Freierforen

Berichte, Dokus, Artikel und ja: auch Talkshows zum Thema Sexarbeit werden hier diskutiert
Emily2
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Freierforen

Beitrag von Emily2 »

Hallo ihr!

Vermutlich bin ich im falschen Unterforum, aber ich finde mich hier grad überhaupt nicht zurecht, bitte ggf. verschieben.

Ich bin auf dieses Forum mehrfach gestoßen, als ich mich über Freierforen informiert hab und finde diese Seite sehr informativ!
Bezüglich Freierforen kann man ja leider ziemlich wenig machen, sofern ich jetzt richtig informiert bin, oder?
Vor allem was das Ladies-forum oder das Lusthaus betrifft.

Nun habe ich mir überlegt (klar, das geht nur, sofern man diesen Job nebenbei macht), mir vor dem Treffen an Ort xy, das Kennzeichen des Autos geben zu lassen, sozusagen als Erkennungszeichen.
Hintergrund: Wenn jemand in so einem Forum private Dinge über mich schreibt, könnte ich denjenigen mit Glück identifizieren und dann das Kennzeichen des Wagens dem (vermutlich verheirateten) User zuordnen (da Handy-Nr. i. d. R. ja eine "Ersatznummer" ist) und was dazu schreiben...

Was haltet ihr davon?


Liebe Grüße
Emily2

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Das KFZ-Kennzeichen aufzuschreiben ist eine Standard-Sicherheitsübung der Sexworker auf dem Straßenstrich. Die eine Kollegin notiert die Nummer der anderen, die mit einem Kunden losfährt...

Den anderen Sexworkern hilft es gut vernetzt zu sein. Z.B. hier im Forum sich verifizieren zu lassen, und auch im SW-only Bereich mitzuarbeiten...


Willkommen.





Kernaussage Freierforen:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=66581#66581

Emily2
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Beitrag von Emily2 »

Hi,

danke für deine Antwort.
Ja, mag schon sein, das mit dem Straßenstrich, damit kenn ich mich nicht aus.
Und auch so kenn ich mich nicht wirklich so gut aus.
Ich mach das nur so privat nebenbei (Studentin) und hab jetzt in so Mist-Foren Dinge über mich gelesen, die da nicht stehen sollten.
Woran ich jetzt aber leider auch nichts mehr machen kann, sofern ich richtig informiert bin!

Was hälst du von der Idee, KFZ-Kennzeichen in künfigen Fällen ins Internet aufgrund eines Beitrages (sofern da noch was neues kommen sollte) zu stellen?

Liebe Grüße
Emily2

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Beitrag von ehemaliger_User »

@Emily

Grundsätzlich: Du jannst von einem Forenbetreiber verlangen, dass unrichtige, beleidigende, verleumderische etc. Angaben entfernt werden. Notfalls mit Hilfe des Gerichts.

Bei Ladies.de gibts eine gewisse Chance, die Verantwortlichen in Frankfurt sind greifbar. Bei Lusthaus etc: keine Chance, es sei denn, Dir gelingt es deren Server zu hacken.

Wenn Du die Autonummer hats und zweifelsfrei dem Schreiber zuordnen kannst: Anzeige bei der Polizei hilft vielleicht.

Autonummern veröffentlichen: Keine gute Idee. Die entsprechenden Mods würden die schnell löschen, Du würdest vermutlich auch anderweitig Ärger bekommen oder der Betroffene würde Dich dissen oder sonstwie versuchen, Deine Geschäfte zu stören.
Auf Wunsch des Users umgenannter Account

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Sexworker haben viele Möglichkeiten.
Der Beruf braucht jahrelanges Training und viel know how:


- Du kannst versuchen, durch eine betont sachliche Darstellung des Dates und was evt. schlecht gelaufen ist aus deiner Sicht, die Darstellung auszugleichen.

- Du kannst versuchen mit dem Team von sexworker.at vom Freier-Foren die Entfernung eines falschen, verleumderischen Berichtes zu verlangen.

- Selbstjustiz und Internet-Pranger empfehlen wir nicht! Manche Betriebe haben versteckte Videokameras. Oder Sexworker nehmen DNA-Probe (Haar, Sperma), falls es zu einem ernsten Konflikt mit zu erwartendem Prozess kommen sollte.

- Du kannst versuchen deine Kundenauswahl in einem mehrstufigen Auswahlprozess zu verbessern: Webinfo - Emails - Informationstelefonat - Buchungstelefonat - SMS-Bestätigung - Treffen an neutralem Ort - Treffen zum Paysex im privaten Raum.

- Rechtschutzversicherung, Rechtsberatung und Rechtsweg hat jeder Sexworker natürlich auch noch als letzte Möglichkeit. Wer ver.di-Mitglied ist (Fachbereich sonstige Dienstleistungen) bekommt dort kostenfreie Rechtsberatung...

- Intern verteilen Sexworker sog. Blacklists von unzuverlässigen und gefährlichen Kunden.

- Jede Sexarbeiter_in sollte ein Cover haben und entsprechende Codes vereinbart haben.

- Jedes Freier-Forum, welches was auf sich hält, sollte sich auch um die Sexworker kümmern, die ihren Usern das Vergnügen bereiten. Die jeweils erkennbaren oder fehlenden Standards zum Schutz der Sexworker klassifizieren bzw. disklassifizieren die Foren von selbst.

- Wenn Kunden dich sitzen lassen, kannst du sie wg. Leistungsbetrug anzeigen und deine Fahrkosten in Rechnung stellen.


Über unsere Suchfunktion findest du genaueres zu den Punkten.

LG,
Marc

Emily2
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Beitrag von Emily2 »

Hallo Marc,

ich hab dir in einer Pn Genaueres dazu geschrieben.

Liebe Grüße

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Google Maps haftet für beleidigenden Eintrag

Beitrag von ehemaliger_User »

Hier ein Urteil:
Wird allerdings problematisch werden wenn der Provider/Hoster seinen Sitz z.B. in Panama hat.

http://www.silicon.de/41565989/lg-berli ... n-eintrag/
08.05.2012 11:57 Uhr von Christian Solmecke auf silicon.de

Google Maps haftet für beleidigenden Eintrag

Host-Provider dürfen bei dem rechtswidrigen Beitrag eines Dritten nicht immer untätig bleiben. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Berlin zu einem Eintrag bei Google Maps.

Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Betroffene eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechtes rügt.

In dem aktuellen Fall hatte ein Nutzer unter einem Pseudonym bei Google Maps zu dem Suchbegriff “Plastische Chirurgie Berlin” den folgenden “Erfahrungsbericht” abgegeben: “Vorsicht! Pfuscher! Schlimmer kann man einen Menschen nicht verunstalten: Seit dieser ‘Behandlung’ kann ich nicht mehr anziehen, was ich will (…) Seid vorsichtig! Seid gewarnt! Er ist furchtbar!”

Als sich der betroffene Arzt hierüber beschwerte und die Entfernung verlangte, tat Google Maps nichts. Daraufhin zog dieser vor Gericht und ging gegen den Google-Dienst vor. Das Landgericht Berlin gab der Klage des Nutzers statt (Az. 27 O 455/11).

Zur Begründung hieß es: Zwar habe ein Host-Provider normalerweise keine Prüfungsflicht in Bezug die Rechtswidrigkeit seine Einträge. Er müsse deshalb nicht von sich aus vorsorglich tätig werden und die Einträge im Hinblick auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüfen.

Anders sehe die Situation aber aus, wenn er über einen möglicherweise rechtswidrigen Eintrag hinreichend in Kenntnis gesetzt wird. Hier muss laut Urteilsspruch ein Hostprovider wie Google Maps untersuchen, ob der Betroffene durch einen beleidigenden Inhalt in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wird.

Das hätte in dem vorliegenden Fall durch Einholung einer Stellungnahme geschehen können. Dies wäre nach den Feststellungen des Gerichtes für Google Maps ohne größeren Aufwand möglich gewesen. In einer solchen Situation könne sich der Host-Provider nicht damit herausreden, dass er nur für die technische Abwicklung zuständig sei. Es gelten hier die gleichen Maßstäbe wie für rechtswidrige Blogbeiträge (vgl. BGH-Urteil vom 25.10.2011 Az. VI ZR 93/10), so die Argumentation des Landgerichts Berlin.
Auf Wunsch des Users umgenannter Account

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Beitrag von ehemaliger User »

Das ergibt sich schon aus der in dem Artikel angegebenen BGH Entscheidung. Die vom Plattformbetreiber einzuhaltenden Abläufe sind im Kern so, dass der Betreiber bei Erhalt eines Löschungsbegehren wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten (meist durch eine unzutreffende Behauptung) zunächst eine Stellungnahme des Posters des betreffenden Beitrages einholen muss. Wenn der Poster Belege für die Wahrheit seiner Behauptungen beibringen kann, dann muss nicht gelöscht werden. Ist das nicht der Fall, dann muss gelöscht werden. Angemessene Stellungnahmefristen liegen im Bereich mehrerer Wochen, so dass ein störender Beitrag durchaus über eine solche Zeitspanne stehen bleiben kann, bevor er gelöscht wird.

Wenn der störende Beitrag dergestalt ist, dass Eile geboten ist (unmittelbare und konkrete Gefahr für Leib und Leben, oder sonstige schwere Nachteile, beispielsweise lediglich "geschäftsschädigend" ist nie wirklich eilbedürftig), sollte dem Betreiber dies erläutert und die kurzfristige (bis zu einer Woche) Beantragung einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung (gegen den Betreiber) in Aussicht gestellt werden.

Alles natürlich nur dann praktikabel, wenn der Betreiber "greifbar" ist.

paul2000
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Beitrag von paul2000 »

Tut mir leid wenn ich das hier aufwärmen muss. Aber auch ich (Kunde) bin mit dem LUSTHAUS Forum aneinander geraten. Die haben mich gesperrt, sodaß ich mich nicht mehr wehren kann. Danach haben die Mods Dinge über mich gepostet die stark diffarmierend sind. Habe nun im Impressum geschaut, aber die sind irgendwo angesiedelt in Holland oder gar Panama. Weiß jemand an wen ich mich beim Lusthaus wenden kann (nicht unbedingt der Mod) der für die Inhalte auf der Seite verantwortlich ist? Ansonsten müsste ich meinen Anwalt einschalten und die Sache teuer recherchieren lassen. Wenn die Mods die diffarmierenden Inhalte nicht rausnehmen, sehe ich mich gezwungen zu diesem Schritt.

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Tanja_Regensburg
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Beitrag von Tanja_Regensburg »

Das einzige, was mir einfällt, ist Raubritter, sofern es diesen Mod noch gibt, anzuschreiben, der war immer sehr gemäßigt...

Ich hatte auch vor Jahren Ärger mit den Mods vom Lusthaus...
sie haben mir auch einiges unterstellt und versucht mich zu diffamieren...

Am Besten ist es gar nicht zu reagieren und es einfach in der Versenkung verschwinden zu lassen....denn da stichst du in ein Wespennest.... das ist nicht unbedingt ungefährlich.

Das ist das Forum, das massiv gesteuert ist und nichts mehr mit dem eigentlichen Sinn von Kundenforen zu tun hat.

Kannst hier in einem alten Blog ja mal bisserl nachlesen... da steht viel wahres drin und auch ein paar Internas, die die Lusthausführung nicht gerne liest.

http://lusthaus.twoday.net/stories/3581632/

LG Tanja