 30 Franken pro Mal? Das kommt nicht in Frage."
Die Behörden streiten nicht ab, dass die Frage des Verdienstes offen sei. "Aber wir hören von allem etwas. Einige Frauen erklären, dass sie mehr verdienten, weil sie nicht mehr von einem weit entfernten Ort zurückkommen müssten, wo ein Kunde sie unter Umständen absetzte. So könnten sie Zeit einsparen, währende andere sagen, ihre Einkünfte seien zurückgegangen", sagt Herzig.
Einige der Sexarbeiterinnen beklagten sich auch, dass sie am Depotweg nicht zu einer Gruppe von Männern einsteigen könnten. Dies habe zwar recht hohe Einnahmen in kurzer Zeit ermöglicht, sei jedoch "auch gefährlicher" gewesen, sagt Ursula Kocher, Leiterin der städtischen Frauen-Beratungsstelle Flora Dora, die auf dem Gelände einen Pavillon betreibt, unter anderem gibt es dort einen Aufenthaltsraum und Duschen. Zudem können sich die Frauen auch ärztlich beraten lassen.
Prostitution in Zahlen
Um als Prostituierte in der Stadt Zürich zu arbeiten, braucht es eine Prostitutionsgewerbe-Bewilligung. Zudem muss jeden Tag vor Antritt der Arbeit eine Tagesbewilligung gelöst werden (Ticket an Automaten). Seit diese Vorschrift in Kraft ist, ist die Zahl der Frauen, die Zürich offiziell als Prostituierte arbeiten, genau bekannt.
Vom 1. Januar bis zum 25. August standen am Sihlquai, dem grössten Strassenstrich der Stadt, im Durchschnitt pro Nacht 32 Prostituierte. Dabei waren die Unterschiede gross, zwischen 5 bis 47 Frauen pro Nacht.
"Die Frequenz der Kunden ist jeweils nach dem Zahltag gegen Ende Monat deutlich grösser", sagt Michael Herzig, Leiter des Projekts Depotweg.
Am 26. August wurde der Strassenstrich am Sihlquai aufgehoben und gleichzeitig öffnete das neue Gelände für motorisierte Kunden in Zürich-Altstetten seine Tore. In den ersten zwei Betriebsmonaten lag die Zahl der Prostituierten dort im Durchschnitt bei 14 pro Nacht.
In einem anderen Quartier, in dem der Strassenstrich erlaubt ist, blieb die durchschnittliche Zahl der Prostituierten in beiden Zeiträumen gleich hoch (zwischen 16 und 17).
Die Zahl der Autos, die durch das Gelände in Zürich-Altstetten fahren, kann nicht genau ermittelt werden. Die Stadt schätzt aber, dass es pro Nacht zwischen 50 und 100 sind, etwa die Hälfte davon könnten als Kunden der Prostituierten gezählt werden.
Um zu verhindern, dass sich die Prostitution in andere Quartiere verlagert, hat die Polizei ihre Kontrollen verstärkt. Im September wurden 80 Prostituierte verzeigt, weil sie ihrem Gewerbe an einem nicht dazu bestimmten Ort nachgingen. Die Zahl lag über dem Durchschnitt der Vormonate. Die Kunden, die auch verzeigt werden können, seien vorsichtiger geworden, erklärten die Behörden. Pro Monat habe es etwa 30 Verzeigungen gegeben.
Grössere Bandbreite
Anders als in der Stadt Köln, von der sich Zürich für sein "Sex-Drive-in" inspirieren liess, wo zahlreiche Teile der Infrastruktur gleich von Anfang an beschädigt oder gestohlen wurden, hat der Park in Zürich seit der Inbetriebnahme nicht gelitten, die Einrichtungen sind intakt geblieben.
"Die Frauen, die zur Arbeit hierher kommen, sind sehr froh um die Infrastruktur", so Kocher. "Sie kommen auch in den Pavillon, um sich bei einem Kaffee aufzuwärmen. Aber sie bleiben meist nicht lange sitzen. Denn ihr Ziel ist es, Geld zu verdienen."
Mit den "Notfallknöpfen" in den Boxen, welche die Frauen drücken können, wenn ein Freier bedrohlich wird, sei bisher dreimal Alarm ausgelöst worden, jedoch nur aufgrund von Verwechslungen mit dem Netzschalter, erklärte Ursula Kocher. Die Sozialarbeiterin zeigt sich vor allem erstaunt über die Bandbreite der Herkunft, aber auch des Alters der Sexarbeiterinnen am Depotweg. "Wir sehen Frauen wieder, die am Sihlquai von Ungarinnen und deren Zuhältern vertrieben worden waren."
Warnung
Während sich die Behörden für das Projekt gute Noten geben, zeigen sich verschiedene Organisationen, die Betreuung und Beratung für Prostituierte anbieten, kritischer. Sie prangern eine "unverhältnismässige Repression der Prostituierten" an. Die betroffenen Frauen würden mit solchen Massnahmen wieder vermehrt in den Untergrund gedrängt. Und dies erschwere den Zugang zu Opfern von Ausbeutung.
"Der Park Depotweg ist vielleicht für gewisse Sexarbeiterinnen das Richtige, aber dies gilt nur für eine kleine Zahl unter ihnen", erklärt Rebecca Angelini von der FIZ, der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration in Zürich. "Für die anderen hat sich die Situation verschlechtert."
Sie gibt ein Beispiel: Die Polizei erlasse nur sehr wenig Warnungen und greife sehr rasch – und sehr hart – zu. "Wenn sie am falschen Ort arbeiten, verlieren die Frauen ihre Jahresbewilligung schon nach einer zweiten Verzeigung", kritisiert Angelini. "Das ist total übertrieben. Die Frauen wissen nicht mehr, wohin sie gehen sollen und haben Angst."
Die Stadtpolizei ruft in Erinnerung, dass sie vermehrte Kontrollen angekündigt habe, um eine Verlagerung der Prostitution in andere Strassen zu verhindern. Zudem hänge die Höhe der Strafe nicht von der Polizei ab, sondern von der Justiz.
Die Nichtregierungs-Organisationen machen sich auch Sorgen wegen der nächsten Etappe der neuen Prostitutionsgewerbe-Verordnung der Stadt, die Anfang 2013 in Kraft trat: Salons und andere Clubs (die mehr als 90% der Prostitutionsaktivitäten abdecken) mit mehr als drei Angestellten müssen bis Ende Jahr eine Betriebsbewilligung einholen.
Im Prinzip dürfen solche Salons schon heute nur in Strassen betrieben werden, in denen der Wohnanteil unter 50% liegt. Solche Zonen decken etwa einen Fünftel des Territoriums der Stadt ab.
Auch wenn die Salons bis heute toleriert wurden – ein Wort, das bei den Behörden niemand auszusprechen wagt – dürfte sich die Situation nun aufgrund der erforderlichen Betriebsbewilligungen ändern. "Die Stadt kann schon sagen, dass sie die Prostitution nicht verbieten will, aber alle Massnahmen, die sie ergreift, gehen in diese Richtung...", bedauert Rebecca Angelini.
Die Stadt bestreitet diese Auslegung. Salons mit bis zu drei Angestellten brauchten keine Betriebsbewilligung. Und Martin Waser, der Chef des Sozialdepartements der Stadt, bekräftigte schon wiederholt: "Es ist nicht unser Ziel, die Prostitution zu verbieten, und ich glaube auch nicht, dass die Langstrasse sich zu einem ganz braven Quartier wandeln wird."
http://www.swissinfo.ch/ger/gesellschaf ... d=37206374
Zwei Monate, nachdem in der Stadt Zürich der erste Strichplatz mit Sexboxen den Betrieb aufgenommen hat, ziehen die Behörden eine positive Bilanz. Prostituierten-Hilfsorganisationen befürchten aber die Verdrängung von Sexarbeiterinnen in den Untergrund.
Vor den Augen vor Kameras aus vielen Ländern war der Strichplatz mit den Sexboxen Ende August eröffnet worden. Der Ausdruck Sexboxen bezieht sich auf knapp ein Dutzend garagen-ähnlichen Einrichtungen auf einem für das allgemeine Publikum nicht zugänglichen Areal.
In den Sexboxen parkieren die Kunden ihre Autos, um das Geschäft mit den Prostituierten abzuwickeln, mit denen sie sich zuvor auf einen Preis geeinigt haben. Für jene Freier, die keinen Sex in ihrem Auto wollen, gibt es zwei betretbare Boxen.
Zuhälter haben keinen Zugang zum Areal. Beamte der Sicherheitsdienste der Stadt sorgen dafür, dass die Regeln eingehalten werden. Zudem betreibt das städtische Frauen-Beratungsbüro Dora Flora einen Pavillon auf dem Gelände.
Die Wirtschaftsmetropole ist die erste Stadt der Schweiz, die für den motorisierten Strassenstrich eine solche Infrastruktur in Betrieb nahm. Sie folgt damit dem Beispiel anderer, vor allem deutscher Städte.
Qualitative, nicht quantitative Ziele
Nach zwei Monaten Betrieb haben die städtischen Behörden eine erste Zwischenbilanz zum "Strichplatz Depotweg" gezogen. Das Gelände befindet sich zwischen dem städtischen Entwicklungsgebiet rund um den Bahnhof Zürich-Altstetten und dem trendigen Stadtteil Zürich-West.
Die Behörden unterstrichen, dass es sich lediglich um ein Zwischenfazit handle. Zwei Monaten seien sehr kurz, und das grosse Medieninteresse halte vermutlich auch gewisse Freier noch davon ab, an den Depotweg zu fahren. Dennoch betrachtet die Stadt die ersten zwei Monate als Erfolg.
"Wir haben keine quantitativen, sondern qualitative Ziele", erklärt Michael Herzig, Verantwortlicher Soziale Einrichtungen und Betriebe der Stadt Zürich und Chef des Projekts Depotweg. "Wir können daher nicht sagen, ob die Präsenz von durchschnittlich 14 Prostituierten pro Nacht ein Erfolg ist oder nicht. Wir können aber sagen, dass die Frauen hier in einer sichereren Umgebung arbeiten als vorher. Zudem sind die negativen Auswüchse, unter denen Anwohner und Anwohnerinnen am Sihlquai litten, verschwunden."
Am Sihlquai hatte sich der Zürcher Strassenstrich in den letzten Jahren immer weiter ausgebreitet. Zuletzt waren dort vor allem junge ungarische Prostituierte und deren Zuhälter zu finden, die Frauen arbeiteten unter immer unwürdigeren und von Gewalt geprägten Bedingungen. Dazu kamen Anpöbeleien und Anzüglichkeiten durch oft angetrunkene Gruppen von jüngeren und älteren Männern im Ausgang. Die Anwohnerschaft am Sihlquai hatte sich zunehmend über die Auswüchse des Strassenstrichs beschwert.
Sexboxen gibt es in den Niederlanden seit den 80er-Jahren
Sendung SRF 4 News aktuell vom 26.08.2013.
Wo sind sie?
Auf dem Strassenstrich am Sihlquai hatten pro Nacht im Durchschnitt 30 Frauen ihre Dienste angeboten. Die Hälfte der Strassenprostituierten ist also mit Inbetriebnahme des Depotwegs scheinbar verschwunden. Aber wohin? Polizei und Sozialdienst der Stadt Zürich erklären, diese Frauen hätten sich nicht in andere Quartiere der Stadt verschoben.
"Sie sind auch nicht in andere Städte oder Regionen der Schweiz gezogen", sagt Herzig. "Wir nehmen an, dass sie das Land verlassen und in Städte gezogen sind, wo sie einen ähnlich grossen Markt wie in Zürich finden, und wo Zuhälter das Geschäft weiterhin direkt beeinflussen können."
Eine spanischsprachige Prostituierte, die im Rotlichtbezirk an der Langstrasse arbeitet (wo der Strassenstrich grundsätzlich verboten ist), sieht die Dinge in Bezug auf das Areal am Depotweg etwa anders als die Behörden, wie sie gegenüber Schweizer Fernsehen SRF erklärte. Sie sprach von einem Druck auf die Preise – aufgrund der direkten Konkurrenz auf dem Gelände: "Dorthin gehen, für 50 oder 30 Franken pro Mal? Das kommt nicht in Frage."
Die Behörden streiten nicht ab, dass die Frage des Verdienstes offen sei. "Aber wir hören von allem etwas. Einige Frauen erklären, dass sie mehr verdienten, weil sie nicht mehr von einem weit entfernten Ort zurückkommen müssten, wo ein Kunde sie unter Umständen absetzte. So könnten sie Zeit einsparen, währende andere sagen, ihre Einkünfte seien zurückgegangen", sagt Herzig.
Einige der Sexarbeiterinnen beklagten sich auch, dass sie am Depotweg nicht zu einer Gruppe von Männern einsteigen könnten. Dies habe zwar recht hohe Einnahmen in kurzer Zeit ermöglicht, sei jedoch "auch gefährlicher" gewesen, sagt Ursula Kocher, Leiterin der städtischen Frauen-Beratungsstelle Flora Dora, die auf dem Gelände einen Pavillon betreibt, unter anderem gibt es dort einen Aufenthaltsraum und Duschen. Zudem können sich die Frauen auch ärztlich beraten lassen.
Prostitution in Zahlen
Um als Prostituierte in der Stadt Zürich zu arbeiten, braucht es eine Prostitutionsgewerbe-Bewilligung. Zudem muss jeden Tag vor Antritt der Arbeit eine Tagesbewilligung gelöst werden (Ticket an Automaten). Seit diese Vorschrift in Kraft ist, ist die Zahl der Frauen, die Zürich offiziell als Prostituierte arbeiten, genau bekannt.
Vom 1. Januar bis zum 25. August standen am Sihlquai, dem grössten Strassenstrich der Stadt, im Durchschnitt pro Nacht 32 Prostituierte. Dabei waren die Unterschiede gross, zwischen 5 bis 47 Frauen pro Nacht.
"Die Frequenz der Kunden ist jeweils nach dem Zahltag gegen Ende Monat deutlich grösser", sagt Michael Herzig, Leiter des Projekts Depotweg.
Am 26. August wurde der Strassenstrich am Sihlquai aufgehoben und gleichzeitig öffnete das neue Gelände für motorisierte Kunden in Zürich-Altstetten seine Tore. In den ersten zwei Betriebsmonaten lag die Zahl der Prostituierten dort im Durchschnitt bei 14 pro Nacht.
In einem anderen Quartier, in dem der Strassenstrich erlaubt ist, blieb die durchschnittliche Zahl der Prostituierten in beiden Zeiträumen gleich hoch (zwischen 16 und 17).
Die Zahl der Autos, die durch das Gelände in Zürich-Altstetten fahren, kann nicht genau ermittelt werden. Die Stadt schätzt aber, dass es pro Nacht zwischen 50 und 100 sind, etwa die Hälfte davon könnten als Kunden der Prostituierten gezählt werden.
Um zu verhindern, dass sich die Prostitution in andere Quartiere verlagert, hat die Polizei ihre Kontrollen verstärkt. Im September wurden 80 Prostituierte verzeigt, weil sie ihrem Gewerbe an einem nicht dazu bestimmten Ort nachgingen. Die Zahl lag über dem Durchschnitt der Vormonate. Die Kunden, die auch verzeigt werden können, seien vorsichtiger geworden, erklärten die Behörden. Pro Monat habe es etwa 30 Verzeigungen gegeben.
Grössere Bandbreite
Anders als in der Stadt Köln, von der sich Zürich für sein "Sex-Drive-in" inspirieren liess, wo zahlreiche Teile der Infrastruktur gleich von Anfang an beschädigt oder gestohlen wurden, hat der Park in Zürich seit der Inbetriebnahme nicht gelitten, die Einrichtungen sind intakt geblieben.
"Die Frauen, die zur Arbeit hierher kommen, sind sehr froh um die Infrastruktur", so Kocher. "Sie kommen auch in den Pavillon, um sich bei einem Kaffee aufzuwärmen. Aber sie bleiben meist nicht lange sitzen. Denn ihr Ziel ist es, Geld zu verdienen."
Mit den "Notfallknöpfen" in den Boxen, welche die Frauen drücken können, wenn ein Freier bedrohlich wird, sei bisher dreimal Alarm ausgelöst worden, jedoch nur aufgrund von Verwechslungen mit dem Netzschalter, erklärte Ursula Kocher. Die Sozialarbeiterin zeigt sich vor allem erstaunt über die Bandbreite der Herkunft, aber auch des Alters der Sexarbeiterinnen am Depotweg. "Wir sehen Frauen wieder, die am Sihlquai von Ungarinnen und deren Zuhältern vertrieben worden waren."
Warnung
Während sich die Behörden für das Projekt gute Noten geben, zeigen sich verschiedene Organisationen, die Betreuung und Beratung für Prostituierte anbieten, kritischer. Sie prangern eine "unverhältnismässige Repression der Prostituierten" an. Die betroffenen Frauen würden mit solchen Massnahmen wieder vermehrt in den Untergrund gedrängt. Und dies erschwere den Zugang zu Opfern von Ausbeutung.
"Der Park Depotweg ist vielleicht für gewisse Sexarbeiterinnen das Richtige, aber dies gilt nur für eine kleine Zahl unter ihnen", erklärt Rebecca Angelini von der FIZ, der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration in Zürich. "Für die anderen hat sich die Situation verschlechtert."
Sie gibt ein Beispiel: Die Polizei erlasse nur sehr wenig Warnungen und greife sehr rasch – und sehr hart – zu. "Wenn sie am falschen Ort arbeiten, verlieren die Frauen ihre Jahresbewilligung schon nach einer zweiten Verzeigung", kritisiert Angelini. "Das ist total übertrieben. Die Frauen wissen nicht mehr, wohin sie gehen sollen und haben Angst."
Die Stadtpolizei ruft in Erinnerung, dass sie vermehrte Kontrollen angekündigt habe, um eine Verlagerung der Prostitution in andere Strassen zu verhindern. Zudem hänge die Höhe der Strafe nicht von der Polizei ab, sondern von der Justiz.
Die Nichtregierungs-Organisationen machen sich auch Sorgen wegen der nächsten Etappe der neuen Prostitutionsgewerbe-Verordnung der Stadt, die Anfang 2013 in Kraft trat: Salons und andere Clubs (die mehr als 90% der Prostitutionsaktivitäten abdecken) mit mehr als drei Angestellten müssen bis Ende Jahr eine Betriebsbewilligung einholen.
Im Prinzip dürfen solche Salons schon heute nur in Strassen betrieben werden, in denen der Wohnanteil unter 50% liegt. Solche Zonen decken etwa einen Fünftel des Territoriums der Stadt ab.
Auch wenn die Salons bis heute toleriert wurden – ein Wort, das bei den Behörden niemand auszusprechen wagt – dürfte sich die Situation nun aufgrund der erforderlichen Betriebsbewilligungen ändern. "Die Stadt kann schon sagen, dass sie die Prostitution nicht verbieten will, aber alle Massnahmen, die sie ergreift, gehen in diese Richtung...", bedauert Rebecca Angelini.
Die Stadt bestreitet diese Auslegung. Salons mit bis zu drei Angestellten brauchten keine Betriebsbewilligung. Und Martin Waser, der Chef des Sozialdepartements der Stadt, bekräftigte schon wiederholt: "Es ist nicht unser Ziel, die Prostitution zu verbieten, und ich glaube auch nicht, dass die Langstrasse sich zu einem ganz braven Quartier wandeln wird."
http://www.swissinfo.ch/ger/gesellschaf ... d=37206374
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Admina
- Beiträge: 7426
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
Brigitte Hürlimann: Regelung der Prostitution – Situation in der Schweiz
Milieukenner sprechen von einer kafkaesken Situation in der Schweiz, und das Zürcher
Obergericht hat vor einem Jahr einen Zürcher Bordellbetreiber freigesprochen, der sich
redlich um Legalität und ums Einholen sämtlicher notwendiger Bewilligungen bemüht hatte
– vergebens. Das Gericht begründete den Freispruch unter anderem mit der
Rechtsunsicherheit und mit dem Chaos, das in Sachen Bewilligungen für ausländische
Prostituierte herrsche.
Als einziger roter Faden lässt sich ausmachen, ich wiederhole: Dass fast
alles unternommen wird, um dem legalen Sexgewerbe so viele Steine wie nur möglich in den
Weg zu legen – und fast nichts, um die Stellung der Prostituierten zu verbessern, seien es
nun inländische oder ausländische.
http://madonna-ev.de/DOKUMENTE/Anhang%2 ... limann.pdf
Milieukenner sprechen von einer kafkaesken Situation in der Schweiz, und das Zürcher
Obergericht hat vor einem Jahr einen Zürcher Bordellbetreiber freigesprochen, der sich
redlich um Legalität und ums Einholen sämtlicher notwendiger Bewilligungen bemüht hatte
– vergebens. Das Gericht begründete den Freispruch unter anderem mit der
Rechtsunsicherheit und mit dem Chaos, das in Sachen Bewilligungen für ausländische
Prostituierte herrsche.
Als einziger roter Faden lässt sich ausmachen, ich wiederhole: Dass fast
alles unternommen wird, um dem legalen Sexgewerbe so viele Steine wie nur möglich in den
Weg zu legen – und fast nichts, um die Stellung der Prostituierten zu verbessern, seien es
nun inländische oder ausländische.
http://madonna-ev.de/DOKUMENTE/Anhang%2 ... limann.pdf
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Admina
- Beiträge: 7426
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
5 Beamte festgenommen: Liessen sie sich im Milieu bestechen?
Ausgerechnet die Sittenpolizei
Bei einer Razzia in dem berüchtigten Nachtclub Chilli's werden mehrere Milieufiguren und Beamte der Sittenpolizei festgenommen. Die Vorwürfe gegen die Polizisten sind gravierend.
Neun Personen aus dem Zürcher Sex-Milieu sitzen in Haft. Aber auch fünf Stadtzürcher Sittenpolizisten. Am Montag gegen 17 Uhr findet die Razzia im einschlägig bekannten Chilli’s statt, insgesamt fünf Stunden dauert der Einsatz.
Die Polizisten dringen ins Herz des Chreis Cheib in Zürich. Kastenwagen mit Beamten fahren vor, sperren das «Bermuda-Dreieck», die berüchtigste Ecke des Langstrassenquartiers, für den Verkehr. Eine Prostituierte nach der anderen wird aus dem Nachtclub geführt und kontrolliert, einige werden festgenommen. Und ganz zum Schluss Chilli’s-Boss Samir Y.* (42). Der durchtrainierte Algerier mit Rossschwanz, den im Zürcher Milieu alle nur Sämi nennen. Dem schon vieles vorgeworfen wurde – aber wenig nachgewiesen.
Die Spitze im Sex-Sumpf
Insgesamt neun Milieufiguren nimmt die Polizei fest. Es geht unter anderem um Kreditkartenbetrug. Die Opfer: Gäste des Chilli’s und Freier. Doch der Sex-Sumpf geht tiefer. Gestern fährt die Polizei bei fünf Kollegen vor. Alle arbeiten bei der Fachgruppe Milieu- und Sexualdelikte – der Sittenpolizei. Ausgerechnet! Knapp ein Drittel der Abteilung wird verhaftet. Selbst die Spitze steckt im Sex-Sumpf mit drin. Unter den Verhafteten ist B. O.*, Mitglied des Leitungsteams.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft an die Adresse der Festgenommenen gehören zum Schlimmsten, was man Polizisten anlasten kann: Bestechung, Begünstigung, Amtsmissbrauch. Die Sittenpolizisten sollen mit dem Milieu unter einer Decke stecken! Ob sie sich mit Sex oder Geld bestechen liessen, ist unklar.
Hinweise aus eigenen Reihen
«Der Fall ist aussergewöhnlich. Mir ist kein vergleichbarer Fall im Kanton Zürich bekannt, jedenfalls nicht in der Zeit, in der ich hier tätig bin», so Corinne Bouvard, Kommunikationsbeauftragte der Oberstaatsanwaltschaft, zu BLICK.
Leichtfertig verhaftet kein Polizist einen Kollegen. Doch die Hinweise, die zur Verhaftung der fünf Beamten führten, kamen aus den eigenen Reihen: von der Stadtpolizei Zürich.
«Die Ermittlungen liefen seit Monaten», sagt Bouvard. «Aufgrund des Aufwands und der verschiedenen Zuständigkeiten arbeiten die beiden Staatsanwaltschaften I und II in diesem Fall zusammen.» Die Abteilung II beschäftigt sich mit Drogendelikten, Menschenhandel – und organisierter Kriminalität. Für heute verspricht die Oberstaatsanwaltschaft weitere Informationen. Etwa, ob die Polizisten in Untersuchungshaft kommen.
http://www.blick.ch/news/schweiz/zueric ... 31710.html
Ausgerechnet die Sittenpolizei
Bei einer Razzia in dem berüchtigten Nachtclub Chilli's werden mehrere Milieufiguren und Beamte der Sittenpolizei festgenommen. Die Vorwürfe gegen die Polizisten sind gravierend.
Neun Personen aus dem Zürcher Sex-Milieu sitzen in Haft. Aber auch fünf Stadtzürcher Sittenpolizisten. Am Montag gegen 17 Uhr findet die Razzia im einschlägig bekannten Chilli’s statt, insgesamt fünf Stunden dauert der Einsatz.
Die Polizisten dringen ins Herz des Chreis Cheib in Zürich. Kastenwagen mit Beamten fahren vor, sperren das «Bermuda-Dreieck», die berüchtigste Ecke des Langstrassenquartiers, für den Verkehr. Eine Prostituierte nach der anderen wird aus dem Nachtclub geführt und kontrolliert, einige werden festgenommen. Und ganz zum Schluss Chilli’s-Boss Samir Y.* (42). Der durchtrainierte Algerier mit Rossschwanz, den im Zürcher Milieu alle nur Sämi nennen. Dem schon vieles vorgeworfen wurde – aber wenig nachgewiesen.
Die Spitze im Sex-Sumpf
Insgesamt neun Milieufiguren nimmt die Polizei fest. Es geht unter anderem um Kreditkartenbetrug. Die Opfer: Gäste des Chilli’s und Freier. Doch der Sex-Sumpf geht tiefer. Gestern fährt die Polizei bei fünf Kollegen vor. Alle arbeiten bei der Fachgruppe Milieu- und Sexualdelikte – der Sittenpolizei. Ausgerechnet! Knapp ein Drittel der Abteilung wird verhaftet. Selbst die Spitze steckt im Sex-Sumpf mit drin. Unter den Verhafteten ist B. O.*, Mitglied des Leitungsteams.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft an die Adresse der Festgenommenen gehören zum Schlimmsten, was man Polizisten anlasten kann: Bestechung, Begünstigung, Amtsmissbrauch. Die Sittenpolizisten sollen mit dem Milieu unter einer Decke stecken! Ob sie sich mit Sex oder Geld bestechen liessen, ist unklar.
Hinweise aus eigenen Reihen
«Der Fall ist aussergewöhnlich. Mir ist kein vergleichbarer Fall im Kanton Zürich bekannt, jedenfalls nicht in der Zeit, in der ich hier tätig bin», so Corinne Bouvard, Kommunikationsbeauftragte der Oberstaatsanwaltschaft, zu BLICK.
Leichtfertig verhaftet kein Polizist einen Kollegen. Doch die Hinweise, die zur Verhaftung der fünf Beamten führten, kamen aus den eigenen Reihen: von der Stadtpolizei Zürich.
«Die Ermittlungen liefen seit Monaten», sagt Bouvard. «Aufgrund des Aufwands und der verschiedenen Zuständigkeiten arbeiten die beiden Staatsanwaltschaften I und II in diesem Fall zusammen.» Die Abteilung II beschäftigt sich mit Drogendelikten, Menschenhandel – und organisierter Kriminalität. Für heute verspricht die Oberstaatsanwaltschaft weitere Informationen. Etwa, ob die Polizisten in Untersuchungshaft kommen.
http://www.blick.ch/news/schweiz/zueric ... 31710.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Admina
- Beiträge: 7426
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
5 Beamte festgenommen: Liessen sie sich im Milieu bestechen?
Ausgerechnet die Sittenpolizei
Bei einer Razzia in dem berüchtigten Nachtclub Chilli's werden mehrere Milieufiguren und Beamte der Sittenpolizei festgenommen. Die Vorwürfe gegen die Polizisten sind gravierend.
Neun Personen aus dem Zürcher Sex-Milieu sitzen in Haft. Aber auch fünf Stadtzürcher Sittenpolizisten. Am Montag gegen 17 Uhr findet die Razzia im einschlägig bekannten Chilli’s statt, insgesamt fünf Stunden dauert der Einsatz.
Die Polizisten dringen ins Herz des Chreis Cheib in Zürich. Kastenwagen mit Beamten fahren vor, sperren das «Bermuda-Dreieck», die berüchtigste Ecke des Langstrassenquartiers, für den Verkehr. Eine Prostituierte nach der anderen wird aus dem Nachtclub geführt und kontrolliert, einige werden festgenommen. Und ganz zum Schluss Chilli’s-Boss Samir Y.* (42). Der durchtrainierte Algerier mit Rossschwanz, den im Zürcher Milieu alle nur Sämi nennen. Dem schon vieles vorgeworfen wurde – aber wenig nachgewiesen.
Die Spitze im Sex-Sumpf
Insgesamt neun Milieufiguren nimmt die Polizei fest. Es geht unter anderem um Kreditkartenbetrug. Die Opfer: Gäste des Chilli’s und Freier. Doch der Sex-Sumpf geht tiefer. Gestern fährt die Polizei bei fünf Kollegen vor. Alle arbeiten bei der Fachgruppe Milieu- und Sexualdelikte – der Sittenpolizei. Ausgerechnet! Knapp ein Drittel der Abteilung wird verhaftet. Selbst die Spitze steckt im Sex-Sumpf mit drin. Unter den Verhafteten ist B. O.*, Mitglied des Leitungsteams.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft an die Adresse der Festgenommenen gehören zum Schlimmsten, was man Polizisten anlasten kann: Bestechung, Begünstigung, Amtsmissbrauch. Die Sittenpolizisten sollen mit dem Milieu unter einer Decke stecken! Ob sie sich mit Sex oder Geld bestechen liessen, ist unklar.
Hinweise aus eigenen Reihen
«Der Fall ist aussergewöhnlich. Mir ist kein vergleichbarer Fall im Kanton Zürich bekannt, jedenfalls nicht in der Zeit, in der ich hier tätig bin», so Corinne Bouvard, Kommunikationsbeauftragte der Oberstaatsanwaltschaft, zu BLICK.
Leichtfertig verhaftet kein Polizist einen Kollegen. Doch die Hinweise, die zur Verhaftung der fünf Beamten führten, kamen aus den eigenen Reihen: von der Stadtpolizei Zürich.
«Die Ermittlungen liefen seit Monaten», sagt Bouvard. «Aufgrund des Aufwands und der verschiedenen Zuständigkeiten arbeiten die beiden Staatsanwaltschaften I und II in diesem Fall zusammen.» Die Abteilung II beschäftigt sich mit Drogendelikten, Menschenhandel – und organisierter Kriminalität. Für heute verspricht die Oberstaatsanwaltschaft weitere Informationen. Etwa, ob die Polizisten in Untersuchungshaft kommen.
http://www.blick.ch/news/schweiz/zueric ... 31710.html
Ausgerechnet die Sittenpolizei
Bei einer Razzia in dem berüchtigten Nachtclub Chilli's werden mehrere Milieufiguren und Beamte der Sittenpolizei festgenommen. Die Vorwürfe gegen die Polizisten sind gravierend.
Neun Personen aus dem Zürcher Sex-Milieu sitzen in Haft. Aber auch fünf Stadtzürcher Sittenpolizisten. Am Montag gegen 17 Uhr findet die Razzia im einschlägig bekannten Chilli’s statt, insgesamt fünf Stunden dauert der Einsatz.
Die Polizisten dringen ins Herz des Chreis Cheib in Zürich. Kastenwagen mit Beamten fahren vor, sperren das «Bermuda-Dreieck», die berüchtigste Ecke des Langstrassenquartiers, für den Verkehr. Eine Prostituierte nach der anderen wird aus dem Nachtclub geführt und kontrolliert, einige werden festgenommen. Und ganz zum Schluss Chilli’s-Boss Samir Y.* (42). Der durchtrainierte Algerier mit Rossschwanz, den im Zürcher Milieu alle nur Sämi nennen. Dem schon vieles vorgeworfen wurde – aber wenig nachgewiesen.
Die Spitze im Sex-Sumpf
Insgesamt neun Milieufiguren nimmt die Polizei fest. Es geht unter anderem um Kreditkartenbetrug. Die Opfer: Gäste des Chilli’s und Freier. Doch der Sex-Sumpf geht tiefer. Gestern fährt die Polizei bei fünf Kollegen vor. Alle arbeiten bei der Fachgruppe Milieu- und Sexualdelikte – der Sittenpolizei. Ausgerechnet! Knapp ein Drittel der Abteilung wird verhaftet. Selbst die Spitze steckt im Sex-Sumpf mit drin. Unter den Verhafteten ist B. O.*, Mitglied des Leitungsteams.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft an die Adresse der Festgenommenen gehören zum Schlimmsten, was man Polizisten anlasten kann: Bestechung, Begünstigung, Amtsmissbrauch. Die Sittenpolizisten sollen mit dem Milieu unter einer Decke stecken! Ob sie sich mit Sex oder Geld bestechen liessen, ist unklar.
Hinweise aus eigenen Reihen
«Der Fall ist aussergewöhnlich. Mir ist kein vergleichbarer Fall im Kanton Zürich bekannt, jedenfalls nicht in der Zeit, in der ich hier tätig bin», so Corinne Bouvard, Kommunikationsbeauftragte der Oberstaatsanwaltschaft, zu BLICK.
Leichtfertig verhaftet kein Polizist einen Kollegen. Doch die Hinweise, die zur Verhaftung der fünf Beamten führten, kamen aus den eigenen Reihen: von der Stadtpolizei Zürich.
«Die Ermittlungen liefen seit Monaten», sagt Bouvard. «Aufgrund des Aufwands und der verschiedenen Zuständigkeiten arbeiten die beiden Staatsanwaltschaften I und II in diesem Fall zusammen.» Die Abteilung II beschäftigt sich mit Drogendelikten, Menschenhandel – und organisierter Kriminalität. Für heute verspricht die Oberstaatsanwaltschaft weitere Informationen. Etwa, ob die Polizisten in Untersuchungshaft kommen.
http://www.blick.ch/news/schweiz/zueric ... 31710.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
Re: Razzia & korrupte Sittenpolizisten
Kunden-Kreditkarten-Abzocke wie in Düsseldorf Rethelstraße
"Seit die Hells Angels nicht mehr für Ordnung sorgen, hat [die Schmier/MSD] den Kreis 4 [Bahnhofsviertel/Langstraßenviertel] nicht mehr im Griff."
"Der Chef vom Chilli's lief im Kreis 4 herum und posaunte herum, dass ihm nichts passieren könne. Rundherum schloss die Polizei die Rotlicht-Läden, im Chilli's war nie was. Zudem waren 60 Prozent der Dominikaner, die im Chilli's ein- und ausgingen, Drogendealer. "
-- Ex-Mitarbeiter im Chilli's
www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/10663242
"Seit die Hells Angels nicht mehr für Ordnung sorgen, hat [die Schmier/MSD] den Kreis 4 [Bahnhofsviertel/Langstraßenviertel] nicht mehr im Griff."
"Der Chef vom Chilli's lief im Kreis 4 herum und posaunte herum, dass ihm nichts passieren könne. Rundherum schloss die Polizei die Rotlicht-Läden, im Chilli's war nie was. Zudem waren 60 Prozent der Dominikaner, die im Chilli's ein- und ausgingen, Drogendealer. "
-- Ex-Mitarbeiter im Chilli's
www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/10663242
-
- Admina
- Beiträge: 7426
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
Appell von 200 Sexworkern & 4 NGOs
Keine Änderungen trotz Appell von Zürcher Prostituierten
Zürcher Prostituierte schlagen Alarm: Ihre Arbeitsbedingungen hätten sich in den vergangenen Monaten stark verschlechtert, schreiben sie in einem Appell an den Zürcher Stadtrat. Der Appell stiess jedoch bei Stadt und Polizei auf taube Ohren.
Mit der neuen Prostitutions-Gewerbeverordnung, kurz PGVO, ist die Strassenprostitution in Zürich nur noch auf dem neuen Strichplatz in Altstetten, in der Brunau und an der Zähringerstrasse erlaubt.
Freier und Prostituierte, die am bisherigen Strassenstrich - dem Sihlquai - oder im Kreis 4 erwischt werden, erhalten eine Busse.
Die Massnahmen waren eigentlich zum Schutz der Sexarbeiterinnen ergriffen worden.
In ihrem Appell an den Stadtrat berichten die Frauen, dass die Polizeirepression deswegen ein unerträgliches Ausmass angenommen habe. Die Prostituierten fühlten sich wie Kriminelle und würden auch gebüsst, wenn sie privat unterwegs seien.
Beratungsstellen berichten von einer eigentlichen «Jagd» auf Frauen.
Die erhöhte Repression habe zudem bewirkt, dass weniger Freier im Kreis 4 unterwegs seien. Abgeschreckt werden offenbar aber vor allem die «anständigen», während die «schlechten» vermehrt anzutreffen seien. Diese Freier würden keinen Respekt zeigen, extreme Praktiken ohne Gummi verlangen und sich weigern zu zahlen.
Auch die neu eingeführten Betriebsbewilligungen für Salons machen den Frauen zu schaffen. Die Auflagen der Stadt seien so hoch, dass sie kaum zu erfüllen seien und viele Salons schliessen müssten. In Wohnquartieren beispielsweise muss nachgewiesen werden, dass in der Liegenschaft schon seit Jahrzehnten Sex angeboten wird.
Prostituierte, die seit Jahren in einem solchen Umfeld anschafften und Steuern und Abgaben zahlten, verlören nun ihre Stelle. Die Frauen würden sozial isoliert und in den gefährlichen Untergrund gedrängt, schreiben die Initiantinnen des Appells.
Die zum Schutz der Frauen ergriffenen Massnahmen seien nichts anderes als eine Eindämmung der Prostitution auf Kosten der Frauen.
Die Prostituierten fordern, dass im Kreis 4 ein legaler Strassenstrich inklusive Fensterprostitution eingerichtet wird, die Polizeirepression gestoppt und das Bewilligungsverfahren für Salons vereinfacht werden.
Hinter dem Appell stehen 200 Prostituierte.
Organisiert wurde der Appell von der
- Zürcher Aidshilfe www.zah.ch
- Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration www.fiz-info.ch
- Stadtmission Isla Victoria (evangelische Diakonie) www.stadtmission.ch
- Heilsarmee (Freikirche) www.heilsarmee-zuerich.ch - www.heilsarmee-zh-oberland.ch
Bei der Stadt Zürich nimmt man den Appell zur Kenntnis. Man werde aber nichts ändern, sagte Renato Casanova, Sprecher des Polizeidepartementes auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die heutige Ordnung entspreche gültigen Gesetzen.
Es sei ein bewusster, politischer Entscheid gewesen, auf Strassenprostitution im Langstrassenquartier zu verzichten. Wer das ändern wolle, müsse über den politischen Weg das Gesetz ändern. Den Vorwurf der Polizeirepression weist die Stadtpolizei von sich.
Man habe den klaren Auftrag, Strassenprostitution überall dort, wo sie nicht erlaubt sei, zu verhindern.
Wer sich ungerechtfertigt gebüsst fühle, könne beim Stadtrichteramt Rekurs einlegen.
www.blick.ch/news/schweiz/keine-aenderu ... 61085.html
Wer findet den Appell im Netz? [Marc]
Zürcher Prostituierte schlagen Alarm: Ihre Arbeitsbedingungen hätten sich in den vergangenen Monaten stark verschlechtert, schreiben sie in einem Appell an den Zürcher Stadtrat. Der Appell stiess jedoch bei Stadt und Polizei auf taube Ohren.
Mit der neuen Prostitutions-Gewerbeverordnung, kurz PGVO, ist die Strassenprostitution in Zürich nur noch auf dem neuen Strichplatz in Altstetten, in der Brunau und an der Zähringerstrasse erlaubt.
Freier und Prostituierte, die am bisherigen Strassenstrich - dem Sihlquai - oder im Kreis 4 erwischt werden, erhalten eine Busse.
Die Massnahmen waren eigentlich zum Schutz der Sexarbeiterinnen ergriffen worden.
In ihrem Appell an den Stadtrat berichten die Frauen, dass die Polizeirepression deswegen ein unerträgliches Ausmass angenommen habe. Die Prostituierten fühlten sich wie Kriminelle und würden auch gebüsst, wenn sie privat unterwegs seien.
Beratungsstellen berichten von einer eigentlichen «Jagd» auf Frauen.
Die erhöhte Repression habe zudem bewirkt, dass weniger Freier im Kreis 4 unterwegs seien. Abgeschreckt werden offenbar aber vor allem die «anständigen», während die «schlechten» vermehrt anzutreffen seien. Diese Freier würden keinen Respekt zeigen, extreme Praktiken ohne Gummi verlangen und sich weigern zu zahlen.
Auch die neu eingeführten Betriebsbewilligungen für Salons machen den Frauen zu schaffen. Die Auflagen der Stadt seien so hoch, dass sie kaum zu erfüllen seien und viele Salons schliessen müssten. In Wohnquartieren beispielsweise muss nachgewiesen werden, dass in der Liegenschaft schon seit Jahrzehnten Sex angeboten wird.
Prostituierte, die seit Jahren in einem solchen Umfeld anschafften und Steuern und Abgaben zahlten, verlören nun ihre Stelle. Die Frauen würden sozial isoliert und in den gefährlichen Untergrund gedrängt, schreiben die Initiantinnen des Appells.
Die zum Schutz der Frauen ergriffenen Massnahmen seien nichts anderes als eine Eindämmung der Prostitution auf Kosten der Frauen.
Die Prostituierten fordern, dass im Kreis 4 ein legaler Strassenstrich inklusive Fensterprostitution eingerichtet wird, die Polizeirepression gestoppt und das Bewilligungsverfahren für Salons vereinfacht werden.
Hinter dem Appell stehen 200 Prostituierte.
Organisiert wurde der Appell von der
- Zürcher Aidshilfe www.zah.ch
- Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration www.fiz-info.ch
- Stadtmission Isla Victoria (evangelische Diakonie) www.stadtmission.ch
- Heilsarmee (Freikirche) www.heilsarmee-zuerich.ch - www.heilsarmee-zh-oberland.ch
Bei der Stadt Zürich nimmt man den Appell zur Kenntnis. Man werde aber nichts ändern, sagte Renato Casanova, Sprecher des Polizeidepartementes auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die heutige Ordnung entspreche gültigen Gesetzen.
Es sei ein bewusster, politischer Entscheid gewesen, auf Strassenprostitution im Langstrassenquartier zu verzichten. Wer das ändern wolle, müsse über den politischen Weg das Gesetz ändern. Den Vorwurf der Polizeirepression weist die Stadtpolizei von sich.
Man habe den klaren Auftrag, Strassenprostitution überall dort, wo sie nicht erlaubt sei, zu verhindern.
Wer sich ungerechtfertigt gebüsst fühle, könne beim Stadtrichteramt Rekurs einlegen.
www.blick.ch/news/schweiz/keine-aenderu ... 61085.html
Wer findet den Appell im Netz? [Marc]
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
Re: Appell von 200 Sexworkern und 4 NGOs
Der Appell der 200 Sexworker und 4 NGOs in Zürich ist im Netz nicht zu finden
www.google.de/search?q=appell%2Bz%C3%BC ... ostitution
Das ist erstaunlich, dass die Züricher Prostituierten nicht das Internet nutzen und nicht dort vernetzt sind. Auch nicht mit dem Sexworker Forum. Sie scheinen von den 4 NGOs abhängig zu sein (davon 2 Kirchen) und die sind es vmtl. die auf traditionelle Arbeit setzen per Briefpost über traditionelle Pressearbeit (PE/Pressekonferenz/Nachrichtenagentur/Lokalberichterstattung...).
Alles läuft über www.sda.ch Schweizerische Depeschenagentur AG, Bern.
Umfrage
Soll es an der Langstrasse einen Strassenstrich geben?
62 % - Ja. Wenn es irgendwo einen Strassenstrich geben soll, dann an der Langstrasse.
28 % - Nein. Das Quartier hat sich verändert. Man muss auch die Bewohner schützen.
10 % - Ich weiss nicht.
Insgesamt 204 Teilnehmer
www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Pros ... e-14655908
www.google.de/search?q=appell%2Bz%C3%BC ... ostitution
Das ist erstaunlich, dass die Züricher Prostituierten nicht das Internet nutzen und nicht dort vernetzt sind. Auch nicht mit dem Sexworker Forum. Sie scheinen von den 4 NGOs abhängig zu sein (davon 2 Kirchen) und die sind es vmtl. die auf traditionelle Arbeit setzen per Briefpost über traditionelle Pressearbeit (PE/Pressekonferenz/Nachrichtenagentur/Lokalberichterstattung...).
Alles läuft über www.sda.ch Schweizerische Depeschenagentur AG, Bern.
Umfrage
Soll es an der Langstrasse einen Strassenstrich geben?
62 % - Ja. Wenn es irgendwo einen Strassenstrich geben soll, dann an der Langstrasse.
28 % - Nein. Das Quartier hat sich verändert. Man muss auch die Bewohner schützen.
10 % - Ich weiss nicht.
Insgesamt 204 Teilnehmer
www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/Pros ... e-14655908
-
- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
Vertragsrecht-Urteil Zürich: Keine Sittenwidrigkeit
Bahnbrechendes Urteil
Prostitution ist nicht sittenwidrig
«Zumindest im Grossraum Zürich kann die Sittenwidrigkeit von Prostitutionsverträgen nicht mehr bejaht werden»
Das Bezirksgericht Horgen fällt ein bahnbrechendes Urteil.
von Brigitte Hürlimann
Eine Prostituierte und ihr Kunde treffen folgende Verabredung:
Sie erbringt sexuelle Dienstleistungen, er zahlt dafür.
Solche Verträge sind im Sexgewerbe alltäglich, sie werden zuallermeist mündlich geschlossen.
Nach einer veralteten, seit Jahrzehnten nicht mehr höchstrichterlich korrigierten Rechtsprechung sollen nun aber derartige Abreden sittenwidrig und damit nichtig sein.
Diese Rechtsauffassung hat zur Folge, dass die Prostituierte eine ausstehende Zahlung vor dem Richter nicht einfordern kann, obwohl sie ihre Dienstleistung erbracht hat. Sie ist also in einem legalen, streng reglementierten Gewerbe tätig, zahlt Steuern und Gebühren, wird jedoch in ihren vertragsrechtlichen Forderungen nicht geschützt, unter Hinweis auf Artikel 20 Absatz 1 des Obligationenrechts.
Eine solche Gesetzesauslegung ist nach einem jüngsten, inzwischen rechtskräftigen Entscheid aus dem Bezirksgericht Horgen nicht mehr zulässig; zumindest für den Grossraum Zürich nicht, wie das Gericht vorsichtig argumentiert.
Der zuständige Einzelrichter ist nach eingehender Prüfung zur Auffassung gelangt, «dass die Moralvorstellungen der Gesellschaft zur Prostitution in den letzten 3 Jahrzehnten einem massgebenden Wandel unterzogen wurden».
Mit Hinweis auf politische Vorstösse in Bundesbern, auf die Rechtslehre, die Gesetzeslage in Deutschland www.sexworker.at/prostg , aber auch auf die diversen neuen, kantonalen und kommunalen Erlasse in der Schweiz folgert das Gericht klipp und klar, das Prostitutionsgewerbe sei nicht mehr sittenwidrig.
Eine andere Auffassung käme einer stossenden Doppelmoral gleich. – Der Einzelrichter weist in seinem Entscheid auf die Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) in der Stadt Zürich hin, auf die neue Infrastruktur für den Strassenstrich und die Pflicht, für die Benützung der Strasse eine Bewilligung einzuholen und Gebühren zu bezahlen.
Aber auch in anderen Kantonen, etwa in Bern, wird betont, es müsse möglich sein, für sexuelle Dienstleistungen den Lohn einzufordern. Der Kanton Bern hat denn auch eine entsprechende Standesinitiative eingereicht.
Das Bezirksgericht Horgen erwähnt zudem eine ähnlich lautende Interpellation von FDP-Nationalrat Andrea Caroni. Der Bundesrat beantwortete den parlamentarischen Anstoss unter anderem mit der Aussage, es sei nicht nachvollziehbar, warum die Prostitution im Vertragsrecht sittenwidrig und in anderen Rechtsgebieten ohne sittlichen Makel sein solle.
Und auch der Bundesrat spricht von einem gesellschaftlichen Wertewandel. Das Bundesgericht seinerseits hat seit 1985 nicht mehr die Gelegenheit bekommen, sich vertieft zur vertragsrechtlichn Seite der Prostitution zu äussern; in einem am 26. Oktober 2011 gefällten strafrechtlichen Urteil ist zwar in einer Nebenbemerkung von der «Unsittlichkeit des auf entgeltlichen Geschlechtsverkehrs gerichteten Prostituiertenvertrags» die Rede, das höchste Gericht hat sich aber mit dem Thema nicht auseinandergesetzt, sondern im Wesentlichen die strittigen strafrechtlichen Fragen beantwortet. Die Nebenbemerkung führte dennoch zu Irritationen bei den kantonalen und kommunalen Gesetzgebern.
Das Bezirksgericht Horgen allerdings liess sich von diesem höchstrichterlichen Ausrutscher nicht beeindrucken. Im konkret zu entscheidenden Fall hatte der Freier seine Geldschuld gegenüber der Prostituierten weitgehend anerkannt und sogar Schuldscheine unterschrieben.
Erst an der Hauptverhandlung brachte er plötzlich vor, die Geldforderung der Frau sei wegen Sittenwidrigkeit gerichtlich nicht durchsetzbar.
Mit dieser fragwürdigen Haltung ist er nun nicht durchgedrungen.
Urteil FV120047 vom 9. 7. 2013, rechtskräftig.
www.nzz.ch/aktuell/zuerich/uebersicht/p ... 1.18197438
Prostitution ist nicht sittenwidrig
«Zumindest im Grossraum Zürich kann die Sittenwidrigkeit von Prostitutionsverträgen nicht mehr bejaht werden»
Das Bezirksgericht Horgen fällt ein bahnbrechendes Urteil.
von Brigitte Hürlimann
Eine Prostituierte und ihr Kunde treffen folgende Verabredung:
Sie erbringt sexuelle Dienstleistungen, er zahlt dafür.
Solche Verträge sind im Sexgewerbe alltäglich, sie werden zuallermeist mündlich geschlossen.
Nach einer veralteten, seit Jahrzehnten nicht mehr höchstrichterlich korrigierten Rechtsprechung sollen nun aber derartige Abreden sittenwidrig und damit nichtig sein.
Diese Rechtsauffassung hat zur Folge, dass die Prostituierte eine ausstehende Zahlung vor dem Richter nicht einfordern kann, obwohl sie ihre Dienstleistung erbracht hat. Sie ist also in einem legalen, streng reglementierten Gewerbe tätig, zahlt Steuern und Gebühren, wird jedoch in ihren vertragsrechtlichen Forderungen nicht geschützt, unter Hinweis auf Artikel 20 Absatz 1 des Obligationenrechts.
Eine solche Gesetzesauslegung ist nach einem jüngsten, inzwischen rechtskräftigen Entscheid aus dem Bezirksgericht Horgen nicht mehr zulässig; zumindest für den Grossraum Zürich nicht, wie das Gericht vorsichtig argumentiert.
Der zuständige Einzelrichter ist nach eingehender Prüfung zur Auffassung gelangt, «dass die Moralvorstellungen der Gesellschaft zur Prostitution in den letzten 3 Jahrzehnten einem massgebenden Wandel unterzogen wurden».
Mit Hinweis auf politische Vorstösse in Bundesbern, auf die Rechtslehre, die Gesetzeslage in Deutschland www.sexworker.at/prostg , aber auch auf die diversen neuen, kantonalen und kommunalen Erlasse in der Schweiz folgert das Gericht klipp und klar, das Prostitutionsgewerbe sei nicht mehr sittenwidrig.
Eine andere Auffassung käme einer stossenden Doppelmoral gleich. – Der Einzelrichter weist in seinem Entscheid auf die Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) in der Stadt Zürich hin, auf die neue Infrastruktur für den Strassenstrich und die Pflicht, für die Benützung der Strasse eine Bewilligung einzuholen und Gebühren zu bezahlen.
Aber auch in anderen Kantonen, etwa in Bern, wird betont, es müsse möglich sein, für sexuelle Dienstleistungen den Lohn einzufordern. Der Kanton Bern hat denn auch eine entsprechende Standesinitiative eingereicht.
Das Bezirksgericht Horgen erwähnt zudem eine ähnlich lautende Interpellation von FDP-Nationalrat Andrea Caroni. Der Bundesrat beantwortete den parlamentarischen Anstoss unter anderem mit der Aussage, es sei nicht nachvollziehbar, warum die Prostitution im Vertragsrecht sittenwidrig und in anderen Rechtsgebieten ohne sittlichen Makel sein solle.
Und auch der Bundesrat spricht von einem gesellschaftlichen Wertewandel. Das Bundesgericht seinerseits hat seit 1985 nicht mehr die Gelegenheit bekommen, sich vertieft zur vertragsrechtlichn Seite der Prostitution zu äussern; in einem am 26. Oktober 2011 gefällten strafrechtlichen Urteil ist zwar in einer Nebenbemerkung von der «Unsittlichkeit des auf entgeltlichen Geschlechtsverkehrs gerichteten Prostituiertenvertrags» die Rede, das höchste Gericht hat sich aber mit dem Thema nicht auseinandergesetzt, sondern im Wesentlichen die strittigen strafrechtlichen Fragen beantwortet. Die Nebenbemerkung führte dennoch zu Irritationen bei den kantonalen und kommunalen Gesetzgebern.
Das Bezirksgericht Horgen allerdings liess sich von diesem höchstrichterlichen Ausrutscher nicht beeindrucken. Im konkret zu entscheidenden Fall hatte der Freier seine Geldschuld gegenüber der Prostituierten weitgehend anerkannt und sogar Schuldscheine unterschrieben.
Erst an der Hauptverhandlung brachte er plötzlich vor, die Geldforderung der Frau sei wegen Sittenwidrigkeit gerichtlich nicht durchsetzbar.
Mit dieser fragwürdigen Haltung ist er nun nicht durchgedrungen.
Urteil FV120047 vom 9. 7. 2013, rechtskräftig.
www.nzz.ch/aktuell/zuerich/uebersicht/p ... 1.18197438
-
- Admina
- Beiträge: 7426
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
Die Freier sind nicht mehr so spendabel wie früher
Von Benno Gasser.
Strassenprostituierte verkaufen bereits für 30 Franken ihren Körper. Der Konkurrenzkampf ist härter geworden, das bestätigen Milieukenner.
Ein paar angegraute Männer in weinroten Bademänteln sitzen im Club Rouge an der Bar. Das Etablissement in Oerlikon preist sich als «führenden Erotikclub in der Schweiz». Eine langbeinige Blondine unterhält sich mit einem der Freier. Ausser einem Bauchkettchen und hochhackigen Schuhen trägt sie nichts. Heute ist «FKK-Tag».
Max Holdener (Name geändert) betreibt das Etablissement seit 2006. Früher war er in der Versicherungsbranche tätig. An seiner jetzigen Arbeit gefällt ihm, dass sie so facettenreich ist. Der Betrieb liegt diskret hinter der Messe Zürich. Rund 25 bis 30 Frauen arbeiten hier auf eigene Rechnung. Sie bezahlen – wie auch die Freier – 85 Franken Eintritt.
Von ihren Einnahmen müssen sie einen Teil für die Benützung der Infrastruktur abgeben. Nimmt etwa eine Prostituierte 300 Franken ein, bleiben ihr 235 Franken. «Sollte eine Frau an einem Abend leer ausgehen, muss sie den Eintritt nicht bezahlen», sagt Holdener.
Arbeiten die Prostituierten selbstbestimmt oder unter Zwang? «Alle Frauen unterschreiben eine Nutzungsvereinbarung, mit der sie bezeugen, freiwillig und selbstbestimmt tätig zu sein.» Sobald er einen Hinweis oder Verdacht habe, dass etwas nicht stimme, gehe er diesem nach. Doch bisher habe sich nichts erhärtet.
Peter Rüegger, Chef Kommissariat Ermittlung der Stadtpolizei Zürich, sagt: «In grösseren Clubs arbeiten Frauen tendenziell selbstbestimmter.» Laut der Frauenorganisation FIZ kann Ausbeutung aber überall geschehen, wo Prostitution stattfindet. Das FIZ betreute in der Stadt Zürich im vergangenen Jahr 48 Frauen, die der Zwangsprostitution ausgesetzt waren. Die deutsche Frauenrechtlerin Alice Schwarzer behauptet in der aktuellen Debatte über ein Prostitutionsverbot, dass 90 Prozent der Frauen unter Zwang anschaffen würden.
Sex-Gewerbe wird eingedämmt
Clubs wie das Rouge und ähnliche, diskret arbeitende Sex-Betriebe stehen im Gegensatz zur sichtbaren Strassenprostitution praktisch nie in den Schlagzeilen. Obwohl in diesen Betrieben die meisten Prostituierten arbeiten. Alle Salons müssen ab Anfang nächsten Jahres belegen, dass ihr Betrieb rechtskonform ist und die Auflagen der neuen Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) erfüllen. Dabei müssen die Salon- und Clubbetreiber unter anderem eine Baubewilligung vorlegen. «An dieser Hürde dürften einige Betriebe scheitern», sagt Rechtsanwalt Valentin Landmann. Er unterstützt in dieser Angelegenheit ein paar Etablissements und erstellt für diese die notwendigen Dossiers.
Zum Scheitern verurteilt sind Sex-Betriebe, die in einer Zone mit einem Wohnanteil von mindestens 50 Prozent liegen. Diese Bestimmung existiert zwar seit Dezember 2006, nur wurde sie bisher nicht konsequent angewendet. Mit der seit Anfang dieses Jahres gültigen PGVO ändert sich das. Die Stadtpolizei hat darum alle Etablissements angeschrieben, weil die Übergangsfrist Ende Dezember ausläuft.
Wie viele von den jetzigen 160 Betrieben künftig weiterwirtschaften können, ist schwierig zu beurteilen. 24 haben Gesuche eingereicht, die laut der Stadtpolizei Zürich in nächster Zeit abgeschlossen sein sollen. Verschiedene Frauenorganisationen werfen den städtischen Behörden vor, dass die neue Verordnung zu einer «Eindämmung des Gewerbes auf Kosten der Frauen» geführt habe.
«Die Stadt Zürich hat die Verordnung nicht eingeführt, um die Prostituierten zu drangsalieren, wie der Polizei vorgeworfen wird, sondern um Transparenz zu schaffen und auch die Quartierbevölkerung zu schützen», sagt Ermittlungschef Rüegger. Es sei ebenfalls darum gegangen, dass sich der aufgehobene Strassenstrich am Sihlquai nicht ins Langstrassenquartier verlagert. Rüegger vermutet, dass einige der ehemaligen Sihlquai-Prostituierten nach Deutschland weitergezogen sind.
Club-Leiter Holdener nimmt die neuen Auflagen gelassen. Er ist sich sicher, dass sein Club alle Auflagen erfüllt, da das Lokal bereits vor Jahren offiziell zu einem Sexclub umgenutzt wurde. In den Räumen, wo jetzt mehrheitlich Ungarinnen, Rumäninnen und Bulgarinnen Sex-Services anbieten, arbeitete in den 80er-Jahren Mohammed Shakarchi, der wegen des Falls Kopp in die Schlagzeilen geriet. Holdener begrüsst die Absicht der Stadt Zürich, den Strassenstrich stark einzuschränken und zu reglementieren. Er selbst würde aber noch weiter gehen und die Strassenprostitution ganz verbieten, weil diese die meisten Probleme verursache.
Gewinne schrumpfen
In der Schweiz werden jährlich 3,5 Milliarden Franken mit Prostitution umgesetzt. Wie hoch dieser Betrag in der Stadt Zürich ist, lässt sich nicht sagen. Sicher ist, dass hier der Konkurrenzkampf sehr hart ist – und die Gewinne geschrumpft sind. Auf dem Strassenstrich bieten einzelne Prostituierte bereits ab 30 Franken ihre Dienste an. Und auch die Clubs spüren den intensiven Wettbewerb. «Das Business ist für die Clubbetreiber sicher nicht mehr so lohnend wie vor 10 Jahren», sagt Frédéric Müller, Chefredaktor des Kontaktmagazins «Cherry». Wenige würden wirklich damit Geld verdienen. Der Druck laste am Ende auf den Frauen.
Die harten Geschäftsbedingungen bestätigt auch ein Milieukenner, der regelmässig mit Dutzenden von Salons in Kontakt steht und anonym bleiben will: «Viele träumen davon, mit einem Sex-Salon das schnelle Geld zu machen, und fallen dabei auf die Nase.» Auch die Freier seien nicht mehr so spendabel wie früher. «Der November, sonst der lukrativste Monat für die Sex-Salons, ist für viele Betreiber sehr schlecht gelaufen», sagt der Szene-Kenner.
Stark geschrumpft ist in Zürich auch die Zahl der Stripclubs, der sogenannten Cabarets. In diesen Betrieben tanzen Frauen an Stangen und ziehen sich aus. Der Umsatz wird hier vor allem mit hochpreisigem Champagner gemacht. Das Geschäftsmodell ist seit dem Aufkommen der Sex-Clubs ins Stottern geraten und läuft nicht mehr so rosig wie in den 90er-Jahren. Damals habe es im Kanton Zürich rund 50 Cabarets gegeben, heute seien es noch etwa 30, sagt Jürg König, Präsident des Verbandes schweizerischer Konzertlokale, Cabarets, Dancings und Diskotheken. Allein in der Stadt Zürich sind mehr als 6 Betriebe verschwunden. Doch König ist überzeugt, dass das Cabaret eine Zukunft hat: «Nicht alle Leute wollen Sex, sondern sich einfach auch unterhalten und einen lustigen Abend haben.»
www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Die ... y/11267054
Von Benno Gasser.
Strassenprostituierte verkaufen bereits für 30 Franken ihren Körper. Der Konkurrenzkampf ist härter geworden, das bestätigen Milieukenner.
Ein paar angegraute Männer in weinroten Bademänteln sitzen im Club Rouge an der Bar. Das Etablissement in Oerlikon preist sich als «führenden Erotikclub in der Schweiz». Eine langbeinige Blondine unterhält sich mit einem der Freier. Ausser einem Bauchkettchen und hochhackigen Schuhen trägt sie nichts. Heute ist «FKK-Tag».
Max Holdener (Name geändert) betreibt das Etablissement seit 2006. Früher war er in der Versicherungsbranche tätig. An seiner jetzigen Arbeit gefällt ihm, dass sie so facettenreich ist. Der Betrieb liegt diskret hinter der Messe Zürich. Rund 25 bis 30 Frauen arbeiten hier auf eigene Rechnung. Sie bezahlen – wie auch die Freier – 85 Franken Eintritt.
Von ihren Einnahmen müssen sie einen Teil für die Benützung der Infrastruktur abgeben. Nimmt etwa eine Prostituierte 300 Franken ein, bleiben ihr 235 Franken. «Sollte eine Frau an einem Abend leer ausgehen, muss sie den Eintritt nicht bezahlen», sagt Holdener.
Arbeiten die Prostituierten selbstbestimmt oder unter Zwang? «Alle Frauen unterschreiben eine Nutzungsvereinbarung, mit der sie bezeugen, freiwillig und selbstbestimmt tätig zu sein.» Sobald er einen Hinweis oder Verdacht habe, dass etwas nicht stimme, gehe er diesem nach. Doch bisher habe sich nichts erhärtet.
Peter Rüegger, Chef Kommissariat Ermittlung der Stadtpolizei Zürich, sagt: «In grösseren Clubs arbeiten Frauen tendenziell selbstbestimmter.» Laut der Frauenorganisation FIZ kann Ausbeutung aber überall geschehen, wo Prostitution stattfindet. Das FIZ betreute in der Stadt Zürich im vergangenen Jahr 48 Frauen, die der Zwangsprostitution ausgesetzt waren. Die deutsche Frauenrechtlerin Alice Schwarzer behauptet in der aktuellen Debatte über ein Prostitutionsverbot, dass 90 Prozent der Frauen unter Zwang anschaffen würden.
Sex-Gewerbe wird eingedämmt
Clubs wie das Rouge und ähnliche, diskret arbeitende Sex-Betriebe stehen im Gegensatz zur sichtbaren Strassenprostitution praktisch nie in den Schlagzeilen. Obwohl in diesen Betrieben die meisten Prostituierten arbeiten. Alle Salons müssen ab Anfang nächsten Jahres belegen, dass ihr Betrieb rechtskonform ist und die Auflagen der neuen Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) erfüllen. Dabei müssen die Salon- und Clubbetreiber unter anderem eine Baubewilligung vorlegen. «An dieser Hürde dürften einige Betriebe scheitern», sagt Rechtsanwalt Valentin Landmann. Er unterstützt in dieser Angelegenheit ein paar Etablissements und erstellt für diese die notwendigen Dossiers.
Zum Scheitern verurteilt sind Sex-Betriebe, die in einer Zone mit einem Wohnanteil von mindestens 50 Prozent liegen. Diese Bestimmung existiert zwar seit Dezember 2006, nur wurde sie bisher nicht konsequent angewendet. Mit der seit Anfang dieses Jahres gültigen PGVO ändert sich das. Die Stadtpolizei hat darum alle Etablissements angeschrieben, weil die Übergangsfrist Ende Dezember ausläuft.
Wie viele von den jetzigen 160 Betrieben künftig weiterwirtschaften können, ist schwierig zu beurteilen. 24 haben Gesuche eingereicht, die laut der Stadtpolizei Zürich in nächster Zeit abgeschlossen sein sollen. Verschiedene Frauenorganisationen werfen den städtischen Behörden vor, dass die neue Verordnung zu einer «Eindämmung des Gewerbes auf Kosten der Frauen» geführt habe.
«Die Stadt Zürich hat die Verordnung nicht eingeführt, um die Prostituierten zu drangsalieren, wie der Polizei vorgeworfen wird, sondern um Transparenz zu schaffen und auch die Quartierbevölkerung zu schützen», sagt Ermittlungschef Rüegger. Es sei ebenfalls darum gegangen, dass sich der aufgehobene Strassenstrich am Sihlquai nicht ins Langstrassenquartier verlagert. Rüegger vermutet, dass einige der ehemaligen Sihlquai-Prostituierten nach Deutschland weitergezogen sind.
Club-Leiter Holdener nimmt die neuen Auflagen gelassen. Er ist sich sicher, dass sein Club alle Auflagen erfüllt, da das Lokal bereits vor Jahren offiziell zu einem Sexclub umgenutzt wurde. In den Räumen, wo jetzt mehrheitlich Ungarinnen, Rumäninnen und Bulgarinnen Sex-Services anbieten, arbeitete in den 80er-Jahren Mohammed Shakarchi, der wegen des Falls Kopp in die Schlagzeilen geriet. Holdener begrüsst die Absicht der Stadt Zürich, den Strassenstrich stark einzuschränken und zu reglementieren. Er selbst würde aber noch weiter gehen und die Strassenprostitution ganz verbieten, weil diese die meisten Probleme verursache.
Gewinne schrumpfen
In der Schweiz werden jährlich 3,5 Milliarden Franken mit Prostitution umgesetzt. Wie hoch dieser Betrag in der Stadt Zürich ist, lässt sich nicht sagen. Sicher ist, dass hier der Konkurrenzkampf sehr hart ist – und die Gewinne geschrumpft sind. Auf dem Strassenstrich bieten einzelne Prostituierte bereits ab 30 Franken ihre Dienste an. Und auch die Clubs spüren den intensiven Wettbewerb. «Das Business ist für die Clubbetreiber sicher nicht mehr so lohnend wie vor 10 Jahren», sagt Frédéric Müller, Chefredaktor des Kontaktmagazins «Cherry». Wenige würden wirklich damit Geld verdienen. Der Druck laste am Ende auf den Frauen.
Die harten Geschäftsbedingungen bestätigt auch ein Milieukenner, der regelmässig mit Dutzenden von Salons in Kontakt steht und anonym bleiben will: «Viele träumen davon, mit einem Sex-Salon das schnelle Geld zu machen, und fallen dabei auf die Nase.» Auch die Freier seien nicht mehr so spendabel wie früher. «Der November, sonst der lukrativste Monat für die Sex-Salons, ist für viele Betreiber sehr schlecht gelaufen», sagt der Szene-Kenner.
Stark geschrumpft ist in Zürich auch die Zahl der Stripclubs, der sogenannten Cabarets. In diesen Betrieben tanzen Frauen an Stangen und ziehen sich aus. Der Umsatz wird hier vor allem mit hochpreisigem Champagner gemacht. Das Geschäftsmodell ist seit dem Aufkommen der Sex-Clubs ins Stottern geraten und läuft nicht mehr so rosig wie in den 90er-Jahren. Damals habe es im Kanton Zürich rund 50 Cabarets gegeben, heute seien es noch etwa 30, sagt Jürg König, Präsident des Verbandes schweizerischer Konzertlokale, Cabarets, Dancings und Diskotheken. Allein in der Stadt Zürich sind mehr als 6 Betriebe verschwunden. Doch König ist überzeugt, dass das Cabaret eine Zukunft hat: «Nicht alle Leute wollen Sex, sondern sich einfach auch unterhalten und einen lustigen Abend haben.»
www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Die ... y/11267054
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Admina
- Beiträge: 7426
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
Appell der Sexworker von Zürich

Sexarbeiterinnen schlagen Alarm
Appell an die Stadt: Schutz und Sicherheit für ein legales Gewerbe
Die Situation der Sexarbeiterinnen im Kreis 4 der Stadt Zürich ist prekär geworden.
Dies zeigt der Lagebericht, der im Auftrag von vier Beratungsstellen für Sexarbeiterinnen erstellt wurde: Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration FIZ, Zürcher Aids-Hilfe, Zürcher Stadtmission und Rahab (Heilsarmee). Den Bericht finden
Sie im Anhang.
Der Schutz und die Sicherheit der Sexarbeiterinnen haben sich
- entgegen den Absichten der Stadt Zürich
- mit der Einführung der PGVO (Prostitutionsgewerbeverordnung) massiv verschlechtert. Die eigentlich legale Arbeit der Sexarbeiterinnen wurde erschwert, es ist zu einer Eindämmung des Gewerbes auf Kosten der Frauen gekommen.
HIER WEITER LESEN:
http://fiz-info.ch/de/News/Newsmeldung?newsid=102
1. Pressemitteilung
http://www.fiz-info.ch/images/content/p ... ericht.pdf
2. Lagebericht
http://fiz-info.ch/images/content/pdf/1 ... tzrich.pdf
3. Appell der Sexworker
http://fiz-info.ch/images/content/pdf/a ... nZrich.pdf oder auch hier
http://www.stadtmission.ch/fileadmin/us ... Appell.pdf
[ergänzt Marc]
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Admina
- Beiträge: 7426
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
Prostitution
Strich-Tickets bringen fast 80'000 Franken in Zürcher Stadtkasse
78'000 Franken sind im vergangenen Jahr dank den neu eingeführten Strich-Tickets in die Zürcher Stadtkasse geflossen. Gut 30'000 Franken waren es im Niederdorf, fast 40'000 am Sihlquai, der Ende August als Strichmeile aufgehoben wurde, und 8000 Franken vom Strichplatz in Altstetten.
Robert Soos, Sprecher des Zürcher Polizeidepartements, bestätigte am Donnerstag eine Meldung des «Tages-Anzeigers» zu den Einnahmen aus den Tickets. Diese wurden im Zusammenhang mit der neuen Prostituiertenverordnung Anfang 2013 eingeführt.
Zu beziehen sind die Fünf-Franken-Tickets an umgerüsteten Parkuhr-Automaten. Jede Prostituierte muss täglich bei Arbeitsantritt ein Billett lösen. Es berechtigt sie, eine Nacht lang in den dafür bestimmten Zonen anzuschaffen.
Das Ticket beziehen können die Frauen nur, indem sie ihre Bewilligungsnummer eintippen - und diese erhalten sie, wenn sie korrekt angemeldet sind und eine Bewilligung haben. Die Polizei kontrolliert die Prostituierten regelmässig, ob sie ein Ticket gelöst haben
www.blick.ch/news/schweiz/strich-ticket ... 09805.html
Strich-Tickets bringen fast 80'000 Franken in Zürcher Stadtkasse
78'000 Franken sind im vergangenen Jahr dank den neu eingeführten Strich-Tickets in die Zürcher Stadtkasse geflossen. Gut 30'000 Franken waren es im Niederdorf, fast 40'000 am Sihlquai, der Ende August als Strichmeile aufgehoben wurde, und 8000 Franken vom Strichplatz in Altstetten.
Robert Soos, Sprecher des Zürcher Polizeidepartements, bestätigte am Donnerstag eine Meldung des «Tages-Anzeigers» zu den Einnahmen aus den Tickets. Diese wurden im Zusammenhang mit der neuen Prostituiertenverordnung Anfang 2013 eingeführt.
Zu beziehen sind die Fünf-Franken-Tickets an umgerüsteten Parkuhr-Automaten. Jede Prostituierte muss täglich bei Arbeitsantritt ein Billett lösen. Es berechtigt sie, eine Nacht lang in den dafür bestimmten Zonen anzuschaffen.
Das Ticket beziehen können die Frauen nur, indem sie ihre Bewilligungsnummer eintippen - und diese erhalten sie, wenn sie korrekt angemeldet sind und eine Bewilligung haben. Die Polizei kontrolliert die Prostituierten regelmässig, ob sie ein Ticket gelöst haben
www.blick.ch/news/schweiz/strich-ticket ... 09805.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Admina
- Beiträge: 7426
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
Sexgewerbe
EDU will Strassenprostitution verbieten
Die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) verlangt ein Verbot der Strassenprostitution im Kanton Zürich. Es sei nicht einzusehen, warum Prostituierte den öffentlichen Grund für das persönliche Anwerben zur Prostitution in Anspruch nehmen müssten.
Die EDU hat eine Motion im Zürcher Kantonsrat eingereicht, in der vom Regierungsrat eine entsprechende Gesetzesvorlage verlangt wird. Der Passus soll die Strassenprostitution im Kanton verbieten. So etwas sei «zeitgemäss und angemessen», schreiben die EDU-Kantonsräte in der Begründung ihrer Motion, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Der Kanton Zürich solle dem Beispiel des Kantons Tessin folgen.
Die Strassenprostitution entspreche nicht etwa einem breiten öffentlichen Bedürfnis wie etwa Strassencafés und Marktstände, sondern führe für die Bevölkerung vielmehr zu «belästigenden Begleiterscheinungen». Es sei auch nicht Sache der öffentlichen Hand, mit Verrichtungsboxen die Infrastruktur für die Ausübung der Prostitution zur Verfügung zustellen.
Ein öffentlicher «Markt», wie ihn die Strassenprostitution mit sich bringe, sei «menschenunwürdig», vergleichbar mit einer offenen Drogenszene. Auch wenn die Strassenprostitution aktuell insbesondere die Stadt Zürich betreffe, solle ein Verbot für den gesamten Kanton gelten. So könne es nicht zu einer Verlagerung der Strassenprostitution innerhalb des Kantons kommen.
www.nzz.ch/aktuell/zuerich/uebersicht/e ... 1.18227715
EDU will Strassenprostitution verbieten
Die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) verlangt ein Verbot der Strassenprostitution im Kanton Zürich. Es sei nicht einzusehen, warum Prostituierte den öffentlichen Grund für das persönliche Anwerben zur Prostitution in Anspruch nehmen müssten.
Die EDU hat eine Motion im Zürcher Kantonsrat eingereicht, in der vom Regierungsrat eine entsprechende Gesetzesvorlage verlangt wird. Der Passus soll die Strassenprostitution im Kanton verbieten. So etwas sei «zeitgemäss und angemessen», schreiben die EDU-Kantonsräte in der Begründung ihrer Motion, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Der Kanton Zürich solle dem Beispiel des Kantons Tessin folgen.
Die Strassenprostitution entspreche nicht etwa einem breiten öffentlichen Bedürfnis wie etwa Strassencafés und Marktstände, sondern führe für die Bevölkerung vielmehr zu «belästigenden Begleiterscheinungen». Es sei auch nicht Sache der öffentlichen Hand, mit Verrichtungsboxen die Infrastruktur für die Ausübung der Prostitution zur Verfügung zustellen.
Ein öffentlicher «Markt», wie ihn die Strassenprostitution mit sich bringe, sei «menschenunwürdig», vergleichbar mit einer offenen Drogenszene. Auch wenn die Strassenprostitution aktuell insbesondere die Stadt Zürich betreffe, solle ein Verbot für den gesamten Kanton gelten. So könne es nicht zu einer Verlagerung der Strassenprostitution innerhalb des Kantons kommen.
www.nzz.ch/aktuell/zuerich/uebersicht/e ... 1.18227715
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Admina
- Beiträge: 7426
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
EDIT DOPPELT
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Admina
- Beiträge: 7426
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
Behörden-Dschungel
100 Zürcher Puffs vor dem Aus
Von Roman Neumann
Hilft Kleinstbetrieben im Rotlichtmilieu durch den Behördendschungel: Anwalt Valentin Landmann.
Das Zürcher Rotlichtmilieu schrumpft: Wer keine Bewilligung einholt, dem droht die Zwangsschliessung.
Rund 100 Bordelle in der Stadt Zürich erhalten in den nächsten Tagen einen eingeschriebenen Brief von der Stadtpolizei. Darin werden die Betriebe aufgefordert, innert 30 Tagen eine Bewilligung für ihr Gewerbe einzuholen – ansonsten droht die Zwangsschliessung.
Bis Ende 2013 hatten die rund 160 Etablissements in der Stadt Zürich Zeit, ihrer Pflicht nachzukommen – was die meisten versäumten. «Bis Ende Jahr sind 52 Gesuche eingegangen», sagt der Medienchef der Stadtpolizei Zürich, Marco Cortesi. «Davon wurden bis heute sechs bewilligt.» Seit Anfang 2014 seien noch fünf weitere Gesuche eingegangen. Eigentlich zu spät – doch bei der Stadt drückt man ein Auge zu: «Auch diese Gesuche werden geprüft», sagt Cortesi.
Ohne Bewilligung kein Betrieb
Für die restlichen 100 Betriebe wirds eng: Ihnen wird nun eine letzte Frist gesetzt. Denn es gilt: Wer Freier bedienen will, braucht neben einer Betriebsbewilligung der Sittenpolizei auch eine baurechtliche Nutzungsbewilligung. Das gilt auch für Kleinstbetriebe.
Im Bewilligungsverfahren gibts 
jedoch einige Hürden. Liegt der Wohnanteil im Quartier über 
50 Prozent, erhält der Betreiber nur im Ausnahmefall eine Bewilligung. Zum Beispiel wenn nachgewiesen werden kann, dass in der entsprechenden Liegenschaft schon lange sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.
Hilfe vom Millieu-Anwalt
Die meisten scheitern schon vorher: Für Kleinstbetriebe ist die Orientierung im Behördendschungel ein beinahe unmögliches Unterfangen. Viele holen sich Hilfe – zum Beispiel bei Anwalt Valentin Landmann. Dieser ist froh über die Schonfrist der Stadt. Aber: «Ein nicht unerheblicher Teil dieser Betriebe wird verschwinden.»
http://www.blick.ch/news/schweiz/zueric ... 38726.html
100 Zürcher Puffs vor dem Aus
Von Roman Neumann
Hilft Kleinstbetrieben im Rotlichtmilieu durch den Behördendschungel: Anwalt Valentin Landmann.
Das Zürcher Rotlichtmilieu schrumpft: Wer keine Bewilligung einholt, dem droht die Zwangsschliessung.
Rund 100 Bordelle in der Stadt Zürich erhalten in den nächsten Tagen einen eingeschriebenen Brief von der Stadtpolizei. Darin werden die Betriebe aufgefordert, innert 30 Tagen eine Bewilligung für ihr Gewerbe einzuholen – ansonsten droht die Zwangsschliessung.
Bis Ende 2013 hatten die rund 160 Etablissements in der Stadt Zürich Zeit, ihrer Pflicht nachzukommen – was die meisten versäumten. «Bis Ende Jahr sind 52 Gesuche eingegangen», sagt der Medienchef der Stadtpolizei Zürich, Marco Cortesi. «Davon wurden bis heute sechs bewilligt.» Seit Anfang 2014 seien noch fünf weitere Gesuche eingegangen. Eigentlich zu spät – doch bei der Stadt drückt man ein Auge zu: «Auch diese Gesuche werden geprüft», sagt Cortesi.
Ohne Bewilligung kein Betrieb
Für die restlichen 100 Betriebe wirds eng: Ihnen wird nun eine letzte Frist gesetzt. Denn es gilt: Wer Freier bedienen will, braucht neben einer Betriebsbewilligung der Sittenpolizei auch eine baurechtliche Nutzungsbewilligung. Das gilt auch für Kleinstbetriebe.
Im Bewilligungsverfahren gibts 
jedoch einige Hürden. Liegt der Wohnanteil im Quartier über 
50 Prozent, erhält der Betreiber nur im Ausnahmefall eine Bewilligung. Zum Beispiel wenn nachgewiesen werden kann, dass in der entsprechenden Liegenschaft schon lange sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.
Hilfe vom Millieu-Anwalt
Die meisten scheitern schon vorher: Für Kleinstbetriebe ist die Orientierung im Behördendschungel ein beinahe unmögliches Unterfangen. Viele holen sich Hilfe – zum Beispiel bei Anwalt Valentin Landmann. Dieser ist froh über die Schonfrist der Stadt. Aber: «Ein nicht unerheblicher Teil dieser Betriebe wird verschwinden.»
http://www.blick.ch/news/schweiz/zueric ... 38726.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution
-
- Admina
- Beiträge: 7426
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
RE: LokalNachrichten: ZÜRICH
Valentin Landmann zieht Anliegen der Prostituierten vor Gericht
Von Thomas Zemp.
Stadtregierung und Statthalter wollen den Strassenstrich zeitlich einschränken. Das weckt Widerstand.
Ungleiche Ellen: Fensterprostitution bleibt im Niederdorf zeitlich unbeschränkt möglich – beim Strassenstrich plant die Stadt Limiten.
Jeden Abend stehen kurz nach 19  Uhr Prostituierte an der Zähringer- und der Häringstrasse im Niederdorf – an Wochenenden sind es derzeit bis zu einem Dutzend. Geht es nach dem Stadtrat, sollen die Frauen hier erst ab 22  Uhr anschaffen dürfen. Diese Beschränkung erhielt gestern Sukkurs. Der Statthalter des Bezirks, Hartmuth Attenhofer, hat der Regierung recht gegeben. Die Prostituierten wollen dies allerdings nicht hinnehmen. Sie wehren sich – und haben prominente Unterstützung: den bekannten Milieuanwalt Valentin Landmann. Dieser zieht den Entscheid weiter ans Verwaltungsgericht, wie er auf Anfrage sagte. «Die zeitliche Beschränkung ist ein unrechtmässiger Eingriff in ihre Wirtschaftsfreiheit – sie gefährdet die Existenz der Frauen.»
Alles beim Alten
So bleibt vorderhand alles beim Alten: Die Prostituierten dürften im Gebiet Seilergraben, Neumarkt, Rindermarkt, Marktgasse und Limmatquai weiterhin von 19  Uhr abends bis 5  Uhr morgens zehn Stunden auf der Strasse anschaffen. Der Stadtrat wollte diese Möglichkeit von 22 bis 2  Uhr auf vier Stunden beschränken. Das hat er vor knapp einem Jahr so entschieden. Einführen wollte er das neue Regime im vergangenen September, als er die Strichboxen am Depotweg in Altstetten eröffnete.
Die Stadtregierung möchte die Anwohner und die Restaurants und Hotels rund um die Häring- und die Zähringerstrasse vor Lärm und Belästigung durch die Prostituierten und die Freier besser schützen. Dazu hatte er im November 2012 in der Häringstrasse bereits eine Barriere installiert, die nachts den Autoverkehr der Freier und Gaffer abhält.
Ist die Gewerbefreiheit gewährt?
Früh schon ist Milieuanwalt Landmann gegen die Pläne aus dem Stadthaus aktiv geworden: Im Namen von zwei Schweizer und drei rumänischen Prostituierten legte er gegen den Entscheid des Stadtrats Rekurs ein. Er vermutete damals auch andere Gründe: «Das Niederdorf hat ganz andere Probleme als das Sexgewerbe.» Messerstechereien und Gegröle von Betrunkenen hätten nichts mit der Strassenprostitution zu tun.
Statthalter Hartmuth Attenhofer sieht das anders. Zum einen treffe das Argument der unrechtmässigen Einschränkung der Gewerbefreiheit bei den beiden Schweizerinnen nicht zu. Diese seien Mieterinnen in den Salonhäusern an der Häringstrasse. Die Fensterprostitution sei genau gleich wie die Salonprostitution nicht von der zeitlichen Einschränkung betroffen. Die beiden Schweizerinnen vermieten ihre Zimmer unter anderem auch den drei Rumäninnen.
Die drei rumänischen Prostituierten können laut Attenhofer nicht vom «verfassungsmässigen Schutz der umfassenden Gewerbefreiheit» profitieren. Sie seien ausländische Prostituierte, die ihr Gewerbe nur während dreier Monate pro Kalenderjahr in der Schweiz ausüben dürften. Als Staatsangehörige von Rumänien kämen sie nicht in den Genuss der Personenfreizügigkeit. Im Übrigen stünden für alle Prostituierten in der Allmend und bei den Sexboxen Standplätze zur Verfügung, wo die Prostitution weiterhin von 19 bis 5  Uhr erlaubt sei. Der Statthalter gewichtet damit den Schutz der Anwohner – der Wohnanteil im Gebiet beträgt 60  Prozent – und des Gewerbes höher als die Wirtschaftsfreiheit der Prostituierten.
«Jeder Würstchenstand verursacht mehr Lärm»
Milieuanwalt Landmann widerspricht dem: «Jeder Würstchenstand verursacht mehr Lärm im Niederdorf als die Prostitution», sagt er. Die rumänischen Prostituierten, mit denen er in Kontakt stehe, würden sich jeweils legal in der Schweiz aufhalten und einem legalen Gewerbe nachgehen. Darum sehe er nicht ein, warum der Statthalter ihnen die Wirtschaftsfreiheit abspreche. Den Verweis des Statthalters, die Rumäninnen könnten in der Allmend und bei den Sexboxen anschaffen, hält Landmann nicht für angebracht. Die Prostitution auf dem Autostrich sei nicht zu vergleichen mit dem Strassenstrich, bei dem die Prostituierten mit Freiern auf ein Zimmer gingen, sagt Landmann.
Alexandra Heeb, Delegierte für Quartiersicherheit im Polizeidepartement, und Jean-Marc Bühler vom Hotel Zürichhof, zeigten sich gestern erfreut und erleichtert über den Entscheid des Statthalters. Sie sind sich auch bewusst, dass sich in nächster Zeit trotzdem nichts ändern wird. Die Situation auf dem Strassenstrich sei momentan eher ruhig, sagten beide. Das sei im Winter aber immer so, sagt Heeb.
Die zeitliche Beschränkung des Strassenstrichs geht auf eine Idee der Freisinnigen zurück. Die Gemeinderäte Marc Bourgeois und Michael Schmid hatten diese in einem Postulat gefordert. Der Gemeinderat überwies dieses Begehren im Mai 2012 mit 94 zu 20 Stimmen. Dagegen stimmten einzig die Grünen.
www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Vale ... y/18512262
Von Thomas Zemp.
Stadtregierung und Statthalter wollen den Strassenstrich zeitlich einschränken. Das weckt Widerstand.
Ungleiche Ellen: Fensterprostitution bleibt im Niederdorf zeitlich unbeschränkt möglich – beim Strassenstrich plant die Stadt Limiten.
Jeden Abend stehen kurz nach 19  Uhr Prostituierte an der Zähringer- und der Häringstrasse im Niederdorf – an Wochenenden sind es derzeit bis zu einem Dutzend. Geht es nach dem Stadtrat, sollen die Frauen hier erst ab 22  Uhr anschaffen dürfen. Diese Beschränkung erhielt gestern Sukkurs. Der Statthalter des Bezirks, Hartmuth Attenhofer, hat der Regierung recht gegeben. Die Prostituierten wollen dies allerdings nicht hinnehmen. Sie wehren sich – und haben prominente Unterstützung: den bekannten Milieuanwalt Valentin Landmann. Dieser zieht den Entscheid weiter ans Verwaltungsgericht, wie er auf Anfrage sagte. «Die zeitliche Beschränkung ist ein unrechtmässiger Eingriff in ihre Wirtschaftsfreiheit – sie gefährdet die Existenz der Frauen.»
Alles beim Alten
So bleibt vorderhand alles beim Alten: Die Prostituierten dürften im Gebiet Seilergraben, Neumarkt, Rindermarkt, Marktgasse und Limmatquai weiterhin von 19  Uhr abends bis 5  Uhr morgens zehn Stunden auf der Strasse anschaffen. Der Stadtrat wollte diese Möglichkeit von 22 bis 2  Uhr auf vier Stunden beschränken. Das hat er vor knapp einem Jahr so entschieden. Einführen wollte er das neue Regime im vergangenen September, als er die Strichboxen am Depotweg in Altstetten eröffnete.
Die Stadtregierung möchte die Anwohner und die Restaurants und Hotels rund um die Häring- und die Zähringerstrasse vor Lärm und Belästigung durch die Prostituierten und die Freier besser schützen. Dazu hatte er im November 2012 in der Häringstrasse bereits eine Barriere installiert, die nachts den Autoverkehr der Freier und Gaffer abhält.
Ist die Gewerbefreiheit gewährt?
Früh schon ist Milieuanwalt Landmann gegen die Pläne aus dem Stadthaus aktiv geworden: Im Namen von zwei Schweizer und drei rumänischen Prostituierten legte er gegen den Entscheid des Stadtrats Rekurs ein. Er vermutete damals auch andere Gründe: «Das Niederdorf hat ganz andere Probleme als das Sexgewerbe.» Messerstechereien und Gegröle von Betrunkenen hätten nichts mit der Strassenprostitution zu tun.
Statthalter Hartmuth Attenhofer sieht das anders. Zum einen treffe das Argument der unrechtmässigen Einschränkung der Gewerbefreiheit bei den beiden Schweizerinnen nicht zu. Diese seien Mieterinnen in den Salonhäusern an der Häringstrasse. Die Fensterprostitution sei genau gleich wie die Salonprostitution nicht von der zeitlichen Einschränkung betroffen. Die beiden Schweizerinnen vermieten ihre Zimmer unter anderem auch den drei Rumäninnen.
Die drei rumänischen Prostituierten können laut Attenhofer nicht vom «verfassungsmässigen Schutz der umfassenden Gewerbefreiheit» profitieren. Sie seien ausländische Prostituierte, die ihr Gewerbe nur während dreier Monate pro Kalenderjahr in der Schweiz ausüben dürften. Als Staatsangehörige von Rumänien kämen sie nicht in den Genuss der Personenfreizügigkeit. Im Übrigen stünden für alle Prostituierten in der Allmend und bei den Sexboxen Standplätze zur Verfügung, wo die Prostitution weiterhin von 19 bis 5  Uhr erlaubt sei. Der Statthalter gewichtet damit den Schutz der Anwohner – der Wohnanteil im Gebiet beträgt 60  Prozent – und des Gewerbes höher als die Wirtschaftsfreiheit der Prostituierten.
«Jeder Würstchenstand verursacht mehr Lärm»
Milieuanwalt Landmann widerspricht dem: «Jeder Würstchenstand verursacht mehr Lärm im Niederdorf als die Prostitution», sagt er. Die rumänischen Prostituierten, mit denen er in Kontakt stehe, würden sich jeweils legal in der Schweiz aufhalten und einem legalen Gewerbe nachgehen. Darum sehe er nicht ein, warum der Statthalter ihnen die Wirtschaftsfreiheit abspreche. Den Verweis des Statthalters, die Rumäninnen könnten in der Allmend und bei den Sexboxen anschaffen, hält Landmann nicht für angebracht. Die Prostitution auf dem Autostrich sei nicht zu vergleichen mit dem Strassenstrich, bei dem die Prostituierten mit Freiern auf ein Zimmer gingen, sagt Landmann.
Alexandra Heeb, Delegierte für Quartiersicherheit im Polizeidepartement, und Jean-Marc Bühler vom Hotel Zürichhof, zeigten sich gestern erfreut und erleichtert über den Entscheid des Statthalters. Sie sind sich auch bewusst, dass sich in nächster Zeit trotzdem nichts ändern wird. Die Situation auf dem Strassenstrich sei momentan eher ruhig, sagten beide. Das sei im Winter aber immer so, sagt Heeb.
Die zeitliche Beschränkung des Strassenstrichs geht auf eine Idee der Freisinnigen zurück. Die Gemeinderäte Marc Bourgeois und Michael Schmid hatten diese in einem Postulat gefordert. Der Gemeinderat überwies dieses Begehren im Mai 2012 mit 94 zu 20 Stimmen. Dagegen stimmten einzig die Grünen.
www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Vale ... y/18512262
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution